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DE202007008629U1 - Oberbekleidungsstück, insbesondere für einen Rollstuhlfahrer - Google Patents

Oberbekleidungsstück, insbesondere für einen Rollstuhlfahrer Download PDF

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DE202007008629U1
DE202007008629U1 DE200720008629 DE202007008629U DE202007008629U1 DE 202007008629 U1 DE202007008629 U1 DE 202007008629U1 DE 200720008629 DE200720008629 DE 200720008629 DE 202007008629 U DE202007008629 U DE 202007008629U DE 202007008629 U1 DE202007008629 U1 DE 202007008629U1
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Germany
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outer clothing
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DE200720008629
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English (en)
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KIRCHNER, BRIGITTA, DR., DE
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HOHN ALOYS
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D13/00Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches
    • A41D13/12Surgeons' or patients' gowns or dresses
    • A41D13/1236Patients' garments

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Abstract

Oberbekleidungsstück, insbesondere für einen Rollstuhlfahrer, mit einem Zuschnitt (10), der einen im Wesentlichen rechteckförmigen, eine Rumpfbedeckung bildenden mittleren Bereich (14) sowie zwei, von dem rechteckförmigen Bereich (14) ausgehende, jeweils eine Armbedeckung formende seitliche Bereiche (15) aufweist, sowie mit einer in dem mittleren Bereich (14) ausgebildeten Öffnung (22) für den Kopf.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Oberbekleidungsstück, insbesondere für einen Rollstuhlfahrer.
  • Oftmals ist die Beweglichkeit von Rollstuhlfahrern aufgrund ihrer Behinderung eingeschränkt. Dies ist besonders zu berücksichtigen wenn es darum geht, ein Oberbekleidungsstück an- bzw. überzuziehen, wenn sich der Rollstuhlfahrer bereits im Rollstuhl befindet. Um bei beispielsweise überraschend auftretendem Regen oder Wind einen guten Witterungsschutz zu bieten ist daher ein entsprechendes Kleidungsstück, insbesondere ein Oberbekleidungsstück wünschenswert, das es dem Rollstuhlfahrer ermöglicht, mit möglichst geringem körperlichem Aufwand für ihn bzw. seinem Begleiter angezogen zu werden und dabei gleichzeitig einen möglichst umfassenden Schutz des Körpers des Rollstuhlfahrers vor den erwähnten Witterungseinflüssen ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird mit einem Oberbekleidungsstück mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dadurch, dass der Zuschnitt eine Öffnung für den Kopf hat, kann das Oberbekleidungsstück in einfacher Weise über den Kopf gezogen werden, wobei mit dem mittleren Bereich der gesamte Rumpfbereich abgedeckt wird und das Oberbekleidungsstück gleichzeitig in Bezug auf den Körper orientiert bzw. fixiert wird. Ferner lassen sich durch den im Wesentlichen rechteckförmigen mittleren Bereich sowie die beiden seitlichen Bereiche des Zuschnitts einerseits der vordere Rumpfbereich mit den Beinen, und andererseits der Rücken sowie die Arme schützen bzw. abdecken, ohne dass hierzu der Rollstuhlfahrer aus dem Rollstuhl aufstehen bzw. die Beine oder Beine bewegen muss.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Oberbekleidungsstückes sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Besonders einfach herstellen und handhaben lässt sich das Oberbekleidungsstück, wenn ein einen einteiligen Zuschnitt aufweist und die seitlichen Bereiche entlang ihrer Erstreckung eine unterschiedliche Breite aufweisen.
  • Besonders vorteilhaft ist es, im Bereich der Öffnung für den Kopf einen Reißverschluss oder ähnliches vorzusehen. Dadurch lässt sich zum Überziehen des Oberbekleidungsstücks die Öffnung zeitweise vergrößern, so dass ein einfacheres Überziehen ermöglicht wird.
  • In einer weiteren Ausgestaltung dieser besonders vorteilhaften Ausbildung ist der Öffnungsquerschnitt für den Kopf dabei dem Halsumfang des Rollstuhlfahrers angepasst. Dadurch liegt der Zuschnitt relativ eng am Halsbereich an, so dass der Witterungsschutz optimiert wird.
  • Durch das Vorsehen von Verschlussmitteln an den seitlichen Bereichen bzw. dem den Beinen zugeordneten Bereich des Zuschnitts lassen sich diese Bereiche durch Umschlagen sehr leicht um die Arme bzw. Beine des Rollstuhlfahrers legen, so dass diese einerseits umfänglich geschützt sind und andererseits ein sicheres Verschließen dieser Bereiche ermöglicht wird.
  • Alternativ ist es in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung möglich, einen zusätzlichen Zuschnitt für ein Fußteil vorzusehen, das mit dem Zuschnitt für das Oberbekleidungsstück zusammenwirkt. Dabei lässt sich der zusätzliche Zuschnitt an der Rückseite der Beine vorsehen und mit dem anderen Zuschnitt an den Verschlussmitteln miteinander verbinden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen einteiligen Zuschnitt für ein Oberbekleidungsteil in Draufsicht und
  • 2 einen Zuschnitt für ein Fußteil, das mit dem Zuschnitt nach 1 zusammenwirkt, ebenfalls in Draufsicht.
  • Der in der 1 dargestellte Zuschnitt 10 für ein Oberbekleidungsstück dient insbesondere dem Schutz eines Rollstuhlfahrers vor Witterungseinflüssen, wenn sich dieser im Freien aufhält. Dazu besteht der Zuschnitt 10 aus jedem hierfür geeigneten Material, wie zum Beispiel Wolle oder Baumwolle, oder aber einem geeigneten Kunststoffmaterial. Der Zuschnitt 10 weist zwei, sich rechtwinklig in einem Kreuzungspunkt 11 schneidende Achsen auf, eine Längsachse 12 und eine Querachse 13. Der Zuschnitt 10 hat einen in etwa rechteckförmigen mittleren Bereich 14, der der Abdeckung des Rumpfbereiches des Rollstuhlfahrers dient. Von dem mittleren Bereich 14 erstreckt sich symmetrisch zur Längssache 12 jeweils ein seitlicher Bereich 15. Die beiden Bereiche 15 dienen der Abdeckung der Arme des Rollstuhlfahrers.
  • Die beiden identisch ausgebildeten seitlichen Bereiche 15 weisen in Richtung zur Längsachse 12 bzw. zum mittleren Bereich 12 hin eine größere Breite B1 auf als in dem Endbereich 17, welcher eine Breite B2 hat. Der Übergang erfolgt dabei über symmetrisch zur Querachse 13 angeordnete Seitenkanten 18. Die Seitenkanten 18 können dabei entweder geradlinig ausgebildet sein, so dass sich eine trapezförmige Form der seitlichen Bereiche 15 ergibt, oder aber bevorzugt wie dargestellt ausgerundet sein.
  • Als typische, jeweils der Größe des Rollstuhlfahrers anzupassende Maße sind dabei für die Gesamtlänge L des mittleren Bereichs 15 etwa 165 cm und für die Breite B 60 cm anzusehen. Die Breite B1 beträgt etwa 100 cm, während die Breite B2 30 cm beträgt. Der Abstand von der Querachse 13 zum einen Fußende 19 beträgt etwa 110 cm, während der Abstand von der Querachse 13 zum Rückenende 20 etwa 55 cm beträgt. 55 cm beträgt etwa auch die Länge l der seitlichen Bereiche 15.
  • Im Schnittbereich der Längsachse 12 und der Querachse 13 ist ferner eine Öffnung 22 im Zuschnitt 10 ausgebildet. Die Öffnung 22 ist bevorzugt kreisförmig ausgebildet und dient als Kopfausschnitt. Der Durchmesser bzw. die Größe der Öffnung 22 ist dabei bevorzugt dem Halsumfang des Rollstuhlfahrers angepasst. Um ein einfacheres und komfortableres Überziehen des Zuschnitts 10 über den Kopf des Rollstuhlfahrers zu ermöglichen ist beispielsweise in Ausrichtung mit der Längsachse 12 auf der dem Fußende 19 zugewandten Seite ein Reißverschluss 23 oder ähnliches im Zuschnitt 10 vorgesehen. Der Reißverschluss 23 endet auf der zu öffnenden Seite in der Öffnung 22, so dass sich der Öffnungsquerschnitt der Öffnung 22 zum Überziehen des Zuschnitts 10 über den Kopf des Rollstuhlfahrers vergrößern lässt.
  • Auf der gegenüberliegenden Seite des Reißverschlusses 23 ist ferner bevorzugt an der Rückseite des Zuschnitts 10 eine Aufhängeeinrichtung 24 in Form einer Aufhängeschlaufe oder ähnlichem angeordnet, die sich direkt an die Öffnung 22 anschließt.
  • Ebenfalls an der Rückseite des Zuschnitts 10 sind in dem mittleren Bereich 14 auf der dem Fußende 19 zugewandten Seite seitlich an den Längskanten jeweils erste Verschlussmittel 26 in Form von Klettbändern oder ähnlichem angeordnet. Die ersten Verschlussmittel 26 wirken bevorzugt mit zweiten Verschlussmitteln 27 zusammen, die an Längskanten der Innenseite eines in der 2 dargestellten, als Fußteil dienenden zweiten Zuschnitts 30 angeordnet sind.
  • Der zweite Zuschnitt 30 ist in seiner Form rechteckförmig oder leicht trapezförmig ausgebildet und besteht ebenfalls bevorzugt aus demselben Material wie der erste Zuschnitt 10. Die Länge L3 des zweiten Zuschnitts 30 beträgt typischerweise beispielsweise etwa 45 cm, während die Breiten B3 bzw. B4 35 cm bzw. 30 cm betragen. Dabei ist die schmalere Seite 31 des als hinterer Schutz für die Beine des Rollstuhlfahrers dienenden zweiten Zuschnitts 30 dem Fußende 19 zugewandt.
  • An der Rückseite des ersten Zuschnitts 10 sind weiterhin im Bereich der Längskanten 18 dritte Verschlussmittel 33, ebenfalls beispielsweise in Form von Klettbändern oder ähnlichem angeordnet. Diese können als durchgehende Verschlussmittel 33, oder wie dargestellt, als jeweils mehrere an den Längskanten 18 angeordnete Verschlussmittel 33 ausgebildet sein.
  • Das An- bzw. Überziehen des Oberbekleidungsstückes geschieht wie folgt: Nach dem öffnen des Reißverschlusses 23 lässt sich der Zuschnitt 10 mit seiner Öffnung 22 problemlos über den Kopf des im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrers ziehen. Anschließend kann (nach einem gegebenenfalls erforderlichen Verschließen des Reißverschlusses 23) der mittlere Bereich 14 mit seinem Rückenende 20 über die Rückenlehne des Rollstuhles gelegt werden, ohne dass hierzu der Rollstuhlfahrer sich bewegen bzw. bewegt werden muss. In der selben Weise kann der mittlere Bereich 14 des Zuschnitts 10 den Rumpfbereich und mit dem Fußende 19 die Beine des Rollstuhlfahrers abdecken, ohne dass hierzu eine Bewegung des Rollstuhlfahrers erforderlich ist. Anschließend können durch Umschlagen der seitlichen Bereiche 15 und in Deckung bringen der dritten Verschlussmittel 33 Ärmel geformt werden, ohne dass hierzu eine Bewegung der Arme des Rollstuhlfahrers erforderlich ist. Zuletzt kann der zweite Zuschnitt 30 mit seinen zweiten Verschlussmitteln 27 von der Rückseite der Beine her mit den ersten Verschlussmitteln 26 des Zuschnitts 10 in Deckung gebracht werden, wodurch ein umfänglicher Schutz der Beine des Rollstuhlfahrers ermöglicht wird. Auch hierzu ist keine Bewegung der Beine des Rollstuhlfahrers erforderlich.
  • Ergänzend wird erwähnt, dass es über das beschriebene Ausführungsbeispiel hinaus denkbar ist, auf den zweiten Zuschnitt 30 ggf. zu verzichten, und stattdessen durch eine andere Form des Zuschnitts 10 im Beinbereich eine Umschlingung der Beine alleine schon mit dem Zuschnitt 10 zu ermöglichen, wie dies analog bereits durch die seitlichen Bereiche 15 bei den Armen erfolgt.

Claims (12)

  1. Oberbekleidungsstück, insbesondere für einen Rollstuhlfahrer, mit einem Zuschnitt (10), der einen im Wesentlichen rechteckförmigen, eine Rumpfbedeckung bildenden mittleren Bereich (14) sowie zwei, von dem rechteckförmigen Bereich (14) ausgehende, jeweils eine Armbedeckung formende seitliche Bereiche (15) aufweist, sowie mit einer in dem mittleren Bereich (14) ausgebildeten Öffnung (22) für den Kopf.
  2. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (10) einteilig ausgebildet ist und dass die beiden seitlichen Bereiche (15) auf der dem die Rumpfbedeckung bildenden Bereich (14) zugewandten Seite eine größere Breite (B1) aufweisen als auf der der Rumpfbedeckung abgewandten Seite.
  3. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die seitlichen Bereiche (15) einen in etwa trapezförmigen Umriss aufweisen, wobei die Seitenkanten (18) gerundet ausgebildet sind.
  4. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zuschnitt (10) kreuzförmig mit einer Längsachse (12) und einer Querachse (13) ausgebildet ist und dass die im mittleren Bereich (14) ausgebildete Öffnung (22) im Schnittbereich zwischen der Längsachse (12) und der Querachse (13) angeordnet ist.
  5. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass von der im mittleren Bereich (14) ausgebildeten Öffnung (22) ein Reißverschluss (23) oder ähnliches ausgeht, der eine zeitweilige Vergrößerung des Öffnungsquerschnitts der Öffnung (22) erlaubt.
  6. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungsquerschnitt der Öffnung (22) bei geschlossenem Reißverschluss (23) oder ähnlichem einem Halsumfang angepasst ist.
  7. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden seitlichen Bereiche (15) an ihren Seitenkanten (18) Verschlussmittel (33), insbesondere Klettverschlüsse aufweisen, die miteinander zusammenwirken und dabei jeweils einen Ärmelbereich ausbilden.
  8. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Bereich (14) an seinen beiden gegenüberliegenden Enden einen Rückenabschnitt (20) sowie einen Fußabschnitt (19) ausbilden und dass an den Längskanten des Fußabschnitts (19) Verschlussmittel (26) angeordnet sind.
  9. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussmittel (26) am Fußabschnitt (19) unmittelbar zusammenwirken und dabei der Zuschnitt (10) zumindest teilweise einen röhrenförmigen Abschnitt ausbildet.
  10. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussmittel (26) mit einem zusätzlichen Zuschnitt (30) für ein Fußteil zusammenwirken, wobei der zusätzliche Zuschnitt (30) der Form des Zuschnitts (10) in seinem Fußabschnitt (19) angepasst ist und wobei an den Längskanten des zusätzlichen Zuschnitts (30) Verschlussmittel (27) vorgesehen sind, die mit den Verschlussmittel (26) am Zuschnitt (10) zusammenwirken.
  11. Oberbekleidungsstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass am Zuschnitt (10) eine Aufhängeeinrichtung (24) vorgesehen ist.
  12. Oberbekleidungsstück nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufhängeeinrichtung (24) im Bereich der Öffnung (22) für den Kopf angeordnet ist.
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