DE19733483A1 - Werkzeug zur Bearbeitung von Werkstücken und Verfahren zur Herstellung dieses Werkezugs - Google Patents
Werkzeug zur Bearbeitung von Werkstücken und Verfahren zur Herstellung dieses WerkezugsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur Bearbeitung von
Werkstücken aus Holz, einem Holzwerkstoff, einem Kunststoff
oder dgl. der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung sowie ein Verfahren zur Herstellung eines solchen
Werkzeugs gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des An
spruchs 9.
Bei einem aus der DE 33 07 170 C2 bekannten Verfahren wer
den Schneidstoffplatten einzeln an den jeweiligen Zahn
rücken von an dem Kreisumfang eines Grundkörpers ausgebil
deten Zähnen befestigt. Die Herstellung solcher Werkzeuge
erfolgt häufig mittels Lötautomaten, in denen die Zähne
zwar maschinell, jedoch aufeinanderfolgend einzeln eingelö
tet werden.
Aus der DE 34 34 714 C2 ist ein Kreissägeblatt für die
Holzbearbeitung bekannt, das aus einem kreisförmigen Haupt
körper mit an dessen Umfang angeordneten Zähnen besteht. An
den Zähnen sind Zwischenstücke angeschweißt, welche wieder
um die Schneidelemente tragen. Ein solcher Aufbau bedingt
jedoch, daß zunächst die Schneidelemente mittels eines ge
eigneten Lötverfahrens mit den Zwischenstücken verbunden
werden und anschließend die Zwischenstücke in eigens dafür
geschaffene Ausnehmungen des Grundkörpers eingesetzt und
mit diesem verschweißt werden.
Die Schneidelemente besitzen an ihren Schneidflächen im
allgemeinen eine Schicht aus einem Hartmetall oder poly
kristallinem synthetischen Diamant, so daß Maßnahmen zu
treffen sind, damit eine übermäßige Wärmeentwicklung des
Schneidelementes infolge des Verbindungsprozesses mit dem
Zwischenstück oder dem Grundkörper vermieden wird.
Sowohl hinsichtlich der Lötverbindung der Schneidelemente
als auch der Schweißverbindung der Zwischenstücke an dem
Grundkörper sind hohe Anforderungen an die Festigkeit der
Verbindung und die exakte Positionierung der Schneidele
mente zu stellen. Da üblicherweise Maßdifferenzen auftre
ten, müssen diese bei Überschreiten zulässiger Toleranzen
beim Scharfschleifen beseitigt werden. Dieser Materialab
trag ist bei der Bemessung der Breite der Schneidelemen
tenrohlinge zu berücksichtigen, das heißt die Breite der
Rohlinge muß stets wesentlich größer bemessen werden als
die Breite der Zähne des fertigen Sägeblattes.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Werkzeug der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen
Gattung zu schaffen, das einfach im Aufbau ist, und ein
Verfahren zur Herstellung eines solchen Werkzeugs anzuge
ben, durch das eine kostengünstige Herstellung erreicht
wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Werkzeug mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des
Anspruchs 9 gelöst.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu se
hen, daß das Werkzeug praktisch einstückig ist, das heißt,
daß keine Zusatzteile angefügt werden müssen. Der Grundkör
per selbst weist bereits die komplette Form auf, wobei le
diglich an den Schneiden eine Beschichtung mit dem Hart
stoff erfolgt. Auf diese Weise ist ein Quasi-Hartmetallzahn
direkt am Grundkörper erzeugbar.
Durch die Erfindung ist eine äußerst große Maßgenauigkeit
zu erreichen und das Herstellungsverfahren wird wesentlich
vereinfacht, da keine Löt- oder Schweißprozesse zum Verbin
den der einzelnen Schneidelemente mit dem Grundkörper er
forderlich sind. Da somit auch ein Versatz der Schneidele
mente gegenüber dem Grundkörper vermieden wird und die Be
schichtung der Metallegierung auf den Schneidflächen des
Grundkörpers in engen Toleranzen möglich ist, wird das Ab
tragsvolumen beim Scharfschleifen auf ein Minimum redu
ziert. Im Kontaktbereich der Schicht am Grundkörper ent
steht eine hartmetallähnliche Legierung mit hoher Festig
keit, so daß ein Ablösen der Legierung vom Grundkörper
vermieden wird. Da die hartmetallähnliche Legierung als
Pulver aufgetragen wird, ist eine äußerst große Gestal
tungsfreiheit gegeben, wobei praktisch jede Form und
Schichtdicke realisiert werden kann. Als besonders zweck
mäßig werden Schichtdicken zwischen 0,1 mm und maximal 4 mm
der Legierung angesehen.
Weitere Vorteile und Merkmale bevorzugter Weiterbildungen
des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung von Ausfüh
rungsbeispielen, die anhand der Zeichnung erläutert sind.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Ausschnitt eines Kreissägeblattes,
Fig. 2 eine Ansicht auf einen Zahn in Richtung des Pfeiles
X in Fig. 1,
Fig. 3 eine Ausführungsvariante zu Fig. 2,
Fig. 4 eine Ausführungsvariante zu Fig. 1,
Fig. 5 eine vergrößerte Darstellung der radialen Drauf
sicht auf einen Zahn mit einer erfindungsgemäßen
Beschichtung,
Fig. 6 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung der Pfeile VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine Ausführungsvariante zu Fig. 5 und
Fig. 9 die radiale Draufsicht auf einen Ausschnitt eines
Fräswerkzeugs.
Die Fig. 1 zeigt einen Ausschnitt eines Kreissägeblattes 1,
das aus einem Grundkörper 2 mit an dessen Umfang angeform
ten Zähnen 3 besteht. Jeder der Zähne 3 besitzt an seinem
in Drehrichtung gesehen vorderen Ende eine Schneidfläche 4,
die mit einer Schicht 5 aus einer Hartstofflegierung verse
hen ist. Dabei handelt es sich vorzugsweise um eine hart
metallähnliche Legierung mit einem Hartstoffgehalt größer
50%. Als besonders vorteilhaft werden Hartstoffgehalte von
mindestens 60% angesehen, wodurch eine besonders gute
Verschleißfestigkeit erreicht wird. Zwischen jeweils zwei
benachbarten Zähnen 3 ist ein Spanraum 6 ausgeformt, wobei
auf der dem Spanraum 6 zugewandten Seite der Schicht 5 die
Schneidkante 7 gebildet ist.
Die hartmetallähnliche Legierung wird in Pulverform bereit
gestellt und beispielsweise mittels Laserpulverauftrags
schweißen oder Plasmapulverauftragsschweißen an den
Schneidflächen 4 aufgetragen. Dabei wird das Pulver mit
relativ niedriger Geschwindigkeit gegen die zu beschich
tende Fläche des Zahnes 3 am Grundkörper 2 geblasen, und
durch die gleichzeitig zugeführte Wärmeenergie wird das
Legierungsmaterial partiell aufgeschmolzen und mit der
Schneidfläche 4 des Grundkörpers 2 fest verbunden.
Das Pulver kann beispielsweise eine Eisenbasislegierung
oder Kobalt mit Vanadiumkarbid oder Wolframkarbid als Här
teträger sein. Besonders bevorzugt ist dabei ein Legie
rungsmaterial mit einer Karbid-Korngröße von maximal 3 µm.
Die Fig. 2 zeigt die Ansicht auf einen Zahn 3' des Kreis
sägeblattes 1 gemäß Richtung des Pfeiles X in Fig. 1. An
Zahn 3' befindet sich auf der linken Seite - das ist
die in Drehrichtung vordere Kante - eine Schneidfläche 4',
die mit einer Schicht 5' aus einer hartmetallähnlichen Le
gierung versehen ist. Diese Schicht 5' ist beispielsweise
einer Stärke von 3 mm aufgetragen und bildet an der
einem Spanraum 6' zugewandten Seite eine Schneidkante 7'.
Diese Schneidkante 7' verläuft etwa in axialer Richtung des
Kreissägeblattes 1 und somit orthogonal zur Ebene des
Kreissägeblattes.
Die Dicke der Legierungsschicht kann unterschiedlich ausge
führt sein, so wie dies beispielsweise durch Fig. 3 deut
lich wird. In Fig. 3 ist an einer Schneidfläche 4'' eine
Schicht 5'' der Legierung vorgesehen, die wesentlich dünner
ist als diejenige in Fig. 2. Abgesehen von der Dicke der
Schicht 5'' stimmt die Darstellung des Kreissägeblattes 1
der Fig. 3 bezüglich dem Spanraum 6'' und dem Zahn 3'' mit
der zuvor beschriebenen Figur überein.
Die Schichtdicke der hartmetallähnlichen Legierung 5''
sollte mindestens 0,1 mm betragen, es können jedoch auch
Schichtdicken bis beispielsweise 4 mm vorgesehen werden.
Eine größere Schichtdicke hat dabei den Vorteil, daß ein
mehrmaliges Nachschleifen zum Schärfen der Schneidkanten
möglich ist.
Die Fig. 4 zeigt einen Ausschnitt eines Kreissägeblattes
10, das einen Grundkörper 12 mit an dessen Umfangsrand an
geformten, in regelmäßigen Abständen befindlichen Zähnen 13
aufweist. Zwischen jeweils zwei benachbarten Zähnen 13 be
findet sich ein Spanraum 16, wobei an der dem Spanraum 16
zugewandten Seite jedes Zahnes 13 eine Schneidfläche 14
vorgesehen ist. In einem vorgegebenen Abstand zum äußeren
Umfang des Grundkörpers 12 verläuft eine Kreislinie 9, die
die innere Begrenzung einer Ringfläche 8 bildet, innerhalb
der sowohl die Spanräume 16 als auch die Zähne 13 ausgebil
det sind. Die Ringfläche 8 wie auch die Zähne 13 und insbe
sondere deren Schneidflächen 14 sind mit der hart
metallähnlichen Legierung überzogen, wobei die an der
Schneidfläche 14 aufgetragene Schicht mit dem Bezugszeichen
15 versehen ist. Zusätzlich kann auch die den Spanraum 16
begrenzende Fläche beschichtet sein.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 kann die hart
metallähnliche Legierung in Form eines Pulvers mittels
Flammspritzverfahren aufgetragen werden, wobei die radial
innerhalb der Kreislinie 9 befindliche Fläche des Grund
körpers 12 abgedeckt ist. Im Flammspritzverfahren wird das
Pulver auf die nicht abgedeckten Flächen des Grundkörpers
12 aufgetragen, wobei durch die Zufuhr von Wärmeenergie das
Material, das heißt das Pulver partiell aufgeschmolzen
wird, so daß eine sehr intensive Verbindung mit der Ober
fläche des Grundkörpers im Bereich der Ringfläche 8 und an
den Zähnen 13 bzw. der Schneidfläche 14 erfolgt.
Die Fig. 5 zeigt eine vergrößerte Darstellung der radialen
Draufsicht auf einen Zahn 3 des Grundkörpers 2. Der Zahn 3
ist an seiner vorderen Schneidfläche 4 mit der Schicht 5
der Hartstofflegierung versehen, wobei diese Schicht 5 sich
nicht ausschließlich entlang der Schneidfläche 4 des Zahnes
3 erstreckt, sondern darüber hinaus auch an dem der
Schneidfläche 4 benachbarten Seitenflächen des Zahnes 3
aufgetragen ist. Die größte Erstreckung in axialer Richtung
weist die Schicht 5 an der Schneidkante 7 auf, die sich
orthogonal zur Ebene des Grundkörpers 2 erstreckt.
Die Schicht 5 ist im Ausführungsbeispiel der Fig. 5 mit
einer Schichtdicke d1 aufgetragen und ragt axial über den
Grundkörper 2 hinaus, wobei die Schicht 5 der Hartstoff
legierung zur Erzeugung einer scharfen Schneidkante 7
nachbearbeitet, das heißt geschliffen wird. Die seitlichen
Kanten 7' und 7'' werden unter einem Winkel α1 bzw. α2 ge
schliffen, um einen Freiwinkel zu erhalten. Obwohl die Be
schichtung mit der als Pulver zur Verfügung stehenden
hartmetallähnlichen Legierung bereits eine sehr exakte
Formgebung der tatsächlichen Schneide ermöglicht, empfiehlt
sich das anschließende Schleifen der Schneidkante 7, da auf
diese Weise eine geringere Rauhtiefe der Oberfläche er
reicht wird.
In Fig. 6 ist eine Ansicht in Richtung des Pfeiles VI der
Fig. 5 gezeigt, woraus die Kontur des Zahnes 3 mit seiner
den Spanraum 6 begrenzenden Schneidfläche 4 ersichtlich
ist. Da der Zahn 3 in diesem Bereich von der Schicht 5 der
Metallegierung bedeckt ist, ist die Schneidfläche 4 ledig
lich als gestrichelte Linie dargestellt. Wie aus Fig. 6
weiter deutlich wird, ist auch an der radial außenliegenden
Fläche des Zahnes 3 die Hartstofflegierung aufgetragen, wo
bei dort die Außenfläche einen Freiwinkel β zur Tangentia
len des Flugkreises des Sägeblattes bildet.
Fig. 7 zeigt eine Ansicht in Richtung der Pfeile VII in
Fig. 6. Aus dieser Ansicht wird deutlich, daß die seit
lichen Kanten 7' und 7'' der Schicht 5 schräg zur Ebene des
Grundkörpers 2 verlaufen, wobei die größte Breite der
Schicht 5 an der radial außenliegenden Schneidkante 7 gege
ben ist, so daß sich die Legierungsschicht zum Spanraum 6
hin verjüngt. Die Schicht 5 kann entsprechend einem vorge
gebenen Fasewinkel des Zahnes 3 durch gleichmäßig dicken
Auftrag des Pulvers der Legierung ebenfalls schräg verlau
fen, so daß die Schneidkante 7 einen Fasewinkel γ aufweist.
Ein solcher Fasewinkel kann jedoch auch unabhängig von der
Außenkante des Zahnes 3 beispielsweise durch Schleifen
erzeugt werden, wozu jedoch ein entsprechender
Materialabtrag der Legierungsschicht erforderlich ist.
Die Fig. 8 zeigt eine Ausführungsvariante zur Fig. 5, bei
welcher nicht die Kontur des Zahnes 3 mit dem Legierungs
werkstoff ummantelt, sondern lediglich an der Schneidfläche
des Zahnes 3 die Schicht 5 des Legierungswerkstoffes aufge
tragen ist. Diese Schicht 5 einer hartmetallähnlichen Le
gierung ist in einer Dicke d2 aufgetragen, die größer ist
als bei den zuvor beschriebenen Figuren, sie kann bei
spielsweise zwischen der Schneidkante 7 und der Schneidflä
che 4 des Zahnes 3 ca. 4 mm betragen. Wie aus Fig. 8 deut
lich wird, besitzt die Schicht 5 an der Schneidkante 7 die
größte axiale Breite und steht über beide Seiten des Grund
körpers 2 hervor. An der Schneidkante 7 der Schicht 5 kann
durch Schleifen ein Achswinkel δ1 erzeugt werden.
In Fig. 9 ist ein Ausschnitt einer radialen Ansicht auf
einen Fräser 20 gezeigt, der an seinem Grundkörper 22 einen
Spanraum 26 aufweist. Neben dem Spanraum 26 erstreckt sich
eine Schneide 21, an deren Schneidfläche 24 eine Schicht 25
angeordnet ist, die ebenso wie bei den bereits zuvor be
schriebenen Ausführungsbeispielen aus einer in Form eines
Pulvers aufgetragenen Hartstofflegierung besteht. Ent
sprechend der Kontur der Schneidfläche 24, nämlich in einem
Winkel zur Achse des Fräsers 20 verläuft auch die Schneid
kante 27 der Schicht 25 unter einem Achswinkel δ2 zur Achse
des Grundkörpers 22.
Claims (14)
1. Werkzeug zur Bearbeitung von Werkstücken aus Holz,
einem Holzwerkstoff, einem Kunststoff, NE-Metall oder
dgl., mit einem Grundkörper (2), an dessen Umfang min
destens zwei Schneidelemente vorgesehen sind, die teil
weise aus einem bezogen auf das Material des Grundkör
pers (2) verschleißfesten Werkstoff bestehen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidelemente an dem
Grundkörper (2) selbst ausgebildet werden und aus einer
als Pulver auf den Schneidflächen (4, 4', 4'', 14, 24)
des Grundkörpers (2, 12, 22) aufgetragenen Schicht (5,
5', 5'', 15, 25) einer Hartstofflegierung versehen sind.
2. Werkzeug nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtdicke (d1, d2)
der Hartstofflegierung mindestes 0,1 mm und maximal
4 mm beträgt.
3. Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (5, 5', 5'', 15,
25) aus einer hartmetallähnlichen Legierung mit einem
Hartstoffgehalt größer 50%, vorzugsweise mindestens
60%, besteht.
4. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (5, 5', 5'', 15,
25) aus einem Material mit einer Karbid-Korngröße von
≦ 3 µm besteht.
5. Werkzeug nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material eine Eisen
basislegierung oder Kobalt mit Vanadiumkarbid oder Wolfram
karbid als Härteträger ist.
6. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) als
Kreissägeblatt (1) mit einer Vielzahl von angeformten
Zähnen (3) ausgeführt ist.
7. Werkzeug nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht (5, 15) die den
Schneidflächen (4, 14) benachbarten Bereiche der Zähne
(3, 13) bedeckt.
8. Werkzeug nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2, 12) im
Bereich der Zähne (3, 13) geschränkt ist.
9. Werkzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die aufgetragene Schicht
(5, 5', 5'', 15, 25) an mindestens einer Fläche (7, 7',
7'', 27) durch Schleifen nachbearbeitet ist.
10. Verfahren zur Herstellung eines Werkzeugs zur Be
arbeitung von Werkstücken aus Holz, einem Holzwerk
stoff, einem Kunststoff oder dgl., bei dem ein Grund
körper (2, 12, 22) an seinem Umfang mit Schneidelemen
ten versehen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß am Grundkörper (2, 12, 22)
selbst die Schneidelemente geformt werden durch Auftrag
einer Hartstofflegierung in Form eines Pulvers unter
gleichzeitiger Energiezufuhr, so daß eine verschleiß
feste Schicht (5, 5', 5'', 15, 25) an einer Schneid
fläche (4, 4', 4'', 14, 24) des Grundkörpers (2, 12, 22)
erzeugt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Pulver im Flammspritz
verfahren auf die vorbestimmten Flächen (8, 13, 14) des
Grundkörpers (12) aufgetragen und mit diesem verbunden
wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das Pulver mit relativ
niedriger Geschwindigkeit gegen die zu beschichtende
Fläche (4, 4', 4'', 24) des Grundkörpers (2, 22) gebla
sen wird und durch die gleichzeitig zugeführte Wärme
energie das Material einer hartmetallähnlichen Le
gierung partiell aufgeschmolzen und mit dem Grundkörper
(2, 22) fest verbunden wird.
13. Verfahren nach Anspruch 10 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragen der hart
metallähnlichen Legierung durch Laserpulverauftrag
schweißen erfolgt.
14. Verfahren nach Anspruch 10 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auftragen der hart
metallähnlichen Legierung durch Plasmapulverauftrag
schweißen erfolgt.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19733483A DE19733483A1 (de) | 1997-08-01 | 1997-08-01 | Werkzeug zur Bearbeitung von Werkstücken und Verfahren zur Herstellung dieses Werkezugs |
| PCT/EP1998/004666 WO1999006613A1 (de) | 1997-08-01 | 1998-07-25 | Werkzeug zur bearbeitung von werkstücken und verfahren zur herstellung dieses werkzeugs |
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE19733483A1 true DE19733483A1 (de) | 1999-02-18 |
Family
ID=7837811
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE19733483A Ceased DE19733483A1 (de) | 1997-08-01 | 1997-08-01 | Werkzeug zur Bearbeitung von Werkstücken und Verfahren zur Herstellung dieses Werkezugs |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8131 | Rejection |