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DE20106189U1 - Als Doppelantrieb ausgebildeter Möbelantrieb - Google Patents

Als Doppelantrieb ausgebildeter Möbelantrieb

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Publication number
DE20106189U1
DE20106189U1 DE20106189U DE20106189U DE20106189U1 DE 20106189 U1 DE20106189 U1 DE 20106189U1 DE 20106189 U DE20106189 U DE 20106189U DE 20106189 U DE20106189 U DE 20106189U DE 20106189 U1 DE20106189 U1 DE 20106189U1
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DE
Germany
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furniture
furniture drive
contact surface
drive according
drive
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20106189U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Linak AS
Original Assignee
WESTMONT DESIGN GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WESTMONT DESIGN GmbH filed Critical WESTMONT DESIGN GmbH
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Priority to DK01974265T priority patent/DK1318738T3/da
Priority to ES01974265T priority patent/ES2258552T3/es
Priority to JP2002528079A priority patent/JP3881623B2/ja
Priority to AT01974265T priority patent/ATE318089T1/de
Priority to DE10193929T priority patent/DE10193929D2/de
Priority to US10/381,395 priority patent/US6945131B2/en
Priority to PCT/EP2001/010815 priority patent/WO2002024034A1/de
Priority to AU2001293822A priority patent/AU2001293822A1/en
Priority to CNB018160107A priority patent/CN100496338C/zh
Priority to EP01974265A priority patent/EP1318738B1/de
Priority to DE50109014T priority patent/DE50109014D1/de
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
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    • A47C20/04Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination
    • A47C20/041Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by electric motors
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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    • A47C20/042Head-, foot- or like rests for beds, sofas or the like with adjustable inclination by means of screw-and-nut mechanism
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
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Description

Als Doppelantrieb ausgebildeter Möbelantrieb
Die Erfindung betrifft einen als Doppelantrieb ausgebildeten Möbelantrieb der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art zum Verstellen von Teilen eines Möbels relativ zueinander.
Derartige Möbelantriebe sind allgemein bekannt und dienen beispielsweise als Verstellantriebe zum Verstellen von Teilen eines Lattenrostes relativ zueinander. Durch EP 0 372 032 Bl ist ein als Doppelantrieb ausgebildeter Möbelantrieb zum Verstellen von Teilen eines Möbels relativ zueinander bekannt, der zwei Antriebseinheiten aufweist. Jede Antriebseinheit wirkt bei dem bekannten Möbelantrieb mit einem Schwenkhebel zusammen, der in Montageposition des Möbelantriebs mit einem zu verstellenden Teil des Möbels in Wirkungsverbindung steht. Bei dem bekannten Möbelantrieb weist jede Antriebseinheit ein linear bewegliches Antriebselement auf, das mit dem Schwenkhebel zum Verschwenken desselben in Wirkungsverbindung steht. Hierbei ist der Schwenkhebel als Winkelhebel ausgebildet, auf den das 0 linear bewegliche Antriebselement, das durch eine auf einer Stellspindel angeordnete Spindelmutter gebildet ist, zum Verschwenken des Schwenkhebels eine Schubwirkung ausübt und so mit dem Schwenkhebel in Wirkungsverbindung steht.
Durch DE 38 420 78 C2 ist ein als Doppelantrieb ausgebildeter Möbelantrieb zum Verstellen von Teilen
• ♦ «
eines Möbels relativ zueinander bekannt, der zwei Antriebseinheiten aufweist, wobei jede Antriebseinheit ein linear bewegliches Antriebselement in Form einer verdrehsicher und in Axialrichtung beweglich auf einer Stellspindel gehaltene Spindelmutter aufweist, die zum Verschwenken eines im Montageposition mit einem zu verstellenden Teil eines Möbels in Wirkungsverbindung stehenden Schwenkhebels aufweist. Zum Zusammenwirken mit dem Schwenkhebel weist jede Antriebseinheit des aus der Druckschrift bekannten Doppelantriebs ein rechtwinklig ausgebildetes Anlageteil auf, dessen einer parallel zur linearen Bewegungsachse der Spindelmutter verlaufender Halteschenkel mit der Spindelmutter verbunden ist und dessen anderer, senkrecht zur Bewegungsachse der Spindelmutter stehender Schenkel das der Schwenkachse abgewandte Ende des Schwenkhebels lose beaufschlagt.
Durch DE 296 07 493 Ul ist ein Möbelantrieb bekannt, bei dem an einer Spindelmutter zwei in Richtung der Bewegungsachse zueinander versetzte, im wesentlichen horizontale Anlageflächen gebildet sind, die zum Verstellen eines Teils eines Möbels mit einem Anlenkhebel zusammenwirken, der zwei im Winkelversatz zueinander stehende Hebelarme aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen als Doppelantrieb ausgebildeten Möbelantrieb der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art anzugeben, der einfach im Aufbau und damit kostengünstig herstellbar sowie kompakt ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angege-0 bene Lehre gelöst.
Der Grundgedanke der erfindungsgemäßen Lehre besteht darin, an dem linear beweglichen Antriebselement oder einem damit verbundenen Anlageteil eine Anlagefläche vorzusehen, auf die der Schwenkhebel bei der ReIa-
tivbewegung zwischen dem linear beweglichen Antriebselement und dem Schwenkhebel aufläuft, wobei der Schwenkhebel mit der Anlagefläche im wesentlichen nach Art eines Kurventriebes zusammenwirkt und hierdurch verschwenkt wird.
Auf diese Weise ergibt sich ein einfacher und damit kostengünstiger Aufbau des erfindungsgemäßen Möbelantriebs mit relativ wenigen Bauteilen.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Möbelantriebs besteht darin, daß insbesondere bei Ausnutzung des Wirkungsprinzips einer schiefen Ebene der Schwenkhebel kürzer ausgebildet sein kann als bei dem bekannten Möbelantrieb. Auf diese Weise kann der erfindungsgemäße Möbelantrieb mit einer relativ geringen Bauhöhe ausgeführt werden. Dies hat den wesentlichen Vorteil, daß bei Kombination beispielsweise eines Lattenrostes mit einem erfindungsgemäßen Möbelantrieb die so gebildete Einheit eine Bauhöhe aufweist, die nicht oder nur geringfügig größer ist als die Bauhöhe des Lattenrostes alleine.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Möbelantriebs besteht darin, daß er robust im Aufbau und zur Aufbringung großer Kräfte geeignet ist.
Der erfindungsgemäße Möbelantrieb ist als Doppelantrieb ausgebildet. Unter grundsätzlicher Beibehaltung des erfindungsgemäßen Wirkungsprinzips ist es jedoch auch möglich, den Möbelantrieb als Einzelantrieb auszubilden.
Das Teil, an dem die Anlagefläche ausgebildet ist, 0 kann eine beliebige geeignete Form aufweisen. Eine Weiterbildung sieht vor, daß dieses Teil im wesentlichen keilförmig oder rampenförmig ausgebildet ist. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und damit kostengünstig herstellbar, wobei durch die Keil- oder Rampen-
form die relativ zur Bewegungsachse des linear beweglichen Antriebselementes geneigte Anlagefläche gebildet ist.
Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß die Anlagefläche eine im wesentlichen ebene Fläche ist. Die Anlagefläche kann jedoch unter grundsätzlicher Beibehaltung des erfindungsgemäßen Wirkungsprinzips einer schiefen Ebene auch im Querschnitt bogenförmig ausgebildet sein, wie dies eine andere Ausführungsform vorsieht. Durch entsprechende Wahl des Querschnitts der Anlagefläche ist in weiten Grenzen wählbar, um welchen Schwenkwinkel der Schwenkhebel verschwenkt, wenn das linear bewegliche Antriebselement sich entlang seiner Bewegungsachse relativ zu dem Schwenkhebel um eine bestimmte Strecke bewegt.
Bei der Ausführungsform mit der im wesentlichen ebenen Anlagefläche ist es vorteilhaft, daß die Anlagefläche mit der linearen Bewegungsachse des Antriebselementes einen spitzen Winkel bildet, insbesondere einen Winkel, der kleiner als etwa 45° ist, während es bei der Ausführungsform mit der im Querschnitt bogenförmigen Anlagefläche vorteilhaft ist, daß eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Endpunkten des bogenförmigen Querschnitts mit der linearen Bewegungsachse des Antriebselementes einen spitzen Winkel bildet, insbesondere einen Winkel, der kleiner als 45° ist. Auf diese Weise ergeben sich während der gesamten Verstellbewegung besonders günstige Anlenkwinkel des Schwenkhebels .
0 Bei der Ausführungsform mit der im Querschnitt bogenförmigen Anlagefläche kann die Anlagefläche zu dem Schwenkhebel hin konvex oder konkav ausgebildet sein, wie dies andere Weiterbildungen vorsehen.
Der Schwenkhebel kann eine beliebige geeignete
Form aufweisen, insbesondere als einarmiger Hebel ausgebildet sein, der in Montageposition mit seinem der Schwenkachse abgewandten Ende, d. h. exzentrisch zu der Schwenkachse, an der Anlagefläche anliegt. Hierbei ist der Schwenkhebel in der Regel nicht Teil des erfindungsgemäßen Möbelantriebs, sondern Teil eines an einem Lattenrost oder dergleichen angebrachten Verstellbeschlages. Der Schwenkhebel kann jedoch grundsätzlich auch ein Teil des erfindungsgemäßen Möbelantriebes sein. Zur Montage des Möbelantriebes muß dann beispielsweise noch eine drehfeste Verbindung zwischen dem Schwenkhebel und einer Schwenkwelle des Verstellbeschlages hergestellt werden. Eine Weiterbildung sieht vor, daß der Schwenkhebel in Montageposition des Möbelantriebs mit einer drehbar gelagerten Rolle an der Anlagefläche anliegt. Auf diese Weise ist während der Verstellbewegung die Reibung zwischen dem Schwenkhebel und der Anlagefläche wesentlich verringert, so daß Kraftverluste aufgrund von Reibung vermieden sind. Ferner ist die Abnutzung der Anlagefläche wesentlich verringert .
Die Anlagefläche kann unmittelbar an dem linear beweglichen Antriebselement oder an einem mit dem Antriebselement in geeigneter Weise verbundenen Anlageteil gebildet sein. Das Teil, an dem die Anlagefläche gebildet ist, kann hierbei aus einem beliebigen geeigneten Material bestehen. Zweckmäßigerweise besteht dieses Teil jedoch aus Kunststoff. Diese Ausführungsform ist besonders einfach und damit kostengünstig herstell-0 bar.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, daß sich das Teil, an dem die Anlagefläche gebildet ist, während der Verstellbewegung an einem Gehäuse des Möbelantriebs oder einem damit verbundenen Teil ab-
stützt. Auf diese Weise wird der Teil der Reaktionskraft des Schwenkhebels, der senkrecht zur Bewegungsachse des Antriebselements verläuft, in das Gehäuse eingeleitet. Hierdurch ist beispielsweise bei einem Spindeltrieb vermieden, daß an der Stellspindel Biegemomente auftreten, die zu einer Beschädigung der Stellspindel führen könnten.
Eine Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform sieht vor, daß die Anlagefläche einen Stützabschnitt aufweist, an dem sich der Schwenkhebel in einer Endlage der Verstellbewegung derart abstützt, daß von dem Schwenkhebel in das Teil, an dem die Anlagefläche gebildet ist, eingeleitete Kräfte im wesentlichen vollständig senkrecht zur Bewegungsachse des Antriebselementes wirken. Auf diese Weise treten in der Endlage der Verstellbewegung an den Bauteilen des Möbelantriebs praktisch keine in Richtung der Bewegungsachse des Antriebselementes wirkenden Kräfte auf, die das Teil, an dem die Anlagefläche gebildet ist, gegen die Antriebs-0 kraft des Möbelantriebs zurückzubewegen suchen. Dadurch sind die Bauteile des Möbelantriebs in dieser Endlage von in Richtung der Bewegungsachse des Antriebselementes wirkenden Kräfte nahezu vollständig entlastet. Dies ist insbesondere deshalb von Vorteil, weil in einer Endlage, die beispielsweise einer maximalen Verschwenkstellung eines mit einem erfindungsgemäßen Möbelantrieb verschwenkten Teiles eines Lattenrostes entsprechen kann, in der Regel die höchsten Kräfte auf den Möbelantrieb wirken und ohne Entlastung der Bauteile des 0 Möbelantriebs zu einer Beschädigung des Möbelantriebs führen könnten.
Das linear bewegliche Antriebselement kann in beliebiger geeigneter Weise ausgebildet sein. Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß das linear bewegli-
ehe Antriebselement eine verdrehsicher und in Axialrichtung beweglich auf einer drehantreibbaren Stellspindel gehaltene Spindelmutter ist. Derartige Spindeltriebe stehen als einfache und kostengünstige Standardbauteile zur Verfügung und sind robust im Aufbau und zur Aufbringung besonders großer Kräfte geeignet.
In kinematischer Umkehrung der vorgenannten Ausführungsform kann das linear bewegliche Antriebselement auch eine in ihrer Axialrichtung bewegliche Stellspindel sein, auf der eine ortsfeste, drehantreibbare Spindelmutter angeordnet ist.
Eine andere Weiterbildung sieht vor, daß der Schwenkhebel in Montageposition des Möbelantriebs drehfest mit einer drehbar gelagerten Welle verbunden ist, die mit einem zu verstellenden Teil des Möbels in Wirkung sverbindung steht. Hierbei ist der Schwenkhebel in der Regel nicht Teil des Möbelantriebs, sondern eines Verstellbeschlages, beispielsweise eines Lattenrostes. Der Schwenkhebel kann jedoch auch Teil des Möbelantriebs sein.
Andere zweckmäßige Weiterbildungen sehen vor, daß jede Antriebseinheit einen Elektromotor aufweist und/oder daß die Antriebseinheiten des Doppelantriebs in einem gemeinsamen Gehäuse aufgenommen sind.
5 Der Schwenkhebel ist zweckmäßigerweise ein einarmiger Hebel.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß ein zu der Schwenkachse benachbarter Teil des Hebelarmes des 0 Schwenkhebels mit einem zu dem freien Ende des Hebelarmes benachbarten Teil des Hebelarmes einen Winkel bildet, derart, daß der Schwenkhebel abgewinkelt oder abgebogen ausgebildet ist. Bei dieser Ausführungsform kann der Möbelantrieb mit besonders geringer Bauhöhe
ausgeführt werden.
Bei der vorgenannten Ausführungsform kann der Winkel eine spitzer Winkel sein oder etwa 90° betragen, wie dies zweckmäßige Weiterbildungen vorsehen. Eine andere vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lehre sieht vor, daß die Anlagefläche an der der Schwenkachse abgewandten Seite des Anlageteiles gebildet ist. Bei dieser Ausführungsform suchen die während der Verstellbewegung auf den Schwenkhebel wirkenden Kräfte die Schwenkwelle des Schwenkhebels in das Gehäuse des Möbelantriebs hineinzuziehen, so daß eine Verriegelungseinrichtung, die beispielsweise als Schließer ausgebildet sein kann und die Schwenkwelle an dem Gehäuse verriegelt, weitgehend entlastet ist. Auf diese Weise ist eine Beschädigung der Verriegelungseinrichtung zuverlässig verhindert.
Grundsätzlich kann der Schwenkhebel während der Verstellbewegung auf Druck beansprucht sein. Gemäß einer Weiterbildung ist der Schwenkhebel während der Verstellbwewegung jedoch auf Zug beansprucht. Auf diese Weise erfolgt eine Einleitung von Kräften in das Gehäuse des Möbelantriebs im wesentlichen nur in dem Bereich, in dem der Schwenkhebel angeordnet ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beige-5 fügten Zeichnung näher erläutert, in der Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Möbelantriebs dargestellt sind.
Es zeigt
Fig. 1
in stark schematisierter Seitenansicht ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbelantriebs, wobei aus Gründen der Darstellung ein Teil des Gehäuses, in dem die Antriebseinheiten
aufgenommen sind, weggelassen ist,
Fig. 2-4 in stark schematisierter, gegenüber Fig. 1 vergrößerter Darstellung eine Antriebseinheit des Möbelantriebs gemäß Fig. 1 in verschiedenen Verstellagen,
Fig. 5 in stark schematisierter Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel einer Stützeinrichtung für eine Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels in Form eines Lattenrostes, der mit dem Möbelantrieb gemäß Fig. 1 versehen ist, in einer ersten Verstellage,
Fig. 6 die Stützeinrichtung gemäß Fig. 5 in
einer zweiten Verstellage und Fig. 7 eine Ansicht von links in Fig. 2 auf den
Schwenkhebel und das Anlageteil, wobei das Gehäuse geschnitten dargestellt ist, Fig. 8 in schematischer Perspektivdarstellung einen Teil eines zweiten Ausführungsbei-0 spiels eines erfindungsgemäßen Möbel-
antriebs, wobei aus Gründen der Darstellung ein Teil des Gehäuses weggelassen ist,
Fig. 9 in gegenüber Fig. 8 kleinerem Maßstab das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 in
einer ersten Verstellage und
Fig. 10 in gleicher Darstellung wie Fig. 9 das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 in einer zweiten Verstellage.
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In den Figuren der Zeichnung sind gleiche bzw. sich entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
In Fig. 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfin-
: &idigr;
dungsgemäßen Möbelantriebs 2 dargestellt, der bei diesem Ausführungsbeispiel als Doppelantrieb ausgebildet ist und zwei Antriebseinheiten 4, 4' aufweist, die in einem gemeinsamen Gehäuse 6 aufgenommen und durch nicht dargestellte Befestigungsmittel an diesem gehalten sind. Nachfolgend wird nur die Antriebseinheit 4 näher erläutert. Die Antriebseinheit 4' ist entsprechend aufgebaut, und ihre Bauteile sind mit Bezugszeichen versehen, die den Bezugszeichen der Bauteile der Antriebseinheit 4 entsprechen.
Die Antriebseinheit 4 weist ein linear bewegliches Antriebselement auf, das bei diesem Ausführungsbeispiel durch eine in ihrer Axialrichtung in Richtung eines Doppelpfeiles 8 hin- und herbewegliche Stellspindel 10 gebildet ist, die bei diesem Ausführungsbeispiel als Gewindespindel ausgebildet ist. Auf der Stellspindel ist eine ortsfeste, mit einem Innengewinde versehene Spindelmutter 12 angeordnet, die durch einen in der Zeichnung nur schematisch angedeuteten Elektromotor 14 0 und ein nicht näher dargestelltes Getriebe drehantreibbar ist.
Die Stellspindel 14 steht in Montageposition des Möbelantriebs 2 mit einem um eine Schwenkachse 16 schwenkbar gelagerten Schwenkhebel 18 zum Verschwenken desselben in Wirkungsverbindung. Der Schwenkhebel 18 ist bei diesem Ausführungsbeispiel nicht Teil des Möbelantriebs 2, sondern Teil eines Verstellbeschlages einer in Fig. 1 nicht dargestellten Stützeinrichtung zum Abstützen einer Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels, beispielsweise eines Lattenrostes. Der Schwenkhebel 18 ist, wie in Fig. 1 dargestellt, in einer in dem Gehäuse 6 gebildeten Ausnehmung 2 0 aufgenommen und durch ein Verriegelungselement 22 derart in der Ausnehmung 2 0 verriegelt, das ein Verschwenken des
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Schwenkhebels 18 ermöglicht, gleichzeitig jedoch verhindert ist, daß sich der Schwenkhebel 18 aus der Ausnehmung 2 0 löst.
Zum Verschwenken des Schwenkhebels 18 weist die Antriebseinheit 4 ein Anlageteil 24 auf, das mit dem dem Schwenkhebel 18 zugewandten Ende der Stellspindel 10 verbunden ist, wobei die Verbindung zwischen der Stellspindel 10 und dem Anlageteil 24 auf Zug und Druck beanspruchbar ist. An dem Anlageteil 24 ist erfindungsgemäß eine zur linearen Bewegungsachse der Stellspindel 10 geneigte, bei diesem Ausführungsbeispiel im wesentlichen ebene Anlagefläche 26 gebildet, der der Schwenkhebel 18 im Verlaufe der Verstellbewegung kontinuierlich anliegt und mit der der Schwenkhebel 18 nach Art eines Kurventriebs zusammenwirkt. Zur Bildung der geneigten Anlagefläche 26 ist das Anlageteil 24 bei diesem Ausführungsbeispiel an seiner der Schwenkachse 16 zugewandten Oberseite rampenförmig als geneigte Ebene ausgebildet, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Anlagefläche 26 relativ zur linearen Bewegungsachse 3 0 der Stellspindel 10 unter einem spitzen Winkel von etwa 18° geneigt. Die Neigung der Anlagefläche 26 relativ zu der Bewegungsachse 30 ist jedoch entsprechend den jeweiligen Anforderungen in weiten Grenzen wählbar.
Die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Möbelantriebs 2 wird nachfolgend anhand der Figuren 2 bis 4 näher erläutert.
Fig. 2 zeigt die Antriebseinheit 4 in vergrößerter Darstellung in einer ersten Endlage der Verstellbewegung, in der der Schwenkhebel 18 noch nicht an der Anlagefläche 26 des Anlageteiles 24 anliegt. Diese erste Endlage entspricht einer Position, in der die mittels des Möbelantriebs 2 verstellbaren Teile eines Möbels
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relativ zueinander nicht verstellt sind.
Zur Anlage an der Anlagefläche 2 6 weist der Schwenkhebel 18, der bei diesem Ausführungsbeispiel als einarmiger Hebel ausgebildet ist, an seinem Ende, also exzentrisch zu der Schwenkachse 16, eine drehbar gelagerte Rolle 2 8 auf, die weiter unten anhand von Fig. 7 näher erläutert wird. Die lineare Bewegungsachse der Stellspindel 10 ist in Fig. 2 durch eine strichpunktierte Linie 29 symbolisiert.
Zum Verschwenken des Schwenkhebels 18 und damit zum Verstellen eines mit dem Schwenkhebel 18 in Wirkung sverbindung stehenden, in Fig. 2 nicht dargestellten Teiles eines Möbels wird die Spindelmutter 12 durch den Elektromotor 14 derart drehangetrieben, daß sich die Stellspindel 10 in Richtung eines Pfeiles 30 in Fig. 2 nach links bewegt. Die Ansteuerung des Elektromotors 14 sowie eines in Fig. 2 nicht erkennbaren Elektromotors 14' der Antriebseinheit 4' erfolgt durch eine in der Zeichnung nicht dargestellte Steuereinrichtung, 0 durch die die Antriebseinheiten 4, 4' zusammen oder getrennt voneinander ansteuerbar sind. Die Spannungsversorgung der Antriebseinheiten 4, 4' erfolgt durch eine in der Zeichnung ebenfalls nicht dargestellte Spannungsversorgungseinrichtung.
Bei Bewegung der Stellspindel 10 mit dem Anlageteil 24 in Fig. 2 nach links gelangt der Schwenkhebel 18 mit seiner Rolle 28 zunächst an der Anlagefläche 26 zur Anlage und läuft daran anschließend auf die als geneigte Ebene ausgebildete Anlagefläche 2 6 des Anlage-0 teiles 24 auf und verschwenkt hierbei, wie dies in Fig.
3 dargestellt ist. Hierbei rollt die Rolle 28 des Schwenkhebels 18 auf der Anlagefläche 2 6 ab, so daß nur eine geringe Reibung auftritt und ein Verschleiß der Anlagefläche 26 vermieden ist.
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Beim Verschwenken verstellt der Schwenkhebel 18 ein in den Figuren 1 bis 4 nicht dargestelltes Teil eines Möbels, mit dem der Schwenkhebel 18 in geeigneter Weise in Wirkungsverbindung steht.
Während der Verstellbewegung stützt sich das Anlageteil 24 an einer in den Fig. 2 bis 4 nicht dargestellten Führung des Gehäuses 6 ab, so daß ein senkrecht zur Bewegungsachse 29 der Stellspindel 10 wirkender Teil der Reaktionskraft des Schwenkhebels 18 von dem Gehäuse 6 aufgenommen und somit nicht in die Stellspindel 10 eingeleitet wird.
Fig. 4 stellt die andere Endlage der Verstellbewegung dar, die einer maximalen Verstellung des zu verstellenden Teils des nicht dargestellten Möbels entspricht. In dieser Endlage stützt sich der Schwenkhebel 18 an einem ebenen Stützabschnitt 32 der Anlagefläche 2 6 ab. Der Stützabschnitt 32 ist nicht geneigt und verläuft bei dem Ausführungsbeispiel im wesentlichen horizontal. Er liegt in einer Ebene, die zu einer Stützebene, in der sich das Anlageteil 24 an der in den Fig. 2 bis 4 nicht dargestellten Führung an dem Gehäuse 6 abstützt, im wesentlichen parallel ist. Auf diese Weise hat die von dem Schwenkhebel 18 in das Anlageteil 24 eingeleitete Reaktionskraft in dieser Verstellage im 5 wesentlichen nur noch eine senkrecht zur Bewegungsachse 2 9 wirkende Komponente, so daß auch bei einer hohen Belastung des in Fig. 4 nicht dargestellten Teils des Möbels praktisch keine Biegemomente in die Stellspindel 10 eingeleitet werden. Es wirken damit praktisch keine Kräfte auf die Bauteile des Möbelantriebs 2, die das Anlageteil 24 entgegen der Richtung des Pfeiles 3 0 zu bewegen suchen. Die über den Schwenkhebel 18 in das Anlageteil 24 eingeleiteten Kräfte werden von diesem vielmehr praktisch vollständig in das Gehäuse 6 einge-
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leitet.
In Fig. 5 ist eine mit dem Möbelantrieb 2 versehene Stützeinrichtung zum Abstützen einer Polsterung eines Sitz- und/oder Liegemöbels dargestellt, die bei diesem Ausführungsbeispiel durch einen Lattenrost 34 gebildet ist. Der Lattenrost 34 weist einen Rahmen sowie mehrere gelenkig miteinander verbundene Stützteile auf. Im einzelnen weist der Lattenrost 34 ein mittleres Stützteil 36 auf, mit dessen einer Seite gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Oberkörperstützteil 38 verbunden ist, mit dessen dem mittleren Stützteil 36 abgewandter Seite gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Kopfstützteil 40 verbunden ist. Mit der dem Oberkörperstützteil 38 abgewandten Seite des mittleren Stützteils 36 ist gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Beinstützteil bzw. Oberschenkelstützteil 42 verbunden, mit dessen dem mittleren Stützteil 36 abgewandter Seite gelenkig und um eine horizontale Schwenkachse verschwenkbar ein Wadenstützteil 44 verbunden ist.
Zum Verstellen des Beinstützteiles 42 und des Wadenstützteiles 44 relativ zu dem mittleren Stützteil ist ein verschwenkbarer Verstellhebel 46 vorgesehen, der drehfest mit einer Schwenkwelle 48 verbunden ist, mit der auch der Schwenkhebel 18 drehfest verbunden ist. Der Verstellhebel 46 ist somit zusammen mit dem Schwenkhebel 18 um dessen Schwenkachse 16 verschwenkbar.
0 Zum Verstellen des Oberkörperstützteiles 38 und des Kopfstützteiles 40 relativ zu dem mittleren Stützteil 36 ist ein weiterer Verstellhebel 50 vorgesehen, der drehfest mit einer weiteren Schwenkwelle 52 verbunden ist, mit der auch der der Antriebseinheit 4' zu-
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geordnete Schwenkhebel 18' drehfest verbunden ist. Der weitere Verstellhebel 50 ist somit zusammen mit dem Schwenkhebel 18' um dessen Schwenkachse 16' verschwenkbar .
Mit dem dem Schwenkhebel 18' abgewandten Ende 54 des Verstellhebels 50 ist gelenkig ein Ende 56 eines Anlenkhebels 58 verbunden, dessen anderes Ende 60 gelenkig mit dem Kopfstützteil 40 verbunden ist.
Fig. 5 zeigt den Lattenrost 34 in einer Lage, in der die Stützteile 36, 38, 40, 42 relativ zueinander nicht verstellt sind. Zum Verstellen des Beinstützteiles 42 und des Wadenstützteiles 44 relativ zu dem mittleren Stützteil 26 treibt der Elektromotor 14 die Spindelmutter 12 derart an, daß sich die Stellspindel 10 mit dem Anlageteil 24 in Fig. 5 nach links bewegt, so daß der Schwenkhebel 18 auf die Anlagefläche 26 aufläuft und hierbei um seine Schwenkachse 16 verschwenkt. Hierbei verschwenkt dementsprechend der Verstellhebel 46 und verstellt das Wadenstützteil 44 zusammen mit dem Beinstützteil 42, bis die in Fig. 6 dargestellte Endlage der Verstellbewegung erreicht ist.
In entsprechender Weise treibt zum Verstellen des Oberkörperstützteiles 3 8 und des Kopfstützteiles 34 relativ zu dem mittleren Stützteil 36 der Elektromotor 14' der Antriebseinheit 4' die Spindelmutter 12' derart an, daß sich die Stellspindel 10' mit dem Anlageteil 24' in Fig. 5 nach rechts bewegt. Hierbei läuft der Schwenkhebel 18' auf die Anlagefläche 26' des Anlageteils 24' auf und verschwenkt, so daß auch der weitere Verstellhebel 50 verschwenkt und das Oberkörperstut&zgr;-teil 38 und das Kopfstützteil 40 verstellt, bis die in Fig. 6 dargestellte Endlage der Verstellbewegung erreicht ist.
Zur Rückstellung in die in Fig. 5 dargestellte
Verstellage treibt der Elektromotor 14 die Spindelmutter 12 derart an, daß sich die Stellspindel 10 zusammen mit dem Anlageteil 24 in Fig. 5 nach rechts bewegt. Die Rückstellung des Oberkörperstützteils 3 8 und des Kopfstützteils 40 erfolgt in entsprechender Weise.
Der erfindungsgemäße Möbelantrieb 2 ist einfach und kostengünstig im Aufbau sowie robust. Aufgrund der Ausnutzung des Wirkungsprinzips einer geneigten Ebene können die Schwenkhebel 18, 18' relativ kurz ausgebildet sein, so daß sich ein kompakter Aufbau mit geringer Bauhöhe ergibt. Wie aus den Figuren 5 und 6 ersichtlich ist, steht der erfindungsgemäße Möbelantrieb 2 aufgrund dieser geringen Bauhöhe nicht über den Rahmen 35 des Lattenrostes 34 hervor.
Zur Montage des Möbelantriebs 2 an dem Lattenrost 34 wird das Gehäuse 6 von unten an den Lattenrost 34 angesetzt, so daß die Schwenkhebel 18, 18' des Lattenrostes in die Ausnehmungen 20, 20' des Gehäuses 6 eingreifen. Daran anschließend werden die Verriegelungselemente 22, 22' montiert, so daß verhindert ist, daß sich der Möbelantrieb 2 von dem Lattenrost 34 löst.
Fig. 7 stellt schematisch eine Ansicht von links in Fig. 2 auf den Schwenkhebel 18 und das Anlageteil dar, wobei das Gehäuse 6 geschnitten dargestellt ist.
Aus dieser Figur ist ersichtlich, daß der Schwenkhebel 18 zwei zueinander parallele Arme 62, 64 aufweist, zwischen denen die Rolle 28 drehbar gelagert gehalten ist. Die Arme 62, 64 sind drehfest mit der Schwenkwelle 48 verbunden. Wie weiterhin aus Fig. 7 ersichtlich, ist das Verriegelungselement 22 plattenförmig ausgebildet.
Aus Fig. 7 ist ferner ersichtlich, daß sich das Anlageteil 24 an schienenartigen Führungen 66, 68 in einer Stützebene abstützt, die in Fig. 7 durch eine strichpunktierte Linie 70 symbolisiert ist. Der Stütz-
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abschnitt 32 des Anlageteiles 26 liegt in einer Ebene, die zu der Stützebene 70 parallel ist.
In Fig. 8 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Möbelantriebs 2 dargestellt, das sich von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 zunächst dadurch unterscheidet, daß das linear bewegliche Antriebselement der Antriebseinheit 4 durch die Spindelmutter 12 gebildet ist, die verdrehsicher und in Axialrichtung der Stellspindel 10 beweglich auf dieser angeordnet ist. Die Stellspindel 10 ist drehbar gelagert und steht über ein Getriebe 72 mit dem Elektromotor 14 in Drehantriebsverbindung.
Die Spindelmutter 10 bildet bei diesem Ausführungsbeispiel das Anlageteil, an dem die Anlagefläche 26 gebildet ist, in der eine Ausnehmung 74 gebildet ist, durch die sich die Stellspindel 10 erstreckt. Im Gegensatz zu dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1, bei dem die Anlagefläche 2 6 an der der Schwenkachse 16 zugewandten Seite des Anlageteiles gebildet ist, ist bei 0 dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 die Anlagefläche 26 an der der Schwenkachse 16 abgewandten Seite, also der Unterseite des Anlageteiles gebildet.
Der Schwenkhebel 18 ist bei diesem Ausführungsbeispiel ebenfalls als einarmiger Hebel ausgebildet, wobei ein zu der Schwenkachse 16 benachbart angeordneter Teil 76 des Hebelarmes 78 mit einem zu dem freien Ende des Hebelarmes 78 benachbart angeordneten Teil 8 0 des Hebelarmes 78 einen Winkel bildet, der bei diesem Ausführungsbeispiel etwa 90° beträgt, derart, daß der Hebeiarm 78 abgewinkelt ausgebildet ist.
Wie aus Fig. 8 ersichtlich, weist der Schwenkhebel 18 zusätzlich zu dem Hebelarm 78 einen weiteren Hebelarm 82 auf, der zu dem Hebelarm 78 parallel angeordnet ist, wobei die Stellspindel 10 in Richtung der Schwenk-
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achse 16 zwischen den Hebelarmen 78, 82 aufgenommen ist. Grundsätzlich ist ein einziger Hebelarm ausreichend. Durch die beiden zur Längsmittelebene des Schwenkhebels 18 symmetrisch angeordneten Hebelarme 78, 82 ist jedoch gewährleistet, daß die von der Spindelmutter 12 auf den Schwenkhebel 18 übertragenen Kräfte gleichmäßig in diesen eingeleitet werden, so daß Verspannungen vermieden sind.
Die Fig. 9 und 10 stellen die Antriebseinheit 4 in den Endlagen der Verstellbewegung dar, wobei ersichtlich ist, daß der Schwenkhebel 18 bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 während der Verstellbewegung auf Zug beansprucht ist, während er bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 auf Druck beansprucht ist. Auf diese Weise nimmt das in den Figuren 8 bis 10 nicht dargestellte, zwischen den Antriebseinheiten angeordnete Mittelteil des Gehäuses 6 während der Verstellbewegung keine großen Kräfte auf, so daß dieser Teil des Gehäuses 6 beispielsweise zur Aufnahme einer Steuerplatine 0 des Möbelantriebs genutzt werden kann.
Aufgrund der Ausbildung des Schwenkhebels 18 als abgewinkelter Hebel sowie der Anordnung der Anlagefläche 26 an der der Schwenkachse 18 abgewandten Seite der Spindelmutter 12 weist das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 8 eine besonders geringe Bauhöhe auf.
Darüber hinaus suchen die während der Verstellbewegung auf den Schwenkhebel 18 wirkenden Kräfte die Schwenkwelle des Schwenkhebels 18 in das Gehäuse 6 hineinzuziehen. Auf diese Weise ist die Verriegelungseinrichtung 22, die beispielsweise als Schließer ausgebildet sein kann, weitgehend entlastet. Eine Beschädigung der Verriegelungseinrichtung 22 ist damit zuverlässig verhindert.

Claims (23)

1. Als Doppelantrieb ausgebildeter Möbelantrieb zum Verstellen von Teilen eines Möbels relativ zueinander, mit zwei Antriebseinheiten, wobei jede Antriebseinheit ein linear bewegliches Antriebselement zum Verschwenken eines in Montageposition mit einem zu verstellenden Teil eines Möbels in Wirkungsverbindung stehenden Schwenkhebels aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das linear bewegliche Antriebselement oder ein mit diesem verbundenes Anlageteil (24) eine relativ zur Bewegungsachse (29) des Antriebselementes geneigte Anlagefläche (26) aufweist zur Anlage des Schwenkhebels (18) entfernt von seiner Schwenkachse (16) in Montageposition des Möbelantriebs.
2. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil, an dem die Anlagefläche (26) gebildet ist, im wesentlichen keilförmig oder rampenförmig ausgebildet ist.
3. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) eine im wesentlichen ebene Fläche ist.
4. Möbelantrieb nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) mit der linearen Bewegungsachse (29) des Antriebselementes einen spitzen Winkel bildet, insbesondere einen Winkel, der kleiner als etwa 45° ist.
5. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) im Querschnitt bogenförmig ausgebildet ist.
6. Möbelantrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine gedachte Verbindungslinie zwischen den Endpunkten des bogenförmigen Querschnitts der Anlagefläche 26 mit der linearen Bewegungsachse (29) des Antriebselementes einen spitzen Winkel bildet, insbesondere einen Winkel, der kleiner als etwa 45° ist.
7. Möbelantrieb nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) im Querschnitt zu dem Schwenkhebel hin konkav ausgebildet ist.
8. Möbelantrieb nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) im Querschnitt zu dem Schwenkhebel (18) hin konvex ausgebildet ist.
9. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (18) in Montageposition des Möbelantriebs mit einer drehbar gelagerten Rolle (28) an der Anlagefläche (26) anliegt.
10. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Teil, an dem die Anlagefläche (26) gebildet ist, aus Kunststoff besteht.
11. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Teil, an dem die Anlagefläche (26) gebildet ist, während der Verstellbewegung an einem Gehäuse (6) des Möbelantriebs (2) oder einem mit dem Gehäuse (6) verbundenen Teil abstützt.
12. Möbelantrieb nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) einen Stützabschnitt (32) aufweist, an dem sich der Schwenkhebel (18) in einer Endlage der Verstellbewegung derart abstützt, daß von dem Verstellhebel (18) in das Teil, in dem die Anlagefläche (24) gebildet ist, eingeleitete Kräfte im wesentlichen senkrecht zur Bewegungsachse (29) des Antriebselementes wirken.
13. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das linear bewegliche Antriebselement eine verdrehsicher und in Axialrichtung beweglich auf einer drehantreibbaren Stellspindel gehaltene Spindelmutter ist.
14. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das linear bewegliche Antriebselement eine in ihrer Axialrichtung bewegliche Stellspindel (10) ist, auf der eine ortsfeste, drehantreibbare Spindelmutter (12) angeordnet ist.
15. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (18) in Montageposition des Möbelantriebs (2) drehfest mit einer drehbar gelagerten Welle verbunden ist, die mit einem zu verstellenden Teil des Möbels in Wirkungsverbindung steht.
16. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Antriebseinheit (4, 4') einen Elektromotor aufweist.
17. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebseinheiten (4, 4') des Doppelantriebs in einem gemeinsamen Gehäuse aufgenommen sind.
18. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (18) ein einarmiger Hebel ist.
19. Möbelantrieb nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein zu der Schwenkachse (16) des Schwenkhebels (18) benachbarter Teil (76) des Hebelarmes (78) des Schwenkhebels (18) mit einem dem freien Ende des Hebelarmes (78) benachbarten Teil (80) des Hebelarmes (78) einen Winkel bildet, derart, daß der Schwenkhebel (18) abgewinkelt oder abgebogen ausgebildet ist.
20. Möbelantrieb nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel ein spitzer Winkel ist.
21. Möbelantrieb nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel etwa 90° beträgt.
22. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlagefläche (26) an der der Schwenkachse (16) abgewandten Seite des Anlageteiles (24)gebildet ist.
23. Möbelantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkhebel (18) während der Verstellbewegung auf Zug beansprucht ist.
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