-
GEBIET DER ERFINDUNG
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von
Schneidgut, wie Obst, Gemüse
oder dergleichen. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
einen Küchenhobel
mit einem Grundkörper,
an dem ein Messer festgelegt ist, das an einer Kante einer Auslauffläche angeordnet
ist. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung einen Einsatz, einen
Fruchthalter und eine Einsatzablagevorrichtung für einen derartigen Küchenhobel.
-
HINTERGRUND DER ERFINDUNG
-
Küchenhobel
werden zum Schneiden von Schneidgut wie Obst, Gemüse etc.
verwendet. Dabei wird der Küchenhobel
in der Regel mit einer Hand gehalten oder auf einen Behälter, wie
beispielsweise eine Schale, aufgesetzt.
-
Mit
der anderen Hand wird das Schneidgut entweder direkt oder mittels
eines separaten Halters, auch Fruchthalter genannt, in Längsrichtung über eine
Führungsfläche und
eine Auslauffläche
des Küchenhobels
hin- und herbewegt. Bei jedem Schneidhub von der Führungsfläche hin
zur Auslauffläche wird über das
Messer eine Scheibe von dem Schneidgut abgeschnitten und fällt durch
einen Schlitz zwischen dem Messer und der Führungsfläche nach unten, beispielsweise
in eine Schale.
-
Das
Messer ist dabei generell quer zur Längserstreckung des Grundkörpers ausgerichtet. Dabei
kann das Messer rechtwinklig zur Längsachse des Grundkörpers ausgerichtet
sein oder schräg hierzu.
Ferner sind Küchenhobel
bekannt, bei denen das Messer in Schneidrichtung V-förmig zuläuft, wie dies
beispielsweise in
EP 1 330 341 ,
EP 1 264 669 ,
EP 1 633 536 und
DE 10 2004 038 815 beschrieben wird.
-
Diese
bekannten Vorrichtungen bestehen aus einem Grundkörper und
einem Einsatz, der die Führungsfläche des
Küchenhobels
ausbildet. Der auswechselbare Ein satz kann zur Schnittstärkenverstellung
aus dem Grundkörper
herausgenommen und um 180 gedreht wieder eingesetzt werden. Ferner
können
auch Einsätze
unterschiedlicher Art verwendet werden, beispielsweise solche mit
einer Reihe von hochstehenden Messern, die das Schneidgut bei einem
Schneidhub vertikal anschneiden. Wenn bei dem darauf folgenden Schneidhub
das Schneidgut um 90 gedreht wird, können folglich Würfel anstelle
von Scheiben erzeugt werden.
-
Aus
der vorstehend erwähnten
EP 1 330 341 ist ein Küchenhobel
bekannt, bei dem der Einsatz an dem Grundkörper insgesamt verschiebbar
gelagert ist. Dabei kann erreicht werden, dass durch einen Längsversatz
des Einsatzes in Bezug auf den Grundkörper die Schnitthöhe verstellt
wird. Durch Verwendung von Rampen oder ähnlichem kann gewährleistet
werden, dass die Führungsfläche in allen
Positionen etwa parallel zu der Auslauffläche und damit zu dem Messer
angeordnet ist.
-
Aus
der
EP 1 330 341 ist
es ferner bekannt, den Einsatz in einer Sicherheitsposition so zu
positionieren, dass eine Stirnseite des Einsatzes benachbart zu
dem Messer angeordnet ist, und zwar so, dass die Führungsfläche auf
der Höhe
des Messers oder darüber
liegt.
-
Hierdurch
wird erreicht, dass das in der Regel sehr scharfe Messer durch die
Stirnseite des Einsatzes abgedeckt ist. Demzufolge kann in der Sicherheitsposition
generell vermieden werden, dass ein Benutzer unbeabsichtigt die
Messerschneide berührt.
Dies gilt insbesondere für
Kinder, die sich der Schärfe
des Messers häufig
nicht bewusst sind. Demzufolge können
Unfälle
vermieden werden.
-
Der
Einsatz liegt in der Sicherheitsposition auf einer Auflageplatte
des Grundkörpers
auf, so dass im Wesentlichen vermieden werden kann, dass der Einsatz
gegenüber
dem Messer nach unten in Richtung hin zur Auflageplatte abgebogen
wird. Demzufolge können
Verletzungen auch dann vermieden werden, wenn versehentlich ein
Druck von oben auf den Einsatz im Bereich des Messers ausgeübt wird.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, den in der
EP 1 330 341 beschriebenen Küchenhobel zu
verbessern. Ferner ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung einen
verbesserten Einsatz, einen verbesserten Fruchthalter und eine Einsatzablagevorrichtung
für einen
derartigen Küchenhobel
bereitzustellen.
-
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
-
Diese
Aufgabe wird durch einen Einsatz für einen Küchenhobel gemäß Anspruch
1 und einen Küchenhobel
gemäß Anspruch
7 gelöst.
-
Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen definiert.
-
KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
-
Die
folgenden Figuren stellen bevorzugte Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Küchenhobels,
mehrerer erfindungsgemäßer Einsätze, eines
erfindungsgemäßen Fruchthalters
und einer erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung
für die
Verwendung mit einem derartigen Küchenhobel dar und dienen der
Verdeutlichung der Erfindung.
-
1a zeigt
eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Küchenhobels von schräg oben,
wobei ein erster erfindungsgemäßer Einsatz
in den Küchenhobel
eingesetzt ist.
-
1b zeigt
eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Küchenhobels von schräg unten
ohne Einsatz.
-
1c zeigt
eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Küchenhobels, wobei der erste
erfindungsgemäße Einsatz
in den Küchenhobel
eingesetzt ist.
-
1d zeigt
eine Ansicht des erfindungsgemäßen Küchenhobels
von unten ohne Einsatz.
-
2a zeigt
eine perspektivische Ansicht des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes
von schräg
oben.
-
2b zeigt
eine perspektivische Ansicht des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes
von schräg
unten.
-
2c zeigt
eine Seitenansicht des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes.
-
2d zeigt
eine Draufsicht des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes.
-
2e zeigt
eine Ansicht des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes von unten.
-
3a zeigt
eine perspektivische Ansicht eines zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes
von schräg
oben.
-
3b zeigt
eine perspektivische Ansicht des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes
von schräg
unten.
-
3c zeigt
eine Seitenansicht des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes.
-
3d zeigt
eine Draufsicht des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes.
-
3e zeigt
eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Küchenhobels, wobei der zweite
erfindungsgemäße Einsatz
in den Küchenhobel
eingesetzt ist.
-
4a zeigt
eine perspektivische Ansicht eines dritten erfindungsgemäßen Einsatzes
von schräg
oben.
-
4b zeigt
eine perspektivische Ansicht des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes
von schräg
unten.
-
4c zeigt
eine Seitenansicht des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes.
-
4d zeigt
eine Ansicht des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes von unten.
-
4e zeigt
eine perspektivische Detailansicht des erfindungsgemäßen Küchenhobels
und des in diesen eingesetzten dritten erfindungsgemäßen Einsatzes.
-
5a zeigt
eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Fruchthalters für die Verwendung
mit dem erfindungsgemäßen Küchenhobel von
schräg
oben.
-
5b zeigt
eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Fruchthalters für die Verwendung
mit dem erfindungsgemäßen Küchenhobel von
schräg
unten.
-
6a zeigt
eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung für die Aufnahme
von erfindungsgemäßen Einsätzen von schräg oben.
-
6b zeigt
eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Ablagevorrichtung für die Aufnahme von
erfindungsgemäßen Einsätzen, wobei
mehrere Einsätze
in der Ablagevorrichtung aufgenommen sind.
-
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
-
Die 1a bis 1d zeigen
einen Küchenhobel 10 gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung, wobei in den 1a und 1c ein erster
erfindungsgemäßer Einsatz 20 in
den Küchenhobel 10 eingesetzt
ist. Der Küchenhobel 10 besteht im
Wesentlichen aus einem Grundkörper
mit einer Basisplatte 12, deren Oberseite eine Auslauffläche bildet.
-
An
den seitlichen Rändern
der Basisplatte 12 ist jeweils ein Längsträger 13a, 13b angebracht,
die dem Küchenhobel 10 eine
größere Stabilität verleihen.
Zwischen diesen Längsträgern 13a, 13b ist
am oberen Ende des Küchenhobels 10 ein
Griff 14 ausgebildet, der es einem Benutzer ohne weiteres
ermöglicht,
den Küchenhobel 10 geeignet
zu positionieren und beim Schneiden von Gemüse oder Obst zu halten. Wie
sich dies insbesondere 1b entnehmen lässt, sind
die Enden der Längsträger 13a, 13b am
unteren Ende des Küchenhobels 10 nach
unten gebogen.
-
Neben
einer Verbindung über
die Basisplatte 12 sowie den Griff 14 sind die
Längsträger 13a, 13b über zwei
Querstege 17a und 17b miteinander verbunden, wie
sich dies insbesondere den 1b und 1d entnehmen
lässt.
Diese Querstege 17a und 17b dienen zum einen einer
Stabilisierung des Küchenhobels 10 und
zum anderen als Auflagefläche und
als Führung
für in
den Küchenhobel 10 einzusetzende
Einsätze,
wie dies nachstehend ausführlicher beschrieben
wird. Hierzu weisen die beiden Querstege 17a und 17b jeweils
ungefähr
in der Mitte zwei zentrale, nach oben abstehende Nasen auf, die
zwischen sich eine Lücke
ausbilden, wie sich dies insbesondere der 1b entnehmen
lässt.
-
Am
vorderen Ende der durch die Basisplatte 12 ausgebildeten
Auslauffläche
ist ein aus zwei Einzelmessern zusammengesetztes V-Messer 16 angeordnet
ist. Dabei ist die Auslauffläche
bündig
mit der Oberseite des V-Messers 16 ausgerichtet.
-
In
den 1a und 1c ist
ein erster erfindungsgemäßer Einsatz 20 in
den Kückenhobel 10 eingesetzt.
Dieser erste erfindungsgemäße Einsatz 20 ist
separat noch einmal in den 2a bis 2e detaillierter
dargestellt. Wie sich dies aus diesen Figuren und insbesondere der
nachstehenden Beschreibung ergibt, ist der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 derart
ausgestaltet, dass dieser im eingesetzten Zustand zwei Funktionen
erfüllt.
-
Zum
einen ist im eingesetzten Zustand eine Stirnseite des Einsatzes 20 derart
benachbart zu dem V-Messer 16 angeordnet ist, dass die
durch die Oberseite des Einsatzes 20 ausgebildete Führungsfläche über der
Höhe des
V-Messers 16 liegt (siehe 1a und 1c).
Hierdurch wird erreicht, dass das sehr scharfe Messer durch die
Stirnseite des Einsatzes 20 abgedeckt ist. Demzufolge kann
in dieser Sicherheitsposition generell vermieden werden, dass ein
Benutzer unbeabsichtigt die Messerschneide berührt. Dies gilt insbesondere
für Kinder,
die sich der Schärfe
des Messers häufig
nicht bewusst sind. Demzufolge können
Unfälle
vermieden werden.
-
Der
Einsatz 20 liegt in der Sicherheitsposition vermittels
eines Vorsprungs 22 (siehe 2b, 2d und 2e)
auf den zentralen Nasen des Querstegs 17b auf. Aufgrund
dieser anstoßenden Beziehung
zwischen dem Vorsprung 22 des Einsatzes 20 und
den zentralen Nasen des Querstegs 17b des Küchenhobels 10 kann
im Wesentlichen vermieden werden, dass der Einsatz 20 gegenüber dem V-Messer 16 nach
unten in Richtung hin zu dem Quersteg 17b abgebogen wird.
-
Neben
der Funktion als Sicherheitseinsatz dient der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 ferner als
Küchenreibe.
Hierzu ist der Mittelteil des Einsatzes 20 im Wesentlichen
aus einer Vielzahl von jeweils senkrecht zueinander verlaufenden
Längs-
und Querstreben (z.B. Längsstrebe 24a und
Querstrebe 24b) ausgebildet, die wiederum jeweils eine
entsprechende Vielzahl von Löchern
in dem Einsatz 20 ausbilden, wie sich dies insbesondere
den 2c und 2d entnehmen
lässt.
Die 2a und 2c zeigen,
dass beispielsweise die Querstreben eine Vielzahl von kleinen, jeweils über die
Breite der Querstreben verlaufende Vorsprünge aufweisen. Diese Vielzahl
von Vorsprüngen
bildet die Reibefläche
des Einsatzes 20 aus. Mit anderen Worten, ein Reibgut,
wie beispielsweise ein Hartkäse,
das in Längsrichtung entlang
dem in den Küchenhobel 10 eingesetzten ersten
erfindungsgemäßen Einsatz 20 bewegt
wird, wird von den Vorsprüngen
abgerieben und fällt
aufgrund der Schwerkraft durch die Löcher in einen sich unter dem
Küchenhobel 10 befindlichen
Behälter,
wie beispielsweise eine Schale.
-
Bei
einer derartigen Verwendung des Küchenhobels 10 mit
dem ersten erfindungsgemäßen Einsatz 20 als
Reibe, bei der das Reibgut im Wesentlichen in Längsrichtung des Küchenhobels 10 entlang
des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 be wegt
wird, wird der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 einer
Kraft in Längsrichtung
des Küchenhobels 10 ausgesetzt.
Um sicherzustellen, dass sich der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 zum
einen nicht in Richtung der Basisplatte 12 bzw. der Auslauffläche und
dem V-Messer 16 bewegt, was zu einer Berührung und
somit einer Beschädigung
des V-Messers 16 führen
könnte,
und zum anderen nicht in Richtung des Griffes 14, d.h.
aus dem Küchenhobel 10 heraus,
bewegt, weisen der erfindungsgemäße Küchenhobel 10 und
der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 die
nachstehend beschriebenen weiteren Merkmale auf.
-
Wie
sich dies den 2a bis 2e entnehmen
lässt,
weist der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 an
seinen beiden Seiten jeweils eine längliche Führungsnut 26a, 26b auf.
Diese Führungsnuten 26a, 26b werden
beim Einbringen des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 in
den Küchenhobel 10 in
entsprechende Führungsfedern 19a, 19b eingeführt, wie
dies in den 1b, 1d und
insbesondere 4d dargestellt ist. Diese Führungsfedern 19a, 19b sind
an den Innenseiten der Längsträger 13a, 13b derart
ausgebildet, dass der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 mit
seinen Führungsnuten 26a, 26b schmiegsam
nur soweit in die Führungsfedern 19a, 19b eingebracht
werden kann, dass zwar die Oberseite des Einsatzes 20 das
V-Messer 16 abdeckt, der Rest des Einsatzes 20 jedoch
das V-Messer 16 und insbesondere dessen Klingen nicht berühren kann. Hierzu
enden die Führungsfedern 19a, 19b an
ihrem unteren Ende jeweils in einem Stopperelement, beispielsweise
in Form eines Querstegs, an den die vorderen Enden der Führungsnuten 26a, 26b anstoßen, wenn
der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 vollständig in
den Küchenhobel 10 eingebracht
ist. Der Fachmann erkennt somit, dass das Zusammenwirken der Führungsnuten 26a, 26b des
ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 mit
den an den Innenseiten der Längsträger 13a, 13b des
Küchenhobels 10 angebrachten
Führungsfedern 19a, 19b zum
einen dazu dient, das Einbringen des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 in
den Küchenhobel 10 zu
führen,
und zum anderen, insbesondere mittels des Stopperelements, dazu
dient, eine Bewegung des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 in
Richtung des V-Messers 16 über die Einsatzposition hinaus
zu vermeiden.
-
Wie
sich dies wiederum den 2a bis 2e entnehmen
lässt,
weist der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 an
seinem hinteren Ende eine Verriegelungseinrichtung zum Arretieren
bzw. Verriegeln des vollständig
in den Küchenhobel
eingesetzten ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 auf. Diese
Verriegelungseinrichtung kann beispielsweise im Wesentlichen aus
einem mittleren Löseelement 28 und
zwei seitli chen Arretierungsstiften 29a, 29b bestehen.
Die Verriegelungseinrichtung ist derart vorgespannt, beispielsweise
mittels Federn, dass sich die seitlichen Arretierungsstifte 29a, 29b in
ihrer ausgefahrenen Position befinden. In dieser ausgefahrenen Position
der seitlichen Arretierungsstifte 29a, 29b ist
der Abstand zwischen den äußeren Enden
der zwei Arretierungsstifte 29a, 29b ein wenig größer als
der Abstand zwischen den Innenseiten der Längsträger 13a, 13b des
Küchehobels 10,
und zwar insbesondere in dem Bereich, in dem der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 zwischen
den Innenseiten der beiden Längsträger 13a, 13b in
den Kückenhobel 10 eingebracht
wird. Dies führt
dazu, dass beim Einbringen des Einsatzes 20 in den Küchenhobel 10,
sobald die Arretierungsstifte 29a, 29b jeweils
in Berührung
mit den Innenseiten der Längsträger 13a, 13b des
Küchenhobels 10 kommen,
die Arretierungsstifte 29a, 29b zunächst gegen
die Vorspannkraft der Verriegelungseinrichtung nach innen gedrückt werden. Wie
sich dies jedoch der 1b und insbesondere der 4d entnehmen
lässt,
sind in den Innenseiten der Längsträger 13a, 13b jeweils
im Wesentlichen rechteckige Aussparungen 18a, 18b vorgesehen (wobei
in den 1b und 4d nur
die Aussparung 18b zu sehen ist), in die die Arretierungsstifte 29a, 29b aufgrund
der Vorspannkraft der Verriegelungseinrichtung einschnappen können, nachdem der
erste erfindungsgemäße Einsatz 20 vollständig in den
Küchenhobel 10 eingebracht
worden ist. Soll der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 aus
dieser "Einschnappposition" dem Küchenhobel 10 wieder
entnommen werden, um beispielsweise den ersten erfindungsgemäßen Einsatz 20 durch
einen der nachstehend beschriebenen weiteren erfindungsgemäßen Einsätze 30, 40 zu
ersetzen, betätigt
der Anwender den Löseelement 28,
d.h. zieht diesen gegen die Vorspannkraft der Federn nach hinten,
und bewegt somit die Arretierungsstifte 29a, 29b in
ihre eingefahrene Position, so dass der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 ohne
weiteres in Richtung des Griffes 14 aus dem Küchenhobel 10 herausgezogen
werden kann. Dabei wird diese Bewegung des Herausnehmens des ersten
erfindungsgemäßen Einsatzes 20 aus
dem Küchenhobel 10 anfänglich wiederum
durch die mit den Führungsfedern 19a, 19b zusammenwirkenden
Führungsnuten 26a, 26b geeignet
geführt.
-
Der
Fachmann wird erkennen, dass die vorstehend beschriebene Einschnappposition
des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 in
dem Küchenhobel 10 vorzugsweise
der ebenfalls vorstehend beschriebenen Position entspricht, in der
die vorderen Enden der Führungsnuten 26a, 26b an
den jeweiligen Stopperelement der Führungsfedern 19a, 19b anstoßen. Mittels
dieser Ausgestaltung ist der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 im eingesetzten
und verriegelten Zustand zweifach gegen eine Verschiebung in der
Längsrichtung
des Küchenhobels 10 gesichert,
nämlich
zum einen durch die in die Aussparungen 18a, 18b eingeschnappten
Arretierungsstifte 29a, 29b und zum anderen durch
die anstoßende
Beziehung zwischen den vorderen Enden der Führungsnuten 26a, 26b des
ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 und
den Stopperelementen der Führungsfedern 19a, 19b.
-
In
den 3a bis 3d ist
ein zweiter erfindungsgemäßer Einsatz 30 dargestellt,
der für
die Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Küchenhobel 10 geeignet
ist (siehe 3e). Wie der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 weist
auch der zweite erfindungsgemäße Einsatz 30 sowohl
seitliche Führungsnuten 36a, 36b als
auch eine Verriegelungseinrichtung mit Arretierungsstiften 39a, 39b und
einem Löseelement 38 auf,
die genauso wie die vorstehend beschriebenen Führungsnuten 26a, 26b und
Arretierungsstifte 29a, 29b des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 mit
den Führungsfedern 19a, 19b bzw. den
Aussparungen 18a, 18b an den Innenseiten der Längsträger 13a, 13b des
Küchenhobels 10 zusammenwirken
können.
-
Bei
der Verwendung des Küchenhobels 10 mit
dem zweiten erfindungsgemäßen Einsatz 30 (siehe 3e)
wird ein Schneidgut, wie beispielsweise eine Gurke, in einer Führungsrichtung
etwa parallel zur Längsachse
des Küchenhobels 10 hin- und herbewegt. Beim
Bewegen des Schneidgutes von der durch den zweiten erfindungsgemäßen Einsatz 30 ausgebildeten
Führungsfläche an dem
V-Messer 16 vorbei in Richtung zur Auslauffläche wird
eine Scheibe von dem Schneidgut abgeschnitten. Die abgeschnittene
Scheibe fällt
durch den Zwischenraum zwischen dem V-Messer 16 und dem
zweiten erfindungsgemäßen Einsatz 30 nach
unten, und zwar üblicherweise
in einen darunter liegenden Behälter (nicht
dargestellt).
-
Bei
einer anschließenden
Rückbewegung zum
oberen Ende des Küchenhobels 10 zurück wird der
Rest des Schneidguts über
das V-Messer 16 bewegt, ohne dass ein Schneidvorgang erfolgt.
Bei der nächsten
Bewegung des Schneidgutes in Führungsrichtung
wird wiederum eine Scheibe abgeschnitten.
-
Zum
Verändern
der Schnittstärke
wird der zweite erfindungsgemäße Einsatz 30 aus
dem Küchehobel 10 herausgenommen
und um 180 Grad gedreht wieder in den Küchenhobel 10 eingesetzt.
Hierzu weisen die auf der Oberseite des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes 30 ausgebildeten
linienförmigen
Erhebungen 34 eine größere Höhe als die auf
der Unterseite des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes 30 ausgebildeten
teilweise schlangenlinienförmigen
Erhebungen 35 auf. In dem in 3e dargestellten
Zustand, bei dem die linienförmigen
Erhebungen 34 auf der Oberseite des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes 30 die
Führungsfläche ausbilden,
liegen vorzugsweise die zwei mittleren Erhebungen der teilweise
schlangenlinienförmigen
Erhebungen 35 jeweils auf den zentralen, nach oben abstehenden
Nasen der Querstege 17a, 17b des Küchenhobels 10 auf.
Wenn die teilweise schlangenlinienförmigen Erhebungen 35 auf
der Unterseite des zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes 30 die
Führungsfläche ausbilden,
d.h. wenn der zweite erfindungsgemäße Einsatz 30 im Vergleich
zu 3e in einer um 180 Grad gedrehten Orientierung
in den Küchenhobel 10 eingesetzt
ist, dann liegen vorzugsweise die linienförmigen Erhebungen 34 auf
den Querstreben 17a, 17b auf, wobei die mittlere
Erhebung der linienförmigen
Erhebungen 34 jeweils durch die Lücke zwischen den zwei zentralen,
nach oben abstehenden Nasen der Querstege 17a, 17b des
Küchenhobels 10 verläuft. Somit
ist gewährleistet,
dass sich in beiden vorstehend beschriebenen Orientierungen des
zweiten erfindungsgemäßen Einsatzes 30 im
Küchenhobel 10 der
zweite erfindungsgemäße Einsatz 30 in
einer anstoßenden
Beziehung mit den Querträgern 17a, 17b bzw.
den auf diesen ausgebildeten Nasen befindet, was einer von einem
Schneidgut auf den zweiten erfindungsgemäßen Einsatz 30 in
Richtung der Querstege 17a, 17b aufgebrachten Kraft
entgegen wirkt.
-
In
den 4a bis 4d ist
ein dritter erfindungsgemäßer Einsatz 40 dargestellt,
der für
die Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Küchenhobel 10 geeignet
ist. Wie der erste erfindungsgemäße Einsatz 20 und
der zweite erfindungsgemäße Einsatz 30 weist
auch der dritte erfindungsgemäße Einsatz 40 sowohl
seitliche Führungsnuten 46a, 46b als
auch eine Verriegelungseinrichtung mit Arretierungsstiften 49a, 49b und
einem Löseelement 48 auf,
die genauso wie die vorstehend beschriebenen Führungsnuten 26a, 26b und
Arretierungsstifte 29a, 29b des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes
mit den Führungsfedern 19a, 19b bzw.
den Aussparungen 18a, 18b an den Innenseiten der
Längsträger 13a, 13b des
Küchenhobels 10 zusammenwirken
können.
-
Der
dritte erfindungsgemäße Einsatz 40 ist insbesondere
für die
Herstellung von Streifen oder Würfeln
mit einer Breite von ca. 1 cm ausgestaltet. Hierzu sind auf der
Oberseite des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes 40 acht
im Wesentlichen dreieckige, nach oben abstehende Messer 42 mit
einem seitlichen Abstand von 1 cm angeordnet, wie sich dies den 4a und 4c entnehmen
lässt.
Bei der Verwendung des Küchenhobels 10 mit
dem dritten erfindungsgemäßen Einsatz 40 schneiden
sowohl die hochstehenden Messer 42 des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes 40 als
auch das V-Messer 16 des Küchenhobels 10 das
Schneidgut bei einem Schneidhub.
-
Wie
sich dies den 4b und 4d entnehmen
lässt,
weist der dritte erfindungsgemäße Einsatz 40 auf
seiner Unterseite eine Vielzahl von quer, längs und diagonal verlaufenden
Streben 44 auf. Diese Streben 44 sind derart ausgestaltet
und weisen insbesondere eine solche Höhe auf, dass im eingesetzten
Zustand des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes 40 in
dem Küchenhobel 10 die
quer, längs
und diagonal verlaufenden Streben 44 auf den zwei Querstreben 17a und 17b des
Küchenhobels 10 zum
Aufliegen kommen. Ferner befinden sich die zentralen, nach oben
abstehenden Nasen der Querstege 17a, 17b des Küchenhobels 10 in
Ineingriffnahme und in anstoßender
Berührung
mit zwei Aussparungen, die durch drei zentrale, längs verlaufende Streben 44a, 44b, 44c und
zwei zentrale, quer verlaufende Streben 44e, 44f der
quer, längs
und diagonal verlaufenden Streben 44 ausgebildet werden. Diese
Anordnung von Streben 44a, 44b, 44c, 44e und 44f bzw.
die durch diese Streben 44a, 44b, 44c, 44e und 44f im
dritten erfindungsgemäßen Einsatz 40 ausgebildeten
Aussparungen weisen ferner die Funktionen auf, den dritten erfindungsgemäßen Einsatz 40 beim
Einbringen in den Küchenhobel 10 aufgrund
des Zusammenwirkens der zentralen, nach oben abstehenden Nasen der
Querstege 17a, 17b mit den durch die Streben 44a, 44b, 44c, 44e und 44f im
dritten erfindungsgemäßen Einsatz 40 ausgebildeten
Aussparungen zu führen
und den dritten erfindungsgemäßen Einsatz 40 gegenüber einer
Bewegung über
die Einrastposition hinaus zu sichern, und zwar durch die anstoßende Beziehung
zwischen den zwei, zentralen, nach oben abstehenden Nasen des "hinteren" Querstegs 17a mit
den zwei zentralen, quer verlaufenden Streben 44e, 44f der
quer, längs und
diagonal verlaufenden Streben 44 auf der Unterseite des
dritten erfindungsgemäßen Einsatzes 40.
-
4e zeigt
eine Detailansicht des in den Küchenhobel 10 eingesetzten
dritten erfindungsgemäßen Einsatzes 40.
Da bereits vorstehend ausführlich
das Zusammenwirken des ersten erfindungsgemäßen Einsatzes 20 mit
dem Küchenhobel 10 unter Bezugnahme
auch auf 4 beschrieben worden ist,
wird an dieser Stelle nicht detaillierter auf das Zusammenwirken
des dritten erfindungsgemäßen Einsatzes 40 mit
dem Küchenhobel 10 eingegangen.
-
In
den 5a und 5b ist
ein erfindungsgemäßer Fruchthalter 50 für die Verwendung
mit dem erfindungsgemäßen Küchenhobel 10 dargestellt.
Der Fruchthalten 50 besteht aus einem im Wesentlichen ebenen
Bodenabschnitt 52, einem von dessen Umfang nach oben abstehenden
Randabschnitt 53 sowie einer sich über dem ebenen Bodenabschnitt 52 wölbenden
halbkugelförmigen
Kuppel 54. Die halbkugelförmige Kuppel 54 bildet
im Wesentlichen die Grifffläche
für die
Finger bzw. die Hand eines Benutzers aus, der den Fruchthalter 50 benutzt.
Ein gleitbar verschiebbarer Stempel 56 ist durch eine kreisförmige Öffnung in
der Mitte der Kuppel 54 geführt und weist an seinem oberen
Enden einen Flansch und an seinem unteren Enden eine Abstreiffläche 57 auf.
Die Abstreiffläche 57 verläuft im eingefahrenen Zustand
des Stempels 56, d.h. wenn sich der Flansch des Stempels 56 in
anstoßender
Beziehung mit dem Bereich der Kuppel 54 um die kreisförmige Öffnung herum
befindet, bündig
mit dem Bodenabschnitt 52 des Fruchthalters 50 und
wird durch Führungsstangen 55 geführt, die
von der Unterseite der Kuppel 54 senkrecht zum Bodenabschnitt 52 hin
abwärts
verlaufen und durch entsprechende Löcher in der Abstreiffläche 57 des
Stempels 56 geführt
sind, wie sich dies 5b entnehmen lässt. Auf
der Unterseite der Abstreiffläche 57 des
Stempels ist eine Vielzahl von kleinen, beispielsweise kegelförmigen Dornen
angeordnet, um das Schneidgut besser mit dem Fruchthalter 50 aufnehmen
und halten zu können.
Insbesondere für
die Verwendung mit länglichem
Schneidgut bildet der Bodenabschnitt 52 zusammen mit dem Randabschnitt 53 des
Fruchthalters 50 an dessen Seiten zwei Aussparungen 58a und 58b aus.
In diesen Aussparungen 58a und 58b sind ebenfalls
mehrere kleine kegelförmige
Dornen angeordnet, um ein längliches
Schneidgut in diesen in Eingriff nehmen zu können. Dabei verläuft bei
der Aussparung 58a der Randabschnitt 53 über einen
Quergrat 59 bis zu der von dem Bodenabschnitt 58 gebildeten
Ebene, während
die Aussparung 58b so ausgestaltet ist, dass ein längliches
Schneidgut mit dem Fruchthalter 50 aufgenommen werden kann,
von der Abstreiffläche 57, der
Aussparung 58a und der Aussparung 58b gehalten
werde kann über
die Aussparung 58b und den Randabschnitt 53 hinaus
abstehen kann (mit anderen Worten: die Aussparung 58b weist
keinen Quergrat auf). Dabei stößt das Schneidgut
vorzugsweise an den Quergrat 59 in der Aussparung 58a an,
so dass bei einer Verwendung des Fruchthalters 50 mit dem
darin aufgenommenen Schneidgut mit dem Küchenhobel 10, wobei
die Schneidrichtung der Richtung von der Aussparung 58a mit
Quergrat 59 zu der Aussparung 58b ohne Quergrat
entspricht, einer durch das Schneiden auf das Schneidgut ausgeübten Kraft
entgegen gewirkt wird, die der Schneidrichtung entgegen gesetzt
ist und danach trachtet, das Schneidgut von dem Fruchthalter 50 los
zu machen.
-
Die 6a und 6b zeigen
eine erfindungsgernäße Aufnahme-
oder Ablagevorrichtung 60 für die erfindungsgemäßen Einsätze 20, 30, 40 sowie
den erfindungs gemäßen Fruchthalter 50.
Die Ablagevorrichtung 60 besteht im Wesentlichen aus mehreren übereinander
angeordneten Ablageplatten 62, die eine ähnliche
Form wir die Einsatze aufweisen, dabei jedoch größer sind, so dass die Einsätze auf
diesen Ablageplatten 62 abgelegt werden können. Die
Ablageplatten 62 sind über
vier Trägerstangen 64 derart
miteinander verbunden, dass der vertikale Abstand zwischen zwei
benachbarten Ablageplatten 62 ausreichend ist, dass ein
erfindungsgemäßer Einsatz
zwischen diese in die Ablagevorrichtung 60 eingebracht
werden kann, wie sich dies der 6b entnehmen
lässt.
Sobald ein erfindungsgemäßer Einsatz
in die Ablagevorrichtung 60 eingebracht ist, stößt dieser
mit seinem vorderen Ende an die zwei vorderen Trägerstangen 64 und
zwei seitlich daran anschließende
Anstoßflächen 66 an.
Die zwei hinteren Trägerstangen 64 der
Ablagevorrichtung 60 sind in einem solchen Abstand zueinander
angeordnet, dass beim Einbringen eines erfindungsgemäßen Einsatzes
zunächst
die Arretierungsstifte des jeweiligen Einsatzes nach innen gedrückt werden,
um sodann, sobald der Einsatz weiter in die Ablagevorrichtung 60 eingebracht
worden ist und die Arretierungsstifte nicht mehr die zwei hinteren
Trägerstangen 64 berühren, aufgrund
der Vorspannkraft durch die Vorspannmittel wieder in die ausgefahrene
Position bewegt zu werden und somit den Einsatz in der Ablagevorrichtung 60 zu
fixieren. Wie im Fall der Entnahme eines in den erfindungsgemäßen Hobel 10 eingesetzten
Einsatzes muss lediglich das Löseelement des
Einsatzes betätigt
werden, um diesen aus der Ablagevorrichtung 60 zu entnehmen.
-
Auf
der Oberseite der obersten Ablageplatte 62 der Ablagevorrichtung 60 sind
Elemente vorgesehen, die eine Anbringung des erfindungsgemäßen Fruchthalters 50 an
der Ablagevorrichtung 60 ermöglichen. Hierzu weist die Oberseite
der obersten Ablageplatte 62 der Ablagevorrichtung 60 drei
Anstoßflächen 67 auf,
die eine Fläche
begrenzen, die der Form des Randabschnitts 53 des Fruchthalters 50 entspricht.
Ferner weist die Oberseite der obersten Ablageplatte 62 der
Ablagevorrichtung 60 zwei Fixierungsstifte 68 sowie
zwei Fixierungsaussparungen 69 auf. Beim Aufbringen des
Fruchthalters 50 auf die Ablagevorrichtung 60 wirken
die zwei Fixierungsstifte 68 mit entsprechenden Löchern in
dem Bodenabschnitt 52 des Fruchthalters 50 zusammen,
und die zwei Fixierungsaussparungen 69 wirken mit den Führungsstangen 55 des
Fruchthalters 50 zusammen, so dass der Fruchthalter 50 auf
der Ablagevorrichtung 60 fixiert wird und der Stempel 56 des Fruchthalters 50 ein
wenig aus seiner eingefahrenen Position heraus nach oben bewegt
wird. Dabei werden die Fixierungsaussparungen 69 beispielsweise durch
zwei zylindrische Hülsen
ausgebildet, die mit einem geeignet gewählten Innendurchmesser die Führungsstangen 55 des
Fruchthalters 50 in Eingriff nehmen. Um den Fruchthalter 50 von
der Ablagevorrichtung 60 loszumachen muss ein Anwender
lediglich auf den oberen Flansch des Stempels 56 des Fruchthalters 50 ein
wenig Druck ausüben.
-
Anhand
der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen erkennt der Fachmann,
dass auf der Basis des erfindungsgemäßen Küchenhobels weitere vorteilhafte
Ausgestaltungen verwirklicht werden können. Insbesondere erkennt
der Fachmann, dass weitere Einsätze,
beispielsweise mit einer anderen Anzahl und einer anderen Höhe von hochstehenden Messern,
für die
Verwendung mit dem erfindungsgemäßen Küchenhobel
geeignet sind, die die erfindungsgemäße Verriegelungseinrichtung
und die erfindungsgemäßen Führungsnuten
aufweisen. Ferner ist es vorstellbar, dass anstatt des hier beschriebenen
Küchenhobels 10 mit
einem V-Messer 16 ein Küchenhobel
mit einem zur Richtung des Schneidehubs quer verlaufenden Messer
mit einem Einsatz verwendet wird, der das Messer abdeckt und schützt und gleichzeitig
den Küchenhobel
als Reibe einsetzbar macht. Hierbei ist es ferner vorstellbar, dass
zusätzlich
zu der Schutzfunktion auch eine andere Funktion zur Verarbeitung
von Lebensmitteln anstatt einer Reibefunktion durch den Einsatz
bereitgestellt wird. Schließlich
wird der Fachmann erkennen, dass die hierin verwendeten Begriffe,
wie "oben" bzw. "unten", "vorne" bzw. "hinten" und dergleichen,
nicht dazu gedacht sind, die Orientierung der dadurch näher gekennzeichneten
erfindungsgemäßen Elemente
in irgendeiner Weise zu beschränken,
sondern lediglich dazu dienen, diese Elemente von einander zu unterscheiden.