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Die
Erfindung betrifft ein Gehäuse
zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Ein
derartiges Gehäuse
umfasst eine Lagerstelle zur drehbaren Lagerung der Seiltrommel;
eine (gegebenenfalls mehrteilige) Wand, die die Seiltrommel entlang
ihrer Mantelfläche
umgreift, wenn diese (an der Lagerstelle) in dem Gehäuse gelagert
ist; sowie ein Sicherungselement, das im Bereich der Wand des Gehäuses angeordnet
ist, insbesondere von der Wand des Gehäuses in Richtung auf die Lagerstelle absteht,
und das der Sicherung eines Zugmittels dient, welches die Seiltrommel
entlang ihrer mit Führungsmitteln
versehenen Mantelfläche
umschlingt.
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Ein
derartiges Gehäuse
kann beispielsweise zur Lagerung der Seiltrommel eines Seilfensterhebers
dienen, der zum Anheben und Absenken einer Fensterscheibe in einem
Kraftfahrzeug ein flexibles Zugmittel aufweist, welches eine Seiltrommel
umschlingt und durch Drehen der Seiltrommel derart bewegt werden
kann, dass die zu verstellende Fensterscheibe – je nach Drehrichtung der
Seiltrommel – angehoben
oder abgesenkt wird. Die Seiltrommel ist hierzu über ein Getriebe mit einem
Antrieb, z. B. in Form eines Antriebsmotors, gekoppelt, der das
zum Drehen der Seiltrommel erforderliche Antriebsmoment erzeugt.
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Das
an dem Gehäuse
vorgesehene Sicherungselement dient dabei dazu, ein die Seiltrommel umschlingendes
Zugmittel in den Führungsmitteln (Führungsrillen)
auf der Mantelfläche
der Seiltrommel zu halten, also ein Herausrutschen des Zugmittels
aus einzelnen Führungsrillen
der Seiltrommel zu verhindern, wenn diese auf der hierfür vorgesehenen Lagerstelle
des Gehäuses
gelagert ist. Das Sicherungselement dient insbesondere zur Sicherung
des Zugmittels im vormontierten Zustand von Gehäuse und Seiltrommel, d.h. vor
dem Einbau der aus Gehäuse
und Seiltrommel bestehenden Baugruppe in einen Kraftfahrzeugfensterheber
(Transportsicherung).
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Hierbei
besteht das Risiko, dass bei dem Einbau der Seiltrommel in das Gehäuse, d.
h. beim Aufsetzen der Seiltrommel auf die hierfür vorgesehene Lagerstelle des
Gehäuses,
das Zugmittel unter der Wirkung des (verglichen mit den übrigen Randabschnitten
des Gehäuses)
radial nach innen abstehenden Sicherungselementes von einer Führungsrille
in eine andere (benachbarte) Führungsrille der
Seiltrommel gedrückt
werden kann, so dass sich das Seil verspult.
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Der
Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, ein Gehäuse der
eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Danach
ist das Sicherungselement elastisch ausgebildet ist und lässt sich
in radialer Richtung – bezogen
auf die Lagerstelle des Gehäuses – deformieren.
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Somit
kann das Sicherungselement bei der Montage, d. h. beim Einbau der
Seiltrommel in das Gehäuse,
aufgrund seiner Elastizität
in radialer Richtung nach außen
nachgeben, wodurch verhindert wird, dass das Sicherungselement beim
Einwirken auf ein die Seiltrommel umschlingendes Zugmittel dieses
aus einer Führungsrille
in eine andere Führungsrille
auf der Mantelfläche
der Seiltrommel drückt.
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Das
Sicherungselement weist eine Anschlagfläche auf, die der Lagerstelle
des Gehäuses bzw.
der Mantelfläche
einer auf dieser Lagerstelle gelagerten Seiltrommel zugewandt ist
und die im vormontierten Zustand von Gehäuse und Seiltrommel, also vor deren
Einbau in einen Kraftfahrzeugfensterheber, insbesondere beim Transport
ein Herunterrutschen des Zugmittels von der Mantelfläche der
Seiltrommel verhindern soll, indem sie radial auf das Zugmittel
einwirkt.
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Damit
das Sicherungselement durch elastische Deformation hinreichend weit
in radialer Richtung nach außen,
weg von der Lagerstelle, bewegbar ist, ist das Sicherungselement
nur in einem Teilbereich über
einen Verbindungsabschnitt mit der Wand des Gehäuses verbunden und im Übrigen auf
seiner der Lagerstelle abgewandten Seite von der Innenwand des Gehäuses beabstandet.
D. h., auf der der Lagerstelle abgewandten Seite des Sicherungselementes
ist ein Freiraum vorgesehen, in den sich das Sicherungselement bei
elastischer Deformation radial nach außen hineinbewegen kann, so
dass die erforderliche Nachgiebigkeit bei der Montage von Seiltrommel
und Gehäuse
sichergestellt ist. Das Sicherungselement kann dabei in einfacher
Weise einstückig
an dem Gehäuse,
insbesondere an der (ein- oder mehrteiligen) Wand des Gehäuses angeformt sein.
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Die
zur Lagerung einer Seiltrommel vorgesehene Lagerstelle des Gehäuses kann
durch ein Lagerelement in Form einer (körperlichen) Lagerachse gebildet
werden, die an einer Bodenfläche
des Gehäuses
angeordnet, vorzugsweise einstückig
angeformt ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung weist die Lagerstelle ein Formschlusselement
zum formschlüssigen
Halten einer auf der Lagerstelle gelagerten Seiltrommel auf, welches
beispielsweise durch einen von der Lagerstelle radial nach außen abstehenden
Vorsprung gebildet sein kann. Aufgrund der Elastizität des Gehäuses im
Bereich des elastischen Sicherungselementes kann das entsprechende
Formschlusselement starr ausgebildet werden, da die bei der Herstellung
des Formschlusses zwischen einer Seiltrommel und dem Gehäuse erforderliche Elastizität durch
das im Bereich der Gehäusewand vorgesehene
Sicherungselement zur Verfügung
gestellt wird. Es ist daher nicht erforderlich, die formschlüssige Verbindung
zwischen Gehäuse
und Seiltrommel selbst elastisch (z. B. nach Art einer Clipsverbindung)
auszugestalten. Selbstverständlich
kann bei Bedarf aber auch ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Gehäuse mittels
einer elastischen Rastverbindung (Clipsverbindung) mit einer drehbar
in dem Gehäuse
zu lagernden Seiltrommel verbunden werden.
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Die
durch die bereichsweise Elastizität des Gehäuses im Bereich seiner Gehäusewand
(wegen der Elastizität
des Sicherungselementes) eröffnete Möglichkeit,
eine starre Formschlussverbindung zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel
in dem Gehäuse
zu verwenden, hat den weiteren Vorteil, dass alternativ zu einer
Formschlussverbindung auch eine Nietverbindung zur drehbaren Lagerung
der Seiltrommel im Gehäuse
(insbesondere bei einem auf einer aus Metall bestehenden Grundplatte
angeordneten Gehäuse
mit einer metallischen Lagerstelle in Form eines Lagerzapfens bzw.
Durchzugs) verwendet werden kann, ohne dass an der Seiltrommel Modifikationen
erforderlich wären.
D. h., ein und dieselbe Seiltrommel kann – je nach Ausführung der
Bodenfläche
sowie der Lagerstelle eines erfindungsgemäß ausgestalteten Gehäuses – mit dem
entsprechenden Gehäuse
durch Formschluss (im Fall einer mit entsprechenden Formschlusselementen
versehenen Lagerstelle) oder durch Nieten (im Fall einer zur Herstellung
einer Nietverbindung verformbaren Lagerstelle) verbunden werden.
Somit sind keine unterschiedlichen Werkzeuge zur Herstellung unterschiedlicher
Seiltrommeln für
Rastverbindungen einerseits und Nietverbindungen andererseits erforderlich.
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Weiterhin
umfasst das Gehäuse
Führungsbereiche,
die als Seileingänge
bzw. Seilausgänge
für ein
dem Inneren des Gehäuses
zuzuführendes
Zugmittel dienen, wobei die Führungsbereiche
das Zugmittel bevorzugt derart führen,
dass dieses radial nach innen, in Richtung auf die Lagerstelle des
Gehäuses
bzw. in Richtung auf die Mantelfläche einer im Gehäuse gelagerten
Seiltrommel vorgespannt ist. Dies bedeutet, dass im Betrieb des
Fensterhebers die am Zugmittel wirkenden radialen Kräfte nicht nach
außen
auf das Sicherungselement, sondern radial nach innen weg von dem
Sicherungselement wirken, dieses also im Betrieb des Fensterhebers
möglichst
entlastet wird.
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Hierzu
kann vorgesehen sein, dass die Führungsbereiche
zwei Führungskanäle definieren,
von denen der eine als Seileingang und der andere als Seilausgang
dient und die – von
der Lagerstelle her gesehen – einen
Winkel von weniger als 180°,
insbesondere einen Winkel zischen 160° und 180°, besonders bevorzugt einen
Winkel zwischen 170° und
180° (z.B.
175°), einschließen.
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Eine
Kombination eines erfindungsgemäß ausgestalteten
Gehäuses
mit einer darin auf der Lagerstelle gelagerten Seiltrommel ist durch
die Merkmale des Patentanspruchs 18 charakterisiert.
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Hierbei
durchgreift bevorzugt ein die Lagerstelle bildendes Lagerelement
des Gehäuses
eine zugeordnete Lageröffnung
(Lagerbohrung) der Seiltrommel. Die auf der äußeren Mantelfläche der
Seiltrommel vorgesehenen Führungsmittel
für ein
die Seiltrommel definiert umschlingendes Zugmittel werden vorzugsweise
durch Führungsrillen
(Seilrillen) gebildet.
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Um
beim Aufsetzen der Seiltrommel auf die hierfür vorgesehene Lagerstelle des
Gehäuses
zuverlässig
zu verhindern, dass ein die Seiltrommel an ihrer äußeren Mantelfläche umschlingendes
Zugmittel von der Mantelfläche
abrutschen kann, weist das Sicherungselement in Aufsetz- bzw. Einführrichtung der
Seiltrommel eine solche Länge
auf, dass der von dem Zugmittel umschlungene axiale Abschnitt der Seiltrommel
während
der gesamten Montagebewegung der Seiltrommel bezüglich des Gehäuses von dem
Sicherungselement überdeckt
ist. Unter dem Montageweg der Seiltrommel relativ zu dem Gehäuse wird
dabei derjenige Teil der Relativbewegung von Seiltrommel und Gehäuse beim
Aufsetzen der Seiltrommel auf das Gehäuse verstanden, bei dem die (bevorzugt
formschlüssige)
Verbindung zwischen Seiltrommel und Gehäuse hergestellt wird und bei dem
es zu Relativbewegungen von Seiltrommel und Gehäuse in radialer Richtung (bezogen
auf die Lagerstelle für
die Seiltrommel) kommt. (Die Relativbewegung zwischen Seiltrommel
und Gehäuse
ist dabei so zu verstehen, dass zum Einsetzen der Seiltrommel in
das Gehäuse
wahlweise die Seiltrommel in das ruhende Gehäuse eingesetzt oder das Gehäuse über die
ruhende Seiltrommel gestülpt
oder Seiltrommel und Gehäuse
aufeinander zu bewegt werden.) Hierdurch wird erreicht, dass beim
Einfügen
der Seiltrommel in das Gehäuse
zur drehbaren Lagerung der Seiltrommel auf der hierfür vorgesehenen
Lagerstelle des Gehäuses
ein Abschnitt des die Seiltrommel umschlingenden Zugmittels in axialer
Richtung (entsprechend der Einführrichtung
der Seiltrommel in das Gehäuse)
stets vollständig
von dem elastischen Sicherungselement überdeckt ist, um ein Abrutschen des
Zugmittels von der Mantelfläche
der Seiltrommel zu verhindern.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
anhand der Figuren deutlich werden.
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Es
zeigen:
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1a einen
perspektivischen Querschnitt durch ein Seilantriebsgehäuse mit
einer darin gelagerten Seiltrommel;
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1b eine
perspektivische Darstellung des Seilantriebsgehäuses aus 1a ohne
Seiltrommel;
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2a eine
perspektivische Darstellung einer Weiterbildung des Seilantriebsgehäuses aus 1b;
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2b einen
Querschnitt durch das Seilantriebsgehäuse gemäß 2a;
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3 einen
Querschnitt durch das Seilantriebsgehäuse gemäß 2a bei
der Montage einer in dem Gehäuse
gelagerten Seiltrommel;
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4 eine
perspektivische Darstellung des Seilantriebsgehäuses gemäß 2a mit
einer darin drehbar gelagerten Seiltrommel.
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In
den 1a und 1b ist
ein Gehäuse 1, 3, 4 dargestellt,
das als Seilantriebsgehäuse
zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel 8 auf einer Lagerstelle 2 in
einer Bodenfläche 1 des
Gehäuses dient.
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Die
Seiltrommel 8 bildet einen Bestandteil eines Verstellantriebs
eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Seilfensterhebers, und
weist zur drehbaren Lagerung auf der Lagerstelle 2 des
Seilantriebsgehäuses
eine Lageröffnung 8 sowie
ferner eine Innenverzahnung 81 auf, über die mit einem geeigneten
mit einer Außenverzahnung
versehenen Getriebeelement ein Drehmoment in die Seiltrommel 8 einleitbar
ist, um eine Drehbewegung der Seiltrommel 8 entlang der
einen oder anderen Drehrichtung um die durch die Lagerstelle 2 definierte
Drehachse D zu erzeugen.
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Auf
einer im Querschnitt kreisförmigen äußeren Umfangsfläche (Mantelfläche 85)
der Seiltrommel 8 sind in Umfangsrichtung erstreckte Führungsrillen 86 (Seilrillen)
ausgebildet, die zur Führung
eines die Seiltrommel umschlingenden Antriebsmittel in Form eines
flexiblen Zugmittels, z. B. eines Seiles, dienen. Der die Lageröffnung 80 bildende
Lagerabschnitt sowie der axial hieran anschließende mit einer Innenverzahnung 81 versehene
Abschnitt der Seiltrommel 8 sind mit der die Führungsrillen 86 aufweisenden äußeren Mantelfläche 85 über radial
verlaufende Stege 83 verbunden.
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Durch
die Kopplung des Zugmittels an die Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 über die
dort vorgesehenen Führungsrillen 86 erzeugt
eine Drehbewegung der Seiltrommel 8 eine entsprechende
Bewegung eines die Seiltrommel 8 umschlingenden Zugmittels.
Indem das Zugmittel andererseits mit einem zu verstellenden Kraftfahrzeugteil,
z. B. über
einen Mitnehmer mit einer verstellbaren Fensterscheibe einer Kraftfahrzeugtür, in Wirkverbindung
steht, wird eine Drehbewegung der Seiltrommel 8 über das Zugmittel
in eine Verstellbewegung des entsprechenden Verstellteiles umgesetzt,
wobei dessen Verstellrichtung von der Drehrichtung der Seiltrommel
abhängt.
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Die
Seiltrommel 8 ist in einem in den 1a und 1b schematisch
dargestellten Seilantriebsgehäuse 1, 3, 4 aufgenommen
und dort auf dessen Lagerstelle 2 drehbar gelagert.
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Das
Seilantriebsgehäuse
ist ausgebildet auf einer Bodenfläche 1, von der zwei
einstückig
angeformte Begrenzungswände 3, 4 des
Seilantriebsgehäuses
abstehen, welche einen den Bodenbereich 10 des Seilantriebsgehäuses bildenden
Teilbereich der Bodenfläche 1 umschließen.
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An
diesem Bodenbereich 10 des Seilantriebsgehäuses ist
einstückig
die Lagerstelle 2 in Form einer durch einen Durchzug gebildeten
körperlichen
Lagerachse vorgesehen, (angeformt). Zwischen einem unmittelbar an
den Bodenbereich 1 anschließenden Basisabschnitt 20 und
einem teilweise umlaufenden, radial nach außen abragenden Vorsprung 21 des
Durchzugs 2 weist dieser eine Einschnürung 22 auf, die das
eigentliche Lager für
den Lagerbereich in Form einer Lageröffnung 80 der Seiltrommel 8 bildet.
Die auf der Einschnürung 22 des Durchzugs 2 drehbar
gelagerte Seiltrommel 8 wird am Rand ihrer Lageröffnung 80 einerseits
von dem Basisabschnitt 20 des Durchzugs 2 und
andererseits von dem axial hiervon beabstandeten, nach außen abragenden
Vorsprung 21 übergriffen,
so dass die Seiltrommel 8 mit dem Rand ihrer Lageröffnung 80 formschlüssig zwischen
dem Basisbereich 20 und dem Vorsprung 21 des Durchzugs 2 auf
dessen Einschnürung 22 – frei drehbar – gehalten
ist.
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Wie
anhand 1a erkennbar, ist der teilweise
umlaufende Vorsprung 21 des Durchzugs 2 in radialer
Richtung r (vergleiche 1b) unterschiedlich stark ausgeprägt, um das
Aufsetzen der Seiltrommel 8 mit ihrer Lageröffnung 80 auf
den Durchzug 2 des Seilantriebsgehäuses zu erleichtern.
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Im
montierten Zustand ist die Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 umgeben
von den beiden Wänden 3, 4 des
Seilantriebsgehäuses.
Dabei erstreckt sich die eine Wand 3 des Seilantriebsgehäuses ringförmig bzw.
im Querschnitt kreisförmig über einen Winkel
von mehr als 180° vor
der mit den Führungsrillen 86 versehenen
Mantelfläche 85 der
Seiltrommel 8 und weist eine der Mantelfläche 85 der
Seiltrommel gegenüberliegende
Innenfläche 30 auf.
An zwei Endabschnitten 31, 32 ist die erste Wand 30 des Seilantriebsgehäuses zur
Bildung je eines Führungskanals 6, 7 für ein die
Seiltrommel 8 umschlingendes Zugmittel, insbesondere in
Form eines Seiles, nach außen
abgewinkelt.
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Die
Führungskanäle 6, 7 werden
gebildet durch die besagten abgewinkelten Endabschnitte 31, 32 der
ersten Wand 3 zusammen mit zwei gegenüberliegenden Endabschnitten 41, 42 einer
zweiten Wand 4, die der ersten Wand 3 gegenüberliegend
angeordnet ist und die ebenfalls eine der Mantelfläche 85 der
Seiltrommel 8 zugewandte Innenfläche 40 aufweist. Die
zweite Innenwand 4 ist jedoch nicht kreisförmig gekrümmt, sondern
wird vielmehr gebildet durch zwei leicht spitzwinklig zueinander
verlaufende Wandabschnitte 4a, 4b, die – bezogen
auf die Lagerstelle 2 – einen
Winkel α von
weniger als 180°,
z. B. einen Winkel α =
175° einschließen.
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Im
mittleren Bereich der zweiten Wand 4, in dem die beiden
Wandabschnitte 4a, 4b zusammentreffen, ist die
zweite Wand 4 – von
der Lagerstelle 2 des Seilantriebsgehäuses her gesehen – in einem mittleren
Abschnitt 45 etwas nach hinten versetzt und ist dort mit
einem über
einen Verbindungsabschnitt 51 einstückig angeformtes Sicherungselement 5 versehen.
Dieses weist eine erste, der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 zugewandte
als Anschlag- bzw. Stützfläche dienende
Oberfläche 50 sowie
eine zweite, der Mantelfläche 85 abgewandte
und dafür
dem zurückgesetzten
(mittleren) Abschnitt 45 der zweiten Wand 4 zugewandte
Oberfläche 52 auf.
Zwischen dieser zweiten Oberfläche 52 des
Sicherungselementes 5 und dem zurückgesetzten Wandabschnitt 45 der
zweiten Wand 4 erstreckt sich ein Freiraum F, d. h., die
dem mittleren Wandabschnitt 45 zugewandte Oberfläche 52 des
Sicherungselementes 5 ist von jenem zurückgesetzten Wandabschnitt 45 in
radialer Richtung r beabstandet.
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Das
Sicherungselement 5 liegt mit seiner der Mantelfläche 85 der
Seiltrommel 8 zugewandten Oberfläche 50 gegenüber demjenigen
Bereich des Durchzuges 20, in dem dessen nach außen vorstehender,
teilweise umlaufender Vorsprung 21 die größte Ausdehnung
in radialer Richtung r nach außen
aufweist. D. h., dass an dieser Stelle beim Aufsetzen der Seiltrommel 8 auf
den als Lagerstelle dienenden Durchzug 2 des Seilantriebsgehäuses eine vergleichsweise
große
Relativbewegung in radialer Richtung r nach außen erforderlich ist, um die
Seiltrommel 8 unter einer gewissen Schrägstellung mit ihrer Lageröffnung 80 über den
Vorsprung 21 zu schieben, wobei eine am Vorsprung 21 vorgesehene Schräge 23 unterstützend wirkt.
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Eine
solche Relativbewegung in radialer Richtung r wird ermöglicht,
durch die vorstehend beschriebene in radialer Richtung r elastische
Ausbildung des Sicherungselementes 5, das lediglich über einen
Verbindungsabschnitt 51 in Form eines Verbindungssteges
an einem seitlichen Ende mit der zweiten Wand 4 einstückig verbunden
ist, im Übrigen
aber durch einen Freiraum F von dieser beabstandet ist, so dass
sich das Sicherungselement 5 durch Verformung in radialer
Richtung r in den besagten Freiraum F hineinbewegen lässt.
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Durch
diese Elastizität
des Sicherungselementes 5 ist sichergestellt, dass dieses
bei dem Zusammenbau von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse nicht
mit einer solchen Kraft auf ein in den Führungsrillen 86 der
Seiltrommel 8 verlaufendes Zugmittel einwirkt, dass dieses
aus der zugehörigen Führungsrille
hinausgedrückt
würde.
Vielmehr gibt das elastische Sicherungselement 5 beim Wirken
radialer Kräfte
nach und lässt
sich in radialer Richtung r nach außen deformieren, um einen störungsfreien Zusammenbau
von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse zuzulassen. Ein Verspulen
des Zugmittels bei der Montage, d. h. ein Verrutschen des Zugmittels von
einer Führungsrille 86 in
eine benachbarte Führungsrille
wird hierdurch verhindert.
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Im
zusammengebauten Zustand von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse, wie
in 1a dargestellt, befindet sich das dann in radialer
Richtung entspannte Sicherungselement 5 vor einem zugeordneten
Abschnitt der Mantelfläche 85 der
Seiltrommel 8, so dass es während der Lagerung und des
Transportes der aus dem Seilantriebsgehäuse und der Seiltrommel 8 bestehenden
Baugruppe das Abrutschen eines die Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 umschlingenden
Zugmittels verhindert.
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Wenn
später
die aus der Seiltrommel 8 und dem Seilantriebsgehäuse bestehende
Baugruppe in eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, z. B. einen
Fensterheber, eingebaut ist, dann ist ein Abrutschen des Zugmittels
von der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 schon
aufgrund der dann vorliegenden Spannung am Zugmittel nicht mehr
möglich.
Die Sicherungsfunktion des Sicherungselementes 5 ist unter
diesen Bedingungen nicht mehr wesentlich.
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Durch
den zueinander leicht winkligen Verlauf der beiden Führungskanäle 6, 7,
die als Seileingang und Seilausgang für ein die Seiltrommel 8 an
ihrer äußeren Mantelfläche 85 umschlingendes
Zugmittel dienen, wirkt im Betrieb der jeweiligen Verstelleinrichtung
auf ein durch diese Kanäle 6, 7 verlaufendes
Zugmittel eine Reaktionskraft K in radialer Richtung nach innen.
Hierdurch wird verhindert, dass das Zugmittel im Betrieb der entsprechenden
Verstelleinrichtung das Sicherungselement 5 belastet bzw.
an diesem schleift.
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In
den 2a und 2b ist
eine Weiterbildung des anhand der 1a und 1b beschriebenen
Seilantriebsgehäuses
dargestellt, wobei das weitergebildete Antriebsgehäuse in den 3 und 4 zusätzlich zusammen
mit einer darin gelagerten Seiltrommel 8 gezeigt ist. Vom
Prinzip her stimmen die Ausbildung des Seilantriebsgehäuses sowie der
Seiltrommel 8 mit dem anhand der 1a und 1b beschriebenen
Ausführungsbeispiel überein, wobei
zur Kenntlichmachung der Übereinstimmung für übereinstimmende
Baugruppen identische Bezugszeichen verwendet werden. Im Folgenden
werden daher nur knapp die Unterschiede zwischen der in den 2a und 2b, 3 und 4 dargestellten
Anordnung einerseits und dem in den 1a und 1b dargestellten
Ausführungsbeispiel
andererseits erläutert
werden. Im Übrigen
wird auf die obigen Ausführungen
zu den 1a und 1b Bezug genommen.
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Zum
einen unterscheidet sich das in den 2a, 2b, 3 und 4 dargestellte
Seilantriebsgehäuse
von dem in den 1a und 1b gezeigten
in der Größe der die
Bodenfläche 1 definierenden
Grundplatte, von der die seitlichen Begrenzungswände 3, 4 des
Gehäuses
abstehen. Die Ausdehnung dieser Bodenfläche 1 ist vorliegend
erheblich größer als
der von den Begrenzungswänden 3, 4 umschlossene
Bodenbereich 10 des eigentlichen Gehäuses und ist mit Befestigungsstellen
B zur Befestigung des Gehäuses
an weiteren Fahrzeugkomponenten, z. B. an einer Getriebeeinheit,
insbesondere einem Getriebegehäuse
versehen. Darüber
hinaus sind die seitlichen Begrenzungswände 3, 4 des Gehäuses mit
Versteifungsrippen 35 versehen, die sich von den Begrenzungswänden 3, 4 zu
der Bodenfläche 1 der
Gehäusegrundplatte
erstrecken.
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Ein
weiterer Unterschied besteht darin, dass die als Seilein- und Seilausgänge dienenden
Führungskanäle 6, 7,
gebildet jeweils durch Endabschnitte 31, 41; 32, 42 der
seitlichen Begrenzungswände 3, 4 des
Seilantriebsgehäuses,
eine deutlich größere Länge aufweisen
als im Fall der 1a und 1b und
dass an den Enden dieser Führungskanäle 6, 7 jeweils
Führungsbuchsen 60, 70 vorgesehen
sind, die eine definierte Zufuhr eines Zugmittels S zu dem jeweiligen
Kanal 6, 7 gewährleisten
sollen.
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Im Übrigen ist
anhand der 2a und 2b besonders
deutlich erkennbar, dass der am Durchzug 2 teilweise umlaufende
Vorsprung 21 eine unterschiedliche Ausprägung in
radialer Richtung r aufweist und dass dieser Vorsprung 21 in
einem Bereich (in Umfangsrichtung betrachtet) in dem er in radialer
Richtung r elastischen Sicherungselement 50 gegenüberliegt,
die größte Ausdehnung
in radialer Richtung r aufweist.
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Anhand 3 ist
erkennbar, dass das Sicherungselement 5 in axialer Richtung
a die zugleich der Richtung entspricht, entlang der die Seiltrommel 8 und
das Seilantriebsgehäuse
bei der Montage zusammengefügt
werden, eine deutlich größere Ausdehnung
(Länge
L) aufweist, als der mit Führungsrillen 86 versehene
Bereich der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 mit
einer axialen Ausdehnung T < L. Hierdurch
wird erreicht, dass beim Zusammenbau von Seiltrommel 8 und
Seilantriebsgehäuse
der dem Sicherungselement 5 gegenüberliegende und mit Führungsrillen 86 versehene
Bereich der Mantelfläche 85 der
Seiltrommel 8 in axialer Richtung a bereits vollständig von
dem Sicherungselement 5 überdeckt ist, wenn der Rand
der Lageröffnung 80 der
Seiltrommel 8 über
die Schräge 23 am
Vorsprung 21 des der Lagerung der Seiltrommel 8 dienenden
Durchzugs 2 gleitet und hierbei eine Bewegung in radialer
Richtung r ausführt.
Hiermit wird sichergestellt, dass bei dem Zusammenbau von Seiltrommel 8 und
Seilantriebsgehäuse
das entlang der Führungsrillen 86 verlaufende
Zugmittel S in Form eines Seiles bereits entlang der gesamten Ausdehnung
T der Führungsrillen 86 in
axialer Richtung a bereits von dem Sicherungselement 5 überdeckt
ist, um ein Herausrutschen von Teilen des Zugmittels S aus einer
der Führungsrillen 86 und
damit ein Verspulen des Zugmittels S zu verhindern.
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Die
vorstehend anhand der 1a bis 4 beschriebene
Ausgestaltung eines Seilantriebsgehäuses zur Lagerung einer Seiltrommel
einer Verstelleinrichtung in einem Kraftfahrzeug lässt sich
sowohl aus Kunststoff als auch aus Metall, insbesondere Blech, fertigen.