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DE202007006058U1 - Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial - Google Patents

Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial Download PDF

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DE202007006058U1
DE202007006058U1 DE200720006058 DE202007006058U DE202007006058U1 DE 202007006058 U1 DE202007006058 U1 DE 202007006058U1 DE 200720006058 DE200720006058 DE 200720006058 DE 202007006058 U DE202007006058 U DE 202007006058U DE 202007006058 U1 DE202007006058 U1 DE 202007006058U1
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Abstract

Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem einen Boden (18) und Seitenwände (6) aufweisenden unteren Verpackungsteil (2) und einem Seitenwände (20) aufweisenden oberen Verpackungsteil (4), wobei zur Bildung einer gemeinsamen Verpackung die beiden Verpackungsteile (2, 4) ineinander gesteckt sind, sich zumindest mit einem Befestigungsabschnitt (34) ihrer Seitenwände (20) in einem Überlappungsbereich überlappen und dort durch mindestens eine Befestigungsstelle (38, 42) lösbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenwand (20) des oberen Verpackungsteils (4) mit dem mindestens einen Befestigungsabschnitt (34) innen an einer Seitenwand (6) des unteren Verpackungsteils (2) liegt und der mindestens eine Befestigungsabschnitt (34) des oberen Verpackungsteils (4) mit dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils (4) lösbar und mit dem unteren Verpackungsteil (2) fest verbunden ist und vom unteren Verpackungsteil (2) vollständig bedeckt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem einen Boden und Seitenwände aufweisenden unteren Verpackungsteil und einem Seitenwände aufweisenden oberen Verpackungsteil, wobei zur Bildung einer gemeinsamen Verpackung die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind, sich zumindest mit einem Befestigungsabschnitt ihrer Seitenwände in einem Überlappungsbereich überlappen und dort durch mindestens eine Befestigungsstelle lösbar miteinander verbunden sind.
  • Bei einer solchen zweiteiligen Verpackung sind zunächst das untere Verpackungsteil und das obere Verpackungsteil miteinander verbunden und bilden zur Aufnahme von geeigneten Artikeln eine im wesentlichen geschlossene Verpackung. In diesem im wesentlichen geschlossenen Zustand wird die Verpackung gewöhnlich auch transportiert, so dass während des Transportes die in der Verpackung enthaltenen Artikel entsprechend geschützt sind. Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen. Dadurch werden die in der Verpackung enthaltenen Artikel für den Verkauf frei zugänglich; denn sie stehen in dem unteren Verpackungsteil, der nach Abnehmen des obe ren Verpackungsteils zurückbleibt und als trayförmige Verpackung für die Präsentation der Artikel dient.
  • Aus der DE 43 25 431 A1 ist beispielsweise eine zweiteilige Verpackung bekannt, bei welcher zum Lösen der Verbindung von außen zugängliche Befestigungslaschen vorgesehen sind, die über Trennlinien mit der betreffenden Wand lösbar verbunden sind, so dass bei einem Lösen der Verbindungen durch Zug an den Befestigungslaschen die beiden Verpackungsteile voneinander getrennt werden können. Die Befestigungslaschen sind als nach oben weisende Fortsätze der angrenzenden Seitenwände ausgebildet und über ein Verbindungsfeld miteinander verbunden, das über eine Schnittlinie an die Oberkanten der Seitenwände angrenzt.
  • Bei den herkömmlichen Konstruktionen führte der Trennvorgang zu Beeinträchtigungen des unteren Verpackungsteils, die sich zumindest in Form einer sichtbar gebliebenen Abrisskante zeigten. Das Auftreten derartiger Beeinträchtigungen am unteren Verpackungsteil ist ein Nachteil insbesondere bei der Verwendung hochwertiger Materialien, deren Zweck in einer optimalen Präsentation besteht.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für eine zweiteilige Verpackung der eingangs genannten Art eine Konstruktion vorzuschlagen, bei welcher der Trennvorgang zu keinen Beeinträchtigungen des unteren Verpackungsteils führt und welche außerdem einen einfachen Aufbau und eine unkomplizierte Handhabung bietet.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem einen Boden und Seitenwände aufweisenden unteren Verpackungsteil und einem Seitenwände aufweisenden oberen Verpackungsteil, wobei zur Bildung einer gemeinsamen Verpackung die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind, sich zumindest mit einem Befestigungsabschnitt ihrer Seitenwände in einem Überlappungsbereich überlappen und dort durch mindestens eine Befestigungsstelle lösbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenwand des oberen Verpackungsteils mit dem mindestens einen Befestigungsabschnitt innen an einer Seitenwand des unteren Verpackungsteils liegt und der mindestens eine Befestigungsabschnitt des oberen Verpackungsteils mit dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils lösbar und mit dem unteren Verpackungsteil fest verbunden ist und vom unteren Verpackungsteil vollständig bedeckt ist.
  • Bevorzugte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Konstruktion lässt sich ein Trennvorgang realisieren, der zu keinen Beeinträchtigungen des für die Präsentation der Artikel zurückbleibenden unteren Verpackungsteils führt. Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, dass das obere Verpackungsteil an der Innenseite des unteren Verpackungsteils mit Hilfe mindestens eines Befestigungsabschnittes befestigt ist, welcher an der Innenseite des unteren Verpackungsteils unlösbar fixiert, jedoch mit dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils lösbar verbunden ist und außerdem vom unteren Verpackungsteil vollständig bedeckt ist. Beim Trennvorgang wird der Befestigungsabschnitt vom oberen Verpackungsteil gelöst und verbleibt an der Innenseite des unteren Verpackungsteils. Der Trennvorgang findet also nicht direkt zwischen dem unteren Verpackungsteil und dem oberen Verpackungsteil statt, sondern zwischen dem an der Innenseite des unteren Verpackungsteils befestigten Befestigungsabschnitt und dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils. Dadurch wird gewährleistet, dass das untere Verpackungsteil durch den Trennvorgang in keiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere entsteht am unteren Verpackungsteil auch keine Abrisskante oder sonstige Schnittkontur. Da der Befestigungsabschnitt nicht nur an der Innenseite des unteren Verpackungsteils fixiert, sondern von diesem auch vollständig bedeckt ist, bleibt er nach dem Trennvorgang unsichtbar. Somit entstehen weder mechanische, noch optische Beeinträchtigungen am unteren Verpackungsteil nach Lösen des oberen Verpackungsteils. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn für das untere Verpackungsteil zum Zwecke einer optimalen Präsentation hochwertige Materialien verwendet werden.
  • Außerdem bietet die erfindungsgemäße Konstruktion einen einfachen Aufbau und eine unkomplizierte Handhabung, was sich für den Trennvorgang ebenfalls vorteilhaft bemerkbar macht.
  • Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in voneinander getrennter Darstellung einen Zuschnitt für ein unteres Verpackungsteil und einen Zuschnitt für ein oberes Verpackungsteil zur Bildung einer zweiteiligen Verpackung;
  • 2 den Zuschnitt für das untere Verpackungsteil und den Zuschnitt für das obere Verpackungsteil in miteinander verbundener Anordnung zur Bildung der zweiteiligen Verpackung;
  • 3 in ausschnittsweise vergrößerter Darstellung einen Abschnitt der Anordnung von 2 im Bereich einer Klebestelle; und
  • 4 eine 3 entsprechende Darstellung, bei welcher das obere Verpackungsteil vom unteren Verpackungsteil gelöst ist.
  • Wie die 1 und 2 erkennen lassen, weist eine dort dargestellte zweiteilige Verpackung ein unteres Verpackungsteil 2 und ein oberes Verpackungsteil 4 auf, wobei die 1 und 2 für das untere Verpackungsteil 2 und das obere Verpackungsteil 4 jeweils einen entsprechenden Zuschnitt zeigen.
  • Der Zuschnitt für das untere Verpackungsteil 2 weist zwei Langseitenwandabschnitte 6, die durch einen oberen freien Rand 6a begrenzt sind, und zwei Schmalseitenwandabschnitte 8, die über quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 6 verlaufende Faltlinien 10 mit den Langseitenwandabschnitten 6 verbunden sind. An dem an dem einen Ende (gemäß 1 rechten) befindlichen Schmalseitenwandabschnitt 8 ist über eine zu den Faltlinien 10 parallel verlaufende Faltlinie 12 eine Klebelasche 14 angelenkt. An ihrer vom oberen freien Rand entfernt gelegenen Seite sind die beiden Langseitenwandabschnitte 6 und Schmalseitenwandabschnitte 8 von einer geraden, durchlaufenden Faltlinie 16 begrenzt, über die an den Langseitenwandabschnitten 6 und den Schmalseitenwandabschnitten 8 jeweils eine Bodenlasche 18 angelenkt ist.
  • Der Zuschnitt für das obere Verpackungsteil 4 weist zwei Langseitenwandabschnitte 20, die jeweils durch einen unteren freien Rand 20a begrenzt sind, und zwei Schmalseitenwandabschnitte 22 auf, die ebenfalls jeweils durch einen unteren freien Rand 22a begrenzt und über quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 20 verlaufende Faltlinien 24 mit den Langseitenwandabschnitten 20 gelenkig verbunden sind. Die unteren freien Ränder 20, 22a der Langseitenwandabschnitte 20 und Schmalseitenwandabschnitte 22 liegen auf einer geraden Linie. Wie insbesondere 1 erkennen lässt, weisen die Langseitenwandabschnitte 20 und die Schmalseitenwandabschnitte 22 des oberen Verpackungsteils 4 die gleichen Abmessungen in Längsrichtung auf wie die Langseitenwandabschnitte 6 und die Schmalseitenwandabschnitte 8 des unteren Verpackungsteils 2, so dass die Faltlinien 24 des oberen Verpackungsteils 4 mit den Faltlinien 10 des unteren Verpackungsteils 2 im wesentlichen fluchten. Gleiches gilt auch für eine an dem einen (gemäß 1 rechten) Ende des Zuschnittes des oberen Verpackungsteils 4 ausgebildete Faltlinie 26, über die eine Klebelasche 28 am benachbarten Schmalseitenwandabschnitt 22 angelenkt ist, in Bezug auf die Faltlinie 12 des unteren Verpackungsteils 2. An der vom unteren freien Rand 20a bzw. 22a entfernt gelegenen Seite sind die Langseitenwandabschnitte 20 und die Schmalseitenwandabschnitte 22 durch eine gerade, durchgehende Faltlinie 30 begrenzt, die in einem Abstand parallel zu den auf einer geraden Linie liegenden unteren freien Rändern 20a und 22a der Langseitenwandabschnitte 20 und Schmalseitenwandabschnitte 22 verläuft und über die an die Langseitenwandabschnitte 20 und die Schmalseitenwandabschnitte 22 jeweils eine Deckellasche 32 angelenkt ist.
  • Als Material für die zuvor beschriebenen Zuschnitte wird gewöhnlich Pappe und insbesondere Wellpappe verwendet. Grundsätzlich sind selbstverständlich aber auch andere Arten von Material denkbar, sofern es sich hierbei um faltbares Material handelt.
  • Das untere Verpackungsteil 2 und das obere Verpackungsteil 4 sind im Lieferzustand zu einer zweiteiligen Verpackung miteinander überlappend verbunden. Dies ist in 2 gezeigt, welche im übrigen auch erkennen lässt, dass im verbundenen Zustand, wie zuvor erwähnt, die Faltlinien 10 und 24 sowie 12 und 26 miteinander fluchten. Gleiches gilt auch für den freien Seitenrandabschnitt 6b des an dem anderen (gemäß 2 linken) Ende des Zuschnittes für das untere Verpackungsteil 2 gelegenen Langseitenwandabschnittes 6 gegenüber dem freien Seitenrandabschnitt 20b des ebenfalls an dem anderen (gemäß Figur linken) Ende des Zuschnittes für das obere Verpackungsteil 4 gelegenen Langseitenwandabschnittes 20.
  • Wie 2 ferner erkennen lässt, überlappen die Langseitenwandabschnitte 6 und die Schmalseitenwandabschnitte 8 des unteren Verpackungsteils 2 von außen den unteren Teil der Langseitenwandabschnitte 20 und der Schmalseitenwandabschnitte 22 des oberen Verpackungsteils 4, so dass der obere Verpackungsteil 4 mit dem oberen Teil seiner Langseitenwandabschnitte 20 und seiner Schmalseitenwandabschnitte 22 über das untere Verpackungsteil 2 hinaus ragt.
  • Für die Verbindung mit dem unteren Verpackungsteil 2 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel jede der beiden Langseitenwandabschnitte 20 des oberen Verpackungsteils 4 einen Befestigungsabschnitt 34 auf, welcher Bestandteil des entsprechenden Langseitenwandabschnittes 20 ist. Über zwei voneinander beabstandete und als Trennlinien dienende Perforationslinien 36, die den Befestigungsabschnitt 34 zu seinen beiden Seiten begrenzen, ist der Befestigungsabschnitt 34 mit dem übrigen Teil des zugehörigen Langseitenwandabschnittes 20 lösbar verbunden. Die beiden Perforationslinien 36 verlaufen etwa quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 20 und münden in deren unteren freien Rand 20a, so dass der Befestigungsabschnitt 34 einen unteren freien Rand 34a aufweist, der Teil des unteren freien Randes 20a des zugehörigen Langseitenwandabschnittes 20 ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzen die beiden Befestigungsabschnitte 34 eine sich quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 20 erstreckende längliche Trapez-Form. Auf der Außenseite jedes Befestigungsabschnittes 34 ist eine Klebestelle 38 ausgebildet. Die Befestigungsabschnitte 34 sind an ihrer vom unteren freien Rand 34a entfernt gelegenen Seite durch einen oberen freien Seitenrand 34b begrenzt, an den sich ein im zugehörigen Langseitenwandabschnitt 20 ausgebildetes Finger- oder Griffloch 40 anschließt, so dass der obere freie Seitenrand 34b des Befestigungsabschnittes 34 einen Teil des das Griffloch 40 begrenzenden Randes bildet. Wie im übrigen die 1 und 2 ferner erkennen lassen, verläuft im dargestellten Ausführungsbeispiel der obere freie Seitenrand 34b der Befestigungsabschnitte 34 parallel zu deren unterem freien Seitenrand 34a bzw. dem unteren freien Seitenrand 20a der Langseitenwandabschnitte 20b und ebenfalls auch zur Faltlinie 30 des oberen Verpackungsteils 4.
  • Wie 1 erkennen lässt, weist im dargestellten Ausführungsbeispiel jede der beiden Langseitenwandabschnitte 6 des unteren Verpackungsteils 2 ebenfalls eine Klebestelle 42 auf, die an derjenigen Seite vorgesehen ist, welche nach Fertigstellung des unteren Verpackungsteils 2 mit Hilfe eines später noch zu beschreibenden Faltvorganges die Innenseite des unteren Verpackungsteils 2 bildet, während die Klebestellen 38 an derjenigen Seite des oberen Verpackungsteils 4 vorgesehen sind, welche nach Fertigstellung des oberen Verpackungsteils 4 durch den Faltvorgang die Außenseite des oberen Verpackungsteils 4 bildet.
  • Zur Erzielung der in 2 gezeigten Anordnung für den Lieferzustand wird der Zuschnitt für das untere Verpackungsteil 2 mit seiner im zusammengefalteten Zustand später die Innenseite bildenden Seite auf die im zusammengefalteten Zustand später die Außenseite bildenden Seite des Zuschnittes für den oberen Verpackungsteil 4 gelegt, so dass sich die Klebestellen 38, 42 einander überdecken und miteinander verbinden. Hierzu können wahlweise nur eine oder auch beide Klebstellen 38, 42 mit Klebstoff versehen sein. Ebenfalls ist es denkbar, anstelle der in den Figuren punkt- bzw. kreisförmig ausgestalteten Klebestellen 38, 42 auch im wesentlichen den gesamten Befestigungsabschnitt 34 mit Kleb stoff zu bestreichen. Ferner ist es denkbar, andere Befestigungsmöglichkeiten als eine Verklebung vorzusehen. Entscheidend ist lediglich, dass das obere Verpackungsteil 4 nur mit den Befestigungsabschnitten 34 am unteren Verpackungsteil 2 befestigt wird, wobei der Zweck einer solchen Befestigung nachfolgend noch einzelnen erläutert wird.
  • Wie 2 ferner erkennen lässt, sind das untere Verpackungsteil 2 und das obere Verpackungsteil 4 so zueinander anzuordnen, dass der untere freie Rand des oberen Verpackungsteils 4, der von den unteren freien Rändern 20a der beiden Langseitenwandabschnitte 20 und den unteren freien Rändern 22a der beiden Schmalseitenwandabschnitte 22 gebildet wird und auf einer gedachten geraden Linie liegt, mit der im unteren Verpackungsteil 2 vorhandenen Faltlinie 16 zusammen fällt, über welche im unteren Verpackungsteil 2 die Bodenlaschen 18 mit den Langseitenwandabschnitten 6 und den Schmalseitenwandabschnitten 8 verbunden sind. Wie ein Vergleich der 2 mit 1 erkennen lässt, ist die Höhe der Befestigungsabschnitte 34, also der Abstand zwischen dessen unterem freien Rand 34a und dessen oberem freien Rand 34b so bemessen, dass im verbundenen Zustand bzw. Lieferzustand gemäß 2 die Befestigungsabschnitte 34 möglichst nicht über den oberen freien Rand 6a der Langseitenwandabschnitte 6 des unteren Verpackungsteils 2 hinausragen und somit der obere freie Rand 34b der Befestigungsabschnitte 34 möglichst unterhalb des oberen freien Randes 6a der Langseitenwandabschnitte 6 liegt oder höchstens mit diesem zusammenfällt. Allerdings sollte bei dieser Anordnung auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass die Grifflöcher 40 im oberen Verpackungsteil 4 zumindest zu einem größeren Teil, wenn nicht sogar vollständig jenseits des unteren Verpackungsteils 2 und somit jenseits des oberen freien Randes 6a der Langseitenwandabschnitte 6 liegen, um frei zugänglich zu sein. Schließlich müssen die Klebestellen 38, 42 so positioniert sein, dass sie sich im verbundenen Zustand berühren, wie 2 ferner erkennen lässt.
  • Wie bereits erwähnt, zeigt 2 zwar eine aus dem unteren Verpackungsteil 2 und dem oberen Verpackungsteil 4 zusammengesetzte zweiteilige Verpackung; allerdings befindet sich die in 2 dargestellte zweiteilige Verpackung in einen den Lieferzustand bildenden ungefalteten Zustand, in dem sie noch in der Zuschnittsebene ausgebreitet ist und somit eine Art Flachteil bildet. Erst durch einen entsprechenden Faltvorgang wird die zweiteilige Verpackung für ihre Verwendung fertig gestellt. Hierzu erfolgt eine Faltung an jeder der zusammenfallenden Faltlinien 10, 24 um 90°. Dadurch entsteht ein quaderförmiger Körper, der durch Verkleben der Klebelaschen 14, 28, die gegenüber den benachbarten Schmalseitenwandabschnitten 8, 22 an den Faltlinien 12, 26 ebenfalls um 90° gefaltet werden, mit den freien Seitenrandabschnitten 6b, 20b der nun benachbart liegenden Langseitenwandabschnitten 6, 20. Dabei findet im dargestellten Ausführungsbeispiel die Faltung so statt, dass das untere Verpackungsteil 2 die Außenseite der zweiteiligen Verpackung bildet. Ferner werden die Bodenlaschen 18 an der Faltlinie 16 gegenüber den Langseitenwandabschnitten 6 und den Schmalseitenwandabschnitten 8 um 90° nach innen gefaltet und bilden gemeinsam einen Boden der zweiteiligen Verpackung, wobei die Faltlinie 16 nunmehr die Bodenkante des unteren Verpackungsteils 2 darstellt. Ebenfalls werden die Deckellaschen 32 gegenüber den Langseitenwandabschnitten 20 und den Schmalseitenwandabschnitten 22 des oberen Verpackungsteils 4 um 90° an der Faltlinie 30 nach innen gefaltet und bilden gemeinsam einen Deckel der zweiteiligen Verpackung. In diesem Zusammenhang wird natürlich vorausgesetzt, dass die dann allseits geschlossene zweiteilige Verpackung vorher mit geeigneten Artikeln befüllt wurde. Alternativ ist es aber auch denkbar, die Deckellaschen 32 wegzulassen und die Verpackung offen zu haben.
  • Am Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen 2, 4 und nimmt den oberen Verpackungsteil 4 ab. Die in der Verpackung verpackten Artikel sind dann für den Verkauf frei zugänglich, indem sie im unteren Verpackungsteil 2 verbleiben, der somit einen trayförmigen Verpackungsteil bildet.
  • Wie die Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen 2, 4 gelöst und der obere Verpackungsteil 4 vom unteren Verpackungsteil 2 getrennt wird, ist schematisch in den 3 und 4 gezeigt. Hierzu greift man von außen mittels mindestens eines Fingers durch das Finger- oder Griffloch 40 hindurch und hin tergreift, von außen betrachtet, den unterhalb des Griffloches 40 liegenden Befestigungsabschnitt 34. Dadurch wird auf die Innenseite des Befestigungsabschnittes 34 Druck in Richtung nach außen ausgeübt. Auf diese Weise zieht man mit Hilfe des Befestigungsabschnittes 34 den zugehörigen Langseitenwandabschnitt 20 des oberen Verpackungsteils 4 und den von außen anliegenden Langseitenwandabschnitt 6 des unteren Verpackungsteils 2 nach außen. Dieser Ziehvorgang wird so lange fortgesetzt, bis entlang der beiden Perforationslinien 36, über die der Befestigungsabschnitt 34 mit dem übrigen Teil des zugehörigen Langseitenwandabschnittes 20 des oberen Verpackungsteils 4 verbunden ist, ein Riss entsteht und dadurch der Befestigungsabschnitt 34 vom übrigen Teil des Langseitenwandabschnittes 20 getrennt wird. Da der Befestigungsabschnitt 34 mit Hilfe der Klebestellen 38, 42 an der Innenseite des Langseitenwandabschnittes 6 des unteren Verpackungsteils 2 unlösbar befestigt ist, verbleibt dort der Befestigungsabschnitt 34. Demgegenüber entsteht im Langseitenwandabschnitt 20 des oberen Verpackungsteils 4 eine entsprechende Aussparung 44, die nach Abheben des oberen Verpackungsteils 4 vom unteren Verpackungsteil 2 bzw. beim Trennen der beiden Verpackungsteile 2, 4 voneinander sichtbar wird, wie 4 erkennen lässt.
  • Da, wie bereits zuvor ausgeführt, der Befestigungsabschnitt 34 im dargestellten Ausführungsbeispiel so bemessen ist, dass dieser über den oberen freien Rand 6a des Langseitenwandabschnittes 6 des unteren Verpackungsteils 2 nicht hinaus ragt, sondern allenfalls mit seinem oberen freien Rand 34b auf Höhe des oberen freien Randes 6a des Langseitenwandabschnittes 6 abschließt, ist der Befestigungsabschnitt 34 von außen nicht sichtbar, obwohl er durch die Verklebung an der Innenseite des Langseitenwandabschnittes 6 des unteren Verpackungsteils 2 verbleibt. Dies führt bei der Präsentation zu Vorteilen sowohl hinsichtlich der optischen Erscheinung als auch hinsichtlich der Handhabung.
  • Nach Beendigung des zuvor anhand der 3 und 4 beschriebenen Trennvorganges kehrt der Seitenwandabschnitt 6 des unteren Verpackungsteils 2 in seine Ausgangsstellung zurück, in der er im wesentlichen in einer Ebene liegt. Dies resultiert aus einer zumindest der gesamten Anordnung innewohnenden gewissen Elastizität. Somit bleibt die ursprüngliche Form (im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Quaderform) des nun als Tray dienenden unteren Verpackungsteils 2 erhalten.
  • Der zuvor beschriebene Trennvorgang wird im dargestellten Ausführungsbeispiel gewöhnlich gleichzeitig an beiden Befestigungsabschnitten 34 durchgeführt.
  • Abschließend sei noch angemerkt, dass die Anzahl der zu verwendenden Befestigungsabschnitte 34 beliebig sein und beispielsweise auch mindestens ein weiterer Befestigungsabschnitt 34 im Bereich der Schmalseitenwandabschnitte 22 des oberen Verpackungsteils 4 vorgesehen sein kann. Ebenfalls können auch die Befestigungsabschnitte 34 in einer anderen Form als der in den Figuren gezeigten Trapezform ausgebildet sein und beispielsweise eine Rechteck-, Quader- oder Kreisform haben. Auch müssen die Befestigungsabschnitte 34 sich nicht unbedingt bis zur Faltlinie 16 des unteren Verpackungsteils 2 erstrecken, welche im zusammengefalteten Zustand den unteren Rand der Langseitenwandabschnitte 6 und Schmalseitenwandabschnitte 8 und somit die Bodenkante des unteren Verpackungsteils 2 bildet, sondern kann beispielsweise auch oberhalb dieser Faltlinie 16 enden.
  • Schließlich sei ebenfalls noch darauf hingewiesen, dass die Zuschnitte für die beiden Verpackungsteile auch so gestaltet sein können, dass die zweiteilige Verpackung im errichteten Zustand eine andere Form als die zuvor erwähnte Quaderform erhält. Beispielsweise kann der Querschnitt auch quadratisch sein oder die gesamte Verpackung eine Kubusform haben. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Verpackung im Querschnitt eine Dreiecks- oder sogar Vielecksform besitzt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4325431 A1 [0003]

Claims (14)

  1. Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial mit einem einen Boden (18) und Seitenwände (6) aufweisenden unteren Verpackungsteil (2) und einem Seitenwände (20) aufweisenden oberen Verpackungsteil (4), wobei zur Bildung einer gemeinsamen Verpackung die beiden Verpackungsteile (2, 4) ineinander gesteckt sind, sich zumindest mit einem Befestigungsabschnitt (34) ihrer Seitenwände (20) in einem Überlappungsbereich überlappen und dort durch mindestens eine Befestigungsstelle (38, 42) lösbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seitenwand (20) des oberen Verpackungsteils (4) mit dem mindestens einen Befestigungsabschnitt (34) innen an einer Seitenwand (6) des unteren Verpackungsteils (2) liegt und der mindestens eine Befestigungsabschnitt (34) des oberen Verpackungsteils (4) mit dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils (4) lösbar und mit dem unteren Verpackungsteil (2) fest verbunden ist und vom unteren Verpackungsteil (2) vollständig bedeckt ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Befestigungsabschnitt (34) des oberen Verpackungsteils (4) von einem unteren Rand (20a) der zugehörigen Seitenwand (20) des oberen Verpackungsteils (4) begrenzt wird.
  3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Befestigungsabschnitt (34) des oberen Verpackungsteils (4) von einem oberen Rand (6a) der benachbarten Seitenwand (6) des unteren Verpackungsteils (2) begrenzt wird.
  4. Verpackung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens einer Seitenwand (20) des oberen Verpackungsteils (4) mindestens ein Griffloch (40) ausgebildet ist.
  5. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Griffloch (40) zumindest im wesentlichen oberhalb des unteren Verpackungsteils (2) angeordnet ist.
  6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffloch (40) einen unteren Rand aufweist, der im wesentlichen zum oberen Rand (6a) der benachbarten Seitenwand (6) des unteren Verpackungsteils (2) ausgerichtet ist.
  7. Verpackung nach Anspruch mindestens einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Griffloch (40) benachbart zu dem mindestens einen Befestigungsabschnitt (34) des oberen Verpackungsteils (4) angeordnet ist.
  8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffloch (40) an den Befestigungsabschnitt (34) angrenzt.
  9. Verpackung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffloch (40) oberhalb des Befestigungsabschnittes (34) liegt.
  10. Verpackung nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand des Griffloches (40) mit einer oberen Begrenzungslinie (34b) des Befestigungsabschnittes (34) zusammenfällt.
  11. Verpackung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Befestigungsabschnitt (34) des oberen Verpackungsteils (4) über mindestens eine, vorzugsweise perforierte, Trennlinie (36) mit dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils (4) lösbar verbunden ist.
  12. Verpackung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsstelle (38, 42) eine Verklebung bildet.
  13. Verpackung nach mindestens einem der vorangegangen Ansprüche, bei welcher das Faltmaterial aus Pappe, vorzugsweise Wellpappe, besteht.
  14. Verpackung nach mindestens einem der vorangegangenen Ansprüche, mit einer Quaderform.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE4325431A1 (de) 1992-08-07 1994-02-10 Stabernack Gmbh Gustav Zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial

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