DE6911354U - Leucht-notiztafel - Google Patents
Leucht-notiztafelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Leuchtnotiztafel zur leuchtenden Sichtbarmachung von farbigen Aufzeichnungen auf einer Glastafel, insbesondere bei Dunkelheit.
Bekannt sind für Aufzeichnungen im Dunkeln bestimmte Leuchtnotiztafeln mit von hinten durchleuchteten Mattglasscheiben, auf denen mit lichtundurchlässigen, dunkelfarbigen deckenden Stiften geschrieben wird. Sie haben den Nachteil, dass die gesamte Notizfläche Licht in die Umgebung abstrahlt und den Benutzer blendet.
Durch die Ausschaltung aller unerwünschten Lichtabstrahlungen aus den Flächen wird die Licht- und Farbreizempfindlichkeit des Auges derart gesteigert, dass bereits ein Bruchteil der bisher als notwendig erachteten Leuchtkraft der Farbeinzeichnungen völlig ausreicht, um diese "ins Auge springend" farbig sichtbar zu machen. Bei der erfindungsgemäßen Leucht-Notiztafel wird daher die Lichtquelle zur Flutlichteinstrahlung in den meisten Gestaltungen aus nur einer Schwachstromlampe geringer Lumenwerte bestehen.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Kleingerätes, um im Dunkeln, ohne Beleuchtung und ohne den Benutzer zu blenden, einerseits die bei Licht z.B. gemäß eines Schaubildes vorgenommenen Farbaufzeichnungen leuchtend zu sehen, andererseits um ausschließlich Leuchtaufzeichnungen vornehmen zu können.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, dass mindestens eine Schwachstromlampe als Flutlichtquelle dient, die an mindestens einer Außenkante einer Glastafel angeordnet ist und dass ferner die Oberseite der Glastafel ausgebildet ist zur Aufbringung farbiger Aufzeichnungen.
Nach besonderen Gestaltungen kann das Gerät mit einer lichtabsorbierenden
Hinterdeckung versehen sein, wenn es nur zu Leuchtnotizen verwendet werden soll.
Als Flutlichtquellen dienen vorzugsweise Schwachstromglühdrahtlampen aller üblichen Formen, Arten, Farben und Spannungen und anderer besonderer Gestaltungen. Sie werden günstigerweise mit zum Teil erheblicher Unterspannung betrieben, um ihre Hitzeabstrahlung zu reduzieren und ihre Lebensdauer zu verlängern.
Die Lichtquellen werden ggf. mit Vorrichtungen versehen zur Regulierung ihrer Strahlkraft bzw. Leuchtdichte durch veränderbare Stromversorgung mit Überspannung bis Unterspannung.
Insbesondere für Geräte in Labor- oder Röntgenräumen ist nur eine ganz schwache Ausleuchtung der Leuchtzeichen erwünscht. Hierzu werden Schwachstromlampen bevorzugt mit geringster Leuchtkraft oder solche, die mit erheblicher Unterspannung zu betreiben sind.
Die Lampen werden an die Außenkanten der Glastafel, ggf. in Vertiefungen oder Einkerbungen, gesetzt. Es können z.B. mehrere Schwachstromlampen an einer Außenkante angeordnet werden, es können aber auch mehrere Lampen an mehreren Kanten erforderlich sein, um eine gleichmäßige Ausleuchtung der ganzen Tafeloberfläche zu gewährleisten. In den meisten Fällen wird eine einzige Schwachstromlampe ausreichend viel Licht einstrahlen.
Die Schwachstromlampen werden durch eine normale oder besondere Batterie beleuchtet, ggf. durch die Autobatterie oder unter Verwendung eines Transformators z.B. durch Netzstrom.
Die Außenkanten bzw. Seitenkanten der Glastafel, vor allem die der Lichtquelle gegenüberliegende Kante, werden lichtreflektierend verspiegelt, d.h. sie sind z.B. weiß oder silbrig umrandet und darüber dunkel, z.B. schwarz verblendet, bzw. mit einem entsprechenden Rahmen umgeben. Die Kanten und/oder ein enganliegender Rahmen innen können mit Aufschichtungen oder Farben versehen sein, die lichtreflektierend, selbstleuchtend oder zum Leuchten anzuregen sind.
Die Glastafel besteht vorzugsweise aus organischem Glas oder aus
sonstigen Stoffen hoher Strahlenleitfähigkeit mit glatten Oberflächen. Die Glastafel kann beliebig dick sein. Je nach Geräteformat, Flutlichtquelle und Verwendungszweck genügt im allgemeinen eine Dicke von mindestens ca. 2 mm bis etwa ca. 6 mm.
Zum Schutz der glatten Oberfläche der Tafel gegen Verkratzen und Verschmutzen einerseits und um bestimmte Aufzeichnungen bei ihrer Entfernung nicht zerstören zu müssen andererseits, kann auf die Tafeloberfläche eine farblos-durchsichtige, ggf. farbig-durchsichtige Folie lufteinschlussfrei fest oder wieder entfernbar aufgeschichtet werden. Diese wird vorder- und/oder rückseitig aufgebracht. Die Oberseite der Folie bildet dann die Grenzfläche zur Luft und alle auf sie aufgebrachten Einzeichnungen und Aufschichtungen leuchten ebenso wie solche, die unmittelbar auf der Oberfläche der Tafel vorgenommen werden.
Einzeichnungen und Aufschichtungen von Leuchtzeichen sind leicht wieder entfernbar, ggf. zusammen mit der Deckfolie. Vorzugsweise werden für Leuchteinzeichnungen Fettfarbstifte verwendet.
Die Glastafel wird im allgemeinen mit einer Hinterdeckung versehen. Diese ist günstigerweise lichtabsorbierend z.B. samtartig. Die Hinterdeckung kann mit geringem Luftabstand fest mit der Tafel verbunden sein; sie kann aber auch so ausgebildet werden, dass zwischen sie und die Tafel, z.B. Schreib- und Zeichenhilfen, wie Millimeterpapier u.dgl. oder sonstige Vorlagen, z.B. auch Ausschnitte aus Landkarten u.dgl. einlegbar sind.
Die Zeichnung zeigt in der Draufsicht eine schematische Darstellung einer Leucht-Notiztafel in nur beispielsweiser Gestaltung mit weggebrochenen Teilen.
Die Glastafel 1 ist mit geringem Luftabstand vor einer lichtabsorbierenden Hinterdeckung 2 angeordnet und zusammen mit dieser von einem Rahmen 3 umschlossen.
Der Rahmen 3 verdeckt die an mindestens einer Kante der Tafel 1 angeordnete Flutlichtquelle, die aus mindestens einer Schwachstromlampe besteht. Diese ist in der Regel weiß, bzw. farblos.
Die Flutlichtquelle kann aus mehreren Lampen gleicher oder verschiedener
Arten und gleicher oder verschiedener Farben bestehen, die getrennt schaltbar sind.
Der Rahmen 3 verdeckt außerdem die Stromquelle z.B. Batterie oder/und die Stromzuführung und ggf. die Vorrichtung zur Veränderung der Betriebsspannung bzw. Helligkeit der Lampen. In bestimmten Gestaltungen können alle diese Zubehörteile abseits ggf. in eigenen Gehäusen untergebracht sein. Am Rahmen 3 ist außerdem mindestens ein Schalter für die Flutlichtquelle angebracht.
Der Rahmen 3 kann mit einem Schlitz versehen sein zum Einschieben von austauschbaren Blättern (Schreib- und Zeichen-Hilfen, Vorlagen usw.) zwischen die Tafel 1 und die Hinterdeckung 2, die in dieser Gestaltung normal ausgebildet ist und nicht lichtabsorbierend sein braucht.
Die Tafel 1 und die Hinterdeckung 2 können voneinander trennbar ausgebildet sein, z.B. aufklappbar zum Einlegen austauschbarer Blätter.
Die Tafel 1 vor einer Hinterdeckung 2 mit oder ohne einzulegenden Austauschblättern dient vorderseitig als Schreibfläche für farbige (weiße, gelbe, rote, grüne usw.) handschriftliche Einzeichnungen, die entweder unmittelbar auf die Oberfläche der Tafel 1 oder auf eine Deckfolie vorgenommen werden.
Eine Tafel 1 ohne Hinterdeckung 2 ist beidseitig beschriftbar und zu zweierlei Zwecken (z.B. in Fotolabors) verwendbar, wenn die Flutlichtquellen z.B. rot und grün sind und auf einer Oberfläche der Tafel 1 z.B. rot, auf der anderen grün geschrieben wird. Bei rotem Flutlicht leuchten nur die roten Einzeichnungen, während die grünen fast unsichtbar bleiben und umgekehrt.
Durch die aufeinander abgestimmte Wahl der Farben der Schreibmittel sowie der Flutlichtfarben können additive und/oder subtraktive Farbenwechselwirkungen erzielt werden.
Claims (7)
1. Leuchtnotiztafel, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Schwachstromlampe als Flutlichtquelle dient, die an mindestens einer Außenkante einer Glastafel (1) angeordnet ist.
2. Leuchtnotiztafel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flutlicht- bzw. Stromquelle eine Vorrichtung besitzt zur Veränderung der Betriebsspannung.
3. Leuchtnotiztafel nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Glastafel (1) mit einer vorzugsweise lichtabsorbierenden Hinterdeckung (2) versehbar ist.
4. Leuchtnotiztafel nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen die Glastafel (1) und die Hinterdeckung (2) Blätter als Schreib- und Zeichenhilfen einschiebbar oder einlegbar sind.
5. Leuchtnotiztafel nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächen der Glastafel (1) vorder- und/oder rückseitig mit einer lufteinschlussfrei anliegenden durchsichtigen Folie versehbar sind.
6. Leuchtnotiztafel nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf mindestens eine Oberfläche der Glastafel (1) und/oder auf die Deckfolie Einzeichnungen oder Aufschichtungen aufbringbar sind, die durch die Flutlichtquelle gleich- oder wechselfarbig beleuchtbar sind.
7. Leuchtnotiztafel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Farben des Flutlichtes und die Farben der Einzeichnungen so aufeinander abgestimmt ausgewählt sind, dass sie bei ihrem Zusammenwirken additive und/oder subtraktive Farbenwechselwirkungen hervorrufen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE6911354U DE6911354U (de) | 1969-03-21 | 1969-03-21 | Leucht-notiztafel |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE6911354U DE6911354U (de) | 1969-03-21 | 1969-03-21 | Leucht-notiztafel |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE6911354U true DE6911354U (de) | 1969-08-28 |
Family
ID=34087370
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE6911354U Expired DE6911354U (de) | 1969-03-21 | 1969-03-21 | Leucht-notiztafel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE6911354U (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20312834U1 (de) * | 2003-08-20 | 2004-12-23 | Hebel, Ulrich | Glasmaltafel |
-
1969
- 1969-03-21 DE DE6911354U patent/DE6911354U/de not_active Expired
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20312834U1 (de) * | 2003-08-20 | 2004-12-23 | Hebel, Ulrich | Glasmaltafel |
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