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Die
Erfindung betrifft eine zweiteilige Verpackung aus Faltmaterial
mit einem einen Boden und Seitenwände aufweisenden unteren
Verpackungsteil und einem Seitenwände aufweisenden oberen
Verpackungsteil, wobei zur Bildung einer gemeinsamen Verpackung
die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind, sich zumindest
mit einem Befestigungsabschnitt ihrer Seitenwände in einem Überlappungsbereich überlappen
und dort durch mindestens eine Befestigungsstelle lösbar
miteinander verbunden sind.
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Bei
einer solchen zweiteiligen Verpackung sind zunächst das
untere Verpackungsteil und das obere Verpackungsteil miteinander
verbunden und bilden zur Aufnahme von geeigneten Artikeln eine im wesentlichen
geschlossene Verpackung. In diesem im wesentlichen geschlossenen
Zustand wird die Verpackung gewöhnlich auch transportiert,
so dass während des Transportes die in der Verpackung enthaltenen
Artikel entsprechend geschützt sind. Am Ort des Verkaufs
löst man die Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen.
Dadurch werden die in der Verpackung enthaltenen Artikel für
den Verkauf frei zugänglich; denn sie stehen in dem unteren
Verpackungsteil, der nach Abnehmen des obe ren Verpackungsteils zurückbleibt
und als trayförmige Verpackung für die Präsentation
der Artikel dient.
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Aus
der
DE 43 25 431 A1 ist
beispielsweise eine zweiteilige Verpackung bekannt, bei welcher zum
Lösen der Verbindung von außen zugängliche Befestigungslaschen
vorgesehen sind, die über Trennlinien mit der betreffenden
Wand lösbar verbunden sind, so dass bei einem Lösen
der Verbindungen durch Zug an den Befestigungslaschen die beiden Verpackungsteile
voneinander getrennt werden können. Die Befestigungslaschen
sind als nach oben weisende Fortsätze der angrenzenden
Seitenwände ausgebildet und über ein Verbindungsfeld
miteinander verbunden, das über eine Schnittlinie an die Oberkanten
der Seitenwände angrenzt.
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Bei
den herkömmlichen Konstruktionen führte der Trennvorgang
zu Beeinträchtigungen des unteren Verpackungsteils, die
sich zumindest in Form einer sichtbar gebliebenen Abrisskante zeigten.
Das Auftreten derartiger Beeinträchtigungen am unteren Verpackungsteil
ist ein Nachteil insbesondere bei der Verwendung hochwertiger Materialien,
deren Zweck in einer optimalen Präsentation besteht.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, für eine zweiteilige
Verpackung der eingangs genannten Art eine Konstruktion vorzuschlagen,
bei welcher der Trennvorgang zu keinen Beeinträchtigungen
des unteren Verpackungsteils führt und welche außerdem
einen einfachen Aufbau und eine unkomplizierte Handhabung bietet.
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Diese
Aufgabe wird gelöst durch eine zweiteilige Verpackung aus
Faltmaterial mit einem einen Boden und Seitenwände aufweisenden
unteren Verpackungsteil und einem Seitenwände aufweisenden oberen
Verpackungsteil, wobei zur Bildung einer gemeinsamen Verpackung
die beiden Verpackungsteile ineinander gesteckt sind, sich zumindest
mit einem Befestigungsabschnitt ihrer Seitenwände in einem Überlappungsbereich überlappen
und dort durch mindestens eine Befestigungsstelle lösbar
miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens
eine Seitenwand des oberen Verpackungsteils mit dem mindestens einen
Befestigungsabschnitt innen an einer Seitenwand des unteren Verpackungsteils
liegt und der mindestens eine Befestigungsabschnitt des oberen Verpackungsteils
mit dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils lösbar
und mit dem unteren Verpackungsteil fest verbunden ist und vom unteren
Verpackungsteil vollständig bedeckt ist.
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Bevorzugte
Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in
den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Konstruktion lässt
sich ein Trennvorgang realisieren, der zu keinen Beeinträchtigungen
des für die Präsentation der Artikel zurückbleibenden
unteren Verpackungsteils führt. Dies wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass das obere Verpackungsteil an der Innenseite des unteren
Verpackungsteils mit Hilfe mindestens eines Befestigungsabschnittes
befestigt ist, welcher an der Innenseite des unteren Verpackungsteils
unlösbar fixiert, jedoch mit dem übrigen Abschnitt
des oberen Verpackungsteils lösbar verbunden ist und außerdem
vom unteren Verpackungsteil vollständig bedeckt ist. Beim
Trennvorgang wird der Befestigungsabschnitt vom oberen Verpackungsteil
gelöst und verbleibt an der Innenseite des unteren Verpackungsteils.
Der Trennvorgang findet also nicht direkt zwischen dem unteren Verpackungsteil
und dem oberen Verpackungsteil statt, sondern zwischen dem an der
Innenseite des unteren Verpackungsteils befestigten Befestigungsabschnitt
und dem übrigen Abschnitt des oberen Verpackungsteils.
Dadurch wird gewährleistet, dass das untere Verpackungsteil durch
den Trennvorgang in keiner Weise beeinträchtigt wird. Insbesondere
entsteht am unteren Verpackungsteil auch keine Abrisskante oder
sonstige Schnittkontur. Da der Befestigungsabschnitt nicht nur an
der Innenseite des unteren Verpackungsteils fixiert, sondern von
diesem auch vollständig bedeckt ist, bleibt er nach dem
Trennvorgang unsichtbar. Somit entstehen weder mechanische, noch
optische Beeinträchtigungen am unteren Verpackungsteil nach
Lösen des oberen Verpackungsteils. Dies ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn für das untere Verpackungsteil zum
Zwecke einer optimalen Präsentation hochwertige Materialien
verwendet werden.
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Außerdem
bietet die erfindungsgemäße Konstruktion einen
einfachen Aufbau und eine unkomplizierte Handhabung, was sich für
den Trennvorgang ebenfalls vorteilhaft bemerkbar macht.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
anhand der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 in
voneinander getrennter Darstellung einen Zuschnitt für
ein unteres Verpackungsteil und einen Zuschnitt für ein
oberes Verpackungsteil zur Bildung einer zweiteiligen Verpackung;
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2 den
Zuschnitt für das untere Verpackungsteil und den Zuschnitt
für das obere Verpackungsteil in miteinander verbundener
Anordnung zur Bildung der zweiteiligen Verpackung;
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3 in
ausschnittsweise vergrößerter Darstellung einen
Abschnitt der Anordnung von 2 im Bereich
einer Klebestelle; und
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4 eine 3 entsprechende
Darstellung, bei welcher das obere Verpackungsteil vom unteren Verpackungsteil
gelöst ist.
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Wie
die 1 und 2 erkennen lassen, weist eine
dort dargestellte zweiteilige Verpackung ein unteres Verpackungsteil 2 und
ein oberes Verpackungsteil 4 auf, wobei die 1 und 2 für
das untere Verpackungsteil 2 und das obere Verpackungsteil 4 jeweils
einen entsprechenden Zuschnitt zeigen.
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Der
Zuschnitt für das untere Verpackungsteil 2 weist
zwei Langseitenwandabschnitte 6, die durch einen oberen
freien Rand 6a begrenzt sind, und zwei Schmalseitenwandabschnitte 8,
die über quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 6 verlaufende
Faltlinien 10 mit den Langseitenwandabschnitten 6 verbunden
sind. An dem an dem einen Ende (gemäß 1 rechten)
befindlichen Schmalseitenwandabschnitt 8 ist über
eine zu den Faltlinien 10 parallel verlaufende Faltlinie 12 eine
Klebelasche 14 angelenkt. An ihrer vom oberen freien Rand
entfernt gelegenen Seite sind die beiden Langseitenwandabschnitte 6 und
Schmalseitenwandabschnitte 8 von einer geraden, durchlaufenden Faltlinie 16 begrenzt, über
die an den Langseitenwandabschnitten 6 und den Schmalseitenwandabschnitten 8 jeweils
eine Bodenlasche 18 angelenkt ist.
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Der
Zuschnitt für das obere Verpackungsteil 4 weist
zwei Langseitenwandabschnitte 20, die jeweils durch einen
unteren freien Rand 20a begrenzt sind, und zwei Schmalseitenwandabschnitte 22 auf, die
ebenfalls jeweils durch einen unteren freien Rand 22a begrenzt
und über quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 20 verlaufende
Faltlinien 24 mit den Langseitenwandabschnitten 20 gelenkig
verbunden sind. Die unteren freien Ränder 20, 22a der
Langseitenwandabschnitte 20 und Schmalseitenwandabschnitte 22 liegen
auf einer geraden Linie. Wie insbesondere 1 erkennen
lässt, weisen die Langseitenwandabschnitte 20 und
die Schmalseitenwandabschnitte 22 des oberen Verpackungsteils 4 die
gleichen Abmessungen in Längsrichtung auf wie die Langseitenwandabschnitte 6 und
die Schmalseitenwandabschnitte 8 des unteren Verpackungsteils 2,
so dass die Faltlinien 24 des oberen Verpackungsteils 4 mit
den Faltlinien 10 des unteren Verpackungsteils 2 im
wesentlichen fluchten. Gleiches gilt auch für eine an dem
einen (gemäß 1 rechten)
Ende des Zuschnittes des oberen Verpackungsteils 4 ausgebildete
Faltlinie 26, über die eine Klebelasche 28 am
benachbarten Schmalseitenwandabschnitt 22 angelenkt ist,
in Bezug auf die Faltlinie 12 des unteren Verpackungsteils 2.
An der vom unteren freien Rand 20a bzw. 22a entfernt
gelegenen Seite sind die Langseitenwandabschnitte 20 und
die Schmalseitenwandabschnitte 22 durch eine gerade, durchgehende
Faltlinie 30 begrenzt, die in einem Abstand parallel zu
den auf einer geraden Linie liegenden unteren freien Rändern 20a und 22a der Langseitenwandabschnitte 20 und
Schmalseitenwandabschnitte 22 verläuft und über
die an die Langseitenwandabschnitte 20 und die Schmalseitenwandabschnitte 22 jeweils
eine Deckellasche 32 angelenkt ist.
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Als
Material für die zuvor beschriebenen Zuschnitte wird gewöhnlich
Pappe und insbesondere Wellpappe verwendet. Grundsätzlich
sind selbstverständlich aber auch andere Arten von Material
denkbar, sofern es sich hierbei um faltbares Material handelt.
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Das
untere Verpackungsteil 2 und das obere Verpackungsteil 4 sind
im Lieferzustand zu einer zweiteiligen Verpackung miteinander überlappend verbunden.
Dies ist in 2 gezeigt, welche im übrigen
auch erkennen lässt, dass im verbundenen Zustand, wie zuvor
erwähnt, die Faltlinien 10 und 24 sowie 12 und 26 miteinander
fluchten. Gleiches gilt auch für den freien Seitenrandabschnitt 6b des
an dem anderen (gemäß 2 linken)
Ende des Zuschnittes für das untere Verpackungsteil 2 gelegenen Langseitenwandabschnittes 6 gegenüber
dem freien Seitenrandabschnitt 20b des ebenfalls an dem
anderen (gemäß Figur linken) Ende des Zuschnittes
für das obere Verpackungsteil 4 gelegenen Langseitenwandabschnittes 20.
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Wie 2 ferner
erkennen lässt, überlappen die Langseitenwandabschnitte 6 und
die Schmalseitenwandabschnitte 8 des unteren Verpackungsteils 2 von
außen den unteren Teil der Langseitenwandabschnitte 20 und
der Schmalseitenwandabschnitte 22 des oberen Verpackungsteils 4, so
dass der obere Verpackungsteil 4 mit dem oberen Teil seiner
Langseitenwandabschnitte 20 und seiner Schmalseitenwandabschnitte 22 über
das untere Verpackungsteil 2 hinaus ragt.
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Für
die Verbindung mit dem unteren Verpackungsteil 2 weist
im dargestellten Ausführungsbeispiel jede der beiden Langseitenwandabschnitte 20 des
oberen Verpackungsteils 4 einen Befestigungsabschnitt 34 auf,
welcher Bestandteil des entsprechenden Langseitenwandabschnittes 20 ist. Über zwei
voneinander beabstandete und als Trennlinien dienende Perforationslinien 36,
die den Befestigungsabschnitt 34 zu seinen beiden Seiten
begrenzen, ist der Befestigungsabschnitt 34 mit dem übrigen Teil
des zugehörigen Langseitenwandabschnittes 20 lösbar
verbunden. Die beiden Perforationslinien 36 verlaufen etwa
quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 20 und
münden in deren unteren freien Rand 20a, so dass
der Befestigungsabschnitt 34 einen unteren freien Rand 34a aufweist, der
Teil des unteren freien Randes 20a des zugehörigen
Langseitenwandabschnittes 20 ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzen die beiden Befestigungsabschnitte 34 eine sich
quer zur Längserstreckung der Langseitenwandabschnitte 20 erstreckende
längliche Trapez-Form. Auf der Außenseite jedes
Befestigungsabschnittes 34 ist eine Klebestelle 38 ausgebildet.
Die Befestigungsabschnitte 34 sind an ihrer vom unteren
freien Rand 34a entfernt gelegenen Seite durch einen oberen
freien Seitenrand 34b begrenzt, an den sich ein im zugehörigen Langseitenwandabschnitt 20 ausgebildetes
Finger- oder Griffloch 40 anschließt, so dass
der obere freie Seitenrand 34b des Befestigungsabschnittes 34 einen
Teil des das Griffloch 40 begrenzenden Randes bildet. Wie
im übrigen die 1 und 2 ferner
erkennen lassen, verläuft im dargestellten Ausführungsbeispiel
der obere freie Seitenrand 34b der Befestigungsabschnitte 34 parallel
zu deren unterem freien Seitenrand 34a bzw. dem unteren
freien Seitenrand 20a der Langseitenwandabschnitte 20b und ebenfalls
auch zur Faltlinie 30 des oberen Verpackungsteils 4.
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Wie 1 erkennen
lässt, weist im dargestellten Ausführungsbeispiel
jede der beiden Langseitenwandabschnitte 6 des unteren
Verpackungsteils 2 ebenfalls eine Klebestelle 42 auf,
die an derjenigen Seite vorgesehen ist, welche nach Fertigstellung
des unteren Verpackungsteils 2 mit Hilfe eines später
noch zu beschreibenden Faltvorganges die Innenseite des unteren
Verpackungsteils 2 bildet, während die Klebestellen 38 an
derjenigen Seite des oberen Verpackungsteils 4 vorgesehen
sind, welche nach Fertigstellung des oberen Verpackungsteils 4 durch
den Faltvorgang die Außenseite des oberen Verpackungsteils 4 bildet.
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Zur
Erzielung der in 2 gezeigten Anordnung für
den Lieferzustand wird der Zuschnitt für das untere Verpackungsteil 2 mit
seiner im zusammengefalteten Zustand später die Innenseite
bildenden Seite auf die im zusammengefalteten Zustand später
die Außenseite bildenden Seite des Zuschnittes für
den oberen Verpackungsteil 4 gelegt, so dass sich die Klebestellen 38, 42 einander überdecken
und miteinander verbinden. Hierzu können wahlweise nur
eine oder auch beide Klebstellen 38, 42 mit Klebstoff
versehen sein. Ebenfalls ist es denkbar, anstelle der in den Figuren
punkt- bzw. kreisförmig ausgestalteten Klebestellen 38, 42 auch
im wesentlichen den gesamten Befestigungsabschnitt 34 mit
Kleb stoff zu bestreichen. Ferner ist es denkbar, andere Befestigungsmöglichkeiten
als eine Verklebung vorzusehen. Entscheidend ist lediglich, dass
das obere Verpackungsteil 4 nur mit den Befestigungsabschnitten 34 am
unteren Verpackungsteil 2 befestigt wird, wobei der Zweck
einer solchen Befestigung nachfolgend noch einzelnen erläutert
wird.
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Wie 2 ferner
erkennen lässt, sind das untere Verpackungsteil 2 und
das obere Verpackungsteil 4 so zueinander anzuordnen, dass
der untere freie Rand des oberen Verpackungsteils 4, der von
den unteren freien Rändern 20a der beiden Langseitenwandabschnitte 20 und
den unteren freien Rändern 22a der beiden Schmalseitenwandabschnitte 22 gebildet
wird und auf einer gedachten geraden Linie liegt, mit der im unteren
Verpackungsteil 2 vorhandenen Faltlinie 16 zusammen
fällt, über welche im unteren Verpackungsteil 2 die
Bodenlaschen 18 mit den Langseitenwandabschnitten 6 und
den Schmalseitenwandabschnitten 8 verbunden sind. Wie ein
Vergleich der 2 mit 1 erkennen lässt,
ist die Höhe der Befestigungsabschnitte 34, also
der Abstand zwischen dessen unterem freien Rand 34a und
dessen oberem freien Rand 34b so bemessen, dass im verbundenen
Zustand bzw. Lieferzustand gemäß 2 die
Befestigungsabschnitte 34 möglichst nicht über
den oberen freien Rand 6a der Langseitenwandabschnitte 6 des
unteren Verpackungsteils 2 hinausragen und somit der obere
freie Rand 34b der Befestigungsabschnitte 34 möglichst
unterhalb des oberen freien Randes 6a der Langseitenwandabschnitte 6 liegt
oder höchstens mit diesem zusammenfällt. Allerdings
sollte bei dieser Anordnung auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass
die Grifflöcher 40 im oberen Verpackungsteil 4 zumindest
zu einem größeren Teil, wenn nicht sogar vollständig
jenseits des unteren Verpackungsteils 2 und somit jenseits
des oberen freien Randes 6a der Langseitenwandabschnitte 6 liegen,
um frei zugänglich zu sein. Schließlich müssen
die Klebestellen 38, 42 so positioniert sein,
dass sie sich im verbundenen Zustand berühren, wie 2 ferner
erkennen lässt.
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Wie
bereits erwähnt, zeigt 2 zwar eine aus
dem unteren Verpackungsteil 2 und dem oberen Verpackungsteil 4 zusammengesetzte
zweiteilige Verpackung; allerdings befindet sich die in 2 dargestellte
zweiteilige Verpackung in einen den Lieferzustand bildenden ungefalteten
Zustand, in dem sie noch in der Zuschnittsebene ausgebreitet ist
und somit eine Art Flachteil bildet. Erst durch einen entsprechenden
Faltvorgang wird die zweiteilige Verpackung für ihre Verwendung
fertig gestellt. Hierzu erfolgt eine Faltung an jeder der zusammenfallenden
Faltlinien 10, 24 um 90°. Dadurch entsteht
ein quaderförmiger Körper, der durch Verkleben
der Klebelaschen 14, 28, die gegenüber
den benachbarten Schmalseitenwandabschnitten 8, 22 an
den Faltlinien 12, 26 ebenfalls um 90° gefaltet
werden, mit den freien Seitenrandabschnitten 6b, 20b der
nun benachbart liegenden Langseitenwandabschnitten 6, 20.
Dabei findet im dargestellten Ausführungsbeispiel die Faltung
so statt, dass das untere Verpackungsteil 2 die Außenseite
der zweiteiligen Verpackung bildet. Ferner werden die Bodenlaschen 18 an
der Faltlinie 16 gegenüber den Langseitenwandabschnitten 6 und
den Schmalseitenwandabschnitten 8 um 90° nach
innen gefaltet und bilden gemeinsam einen Boden der zweiteiligen
Verpackung, wobei die Faltlinie 16 nunmehr die Bodenkante
des unteren Verpackungsteils 2 darstellt. Ebenfalls werden
die Deckellaschen 32 gegenüber den Langseitenwandabschnitten 20 und den
Schmalseitenwandabschnitten 22 des oberen Verpackungsteils 4 um
90° an der Faltlinie 30 nach innen gefaltet und
bilden gemeinsam einen Deckel der zweiteiligen Verpackung. In diesem
Zusammenhang wird natürlich vorausgesetzt, dass die dann
allseits geschlossene zweiteilige Verpackung vorher mit geeigneten
Artikeln befüllt wurde. Alternativ ist es aber auch denkbar,
die Deckellaschen 32 wegzulassen und die Verpackung offen
zu haben.
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Am
Ort des Verkaufs löst man die Verbindung zwischen den beiden
Verpackungsteilen 2, 4 und nimmt den oberen Verpackungsteil 4 ab.
Die in der Verpackung verpackten Artikel sind dann für
den Verkauf frei zugänglich, indem sie im unteren Verpackungsteil 2 verbleiben,
der somit einen trayförmigen Verpackungsteil bildet.
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Wie
die Verbindung zwischen den beiden Verpackungsteilen 2, 4 gelöst
und der obere Verpackungsteil 4 vom unteren Verpackungsteil 2 getrennt wird,
ist schematisch in den 3 und 4 gezeigt. Hierzu
greift man von außen mittels mindestens eines Fingers durch
das Finger- oder Griffloch 40 hindurch und hin tergreift,
von außen betrachtet, den unterhalb des Griffloches 40 liegenden
Befestigungsabschnitt 34. Dadurch wird auf die Innenseite
des Befestigungsabschnittes 34 Druck in Richtung nach außen
ausgeübt. Auf diese Weise zieht man mit Hilfe des Befestigungsabschnittes 34 den
zugehörigen Langseitenwandabschnitt 20 des oberen
Verpackungsteils 4 und den von außen anliegenden Langseitenwandabschnitt 6 des
unteren Verpackungsteils 2 nach außen. Dieser
Ziehvorgang wird so lange fortgesetzt, bis entlang der beiden Perforationslinien 36, über
die der Befestigungsabschnitt 34 mit dem übrigen
Teil des zugehörigen Langseitenwandabschnittes 20 des
oberen Verpackungsteils 4 verbunden ist, ein Riss entsteht
und dadurch der Befestigungsabschnitt 34 vom übrigen
Teil des Langseitenwandabschnittes 20 getrennt wird. Da
der Befestigungsabschnitt 34 mit Hilfe der Klebestellen 38, 42 an
der Innenseite des Langseitenwandabschnittes 6 des unteren
Verpackungsteils 2 unlösbar befestigt ist, verbleibt
dort der Befestigungsabschnitt 34. Demgegenüber
entsteht im Langseitenwandabschnitt 20 des oberen Verpackungsteils 4 eine
entsprechende Aussparung 44, die nach Abheben des oberen
Verpackungsteils 4 vom unteren Verpackungsteil 2 bzw. beim
Trennen der beiden Verpackungsteile 2, 4 voneinander
sichtbar wird, wie 4 erkennen lässt.
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Da,
wie bereits zuvor ausgeführt, der Befestigungsabschnitt 34 im
dargestellten Ausführungsbeispiel so bemessen ist, dass
dieser über den oberen freien Rand 6a des Langseitenwandabschnittes 6 des
unteren Verpackungsteils 2 nicht hinaus ragt, sondern allenfalls
mit seinem oberen freien Rand 34b auf Höhe des
oberen freien Randes 6a des Langseitenwandabschnittes 6 abschließt,
ist der Befestigungsabschnitt 34 von außen nicht
sichtbar, obwohl er durch die Verklebung an der Innenseite des Langseitenwandabschnittes 6 des
unteren Verpackungsteils 2 verbleibt. Dies führt
bei der Präsentation zu Vorteilen sowohl hinsichtlich der
optischen Erscheinung als auch hinsichtlich der Handhabung.
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Nach
Beendigung des zuvor anhand der 3 und 4 beschriebenen
Trennvorganges kehrt der Seitenwandabschnitt 6 des unteren
Verpackungsteils 2 in seine Ausgangsstellung zurück,
in der er im wesentlichen in einer Ebene liegt. Dies resultiert
aus einer zumindest der gesamten Anordnung innewohnenden gewissen
Elastizität. Somit bleibt die ursprüngliche Form
(im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Quaderform)
des nun als Tray dienenden unteren Verpackungsteils 2 erhalten.
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Der
zuvor beschriebene Trennvorgang wird im dargestellten Ausführungsbeispiel
gewöhnlich gleichzeitig an beiden Befestigungsabschnitten 34 durchgeführt.
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Abschließend
sei noch angemerkt, dass die Anzahl der zu verwendenden Befestigungsabschnitte 34 beliebig
sein und beispielsweise auch mindestens ein weiterer Befestigungsabschnitt 34 im
Bereich der Schmalseitenwandabschnitte 22 des oberen Verpackungsteils 4 vorgesehen
sein kann. Ebenfalls können auch die Befestigungsabschnitte 34 in einer
anderen Form als der in den Figuren gezeigten Trapezform ausgebildet
sein und beispielsweise eine Rechteck-, Quader- oder Kreisform haben.
Auch müssen die Befestigungsabschnitte 34 sich
nicht unbedingt bis zur Faltlinie 16 des unteren Verpackungsteils 2 erstrecken,
welche im zusammengefalteten Zustand den unteren Rand der Langseitenwandabschnitte 6 und
Schmalseitenwandabschnitte 8 und somit die Bodenkante des
unteren Verpackungsteils 2 bildet, sondern kann beispielsweise auch
oberhalb dieser Faltlinie 16 enden.
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Schließlich
sei ebenfalls noch darauf hingewiesen, dass die Zuschnitte für
die beiden Verpackungsteile auch so gestaltet sein können,
dass die zweiteilige Verpackung im errichteten Zustand eine andere
Form als die zuvor erwähnte Quaderform erhält.
Beispielsweise kann der Querschnitt auch quadratisch sein oder die
gesamte Verpackung eine Kubusform haben. Ebenfalls ist es denkbar,
dass die Verpackung im Querschnitt eine Dreiecks- oder sogar Vielecksform
besitzt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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