DE10319783A1 - Fahrzeugdach mit einer Dachöffnung - Google Patents
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-
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugdach mit einer Dachöffnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ferner ein Fahrzeugdachsystem gemäß Patentanspruch 15.
- Eine derartiges Fahrzeugdach ist aus der
EP 0 301 419 B1 bekannt. Bei diesem sind in einem festen Fahrzeugdach mehrere Dachöffnung vorgesehen, die von einem Verstärkungsrahmen umgeben sind. Die Dachöffnungen sind durch Dachscheiben verschließbar, die von oben her in die Dachöffnungen eingesetzt und mit Flanschbereichen am Verstärkungsrahmen durch Kleben verbunden werden. Bei einer Montage von oben ist nachteilig, daß eine bündige Lage der Dachscheiben mit der sie umgebenden festen Dachhaut über die Dicke der Kleberaupe nur sehr schwer einzustellen ist. Hinzu kommt, dass die Kleberaupen die gesamte mechanische Belastung abfangen müssen, die bei einem Unfall durch von innen gegen die Dachscheiben drückende Gegenstände oder Körperteile entsteht. - Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes Fahrzeugdach mit einer vereinfachten Montage und einer verbesserten Krafteinleitung von der eingesetzten Dachplatte an das festen Fahrzeugdach zu schaffen. Es soll ferner ein Fahrzeugdachsystem geschaffen werden, das eine flexible Ausstattung eines Fahrzeugs mit einer festen Dachplatte oder alternativ dazu mit einem öffnungsfähigen Deckel ermöglicht. Durch eine einheitliche Vorbereitung der Fahrzeugdächer über eine gesamte Baureihe ergeben sich dabei erhebliche logistische Vorteile auf Seiten des Fahrzeugherstellers.
- Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeugdach mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw. durch ein Fahrzeugdachsystem mit den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Durch die an der Dachplatte vorgesehene, nach oben geöffnete Nut und den darin eingreifenden, nach unten vorstehenden Steg bzw. die Abkantung der festen Dachhaut ist eine dauerhaft sichere mechanische Verbindung zwischen der Dachplatte und dem festen Fahrzeugdach gewährleistet, die den Insassen einen optimalen Schutz im Crashfall bietet.
- Die Montage der Dachplatte findet von unten, d. h. vom Innenraum her statt. Durch Auflegen einer der Dachkontur entsprechenden Lehre auf das Fahrzeugdach kann bei der Montage durch Andrücken der Dachplatte gegen die Lehre eine bündige Lage der Dachplatte bezüglich der festen Dachhaut mittels der variablen Dicke einer zwischen beiden Bauteilen vorgesehenen Kleberaupe in einfacher Weise eingestellt werden.
- Die Dachplatte kann wahlweise als Glasplatte mit angeformtem Kunststoffrand, als Kunststoffplatte oder als Blechplatte ausgeführt sein. Bevorzugt ist eine Ausführung mit einer Glasplatte, unter der optional auch Solarzellen für das Laden der Fahrzeugbatterie und/oder eine Standlüftungs-Funktion angeordnet sein können. Die elektrische Verbindung der Solarzellen mit dem Bordnetz ist im Falle einer festen Dachplatte wesentlich vereinfacht gegenüber einem bewegbaren, mit Solarzellen ausgestatteten Deckel.
- Wenn die Dachplatte beispielsweise durch eine Bestückung mit Solarzellen nicht transparent ausgebildet ist, kann darunter ein durchgehender Fahrzeughimmel vorgesehen sein, der wesentlich näher an der Innenseite der Dachplatte verläuft und dadurch den Fahrzeuginsassen mehr Kopffreiheit gewährt, als wenn an Stelle der festen Dachplatte ein öffnungsfähiger Deckel mit dem dafür notwendigen Führungsrahmen und der Betätigungsmechanik vorgesehen ist.
- Sofern die Dachplatte zumindest teilweise transparent ausgebildet ist, ist es vorteilhaft, wenn unterhalb derselben eine Abschaffungsvorrichtung, beispielsweise in Form eines Rollos vorgesehen ist. Die Abschaffungsvorrichtung kann jedoch auch unmittelbar an oder in der Dachplatte integriert sein, beispielsweise in Form einer elektrochromen Beschichtung oder Folie oder einer zwischen zwei Scheiben der Dachplatte integrierten mechanischen Abschaffungsvorrichtung (Rollo, verschiebbare Lamellen, verschiebbare Rasterfolien, Polarisationsfolien und dgl., siehe dazu auch
DE 42 32 660 C1 ). - Ein Fahrzeugdachsystem mit einer für eine Baureihe einheitlich vorbereiteten Fahrzeugdachstruktur, bei der eine Dachöffnung mit einem diese von unten umgebenden Verstärkungsrahmen vorgesehen ist, hat auf Seiten des Fahrzeugsherstellers erhebliche logistische Vorteile. Mit einem beispielsweise aus der
DE 195 21 061 C1 bekannten Montageroboter lassen sich am Band wahlweise feste Dachplatten oder bewegbare Deckel, aus verschiedenen Materialien, jeweils mit oder ohne Solarzellen einbauen. - Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen Fahrzeugdachs unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
-
1 eine schematische perspektivische Darstellung eines Fahrzeugdaches mit einem Verstärkungsrahmen und einer unterhalb einer Dachöffnung befindlichen noch nicht montierten Dachplatte, -
2 eine vergrößerte Teilansicht einer Dachplatte mit einem angeformtem Kunststoffrahmen und einer Dichtung, -
3 eine vergrößerte Detaildarstellung des Kunststoffrahmens mit einer daran angeordneten Konsole für einen elektrischen Wandler, -
4 einen vergrößerten Teilschnitt durch den Randbereich der Dachplatte, des Kunsstoffrahmens, der Dichtung und der Konsole, -
4A einen Schnitt entsprechend4 nach der Montage am Fahrzeugdach unter Weglassen der Konsole, -
5 einen Längsschnitt durch das Fahrzeugdach mit eingebauter fester Dachplatte und einer eine Himmelöffnung verschließenden Abschattungsvorrichtung, -
6 einen Schnitt durch den seitlichen Randbereich des Fahrzeugdaches gemäß5 , -
7 einen Längsschnitt durch das Fahrzeugdach mit eingebauter fester, mit Solarzellen versehener Dachplatte und einem durchgehenden Fahrzeughimmel, -
8 einen Schnitt durch den seitlichen Randbereich eines Fahrzeugdaches mit einer als Kunststoffplatte ausgebildeten Dachplatte und einer alternativen Darstellung eines festen durchgehenden Fahrzeughimmels und eines Fahrzeughimmels, wie er bei einem öffnungsfähigen Deckel angeordnet wäre, -
9 einen Schnitt durch den seitlichen Randbereich des Fahrzeugdaches gemäß7 , und -
10 einen Längsschnitt durch das Fahrzeugdach gemäß8 . - In
1 ist in einem vorzugsweise aus Blech hergestellten festen Fahrzeugdach1 eine Dachöffnung3 vorgesehen, die an ihrer Unterseite von einem mit der festen Dachhaut, d. h. dem Blech des Fahrzeugdaches1 beispielsweise durch Schweißen verbundenen Verstärkungsrahmen9 umgeben ist. Zum Verschließen der Dachöffnung3 dient eine feste Dachplatte2 , die von der Innenseite, d. h. vom Innenraum des Fahrzeugs her eingesetzt und mit dem Fahrzeugdach1 bzw. dem Verstärkungsrahmen9 verbunden wird. - Die Dachplatte
2 besteht gemäß einer ersten Ausführungsform aus einer Glasscheibe5 und einem an deren Rand angeformten Kunststoffrahmen4 (siehe2 bis4A ). Der Kunststoffrahmen4 weist umlaufend eine in der Einbauposition nach oben offene Nut6 auf. - Wie in
4 und4A im Detail dargestellt, setzt sich der Kunststoffrahmen4 aus einem die Glasscheibe5 untergreifenden horizontalen Steg18 , einer sich daran nach außen anschließenden, in etwa vertikal nach unten erstreckenden inneren Wand19 , einer von dieser aus in etwa horizontal nach außen verlaufenden unteren Wand20 , einer an diese nach außen anschließenden, sich in etwa vertikal nach oben erstreckenden äußeren Wand21 und einem an diese nach außen anschließenden, in etwa horizontalen Flansch22 zusammen. - Die Nut
6 wird begrenzt von der inneren Wand19 , der unteren Wand20 und der äußeren Wand21 . Längs der inneren Wand19 ist umlaufend eine Dichtung7 angeordnet, die vorzugsweise mehrere im wesentlichen horizontal verlaufende, übereinander angeordnete Stege aufweist. Die freien Enden dieser Stege liegen bei montierter Dachplatte2 dichtend an einem sich am Rand der Dachöffnung3 in etwa vertikal nach unten erstreckenden Steg8 an, der bei Ausführung des Fahrzeugdaches aus Blech als Abkantung der festen Dachhaut ausgebildet ist (siehe4A ). - Der Flansch
22 dient zum Aufbringen einer Kleberaupe12 , mittels der die Dachplatte2 bei der Montage mit einem Flansch11 des festen Fahrzeugdachs1 bzw. des Verstärkungsrahmens9 verbunden wird. - Vorzugsweise am vorderen Rand des Kunsstoffrahmens
4 ist an diesem eine Konsole14 angeformt oder beispielsweise durch Einspritzen eines Halteblechs23 in das Kunststoffmaterial befestigt. Die Konsole14 dient der Halterung eines elektrischen Wandlers15 , der im Falle einer Bestückung der Deckelplatte2 mit Solarzellen16 benötigt wird. Die Solarzellen16 sind gemäß7 an der Unter seite der Dachplatte2 angeordnet, deren Glasscheibe5 in diesem Falle für eine optimale Energieausbeute vorzugsweise aus hochtransparentem Weißglas besteht. Zum Innenraum hin sind die Solarzellen durch eine nicht dargestellte kratzfeste Folie abgedeckt. - Der Kunststoffrahmen
4 ist vorzugsweise an der Unterseite durch Versteifungsrippen17 verstärkt (3 ). - In
5 ist ein Längsschnitt durch eine transparente Dachplatte2 gezeigt. Ein unterhalb der Dachplatte2 angeordneter Fahrzeughimmel24 weist einen Himmelausschnitt25 auf, der in etwa der Größe der Dachplatte2 entspricht. Durch die Dachplatte2 gelangt somit Tageslicht bzw. Sonnenlicht in den Fahrzeuginnenraum. Zur Vermeidung einer Blendung der Fahrzeuginsassen oder einer zu starken Aufheizung des Fahrzeuginnenraums ist unterhalb der Dachplatte2 eine Abschaffungsvorrichtung angeordnet, die im gezeigten Ausführungsbeispiel als Rollo26 mit einer im Bereich des vorderen Randes des Kunsstoffrahmens4 gelagerten Wickelwalze ausgebildet ist. Es kommen jedoch ebensogut alternative Abschaffungsvorrichtungen in Betracht, wie sie bereits in der Beschreibungseinleitung angeführt sind. - In
7 und9 ist unterhalb der mit Solarzellen16 bestückten Dachplatte2 ein durchgehender Fahrzeughimmel27 angeordnet, der mit seiner Wölbung an die Wölbung des Fahrzeugdaches1 und der Dachplatte2 angepaßt ist und dadurch in geringem Abstand zu diesen angeordnet ist, wodurch sich eine erhöhte Kopffreiheit für die Insassen ergibt. Die Differenz D bezüglich der Kopffreiheit wird durch die Darstellungen gemäß8 und10 verdeutlicht, in der der durchgehende Fahrzeughimmel27 in einem Schnitt quer zur Fahrzeuglängsachse (8 ) und parallel zur Fahrzeuglängsachse (10 ) ebenso dargestellt ist, wie ein Fahrzeughimmel28 mit einem Schiebehimmel30 für einen nicht dargestellten bewegbaren Deckel, der an seitlichen Führungsschienen29 gelagert ist. - In
8 ist eine weitere alternative Ausgestaltung einer Dachplatte2 gezeigt, bei der diese als Kunststoffdeckel mit unmittelbar angeformtem Kunststoffrahmen4 und an der Unterseite angeformten Verstärkungsrippen31 ausgebildet ist. Der Kunststoffdeckel kann dabei undurchsichtig oder zumindest teilweise transparent ausgebildet und im letzteren Falle auch mit Solarzellen16 versehen sein. Es ist auch möglich, einen Kunststoffdeckel als Träger für Solarzellen zu verwenden und an der Oberseite mit einer dünnen Glasscheibe, einer transparenten kratzfeste Folie oder einem transparenten Lack abzudecken. - Der Verstärkungsrahmen
9 ist, wie in8 gezeigt, zum einen mit einem Flansch11 versehen, der zur Befestigung einer festen Dachplatte2 mittels einer Kleberaupe12 dient, und der zum anderen Befestigungspunkte10 aufweist, an denen ein Rahmen eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches befestigbar ist. Der Rahmen des nicht dargestellten öffnungsfähigen Fahrzeugdaches wird in8 durch die seitlichen Führungsschienen29 repräsentiert. - Die Ausstattung eines Fahrzeugdaches mit einer Dachöffnung
3 und einem Verstärkungsrahmen9 , der sowohl einen Flansch11 zur Befestigung einer festen Dachplatte2 als auch Befestigungspunkte10 zur Anbringung eines öffnungsfähigen Fahrzeugdaches, beispielsweise mittels Schrauben13 , aufweist, ermöglicht es einem Fahrzeughersteller, ein Fahrzeugdachsystem zu schaffen, bei dem einheitlich für eine Baureihe ein einziges Fahrzeugdach1 mit einer Dachstruktur mit einer vorbereiteten Dachöffnung3 verwendet wird, unabhängig davon, ob der Kunde ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem transparenten Deckel aus Glas oder Kunststoff, einen Solardeckel, einen nicht transparenten Metalldeckel oder aber eine feste Dachplatte, ebenfalls mit den Varianten transparent oder nicht transparent, aus Glas, Kunststoff oder Metall, mit oder ohne Solarzellen wünscht. Dies bietet dem Fahrzeughersteller einen erheblichen Kostenvorteil, zumal die unterschiedlichen Systeme von Dachplatten bzw. öffnungsfähigen Dächern mittels eines einzigen Montageroboters am Band montierbar sind, wie er beispielsweise aus derDE 195 21 061 C1 bekannt ist. -
- 1
- Fahrzeugdach
- 2
- Dachplatte
- 3
- Dachöffnung
- 4
- Kunststoffrahmen
- 5
- Glasscheibe
- 6
- Nut
- 7
- Dichtung
- 8
- Abkantung (Steg)
- 9
- Verstärkungsrahmen
- 10
- Befestigungspunkte
- 11
- Flansch
- 12
- Kleberaupe
- 13
- Schraube
- 14
- Konsole
- 15
- Wandler
- 16
- Solarzellen
- 17
- Versteifungsrippen
- 18
- (horizontaler) Steg
- 19
- innere Wand
- 20
- Untere Wand
- 21
- Äußere Wand
- 22
- Flansch
- 23
- Halteblech
- 24
- Fahrzeughimmel
- 25
- Himmelausschnitt
- 26
- Rollo
- 27
- Fahrzeughimmel
- 28
- Fahrzeughimmel
- 29
- Führungsschiene
- 30
- Schiebehimmel
- 31
- Verstärkungsrippen
Claims (15)
- Fahrzeugdach (
1 ) mit einer von einem Verstärkungsrahmen (9 ) umgebenen Dachöffnung (3 ), die durch eine Dachplatte (2 ) verschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (2 ) im Randbereich eine nach oben offene Nut (6 ) aufweist, in welche bei einer von unten erfolgenden Montage der Dachplatte (2 ) ein nach unten weisender Steg (8 ) des Fahrzeugdachs (1 ) eingreift. - Fahrzeugdach nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (
2 ) eine Glasscheibe (5 ) umfaßt. - Fahrzeugdach nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (
2 ) mit Solarzellen (16 ) versehen ist. - Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (
2 ) im Randbereich mit einem angeformten Kunststoffrahmen (4 ) versehen ist, in welchem die Nut (6 ) ausgebildet ist. - Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeugdach (
1 ) als Blechdach und der Steg (8 ) als Abkantung ausgebildet ist. - Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Nut (
6 ) eine Dichtung (7 ) vorgesehen ist. - Fahrzeugdach nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (
7 ) an der Dachplatte (2 ) bzw. am Kunststoffrahmen (4 ) befestigt ist. - Fahrzeugdach nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtung (
7 ) im montierten Zustand der Dachplatte (2 ) dichtend am Steg (8 ) bzw. der Abkantung anliegt. - Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verstärkungsrahmen (
9 ) Befestigungspunkte (10 ) für eine Befestigung einer öffnungsfähigen Dachplatte bzw. eines mit dieser verbundenen Rahmenteils (29 ) aufweist. - Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (
2 ) durch Kleben am Fahrzeugdach (1 ) bzw. am Verstärkungsrahmen (9 ) befestigt ist. - Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Dachplatte (
2 ) ein Fahrzeughimmel (24 ) angeordnet ist, der im Bereich der Dachplatte (2 ) einen Himmelausschnitt (25 ) aufweist. - Fahrzeugdach nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (
2 ) zumindest teilweise transparent ist und unterhalb derselben eine Abschaffungsvorrichtung (26 ) angeordnet ist. - Fahrzeugdach nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass unterhalb der Dachplatte (
2 ) ein durchgehender Fahrzeughimmel (27 ) angeordnet ist. - Fahrzeugdach nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dachplatte (
2 ) als Kunststoffplatte mit unmittelbar angeformtem Kunststoffrahmen (4 ) ausgebildet ist. - Fahrzeugdachsystem mit einer Dachöffnung (
3 ) und einem diese an der Unterseite umgebenden Verstärkungsrahmen (9 ), der einen Flansch (11 ) zur wahlweisen Befestigung einer festen Dachplatte (2 ) und der zusätzlich Befestigungspunkte (11 ) für eine wahlweise alternative Befestigung einer öffnungsfähigen Dachplatte bzw. eines mit dieser verbundenen Rahmenteils (29 ) aufweist.
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| 8363 | Opposition against the patent | ||
| R026 | Opposition filed against patent |
Effective date: 20110325 |
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| R006 | Appeal filed | ||
| R008 | Case pending at federal patent court | ||
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: FISCHER & KONNERTH PATENTANWAELTE PARTNERSCHAF, DE |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: WEBASTO SE, DE Free format text: FORMER OWNER: WEBASTO AG, 82131 GAUTING, DE Effective date: 20121002 |
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| R082 | Change of representative |
Representative=s name: FISCHER & KONNERTH PATENTANWAELTE PARTNERSCHAF, DE Effective date: 20121002 |
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| R030 | Patent maintained unamended by decision of federal patent court | ||
| R031 | Decision of examining division/federal patent court maintaining patent unamended now final | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee | ||
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: KILIAN KILIAN & PARTNER MBB PATENTANWAELTE, DE |