DE202006020732U1 - Beleuchteter Werbeträger für durchleuchtungsfähige Bilder - Google Patents
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Abstract
Beleuchteter Werbeträger für durchleuchtungsfähige Bilder mit einem lichtdurchlässigen, Träger, einer Lichtquelle, die am Träger angeordnet ist, und mit einer lichtreflektierenden Ausrüstung, wobei alles in einem Rahmen angeordnet ist, gekennzeichnet dadurch, dass die lichtreflektierende Ausrüstung des lichtdurchlässigen Trägers seiner jeweiligen Abmessung anpassbar ist, die Lichtquelle umlaufend angeordnet ist und alle Teile in einem Wechselrahmen angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Werbeträger für durchleuchtungsfähige Bilder, wie Filmbetrachter, Hinterbildleuchte, Zeichnungsdurchleuchter oder Lichtschild, mit einem lichtdurchlässigen Träger, in den das Licht in Randnähe eingekoppelt wird und in dem sich das Licht unter Vielfachreflexion an der Ober- und Unterseite verteilt. Ein derartiger Leuchtkörper ist aus
DE 199 42 513 A1 bekannt. Der Leuchtkörper ausDE 199 42 513 A1 besteht aus einer lichtdurchlässigen Platte, in die das Licht einer oder mehrerer Lichtquellen in Randnähe eingekoppelt wird und in der sich das Licht unter Vielfachreflexion an Ober- und/oder Unterseite verteilt und die Ober- und/oder Unterseite eine lichtbrechende rasterförmige Oberflächenstruktur zum stellenweise definierten Lichtaustritt aufweist, wobei sich die rasterförmige Oberflächenstruktur mit zunehmendem Abstand von der Einkoppelstelle vergrößert. Nach dieser Erfindung ist oberhalb der Plattenoberseite eine mit einer Streuschicht versehene Leuchtfläche befestigt und die Lichtquelle zur Einkoppelstelle beabstandet und zwischen Einkoppelstelle und Lichtquelle ein lichtleitendes Medium angeordnet. Das lichtleitende Medium sind besonders ausgerüstete Keile. Es ist eine komplizierte Vorrichtung, um eine gleichmäßig ausgeleuchtete Leuchtfläche für durchleuchtungsfähige Bilder zu erhalten. AusDE 198 41 888 A1 ist ein Leuchtkörper bekannt, der besonders für nichttransparente Vorlagen geeignet ist und aus einer durchsichtigen planparallelen Scheibe besteht, an deren Außenfläche sich die Vorlage befindet und die Lichtquelle so angeordnet ist, dass das Licht an einer Stirnseite in die planparallele Scheibe eindringt. Zur Aufhebung der Totalreflexion des Lichtes ist die planparallele Scheibe mit Störpunkten bedeckt. Die Störpunkte sind außen von einer lichtundurchlässigen Schicht bedeckt, deren Fläche gleich oder größer des jeweiligen Störpunktes ist. Der Leuchtkörper nach dieser Erfindung ist lösbar in einem Rahmen angeordnet. Die lichtundurchlässige Schicht hat lichtreflektierende Eigenschaften und wird außen von einer lichtabsorbierenden Schicht bedeckt. Die Störpunkte können aufgedruckt sein und die Abdeckung der Störpunkte kann mittels Siebdruck erfolgen. Dieser Leuchtkörper ist lösbar in einen Rahmen gefasst. Mit beiden Erfindungen wird die gleichmäßige Ausleuchtung bekannter Leuchtkörper verbessert, allerdings in Verbindung mit einem hohen konstruktive Aufwand und daraus resultierend ist die Handhabung der Leuchtkörper kompliziert. - Vor diesem Hintergrund stellt sich die Erfindung die Aufgabe, einen Werbeträger mit Beleuchtung, wobei eine gleichmäßige Ausleuchtung zu sichern ist, und mit einem einfachen Aufbau zu entwickeln.
- Die Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass ein lichtdurchlässiger Träger, im folgenden Träger genannt, entsprechend seiner jeweiligen konkreten Abmessung lichtreflektierend ausgerüstet wird und die Lichtquelle umlaufend am Träger angeordnet ist. Die Lichtquelle wird über eine Stromzelle mit Strom versorgt. Die in der Größe anpassbare lichtreflektierende Ausrüstung des Trägers erfolgt mit einer rasterförmig bedruckten Folie. Die Rasterpunkte sind aus einem lichtreflektierenden Material, wobei die Fläche der Rasterpunkte auf der Folie mit zunehmendem Abstand vom Rand des Trägers oder anders betrachtet, mit zunehmendem Abstand von der Lichtquelle größer wird. Die rasterförmig bedruckte Folie ist selbstklebend ausgerüstet, wobei der Klebeeffekt reversibel ist und die rasterförmig bedruckte Folie ohne Beschädigung des Trägers vom Träger wieder entfernt werden kann. Die mit lichtreflektierendem Material rasterförmig bedruckte Folie ist an jede Abmessung und geometrische Form eines Trägers anpassbar, wobei der Zuschnitt der rasterförmig bedruckten Folie immer so ist, dass die größenmäßige Verteilung der Rasterpunkte wie beschrieben gewährleistet bleibt. Als Folie wird bevorzugt eine transparente Polypropylenfolie eingesetzt. Der Träger kann zu jeder Zeit und in jeder möglichen Flächenform mit der rasterförmig bedruckten Folie und damit lichtreflektierend ausgerüstet werden. In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der Träger eine planparallele durchsichtige Platte, auf die die rasterförmig bedruckte Polypropylenfolie ganzflächig geklebt ist und um deren Außenkante als Lichtquelle ein LED-Band gelegt ist. Das LED-Band ist an eine Stromzelle angeschlossen, die bei geschlossenem Stromkreis die LED's zum Leuchten bringt. Das auf diese Art seitlich gleichmäßig verteilt in den Träger eindringende Licht wird von den Rasterpunkten aus lichtreflektierenden Material im Träger reflektiert, wobei mit der erfindungsgemäßen Anordnung der Größe der Rasterpunkte in Abhängigkeit vom Abstand der Rasterpunkte von den LED's die gleichmäßige Ausleuchtung des Trägers gewährleistet ist. Die Größe des Werbeträgers nach der Erfindung wird zum einen von der Stärke des Trägers und zum anderen von der Größe des zu durchleuchtenden Bildes bestimmt. Das zu durchleuchtende Bild ist über der rasterförmig bedruckten Folie angeordnet. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Stabilität des erfindungsgemäßen beleuchteten Werbeträgers werden Träger, LED-Band und das durchleuchtungsfähige Bild in einem Leichtprofilrahmen zusammengehalten. Der Träger lässt sich mit bekannten Befestigungsmitteln einfach und elegant an beliebigen Flächen als Werbemittel befestigen, z. B. an Seitenflächen von Fahrzeugen. Die lichtreflektierende Ausrüstung eines Trägers mit einer bedruckten Folie nach der Erfindung ist einfach, kostengünstig und werbewirksam in mehrfacher Hinsicht. Die Träger sind bevorzugt aus Polymethylmethacrylat (PMMA). Bei bekannten Werbeträgern ist die Größe der Platte aus PMMA durch die Größe des Leuchtkastens vorgegeben und die zu durchleuchtenden Bilder sind entweder dem Leuchtkasten anzupassen oder das Bild benötigt einen speziellen Leuchtkasten. Diese Einschränkungen fallen mit der Erfindung weg. Von der Bezeichnung Lichtquelle werden auch entsprechend dimensionierte Leuchtröhren und alle anderen vergleichbaren Alternativlösung erfasst, auch wenn sie nicht näher erläutert sind. Der beleuchtete Werbeträger nach der Erfindung ist gekennzeichnet durch einen einfachen konstruktiven Aufbau, geringes Gewicht, große Variabilität und Anpassbarkeit hinsichtlich der Abmessungen, einfache Montage und Anbringung, geringe Material- und Personalkosten. Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist darin begründet, dass sich die Vorratshaltung an Trägern verringert und der Endverbraucher unkompliziert Träger, rasterförmig bedruckte Folie, Lichtquelle und Leichtprofilrahmen selbst konfektionieren kann.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19942513 A1 [0001, 0001]
- - DE 19841888 A1 [0001]
Claims (6)
- Beleuchteter Werbeträger für durchleuchtungsfähige Bilder mit einem lichtdurchlässigen, Träger, einer Lichtquelle, die am Träger angeordnet ist, und mit einer lichtreflektierenden Ausrüstung, wobei alles in einem Rahmen angeordnet ist, gekennzeichnet dadurch, dass die lichtreflektierende Ausrüstung des lichtdurchlässigen Trägers seiner jeweiligen Abmessung anpassbar ist, die Lichtquelle umlaufend angeordnet ist und alle Teile in einem Wechselrahmen angeordnet sind.
- Beleuchteter Werbeträger nach Anspruch 1 gekennzeichnet dadurch, dass die lichtreflektierende Ausrüstung eine Folie ist, wobei die Folie mit lichtreflektierendem Material rasterförmig bedruckt ist.
- Beleuchteter Werbeträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 und 2 gekennzeichnet dadurch, dass sich mit zunehmender Entfernung von der Lichtquelle die lichtreflektierende Fläche des Rasters vergrößert.
- Beleuchteter Werbeträger nach den Ansprüchen 1 bis 3 gekennzeichnet dadurch, dass der lichtdurchlässige Träger planparallel ist.
- Beleuchteter Werbeträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4 gekennzeichnet dadurch, dass die Lichtquelle Leuchtdioden sind.
- Beleuchteter Werbeträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 gekennzeichnet dadurch, dass die lichtreflektierende Ausrüstung vom lichtdurchlässigen Träger zerstörungsfrei entfernbar ist.
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