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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Fahrzeug- sowie die
Autozubehörindustrie.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Sitzsystem, das in Fahrzeugen
lösbar
befestigt und seitlich verschwenkt werden kann.
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Gewöhnlich sind
Fahrzeuge mit Sitzen zur Personenbeförderung ausgerüstet. Für die Beförderung
bestimmter Zielgruppen wie Säuglinge,
Kleinkinder, Kinder und Behinderte werden zusätzlich auf den Sitzen anzubringende
Sitzmöbel
angeboten, mit denen diese Personen sicher befördert werden können. Teilweise
werden derartige Einrichtungen bereits ab Werk als zusätzliche
Ausstattung eines Fahrzeuges ausgeliefert.
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Diese
allgemein als Baby- oder Kindersitz bekannten Vorrichtungen weisen
zumeist einen vollständigen
Sitz mit oder ohne Lehne auf und können mit der Fahrzeugkarosserie
lösbar
verbunden werden. Obwohl diese Sitze zumeist über geeignete Mittel zur Verstellung
der Neigung der Sitzposition verfügen, sind im Stand der Technik
keine entsprechenden Vorrichtungen bekannt, mit denen das Hineinsetzen
in bzw. das Aufstehen aus denselben über ein einfaches seitliches
Verschwenken erleichtert wird. Bei der Beladung eines im Fahrzeug
montierten herkömmlichen
Kindersitzes muss das Kind von der Hilfsperson weit in das Innere
des Fahrzeuges hineingehoben und anschließend nach hinten in den Kindersitz
verbracht werden. Zudem müssen
die Rückhaltesysteme
eines solchen Sitzes aus einer gebückten und gedrehten Position
der Hilfsperson angelegt und gesichert werden. Dieselbe, wenn auch umgekehrte
Prozedur ist beim Heraushelfen des Beförderten durchzuführen. Die
dabei insgesamt auf die Hilfsperson wirkenden Belastungen sind insbesondere
bei schweren Kindern oder Behinderten erheblich und aufgrund ihrer
Asymmetrie besonders unangenehm.
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Wünschenswert
wäre daher
die Möglichkeit des
Beladens eines derartigen Sitzes, ohne dass die erheblichen und
insbesondere die asymmetrischen Belastungen auf die Hilfsperson
wirken.
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Der
Stand der Technik umfasst eine Vielzahl von Einrichtungen, mit denen
Fahrzeugsitze gedreht werden können.
Die im Folgenden zum Überblick
gegebene, beispielhafte Auswahl ist daher nicht als erschöpfend anzusehen.
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Aus
der
EP 1 659 021 A2 ist
eine insbesondere für
Autositze vorgesehene Dreheinrichtung bekannt. Aus den Zeichnungen
geht hervor, dass die Vorrichtung aus zwei runden Platten besteht,
die in ihrer Mitte eine gemeinsame Drehachse aufweisen. Ein auf
diesen Platten montierter Sitz kann daher um seine Mittelachse gedreht
werden.
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Auch
aus der
EP 1 710 119
A2 ist ein derart um seine Mittelachse drehbarer Fahrersitz
bekannt. Wie zuvor wird die Drehbarkeit durch Verwendung zweier
Platten realisiert, wobei die obere Platte die Aufnahme für den Sitz
bietet und um einen mittig angeordneten Drehpunkt in Bezug auf die
untere Platte gedreht werden kann.
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Die
mit den bekannten Vorrichtungen des Standes der Technik ausführbare Drehbewegung
erfordert einen ausreichend bemessenen Raum, um diese Bewegung ausführen zu
können.
In engen Räumen,
wie sie beispielsweise innerhalb von Fahrzeugen wie z.B. Autos regelmäßig vorliegen,
kann zumeist nicht ausreichend Raum für die gewünschte Drehung eines Sitzes,
ggf. einschließlich
seiner Lehne bereitgestellt werden. Insbesondere bei Sitzen, die
zur Beförderung
von Säuglingen
und kleinen Kindern, aber auch von Behinderten auf den Rücksitzen oder
der Rücksitzbank
verwendbar sein sollen, steht nicht ausreichend Platz für die auszuübende Drehbewegung
zur Verfügung,
da der hintere Bereich bzw. die Lehne solcher Sitze an den Lehnen
der Rücksitze oder
der Rücksitzbank
anstoßen
würde,
weshalb der Stand der Technik bisher auch keine Sitzsysteme der erfindungsgemäßen Funktionalität beschreibt.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung
eines an einer Fahrzeugkarosserie lösbar befestigbaren Sitzsystems, mit
dem die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik überwunden
werden können.
Dieses Sitzsystem soll gewährleisten,
dass die Sitzfläche gegebenenfalls
einschließlich
seiner Lehne an der Rückenlehne
des eigentlichen Fahrzeugsitzes oder der Rücksitzbank vorbei seitlich
verschwenkt werden kann.
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Die
Aufgabe wird durch Bereitstellung des Sitzsystems gemäß Hauptanspruch
gelöst.
Besondere Ausführungsformen
sind in den Unteransprüchen
dargestellt und gehen aus der nachfolgenden Beschreibung sowie den
begleitenden Zeichnungen hervor.
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Die
Erfindung betrifft daher ein Sitzsystem, das mindestens ein Mittel
zur lösbaren
Befestigung an einer Fahrzeugkarosserie umfasst und aus zwei funktionell
aufeinander abgestimmten und übereinander
anordbaren sowie koppelbaren Komponenten besteht, wobei die untere
Komponente zur Aufnahme der oberen Komponente ausgelegt ist und
einen Drehpunkt aufweist, um welchen die obere Komponente verschwenkbar
ist. Erfindungsgemäß ist dieser Drehpunkt 3 in
Bezug auf die Sitzfläche
nicht mittig, sondern seitlich angeordnet.
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Durch
diese seitliche Anordnung ist gewährleistet, dass bei einer Drehung
des Sitzes oder der Sitzfläche
ein Berühren
der hinteren Ecken und/oder der Lehne mit der Rückenlehne eines fahrzeugeigenen
Sitzes minimiert oder sogar ganz vermieden werden kann. Es wird
also ein Verschwenken des Sitzes oder der Sitzfläche ermöglicht, ohne dass hinter dem Sitz
oder der Sitzfläche
zusätzlicher
Raum zum Ermöglichen
der Drehbewegung vorgesehen sein muss. Bei einer mittigen Anordnung
dieses gemeinsamen Drehpunktes, wie ihn die im Stand der Technik
bekannten Systeme ausschließlich
aufweisen, würden
die hinteren Ecken bei einer Drehung des Sitzes bzw. der Sitzfläche vorübergehend über seinen bzw.
ihren hinteren Rand hinausragen, wodurch eine Drehbewegung insbesondere
bei einem Drehwinkel von mehr als etwa 45 Grad blockiert wäre. Erst
die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht eine
besonders bequeme Be- und Entladung des Sitzes von der Seite, wozu
ein Drehwinkel nahe 90 Grad ausgeführt werden muss.
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Aufgrund
der sehr einfachen Bauform umfasst das erfindungsgemäße Sitzsystem
in seiner Grundausführung
nur eine sehr geringe Anzahl von Einzelteilen, so dass eine besonders
kostengünstige Herstellung
möglich
ist. Weiterhin ist die Vorrichtung praktisch wartungsfrei, da sie
zur Ausführung
der erfindungsgemäß vorgesehenen
Bewegung keine komplexen und somit anfälligen Konstruktionen benötigt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform des
Sitzsystems ist das mindestens eine Mittel zur lösbaren Befestigung an der unteren
Komponente des Sitzsystems angeordnet. Das Mittel dient der sicheren und
festen Verankerung des Sitzsystems während der Benutzung. Eine Anordnung
an der unteren Komponente des Sitzsystems ist vorteilhaft, weil
diese im Gegensatz zur oberen Komponente jederzeit in Fahrtrichtung
ausgerichtet bleiben kann und nicht an der erfindungsgemäßen Drehbewegung beteiligt
ist.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des Sitzsystems ist das mindestens eine Mittel aus der Gruppe bestehend
aus mechanischen Kopplungen und Führungshilfen für Fahrzeuggurte ausgewählt und
umfasst daher sowohl direkte als auch indirekte Befestigungsmittel.
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Demnach
kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
mittels eines handelsüblichen
Gurtsystems an üblichen
Fahrzeugsitzen befestigt werden. Diese Gurtaufnahmen sind an geeigneten
Stellen des Sitzsystems angeordnet, so dass sie Aufnahmen für Zwei-
bzw. Dreipunktgurte bieten. Besonders bevorzugt sind die Gurtaufnahmen
an der unteren Komponente angeordnet, da diese im Wesentlichen unbeweglich
ausgestaltet ist. Ein derartig ausgestattetes Sitzsystem eignet
sich daher insbesondere zum nachträglichen und/oder vorübergehenden
Einbau in bereits vorhandene Fahrzeuge mit üblichen Personenrückhaltesystemen.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die untere Komponente der erfindungsgemäßen Vorrichtung mittels besonderer
mechanischer Kopplungen, die zu einer im Fahrzeug befindlichen Führungshilfe
passen, lösbar
an der Fahrzeugkarosserie befestigt werden. Insbesondere das in
Personenkraftwagen weit verbreitete IsoFix®-System zur einfachen
Halterung von Sitzen mit entsprechenden Aufnahmen bietet sich demnach
als Alternative zur oben beschriebenen Gurtbefestigung an.
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Durch
Lösen der
Gurte bzw. Ausklinken der mechanischen Kopplung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
schnell und einfach vom Fahrzeug gelöst werden, um beispielsweise
den Sitz für
andere Personen frei zu machen, oder um ein Umklappen des Sitzes
zwecks Vergrößerung des
Laderaums zu ermöglichen.
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Das
erfindungsgemäße Sitzsystem
kann dabei so ausgestaltet sein, dass die obere Komponente als Sitz
oder alternativ als Sitzaufnahme ausgestaltet ist.
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Ist
die obere Komponente als Sitz ausgestaltet, so umfasst sie eine
entsprechende Sitzschale zur Aufnahme des Insassen sowie gewünschtenfalls
zu dessen Sicherung notwendige Rückhaltesysteme wie
z.B. Haltegurte. Mit anderen Worten entspricht diese Ausführungsalternative
z.B. einem Kindersitz, in welchen zumindest die obere Komponente
integriert ist.
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Ist
die obere Komponente lediglich als Sitzaufnahme ausgestaltet, so
umfasst sie zumindest entsprechende Aufnahmemöglichkeiten zur Montage eines
Kindersitzes, der bei dieser Ausführungsvariante daher kein erfindungswesentlicher
Bestandteil des vorliegenden Sitzsystems darstellt. Derartige Sitze
können
besonders bevorzugt handelsübliche
Babyschalen oder Kindersitze sein, welche erfindungsgemäß fest mit
der Sitzaufnahme verbunden, bei Bedarf jedoch auch wieder von dieser
gelöst
werden können,
beispielsweise wenn ein größerer Sitz
zur Aufnahme des Insassen benötigt
wird.
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Aufgrund
der beschriebenen Ausführungsvarianten
sind daher erfindungsgemäß sowohl
Komplettsitze als auch Vorrichtungen zur Verwendung herkömmlicher
Sitze umfasst.
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Wie
bereits zuvor ausgeführt,
ist der Drehpunkt 3 in Bezug auf die Sitzfläche nicht
mittig, sondern seitlich angeordnet. Vorzugsweise beträgt der Abstand
des Drehpunktes 3 von der durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden
Medianebene 10% bis 40%, besonders bevorzugt etwa 25% der Sitzbreite. Eine
Medianebene der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist jede Ebene, deren Flächennormale
im Wesentlichen zur Seite, also in Türrichtung und somit in Sitzrichtung
des verschwenkten Sitzes weist. Diese Ebene teilt den unverschwenkten
Sitz oder die unverschwenkte Sitzfläche demnach in eine linke und
eine rechte Hälfte.
Verläuft
die Medianebene durch die Mitte der Sitzfläche, so sind beide Hälften ungefähr gleich
groß.
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Vorzugsweise
beträgt
der Abstand des Drehpunkts von der durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden
Frontalebene 10% bis 40%, besonders bevorzugt etwa 25% der Sitztiefe,
sofern ein derartiger Versatz der konkreten Ausführungsform nach auch vorgesehen
ist. Eine Frontalebene der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist jede senkrecht
verlaufende Ebene, deren Flächennormale
im Wesentlichen nach vorne, also in Fahrtrichtung weist. Durch den
in dieser besonders bevorzugten Ausführungsform erfindungsgemäß zusätzlich vorgesehenen
Versatz des Drehpunkts hinter oder vor die beschriebene Ebene wird
in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen seitlichen Versatz je nach
Platzangebot das Finden einer optimierten Endposition für das verschwenkte
Sitzsystem ermöglicht.
Befindet sich der Drehpunkt nach hinten versetzt, so führt dies
zu einer Verschiebung des verschwenkten Sitzsystems weiter nach
hinten; befindet sich der Drehpunkt nach vorne versetzt, so resultiert
dies in einer Verschiebung des verschwenkten Sitzsystems weiter
nach vorne.
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Der
maximale Drehwinkel zwischen oberer und unterer Komponente liegt
bevorzugt im Bereich von 45 bis 90 Grad. Kleinere Winkel sind zwar
möglich,
bieten jedoch eine ungenügende
Unterstützung beim
Be- und Entladen; größere Winkel
können
bei typischen Fahrzeugen zu einem Anschlagen des verschwenkten Sitzsystems
an die Fahrzeugkarosserie führen,
da diese das Sitzsystem an einem weiteren Verschwenken hindert.
Besonders bevorzugt ist ein maximaler Drehwinkel des verschwenkten
Sitzsystems von 80 bis 90 Grad.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst die untere und/oder obere Komponente des Sitzsystems jeweils
ein Rückenteil 6a und/oder 6b,
welches mit der unteren bzw. oberen Komponente fest verbunden ist.
Der Winkel zwischen der jeweiligen Komponente und dem jeweiligen
Rückenteil
beträgt
dabei bevorzugt 90 bis 125 Grad und besonders bevorzugt etwa 115
Grad.
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Für den Fall,
dass die obere Komponente lediglich als Sitzaufnahme ausgestaltet
ist, dient ein an ihr befestigtes Rückenteil 6a der Vergrößerung der Kontaktfläche zwischen
dem erfindungsgemäßen Sitzsystem
und dem darauf montierten Sitz. Für den Fall, dass die obere
Komponente selber als Sitz ausgestaltet ist, dient ein an ihr befestigtes
Rückenteil 6A der
Aufnahme beispielsweise einer entsprechenden Polsterfläche und
ggf. Lehnen.
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Für den Fall,
dass die untere Komponente ein an ihr befestigtes Rückenteil 6b umfasst,
dient dieses der Vergrößerung der
Kontaktfläche
zwischen der unteren Komponente und dem Fahrzeugsitz, auf welchem
das Sitzsystem aufliegt.
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Die
Lage des Sitzsystems wird dadurch stabilisiert. Dies kann insbesondere
dann vorteilhaft sein, wenn das Sitzsystem (indirekt) mittels Gurten am
Fahrzeug befestigt wird. In diesem Fall sind die Gurtaufnahmen besonders
vorteilhaft mindestens zusätzlich
auch an dem Rückenteil 6b angeordnet.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Sitzsystems
sind die Komponenten baulich derart aufeinander abgestimmt, dass
sie eine gemeinsame im Wesentlichen senkrechte Drehachse aufweisen,
deren Position durch den Drehpunkt 3 der unteren Komponente
vorgegeben ist. Für
diesen speziellen Fall befinden sich also die Drehpunkte der oberen
und der unteren Komponente auf einer Linie, die im Wesentlichen senkrecht
verläuft,
weswegen auch von einer gemeinsamen Drehachse gesprochen werden
kann, deren Lage von der unteren feststehenden Komponente vorgegeben
wird, und um die sich die obere bewegbare Komponente drehen kann.
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Nach
einer alternativen, besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sitzsystems
sind die Komponenten baulich derart aufeinander abgestimmt, dass
sie jeweils eine im Wesentlichen senkrechte Drehachse aufweisen,
wobei diese beiden Drehachsen versetzt zueinander angeordnet sind
und die Position der Drehachse der unteren Komponente durch ihren
Drehpunkt 3 vorgegeben ist. Im Vergleich zur davor beschriebenen
Variante ist die ehemals gemeinsame Drehachse nun unterbrochen ausgestaltet,
wobei deren beide Teile parallel, aber versetzt zueinander angeordnet
sind. Der bauliche Zusammenhalt beider Komponenten wird dann mittels
eines Verbindungselementes gewährleistet,
welches zwischen der oberen und der unteren Komponente des Sitzsystems
angeordnet ist und geeignete Aufnahmen für beide Drehachsen aufweist.
Die Lage derjenigen Drehachse, die der unteren Komponente zugeordnet
ist, wird jedoch nach wie vor durch den außermittig liegenden Drehpunkt 3 festgelegt.
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Im
Gegensatz zur davor beschriebenen Variante mit einer gemeinsamen
Drehachse bieten zwei zueinander versetzte Drehachsen eine entsprechend größere Bewegungsfreiheit,
die in bestimmten Fällen notwendig
ist, um in besonders beengten Situationen trotzdem die erfindungsgemäß gewünschte Wirkung des
seitlichen Verschwenkens ohne Berührung der Lehnen zu erhalten.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die obere Komponente drehbar und
nicht starr im Verbindungselement gelagert ist.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Sitzsystem ein Sicherungsmittel gegen unbeabsichtigtes
Verschwenken. Ein Sicherungsmittel, welches zumindest ein Verschwenken
der oberen Komponente aus der nach vorne gerichteten Fahrtposition
verhindert, ist notwendig, um einen sicheren Transport des Insassen
während
der Fahrt zu gewährleisten.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
umfasst das Sitzsystem außerdem
ein Sicherungsmittel gegen ein unerwünschtes Zurückschwenken aus der verschwenkten
Position, da vorteilhafterweise auch während des Be- und Entladevorganges
Bewegungen des Sitzes zu unterbinden sind.
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Am
meisten bevorzugt werden beide Funktionen von demselben Sicherungsmittel
erfüllt.
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Weiterhin
kann das erfindungsgemäße Sitzsystem
ein Mittel zum Anheben während
des Drehens umfassen. Ein derartiges Mittel hebt die obere Komponente
während
des Verschwenkens an, so dass ein Be- und Entladen in einer weniger
gebückten
Haltung der Hilfsperson ermöglicht
wird. Dieses Mittel kann beispielsweise durch Gasdruck- oder Metallfedern,
oder besonders bevorzugt durch eine entsprechend geformte, ansteigende
Oberkante eines im Drehpunkt befindlichen Drehscharniers bereitgestellt
werden.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Sitzsystems
ist dieses so ausgestaltet, dass der Winkel zwischen der gemeinsamen
bzw. den zueinander versetzen Drehachse(n) und der Frontalebene
des Sitzsystems variabel einstellbar ist. Eine jederzeit im Wesentlichen senkrecht
stehende Drehachse ist wünschenswert, um
den Schwerpunkt der oberen Komponente immer in annähernd der
gleichen horizontalen Ebene zu halten. Würde beim Verschwenken der besagte
Schwerpunkt diese Ebene nach oben hin verlassen, müsste zusätzliche
potenzielle Energie aufgewendet werden; umgekehrt würde bei
einem Verlassen der Ebene nach unten potenzielle Energie frei, was
zu einer selbsttätigen
und möglicherweise
unkontrollierten Weiterbewegung der Komponente führen könnte. Auch eine Kombination
beider Bewegungsrichtungen während
des Verschwenkens in Abhängigkeit
unterschiedlicher Drehwinkel ist denkbar und sollte vermieden werden.
Der genaue Sitzflächenwinkel
kann jedoch von Fahrzeug zu Fahrzeug variieren und ist im Voraus
nicht bekannt. Wird nun das erfindungsgemäße Sitzsystem auf einen Fahrzeugsitz
mit einem unbekannten Sitzflächenwinkel
aufgesetzt, so ist es wahrscheinlich, dass die Ausrichtung der Drehachse zunächst nicht
senkrecht verläuft.
Ist die Vorrichtung aber erfindungsgemäß so ausgestaltet, dass sie
eine Anpassung des Winkels der Drehachse ermöglicht, kann diese Ausrichtung
wieder in eine im Wesentlichen senkrechte Position gebracht werden.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Vorrichtung sind alle wesentlichen, die Schwenkrichtung bestimmenden
Teile doppelt und symmetrisch zur durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden
Medianebene vorhanden, so dass die Schwenkrichtung leicht geändert werden
kann. Derartige Elemente sind vor allem die Aufnahme(n) bzw. Lagerungen,
welche die Lage des Drehpunktes 3 bzw. der Drehachse(n)
bestimmen, sowie möglicherweise
vorgesehene Sicherungs- und/oder Bedienungseinrichtungen.
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Wird
die Vorrichtung nun von einer auf die andere Fahrzeugseite umgebaut,
kann mit geringem Aufwand eine Änderung
der Schwenkrichtung dergestalt erfolgen, dass nach einem Abheben
der oberen von der unteren Komponente die Lage des Drehpunktes 3 bzw.
der Drehachse(n) symmetrisch zur Medianebene geändert wird bzw. werden, so
dass nach anschließender
Rückmontage
der oberen Komponente das Sitzsystem zur entgegen gesetzten Seite
verschwenkt werden kann. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform
sind auch die zur Bedienung des Sitzsystems notwendigen Elemente, insbesondere
die zur Ver- und Entriegelung der oberen Komponente vorgesehenen
Mittel, entweder zentrisch oder beidseitig doppelt vorhanden, so
dass eine bequeme Bedienung der Vorrichtung(en) von beiden Seiten
her möglich
ist.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist die Position der Drehachse parallel zur Frontalebene verschiebbar
gelagert und in den jeweiligen Endpositionen einrastbar. Dadurch
wird ein besonders einfacher Wechsel der Verschwenkungsrichtung
sowie gegebenenfalls ein einfaches Anpassen der Position des Drehpunktes
bzw. der oder den Drehachse(n) an die konkreten räumlichen
Gegebenheiten ermöglicht.
Hierzu kann die Vorrichtung auch weitere, zwischen den Endpunkten
liegende Einrastpunkte bereitstellen.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist das Sitzsystem als fahrzeugintegriertes System ausgestaltet.
Die funktionellen Komponenten sind dann in den herkömmlichen
Fahrzeugsitz, der sowohl vorne als auch hinten angeordnet sein kann, derart
integriert, dass ein Verschwenken des Sitzes oder zumindest der
Sitzfläche
ohne weitere Hilfsmittel möglich
ist. Dadurch kann die Vorrichtung auch als Ein- und Ausstiegshilfe
für beliebige,
insbesondere gebrechliche oder behinderte Personen eingesetzt werden.
Gleichwohl kann gewünschtenfalls
auf dem integrierten schwenkbaren Sitzsystem weiterhin beispielsweise
ein herkömmlicher
Kindersitz montiert werden, welcher dann gemeinsam mit dem Fahrzeugsitz
verschwenkt wird, so dass diese Ausführungsform der Erfindung eine
besonders universelle Variante derselben darstellt.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
ist das integrierte Sitzsystem dabei so ausgestaltet, dass es ein
Umklappen des jeweiligen Rückenteiles,
beispielsweise zwecks Vergrößerung des
Laderaumes, erlaubt.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird die Drehbewegung und/oder die ggf. vorhandene Betätigung eines
Sicherungsmittels gegen unbeabsichtigtes Verschwenken ganz oder
teilweise von einem oder mehreren Motoren unterstützt oder
durchgeführt.
Dadurch kann insbesondere schwächeren
Personen die Bedienung des erfindungsgemäßen Sitzsystems oder auch eine
Nutzung desselben erleichtert bzw. ermöglicht werden. Auch eine Kopplung
des Sitzsystems beispielsweise mit einer Fahrzeugfernbedienung oder
einem Türkontakt kann
vorgesehen werden, um einen möglichst
hohen Grad an Bequemlichkeit für
die Bedienperson zu gewährleisten.
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Bestimmte
Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen und die Bezugszeichenliste näher erläutert.
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Die 1 stellt
eine dreidimensionale Ansicht einer besonders bevorzugten Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Sitzsystems
dar. Dieses besteht aus einer oberen Komponente 1 und einer
unteren Komponente 2, welche mittels einer gemeinsamen
Drehachse 3 funktionell miteinander gekoppelt werden können. Hierzu
ist ein außermittig
angeordneter Lagerbolzen 4 vorgesehen, der fest mit der oberen
Komponente 1 verbunden ist und in einen Lagerbock 5 der
unteren Komponente 2 eingreifen kann. Die obere wie auch
die untere Komponente umfassen jeweils ein Rückenteil 6a bzw. 6b.
Diese Rückenteile
sind mit den entsprechenden Komponenten 1 bzw. 2 fest
verbunden.
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Zur
Befestigung an einem Fahrzeugsitz umfasst das Sitzsystem Gurtlaschen 7 für einen
bzw. mehrere nicht dargestellte Gurte. Zur Vermeidung des Verrutschens
des bzw. der Gurte ist vorteilhafterweise außerdem eine Gurtbremse 8 vorgesehen.
Zusätzlich
umfasst das Sitzsystem einen Gurtspanner 9, der für eine ausreichende
Spannung des bzw. der mit dem Sitzsystem in Verbindung stehenden
Gurte sorgt.
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Zum
Verschwenken kann sich die obere Komponente 1 in Relation
zur unteren Komponente 2 in Schwenkrichtung 10 drehen.
Diese Drehbewegung wird in Schwenkrichtung 10 durch ein
Anschlagen der oberen an der unteren Komponente begrenzt. Hierzu
wird die mechanische Endposition eines Schlossbolzens 13 genutzt,
der in dieser Position in eine Schlossverriegelung 14 einrastet.
In die umgekehrte Richtung wird die Bewegung der oberen Komponente 1 durch
einen mechanischen Anschlag limitiert, der sich dadurch ergibt,
dass ein an der unteren Komponente 2 befestigter Rückhaltebolzen 11 in
ein Rückhalteprofil 12 eingreift,
welches an der oberen Komponente 1 befestigt ist. Dieser
Anschlag dient außerdem
auch der Erhöhung
der Stabilität
der Vorrichtung im unverschwenkten Zustand, da der mit dem Rückhalteprofil 12 im
Eingriff stehende Rückhaltebolzen 11 eine
mechanische, in Fahrtrichtung mittels Formschluss wirkende Verriegelung
darstellt.
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Um
ein ungewolltes Bewegen aus der unverschwenkten Position zu vermeiden,
sieht die Vorrichtung schließlich
einen Verriegelungsmechanismus vor, der sich aus einem Schlossbolzen 13 und
einer Schlossverriegelung 14 zusammensetzt. Um die in der
unverschwenkten Position verriegelte obere Komponente 1 zu
entriegeln, muss eine Entriegelung 15 betätigt werden,
die den Schlossbolzen 13 freigibt. Wird die obere Komponente 1 umgekehrt
aus der verschwenkten Position in die unverschwenkte Position zurück bewegt,
so rastet der Schlossbolzen 13 selbsttätig in die Schlossverriegelung 14 ein.
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In
der dargestellten Ausführungsform
sind die Gurtlaschen 7, der Gurtspanner 9 und
der mechanische Anschlag an den Rückenteilen 6a bzw. 6b befestigt;
sie können
jedoch auch an den im Wesentlichen horizontal angeordneten Teilen
der Komponente 1 bzw. 2 befestigt sein, wobei
jedoch eine entsprechende Einschränkung der Befestigungsmöglichkeiten
in Kauf genommen werden muss.
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Zur
Befestigung eines nicht dargestellten Kindersitzes auf der oberen
Komponente der Vorrichtung befinden sich mehrere Haltelaschen 20 an
verschiedenen Stellen derselben. Die Montage des Kindersitzes ist
dabei vorzugsweise derart vorzunehmen, dass er in die Haltelaschen
eingreift und beispielsweise mittels kurzer Gurtstücke zusätzlich an den
Gurtlaschen 7 gesichert werden kann. Im dargestellten Beispiel
befinden sich zwei Haltelaschen 20 am vorderen Rand der
oberen Komponente, die ein Einhaken des Kindersitzes ermöglichen,
und vier Gurtlaschen 7 an der Rückseite der oberen Komponente,
die der Fixierung von Gurtstücken
dienen, welche in herkömmlicher
Art am Kindersitz befestigt und dann um das Rückenteil der oberen Komponente
gelegt und dort fixiert werden.
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Die 2 zeigt
das Sitzsystem der 1 in einer Explosionsansicht
von der Seite. Nach der hier dargestellten Ausführungsform bildet eine handelsübliche M16-Schraube
den Lagerbolzen 4. Dieser steht mit einer Sicherungsmutter 16 sowie
dem Lagerbock 5 in Verbindung. Alle Elemente zusammen bilden
die gemeinsame Drehachse 3, um die sich die obere Komponente 1 in
Relation zur unteren Komponente 2 bewegen kann. Beim Verlassen
der eingerasteten Position dient ein Ausdrückfederbolzen 21 der
Freigabeunterstützung
des Schlossbolzens 13 aus der Schlossverriegelung. Beim
Erreichen der eingerasteten Position dient dieser einer Dämpfung des
Anschlagens der betreffenden Teile.
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Die 3 zeigt
eine Detailansicht des Lagerbocks 5. Dieser besteht im
Wesentlichen aus einem Lager 17, hier als Kugellager dargestellt,
welches mittels einer Lagerbefestigung 18 an der unteren Komponente 2 befestigt
und mit der Sicherungsmutter 16 gegen Lösen gesichert ist. An der Komponente 1 ist
der Lagerbolzen 4 befestigt, der mit dem Lager 17 im
Eingriff steht und so die gemeinsame Drehachse 3 bildet.
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In 4 wird
eine Detailansicht von oben auf den Rückhaltebolzen 11 gezeigt,
der mit dem Rückhalteprofil 12 im
Eingriff steht. Während
der Rückhaltebolzen
an der Komponente 2 befestigt ist, befindet sich das Rückhalteprofil
an der Komponente 1. Prinzipiell ist selbstverständlich auch
die umgekehrte Kombination möglich.
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In 5 ist
eine Detailansicht der Gurtbremse 8 von der Seite zu sehen.
Der Gurt 19, hier ein herkömmlicher Kfz-Gurt, wird in
der dargestellten Weise durch die Halterung geführt. Eine Feder 8a drückt in der
Ruheposition dabei so auf den Spannhebel 8b, dass dieser
den Gurt an einem dafür
vorgesehenen Klemmort 8c einklemmt, so dass dieser gebremst wird.
Zur Freigabe des Gurtes wird der Spannhebel 8b in Freigaberichtung 8d gedrückt, so
dass die Klemmwirkung aufgehoben wird.
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Die 6 zeigt
eine Detailansicht des Gurtspanners 9 mit eingelegtem Gurt 19.
Durch Betätigen des
Hebels des Gurtspanners 9a in Pfeilrichtung wird dieser
um die Drehachse des Gurtspanners 9b gewickelt, wodurch
sich der Gurt verkürzt
und entsprechend gespannt wird.
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- 1
- obere
Komponente
- 2
- untere
Komponente
- 3
- Drehpunkt,
Drehachse, gemeinsame Drehachse
- 4
- Lagerbolzen
- 5
- Lagerbock
mit Kugellager
- 6a
- Rückenteil
- 6b
- Rückenteil
- 7
- Gurtlasche
- 8
- Gurtbremse
- 8a
- Feder
- 8b
- Spannhebel
- 8c
- Klemmort
- 8d
- Freigaberichtung
- 9
- Gurtspanner
- 9a
- Hebel
des Gurtspanners
- 9b
- Drehachse
des Gurtspanners
- 10
- Schwenkrichtung
- 11
- Rückhaltebolzen
- 12
- Rückhalteprofil
- 13
- Schlossbolzen
- 14
- Schlossverriegelung
- 15
- Entriegelungshebel
- 16
- Sicherungsmutter
- 17
- Lager/Kugellager
- 18
- Lagerbefestigung
- 19
- Gurt
- 20
- Haltelasche
- 21
- Ausdrückfederbolzen