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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und einen Zuschnitt zum Herstellen einer Präsentationstasche, sowie ein Flächengebilde mit einer Klebelasche und deren Herstellung.
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Die Druckschrift
GB 716,819 offenbart ein Verfahren zum Herstellen eines Faltkartons aus einem einteiligen Zuschnitt, bei dem nur auf einer Seite des Zuschnitts Klebstoff aufgetragen wird. Dazu werden seitlich einzufaltende Eckverstärkungen mit Ausnehmungen versehen, die dann beidseits von mit Klebstoff versehenen Stirnteilen verschlossen werden.
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Die Druckschrift
GB 1312615 A offenbart ein Verfahren zum Herstellen einer Schallplattenhülle, umfassend das Bereitstellen zweier Flächengebilde mit jeweils mehreren Falzlinien, wobei eines der Flächengebilde mit wenigstens einem Haftbereich versehen wird; Falten des einen der beiden Flächengebilde entlang der Falzlinien; und Andrücken des anderen der beiden Flächengebilde gegen den wenigstens einen Haftbereich.
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Bei der Herstellung von Präsentationstaschen wird herkömmlicherweise zunächst aus einem Kartonbogen oder dergleichen die eigentliche Tasche durch Falten und Verkleben hergestellt. Die solchermaßen fertiggestellte Tasche wird dann mit dem zu präsentierenden Gut befüllt.
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Es hat sich herausgestellt, dass beim herkömmlichen Verfahren verschiedene Probleme auftreten: Zum einen ist es schwierig, die fertiggestellte Tasche zu befüllen; zum andern ist es schwierig, die Bemaßungen der Tasche an wechselnde Präsentations-Gegenstände anzupassen.
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Dem zu Folge macht es sich die Erfindung zur Aufgabe, ein Verfahren und einen Zuschnitt vorzuschlagen, nach dem bzw. mit dem Präsentationstaschen leichter hergestellt, befüllt und variiert werden können. Ferner macht es sich die Erfindung zur Aufgabe, ein zur Herstellung des Zuschnitts geeignetes Flächengebilde mit einer Klebelasche bereitzustellen.
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Die Erfindung schlägt daher unter einem ersten Aspekt das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 vor. Dabei wird eines von zwei Flächengebilden mit jeweils zwei Falzlinien zu beiden einander gegenüberliegenden Seiten wenigstens zweier Aussparungen versehen.
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Unter einem zweiten Aspekt schlägt die Erfindung das Verfahren gemäß Anspruch 3 vor. Hierbei wird das Flächengebilde mit wenigstens zwei Falzlinien zu beiden einander gegenüberliegenden Seiten der wenigstens einen Aussparung versehen.
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Unter einem dritten Aspekt schlägt die Erfindung ein Verfahren zum Bereitstellen einer Klebelasche an einem Flächengebilde vor, wie in Anspruch 7 definiert.
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Unter einem vierten Aspekt schlägt die Erfindung ein Flächengebilde mit einer Klebelasche wie in Anspruch 18 definiert vor, bei dem zwischen einer Aussparung und dem Rand eine (oder drei, fünf etc.) Falzlinie angeordnet ist.
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Unter einem fünften Aspekt schlägt die Erfindung einen Zuschnitt für eine Präsentationstasche vor, umfassend ein Flächengebilde mit zwei oder drei Haftbereichen, zwei oder drei Aussparungen und zwei oder drei Gruppen von jeweils zwei oder drei untereinander parallel angeordneten Falzlinien, wie in Anspruch 21 definiert.
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Auf diese Weise kann das Flächengebilde um das Präsentationsgut herum gefaltet werden, solange die Tasche noch nicht fertiggestellt ist; es entfällt das Problem, das Befüllgut in die Tasche zu bugsieren. Ferner ist es einfach, die Taschenabmessungen zu ändern, indem die Positionen der Falzlinien, Aussparungen und/oder Haftbereiche geändert werden.
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Bevorzugte Ausführungen sind den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den nachfolgenden Zeichnungen zu entnehmen:
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1 zeigt eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Klebelasche;
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2a zeigt einen Zuschnitt gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zur Verwendung bei der Herstellung einer rechteckigen Präsentationstasche;
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2b zeigt die nach 2a vorbereitete Tasche;
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3a zeigt einen anderen Zuschnitt gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zur Verwendung bei der Herstellung einer rechteckigen Präsentationstasche von vorn;
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3b zeigt die nach 3a fertiggestellte Tasche;
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4a zeigt die Herstellung einer weiteren, dreieckigen Präsentationstasche gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
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4b zeigt die nach 4a hergestellte Tasche;
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5 zeigt einen bevorzugten Zuschnitt gemäß einer Ausführungsform der Erfindung, zur Herstellung einer dreieckigen Präsentationstasche gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung;
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6 zeigt einen Teil der gemäß 5 hergestellten Präsentationstasche in perspektivischer Sicht;
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7 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Herstellung einer rechteckigen Präsentationstasche;
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8 zeigt eine Ansicht von oben einer gemäß 2b hergestellten Präsentationstasche;
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9 zeigt eine seitliche Querschnittsansicht einer gemäß 7 hergestellten Präsentationstasche.
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In 1 ist zunächst dargestellt, wie die erfindungsgemäßen Klebelaschen 10 gefaltet sind: Ein Karton 7 wird in Randnähe mit einer Falzlinie 4 versehen. Der Hauptteil 6 wird in der Nähe der Falzlinie 4 beispielsweise durch Ausstanzen mit einer Aussparung 5 versehen. Der Randteil 8 wird in einem Bereich 2, dessen Teilbereich 1 bezüglich der Falzlinie 4 symmetrisch zu der Aussparung 5 liegt, oberseitig mit Klebemittel bestrichen. Der Bereich 2 erstreckt sich in diesem Beispiel auch auf den Hauptteil 6 des Kartons. Wenn, zur Bereitstellung der Klebelasche, der Randteil 8 entlang der Falzlinie 4 auf den Hauptteil 6 gefaltet wird, kommt die Kante 3 des Kartons, bezogen auf die Falzlinie 4, jenseits der Aussparung 5 an der Position 3' zu liegen. Dabei ist der gesamte Hauptteil 6 in der Richtung senkrecht zum Rand 3 des Flächengebildes zweckmäßig wenigstens dreimal so groß wie der Randbereich 8.
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Nach unten hin ist das in dem Bereich 2 aufgebrachte Klebemittel nun nurmehr durch die Aussparung 5 hindurch zugänglich; der auf den Hauptteil 6 gefaltete Randteil 8 ist hingegen durch das in dem den Teilbereich 1 umgebenden Teil des Bereichs 2 aufgebrachte Klebemittel fest am Hauptteil 6 fixiert. Damit ist eine Klebelasche bereitgestellt, die erst dann eine Klebeverbindung herstellt, wenn ein anzuklebender Gegenstand im Bereich der Aussparung 5 angedrückt und dadurch mit dem Klebemittel an dieser Stelle in Kontakt gebracht wird.
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Außerdem wird sämtliches Klebemittel ein-, nämlich oberseitig aufgebracht, wohingegen die Unterseite erforderlichenfalls beispielsweise bedruckt werden kann. Zur Herstellung der Gebrauchsfertigkeit wird die Klebelasche 10 nochmals um wenigstens eine weitere, weiter vom Rand 3 entfernte Falzlinie 9 gefaltet, so dass die Aussparung 5 wieder nach oben hin zu liegen kommt. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kartonrand 3 nach innen zu liegen kommt, und seine möglicherweise scharfe Kante daher nicht nach außen vorstehen kann und auch nicht sichtbar ist.
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Im oben beschriebenen Beispiel umfasst der mit Klebemittel versehene Bereich 2 einen Teil der Falzlinie 4 und sogar den Bereich der Aussparung 5. Allerdings ist zur Fixierung der Klebelasche nur erforderlich, dass in einem Bereich außerhalb des Teilbereichs 1 Klebemittel bereitgestellt ist. Das Klebemittel im Bereich 5 ist wegen der Ausstanzung ohne Vorteil und insofern hinderlich, als es das Stanzwerkzeug verunreinigen könnte, falls das Klebemittel vor dem Stanzen aufgebracht wird. Daher wird das Klebemittel erst nach dem Stanzen aufgebracht, oder der Bereich 5 wird von Klebemittel freigehalten.
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Jeder Aussparung sind zwei beidseitig zu ihr und bevorzugt, aber nicht zwingend parallel zueinander angeordnete Falzlinien zugeordnet, sowie ein mit Klebemittel versehener Bereich.
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Um mit solchen Klebelaschen eine Präsentationstasche herzustellen, bedarf es wenigstens einer, bevorzugt dreier Klebelaschen:
In einer ersten Grundausführung sind drei Klebelaschen gewinkelt zueinander an einem ersten Flächengebilde angeordnet, welches nach Bereitstellung der Klebelaschen an einem zweiten Flächengebilde angeklebt wird, so dass eine trapezförmige oder rechteckige Tasche resultiert (2b).
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In einer Variante sind nur zwei zueinander gewinkelt angeordnete Klebelaschen vorgesehen, so dass eine dreieckige Tasche resultiert (6).
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In einer zweiten Grundausführung (3b und 4b) sind das erste und das zweite Flächengebilde so durch eine zusätzliche, insbesondere gewinkelt angeordnete Falzlinie verbunden, dass eine der Klebeverbindungen durch diese ersetzt ist.
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In bevorzugten Ausführungen (5 bis 9) sind die weiteren Falzlinien 9 als Falzlinienpaare 9', 9'' ausgebildet, an denen jeweils um einen geringeren Winkel gefaltet wird, so dass zusammen ein Falzwinkel von im Wesentlichen 180° resultiert. Der Abstand zwischen diesen Falzlinien 9', 9'' bestimmt die Dicke der Tasche. Diese ist konstant, wenn die Falzlinien 9' und 9'' parallel sind, und variiert, wenn die Falzlinien 9' und 9'' zueinander gewinkelt angeordnet sind. Außerdem bestimmen die Winkel zwischen den jeweils inneren Falzlinien 9'' mehrerer Klebelaschen zueinander die Gestalt der Tasche: Drei zueinander senkrecht angeordnete Falzlinien 9'' ergeben eine in Aufsicht rechteckige Tasche; drei zueinander stumpfwinklig angeordnete Falzlinien 9'' ergeben eine in Aufsicht trapezförmige Tasche; zwei zueinander gewinkelt angeordnete Falzlinien 9'' ergeben eine dreieckige Tasche.
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Im Sinne einer leichteren Handhabbarkeit des Kartons ist es vorteilhaft, in den Haftbereichen 2 ein Kontaktklebemittel im Siebdruckverfahren aufzubringen, welches im Wesentlichen nur dann klebt, wenn es mit einer weiteren Kontaktklebemittelschicht in Druck-Berührung kommt. In diesem Fall ist es gegebenenfalls zweckmäßig, den zweiten Karton an zum Kontakt mit dem ersten Karton vorgesehenen Stellen ebenfalls mit dem Kontaktklebemittel zu versehen.
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In den folgenden Beispielen sind einander entsprechende Merkmale durch gleiche Bezugsziffern mit nachgestellten Buchstaben voneinander unterscheidbar gekennzeichnet.
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In dem Beispiel nach 2a sind aus einem Karton drei zueinander leicht stumpfwinklig angeordnete Klebelaschen mit Aussparungen 5a, Haftmittelbereichen 2a (schraffiert) und randnahen und -entfernten Falzlinien 4a bzw. 9a vorbereitet worden. An benachbarten Endpunkten der randnahen Falzlinien 4a ist der Karton jeweils eingekerbt, so dass später die umgefalteten Laschen einander nicht überlappen. An der linken Lasche ist durch die Pfeile und Bezugszeichen S1a, S2a angedeutet, dass erst der äußere Rand auf den Streifen mit der Aussparung geklebt wird, und dann die zusammengeklebten Streifen zum Hauptteil hin gefaltet werden. Damit ist in dieser Ausführung aber noch keine Tasche fertiggestellt; vielmehr fehlt noch das Andrücken des Faltgebildes gegen einen weiteren Kartonbogen.
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In 2b ist die aus dem Zuschnitt gemäß 2a gefaltete Struktur von der offenen Seite her dargestellt, aus der durch Andrücken gegen einen weiteren Karton eine Präsentationstasche hergestellt werden kann.
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In dem in 3a dargestellten Beispiel ist die rechte Lasche der 2a durch eine Falzlinie 11b ersetzt, über die der Karton mit einem größeren Kartonbogen 13b verbunden ist. Im Übrigen entspricht die Tasche der 3a derjenigen der 2a. In diesem Fall verdeutlicht der zusätzliche Pfeil nebst Bezugszeichen S3b, dass nach Umklappen der Klebelaschen noch ein weiterer Falzschritt entlang der Falzlinie 11b nötig ist, um eine Tasche herzustellen.
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In der 3b ist die so fertiggestellte Tasche von der durch den Bogen 13b verschlossenen Seite her dargestellt.
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Ähnlich der 3a zeigt 4a eine Präsentationstasche, die aus einem einteiligen Kartonbogen vermittels zweier paralleler Falzungen S1c und S2c und eines zusätzlichen Falzschritts S3c entlang einer dazu gewinkelten Falzlinie 11c hergestellt wird, allerdings im Unterschied zu der Tasche nach 3a dreieckig ist. Dadurch ist nur eine Klebelasche mit der Aussparung 5c, einem Haftmittelbereich 2c und einer randnahen Falzlinie 4c sowie einer randfernen Falzlinie 9c vonnöten.
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Die beispielhafte Herstellung einer ebenfalls dreieckigen Präsentationstasche ist in 5 gezeigt, wobei hierbei eine gewisse Dicke der Tasche dadurch vorgegeben wird, dass beabstandete, parallele Falzlinienpaare 9d', 9d'' vorgesehen sind. Ferner weisen die Klebelaschen wiederum die Aussparungen 5d und die Haftmittelbereiche 2d auf. Wie in dem Beispiel der 2 wird hierbei noch keine geschlossene Tasche bereitgestellt; vielmehr fehlt noch das Andrücken eines weiteren Kartonbogens gegen das hergestellte Gebilde.
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Aus der perspektivischen Ansicht nach 6 wird deutlich, dass die gemäß der 5 vorbereitete Tasche besonders leicht mit Präsentationsgut befüllt werden kann: Da die Tasche noch nicht geschlossen ist, ist die Öffnung relativ groß, so dass keine genaue Positionierung und Einschubrichtung des Füllguts eingehalten werden muss. Erst nach Befüllung wird der weitere Kartonbogen aufgelegt und angedrückt. In einer nicht dargestellten Variante wird auch die Faltung entlang der Falzlinien 9' und 9'' um das auf den Zuschnitt gelegte Präsentationsgut herum vorgenommen.
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Bei der Ausführungsform nach der 7 wird eine rechteckige Tasche mit einer durch den Abstand der Falzlinienpaare 9e', 9e'' definierten Dicke vorbereitet, die letztlich durch Andrücken gegen einen weiteren Kartonbogen fertiggestellt werden kann. Jede der drei Klebelaschen, die drei Seiten des Rechtecks entsprechen, weist eine Aussparung 5e, einen diese umgebenden Haftmittelbereich 2e mit einem Kontaktklebemittel sowie eine zwischen der Aussparung 5e und dem jeweiligen Kartonrand 3e angeordnete Falzlinie 4e auf, die die Randbereiche 8e des Kartons von dem Hauptteil 6e trennt. In dieser Figur sind die Falzlinien gestrichelt dargestellt. Die Bereiche 2e mit dem Kontaktklebemittel umgeben die Aussparungen 5e, so dass beim Falten entlang der randnäheren Falzlinien 4e Bereiche mit Kontaktklebemittel aufeinander zu liegen kommen, aneinander kleben und damit die Faltung fixieren.
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In der 8 ist eine Ansicht einer mittels eines weiteren, im schraffierten Bereich angeklebten Kartonbogens 12a gemäß den 2a und 2b fertiggestellte Präsentationstasche von oben. In diesem Fall bestimmt sich die Dicke des Innenraums der Tasche aus der Dicke der Klebelasche.
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In der 9 ist eine Querschnittsansicht einer mittels eines weiteren, im schraffierten Bereich angeklebten Kartonbogens 12e gemäß der 7 fertiggestellte Präsentationstasche dargestellt. In diesem Fall ist die Innenraumdicke D der Tasche im Wesentlichen durch den Abstand der Falzlinien 9e' und 9e'' gegeben. Wie man sieht, kann die Dicke der Tasche leicht durch Veränderung des Abstands der Falzlinien 9e' und 9e'' variiert werden.
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In einer weiteren, nicht dargestellten Variante wird der weitere Kartonbogen so zugeschnitten und mit Falzlinien versehen, dass daraus eine Versandverpackung faltbar ist, in die die Präsentationstasche aufgenommen wird.
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Hinsichtlich der Reihenfolge der verschiedenen Schritte des erfindungsgemäßen Verfahrens ist zu bemerken, dass das Aufbringen von Klebemittel und das Ausstanzen oder -schneiden vor dem Falten um die ersten, randnahen Falzlinien erforderlich ist, dem wiederum das weitere Falten um die randferneren Falzlinien folgt. Das Falten um die gewinkelt angeordnete Falzlinie 11 bzw. das Andrücken eines weiteren Kartonbogens stellt die Tasche fertig. Es ist unter anderem aus ästhetischen Gründen bevorzugt, den Karton anfangs auf der Rückseite zu kaschieren und zu bedrucken.
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Die Falzlinien können, insbesondere durch Perforation oder Rillung, als Materialschwächungslinien ausgebildet sein.
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Im Übrigen wird unter einer Präsentationstasche im Rahmen der vorliegenden Anmeldung eine solche Tasche verstanden, die an wenigstens vier Seiten geschlossen und an wenigstens einer Seite offen ist, so dass sie ein Präsentationsgut einerseits schwerkraftunterstützt, aber reibungsunabhängig in seiner Position hält, andererseits den Blick auf zumindest Teile des Präsentationsgutes gestattet. Durch die offene(n) Seite(n) unterscheidet sich die Präsentationstasche zudem fundamental von einer Versandtasche, die naturgemäß allseitig verschließbar sein muss.
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Zusammengefasst stellt die Erfindung einerseits ein Herstellungsverfahren, das besonders einfach und kostengünstig ist, und andererseits einen Zuschnitt, der hinsichtlich der Taschenabmessungen leicht variabel ist, für eine Präsentationstasche bereit. Ferner stellt die Erfindung ein Flächengebilde mit einer einfach herzustellenden Klebelasche bereit.