[go: up one dir, main page]

DE202009007564U1 - Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen - Google Patents

Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen Download PDF

Info

Publication number
DE202009007564U1
DE202009007564U1 DE200920007564 DE202009007564U DE202009007564U1 DE 202009007564 U1 DE202009007564 U1 DE 202009007564U1 DE 200920007564 DE200920007564 DE 200920007564 DE 202009007564 U DE202009007564 U DE 202009007564U DE 202009007564 U1 DE202009007564 U1 DE 202009007564U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
grinding
abrasive
sections
section
blades
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE200920007564
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LUKAS ERZETT SCHLEIF FRAES
Lukas-Erzett Vereinigte Schleif- und Fraswerkzeugfabriken & Co KG GmbH
Original Assignee
LUKAS ERZETT SCHLEIF FRAES
Lukas-Erzett Vereinigte Schleif- und Fraswerkzeugfabriken & Co KG GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LUKAS ERZETT SCHLEIF FRAES, Lukas-Erzett Vereinigte Schleif- und Fraswerkzeugfabriken & Co KG GmbH filed Critical LUKAS ERZETT SCHLEIF FRAES
Priority to DE200920007564 priority Critical patent/DE202009007564U1/de
Publication of DE202009007564U1 publication Critical patent/DE202009007564U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D13/00Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor
    • B24D13/14Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face
    • B24D13/16Wheels having flexibly-acting working parts, e.g. buffing wheels; Mountings therefor acting by the front face comprising pleated flaps or strips
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D11/00Constructional features of flexible abrasive materials; Special features in the manufacture of such materials
    • B24D11/008Finishing manufactured abrasive sheets, e.g. cutting, deforming

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)

Abstract

Schleiflamelle aus einem flächigen Material, insbesondere für ein drehend antreibbares Schleifwerkzeug, mit einem ersten Abschnitt (4), einem zweiten Abschnitt (5), und einem Mittelabschnitt (3), wobei der Mittelabschnitt (3) zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt (4, 5) angeordnet ist und eine geringere Breite (B1) hat als eine größte Breite (B2) des ersten und des zweiten Abschnitts (4, 5).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schleiflamelle, insbesondere für ein rotierend antreibbares Schleifwerkzeug, sowie ein Schleifwerkzeug mit einer Mehrzahl von solchen Schleiflamellen. Weiter betrifft die Erfindung ein Schnittmuster für einen Materialzuschnitt zum Herstellen einer solchen Schleiflamelle.
  • Aus der US 2 668 398 ist ein Polierscheibe bekannt, bei der Polierbäusche mittels einer Schraube zwischen parallelen Platten eingeklemmt sind. Die Polierbäusche haben etwa eine ovale Form, wobei in der Mitte ein Loch sowie daran angrenzend zwei Schlitze ausgeschnitten sind, um die Polierbäusche leichter zu biegen. Die zwischen den Schlitzen und dem Loch verbleibenden Stege werden um die Innenseite eines Halterings gelegt, so dass die freien Enden der Polierbäusche nach außen weisen. Mehrere Halteringe mit entsprechend montierten Polierbäuschen werden auf eine Reihe von Stiften aufgesetzt, die mit einem Ende in einer Klemmplatte festsitzen.
  • Aus der DE 10 2008 026 722 B3 ist eine Fächer-Schleifscheibe bekannt, die in einer Drehrichtung antreibbar ist. Die Schleifscheibe umfasst einen stabilen Tragteller, auf dem Schleiflamellen befestigt sind. Die Schleiflamellen weisen jeweils einen Hauptabschnitt auf, der auf der Stirnseite des Tragtellers befestigt ist, einen Mittelabschnitt, der um den Rand des Tragtellers umgebogen ist, sowie einen Außenabschnitt, der an der Unterseite des Tragtellers befestigt ist.
  • Aus der EP 1 266 724 A1 ist eine Schleifscheibe zum Schleifen von gekrümmten Oberflächenabschnitten bekannt. Die Schleifscheibe umfasst einen Tragkörper, auf dem Schleiflamellen befestigt sind. Der Tragkörper hat eine Umfangsfläche mit einer konvexen Außenkrümmung, so dass die auf dem Tragkörper befestigten Schleiflamellen eine der Form des Tragkörpers entsprechende Krümmung aufweisen. Die Schleiflamellen sind in Draufsicht mandelförmig gestaltet, d. h. sie haben in einem mittleren Bereich die größte Breite und verjüngen sich zu den Enden hin.
  • Je nach Anwendung kann es bei Schleifwerkzeugen mit starrem Trägerkörper während des Schleifvorgangs zu einem unruhigen Verhalten, insbesondere zu einem „Hüpfen” des Werkzeugs kommen, was einen negativen Einfluß auf die Qualität des Schleifprozesses und die Handhabung des Schleifwerkzeuges während des Schleifens haben kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schleiflamelle, insbesondere für ein rotierend antreibbares Schleifwerkzeug vorzuschlagen, die in montiertem Zustand ein ruhiges und gleichmäßiges Schleifverhalten ermöglicht und die einfach und kostengünstig herstellbar ist. Weiter liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein entsprechendes Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen bereitzustellen, das ein ruhiges und gleichmäßiges Schleifverhalten hat. Schließlich soll ein Schnittmuster für ein Materialzuschnitt zum Herstellen von solchen Schleiflamellen vorgeschlagen werden, bei dem nur ein geringer Verschnitt entstehen soll.
  • Die Lösung besteht in einer Schleiflamelle aus einem flächigen Material, insbesondere für ein drehend antreibbares Schleifwerkzeug, mit einem ersten Abschnitt, einem zweiten Abschnitt, und einem Mittelabschnitt, wobei der Mittelabschnitt zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt angeordnet ist und eine geringere Breite hat als eine größte Breite des ersten bzw. des zweiten Abschnitts. Im flachen Zustand stehen der erste und der zweite Abschnitt vom Mittelabschnitt in entgegengesetzte Richtungen ab. Für die Verwendung an einem Schleifwerkzeug sind der erste und der zweite Abschnitt aufeinander zu biegbar, wobei die Biegung im wesentlichen im Mittelabschnitt erfolgt. Insofern kann der Mittelabschnitt auch als Biegeabschnitt der Schleiflamelle bezeichnet werden.
  • Der Vorteil der erfindungsgemäßen Schleiflamelle besteht darin, dass sich diese einfach herstellen und zur Bildung eines Schleifwerkzeugs mit einem Nabenkörper verbinden lassen. Dadurch, dass der Mittelabschnitt eine gegenüber dem ersten und zweiten Abschnitt reduzierte Breite aufweist, wird die Ausbildung einer scharfen Kante beim Biegevorgang vermieden. Vielmehr wird in günstiger Weise eine gerundete Kontur im Mittelabschnitt zwischen den beiden Seitenabschnitten erreicht, so dass die so hergestellte Schleiflamelle bzw. ein aus solchen Schleiflamellen bestehendes Schleifwerkzeug gut zum Schleifen von Kehlbereichen geeignet ist. Die Schleiflamelle hat eine Trägerschicht, vorzugsweise aus Schleifleinen- oder Polyestergewebe, auf der eine abrasive Schicht aus Schleifmittel angeordnet ist. Die Trägerschicht bildet dabei die Unterseite der Schleiflamelle, während die abrasive Schicht die Oberseite bildet. Die Schleiflamelle wird so gebogen, dass die ersten und zweiten Abschnitte mit ihren Trägerschichten aufeinander zu gerichtet sind. Die Oberseiten der ersten und zweiten Abschnitte bilden dabei Radialflächen, während die Oberseite des Mittelabschnitts eine Umfangsschleiffläche bildet.
  • Besonders vorteilhaft für ein gutes Schleifverhalten ist es, wenn der Mittelabschnitt derart gestaltet ist, dass die Schleiflamelle in gebogenem Zustand eine Rundung zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt beschreibt, insbesondere einen Zylinderabschnitt oder einen Konusabschnitt bildet. Hiermit wird ein guter Schleifabtrag im gesamten Mittelabschnitt ermöglicht. Für die Ausbildung einer Rundung ist es vorteilhaft, wenn die Schleiflamelle zumindest im Bereich des Mittelabschnitts Schwächungen aufweist, in denen die Dicke der Schleiflamelle reduziert ist. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung umfassen die Schwächungen mehrere Einritzungen oder Einkerbungen, die insbesondere etwa quer zur Längserstreckung der Schleiflamelle verlaufen, d. h. etwa in paralleler Ausrichtung zur Biegeachse. Für eine besonders gleichmäßige Rundung des Mittelabschnitts sind vorzugsweise mehrere Einritzungen oder Einkerbungen, insbesondere drei bis fünf Schwächungen, vorgesehen, die parallel zueinander verlaufen. Die Schwächungen sind an der Unterseite der Schleiflamelle eingebracht, damit das an der Oberseite befindliche Schleifmittel durch die Materialschwächung nicht in ungewünschter Weise beeinflusst wird.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Schleiflamelle sind der erste und der zweite Abschnitt in Bezug auf eine Mittelebene zumindest über den größten Teil ihrer Längserstreckung spiegelsymmetrisch gestaltet. Dabei liegt die Mittelebene mittig im Bereich des Biegeabschnitts. Zumindest über den größten Teil ihrer Längsersteckung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Teilabschnitte auch von der symmetrischen Gestalt abweichen können. Insbesondere können die Endabschnitte bzw. die Abschlusskanten des ersten und des zweiten Seitenabschnitts unterschiedlich gestaltet sein. Durch die weitestgehend spiegelsymmetrische Form in Bezug auf die Mittelebene ergibt sich eine einfache Fertigung, insbesondere ein günstiges Schnittmuster für die Schleiflamelle, welches nur einen geringen Verschnitt bzw. eine gute Materialausnutzung zur Folge hat.
  • Weiter ist die Schleiflamelle vorzugsweise auch in Bezug auf eine Längsebene spiegelsymmetrisch gestaltet, welche quer zur Biegeachse bzw. zur Mittelebene verläuft. Hierdurch ergeben sich dieselben Vorteile einer guten Materialausnutzung und einer einfachen Fertigung. Es ist jedoch prinzipiell auch denkbar, dass die Seitenabschnitte auch unsymmetrisch in Bezug auf die Längs- und Querebene gestaltet sind. Beispielsweise können die beiden Seitenabschnitte für bestimmte Anwendungen auch unterschiedlich lang sein, oder die Kantenkonturen jeweils eines der beiden Seitenabschnitte können unterschiedlich gestaltet sein. Insgesamt sind der erste und der zweite Abschnitt der Schleiflamelle etwa flügelförmig gestaltet.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Seitenkanten der Schleiflamelle zumindest in einem Teilbereich des Mittelabschnitts, in Draufsicht auf die Schleiflamelle betrachtet, konkav gestaltet; besonders günstig ist es, wenn die Seitenkanten hier einen Kreisbogen mit einem ersten Radius R1 beschreiben. Weiter ist nach einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass die Seitenkanten der Schleiflamelle im Übergangsbereich zwischen dem Mittelabschnitt und dem ersten und zweiten Abschnitt gerundet sind, und insbesondere einen Kreisbogen mit einem zweiten Radius R2 beschreiben. Durch die so gebildete Taillenform bzw. Einschnürung des Mittelabschnitts, in Draufsicht auf die ungebogene Schleiflamelle, wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass der Mittelabschnitt nach dem Biegen bzw. Befestigen der Schleiflamelle, im Längsschnitt betrachtet eine Rundung beschreibt. Hieraus ergibt sich eine gleichmäßige Schleiffläche, die wiederum ein gutes Schleifverhalten, insbesondere von gekrümmten Oberflächen oder Kehlbereichen ermöglicht. Vorzugsweise ist der erste Radius R1 des Mittelabschnitts größer als die zweiten Radien R2 in den Übergangsbereichen zwischen dem Mittelabschnitt und den angrenzenden ersten und zweiten Abschnitten.
  • Der erste und der zweite Abschnitt, die auch als Seitenabschnitte der Schleiflamelle bezeichnet werden können, verjüngen sich nach einer bevorzugten Ausgestaltung ausgehend von dem Mittelabschnitt in Richtung ihrer freien Enden. Hiermit wird erreicht, dass die Schleiflamellen in montiertem Zustand radial außen breiter sind als radial innen, d. h. dort, wo im Betrieb des Schleifwerkzeugs die höchsten Umlaufgeschwindigkeiten auftreten und ferner die hauptsächliche Arbeitszone liegt, ist auch mehr Schleifmaterial vorhanden. Hierdurch ergibt sich insgesamt eine hohe Standzeit der einzelnen Schleiflamelle und damit des aus diesen bestehenden Schleifwerkzeugs. Besonders günstig ist es, wenn sich die Seitenabschnitte der Schleiflamelle in Richtung ihrer freien Enden stetig verjüngen, und die Seitenkanten der ersten und zweiten Abschnitte zumindest über den größten Teil ihrer Erstreckung gerade sind.
  • Für eine gute Verbindbarkeit der Schleiflamellen mit einem Nabenkörper sind die Abschlusskanten an den freien Enden der ersten und zweiten Abschnitte konkav gestaltet, und beschreiben insbesondere einen Kreisbogen mit einem Radius R3. Somit sind die Abschlusskanten der Seitenabschnitte, welche im montierten Zustand der Schleiflamelle radial innen liegen, an die runde Form einer Nabe des Schleifwerkzeuges angepasst. Es ist jedoch ebenso möglich, dass die erste Abschlusskante konkav und die gegenüberliegende Abschlusskante konvex gestaltet ist. Durch diese Ausgestaltung ergibt sich ein besonders günstiges Schnittmuster mit geringem Verschnitt. Nach einer weiteren Ausgestaltung ist es auch denkbar, dass die beiden gegenüberliegenden Abschlusskanten gerade sind.
  • Die Lösung der obengenannten Aufgabe besteht weiter in einem Schleifwerkzeug, das in einer Vorzugsdrehrichtung drehend antreibbar ist und ein Nabenelement und eine Vielzahl von Schleiflamellen nach einer oder mehreren der obengenannten Ausgestaltungen aufweist, wobei die Schleiflamellen sich zumindest teilweise in Umfangsrichtung überdeckend angeordnet sind und ausschließlich mit Endbereichen der ersten und zweiten Abschnitte mit dem Nabenelement fest verbunden sind. Für das Nabenelement bzw. den inneren Kern des Schleifwerkzeugs sind verschiedene Möglichkeiten denkbar. Beispielsweise kann eine Gewindebüchse vorgesehen sein, mit der die Schleiflamellen vergossen werden. Die Gewindebüchse dient dabei zum Aufschrauben auf eine Welle für einen Werkzeugantrieb. Alternativ kann auch einfach eine Bohrung im Nabenkörper zum Aufstecken auf die Antriebswelle vorgesehen werden.
  • Die Verbindung zwischen den Schleiflamellen und dem Nabenkörper erfolgt vorzugsweise durch Stoffschluss, beispielsweise durch Verklebung oder mittels eines Gießharzes. Es sind jedoch prinzipiell auch andere Verbindungsarten denkbar, wie eine kraftschlüssige Verbindung. Dadurch, dass die Schleiflamellen ausschließlich mit ihren innenliegenden Endabschnitten mit dem Nabenkörper verbunden werden, wird in vorteilhafter Weise eine gewisse Elastizität des Schleifwerkzeuges erreicht. Radial außerhalb der Verbindung mit der Nabe sind die Schleiflamellen frei bewegbar, so dass sie bei Rotation des Schleifwerkzeuges fliegend gehalten sind. Die so erreichte Elastizität führt vorteilhaft zu einem ruhigen und sauberen Schleifvorgang. Dies führt zu einer einheitlich geschliffenen Oberfläche und ist auch für die Handhabung des Schleifwerkzeugs beim schleifen von Vorteil. Eine separate Trägerscheibe, an welche die Schleiflamellen angeklebt werden, ist bei dem erfindungsgemäßen Schleifwerkzeug somit nicht erforderlich.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Endbereiche, über welche die Schleiflamellen mit dem Nabenkörper fest verbunden sind, kürzer als die halbe radiale Erstreckung, insbesondere kürzer als ein Drittel der radialen Erstreckung des ersten bzw. zweiten Abschnitts der Schleiflamellen. Hiermit wird eine besonders hohe Elastizität des Schleifwerkzeugs erreicht.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung sind die Schleiflamellen jeweils so angeordnet, dass Längsmittelebenen der Schleiflamellen mit Abstand zur Drehachse des Nabenkörpers verlaufen. Durch diese leicht gekippte Stellung der Schleiflamellen in Bezug auf die Drehachse wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass die Mittelabschnitte in montiertem Zustand eine leichte Konusform ausbilden, so dass die Schleiflamellen auch im radial äußeren Bereich ihrer gegenseitigen Überlappung dicht aneinander angeordnet werden können. Die Anzahl der Schleiflamellen hängt vom Nenndurchmesser des Schleifwerkzeuges ab; bei einem Nenndurchmesser von 100 bis 180 mm beträgt die Anzahl der Schleiflamellen vorzugsweise 30 bis 70.
  • Eine einfache und kostengünstige Herstellung der einzelnen Schleiflamellen ergibt sich dadurch, dass diese von einem Materialband oder aus einem Materialzuschnitt ausgestanzt oder ausgeschnitten werden. Für die Schleiflamellen kann dabei ein mit Schleifgut versehenes Trägermaterial vorgesehen werden, das eine gewünschte Materialstärke aufweist. Dabei kommt insbesondere eine Körnung von 36–600 zur Anwendung.
  • Für ein Schnittmuster für einen Materialzuschnitt zum Herstellen der erfindungsgemäßen Schleiflamellen nach einer oder mehrerer der obengenannten Ausgestaltungen wird zur Lösung der obengenannten Aufgabe vorgeschlagen, dass die Schleiflamellen in ersten und zweiten Reihen nebeneinander angeordnet sind, wobei die Schleiflamellen einer ersten Reihe gegenüber den Schleiflamellen einer zweiten Reihe jeweils um eine halbe Schleiflamellenlänge versetzt angeordnet sind. Hierdurch ergibt sich in vorteilhafter Weise ein geringer Verschnitt bzw. eine günstige Materialausnutzung des Schleifmaterials.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform sind die Schleiflamellen der ersten und zweiten Reihen so angeordnet sind, dass die Seitenkanten der ersten Abschnitte von Schleiflamellen einer ersten Reihe an die Seitenkanten der zweiten Abschnitte von Schleiflamellen einer zweiten Reihe angrenzen. Diese Ausgestaltung trägt zu einer optimalen Materialausnutzung mit geringem Verschnitt bei. Die Schleiflamellen der ersten und zweiten Reihen vorzugsweise so angeordnet, dass die Mittelabschnitte von Schleiflamellen einer ersten Reihe mittig zwischen zwei Endabschnitten von Schleiflamellen einer zweiten Reihe angeordnet sind. Zwischen zwei benachbarten Schleiflamellen einer Reihe kann nach einer ersten Ausgestaltung jeweils ein Abstand gebildet sein, wobei zwischen den Endkanten zweier benachbarter Schleifla mellen einer ersten Reihe und den Seitenkanten der angrenzenden Schleiflamellen von benachbarten zweiten Reihen jeweils eine Verschnittfläche bzw. eine Öffnung gebildet ist. Nach einer hierzu alternativen Ausgestaltung können die beiden Schleiflamellen einer Reihe auch unmittelbar aneinander angrenzen. Dabei können die Abschlusskanten der aneinander angrenzenden Schleiflamellen gekrümmt sein, d. h. eine ist konvex und die andere konkav gekrümmt, oder beide Abschlusskanten können gerade sein.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele werden nachstehend anhand der Zeichnungsfiguren erläutert. Hierin zeigt
  • 1 eine erfindungsgemäße Schleiflamelle in einer ersten Ausführungsform in perspektivischer Ansicht von unten;
  • 2 die Schleiflamelle aus 1 mit umgebogenem ersten und zweiten Abschnitt;
  • 3 eine kreisförmige Anordnung mehrerer der umgebogenen Schleiflamellen gemäß 2 in Draufsicht;
  • 4 die Anordnung aus 3 mit teilweise weggeschnittenen Schleiflamellen in einer perspektivischen, seitlichen Ansicht;
  • 5 eine erfindungsgemäßes Schleifwerkzeug mit einer Vielzahl von Schleiflamellen gemäß 1 bzw. 2, mit teilweise weggeschnittenen Schleiflamellen in leicht perspektivischer Draufsicht;
  • 6 ein erfindungsgemäßes Schnittmuster für eine Schleiflamelle gemäß 1 bzw. 2 in perspektivischer Sicht von oben;
  • 7 eine erfindungsgemäße Schleiflamelle in einer zweiten Ausführungsform in perspektivischer Draufsicht; und
  • 8 ein erfindungsgemäßes Schnittmuster für eine Schleiflamelle gemäß 7 in perspektivischer Draufsicht.
  • Die 1 und 2 werden im folgenden gemeinsam beschrieben. Es ist eine erfindungsgemäße Schleiflamelle 2 gezeigt, die einen zentralen Mittelabschnitt 3, der auch als Biegeabschnitt bezeichnet werden kann, sowie zwei hieran angrenzende Seitenabschnitte 4, 5 aufweist. Im Bereich des Mittelabschnitts 3 hat die Schleiflamelle 2 eine gegenüber der maximalen Breite B2 der Seitenabschnitte 4, 5 reduzierte Breite B1. Die Schleiflamelle 2 ist in Bezug auf eine Mittelebene E1, welche quer zur Längserstreckung der Schleiflamelle angeordnet ist, spiegelsymmetrisch gestaltet. Das heißt, dass der erste Seitenabschnitt 4 und der zweite Seitenabschnitt 5 deckungsgleich zueinander ausgebildet sind. Weiter ist die Schleiflamelle 2 in Bezug auf eine längsverlaufende Ebene E2 spiegelsymmetrisch gestaltet.
  • Die Außenkante der Schleiflamelle 2 ist im Bereich des Mittelabschnitts 3 konvex gestaltet, so dass hier eine Taillierung ausgebildet ist. Dabei beschreibt die Außenkante in diesem zentralen Bereich insbesondere einen Kreisbogenabschnitt mit einem ersten Radius R1. Im Übergangsbereich zu den Seitenabschnitten 4, 5 sind zweite Radien R2 gebildet, die auch als Gegenradien bezeichnet werden können. Dabei ist vorgesehen, dass die zweien Radien R2 kleiner sind als der zentrale Radius R1. Durch diese Ausgestaltung entsteht insgesamt eine gerundete Kontur, so dass die Möglichkeit einer Kerbwirkung reduziert ist und somit die Gefahr eines Einreißens der Schleiflamelle verringert wird. Die Seitenabschnitte 4, 5 der Schleiflamelle 2 verjüngen sich von der Mittenebene E1 in Richtung ihrer freien Enden 10, 10'. Dabei sind die Seitenkanten 6, 7; 6', 7' der Seitenabschnitt 4, 5 vorzugsweise gerade ausgebildet. Insgesamt haben die Seitenabschnitte 4, 5, in Draufsicht betrachtet, etwa eine Trapezform. Die Abschlusskanten 8, 8' an den von der Mittelebene E1 entfernt liegenden Enden 10, 10' der Seitenabschnitte 4, 5 sind konkav gestaltet und beschreiben insbesondere einen Kreisbogenabschnitt mit Radius R3.
  • Wie insbesondere aus 1 hervorgeht, welche die Schleiflamelle 2 in Ansicht von unten zeigt, sind im Mittelabschnitt 3 mehrere Materialschwächungen 9 vorgesehen, die insbesondere in Form von parallel zueinander verlaufenden Anritzungen gestaltet sind. Diese parallel zueinander verlaufenden Materialschwächungen 9 ermöglichen, dass die beiden Seitenabschnitt 4, 5 aufeinander zu gebogen werden können, wobei sich im Bereich des Mittelabschnitts 3 eine Rundung ergibt. Die Schleiflamelle 2 ist in ihrem gebogenen Zustand in 2 gezeigt, wobei die beiden Seitenabschnitte 4, 5 einander gegenüberliegend angeordnet sind. Die Außenseite des Mittelabschnitts 3 bildet den radial außenliegenden Schleifbereich der Schleiflamelle 2. Damit es im gebogenen Zustand nicht zu ungewünschten Knickkanten kommt, sind die Übergänge zwischen dem Mittelabschnitt 3 und den Seitenabschnitten 4, 5 gerundet, wie oben bereits beschrieben. Dabei ist der Radius, welcher die Ausnehmungen im Bereich der Mittelebene E1 beschreibt, größer als die angrenzenden Radien in den Übergangsbereichen zu den jeweiligen Seitenabschnitten 4, 5.
  • Die 3 und 4, welche im folgenden gemeinsam beschreiben werden, zeigen jeweils eine Anordnung 11 mit einer Vielzahl von Schleiflamellen 2 gemäß 1 bzw. 2, die kreisförmig mit teilweiser Überdeckung in Umfangsrichtung zueinander angeordnet sind. Dabei sind die einzelnen Schleiflamellen 2 so angeordnet, dass deren Längsmittelebenen E2 jeweils mit Abstand zum Mittelpunkt der gebildeten Kreisanordnung beziehungsweise deren Längsachse verläuft. Durch die in Richtung zu den freien Enden 8, 8' verjüngten Seitenabschnitte 4, 5 wird in vorteilhafter Weise erreicht, dass radial außen mehr Schleifmaterial zur Verfügung steht. Insbesondere im Übergangsbereich zwischen den Seitenabschnitten 4, 5 und dem Mittenabschnitt 3 ist die Breite B1 der Schleiflamelle besonders groß, was insofern vorteilhaft ist, als gerade im Randbereich der Schleiflamellenanordnung 11 die höchsten Bahngeschwindigkeiten und somit die Hauptbearbeitungszone liegt.
  • Insofern ist die Form der Schleiflamellen 2 und damit des Überdeckungsbereichs zwischen den einzelnen Schleiflamellen 2 an den Abnutzungsgrad bei Betrieb der Schleiflamellenanordnung 11 angepaßt. Dies hat eine hohe Standzeit der Schleiflamellenanordnung 11 zur Folge. Durch die in Bezug auf die Achse der Schleiflamellenanordnung 11 leicht gekippte Ausrichtung der Schleiflamellen 2 wird weiter in vorteilhafter Weise erreicht, dass die gerundeten Mittelabschnitte 3 jeweils eine leichte Konusform aufweisen. Auf diese Weise können die Schleiflamellen 2 auch im äußeren Bereich ihrer Überlappung dicht aneinander liegen und eine insgesamt dicht ge packte Schleiffläche bilden. in dem zwischen den ersten und zweiten Seitenabschnitten 4, 5 der Schleiflamellen 2 gebildeten Ringraum 15 kann zu Montagezwecken ein elastischer Ring als Fertigungshilfe eingelegt sein, welcher jedoch nicht dargestellt ist. Dieser elastische Ring kann beispielsweise aus einem Zellstoff, wie zum Beispiel Wellpappe gestaltet sein.
  • In 5 ist ein Schleifwerkzeug 12 mit einer Vielzahl von über den Umfang verteilten Schleiflamellen 2 gemäß den 1 bzw. 2 gezeigt. Die Schleiflamellen 2 sind an ihren innen liegenden Endabschnitten 10, 10' mit einem Nabenelement 13 fest verbunden. Das Nabenelement 13 umfasst eine zentrale Bohrung 14 zum Befestigen an einem Werkzeugantrieb. Die Anzahl der für das Werkzeug 12 zu verwendenden Schleiflamellen 2 richtet sich nach dem Nenndurchmesser des Schleifwerkzeuges 12. Bei Nenndurchmessern zwischen 100 mm und 180 mm ist eine Anzahl von etwa 30 bis 70 Schleiflamellen 2 über dem Umfang für eine hohe Standzeit und gute Schleifergebnisse besonders günstig.
  • Die feste Verbindung ist vorzugsweise eine stoffschlüssige Verbindung, beispielsweise mittels eines Klebers oder eines Harzes, wie einem Epoxidharz. Dabei ist insbesondere vorgesehen, dass die Schleiflamellen 2 mit ihren innenliegenden Endabschnitten 10, 10' mit dem Harz vergossen werden. Dabei kann gleichzeitig eine Hülse mit in den Harz eingegossen werden, welche die Bohrung 14 für den Anschluss an einem Werkzeugantreib bildet. Bei Verwendung eines Klebemittels bzw. eines Harzes zum Befestigen der Schleiflamellen 2 an dem Nabenkörper 13, wird letzterer mit in das Klebemittel eingegossen oder durch das Klebemittel bzw. den Harz gebildet. Es sind prinzipiell jedoch auch andere Verbindungsarten, wie eine kraftschlüssige Verbindung durch Einklemmen der innen liegenden Endabschnitte der Schleiflamellen 2 denkbar. Bei Verwendung eines flexiblen Rings als Fertigungshilfe, werden die Schleiflamellen 2 mit ihren ersten und zweiten Seitenabschnitten 4, 5 um den Ring gelegt und anschließend gemeinsam mit diesem radial innen vergossen. Der elastische Ring hat dabei keine tragende Funktion, sondern dient allein zur Vereinfachung der kreisförmigen Anordnung der Schleiflamellen.
  • Der Vorteil des erfindungsgemäßen Schleifwerkzeuges besteht darin, dass die Schleiflamellen 2 lediglich an ihren innen liegenden Enden 10, 10' befestigt sind, so dass sich die radial außen liegenden Bereiche der Schleiflamellen 2 in gewissem Umfang elastisch bewegen können. Durch diese Ausgestaltung sind die Schleiflamellen 2 fliegend gehalten und es ergibt sich insgesamt eine gewisse Elastizität des Schleifwerkzeuges, was in vorteilhafter Weise zu einem ruhigen und sauberen Schleifvorgang führt. Dies ist sowohl für die Ausbildung der zu schleifenden Oberfläche als auch für die Handhabung von Vorteil.
  • 6 zeigt eine perspektivische Ansicht auf ein Schnittmuster 21 für Schleiflamellen 2 gemäß den 1 bzw. 2. Die Schleiflamellen 2 sind jeweils in ersten Reihen 22 und in zweiten Reihen 23 angeordnet, wobei zwischen zwei zueinander in Längsrichtung benachbarten Schleiflamellen 2 ein Abstand bzw. eine Verschnittfläche 24 gebildet ist. Es ist ersichtlich, dass die Schleiflamellen 2 jeweils zweier benachbarter Reihen 22, 23 um etwa die halbe Länge einer Schleiflamelle 2 gegeneinander versetzt sind. Mit anderen Worten sind die Schleiflamellen 2 einer ersten Reihe 22 genau mittig zwischen den beiden Schleiflamellen 2 einer hierzu benachbarten zweiten Reihe 23 angeordnet. Dabei stoßen die Kanten 6, 7 eines ersten Seitenabschnitts 4 einer ersten Schleiflamelle 2 mit entsprechenden Seitenkanten 6' 7' eines zweiten Seitenabschnitts 5 einer zweiten Schleiflamelle 2 aneinander. Durch diese Anordnung liegt jeweils ein erster Abschnitt 4 einer ersten Schleiflamelle 2 neben einem zweiten Abschnitt 5 einer zweiten Schleiflamelle 2. Es ergibt sich insgesamt eine besonders kompakte Anordnung der Schleiflamellen 2, wobei die Materialausnutzung des Schleifmaterials zur Herstellung der Schleiflamellen 2 bei dieser Form eines Schnittmusters besonders günstig ist.
  • Die 7 und 8 werden im folgenden gemeinsam beschrieben. In 7 ist eine erfindungsgemäße Schleiflamelle in einer zweiten Ausführungsform gezeigt, die derjenigen aus 1 bzw. 2 weitestgehend entspricht. In 8 ist ein entsprechendes Schnittmuster für die Schleiflamelle aus 7 gezeigt.
  • Die Schleiflamelle 2 gemäß 7 entspricht weitestgehend derjenigen aus den 1 bzw. 2, so dass hinsichtlich der Gemeinsamkeiten auf die obige Beschrei bung Bezug genommen wird. Dabei sind gleiche bzw. einander entsprechende Merkmale mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der einzige Unterschied zur Ausführungsform gemäß 1 besteht darin, dass vorliegend eine der beiden Abschlusskanten 8, 8' konkav gestaltet ist, während die gegenüberliegende Abschlusskante 8', 8 konvex gestaltet ist. Dabei ist die Krümmung der beiden Abschlusskanten 8, 8' gegengleich, so dass diese im Schnittmuster, das in 8 gezeigt ist, unmittelbar aneinanderstoßen können. Der Vorteil, dass eine der beiden Abschlusskanten 8, 8' konkav gestaltet ist, besteht darin, dass die konkave Krümmung als Montagehilfe zum Anlegen an einen zylindrischen Nabenkörper bzw. Kern dienen kann. Hiermit wird eine genaue radiale Ausrichtung der Schleiflamellen 2 ermöglicht. Die Krümmung der konkaven Abschlusskante 8' ist vorzugsweise an die Krümmung des zylindrischen Nabenkörpers angepasst.
  • 8 zeigt das entsprechende Schnittmuster 21 für eine Lamelle nach 7. Das Schnittmuster 21 entspricht weitestgehend demjenigen nach 6, so dass hinsichtlich der Gemeinsamkeiten auf die obige Beschreibung Bezug genommen wird. Dabei sind gleiche bzw. einander entsprechende Merkmale mit gleichen Bezugszeichen versehen. Der einzige Unterschied gegenüber dem Schnittmuster aus 6 besteht darin, dass vorliegend die Abschlusskanten 8, 8' der Seitenabschnitte 4, 5 zweier in einer Reihe 22, 23 benachbarter Schleiflamellen 2 aneinanderstoßen. Hiermit ergibt sich ein besonders geringer Verschnitt bei der Herstellung der erfindungsgemäßen Schleiflamellen 2, was daran erkennbar ist, dass die Verschnittfläche 24 verringert ist.
  • 2
    Schleiflamelle
    3
    Mittelabschnitt
    4
    Seitenabschnitt
    5
    Seitenabschnitt
    6
    Kante
    7
    Kante
    8
    Endkante
    9
    Materialschwächung
    10
    Endabschnitt
    11
    Schleiflamellenanordnung
    12
    Schleifwerkzeug
    13
    Nabenkörper
    14
    Bohrung
    15
    Ringraum
    21
    Schnittmuster
    22
    erste Reihe
    23
    zweite Reihe
    24
    Verschnittfläche
    A
    Drehachse
    B1, B2
    Breite
    R1, R2, R3
    Radius
    E1, E2
    Ebene
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 2668398 [0002]
    • - DE 102008026722 B3 [0003]
    • - EP 1266724 A1 [0004]

Claims (25)

  1. Schleiflamelle aus einem flächigen Material, insbesondere für ein drehend antreibbares Schleifwerkzeug, mit einem ersten Abschnitt (4), einem zweiten Abschnitt (5), und einem Mittelabschnitt (3), wobei der Mittelabschnitt (3) zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt (4, 5) angeordnet ist und eine geringere Breite (B1) hat als eine größte Breite (B2) des ersten und des zweiten Abschnitts (4, 5).
  2. Schleiflamelle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mittelabschnitt (3) derart gestaltet ist, dass der erste und der zweite Abschnitt (4, 5) aufeinander zu biegbar sind, wobei in gebogenem Zustand eine Rundung zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt (4, 5) gebildet ist.
  3. Schleiflamelle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Material eine Trägerschicht aufweist, die mit Schleifmittel beschichtet ist.
  4. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im Bereich des Mittelabschnitt (3) Schwächungen (9) vorgesehen sind, in denen die Dicke des flächigen Materials reduziert ist.
  5. Schleiflamelle nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungen (9) mehrere Einritzungen oder Einkerbungen umfassen, wobei die Einritzungen oder Einkerbungen insbesondere etwa quer zur Längserstreckung der Schleiflamelle verlaufen.
  6. Schleiflamelle nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schwächungen (9), insbesondere drei bis fünf Schwächungen (9), vorgesehen sind, die parallel zueinander verlaufen.
  7. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwächungen (9) in der Trägerschicht, insbesondere an der Unterseite der Schleiflamelle vorgesehen sind.
  8. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Abschnitt (4, 5) in Bezug auf eine Mittelebene (E1) zumindest über den größten Teil ihrer Erstreckung spiegelsymmetrisch gestaltet sind.
  9. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass diese in Bezug auf eine Längsebene (E2) spiegelsymmetrisch gestaltet ist.
  10. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenkanten des Mittelabschnitts (3), in Draufsicht auf die Schleiflamelle betrachtet, zumindest in einem Teilbereich konkav gestaltet sind, und insbesondere einen Kreisbogen mit einem ersten Radius (R1) beschreiben.
  11. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenkanten im Übergangsbereich zwischen dem Mittelabschnitt (3) und dem ersten und zweiten Abschnitt (4, 5) gerundet sind, und insbesondere einen Kreisbogen mit einem zweiten Radius (R2) beschreiben.
  12. Schleiflamelle nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Radius (R1) des Mittelabschnitts (3) größer ist als die Radien (R2) in den Übergangsbereichen zwischen dem Mittelabschnitt (3) und den angrenzenden ersten und zweiten Abschnitten (4, 5).
  13. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer der ersten und zweiten Abschnitte (4, 5) an seinem freien Ende (10, 10') eine konkave Abschlusskante (8, 8') aufweist.
  14. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich der erste und der zweite Abschnitt (4, 5) ausgehend von dem Mittelabschnitt (3) in Richtung ihrer freien Enden (10, 10') verjüngen, insbesondere sich stetig verjüngen.
  15. Schleiflamelle nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenkanten (6, 7; 6', 7') des ersten und des zweiten Abschnitts (4, 5) zumindest über den größten Teil ihrer Erstreckung gerade sind.
  16. Schleiflamelle nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Abschnitt (4, 5) mit ihren freien Enden (10, 10') mit einem Anschlussbauteil des Schleifwerkzeugs (12) fest verbindbar sind.
  17. Schleifwerkzeug, das in einer Antriebsdrehrichtung antreibbar ist, mit einem Nabenelement (13) und einer Vielzahl von Schleiflamellen (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiflamellen (2) sich zumindest teilweise in Umfangsrichtung überdeckend angeordnet sind und ausschließlich mit Endbereichen (10, 10') der ersten und zweiten Abschnitte (4, 5) mit dem Nabenelement (13) fest verbunden sind.
  18. Schleifwerkzeug nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Endbereiche (10, 10'), die fest mit dem Nabenelement (13) verbunden sind, kürzer als die halbe radiale Erstreckung, insbesondere kürzer als ein Drittel der radialen Erstreckung des ersten bzw. zweiten Abschnitts (4, 5) der Schleiflamelle (2) sind.
  19. Schleifwerkzeug nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiflamellen (2) jeweils so angeordnet sind, dass Längsmittelebenen (E2) der Schleiflamellen (2) mit Abstand zur Drehachse (A) des Nabenelements (13) verlaufen.
  20. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den ersten und zweiten Abschnitten (4, 5) der Schleiflamellen (2) ein Ringraum gebildet ist, wobei in dem Ringraum ein elastischer Ring als Fertigungshilfe angeordnet ist, der insbesondere aus einem Zellstoff gebildet ist.
  21. Schleifwerkzeug nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Schleiflamellen (2), in Abhängigkeit vom Nenndurchmesser des Schleifwerkzeugs (12), zwischen 30 und 70 beträgt.
  22. Schnittmuster für einen Materialzuschnitt zum Herstellen von Schleiflamellen nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiflamellen (2) in ersten und zweiten Reihen (22, 23) nebeneinander angeordnet sind, wobei die Schleiflamellen (2) einer ersten Reihe (22) gegenüber den Schleiflamellen (2) einer zweiten Reihe (23) jeweils um eine halbe Schleiflamellenlänge versetzt angeordnet sind.
  23. Schnittmuster nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiflamellen (2) der ersten und zweiten Reihen (22, 23) so angeordnet sind, dass die Seitenkanten (6, 7) der ersten Abschnitte (4) von Schleiflamellen (2) einer ersten Reihe (22) an die Seitenkanten (6', 7') der zweiten Abschnitte (5) von Schleiflamellen (2) einer zweiten Reihe (23) angrenzen.
  24. Schnittmuster nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen zwei benachbarten Schleiflamellen (2) einer Reihe jeweils ein Abstand gebildet ist, wobei zwischen den Abschlusskanten (8, 8') zweier be nachbarter Schleiflamellen (2) einer ersten Reihe (22) und den Seitenkanten der angrenzenden Schleiflamellen (2) von benachbarten zweiten Reihen (23) jeweils eine Verschnittfläche (24) gebildet ist.
  25. Schnittmuster nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei benachbarte Schleiflamellen (2) einer Reihe unmittelbar aneinander angrenzen, wobei die Abschlusskanten (8, 8') der aneinander angrenzenden Schleiflamellen (2) insbesondere gekrümmt sind.
DE200920007564 2009-05-27 2009-05-27 Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen Expired - Lifetime DE202009007564U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200920007564 DE202009007564U1 (de) 2009-05-27 2009-05-27 Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE200920007564 DE202009007564U1 (de) 2009-05-27 2009-05-27 Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE202009007564U1 true DE202009007564U1 (de) 2010-10-14

Family

ID=42979396

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE200920007564 Expired - Lifetime DE202009007564U1 (de) 2009-05-27 2009-05-27 Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE202009007564U1 (de)

Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102012021267A1 (de) * 2012-09-18 2014-03-20 Ppr Gmbh Fächerschleifscheibe
EP2708326A3 (de) * 2012-09-18 2014-07-23 PPR GmbH Fächerschleifscheibe
CN115890506A (zh) * 2022-11-17 2023-04-04 上海联擎动力技术有限公司 一种叶根圆角及其过渡面的打磨工具与方法

Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2668398A (en) 1950-12-30 1954-02-09 Gen Motors Corp Polishing buff wheel
EP1266724A1 (de) 2001-06-12 2002-12-18 sia Abrasives Industries AG Schleifscheibe, Zwischenprodukt und Verfahren zum Herstellen einer solchen Schleifscheibe
DE102008026722B3 (de) 2008-06-04 2009-04-02 August Rüggeberg Gmbh & Co. Kg Fächer-Schleifscheibe

Patent Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US2668398A (en) 1950-12-30 1954-02-09 Gen Motors Corp Polishing buff wheel
EP1266724A1 (de) 2001-06-12 2002-12-18 sia Abrasives Industries AG Schleifscheibe, Zwischenprodukt und Verfahren zum Herstellen einer solchen Schleifscheibe
DE102008026722B3 (de) 2008-06-04 2009-04-02 August Rüggeberg Gmbh & Co. Kg Fächer-Schleifscheibe

Cited By (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102012021267A1 (de) * 2012-09-18 2014-03-20 Ppr Gmbh Fächerschleifscheibe
EP2708326A3 (de) * 2012-09-18 2014-07-23 PPR GmbH Fächerschleifscheibe
EP2708326B1 (de) 2012-09-18 2015-09-02 PPR GmbH Fächerschleifscheibe
DE102012021267B4 (de) 2012-09-18 2022-02-24 Ppr Gmbh Fächerschleifscheibe
US11667010B2 (en) 2012-09-18 2023-06-06 Ppm Gmbh Abrasive flap disc
CN115890506A (zh) * 2022-11-17 2023-04-04 上海联擎动力技术有限公司 一种叶根圆角及其过渡面的打磨工具与方法

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE3152552C2 (de)
EP1991394B1 (de) Schleiflamelle und diese enthaltende schleifscheibe
EP1867420B1 (de) Sägeblatt mit Seitenschlag
DE202009007564U1 (de) Schleiflamelle und Schleifwerkzeug mit mehreren solcher Schleiflamellen
EP1142673B1 (de) Schleiflamelle und Schleifteller mit einer Mehrzahl von solchen
DE2720297B1 (de) Mehrteiliger Ölabstreifring
DE69809789T2 (de) Schärfvorrichtung
EP2632638B1 (de) Schleifscheibe mit mehreren schleiflamellen
EP1859905B1 (de) Fächer-Schleifscheibe
EP1935560A1 (de) Kühlscheibe, Schleifsystem und Schleifwerkzeug
DE202007007839U1 (de) Lamellenschleifscheibe
DE2740891B2 (de) Umfangsschleifscheibe
DE102009025116A1 (de) Schleif-und/oder Polierwerkzeug und Herstellverfahren
DE102015011442A1 (de) Fächerschleifscheibe, Tragteller dafür und Verfahren zu deren Herstellung
DE102008060222A1 (de) Geschränkte Diamantscheibe
WO2001036160A2 (de) Verbrauchbare rotationsscheibe zur bearbeitung von materialoberflächen mit einem grundkörper aus spritzgegossenem material, insbesondere kunststoff
DE4327574C2 (de) Torsionsdämpferscheibe
DE102015210864A1 (de) Kupplungsanordnung
DE102011050130A1 (de) Schleiflamelle
DE102010010727A1 (de) Verfahren zur Herstellung eines Synchronrings, insbesondere eines Zwischenrings für eine Mehrkonus-Synchronisierungseinrichtung
DE3816705C2 (de)
DE10230054A1 (de) Vorrichtung zum Bearbeiten von Seitenkanten von blattförmigen Bedruckstoffen
DE102008011570A1 (de) Schleifelement, Schleifwerkzeug mit Schleifelement und Verfahren zur Herstellung eines Schleifelements
DE60016472T2 (de) Schleifbürste
EP2511556B1 (de) Sternfeder und ein Verfahren zu ihrer Herstellung

Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification

Effective date: 20101118

R150 Term of protection extended to 6 years

Effective date: 20120802

R151 Term of protection extended to 8 years
R152 Term of protection extended to 10 years
R071 Expiry of right