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DE102004007924A1 - Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel - Google Patents

Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel Download PDF

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DE102004007924A1
DE102004007924A1 DE102004007924A DE102004007924A DE102004007924A1 DE 102004007924 A1 DE102004007924 A1 DE 102004007924A1 DE 102004007924 A DE102004007924 A DE 102004007924A DE 102004007924 A DE102004007924 A DE 102004007924A DE 102004007924 A1 DE102004007924 A1 DE 102004007924A1
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DE
Germany
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housing
cable drum
housing according
bearing
drum
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004007924A
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English (en)
Inventor
Armin Stahn
Gerhard Schust
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
Original Assignee
Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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Publication date
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Priority to PCT/DE2005/000159 priority patent/WO2005078221A1/de
Priority to DE112005000148T priority patent/DE112005000148D2/de
Priority to JP2006552455A priority patent/JP4718494B2/ja
Priority to US10/589,059 priority patent/US7823329B2/en
Priority to EP05706733A priority patent/EP1716306B1/de
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug, die eine Mantelfläche mit Führungsmitteln für ein die Seiltrommel umschlingendes Zugmittel aufweist, mit einer Lagerstelle zur drehbaren Lagerung der Seiltrommel; mit einer Wand des Gehäuses, die die Seiltrommel entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn diese in dem Gehäuse gelagert ist; und mit einem Sicherungselement, das im Bereich der Wand des Gehäuses angeordnet ist und das der Sicherung eines entlang der Mantelfläche einer in dem Gehäuse zu lagernden Seiltrommel dient. Erfindungsgemäß ist das Sicherungselement (5) elastisch ausgebildet und durch Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2) bewegbar.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Ein derartiges Gehäuse umfasst eine Lagerstelle zur drehbaren Lagerung der Seiltrommel; eine (gegebenenfalls mehrteilige) Wand, die die Seiltrommel entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn diese (an der Lagerstelle) in dem Gehäuse gelagert ist; sowie ein Sicherungselement, das im Bereich der Wand des Gehäuses angeordnet ist, insbesondere von der Wand des Gehäuses in Richtung auf die Lagerstelle absteht, und das der Sicherung eines Zugmittels dient, welches die Seiltrommel entlang ihrer mit Führungsmitteln versehenen Mantelfläche umschlingt.
  • Ein derartiges Gehäuse kann beispielsweise zur Lagerung der Seiltrommel eines Seilfensterhebers dienen, der zum Anheben und Absenken einer Fensterscheibe in einem Kraftfahrzeug ein flexibles Zugmittel aufweist, welches eine Seiltrommel umschlingt und durch Drehen der Seiltrommel derart bewegt werden kann, dass die zu verstellende Fensterscheibe – je nach Drehrichtung der Seiltrommel – angehoben oder abgesenkt wird. Die Seiltrommel ist hierzu über ein Getriebe mit einem Antrieb, z. B. in Form eines Antriebsmotors, gekoppelt, der das zum Drehen der Seiltrommel erforderliche Antriebsmoment erzeugt.
  • Das an dem Gehäuse vorgesehene Sicherungselement dient dabei dazu, ein die Seiltrommel umschlingendes Zugmittel in den Führungsmitteln (Führungsrillen) auf der Mantelfläche der Seiltrommel zu halten, also ein Herausrutschen des Zugmittels aus einzelnen Führungsrillen der Seiltrommel zu verhindern, wenn diese auf der hierfür vorgesehenen Lagerstelle des Gehäuses gelagert ist. Das Sicherungselement dient insbesondere zur Sicherung des Zugmittels im vormontierten Zustand von Gehäuse und Seiltrommel, d.h. vor dem Einbau der aus Gehäuse und Seiltrommel bestehenden Baugruppe in einen Kraftfahrzeugfensterheber (Transportsicherung).
  • Hierbei besteht das Risiko, dass bei dem Einbau der Seiltrommel in das Gehäuse, d. h. beim Aufsetzen der Seiltrommel auf die hierfür vorgesehene Lagerstelle des Gehäuses, das Zugmittel unter der Wirkung des (verglichen mit den übrigen Randabschnitten des Gehäuses) radial nach innen abstehenden Sicherungselementes von einer Führungsrille in eine andere (benachbarte) Führungsrille der Seiltrommel gedrückt werden kann, so dass sich das Seil verspult.
  • Der Erfindung liegt daher das Problem zugrunde, ein Gehäuse der eingangs genannten Art weiter zu verbessern.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Danach ist das Sicherungselement elastisch ausgebildet ist und lässt sich in radialer Richtung – bezogen auf die Lagerstelle des Gehäuses – deformieren.
  • Somit kann das Sicherungselement bei der Montage, d. h. beim Einbau der Seiltrommel in das Gehäuse, aufgrund seiner Elastizität in radialer Richtung nach außen nachgeben, wodurch verhindert wird, dass das Sicherungselement beim Einwirken auf ein die Seiltrommel umschlingendes Zugmittel dieses aus einer Führungsrille in eine andere Führungsrille auf der Mantelfläche der Seiltrommel drückt.
  • Das Sicherungselement weist eine Anschlagfläche auf, die der Lagerstelle des Gehäuses bzw. der Mantelfläche einer auf dieser Lagerstelle gelagerten Seiltrommel zugewandt ist und die im vormontierten Zustand von Gehäuse und Seiltrommel, also vor deren Einbau in einen Kraftfahrzeugfensterheber, insbesondere beim Transport ein Herunterrutschen des Zugmittels von der Mantelfläche der Seiltrommel verhindern soll, indem sie radial auf das Zugmittel einwirkt.
  • Damit das Sicherungselement durch elastische Deformation hinreichend weit in radialer Richtung nach außen, weg von der Lagerstelle, bewegbar ist, ist das Sicherungselement nur in einem Teilbereich über einen Verbindungsabschnitt mit der Wand des Gehäuses verbunden und im Übrigen auf seiner der Lagerstelle abgewandten Seite von der Innenwand des Gehäuses beabstandet. D. h., auf der der Lagerstelle abgewandten Seite des Sicherungselementes ist ein Freiraum vorgesehen, in den sich das Sicherungselement bei elastischer Deformation radial nach außen hineinbewegen kann, so dass die erforderliche Nachgiebigkeit bei der Montage von Seiltrommel und Gehäuse sichergestellt ist. Das Sicherungselement kann dabei in einfacher Weise einstückig an dem Gehäuse, insbesondere an der (ein- oder mehrteiligen) Wand des Gehäuses angeformt sein.
  • Die zur Lagerung einer Seiltrommel vorgesehene Lagerstelle des Gehäuses kann durch ein Lagerelement in Form einer (körperlichen) Lagerachse gebildet werden, die an einer Bodenfläche des Gehäuses angeordnet, vorzugsweise einstückig angeformt ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist die Lagerstelle ein Formschlusselement zum formschlüssigen Halten einer auf der Lagerstelle gelagerten Seiltrommel auf, welches beispielsweise durch einen von der Lagerstelle radial nach außen abstehenden Vorsprung gebildet sein kann. Aufgrund der Elastizität des Gehäuses im Bereich des elastischen Sicherungselementes kann das entsprechende Formschlusselement starr ausgebildet werden, da die bei der Herstellung des Formschlusses zwischen einer Seiltrommel und dem Gehäuse erforderliche Elastizität durch das im Bereich der Gehäusewand vorgesehene Sicherungselement zur Verfügung gestellt wird. Es ist daher nicht erforderlich, die formschlüssige Verbindung zwischen Gehäuse und Seiltrommel selbst elastisch (z. B. nach Art einer Clipsverbindung) auszugestalten. Selbstverständlich kann bei Bedarf aber auch ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Gehäuse mittels einer elastischen Rastverbindung (Clipsverbindung) mit einer drehbar in dem Gehäuse zu lagernden Seiltrommel verbunden werden.
  • Die durch die bereichsweise Elastizität des Gehäuses im Bereich seiner Gehäusewand (wegen der Elastizität des Sicherungselementes) eröffnete Möglichkeit, eine starre Formschlussverbindung zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel in dem Gehäuse zu verwenden, hat den weiteren Vorteil, dass alternativ zu einer Formschlussverbindung auch eine Nietverbindung zur drehbaren Lagerung der Seiltrommel im Gehäuse (insbesondere bei einem auf einer aus Metall bestehenden Grundplatte angeordneten Gehäuse mit einer metallischen Lagerstelle in Form eines Lagerzapfens bzw. Durchzugs) verwendet werden kann, ohne dass an der Seiltrommel Modifikationen erforderlich wären. D. h., ein und dieselbe Seiltrommel kann – je nach Ausführung der Bodenfläche sowie der Lagerstelle eines erfindungsgemäß ausgestalteten Gehäuses – mit dem entsprechenden Gehäuse durch Formschluss (im Fall einer mit entsprechenden Formschlusselementen versehenen Lagerstelle) oder durch Nieten (im Fall einer zur Herstellung einer Nietverbindung verformbaren Lagerstelle) verbunden werden. Somit sind keine unterschiedlichen Werkzeuge zur Herstellung unterschiedlicher Seiltrommeln für Rastverbindungen einerseits und Nietverbindungen andererseits erforderlich.
  • Weiterhin umfasst das Gehäuse Führungsbereiche, die als Seileingänge bzw. Seilausgänge für ein dem Inneren des Gehäuses zuzuführendes Zugmittel dienen, wobei die Führungsbereiche das Zugmittel bevorzugt derart führen, dass dieses radial nach innen, in Richtung auf die Lagerstelle des Gehäuses bzw. in Richtung auf die Mantelfläche einer im Gehäuse gelagerten Seiltrommel vorgespannt ist. Dies bedeutet, dass im Betrieb des Fensterhebers die am Zugmittel wirkenden radialen Kräfte nicht nach außen auf das Sicherungselement, sondern radial nach innen weg von dem Sicherungselement wirken, dieses also im Betrieb des Fensterhebers möglichst entlastet wird.
  • Hierzu kann vorgesehen sein, dass die Führungsbereiche zwei Führungskanäle definieren, von denen der eine als Seileingang und der andere als Seilausgang dient und die – von der Lagerstelle her gesehen – einen Winkel von weniger als 180°, insbesondere einen Winkel zischen 160° und 180°, besonders bevorzugt einen Winkel zwischen 170° und 180° (z.B. 175°), einschließen.
  • Eine Kombination eines erfindungsgemäß ausgestalteten Gehäuses mit einer darin auf der Lagerstelle gelagerten Seiltrommel ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 18 charakterisiert.
  • Hierbei durchgreift bevorzugt ein die Lagerstelle bildendes Lagerelement des Gehäuses eine zugeordnete Lageröffnung (Lagerbohrung) der Seiltrommel. Die auf der äußeren Mantelfläche der Seiltrommel vorgesehenen Führungsmittel für ein die Seiltrommel definiert umschlingendes Zugmittel werden vorzugsweise durch Führungsrillen (Seilrillen) gebildet.
  • Um beim Aufsetzen der Seiltrommel auf die hierfür vorgesehene Lagerstelle des Gehäuses zuverlässig zu verhindern, dass ein die Seiltrommel an ihrer äußeren Mantelfläche umschlingendes Zugmittel von der Mantelfläche abrutschen kann, weist das Sicherungselement in Aufsetz- bzw. Einführrichtung der Seiltrommel eine solche Länge auf, dass der von dem Zugmittel umschlungene axiale Abschnitt der Seiltrommel während der gesamten Montagebewegung der Seiltrommel bezüglich des Gehäuses von dem Sicherungselement überdeckt ist. Unter dem Montageweg der Seiltrommel relativ zu dem Gehäuse wird dabei derjenige Teil der Relativbewegung von Seiltrommel und Gehäuse beim Aufsetzen der Seiltrommel auf das Gehäuse verstanden, bei dem die (bevorzugt formschlüssige) Verbindung zwischen Seiltrommel und Gehäuse hergestellt wird und bei dem es zu Relativbewegungen von Seiltrommel und Gehäuse in radialer Richtung (bezogen auf die Lagerstelle für die Seiltrommel) kommt. (Die Relativbewegung zwischen Seiltrommel und Gehäuse ist dabei so zu verstehen, dass zum Einsetzen der Seiltrommel in das Gehäuse wahlweise die Seiltrommel in das ruhende Gehäuse eingesetzt oder das Gehäuse über die ruhende Seiltrommel gestülpt oder Seiltrommel und Gehäuse aufeinander zu bewegt werden.) Hierdurch wird erreicht, dass beim Einfügen der Seiltrommel in das Gehäuse zur drehbaren Lagerung der Seiltrommel auf der hierfür vorgesehenen Lagerstelle des Gehäuses ein Abschnitt des die Seiltrommel umschlingenden Zugmittels in axialer Richtung (entsprechend der Einführrichtung der Seiltrommel in das Gehäuse) stets vollständig von dem elastischen Sicherungselement überdeckt ist, um ein Abrutschen des Zugmittels von der Mantelfläche der Seiltrommel zu verhindern.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden bei der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren deutlich werden.
  • Es zeigen:
  • 1a einen perspektivischen Querschnitt durch ein Seilantriebsgehäuse mit einer darin gelagerten Seiltrommel;
  • 1b eine perspektivische Darstellung des Seilantriebsgehäuses aus 1a ohne Seiltrommel;
  • 2a eine perspektivische Darstellung einer Weiterbildung des Seilantriebsgehäuses aus 1b;
  • 2b einen Querschnitt durch das Seilantriebsgehäuse gemäß 2a;
  • 3 einen Querschnitt durch das Seilantriebsgehäuse gemäß 2a bei der Montage einer in dem Gehäuse gelagerten Seiltrommel;
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Seilantriebsgehäuses gemäß 2a mit einer darin drehbar gelagerten Seiltrommel.
  • In den 1a und 1b ist ein Gehäuse 1, 3, 4 dargestellt, das als Seilantriebsgehäuse zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel 8 auf einer Lagerstelle 2 in einer Bodenfläche 1 des Gehäuses dient.
  • Die Seiltrommel 8 bildet einen Bestandteil eines Verstellantriebs eines Kraftfahrzeugs, beispielsweise eines Seilfensterhebers, und weist zur drehbaren Lagerung auf der Lagerstelle 2 des Seilantriebsgehäuses eine Lageröffnung 8 sowie ferner eine Innenverzahnung 81 auf, über die mit einem geeigneten mit einer Außenverzahnung versehenen Getriebeelement ein Drehmoment in die Seiltrommel 8 einleitbar ist, um eine Drehbewegung der Seiltrommel 8 entlang der einen oder anderen Drehrichtung um die durch die Lagerstelle 2 definierte Drehachse D zu erzeugen.
  • Auf einer im Querschnitt kreisförmigen äußeren Umfangsfläche (Mantelfläche 85) der Seiltrommel 8 sind in Umfangsrichtung erstreckte Führungsrillen 86 (Seilrillen) ausgebildet, die zur Führung eines die Seiltrommel umschlingenden Antriebsmittel in Form eines flexiblen Zugmittels, z. B. eines Seiles, dienen. Der die Lageröffnung 80 bildende Lagerabschnitt sowie der axial hieran anschließende mit einer Innenverzahnung 81 versehene Abschnitt der Seiltrommel 8 sind mit der die Führungsrillen 86 aufweisenden äußeren Mantelfläche 85 über radial verlaufende Stege 83 verbunden.
  • Durch die Kopplung des Zugmittels an die Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 über die dort vorgesehenen Führungsrillen 86 erzeugt eine Drehbewegung der Seiltrommel 8 eine entsprechende Bewegung eines die Seiltrommel 8 umschlingenden Zugmittels. Indem das Zugmittel andererseits mit einem zu verstellenden Kraftfahrzeugteil, z. B. über einen Mitnehmer mit einer verstellbaren Fensterscheibe einer Kraftfahrzeugtür, in Wirkverbindung steht, wird eine Drehbewegung der Seiltrommel 8 über das Zugmittel in eine Verstellbewegung des entsprechenden Verstellteiles umgesetzt, wobei dessen Verstellrichtung von der Drehrichtung der Seiltrommel abhängt.
  • Die Seiltrommel 8 ist in einem in den 1a und 1b schematisch dargestellten Seilantriebsgehäuse 1, 3, 4 aufgenommen und dort auf dessen Lagerstelle 2 drehbar gelagert.
  • Das Seilantriebsgehäuse ist ausgebildet auf einer Bodenfläche 1, von der zwei einstückig angeformte Begrenzungswände 3, 4 des Seilantriebsgehäuses abstehen, welche einen den Bodenbereich 10 des Seilantriebsgehäuses bildenden Teilbereich der Bodenfläche 1 umschließen.
  • An diesem Bodenbereich 10 des Seilantriebsgehäuses ist einstückig die Lagerstelle 2 in Form einer durch einen Durchzug gebildeten körperlichen Lagerachse vorgesehen, (angeformt). Zwischen einem unmittelbar an den Bodenbereich 1 anschließenden Basisabschnitt 20 und einem teilweise umlaufenden, radial nach außen abragenden Vorsprung 21 des Durchzugs 2 weist dieser eine Einschnürung 22 auf, die das eigentliche Lager für den Lagerbereich in Form einer Lageröffnung 80 der Seiltrommel 8 bildet. Die auf der Einschnürung 22 des Durchzugs 2 drehbar gelagerte Seiltrommel 8 wird am Rand ihrer Lageröffnung 80 einerseits von dem Basisabschnitt 20 des Durchzugs 2 und andererseits von dem axial hiervon beabstandeten, nach außen abragenden Vorsprung 21 übergriffen, so dass die Seiltrommel 8 mit dem Rand ihrer Lageröffnung 80 formschlüssig zwischen dem Basisbereich 20 und dem Vorsprung 21 des Durchzugs 2 auf dessen Einschnürung 22 – frei drehbar – gehalten ist.
  • Wie anhand 1a erkennbar, ist der teilweise umlaufende Vorsprung 21 des Durchzugs 2 in radialer Richtung r (vergleiche 1b) unterschiedlich stark ausgeprägt, um das Aufsetzen der Seiltrommel 8 mit ihrer Lageröffnung 80 auf den Durchzug 2 des Seilantriebsgehäuses zu erleichtern.
  • Im montierten Zustand ist die Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 umgeben von den beiden Wänden 3, 4 des Seilantriebsgehäuses. Dabei erstreckt sich die eine Wand 3 des Seilantriebsgehäuses ringförmig bzw. im Querschnitt kreisförmig über einen Winkel von mehr als 180° vor der mit den Führungsrillen 86 versehenen Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 und weist eine der Mantelfläche 85 der Seiltrommel gegenüberliegende Innenfläche 30 auf. An zwei Endabschnitten 31, 32 ist die erste Wand 30 des Seilantriebsgehäuses zur Bildung je eines Führungskanals 6, 7 für ein die Seiltrommel 8 umschlingendes Zugmittel, insbesondere in Form eines Seiles, nach außen abgewinkelt.
  • Die Führungskanäle 6, 7 werden gebildet durch die besagten abgewinkelten Endabschnitte 31, 32 der ersten Wand 3 zusammen mit zwei gegenüberliegenden Endabschnitten 41, 42 einer zweiten Wand 4, die der ersten Wand 3 gegenüberliegend angeordnet ist und die ebenfalls eine der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 zugewandte Innenfläche 40 aufweist. Die zweite Innenwand 4 ist jedoch nicht kreisförmig gekrümmt, sondern wird vielmehr gebildet durch zwei leicht spitzwinklig zueinander verlaufende Wandabschnitte 4a, 4b, die – bezogen auf die Lagerstelle 2 – einen Winkel α von weniger als 180°, z. B. einen Winkel α = 175° einschließen.
  • Im mittleren Bereich der zweiten Wand 4, in dem die beiden Wandabschnitte 4a, 4b zusammentreffen, ist die zweite Wand 4 – von der Lagerstelle 2 des Seilantriebsgehäuses her gesehen – in einem mittleren Abschnitt 45 etwas nach hinten versetzt und ist dort mit einem über einen Verbindungsabschnitt 51 einstückig angeformtes Sicherungselement 5 versehen. Dieses weist eine erste, der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 zugewandte als Anschlag- bzw. Stützfläche dienende Oberfläche 50 sowie eine zweite, der Mantelfläche 85 abgewandte und dafür dem zurückgesetzten (mittleren) Abschnitt 45 der zweiten Wand 4 zugewandte Oberfläche 52 auf. Zwischen dieser zweiten Oberfläche 52 des Sicherungselementes 5 und dem zurückgesetzten Wandabschnitt 45 der zweiten Wand 4 erstreckt sich ein Freiraum F, d. h., die dem mittleren Wandabschnitt 45 zugewandte Oberfläche 52 des Sicherungselementes 5 ist von jenem zurückgesetzten Wandabschnitt 45 in radialer Richtung r beabstandet.
  • Das Sicherungselement 5 liegt mit seiner der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 zugewandten Oberfläche 50 gegenüber demjenigen Bereich des Durchzuges 20, in dem dessen nach außen vorstehender, teilweise umlaufender Vorsprung 21 die größte Ausdehnung in radialer Richtung r nach außen aufweist. D. h., dass an dieser Stelle beim Aufsetzen der Seiltrommel 8 auf den als Lagerstelle dienenden Durchzug 2 des Seilantriebsgehäuses eine vergleichsweise große Relativbewegung in radialer Richtung r nach außen erforderlich ist, um die Seiltrommel 8 unter einer gewissen Schrägstellung mit ihrer Lageröffnung 80 über den Vorsprung 21 zu schieben, wobei eine am Vorsprung 21 vorgesehene Schräge 23 unterstützend wirkt.
  • Eine solche Relativbewegung in radialer Richtung r wird ermöglicht, durch die vorstehend beschriebene in radialer Richtung r elastische Ausbildung des Sicherungselementes 5, das lediglich über einen Verbindungsabschnitt 51 in Form eines Verbindungssteges an einem seitlichen Ende mit der zweiten Wand 4 einstückig verbunden ist, im Übrigen aber durch einen Freiraum F von dieser beabstandet ist, so dass sich das Sicherungselement 5 durch Verformung in radialer Richtung r in den besagten Freiraum F hineinbewegen lässt.
  • Durch diese Elastizität des Sicherungselementes 5 ist sichergestellt, dass dieses bei dem Zusammenbau von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse nicht mit einer solchen Kraft auf ein in den Führungsrillen 86 der Seiltrommel 8 verlaufendes Zugmittel einwirkt, dass dieses aus der zugehörigen Führungsrille hinausgedrückt würde. Vielmehr gibt das elastische Sicherungselement 5 beim Wirken radialer Kräfte nach und lässt sich in radialer Richtung r nach außen deformieren, um einen störungsfreien Zusammenbau von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse zuzulassen. Ein Verspulen des Zugmittels bei der Montage, d. h. ein Verrutschen des Zugmittels von einer Führungsrille 86 in eine benachbarte Führungsrille wird hierdurch verhindert.
  • Im zusammengebauten Zustand von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse, wie in 1a dargestellt, befindet sich das dann in radialer Richtung entspannte Sicherungselement 5 vor einem zugeordneten Abschnitt der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8, so dass es während der Lagerung und des Transportes der aus dem Seilantriebsgehäuse und der Seiltrommel 8 bestehenden Baugruppe das Abrutschen eines die Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 umschlingenden Zugmittels verhindert.
  • Wenn später die aus der Seiltrommel 8 und dem Seilantriebsgehäuse bestehende Baugruppe in eine Verstelleinrichtung eines Kraftfahrzeugs, z. B. einen Fensterheber, eingebaut ist, dann ist ein Abrutschen des Zugmittels von der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 schon aufgrund der dann vorliegenden Spannung am Zugmittel nicht mehr möglich. Die Sicherungsfunktion des Sicherungselementes 5 ist unter diesen Bedingungen nicht mehr wesentlich.
  • Durch den zueinander leicht winkligen Verlauf der beiden Führungskanäle 6, 7, die als Seileingang und Seilausgang für ein die Seiltrommel 8 an ihrer äußeren Mantelfläche 85 umschlingendes Zugmittel dienen, wirkt im Betrieb der jeweiligen Verstelleinrichtung auf ein durch diese Kanäle 6, 7 verlaufendes Zugmittel eine Reaktionskraft K in radialer Richtung nach innen. Hierdurch wird verhindert, dass das Zugmittel im Betrieb der entsprechenden Verstelleinrichtung das Sicherungselement 5 belastet bzw. an diesem schleift.
  • In den 2a und 2b ist eine Weiterbildung des anhand der 1a und 1b beschriebenen Seilantriebsgehäuses dargestellt, wobei das weitergebildete Antriebsgehäuse in den 3 und 4 zusätzlich zusammen mit einer darin gelagerten Seiltrommel 8 gezeigt ist. Vom Prinzip her stimmen die Ausbildung des Seilantriebsgehäuses sowie der Seiltrommel 8 mit dem anhand der 1a und 1b beschriebenen Ausführungsbeispiel überein, wobei zur Kenntlichmachung der Übereinstimmung für übereinstimmende Baugruppen identische Bezugszeichen verwendet werden. Im Folgenden werden daher nur knapp die Unterschiede zwischen der in den 2a und 2b, 3 und 4 dargestellten Anordnung einerseits und dem in den 1a und 1b dargestellten Ausführungsbeispiel andererseits erläutert werden. Im Übrigen wird auf die obigen Ausführungen zu den 1a und 1b Bezug genommen.
  • Zum einen unterscheidet sich das in den 2a, 2b, 3 und 4 dargestellte Seilantriebsgehäuse von dem in den 1a und 1b gezeigten in der Größe der die Bodenfläche 1 definierenden Grundplatte, von der die seitlichen Begrenzungswände 3, 4 des Gehäuses abstehen. Die Ausdehnung dieser Bodenfläche 1 ist vorliegend erheblich größer als der von den Begrenzungswänden 3, 4 umschlossene Bodenbereich 10 des eigentlichen Gehäuses und ist mit Befestigungsstellen B zur Befestigung des Gehäuses an weiteren Fahrzeugkomponenten, z. B. an einer Getriebeeinheit, insbesondere einem Getriebegehäuse versehen. Darüber hinaus sind die seitlichen Begrenzungswände 3, 4 des Gehäuses mit Versteifungsrippen 35 versehen, die sich von den Begrenzungswänden 3, 4 zu der Bodenfläche 1 der Gehäusegrundplatte erstrecken.
  • Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die als Seilein- und Seilausgänge dienenden Führungskanäle 6, 7, gebildet jeweils durch Endabschnitte 31, 41; 32, 42 der seitlichen Begrenzungswände 3, 4 des Seilantriebsgehäuses, eine deutlich größere Länge aufweisen als im Fall der 1a und 1b und dass an den Enden dieser Führungskanäle 6, 7 jeweils Führungsbuchsen 60, 70 vorgesehen sind, die eine definierte Zufuhr eines Zugmittels S zu dem jeweiligen Kanal 6, 7 gewährleisten sollen.
  • Im Übrigen ist anhand der 2a und 2b besonders deutlich erkennbar, dass der am Durchzug 2 teilweise umlaufende Vorsprung 21 eine unterschiedliche Ausprägung in radialer Richtung r aufweist und dass dieser Vorsprung 21 in einem Bereich (in Umfangsrichtung betrachtet) in dem er in radialer Richtung r elastischen Sicherungselement 50 gegenüberliegt, die größte Ausdehnung in radialer Richtung r aufweist.
  • Anhand 3 ist erkennbar, dass das Sicherungselement 5 in axialer Richtung a die zugleich der Richtung entspricht, entlang der die Seiltrommel 8 und das Seilantriebsgehäuse bei der Montage zusammengefügt werden, eine deutlich größere Ausdehnung (Länge L) aufweist, als der mit Führungsrillen 86 versehene Bereich der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 mit einer axialen Ausdehnung T < L. Hierdurch wird erreicht, dass beim Zusammenbau von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse der dem Sicherungselement 5 gegenüberliegende und mit Führungsrillen 86 versehene Bereich der Mantelfläche 85 der Seiltrommel 8 in axialer Richtung a bereits vollständig von dem Sicherungselement 5 überdeckt ist, wenn der Rand der Lageröffnung 80 der Seiltrommel 8 über die Schräge 23 am Vorsprung 21 des der Lagerung der Seiltrommel 8 dienenden Durchzugs 2 gleitet und hierbei eine Bewegung in radialer Richtung r ausführt. Hiermit wird sichergestellt, dass bei dem Zusammenbau von Seiltrommel 8 und Seilantriebsgehäuse das entlang der Führungsrillen 86 verlaufende Zugmittel S in Form eines Seiles bereits entlang der gesamten Ausdehnung T der Führungsrillen 86 in axialer Richtung a bereits von dem Sicherungselement 5 überdeckt ist, um ein Herausrutschen von Teilen des Zugmittels S aus einer der Führungsrillen 86 und damit ein Verspulen des Zugmittels S zu verhindern.
  • Die vorstehend anhand der 1a bis 4 beschriebene Ausgestaltung eines Seilantriebsgehäuses zur Lagerung einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung in einem Kraftfahrzeug lässt sich sowohl aus Kunststoff als auch aus Metall, insbesondere Blech, fertigen.

Claims (24)

  1. Gehäuse zur Aufnahme einer Seiltrommel einer Verstelleinrichtung für ein Kraftfahrzeug, die eine Mantelfläche mit Führungsmitteln für ein die Seiltrommel umschlingendes Zugmittel aufweist, mit – einer Lagerstelle zur drehbaren Lagerung einer Seiltrommel, – mindestens einer Wand des Gehäuses, die die Seiltrommel entlang ihrer Mantelfläche umgreift, wenn diese in dem Gehäuse gelagert ist, und – einem Sicherungselement, das im Bereich der Wand des Gehäuses angeordnet ist und das der Sicherung eines entlang der Mantelfläche einer in dem Gehäuse zu lagernden Seiltrommel verlaufenden Zugmittels dient, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) elastisch ausgebildet und durch Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2) bewegbar ist.
  2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) eine Anschlagfläche (50) aufweist, die der Lagerstelle (2) des Gehäuses zugewandt ist.
  3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) durch elastische Deformation in radialer Richtung (r) bezüglich der Lagerstelle (2) nach außen, weg von der Lagerstelle (2) bewegbar ist.
  4. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) über einen Verbindungsabschnitt (51) mit der Wand (3, 4) des Gehäuses verbunden ist.
  5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) auf einer der Lagerstelle (2) abgewandten Seite (52) von einem gegenüberliegenden Wandabschnitt (45) der Wand (3, 4) des Gehäuses beabstandet ist.
  6. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der der Lagerstelle (2) abgewandten Seite (52) des Sicherungselementes (5) ein Freiraum (F) vorgesehen ist.
  7. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) einstückig an dem Gehäuse, insbesondere der Wand (3, 4) des Gehäuses, angeformt ist.
  8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (2) durch eine feststehende Lagerachse, insbesondere in Form eines Durchzuges, gebildet wird.
  9. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (2) an einem Bodenbereich (10) des Gehäuses angeordnet ist.
  10. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (2) an dem Gehäuse einstückig angeformt ist.
  11. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (2) ein Formschlusselement (21) zum formschlüssigen Halten einer auf der Lagerstelle (2) gelagerten Seiltrommel (8) aufweist.
  12. Gehäuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Formschlusselement (21) durch einen von der Lagerstelle (2) radial nach außen abstehenden Vorsprung gebildet wird.
  13. Gehäuse nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Formschlusselement (21) starr ausgebildet ist.
  14. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse Führungsbereiche (6, 7) als Seilein- und -ausgänge für ein dem Inneren des Gehäuses zuzuführendes Zugmittel (S) vorgesehen sind.
  15. Gehäuse nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbereiche (6, 7) für eine derartige Führung eines Zugmittels (S) angeordnet und ausgebildet sind, dass das Zugmittel (S) radial nach innen in Richtung (K) auf die Lagerstelle (2) vorgespannt ist.
  16. Gehäuse nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsbereiche (6, 7) zwei Führungskanäle definieren, von denen der eine als Seileingang und der andere als Seilausgang dient und die bezüglich der Lagerstelle (2) einen Winkel (α) von weniger als 180° einschließen.
  17. Gehäuse nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass der von den Führungsbereichen (6, 7) eingeschlossene Winkel (α) zwischen 160° und 180°, vorzugsweise zwischen 170° und 180°, liegt.
  18. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer auf der Lagerstelle (2) des Gehäuses gelagerten Seiltrommel (8).
  19. Gehäuse nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagerstelle (2) des Gehäuses als ein Lagerelement ausgebildet ist, welche eine Lageröffnung (80) der Seiltrommel (8) durchgreift.
  20. Gehäuse nach Anspruch 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass die an der äußeren Mantelfläche (85) der Seiltrommel (8) verlaufenden Führungsmittel (86) als Führungsrillen ausgebildet sind.
  21. Gehäuse nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausdehnung (L) des Sicherungselementes (5) in axialer Richtung (a) größer ist als die Ausdehnung (T) sämtlicher Führungsrillen (86) zuzüglich der Ausdehnung des Formschlusselementes (21) der Lagerstelle (2) entlang dieser Richtung (a).
  22. Gehäuse nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (S) in axialer Richtung (a) sämtliche gegenüberliegende Führungsrillen (86) der Seiltrommel (S) vollständig überdeckt.
  23. Gehäuse nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherungselement (5) in axialer Richtung (a) eine größere Ausdehnung (L) aufweist als die Mantelfläche (85) der Seiltrommel (8).
  24. Gehäuse nach einem der Ansprüche 18 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiltrommel (8) von einem Zugmittel (S) umschlungen ist.
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