DE10037642A1 - Leuchtfläche - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine flächige Leuchtvorrichtung mit einer lichtleitenden Platte, die eine Vielzahl von Lichtauskoppelstellen aufweist, mit einer Lichtquelle, die parallel zum Rand der Platte angeordnet ist, und vorzugsweise mit einer von der Platte beanstandeten Streuplatte. Zur Verringerung der Bautiefe bei einer guten Ausbeute des seitlich eingekoppelten Lichtes ist vorgesehen, die Lichtauskoppelstellen (11) auf der, dem Betrachter abgewandten Oberfläche der Platte angeordnet sind, wobei sie als diffus reflektierende Streifen ausgebildet sind. Die Platte weist ein Verhältnis zwischen den Teilflächen und einer freien Restfläche auf, das mit steigendem Abstand zur Lichtquelle (2) größer werdend ausgebildet ist. In einer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die Lichtquelle als ein Lichtleitstab (7) ausgebildet ist, in dessen eine Stirnseite (8) Licht mittels Lichtleitfasern (6) eingeleitet wird, wobei der Lichtleitstab (7) über Stege (5) mit der Platte (3) verbunden ist, wobei die Stege als Restmaterial zwischen Öffnungen (13) der Platte (3) ausgebildet sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine flächige
Leuchtvorrichtung mit einer lichtleitenden Platte,
die eine Vielzahl von Lichtauskoppelstellen
aufweist, mit einer Lichtquelle, die parallel zum
Rand der Platte angeordnet ist, und vorzugsweise
mit einer von der Platte beabstandeten
Streuplatte.
Derartige, flächige Leuchtvorrichtungen werden
beispielsweise für beleuchtete Werbe- oder
Informationstafeln und -flächen verwendet, aber
auch für Lichttische oder -wände zum Betrachten
von Filmen, wie entwickelten Röntgenfilmen. Ebenso
kann sie für andere erleuchtete Flächen eingesetzt
werden, wie z. B. Verkehrszeichen, Ampeln,
Anzeigetafeln, beispielsweise auf öffentlichen
Verkehrsmitteln, flächige Raumlampen,
Signalleuchten an Fahrzeugen usw.
Die bekannten, flächigen Leuchtvorrichtungen weisen
meist eine Streuplatte auf, die von der dem
Betrachter abgewandten Seite aus erleuchtet wird.
Dazu dienen auf dieser Seite angebrachte
Lichtquellen, beispielsweise Leuchtröhren. Zum
Unterbringen der Lichtquelle weisen solche
Leuchtvorrichtungen eine relativ große Tiefe auf,
die bei einigen Anwendungsfällen als nachteilig
empfunden wird.
Zur Vermeidung dieses Nachteils werden bei anderen
Beleuchtungsvorrichtungen die Lichtquellen
seitlich der Streuplatte angeordnet und das Licht
zunächst durch die Randfläche der Streuplatte in
diese eingeleitet. Damit das Licht dann auf das
Auge eines Betrachters fallen kann, muß es in
Richtung des Betrachters abgelenkt und gestreut
werden. Dazu dienen beispielsweise eine Vielzahl
von Lichtauskoppelstellen in Form von Glaskugeln,
die innerhalb einer Plexiglasplatte verteilt sind,
und das Licht der seitlich angeordneten
Lichtquelle, das über den Plattenrand eingeleitet
wurde, in Richtung auf den Betrachter brechen und
streuen. Wenn das Licht nicht mit einer
Vorzugsrichtung austreten soll, sondern in alle
Richtungen gestreut werden soll, wird auf der dem
Betrachter zugewandten Seite vor der Platte eine
Streuplatte angeordnet.
Nachteilig an diesen bekannten
Beleuchtungsvorrichtungen ist, daß sich keine
gleichmäßige Verteilung der Leuchtdichte über die
Platte erzielen läßt und die Platten aufwendig zu
fertigen sind.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es,
eine flächige Leuchtvorrichtung zur Verfügung zu
stellen, die mit geringerem Aufwand als
herkömmliche Versionen und daher preisgünstiger
hergestellt werden kann, eine Leuchtvorrichtung
mit geringer Bautiefe darstellt und eine gute
Ausbeute des seitlich eingekoppelten Lichts
gewährleistet.
Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen
Leuchtvorrichtung dadurch gelöst, daß die
Lichtauskoppelstellen auf der, dem Betrachter
abgewandten Oberfläche der Platte angeordnet sind.
Anders als im Stand der Technik wird also das
Licht nicht aufgrund räumlich verteilter
Glaskugeln ausgekoppelt, sondern durch
Auskoppelstellen, die auf der Oberfläche der
Platte angeordnet sind. Dadurch lassen sich die
Auskoppelstellen vorteilhaft willkürlich so
anordnen, daß sich eine weitgehend gleichmäßige
Ausleuchtung ergibt. Die Auskoppelstellen können
eine beliebige Form aufweisen; beispielsweise
können sie als verschieden dichte und/oder große
Punkte geformt sein. Die Oberfläche ist
leicht zugänglich, und die Auskoppelstellen müssen
nicht bereits bei der Fertigung der Platte
eingebracht werden. Die Vorrichtung besteht aus
einer klar transparenten, lichtleitenden Platte mit
mindestens einer Lichtquelle am Rand und ggf.
einer gleichbeabstandeten Streuplatte.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist
vorgesehen, daß die Auskoppelstellen als
Teilflächen der Oberfläche der lichtleitenden
Platte ausgebildet sind. Diese Teilflächen können
auf der, der dem Betrachter abgewandten Seite der
lichtleitenden Platte reflektierend ausgebildet
sein, so dass sie Licht, das von der oder den
Lichtquellen kommt und beim Fortschreiten in der
lichtleitenden Platte teilweise zu den
Lichtauskoppelstellen hin gebrochen und/oder
reflektiert wird, in Richtung des Betrachters
leiten.
Werden diffus reflektierende, insbesondere weiße
Teilflächen als Lichtauskoppelstellen angeordnet,
wird das Licht diffus reflektiert, wodurch eine
gleichmäßige Verteilung des Lichts erreicht werden
kann.
Eine besonders gleichmäßige Lichtverteilung läßt
sich erreichen, wenn die Platte ein Verhältnis
zwischen den Teilflächen und einer freien
Restfläche aufweist, das mit steigendem Abstand
zur Lichtquelle größer werdend ausgebildet ist.
Die gleichmäßigere Ausleuchtung der Streuplatte
wird dadurch ermöglicht, daß das mit steigendem
Abstand von der Lichtquelle schwächer werdende,
eingestrahlte Licht mit steigendem Abstand zur
Lichtquelle verstärkt, bzw. mit sinkendem Abstand
abgeschwächt ausgekoppelt wird. Dies wird durch,
je nach Abstand von der Lichtquelle
unterschiedlich dicht angeordnete und/oder
unterschiedlich große Teilflächen erreicht.
Überraschender Weise können die Auskoppelstellen
so geformt sein, daß die Teilflächen als Streifen
ausgebildet sind, die vorzugsweise parallel
zueinander und zur Lichtquelle angeordnet sind.
Eine flächige Leuchtvorrichtung nach dieser
Anordnung ist mit geringem Aufwand herstellbar.
Die Auskoppelstellen lassen sich
fertigungstechnisch besonders günstig
verwirklichen, da die genannten Teilflächen
einfach auf die lichtleitende Platte,
beispielsweise aus Glas oder Plexiglas, gemalt,
gedruckt, geätzt, geschliffen oder beispielsweise
als Folie oder Klebestreifen aufgeklebt werden
können. Dies kann dadurch umgesetzt werden, dass
die Teilflächen als Streifen ausgebildet sind, die
vorzugsweise parallel angeordnet sind, zu
mindestens einem, mit einer Lichtquelle versehenen
Rand, wobei die Lichtquelle, insbesondere eine
Leuchtröhre, gleichbeabstandet zum Rand angeordnet
ist.
In einer weiteren, bevorzugten Ausgestaltung ist
vorgesehen, daß die Teilflächen innerhalb
einer flächigen Kontur der Platte angeordnet sind.
Als Kontur wird dabei beispielsweise eine Fläche
in Form eines Buchstabens verstanden. D. h. die
Teilflächen werden als Licht, bevorzugt auf
bestimmte Flächen in Richtung des Betrachters
reflektierende Bereiche angeordnet. So können
bestimmte Bereiche auf der Streuplatte,
beispielsweise Schriftzüge, einzelne Buchstaben,
Worte auf der Leuchtfläche, Symbole oder abgebildete
Gegenstände, bevorzugt erleuchtet werden und eine
bessere Darstellung der optischen Information
ergeben. Ebenso können unterschiedlich
reflektierende Teilflächen, beispielsweise als
Teilflächen mit unterschiedlicher Farbe, eingesetzt
werden, um die Ausleuchtungseffekte zu variieren.
Die Maßnahme, daß die Teilflächen mit größerem
Abstand von der Lichtquelle größer werdend
ausgebildet sind, dient auch hier der
gleichmäßigeren Lichtverteilung.
Alternativ oder in Kombination damit kann, um
demselben Zweck zu dienen, die Teilfläche je nach
Position auf der lichtleitenden Platte
unterschiedlich dicht angeordnet sein.
Wird die Lichtquelle als mindestens ein
Lichtleitstab ausgebildet, in dessen Stirnseiten
Licht mittels Lichtleitfasern eingeleitet wird, so
kann die originäre Lichtquelle entfernt von der
Platte angeordnet werden und die Einbautiefe mit
Vorteil weiter verringert werden. Es wird eine
Einbautiefe von 20 mm erreicht.
Ist der Lichtleitstab über Stege mit der Platte
verbunden, so treten an den Rändern der Stege und
am Plattenrand Brechungen des Lichtstrahls auf,
die eine bevorzugte Einstrahlung und überraschend
gleichmäßige Verteilung des Lichts in die
lichtleitende Platte gewährleisten.
Diese Stege können in kostengünstiger Weise als
Restmaterial zwischen Öffnungen der Platte
ausgebildet sein. Lichtquelle und Platte werden so
aus einer einzigen Platte als integriertes Teil
gefertigt. Die Öffnungen können besonders
vorteilhaft durch Laser in Form von Schlitzen in
die Platte eingeformt werden. Beim Laserschneiden
ergeben sich überraschend gute Seitenflächen, an
denen Totalreflexion auftritt. Der Abstand der
Schlitze, die in einer Ebene aneinandergereiht
angeordnet sind, wird dabei so variiert, daß sich
eine gleichmäßige Lichtverteilung in der Platte
ergibt. Die dazwischen sich ergebenden Stege sind
vorzugsweise breiter als hoch.
Die Einleitung des Lichts mittels
Lichtwellenleitern kann auch nur einseitig
erfolgen, wenn der Lichtleitstab auf der
gegenüberliegenden Seite eine spiegelnde Fläche
aufweist.
Die flächige Leuchtvorrichtung kann in
Übereinstimmung mit den beschriebenen
Ausführungsmerkmalen auch verschiedene Formen der
erleuchteten Oberfläche, beispielsweise
Kreisscheibe, Rechteck, Dreieck usw. aufweisen.
Die Platte selbst kann auch in gewissem Umfang
gewölbt sein.
Werden Klebestreifen als Auskoppelstellen
verwendet so können diese immer wieder ersetzt und
neu angeordnet werden, und so bei jedem Wechsel
einer auf der flächigen Leuchtvorrichtung
angebrachten Werbe- oder Informationsfolie an eine
jeweils bevorzugte Ausleuchtung angepasst werden.
Die Erfindung wird in einer bevorzugten
Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine
Zeichnung beschrieben, wobei weitere, vorteilhafte
Einzelheiten den Figuren der Zeichnung zu
entnehmen sind. Funktionsmäßig gleiche Teile sind
dabei mit denselben Bezugszeichen versehen.
Die Zeichnungen zeigen im einzelnen:
Fig. 1 einen Querschnitt einer ersten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Anordnung und
Fig. 2 eine Aufsicht einer anderen
Ausführungsform der flächigen
Leuchtvorrichtung gemäß der Erfindung.
Die in Fig. 1 gezeigte Ausführung ist eine
symmetrische Anordnung von zwei Leuchtröhren 2 an
zwei gegenüberliegenden Rändern einer
Acrylglasplatte 3, die als lichtleitende Platte
dient. Gleichbeabstandet zu dieser Platte ist eine
Kunststoffplatte auf der dem Betrachter
zugewandten Seite als Streuplatte 1 von
gleichgroßer Fläche angeordnet. Auf der, dem
Betrachter abgewandten Seite der lichtleitenden
Platte sind Folienstreifen 4 parallel zu den
Leuchtröhren 2 aufgeklebt, die auf ihrer, der
lichtleitenden Platte anhaftenden Seite
reflektierend ausgebildet sind. Die Bauteile
werden mit einem nicht dargestellten Rahmen
zusammengehalten, und die Leuchtröhren 2 sind
selbstverständlich an eine Stromquelle
angeschlossen.
Die reflektierenden Streifen 4, beispielsweise
diffus reflektierende, weiße Streifen, sind mit
steigendem Abstand von den Leuchtröhren breiter
werdend ausgebildet und/oder dichter angeordnet,
so dass an der, mit den Streifen 4 versehenen,
Seite der lichtleitenden Platte 3 ein Verhältnis
zwischen den Teilflächen und freier Restfläche
besteht, das mit steigendem Abstand zur
Lichtquelle 2 größer werdend ausgebildet ist.
In Fig. 2 besteht die Lichtquelle im Sinne der
Erfindung aus einem lichtleitenden Stab 7, in den
Licht aus einer originären, nicht gezeichneten
Lichtquelle über mindestens eine Stirnseite 8
mittels lichtleitender Fasern 6 eingekoppelt wird.
Auf der gegenüberliegenden Seite ist eine
spiegelnde Fläche 9 vorgesehen, die das Restlicht
zurückwirft. Das eingeleitete Licht und das
reflektierte Licht wird dann über Stege 5 seitlich
in die lichtleitende Platte 3 gelenkt. Die
Lichtverteilung ist überraschend gleichmäßig. Die
Lichtverteilung läßt sich vorteilhaft über die
Anzahl der Stege, ihre Breite und/oder Dichte
und/oder deren Abstand beeinflussen. Dabei tritt
Licht aus den Stirnenden lichtleitender Fasern 6
über Stege 5 in die Platte 3 so ein, daß sie
schließlich die diffus reflektierenden Streifen 4
erreichen, wo sie in Richtung des Betrachters
gelenkt werden. Die Streifen 4 haben in Fig. 2
alle dieselbe Breite. Dafür ändert sich aber der
Abstand der Streifen zueinander so, daß er mit
größer werdender Entfernung vom Stab 7 immer
kleiner wird.
Die Streifen können im Bereich einer Kontur 10,
die hier als "A" dargestellt ist, dichter
ausgeführt sein, so daß die Kontur stärker
leuchtet.
Die Platte 3 kann auch um eine, zu den Streifen 4
parallele Achse gewölbt sein.
Auf diese Weise ist eine besonders flache
Leuchtvorrichtung geschaffen, die mit geringem
Aufwand eine besonders effektvolle Lichtverteilung
erhalten kann.
1
Streuplatte
2
Leuchtröhre
3
lichtleitende Glasplatte
4
diffus reflektierende Klebestreifen
5
Stege
6
lichtleitende Fasern
7
lichtleitender Stab
8
Stirnseite
9
spiegelnde Fläche
10
Kontur
11
Lichtauskoppelstellen
12
Oberfläche
13
Öffnungen
Claims (11)
1. Flächige Leuchtvorrichtung mit einer
lichtleitenden Platte, die eine Vielzahl von
Lichtauskoppelstellen aufweist, mit einer
Lichtquelle, die parallel zum Rand der
Platte angeordnet ist, und vorzugsweise mit
einer von der Platte beanstandeten
Streuplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lichtauskoppelstellen (11) auf der, dem
Betrachter abgewandten Oberfläche der Platte
angeordnet sind, wobei sie als Teilflächen
(4) der Platte (3) ausgebildet sind.
2. Flächige Leuchtvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Teilflächen reflektierend,
insbesondere diffus reflektierend
ausgebildet sind.
3. Flächige Leuchtvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Teilflächen (4) weiß ausgebildet
sind.
4. Flächige Leuchtvorrichtung nach einem der
Ansprüche 2 oder 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Platte (3)
ein Verhältnis zwischen den Teilflächen und
einer freien Restfläche aufweist, das mit
steigendem Abstand zur Lichtquelle (2)
größer werdend ausgebildet ist.
5. Flächige Leuchtvorrichtung nach einem der
Ansprüche 2 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Teilflächen
(4) als Streifen ausgebildet sind, die
vorzugsweise parallel zueinander und zur
Lichtquelle (2) angeordnet sind.
6. Flächige Leuchtvorrichtung nach einem der
Ansprüche 2 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Teilflächen
(4) aufgedruckt sind und/oder aufgeklebt
sind und/oder aufgeätzt sind und/oder
eingeschliffen sind und/oder aufgemalt
sind.
7. Flächige Leuchtvorrichtung nach einem der
Ansprüche 2 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Teilflächen
(4) innerhalb einer flächigen Kontur
(10) der Platte (3) angeordnet sind.
8. Flächige Leuchtvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Teilflächen
(4) je nach Position auf der lichtleitenden
Platte (3) unterschiedlich dicht angeordnet
sind.
9. Flächige Leuchtvorrichtung nach einem der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Lichtquelle
als mindestens ein Lichtleitstab (7)
ausgebildet ist, in dessen mindestens eine
Stirnseite (8) Licht mittels Lichtleitfasern
(6) eingeleitet wird.
10. Flächige Leuchtvorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Lichtleitstab (7) über Stege (5) mit
der Platte (3) verbunden ist, wobei die Stege
vorzugsweise als Restmaterial zwischen
Öffnungen (13) der Platte (3) ausgebildet
sind.
11. Flächige Leuchtvorrichtung nach Anspruch 9
oder 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Lichtleitstab (7)
auf einer Seite eine reflektierende Fläche
(9) aufweist.
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|---|---|---|---|
| DE2000137642 DE10037642A1 (de) | 2000-07-31 | 2000-07-31 | Leuchtfläche |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10037642A1 true DE10037642A1 (de) | 2002-02-14 |
Family
ID=7651070
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE2000137642 Ceased DE10037642A1 (de) | 2000-07-31 | 2000-07-31 | Leuchtfläche |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10037642A1 (de) |
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