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DE202007006256U1 - Sitzsystem für Fahrzeuge - Google Patents

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DE202007006256U1
DE202007006256U1 DE200720006256 DE202007006256U DE202007006256U1 DE 202007006256 U1 DE202007006256 U1 DE 202007006256U1 DE 200720006256 DE200720006256 DE 200720006256 DE 202007006256 U DE202007006256 U DE 202007006256U DE 202007006256 U1 DE202007006256 U1 DE 202007006256U1
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rotation
seating system
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  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Sitzsystem umfassend mindestens ein Mittel zur lösbaren Befestigung an einer Fahrzeugkarosserie, bestehend aus zwei funktionell aufeinander abgestimmten und übereinander anordbaren sowie koppelbaren Komponenten, wobei die untere Komponente zur Aufnahme der oberen Komponente ausgelegt ist und einen Drehpunkt aufweist, um welchen die obere Komponente verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehpunkt (3) in Bezug auf die Sitzfläche nicht mittig, sondern seitlich angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein die Fahrzeug- sowie die Autozubehörindustrie. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Sitzsystem, das in Fahrzeugen lösbar befestigt und seitlich verschwenkt werden kann.
  • Gewöhnlich sind Fahrzeuge mit Sitzen zur Personenbeförderung ausgerüstet. Für die Beförderung bestimmter Zielgruppen wie Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Behinderte werden zusätzlich auf den Sitzen anzubringende Sitzmöbel angeboten, mit denen diese Personen sicher befördert werden können. Teilweise werden derartige Einrichtungen bereits ab Werk als zusätzliche Ausstattung eines Fahrzeuges ausgeliefert.
  • Diese allgemein als Baby- oder Kindersitz bekannten Vorrichtungen weisen zumeist einen vollständigen Sitz mit oder ohne Lehne auf und können mit der Fahrzeugkarosserie lösbar verbunden werden. Obwohl diese Sitze zumeist über geeignete Mittel zur Verstellung der Neigung der Sitzposition verfügen, sind im Stand der Technik keine entsprechenden Vorrichtungen bekannt, mit denen das Hineinsetzen in bzw. das Aufstehen aus denselben über ein einfaches seitliches Verschwenken erleichtert wird. Bei der Beladung eines im Fahrzeug montierten herkömmlichen Kindersitzes muss das Kind von der Hilfsperson weit in das Innere des Fahrzeuges hineingehoben und anschließend nach hinten in den Kindersitz verbracht werden. Zudem müssen die Rückhaltesysteme eines solchen Sitzes aus einer gebückten und gedrehten Position der Hilfsperson angelegt und gesichert werden. Dieselbe, wenn auch umgekehrte Prozedur ist beim Heraushelfen des Beförderten durchzuführen. Die dabei insgesamt auf die Hilfsperson wirkenden Belastungen sind insbesondere bei schweren Kindern oder Behinderten erheblich und aufgrund ihrer Asymmetrie besonders unangenehm.
  • Wünschenswert wäre daher die Möglichkeit des Beladens eines derartigen Sitzes, ohne dass die erheblichen und insbesondere die asymmetrischen Belastungen auf die Hilfsperson wirken.
  • Der Stand der Technik umfasst eine Vielzahl von Einrichtungen, mit denen Fahrzeugsitze gedreht werden können. Die im Folgenden zum Überblick gegebene, beispielhafte Auswahl ist daher nicht als erschöpfend anzusehen.
  • Aus der EP 1 659 021 A2 ist eine insbesondere für Autositze vorgesehene Dreheinrichtung bekannt. Aus den Zeichnungen geht hervor, dass die Vorrichtung aus zwei runden Platten besteht, die in ihrer Mitte eine gemeinsame Drehachse aufweisen. Ein auf diesen Platten montierter Sitz kann daher um seine Mittelachse gedreht werden.
  • Auch aus der EP 1 710 119 A2 ist ein derart um seine Mittelachse drehbarer Fahrersitz bekannt. Wie zuvor wird die Drehbarkeit durch Verwendung zweier Platten realisiert, wobei die obere Platte die Aufnahme für den Sitz bietet und um einen mittig angeordneten Drehpunkt in Bezug auf die untere Platte gedreht werden kann.
  • Die mit den bekannten Vorrichtungen des Standes der Technik ausführbare Drehbewegung erfordert einen ausreichend bemessenen Raum, um diese Bewegung ausführen zu können. In engen Räumen, wie sie beispielsweise innerhalb von Fahrzeugen wie z.B. Autos regelmäßig vorliegen, kann zumeist nicht ausreichend Raum für die gewünschte Drehung eines Sitzes, ggf. einschließlich seiner Lehne bereitgestellt werden. Insbesondere bei Sitzen, die zur Beförderung von Säuglingen und kleinen Kindern, aber auch von Behinderten auf den Rücksitzen oder der Rücksitzbank verwendbar sein sollen, steht nicht ausreichend Platz für die auszuübende Drehbewegung zur Verfügung, da der hintere Bereich bzw. die Lehne solcher Sitze an den Lehnen der Rücksitze oder der Rücksitzbank anstoßen würde, weshalb der Stand der Technik bisher auch keine Sitzsysteme der erfindungsgemäßen Funktionalität beschreibt.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht daher in der Bereitstellung eines an einer Fahrzeugkarosserie lösbar befestigbaren Sitzsystems, mit dem die beschriebenen Nachteile des Standes der Technik überwunden werden können. Dieses Sitzsystem soll gewährleisten, dass die Sitzfläche gegebenenfalls einschließlich seiner Lehne an der Rückenlehne des eigentlichen Fahrzeugsitzes oder der Rücksitzbank vorbei seitlich verschwenkt werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch Bereitstellung des Sitzsystems gemäß Hauptanspruch gelöst. Besondere Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen dargestellt und gehen aus der nachfolgenden Beschreibung sowie den begleitenden Zeichnungen hervor.
  • Die Erfindung betrifft daher ein Sitzsystem, das mindestens ein Mittel zur lösbaren Befestigung an einer Fahrzeugkarosserie umfasst und aus zwei funktionell aufeinander abgestimmten und übereinander anordbaren sowie koppelbaren Komponenten besteht, wobei die untere Komponente zur Aufnahme der oberen Komponente ausgelegt ist und einen Drehpunkt aufweist, um welchen die obere Komponente verschwenkbar ist. Erfindungsgemäß ist dieser Drehpunkt 3 in Bezug auf die Sitzfläche nicht mittig, sondern seitlich angeordnet.
  • Durch diese seitliche Anordnung ist gewährleistet, dass bei einer Drehung des Sitzes oder der Sitzfläche ein Berühren der hinteren Ecken und/oder der Lehne mit der Rückenlehne eines fahrzeugeigenen Sitzes minimiert oder sogar ganz vermieden werden kann. Es wird also ein Verschwenken des Sitzes oder der Sitzfläche ermöglicht, ohne dass hinter dem Sitz oder der Sitzfläche zusätzlicher Raum zum Ermöglichen der Drehbewegung vorgesehen sein muss. Bei einer mittigen Anordnung dieses gemeinsamen Drehpunktes, wie ihn die im Stand der Technik bekannten Systeme ausschließlich aufweisen, würden die hinteren Ecken bei einer Drehung des Sitzes bzw. der Sitzfläche vorübergehend über seinen bzw. ihren hinteren Rand hinausragen, wodurch eine Drehbewegung insbesondere bei einem Drehwinkel von mehr als etwa 45 Grad blockiert wäre. Erst die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht eine besonders bequeme Be- und Entladung des Sitzes von der Seite, wozu ein Drehwinkel nahe 90 Grad ausgeführt werden muss.
  • Aufgrund der sehr einfachen Bauform umfasst das erfindungsgemäße Sitzsystem in seiner Grundausführung nur eine sehr geringe Anzahl von Einzelteilen, so dass eine besonders kostengünstige Herstellung möglich ist. Weiterhin ist die Vorrichtung praktisch wartungsfrei, da sie zur Ausführung der erfindungsgemäß vorgesehenen Bewegung keine komplexen und somit anfälligen Konstruktionen benötigt.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des Sitzsystems ist das mindestens eine Mittel zur lösbaren Befestigung an der unteren Komponente des Sitzsystems angeordnet. Das Mittel dient der sicheren und festen Verankerung des Sitzsystems während der Benutzung. Eine Anordnung an der unteren Komponente des Sitzsystems ist vorteilhaft, weil diese im Gegensatz zur oberen Komponente jederzeit in Fahrtrichtung ausgerichtet bleiben kann und nicht an der erfindungsgemäßen Drehbewegung beteiligt ist.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Sitzsystems ist das mindestens eine Mittel aus der Gruppe bestehend aus mechanischen Kopplungen und Führungshilfen für Fahrzeuggurte ausgewählt und umfasst daher sowohl direkte als auch indirekte Befestigungsmittel.
  • Demnach kann die erfindungsgemäße Vorrichtung mittels eines handelsüblichen Gurtsystems an üblichen Fahrzeugsitzen befestigt werden. Diese Gurtaufnahmen sind an geeigneten Stellen des Sitzsystems angeordnet, so dass sie Aufnahmen für Zwei- bzw. Dreipunktgurte bieten. Besonders bevorzugt sind die Gurtaufnahmen an der unteren Komponente angeordnet, da diese im Wesentlichen unbeweglich ausgestaltet ist. Ein derartig ausgestattetes Sitzsystem eignet sich daher insbesondere zum nachträglichen und/oder vorübergehenden Einbau in bereits vorhandene Fahrzeuge mit üblichen Personenrückhaltesystemen.
  • Alternativ oder zusätzlich kann die untere Komponente der erfindungsgemäßen Vorrichtung mittels besonderer mechanischer Kopplungen, die zu einer im Fahrzeug befindlichen Führungshilfe passen, lösbar an der Fahrzeugkarosserie befestigt werden. Insbesondere das in Personenkraftwagen weit verbreitete IsoFix®-System zur einfachen Halterung von Sitzen mit entsprechenden Aufnahmen bietet sich demnach als Alternative zur oben beschriebenen Gurtbefestigung an.
  • Durch Lösen der Gurte bzw. Ausklinken der mechanischen Kopplung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung schnell und einfach vom Fahrzeug gelöst werden, um beispielsweise den Sitz für andere Personen frei zu machen, oder um ein Umklappen des Sitzes zwecks Vergrößerung des Laderaums zu ermöglichen.
  • Das erfindungsgemäße Sitzsystem kann dabei so ausgestaltet sein, dass die obere Komponente als Sitz oder alternativ als Sitzaufnahme ausgestaltet ist.
  • Ist die obere Komponente als Sitz ausgestaltet, so umfasst sie eine entsprechende Sitzschale zur Aufnahme des Insassen sowie gewünschtenfalls zu dessen Sicherung notwendige Rückhaltesysteme wie z.B. Haltegurte. Mit anderen Worten entspricht diese Ausführungsalternative z.B. einem Kindersitz, in welchen zumindest die obere Komponente integriert ist.
  • Ist die obere Komponente lediglich als Sitzaufnahme ausgestaltet, so umfasst sie zumindest entsprechende Aufnahmemöglichkeiten zur Montage eines Kindersitzes, der bei dieser Ausführungsvariante daher kein erfindungswesentlicher Bestandteil des vorliegenden Sitzsystems darstellt. Derartige Sitze können besonders bevorzugt handelsübliche Babyschalen oder Kindersitze sein, welche erfindungsgemäß fest mit der Sitzaufnahme verbunden, bei Bedarf jedoch auch wieder von dieser gelöst werden können, beispielsweise wenn ein größerer Sitz zur Aufnahme des Insassen benötigt wird.
  • Aufgrund der beschriebenen Ausführungsvarianten sind daher erfindungsgemäß sowohl Komplettsitze als auch Vorrichtungen zur Verwendung herkömmlicher Sitze umfasst.
  • Wie bereits zuvor ausgeführt, ist der Drehpunkt 3 in Bezug auf die Sitzfläche nicht mittig, sondern seitlich angeordnet. Vorzugsweise beträgt der Abstand des Drehpunktes 3 von der durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden Medianebene 10% bis 40%, besonders bevorzugt etwa 25% der Sitzbreite. Eine Medianebene der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist jede Ebene, deren Flächennormale im Wesentlichen zur Seite, also in Türrichtung und somit in Sitzrichtung des verschwenkten Sitzes weist. Diese Ebene teilt den unverschwenkten Sitz oder die unverschwenkte Sitzfläche demnach in eine linke und eine rechte Hälfte. Verläuft die Medianebene durch die Mitte der Sitzfläche, so sind beide Hälften ungefähr gleich groß.
  • Vorzugsweise beträgt der Abstand des Drehpunkts von der durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden Frontalebene 10% bis 40%, besonders bevorzugt etwa 25% der Sitztiefe, sofern ein derartiger Versatz der konkreten Ausführungsform nach auch vorgesehen ist. Eine Frontalebene der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist jede senkrecht verlaufende Ebene, deren Flächennormale im Wesentlichen nach vorne, also in Fahrtrichtung weist. Durch den in dieser besonders bevorzugten Ausführungsform erfindungsgemäß zusätzlich vorgesehenen Versatz des Drehpunkts hinter oder vor die beschriebene Ebene wird in Verbindung mit dem erfindungsgemäßen seitlichen Versatz je nach Platzangebot das Finden einer optimierten Endposition für das verschwenkte Sitzsystem ermöglicht. Befindet sich der Drehpunkt nach hinten versetzt, so führt dies zu einer Verschiebung des verschwenkten Sitzsystems weiter nach hinten; befindet sich der Drehpunkt nach vorne versetzt, so resultiert dies in einer Verschiebung des verschwenkten Sitzsystems weiter nach vorne.
  • Der maximale Drehwinkel zwischen oberer und unterer Komponente liegt bevorzugt im Bereich von 45 bis 90 Grad. Kleinere Winkel sind zwar möglich, bieten jedoch eine ungenügende Unterstützung beim Be- und Entladen; größere Winkel können bei typischen Fahrzeugen zu einem Anschlagen des verschwenkten Sitzsystems an die Fahrzeugkarosserie führen, da diese das Sitzsystem an einem weiteren Verschwenken hindert. Besonders bevorzugt ist ein maximaler Drehwinkel des verschwenkten Sitzsystems von 80 bis 90 Grad.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst die untere und/oder obere Komponente des Sitzsystems jeweils ein Rückenteil 6a und/oder 6b, welches mit der unteren bzw. oberen Komponente fest verbunden ist. Der Winkel zwischen der jeweiligen Komponente und dem jeweiligen Rückenteil beträgt dabei bevorzugt 90 bis 125 Grad und besonders bevorzugt etwa 115 Grad.
  • Für den Fall, dass die obere Komponente lediglich als Sitzaufnahme ausgestaltet ist, dient ein an ihr befestigtes Rückenteil 6a der Vergrößerung der Kontaktfläche zwischen dem erfindungsgemäßen Sitzsystem und dem darauf montierten Sitz. Für den Fall, dass die obere Komponente selber als Sitz ausgestaltet ist, dient ein an ihr befestigtes Rückenteil 6A der Aufnahme beispielsweise einer entsprechenden Polsterfläche und ggf. Lehnen.
  • Für den Fall, dass die untere Komponente ein an ihr befestigtes Rückenteil 6b umfasst, dient dieses der Vergrößerung der Kontaktfläche zwischen der unteren Komponente und dem Fahrzeugsitz, auf welchem das Sitzsystem aufliegt.
  • Die Lage des Sitzsystems wird dadurch stabilisiert. Dies kann insbesondere dann vorteilhaft sein, wenn das Sitzsystem (indirekt) mittels Gurten am Fahrzeug befestigt wird. In diesem Fall sind die Gurtaufnahmen besonders vorteilhaft mindestens zusätzlich auch an dem Rückenteil 6b angeordnet.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sitzsystems sind die Komponenten baulich derart aufeinander abgestimmt, dass sie eine gemeinsame im Wesentlichen senkrechte Drehachse aufweisen, deren Position durch den Drehpunkt 3 der unteren Komponente vorgegeben ist. Für diesen speziellen Fall befinden sich also die Drehpunkte der oberen und der unteren Komponente auf einer Linie, die im Wesentlichen senkrecht verläuft, weswegen auch von einer gemeinsamen Drehachse gesprochen werden kann, deren Lage von der unteren feststehenden Komponente vorgegeben wird, und um die sich die obere bewegbare Komponente drehen kann.
  • Nach einer alternativen, besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sitzsystems sind die Komponenten baulich derart aufeinander abgestimmt, dass sie jeweils eine im Wesentlichen senkrechte Drehachse aufweisen, wobei diese beiden Drehachsen versetzt zueinander angeordnet sind und die Position der Drehachse der unteren Komponente durch ihren Drehpunkt 3 vorgegeben ist. Im Vergleich zur davor beschriebenen Variante ist die ehemals gemeinsame Drehachse nun unterbrochen ausgestaltet, wobei deren beide Teile parallel, aber versetzt zueinander angeordnet sind. Der bauliche Zusammenhalt beider Komponenten wird dann mittels eines Verbindungselementes gewährleistet, welches zwischen der oberen und der unteren Komponente des Sitzsystems angeordnet ist und geeignete Aufnahmen für beide Drehachsen aufweist. Die Lage derjenigen Drehachse, die der unteren Komponente zugeordnet ist, wird jedoch nach wie vor durch den außermittig liegenden Drehpunkt 3 festgelegt.
  • Im Gegensatz zur davor beschriebenen Variante mit einer gemeinsamen Drehachse bieten zwei zueinander versetzte Drehachsen eine entsprechend größere Bewegungsfreiheit, die in bestimmten Fällen notwendig ist, um in besonders beengten Situationen trotzdem die erfindungsgemäß gewünschte Wirkung des seitlichen Verschwenkens ohne Berührung der Lehnen zu erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die obere Komponente drehbar und nicht starr im Verbindungselement gelagert ist.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umfasst das Sitzsystem ein Sicherungsmittel gegen unbeabsichtigtes Verschwenken. Ein Sicherungsmittel, welches zumindest ein Verschwenken der oberen Komponente aus der nach vorne gerichteten Fahrtposition verhindert, ist notwendig, um einen sicheren Transport des Insassen während der Fahrt zu gewährleisten.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform umfasst das Sitzsystem außerdem ein Sicherungsmittel gegen ein unerwünschtes Zurückschwenken aus der verschwenkten Position, da vorteilhafterweise auch während des Be- und Entladevorganges Bewegungen des Sitzes zu unterbinden sind.
  • Am meisten bevorzugt werden beide Funktionen von demselben Sicherungsmittel erfüllt.
  • Weiterhin kann das erfindungsgemäße Sitzsystem ein Mittel zum Anheben während des Drehens umfassen. Ein derartiges Mittel hebt die obere Komponente während des Verschwenkens an, so dass ein Be- und Entladen in einer weniger gebückten Haltung der Hilfsperson ermöglicht wird. Dieses Mittel kann beispielsweise durch Gasdruck- oder Metallfedern, oder besonders bevorzugt durch eine entsprechend geformte, ansteigende Oberkante eines im Drehpunkt befindlichen Drehscharniers bereitgestellt werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sitzsystems ist dieses so ausgestaltet, dass der Winkel zwischen der gemeinsamen bzw. den zueinander versetzen Drehachse(n) und der Frontalebene des Sitzsystems variabel einstellbar ist. Eine jederzeit im Wesentlichen senkrecht stehende Drehachse ist wünschenswert, um den Schwerpunkt der oberen Komponente immer in annähernd der gleichen horizontalen Ebene zu halten. Würde beim Verschwenken der besagte Schwerpunkt diese Ebene nach oben hin verlassen, müsste zusätzliche potenzielle Energie aufgewendet werden; umgekehrt würde bei einem Verlassen der Ebene nach unten potenzielle Energie frei, was zu einer selbsttätigen und möglicherweise unkontrollierten Weiterbewegung der Komponente führen könnte. Auch eine Kombination beider Bewegungsrichtungen während des Verschwenkens in Abhängigkeit unterschiedlicher Drehwinkel ist denkbar und sollte vermieden werden. Der genaue Sitzflächenwinkel kann jedoch von Fahrzeug zu Fahrzeug variieren und ist im Voraus nicht bekannt. Wird nun das erfindungsgemäße Sitzsystem auf einen Fahrzeugsitz mit einem unbekannten Sitzflächenwinkel aufgesetzt, so ist es wahrscheinlich, dass die Ausrichtung der Drehachse zunächst nicht senkrecht verläuft. Ist die Vorrichtung aber erfindungsgemäß so ausgestaltet, dass sie eine Anpassung des Winkels der Drehachse ermöglicht, kann diese Ausrichtung wieder in eine im Wesentlichen senkrechte Position gebracht werden.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind alle wesentlichen, die Schwenkrichtung bestimmenden Teile doppelt und symmetrisch zur durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden Medianebene vorhanden, so dass die Schwenkrichtung leicht geändert werden kann. Derartige Elemente sind vor allem die Aufnahme(n) bzw. Lagerungen, welche die Lage des Drehpunktes 3 bzw. der Drehachse(n) bestimmen, sowie möglicherweise vorgesehene Sicherungs- und/oder Bedienungseinrichtungen.
  • Wird die Vorrichtung nun von einer auf die andere Fahrzeugseite umgebaut, kann mit geringem Aufwand eine Änderung der Schwenkrichtung dergestalt erfolgen, dass nach einem Abheben der oberen von der unteren Komponente die Lage des Drehpunktes 3 bzw. der Drehachse(n) symmetrisch zur Medianebene geändert wird bzw. werden, so dass nach anschließender Rückmontage der oberen Komponente das Sitzsystem zur entgegen gesetzten Seite verschwenkt werden kann. Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind auch die zur Bedienung des Sitzsystems notwendigen Elemente, insbesondere die zur Ver- und Entriegelung der oberen Komponente vorgesehenen Mittel, entweder zentrisch oder beidseitig doppelt vorhanden, so dass eine bequeme Bedienung der Vorrichtung(en) von beiden Seiten her möglich ist.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Position der Drehachse parallel zur Frontalebene verschiebbar gelagert und in den jeweiligen Endpositionen einrastbar. Dadurch wird ein besonders einfacher Wechsel der Verschwenkungsrichtung sowie gegebenenfalls ein einfaches Anpassen der Position des Drehpunktes bzw. der oder den Drehachse(n) an die konkreten räumlichen Gegebenheiten ermöglicht. Hierzu kann die Vorrichtung auch weitere, zwischen den Endpunkten liegende Einrastpunkte bereitstellen.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das Sitzsystem als fahrzeugintegriertes System ausgestaltet. Die funktionellen Komponenten sind dann in den herkömmlichen Fahrzeugsitz, der sowohl vorne als auch hinten angeordnet sein kann, derart integriert, dass ein Verschwenken des Sitzes oder zumindest der Sitzfläche ohne weitere Hilfsmittel möglich ist. Dadurch kann die Vorrichtung auch als Ein- und Ausstiegshilfe für beliebige, insbesondere gebrechliche oder behinderte Personen eingesetzt werden. Gleichwohl kann gewünschtenfalls auf dem integrierten schwenkbaren Sitzsystem weiterhin beispielsweise ein herkömmlicher Kindersitz montiert werden, welcher dann gemeinsam mit dem Fahrzeugsitz verschwenkt wird, so dass diese Ausführungsform der Erfindung eine besonders universelle Variante derselben darstellt.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das integrierte Sitzsystem dabei so ausgestaltet, dass es ein Umklappen des jeweiligen Rückenteiles, beispielsweise zwecks Vergrößerung des Laderaumes, erlaubt.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird die Drehbewegung und/oder die ggf. vorhandene Betätigung eines Sicherungsmittels gegen unbeabsichtigtes Verschwenken ganz oder teilweise von einem oder mehreren Motoren unterstützt oder durchgeführt. Dadurch kann insbesondere schwächeren Personen die Bedienung des erfindungsgemäßen Sitzsystems oder auch eine Nutzung desselben erleichtert bzw. ermöglicht werden. Auch eine Kopplung des Sitzsystems beispielsweise mit einer Fahrzeugfernbedienung oder einem Türkontakt kann vorgesehen werden, um einen möglichst hohen Grad an Bequemlichkeit für die Bedienperson zu gewährleisten.
  • Bestimmte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen und die Bezugszeichenliste näher erläutert.
  • Die 1 stellt eine dreidimensionale Ansicht einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Sitzsystems dar. Dieses besteht aus einer oberen Komponente 1 und einer unteren Komponente 2, welche mittels einer gemeinsamen Drehachse 3 funktionell miteinander gekoppelt werden können. Hierzu ist ein außermittig angeordneter Lagerbolzen 4 vorgesehen, der fest mit der oberen Komponente 1 verbunden ist und in einen Lagerbock 5 der unteren Komponente 2 eingreifen kann. Die obere wie auch die untere Komponente umfassen jeweils ein Rückenteil 6a bzw. 6b. Diese Rückenteile sind mit den entsprechenden Komponenten 1 bzw. 2 fest verbunden.
  • Zur Befestigung an einem Fahrzeugsitz umfasst das Sitzsystem Gurtlaschen 7 für einen bzw. mehrere nicht dargestellte Gurte. Zur Vermeidung des Verrutschens des bzw. der Gurte ist vorteilhafterweise außerdem eine Gurtbremse 8 vorgesehen. Zusätzlich umfasst das Sitzsystem einen Gurtspanner 9, der für eine ausreichende Spannung des bzw. der mit dem Sitzsystem in Verbindung stehenden Gurte sorgt.
  • Zum Verschwenken kann sich die obere Komponente 1 in Relation zur unteren Komponente 2 in Schwenkrichtung 10 drehen. Diese Drehbewegung wird in Schwenkrichtung 10 durch ein Anschlagen der oberen an der unteren Komponente begrenzt. Hierzu wird die mechanische Endposition eines Schlossbolzens 13 genutzt, der in dieser Position in eine Schlossverriegelung 14 einrastet. In die umgekehrte Richtung wird die Bewegung der oberen Komponente 1 durch einen mechanischen Anschlag limitiert, der sich dadurch ergibt, dass ein an der unteren Komponente 2 befestigter Rückhaltebolzen 11 in ein Rückhalteprofil 12 eingreift, welches an der oberen Komponente 1 befestigt ist. Dieser Anschlag dient außerdem auch der Erhöhung der Stabilität der Vorrichtung im unverschwenkten Zustand, da der mit dem Rückhalteprofil 12 im Eingriff stehende Rückhaltebolzen 11 eine mechanische, in Fahrtrichtung mittels Formschluss wirkende Verriegelung darstellt.
  • Um ein ungewolltes Bewegen aus der unverschwenkten Position zu vermeiden, sieht die Vorrichtung schließlich einen Verriegelungsmechanismus vor, der sich aus einem Schlossbolzen 13 und einer Schlossverriegelung 14 zusammensetzt. Um die in der unverschwenkten Position verriegelte obere Komponente 1 zu entriegeln, muss eine Entriegelung 15 betätigt werden, die den Schlossbolzen 13 freigibt. Wird die obere Komponente 1 umgekehrt aus der verschwenkten Position in die unverschwenkte Position zurück bewegt, so rastet der Schlossbolzen 13 selbsttätig in die Schlossverriegelung 14 ein.
  • In der dargestellten Ausführungsform sind die Gurtlaschen 7, der Gurtspanner 9 und der mechanische Anschlag an den Rückenteilen 6a bzw. 6b befestigt; sie können jedoch auch an den im Wesentlichen horizontal angeordneten Teilen der Komponente 1 bzw. 2 befestigt sein, wobei jedoch eine entsprechende Einschränkung der Befestigungsmöglichkeiten in Kauf genommen werden muss.
  • Zur Befestigung eines nicht dargestellten Kindersitzes auf der oberen Komponente der Vorrichtung befinden sich mehrere Haltelaschen 20 an verschiedenen Stellen derselben. Die Montage des Kindersitzes ist dabei vorzugsweise derart vorzunehmen, dass er in die Haltelaschen eingreift und beispielsweise mittels kurzer Gurtstücke zusätzlich an den Gurtlaschen 7 gesichert werden kann. Im dargestellten Beispiel befinden sich zwei Haltelaschen 20 am vorderen Rand der oberen Komponente, die ein Einhaken des Kindersitzes ermöglichen, und vier Gurtlaschen 7 an der Rückseite der oberen Komponente, die der Fixierung von Gurtstücken dienen, welche in herkömmlicher Art am Kindersitz befestigt und dann um das Rückenteil der oberen Komponente gelegt und dort fixiert werden.
  • Die 2 zeigt das Sitzsystem der 1 in einer Explosionsansicht von der Seite. Nach der hier dargestellten Ausführungsform bildet eine handelsübliche M16-Schraube den Lagerbolzen 4. Dieser steht mit einer Sicherungsmutter 16 sowie dem Lagerbock 5 in Verbindung. Alle Elemente zusammen bilden die gemeinsame Drehachse 3, um die sich die obere Komponente 1 in Relation zur unteren Komponente 2 bewegen kann. Beim Verlassen der eingerasteten Position dient ein Ausdrückfederbolzen 21 der Freigabeunterstützung des Schlossbolzens 13 aus der Schlossverriegelung. Beim Erreichen der eingerasteten Position dient dieser einer Dämpfung des Anschlagens der betreffenden Teile.
  • Die 3 zeigt eine Detailansicht des Lagerbocks 5. Dieser besteht im Wesentlichen aus einem Lager 17, hier als Kugellager dargestellt, welches mittels einer Lagerbefestigung 18 an der unteren Komponente 2 befestigt und mit der Sicherungsmutter 16 gegen Lösen gesichert ist. An der Komponente 1 ist der Lagerbolzen 4 befestigt, der mit dem Lager 17 im Eingriff steht und so die gemeinsame Drehachse 3 bildet.
  • In 4 wird eine Detailansicht von oben auf den Rückhaltebolzen 11 gezeigt, der mit dem Rückhalteprofil 12 im Eingriff steht. Während der Rückhaltebolzen an der Komponente 2 befestigt ist, befindet sich das Rückhalteprofil an der Komponente 1. Prinzipiell ist selbstverständlich auch die umgekehrte Kombination möglich.
  • In 5 ist eine Detailansicht der Gurtbremse 8 von der Seite zu sehen. Der Gurt 19, hier ein herkömmlicher Kfz-Gurt, wird in der dargestellten Weise durch die Halterung geführt. Eine Feder 8a drückt in der Ruheposition dabei so auf den Spannhebel 8b, dass dieser den Gurt an einem dafür vorgesehenen Klemmort 8c einklemmt, so dass dieser gebremst wird. Zur Freigabe des Gurtes wird der Spannhebel 8b in Freigaberichtung 8d gedrückt, so dass die Klemmwirkung aufgehoben wird.
  • Die 6 zeigt eine Detailansicht des Gurtspanners 9 mit eingelegtem Gurt 19. Durch Betätigen des Hebels des Gurtspanners 9a in Pfeilrichtung wird dieser um die Drehachse des Gurtspanners 9b gewickelt, wodurch sich der Gurt verkürzt und entsprechend gespannt wird.
  • 1
    obere Komponente
    2
    untere Komponente
    3
    Drehpunkt, Drehachse, gemeinsame Drehachse
    4
    Lagerbolzen
    5
    Lagerbock mit Kugellager
    6a
    Rückenteil
    6b
    Rückenteil
    7
    Gurtlasche
    8
    Gurtbremse
    8a
    Feder
    8b
    Spannhebel
    8c
    Klemmort
    8d
    Freigaberichtung
    9
    Gurtspanner
    9a
    Hebel des Gurtspanners
    9b
    Drehachse des Gurtspanners
    10
    Schwenkrichtung
    11
    Rückhaltebolzen
    12
    Rückhalteprofil
    13
    Schlossbolzen
    14
    Schlossverriegelung
    15
    Entriegelungshebel
    16
    Sicherungsmutter
    17
    Lager/Kugellager
    18
    Lagerbefestigung
    19
    Gurt
    20
    Haltelasche
    21
    Ausdrückfederbolzen

Claims (9)

  1. Sitzsystem umfassend mindestens ein Mittel zur lösbaren Befestigung an einer Fahrzeugkarosserie, bestehend aus zwei funktionell aufeinander abgestimmten und übereinander anordbaren sowie koppelbaren Komponenten, wobei die untere Komponente zur Aufnahme der oberen Komponente ausgelegt ist und einen Drehpunkt aufweist, um welchen die obere Komponente verschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehpunkt (3) in Bezug auf die Sitzfläche nicht mittig, sondern seitlich angeordnet ist.
  2. Sitzsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Mittel zur lösbaren Befestigung an der unteren Komponente des Sitzsystems angeordnet ist.
  3. Sitzsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Mittel aus der Gruppe bestehend aus mechanischen Kopplungen und Führungshilfen für Fahrzeuggurte ausgewählt ist.
  4. Sitzsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Komponente als Sitz oder als Sitzaufnahme ausgestaltet ist.
  5. Sitzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand des Drehpunktes (3) von der durch die Mitte der Sitzfläche verlaufenden Medianebene ungefähr 25% der Sitzbreite beträgt.
  6. Sitzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere und/oder obere Komponente ein Rückenteil (6a, 6b) umfasst.
  7. Sitzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten baulich derart aufeinander abgestimmt sind, dass sie eine gemeinsame im Wesentlichen senkrechte Drehachse aufweisen, deren Position durch den Drehpunkt (3) der unteren Komponente vorgegeben ist.
  8. Sitzsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten baulich derart aufeinander abgestimmt sind, dass sie jeweils eine im Wesentlichen senkrechte Drehachse aufweisen, wobei diese beiden Drehachsen versetzt zueinander angeordnet sind und die Position der Drehachse der unteren Komponente durch ihren Drehpunkt (3) vorgegeben ist.
  9. Sitzsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es ein Sicherungsmittel gegen unbeabsichtigtes Verschwenken umfasst.
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