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Die
vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Verarbeitung von
Fasern, insbesondere zur Ausscheidung von Verunreinigungen an der
Trommel einer Wanderdeckelkarde.
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Stand der Technik
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Die
Wanderdeckelkarde ist insbesondere zur Verarbeitung von Baumwolle
bzw. Baumwollmischungen konzipiert. Der wichtigste Teil der Verarbeitung
wird durchgeführt, während die Fasern von einer sich
drehenden, mit einer Garnitur versehenen, Trommel getragen sind.
Die Trommel arbeitet mit einem Wanderdeckelaggregat zusammen, wobei
dieses Aggregat eine sogenannte „Hauptkardierzone” definiert,
wo die Hauptverarbeitung der Fasern stattfindet. Vor der Hauptkardierzone
in der Drehrichtung der Trommel betrachtet, befindet sich eine „Vorkardierzone” und
nach der Hauptkardierzone eine „Nachkardierzone”.
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Seit
mehr als vierzig Jahren gehört es nun zum Stand der Technik,
in der Gestaltung der Baumwollkarde Vorrichtungen zur Ausscheidung
von Verunreinigungen in der Vor- bzw. Nachkardierzone vorzusehen.
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DE-C-3644529 sieht
eine Vorrichtung zur Ausscheidung von Verunreinigungen wie Trash, Schalenteile
usw. für eine Karde oder einen Krempel vor. Die Vorrichtung
ist oberhalb des Vorreissers angeordnet, d. h. sie befindet sich
in der Vorkardierzone. Die Vorrichtung umfasst mindestens eine Messerklinge
mit Absaugkammer zwischen einer der Trommel zugeordneten Festdeckeleinrichtung
und dem Vorreisser, wobei die Messerklinge unmittelbar oberhalb
des Vorreissers angeordnet ist. Gemäss mindestens einer
Ausführung wird eine zweite Messerklinge mit Absaugkammer
unmittelbar vor dem Wanderdeckelaggregat vorgesehen.
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EP-B-387908 geht von
DE-A-3644529 aus und
bezieht sich ebenfalls auf eine Vorrichtung zur Ausscheidung von
Verunreinigungen in der Vorkardierzone, wobei zwei Messerklingen
in dieser Zone vorgesehen sind. Jede Klinge ist an einem ihr nachfolgendem
Kardierelement befestigt und bildet mit diesem Element eine Baueinheit.
Vor jeder Klinge ist eine dieser Klinge zugeordnete Niederhalteplatte vorgesehen.
Der radiale Abstand zwischen der ersten Niederhalteplatte und der
Kardiertrommel ist grösser als der radiale Abstand zwischen
der zweiten Niederhalteplatte und der Kardiertrommel. Diese Anordnung
soll gleichzeitig eine Grobausscheidung und eine Feinausscheidung
ermöglichen.
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DE-A-10207159 sieht
in der Vor- und/oder Nachkardierzone eine Mehrzahl von Arbeitselementen
wie Festkardierelementen, Absaugeinrichtungen, Ausscheidemesser
vor, wobei aus mindestens zwei Arbeitselementen ein Modul gebildet
ist. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass in der Vor- und/oder
Nachkardierzone jeweils mindestens zwei Module vorhanden sind, die
für die Ausscheidung von Fremdkörpern (Verunreinigungen)
wie Trash und/oder für die Ausscheidung von Nissen vorgesehen
sind. In der Ausführung gemäss der
2 sind in
der Vorkardierzone zwei Module vorgesehen, die jeweils ein Festkardierelement,
eine Absaughaube und ein Druckelement umfassen. Diese Module sollen
eine Verbesserung der Ausscheidung von Fremdkörpern wie
Trash, Samenteile, Blattreste u. dgl. ermöglichen. In einem
Modul zur Ausscheidung von Nissen soll anscheinend die Reihenfolge
der Arbeitselemente geändert werden, und zwar auf die Reihenfolge
Druckelement, Absaughaube, Festkardierelement. Derartige Module
sind in der Ausführung gemäss der
3 gezeigt.
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DE-A-10163178 sieht
eine Vorrichtung mit einer Messerklinge und einer der Messerklinge
zugeordneter Absaugkammer vor. Die Messerklinge und die Absaugkammer
sind an einem Halteelement befestigt und bilden eine Baugruppe.
Außerhalb der Stirnseiten der Trommel sind Einstellelemente
vorhanden, die im Bereich der Abscheidkante angeordnet sind.
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Die
EP 0 366 918 offenbart ein
Kardiersegment mit einem Schmutzabscheider. Der Schmutzabscheider
umfasst ein lageverstellbares Messer zur Schmutzabscheidung und
einen als Rohr ausgebildeten Schmutzabscheideraum. Die Wandung des Schmutzabscheideraums
ist auf einer kurz vor dem Messer endenden Tambour-deckglatte aufgelegt. Das
Kardiersegment umfasst mehrere Kardierstreifen und ist dem Messertragabschnitt,
in Drehrichtung der Trommel gesehen, nachfolgend angeordnet.
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Die
EP 0 848 091 offenbart eine
Schmutzausscheidevorrichtung. Die Schmutzausscheidevorrichtung umfasst
ein Messer und eine den Ausscheidespalt abdeckende Haube. Die Haube
ist an eine Absaugung angeschlossen, um den abgeschiedenen Abfall
abzuführen. Zudem werden Massnahmen offenbart um stromabwärts
vom Messer die Luftströmungen zu beeinflussen.
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Der
Stand der Technik befasst sich nicht mit der optimalen Ausnutzung
vom vorhandenen Platz in der Vorkardierzone.
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Die
Erfindung sieht ein Ausscheidemodul zum Ausscheiden von Verunreinigungen
an der Trommel einer Karde vor. Das Modul umfasst ein Profil, welches
derart am Kardengestell angebracht werden kann, dass das Profil
ein Abfuhrrohr bildet, das über einen Ausscheidespalt mit
dem Kardierspalt in Verbindung steht. Das Profil weist eine Messerklinge
auf der einen Seite des Ausscheidespalts auf. Das Profil ist mit
einem Kardierstreifen vor dem Ausscheidespalt und einer Leitfläche
nach der Messerklinge versehen. Ein Modul gemäss diesem
zweiten Aspekt der Erfindung kann in der Vorkardierzone und/oder
in der Nachkardierzone eingesetzt werden.
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Anhand
der Figuren und Beispiele werden weitere Merkmale der Erfindung
erläutert.
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1 Schematische
Seitenansicht einer Karde.
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2 Schematische
Seitenansicht der Vorkardierzone einer Karde mit einer Vorrichtung
gemäss der vorliegenden Erfindung.
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3 Detail
eines Kardiersegments zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäss
der 2.
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4 Darstellung
im Querschnitt eines Ausscheidemoduls zur Verwendung in einer Vorrichtung gemäss
der 2.
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5 Prinzipskizze
zur Darlegung der Strömungsverhältnisse im Kardierspalt
zwischen dem Kardierelement und der Trommelgarnitur in der 4.
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6 Prinzipskizze
zur Darlegung der Strömungsverhältnisse im Kardierspalt
zwischen der Leitfläche und der Trommelgarnitur in der 4.
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7 Detail
einer Befestigung für ein Kardierelement zur Verwendung
in einem Modul gemäss der 4.
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1 zeigt
eine Wanderdeckelkarde, zum Beispiel die Rieter Karde C60 mit einer
Arbeitsbreite von 1.5 m. Faserflocken werden durch Transportkanäle
durch die verschiedenen Putzereiprozessstufen transportiert (nicht
gezeigt) und schliesslich dem Füllschacht 16 der
Karde eingefüllt. Der Schacht 16 in 1 ist
als ein sogenannter „Reinigerschacht” mit einem
Reinigungsmodul zwischen dem Schachtoberteil und dem Schachtunterteil
ausgeführt. Dies ist aber für die vorliegende
Erfindung nicht wesentlich, anstelle eines Reinigerschachts kann
auch ein normaler Füllschacht vorgesehen werden.
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Der
Schacht gibt die Faserflocken dann als Watte an die Karde weiter,
und zwar an eine bekannte Speisevorrichtung, welche die Watte mit
einer vorgegebenen Geschwindigkeit in die Karde einzieht. Die Speisevorrichtung
speist die Faserflocken zu den Vorreissern 3. Die Vorreisser öffnen
die Faserflocken und entfernen einen Teil der Schmutzpartikel. Die letzte
Vorreisserwalze übergibt die Fasern an die Kardentrommel 1.
Nachdem die Fasern zum Teil mehrere Umläufe auf der Kardentrommel
durchgeführt haben, werden sie vom Abnehmer 4 von
der Kardentrommel abgenommen, dem Auslaufbereich 5 zugeführt
und schliesslich als Kardenband in einem Kannenstock in einer Kanne
abgelegt (nicht gezeigt).
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Die
Kardentrommel 1 ist mit einer Garnitur, normalerweise einer
Sägezahngarnitur (nicht gezeigt) versehen, und sie arbeitet
mit den Deckel 7 eines Wanderdeckelaggregats 2 während
des Vorlaufs der Deckeln 7 zusammen. Die Deckel 7 werden
während der Rücklaufs durch eine Deckelreinigung 14 gereinigt
und eventuell mit einer Schleifvorrichtung (nicht gezeigt) nachgeschliffen.
Das Wanderdeckelaggregat 2 besteht je nach Fabrikat der
Karde aus 79 bis 112 Deckeln, die durch eine Kette oder einen Riemen
zu einem umlaufenden Endlosband zusammengefasst sind. Das Wanderdeckelaggregat 2 bildet
zusammen mit der Trommel 1 die Hauptkardierzone 8 und
hat als Funktion die Auflösung der Flocken zu Einzelfasern,
Ausscheidung von Verunreinigungen und Staub, Eliminierung von sehr
kurzen Fasern, die Auflösung von Nissen und die Parallelisierung
der Fasern. Diese Zone 8 kann mit einem Winkel α definiert
werden. Die Zone 8 erstreckt sich von der Stelle, an der
der erste Deckel in Arbeitsposition gegenüber der Trommel
gesetzt wird, bis zu dem Punkt, an dem der letzte Deckel die Arbeitsposition
verlässt, um den Rücklauf zu beginnen. Der Winkel α,
welcher alle Deckel in Arbeitsstellung (= Arbeitsposition) gegenüber der
Trommel umschliesst, ist vorzugsweise grösser als 100°,
insbesondere zwischen 110° und 120°. Die Anzahl
Deckel in der Arbeitsposition ist vorzugsweise grösser
als 30, damit genügend Kardierlinien vorhanden sind.
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Die
Kardentrommel 1 hat einen Durchmesser D und eine Arbeitsbreite
A (nicht gezeigt in 1). Die Arbeitsbreite A ist
durch die axiale Länge der garnierten Fläche der
Trommel gegeben. In der neuesten Generation der Hochleistungskarden,
zum Beispiel die C60 Karde von Rieter, ist die Arbeitsbreite der
Trommel vom bisher üblichen Wert im Bereich 1 m auf 1.5
m erhöht worden. Zusätzlich ist der Durchmesser
der Trommel von den bisher üblichen 1.3 m auf rund 0.814
m reduziert. Die Karde kann durch die geänderte Geometrie
und die entsprechend geänderten Verarbeitungsparameter
heute mehr als 200 kg/h an Baumwolle verarbeiten. Die Drehgeschwindigkeit
der Trommel kann derart gewählt werden, dass die Umfangsgeschwindigkeit
der Trommelgarnitur der „kleineren” Trommel gleich gross
ist, wie die Umfangsgeschwindigkeit der Trommelgarnitur einer konventionellen
Karde mit einem Trommeldurchmesser von ca. 1000 mm. Dadurch wird
aber am Umfang der kleineren (aber breiteren) Trommel eine erheblich
höheren Zentrifugalkraft erzielt, was sich vorteilhaft
bei der Ausscheidung von Schmutz auswirkt, sofern die Gutfasern
sicher von der Trommelgarnitur gehalten werden.
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Jeder
Deckel 7 ist mit einer Garnitur versehen, zum Beispiel
mit einer Sägezahngarnitur oder flexiblen Garnituren in
Form von Häkchen, wobei auch alternative Formen von Garnituren
in Frage kommen. Es sind 20 bis 50 Deckel ständig in Arbeitsposition.
In Arbeitsposition stehen die Deckel dann, wenn sie mit ihrer Garniturseite
gegenüber der Trommelgarnitur angeordnet sind. Die Deckel 7 werden mit
einem Endlosriemen oder einer Kette über Umlenkrollen 6 mit
einem Antrieb über die Trommeloberfläche fortbewegt,
meistens gegen die Drehrichtung der Trommel. Zwischen der Trommel-
und der Deckelgarnitur ist ein Spalt, der Kardierspalt genannt wird.
Die Deckel laufen über zwei Flexibelbogen, die an jeder
Seite der Trommel angeordnet sind. Der Flexibelbogen kann mit Mitteln
(nicht gezeigt) zum Einstellen der Bogen versehen werden, so dass
eine genaue Einstellung des Kardierspalts vorgenommen werden kann.
Dieser Kardierspalt wird normalerweise über fast die ganze
Hauptkardierzone derart gewählt, dass die Deckel mit einem
gleich bleibenden Abstand zur Trommel eingestellt sind. Allerdings kann
der Spalt auch öffnend – der Kardierspalt wird grösser – oder
schliessend – der Kardierspalt wird kleiner – eingestellt
werden. Die Grösse des Kardierspalts liegt bei einer Wanderdeckelkarde
beispielsweise zwischen 0.10 bis 0.30 mm für Baumwolle
oder bis 0.40 mm für chemische Fasern.
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In
der Karde gemäss der 1 befinden sich,
in der Drehrichtung der Trommel betrachtet, die folgenden Arbeitselemente
in der Vorkardierzone:
- – ein Verdeckelement 20,
welches eine Leitfläche der Trommelgarnitur gegenüberstellt
und dazu konzipiert ist, die Übergabe des Fasermaterials, noch
in der Form von nur teilweise aufgelösten Flocken, vom
(letzten) Vorreisser an die Trommel 1 zu gewährleisten;
- – zwei Kardiersegmente 22 bzw. 24;
- – ein Ausscheidemodul 26;
- – ein weiteres Kardiersegment 28, und
- – eine Absaugeinheit 30, welche der Einlaufpartie des
Wanderdeckelaggregats 2 zugeordnet ist und von den aus
der Arbeitsstellung auslaufenden Deckeln abfallendes Material aufnimmt.
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Die 2 zeigt
nun schematisch eine, gegenüber der 1, veränderte
Anordnung gemäss der vorliegenden Erfindung. Da das Verdeckelement 20 und
die Absaugeinheit 30, auch funktionell, gegenüber
der 1 unverändert geblieben sind, sind sie
in beiden Figuren mit den gleichen Bezugszeichen angedeutet, wobei
auf eine Widerholung der Beschreibung verzichtet wird. Die Anordnung
gemäss der 2 umfasst, in der Drehrichtung
der Trommel betrachtet:
- – eine erste
Verarbeitungsgruppe G1 bestehend aus einem Kardiersegment 32 und
einem Ausscheidemodul 34, und
- – eine zweite Verarbeitungsgruppe G2 bestehend aus
einem Kardiersegment 36 und einem Ausscheidemodul 38.
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Das
Verdeckelement 20, die Absaugeinheit 30, die Kardiersegmente 32, 36 und
die Ausscheidemodule 34, 38 bilden je eine Baueinheit,
die an ihrem Enden auf je einem Bogen 40 befestigt sind
(nur ein Bogen 40 in der 2 ersichtlich).
Die Bögen 40 sind mittels Bolzen (nicht gezeigt),
die mit Aufnahmen 42 am jeweiligen Bogen zusammenarbeiten,
im Kardengestell (nicht gezeigt) befestigt. Da die allgemeine Struktur
der Gruppe G2 im wesentlichen der allgemeinen Struktur der Gruppe
G1 gleich ist, wird vorerst nur die Gruppe G1 nachfolgend beschrieben. Anschliessend
wird kurz auf die Unterschiede in der Gruppe G2 eingegangen.
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Das
Kardiersegment
32 ist auch in der
3 vergrössert
und im Querschnitt dargestellt. Das Segment
32 umfasst
ein Hohlprofil
44, der als Halter für zwei Kardierstreifen
46 bzw.
48 dient.
Diese Streifen werden vorzugsweise je aus Sägezahngarniturstücken
gebildet, die nebeneinander an einer jeweiligen Trägerplatte
50 befestigt
sind. Die Platten
50 sind mittels geeigneten Befestigungsmitteln
52,
nur schematisch angedeutet, lösbar mit dem Profil
44 verbunden. Jeder
Streifen
46 bzw.
48 weist vorzugsweise eine Breite
B des Garniturstreifens (in der Umfangsrichtung der Karde) von ca.
35 mm, bevorzugterweise 30 mm, beispielsweise 25 bis 40 mm, vorteilhafterweise 25
bis 35 mm, auf. Die Länge des Streifens hängt
von der Arbeitsbreite der Karde ab, muss also im Falle der vorerwähnten
C60 Karde eine Länge von ca. 1500 mm aufweisen. Für
eine konventionelle Kardenkonstruktion genügt eine Streifenlänge
von ca. 1000 mm. In der Ausführung gemäss der
3 ist
jeder Streifen fest mit dem Profil verbunden. Eine Alternative,
mit einstellbaren Kardierstreifen, ist in der
DE-A-10318968 gezeigt und
könnte auch in einer Vorrichtung gemäss der vorliegenden
Anmeldung verwendet werden.
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Das
Ausscheidemodul 34 ist im Querschnitt in der 4 gezeigt,
wobei die Mantelfläche der Trommelgarnitur mit dem Bezugszeichen 1A angedeutet
ist. Das Modul 34 umfasst
- – ein
erstes Teilprofil 54 und ein zweites Teilprofil 56,
die zusammen ein Schmutzabfuhrrohr mit einem kanalförmigen
Hohlraum 58 bilden;
- – ein elastisches Befestigungselement 60 welches
dazu dient die Teilprofile 54, 56 zusammenzuhalten
und dadurch den Hohlraum 58 zu bilden;
- – einen Ausscheidespalt 62, welcher den Kardierspalt
K mit dem Hohlraum 58 verbindet;
- – eine Messerklinge 64, die in einer dafür
gebildeten Aufnahme in einer Fusspartie 66 des Teilprofils 54 befestigt
ist;
- – eine Leitfläche 68 geformt durch
eine Seite des Teilprofils derart, dass die Leitfläche
der Trommelgarnitur gegenübersteht, und
- – ein Kardierelement 70, welches derart an
einer Fusspartie 72 des Teilprofils 56 angebracht
ist, dass das Element 70 der Trommelgarnitur gegenübersteht.
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Es
ist zu bemerken, dass das Kardierelement 70 unmittelbar
am Ausscheidespalt 62 angrenzt. Die Teilprofile 54, 56 sind
unabhängig voneinander, über deren jeweilige Fusspartien 66, 72,
am Bogen 40 (2) befestigt und zwar jeweils
derart, dass der Abstand zwischen der Fusspartie und der Trommelgarnitur
wählbar eingestellt werden kann. Es sind dem Fachmann viele
Befestigungsmethoden bekannt, welche die erforderliche Einstellbarkeit
ermöglichen. Es wird hier keine spezielle Variante gezeigt
bzw. beschrieben, da die Auswahl an und für sich keinen
Beitrag zur Erfindung leistet. Es ist aber zu bemerken, dass die
elastische Verbindung 60 die gegenseitige Verstellung der
beiden Wandteile 54, 56, bei Gewährleistung
einer dichten Verbindung zwischen diesen Teilen, an deren gegenseitigen
Berührungsstellen ermöglichen muss.
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Die 5 zeigt
schematisch (prinzipiell) die Strömungsverhältnisse
im Kardierspalt K zwischen dem Kardierstreifen 70 und der
Trommelgarnitur mit Mantelfläche 1A. Prinzipiell
herrschen die gleichen Verhältnisse im Kardierspalt zwischen
dem Kardiersegment 32, 36 und der Trommelgarnitur.
Die Erklärung dieser Verhältnisse im Zusammenhang
mit dem Ausscheidemodul 34 ist aber wichtig wegen der Bedeutung
des Kardierelements 70 für die Ausscheidefunktion.
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Die 5 zeigt
Beispiele der Einstellparameter, die für eine Karde mit
einem Trommeldurchmesser von 814 mm verwendet werden können,
insbesondere bei der Wahl eines konventionellen Kardierstreifens
mit einer Breite B des Garniturstreifens von 30 mm. Die Betriebsdrehrichtung
der Trommel ist mit einem gekrümmten Pfeil angedeutet.
Die Kardierstellung der Garniturzähne des Kardierstreifens
ist dadurch schematisch angedeutet, dass die Spitze jedes Zahns
gegen die Trommeldrehrichtung gerichtet ist. Auf der linken Seite
des Streifens, in der Betrachtungsrichtung der 5,
liegt der Ausscheidespalt 62 (in 5 nicht
angedeutet, vgl. 4), auf der rechten Seite liegt
das Kardiersegment 32 (in der 5 nicht
gezeigt, vgl. 2).
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Wenn
nun angenommen wird, die Garniturspitzen des Streifens bilden eine
Mantelfläche, die in einer Ebene 74 liege, und
die mittlere Längsachse dieser Mantelfläche in
einem Kreis 75 liege, welcher mit der Trommel 1 konzentrisch
sei, kann man z. B. eine Spaltbreite von 0.35 mm zwischen dieser
Längsachse und der Mantelfläche der Trommelgarnitur
einstellen. Es ergibt sich dadurch in den Randbereichen des Streifens
eine grössere Spaltbreite, wie aus der 5 zu
entnehmen ist. Im Kardiersegment 32 werden die neu eingeführten
Flocken mindestens zum Teil aufgelöst. Dadurch werden Trashpartikel
freigestellt. Da das spezifische Gewicht dieser Partikel höher
ist, als das spezifische Gewicht der Fasern, wobei beide Materialien
(Trash und Fasern) eine hohe Zentrifugalkraft unterworfen sind,
neigen die freigestellten Partikel dazu, radial nach aussen im Kardierspalt
zu bewegen. Die Gassen zwischen den Garniturspitzen der Kardierstreifen 46, 48 (3) lassen
diese radiale Verschiebung der Trashpartikel zu, während
sich die Fasern der Flocken eher an den Garniturflächen
verhaken, so dass sie an einer freien radialen Verschiebung gehindert
werden. Diese radiale Verschiebung der Partikel wird im Kardierstreifen 70 (5)
fortgesetzt, so dass viele Parti kel direkt aus den Gassen des Garniturstreifens
in den Ausscheidespalt 62 gelangen.
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Die
Verhältnisse im Kardierspalt in der Nähe der Messerklinge 64 sind
schematisch in der 6 gezeigt. Die Mantelfläche
der Trommelgarnitur ist wieder mit Bezugszeichen 1A bezeichnet.
Es wird angenommen, die Klinge 64 ist an der Fusspartie 66 befestigt,
so dass der Abstand y zwischen der Messerkante und der Mantelfläche 1A vorgegeben
ist, beispielsweise im Bereich 0,2 bis 0,6 mm, vorzugsweise ca.
0,3 bis 0,5 mm. Der Abstand zwischen dem benachbarten Randbereich
des Streifens 70 und der Mantelfläche 1A ist
mit z bezeichnet und ist, aus den vorerwähnten Gründen,
normalerweise etwas grösser als der Abstand y, beispielsweise
im Bereich 0,5 bis 1 mm.
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Die
Ausscheidemenge kann auf mindestens 3 Arten beeinflusst werden:
- – durch eine Einstellung von y und
z und/oder
- – durch die Auswahl der Spitzendichte das Kardierstreifens 70 und/oder
- – durch die Breite C des Ausscheidespalts 62.
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Die
Leitfläche 76 bildet ein gekrümmte Fläche
die ungefähr konzentrisch zur Trommel 1 angeordnet
ist. Diese Leitfläche hat insbesondere eine Auswirkung
auf die Luftströmung im Kardierspalt, nachdem ein Teil
der Luftmenge stromaufwärts vom Ausscheidespalt 62 an
der Klinge 64 abgeschält und im Hohlraum 58 (4)
abgeführt wurde. Um die Einstellung des wichtigen Abstands
y nicht zu beeinträchtigen, wird vorzugsweise ein vergrösserter
Abstand zwischen der Leitfläche 76 und der Mantelfläche 1A vorgesehen.
Andrerseits, um die Bildung eines „toten Raums” bzw.
eines Wirbels stromabwärts von der Klinge 64 möglichst
zu unterbinden, sollte der Abstand zwischen der Leitfläche 76 und
Mantelfläche 1A nicht wesentlich grösser
sein, als der Abstand y. Die Befestigung des Leitelements auf der
Fusspartie 66 ergibt somit vorzugsweise eine kleine Vergrösserung
x des Kardierspalts stromabwärts von der Klinge 64,
beispielsweise im Bereich 0.15 bis 0.25 mm.
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Die 7 zeigt
eine geeignete Befestigung für das Kardierelement 70 am
Teilprofil 56. Das Kardierelement 70 umfasst einen
Trägerstab 80 mit einer schwalbenschwanzförmigen
Aufnahme für Garniturstücke 82. Der Stab 80 erstreckt
sich, in seiner Längsrichtung betrachtet, über
die ganze Arbeitsbreite der Trommel und ist über seine
ganze Länge mit Distanzstücken 84, 86 versehen,
wobei die beiden mittleren Distanzstücken 86 hakenförmig
sind und zusammen eine Aufnahme für eine Befestigungsschiene 88 bilden.
Die Schiene 88 hat verteilt über ihre Länge Öffnungen 90,
die je mit einem Gewinde versehen sind. Nach Einführung
des Stabs 88 in die Aufnahme stehen die Öffnungen 90 den Öffnungen 92 gegenüber,
die in der Fusspartie 72 vorgesehen sind. Durch jede Öffnung 92 kann
ein jeweiliger Bolzen 94 geführt werden, um mit
dem Gewinde der entsprechenden Öffnung 90 zusammenzuarbeiten.
Dadurch wird die Schiene 88 fest gegen die hakenförmigen
Distanzstücke 86 gedrückt und diese werden
fest zwischen der Schiene 88 und der Fusspartie 72 geklemmt.
Der Zugang zu den Bolzen 94 kann über Löcher 96 im
Wandteil 56 gewährleistet werden, wobei diese
Löcher 96 im Betrieb vorzugsweise mittels einer
geeigneten Abdeckung 98 geschlossen sind. Als Alternative
Lösung für die Befestigung können Gewindestifte
verwendet werden, die in der Gewindebohrung 90 der Schiene 88 eingeklebt
werden und unten bündig überschliffen werden.
Da dieses Teil von unter durch die Öffnung 92 geführt
werden kann muss für die Verbindung nur noch eine Mutter
durch die Öffnung 96 geführt und befestigt
werden.
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Ein
Unterschied zwischen der Detailkonstruktion der Elemente der Gruppen
G1 und G2 liegt in der Auswahl der Spitzendichten der Kardierstreifen der
beiden Gruppen.
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Vorzugsweise
werden die Spitzendichten der Garniturstreifen in Drehrichtung der
Trommel höher. Am Anfang in der Vorkardierzone z. B. 150–190
ppsi (points per square inch) steigend bis 300–350 ppsi kurz
vor Ende der Zone.
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Zum
Beispiel ist die Spitzendichte in der Gruppe G2 höher als
die Spitzendichte in der Gruppe G1. Die Spitzendichte der Garniturstreifen
in der Gruppe G1 beträgt z. B. 160 ppsi während
die Spitzendichte in der Gruppe G2 330 ppsi betragen kann.
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Durch
die Aufweitung des Kardierspalts in Richtung des Ausscheidespalts
kann die Trashausscheidung begünstigt werden.
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Die
vorteilhafte Wirkung der Anordnung gemäss der 2 ist,
dass die Kardierstreifen zusammen eine erhebliche Vorauflösung
der Flocken gewährleisten, bevor die neu eingeführten
Flocken zwischen die Deckel 7 und die Trommelgarnitur gelangen.
Gleichzeitig werden die gröbsten Schmutzpartikel, die bei
der Durchführung dieser Vorauflösung freigesetzt
werden, möglichst sofort aus dem Kardierspalt entfernt.
Dadurch werden die Garnituren der Deckel 7 entlastet. Die
Aufteilung der Ausscheidefunktion auf zwei Ausscheidemodule ermöglicht eine
grössere Selektivität beim Ausscheiden einer gegebenen
Abgangmenge, weil, für diese gegebene Abgangmenge, die
Arbeitselemente der Ausscheidemodule 34, 38 (2)
enger an die Trommelgarnitur eingestellt werden können.
Die beschränkten Platzverhältnisse in der Vorkardierzone
werden somit optimal ausgenutzt, insbesondere dann, wenn die Vorkardierzone
wegen einer Verkleinerung des Trommeldurchmessers noch weiter eingeengt
wird.
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Durch
die Kombination von Kardierelement, Messer und Leitfläche
in einem Ausscheidemodul kann die Selektivität erhöht
werden ohne die Abgangsmenge einzuschränken, oder bei gleicher
Abgangsmenge, mehr unerwünschte Teilchen und dafür weniger
Gutfasern auszuscheiden.
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Zusammenfassend
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Verarbeitung von Fasern
an der Trommel einer Wanderdeckelkarde mit einer Hauptkardierzone,
einer Vorkardierzone und einer Nachkardierzone. In der Vorkardierzone
sind zwei Gruppen von Arbeitselementen zur Verarbeitung von Fasern
vorgesehen. Jede Gruppe umfasst ein Kardiersegment und ein Ausscheidemodul.
In der Drehrichtung der Trommel betrachtet ist das Kardiersegment vor
dem Ausscheidemodul angeordnet. Das Kardiersegment umfasst ein am
Kardengestell befestigtes Profil mit mindestens zwei Kardierstreifen.
Das Ausscheidemodul umfasst ein am Kardengestell befestigtes Profil,
welches ein Abfuhrrohr bildet, das über einen Ausscheidespalt
mit dem Kardierspalt in Verbindung steht. Das Profil ist mit einer
Messerklinge nach dem Ausscheidespalt versehen. Das Profil ist auch
mit einem Kardierstreifen vor dem Ausscheidespalt und einer Leitfläche
nach der Messerklinge versehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 3644529
C [0004]
- - EP 387908 [0005]
- - DE 3644529 A [0005]
- - DE 10207159 A [0006]
- - DE 10163178 A [0007]
- - EP 0366918 [0008]
- - EP 0848091 [0009]
- - DE 10318968 A [0028]