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Die
Erfindung betrifft eine Dichtungsanordnung zum Abdichten der Bodenluft
einer Tür,
insbesondere Fluchttür
in einem Tor, insbesondere Schiebetor, z. B. in einem Feuerschutzschiebetor,
wobei das Tor zwischen einer geöffneten
Stellung und einer geschlossen Stellung und umgekehrt verschiebbar oder
schwenkbar ist. Die Erfindung betrifft ferner ein Tor mit einer
Tür.
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Aus
dem Stand der Technik sind Feuerschutzschiebetore bekannt, mit denen
beispielsweise Brandabschnitte in Fabrikgebäuden oder Tiefgaragen voneinander
getrennt werden können.
Damit im Brandfalle bei einem geschlossenen Feuerschutzschiebetor
eine in Not geratene Person noch von einem Brandabschnitt zum nächsten Brandabschnitt flüchten kann,
ohne dass das Schiebetor geöffnet werden
muss, sind in den Wänden
neben den Schiebetoren in der Regel Fluchttüren vorgesehen. Derartige Feuerschutzschiebetore
werden beispielsweise von der Hörmann
KG angeboten.
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Die
Hörmann
KG bietet darüber
hinaus auch Schiebetore an, in denen sogenannte Schlupftüren vorgesehen
sind. Die Schlupftüren
ermöglichen
es, von der einen Seite des Tores auf die andere Seite des Tores
zu gelangen, ohne dass das Tor geöffnet werden muss. Durch das Öffnen der
Schlupftür
entsteht ein Durchgang von der einen Seite des Tores zu der anderen
Seite.
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Auch
in Drehflügeltoren
können
Schlupftüren vorgesehen
sein.
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Um
in einem Gefahrenfall das Stolpern von Personen zu verhindern, sind
Fluchttüren
nach den Vorschriften ohne eine Schwelle auszuführen.
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Ferner
ist es aus dem Stand der Technik bekannt, bei schwellenlosen Türen die
Bodenluft zwischen dem Türblatt
und dem Fußboden
mittels einer Dichtung mit einer selbsttätig absenkbaren Dichtleiste
abzudichten, so dass ein Luft-, Schall- und Rauchdurchtritt bei
geschlossener Tür
von der einen Seite der Tür
auf die andere Seite der Tür
verhindert ist. Derartige Dichtungen mit selbsttätig absenkbaren Dichtleisten
können
jedoch bei Schlupftüren,
die als Fluchttüren
geeignet sein sollen, nicht verwendet werden. Da die Torblätter der
Schiebetore oder Drehflügeltore
zum Öffnen
und Schließen
des Tores verschoben bzw. geschwenkt werden, wenn die Schlupftür in einem
geschlossenen Zustand ist, schliffe eine herkömmliche Dichtung mit einer
absenkbaren Dichtleiste während
des Verschiebens des Torblattes über
den Fußboden
und wäre
nach einem mehrmaligen Verschieben bzw. Verschwenken des Torblatts
zum Öffnen
oder Schließen
des Tores beschädigt
oder zerstört.
Die Schallschutzfunktion und insbesondere die Rauchschutzfunktion
sind dann nicht mehr gewährleistet.
Zur Zeit werden daher anstelle von Dichtungen mit selbsttätig absenkbaren Dichtleisten
Dichtlippen aus robusteren Materialien verwendet, die sowohl im
geöffneten
als auch im geschlossenen Zustand der Fluchttür über dem Boden schleifen. Eine
befriedigende Lösung
ist dies jedoch nicht, da auch bei diesen ein Schutz über eine
große Anzahl
von Betätigungen
der Fluchttür
beziehungsweise des Schiebetores nicht gewährleistet ist.
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Für rauchdichte
Feuerschutzschiebetore sind daher Fluchttüren bisher nicht vorgesehen.
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Hier
setzt die vorliegende Erfindung an.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Dichtungsanordnung
für eine Tür, insbesondere
eine Fluchttür
vorzuschlagen, die auch nach einer vorgeschriebenen Anzahl von Betätigungen
einen einwandfreien Schutz vor Rauch-, Schall- und Luftdurchtritt
von der einen Seite der Fluchttür
zur anderen Seite der Fluchttür
gewährleistet.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Dichtungsanordnung eine Dichtung mit einer selbsttätig absenkbaren
Dichtleiste umfasst und die Dichtungsanordnung geeignet und eingerichtet
ist, dass die Dichtleiste ausschließlich in der geschlossenen
Stellung des Tores und bei geschlossener Fluchttür abgesenkt ist. Dadurch ist verhindert,
dass die Dichtleiste bei geschlossener Fluchttür und einem Verschieben des
Torblatts des Tors über
den Fußboden
schleift und dabei beschädigt
oder zerstört
wird.
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Bei
der Tür
kann es sich im Übrigen
auch um eine Schiebetür
handeln.
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Gemäß der Erfindung
kann die Dichtungsanordnung Auslösemittel
umfassen, die geeignet und eingerichtet sind, das Absenken der Dichtleiste
entweder während
des Schließens
des Tores bei geschlossener Fluchttür oder während des Schließens der
Fluchttür
bei geschlossenem Tor zu bewirken. Die Auslösemittel einer erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung
können
dazu ein erstes Auslösemittel
und ein zweites Auslösemittel
aufweisen, die zum Absenken der Dichtleiste zusammenwirken.
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Das
erste Auslösemittel
einer erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung
kann geeignet und eingerichtet sein, das Absenken der Dichtleiste
während des
Schließens
des Tores bei geschlossener Fluchttür zu bewirken. Das zweite Auslösemittel
hingegen kann geeignet und eingerichtet sein, das Absenken der Dichtleiste
während
des Schließens
der Fluchttür bei
geschlossenem Tor zu bewirken.
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Das
erste Auslösemittel
einer erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung
kann ein Auslöseelement
aufweisen, das zum Auslösen
des Absenkens der Dichtleiste während
des Schließens
des Tores durch äußere Kräfte aus
einer nicht ausgelösten
Stellung in eine ausgelöste
Stellung verschiebbar ist. In der nicht ausgelösten Stellung ragt das Auslöseelement
vorzugsweise über
einen Rand des Torblatts des Schiebetores hinaus und wird beim Schließen des
Tores durch eine Wand oder Zarge, gegen die das Torblatt gefahren
wird, eingedrückt
und in die ausgelöste
Stellung verschoben.
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Das
erste Auslösemittel
kann ferner ein Rückstellelement
aufweisen, welches geeignet und eingerichtet ist, das erste Auslöseelement
bei geöffnetem
Tor in die nicht ausgelöste
Stellung zu drücken.
Bei dem Rückstellelement
kann es sich beispielsweise um eine Feder, insbesondere eine Spiralfeder
handeln.
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Das
erste Auslösemittel
einer erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung
kann außerdem
ein Anschlagelement aufweisen. Dieses Anschlagelement ist zum Auslösen des
Absenkens der Dichtleiste der Dichtung während des Schließens des
Tores verschiebbar. Durch das Schließen des Tores kann das Anschlagelement
aus einer ersten, nicht ausgelösten Stellung
in eine zweite, ausgelöste
Stellung gebracht werden.
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Das
Auslöseelement
des ersten Auslösemittels
und das Anschlagelement des ersten Auslösemittels sind vorzugsweise über ein Übertragungselement
miteinander gekoppelt. Das Übertragungselement
ist vorzugsweise geeignet und eingerichtet, das Verschieben des
Auslöseelements
des ersten Auslösemittels
während
des Schließens
des Tores auf das Anschlagelement des ersten Auslösemittels
zu übertragen.
Das Auslöseelement
und das Anschlagelement des ersten Auslösemittels werden dadurch immer
zugleich in die nicht ausgelöste
oder in die ausgelöste
Stellung gebracht.
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Bei
dem Übertragungselement
kann es sich um eine Stange oder um einen Bowdenzug handeln. Die
Stange kann mehrfach abgekröpft
sein.
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Vorzugsweise
ist das erste Auslösemittel
an einem Torblatt des Tores anbringbar.
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Das
zweite Auslösemittel,
welches vorzugsweise Teil einer bekannten Dichtung mit einer absenkbaren
Dichtleise ist, kann ebenfalls ein Auslöseelement aufweisen. Dieses
Auslöseelement
kann geeignet und eingerichtet sein, zum Auslösen des Absenkens der Dichtleiste
entweder bei geschlossenem Tor während
des Schließens
der Fluchttür
oder bei geschlossener Fluchttür
während
des Schließens des
Tores von einer nicht ausgelösten
Stellung in eine ausgelöste
Stellung verschoben zu werden.
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Das
Auslöseelement
des zweiten Auslösemittels
und das Anschlagelement des ersten Auslösemittels können zum Absenken der Dichtleiste
zusammenwirken. D. h. insbesondere, dass ein Verschieben des Anschlagelements
aus dessen nicht ausgelöster
Stellung in dessen ausgelöste
Stellung auf das Auslöseelement
des zweiten Auslösemittels übertragen
wird.
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Das
zweite Auslöseelement
kann ein Rückstellelement
aufweisen, welches geeignet und eingerichtet ist, das Auslöseelement
des zweiten Auslösemittels
bei geöffnetem
Tor oder geöffneter
Fluchttür
in die nicht ausgelöste
Stellung zu bringen.
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Das
Anschlagelement des ersten Auslösemittels
kann geeignet und eingereichtet sein, das Auslöseelement des zweiten Auslösemittels
in die ausgelöste
Stellung zu verschieben, und zwar unter Zwischenschaltung des Übertragungselements
und des Anschlagelements.
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Das
zweite Auslösemittel
kann vorzugsweise zusammen mit der Dichtung an der Fluchttür angebracht
sein.
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Ausführungsbeispiele
für erfindungsgemäße Schiebetore
sind anhand der Zeichnung näher
beschrieben. Es zeigt
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1 eine
schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Schiebetores im geschlossenen Zustand,
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1.1 einen Teilschnitt entsprechend der Linie I.2-I.2
in 1 durch das erfindungsgemäße Schiebetor bei zum Teil
geöffnetem
Schiebetor,
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1.2 den Teilschnitt entlang der Linie I.2-I.2
durch das erfindungsgemäße Schiebetor
im geschlossenen Zustand,
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1.3 einen Teilschnitt entsprechend der Linie I.2-I.2
in 1 durch das erfindungsgemäße Schiebetor im geschlossenen
Zustand bei geöffneter Fluchttür,
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2.1 eine Einzelheit des erfindungsgemäßen Schiebtors
entsprechend des Ausschnitts II.2 bei zum Teil geöffnetem
Schiebetor,
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2.2 die Einzelheit gemäß dem Ausschnitt II.2 in 1 und
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2.3 eine Einzelheit des erfindungsgemäßen Schiebetors
im geschlossenen Zustand bei geöffneter
Fluchttür
entsprechend dem Ausschnitt II.2-II.2 in 2,
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3.1 einen Teilschnitt durch eine zweite Ausführungsform
des Schiebetors,
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3.2 einen Teilschnitt durch eine dritte Ausführungsform
des Schiebetors und
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3.3 einen Teilschnitt durch eine vierte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schiebetors.
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Das
in der 1 dargestellte Torblatt 3 dient zum Verschließen eines
Wanddurchbruchs zum Beispiel in einer Tiefgarage oder in einem Fabrikgebäude. Von
der Wand 2, in welcher der Durchbruch vorgesehen ist, ist
lediglich ein Teil dargestellt.
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Das
Tor weist ein Torblatt 3 auf. Im Torblatt 3 ist
eine Fluchttür
mit einem Türblatt 4 vorgesehen. Die
Fluchttür
ist gemäß den Sicherheitsvorschriften schwellenlos
ausgeführt.
Das Torblatt 3 kann über Lagerelemente 5 verschiebbar
aufgehängt
sein.
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Die
so genannte Bodenluft zwischen dem Torblatt 3 und dem Fußboden kann über eine
nicht dargestellte Dichtung gegen Luft-, Schall- und Rauchdurchtritt
abgedichtet werden. Auch zum Abdichten der Bodenluft zwischen dem
Türblatt 4 und dem
Fußboden
ist eine Dichtung 20 vorgesehen, die allerdings dargestellt
ist.
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Am
unteren Ende des Türblatts 4 der
Fluchttür
ist bei dem erfindungsgemäßen Schiebetor
eine selbsttätig
absenkbare Dichtung 20 als Dichtung vorgesehen. Die Dichtung
ist dabei auf der Außenseite des
Türblatts 4 montiert,
wie es aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt ist. Die Anmelderin
vertreibt eine Vielzahl von Dichtungen, die auf die Außenseite
des Türblatts
einer Tür
montiert werden können.
Derartige Dichtungen 20 weisen ein Gehäuse 22 auf, in dem
eine Dichtleiste 23 höhenverschiebbar
angeordnet ist. Diese Dichtleiste kann zum Abdichten der Bodenluft
unter dem Türblatt 4 abgesenkt werden.
Dazu ist ein Mechanismus vorgesehen, der über ein Auslösemittel 21 betätigt werden
kann. Das Auslösemittel 21 weist
dabei eine Stange 212 auf, an deren Ende ein Auslöseelement 211 angeordnet
ist. Durch eine Krafteinwirkung auf das Auslöseelement 211, durch
welche das Auslöseelement 11 in
das Innere des Gehäuses 22 gedrückt wird,
wird das Auslösemittel 21 betätigt und
infolge dessen die Dichtleiste 23 abgesenkt.
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Solche
Dichtungen und die Verwendung solcher Dichtungen an Türen sind
aus dem Stand der Technik bekannt. Bisher konnten derartige Dichtungen
jedoch nicht an Fluchttüren
verwendet werden. Dieses ist nun bei einem erfindungsgemäßen Schiebetor
möglich.
Nach der Erfindung weist das Schiebetor eine Dichtungsanordnung
auf, die neben der bekannten vorbeschriebenen Dichtung 20 ein
zweites Auslösemittel 10 umfasst,
welches an dem Torblatt 3 des Schiebtors befestigt ist.
Das zweite Auslösemittel 10 umfasst
dabei als Übertragungselement 12 eine
Stange, die von zwei Lagerböckchen 15 waagerecht
verschiebbar an dem Torblatt 3 gehalten ist. Diese Stange
hat eine Länge,
die der Breite des Teils des Torblatts 3 entspricht, der
zwischen der Fluchttür und
dem Ende des Torblatts 3 zur Wand 2 hin verbleibt.
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Am
wandseitigen Ende der Stange 12 ist ein Auslöseelement 11 angebracht
oder aber das Ende der Stange 12 bildet das Auslöseelement 11.
Am anderen Ende, d. h. am fluchttürseitigen Ende des Übertragungselements 12 ist
ein Anschlagelement 14 angebracht. Das Auslöseelement 11 des
ersten Auslösemittels 10 kann
von einer nicht ausgelösten Stellung
in eine ausgelöste
Stellung verschoben werden. Die nicht ausgelöste Stellung ist in 1.1 und 2.1 dargestellt.
Die ausgelöste
Stellung ist in den 1.2, 1.3, 2.2 und 2.3 dargestellt. Die
Auslösung
des Auslöseelements 11 des
ersten Auslösemittels
erfolgt durch ein Verschieben des Schiebetors 3 gegen die
Wand 2. Durch das Verschieben des Torblatts 3 gegen
die Wand 2 übt
die Wand 2 die für
das Auslösen
des ersten Auslösemittels 10 notwendige
Auslösekraft
oder Betätigungskraft
auf das Auslöseelement 11 aus. Über das Übertragungselement 12 wird
diese Kraft und die Bewegung des Auslöseelements 11 auf
das Anschlagelement 14 übertragen.
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Damit
bei einem Öffnen
des Schiebetores das Auslöseelement 11 und
somit das gesamte erste Auslösemittel 10 in
seinen nicht ausgelösten
Zustand zurückversetzt
wird, ist als Rückstellelement 13 eine Schraubenfeder 13 vorgesehen.
Die Schraubenfeder 13 stützt sich auf einem der Lagerböckchen 15 ab und
wirkt über
ein Widerlagerelement auf das Übertragungselement 12 ein.
Ein Begrenzungselement 16 gibt dabei den maximalen Verschiebeweg
des Übertragungselements 12 und
des damit verbundenen Auslöseelements 11 und
des Anschlagelements 14 vor.
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Das
erste Auslösemittel 10 wird
immer dann betätigt,
wenn das Schiebetor geschlossen ist, das Torblatt 3 also
gegen die Wand 2 gefahren wird. Wird das Schiebetor wieder
geöffnet,
das Torblatt 3 also von der Wand 2 wegbewegt,
wird aufgrund der Rückstellkraft
des Rückstellelements 3 das
erste Auslösemittel 10 in
die nicht betätigte
Stellung gebracht, d. h., das Auslöseelement 11 ist in
der nicht ausgelösten Stellung
ebenso wie das mit dem Auslöseelement 11 über das Übertragungselement 12 gekoppelte
Anschlagelement 14.
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Zur
Betätigung
der Dichtung 20, d. h. zum selbsttätigen Absenken der Dichtleiste 23 der
Dichtung 20 muss das Auslösemittel 21 der Dichtung 20, d.
h. das zweite Auslösemittel
der Dichtungsanordnung ausgelöst
werden. Dazu wirkt das Auslöseelement 211 des
zweiten Auslösemittels 21 mit
dem Anschlagelement 14 des ersten Auslösemittels 10 zusammen.
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Sofern
die Fluchttür
geschlossen ist, liegt das Auslöseelement 211 des
zweiten Auslösemittels 21,
d. h. des Auslösemittels
der Dichtung 20, an dem Anschlagelement 14 des
ersten Auslösemittels 10 an.
Sofern das Schiebetor geöffnet
ist, ist das Anschlagelement des ersten Auslösemittels 10 in seiner nicht
ausgelösten
Stellung. Aufgrund einer Rückstellkraft
eines nicht dargestellten Rückstellelements
des zweiten Rückstellmittels 21 ist
auch das Auslöseelement 211 des
zweiten Auslösemittels
in einer nicht ausgelösten
Stellung. Wird nun wie in den 1.2 und 2.2 dargestellt, die Schiebetür geschlossen und das erste
Auslösemittel 10 ausgelöst, drückt das Anschlagelement 14 auf
das Auslöseelement 211 des
zweiten Auslösemittels 3.
Dadurch wird die Dichtung 20 betätigt und die Dichtleiste 23 der
Dichtung 20 abgesenkt, um die Bodenluft unter dem Türblatt 4 der
Fluchttür
abzudichten.
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Verbleibt
nun das Schiebetor in seinem geschlossenen Zustand und wird die
Fluchttür
geöffnet, das
Türblatt 4 also
um ein Scharnier 6 geschwenkt, verbleibt zwar das erste
Auslösemittel 10 in
seiner betätigten
Stellung, durch das Entfernen des Auslöseelements 211 des
zweiten Auslösemittels
von dem Anschlagelement 14 aufgrund des Schwenkens wird jedoch
die Dichtung 20 in eine nicht betätigte Stellung gebracht und
die Dichtleiste 20 angehoben. Die Fluchttür kann im
geschlossenen Zustand des Schiebetors wie eine herkömmliche
Tür betätigt werden, wobei
die Dichtung 20 am unteren Ende des Türblatts 4 der Fluchttür wie eine
herkömmliche
Dichtung arbeitet.
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Im
geöffneten
Zustand des Schiebetors ist dagegen die Dichtung 20 der
Fluchttür
in jedem Fall in einem nicht betätigten
Zustand, so dass bei einem Verschieben des Torblatts 3 des
Schiebetors die Dichtleiste 23 der Dichtung 20 nicht
beschädigt
werden kann.
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Die
in den 3.1 bis 3.3 dargestellten Varianten
eines erfindungsgemäßen Schiebetors
unterscheiden sich hinsichtlich der
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3.1 und 3.2 im
Wesentlichen durch die Ausführung
des Übertragungselements 12 des ersten Übertragungsmittels 10 sowie
die Anordnung des Auslöseelements 11 des
ersten Auslösemittels 10.
In beiden Varianten ist das Übertragungselement 12 abgekröpft ausgeführt, so
dass das wandseitige Ende des Übertragungselements 10 innerhalb
des Torblatts 3 geführt
ist und das Auslöseelement 11 im nicht
ausgelösten
Zustand seitlich aus dem Torblatt 3 herausragt.
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In
der Variante des Ausführungsbeispiels
gemäß 3.3 ist das erste Übertragungsmittel 10 vollständig innerhalb
des Torblatts 3 des Schiebetors geführt und lediglich im nicht
ausgelösten
Zustand ragt das Auslöseelement 11 des
ersten Auslösemittels 10 aus
dem Torblatt seitlich hervor. Die Dichtung 20 einschließlich des
zweiten Auslösemittels 21 ist
analog innerhalb des Türblatts 4 der
Fluchttür 4 angeordnet. Sowohl
das erste Auslösemittel
als auch die Dichtung 20 sind daher von außen nicht
sichtbar.
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- 1
- Schiebetor
- 2
- Wand
- 3
- Torblatt
des Schiebetors
- 4
- Türblatt der
Fluchttür
- 5
- Lagerelemente
- 6
- Scharnier
der Fluchttür
- 10
- erstes
Auslösemittel
- 11
- Auslöseelement
des ersten Auslösemittels
- 12
- Übertragungselement
des ersten Auslösemittels
- 13
- Rückstellelement
des ersten Auslösemittels
- 14
- Anschlagelement
des ersten Auslösemittels
- 15
- Lagerböckchen des
ersten Auslösemittels
- 16
- Begrenzungselement
des ersten Auslösemittels
- 17
- Widerlagerelement
des ersten Auslösemittels
- 20
- Dichtung
- 21
- zweites
Auslösemittel/Auslösemittel
der Dichtung
- 211
- Auslöseelement
des zweiten Auslösemittels
- 212
- Stange
des zweiten Auslösemittels
- 22
- Gehäuse der
Dichtung
- 23
- Dichtleiste
der Dichtung
- 24
- Befestigungsschrauben
der Dichtung