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DE202006010974U1 - Einsatzfahrzeug, insbesondere Feuerwehrfahrzeug - Google Patents

Einsatzfahrzeug, insbesondere Feuerwehrfahrzeug Download PDF

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DE202006010974U1
DE202006010974U1 DE200620010974 DE202006010974U DE202006010974U1 DE 202006010974 U1 DE202006010974 U1 DE 202006010974U1 DE 200620010974 DE200620010974 DE 200620010974 DE 202006010974 U DE202006010974 U DE 202006010974U DE 202006010974 U1 DE202006010974 U1 DE 202006010974U1
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roller shutter
emergency vehicle
vehicle according
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DE200620010974
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Albert Ziegler GmbH
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Albert Ziegler GmbH
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J5/00Doors
    • B60J5/04Doors arranged at the vehicle sides
    • B60J5/06Doors arranged at the vehicle sides slidable; foldable
    • B60J5/08Doors arranged at the vehicle sides slidable; foldable of roller-blind type made of rigid elements
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A62LIFE-SAVING; FIRE-FIGHTING
    • A62CFIRE-FIGHTING
    • A62C27/00Fire-fighting land vehicles

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  • Mechanical Engineering (AREA)
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  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Einsatzfahrzeug, insbesondere Feuerwehrfahrzeug, mit einem Fahrzeugaufbau (12), dem wenigstens eine Rollladeneinrichtung (17) zugeordnet ist, die wenigstens einen, zwischen einer eine Fahrzeugaufbauöffnung (19) verschließenden Schließstellung und mindestens einer Offenstellung bewegbaren Rollladenpanzer (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollladeneinrichtung als Rollladenmodul (17) ausgebildet ist, das an wenigstens einer Außenseite des Fahrzeugaufbaus (12) angesetzt und dort über Befestigungsmittel befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Einsatzfahrzeug, insbesondere Feuerwehrfahrzeug, mit einem Fahrzeugaufbau, dem eine Rollladeneinrichtung zugeordnet ist, die wenigstens einen, zwischen einer eine Fahrzeugaufbauöffnung verschließenden Schließstellung und mindestens einer Offenstellung bewegbaren Rollladenpanzer aufweist.
  • Rollladeneinrichtungen an Fahrzeugaufbauten von Einsatzfahrzeugen sind seit langem bekannt. Sie dienen dazu Fahrzeugaufbauöffnungen, beispielsweise eine Geräteraumöffnung zu verschließen. Gegenüber Türen haben Rollladeneinrichtungen den Vorteil, dass sie weit weniger ausladend sind und daher in der Offenstellung relativ platzsparend untergebracht werden können, sodass die Mannschaft beim Einsatz nicht behindert wird, wie dies beispielsweise bei aufstehenden Türen der Fall sein könnte. Die aus dem Stand der Technik bekannten Rollladeneinrichtungen sind in den Fahrzeugaufbau integriert. Dadurch besteht die Gefahr, dass der geöffnete Rollladenpanzer bei Entnahme von Ausrüstungsteilen aus dem Aufbau beschädigt wird. Ferner sind Rollladenpanzer und Rollladenmechanik anfällig für Verschmutzungen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Einsatzfahrzeug der eingangs erwähnten Art zu schaffen, bei dem die Rollladeneinrichtung funktionssicher untergebracht ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Einsatzfahrzeug mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruches 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
  • Das erfindungsgemäße Einsatzfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass die Rollladeneinrichtung als Rollladenmodul ausgebildet ist, das an wenigstens einer Außenseite des Fahrzeugaufbaus angesetzt und dort über Befestigungsmittel befestigt ist.
  • Es kann sich also im Wesentlichen die komplette Rollladenmechanik im Modul befinden, das separat aufgebaut werden kann. Eine zeitaufwändige Einbaumontage der Rollladeneinrichtung in den Fahrzeugaufbau entfällt also. Das Rollladenmodul kann komplett vormontiert werden und wird bei der Montage als Einheit auf den Fahrzeugaufbau bzw. Kofferaufbau aufgesetzt. Durch das Rollladenmodul ergibt sich ein Raumgewinn im Fahrzeugaufbau durch eine größere lichte Weite der Fahrzeugaufbauöffnung, insbesondere Geräteraumöffnung. Ferner ist die im Rollladenmodul befindliche Rollladenmechanik gekapselt und daher weniger anfällig für Verschmutzungen als herkömmliche Rollladeneinrichtungen. Darüber hinaus wird durch das Rollladenmodul auch eine Geräuschkapselung erzielt, d.h. die Geräuschbelästigung beim Öffnen oder Schließen des Rollladenpanzers ist wesentlich geringer als bei herkömmlichen Rollladeneinrichtungen. Schließlich ist der in der Offenstellung befindliche Rollladenpanzer bei Entnahme von Ausrüstungsteilen aus dem Aufbau gegen Beschädigung geschützt.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist das Rollladenmodul wenigstens einen Rollladenkasten zur Aufnahme des Rollladenpanzers und wenigstens eine am Rollladenkasten drehbar gelagerte Wickelwelle zum Aufwickeln des Rollladenpanzers auf. Die Wickelwelle kann beispielsweise von einer Federwelle gebildet werden, mit dem der Rollladenpanzer gespannt werden kann. Prinzipiell wäre es jedoch auch möglich, den Rollladenpanzer motorisch zu öffnen bzw. zu schließen.
  • Besonders bevorzugt besitzt der Rollladenkasten eine längliche Trägereinheit und wenigstens zwei an der Trägereinheit befestigte, zur Lagerung der Wickelwelle dienende Rollladenhalter. Bevorzugterweise werden die Rollladenhalter wie Stege an der Trägereinheit befestigt, insbesondere mit dieser verschraubt und versteifen somit den Rollladenkasten.
  • Die Trägereinheit kann von einem Strangpressprofil gebildet werden. Alternativ ist es möglich, dass die Trägereinheit von einem gekanteten Blech gebildet wird. Vorzugsweise ist die Trägereinheit stirnseitig offen und die Rollladenhalter dienen als seitlicher Abschluss für den Rollladenkasten.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist der Rollladenkasten wenigstens ein Aufnahmefach für die Wickelwelle samt aufgewickeltem Rollladenpanzer auf, das vorzugsweise durch die Trägereinheit und zwei in Längsrichtung in Abstand hintereinander angeordnete Rollladenhalter gebildet wird. Das Aufnahmefach kann mittels eines lösbar am Rollladenkasten befestigten Abdeckprofils abgedeckt sein. Dadurch ist eine im Wesentlichen vollständige Kapselung der im Rollladenkasten untergebrachten Rollladenmechanik möglich.
  • Es ist möglich, dass das Rollladenmodul eine Beleuchtungseinrichtung zur Umgebungsbeleuchtung aufweist. Vorzugsweise befindet sich die Beleuchtungseinrichtung am Abdeckprofil, insbesondere ist sie in das Abdeckprofil integriert.
  • In besonders bevorzugter Weise besitzt das Rollladenmodul Fixiermittel zu dessen lagegenauen Positionierung vor dessen Befestigung am Fahrzeugaufbau. Beispielsweise können die Fixiermittel derart ausgebildet sein, dass kein unbeabsichtig tes Verschieben des Rollladenmoduls in Fahrzeuglängsrichtung vor dessen Befestigung stattfindet.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung sind als Befestigungsmittel zur Befestigung des Rollladenmoduls am Fahrzeugaufbau Klebemittel vorgesehen. Dadurch wird die Außenwand des Fahrzeugaufbaus durch die Befestigung des Rollladenaufbaus nicht beschädigt. Alternativ ist es allerdings auch möglich, das Rollladenmodul an den Fahrzeugaufbau anzuschrauben, anzuklemmen oder dergleichen.
  • In besonders bevorzugter Weise besitzt der Fahrzeugaufbau in Fahrzeughöhenrichtung verlaufende Pfosten, die jeweils mit einer Pfostenblende verkleidet sind, die wenigstens eine Führung für den zugeordneten Rollladenpanzer aufweist. Die Führung kann von wenigstens einer in die Pfostenblende integrierten Führungsnut gebildet werden.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung gezeigt und wird im Folgenden näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische, schematische Darstellung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Einsatzfahrzeugs,
  • 2 eine perspektivische und vergrößerte Darstellung der Einzelheit X aus 1, also des Rollladenmoduls jedoch ohne Rollladenpanzer und Wickelwelle,
  • 3 einen Querschnitt durch das Rollladenmodul und einen Teil des Fahrzeugaufbaus entlang der Linie III-III aus 1,
  • 4 eine schematische Darstellung eines Teillängsschnitts entlang der Linie IV-IV aus 1,
  • 5 eine Seitenansicht auf den Rollladenkasten von 2,
  • 6 eine Draufsicht auf den Rollladenkasten von 5,
  • 7 eine schematische Darstellung der Befestigungssituation des Rollladenmoduls am Fahrzeugaufbau und
  • 8 eine Seitenansicht auf das Rollladenmodul von 5.
  • 1 zeigt ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Einsatzfahrzeugs 11. Es ist hier beispielhaft anhand eines Feuerwehrfahrzeugs, beispielsweise eines Gerätewagens dargestellt.
  • Das Einsatzfahrzeug 11 besitzt einen Fahrzeugaufbau 12, der von einem hinter einem Fahrer-/Mannschaftsabteil 13 mit Fahrer/Mannschaftsraum 14 angeordneten Geräteabteil 15 mit Geräteraum 16 gebildet ist. Das Geräteabteil 15 ist in Kastenbauweise aufgebaut, mit mehreren in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander angeordneten vertikalen Pfosten 50, die als Eck- bzw. Zwischenpfosten ausgebildet sind, und mit den Pfosten 50 verbundenen Quer- und Längsträgern, die gemeinsam mit den Pfosten 50 das Gerippe für das Geräteabteil 15 bilden. An wenigstens einer Längsseite des Geräteabteils 15, insbesondere an beiden Längsseiten, befindet sich eine Rollladeneinrichtung in Form eines Rollladenmoduls 17. Herzstück des Rollladenmoduls 17 ist wenigstens ein Rollladenpanzer 18, der zwischen einer eine Fahrzeugaufbauöffnung in Form einer Geräteraumöffnung 19 verschließenden Schließstellung und mindestens einer Offenstellung bewegbar ist.
  • Das Rollladenmodul 17 kann sich über die gesamte Länge des Geräteabteils 15 erstrecken oder über einen bestimmten Abschnitt, im letzteren Fall dort, wo sich eben eine mittels eines Rollladenpanzers 18 zu verschließende Geräteraumöffnung 19 befindet. In 1 ist die Erfindung beispielhaft anhand eines über die gesamte Länge des Geräteabteils 15 verlaufenden Rollladenmoduls 17 gezeigt, wobei zwei in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander liegende Geräteraumöffnungen 19 vorgesehen sind, die jeweils seitlich von einem Eck- und einem Zwischenpfosten 50 begrenzt sind. Jeder dieser Geräteraumöffnungen 19 ist ein Rollladenpanzer 18 zugeordnet.
  • Wie insbesondere in 2 dargestellt, besitzt das Rollladenmodul 17 einen Rollladenkasten 20, dessen Hauptbestandteile eine im Wesentlichen über die gesamte Länge des Geräteabteils 15 verlaufende Trägereinheit 21 und an der Trägereinheit 21 befestigte, zur Lagerung einer Wickelwelle 22 dienende Rollladenhalter 23 sind.
  • Die Trägereinheit 21 besteht aus einem sich über die gesamte Länge des Geräteabteils 15 erstreckenden C-artig gebogenen Strangpressprofil, das an beiden Stirnseiten offen ist. Die Stirnseiten des Rollladenkastens 20 werden von Rollladenhaltern 23 gebildet, die, beispielsweise wie in 2 und 8 dargestellt, an die C-artig gebogene Form der Trägereinheit 21 angepasst sind. Dabei bilden jeweils zwei hintereinander angeordnete Rollladenhalter 23 gemeinsam mit der Trägereinheit ein Aufnahmefach 24 für die Wickelwelle 22 und den daran befestigten Rollladenpanzer 18. Gemäß dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind zwei in Längsrichtung hintereinander liegen de Aufnahmefächer 24 für jeweils eine Wickelwelle 22 samt Rollladenpanzer 18 vorgesehen.
  • Ein jeweiliger Rollenhalter 23 besitzt eine Basispartie, deren Rückseite analog zur Trägereinheit 21 C-artig gebogen ist. Diese Basispartie 25 wird insbesondere von einem relativ dünnwandigen Blechprofil gebildet. An der Rückseite der Basispartie 25 befinden sich seitlich nach außen abragende Befestigungslaschen 26 (2) zur Befestigung des Rollladenhalters 23 an der Innenseite der Trägereinheit 21. An der Vorderseite der Basispartie 25 befindet sich eine Befestigungspartie 27 zur Befestigung des Rollladenhalters 23 und somit des gesamten Rollladenmoduls 17 am Fahrzeugaufbau, insbesondere am Fahrzeugdach. Diese Befestigungspartie 27 wiederum besitzt einen mittleren Halterungsabschnitt 28, von dem seitlich Fixiermittel in Form von Fixierlaschen abstehen. An wenigstens einer großflächigen Seite des Rollladenhalters 23 ist ein seitlich nach außen abragendes, insbesondere U-artig geformtes Lagerelement 30 befestigt, in die seitlich nach außen abragende Lagerzapfen 31 der Wickelwelle 22 eingreifen und dort drehbar gelagert sind. Wie insbesondere in 2 dargestellt, kommen verschiedene Arten von Rollladenhaltern 23 zum Einsatz, nämlich solche die an nur einer großflächigen Seite der Basispartie 25 ein Lagerelement 30 zur Lagerung der Wickelwelle besitzen und solche, die an beiden großflächigen Seiten Lagerelemente 30 zur Lagerung der Wickelwelle 22 des einen als auch zur Lagerung der Wickelwelle 22 des anderen Aufnahmefachs 24 besitzen. Letztere Rollladenhalter werden auch als mittlere Rollladenhalter 23 bezeichnet. Die nicht mit den Lagerelementen 30 versehenen Außenseiten der stirnseitigen Rollladenhalter 23 sind mit einer Abdeckung 32, insbesondere aus Kunststoff, verkleidet.
  • Wie den 3 und 4 dargestellt, besitzt eine jeweilige Wickelwelle 22 zwei seitlich nach außen abragende Lagerzapfen 31 zum Eingriff in dementsprechend an den Rollladenhaltern 23 angeordneten Lagerelementen 30 sowie ein an der Wickelwelle 22 befestigten Rollladenpanzer 18. Der Rollladenpanzer 18 besteht aus mehreren parallel zueinander angeordneten, gelenkig miteinander verbundenen Lamellen 33, wobei die vordere Ausziehkante des Rollladenpanzers 18 mit einer sogenannten Ausfallstange 34 versehen ist, die beim Betätigen des Rollladenpanzers 18 in nachfolgend näher beschriebenen Führungen geführt ist. Die Wickelwelle 22 wird von einer Federwelle gebildet, d.h. es ist eine Spanneinrichtung vorgesehen, über die der Rollladenpanzer 18 gespannt wird.
  • Wie insbesondere in 2 dargestellt, sind die in Längsrichtung hintereinander angeordneten Aufnahmefächer 24 jeweils seitlich durch zwei Rollladenhalter 23 und oberseitig durch die Trägereinheit 21 begrenzt. Die Aufnahmefächer 24 sind mittels eines lösbar am Rollladenkasten befestigten Abdeckprofils 36 abgedeckt. In besonders bevorzugter Weise wird ein sich ebenfalls über im Wesentlichen die gesamte Länge des Geräteabteils 15 erstreckendes Abdeckprofil 36 verwendet. Wie insbesondere in 3 dargestellt, besitzt das Abdeckprofil 36 einen Kopfabschnitt 37, der lösbar mit der Trägereinheit 23 verbunden ist. Unter dem Kopfabschnitt 37 befindet sich ein Funktionsraum 38, beispielsweise gebildet von zwei im befestigten Zustand des Abdeckprofils 36 nach innen gewinkelte Profilabschnitte des Abdeckprofils 36. Schließlich ist noch ein Bodenabschnitt 39 vorgesehen. Das Rollladenmodul 17 kann eine Beleuchtungseinrichtung 40 zur Umgebungsbeleuchtung aufweisen, das hier beispielhaft als in das Abdeckprofil 36 integriert dargestellt ist. Dabei kann der Funktionsraum als Leuchtenraum 38 dienen, in dem wenigstens eine, bevorzugt mehrere Leuchten 41 angeordnet sind. Die abgewinkelten Profilabschnitte des Abdeckprofils können dabei als Reflektor ausgebildet sein. Der Funktionsraum ist frontseitig mittels eines Verkleidungselementes 42 verkleidet. Im Falle eines als Leuchtenraum ausgebildeten Funktionsraums kann hier ein Verkleidungselement 42 aus lichtdurchlässigem Material, beispielsweise Acrylglas, vorgesehen sein.
  • Wie insbesondere in 7 dargestellt, sind die Pfosten 50, also die Eck- bzw. Zwischenpfosten, frontseitig mit einer Pfos tenblende 51 versehen, die sich im Wesentlichen über die gesamte Länge des Pfostens 50 erstreckt. Die Pfostenblende 51 besitzt wenigstens eine über deren gesamte Länge verlaufende Führung in Form einer Führungsnut 52, in die die Ausfallstange 34 des Rollladenpanzers 18 eingreift und dort beim Bewegen des Rollladenpanzers 18 zwischen der Offen- und Schließstellung geführt ist. Die dem Eckpfosten zugeordneten Pfostenblenden 51 besitzen jeweils eine einzige Führungsnut, wohingegen die dem Zwischenpfosten zugeordnete Pfostenblende zwei an entgegengesetzten Längsseiten ausgebildete Führungsnuten 52 besitzt. Die Pfostenblenden 51 dienen zusätzlich zur Fixierung des Rollladenmoduls 17, in dem der Halterungsabschnitt 28 auf das oben offene Ende der Pfostenblende 51 aufgesteckt ist. Durch diese Steckverbindungen können Verwindungen im Aufbau ausgeglichen werden.
  • Bei der Montage des Rollladenmoduls wird zunächst einer der beiden Rollladenhalter 23 des jeweiligen Aufnahmefachs 24 an der Trägereinheit 21 befestigt. Als Nächstes wird der Rollladenpanzer 18 auf die als Federwelle ausgebildete Wickelwelle 22 aufgewickelt und im ungespannten Zustand am Rollladenhalter 23 gelagert. Als Nächstes wird nun der zweite Rollladenhalter 23 an der Trägereinheit 23 befestigt, wobei das zunächst noch freie Ende der Wickelwelle dann ebenfalls an diesem Rollladenhalter 23 drehbar gelagert wird. Schließlich wird das Abdeckprofil 36 auf den nunmehr fertig mit Wickelwellen bestückten Rollladenkasten 20 aufgesetzt und dort befestigt, sodass schließlich ein komplett vormontiertes Rollladenmodul 17 entsteht. In diesem Rollladenmodul befindet sich die komplette Rollladenmechanik. Danach wird das komplett vormontierte Rollladenmodul auf das Dachpaneel des Geräteabteils 15 aufgesetzt, wobei die an den Unterseiten der Rollladenhalter angebrachten Halterungsabschnitte 28 in die oben offenen Pfostenblenden 51 eingesteckt werden. Dadurch ist eine lagegenaue Positionierung des Rollladenmoduls vor dessen Befestigung am Fahrzeugaufbau erreicht. Schließlich wird das Rollladenmodul mittels Befestigungsmitteln in Form von Klebemitteln auf das Dachpaneel des Geräteabteils 15 aufgeklebt.

Claims (12)

  1. Einsatzfahrzeug, insbesondere Feuerwehrfahrzeug, mit einem Fahrzeugaufbau (12), dem wenigstens eine Rollladeneinrichtung (17) zugeordnet ist, die wenigstens einen, zwischen einer eine Fahrzeugaufbauöffnung (19) verschließenden Schließstellung und mindestens einer Offenstellung bewegbaren Rollladenpanzer (18) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollladeneinrichtung als Rollladenmodul (17) ausgebildet ist, das an wenigstens einer Außenseite des Fahrzeugaufbaus (12) angesetzt und dort über Befestigungsmittel befestigt ist.
  2. Einsatzfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollladenmodul (17) eine Rollladenkasten (20) zur Aufnahme des Rollladenpanzers (18) und wenigstens eine am Rollladenkasten (20) drehbar gelagerte Wickelwelle (22) zum Aufwickeln des Rollladenpanzers (18) aufweist.
  3. Einsatzfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollladenkasten (20) eine längliche Trägereinheit (21) und wenigstens zwei an der Trägereinheit (21) be festigte, zur Lagerung der Wickelwelle (22) dienende Rollladenhalter (23) aufweist.
  4. Einsatzfahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägereinheit (21) von einem Strangpressprofil gebildet ist.
  5. Einsatzfahrzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rollladenkasten wenigstens ein Aufnahmefach (24) für die Wickelwelle (22) samt aufgewickeltem Rollladenpanzer (18) aufweist, insbesondere gebildet durch die Trägereinheit (21) und zwei in Längsrichtung mit Abstand hintereinander angeordnete Rollladenhalter (23).
  6. Einsatzfahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (24) mittels eines lösbar am Rollladenkasten (20) befestigten Abdeckprofils (36) abgedeckt ist.
  7. Einsatzfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollladenmodul (17) eine Beleuchtungseinrichtung (40) zur Umgebungsbeleuchtung aufweist.
  8. Einsatzfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtungseinrichtung (40) in das Abdeckprofil (36) integriert ist.
  9. Einsatzfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollladenmodul (17) Fixiermittel (28, 29) zu dessen lagegenauen Positionierung vor dessen Befestigung am Fahrzeugaufbau (12) aufweist.
  10. Einsatzfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungsmittel zur Befestigung des Rollladenmoduls (17) am Fahrzeugaufbau (12) Klebemittel vorgesehen sind.
  11. Einsatzfahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrzeugaufbau (12) in Fahrzeughöhenrichtung verlaufende Pfosten (50) aufweist, die jeweils mit einer Pfostenblende (51) verkleidet sind, die wenigstens eine Führung (52) für den zugeordneten Rollladenpanzer (18) aufweist.
  12. Einsatzfahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung von wenigstens einer in die Pfostenblende (51) integrierten Führungsnut (52) gebildet ist.
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R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

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