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DE20200620U1 - Schneidvorrichtung für CD-Verpackungen - Google Patents

Schneidvorrichtung für CD-Verpackungen

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Publication number
DE20200620U1
DE20200620U1 DE20200620U DE20200620U DE20200620U1 DE 20200620 U1 DE20200620 U1 DE 20200620U1 DE 20200620 U DE20200620 U DE 20200620U DE 20200620 U DE20200620 U DE 20200620U DE 20200620 U1 DE20200620 U1 DE 20200620U1
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DE
Germany
Prior art keywords
cutting
stop surface
cutting device
stop
packaging
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20200620U
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English (en)
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MEYER HARTMUT HARALD
Original Assignee
MEYER HARTMUT HARALD
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Publication date
Application filed by MEYER HARTMUT HARALD filed Critical MEYER HARTMUT HARALD
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Publication of DE20200620U1 publication Critical patent/DE20200620U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B69/00Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for
    • B65B69/0033Unpacking of articles or materials, not otherwise provided for by cutting

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Credit Cards Or The Like (AREA)

Description

1. MÜLLER, Marion, Phillip-de-Haas-Straße 8, 26125 Oldenburg
2. MEYER, Hartmut-Harald, Auf dem Hohen Ufer 11a, 26160 Bad
Zwischenahn
Schneidvorrichtung für CD-Verpackungen
Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zum Schneiden der Schutzumhüllung von Verpackungen für Datenträger. j Die Schneidvorrichtung umfasst einen Grundkörper und mindestens einen Schneidkörper.
Die Verpackungen von Datenträgern, wie beispielsweise Kassetten, Compactdiscs, MiniDisc oder ZIP, bestehen regelmäßig aus einer Kunststoffverpackung aus Hartplastik. Diese Kunststoffverpackung ist rechteckig und kann zum Entnehmen oder Einlegen des Datenträgers beispielsweise aufgeklappt oder aufgeschoben werden.
Diese Kunststoffverpackungen sind zusätzlich mit einer Schutzumhüllung versehen, welche verhindern soll, dass sich die Kunststoffverpackung ungewollt öffnet oder geöffnet wird. Des weiteren verhindert die Schutzumhüllung, dass die Oberfläche der Kunststoffverpackung des
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Datenträgers durch den Transport oder die Lagerung beschädigt wird. Diese Schutzumhüllungen sind häufig aus transparenten Kunststofffolien (Polyethylen, Polyprpylen, Polystyrol o.a.) hergestellt. Selten kommt auch Papier als Schutzumhüllung zum Einsatz.
Zur vereinfachten Entfernung der Schutzumhüllung weisen manche Schutzumhüllungen einen eingearbeiteten Aufreißfaden auf, der zur Auftrennung der Schutzumhüllung dient. Dieser Aufreißfaden bedeutet für den Hersteller der Verpackung einen Mehraufwand, und daher wird auf diesen Aufreißfaden häufig verzichtet.
Zum öffnen der Schutzumhüllung muss der Verbraucher, wenn ein Aufreißfaden vorhanden ist, das freie Ende dieses Aufreißfadens finden und durch Zug daran die Schutzumhüllung auftrennen. Die Suche nach dem freien Ende gestaltet sich häufig zeitaufwendig. Wenn kein Aufreißfaden vorhanden ist, behilft sich der Endverbraucher häufig mit scharfen Gegenständen wie Schlüsseln, Taschenmessern oder ähnlichem, um die Schutzumhüllung aufzutrennen. Aufgrund der langwierigen Suche nach dem freien Ende des Aufreißfadens erfolgt diese Art der Auftrennung häufig auch bei Schutzumhüllungen mit Aufreißfaden. Beim Auftrennen mit solcher Art scharfkantigen Gegenständen kommt es häufig zur Beschädigung der Kunststoffverpackung des Datenträgers. Außerdem besteht ein Verletzungsrisiko des Endverbrauchers, da ein Abrutschen mit dem scharfkantigen Gegenstand bei der mit Kraft ausgeführten Auftrennbewegung möglich ist.
Insbesondere dann, wenn mehrere Schutzumhüllungen aufzutrennen sind, wie beispielsweise in Musikverlagen, sind die zuvor beschriebenen Verfahren zur Öffnung der Schutzumhüllung zeitaufwendig und verletzungsträchtig.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, welche eine schnelle und sichere Öffnung der Schutzumhüllung von Verpackungen für Datenträger erlaubt.
Die Erfindung löst die Aufgabe, indem die Schneidvorrichtung so aufgebaut wird, dass der Grundkörper mindestens eine erste Anschlagfläche aufweist und der Schneidkörper von dieser Anschlagfläche beabstandet ist und aus einer zweiten Anschlagfläche des Grundkörpers herausragt.
Erfindungsgemäß wird erreicht, dass die Schneidvorrichtung auf einfache Weise mit Ihrer Anschlagfläche an der Vorder- oder Rückseite der Kunststoffverpackung des Datenträgers entlanggeführt werden kann und mittels des Schneidkörpers die Schutzumhüllung an einer Seitenkante der Kunststoffverpackung zulässig und sicher ohne Verletzungsrisiko durchtrennt werden kann. Durch die zweite Anschlagfläche, aus welcher der Schneidkörper um eine geringe Länge herausragt, wird erreicht, dass der Schneidkörper nur die Schutzumhüllung durchtrennt und die Kunststoffverpackung nicht beschädigt.
Die Erfindung lässt sich besonders vorteilhaft einsetzen zum Schneiden der Schutzumhüllungen, wenn bei Datenträgerverpackungen der bekannten Art, wie sie beispielsweise für Maxi-CD's, Longplay-CD's, Doppel-CD's, Dreifach-CD's, Vierfach-CD's, CD-R's, CD-RW's und Mini Discs verwendet werden. Vorzugsweise wird die Schutzumhüllung an der der Scharnierseite gegenüberliegenden Seitenkante der Kunststoffverpackung durchtrennt. An dieser Seitenkante weisen die Kunststoffverpackungen regelmäßig eine wannenförmige Vertiefung auf, welche von Randerhöhungen begrenzt ist. An dieser Seitenkante ist es somit in einfacher Weise möglich, die Schutzumhüllung mit dem Schneidkörper zu durchtrennen, wobei die zweite Anschlagfläche der Schneidvorrichtung an den Seitenkantenerhöhungen anliegt und somit eine sichere Führung realisiert ist. Eine ebensolche wannenförmige Vertiefung mit umlaufenden Seitenkantenerhöhungen findet sich auch an der Seitenkante auf der Scharnierseite der Kunststoffverpackung. Diese Seitenkante ist daher ebenfalls zum Auftrennen der, Schutzumhüllung bevorzugt geeignet, aufgrund ihrer geringeren Wannentiefe jedoch nicht in gleicher Weise gut geeignet wie die gegenüberliegende Seitenkante.
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In vorteilhafter Weise wird die Schneidvorrichtung so ausgeführt, dass die erste und zweite Anschlagfläche etwa rechtwinklig zueinander stehen. Bei einer solchen Ausführungsform kann die Schneidvorrichtung besonders gut entlang der Ober- oder Unterseite der Kunststoffverpackung mit der ersten Anschlagfläche entlang geführt werden, wobei die zweite Anschlagfläche an einer der Seitenkanten, welche regelmäßig rechtwinklig zur Ober- bzw. Unterseite ausgerichtet sind, anliegt.
Vorzugsweise ist eine Federzunge vorgesehen, welche den Schneidkörper außerhalb der Benutzung verdeckt. Diese Federzunge ist in vorteilhafter Weise so ausgebildet, dass sie sich bei Benutzung durch Krafteinwirkung verformen lässt und dabei den Schneidkörper freigibt. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Schneidvorrichtung, wenn sie nicht in Gebrauch ist, keine über ihre Kontur hinausragenden, durch die Schneidkörper gebildeten, scharfen Kanten aufweist und somit die Verletzungsgefahr durch die Schneidvorrichtung verringert wird. Wenn die Schneidvorrichtung in Gebrauch ist, können die Federzungen durch einen Anpressdruck an die Kunststoffverpackung verformt, verschoben oder verschwenkt werden, wodurch die Schneidkörper über die Federzungen hinausragen und die Schutzumhüllung schneiden können.
Die Federzungen können dabei als Kunststoffelemente ausgeführt sein, welche starr am Grundkörper befestigt sind und so dimensioniert sind, dass eine Verformung unter einem vorbestimmten Anpressdruck erfolgt. Alternativ können die Federzungen als schwenkbar gelagerte Hebel ausgeführt sein, welche durch eine Feder in eine Position gedrückt werden, in welcher sie den Schneidkörper verdecken.
In vorteilhafter Weise überragt der Schneidkörper die zweite Anschlagfläche des Gehäuses um etwa 1,5 mm. Durch diese Höhe der Überragung ist ein sicheres Schneiden der Schutzumhüllung gewährleistet, ohne dabei die Kunststoffverpackungen zu beschädigen, insbesondere an den Seitenkanten auf der Scharnierseite und der der Scharnierseite gegenüberliegenden Seite.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Schneidvorrichtung sieht vor, dass mehrere Schneidkörper vorgesehen sind, welche aus mehreren zweiten Anschlagflächen des Grundkörpers herausragen.
In bevorzugter Weise kann die Schneidvorrichtung so ausgeführt werden, dass drei Schneidkörper vorgesehen sind, von denen jeweils jedem Schneidkörper eine erste und eine zweite Anschlagfläche zugeordnet ist. Der Abstand eines einzelnen Schneidkörpers von der jeweiligen ihm zugeordneten ersten Anschlagfläche kann dabei unterschiedlich gewählt werden, um unterschiedlichen geometrischen Ausbildungsformen der Kunststoffverpackung von Datenträgern gerecht zu werden. So kann es beispielsweise sein, dass die Erhöhungskanten an den Seitenkanten der Kunststoffverpackung verschiedene Breiten aufweisen und hierdurch ein verschiedener Abstand des Schneidkörpers von der ersten Anschlagfläche erforderlich ist, damit der Schneidkörper in der wannenförmigen Vertiefung der Seitenkante der Kunststoffverpackung die Schutzumhüllung durchtrennt. Durch die Anordnung mehrerer Schneidkörper an einer Schneidvorrichtung können die Schutzumhüllungen von Kunststoffverpackungen verschiedener Abmessungen mit einer Schneidvorrichtung geschnitten werden. Dabei können zweckmäßiger Weise die Anschlagflächen oder den Anschlagflächen benachbarte Bereiche der Schneidvorrichtung in der Weise beschriftet werden, dass dem Benutzer der Schneidvorrichtung ersichtlich ist, für welche Art von Kunststoffverpackungen sich die entsprechende Anschlagfläche mit dem ihr zugeordneten Schneidkörper eignet.
Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass der Grundkörper zur Führung der Datenträger-Verpackung eine dritte Anschlagfläche aufweist, welche etwa parallel zu der ersten Anschlagfläche ausgerichtet ist. Diese dritte Anschlagfläche ist ebenfalls zur Anlage an eine Fläche der Kunststoffverpackung ausgebildet. Dabei kann in vorteilhafter Weise während des Schneidens die erste Anschlagfläche an der Oberseite der Kunststoffverpackung anliegen, die dritte Anschlagfläche an der Unterseite der Kunststoffverpackung und die zweite Anschlagfläche an einer
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Seitenkante der Kunststoffverpackung anliegen, an welcher die Umhüllung der Verpackung dann durchtrennt wird.
In vorteilhafter Weise liegt der Abstand der Schneidkörper von den ersten Anschlagflächen zwischen 1 und 12 mm. Insbesondere kann der Abstand der Schneidkörper so gewählt werden, dass er von der ersten Anschlagfläche 3, 5 und/oder 12 mm beträgt. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Umhüllungen von Verpackungen für Maxi-CD's (3mm), Longplay-CD's (5mm), Doppel-CD's (12mm), u. a. übliche Verpackungsformen mit der Schneidvorrichtung aufgetrennt werden können.
Weiterhin vorteilhaft ist, wenn der Abstand der ersten von der dritten Anschlagfläche etwa 8, 12 und/oder 26 mm beträgt. Auf diese Weise ist die Schneidvorrichtung an die Bauhöhen der gängigen Kunststoffverpackungen für Datenträger angepasst: Maxi-CD's (8mm), Longplay-CD's (12mm), Doppel-CD's (26mm).
Die vorhandenen mehreren Schneidkörper können in vorteilhafterweise an einem einstückigen Schneidelement ausgebildet sein. Weiterhin ist es möglich, eine bestimmte Anzahl von Schneidkörpern durch ein Schneidelement zu bilden und andere Schneidkörper durch ein weiteres Schneidelement zu bilden. Das Schneidelement ist dabei insbesondere als gestanzter Blechabschnitt ausgebildet. Die Seitenkanten bzw. Ecken des ausgestanzten Blechabschnitts bilden dabei die Schneidkörper.
Vorteilhaft ist es, die Schneidvorrichtung so herzustellen, dass das Gehäuse und die Federzungen aus Kunststoff gefertigt sind.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung soll anhand der Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung,
Figur 2 eine schematische Draufsicht auf die Ausführung der Figur 1 in teilzerlegtem Zustand,
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Figur 3 eine schematische Draufsicht wie Fig. 2,
Figur 4 eine Seitenansicht der Ausführungsform nach Fig. 1 mit Blickrichtung A in Fig. 3.
Figur 5 eine Seitenansicht mit Blickrichtung B in Fig. 3,
Figur 6 eine Seitenansicht mit Blickrichtung C in Fig. 3,
Figur 7 eine Seitenansicht mit Blickrichtung D in Fig. 3.
Wie Fig. 1 zeigt, weist die dargestellte Ausführungsform einen Grundkörper 1 auf, welcher rechtwinklig ausgebildet ist und eine flache Form hat, mit einer Oberseite 2, einer Unterseite 3 sowie vier Seitenkanten 4, 5, 6 und 7. Der Grundkörper 1 ist nicht quadratisch ausgebildet, die Seitenflächen 4 und 6 sind daher kürzer als die Seitenflächen 5 und 7.
An einem sich ausgehend von der Unterseite 3 erstreckenden flanschartigen Vorsprung sind drei erste Anschlagflächen 10, 11 und 12 ausgebildet. Die Anschlagfläche 10 erstreckt sich über die Seitenfläche 4 hinaus, die Anschlagfläche 11 erstreckt sich über die Seitenfläche 5 hinaus und die Anschlagfläche 12 erstreckt sich über die Seitenfläche 6 hinaus.
Die Seitenflächen 4, 5 und 6 bilden die zweiten Anschlagflächen der Schneidvorrichtung. Die zweiten Anschlagflächen 4, 5 und 6 liegen rechtwinklig zu den ersten Anschlagflächen 10, 11 und 12.
Die Oberseite 2 erstreckt sich über die Seitenflächen 4, 5 und 6 in gleicher Weise hinaus wie die Unterseite 3, wohierdurch dritte Anschlagflächen 40, 41 und 42. Die Anschlagfläche 40 liegt parallel zur Anschlagfläche 10. Die Anschlagfläche 41 liegt parallel zur Anschlagfläche 11 und die Anschlagfläche 42 liegt parallel zur Anschlagfläche 12.
Aus der Seitenfläche 4 heraus ragt eine dreieckige Schneidkante 20, welche in bestimmtem Abstand zur Anschlagfläche 10 liegt. Zwischen der Schneidkante 20 und der dritten Anschlagfläche 40 ist eine halbkreisförmige Ausformung 30 vorhanden, welche sich durch eine Öffnung in der Seitenfläche 4 auswölbt. Die halbkreisförmige Ausformung
30 stellt das Ende einer Federzunge dar, welche an den Grundkörper 1 angeformt ist. Im Bereich der Seitenflächen 5 und 6 sind Schneidkanten und halbkreisförmige Federzungenenden in gleicher Weise ausgebildet, wie die bei der Seitenfläche 4, diese sind jedoch in der Abbildung der Figur 1 verdeckt. Die Oberseite 2 verläuft nicht parallel zur Unterseite 3, sondern fällt von der Seitenfläche 4 zur Seitenfläche 6 ab. Der Grundkörper 1 hat dadurch die Form eines rechteckigen Keils. Hierdurch wird erreicht, dass die Anschlagfläche 40 von der Anschlagfläche 10 weiter beabstandet ist als die Anschlagfläche 42 von der Anschlagfläche 12.
An der Seitenfläche 5 wirdeine parallele Ausrichtung der Anschlagfläche 41 zur Anschlagfläche 11 dadurch erreicht, dass die Oberseite 2 sich in Form eines Keils, welcher in Richtung der Seitenfläche 6 spitzt zuläuft, über die Seitenfläche 5 hinaus erstreckt. Die Unterseite des Keils 60 bildet die dritte Anschlagfläche 41, welche mit der ersten Anschlagfläche 11 und der zweiten Anschlagfläche 5 nach Art dieser Führung zusammenwirkt. Der Abstand der Anschlagfläche 11 von der Anschlagfläche 41 ist geringer als der Abstand der Anschlagflächen 10 und 40 voneinander und größer als der Abstand der Anschlagflächen 12 und 42 voneinander. Der Keil 60 erstreckt sich nicht ganz bis zur Seitenfläche 6. Im Bereich der Kante zwischen Seitenfläche 5 und 6 erstreckt sich die Oberseite 2 nicht über die Seitenfläche 5 hinaus.
Fig. 2 ist eine Ansicht der Schneidvorrichtung in teilzerlegtem Zustand. Es sind erkennbar die Anschlagflächen 10, 11 und 12 und die sich über die Seitenflächen 4, 5 und 6 erstreckenden Schneidkanten 20, 21 bzw. 22. Die Schneidkanten 20, 21 und 22 sind an einem aus einem Blech gestanzten Schneidelement 23 ausgebildet. Die Schneidkanten 20, 21 und 22 tragen etwa 1,5 mm über die Seitenflächen 4, 5 bzw. 6 hinaus.
Fig. 3 zeigt drei Federzungen 70, 71, 72, welche jeweils ein eingespanntes Ende 73 aufweisen, an welchem sie mit dem Grundkörper 1 verbunden sind. An ihrem anderen Ende weisen die Federzungen jeweils eine abgerundete Ausformung 74 auf, welche sich durch eine Öffnung in den Seitenflächen 4, 5 bzw. 6 erstreckt. Bei Druck auf die gewölbte Fläche 75
der Ausformung 74 wird die Federzunge 70 verformt und die abgerundete Ausformung in den Grundkörper 1 hineinbewegt, wodurch die Schneidkante 20 freigegeben wird.
Figur 4 zeigte eine Ansicht der Seitenfläche 4. Die parallel zueinander liegenden Anschlagflächen 10 und 40 haben einen Abstand von 26 mm, was der Höhe einer üblichen Kunststoffverpackung für Doppel-, Dreifach- und Vierfach-Compactdisc entspricht. Die Schneidkante 20 ist etwa 12 mm von der Anschlagfläche 10 beabstandet. Die gewölbte Ausformung 74 der Federzunge 74 liegt zwischen der Schneidkante 20 und der Anschlagfläche 40.
In Fig. 5 ist eine Ansicht auf die Seitenfläche 5 dargestellt. Die obere, dritte Anschlagfläche 41 liegt parallel zur unteren, ersten Anschlagfläche 11 und ist von dieser 12 mm beabstandet. Die Schneidkante 21 ist von der unteren, ersten Anschlagfläche 11 etwa 4,75 mm beabstandet. Die gewölbte Ausformung der Federzunge 71 liegt wiederum zwischen Schneidkante und unterer Anschlagfläche 41. Die Anschlagflächen 11 und 41 sind soweit voneinander beabstandet, dass übliche Kunststoffverpackungen für Einfach-CD's, CD R's, CD RWs an dieser Seitenfläche aufgetrennt werden können.
Fig. 6 ist eine Ansicht der Seitenfläche 6. Die Anschlagflächen 42 und 12 sind 8,5 mm voneinander beabstandet, so dass übliche Kunststoffverpackungen für Maxi-CD's sowie schmale Verpackungen für Einfach-CD's, CD'rs und CD'rws zwischen diese Anschlagflächen passen und somit die Umhüllungen dieser Verpackungen an dieser Seitenfläche geschnitten werden können. Die Schneidkante 22 ist etwa 3,25 mm von der Anschlagfläche 12 beabstandet. Die halbkreisförmige Ausformung der Federzunge 72 liegt zwischen Schneidkante 22 und Anschlagfläche 42.
Es ist zu beachten, dass die Anordnung der Schneidkanten und der halbkreisförmigen Ausformungen der Federzungen auch in umgekehrter Weise erfolgen kann. So ist es problemlos möglich, die Schneidkante
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zwischen der halbkreisförmigen Ausformung der Federzunge und den Anschlagflächen 40, 41 bzw. 42 anzuordnen.
Figur 7. schließlich zeigt eine Ansicht auf die Seitenfläche 7. Die Seitenfläche 7 dient nicht dazu, dass an dieser Seitenfläche Schneidkanten, Federzungen oder Anschlagflächen angeordnet sind, so dass auf dieser Seite keine Umhüllungen von Kunststoffverpackungen von Datenträgern geschnitten werden. Vielmehr dient diese Seite der Schneidvorrichtung dazu, ein sicheres Greifen der Schneidvorrichtung beim Gebrauch zu ermöglichen. Es ist zu beachten, dass auch, aufgrund des Schutzes der Schneidkante durch die halbkreisförmigen Ausformungen der Federzungen an der Seitenfläche 7 Schneidkanten und Anschlagflächen vorgesehen werden könnten, wodurch eine weitere Möglichkeit für die Öffnung von Umhüllungen von Kunststoffverpackungen für Datenträger mit einer bestimmten, anderen Dicke als 8,5, 12,0 oder 26,0 mm besteht.

Claims (12)

1. Schneidvorrichtung zum Schneiden der Schutzumhüllung von Verpackungen für Datenträger, umfassend einen Grundkörper (1) und mindestens einen Schneidkörper (20), dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper mindestens eine erste Anschlagfläche (10) aufweist und der Schneidkörper von dieser Anschlagfläche beabstandet ist und aus einer zweiten Anschlagfläche (4) des Grundkörpers herausragt.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass erste (10) und zweite (4) Anschlagfläche etwa rechtwinklig zueinander stehen.
3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Federzunge (70) vorgesehen ist, welche den Schneidkörper (20) verdeckt und sich durch Krafteinwirkung so verformen lässt, dass der Schneidkörper freigegeben wird.
4. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schneidkörper (20) die zweite Anschlagfläche (4) des Gehäuses um etwa 1,5 mm überragt.
5. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schneidkörper (20-22) vorgesehen sind, welche aus mehreren zweiten Anschlagflächen (4-6) des Grundkörpers (1) herausragen.
6. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass drei Schneidkörper (20-22) vorgesehen sind, denen jeweils eine erste (10-12) und eine zweite (4-6) Anschlagfläche zugeordnet ist und der Abstand eines Schneidkörpers von der jeweiligen ihm zugeordneten ersten Anschlagfläche unterschiedlich ist zu dem Abstand eines anderen Schneidkörpers von der diesem zugeordneten ersten Anschlagfläche.
7. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (1) eine dritte Anschlagfläche (40-42) aufweist, welche etwa parallel zur ersten Anschlagfläche (10-12) ausgerichtet ist.
8. Schneidvorrichtung nach Anspruch 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Schneidkörper (20-22) von den ersten Anschlagflächen (10-12) zwischen 1 und 12 Millimeter liegt.
9. Schneidvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Schneidkörper (20-22) von den ersten Anschlagflächen (10-12) etwa 3, 5 und/oder 12 Millimeter beträgt.
10. Schneidvorrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der ersten (10-12) von der dritten Anschlagfläche (40-42) etwa 8, 12 und/oder 26 mm beträgt.
11. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Schneidkörper (20-22) vorhanden sind, die an einem einstückigen Schneidelement (23) ausgebildet sind.
12. Schneidvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse und die Federzungen aus Kunststoff gefertigt sind.
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Citations (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US4241504A (en) 1979-03-02 1980-12-30 Ceron Jose D Record album opener
US5666731A (en) 1994-12-23 1997-09-16 Mike B. Lynch Opening device for plastic packages
DE19923181A1 (de) 1998-06-11 1999-12-23 Beermann Kg Martor Argentax Messer mit mindestens einem Schutzteil

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