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Die
Erfindung betrifft ein Denkmal, insbesondere ein Grabmal, gemäß dem einleitenden
Teil von Anspruch 1.
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Denkmäler, insbesondere
Grabmäler,
bestehen üblicherweise
aus Stein, beispielsweise Granit, Marmor u. ä., sind also vergleichsweise
schwer. Dies ist nicht nur ein Nachteil beim Versetzen des Denkmals,
insbesondere des Grabmals, sondern macht auch umfangreiche Fundamentierungsarbeiten
erforderlich.
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Insbesondere
bei Grabmalen besteht zusätzlich
die Gefahr, dass sich beim Senken des Bodens im Bereich des Grabes
das Fundament ebenfalls senkt, wobei einseitiges Senken häufig der
Fall ist. Es kommt daher vor, dass Grabsteine umfallen, was wenigstens
ein mühsames
Wiederaufrichten oder Geraderichten des Grabmals erforderlich macht,
wenn nicht durch umstürzende
Grabmale oder Denkmale Personen verletzt werden, wie dies immer
wieder vorkommt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde ein Denkmal, insbesondere
Grabmal anzugeben, das die genannten Nachteile nicht aufweist.
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Gelöst wird
diese Aufgabe erfindungsgemäß mit einem
Denkmal, das die Merkmale von Anspruch 1 aufweist.
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Bevorzugte
und vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Da
das erfindungsgemäße Denkmal
in seinem sichtbaren Teil, der bei bekannten Denkmälern üblicherweise
aus Stein besteht, aus leichtem Material, insbesondere Kunststoff
hergestellt ist, ist das Denkmal leicht und kann ohne große Mühe versetzt werden.
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Des
Weiteren sind bei dem erfindungsgemäßen Denkmal aufwändige Fundamentierungsarbeiten
entbehrlich und es kann das Versetzen des Denkmals ohne maschinelle
Hebezeuge, wie Kräne
u. dgl. erfolgen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der sichtbare Teil des Denkmals, insbesondere des Grabmals,
mit einer Oberfläche
ausgeführt,
die einem Stein wie er für
Denkmäler,
insbesondere Grabmäler, üblicherweise
verwendet wird, wie Granit, Marmor und dgl., nachgebildet ist.
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Die
Stabilität
des erfindungsgemäßen Denkmals
wird erhöht,
wenn die Grundplatte, die in dem Untergrund versenkt angeordnet
sein kann, zusätzlich
durch Anker od. dgl. am oder im Untergrund verankert ist.
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Für das Verbinden
des sichtbaren Teils des Denkmals (z. B. des "Grabsteins") mit der Grundplatte gibt es verschiedene
Möglichkeiten.
Beispielsweise wird der sichtbare Teil, der "Grabstein", an der Grundplatte mit Hilfe von Metallwinkeln
befestigt, oder es sind Flachmetallstreifen vorgesehen, die an dem
sichtbaren Teil des Denkmals, insbesondere an dessen unteren, der
Grundplatte zugekehrten Seite befestigt sind.
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Die
Grundplatte kann aus an sich beliebigem Werkstoff bestehen, bevorzugt
ist es jedoch, wenn die Bodenplatte gewichtsschwer ist, also aus
Metall, insbesondere rostfreiem Stahl, oder einem natürlichen
oder synthetischen Mineralstoff (Naturstein oder Kunststein) besteht.
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Weitere
Einzelheiten und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele,
in welcher auf die Zeichnungen Bezug genommen ist. Es zeigt 1 schematisch
und in Schrägansicht
ein gemäß der Erfindung
ausgeführtes
Grabmal und 2 eine Einzelheit, in der zwei
verschiedene Arten der Befestigung des "Grabsteins" des Grabmals an der Grundplatte gezeigt
ist.
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Das
erfindungsgemäße Denkmal
am Beispiel des in den Zeichnungen gezeigten Grabmals 1 besteht
aus einem sichtbaren Teil 2 des Grabmals 1 (dieser
Teil wird hier auch als "Grabstein" bezeichnet, wenngleich
er nicht aus "Stein" besteht), an dem,
gegebenenfalls auswechselbar, eine Inschrift, beispielsweise ein
Namensschild, angebracht sein kann, und aus einer in Gebrauchszustand
nicht sichtbaren Grundplatte 3.
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Der
im gezeigten Ausführungsbeispiel
quaderförmig
ausgebildete "Grabstein" 2 ist bevorzugt hohl
ausgebildet und besteht aus Kunststoff, insbesondere Polyester,
der durch Fasermaterial (z. B. Glasfasern) verstärkt sein kann.
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Das
Grabmal 1 besitzt unten die Grundplatte 3 aus
gewichtschwerem Werkstoff, wie Kunst- oder Naturstein oder Metall,
insbesondere Edel-stahl, die größer ausgebildet
ist, als die Grundfläche
des "Grabsteins" 2. Der "Grabstein" 2 ist mit
der Grundplatte 3 auf beliebige Art und Weise verbunden,
wobei Verbindungspunkte 4, insbesondere in den Eckbereichen
und in der Mitte der Längskanten 5 des "Grabsteins" 2 vorgesehen
sein können.
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Wenigstens
in den Eckpunkten der Grundplatte 3 sind Löcher 6 für die Aufnahme
von Verankerungen des Grabmals 1 im Untergrund, beispielsweise
Anker, Heringe u. dgl., vorgesehen. Die Grundplatte 3 und
damit das Grabmal 1 kann im Untergrund (Erdreich) auch
durch Erd-Schrauben fixiert sein.
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Falls
sich das Erdreich, was insbesondere bei Gräbern häufig vorkommt, ungleichmäßig senkt, kann
das erfindungsgemäße Grabmal 1 wegen
seines geringen Gewichtes ohne weiteres wieder gerade gerichtet
werden.
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Auf
Grund des geringen Gewichtes des erfindungsgemäßen Denkmals, insbesondere
des "Grabsteins" 2 des Grabmals 1,
besteht auch keine Gefahr, dass Personen durch umstürzende Grabmäler 1 verletzt
werden. Dank des geringen Gewichtes ist auch die Gefahr des Umstürzen wesentlich
geringer als bei üblichen
Grabmälern
mit schweren Grabsteinen.
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Nachdem
das erfindungsgemäße Grabmal 1 durch
Befestigen der Grundplatte 3 am Boden aufgestellt ist,
kann die Grundplatte 3 rings um den "Grabstein" 2 des Grabmals 1 herum
durch Kies oder Erde abgedeckt werden.
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Anstelle
der Edelstahlplatte kann als Grundplatte 3 auch eine korrossionsschützend behandelte, z.
B. verzinkte, Eisen- oder Stahlplatte verwendet werden.
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Um
den "Grabstein" 2 an der
Grundplatte 3 zu befestigen können wie in 2 links
gezeigt Winkel 7 vorgesehen sein, die mit der Grundplatte 3 (horizontaler
Schenkel 8 des Winkels 7) und dem "Grabstein" 2 (lotrechter
Schenkel 9 des Winkels 7) verbunden, insbesondere
verschraubt sind. Alternativ besteht die Möglichkeit den "Grabstein" 2 mit der Grundplatte 3 durch
Flachmetall 10, insbesondere Flachstahl zu verbinden, der
mit einem Ende im "Grabstein" 2 befestigt,
z. B. eingearbeitet, ist, und mit seinem über den "Grabstein 2" seitlich überstehenden Bereich mit der
Grundplatte 3 verbunden, insbesondere verschraubt ist.
Die Verbindung des Flachmetalls 10 mit dem "Grabstein" 2 kann,
wenn der "Grabstein" 2 aus Polyester
besteht, durch Einlaminieren in den "Grabstein" 2 erfolgen.
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Die
bei Denkmälern,
insbesondere Grabmälern 1, üblichen
Inschriften, können
in einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Denkmals,
insbesondere des Grabmals 1, auf einer Platte vorgesehen
sein, die am Grabmal 1 (dem "Grabstein" 2) auswechselbar angebracht
ist. So besteht die Möglichkeit
die Inschrift bei Bedarf zu ändern,
bzw. zu ergänzen.
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Mit
dem in dieser Beschreibung verwendeten Begriff "Grabstein" 2 wird der sichtbare Teil
des erfindungsgemäßen Denkmals,
insbesondere Grabmals 1, bezeichnet.
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Zusammenfassend
kann ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung wie folgt beschrieben werden.
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Ein
Grabmal 1 umfasst einen "Grabstein" 2 aus leichtem Werkstoff,
insbesondere Kunststoff, vorzugsweise Polyester, mit einer Natur-
oder Kunststein nachgebildeten Außenfläche, und eine Grundplatte 3,
mit der das untere Ende des "Grabsteins" 2 verbunden
ist. Die Grundplatte 3 besteht aus gewichtsschwerem Werkstoff,
wie mineralischen Werkstoff (Kunststein, Naturstein) oder Metall
(Edelstahl). In den Eckpunkten der Grundplatte 3 sind Löcher 6 für das Anbringen
von Ankern, die das Grabmal 1 im Untergrund festlegen,
vorgesehen. Die Grundplatte 3 kann nach dem Festlegen des
Grabmals 1 mit Kies oder Erde abgedeckt werden.