DE202006011276U1 - Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug Download PDFInfo
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Abstract
Gehäuse zur
Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug,
die eine umlaufende Mantelfläche
mit Führungsmitteln
zur Führung
eines die Seiltrommel umschlingenden Zugmittels aufweist, mit
– einer Lagerstelle des Gehäuses zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel,
– mindestens einer Gehäusewand, die die Seiltrommel in Umfangsrichtung entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn sie in dem Gehäuse gelagert ist, und
– einem Sicherungselement, das im Bereich der Gehäusewand angeordnet ist und das der Sicherung eines die Mantelfläche der Seiltrommel umschlingenden Zugmittels dient,
wobei das Sicherungselement (5a, 5b, 5c) elastisch ausgebildet und durch Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2) bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass entlang der Gehäusewand (3, 4) mehrere elastisch ausgebildete, durch Deformation in radialer Richtung (r) bewegbare Sicherungselemente (5a, 5b, 5c) vorgesehen sind, die entlang der Umfangsrichtung hintereinander angeordnet sind.
– einer Lagerstelle des Gehäuses zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel,
– mindestens einer Gehäusewand, die die Seiltrommel in Umfangsrichtung entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn sie in dem Gehäuse gelagert ist, und
– einem Sicherungselement, das im Bereich der Gehäusewand angeordnet ist und das der Sicherung eines die Mantelfläche der Seiltrommel umschlingenden Zugmittels dient,
wobei das Sicherungselement (5a, 5b, 5c) elastisch ausgebildet und durch Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2) bewegbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass entlang der Gehäusewand (3, 4) mehrere elastisch ausgebildete, durch Deformation in radialer Richtung (r) bewegbare Sicherungselemente (5a, 5b, 5c) vorgesehen sind, die entlang der Umfangsrichtung hintereinander angeordnet sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein derartiges, bevorzugt aus Kunststoff bestehendes, Gehäuse umfasst
- (i) eine Lagerstelle zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel, die eine im Querschnitt ringförmig, insbesondere entlang einer Kreisbahn, umlaufende äußere Mantelfläche mit Führungsmitteln zur Führung eines die Seiltrommel umschlingenden Zugmittels aufweist;
- (ii) eine (gegebenenfalls mehrteilige) Gehäusewand, die die Seiltrommel in Umfangsrichtung entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn die Seiltrommel (an der Lagerstelle) in dem Gehäuse gelagert ist; sowie
- (iii) ein Sicherungselement, das im Bereich der Gehäusewand angeordnet ist, insbesondere von der Gehäusewand in Richtung auf die Lagerstelle absteht, und das der Sicherung eines flexiblen Zugmittels dient, welches die Seiltrommel auf deren umlaufender Mantelfläche umschlingt.
- Ein derartiges Gehäuse kann beispielsweise zur Lagerung der Seiltrommel eines Kraftfahrzeugfensterhebers dienen, der zum Anheben und Absenken einer Fensterscheibe in einem Kraftfahrzeug ein flexibles Zugmittel aufweist, welches die Seiltrommel umschlingt und durch Drehen der Seiltrommel derart bewegt werden kann, dass die über einen Mitnehmer mit dem flexiblen Zugmittel verbundene, zu verstellende Fensterscheibe – je nach Drehrichtung der Seiltrommel – angehoben oder abgesenkt wird. Die Seiltrommel ist hierzu über ein Getriebe mit einem Antrieb, zum Beispiel in Form eines Antriebsmotors, gekoppelt, der das zum Drehen der Seiltrommel erforderliche Antriebsmoment erzeugt.
- Das an dem Gehäuse vorgesehene Sicherungselement dient dazu, das die Seiltrommel umschlingende Zugmittel in den Führungsmitteln (z. B. in Form von Führungsrillen) auf der Mantelfläche der Seiltrommel zu halten, also ein Herausrutschen des Zugmittels aus einzelnen Führungsrillen der Seiltrommel zu verhindern, wenn diese auf der hierfür vorgesehenen Lagerstelle des Gehäuses gelagert ist. Das Sicherungselement dient dabei insbesondere zur Sicherung des Zugmittels im vormontierten Zustand von Gehäuse und Seiltrommel, d. h. vor und bei der Integration der aus Gehäuse und Seiltrommel bestehenden Baugruppe in einen Kraftfahrzeugfensterheber (Transportsicherung).
- Bei einer derartigen Anordnung besteht das Risiko, dass bei dem Einbau der Seiltrommel in das zugehörige Gehäuse, d. h. bei dem Aufsetzen der Seiltrommel auf die hierfür vorgesehene Lagerstelle des Gehäuses, das Zugmittel unter der Wirkung des (verglichen mit den übrigen Wandabschnitten des Gehäuses) radial nach innen abstehenden Sicherungselementes von einer Führungsrille in eine andere (benachbarte) Führungsrille der Seiltrommel gedrückt werden kann, so dass sich das Seil verspult.
- Zur Reduzierung dieses Risikos ist es aus der
DE 10 2004 014 424 A1 bekannt, das Sicherungselement elastisch auszubilden, so dass dieses in radialer Richtung – bezogen auf die Lagerstelle des Gehäuses bzw. die Drehrichtung der hierauf gelagerten Seiltrommel – nach außen deformierbar ist. Somit kann das Sicherungselement bei der Montage, d. h. bei dem Einbau der Seiltrommel in das zugehörige Gehäuse, aufgrund seiner Elastizität in radialer Richtung nach außen nachgeben, wodurch verhindert werden soll, dass das Sicherungselement beim Einwirken auf ein die Seiltrommel umschlingendes Zugmittel dieses aus einer Führungsrille in eine andere Führungsrille auf der Mantelfläche der Seiltrommel drückt. - Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Gehäuse der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
- Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Schaffung eines Gehäuses mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Danach sind entlang der Gehäusewand mehrere elastisch ausgebildete, durch Deformation in radialer Richtung bewegbare Sicherungselemente vorgesehen, die entlang der Umfangsrichtung der Seiltrommel und somit auch der die Seiltrommel umgebenden Gehäusewand hintereinander angeordnet sind.
- Die Gehäusewand kann sich dabei einteilig in Umfangsrichtung erstrecken, so dass ein einzelner, durchgehender Wandabschnitt die Seiltrommel an ihrer äußeren Mantelfläche umgibt, wenn diese auf der Lagerstelle des Gehäuses gelagert ist; oder die Gehäusewand besteht aus einer Mehrzahl (gegebenenfalls in Umfangsrichtung voneinander beabstandeter) Wandabschnitte, die gemeinsam eine die Seiltrommel entlang ihrer Mantelfläche umgreifende Gehäusewand bilden.
- Die erfindungsgemäße Lösung hat den Vorteil, dass aufgrund der Mehrzahl vorgesehener elastischer Sicherungselemente, insbesondere in Form von Federlaschen, die elastische Kraft der einzelnen Sicherungselemente, die einer radialen Deformation nach außen entgegenwirkt, verglichen mit einer Anordnung mit nur einem elastischen Sicherungselement, reduziert werden kann. Hierdurch wird die Montage, also der Einbau einer an ihrer Mantelfläche von einem flexiblen Zugmittel umschlossenen Seiltrommel in das zugeordnete Gehäuse, vereinfacht, insbesondere die erforderliche Montagekraft reduziert.
- Die einzelnen Sicherungselemente sind bevorzugt entlang der Umfangsrichtung, entlang der die Gehäusewand die Seiltrommel im eingebauten Zustand umgreift, voneinander beabstandet und zwar vorzugsweise mit konstantem Abstand, so dass sich eine regelmäßige Anordnung der Sicherungselemente entlang der Umfangsrichtung ergibt.
- Die Sicherungselemente können einstückig an dem Gehäuse, insbesondere der Gehäusewand, angeformt sein und erstrecken sich von einem Verbindungsabschnitt am Gehäuse ausgehend jeweils tangential und/oder axial gegenüber der äußeren Mantelfläche einer im Gehäuse angeordneten Seiltrommel.
- Damit die Sicherungselemente beim Einführen einer Seiltrommel in das Gehäuse durch elastische Deformation hinreichend weit in radialer Richtung nach außen, weg von der Lagerstelle der Seiltrommel, bewegt werden können, sind die Sicherungselemente jeweils nur in einem Teilbereich über die erwähnten Verbindungsabschnitte mit der Gehäusewand verbunden und im Übrigen auf ihrer der Lagerstelle abgewandten Seite von der Innenwand des Gehäuses beabstandet. D. h., auf der der Lagerstelle abgewandten Seite eines jeweiligen Sicherungselementes ist zwischen dem Sicherungselement und der Gehäusewand ein Freiraum vorgesehen, in den sich das Sicherungselement bei elastischer Deformation radial nach außen hineinbewegen kann, so dass die erforderliche Nachgiebigkeit bei der Montage von Seiltrommel und Gehäuse sichergestellt ist. Dabei kann in den jeweiligen Freiraum ein an der Gehäusewand vorgesehener Anschlag ragen, der die radiale Deformation des jeweiligen Sicherungselementes nach außen begrenzt, um eine Beschädigung zu vermeiden.
- Die zur Lagerung einer Seiltrommel vorgesehene Lagerstelle des Gehäuses kann durch ein Lagerelement in Form einer (körperlichen) Lagerachse gebildet werden, die an einer Bodenfläche des Gehäuses angeordnet, vorzugsweise einstückig angeformt ist.
- Weiterhin umfasst das Gehäuse Führungsbereiche, z.B. Führungskanäle, die als Seileingänge bzw. Seilausgänge für ein dem Inneren des Gehäuses, nämlich der Seiltrommel, zugeführtes Zugmittel dienen, wobei die Führungsbereiche das Zugmittel bevorzugt derart führen, dass dieses radial nach innen, in Richtung auf die Lagerstelle des Gehäuses bzw. in Richtung auf die Mantelfläche einer im Gehäuse gelagerten Seiltrommel vorgespannt ist. Dies bedeutet, dass im Betrieb des Fensterhebers die am Zugmittel wirkenden radialen Kräfte nicht nach außen auf die Sicherungselemente, sondern vielmehr radial nach innen weg von den Sicherungselementen wirken, diese also im Betrieb des Fensterhebers entlastet werden.
- Zum Einführen des flexiblen Zugmittels in die Führungsbereiche (Führungskanäle) bei dem Zusammenbau der aus dem Gehäuse und der vom Zugmittel umschlungenen Seiltrommel bestehenden Anordnung weisen die Führungsbereiche Einführschlitze auf, durch die hindurch das Zugmittel senkrecht zu seiner Erstreckungsrichtung, insbesondere in axialer Richtung (bezogen auf die Drehachse der Seiltrommel), in den jeweiligen Führungsbereich einführbar ist. Den Einführschlitzen sind bevorzugt Einführschrägen zugeordnet, um das Einfäden des Zugmittels in die Führungsbereiche zu erleichtern.
- Ferner können an den Führungsbereichen Verstärkungsrippen vorgesehen sein, die entlang der Erstreckungsrichtung des jeweiligen Führungsbereiches (und somit auch eines darin geführten Abschnittes des Zugmittels) hintereinander angeordnet sind, und zwar bevorzugt voneinander beabstandet. Dabei können die Verstärkungsrippen gleichzeitig die Einführschrägen zum Einführen des flexiblen Zugmittels in die Führungsbereiche bilden.
- Zur Vermeidung einer Materialanhäufung an den Führungsbereichen ist deren Außenkontur an die jeweilige Innenkontur angepasst, so dass diese im Wesentlichen konzentrisch ausgebildet sind, also etwa ein jeweiliger Führungsbereich sowohl auf seiner dem zu führenden Zugmittel zugewandten Innenseite als auch seiner hiervon abgewandten Außenseite jeweils eine zylindrische Kontur aufweist.
- Insgesamt lässt sich mit der beschriebenen Gestaltung der Führungsbereiche erreichen, dass zur Herstellung solcher Führungsbereiche durch Spritzgießen verwendete Werkzeuge nach dem Einspritzen des zur Herstellung des Gehäuses verwendeten Kunststoffes gratfrei trennbar sind.
- Zur Befestigung des Gehäuses an einem zugeordneten Träger (tragenden Kraftfahrzeugteil) sind am Gehäuse ein oder mehrere Befestigungsdome vorgesehen, insbesondere einstückig angeformt, die jeweils eine zugeordnete Befestigungsöffnung des Trägers durchgreifen und die jeweils mindestens einen Rasthaken, insbesondere zwei einander gegenüberliegende Rasthaken, aufweisen, mit dem sie den Rand der zugeordneten Befestigungsöffnung hintergreifen. Dabei ist die dem zugehörigen Befestigungsdom abgewandte (äußere) Oberfläche eines jeweiligen Rasthakens bevorzugt durchgängig gekrümmt, also ohne Kanten bzw. Ecken, ausgebildet.
- Zur einfacheren Formbarkeit der Befestigungsdome mit dem (den) zugeordneten Rasthaken in einem Spritzgusswerkzeug weist das Gehäuse an dem dem Gehäuse zugewandten Ende eines jeweiligen Rasthakens eine Ausnehmung, z. B. in Form eines Fensters, auf. Dabei ist weiterhin vorgesehen, dass eine den jeweiligen Befestigungsdom an seinem Fuß, d. h. an seinem dem Gehäuse zugewandten Stirnseite, umgebende Rille sich auch zumindest entlang eines Teiles der den freien Enden der Rasthaken gegenüberliegenden Ausnehmungen des Gehäuses erstreckt. Hierdurch wird die Bildung scharfer Kanten an der jeweiligen Ausnehmung, die eine erhöhte Kerbwirkung zur Folge hätten, vermieden.
- Insgesamt wird durch die beschriebene Ausbildung der Dome einschließlich der zugeordneten Rasthaken eine definierte Werkzeugtrennung bei der Herstellung des Gehäuses in einem Spritzgusswerkzeug ermöglicht, so dass keine Messerkanten auftreten, die zu Materialschwächungen im Bereich der Dome führten.
- Weiterhin ist es vorteilhaft, die Grundfläche des Gehäuses im Bereich der Dome etwas zu erhöhen, wodurch sich Ebenheit und Parallelität der an den einzelnen Domen vorgesehenen Abschnitte der Grundfläche des Gehäuses zuverlässig sicherstellen lassen.
- Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
- Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Seilantriebsgehäuses zur Aufnahme einer Seiltrommel eines Kraftfahrzeugfensterhebers; -
2 eine Seiltrommel zur Lagerung in dem Seilantriebsgehäuse gemäß1 ; -
3a ,3b zwei perspektivische Darstellungen des Seilantriebsgehäuses aus1 zusammen mit der darin gelagerten Seiltrommel gemäß2 ; -
4 eine Abwandlung des Seilantriebsgehäuses aus den3a und3b ; -
4a einen Türmodulträger, an dem das Seilantriebsgehäuse aus den3a und3b befestigbar ist; -
5 einen Ausschnitt des Seilantriebsgehäuses aus4 im Bereich eines Seilein- bzw. -ausganges des Seilantriebsgehäuses; -
6 einen Ausschnitt des Seilantriebsgehäuses aus4 im Bereich eines Befestigungsdoms zur Befestigung des Seilantriebsgehäuses an einem tragenden Kraftfahrzeugteil; -
7a ,7b einen Verfahrensschritt bei der Herstellung eines Befestigungsdomes gemäß6 . - In
1 ist ein Gehäuse1 ,3 ,4 dargestellt, das gemäß den3a und3b als Seilantriebsgehäuse zur drehbaren Lagerung einer in2 gezeigten Seiltrommel8 auf einer Lagerstelle2 in einer Bodenfläche1 des Gehäuses dient. Ein solches, bevorzugt aus Kunststoff bestehendes Seilantriebsgehäuse wird beispielsweise in einem Spritzgusswerkzeug durch Spritzgießen hergestellt. - Die Seiltrommel
8 bildet einen Bestandteil eines Verstellantriebs eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Seilfensterhebers, und weist zur drehbaren Lagerung auf der Lagerstelle2 des Seilantriebsgehäuses eine Lageröffnung80 sowie ferner eine Innenverzahnung81 auf, über die mittels eines geeigneten, mit einer Außenverzahnung versehenen Getriebeelementes ein Drehmoment in die Seiltrommel8 einleitbar ist, um eine Drehbewegung der Seiltrommel8 entlang der einen oder anderen Drehrichtung um die durch die Lagerstelle2 definierte Drehachse D zu erzeugen. - Auf einer im Querschnitt kreisförmigen äußeren Umfangsfläche (Mantelfläche) der Seiltrommel
8 sind in Umfangsrichtung erstreckte Führungsmittel86 (Seilrillen) ausgebildet, die zur Führung eines die Seiltrommel umschlingenden Antriebsmittels in Form eines flexiblen Zugmittels Z, zum Beispiel eines Seiles, dienen. Der die Lageröffnung80 bildende Lagerabschnitt sowie der axial hieran anschließende, mit einer Innenverzahnung81 versehene Abschnitt der Seiltrommel8 sind mit der die Führungsrillen86 aufweisenden äußeren Mantelfläche über radial verlaufende Stege83 verbunden. - Ferner weist die Seiltrommel
8 zwei Seileinhängungen85 zur Einhängung der Seilenden eines die Seiltrommel8 an ihrer äußeren Mantelfläche umschlingenden und in den Führungsrillen86 geführten Zugmittels Z auf, welches von der Seiltrommel8 abgehend in bekannter Weise mittels Umlenkelementen derart entlang einer Führungseinrichtung (Führungsschiene) eines Fensterhebers geführt ist, dass ein in die Führungseinrichtung längsverschieblich eingreifender, die zu verstellende Fensterscheibe tragender Mitnehmer durch das flexible Zugmittel entlang der Führungseinrichtung bewegt (verschoben) werden kann. - Konkret erzeugt eine Drehbewegung der Seiltrommel
8 wegen der Kopplung des Zugmittels Z an die Mantelfläche der Seiltrommel8 über die dort vorgesehenen Führungsrillen86 eine entsprechende Bewegung des die Seiltrommel8 umschlingenden Zugmittels Z. Indem das Zugmittel, wie vorstehend beschrieben, mit einem zu verstellenden Kraftfahrzeugteil, zum Beispiel über einen Mitnehmer mit einer verstellbaren Fensterscheibe einer Kraftfahrzeugtür, in Wirkverbindung steht, wird eine Drehbewegung der Seiltrommel8 über das Zugmittel Z in eine Verstellbewegung des entsprechenden Verstellteiles umgesetzt, wobei dessen Verstellrichtung von der Drehrichtung der Seiltrommel abhängt. - Wie in den
3a und3b erkennbar, wird die Seiltrommel8 in dem in1 gezeigten Seilantriebsgehäuse1 ,3 ,4 aufgenommen und dort auf dessen Lagerstelle2 drehbar gelagert. An der äußeren Mantelfläche der Seiltrommel8 vorspringende Randabschnitte88 können dabei zur formschlüssigen Lagerung bzw. Verclipsung der Seiltrommel8 in einem Seiltrommelgehäuse dienen. - Das Seilantriebsgehäuse weist eine Bodenfläche
1 mit Aufnahmen11 für Schmiermittel auf, von der zur Bildung einer Gehäusewand zwei einstückig angeformte Begrenzungswände3 ,4 des Seilantriebsgehäuses abstehen, welche einen den Bodenbereich10 des Seilantriebsgehäuses bildenden Teilbereich der Bodenfläche1 umschließen. - An diesem Bodenbereich
10 des Seilantriebsgehäuses ist neben den Aufnahmen11 für ein Schmiermittel einstückig die Lagerstelle2 in Form einer durch einen Durchzug gebildeten körperlichen Lagerachse vorgesehen (angeformt). - Der die Lagerstelle
2 bildende Durchzug weist eine zylinderförmige, vom Bodenbereich10 abgehende Mantelfläche auf, deren Zylinderachse mit der Drehachse D zusammenfällt. Diese Mantelfläche bildet das eigentliche Lager für den zugeordneten Lagerbereich in Form einer Lageröffnung80 der Seiltrommel8 . - Im montierten Zustand ist die mit Führungsrillen
86 versehene Mantelfläche der Seiltrommel8 umgeben von den beiden Wandabschnitten3 ,4 der Gehäusewand. Dabei erstreckt sich der eine Wandabschnitt3 des Seilantriebsgehäuses ringförmig bzw. im Querschnitt kreisförmig über einen Winkel von mehr als 180 Grad vor der mit den Führungsrillen86 versehenen Mantelfläche der Seiltrommel und weist eine der Seiltrommel gegenüber liegende Innenfläche30 auf. An zwei Endabschnitten31 ,32 ist der erste Wandabschnitt3 des Seilantriebsgehäuses zur Bildung je eines Führungskanals6 ,7 für ein die Seiltrommel umschließendes Zugmittel Z, insbesondere in Form eines Seiles, nach außen abgewinkelt. - Die Führungskanäle
6 ,7 werden gebildet durch die besagten abgewinkelten Endabschnitte31 ,32 des ersten Wandabschnittes3 zusammen mit zwei voneinander beabstandeten Endabschnitten41 ,42 eines zweiten Wandabschnittes4 , der dem ersten Wandabschnitt3 gegenüber liegend angeordnet ist und der ebenfalls eine der Mantelfläche der Seiltrommel8 zugewandte Innenfläche40 aufweist. Der zweite Wandabschnitt4 ist jedoch nicht kreisförmig gekrümmt, sondern wird vielmehr durch zwei leicht winklig zueinander verlaufende Wandbereiche gebildet, die – bezogen auf die Lagerstelle2 – einen Winkel von etwas weniger als 180°, zum Beispiel einen Winkel von 175°, einschließen. - Die beiden Wandabschnitte
3 ,4 bilden also zusammen eine die im Seilantriebsgehäuse aufgenommene Seiltrommel8 an ihrer mit Führungsrillen86 versehenen äußeren Mantelfläche ringförmig umgreifende bzw. umschließende Gehäusewand. Diese ist an drei regelmäßig angeordneten, nämlich jeweils um 120° voneinander beabstandeten Bereichen35 ,45 etwas nach hinten – weg von der der Seiltrommel8 gegenüber liegenden Innenfläche30 bzw.40 – versetzt und dort mit einem über einen Verbindungsabschnitt51 einstückig angeformtes Sicherungselement5a ,5b ,5c versehen. Dieses weist eine erste, der mit Führungsrillen86 versehenen Mantelfläche der Seiltrommel8 zugewandte, als Anschlag- bzw. Stützfläche dienende Oberfläche50 , sowie eine zweite, der Mantelfläche der Seiltrommel8 abgewandte und dafür dem jeweiligen zurückgesetzten Bereich35 bzw.45 der Gehäusewand zugewandte Oberfläche52 auf. Zwischen dieser zweiten Oberfläche52 des jeweiligen Sicherungselementes5a ,5b ,5c und dem zurückgesetzten Bereich35 ,45 des jeweiligen Wandabschnittes3 ,4 der Gehäusewand erstreckt sich ein Freiraum F, das heißt, die dem zurückgesetzten Bereich35 ,45 zugewandte Oberfläche52 des jeweiligen Sicherungselementes5a ,5b ,5c ist von jenem zurückgesetzten Bereich35 bzw.45 in radialer Richtung r (bezogen auf die Lagerstelle2 bzw. Drehachse D) beabstandet. - Die Sicherungselemente
5a ,5b ,5c liegen mit ihrer der Mantelfläche der Seiltrommel8 zugewandten Oberfläche50 so nahe bei den Führungsrillen86 der Seiltrommel, dass ein Verrutschen des die Seiltrommel8 an der äußeren Mantelfläche umschlingenden Zugmittels Z aus den Führungsrillen86 heraus vermieden wird. Indem hierzu mehrere, nämlich vorliegend drei, und darüber hinaus vorteilhaft regelmäßig, nämlich vorliegend unter einem Winkel von jeweils 120°, voneinander beabstandete Sicherungselemente5 vorgesehen sind, wird eine zuverlässige Sicherung des Zugmittels Z in den Führungsrillen86 an der äußeren Mantelfläche der Seiltrommel8 ermöglicht, ohne dass die einzelnen Sicherungselemente5 mit einer größeren Kraft in radialer Richtung r auf das Zugmittel Z einwirken müssten. - Dies bedeutet gleichzeitig, dass die beim Aufsetzen der Seiltrommel
8 auf den als Lagerstelle2 dienenden Durchzug des Seilantriebsgehäuses erforderliche Relativbewegung der Sicherungselemente5a ,5b ,5c in radialer Richtung r nach außen – weg von der Lagerstelle2 – mit vergleichsweise geringer Kraft hervorgerufen werden kann. Eine solche Relativbewegung in radialer Richtung r wird ermöglicht durch die vorstehend beschriebene, in radialer Richtung r elastische Ausbildung der Sicherungselemente5a ,5b ,5c , die lediglich über jeweils einen Verbindungsabschnitt51 in Form eines Verbindungssteges an einem seitlichen Ende mit dem zughörigen Wandabschnitt3 ,4 der Gehäusewand verbunden sind, im Übrigen aber durch einen Freiraum F von diesem beabstandet sind, so dass sich das jeweilige Sicherungselement5a ,5b ,5c durch Verformung in radialer Richtung r in den besagten Freiraum F hineinbewegen lässt. Dabei wird das Ausmaß der Verformung der Sicherungselemente5a ,5b ,5c begrenzt durch Vorsprünge36 bzw.46 die am jeweiligen zurückgesetzten Bereich35 bzw.45 der Wandabschnitte3 ,4 vorgesehen (angeformt) sind und die dem jeweiligen Sicherungselement5a ,5b ,5c bzw. genauer dessen äußerer, zweiter Oberfläche52 gegenüber (im jeweiligen Freiraum F) liegen. - Durch die Elastizität der Sicherungselemente
5a ,5b ,5c wird sichergestellt, dass diese bei dem Einbau der Seiltrommel8 in das Antriebsgehäuse nicht mit einer solchen Kraft auf ein in den Führungsrillen86 der Seiltrommel8 verlaufendes (in den2 ,3a und3b strichpunktiert angedeutetes) Zugmittel Z einwirken, dass dieses aus der zugeordneten Führungsrille hinausgedrückt würde. Vielmehr geben die elastischen Sicherungselemente5a ,5b ,5c beim Wirken radialer Kräfte nach und lassen sich in radialer Richtung r nach außen deformieren, um einen störungsfreien Zusammenbau der Seiltrommel8 zuzulassen. Ein Verspulen des Zugmittels bei der Montage, das heißt ein Verrutschen des Zugmittels Z von einer der Führungsrillen86 in eine benachbarte Führungsrille, wird hierdurch verhindert. - Im zusammengebauten Zustand von Seiltrommel
8 und Seilantriebsgehäuse, wie in den3a und3b dargestellt, befinden sich die dann in radialer Richtung r entspannten Sicherungselemente5a ,5b ,5c jeweils vor einem zugeordneten Bereich der mit Führungsrillen86 versehenen äußeren Mantelfläche der Seiltrommel8 , so dass es während der Lagerung und des Transportes der aus dem Seilantriebsgehäuse und der Seiltrommel8 bestehenden Baugruppe nicht zu einem Abrutschen eines die Seiltrommel8 umschlingenden Zugmittels Z kommen kann. - Des Weiteren ist im zusammengebauten Zustand von Seiltrommel
8 und Seilantriebsgehäuse1 ,3 ,4 der entlang der Drehachse D näher bei der Bodenfläche10 gelegene Randabschnitt88 der Seiltrommel8 entlang der Drehachse D zwischen dem Bodenbereich10 und den Sicherungselementen5a ,5b , und5c angeordnet, so dass die Seitltrommel8 nicht entlang der Drehachse D aus dem Seilantriebsgehäuse1 ,3 ,4 rutschen kann. - Wenn später die aus der Seiltrommel und dem Seilantriebsgehäuse bestehende Baugruppe in eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, zum Beispiel einen Fensterheber, eingebaut ist, dann ist ein Abrutschen des Zugmittels von der mit Führungsrillen
86 versehenen Mantelfläche der Seiltrommel8 schon aufgrund der dann am Zugmittel anliegenden Spannung nicht mehr möglich. Die Sicherungsfunktion der Sicherungselemente5a ,5b ,5c ist unter diesen Bedingungen nicht mehr wesentlich. - Vorliegend erstrecken sich die Sicherungselemente
5a ,5b ,5c von dem Verbindungsabschnitt51 am Gehäuse ausgehend jeweils tangential – bezogen auf die Drehachse D bzw. die Mantelfläche der Seiltrommel8 . Alternativ kann z.B. vorgesehen sein, dass sich die Sicherungselemente5a ,5b ,5c von einem Verbindungsabschnitt51 am Gehäuse ausgehend jeweils in axialer Richtung – bezogen auf die durch die Lagerstelle2 definierte Drehachse D der Seiltrommel8 – erstrecken. - Durch den zueinander leicht winkligen Verlauf der beiden Führungskanäle
6 ,7 des Seilantriebsgehäuses, die als Seileingang und Seilausgang für ein die Seiltrommel8 umschlingendes Zugmittel Z dienen, wirkt im Betrieb der jeweiligen Verstelleinrichtung auf ein durch diese Kanäle6 ,7 verlaufendes Zugmittel Z eine Reaktionskraft K in radialer Richtung nach innen. Hierdurch wird verhindert, dass das Zugmittel Z im Betrieb der entsprechenden Verstelleinrichtung die Sicherungselemente5a ,5b ,5c belastet bzw. an diesen schleift. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten zur möglichen Ausgestaltung der Führungskanäle wird auf dieDE 10 2004 014 424 A1 Bezug genommen. - Die längserstreckten Führungskanäle
6 ,7 weisen jeweils als Versteifungselemente dienende Querstreben60 sowie an ihrer der Seiltrommel8 abgewandten Stirnseite einen Einführschlitz62 bzw.72 mit zugeordneten Einführschrägen63 ,73 zur Einführung des flexiblen Zugmittels Z in den jeweiligen Führungskanal6 ,7 quer zur Erstreckungsrichtung E1, E2 des flexiblen Zugmittels in dem entsprechenden Führungskanal6 ,7 auf. Die den Einführschlitzen62 ,72 zugeordneten Einführschrägen63 ,73 erleichtern das Einführen des flexiblen Zugmittels Z quer zu seiner Erstreckungsrichtung E1, E2 in den jeweiligen Führungskanal6 ,7 durch die – bezogen auf den Querschnitt des Zugmittels Z – sehr engen Einführschlitze62 ,72 . Da entsprechende Einführschrägen in umgekehrter Richtung, das heißt, für ein Herausziehen des flexiblen Zugmittels Z aus dem jeweiligen Führungskanal6 ,7 quer zu seiner Erstreckungsrichtung E1, E2 nicht vorgesehen sind, verbleibt das flexible Zugmittel Z bei Transport und Montage im Inneren des jeweiligen Führungskanals6 ,7 . Nach dem Einbau in eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, insbesondere einen Kraftfahrzeugfensterheber, verbleibt das Zugmittel Z dann schon aufgrund seiner Straffheit im Inneren der Führungskanäle6 ,7 . - In
4 ist eine Abwandlung des Seilantriebsgehäuses aus den1 ,3a und3b dargestellt, wobei die wesentlichen Unterschiede des in4 dargestellten Seilantriebsgehäuses – verglichen mit dem in den1 ,3a und3b gezeigten – in der Ausbildung der stirnseitigen Enden der Führungskanäle6 ,7 liegen, vergleiche5 , sowie in der Anordnung von Befestigungsdomen9a ,9b ,9c zur Befestigung des Seilantriebsgehäuses an einem tragenden Kraftfahrzeugteil, insbesondere einem so genannten Türmodulträger einer Kraftfahrzeugtür, vergleiche6 . - Wie anhand der
4 und5 erkennbar ist, weisen die der Lagerstelle2 des Seilantriebsgehäuses abgewandten Stirnseiten der Führungskanäle6 ,7 des Seilantriebsgehäuses jeweils einen Einführschlitz62 bzw.72 zur Einführung eines die im Seilantriebsgehäuse zu lagernde Seiltrommel umschlingenden flexiblen Zugmittels quer zu seiner Erstreckungsrichtung E1 bzw. E2 auf, wobei sich jene Einführschlitze62 ,72 jeweils in Erstreckungsrichtung E1 bzw. E2 des zugeordneten Führungskanals6 ,7 und damit auch des darin zu führenden flexiblen Zugmittels Z, vergleiche2 , erstrecken. Beidseits des jeweiligen Führungsschlitzes62 ,72 sind mehrere Verstärkungsrippen65 angeordnet, die entlang der jeweiligen Erstreckungsrichtung E1 bzw. E2 voneinander beabstandet sind und die jeweils Einführschrägen67 ,77 zum Erleichtern des Einführens des flexiblen Zugmittels quer zu seiner Erstreckungsrichtung E1 bzw. E2 in dem zugeordneten Führungskanal6 oder7 aufweisen. Diese Ausbildung von Verstärkungsrippen und Einführschrägen an den Führungskanälen6 ,7 ermöglichen eine Werkzeugtrennung mit Gratbildung außerhalb der Seilführungsbereiche bei Herstellung eines Seilantriebsgehäuses durch Spritzgießen in einem Spritzgusswerkzeug. - Weiterhin ist zur Vermeidung von Massenanhäufungen vorgesehen, dass die äußere Oberfläche der Führungskanäle
6 ,7 konzentrisch zu deren jeweiliger, im Querschnitt im Wesentlichen kreisförmiger, innerer Oberfläche1 verläuft. - Aus einer Zusammenschau der
4 und6 ergibt sich weiterhin, dass am die Gehäusewand3 ,4 sowie die Führungskanäle6 ,7 umgebenden Grundkörper8a ,8b ,8c des Seilantriebgehäuses3 von jenem Grundkörper im Wesentlichen senkrecht abstehende Befestigungsdome9a ,9b ,9c angeformt sind, die der Befestigung des Seilantriebsgehäuses an einem tragenden Kraftfahrzeugteil T, insbesondere einem tragenden Teil einer Kraftfahrzeugtür (z.B. einem Türmodulträger gemäß4a ) dienen, indem die Befestigungsdome9a ,9b ,9c jeweils eine Befestigungsöffnung O im zugeordneten Kraftfahrzeugteil T durchgreifen und mit mindestens einem Schnapphaken95 am Rand R hintergreifen. - Die Befestigungsdome
9a ,9b ,9c weisen jeweils eine mit Längsnuten versehene äußere Oberfläche auf und erstrecken sich jeweils zwischen einer dem Grundkörper des Seilantriebsgehäuses abgewandten ersten Stirnseite91 und einer zweiten Stirnseite92 , die unmittelbar (einstückig) in einen Abschnitt8a ,8b oder8c des Grundkörpers des Seilantriebsgehäuses übergeht. Dort sind die Befestigungsdome9a ,9b ,9c jeweils von einer umlaufenden Rille93 des Grundkörpers8a ,8b ,8c des Seilantriebsgehäuses umgeben, die zur Aufnahme von Stanzgrat am Rand der dem jeweiligen Befestigungsdom zugeordneten Befestigungsöffnung in einem (aus Blech bestehenden) tragenden Kraftfahrzeugteil (z.B. einem Türmodulträger) dient. - An jedem der Befestigungsdome
9a ,9b ,9c sind an der mit Rillen versehenen äußeren Oberfläche90 jeweils zwei einander gegenüber liegende Rast- bzw. Schnapphaken95 angeformt, deren der äußeren Oberfläche90 des jeweiligen Befestigungsdoms9a ,9b ,9c abgewandte Oberfläche96 durchgehend gekrümmt, also ohne Ecken ausgebildet ist. Die Rasthaken95 weisen an der zweiten Stirnseite92 des jeweiligen Befestigungsdomes9a ,9b ,9c ein freies Ende97 auf, das über einem Durchbruch in Form eines Fensters98 des entsprechenden Abschnittes8a bzw.8b bzw.8c des Grundkörpers des Seilantriebsgehäuses liegt. Die Fenster98 sind zumindest abschnittsweise von einem Fortsatz (Rillenbereich94 ) der umlaufenden Rille93 an der zweiten Stirnseite92 , also am Fuß, des jeweiligen Befestigungsdoms, begrenzt. - Die
7a und7b zeigen eine Möglichkeit der Herstellung der Rasthaken95 an den Befestigungsdomen9a ,9b ,9c mittels Werkzeugen W1, W2 in Form von Formkernen, die sich in einem Spritzgusswerkzeug entlang einer Trennungsachse EA erstrecken, entlang der die Werkzeugtrennung des Spritzgusswerkzeuges nach dem Spritzgiessen erfolgt, und sich beim Öffnen bewegen. - Aufgrund der vorstehend erläuterten Geometrie der Rasthaken
95 sowie des Verlaufs der am Fuß des jeweiligen Befestigungsdoms vorgesehenen Rillen93 ,94 kann beim Spritzgießen eine Werkzeugtrennung erfolgen, mit der die Bildung scharfer Kanten sowie eine Schwächung der Befestigungsdome vermieden werden.
Claims (32)
- Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug, die eine umlaufende Mantelfläche mit Führungsmitteln zur Führung eines die Seiltrommel umschlingenden Zugmittels aufweist, mit – einer Lagerstelle des Gehäuses zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel, – mindestens einer Gehäusewand, die die Seiltrommel in Umfangsrichtung entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn sie in dem Gehäuse gelagert ist, und – einem Sicherungselement, das im Bereich der Gehäusewand angeordnet ist und das der Sicherung eines die Mantelfläche der Seiltrommel umschlingenden Zugmittels dient, wobei das Sicherungselement (
5a ,5b ,5c ) elastisch ausgebildet und durch Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2 ) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der Gehäusewand (3 ,4 ) mehrere elastisch ausgebildete, durch Deformation in radialer Richtung (r) bewegbare Sicherungselemente (5a ,5b ,5c ) vorgesehen sind, die entlang der Umfangsrichtung hintereinander angeordnet sind. - Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungselemente (
5a ,5b ,5c ) entlang der Umfangsrichtung voneinander beabstandet sind. - Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungselemente (
5a ,5b ,5c ) mit konstantem Abstand entlang der Umfangsrichtung hintereinander angeordnet sind, so dass sie regelmäßig entlang des Umfangs der im Gehäuse zu lagernden Seiltrommel (8 ) verteilt sind. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungselemente (
5a ,5b ,5c ) durch elastische Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2 ) nach außen, weg von der Lagerstelle (2 ) bewegbar sind. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherungselemente (
5a ,5b ,5c ) einstückig an dem Gehäuse, insbesondere der Gehäusewand (3 ,4 ), angeformt sind. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sicherungselemente (
5a ,5b ,5c ) von einem Verbindungsabschnitt (51 ) am Gehäuse ausgehend jeweils tangential – bezogen auf die Umfangsrichtung – erstrecken. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sicherungselemente (
5a ,5b ,5c ) von einem Verbindungsabschnitt (51 ) am Gehäuse ausgehend jeweils in axialer Richtung – bezogen auf die durch die Lagerstelle (2 ) definierte Drehachse (D) der Seiltrommel (8 ) – erstrecken. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Lagerstelle (
2 ) abgewandten Seite (52) des jeweiligen Sicherungselementes (5a ,5b ,5c ) ein Freiraum (F) vorgesehen ist. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem jeweiligen Sicherungselement (
5a ,5b ,5c ) ein Anschlag (36 ,46 ) zur Begrenzung der radialen Deformation zugeordnet ist. - Gehäuse nach Anspruch 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Anschlag (
36 ,46 ) in den dem jeweiligen Sicherungselement (5a ,5b ,5c ) zugeordneten Freiraum (F) ragt. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (
2 ) durch eine feststehende Lagerachse, insbesondere in Form eines Durchzugs, gebildet wird. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (
2 ) an einem Bodenbereich (10 ) des Gehäuses angeordnet ist. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (
2 ) an dem Gehäuse einstückig angeformt ist. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse Führungsbereiche (
6 ,7 ) als Seilein- und –ausgänge für ein dem Inneren des Gehäuses zuzuführendes Zugmittel (Z) vorgesehen sind. - Gehäuse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbereiche (
6 ,7 ) für eine derartige Führung eines Zugmittels (Z) angeordnet und ausgebildet sind, dass das Zugmittel (Z) radial nach innen in Richtung auf die Lagerstelle (2 ) vorgespannt ist. - Gehäuse nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbereiche (
6 ,7 ) zwei Führungskanäle definieren, von denen der eine als Seileingang und der andere als Seilausgang dient und die bezüglich der Lagerstelle (2 ) einen Winkel von weniger als 180 Grad einschließen. - Gehäuse nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einführschlitz (
62 ,72 ) zum Einführen eines flexiblen Zugmittels (Z) in den jeweiligen Führungsbereich (6 ,7 ) senkrecht zur Erstreckungsrichtung (E1, E2) des flexiblen Zugmittels (Z) in dem jeweiligen Führungsbereich (6 ,7 ) vorgesehen ist. - Gehäuse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass dem jeweiligen Einführschlitz (
62 ,72 ) mindestens eine Einführschräge (63 ,73 ;67 ,77 ) zum Einführen des flexiblen Zugmittels (Z) senkrecht zur Erstreckungsrichtung (E1, E2) zugeordnet ist. - Gehäuse nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits des Einführschlitzes (
62 ,72 ) Verstärkungsrippen (65 ,75 ) am Gehäuse vorgesehen sind, die entlang der Erstreckungsrichtung (E1, E2) des jeweiligen Führungsbereiches (6 ,7 ) hintereinander angeordnet sind. - Gehäuse nach Anspruch 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführschrägen (
67 ,77 ) an den Verstärkungsrippen (65 ,75 ) ausgebildet sind. - Gehäuse nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkontur des jeweiligen Führungsbereiches (
6 ,7 ) an dessen Innenkontur (I) angepasst ist, so dass das Gehäuse an den Wandungen der Führungsbereiche (6 ,7 ) eine im Wesentlichen konstante Materialdicke aufweist. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse mindestens ein Befestigungsdom (
9a ,9b ,9c ) zur Befestigung des Gehäuses an einem tragenden Kraftfahrzeugteil angeordnet ist, der dazu eingerichtet und vorgesehen ist, im montierten Zustand eine Befestigungsöffnung des tragenden Kraftfahrzeugteils zu durchgreifen. - Gehäuse nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Befestigungsdome (
9a ,9b ,9c ) am Gehäuse angeordnet sind, die jeweils eine Befestigungsöffnung eines tragenden Kraftfahrzeugteils durchgreifen. - Gehäuse nach Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Befestigungsdom (
9a ,9b ,9c ) mindestens einen Rasthaken (95 ) aufweist, der den Rand der dem jeweiligen Befestigungsdom zugeordneten Befestigungsöffnung eines tragenden Kraftfahrzeugteils hintergreift. - Gehäuse nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass am jeweiligen Befestigungsdom (
9a ,9b ,9c ) zwei Rasthaken (95 ) angeordnet sind. - Gehäuse nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Rasthaken (
95 ) am jeweiligen Befestigungsdom (9a ,9b ,9c ) einstückig angeformt ist. - Gehäuse nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Rasthaken (
95 ) an seiner dem jeweiligen Befestigungsdom (9a ,9b ,9c ) abgewandten Oberfläche (96 ) durchgängig gekrümmt ausgebildet ist. - Gehäuse nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse gegenüber dem freien Ende (
97 ) eines jeweiligen Rasthakens (95 ) eine Ausnehmung (98 ) aufweist. - Gehäuse nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (
28 ) als ein Fenster ausgebildet ist. - Gehäuse nach einem der Ansprüche 22 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweilige Befestigungsdom (
9a ,9b ,9c ) an seinem Fuß (92 ), über den er mit dem Gehäuse verbunden ist, von einer Rille (93 ) umgeben ist. - Gehäuse nach Anspruch 29 und 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Rille (
93 ) mit einem Rillenbereich (94 ) die Ausnehmung (98 ) gegenüber dem freien Ende (97 ) des jeweiligen Rasthakens (95 ) zumindest teilweise begrenzt. - Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse aus Kunststoff besteht.
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|---|---|---|---|---|
| DE102009053812A1 (de) | 2008-11-28 | 2011-02-03 | Küster Holding GmbH | Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug |
| CN114953936A (zh) * | 2021-02-18 | 2022-08-30 | 宝适汽车部件(太仓)有限公司 | 用于车辆内部空间的保护装置的拉索系统、索张紧装置和保护装置 |
-
2006
- 2006-07-18 DE DE200620011276 patent/DE202006011276U1/de not_active Expired - Lifetime
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