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DE202007007839U1 - Lamellenschleifscheibe - Google Patents

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DE202007007839U1
DE202007007839U1 DE200720007839 DE202007007839U DE202007007839U1 DE 202007007839 U1 DE202007007839 U1 DE 202007007839U1 DE 200720007839 DE200720007839 DE 200720007839 DE 202007007839 U DE202007007839 U DE 202007007839U DE 202007007839 U1 DE202007007839 U1 DE 202007007839U1
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grinding
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abrasive coating
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DE200720007839
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Dueppe Gotz
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Dueppe Gotz
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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
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    • B24D13/16Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face comprising pleated flaps or strips
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Lamellenschleifscheibe für rotierend arbeitende Schleifmaschinen und Schleifgeräte, mit einem tellerförmigen Trägerteil (1; 101; 201; 301; 401), der konzentrisch zu seiner Drehachse einen ringförmigen Tragabschnitt (5; 105; 205; 405) für einen partiell über einen Außenumfang (6; 206) des Trägerteils überstehenden Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) aufweist, und mit mehreren, sich teilweise überlappend und kreisringförmig aufgefächert an einer Vorderseite des Tragabschnitts befestigten, den Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) bildenden Schleiflamellen (21; 121; 221; 321; 421), wobei jede Schleiflamelle eine innere, der Drehachse zugewandt liegende erste Begrenzungskante (23; 123; 223; 323; 423) und eine abgewinkelt zu dieser verlaufende zweite Begrenzungskante (24; 124; 224; 324; 424) aufweist, welche eine innen liegende Ecke (25; 125; 225; 425) der Schleiflamelle (21; 121; 221; 321; 421) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass der mit den Schleiflamellen (21; 121; 221; 321; 421) gebildete Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) einen kreisrund zugeschnittenen Außenrand (32; 132; 232; 332;...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Lamellenschleifscheibe für rotierend arbeitende Schleifmaschinen und Schleifgeräte, mit einem tellerförmigen Trägerteil, der konzentrisch zu seiner Drehachse einen ringförmigen Tragabschnitt für einen partiell über einen Außenumfang des Trägerteils überstehenden Schleifbelag aufweist, und mit mehreren, sich teilweise überlappend und kreisringförmig aufgefächert an einer Vorderseite des Tragabschnitts befestigten, den Schleifbelag bildenden Schleiflamellen, wobei jede Schleiflamelle eine innere, der Drehachse zugewandt liegende erste Begrenzungskante und eine abgewinkelt zu dieser verlaufende zweite Begrenzungskante aufweist und diese beiden Begrenzungskanten eine innenliegende Ecke der Schleiflamelle bilden.
  • Gattungsgemäße Lamellen- oder Fächerschleifscheiben können in Abhängigkeit von der Körnung bzw. dem Schleifkorn der jeweiligen Schleiflamellen für den Erst-, Zwischen- oder Feinschliff, zum Grobschliff, zur Schweißnahtbearbeitung, zum Flächenschliff und im wesentlichen für sämtliche weiteren Schleifbearbeitungen an Stählen, Nichteisenmetallen, Edelstahl, Holz oder Kunststoff eingesetzt werden. Der Trägerteil besteht zur Reduzierung des Gewichtes der Lamellenschleifscheiben meist aus Kunststoff oder einem Glasgewebe und der Durchmesser der Lamellenschleifscheiben mit einem aus ausgefächert angeordneten Schleiflamellen gebildeten Schleifbelag kann beispielsweise zwischen etwa 80 mm und 200 mm betragen. Lamellenschleifscheiben mit fächerförmig angeordneten Schleiflamellen können im wesentlichen bis zum letzten Schleifkorn abgenutzt werden und gewährleisten hierbei ein gleichbleibendes Schliffbild bis zum restlosen Verbrauch.
  • Gattungsgemäße Lamellen- oder Fächerschleifscheiben sind beispielsweise aus der DE 295 10 727 U1 oder DE 20 2004 005 538 U1 bekannt. Zur Erzeugung bzw. Herstellung des Schleifbelages wird eine Vielzahl von meist quadratischen oder rechteckförmigen Schleiflamellen kreisringförmig aufgefächert am Tragabschnitt des Trägerteils mittels einer Verklebung oder einem Gießharz befestigt. Um eine lange Standzeit der Lamellenschleifscheibe zu erreichen, werden die Schleiflamellen des Schleifbelags relativ eng nebeneinander liegend angeordnet, wodurch von jeder Schleiflamelle nur ein relativ kleiner Lamellenabschnitt freiliegt, mit welchem aktuell der Schleifvorgang an einer Schweißnaht oder einer zu bearbeitenden Fläche vorgenommen wird. Je geringer der kreisringförmige Versatz zwischen benachbarten Schleiflamellen gewählt wird, desto höher ist die Überdeckung von Schleiflamellen am Schleifbelag, wodurch wiederum die Standzeit der Werkzeuge zunimmt. Allerdings steigt auch die Anzahl der zu verwendenden Schleiflamellen, was den Fertigungsaufwand zur Herstellung des Schleifbelags an den Lamellenschleifscheiben erheblich erhöht. Gleichzeitig bedingt diese fächerartige Anordnung der rechteckförmigen Schleiflamellen einen relativ großen Anstellwinkel jeder einzelnen Schleiflamelle relativ zur Ebene des Tragabschnitts, woraus wiederum eine relativ hohe Dicke des Schleifbelags resultiert.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Lamellen- bzw. Fächerschleifscheibe zu schaffen, deren Schleifbelag mit geringem Aufwand herstellbar ist, eine lange Standzeit bietet und von Beginn des Schleifvorgangs bis zu seiner vollständigen Abnutzung ein gleichbleibend gutes Schleifergebnis gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der mit den Schleiflamellen gebildete Schleifbelag einen kreisrund zugeschnittenen Außenrand aufweist, wobei der Zuschnitt des Außenrandes nach dem Zusammenfügen sämtlicher Schleiflamellen zum Schleifbelag erfolgt ist. Aufgrund des erfindungsgemäß erfolgenden Zuschnitts, oder einer anderen, geeigneten Nachbearbeitung, des Außenrandes wird erreicht, daß sämtliche Schleiflamellen des Schleifbelags am Außenrand bündig übereinanderliegen, ohne dass einzelne Bereiche der Schleiflamellen radial über andere, überdeckte Schleiflamellen hinausragen. Dieser gleichförmige, kreisrunde Außenrand des Schleifbelages kann unabhängig davon erzielt werden, mit welcher Gleichmäßigkeit die Auffächerung der einzelnen Schleiflamellen beim Zusammenfügen der Schleiflamellen zum Schleifbelag erfolgt ist. Während bei den gattungsgemäßen Lamellenschleifscheiben schon zur Erzielung eines einigermaßen gleichmäßigen Außenrandes nur ein geringer Versatz zwischen einzelnen Schleiflamellen möglich und erlaubt war, kann dieses Erfordernis für die Anordnung der Schleiflamellen bei der erfindungsgemäßen Lamellenschleifscheibe annähernd vollständig entfallen.
  • Gemäß einer möglichen Ausgestaltung kann der Schleifbelag aus Schleiflamellen bestehen, bei denen die erste und die zweite Begrenzungskante gleich lang sind. Die erste Begrenzungskante könnte auch geringfügig kleiner sein als die zweite Begrenzungskante, z. B. bis zu etwa 10% kürzer. Bei der bevorzugten Ausgestaltung allerdings kommen zur Herstellung des Schleifbelags Schleiflamellen zum Einsatz, bei denen die erste Begrenzungskante jeder Schleiflamelle länger als die zweite Begrenzungskante ist. Da die erste Begrenzungskante der Drehachse zugewandt liegt, mithin die innen liegende, annähernd tangential zur Drehrichtung verlaufende Begrenzungskante jeder Schleiflamelle bildet, ergibt sich durch diese Maßnahme eine hohe Überdeckung von Schleiflamellen, obwohl zur Bildung des Schleifbelages insgesamt eine geringere Anzahl an Schleiflamellen verwendet wird, als dies beim Stand der Technik erforderlich war. Besonders vorteilhaft ist, wenn die erste Begrenzungskante wenigstens 1,1-fach, vorzugsweise mehr als 1,5-fach, noch weiter vorzugsweise mehr als 1,8-fach länger ist als die zweite Begrenzungskante. Dies reduziert nicht nur erheblich den Anstellwinkel der einzelnen Schleiflamellen, sondern reduziert zugleich die notwendige Anzahl von Schleiflamellen zur Bildung des Schleifbelags auf etwa 15 bis 52 Schleiflamellen. Aufgrund der geringeren Anzahl an zu befestigenden Schleiflamellen sinkt auch der Herstellaufwand für jede Schleifscheibe erheblich, wobei gleichzeitig, da auch Abweichungen bei der Positionierung benachbarter Schleiflamellen keinen Einfluss auf die Schleifqualität nehmen, der Herstellvorgang vereinfacht wird.
  • Die bei der Herstellung des Schleifbelags verwendeten Schleiflamellen können insbesondere aus Schleiflamellenstücken bestehen, bei denen die erste Begrenzungskante und/oder die zweite Begrenzungskante gerade sind. Gemäß einer Ausgestaltung können hierbei die erste und die zweite Begrenzungskante an der innenliegenden Ecke rechtwinklig zueinander verlaufen. Da der Außenrand des Schleifbelags am Ende des Fügevorgangs der Schleiflamellen zum Schleifbelag abgeschnitten wird, versteht sich, daß die zur Herstellung verwendeten Schleiflamellenstücke entsprechend rechtwinklig oder quadratisch ausgebildet sind. Noch vorteilhafter ist es, zur Herstellung des Schleifbelags paralellogrammförmige Schleiflamellenstücke zu verwenden, bei denen die erste Begrenzungskante mit der zweiten Begrenzungskante einen Winkel zwischen 90° und 135°, vorzugsweise zwischen etwa 95° und 130° einschließt.
  • Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung besteht beim Schleifbelag der fertig hergestellten Lamellenschleifscheibe eine dritte Begrenzungskante jeder Schleiflamelle aus dem kreisbogenförmig abgeschnittenen Rand des Schleifbelags, wobei besonders vorteilhaft ist, wenn die dritte Begrenzungskante mit der ersten Begrenzungskante und mit der zweiten Begrenzungskante jeweils eine Ecke aufweist, also diese schneidet. Beim Zusammenfügen des Schleifbelags hat die erste Begrenzungskante dann eine ausreichende Länge, dass sie über den Außenrand des Trägerteils hinausragt. Nach Anbringen des Zuschnitts am Außenrand des Schleifbelags weist dann mithin bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung jede Schleiflamelle eine gerade erste Kante, eine rechtwinklig oder schiefwinklig hierzu abgewinkelte zweite Begrenzungskante sowie einen kreisbogenförmigen Außenrand als dritte Begrenzungskante auf. Jede Schleiflamelle bildet mithin eine dreieckige, segmentförmige Fläche. Je nach Durchmesser der Schleifscheibe und Winkel zwischen der ersten und zweiten Begrenzungskante kann hierbei der Verschnitt jedes Lamellenschleifstücks relativ gering gehalten werden.
  • Bei einer weiteren, alternativen Ausgestaltung kann eine dritte Begrenzungskante jeder Schleiflamelle aus dem kreisbogenförmig abgeschnittenen Rand des Schleifbelages bestehen, wobei die erste Be grenzungskante mit einer der zweiten Begrenzungskante vorzugsweise parallel gegenüberliegenden vierten Begrenzungskante eine Ecke bildet und die dritte Begrenzungskante mit der zweiten Begrenzungskante und mit der vierten Begrenzungskante jeweils eine Ecke aufweist. Bei dieser Ausgestaltung bildet jede Schleiflamelle nach dem Zuschnitt eine viereckige Fläche, die von der ersten, nicht nachträglich gekürzten Begrenzungskante, der zweiten, durch den Zuschnitt gekürzten Begrenzungskante, der beim Zuschnitt entstehenden dritten, kreisbogenförmigen Begrenzungskante sowie einer relativ kurzen, vierten Begrenzungskante begrenzt wird. Beim Zusammenfügen des Schleifbelags können bei dieser Ausgestaltung Schleiflamellenstücke eingesetzt werden, bei denen die erste Begrenzungskante nicht über den Außenrand des Trägerteils hinausragt.
  • Zweckmäßigerweise sind die Schleiflamellen mit dem Trägerteil und/oder den von ihnen überdeckten Schleiflamellen mittels einer Klebung verbunden, mittels Gießharz wie Polyurethan oder Epoxydharz vergossen oder der Trägerteil bzw. Schleifteller wird am Schleifbelag angegossen. Der Tragabschnitt kann eine senkrecht zur Drehachse ausgerichtete Ebene bilden oder der Tragabschnitt kann konisch um die Drehachse verlaufen. Im Zentrum des Trägerteils kann entweder ein Drehschaft befestigt sein oder ein Befestigungsloch oder eine Gewindeaufnahme zur Arretierung des Lamellenschleiftellers an einer Schleifmaschine oder einem Schleifgerät ausgebildet sein.
  • Besonders vorteilhaft ist, wenn der Schleifbelag mittels parallelogrammförmigen, kreisringförmig aufgefächert am Trägerteil befestigten Schleiflamellenstücken hergestellt ist, die nach der Befestigung des Schleifbelags am Trägerteil in einem Schneidvorgang am Außenrand zugeschnitten sind. Der Außenrand kann hierbei gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung in einem Stanzschnitt mit einem Stanzwerkzeug hergestellt sein. Alternativ kann der Außenrand auch mit einem Laser, mit einem Schneidmesser, mit einem Wasserstrahl oder dgl. hergestellt sein. Auch eine andere Nachbearbeitung des Außenrandes zur Erzielung eines kreisrunden und konzentrisch zur Drehachse ausgebildeten Außenrandes wäre möglich.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann die zweite Begrenzungskante radial oder im wesentlichen radial verlaufen und am Schleifbelag über ihre gesamte Länge frei liegen. Jeder freiliegende Lamellenabschnitt wird dann vom kreisbogenförmigen Außenrand, der gesamten zweiten Begrenzungskante der Schleiflamelle, der gesamten zweiten Begrenzungskante der überdeckenden Schleiflamelle sowie dem frei liegenden Abschnitt der innen liegenden ersten Begrenzungskante begrenzt. Der freiliegende Schleiflamellenabschnitt bildet dann mithin eine trapezförmig sich zum Außenrand hin verbreiternde und am Außenrand kreisbogenförmig ausgebildete Fläche. Bei einer alternativen, vorteilhaften Ausgestaltung verläuft die erste Begrenzungskante tangential oder im wesentlichen tangential zur Drehrichtung und die erste Begrenzungskante liegt am Schleifbelag über ihre gesamte Länge oder annähernd über ihre gesamte Länge frei. Bei dieser Ausgestaltung bildet jeder freiliegende Schleiflamellenabschnitt eine keilförmig sich zum Außenrand hin verbreiternde Fläche, die jeweils von der inneren, ersten Begrenzungskante der Schleiflamelle sowie der inneren, ersten Begrenzungskante der überdeckenden Schleiflamelle begrenzt wird und am Außenrand kreisbogenförmig abgeschnitten ist. Die Anordnung der einzelnen Schleiflamellen ist bei beiden Ausgestaltungen hinsichtlich Ausrichtung und Positionierung der Schleiflamellen im wesentlichen gleich, da sich bei den Schleifbelägen jeweils das eine Überlappungsmuster an der die Schleifkörner tragenden Deckseite und das andere Überlappungsmuster an der jeweiligen Rückseite der Schleiflamellen, die keine Schleifkörner tragen, zeigt. Besonders vorteilhaft ist ferner, wenn die Schleiflamellen aus parallelogrammförmigen Schleiflamellenstücken bestehen, deren eine, im Montagezustand der Drehachse zugewandt liegende erste Begrenzungskante länger ist als eine quer zur Drehrichtung liegende zweite Begrenzungskante.
  • Die erfindungsgemäße Lamellenschleifscheibe ermöglicht die Realisierung eines kostengünstigen Herstellungsverfahrens. Bei einem besonders vorteilhaften Verfahren zum Herstellen einer Lamellen- oder Fächerschleifscheibe für rotierend arbeitende Schleifmaschinen oder Schleifgeräte mit den Schritten: (a) Bereitstellen eines tellerförmigen Trägerteils, der konzentrisch zu seiner Drehachse einen ring förmigen Trägerabschnitt aufweist; (b) Zusammenfügen von Schleiflamellen zu einem Schleifbelag, wobei die Schleiflamellen nacheinander kreisringförmig aufgefächert aneinander und/oder am Trägerabschnitt befestigt werden, kann die Fertigstellung des Schleifbelages dadurch erreicht werden, daß nach Zusammenfügen der den Schleifbelag bildenden Schleiflamellen in einem Nachbearbeitungsschritt ein kreisrunder Außenrand des Schleifbelags durch einen Schnittvorgang oder einen anderen Bearbeitungsvorgang erzeugt wird. Besonders vorteilhaft ist wiederum, wenn der Außenrand mittels eines Schneidmessers, eines Lasers, eines Wasserstrahls oder eines Stanzwerkzeugs zugeschnitten wird. Die Schleiflamellen können vorteilhafterweise aus parallelogrammförmigen Schleiflamellenstücken bestehen, deren eine, im Montagezustand der Drehachse zugewandt liegende erste Begrenzungskante gleich lang oder vorzugsweise länger ist als eine quer zur Drehrichtung liegende zweite Begrenzungskante. Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung erfolgt der Schnitt durch die erste und die zweite Begrenzungskante jeder Schleiflamelle, nachdem sämtliche Schleiflamellen zum Schleifbelag zusammengefügt wurden.
  • Weitere Vorteile und Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Lamellen- oder Fächerschleifscheibe ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispielen. In der Zeichnung zeigen:
  • 1: eine erfindungsgemäße Lamellenschleifscheibe gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel in perspektivischer Ansicht;
  • 2A2C die Verfahrensschritte beim Herstellen der Lamellenschleifscheibe gemäß 1;
  • 3 den Schleifbelag einer erfindungsgemäßen Lamellenschleifscheibe gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel;
  • 4A, 4B den Herstellprozess bei einer Lamellenschleifscheibe gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel;
  • 5A5D die Verfahrensschritte beim Herstellen einer Lamellenschleifscheibe gemäß einem vierten Ausführungsbeispiel;
  • 6A perspektivisch eine Lamellenschleifscheibe gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel; und
  • 6B eine Draufsicht auf die Lamellenschleifscheibe nach 6A.
  • In 1 ist insgesamt mit Bezugszeichen 10 eine erfindungsgemäße Lamellen- oder Fächerschleifscheibe gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel dargestellt. Die erfindungsgemäße Lamellenschleifscheibe weist einen tellerförmigen Trägerteil beispielsweise aus Kunststoff oder Glasgewebe auf, der zentral mit einer kreisrunden Aussparung als Befestigungsloch 2 versehen ist, über welches die erfindungsgemäße Lamellenschleifscheibe 10 an einer rotierenden arbeitenden Schleifmaschine oder einem rotierend arbeitenden Schleifgerät befestigt werden kann. Der Mittelpunkt des Befestigungsloches 2 fällt mit einer Drehachse der Lamellenschleifscheibe 10 zusammen, zu der der Trägerteil 1 rotationssymmetrisch ausgebildet ist. An der Vorderseite des Trägerteils 1 ist ein Schleifbelag 20 befestigt, der sich beim Schleifen oder Polieren mit der Schleifscheibe 10 allmählich verbraucht. Der Trägerteil 1 weist radial anschließend an das Befestigungsloch 2 einen im Wesentlichen ebenen Einspannabschnitt 3 auf, über welchen die Lamellenschleifscheibe 1 an einer Antriebsachse oder Nabe der Maschine festgeklemmt werden kann, wie dies dem Fachmann bekannt ist. An den Einspannabschnitt 3 schließt sich wiederum ein Übergangsabschnitt 4 an, der konisch zu einem Tragabschnitt 5 des Trägerteils 1 ansteigt, an welchem der Schleifbelag 20 befestigt, insbesondere angeklebt ist. In sämtlichen Ausführungsbeispielen ist der Tragabschnitt 5 des Trägerteils 1 als Ring ausgeführt, der sich in einer Ebene erstreckt, die senkrecht zur Drehachse steht. Der Tragabschnitt könnte jedoch auch konisch ausgebildet sein und radial nach außen abfallen, wodurch der Übergangsabschnitt und der Tragabschnitt etwa V-förmig verliefen. Der Trägerteil 1 kann im Prinzip jede geeignete Größe aufweisen und aus jedem für eine Lamellen- oder Fächerschleifscheibe geeigneten Material einschließlich Blechen bestehen.
  • Der Aufbau und die Befestigung des Schleifbelags 20 wird nun unter zusätzlicher Bezugnahme auf die 2A, 2B und 2C erläutert, in denen der Herstellvorgang für die Lamellenschleifscheibe 10 gemäß 1 dargestellt ist. In 2A sind die kreisringförmige Ausgestaltung und der ebene Verlauf des Tragabschnitts 5 zu erkennen. Die Drehachse der Lamellenschleifscheibe verläuft durch das Zentrum des Befestigungsloches 2. Der Schleifbelag 20 wird durch sukzessives Zusammenfügen einer Vielzahl hier jeweils ein rechteckförmiges Ausgangsformat aufweisenden Schleiflamellenstücken 22 hergestellt. Jedes Schleiflamellenstück 22 weist eine innere, d. h. dem Befestigungsloch 2 bzw. der Drehachse zugewandt liegende erste, längere Begrenzungskante 23 und eine hierzu abgewinkelt und sich quer zur Drehrichtung der Lamellenschleifscheibe 10 erstreckende zweite, kürzere Begrenzungskante 24 auf, welche eine Ecke 25 bilden, die im Wesentlichen am Innenrand 26 des Schleifbelages 20 liegt. Ferner weist jedes Schleiflamellenstück eine parallel zur ersten Begrenzungskante 23 verlaufende längere Außenkante 29 und eine parallel zur zweiten Begrenzungskante 24 verlaufende kürzere Außenkante 33 auf. Da die einzelnen Schleiflamellenstücke 22 kreisringförmig aufgefächert und einander nur teilweise überlappend am Tragabschnitt 5 mittels eines geeigneten Klebers festgeklebt werden, liegt jeweils ein Schleiflamellenabschnitt 27 frei. Wie 2A weiter gut erkennen lässt, ragen sämtliche Schleiflamellenstücke 22 partiell über den Außenumfang 6 des Tragabschnitts 5 des Trägerteils 1 hinaus, und zwar dergestalt, dass sowohl die erste Begrenzungskante 23 als auch die zweite Begrenzungskante 24 jedes Schleiflamellenstücks 22 partiell über den Außenumfang 6 hinausragt. Nachdem sämtliche Schleiflamellenstücke 22 durch Kleben oder Gießharz am Tragabschnitt 5 befestigt wurden, entsteht ein Zwischenprodukt der Lamellenschleifscheibe, wie es in 2B gezeigt und mit Bezugszeichen 10' bezeichnet ist. Aufgrund der annähernd tangentialen Ausrichtung jeweils der inneren Begrenzungskante 23 eines jedes Schleiflamellenstücks 22 liegen sowohl die längere Außenkante 29 jedes Schleiflamellenstücks 22 als auch die kür zere Außenkante 33 jedes Schleiflamellenstücks 22 vollständig außerhalb des Außenumfangs 6 des Schleiftellers 1. Um nun aus diesem Vorprodukt 10' die in 1 gezeigte Lamellenschleifscheibe 10 herzustellen, erfolgt anschließend, nach dem Zusammenfügen aller Schleiflamellenstücke 22 zum Schleifbelag 20 noch ein Nachbearbeitungsschritt, der in 2C mit dem schematisch angedeuteten Stanzmesser 40 veranschaulicht wird. Mittels einer Schneidkante an der Unterseite des Stanzmessers 40 werden sämtliche Schleiflamellenstücke 22 derart abgeschnitten, dass ein Schnitt bei jedem Schleiflamellenstück 22 sowohl durch die zweite Begrenzungskante 24 als auch durch die erste, innen liegende Begrenzungskante 23 erfolgt. Aufgrund dieses Nachbearbeitungsschrittes erhält nicht nur jede Schleiflamelle 21 eine kreisbogenförmige, äußere Begrenzungskante 32, sondern auch der Schleifbelag 20 erhält insgesamt einen kreisrunden Außenrand 31.
  • Es wird nun wieder Bezug genommen auf die 1, in der das Endprodukt, nämlich die entsprechend vorherigem Herstellvorgang hergestellte Lamellenschleifscheibe 10 dargestellt ist. Aufgrund des Zuschnitts der Schleiflamellenstücke weist jede (zugeschnittene) Schleiflamelle 21 an der Lamellenschleifscheibe 10 weiterhin eine erste Begrenzungskante 23 und eine hier rechtwinklig abgewinkelt verlaufende zweite Begrenzungskante 24 auf, wobei eine mit dem äußeren Begrenzungsrand 31 des Schleifbelages 20 zusammenfallende dritte Begrenzungskante 32 einer jeden Schleiflamelle 21 kreisbogenförmig verläuft. Die dritte Begrenzungskante 31 jeder Schleiflamelle 21 bildet eine Ecke 34 mit der zweiten Begrenzungskante 24 und eine weitere Ecke 35 mit der ersten Begrenzungskante 23. Die Ecke 34 ist Bestandteil des freiliegenden Abschnitts 27 der Schleiflamellen 21, während die Ecke 35 von mehreren Schleiflamellen 21 überdeckt ist. An der fertig hergestellten Lamellenschleifscheibe 10 hat mithin jede Schleiflamelle 21 eine erste, innen liegende Begrenzungskante 23 und eine senkrecht hierzu verlaufende zweite Begrenzungskante 24 sowie eine kreisbogenförmig gewölbte dritte Begrenzungskante 32, die mit dem Außenrand 31 des Schleifbelags 20 zusammenfällt und in einem Nachbearbeitungsschritt entstanden ist. Die zweite Begrenzungskante 24 liegt jeweils über ihre gesamte Länge frei. Die erste, annähernd doppelt so lange Begrenzungskante 23 liegt nur partiell mit einem kurzen Teilstück am Lamellenabschnitt 27 frei, während der Rest der zweiten Begrenzungskante 23 mit einer anderen Schleiflamelle 21 überdeckt ist.
  • Die 3 zeigt einen Schleifbelag 120 gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel. Der Schleifbelag 120 kann an einem tellerförmigen Trägerteil, der hier nicht dargestellt ist, befestigt werden oder befestigt sein. Beim Schleifbelag 120 bestehen die einzelnen Schleiflamellen 121 aus ursprünglich parallelogrammförmigen Schleiflamellenstücken 122, wie an einer Schleiflamelle 121 gestrichelt dargestellt, die zuerst, wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel, kreisringförmig aufgefächert und einander nur teilweise überlappend aneinander und/oder am Tragabschnitt des Trägerteils befestigt werden. In einem abschließenden Bearbeitungsschritt wird dann der Außenrand 131 des Schleifbelages 120 durch einen Stanzschritt oder einen anderen Schneidschritt erzeugt. Jede Schleiflamelle 121 weist eine innen liegende erste Begrenzungskante 123 auf, die im Wesentlichen tangential zur Drehrichtung der Lamellenschleifscheibe ausgerichtet ist, sowie eine abgewinkelt zur ersten Begrenzungskante verlaufende zweite Begrenzungskante 124, wobei hier der Winkel zwischen der ersten Begrenzungskante 123 und der zweiten Begrenzungskante 124 etwa 105° beträgt. Die Begrenzungskanten 124 können daher annähernd den Mittelpunkt der Lamellenschleifscheibe, mithin die Drehachse, schneiden. Die erste Begrenzungskante 123 ist 2,1-fach länger als die zweite Begrenzungskante 124. Jeweils zwei in Drehrichtung aufeinanderfolgende zweite Begrenzungskanten 124 begrenzen einen freiliegenden Schleiflamellenabschnitt 127. Die von der gradlinigen ersten, innen liegenden Begrenzungskante 123 und der abgewinkelt hierzu verlaufenden zweiten, wiederum gradlinigen, zweiten Begrenzungskante 124 gebildete Ecke 125 liegt am freiliegenden Schleiflamellenabschnitt 127 frei. In 3 ist aufgrund der gestrichelt dargestellten, tatsächlich verdeckt liegenden Teilstücke der innen liegenden Begrenzungskanten 123 besonders deutlich zu erkennen, dass die äußere Begrenzungskante 132 jeder Schleiflamelle 121 sowohl die zweite Begrenzungskante 124 als auch die erste Begrenzungskante 123 schneidet und mit diesen eine Ecke bildet. Die der zweiten Begrenzungskante 124 parallel beim Schleiflamellenstück 122 gegenüberliegende Au ßenkante 133 wird durch den Nachbearbeitungsschnitt entfernt und ist bei der Schleiflamelle 121 vollständig weggeschnitten.
  • Die 4A und 4B zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel einer Lamellenschleifscheibe 210 mit einem Schleifbelag 220, der aus einer Vielzahl kreisringförmig aufgefächert und einander nur partiell überlappend am Tragabschnittes 205 eines tellerförmigen Trägerteils 201 befestigter Schleiflamellenstücke 222 besteht. In einem Nachbearbeitungsschritt erhalten sämtliche Schleiflamellenstücke 222 eine kreisbogenförmige dritte Begrenzungskante 232 und der Schleifbelag 220 einen kreisrunden Außenrand 231. Wie beim vorherigen Ausführungsbeispiel besteht jede Schleiflamelle 221 vor dem Zuschnitt aus einem parallelogrammförmigen Schleiflamellenstück 222 mit einer inneren, geraden Begrenzungskante 223 und einer quer zur Drehrichtung der Schleifscheibe 210 verlaufenden, geraden zweiten Begrenzungskante 224, die an einer Ecke 225 zusammenlaufen, die ein darunterliegendes Schleiflamellenstück 222 überdeckt. Die erste Begrenzungskante ist 1,3-fach länger als die zweite Begrenzungskante 224. Der Winkel zwischen der ersten Begrenzungskante 223 und der zweiten Begrenzungskante 224 beträgt hier etwa 130° und der Zuschnitt im Nachbearbeitungsschritt ist wiederum derart gewählt, dass die äußere, kreisbogenförmige Begrenzungskante 232 einer jeden Schleiflamelle 221 des Schleifbelages 220 sowohl die erste Begrenzungskante 223 als auch die zweite Begrenzungskante 224 schneidet. Jedes freiliegende Schleiflamellenstück 227 wird partiell von den beiden Begrenzungskanten 223, 224, der kreisbogenförmigen Begrenzungskante 232 sowie der ersten Begrenzungskante 224 der überdeckenden Schleiflamelle 221 begrenzt. Die jeweils zweiten Begrenzungskanten 224 liegen über ihre gesamte Länge frei. Auch hier sind die einzelnen Schleiflamellenstücke 222 im Wesentlichen derart angeordnet, dass die erste, innen liegende Begrenzungskante 223 annähernd tangential zur Drehrichtung ausgerichtet liegt. Aufgrund des Zuschnitts am Außenrand 231 der Lamellenschleifscheibe 210 führen jedoch auch Abweichungen der Ausrichtung von benachbart oder weiter entfernt liegenden Schleiflamellen 221 nicht zu einer Minderung der Schleifgüte der erfindungsgemäßen Lamellenschleifscheibe 210.
  • Die 5A bis 5D zeigen ein viertes Ausführungsbeispiel einer Lamellenschleifscheibe 310. Der am Tragabschnitt des Trägerteils 301 befestigte Schleifbelag 320 besteht wiederum aus kreisringförmig aufgefächert angeordneten, hier rechteckförmigen Schleiflamellenstücken 322, wie 5A besonders gut erkennen lässt. Jedes Schleiflamellenstück 322 weist eine innere Begrenzungskante 323 und eine rechtwinklig hierzu abgewinkelt stehende zweite Begrenzungskante 324 auf. Der Aufbau des Schleifbelages 320 ist von der Ausrichtung der einzelnen Schleiflamellenstücke 322 her derselbe wie beim Ausführungsbeispiel in den 1 sowie 2A bis 2C, allerdings ist der Schleifbelag 320 um 180° gedreht. Die freiliegenden Abschnitte der einzelnen Schleiflamellenstücke 322 hängen daher im Wesentlichen von dem Versatz der jeweiligen inneren Begrenzungskanten 323 von übereinanderliegenden Schleiflamellenstücken 322 ab. Die inneren Begrenzungskanten 323 verlaufen im Wesentlichen tangential zur Drehrichtung ausgerichtet. Die fertige Schleifscheibe 310 wird durch einen Stanzvorgang mit einem Stanzmesser 340 erzeugt, wie dies besonders deutlich die 5B und 5C zeigen. 5D zeigt die fertige Lamellenschleifscheibe 310 am Ende des Herstellvorgangs mit dem ein Befestigungsloch 302 aufweisenden Trägerteil 301 und dem an dessen Tragabschnitt befestigten Schleifbelag 320 mit den einzelnen Schleiflamellen 321. Jede Schleiflamelle 321 erhält beim Stanzvorgang eine zugeschnittene, kreisbogenförmige Begrenzungskante 332, und der Schleifbelag erhält insgesamt einen kreisrunden Außenrand 331. 5D zeigt besonders deutlich, dass die freiliegenden Abschnitte jeder Schleiflamelle 321 jeweils ausschließlich von den beiden inneren, beinahe über ihre gesamte Länge freiliegenden ersten Begrenzungskanten 323 der benachbarten Schleiflamellen 321 sowie der zugeschnittenen Begrenzungskante 332 begrenzt werden.
  • Die 6A und 6B zeigen eine Lamellenschleifscheibe 410 gemäß einem fünften Ausführungsbeispiel. Der Schleifbelag 420 ist wie bei den ersten Ausführungsbeispielen derart am Trägerteil 401 angeordnet, dass jeweils die zweiten, annähernd radial verlaufenden Begrenzungskanten 424 jeder Schleiflamelle 421 bzw. jedes Schleiflamellenstücks 422 über ihre gesamte Länge freiliegen. Die Schleiflamellenstücke 422 haben ein parallelogrammförmiges Ausgangsformat und die Abwinklung zwischen der ersten Begrenzungskante 423 und der zweiten Begrenzungskante 424 beträgt etwa 110°. Die Länge der ersten Begrenzungskante 423 jedes Schleiflamellenstücks 422 ist, wie 6B gut erkennen lässt, insofern kürzer als bei den vorherigen Ausführungsbeispielen, als die jeweils erste Begrenzungskante 423 mit der beim Zuschneiden erzeugten und mit dem Außenrand 431 zusammenfallenden dritten, kreisbogenförmigen Begrenzungskante 432 keine gemeinsame Ecke aufweist. Der Schnitt geht mithin nicht durch die erste Begrenzungskante 423 sondern ein Teilabschnitt der der zweiten Begrenzungskante 424 gegenüberliegenden Kante 433 des Schleiflamellenstücks 422 bleibt stehen und bildet an der Schleiflamelle 421 eine vierte Begrenzungskante 438, die mit der dritten Begrenzungskante 432 eine gemeinsame Ecke 435 aufweist. Jede Schleiflamelle 412 hat mithin vier Ecken 425, 437, 435, 439 an den Stoßpunkten der jeweils zusammenlaufenden Begrenzungskanten, 423, 424, 432, 438. Beim Zusammenfügen des Schleifbelags 420 können die Schleiflamellenstücke 422 derart gelegt werden, dass die erste Begrenzungskante 423 ggf. noch nicht einmal über den Außenrand des Trägerteils 401 bzw. Tragabschnitts 405 übersteht. Die erste Begrenzungskante ist nur 1,4fach länger als die zweite Begrenzungskante 424; gleichwohl wird am Schleifbelag 420 eine hohe Überdeckung und mithin eine lange Standzeit der Schleifscheibe 410 erreicht.
  • Für den Fachmann ergeben sich aus der vorhergehenden Beschreibung zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche fallen sollen. Die Abwinklung zwischen der ersten und der zweiten Begrenzungskante kann insbesondere in Abhängigkeit vom Durchmesser der Schleischeibe variieren. Die jeweils innen liegenden, ersten Begrenzungskanten müssen nicht notwendigerweise aus Geraden bestehen, sondern können auch von vornherein eine Krümmung aufweisen, solange die äußere Begrenzungskante in einem Nachbearbeitungsschritt kreisbogenförmig ausgeformt wird. Das Trägerteil mit dem Tragabschnitt kann auch am Schleifbelag angegossen sein, d. h. es wird zuerst der Schleifbelag gelegt, und dann das Trägerteil mit geeigneter, formstabiler Vergußmasse vor oder nach dem Zuschnitt des Außenrandes angegossen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29510727 U1 [0003]
    • - DE 202004005538 U1 [0003]

Claims (17)

  1. Lamellenschleifscheibe für rotierend arbeitende Schleifmaschinen und Schleifgeräte, mit einem tellerförmigen Trägerteil (1; 101; 201; 301; 401), der konzentrisch zu seiner Drehachse einen ringförmigen Tragabschnitt (5; 105; 205; 405) für einen partiell über einen Außenumfang (6; 206) des Trägerteils überstehenden Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) aufweist, und mit mehreren, sich teilweise überlappend und kreisringförmig aufgefächert an einer Vorderseite des Tragabschnitts befestigten, den Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) bildenden Schleiflamellen (21; 121; 221; 321; 421), wobei jede Schleiflamelle eine innere, der Drehachse zugewandt liegende erste Begrenzungskante (23; 123; 223; 323; 423) und eine abgewinkelt zu dieser verlaufende zweite Begrenzungskante (24; 124; 224; 324; 424) aufweist, welche eine innen liegende Ecke (25; 125; 225; 425) der Schleiflamelle (21; 121; 221; 321; 421) bilden, dadurch gekennzeichnet, dass der mit den Schleiflamellen (21; 121; 221; 321; 421) gebildete Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) einen kreisrund zugeschnittenen Außenrand (32; 132; 232; 332; 432) aufweist, wobei der Zuschnitt nach dem Zusammenfügen sämtlicher Schleiflamellen (21; 121; 221; 321; 421) zum Schleifbelag (20; 120; 220; 320; 420) erfolgt ist.
  2. Lamellenschleifscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Begrenzungskante gleich lang sind.
  3. Lamellenschleifscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzungskante ((23; 123; 223; 323)) jeder Schleiflamelle (21; 121; 221; 321) länger ist als die zweite Begrenzungskante (24; 124; 224; 324).
  4. Lamellenschleifscheibe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzungskante (23; 123; 223; 323) we nigstens 1,3-fach, vorzugsweise wenigstens 1,8fach länger ist als die zweite Begrenzungskante (24; 124; 224; 324).
  5. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzungskante gerade ist und/oder die zweite Begrenzungskante gerade ist.
  6. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Begrenzungskante rechtwinklig zueinander verlaufen.
  7. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzungskante (123; 223) mit der zweiten Begrenzungskante (124; 224) einen Winkel zwischen 90° und 135° einschließt.
  8. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine dritte Begrenzungskante (32; 132; 232; 332) jeder Schleiflamelle (21; 121; 221; 321) aus dem kreisbogenförmig abgeschnittenen Rand (31; 131; 231; 331) des Schleifbelages (20; 120; 220; 320) besteht, wobei vorzugsweise die dritte Begrenzungskante mit der ersten Begrenzungskante und mit der zweiten Begrenzungskante jeweils eine Ecke aufweist.
  9. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine dritte Begrenzungskante (432) jeder Schleiflamelle (421) aus dem kreisbogenförmig abgeschnittenen Rand (431) des Schleifbelages (420) besteht, wobei die erste Begrenzungskante (423) mit einer der zweiten Begrenzungskante (424) vorzugsweise parallel gegenüberliegenden vierten Begrenzungskante (438) eine Ecke (437) bildet und die dritte Begrenzungskante (432) mit der zweiten Begrenzungskante (424) und mit der vierten Begrenzungskante (438) jeweils eine Ecke (435; 439) aufweist, wobei weiter vorzugsweise die erste Begrenzungskante (423) nicht über den Außenrand des Trägerteils (401) hinausragt.
  10. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiflamellen mit dem Trägerteil und/oder den von ihnen überdeckten Schleiflamellen mittels einer Klebung oder Vergußmasse wie Polyurethan, Epoxy od. dgl. verbunden sind.
  11. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragabschnitt eine senkrecht zur Drehachse ausgerichtete Ebene bildet oder dass der Tragabschnitt konisch um die Drehachse verläuft.
  12. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass im Zentrum des Trägerteils ein Drehschaft befestigt oder ein Befestigungsloch (2) zur Arretierung der Lamellenschleifscheibe an einer Schleifmaschine oder einem Schleifgerät ausgebildet ist.
  13. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifbelag mittels parallelogrammförmigen und kreisringförmig aufgefächert am Trägerteil befestigten Schleiflamellenstücken (22; 122; 222; 322) hergestellt ist, die nach der Befestigung des Schleifbelages am Trägerteil in einem Schneidvorgang am Außenrand zugeschnitten sind.
  14. Lamellenschleifscheibe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenrand in einem Stanzschnitt mit einem Stanzwerkzeug (40) hergestellt ist.
  15. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Begrenzungskante (24, 124, 224) radial oder im Wesentlichen radial verläuft und am Schleifbelag (20; 120; 220) über ihre gesamte Länge freiliegt.
  16. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Begrenzungskante (323) tangential oder im Wesentlichen tangential zur Drehrichtung verläuft und am Schleifbelag (320) über ihre gesamte Länge oder annähernd über ihre gesamte Länge freiliegt.
  17. Lamellenschleifscheibe nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiflamellen (21; 121; 221; 321) aus parallelogrammförmigen Schleiflamellenstücken (22; 122; 222; 322) bestehen, deren eine, im Montagezustand der Drehachse zugewandt liegende erste Begrenzungskante (23; 123; 223; 323) länger ist als eine quer zur Drehrichtung liegende zweite Begrenzungskante (24; 124; 224; 324).
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