DE202006012406U1 - Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Bett, insbesondere ein Kranken- und/oder Pflegebett, mit einem in Abschnitte unterteilten Liegeflächenelement zur Aufnahme einer Matratze, eines Polsterelements oder dergleichen, wobei benachbarte Abschnitte des Liegeflächenelements um eine gemeinsame Drehachse relativ zueinander verschwenkbar angeordnet sind.
- Betten im allgemeinen sowie Kranken- und/oder Pflegebetten im speziellen sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, weshalb es eines gesonderten druckschriftlichen Nachweises an dieser Stelle nicht bedarf.
- Betten – und so auch Kranken- und/oder Pflegebetten – können in unterschiedlichster Weise ausgestaltet sein. In jedem Fall ist aber ein Liegeflächenelement vorgesehen, das der Aufnahme einer Matratze, eines Polsterelements oder dergleichen dient.
- Insbesondere bei Kranken- und/oder Pflegebetten ist es bekannt, daß das die Matratze, das Polsterelement oder dergleichen aufnehmende Liegeflächenelement in Abschnitte unterteilt ist, wobei benachbarte Abschnitte des Liegeflächenelements um eine gemeinsame Drehachse relativ zueinander verschwenkbar angeordnet sind. So ist es aus dem Stand der Technik beispielsweise bekannt, daß das Liegeflächenelement eines Bettes aus insgesamt drei Abschnitten besteht, und zwar aus einem mittleren Abschnitt, einem Kopfabschnitt sowie einem Fußabschnitt. Dabei ist der mittlere Abschnitt feststehend ausgebildet, wohingegen der Fußabschnitt und der Kopfabschnitt jeweils relativ verschwenkbar am mittleren Abschnitt angeordnet sind. In der Konsequenz können sowohl der Fußabschnitt als auch der Kopfabschnitt wunschgemäß in ihrer relativen Lage zum mittleren Abschnitt verstellt werden.
- Aus dem Stand der Technik sind gleichfalls Liegeflächenelemente bekannt, die aus mehr als nur drei Abschnitten bestehen. So können beispielsweise fünf Abschnitte vorgesehen sein, und zwar in Form eines mittleren Abschnitts, eines Kopfabschnitts, eines Fußabschnitts, eines Oberschenkelabschnitts und eines Unterschenkelabschnitts. Auch in diesem Fall ist der mittlere Abschnitt vorzugsweise feststehend ausgebildet, wobei der Kopfabschnitt und der Oberschenkelabschnitt verschwenkbar am mittleren Abschnitt angeordnet sind. Der Unterschenkelabschnitt ist verschwenkbar am Oberschenkelabschnitt angeordnet und der Fußabschnitt ist verschwenkbar am Unterschenkelabschnitt angeordnet.
- Die einzelnen Abschnitte des Liegeflächenelements können auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. Typischerweise werden die einzelnen Abschnitte durch eine Rahmenkonstruktion gebildet, die ihrerseits dazu geeignet ist, federelastische Querlatten aufzunehmen. Im montierten Zustand tragen diese federelastischen Querlatten die vom Liegeflächenelement aufgenommene Matratze.
- Die relative Verschwenkung der einzelnen Abschnitte des Liegeflächenelements zueinander kann motorisch oder per Hand erfolgen. Zudem ist es möglich, das Liegeflächenelement und damit die einzelnen Abschnitte des Liegeflächenelements höhenverstellbar auszubilden. Auf diese Weise wird eine insgesamt zur Verfügung stehende Verstellbarkeit des die Matratze aufnehmenden Liegeflächenelements bereitgestellt, die es einer im Bett liegenden Person ermöglicht, eine wunschgemäße Liegeposition einzunehmen.
- Um die relativ zueinander verschwenkbar angeordneten Abschnitte des Liegeflächenelements in ihrer relativen Lage zu sperren, das heißt ein unbeabsichtigtes Verschwenken einzelner Abschnitte des Liegeflächenelementes zu vermeiden, ist es bei motorisch angetriebenen Abschnitten des Liegeflächenelements bekannt, die zum Antrieb der einzelnen Abschnitte vorgesehenen Motoren als Sperreinrichtungen zu verwenden, indem die von den Motoren eingenommene Stellung nach einem wunschgemäßen Verschwenken der einzelnen Abschnitte des Liegeflächenelements gehalten wird.
- Obgleich sich die vorbeschriebene Konstruktion im alltäglichen Praxiseinsatz bewährt hat, besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf, insbesondere aus sicherheitsrelevanten Gründen dahingehend, daß eine ungewünschte Verstellbewegung der relativ zueinander angeordneten Abschnitte des Liegeflächenelements sicher unterbunden ist.
- Es ist daher die Aufgabe der Erfindung, ein Bett, insbesondere ein Kranken- und/oder Pflegebett der vorgenannten Art bereitzustellen, dessen relativ zueinander verschwenkbar angeordneten Abschnitte des Liegeflächenelements in ihrer relativen Lage zueinander sicher positioniert und ungewollte Verschwenkbewegungen einzelner Abschnitte vermieden werden können.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung ein Bett vorgeschlagen, welches durch eine Arretiereinrichtung gekennzeichnet ist, mittels welcher zwei benachbarte Abschnitte des Liegeflächenelements in ihrer relativen Verschwenkbarkeit zueinander sperrbar sind.
- Das erfindungsgemäße Bett verfügt über eine Arretiereinrichtung. Diese ist vorzugsweise als mechanische Arretiereinrichtung ausgebildet, die es erlaubt, zwei benachbarte Abschnitte des Liegeflächenelements in ihrer relativen Verschwenkbarkeit zueinander zu sperren. Ein unbeabsichtigtes Verschwenken zweier benachbarter Abschnitte des Liegeflächenelements ist so sicher unterbunden. Verletzungen durch Quetschungen infolge von unbeabsichtigten Verschwenkbewegungen einzelner Abschnitte des Liegeflächenelements können so in vorteilhafter Weise sicher ausgeschlossen werden.
- Die Abschnitte des Liegeflächenelements sind in an sich bekannter Weise relativ zueinander verschwenkbar ausgebildet. Ein wunschgemäßes Verschwenken der einzelnen Abschnitte kann beispielsweise motorisch erfolgen. Nach einer erfolgten Verschwenkbewegung einzelner Abschnitte, das heißt nach Erreichen einer durch Verstellung einzelner Abschnitte des Liegeflächenelements wunschgemäß erzielten Ausrichtung des Liegeflächenelements werden die einzelnen Abschnitte des Liegeflächenelements in ihrer relativen Verschwenkbarkeit zueinander gesperrt, und zwar mittels der erfindungsgemäß vorgesehenen Arretiereinrichtung, wobei für jeweils zwei benachbarte Abschnitte des Liegeflächenelements eine Arretiereinrichtung vorzusehen ist. Bei drei relativ zueinander verschwenkbar angeordneten Abschnitten bedarf es also zwei Arretiereinrichtungen.
- Gemäß einem besonderen Vorschlag der Erfindung ist vorgesehen, daß die Arretiereinrichtung die relative Verschwenkbarkeit zweier benachbarter Abschnitte per sé sperrt und daß eine Verstellbewegung dieser Abschnitte nur dann möglich ist, wenn die Arretiereinrichtung zuvor gelöst wurde. Nach einer wunschgemäßen Verstellung der benachbarten Abschnitte sperrt die hierfür vorgesehene Arretiereinrichtung die relative Verschwenkbarkeit der beiden benachbarten Abschnitte wieder automatisch, so daß keine weitere Verstellung der beiden Abschnitte relativ zueinander möglich ist. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß ein ungewolltes Verschwenken einzelner Abschnitte des Liegeflächenelements in jedem Fall unterbunden ist, das heißt relativ zueinander bewegbare Abschnitte sich nicht ungewollt relativ zueinander verschwenken können. Quetschungen, Einklemmungen und dergleichen, wie diese in der Vergangenheit bei aus dem Stand der Technik bekannten Betten immer wieder aufgetreten sind, können so sicher vermieden werden, weshalb sich die mit der Erfindung vorgeschlagene Konstruktion insbesondere aus sicherheitsrelevanten Gründen als vorteilhaft erweist.
- Gemäß einer besonderen Ausführungsform der Erfindung verfügt die Arretiereinrichtung über ein Arretierelement einerseits sowie ein Sperrelement andererseits, wobei das Arretierelement und das Sperrelement jeweils über Zahnungen verfügen, die im gesperrten Zustand ineinandergreifen, wodurch eine relative Verschwenkbewegung zweier benachbarter Abschnitte des Liegeflächenelements gesperrt ist. Im gelösten Zustand der Arretiereinrichtung sind die Zahnungen des Arretierelements einerseits und des Sperrelements andererseits nicht im Eingriff, so daß eine relative Verschwenkbewegung der zugehörigen Abschnitte des Liegeflächenelements wunschgemäß möglich ist.
- Es ist vorgesehen, daß das eine Zahnung aufweisende Arretierelement an einem ersten Abschnitt des Liegeflächenelements angeordnet ist. Das eine zur Zahnung des Arretierelements korrespondierend ausgebildete Zahnung aufweisende Sperrelement ist an einem zum ersten Abschnitt benachbarten, zweiten Abschnitt des Liegeflächenelements angeordnet. Das am ersten Abschnitt des Liegeflächenelements angeordnete Arretierelement und das am benachbarten, zweiten Abschnitt des Liegeflächenelements angeordnete Sperrelement wirken in der vorbeschriebenen Weise zusammen, das heißt in gesperrter Stellung der Arretiereinrichtung greifen die Zahnungen von Arretierelement und Sperrelement ineinander, so daß eine Verschwenkbewegung des ersten Abschnitts relativ zum zweiten Abschnitt nicht möglich ist. Nur in der gelösten Stellung der Arretiereinrichtung, wenn also die Zahnungen von Arretierelement und Sperrelement nicht ineinandergreifen, ist eine Verschwenkung von erstem Abschnitt und zweitem Abschnitt relativ zueinander möglich.
- Das Sperrelement ist vorzugsweise verschwenkbar und mittels einer Handhabe betätigbar ausgebildet. Die Handhabe kann beispielsweise als Hebelgriff oder als an einen Seilzug angeschlossener Griff ausgebildet sein, der von einer Person zum Zwecke der Verschwenkung des Sperrelements ergriffen werden kann. Mittels einer Verschwenkbewegung des Sperrelements wird je nach Schwenkrichtung entweder die am Sperrelement angeordnete Zahnung mit der Zahnung des zugehörigen Arretierelements in Eingriff gebracht oder eine im Eingriff befindliche Zahnung gelöst.
- Bevorzugterweise ist vorgesehen, daß das Sperrelement in Sperrstellung gegen das Arretierelement gedrückt ist, wobei die Zahnungen des Sperrelements einerseits und die des Arretierelements andererseits ineinandergreifen. Die Arretiereinrichtung ist also stets in einer Stellung, in der zwei relativ zueinander verschwenkbar angeordnete Abschnitte in ihrer Position fixiert sind, das heißt eine Verschwenkbewegung der Abschnitte relativ zueinander gesperrt ist. In diesem Zusammenhang kann beispielsweise vorgesehen sein, daß das Sperrelement unter Federvorspannung gegen das Arretierelement gedrückt ist.
- Um eine Verschwenkbewegung der beiden Abschnitte des Liegeflächenelements relativ zueinander zu ermöglichen, ist die Arretiereinrichtung zu lösen, das heißt das Sperrelement ist entgegen der auf das Sperrelement einwirkenden Federkraft mittels der Handhabe so zu verdrehen, daß die Zahnungen des Sperrelements einerseits und des Arretierelements andererseits außer Eingriff gebracht werden.
- Das Sperrelement ist vorzugsweise nach Art einer Klinke oder eines Hebels ausgebildet und exzentrisch verschwenkbar am zweiten Abschnitt des Liegeflächenelements angeordnet.
- Für einen Antrieb des Sperrelements dient bevorzugterweise ein exzentrisch verdrehbar am zweiten Abschnitt des Liegeflächenelements angeordneter Nocken in Form eines Exzenters. Der Exzenter liegt an einer am Sperrelement ausgebildeten Nockenfläche an, so daß bei einer Betätigung des Exzenters mit der schon vorbeschriebenen Handhabe das Sperrelement verschwenkt und so außer Eingriff bzw. in Eingriff mit dem Arretierelement gebracht werden kann.
- Die vorbeschriebene Arretiereinrichtung arbeitet rein mechanisch. Sie besteht aus einem Arretierelement einerseits und einem Sperrelement andererseits. Sowohl das Arretierelement als auch das Sperrelement verfügen über Zahnungen, die in der Sperrstellung der Arretiereinrichtung ineinandergreifen. Das Sperrelement ist verschwenkbar ausgebildet und mittels eines Exzenters antreibbar, der mit einer am Sperrelement exzenterseitig ausgebildeten Nockenfläche zusammenwirkt. Das Sperrelement steht unter Federvorspannung, so daß sich bei unbetätigter Arretiereinrichtung das Sperrelement und das Arretierelement über die daran jeweils ausgebildete Zahnung in Eingriff befinden und eine relative Verschwenkung der zugehörigen Abschnitte des Liegeflächenelements sicher unterbinden. Zur Lösung der Arretiereinrichtung ist das Sperrelement entgegen der wirkenden Federvorspannung zu verschwenken, so daß die Zahnungen von Sperrelement einerseits und Arretierelement andererseits außer Eingriff geraten. Nur in dieser Stellung der Arretiereinrichtung können die zugehörigen Abschnitte des Liegeflächenelements relativ zueinander verschwenkt werden.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung anhand der Fign. Dabei zeigen:
-
1 ausschnittsweise in einer schematischen Draufsicht von oben ein Liegeflächenelement eines Bettes; -
2 in einer schematisch perspektivischen Darstellung eine Arretiereinrichtung; -
3 in einer schematischen Seitenansicht die Arretiereinrichtung nach2 ; -
4 in einer schematischen Ansicht von unten die Arretiereinrichtung nach2 ; -
5 in einer schematischen Seitenansicht von hinten die Arretiereinrichtung nach2 ; -
6 in einer schematisch perspektivischen Darstellung ein erstes Gelenkteil; -
7 in einer ersten Seitenansicht das erste Gelenkteil nach6 ; -
8 in einer zweiten Seitenansicht das erste Gelenkteil nach6 ; -
9 in einer dritten Seitenansicht das erste Gelenkteil nach6 ; -
10 in einer schematisch perspektivischen Darstellung ein zweites Gelenkteil; -
11 in einer ersten Seitenansicht das zweite Gelenkteil nach10 ; -
12 in einer zweiten Seitenansicht das zweite Gelenkteil nach10 ; -
13 in einer dritten Seitenansicht das zweite Gelenkteil nach10 ; -
14 in einer schematisch perspektivischen Darstellung ein Sperrelement; -
15 in einer Seitenansicht das Sperrelement nach14 ; -
16 in einer schematisch perspektivischen Darstellung eine Verbindungsstange; -
17 in einer geschnittenen Seitenansicht die Verbindungsstange nach16 ; -
18 in einer schematisch perspektivischen Darstellung eine Handhabe; -
19 in einer Seitenansicht die Handhabe nach18 ; -
20 in einer geschnittenen Seitenansicht die Handhabe nach18 gemäß der Schnittlinie XX-XX nach19 ; -
21 in einer schematisch perspektivischen Darstellung einen Nocken; -
22 in einer Seitendarstellung den Nocken nach21 ; -
23 in einer schematisch perspektivischen Darstellung einen ersten Zapfen; -
24 in einer Seitenansicht den ersten Zapfen nach23 ; -
25 in einer schematisch perspektivischen Darstellung einen zweiten Zapfen und -
26 in einer Seitenansicht den zweiten Zapfen nach25 . -
1 zeigt in schematischer Darstellung das Liegeflächenelement2 eines Bettes1 . Das Liegeflächenelement2 dient der Aufnahme einer in der Fig. der besseren Übersicht wegen nicht näher dargestellten Matratze. - Das Liegeflächenelement
2 ist von einem Rahmen15 getragen, der seinerseits aus Rahmenteilen16 besteht, die mittels entsprechender Verbinder17 miteinander verbunden sind. Die Rahmenteile16 bzw. die Verbinder17 können aus Kunststoff, Aluminium oder dergleichen gebildet sein. Am Rahmen15 sind in der1 nicht näher dargestellte Bettfüße angebracht, auf denen der Rahmen15 im aufgestellten Zustand des Bettes1 ruht. - Das Liegeflächenelement
2 besteht aus einzelnen Abschnitten3 ,4 und5 , wobei benachbarte Abschnitte3 ,4 und5 des Liegeflächenelements2 relativ zueinander verschwenkbar an dem das Liegeflächenelement2 umgebenden Rahmen15 angeordnet sind. - Ein jeder Abschnitt
3 ,4 bzw.5 des Liegeflächenelements2 ist nach Art eines Rahmens ausgebildet und verfügt über Rahmenteile18 , die mittels entsprechender Verbinder19 miteinander verbunden sind. Die einzelnen Abschnitte3 ,4 bzw.5 tragen federelastische Querlatten20 , die an den jeweiligen Rahmenteilen18 der Abschnitte3 ,4 und5 angeordnet sind. Der besseren Übersicht wegen sind in1 nur beispielhaft drei federelastische Querlatten20 dargestellt. Die Querlatten20 können beispielsweise aus Holz bestehen, wohingegen die Rahmenteile18 und die Verbinder17 aus Kunststoff oder Aluminium gebildet sein können. - Der nach
1 mittlere Abschnitt4 ist als feststehender Abschnitt ausgebildet. Mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach1 schließt sich links des mittleren Abschnitts4 ein hierzu relativ verschwenkbar angeordneter Abschnitt3 an. Mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach1 ist rechts des mittleren, feststehenden Abschnittes4 ein relativ zu diesem verschwenkbar angeordneter Abschnitt5 vorgesehen. Der linke Abschnitt3 ist um die Drehachse6 relativ zum mittleren Abschnitt4 verschwenkbar angeordnet, wohingegen der rechte Abschnitt5 um die Drehachse7 relativ verschwenkbar zum mittleren Abschnitt4 angeordnet ist. - Die relative Verschwenkbarkeit der Abschnitte
3 und4 bzw.4 und5 zueinander wird dadurch erreicht, daß die in Längsrichtung59 verlaufenden Rahmenteile18 benachbarter Abschnitte3 und4 bzw.4 und5 mittels Gelenkverbinder21 aneinandergekoppelt sind. Ein jeder Gelenkverbinder21 besteht dabei aus einem ersten Gelenkteil35 und einem zweiten Gelenkteil36 . - Im Bereich der Gelenkverbinder
21 ist jeweils eine Verbindungsstange22 vorgesehen, die endseitig jeweils an in Querrichtung60 einander gegenüberliegende Gelenkverbinder21 angeschlossen ist. Die Funktion der Verbindungsstange22 wird im weiteren noch erörtert werden. - Das anhand von
1 vorbeschriebene Bett1 ist erfindungsgemäß durch eine Arretiereinrichtung8 gekennzeichnet, mittels welcher zwei benachbarte Abschnitte3 ,4 ,5 des Liegeflächenelements2 in ihrer relativen Verschwenkbarkeit zueinander sperrbar sind. Der Aufbau und die Funktionsweise der Arretiereinrichtung8 ergibt sich aus den2 bis26 . -
2 zeigt in einer schematisch perspektivischen Darstellung die erfindungsgemäß vorgesehene Arretiereinrichtung8 . - Aus
2 sind die beiden Gelenkverbinder21 zu erkennen, mittels derer zwei benachbarte Abschnitte3 und4 bzw.4 und5 des Liegeflächenelements2 relativ zueinander verschwenkbar angeordnet sind. Ein jeder Gelenkverbinder21 besteht aus einem ersten Gelenkteil35 und einem zweiten Gelenkteil36 . Das Gelenkteil35 verfügt über ein Anschlußelement29 , welches dazu dient, das Rahmenteil18 des einen Abschnitts des Liegeflächenelements an das Gelenkteil35 und damit an den Gelenkverbinder21 anzuflanschen. Das andere Gelenkteil36 des Gelenkverbinders21 verfügt in gleicher Weise über ein Anschlußelement31 , welches dazu dient, das Rahmenteil18 des anderen Abschnitts des Liegeflächenelements2 am Gelenkteil36 und damit am Gelenkverbinder21 anzuordnen. Der mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 rechte Gelenkverbinder21 verfügt in gleicher Weise über Anschlußelemente31 und32 , die ebenfalls dazu dienen, die Rahmenteile18 der benachbarten Abschnitte des Liegeflächenelements über den Gelenkverbinder21 relativ verschwenkbar zueinander anzuordnen. - Das erste Gelenkteil
35 des Gelenkverbinders21 ist im Detail in den6 bis9 dargestellt. Aus diesen Fign. ist zu erkennen, daß das erste Gelenkteil35 ein Arretierelement9 trägt, welches eine Zahnung10 bereitstellt. Diese Zahnung10 ist anschaulich auch in2 dargestellt. - Das zweite Gelenkteil
36 eines jeden Gelenkverbinders21 ist im Detail in den10 bis13 dargestellt. Hier ist zu erkennen, daß das zweite Gelenkteil36 einen daran angeordneten Flansch37 trägt, der über zwei Bohrungen38 und39 verfügt. Auf der einen Seite des Gelenkteils36 schließt sich an die Bohrung39 ein hülsenartiger Fortsatz27 an, durch den hindurch die Bohrung39 weitergeführt ist. Das zweite Gelenkteil36 kann anschaulich auch den2 und4 entnommen werden. - Wie sich insbesondere aus
2 entnehmen läßt, sind die beiden zweiten Gelenkteile36 der Gelenkverbinder21 mittels der Verbindungsstange22 aneinandergekoppelt. Die Verbindungsstange ist anschaulich in den16 und17 dargestellt. - Zur endseitigen Anordnung der Verbindungsstange
22 an den beiden Gelenkteilen36 der Gelenkverbinder21 dient ein Zapfen28 , wie er in den23 und24 dargestellt ist bzw. ein Zapfen53 , wie er in den25 und26 gezeigt ist. Zur Ankopplung der Verbindungsstange22 an den mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 linken Gelenkverbinder21 dient der Zapfen28 nach den23 und24 , wohingegen zur Anbindung der Verbindungsstange22 an den mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 rechten Gelenkverbinder21 der in den25 und26 dargestellte Zapfen53 dient. - Der Zapfen
28 besteht, wie insbesondere aus den23 und24 zu erkennen ist, aus zwei Bereichen50 und51 . Der Bereich50 weist einen im wesentlichen kreisförmigen Querschnitt auf, wohingegen der Bereich51 einen im Querschnitt rechteckförmigen und zur Bohrung42 der Verbindungsstange22 korrespondierenden Querschnitt aufweist. - Der Zapfen
28 verfügt des weiteren über einen Flansch52 , der mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach24 unterhalb des im Querschnitt kreisförmigen Bereiches50 angeordnet ist. - Im montierten Zustand durchgreift der Zapfen
28 , wie insbesondere2 zu entnehmen ist, mit seinem im Querschnitt kreisförmig ausgebildeten Bereich50 die Bohrung39 und den hülsenartigen Fortsatz27 des zweiten Gelenkteils36 . Der im Querschnitt rechteckförmig ausgebildete Bereich51 steht mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 innenseitig, das heißt rechts des mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 linken Gelenkverbinders21 aus der im zweiten Gelenkteil36 ausgebildeten Bohrung39 hinaus. Auf diesen Bereich51 des Zapfens28 wird unter Zwischenordnung des in den21 und22 im Detail näher dargestellten Nockens14 die Verbindungsstange22 einendseitig aufgeschoben und mittels einer Schraube, die durch die Bohrung43 geführt ist, gesichert. Bei dem Nocken14 handelt es sich, wie insbesondere den21 und22 zu entnehmen ist, um einen Exzenter. Die zur Aufnahme des Zapfens28 im Nocken14 ausgebildete Bohrung49 ist außermittig angeordnet und verfügt über einen korrespondierend zum Querschnitt des Bereichs51 des Zapfens28 ausgebildeten Querschnitt. - Zur Anordnung der Verbindungsstange
22 am Gelenkteil36 des mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 rechten Gelenkverbinders21 dient der in den25 und26 im Detail näher dargestellten Zapfen53 . Der Zapfen53 besteht, wie insbesondere den25 und26 zu entnehmen ist, aus drei Bereichen55 ,56 und57 . Die Bereiche55 und57 sind im Querschnitt rechteckförmig ausgebildet, wohingegen der mittlere Bereich56 einen kreisförmigen Querschnitt aufweist. Die Bereiche56 und57 sind durch einen im Querschnitt gleichfalls kreisförmig ausgebildeten Flansch54 voneinander getrennt. - Im montierten Zustand ist der Zapfen
53 mit seinem im Querschnitt rechteckförmig ausgebildeten Bereich57 in die korrespondierend hierzu ausgebildete Bohrung42 der Verbindungsstange22 eingesteckt und mittels einer Schraube, die durch die Bohrung44 geführt ist, gesichert. Der Flansch54 des Zapfens53 dient als Anschlagsflansch, wie insbesondere2 zu entnehmen ist. Der im Querschnitt kreisförmige Bereich56 des Zapfens53 kommt im montierten Zustand innerhalb des hülsenartigen Fortsatzes27 bzw. der Bohrung39 des zweiten Gelenkteils36 zu liegen. Auf den im Querschnitt gleichfalls rechteckförmig ausgebildeten Bereich55 des Zapfens53 ist im montierten Zustand ein Nocken14 und eine Handhabe13 , wie sie im Detail in den18 bis20 gezeigt ist, aufgesteckt. - Wie insbesondere aus
2 ersichtlich ist, ist die Verbindungsstange22 mittels der Handhabe13 verdrehbar zwischen den Gelenkteilen36 der beiden Gelenkverbinder21 angeordnet. - Bei einer über die Handhabe
13 initiierten Verschwenkbewegung der Verbindungsstange22 werden auch die von den beiden Zapfen28 bzw.53 jeweils gehaltenen Nocken14 mit verdreht. - Die Handhabe
13 kann gemäß einer ersten und in den Fign. nicht dargestellten Ausführungsform als einfacher Langhebel ausgebildet sein. Bevorzugt ist jedoch eine Ausgestaltungsform, wie sie in den2 bis5 dargestellt ist. Gemäß dieser Ausführungsform ist die Handhabe13 an einen Griff26 über einen durch einen Schlauch25 geführten Seilzug23 angeschlossen. Der Seilzug23 ist in einem Kanal48 , wie dieser insbesondere aus den18 und20 zu erkennen ist, geführt und einendseitig mittels eines in der Bohrung45 verankerten Bolzen58 an der Handhabe13 angeordnet. Die Handhabe13 steht mittels der Feder24 unter Federvorspannung, wobei sich die Feder24 handhabenseitig an der Zentrierung47 abstützt. Bei der Feder24 handelt es sich um eine Druckfeder, weshalb die Handhabe13 infolge der Federwirkung mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 vom Griff26 weggedrückt wird. Die Handhabe13 verfügt, wie insbesondere18 entnommen werden kann, über eine im Querschnitt rechteckförmige Bohrung46 durch die hindurch im montierten Zustand der im Querschnitt gleichfalls rechteckförmige Bereich55 des Zapfens53 greift. - Eine jede Arretiereinrichtung
8 verfügt des weiteren über ein Sperrelement11 , wie dieses im Detail in den14 und15 dargestellt ist. Wie aus diesen Fign. zu erkennen ist, ist das Sperrelement11 nach Art einer Klinke oder eines Hebels ausgestaltet. Es verfügt über eine Durchgangsbohrung40 , durch die hindurch im montierten Zustand ein Bolzen33 bzw.34 zur gelenkigen Anordnung am zweiten Gelenkteil36 geführt ist. Dieser Sachzusammenhang kann insbesondere4 entnommen werden. - Ein jedes Sperrelement
11 verfügt auf seiner dem zugehörigen Arretierelement9 zugewandten Seite über eine Zahnung12 . Auf der der Zahnung12 gegenüberliegenden Seite ist am jeweiligen Sperrelement11 eine Nockenfläche41 ausgebildet, die mit dem zugehörigen Nocken14 der Arretiereinrichtung8 zusammenwirkt. - Die erfindungsgemäß bezüglich beider Gelenkverbinder
21 vorgesehene Arretiereinrichtung8 funktioniert wie folgt:
Die Handhabe13 steht mittels der Druckfeder24 unter Federvorspannung und nimmt aufgrund dessen die in2 gezeigte Position ein. In dieser Position ist die über den Bolzen53 mit der Handhabe13 verbundene Verbindungsstange22 so verdreht, daß die beiden einendseitig der Verbindungsstange22 angeordneten Nocken14 so gegen die Nockenfläche41 der jeweils zugeordneten Sperrelemente11 drücken, daß die Verzahnungen der Sperrelemente11 und der Arretierelemente9 in Eingriff stehen. In dieser Stellung können die Gelenkteile35 und36 nicht relativ zueinander verschwenkt werden, weil eine Verschwenkbewegung durch die in Eingriff stehenden Zahnungen10 und12 verhindert sind. In der Konsequenz können die an die Gelenkteile35 und36 jeweils angeschlossenen Abschnitte des Liegeflächenelements2 des Bettes1 nicht relativ zueinander verschwenkt werden. - Um eine Verschwenkung zu ermöglichen, ist der Griff
26 zu betätigen. Infolge dieser Betätigung wird der Seilzug23 mit der Folge gezogen, daß sich die Handhabe13 mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 in Richtung auf den Griff23 verdreht. Infolge dieser Verdrehbewegung wird auch die Verbindungsstange22 in eine Verdrehbewegung versetzt, so daß die an der Verbindungsstange22 jeweils endseitig angeordneten Nocken14 so verdreht werden, daß die Sperrelemente11 der Gewichtskraft folgend nach unten auslenken können. Diese Stellung der Sperrelemente11 ist in3 anhand des mit Bezug auf die Zeichnungsebene nach2 rechten Gelenkverbinders21 gezeigt. In dieser entsperrten Stellung greifen die Zahnungen10 und12 von Sperrelement11 und Arretierelement9 nicht weiter ineinander, so daß die Gelenkteile35 und36 und somit auch die daran angeordneten Abschnitte des Liegeflächenelements2 des Bettes1 relativ zueinander verschwenkt werden können. Sobald der Griff6 wieder losgelassen wird, verschwenkt die Handhabe13 infolge der auf sie einwirkenden Federkraft zurück in die Sperrstellung, in welcher die Zahnungen10 und12 ineinandergreifen. -
- 1
- Bett
- 2
- Liegeflächenelement
- 3
- Abschnitt
- 4
- Abschnitt
- 5
- Abschnitt
- 6
- Drehachse
- 7
- Drehachse
- 8
- Arretiereinrichtung
- 9
- Arretierelement
- 10
- Zahnung
- 11
- Sperrelement
- 12
- Zahnung
- 13
- Handhabe
- 14
- Nocken
- 15
- Rahmen
- 16
- Rahmenteil
- 17
- Verbinder
- 18
- Rahmenteil
- 19
- Verbinder
- 20
- Querlatte
- 21
- Gelenkverbinder
- 22
- Verbindungsstange
- 23
- Seilzug
- 24
- Feder
- 25
- Schlauch
- 26
- Griff
- 27
- Fortsatz
- 28
- Zapfen
- 29
- Anschlußelement
- 30
- Anschlußelement
- 31
- Anschlußelement
- 32
- Anschlußelement
- 33
- Bolzen
- 34
- Bolzen
- 35
- Gelenkteil
- 36
- Gelenkteil
- 37
- Flansch
- 38
- Bohrung
- 39
- Bohrung
- 40
- Bohrung
- 41
- Nockenfläche
- 42
- Bohrung
- 43
- Bohrung
- 44
- Bohrung
- 45
- Bohrung
- 46
- Bohrung
- 47
- Zentrierung
- 48
- Kanal
- 49
- Bohrung
- 50
- Bereich
- 51
- Bereich
- 52
- Flansch
- 53
- Zapfen
- 54
- Flansch
- 55
- Bereich
- 56
- Bereich
- 57
- Bereich
- 58
- Bolzen
- 59
- Längsrichtung
- 60
- Querrichtung
Claims (8)
- Bett, insbesondere Kranken- und/oder Pflegebett, mit einem in Abschnitte (
3 , (4 ,5 ) unterteilten Liegeflächenelement (2 ) zur Aufnahme einer Matratze, eines Polsterelements oder dergleichen, wobei benachbarte Abschnitte (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) um eine gemeinsame Drehachse (6 ,7 ) relativ zueinander verschwenkbar angeordnet sind, gekennzeichnet durch eine Arretiereinrichtung (8 ), mittels welcher zwei benachbarte Abschnitte (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) in ihrer relativen Verschwenkbarkeit zueinander sperrbar sind. - Bett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (
8 ) ein an einem ersten Abschnitt (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) angeordnetes und eine Zahnung (10 ) aufweisendes Arretierelement (9 ) aufweist. - Bett nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (
8 ) ein an einem zum ersten Abschnitt (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) benachbarten, zweiten Abschnitt (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) angeordnetes und eine zur Zahnung (10 ) des Arretierelements (9 ) korrespondierend ausgebildete Zahnung (12 ) aufweisendes Sperrelement (11 ) aufweist. - Bett nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
11 ) verschwenkbar und mittels einer Handhabe (13 ) betätigbar ausgebildet ist. - Bett nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
11 ) in Sperrstellung gegen das Arretierelement (9 ) gedrückt ist, wobei die Zahnungen (10 ,12 ) des Sperrelements (11 ) einerseits und die des Arretierelements (9 ) andererseits ineinandergreifen. - Bett nach Anspruch 3, 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
11 ) unter Federvorspannung gegen das Arretierelement (9 ) gedrückt ist. - Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
11 ) exzentrisch verschwenkbar am zweiten Abschnitt (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) angeordnet ist. - Bett nach einem der vorhergehenden Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (
11 ) mittels eine exzentrisch verdrehbar am zweiten Abschnitt (3 ,4 ,5 ) des Liegeflächenelements (2 ) angeordneten Nockens (14 ) antreibbar ist.
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