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Die
Neuerung betrifft ein Klimagerätegehäuse nach
dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
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Klimagerätegehäuse werden
für lüftungs- und
klimatechnische Anwendungen verwendet und bestehen in der Regel
aus großvolumigen
Gehäusen mit
etwa einem Rauminhalt von einem ½ m3 bis
20 bis 30 m3.
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Zweck
derartiger Klimagerätegehäuse ist
die Konditionierung der von der Umgebung angesaugten Außenluft
mit dem Zweck, diese Luft zu filtern, in anderer Weise zu reinigen,
zu konditionieren und gegebenenfalls auch zu kühlen oder zu heizen. Ein von der
Außenumgebung
eines Gehäuses
angesaugter Luftstrom wird demzufolge in den Innenraum des Klimagerätegehäuses eingesogen,
dort aufbereitet und in entsprechend aufbereiteter Form an der Rückwand des
Gehäuses
wieder ausgelassen und in entsprechende Lüftungskanäle eingespeist.
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Zu
diesem Zweck ist es bekannt, das Klimagehäuse im wesentlichen als geschlossenen
Blechkasten auszubilden, wobei lediglich an der Frontwand die Ansaugöffnung und
an der gegenüberliegenden
Wand eine Ausströmöffnung anzuordnen.
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Nachdem
derartige Klimagerätegehäuse in der
Regel aus Blechplatten bestehen, bestand beim Stand der Technik
das Problem, dass es zu unerwünschten
Kondensationserscheinungen kam, wenn ein relativ kalter Luftstrom
in den Innenraum des Klimagerätegehäuses eingesaugt
wurde und die Umgebung des Klimagerätegehäuses mit einer üblichen Umgebungstemperatur
von 20° Celsius
und z. B. 80% relativer Feuchte umgeben war.
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Es
ist zwar bekannt, derartige Kondensationserscheinungen in bestimmten
Maße zu
beherrschen, in dem man die als Wand- und Deckenverkleidungen ausgebildeten
Wände des
Klimagerätegehäuses als
wärmeisolierte
Sandwich-Blechplatten ausbildet. Damit konnte das Problem der Verhinderung
von Kondensationserscheinungen jedoch nicht vollständig gelöst werden,
weil insbesondere im Bereich der die Kanten des Gehäuses begrenzenden Hohlprofile
Kondensationserscheinungen auftraten. Diese Hohlprofile waren nicht
wärmeisoliert,
und stellten in unerwünschter
Weise einen Wärmeübergang
von dem relativ kalten Innenraum des Klimagerätegehäuses zu der warmen Umgebung
dieses Gehäuses
her.
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Deshalb
bildeten sich im Bereich dieser kantenseitigen Hohlprofile unerwünschte Kondensationserscheinungen.
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Im übrigen ist
es im Stand der Technik bekannt und wird als nachteilig angesehen,
dass die Montage derartiger Klimagerätegehäuse relativ aufwändig ist,
denn es werden viele Schraubenverbindungen verwendet, welche die
Montagezeit erhöhen.
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Weiterer
Nachteil ist, dass die Verbindung zwischen den Wandungen eines Klimagerätegehäuses in
Richtung zu der Wandung eines daran anschließenden Klimagerätegehäuses nur
schwierig beim Stand der Technik auszuführen war. Beim Stand der Technik
waren die Anschlussverbindungen zwischen einem Klimagerätegehäuse und
dem benachbarten anderen Klimagerätegehäuse außenseitig angeordnet und waren
deshalb der aggressiven Umgebungsatmosphäre ausgesetzt.
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Der
Neuerung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde ein Klimagerätegehäuse der
eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass bei einfacherem Aufbau
und schnellerer Montage eine absolut thermisch einwandfreie Entkopplung
zwischen dem relativ kalten Innenraum und einer warmen und feuchten Außenumgebung
gewährleistet
ist.
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Zur
Lösung
der gestellten Aufgabe ist die Neuerung durch die technische Lehre
des Anspruches 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches
Merkmal der Erfindung ist, dass eine thermische Entkopplung im wesentlichen durch
ein Isolierelement erfolgt, welches in Form eines Kunststoff-Hohlkammerprofils
auf einem wärmeleitfähigen, die
Kanten des Klimagerätegehäuses definierenden
Rahmenelements als Metall-Hohlprofil befestigt ist und in Verbindung
mit einem auf der Innenseite des Gehäuses angeordneten T-förmigen Winkelprofil die Anschlag-
und Befestigungsflächen als
Klebeflächen
für die
isoliert ausgebildeten Wandelemente ausbildet.
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Die
Neuerung betrifft somit ein Profilsystem aus lasttragenden Hohlprofilen,
die durch geeignete Auswahl der verwendeten Werkstoffe eine hochwertige
thermische Entkopplung zwischen Innen- und Außenseite aufweisen. Dieses
Profilsystem dient dem Aufbau von Gehäuseelementen für raumlufttechnische
Geräte.
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Die
thermische Entkopplung erfolgt im Wesentlichen durch eine Kunststoffzwischenlage
in Form eines Hohlkammerprofils (Isolierprofil), welches zusammen
mit dem Innenprofil (Winkelprofil) mit dem außenliegenden Hohlprofil des
Gehäuserahmens
kraftschlüssig
verbunden wird. Das Innenprofil kann aus verschiedenen Werkstoffen
zur Anpassung an materialspezifische Anforderungen hergestellt werden
und nimmt die statischen und dynamischen Lasten der im Gehäuseelement
platzierten Einbauteile auf.
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Die
Gehäuseprofile
werden durch einen geeignet gestalteten Eckverbinder verbunden.
Die nach dem gleichen Prinzip wie die Gehäuseprofile gestalteten Zwischenstege
für evtl.
vorhandene Gehäusetür(en) dienen
der Stabilisierung des Gehäuseelementes
(Gehäusetür) sowie
der praxisgerechten Aufteilung der Bedienseite des Klimagerätes. Diese
Zwischenstege werden direkt mit den Gehäuseprofilen verbunden.
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Mit
der gegebenen technischen Lehre ergibt sich also der wesentliche
Vorteil, dass ein hochlastübertragendes
Gehäuse
dadurch verwirklicht wird, dass ein an sich thermisch leitfähiges Hohlkammerprofil
aus einem Stahlblech verwendet wird und dieses Hohlkammerprofil
außenseitig
zur Ausbildung der Kanten des Klimagerätegehäuses angeordnet ist.
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Um
nun eine thermische Entkopplung zwischen dem wärmeleitfähigen Stahlhohlprofil und dem Innenraum
des Gehäuses
zu gewährleisten,
ist neuerungsgemäß vorgesehen,
dass ein Isolierprofil mindestens an einer Seite – und zwar
an der luftbeströmten
Seite des wärmeleitenden
Stahlhohlprofils – angeordnet
ist und dass dieses Isolierprofil innenseitig mit einer Winkelleiste
verbunden ist, welche die Anschlagflächen und die Klebeflächen für die dort
anzuschließenden
wärmeisoliert
ausgebildeten Wandelemente ausbildet.
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Damit
ergibt sich der wesentliche Vorteil, dass jegliche Kondensationserscheinungen
an der Außenseite
des wärmeleitenden
Hohlprofils verhindert werden, denn das wärmeleitende Hohlprofil ist mit
einem Isolierprofil mindestens an einer Seite bekleidet, wobei auf
diesem Isolierprofil – im
wärmeisolierenden
Abstand – eine
wiederum wärmeleitende Winkelleiste
angeordnet ist, welche ihrerseits die Klebeflächen für die dort anzuschließenden Wandelemente
bietet.
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Damit
ergibt sich eine besonders einfache Montage, denn es reicht aus,
mit einer einzigen Schraubverbindung das wärmeisolierende Isolierprofil
mit dem Stahlhohlprofil zu verbinden und mit dieser Schraubverbindung
wird auch gleichzeitig die innenseitig angeordnete Winkelleiste
verbunden, welche dann die Klebeflächen und Anschlagflächen für die dort
anzuschlagenden Wandelemente bietet.
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Der
möglicherweise
sehr kalte Innenraum des Klimagerätegehäuses kann deshalb keine Wärmeleitverbindung
zu der möglicherweise
warmen Außenumgebung
des Klimagerätegehäuses herstellen, weil
die innenseitig auf der kalten Seite angeordnete Winkelleiste über eine
Schraub- oder Klebeverbindung mit dem Isolierprofil verbunden ist
und in diesem Bereich (auf der kalten Seite) auch die Klebeverbindungen
für die
Befestigung der Wandelemente an der Winkelleiste angeordnet sind.
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Auf
der warmen Seite ist deshalb nur das Isolierprofil angeordnet und
das wärmeleitende Stahlkammerhohlprofil,
welches demzufolge keinerlei Wärmeleitung
zu dem kalten Innenraum des Klimagerätegehäuses findet.
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Von
besonderem Vorteil ist die günstige
Wärmeisolierung
der einzelnen Wandelemente hierbei ist es in einer bevorzugten Ausgestaltung
der Neuerung vorgesehen, dass jedes Wandelement aus zwei im Abstand
voneinander angeordneten und parallel zueinander befindlichen Blechplatten
besteht und der Zwischenraum zwischen den Blechplatten mit einem Isoliermaterial
ausgefüllt
ist. Dieses Isoliermaterial kann als Schaum ausgebildet sein oder
als Mineralfasermatte.
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Wichtig
hierbei ist, dass jeweils das Innen- und Außenblech ausbildende Wandteil
des jeweiligen Wandelementes stirnseitig nicht zusammengeführt ist
und dort eine unerwünschte
Wärmeleitung bildet,
sondern dass dort ein Spalt angeordnet ist, der lediglich durch
die Stirnseite des Isoliermaterials ausgebildet ist.
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Damit
wird eine unerwünschte
Wärmeleitung von
dem Innenblech auf das Außenbleich
des jeweiligen Wandelementes verhindert.
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Vorliegende
Neuerung setzt sich also über ein
Vorurteil hinweg, in dem man ein Stahlhohlprofil als hochlastübertragendes
Profil verwendet und dieses jedoch so wärmeisoliert von dem kalten
Innenraum des Klimagerätegehäuses ausbildet,
so dass sich bei leichter Montage ein hochlastübertragendes Gehäuse ergibt.
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Thermische
Entkopplung von dem Stahlhohlprofil in Richtung auf den kalten Innenraum
erfolgt also über
ein Isolierprofil, welches bevorzugt mit mehreren Hohlkammern ausbildet
ist in Verbindung mit einer innenseitig auf der kalten Seite angeordneten
Winkelleiste, die zur Befestigung der wärmeisolierten Wandelemente
dient und dort auf der kalten Seite die Klebeflächen für die Befestigung der Wandelemente
ausbildet.
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Besonders
vorteilhaft ist, wenn die besagte Winkelleiste als T-Profil ausgebildet
ist, weil der Basis-T-Schenkel die Anschlag- und Klebefläche für den Anschluss
des einen Wandelementes bildet, während der T-Schenkel des gleichen
Profils gegenüberliegend
die Klebe- und Anschlagfläche
für das
im Winkel von 90° anschlagende
Wandelement bildet.
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Mit
dem dritten Schenkelteil dieses T-Profils ist dann die Winkelleiste
an dem wärmeisoliert
ausgebildeten Isolierprofil angeschraubt, angeklebt oder angenietet.
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Im
Folgenden wird die Neuerung anhand von lediglich einen Ausführungsweg
darstellenden Zeichnungen näher
erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere
wesentliche Merkmale und Vorteile der Neuerung hervor.
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Es
zeigen:
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1:
schematisiert die perspektivische Ansicht eines Klimagerätegehäuses;
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2:
ein Schnitt gemäß dem Detail
II in 1;
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3:
ein Schnitt in Einzelteildarstellung durch das Isolierprofil;
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4:
eine Einzelheit des Isolierprofils nach 3;
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5:
ein Schnitt durch die Winkelleiste;
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6:
ein Schnitt durch einen Zwischensteg als Anschlagleiste für Türelemente
des Klimagerätegehäuses;
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7:
ein Schnitt für
das in 6 verwendete Isolierprofil;
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8:
eine Einzelheit aus der Darstellung nach 7;
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9:
perspektivische Darstellung eines Eckverbinders.
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In 1 ist
allgemein ein Klimagerätegehäuse 1 dargestellt,
welches bevorzugt aus einem rechteckförmigen Körper besteht, der aus einer
Frontwand 2 besteht, in deren Bereich eine Ansaugöffnung 3 angeordnet
ist, über
die ein zu konditionierender Luftstrom in Pfeilrichtung 4 angesaugt
wird. Der Luftstrom hat beispielsweise eine Temperatur von –15° bis –18° Celsius
und wird in den Innenraum des Klimagerätegehäuses 1 eingesaugt
und dort konditioniert.
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Die
hintere, der Frontwand 2 gegenüberliegende Wandung des Klimagerätegehäuses 1 ist
deshalb offen und bildet eine Ausströmöffnung 5, über welche
der konditionierte Luftrom in Pfeilrichtung 6 ausströmt.
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Es
versteht sich von selbst, dass sich an die Ausströmöffnung 5 weitere
gleichartige oder ähnliche Klimagerätegehäuse 1 anschließen können, wobei die
Anschlussbereiche besonders einfach und günstig herzustellen sind.
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Das
Klimagerätegehäuse 1 besteht
ferner aus einer Deckwand 7, der eine Bodenwand 8 gegenüberliegt
und ferner eine Rückwand 9,
der einer vorderen Bedienwand 10 gegenüberliegt. Die Bedienwand 10 kann
insgesamt als Deckel ausbildet werden oder auch insgesamt aus zwei
Türen 44,
die im Bereich von Scharnierachsen 43 schwenkbar an vertikalen
Kanten des Klimagerätegehäuses 1 angeschlagen
sind und an einem vertikal angeordneten Zwischensteg 11 abdichtend
anschlagen.
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Wichtig
ist nun, dass die Kanten des Klimagerätegehäuses 1 aus hochlastübertragenden
Hohlprofilen 12 gebildet sind, die bevorzugt aus einem Stahlprofil
bestehen, welches z. B. eine Aus- und Abmessung von 44 × 45 mm
aufweist und eine Wandstärke
von etwa 1,5 mm. Es ist deshalb als hochlastübertragendes Rechteckrohr ausgebildet
und hat – klimatechnisch – jedoch
den Nachteil, dass es ein sehr gutes Wärmeleitvermögen hat.
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Gegenstand
der vorliegenden Neuerung ist deshalb, Kondensationserscheinungen
an diesem hochwärmeleitfähigen Rohr
zu unterbinden.
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Zu
diesem Zweck wird ein Wandaufbau und ein Eckenanschluss verwendet,
wie er als Detail II in 2 näher dargestellt ist.
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Zunächst wird
darauf hingewiesen, dass alle Hohlprofile 12 durch Eckverbinder 13 miteinander verbunden
sind und dieser Eckverbinder ist in 9 noch näher dargestellt.
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Die
thermische Isolation des hochleitfähigen Hohlprofils 12 erfolgt
dadurch, mindestens auf der einen Seite des Hohlprofils 12 ein
hochwärmeisolierendes
Isolierprofil 25 aufgeschraubt wird, wobei hierbei die
Schraubverbindung 52 verwendet wird. Einzelheiten des Isolierprofils 25 ergeben
sich aus den 3 und 4.
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Wichtig
ist, dass auf das Isolierprofil 25 nun die Stirnseite der
Rückwand 9 anstößt. Jede
Wand 7–10 besteht
hierbei aus einem Innenblech 20 und einem Außenblech 21,
wobei der Zwischenraum zwischen den beiden Blechen 20, 21 durch
ein Isoliermaterial 19 ausgefüllt ist.
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Um
einen unerwünschten
Wärmeübergang von
dem Außenblech
auf das Innenblech zu verhindern sind die Stirnschenkel der Bleche 20, 21 nach Innen
geführt
und dort stirnseitig unterbrochen, so dass sich dort ein Spalt 23 ergibt,
an dem lediglich die Stirnseite 24 des Isoliermaterials 19 in
Erscheinung tritt. Damit wird ein unerwünschter Wärmeübergang vom Innenblech auf
das Außenblech
verhindert.
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Diese
Unterbrechung gilt im übrigen
für alle Wandelemente 7–10.
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Ferner
ist wichtig, dass innenseitig auf dem Isolierprofil 25 und
im Abstand zu dem Aufstellungsraum 14, der relativ warm
ist, eine Winkelleiste 27 mit der gleichen Schraubverbindung 52 auf
das Isolierprofil 25 aufgeschraubt wird. Die Winkelleiste 27 ist
in 5 noch detailliert dargestellt und es wird später auf
diese Darstellung noch eingegangen.
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Im
Innenraum 15 des Klimagerätegehäuses 1 bestehen also
relativ niedere Temperaturen im Bereich von –10° bis –20° Celsius bei niedriger relativer Feuchte,
während
im Aufstellungsraum 14 eine relativ höhere Temperatur bei höherer relativer
Feuchte besteht.
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Die
Winkelleiste 27 bildet mit ihrer Anschlagleiste 34 eine
Klebefläche 51 für die Befestigung
der Rückwand 9 auf
dieser Winkelleiste 27. Ferner bildet die Auflageleiste 35 der
Winkelleiste 27 wiederum eine Klebefläche 50 für die Befestigung
der Bodenwand 8.
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Es
ist im übrigen
nicht notwendig, im Bereich der Stirnseite der Bodenwand 8 in
Richtung auf das Hohlprofil 12 ein weiteres Isolierprofil 25 anzubringen,
weil die Bodenwand 8 und das Hohlprofil 12 in diesem
Bereich eine Bodenfläche 53 bilden
und somit auf einer Aufstellebene 54 aufliegen, die nicht
von Luft beströmt
ist. Aus diesem Grunde muss dort nicht notwendigerweise ein weiteres
Isolierprofil angebracht werden.
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Es
liegt jedoch im Rahmen der vorliegenden Neuerung, auch in diesem
Bereich ein Isolierprofil 25 anzuordnen.
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Um
eine hochlastübertragende
Verbindung von einer Führungsschiene 16 auf
das Hohlprofil 12 zu ermöglichen, wird die besagte Winkelleiste 27 verwendet
und die als L-Profil ausgebildete Führungsschiene 16 liegt
somit auf einer Auflageleiste 35 der Winkelleiste 27 auf.
Auf dem Schenkel 17 dieser Führungsschiene 16 liegen
dann die lufttechnischen Apparate und Vorrichtungen auf, die ein
hohes Gewicht bis zu 1 t aufweisen können. Der vertikal stehende Schenkel 18 des
L-Profils dient als Führungsleiste.
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Die
Winkelleiste 27 ist bevorzugt flächenbündig mit der Oberfläche des
Isolierprofils 25 verbunden. Aus diesem Grunde schlägt die Stirnseite
der Winkelleiste 27 an einem zugeordneten Anschlag 26 des
Isolierprofils 25 an.
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Das
Isolierprofil 25 besteht gemäß den 3 und 4 aus
einem Kunststoffhohlprofil mit einer Anzahl von Hohlkammern 28,
die luftgefüllt
sind. Statt der Luftfüllung
der Hohlkammern 28 können
diese auch ausgeschäumt
sein.
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Das
Material des Isolierprofils 25 ist bevorzugt ein Hart-PVC,
welches UV-beständig
ist und eine Materialstärke
von etwa 2 bis 3 mm aufweist. Es wird eine Querschnittsfläche von
280 mm2 erzielt.
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Wichtig
ist nun, dass im Bereich der Auflagefläche 29 für die Montage
der Winkelleiste 27 eine luftschlüssig abdichtende Dichtlippe 30 im
Material des Isolierprofils 25 eingeformt ist. Zu diesem
Zweck ist die Dichtlippe 30 in einer Ausnehmung unterhalb der
Auflagefläche 29 angeordnet
und diese Dichtlippe 30 ist federnd und schräg nach oben
gerichtet. Sobald nun die Winkelleiste 27 mit ihren Befestigungsschenkel 36 auf
die Auflagefläche 29 aufgelegt
wird, wird die Dichtlippe 30 federnd nach unten gebogen und
legt sich luftschlüssig
und abdichtend an die Unterseite des Befestigungsschenkels 36 der
Winkelleiste 27 an.
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Damit
wird ein unterwünschter
Luftdurchgang von dem warmen Aufstellungsraum 14 in den kalten
Innenraum 15 des Klimagerätegehäuses 1 unterbunden.
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Zusätzlich kann
in diesem Bereich der Stirnseite der Rückwand 9 und der Oberseite
des Isolierprofils 25 außenseitig eine Dichtmasse 32 angeordnet
sein. Damit wird auch eine Überströmung an
der Oberseite der Winkelleiste 27 mit einem unerwünschten
Luftstrom unterbunden.
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Es
wird noch angefügt,
dass die Dichtlippe 30 in Pfeilrichtung 31 und
in Gegenrichtung hierzu federnd ausgebildet ist.
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Die 3 zeigt
im übrigen,
dass das Isolierprofil 25 seitliche bogenförmige Ansätze 33 aufweist, die
sich an den bogenförmigen
Kanten des Hohlprofils 12 anschmiegen und dort abdichten.
Es werden somit Dichtflächen
geschaffen, welche eine luftschlüssige
Abdichtung zwischen dem Isolierprofil und den zugeordneten Wandungen
des Hohlprofils 12 ermöglichen.
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In 5 ist
dargestellt, dass im Bereich des Befestigungsschenkels 36 der
Winkelleiste 27 eine Bohrung 37 angeordnet ist,
durch welche eine nicht näher
dargestellte Schraube hindurchgreift, welche gleichzeitig die Winkelleiste 27 mit
dem Isolierprofil 25 auf der Oberseite des Hohlprofils 12 anschraubt. Damit
wird eine hochlastübertragende,
sehr einfache Verbindung geschaffen, die leicht zu montieren ist.
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In 1 ist
noch dargestellt, dass die Bedienwand 10 als zweiflüglige Tür 47 ausgebildet
sein kann und – sofern
dies der Fall ist – wird
hierfür
ein wärmeisolierender
Zwischensteg 11 verwendet, wie er anhand der 6 nachstehend
näher beschrieben
wird.
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Der
wärmeisolierend
ausgebildete Zwischensteg 11 besteht hierbei aus einer
Anschlagplatte 38, welche zur Schraubbefestigung an dem
Hohlprofil 12 geeignet ist. Die Schraubbefestigung ist
in 6 nicht näher
dargestellt.
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Wichtig
ist nun, dass mit der Anschlagplatte 38 ein Isolierprofil 40 verbunden
ist, welches wiederum eine Wärmeisolierung
in Richtung auf das dort befestigte Hohlprofil 41 ausbildet.
Das Hohlprofil 41 ist wiederum ein Stahlhohlkammerprofil,
welches hochlastübertragend
ist.
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Das
Hohlprofil 41 schlägt
gemäß den 7 und 8 an
zugeordneten Dichtflächen 47 des
Isolierprofils 40 an, das mehrere luftgefüllte Hohlkammern 28 ausbildet.
Es sind Ansätze 45 vorhanden, welche
Anschläge
für die
dort anzulegenden Seiten des Hohlprofils 41 ausbilden.
Die Dichtansätze 46 sind
etwa bogenförmig
gemäß 8 ausgeführt und legen
sich somit abdichtend und luftschlüssig an die Außenseiten
des Hohlprofils 41 an.
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Die
Anschlagplatte 38 ist mit einer Schraubbefestigung 39 mit
dem Isolierprofil 40 verbunden, wobei die Schraubbefestigung 39 auch
in das Hohlprofil 41 eingreift.
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An
die inneren Anschlagflächen 42 der
Auflageleiste 38 schlagen dann die Türen 44 der Bedienwand 10 an.
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In 9 ist
ein Eckverbinder 13 dargestellt, wie er zur Eckenverbindung
im Winkel von 90° aufeinandertreffenden
Hohlprofilen 12 geeignet ist. Er besteht bevorzugt aus
einem Kunststoff oder einem Metallkörper 49, an dem drei
Steckansätze 48 im Winkel
von 90° angeordnet
sind. Die Steckansätze 48 greifen
in den Innenraum des Hohlprofils 12 ein. Der Verbindungsbereich
zwischen den Steckansätzen 48 und
dem Innenraum des Hohlprofils 12 können wärmeisolierende Zwischenlagen
angeordnet sein.
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An
der Rückseite
ist der Körper 49 durch
entsprechende Deckel verschlossen.
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- 1
- Klimagerätegehäuse
- 2
- Frontwand
- 3
- Ansaugöffnung
- 4
- Pfeilrichtung
- 5
- Ausströmöffnung
- 6
- Pfeilrichtung
- 7
- Deckwand
- 8
- Bodenwand
- 9
- Rückwand
- 10
- Bedienwand
- 11
- Zwischensteg
- 12
- Hohlprofil
- 13
- Eckverbinder
- 14
- Aufstellungsraum
- 15
- Innenraum
- 16
- Führungsschiene
- 17
- Schenkel
- 18
- Schenkel
- 19
- Isoliermaterial
- 20
- Innenblech
- 21
- Außenblech
- 22
- Stirnschenkel
- 23
- Spalt
- 24
- Stirnseite
(Isoliermaterial)
- 25
- Isolierprofil
- 26
- Anschlag
- 27
- Winkelleiste
- 28
- Hohlkammer
- 29
- Auflagefläche
- 30
- Dichtlippe
- 31
- Pfeilrichtung
- 32
- Dichtmasse
- 33
- Ansatz
- 34
- Anschlagleiste
- 35
- Auflageleiste
- 36
- Befestigungsschenkel
- 37
- Bohrung
- 38
- Anschlagplatte
- 39
- Schraubbefestigung
- 40
- Isolierprofil
- 41
- Hohlprofil
- 42
- Anschlagfläche
- 43
- Scharnierachse
- 44
- Tür
- 45
- Ansatz
- 46
- Dichtansatz
- 47
- Dichtfläche
- 48
- Steckansatz
- 49
- Körper
- 50
- Klebefläche
- 51
- Klebefläche
- 52
- Schraubverbindung
- 53
- Bodenfläche
- 54
- Aufstellebene