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DE202007007965U1 - Klimagerätegehäuse - Google Patents

Klimagerätegehäuse Download PDF

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DE202007007965U1
DE202007007965U1 DE202007007965U DE202007007965U DE202007007965U1 DE 202007007965 U1 DE202007007965 U1 DE 202007007965U1 DE 202007007965 U DE202007007965 U DE 202007007965U DE 202007007965 U DE202007007965 U DE 202007007965U DE 202007007965 U1 DE202007007965 U1 DE 202007007965U1
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24FAIR-CONDITIONING; AIR-HUMIDIFICATION; VENTILATION; USE OF AIR CURRENTS FOR SCREENING
    • F24F13/00Details common to, or for air-conditioning, air-humidification, ventilation or use of air currents for screening
    • F24F13/20Casings or covers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Air Filters, Heat-Exchange Apparatuses, And Housings Of Air-Conditioning Units (AREA)

Abstract

Klimagerätegehäuse (1) zur Konditionierung von Luft, welches wärmeleitende Rahmenelemente (12) als Hohlkammer-Metallprofile, wärmeisolierte Wandelemente (2, 7–10), sowie mindestens eine Luft-Ansaugöffnung (3) und mindestens eine Luft-Ausströmöffnung (5) beinhaltet, wobei ein eine thermische Entkopplung bewirkendes Isolierelement (25) als Hohlkammer-Kunststoffprofil zwischen mindestens einem der Rahmenelemente (12) und mindestens einem der Wandelemente (2, 7–10) eingebracht ist, wobei an dem Isolierelement (25) auf der Innenseite (15) des Gehäuses (1) ein Winkelprofil (27) befestigt ist, welches dichtende Anschlag- und Befestigungsflächen (36, 50, 51) für die Wandelemente (2, 7–10) ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlag- und Befestigungsflächen (36, 50, 51) des Winkelprofils (27) für die Wandelemente (2, 7–10) Klebeflächen sind und dass das Winkelprofil (27) als T-Profil ausgebildet ist, dessen Basis-T-Schenkel die Klebefläche für den Anschluss des einen Wandelementes (2, 7–10) bildet, und dessen T-Schenkel gegenüberliegend die Klebefläche für das im Winkel von 90° anschlagende Wandelement (2, 7–10) bildet und dessen drittes T-Schenkelteil mit dem Isolierelement...

Description

  • Die Neuerung betrifft ein Klimagerätegehäuse nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Klimagerätegehäuse werden für lüftungs- und klimatechnische Anwendungen verwendet und bestehen in der Regel aus großvolumigen Gehäusen mit etwa einem Rauminhalt von einem ½ m3 bis 20 bis 30 m3.
  • Zweck derartiger Klimagerätegehäuse ist die Konditionierung der von der Umgebung angesaugten Außenluft mit dem Zweck, diese Luft zu filtern, in anderer Weise zu reinigen, zu konditionieren und gegebenenfalls auch zu kühlen oder zu heizen. Ein von der Außenumgebung eines Gehäuses angesaugter Luftstrom wird demzufolge in den Innenraum des Klimagerätegehäuses eingesogen, dort aufbereitet und in entsprechend aufbereiteter Form an der Rückwand des Gehäuses wieder ausgelassen und in entsprechende Lüftungskanäle eingespeist.
  • Zu diesem Zweck ist es bekannt, das Klimagehäuse im wesentlichen als geschlossenen Blechkasten auszubilden, wobei lediglich an der Frontwand die Ansaugöffnung und an der gegenüberliegenden Wand eine Ausströmöffnung anzuordnen.
  • Nachdem derartige Klimagerätegehäuse in der Regel aus Blechplatten bestehen, bestand beim Stand der Technik das Problem, dass es zu unerwünschten Kondensationserscheinungen kam, wenn ein relativ kalter Luftstrom in den Innenraum des Klimagerätegehäuses eingesaugt wurde und die Umgebung des Klimagerätegehäuses mit einer üblichen Umgebungstemperatur von 20° Celsius und z. B. 80% relativer Feuchte umgeben war.
  • Es ist zwar bekannt, derartige Kondensationserscheinungen in bestimmten Maße zu beherrschen, in dem man die als Wand- und Deckenverkleidungen ausgebildeten Wände des Klimagerätegehäuses als wärmeisolierte Sandwich-Blechplatten ausbildet. Damit konnte das Problem der Verhinderung von Kondensationserscheinungen jedoch nicht vollständig gelöst werden, weil insbesondere im Bereich der die Kanten des Gehäuses begrenzenden Hohlprofile Kondensationserscheinungen auftraten. Diese Hohlprofile waren nicht wärmeisoliert, und stellten in unerwünschter Weise einen Wärmeübergang von dem relativ kalten Innenraum des Klimagerätegehäuses zu der warmen Umgebung dieses Gehäuses her.
  • Deshalb bildeten sich im Bereich dieser kantenseitigen Hohlprofile unerwünschte Kondensationserscheinungen.
  • Im übrigen ist es im Stand der Technik bekannt und wird als nachteilig angesehen, dass die Montage derartiger Klimagerätegehäuse relativ aufwändig ist, denn es werden viele Schraubenverbindungen verwendet, welche die Montagezeit erhöhen.
  • Weiterer Nachteil ist, dass die Verbindung zwischen den Wandungen eines Klimagerätegehäuses in Richtung zu der Wandung eines daran anschließenden Klimagerätegehäuses nur schwierig beim Stand der Technik auszuführen war. Beim Stand der Technik waren die Anschlussverbindungen zwischen einem Klimagerätegehäuse und dem benachbarten anderen Klimagerätegehäuse außenseitig angeordnet und waren deshalb der aggressiven Umgebungsatmosphäre ausgesetzt.
  • Der Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde ein Klimagerätegehäuse der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass bei einfacherem Aufbau und schnellerer Montage eine absolut thermisch einwandfreie Entkopplung zwischen dem relativ kalten Innenraum und einer warmen und feuchten Außenumgebung gewährleistet ist.
  • Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Neuerung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
  • Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass eine thermische Entkopplung im wesentlichen durch ein Isolierelement erfolgt, welches in Form eines Kunststoff-Hohlkammerprofils auf einem wärmeleitfähigen, die Kanten des Klimagerätegehäuses definierenden Rahmenelements als Metall-Hohlprofil befestigt ist und in Verbindung mit einem auf der Innenseite des Gehäuses angeordneten T-förmigen Winkelprofil die Anschlag- und Befestigungsflächen als Klebeflächen für die isoliert ausgebildeten Wandelemente ausbildet.
  • Die Neuerung betrifft somit ein Profilsystem aus lasttragenden Hohlprofilen, die durch geeignete Auswahl der verwendeten Werkstoffe eine hochwertige thermische Entkopplung zwischen Innen- und Außenseite aufweisen. Dieses Profilsystem dient dem Aufbau von Gehäuseelementen für raumlufttechnische Geräte.
  • Die thermische Entkopplung erfolgt im Wesentlichen durch eine Kunststoffzwischenlage in Form eines Hohlkammerprofils (Isolierprofil), welches zusammen mit dem Innenprofil (Winkelprofil) mit dem außenliegenden Hohlprofil des Gehäuserahmens kraftschlüssig verbunden wird. Das Innenprofil kann aus verschiedenen Werkstoffen zur Anpassung an materialspezifische Anforderungen hergestellt werden und nimmt die statischen und dynamischen Lasten der im Gehäuseelement platzierten Einbauteile auf.
  • Die Gehäuseprofile werden durch einen geeignet gestalteten Eckverbinder verbunden. Die nach dem gleichen Prinzip wie die Gehäuseprofile gestalteten Zwischenstege für evtl. vorhandene Gehäusetür(en) dienen der Stabilisierung des Gehäuseelementes (Gehäusetür) sowie der praxisgerechten Aufteilung der Bedienseite des Klimagerätes. Diese Zwischenstege werden direkt mit den Gehäuseprofilen verbunden.
  • Mit der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also der wesentliche Vorteil, dass ein hochlastübertragendes Gehäuse dadurch verwirklicht wird, dass ein an sich thermisch leitfähiges Hohlkammerprofil aus einem Stahlblech verwendet wird und dieses Hohlkammerprofil außenseitig zur Ausbildung der Kanten des Klimagerätegehäuses angeordnet ist.
  • Um nun eine thermische Entkopplung zwischen dem wärmeleitfähigen Stahlhohlprofil und dem Innenraum des Gehäuses zu gewährleisten, ist neuerungsgemäß vorgesehen, dass ein Isolierprofil mindestens an einer Seite – und zwar an der luftbeströmten Seite des wärmeleitenden Stahlhohlprofils – angeordnet ist und dass dieses Isolierprofil innenseitig mit einer Winkelleiste verbunden ist, welche die Anschlagflächen und die Klebeflächen für die dort anzuschließenden wärmeisoliert ausgebildeten Wandelemente ausbildet.
  • Damit ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass jegliche Kondensationserscheinungen an der Außenseite des wärmeleitenden Hohlprofils verhindert werden, denn das wärmeleitende Hohlprofil ist mit einem Isolierprofil mindestens an einer Seite bekleidet, wobei auf diesem Isolierprofil – im wärmeisolierenden Abstand – eine wiederum wärmeleitende Winkelleiste angeordnet ist, welche ihrerseits die Klebeflächen für die dort anzuschließenden Wandelemente bietet.
  • Damit ergibt sich eine besonders einfache Montage, denn es reicht aus, mit einer einzigen Schraubverbindung das wärmeisolierende Isolierprofil mit dem Stahlhohlprofil zu verbinden und mit dieser Schraubverbindung wird auch gleichzeitig die innenseitig angeordnete Winkelleiste verbunden, welche dann die Klebeflächen und Anschlagflächen für die dort anzuschlagenden Wandelemente bietet.
  • Der möglicherweise sehr kalte Innenraum des Klimagerätegehäuses kann deshalb keine Wärmeleitverbindung zu der möglicherweise warmen Außenumgebung des Klimagerätegehäuses herstellen, weil die innenseitig auf der kalten Seite angeordnete Winkelleiste über eine Schraub- oder Klebeverbindung mit dem Isolierprofil verbunden ist und in diesem Bereich (auf der kalten Seite) auch die Klebeverbindungen für die Befestigung der Wandelemente an der Winkelleiste angeordnet sind.
  • Auf der warmen Seite ist deshalb nur das Isolierprofil angeordnet und das wärmeleitende Stahlkammerhohlprofil, welches demzufolge keinerlei Wärmeleitung zu dem kalten Innenraum des Klimagerätegehäuses findet.
  • Von besonderem Vorteil ist die günstige Wärmeisolierung der einzelnen Wandelemente hierbei ist es in einer bevorzugten Ausgestaltung der Neuerung vorgesehen, dass jedes Wandelement aus zwei im Abstand voneinander angeordneten und parallel zueinander befindlichen Blechplatten besteht und der Zwischenraum zwischen den Blechplatten mit einem Isoliermaterial ausgefüllt ist. Dieses Isoliermaterial kann als Schaum ausgebildet sein oder als Mineralfasermatte.
  • Wichtig hierbei ist, dass jeweils das Innen- und Außenblech ausbildende Wandteil des jeweiligen Wandelementes stirnseitig nicht zusammengeführt ist und dort eine unerwünschte Wärmeleitung bildet, sondern dass dort ein Spalt angeordnet ist, der lediglich durch die Stirnseite des Isoliermaterials ausgebildet ist.
  • Damit wird eine unerwünschte Wärmeleitung von dem Innenblech auf das Außenbleich des jeweiligen Wandelementes verhindert.
  • Vorliegende Neuerung setzt sich also über ein Vorurteil hinweg, in dem man ein Stahlhohlprofil als hochlastübertragendes Profil verwendet und dieses jedoch so wärmeisoliert von dem kalten Innenraum des Klimagerätegehäuses ausbildet, so dass sich bei leichter Montage ein hochlastübertragendes Gehäuse ergibt.
  • Thermische Entkopplung von dem Stahlhohlprofil in Richtung auf den kalten Innenraum erfolgt also über ein Isolierprofil, welches bevorzugt mit mehreren Hohlkammern ausbildet ist in Verbindung mit einer innenseitig auf der kalten Seite angeordneten Winkelleiste, die zur Befestigung der wärmeisolierten Wandelemente dient und dort auf der kalten Seite die Klebeflächen für die Befestigung der Wandelemente ausbildet.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn die besagte Winkelleiste als T-Profil ausgebildet ist, weil der Basis-T-Schenkel die Anschlag- und Klebefläche für den Anschluss des einen Wandelementes bildet, während der T-Schenkel des gleichen Profils gegenüberliegend die Klebe- und Anschlagfläche für das im Winkel von 90° anschlagende Wandelement bildet.
  • Mit dem dritten Schenkelteil dieses T-Profils ist dann die Winkelleiste an dem wärmeisoliert ausgebildeten Isolierprofil angeschraubt, angeklebt oder angenietet.
  • Im Folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere wesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
  • Es zeigen:
  • 1: schematisiert die perspektivische Ansicht eines Klimagerätegehäuses;
  • 2: ein Schnitt gemäß dem Detail II in 1;
  • 3: ein Schnitt in Einzelteildarstellung durch das Isolierprofil;
  • 4: eine Einzelheit des Isolierprofils nach 3;
  • 5: ein Schnitt durch die Winkelleiste;
  • 6: ein Schnitt durch einen Zwischensteg als Anschlagleiste für Türelemente des Klimagerätegehäuses;
  • 7: ein Schnitt für das in 6 verwendete Isolierprofil;
  • 8: eine Einzelheit aus der Darstellung nach 7;
  • 9: perspektivische Darstellung eines Eckverbinders.
  • In 1 ist allgemein ein Klimagerätegehäuse 1 dargestellt, welches bevorzugt aus einem rechteckförmigen Körper besteht, der aus einer Frontwand 2 besteht, in deren Bereich eine Ansaugöffnung 3 angeordnet ist, über die ein zu konditionierender Luftstrom in Pfeilrichtung 4 angesaugt wird. Der Luftstrom hat beispielsweise eine Temperatur von –15° bis –18° Celsius und wird in den Innenraum des Klimagerätegehäuses 1 eingesaugt und dort konditioniert.
  • Die hintere, der Frontwand 2 gegenüberliegende Wandung des Klimagerätegehäuses 1 ist deshalb offen und bildet eine Ausströmöffnung 5, über welche der konditionierte Luftrom in Pfeilrichtung 6 ausströmt.
  • Es versteht sich von selbst, dass sich an die Ausströmöffnung 5 weitere gleichartige oder ähnliche Klimagerätegehäuse 1 anschließen können, wobei die Anschlussbereiche besonders einfach und günstig herzustellen sind.
  • Das Klimagerätegehäuse 1 besteht ferner aus einer Deckwand 7, der eine Bodenwand 8 gegenüberliegt und ferner eine Rückwand 9, der einer vorderen Bedienwand 10 gegenüberliegt. Die Bedienwand 10 kann insgesamt als Deckel ausbildet werden oder auch insgesamt aus zwei Türen 44, die im Bereich von Scharnierachsen 43 schwenkbar an vertikalen Kanten des Klimagerätegehäuses 1 angeschlagen sind und an einem vertikal angeordneten Zwischensteg 11 abdichtend anschlagen.
  • Wichtig ist nun, dass die Kanten des Klimagerätegehäuses 1 aus hochlastübertragenden Hohlprofilen 12 gebildet sind, die bevorzugt aus einem Stahlprofil bestehen, welches z. B. eine Aus- und Abmessung von 44 × 45 mm aufweist und eine Wandstärke von etwa 1,5 mm. Es ist deshalb als hochlastübertragendes Rechteckrohr ausgebildet und hat – klimatechnisch – jedoch den Nachteil, dass es ein sehr gutes Wärmeleitvermögen hat.
  • Gegenstand der vorliegenden Neuerung ist deshalb, Kondensationserscheinungen an diesem hochwärmeleitfähigen Rohr zu unterbinden.
  • Zu diesem Zweck wird ein Wandaufbau und ein Eckenanschluss verwendet, wie er als Detail II in 2 näher dargestellt ist.
  • Zunächst wird darauf hingewiesen, dass alle Hohlprofile 12 durch Eckverbinder 13 miteinander verbunden sind und dieser Eckverbinder ist in 9 noch näher dargestellt.
  • Die thermische Isolation des hochleitfähigen Hohlprofils 12 erfolgt dadurch, mindestens auf der einen Seite des Hohlprofils 12 ein hochwärmeisolierendes Isolierprofil 25 aufgeschraubt wird, wobei hierbei die Schraubverbindung 52 verwendet wird. Einzelheiten des Isolierprofils 25 ergeben sich aus den 3 und 4.
  • Wichtig ist, dass auf das Isolierprofil 25 nun die Stirnseite der Rückwand 9 anstößt. Jede Wand 710 besteht hierbei aus einem Innenblech 20 und einem Außenblech 21, wobei der Zwischenraum zwischen den beiden Blechen 20, 21 durch ein Isoliermaterial 19 ausgefüllt ist.
  • Um einen unerwünschten Wärmeübergang von dem Außenblech auf das Innenblech zu verhindern sind die Stirnschenkel der Bleche 20, 21 nach Innen geführt und dort stirnseitig unterbrochen, so dass sich dort ein Spalt 23 ergibt, an dem lediglich die Stirnseite 24 des Isoliermaterials 19 in Erscheinung tritt. Damit wird ein unerwünschter Wärmeübergang vom Innenblech auf das Außenblech verhindert.
  • Diese Unterbrechung gilt im übrigen für alle Wandelemente 710.
  • Ferner ist wichtig, dass innenseitig auf dem Isolierprofil 25 und im Abstand zu dem Aufstellungsraum 14, der relativ warm ist, eine Winkelleiste 27 mit der gleichen Schraubverbindung 52 auf das Isolierprofil 25 aufgeschraubt wird. Die Winkelleiste 27 ist in 5 noch detailliert dargestellt und es wird später auf diese Darstellung noch eingegangen.
  • Im Innenraum 15 des Klimagerätegehäuses 1 bestehen also relativ niedere Temperaturen im Bereich von –10° bis –20° Celsius bei niedriger relativer Feuchte, während im Aufstellungsraum 14 eine relativ höhere Temperatur bei höherer relativer Feuchte besteht.
  • Die Winkelleiste 27 bildet mit ihrer Anschlagleiste 34 eine Klebefläche 51 für die Befestigung der Rückwand 9 auf dieser Winkelleiste 27. Ferner bildet die Auflageleiste 35 der Winkelleiste 27 wiederum eine Klebefläche 50 für die Befestigung der Bodenwand 8.
  • Es ist im übrigen nicht notwendig, im Bereich der Stirnseite der Bodenwand 8 in Richtung auf das Hohlprofil 12 ein weiteres Isolierprofil 25 anzubringen, weil die Bodenwand 8 und das Hohlprofil 12 in diesem Bereich eine Bodenfläche 53 bilden und somit auf einer Aufstellebene 54 aufliegen, die nicht von Luft beströmt ist. Aus diesem Grunde muss dort nicht notwendigerweise ein weiteres Isolierprofil angebracht werden.
  • Es liegt jedoch im Rahmen der vorliegenden Neuerung, auch in diesem Bereich ein Isolierprofil 25 anzuordnen.
  • Um eine hochlastübertragende Verbindung von einer Führungsschiene 16 auf das Hohlprofil 12 zu ermöglichen, wird die besagte Winkelleiste 27 verwendet und die als L-Profil ausgebildete Führungsschiene 16 liegt somit auf einer Auflageleiste 35 der Winkelleiste 27 auf. Auf dem Schenkel 17 dieser Führungsschiene 16 liegen dann die lufttechnischen Apparate und Vorrichtungen auf, die ein hohes Gewicht bis zu 1 t aufweisen können. Der vertikal stehende Schenkel 18 des L-Profils dient als Führungsleiste.
  • Die Winkelleiste 27 ist bevorzugt flächenbündig mit der Oberfläche des Isolierprofils 25 verbunden. Aus diesem Grunde schlägt die Stirnseite der Winkelleiste 27 an einem zugeordneten Anschlag 26 des Isolierprofils 25 an.
  • Das Isolierprofil 25 besteht gemäß den 3 und 4 aus einem Kunststoffhohlprofil mit einer Anzahl von Hohlkammern 28, die luftgefüllt sind. Statt der Luftfüllung der Hohlkammern 28 können diese auch ausgeschäumt sein.
  • Das Material des Isolierprofils 25 ist bevorzugt ein Hart-PVC, welches UV-beständig ist und eine Materialstärke von etwa 2 bis 3 mm aufweist. Es wird eine Querschnittsfläche von 280 mm2 erzielt.
  • Wichtig ist nun, dass im Bereich der Auflagefläche 29 für die Montage der Winkelleiste 27 eine luftschlüssig abdichtende Dichtlippe 30 im Material des Isolierprofils 25 eingeformt ist. Zu diesem Zweck ist die Dichtlippe 30 in einer Ausnehmung unterhalb der Auflagefläche 29 angeordnet und diese Dichtlippe 30 ist federnd und schräg nach oben gerichtet. Sobald nun die Winkelleiste 27 mit ihren Befestigungsschenkel 36 auf die Auflagefläche 29 aufgelegt wird, wird die Dichtlippe 30 federnd nach unten gebogen und legt sich luftschlüssig und abdichtend an die Unterseite des Befestigungsschenkels 36 der Winkelleiste 27 an.
  • Damit wird ein unterwünschter Luftdurchgang von dem warmen Aufstellungsraum 14 in den kalten Innenraum 15 des Klimagerätegehäuses 1 unterbunden.
  • Zusätzlich kann in diesem Bereich der Stirnseite der Rückwand 9 und der Oberseite des Isolierprofils 25 außenseitig eine Dichtmasse 32 angeordnet sein. Damit wird auch eine Überströmung an der Oberseite der Winkelleiste 27 mit einem unerwünschten Luftstrom unterbunden.
  • Es wird noch angefügt, dass die Dichtlippe 30 in Pfeilrichtung 31 und in Gegenrichtung hierzu federnd ausgebildet ist.
  • Die 3 zeigt im übrigen, dass das Isolierprofil 25 seitliche bogenförmige Ansätze 33 aufweist, die sich an den bogenförmigen Kanten des Hohlprofils 12 anschmiegen und dort abdichten. Es werden somit Dichtflächen geschaffen, welche eine luftschlüssige Abdichtung zwischen dem Isolierprofil und den zugeordneten Wandungen des Hohlprofils 12 ermöglichen.
  • In 5 ist dargestellt, dass im Bereich des Befestigungsschenkels 36 der Winkelleiste 27 eine Bohrung 37 angeordnet ist, durch welche eine nicht näher dargestellte Schraube hindurchgreift, welche gleichzeitig die Winkelleiste 27 mit dem Isolierprofil 25 auf der Oberseite des Hohlprofils 12 anschraubt. Damit wird eine hochlastübertragende, sehr einfache Verbindung geschaffen, die leicht zu montieren ist.
  • In 1 ist noch dargestellt, dass die Bedienwand 10 als zweiflüglige Tür 47 ausgebildet sein kann und – sofern dies der Fall ist – wird hierfür ein wärmeisolierender Zwischensteg 11 verwendet, wie er anhand der 6 nachstehend näher beschrieben wird.
  • Der wärmeisolierend ausgebildete Zwischensteg 11 besteht hierbei aus einer Anschlagplatte 38, welche zur Schraubbefestigung an dem Hohlprofil 12 geeignet ist. Die Schraubbefestigung ist in 6 nicht näher dargestellt.
  • Wichtig ist nun, dass mit der Anschlagplatte 38 ein Isolierprofil 40 verbunden ist, welches wiederum eine Wärmeisolierung in Richtung auf das dort befestigte Hohlprofil 41 ausbildet. Das Hohlprofil 41 ist wiederum ein Stahlhohlkammerprofil, welches hochlastübertragend ist.
  • Das Hohlprofil 41 schlägt gemäß den 7 und 8 an zugeordneten Dichtflächen 47 des Isolierprofils 40 an, das mehrere luftgefüllte Hohlkammern 28 ausbildet. Es sind Ansätze 45 vorhanden, welche Anschläge für die dort anzulegenden Seiten des Hohlprofils 41 ausbilden. Die Dichtansätze 46 sind etwa bogenförmig gemäß 8 ausgeführt und legen sich somit abdichtend und luftschlüssig an die Außenseiten des Hohlprofils 41 an.
  • Die Anschlagplatte 38 ist mit einer Schraubbefestigung 39 mit dem Isolierprofil 40 verbunden, wobei die Schraubbefestigung 39 auch in das Hohlprofil 41 eingreift.
  • An die inneren Anschlagflächen 42 der Auflageleiste 38 schlagen dann die Türen 44 der Bedienwand 10 an.
  • In 9 ist ein Eckverbinder 13 dargestellt, wie er zur Eckenverbindung im Winkel von 90° aufeinandertreffenden Hohlprofilen 12 geeignet ist. Er besteht bevorzugt aus einem Kunststoff oder einem Metallkörper 49, an dem drei Steckansätze 48 im Winkel von 90° angeordnet sind. Die Steckansätze 48 greifen in den Innenraum des Hohlprofils 12 ein. Der Verbindungsbereich zwischen den Steckansätzen 48 und dem Innenraum des Hohlprofils 12 können wärmeisolierende Zwischenlagen angeordnet sein.
  • An der Rückseite ist der Körper 49 durch entsprechende Deckel verschlossen.
  • 1
    Klimagerätegehäuse
    2
    Frontwand
    3
    Ansaugöffnung
    4
    Pfeilrichtung
    5
    Ausströmöffnung
    6
    Pfeilrichtung
    7
    Deckwand
    8
    Bodenwand
    9
    Rückwand
    10
    Bedienwand
    11
    Zwischensteg
    12
    Hohlprofil
    13
    Eckverbinder
    14
    Aufstellungsraum
    15
    Innenraum
    16
    Führungsschiene
    17
    Schenkel
    18
    Schenkel
    19
    Isoliermaterial
    20
    Innenblech
    21
    Außenblech
    22
    Stirnschenkel
    23
    Spalt
    24
    Stirnseite (Isoliermaterial)
    25
    Isolierprofil
    26
    Anschlag
    27
    Winkelleiste
    28
    Hohlkammer
    29
    Auflagefläche
    30
    Dichtlippe
    31
    Pfeilrichtung
    32
    Dichtmasse
    33
    Ansatz
    34
    Anschlagleiste
    35
    Auflageleiste
    36
    Befestigungsschenkel
    37
    Bohrung
    38
    Anschlagplatte
    39
    Schraubbefestigung
    40
    Isolierprofil
    41
    Hohlprofil
    42
    Anschlagfläche
    43
    Scharnierachse
    44
    Tür
    45
    Ansatz
    46
    Dichtansatz
    47
    Dichtfläche
    48
    Steckansatz
    49
    Körper
    50
    Klebefläche
    51
    Klebefläche
    52
    Schraubverbindung
    53
    Bodenfläche
    54
    Aufstellebene

Claims (7)

  1. Klimagerätegehäuse (1) zur Konditionierung von Luft, welches wärmeleitende Rahmenelemente (12) als Hohlkammer-Metallprofile, wärmeisolierte Wandelemente (2, 710), sowie mindestens eine Luft-Ansaugöffnung (3) und mindestens eine Luft-Ausströmöffnung (5) beinhaltet, wobei ein eine thermische Entkopplung bewirkendes Isolierelement (25) als Hohlkammer-Kunststoffprofil zwischen mindestens einem der Rahmenelemente (12) und mindestens einem der Wandelemente (2, 710) eingebracht ist, wobei an dem Isolierelement (25) auf der Innenseite (15) des Gehäuses (1) ein Winkelprofil (27) befestigt ist, welches dichtende Anschlag- und Befestigungsflächen (36, 50, 51) für die Wandelemente (2, 710) ausbildet, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlag- und Befestigungsflächen (36, 50, 51) des Winkelprofils (27) für die Wandelemente (2, 710) Klebeflächen sind und dass das Winkelprofil (27) als T-Profil ausgebildet ist, dessen Basis-T-Schenkel die Klebefläche für den Anschluss des einen Wandelementes (2, 710) bildet, und dessen T-Schenkel gegenüberliegend die Klebefläche für das im Winkel von 90° anschlagende Wandelement (2, 710) bildet und dessen drittes T-Schenkelteil mit dem Isolierelement (25) verbunden ist.
  2. Klimagerätegehäuse (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenelemente (12) aus Stahl ausgebildet sind.
  3. Klimagerätegehäuse (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Rahmenelemente (12) durch steckbare Eckverbinder (13) untereinander verbunden sind.
  4. Klimagerätegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Winkelprofil (27) mit einer bauwerksfesten, lastübertragenden Führungsschiene (16) verbunden ist.
  5. Klimagerätegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolierelement (25) und/oder das Wandelement (2, 710) auf dem mindestens einen Rahmenelement (12) abdichtend befestigt ist.
  6. Klimagerätegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolierelement (25) und das Winkelprofil (27) mit dem Rahmenelement (12) über eine einzige Schraubverbindung (52) verbunden ist.
  7. Klimagerätegehäuse (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Wandelement (2, 710) aus zwei im Abstand voneinander angeordneten und parallel zueinander befindlichen Blechplatten (20, 21) besteht und der Zwischenraum zwischen den Blechplatten (20, 21) mit einem Isoliermaterial (19) ausgefüllt ist, wobei jeweils ein Innen- und Außenblech (22) ausbildendes Wandteil des jeweiligen Wandelementes (2, 7-10) stirnseitig einen Spalt (23) bildet, der lediglich durch die Stirnseite (24) des Isoliermaterials (19) gebildet ist.
DE202007007965U 2007-06-06 2007-06-06 Klimagerätegehäuse Expired - Lifetime DE202007007965U1 (de)

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DE202007007965U DE202007007965U1 (de) 2007-06-06 2007-06-06 Klimagerätegehäuse

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