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Die
Erfindung betrifft eine ober- oder unterirdische Parkgarage mit
mehreren übereinander
angeordneten Etagen und zumindest einer im Zentrum angeordneten
Hubvorrichtung, die zumindest ein Fahrzeug aus einer Einfahrt-Etage
zu der gewünschten Parketage
befördert
und sodann auf einen der Stellplätze
dieser Parketage verfährt.
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Ähnliche
Parkgaragen in oberirdischer Ausführung sind durch die so genannten
smart
®-Tower der
gleichen Anmelderin bekannt geworden. Dabei hat jede Parketage vier
tangential über
den Umfang verteilte Stellplätze
und diese Stellplätze
werden durch eine zentrale Hubvorrichtung angefahren. Die Hubvorrichtung
hat eine drehbare Fahrzeug-Aufnahme, um das Fahrzeug in die Tangentialposition
zu drehen, vergleiche
EP 898 033 auf
die vollinhaltlich Bezug genommen wird.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, dieses bekannte
und bewährte
Parksystem kapazitätsmäßig zu verbessern.
Insbesondere soll der unterirdische Bau von Parkgaragen erleichtert
werden. Nicht zuletzt soll sich die Neukonstruktion durch kostengünstigen
Aufbau auszeichnen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Stellplätze
etwa radial ausgerichtet sind und die Hubvorrichtung zumindest eine vertikale
Führungssäule aufweist,
die um eine Vertikalachse verdrehbar ist, derart, dass die Hubvorrichtung
mittels ihrer Verdrehung mehrere Stellplätze einer Etage anfahren kann.
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Die
Aufhängung
der Hubvorrichtung an einer drehbaren Führungssäule gestattet es die Zahl der Stellplätze pro
Etage zu erhöhen,
indem die Stellplätze
nicht mehr tangential sondern radial ausgerichtet werden und mit
nur einer Hubvorrichtung sämtliche Stellplätze einer
Etage anzufahren, wenn die Hubsäule
um 360 Grad verdrehbar ist.
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Es
liegt im Rahmen der Erfindung, die Führungssäule mit zwei oder mehr Hubvorrichtungen auszurüsten, so
dass mehrere Fahrzeuge gleichzeitig ein- oder ausgeparkt werden
können.
Zweckmäßig behält man dabei
die 360° Drehbarkeit
der Führungssäule bei,
damit jede Hubvorrichtung jeden Stellplatz einer Parketage = unabhängig von
dessen Position in Umfangsrichtung – anfahren kann.
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Grundsätzlich ist
es möglich,
mehrere Führungssäulen am
Umfang eines Drehtellers anzuordnen, wobei jede dieser Führungssäulen eine
eigene Hubvorrichtung trägt.
Konstruktiv, insbesondere kostenmäßig ist es aber günstiger,
mit nur einer zentralen Führungssäule zu arbeiten,
die um ihre Mittelachse verdrehbar ist und an der eine oder mehrere
Hubvorrichtungen vertikal verfahrbar angeordnet sind.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn an der Führungssäule zumindest
ein vertikal verfahrbares Shuttle gelagert ist, das ein etwa horizontal
verfahrbares Traggestell für
das zu parkierende Fahrzeug aufweist. Dadurch kann mit ein und derselben
Hubvorrichtung das Fahrzeug zunächst
nach oben oder unten in die gewünschte
Etage verfahren werden, worauf dann das Traggestell mit dem Fahrzeug
an den gewünschten
Stellplatz ausfährt
und das Fahrzeug dort absetzt oder ein dort bereits geparktes Fahrzeug
aufnimmt und zurückholt.
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Für die konstruktive
Ausbildung des Traggestelles bieten sich dem Fachmann zahlreiche
Möglichkeiten:
Das Traggestell kann entweder an der Karosserie-Unterseite angreifen oder mit Gabeln
unter die Räder
fahren. Für
beide Varianten gibt es aus dem Bereich der Fahrzeug-Hebebühnen konkrete Vorbilder,
wobei im Fall der die Räder
untergreifenden Gabeln lediglich eine Ein- und Ausfahrbewegung der
Gabeln quer zum Fahrzeug hinzukommt, damit das Traggestell mit eingefahrenen
Radgabeln unter das Fahrzeug verfahren werden kann, anschließend die
Radgabeln nach außen
unter die Räder
fahren, bevor das Fahrzeug angehoben wird, um es aus seinem Stellplatz
herauszufahren.
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Um
die Antriebskräfte
für das
vertikale Verfahren des Fahrzeuges zu verringern, empfiehlt es sich,
dass das Shuttle über
ein nach oben zu einer Umlenkrolle laufendes Zugmittel mit einem
Gegengewicht verbunden ist. Dieses Gegengewicht kann im Inneren
der Führungssäule hängen Stattdessen kann
als Gegengewicht aber auch ein zweites Shuttle eingesetzt werden,
derart, dass die beiden Shuttle jeweils im Gegentakt zueinander
hoch- beziehungsweise herunterfahren.
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Je
nach Größe der Parkgarage
kann die Führungssäule auch
mehr als zwei über
den Umfang verteilte Shuttles aufweisen. Ebenso können einige Shuttles
zur Synchronisierung ihrer Hubbewegung miteinander verbunden sein,
sei es für
eine Bewegung im Gleichtakt oder im Gegentakt.
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Da
das Gewicht der Shuttles und insbesondere der Fahrzeuge letztlich
von der Führungssäule übernommen
werden muss, empfiehlt es sich, die Führungssäule an ihrem oberen Ende in
einer Drehlagerung aufzuhängen,
dort also die gesamte Gewichtskraft aufzunehmen und in ein Fundament abzuleiten.
Für das
untere Ende der Führungssäule genügt dann
eine Radialführung.
Untersuchungen der Anmelderin haben ergeben, dass diese Lagerung der
Führungssäule statisch
günstiger
ist als die Gewichtsaufnahme am unteren Ende.
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Normalerweise
werden die Benutzer das Fahrzeug in der Einfahrtebene in Fahrtrichtung
einfahren, so dass das Fahrzeug nach dem Ausparken auch wieder in
dieser Position dem Benutzer übergeben
wird. Damit der Benutzer das Fahrzeug dann nicht rückwärts aus
der Hubvorrichtung herausfahren muss, besteht eine zweckmäßige Weiterbildung
der Erfindung darin, dass das Traggestell mit dem Fahrzeug um eine
Vertikalachse um 180° verdrehbar
ist. Der Benutzer kann das Fahrzeug dann bequem vorwärts aus
der Hubvorrichtung herausfahren.
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Um
die Eignung des Parksystems für
den unterirdischen Einbau zu begünstigen,
empfiehlt es sich schließlich,
dass die Parkgarage eine etwa runde Außenkontur hat. Dadurch kann
der erforderliche Bauraum im Erdreich kostengünstig durch einen einzigen Ausbohr-Vorgang
erzeugt werden und es entsteht kaum Totraum.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles
und aus der Zeichnung; dabei zeigt:
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1:
einen Vertikalschnitt durch eine unterirdische Parkgarage;
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2:
einen Horizontalschnitt und
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3:
einen ähnlichen
Horizontalschnitt wie 2, jedoch mit verdrehbarem Shuttle.
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Gemäß 1 hat
die Parkgarage einen kreiszylindrischen Beton-Außenmantel 1a, der
sich unterirdisch in das Erdreich erstreckt und auf einer Fundamentscheibe 1b steht.
Im Inneren des so gebildeten Zylinders sind zahlreiche Etagen 2a, 2b, 2c ... angeordnet – im Ausführungsbeispiel
8 Etagen, wobei in jeder Etage (vergleiche 2) 16 radial
ausgerichtete Stellplätze
angeordnet sind. Die einzelnen Etagen mit den Stellplätzen sind
zweckmäßig durch eine
Stahlkonstruktion gebildet; es liegt aber auch im Rahmen der Erfindung,
andere Baustoffe zu verwenden, insbesondere Beton.
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Wesentlich
ist, dass die Stellplätze
jeweils am Außenrand
jeder Etage über
den Umfang verteilt angeordnet sind, derart, dass innerhalb der
Etagen ein zentraler zylindrischer Freiraum 3 verbleibt,
dessen Radius ähnlich
groß ist
wie die Stellplatztiefe, also entsprechend der maximalen Länge der
einzuparkenden Fahrzeuge.
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Im
Zentrum der Parkgarage ist eine vertikale Führungssäule 4 eingebaut. Diese
Führungssäule ist um
ihre Vertikalachse verdrehbar und sie trägt an zwei gegenüberliegenden
Seiten jeweils ein vertikal verfahrbares Shuttle 5, das
sich etwa radial in den genannten Freiraum 3 hineinerstreckt
und an seinem äußeren Umfang
nahezu bis zum Beginn der Parketagen 2a, 2b, 2c ...
reicht. Jedes Shuttle ist zur Aufnahme eines radial orientierten
Fahrzeuges und zur Übergabe
desselben auf einem beliebigen Stellplatz geeignet.
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Die
verdrehbare Führungssäule 4 ist
nahe ihrem oberen und ihrem unteren Ende gelagert, so dass sie zumindest
um 180° verdrehbar
ist. Falls die Führungssäule 4 mit
mehr als zwei Shuttles 5 bestückt ist, wie in 2 und 3 dargestellt,
genügt auch
ein kleinerer Verdrehwinkel.
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Die
Shuttles 5 sind in Vertikalrichtung verfahrbar an der Führungssäule 4 aufgehängt, so
dass sie von der untersten bis zur obersten Etage verfahren werden
können.
Ihr Antrieb kann hydraulisch oder mechanisch, insbesondere durch
Seile erfolgen. Dabei kann ein Teil des Shuttle- und Fahrzeuggewichtes
durch ein Gegengewicht am anderen Seilende kompensiert werden. Das
Gegengewicht verfährt
dabei zweckmäßig im Inneren
der Führungssäule 4.
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Das
Ein- und Ausparken der Fahrzeuge spielt sich wie folgt ab: Der Ein-
und Ausfahrtbereich der Parkgarage befindet sich, wie aus 1 hervorgeht,
am oberen Ende des Parkhauses, also etwa auf Straßenniveau.
Somit kann das einzuparkende Fahrzeug – in 1 mit 10 bezeichnet – horizontal
und zweckmäßig in Radialrichtung
in die Parkgarage einfahren, bis es auf dem Shuttle 5 steht.
Dabei wird durch nicht gezeigte Schranken sichergestellt, dass das
Fahrzeug 5 nur dann in den Freiraum 3 einfahren kann,
wenn sich das Shuttle 5 in der dazu passenden oberen Einfahrposition
befindet. Sodann fährt
das Shuttle mit dem Fahrzeug nach unten, wobei gleichzeitig eine
Verdrehung der Führungssäule 4 stattfinden
kann, um das Shuttle an einen freien Stellplatz heranzuschwenken.
Ist der gewünschte
Stellplatz erreicht, so erfolgt die Fahrzeugübergabe auf diesen Stellplatz,
wie in 2 dargestellt. Zu diesem Zweck ist an dem Shuttle 5 ein
horizontal verfahrbares Traggestell 5a gelagert, das mit
samt dem Fahrzeug radial in den Stellplatz hineinfahren kann. Bei
dem Traggestell 5a kann es sich beispielsweise um Radgreifer handeln,
die nach dem Auffahren des Fahrzeugs auf das Shuttle aktiviert werden,
unter die Fahr zeugräder fahren
und die Räder
vom Shuttle hochfahren, so dass das Fahrzeug in den Stellplatz verfahren
werden kann. Ist die Stellplatzposition erreicht, werden die Radgreifer
abgesenkt, bis das Fahrzeug auf dem Stellplatz steht. Sodann werden
die Radgreifer von den Rädern
abgezogen, das heißt
in Querrichtung des Fahrzeuges nach innen verfahren, worauf das Traggestell
wieder zurück
auf das Shuttle 5 fährt
und für
den nächsten
Ein- und Ausparkvorgang zur Verfügung
steht.
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Alternativ
kann die Übergabe
des Fahrzeuges vom Shuttle auf seinen Stellplatz auch durch Plattformen
oder auf andere Weise realisiert werden. Bei Plattformen fährt der
Benutzer sein Fahrzeug direkt auf die Plattform, die dann vom Shuttle
mit Hilfe des ausfahrbaren Traggestelles zu dem gewünschten
Stellplatz gefahren und dort abgesetzt wird. Dabei bietet sich der
Vorteil, dass die Stellplätze
keine Bodenfläche
benötigen,
sondern nur seitliche Aufhängungen,
auf welche die Plattform mit dem Fahrzeug abgesetzt wird. Ein solches
System mit Plattformen oder Paletten eignet sich also insbesondere
für Parkgaragen,
die aus einer Gitter-Konstruktion aus Stahl bestehen.
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Damit
der Benutzer sein Fahrzeug beim Abholen nicht rückwärts aus dem Shuttle herausfahren muss,
kann das Traggestell 5a auf dem Shuttle 5 um 180° verdrehbar
gelagert sein, wie dies in 3 angedeutet
ist. Das Drehen des Fahrzeuges in die Ausfahrtstellung kann zweckmäßig bereits
während
der Fahrzeug-Rückholung
erfolgen, also während
der Verdrehung der Führungssäule 4 und
der Hubbewegung des Shuttles 5, damit hierfür kein zusätzlicher Zeitbedarf
anfällt.
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Zusammenfassend
besteht der Vorteil der vorliegenden Erfindung darin, dass mit relativ
einfachen Mitteln eine wesentlich höhere Stellplatz-Kapazität als bei
den bekannten Parksystemen erreicht wird.