DE202006019811U1 - Trägerelement für ein Duschbodenelement für bodengleiche Duschen - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Trägerelement für die Lagerung eines plattenförmigen Duschbodenelements aus einem Hartschaumstoff für bodengleiche Duschen.
- Als bodengleiche, bodenebene oder auch barrierefreie Duschen werden Duschen bezeichnet, die einen, meist gefliesten, Duschboden aufweisen, der in einer Ebene mit dem übrigen Boden einer Nasszelle liegt. Diese Duschen ermöglichen einen barriere- und stolperfreien Einstieg in die Dusche und sind vor allem bei der Einrichtung von z.B. Alten- und Behindertenheimen, öffentlichen Schwimmbädern oder Krankenhäusern nicht mehr wegzudenken oder sogar baulich vorgeschrieben. Aber auch im privaten Wohnungsbau werden bodengleiche Duschen aufgrund des hohen Komforts mehr und mehr den konventionellen Duschen mit Duschwannen vorgezogen.
- Derartige Duschen weisen z.B. ein plattenförmiges Duschbodenelement aus einem Hartschaumstoff auf, das in einer im Boden der Nasszelle vorgesehenen Bodenaussparung angeordnet, insbesondere dort vermörtelt, ist. Das Duschbodenelement weist einen, meist mittigen, durchgehenden Ablauf auf, der ein Ablauftopfoberteil aufnimmt, das seinerseits in ein Ablauftopfunterteil mündet und mit diesem wasserdicht verbunden ist. Das Ablauftopfunterteil wiederum ist an ein im Bodenbereich angeordnetes, waagrecht oder senkrecht verlaufendes, Abflussrohr angeschlossen. Dabei weist eine Oberseite des Duschbodenelements eine derartige Kontur auf, dass das Duschwasser in Richtung des Ablaufes abfließt. Auf das Duschbodenelement wird eine Duschtasse, z.B. Fliesen oder ein anderer geeigneter Duschbodenbelag, vorzugsweise mittels Mörtel oder einem an sich bekannten Fliesenkleber, verlegt.
- Problematisch dabei ist zum einen, eine ausreichend wasserdichte und rissfreie Verbindung zwischen der Duschtasse und dem Duschbodenelement zu schaffen und zum anderen einen ausreichend dichten Übergang vom Duschbodenelement zum übrigen Nasszellenboden oder – bei wandnahem Einbau – zur Wand zu erzielen, so dass kein Wasser an den Nasszellenboden und die Bodenaussparung vordringen kann.
- Beim Einbau eines derartigen Duschbodenelements ist außerdem darauf zu achten, dass die Tiefe der Bodenaussparung und die Höhe des Duschbodenelements ganz genau aufeinander abgestimmt sind, damit die Duschtasse später exakt in einer Ebene mit dem übrigen Bodenbelag der Nasszelle angeordnet ist. Dies ist sehr mühsam. Zudem muss der Grund der Bodenaussparung vor dem Einsetzen des Duschbodenelements derart vorbehandelt sein, dass ein ebenerdiger, sauberer und tragfähiger Untergrund vorhanden ist, was ebenfalls aufwendig ist.
- Schwierig ist auch die Montage des aus Ablauftopfober- und -unterteil bestehenden Ablauftopfes, insbesondere bei waagrechtem Abflussrohr. Dabei wird zuerst, üblicherweise mittels einer Schablone, eine langgestreckte Nut für die Aufnahme des waagrechten Abflussrohres aus dem Duschbodenelement ausgeschnitten. Danach wird das Duschbodenelement in die Bodenaussparung eingelegt und die Position des Ablauftopfes, z.B. durch Anzeichnen auf dem Grund der Bodenaussparung, markiert. Als nächstes wird bei herausgenommenem Duschbodenelement das Abflussrohr abgelängt, ausgerichtet und an einen Anschlussstutzen des Ablauftopfunterteils angeschlossen. Dann wird das unterseitig mit Mörtel oder dergleichen beschichtete Duschbodenelement mitsamt dem in den Ablauf eingesetzten Ablauftopfoberteil in die Bodenaussparung eingelegt, wobei das Ablaufoberteil in das Ablaufunterteil eingeführt wird und mit diesem dichtend verbunden, z.B. verschraubt, wird. Auf das Ablauftopfoberteil wird anschließend ein Gitterrost oder dergleichen aufgesetzt. Soll das Duschbodenelement im Bereich des waagrechten Abflussrohres nicht ausgespart werden, ist eine zusätzliche Nut im Estrich der Bodenaussparung notwendig. Insgesamt ist diese Montage sehr aufwendig und muss sehr genau durchgeführt werden, damit die einzelnen Teile genau zueinander ausgerichtet sind.
- Um die Dichtigkeit und Rissanfälligkeit der oben erwähnten problematischen Verbindung von Duschtasse und Duschbodenelement zu verbessern, ist beispielsweise aus der
DE 20 2005 003 399 U1 ein Duschbodenelement aus Hartschaumstoff bekannt, das auf seiner Oberseite eine aufgeklebte, wasserundurchlässige Folie aufweist, die ein- oder beidseitig mit einer Haftschicht aus einem, vorzugsweise faser- und/oder vliesartigen, Material versehen bzw. kaschiert ist. Auf die Haftschicht wird die Duschtasse in Form von Fliesen mittels eines Fliesenklebers unmittelbar aufgeklebt. Um die Dichtigkeit zwischen dem übrigen Nasszellenboden und gegebenenfalls der sich anschließenden Wand zu gewährleisten wird vorgeschlagen, dass die wasserundurchlässige Folie über die Außenkanten des Duschbodenelements übersteht. Dieser überstehende Rand der Folie wird dann für eine sich anschließende Wand nach oben geklappt oder überdeckt den sich anschließenden Nasszellenboden ein Stück weit. Nachteilig bei dieser Ausführungsform eines Duschbodenelements ist, dass die Klebeverbindung zwischen der Folie und dem Duschbodenelement nicht dauerhaft haltbar ist, sondern trotz der Elastizität der Folie dazu neigt, im Laufe der Zeit u.a. aufgrund der thermisch unterschiedlich arbeitenden Duschtasse und des Duschbodenelements durch die ständig wechselnden Scherbeanspruchungen abzureißen. Auch ist das Aufkleben der Folie ein zusätzlicher Schritt bei der Fertigung des Duschbodenelements. - Die
DE 100 59 982 C1 beschreibt ein plattenförmiges Duschbodenelement aus Hartschaum, z.B. aus PUR (Polyurethan), das mindes tens eine mittige, ebene Erhebung aufweist, welche von einem umlaufenden Rand umgeben ist, wobei zwischen der Erhebung und dem umlaufenden Rand ein Kanal vorgesehen ist, der in einen in einem Eckbereich angeordneten durchgehenden Ablauf mündet. Im Bereich des Ablaufs sind zur Erleichterung der Verlegung des an den Ablauftopf anzuschließenden Abflussrohres unterseitig in dem Duschbodenelement zwei Aussparungen vorgesehen, die durch einen Steg voneinander getrennt sind, der zur Versteifung des Duschbodenelements in diesem Bereich, dient. Insofern ist die Lage und die Anordnung von waagrecht ausgerichteten Ablaufrohren durch die Anordnung der Aussparungen herstellungsbedingt vorgegeben und auf der Baustelle nur ein geringer Spielraum vorhanden. - Aus der
DE 102 30 557 C1 geht ein Unterbau für eine bodengleiche Dusche hervor, der im Wesentlichen aus einem Duschbodenelement aus Hartschaumstoff mit mittig angeordnetem Ablauf und einem als Unter- bzw. Auflage und zur Höhenanpassung für das Duschbodenelement dienendem Gitterwerk besteht. Dieses Gitterwerk setzt sich aus kreuzweise zueinander angeordneten Hartschaumstoffleisten zusammen, die miteinander z.B. auf Nut und Feder verbunden sind und eine plane Gitterwerkunterseite aufspannen. Des Weiteren weist das Gitterwerk oberseitig eine mittig angeordnete, stufenartige und ringförmige Ausfräsung auf, in der ein Ablauftopf mit seinem Flansch lagert und mit dem Gitterwerk verklebt ist. Das Gitterwerk selber liegt mit seiner planen Unterseite auf der im Boden der Nasszelle vorgesehenen Aussparung auf und ist mit dieser verklebt. Auf einer Oberseite des Gitterwerks wiederum ist das Duschbodenelement aufgeklebt. Auch hier muss vor dem Montieren der bodengleichen Dusche der Aussparungsboden exakt nivelliert und gesäubert werden. Zudem ist die Montage bei waagrechtem Ablauf relativ aufwendig, da dazu auf der Baustelle durchgehende Aussparungen in die Leisten des Gitterwerks eingebracht müssen, die ganz genau auf die Lage des waagrechten Abflussrohres abgestimmt sein müssen. Dies beeinträchtigt außerdem die Stabilität und Festigkeit des Gitter werks. Des Weiteren ist das Gitterwerk nicht ohne weiteres an verschiedene Größen und Abmessungen von bodengleichen Duschen anpassbar, da dazu jedes Mal neue Formen zur Herstellung der Leisten mit den eingebrachten Nuten notwendig sind. Auch ist das Einfräsen der stufenartigen und ringförmigen Nut für den Flansch des Ablauftopfes auf der Baustelle schwierig, da deren Lage und Form ganz genau passen muss. - Um einen Duschbodenunterbau mit einem Duschbodenelement an die Tiefe der Bodenaussparung flexibler anpassen zu können, wird in der
DE 101 31 338 A1 vorgeschlagen, das Duschbodenelement unterseitig mit einem ebenfalls plattenförmigen Ausgleichselement aus Hartschaumstoff zu versehen. Das Ausgleichselement weist vertikal fluchtend zum mittig angeordneten Ablauf des Duschbodenelements ebenfalls eine durchgehende Ablauföffnung auf, von der sich mehrere Aufnahmenuten zur Aufnahme von waagrechten Abflussrohren radial wegerstrecken. Die Höhenanpassung des Unterbaus ist dabei durch die Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Ausgleichselemente vorgegeben und kann somit nicht vollkommen beliebig und flexibel variiert werden. Die möglichen Anordnungen eines waagrechten Ablaufrohres sind durch die Anordnung der Aufnahmenuten fest vorgegeben. - Um einen derartigen Duschbodenunterbau höhenmäßig beliebig variabel zu gestalten, beschreibt die
DE 201 13 170 U1 eine, beispielsweise bodengleiche, Dusche mit einer auf einem Duschbodenelement vorgesehenen Duschtasse, wobei ein flächiger Unterträger als Auflage für das Duschbodenelement vorhanden ist, wobei der Unterträger auf dem Boden der Bodenaussparung angeordnet ist und von der Oberseite her in der Höhe verstellbare Stellfüße aufweist. Der flächige Unterträger besteht vorzugsweise aus einer Kernschicht aus Hartschaum und zwei die Kernschicht umgebenden Deckschichten aus Metall. Bei den Standfüßen handelt es sich um Gewindestifte, die unterseitig eine verbreiterte Stellfläche aufweisen und oberseitig beispielsweise einen Schlitz zur Betätigung der Standfüße mit einem Schraubendreher. Zudem sind die Standfüße in Hülsen mit Innengewinde geführt, die mit dem Unterträger in fester Verbindung stehen. Zur Aufnahme der Hülsen sind beispielsweise Bohrungen in dem Unterträger vorgesehen. Auch hier muss vor der Montage des Unterträgers das waagrecht verlaufende Abflussrohr ausgerichtet und mit dem Ablauftopfunterteil verbunden werden. Zudem ist die Betätigung der Standfüße, deren Stellflächen sich auf dem Grund drehen, aufgrund der Reibung erschwert. - Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines höhenverstellbaren Trägerelements für ein Duschbodenelement, z.B. aus Hartschaumstoff, das einfach und kostengünstig herstellbar ist und dessen Abmessungen und Größe einfach, schnell und kostengünstig an die jeweiligen geometrischen Anforderungen anpassbar sind. Des Weiteren soll mit dem erfindungsgemäßen Trägerelement die Montage einer bodengleichen Dusche vereinfacht werden.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung werden in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
-
1 : Eine Draufsicht auf ein Duschbodenelement -
2 : Eine Querschnittsansicht des Duschbodenelements gemäß1 entlang der Linie A-A -
3 : Einen Ausschnitt der Querschnittsansicht gemäß2 entlang der Linie B -
4 : Eine Draufsicht des Duschbodenelements gemäß einer weiteren Ausführungsform -
5 : Eine schematische Querschnittsansicht des Duschbodenelements gemäß4 entlang der Linie C-C -
6 : Eine schematische Querschnittsansicht des Duschbodenelements gemäß4 im Bereich eines Ablaufrohrstutzens (Gefälle einer Duschbodenelementoberseite und einer Ablaufrinne nicht berücksichtigt) -
7a : Eine schematische Querschnittsansicht des Duschbodenelements gemäß4 im Bereich eines Rinnenprofils mit eingeschäumter Ablaufrinne entlang der Linie D-D (Gefälle der Duschbodenelementoberseite und der Ablaufrinne nicht berücksichtigt) -
7b : Eine weitere schematische Querschnittsansicht des Duschbodenelements im Bereich der Ablaufrinne nach einer weiteren Ausführungsform (Gefälle der Duschbodenelementoberseite und des Rinnenprofils nicht berücksichtigt) -
7c : Eine weitere schematische Querschnittsansicht des Duschbodenelements im Bereich eines Rinnenprofils nach einer weiteren Ausführungsform (Gefälle der Duschbodenelementoberseite und des Rinnenprofils nicht berücksichtigt) -
8 : Eine Draufsicht eines erfindungsgemäßen Trägerelements -
9 : Eine Querschnittsansicht des Trägerelements gemäß8 entlang der Linie E-E -
10 : Einen Ausschnitt der Querschnittsansicht gemäß9 entlang der Linie F -
11 : Eine schematische Querschnittsansicht eines Stellfußes des Trägerelements -
12 : Eine schematische Querschnittsansicht eines Stellfußes des Trägerelements gemäß einer weiteren Ausführungsform -
13 : Eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Trägerelements gemäß einer weiteren Ausführungsform - Das dargestellte plattenförmige Duschbodenelement
1 (1 ,2 ,4 und5 ) ist vorzugsweise quaderförmig ausgebildet und weist eine, vorzugsweise ebene, flächige Unterseite2 sowie vier dazu senkrechte und vorzugsweise ebenfalls ebene Seitenwandungen3 ,4 ,5 ,6 auf. - Zudem weist das Duschbodenelement
1 einen, vorzugsweise in Bezug zur plattenförmigen Erstreckung des Duschbodenelements1 mittig angeordneten, durchgehenden Ablauf bzw. eine durchgehende Ablaufaussparung7 mit einer Ablaufachse8 auf, die senkrecht zur Unterseite2 des Duschbodenelements1 ausgerichtet ist. Der Ablauf7 dient zum Abführen von Duschwasser und zur Aufnahme eines Ablauftopfoberteils (nicht dargestellt) und ist zweckmäßigerweise derart gestuft ausgebildet (3 ), dass sich der Querschnitt des Ablauf7 nach unten hin verjüngt. Zudem weist der Ablauf7 vorzugsweise einen konischen bzw. kegelförmigen Abschnitt9 auf, wobei der Durchmesser des kegelförmigen Abschnitts9 von einer Oberseite10 des Duschbodenelements1 zur Unterseite2 hin gesehen abnimmt. Die übrigen Querschnittsabschnitte des Ablaufs7 sind vorzugsweise zylindrisch ausgebildet. Nach einer weiteren, nicht dargestellten Ausführungsform ist in den Ablauf7 zweckmäßigerweise eine an sich bekannte Hülse aus Kunststoff oder Edelstahl eingesetzt, vorzugsweise eingeklebt oder eingeschäumt, deren Innenkontur der eben beschriebenen Kontur des Ablaufs7 entspricht. Diese Hülse dient zur Verstärkung des Duschbodenelements1 in diesem Bereich. - Die der Unterseite
2 gegenüberliegende Oberseite10 des Duschbodenelements1 ist derart konturiert bzw. geneigt ausgebil det, dass das Duschwasser in Richtung des Ablaufs7 abfließt. Beispielsweise weist die Oberseite10 bei mittig angeordnetem Ablauf7 ein Kreuzgefälle (1 –3 ) auf, so dass die Dicke bzw. die Höhe, also der Abstand von der Unterseite2 zur Oberseite10 in einer Richtung senkrecht zur Unterseite gesehen von den Seitenwandungen3 ,4 ,5 ,6 aus gesehen in Richtung des Ablaufs7 kontinuierlich und gleichmäßig abnimmt. - Das Duschbodenelement
1 besteht außerdem aus einer Hartschaumstoff-Schicht11 , aus geschlossenzelligem, vorzugsweise geschäumtem Hartschaumstoff, insbesondere aus Polyurethan (PUR), an die zumindest oberseitig eine wasserundurchlässige und elastisch rückverformbare Folie12 angeschäumt ist, die ihrerseits beidseitig mit einem, insbesondere textilen, Flächengebilde13 , insbesondere einem Gewebe und/oder einem Vliesstoff und/oder einem Gewebevlies und/oder einer Kunststofffolie beschichtet, z.B. kaschiert oder beflockt ist. - Nach einer weiteren Ausführungsform besteht die Hartschaumstoff-Schicht
11 aus extrudiertem Hartschaumstoff. - Auf diese Folie
12 wird dann direkt eine Duschtasse15 bzw. ein Duschbodenbelag (7a ,7b ,7c ), z.B. Fliesen oder dergleichen, beispielsweise mittels Mörtel oder eines an sich bekannten Fliesenklebers aufgebracht. Die Folie12 dient folglich als Klebevermittlungsschicht, da das direkte Kleben der Fliesen auf eine glatte Oberfläche aus unbearbeitetem Hartschaumstoff schwierig ist. Aufgrund der. Elastizität der Folie12 ist diese aber auch gleichzeitig eine Rissüberbrückung, weil das unterschiedliche Verhalten des Duschbodenelements1 und der Duschtasse15 z.B. bei der ständig wechselnden thermischen Beanspruchung von der elastischen Folie12 ausgeglichen bzw. abgepuffert wird, so dass keine Risse entstehen. Die Verbindung zwischen dem Duschbodenelement1 und dem Duschbodenbelag bleibt somit dauerhaft erhalten. Zudem hält die feste Verbindung von Folie12 und der Hartschaumstoff-Schicht11 im Gegensatz zu einer einfachen Klebeverbindung auch großen Beanspruchungen stand. Dies resultiert unter anderem daraus, dass das untere textile Flächengebilde13 der eingeschäumten Folie12 fest in der Hartschaumstoff-Schicht11 verankert bzw. in diese integriert ist. Infolgedessen dient die Folie12 auch zur Bewehrung des Duschbodenelements1 . - Die Folie
12 besteht dabei vorzugsweise aus Polyethylen und/oder Polypropylen und/oder Polyester. - Das textile Flächengebilde
13 weist Mono- und/oder Multifilamente und/oder Fasern aus vorzugsweise Polymer und/oder Gummi und/oder Kautschuk und/oder thermoplastischen Elastomeren auf. - Die Hartschaumstoff-Schicht
11 weist dabei eine Dichte von vorzugsweise 120 bis 250 kg/m3, bevorzugt 200 bis 210 kg/m3 und eine Dicke von vorzugsweise 15 bis 50 mm, bevorzugt 25 bis 35 mm auf. - Die Verwendung von geschäumtem PUR für die Hartschaumstoff-Schicht
11 hat außer den sehr guten Festigkeitseigenschaften dieses Werkstoffs den Vorteil, dass eine unbearbeitete Oberfläche aus PUR an sich schon nahezu wasserundurchlässig ist. Außerdem wurde im Rahmen der Erfindung festegestellt, dass sich PUR hervorragend dazu eignet, die Folie12 dauerhaft haftend anzuschäumen. - Insbesondere weist die Hartschaumstoff-Schicht
11 eine Zugfestigkeit von 1,8 bis 2,5 N/mm2, bevorzugt von 2,0 bis 2,2 N/mm2, getestet nach DIN 53455-2-5, eine Bruchdehnung von 2,4 bis 3,0 %, bevorzugt von 2,6 bis 2,8 % und eine Biegespannung von 1,3 bis 1,9 N/mm2, bevorzugt von 1,5 bis 1,7 N/mm2 auf. - Um die Festigkeitseigenschaften der Hartschaumstoff-Schicht
11 noch weiter zu verbessern, ist vorzugsweise ins Innere der Hartschaumstoff-Schicht11 eine zusätzliche Armierung, z.B. in Form von wellenförmigen Pappstreifen, eingeschäumt. - Zweckmäßigerweise ist die Folie
12 außerdem derart bemessen, dass sie um einen bestimmten Betrag über die Oberseite10 übersteht. Die dadurch gebildeten Folienlappen14 (7 ) dienen zur Abdichtung des Übergangsbereichs vom Duschbodenelement1 zum übrigen Nasszellenboden bzw. zur Wand, wenn eine Dusche mit dem Duschbodenelement1 wandnah eingebaut wird. Dabei überdecken die Folienlappen14 eine zwischen den Seitenkanten3 ,4 ,5 ,6 des Duschbodenelements1 und der Bodenaussparung gebildete Fuge oder werden um ca. 90° nach oben geklappt, damit sie an der noch unbefliesten Wand anliegen und eine zwischen der Wand und den Seitenkanten3 ,4 ,5 ,6 des Duschbodenelements1 gebildete Fuge überdecken. Anschließend werden die Fliesen direkt auf die Folie12 aufgeklebt. - Das Duschbodenelement
1 weist außerdem vorzugsweise eine ringförmige Dichtungsplatte19 auf (3 ), die mit ihrer Dichtungsplattenachse (19a ) koaxial zur Ablaufachse8 angeordnet ist und mit der Unterseite2 des Duschbodenelements1 in fester Verbindung steht. Insbesondere ist die Dichtungsplatte19 an die Unterseite2 angeklebt oder angeschäumt. Zudem besteht die Dichtungsplatte19 aus einem eigensteifen Material und weist eine ebene und glatte Dichtungsplattenunterseite20 auf, die parallel, bei angeschäumter Dichtungsplatte19 bevorzugt koplanar zur Unterseite2 ist (nicht dargestellt). Vorzugsweise besteht die Dichtungsplatte19 aus Edelstahl und/oder Aluminium und/oder Kunststoff. Außerdem schließt die Dichtungsplatte19 bündig mit dem Ablauf7 ab. - Vor allem bei der Verwendung von PUR für die Hartschaumstoff-Schicht kann aber auf die zusätzliche Dichtungsplatte
19 verzichtet werden, da die Unterseite2 des Duschbodenelements1 aufgrund der sehr guten Festigkeitseigenschaften von PUR ohne zusätzliche Bewehrung auskommt und geschäumter, geschlossenzelliger Hartschaumstoff, insbesondere PUR, bereits eine ausreichend glatte und wasserdichte Oberfläche bildet. - Sollten es aber die Festigkeitsanforderungen an das erfindungsgemäße Duschbodenelement
1 erforderlich machen, weist auch die Unterseite2 eine beidseitig mit einem textilen Flächengebilde13 beschichtete elastische Folie12 oder eine andere Bewehrung auf, wobei die Bewehrung vorzugsweise an die Hartschaumstoff-Schicht11 angeschäumt ist. In diesem Fall ist das Vorsehen der Dichtungsplatte19 zweckmäßig. - Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Duschbodenelement
1 ein in die Oberseite10 eingeformtes Rinnenprofil100 mit z.B. halbrundem oder rechteckigem Querschnitt auf (7a ,7b ,7c ), in das vorzugsweise eine Ablaufrinne21 eingeschäumt ist. Die Ablaufrinne21 besteht dabei vorzugsweise aus Metall, z.B. Edelstahl und/oder Aluminium und/oder Kunststoff. Zudem erstreckt sich das Rinnenprofil100 bzw. die eingeschäumte Ablaufrinne21 vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu und in der Nähe einer der Seitenwandungen3 ,4 ,5 ,6 , welche im Folgenden zur besseren Unterscheidung als Ablaufseitenwandung22 bezeichnet wird. Die angeschäumte Ablaufrinne21 weist eine Rinnenwandung23 auf, deren Querschnittsform der Querschnittsform des Rinnenprofils100 entspricht, und einen sich an die Rinnenwandung23 im wesentlichen senkrecht anschließenden, umlaufenden Rinnenflansch24 mit zwei sich gegenüberliegenden, vorzugsweise zueinander parallelen, Flanschlängsseiten25 ,26 und zwei sich gegenüberliegenden, vorzugsweise senkrecht zu den Flanschlängsseiten25 ,26 angeordneten, Flanschstirnseiten27 ,28 auf. Dabei ist die Rinnenwandung23 fest mit der Hartschaumstoff-Schicht11 des Duschbodenelements1 im Bereich einer Rinnenprofiloberseite102 verbunden. Der Rinnenflansch24 ist zweckmäßigerweise in Bezug zur Oberseite10 überstehend angeordnet, wobei eine Flanschunterseite29 auf der Oberseite10 , insbesondere abdichtend, aufliegt. Der Betrag des Überstands des Rinnenflansches24 von der Oberseite10 entspricht dabei der Höhe der auf die Oberseite10 aufzubringenden Duschtasse15 , so dass eine Flanschoberseite30 in einer Ebene mit einer Duschtassenoberfläche16 angeordnet ist. Des Weiteren ist die Folie12 im Bereich der Rinnenwandung23 und des Rinnenflansches24 zweckmäßigerweise ausgespart, um eine direkte, feste Verbindung von einer Rinnenaußenwandung31 bzw. der Flanschunerseite29 mit der Hartschaumstoff-Schicht11 zu erzielen. - Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist der Rinnenflansch
24 derart in das Duschbodenelement1 integriert, dass die Flanschoberseite30 mit der Folie12 überzogen, zweckmäßigerweise überklebt, ist, wobei die Folie12 bis zur Rinnenwandung23 verläuft und mit dieser abschließt (7b ). In diesem Fall ist die Rinnenwandung23 nach oben über die Flanschoberseite30 um den Betrag der Höhe der Duschtasse15 überstehend ausgebildet, so dass eine umlaufende Rinnenanschlagkante101 entsteht. Diese Gestaltung der Ablaufrinne21 wird z.B. durch einfaches Biegen der aus Blech bestehenden Ablaufrinne21 erreicht (7b ). - Bei dieser Ausführungsform wird die Duschtasse
15 direkt auf die mit der Folie12 bedeckte Flanschoberseite30 bis zur Rinnenanschlagkante101 hin verlegt. Vorteilhaft dabei ist die verbesserte feste und dauerhafte Integration des Rinnenflansches24 in das Duschbodenelement1 zwischen der Hartschaustoffschicht11 und der Folie12 . - Hier erweist sich wieder die Verwendung von geschlossenzelligem PUR als besonders vorteilhaft, da die Hartschaumstoff-Schicht
11 aufgrund des Einschäumens der Ablaufrinne21 nicht ausgefräst, sondern unbearbeitet und somit vollkommen wasserdicht ist, so dass kein Kriechwasser im Bereich der Ablaufrinne21 durch das Duschbodenelement1 durchdringen kann. - Wie oben bereits erläutert ist die Ablaufrinne
21 längs der Ablaufseitenwandung22 angeordnet. Bei dem üblicherweise wandnahen Einbau einer bodengleichen Dusche mit dem erfindungsgemäßen Duschbodenelement1 ist die Ablaufseitenwandung22 dabei zweckmäßigerweise wandnah angeordnet. Der Abstand der der Ablaufsei tenwandung22 zugewandten Flanschlängsseite25 von der Ablaufseitenwandung22 beträgt dabei vorzugsweise 0 bis 35 mm, bevorzugt 15 bis 20 mm. Insbesondere ist der Abstand derart bemessen, dass zwischen der Flanschlängsseite25 und der sich anschließenden Nasszellenwand lediglich eine Silikonnaht zur Abdichtung und keine Duschtasse15 mehr vorgesehen ist. Die Abdichtung zwischen dem Duschbodenelement1 und der Nasszellenwand wird dann noch verbessert, wenn, wie oben bereits erläutert, die Folie12 über die Ablaufseitenwandung22 übersteht und nach oben parallel zur Nasszellenwand geklappt wird. - Der Abstand von den Flanschstirnseiten
27 ,28 zu den jeweiligen nächstgelegenen Seitenwandungen6 ,4 beträgt vorzugsweise 0 bis 35 mm, bevorzugt 15 bis 20 mm. - Bei der Ausführungsform des Duschbodenelements
1 mit der angeschäumten Ablaufrinne21 ist der Ablauf7 nicht mittig in Bezug zur plattenförmigen Erstreckung des Duschbodenelements1 , sondern unterhalb der Ablaufrinne21 und insbesondere mittig in Bezug zu dieser angeordnet. Dabei weist die Ablaufrinne21 eine durchgehende Ablauföffnung32 auf, die fluchtend und koaxial zum Ablauf7 und über dem Ablauf7 angeordnet ist. Infolgedessen weist auch die Oberseite10 des Duschbodenelements1 kein Kreuzgefälle, sondern ein Gefälle in Richtung der Ablaufrinne21 auf, damit das Duschwasser in Richtung der Ablaufrinne21 abfließt. Insbesondere ist die Oberseite10 des Duschbodenelements1 eben ausgeführt, wobei die Höhe bzw. Dicke des Duschbodenelements1 von der der Ablaufseitenwandung22 gegenüberliegenden Seitenwandung5 zur Ablaufrinne21 kontinuierlich abnimmt. Die Ablaufrinne21 selber weist vorzugsweise ebenfalls ein Gefälle in Richtung der Ablauföffnung32 auf. - Des Weiteren ist an der Ablauföffnung
32 der Ablaufrinne21 koaxial zu dieser ein rohrförmiger Ablaufstutzen33 angeformt, insbesondere angeschweißt oder angezogen. Dieser Ablaufstutzen33 ersetzt das bei der ersten Ausführungsform des Duschbodenele ments1 einzuschraubende Ablauftopfoberteil und weist an seiner Stutzenaußenseite34 einen umlaufenden, elastischen Dichtungsring35 , vorzugsweise mit Lamellen36 , auf. Zweckmäßigerweise besteht der Ablaufstutzen33 aus Edelstahl und/oder Polypropylen. Der Dichtungsring35 stellt die Verbindung zu einem Ablauftopfunterteil her, worauf später näher eingegangen wird. - Bei der Ausführungsform des Duschbodenelements
1 ohne eingeschäumte Ablaufrinne21 (7c ) ist der Ablaufstutzen33 direkt am Ablauf7 des Duschbodenelements1 angeschäumt (nicht dargestellt). Zudem ist eine Rinnenprofiloberseite102 des eingeformten Rinnenprofils100 vorzugsweise ebenfalls mit der Folie12 überzogen. In das rechteckige Rinnenprofil100 ist dann lediglich ein im Querschnitt U-förmiger Rosthalterahmen bzw. Rinnenrahmen103 eingesetzt, der eine aus einem umlaufendem und im Querschnitt L-förmigen Profil bestehende Rahmenwandung109 mit einem längsgeschlitzten Rahmenboden104 aufweist. Nach einer weiteren Ausführungsform weist der Rahmenboden eine durchgehende Ablauföffnung anstelle des Schlitzes110 auf (nicht dargestellt). Dabei sind der Durchmesser der Ablauföffnung und die Breite des Schlitzes110 zweckmäßigerweise größer als der Durchmesser des Ablaufs7 . Der Rahmenboden104 liegt dabei auf einem Rinnenprofilboden105 auf und ist mit diesem fest verbunden, z.B. verklebt. Sich senkrecht an den Rahmenboden104 anschließende Seitenwandungen106 des Rinnenrahmens103 sind parallel zu Rinnenprofilseitenwandungen107 angeordnet und um den Betrag der Höhe der Duschtasse15 über die Oberseite10 des Duschbodenelements1 überstehend angeordnet, um wiederum als Anschlag beim Verlegen der Duschtasse15 zu dienen. Auf den Rinnenrahmen103 wird dann der Rinnenrost (nicht dargestellt) aufgelegt. - Zweckmäßigerweise sind das Rinnenprofil
100 und der Rinnenrahmen103 zudem derart bemessen, dass der Rinnenrahmen103 mit etwas Spiel in dem Rinnenprofil100 seitlich verschiebbar ist. Dies erleichtert das Verlegen der Duschtasse15 erheblich, da die Lage des Rinnenrahmens103 an das Fliesenraster angepasst werden kann und somit ein Ablängen der Fliesen entfallen kann und wird durch die größere Breite des Schlitzes110 im vergleich zum Ablauf7 ermöglicht. Der zwischen den Rinnenprofilseitenwandungen107 und den längeren Schenkel106 des Rinnenrahmens103 vorhandene Hohlraum108 wird dann z.B. mit Kunstharz oder dergleichen aufgefüllt, so dass der Rinnenrahmen103 in dem Rinnenprofil100 fixiert wird. - Eine derartige Gestaltung des Duschbodenelements
1 ohne zusätzliche Ablaufrinne21 ist aufgrund der unbearbeiteten und dadurch dichten Oberflächenstruktur der, insbesondere geschlossenzelligen, Hartschaumstoffschicht10 möglich. - Das erfindungsgemäße Trägerelement
37 (8 –10 ,13 ) weist eine Gitterstruktur mit zueinander kreuzweise und zweckmäßigerweise senkrecht angeordneten Gitterstreben38 auf, wobei die Gitterstreben38 fest miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt sind. Erfindungsgemäß bestehen die Gitterstreben38 demnach aus Metall, insbesondere aus Stahl und/oder Edelstahl und/oder Aluminium. Zudem weisen zumindest einige der Gitterstreben38 jeweils eine ebene Strebenoberseite38a auf und sind derart miteinander verbunden, dass die Strebenoberseiten38a fluchtend zueinander angeordnet sind und somit eine ebene Auflagefläche bilden bzw. eine Auflageebene39 für ein plattenförmiges Duschbodenelement1 aufspannen. Dazu weisen die Gitterstreben38 vorzugsweise ein hohles Vierkantprofil oder ein U-Profil (nicht dargestellt) auf, wobei beim U-Profil die Gitterstreben38 derart angeordnet sind, dass die Stege des U-Profils jeweils der Strebenoberseite38a entsprechen. Des Weiteren weist das Trägerelement37 , vorzugsweise quaderförmige, insbesondere quadratische, Gitterfreiräume73 auf, die von jeweils vier sich paarweise kreuzenden Gitterstreben38 begrenzt bzw. festgelegt werden. - Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird die ebene Auflageebene
39 z.B. dadurch erzielt, dass das Trägerelement37 einen geschlossenen, vorzugsweise quadratischen, Außenrahmen48 mit zwei durchgehenden, zueinander parallelen, längeren Außenrahmenstreben41 und zwei durchgehenden, zueinander parallelen und zu den längeren Außenrahmenstreben41 senkrecht angeordneten kürzeren Außenrahmenstreben40 aufweist, wobei die beiden kürzeren Außenrahmenstreben40 jeweils mit ihren Strebenstirnseiten42 an inneren Strebenseitenwandungen43 der beiden längeren Außenrahmenstreben41 anliegen und dort angeschweißt sind. Dabei sind die Abmessungen der längeren und kürzeren Außenrahmenstreben40 ,41 so gewählt, dass das Trägerelement37 einen der Bodenaussparung und infolgedessen dem Duschbodenelement1 entsprechenden Umriss, vorzugsweise also einen quadratischen Umriss hat. - Außerdem weist das Trägerelement
37 ein Innengitter85 mit mindestens zwei, vorzugsweise zwei bis vier durchgehenden Kreuzstreben bzw. Innenstreben44 auf, die zu den kürzeren Außenrahmenstreben40 parallel ausgerichtet sind und dieselbe Länge wie die kürzeren Außenrahmenstreben40 aufweisen, so dass sie ebenfalls mit ihren Strebenstirnseiten42 an den an inneren Strebenseitenwandungen43 der beiden längeren Außenrahmenstreben41 anliegen und mit diesen verschweißt sind. - Zudem sind mindestens zwei, vorzugsweise zwei bis vier unterbrochene Kreuzstreben bzw. Innenstreben
45 vorhanden, die kreuzweise senkrecht zu den durchgehenden Innenstreben44 angeordnet sind und aus mehreren Innenstrebenabschnitten46 bestehen. Die Innenstrebenabschnitte46 weisen jeweils zwei Innenstrebenabschnittstirnseiten47 auf, mit denen sie je nach Lage an den Strebenseitenwandungen43 der durchgehenden Innenstreben44 bzw. der längeren Außenrahmenstreben41 verschweißt sind. - Diese spezielle Gestaltung des Trägerelements
37 ist jedoch nur beispielhaft. Jegliche Möglichkeit, die Gitterstreben38 miteinander zu verbinden, so dass sie mit ihren Strebenoberseiten38a eine Auflageebene39 bilden, liegt im Rahmen der Erfindung. Zudem müssen nicht alle Strebenoberseiten38a die Auflageebene39 aufspannen. Beispielsweise können alle Innenstreben durchgehend sein und sich kreuzweise überlappend angeordnet sein, wobei nur die oberen Innenstreben mit ihren Strebenoberseiten38a die Auflageebene39 mit aufspannen. - Erfindungsgemäß weist das Trägerelement
37 außerdem mindestens drei, vorzugsweise drei bis fünf Stellfüße49 auf, mittels derer das Trägerelement37 , vorzugsweise von oben, stufenlos höhenverstellbar ist (8 –13 ). Dabei erstrecken sich die Stellfüße49 senkrecht zu den Gitterstreben38 und einer Gitterunterseite70 und über die Gitterunterseite70 hinaus. Wesentlich ist, dass die Stellfüße49 nicht über die Auflageebene39 hinaus ragen. Vorzugsweise bestehen die Stellfüße49 ebenfalls aus Metall, bevorzugt Stahl und/oder Edelstahl und/oder Aluminium. - Die Stellfüße
49 (11 und12 ) bestehen im Wesentlichen jeweils aus einem Stellfußoberteil60 und einem Stellfußunterteil51 , wobei Stellfußoberteil60 und Stellfußunterteil50 teleskopierend miteinander in Verbindung stehen. - Dazu weist das Stellfußunterteil
50 ein z.B. zylinderrohrförmiges oder vierkantrohrförmiges Teleskopinnenrohr bzw. Stellfußunterteilrohr51 mit einer vertikal ausgerichteten Innenrohrachse52 auf. Unterseitig an das Teleskopinnenrohr51 schließt sich eine, vorzugsweise quaderförmige, Stellfußplatte53 an, die mit dem Teleskopinnenrohr51 fest verbunden, vorzugsweise verschweißt ist und eine verbreiterte Stellfläche darstellt. In der Stellfußplatte53 ist zweckmäßigerweise eine Langlochbohrung54 vorgesehen, die zur Befestigung des jeweiligen Stellfußes49 an dem Grund der Bodenaussparung mittels einer Schraube und einem Dübel dient (nicht dargestellt). Zur Trittschalldämpfung ist dabei zweckmäßigerweise eine Kunststoff- bzw. Gummischeibe zwischen der Stellfußplatte53 und dem Grund der Bodenaussparung vorgesehen (nicht dargestellt). - Oberseitig weist das Teleskopinnenrohr
51 einen nach innen in Richtung der Innenrohrachse52 eingezogenen Bund55 (11 ) auf, der seinerseits eine zur Innenrohrachse52 koaxial angeordnete Schraubenaussparung56 aufweist, die mit einem Innengewinde57 versehen ist. In das Innengewinde57 ist eine an sich bekannte Zylinderkopfschraube58 eingeschraubt. Alternativ dazu ist das Innengewinde57 direkt in das Teleskopinnenrohr51 eingebracht, so dass kein Bund55 mehr vorhanden ist (12 ). - Das Stellfußoberteil
60 weist ein z.B. ebenfalls zylinderrohrförmiges oder vierkantrohrförmiges Teleskopaußenrohr61 mit einer Außenrohrachse62 auf, wobei das Teleskopaußenrohr61 und das Teleskopinnenrohr51 bezüglich ihrer Achsen52 ,62 koaxial zueinander und sich gegenseitig abstützend und aneinander gleitend angeordnet sind. - Oberseitig weist das Stellfußoberteil
60 Mittel zur Aufnahme eines Zylinderschraubenkopfes63 der Zylinderkopfschraube58 auf, mit denen der Zylinderschraubenkopf63 um eine Schraubenachse64 frei drehbar und unverschieblich mit dem Stellfußoberteil60 verbunden ist. Beispielsweise weist das Teleskopaußenrohr61 dazu oberseitig einen in Richtung der Außenrohrachse62 eingezogenen Sicherungsbund65 auf (11 ), der eine, vorzugsweise zylindrische, Durchgriffsaussparung66 für Werkzeug, insbesondere für einen Inbusschlüssel aufweist. Der Durchmesser der Durchgriffsaussparung66 und der Sicherungsbund65 sind dabei derart bemessen, dass sich die Zylinderkopfschraube58 mit einer Schraubenkopfoberseite68a am Sicherungsbund65 abstützt, so dass die Zylinderkopfschraube58 gegen Herausfallen nach oben gesichert ist. Um die Zylinderkopfschraube58 auch gegen Herausfallen nach unten zu sichern ist z.B. ein Sicherungsring67 innerhalb des Teleskopaußenrohres61 vorgesehen, an dem sich die Zylinderkopfschraube58 mit einer Schraubenkopfunterseite68 abstützt. Der Sicherungsring67 ist in einer umlaufenden Nut67a angeordnet, die in eine Innenwandung71 des Teleskopaußenrohres61 eingebracht ist. - Nach einer weiteren Ausführungsform (
12 ) ist anstelle des Sicherungsbundes65 ein auf das Teleskopaußenrohr61 aufgeschraubter Deckel69 vorgesehen, der ebenfalls eine entsprechende Durchgriffsaussparung66 aufweist und anstelle des Sicherungsringes67 ist ein Stufenabsatz70 in die Innenwandung71 des Teleskopaußenrohres61 eingebracht. - Um das Stellfußoberteil
60 fest mit dem Trägerelement37 zu verbinden, sind die Stellfüße49 jeweils in einem Eckbereich74 einer der Gitterfreiräume73 angeordnet und dort mit Außenwandungen72 des Teleskopaußenrohres61 an den beiden Strebenseitenwandungen43 von zwei sich kreuzenden Gitterstreben38 angeschweißt. - Die Stellfußplatten
53 sind im montierten Zustand des Trägerelements37 derart gedreht, dass sie sich in vertikaler Richtung gesehen innerhalb des Grundrisses des Trägerelements37 befinden, so dass sie innerhalb der Bodenaussparung angeordnet sind. - Eine besonders bevorzugte Verteilung der Stellfüße
49 über das Trägerelement37 ist in8 zu erkennen. Wie bereits oben erläutert sind mindestens drei Stellfüße49 zur statisch bestimmten Lagerung vorgesehen. Diese drei Stellfüße49 sind in jeweils einem Eckbereich74 eines Gitterfreiraumes73 angeordnet, der jeweils dadurch gebildet wird, das eine längere Außenrahmenstrebe41 und eine kürzere Außenrahmenstrebe40 aufeinander stoßen. Durch Verstellung dieser drei Stellfüße49 kann das Trägerelement37 genau ausgerichtet werden. - Die weiteren drei Stellfüße
49 dienen lediglich noch dazu, die gesamte Kraft, die auf die Stellfüße49 wirkt, zu verteilen und zusätzlich an Stellen zu stabilisieren, an denen Einzel kräfte eingeleitet werden. Beispielsweise sind zwei Stellfüße49 in zwei sich gegenüberliegenden Eckbereichen74 eines mittigen Gitterfreiraums73 angeordnet, da der mittige Gitterfreiraum73 üblicherweise das Ablauftopfunterteil aufnimmt, worauf später näher eingegangen wird. Des Weiteren ist ein zusätzlicher Stellfuß49 in dem Bereich angeordnet, wo das Abflussrohr entlang läuft. - Des Weiteren weist das Trägerelement
37 Mittel zur, vorzugsweise drehbaren, Lagerung des Ablauftopfunterteils87 (in10 angedeutet) auf. Dabei handelt es sich beispielsweise um mindestens drei, vorzugsweise vier plattenförmige und zweckmäßigerweise gestuft ausgebildete Laschen bzw. Lappen76 , die jeweils mit einer der Gitterstreben38 , die einen Gitterfreiraum73 , im folgenden Ablauffreiraum75 genannt, begrenzen, fest verbunden sind. Dabei ragen die Lappen76 in den Ablauffreiraum75 hinein und erstrecken sich vorzugsweise senkrecht zu den Gitterstreben38 . Die Lappen76 bestehen wie die Gitterstreben38 zweckmäßigerweise aus Metall, bevorzugt Stahl und/oder Edelstahl und sind mit einer Lappenoberseite79 an eine Gitterstrebenunterseite78 der Gitterstreben38 des Ablauffreiraums75 angeschweißt. - Zur Lagerung eines Duschbodenelements
1 mit mittigem Ablauf7 ist der Ablauffreiraum75 ebenfalls mittig angeordnet und die Lappen76 sind an den Ablauffreiraum75 begrenzenden durchgehenden Innenstreben44 und unterbrochenen Innenstreben45 befestigt (8 ). Für die Aufnahme eines Duschbodenelements1 mit einer wandnah angeordneten Ablaufrinne21 , bei der die Ablauföffnung32 mittig in Bezug zur Längserstreckung der Ablaufrinne21 angeordnet ist, ist der Ablauffreiraum75 am Rand des Trägerelements37 und mittig in Bezug zur Erstreckung einer der Außenrahmenstreben40 ,41 angeordnet (13 ). Demgemäß sind die Lappen76 an den Innenstreben44 ,45 und einer der Außenrahmenstreben40 ,41 befestigt, die den Ablauffreiraum75 in diesem Fall begrenzen. - Die Lappen
76 dienen wie bereits erwähnt zur Aufnahme des Ablauftopfunterteils87 , insbesondere dessen Lagerungsflansches86 . Zur Fixierung des Lagerungsflansches86 weisen die Lappen76 von der Lappenoberseite79 vorstehende Fixierungselemente bzw. -nasen80 auf. An den Fixierungselementen80 liegt das montierte Ablauftopfunterteil87 mit einer umlaufenden Lagerungsflanschaußenkante90 (in8 gestrichelt angedeutet) des Lagerungsflansches86 an und ist dadurch seitlich und nach unten hin unverschieblich gelagert. Die Fixierungselemente80 stehen dabei höchstens bis zur Auflageebene39 von der Lappenoberseite79 ab. Des weiteren ist die Höhe der Lappenoberseite79 so bemessen, dass eine Flanschoberfläche88 des Lagerungsflansches86 des Ablauftopfunterteils87 im Wesentlichen in einer koplanar zur Auflageebene39 des Trägerelements37 ist, um eine ausreichende Dichtung zwischen dem Duschbodenelement1 und dem Lagerungsflansch86 zu gewährleisten, worauf später näher eingegangen wird. - Ist die Lagerungsflanschaußenkante
90 zylindrisch ausgeführt, sind die Fixierungselemente80 folglich auf einer Kreisbahn angeordnet, deren Mittelpunkt vorzugsweise auf einer vertikalen Freiraumachse77 des Ablauffreiraums75 liegt. In diesem Fall ist das zylindrische Ablauftopfunterteil87 mit seiner Unterteilachse89 koaxial zur Freiraumachse77 und ebenfalls seitlich und nach unten hin unverschieblich, aber auch drehbar um die Freiraumachse77 gelagert. Dies ist besonders vorteilhaft, da das Ablauftopfunterteil87 beliebig ausgerichtet werden kann. - Nach einer bevorzugten Ausführungsform (nicht dargestellt) weisen die Lappen
76 jeweils eine Bohrung auf, in denen ein zylindrischer Stift oder dergleichen eingesteckt ist. Zweckmäßigerweise liegen dann vertikale Bohrungsachsen der Bohrungen auf einer Kreisbahn, deren Mittelpunkt auf der Freiraumachse77 des Ablauffreiraums75 liegt. - Selbstverständlich liegt es auch im Rahmen der Erfindung lediglich drei Lappen zur Halterung des Ablauftopfunterteils
87 vorzusehen. Außerdem sind vorzugsweise mehrere Bohrungen an den Lappen76 vorgesehen, wobei zur drehbaren Lagerung die vertikalen Bohrungsachsen zusammengehöriger Bohrungen auf jeweils einer Kreisbahn liegen und die Kreisbahnen zueinander konzentrisch sind und unterschiedliche Radien aufweisen, so dass Ablauftöpfe verschiedner Größe aufgenommen werden können. - Im Folgenden wird die Montage eines Unterbaus für eine bodengleiche Dusche, bestehend aus einem Duschbodenelement
1 mit mittigem Ablauf7 und einem erfindungsgemäßen Trägerelement37 näher erläutert:
Dabei wird zunächst in eine vorhandene Bodenaussparung in einer Nasszelle das Trägerelement37 eingesetzt. Dabei werden die Stellfußplatten53 auf den Grund der Bodenaussparung aufgesetzt, wie gewünscht ausgerichtet und gegebenenfalls mit dem Grund unter Zwischenlegung einer geeigneten Trittschalldämpfung verschraubt. Danach wird die Höhe der Auflageebene39 des Trägergestells37 mittels Drehen der einzelnen Zylinderkopfschrauben58 der Stellfüße49 eingestellt und die Auflageebene39 dabei exakt horizontal ausgerichtet. Als nächstes wird das Ablauftopfunterteil mit seinem Flansch in die Lappen76 des mittleren Gitterfreiraums73 zwischen die Fixierungselemente80 eingehängt. Das Ablauftopf unterteil hängt nun frei um seine Unterteilachse89 drehbar auf den Lappen76 . Nun wird das Abflussrohr an einen entsprechenden am Ablauftopfunterteil87 vorgesehenen Anschlussstutzen angeschlossen. Dies ist mit dem erfindungsgemäßen Trägerelement37 besonders einfach möglich, da das Abflussrohr durch die Gitterfreiräume73 leicht zugänglich ist und das drehbar eingehängte Ablauftopfunterteil87 leicht ausgerichtet werden kann. Vorteilhaft ist auch, dass keine zusätzliche Nut im Boden für das waagrechte Abflussrohr notwendig ist, da genug Platz unterhalb des Trägerelements37 vorhan den ist, so dass das Abflussrohr im Prinzip in jeder beliebigen Richtung unterhalb des Trägerelements37 verlaufen kann, wodurch die Montage weiter erheblich flexibler und einfacher wird. - Nach dem Anschluss des Abflussrohres wird das Duschbodenelement
1 mit seiner ebenen Unterseite2 auf die ebene und horizontal ausgerichtete Auflageebene39 des Trägerelements37 aufgelegt, so dass die glatte Unterseite2 oder gegebenenfalls die Dichtungsplatte19 mit ihrer Dichtungsplattenunterseite20 an einem elastischen Dichtungsring (nicht dargestellt), der am Lagerungsflansch86 des Ablauftopfunterteils87 vorgesehen ist, dichtend anliegt. - Um das Duschbodenelement
1 und das Trägerelement37 miteinander lösbar zu verbinden, sind in die Unterseite2 des Duschbodenelements1 , Arretierungslöcher81 eingebracht. Diese Arretierungslöcher81 weisen einen, zumindest abschnittsweise, konischen, sich nach oben in Richtung der Oberseite10 hin verjüngenden Querschnitt auf. Vorzugsweise sind dabei vier Arretierungslöcher81 vorgesehen, die jeweils in der Nähe einer Eckkante82 des Duschbodenelements1 angeordnet sind. - Das Trägerelement
37 weist dementsprechend zu den Arretierungslöchern81 korrespondierende Arretierungszapfen83 auf, die an die Auflageebene39 angeformt sind und von dieser abstehen. Die Arretierungszapfen83 weisen im Wesentlichen die Negativform der Arretierungslöcher81 auf, so dass beim Auflegen des Duschbodenelements1 auf das Trägerelement37 die Arretierungszapfen83 in die Arretierungslöcher81 eingreifen und dort aufgrund des konischen Querschnitts geklemmt werden. - Vorteilhaft bei dieser lösbaren Steck- und Klemmverbindung von Duschbodenelement
1 und Trägerelement37 ist, dass, sollte nach dem Auflegen des Duschbodenelements1 die Höhe wider Erwarten nicht ganz passen, die klemmende Verbindung von Arretierungszapfen81 und Arretierungslöchern83 einfach durch Anheben des sehr leichten Duschbodenelements1 gelöst werden kann und die Höhe mittels Drehen der Zylinderkopfschrauben58 nachgestellt werden kann. - Nachdem das Duschbodenelement
1 richtig ausgerichtet ist, wird das Ablauftopfoberteil durch den Ablauf7 durchgeführt und in das Ablauftopfunterteil87 eingeschraubt. Dabei stützt sich das Ablauftopfoberteil an dem kegelförmigen Abschnitt9 des Ablaufs7 ab und presst die glatte Unterseite2 des Duschbodenelements1 bzw. die ebene Unterseite20 der Dichtungsplatte19 noch weiter an den am Flansch86 des Ablauftopfunterteils87 vorgesehenen Dichtungsring. Zweckmäßigerweise ist auch zwischen Ablauftopfoberteil und Ablauftopfunterteil87 eine Gummiringdichtung oder dergleichen vorgesehen. - Zum Schluss wird dann ein passender Rost auf das Ablauftopfoberteil aufgesetzt und die gewünschte Duschtasse
15 , vorzugsweise die Fliesen, mit einem geeigneten Klebemittel, z.B. Mörtel oder Fliesenkleber, auf die geneigte Oberseite10 des Duschbodenelements1 aufgebracht. - Bei der Montage eines Duschbodenelements
1 gemäß der zweiten Ausführungsform mit einer Ablaufrinne21 erfolgt die Montage im Wesentlichen analog. Allerdings wird der bereits an der Ablaufrinne21 unterseitig befestigte Ablaufstutzen33 nicht in das eingehängte Ablauftopfunterteil eingeschraubt, sondern lediglich eingeschoben. Die Abdichtung zwischen dem Ablauftopfunterteil und dem Ablaufstutzen33 erfolgt durch den Dichtungsring35 . Aufgrund einer konstruktiv vorgesehenen Steck- bzw. Überlappungs- bzw. Dichtlänge von ca. 20–30 mm wird auch bei dieser sehr einfachen Konstruktion die Dichtheit gewährleistet. - Bei einer nicht dargestellten weiteren Ausführungsform mit mittig angeordnetem Ablauf
7 ist anstelle des Ablauftopfoberteils an das Duschbodenelement1 ebenfalls wie bei der Ablaufrinne ein Ablaufstutzen33 angeformt, der lediglich in das Ablauftopfunterteil87 eingeschoben und über einen am Ablauftopfoberteil vorgesehenen Dichtungsring abgedichtet. - Durch die gitterartige Ausführung des erfindungsgemäßen Trägerelements mit den stufenlos von oben höhenverstellbaren Stellfüßen wird ein synergistischer Effekt erzielt. Zum einen wird die Montage des erfindungsgemäßen Unterbaus erheblich vereinfacht, da Unebenheiten im Boden einfach durch Einstellen der Stellfüße ausgeglichen werden können und die Höhe des gesamten Unterbaus direkt auf der Baustelle exakt an die erforderliche Höhe angepasst werden kann. Des weiteren wird eine hohe Flexibilität bei der Montage und dem Anschluss des Ablauftopfes an ein waagrecht verlaufendes Abflussrohr erreicht, da das Abflussrohr unterhalb des Trägerelements aufgrund des Abstandes zum Grund der Bodenaussparung beliebig ausgerichtet sein kann und durch die Gitterfreiräume auch nach Aufstellen des Trägergestells zugänglich ist. Zusammen mit der drehbaren Anordnung des Ablauftopfes wird die Montage dadurch erheblich vereinfacht.
- Auch ist die Geometrie des Trägerelements aus den miteinander verschweißten Metallstreben flexibel anpassbar an verschiedene Anforderungen, ohne dass dabei hohe Kosten anfallen. Es sind keine Formen zur Herstellung des Trägerelements notwendig, die dann jedes Mal bei Änderung der Geometrie erneuert werden müssten. Infolgedessen kann die Außenkontur des Trägerelements einen beliebigen Verlauf aufweisen, z.B. auch rund oder dreieckig sein. Dazu müssten lediglich die Gitterstreben entsprechend abgelängt und/oder gebogen werden.
- Durch die feste Verbindung des Stellfußoberteils mit dem Trägerelement und die teleskopartige, stufenlos verstellbare Verbindung von Stellfußoberteil und Stellfußunterteil mittels der Zylinderkopf schraube ist die Höhe des Trägerelements, stufenlos in einfacher Art und Weise durch Drehung der Zylinderkopfschraube von oben einstellbar, ohne dass dabei das Stellfußunterteil und das Stellfußoberteil eine relative Drehbewegung zueinander ausführen. Stellfußunterteil und Stellfußoberteil führen ledig lich eine Relativbewegung zueinander in vertikaler Richtung der Achsen aus, sie teleskopieren. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Stellfußplatten gleich zu Anfang der Montage einer bodengleichen Dusche bereits auf dem Grund der Bodenaussparung ausgerichtet und an diesem fest geschraubt werden können, so dass das Trägerelement gleich von Anfang an fest steht und trotzdem noch höhenverstellbar ist. Die beschriebenen Ausführungsformen der Stellfüße sind jedoch lediglich beispielhaft. Im Rahmen der Erfindung liegt es selbstverständlich auch, Stellfußober- und -unterteil von der Seite her in der Höhe zu justieren, da die Stellfüße durch die Gitterfreiräume auch von der Seite her zugänglich sind. Die Höhenjustierung kann beispielsweise mittels einer Klemmschraube oder dergleichen erfolgen.
- Zudem können die Stellfüße im Prinzip an jeder beliebigen Stelle des Trägerelements angeschweißt werden, ohne das dafür Löcher in das Trägerelement gebohrt und Buchsen gesetzt werden müssen.
- Das Duschbodenelement aus Hartschaumstoff ist aufgrund seiner geringen Dichte leicht handhabbar und weist trotzdem sehr gute Festigkeitseigenschaften auf, so dass es insbesondere in Kombination mit dem erfindungsgemäßen Trägergestell verwendet werden kann, ohne dass das Material durch die Metallstreben beschädigt, z.B. eingedellt wird. Eine zusätzliche Bewehrung der Unterseite ist nicht notwendig.
- Des Weiteren ist das Duschbodenelement sehr einfach aufgebaut und dadurch einfach und schnell herstellbar, da sowohl die Folie als auch die Ablaufrinne direkt beim Herstellen des Duschbodenelements angeschäumt werden. Die daraus resultierende feste, praktisch unlösbare Verbindung von der Hartschaumstoff-Schicht mit der Folie bewirkt, dass die Folie gleichzeitig als Dichtungs-, Bewehrungs-, Rissüberbrückungs- und Klebevermittlungsschicht dient, auf die die Fliesen direkt aufgebracht werden können und dauerhaft ohne Rissbildung an dieser haf ten.
- Zudem treten vor allem bei Verwendung von geschlossenzelligem Hartschaumstoff keinerlei Dichtungsprobleme mehr auf, da die unbearbeiteten Oberflächen des Duschbodenelements an sich schon wasserundurchlässig sind. Auch auf die zusätzliche, ringförmige Dichtungsplatte kann aufgrund der glatten Unterseite des Duschbodenelements verzichtet werden.
- Selbstverständlich ist es auch möglich, das Duschbodenelement mit einem an sich bekannten, umlaufenden Ablaufsystem auszuführen (nicht dargestellt), bei dem oberseitig in das Duschbodenelement eine umlaufende Rinne eingebracht ist, die in den Ablauf mündet.
Claims (45)
- Trägerelement (
37 ) für ein plattenförmiges Duschbodenelement einer bodengleichen Dusche, insbesondere für ein plattenförmiges Duschbodenelement (1 ) für bodengleiche Duschen aufweisend eine, insbesondere ebene, Unterseite (2 ), eine der Unterseite (2 ) gegenüberliegende Oberseite (10 ) und einen von der Oberseite (10 ) zur Unterseite (2 ) durchgehenden Ablauf (7 ), wobei die Oberseite (10 ) derart konturiert ist, dass Duschwasser in Richtung des Ablaufs (7 ) abfließt, und wobei das Duschbodenelement (1 ) eine, vorzugsweise geschäumte, Hartschaumstoff-Schicht (11 ) aufweist, die zumindest oberseitig eine wasserundurchlässige und elastisch rückverformbare Folie (12 ), die beidseitig mit einem, insbesondere textilen, Flächengebilde (13 ) beschichtet ist, aufweist, und wobei die Folie (12 ) an die Hartschaumstoff-Schicht (11 ) angeschäumt ist, wobei das Trägerelement (37 ) mehrere zueinander kreuzweise angeordnete und miteinander in fester Verbindung stehende Gitterstreben (38 ) aus Metall aufweist, die oberseitig eine Auflageebene (39 ) für das Duschbodenelement (1 ) aufspannen, wobei das Trägerelement (37 ) höhenverstellbare Stellfüße (49 ) zum Aufstellen des Trägerelements (37 ) auf einem Grund einer in einem Nasszellenboden vorgesehenen Bodenaussparung aufweist, die mit dem Trägerelement (37 ) fest verbunden sind und über die das Trägerelement (37 ), insbesondere von oben her, stufenlos höhenverstellbar ist. - Trägerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellfüße (
49 ) aus einem Stellfußoberteil (60 ) und ei nem Stellfußunterteil (50 ) bestehen, die miteinander teleskopierend in Verbindung stehen. - Trägerelement nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterstreben (
38 ) aus Stahl und/oder Edelstahl und/oder Aluminium bestehen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterstreben (
38 ) miteinander verschweißt sind. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterstreben (
38 ) jeweils eine ebene Strebenoberseite (38a ) aufweisen, wobei die Strebenoberseiten (38a ) der einzelnen Gitterstreben (38 ) fluchtend zueinander angeordnet sind und die Auflageebene (39 ) aufspannen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gitterstreben (
38 ) ein hohles Vierkantprofil oder ein U-Profil aufweisen, wobei beim U-Profil die Gitterstreben (38 ) zweckmäßigerweise derart angeordnet sind, dass Stege des U-Profils jeweils der Strebenoberseite (38a ) entsprechen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
37 ), vorzugsweise quaderförmige, insbe sondere quadratische, Gitterfreiräume (73 ) aufweist, die von jeweils vier sich paarweise kreuzenden Gitterstreben (38 ) begrenzt werden. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
37 ) einen geschlossenen, vorzugsweise quadratischen, Außenrahmen (48 ) aufweist. - Trägerelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Außenrahmen (
48 ) zwei durchgehende, zueinander parallele, längere Außenrahmenstreben (41 ) und zwei durchgehende, zueinander parallele und zu den längeren Außenrahmenstreben (41 ) senkrecht angeordnete kürzere Außenrahmenstreben (40 ) aufweist, wobei die beiden kürzeren Außenrahmenstreben (40 ) jeweils mit ihren Strebenstirnseiten (42 ) an inneren Strebenseitenwandungen (43 ) der beiden längeren Außenrahmenstreben (41 ) anliegen und mit diesen in fester Verbindung stehen. - Trägerelement nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
37 ) ein Innengitter (85 ) aufweist, das mindestens zwei, vorzugsweise zwei bis vier durchgehende Innenstreben (44 ) aufweist, die zu den kürzeren Außenrahmenstreben (40 ) parallel ausgerichtet sind und zweckmäßigerweise dieselbe Länge wie die kürzeren Außenrahmenstreben (40 ) aufweisen und mit ihren Strebenstirnseiten (42 ) an den inneren Strebenseitenwandungen (43 ) der beiden längeren Außenrahmenstreben (41 ) anliegen und mit diesen in fester Verbindung stehen. - Trägerelement nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Innengitter (
85 ) mindestens zwei, vorzugsweise zwei bis vier unterbrochene Innenstreben (45 ) aufweist, die kreuzweise senkrecht zu den durchgehenden Innenstreben (44 ) angeordnet sind. - Trägerelement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die unterbrochenen Innenstreben (
45 ) aus mehreren Innenstrebenabschnitten (46 ) bestehen, die jeweils zwei Innenstrebenabschnittstirnseiten (47 ) aufweisen, mit denen sie je nach Lage an den Strebenseitenwandungen (43 ) der durchgehenden Innenstreben (44 ) oder der längeren Außenrahmenstreben (41 ) in fester Verbindung stehen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Stellfüße (
49 ) senkrecht zu den Gitterstreben (38 ) und einer Gitterunterseite (70 ) und über die Gitterunterseite (70 ) hinaus erstrecken und nicht über die Auflageebene (39 ) hinaus ragen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stellfüße (
49 ) aus Metall, bevorzugt Stahl und/oder Edelstahl und/oder Aluminium bestehen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass Stellfußunterteil (
50 ) ein, vorzugsweise zylinderrohrförmi ges oder vierkantrohrförmiges Teleskopinnenrohr (51 ) mit einer vertikal ausgerichteten Innenrohrachse (52 ) aufweist. - Trägerelement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich unterseitig an das Teleskopinnenrohr (
51 ) eine, vorzugsweise quaderförmige, Stellfußplatte (53 ) anschließt, die mit dem Teleskopinnenrohr (51 ) fest verbunden, vorzugsweise verschweißt ist, und die zweckmäßigerweise eine Langlochbohrung (54 ) zur Befestigung des jeweiligen Stellfußes (49 ) an dem Grund der Bodenaussparung mittels einer Schraube und einem Dübel aufweist. - Trägerelement nach Anspruch 15 und/oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Teleskopinnenrohr (
51 ) oberseitig einen nach innen in Richtung der Innenrohrachse (52 ) eingezogenen Bund (55 ) aufweist, der seinerseits eine zur Innenrohrachse (52 ) koaxial angeordnete Schraubenaussparung (56 ) aufweist, die mit einem Innengewinde (57 ) versehen ist. - Trägerelement nach Anspruch 15 und/oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Innengewinde (
57 ) direkt in das Teleskopinnenrohr (51 ) eingebracht ist. - Trägerelement nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass in das Innengewinde (
57 ) eine Zylinderkopfschraube (58 ) eingeschraubt ist. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellfußoberteil (
60 ) ein, vorzugsweise zylinderrohrförmiges oder vierkantrohrförmiges, Teleskopaußenrohr (61 ) mit einer Außenrohrachse (62 ) aufweist, wobei das Teleskopaußenrohr (61 ) und das Teleskopinnenrohr (51 ) bezüglich ihrer Achsen (52 ,62 ) koaxial zueinander und sich gegenseitig abstützend und aneinander gleitend angeordnet sind. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellfußoberteil (
60 ) oberseitig Mittel zur Aufnahme eines Zylinderschraubenkopfes (63 ) der Zylinderkopfschraube (58 ) aufweist, mittels derer der Zylinderschraubenkopf (63 ) um eine Schraubenachse (64 ) frei drehbar und unverschieblich mit dem Stellfußoberteil (60 ) in Verbindung steht. - Trägerelement nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Teleskopaußenrohr (
61 ) oberseitig einen in Richtung der Außenrohrachse (62 ) eingezogenen Sicherungsbund (65 ) aufweist, der eine, vorzugsweise zylindrische, Durchgriffsaussparung (66 ) aufweist, wobei der Durchmesser der Durchgriffsaussparung (66 ) und der Sicherungsbund (65 ) derart bemessen sind, dass sich die Zylinderkopfschraube (58 ) mit einer Schraubenkopfoberseite (68a ) am Sicherungsbund (65 ) abstützt. - Trägerelement nach Anspruch 21 und/oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb des Teleskopaußenrohres (
61 ) ein Sicherungsring (67 ) vorgesehen ist, an dem sich die Zylinderkopfschraube (58 ) mit einer Schraubenkopfunterseite (68 ) abstützt. - Trägerelement nach Anspruch 21 und/oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass auf das Teleskopaußenrohr (
61 ) ein Deckel (69 ) aufgeschraubt ist, der die Durchgriffsaussparung (66 ) aufweist. - Trägerelement nach Anspruch 21 und/oder 22 und/oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass ein Stufenabsatz (
70 ) in eine Innenwandung (71 ) des Teleskopaußenrohres (61 ) eingebracht ist, an dem sich die Zylinderkopfschraube (58 ) mit der Schraubenkopfunterseite (68 ) abstützt. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Stellfußoberteil (
60 ) mit dem Trägerelement (37 ) in fester Verbindung steht, wobei die Stellfüße (49 ) zweckmäßigerweise jeweils in einem Eckbereich (74 ) einer der Gitterfreiräume (73 ) angeordnet sind und dort mit Außenwandungen (72 ) des Teleskopaußenrohres (61 ) an den beiden Strebenseitenwandungen (43 ) von zwei sich kreuzenden Gitterstreben (38 ) angeschweißt sind. - Trägerelement nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass drei Stellfüße jeweils in einem Eckbereich (
74 ) angeordnet sind, in dem eine längere Außenrahmenstrebe (41 ) und eine kürzere Außenrahmenstrebe (40 ) aufeinander stoßen. - Trägerelement nach Anspruch 26 und/oder 27, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Stellfüße (
49 ) in zwei sich gegenüberliegenden Eckbereichen (74 ) eines mittigen Gitterfreiraums (73 ) angeordnet sind. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
37 ) Mittel zur, vorzugsweise drehbaren, seitlich und nach unten unverschieblichen Lagerung eines Ablauftopfunterteils (87 ) aufweist. - Trägerelement nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur drehbaren Lagerung des Ablauftopfunterteils (
87 ) mindestens drei, vorzugsweise vier plattenförmige Lappen (76 ) sind, die jeweils mit einer der Gitterstreben38 ), die einen Ablauffreiraum (75 ) begrenzen, in fester Verbindung stehen und zweckmäßigerweise in den Ablauffreiraum (75 ) hineinragen und vorzugsweise senkrecht zu den Gitterstreben (38 ) ausgerichtet sind. - Trägerelement nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Lappen (
76 ) aus Metall, bevorzugt Stahl und/oder Edelstahl bestehen und zweckmäßigerweise mit einer Lappenoberseite (79 ) mit einer Gitterstrebenunterseite (78 ) der Gitterstreben (38 ) des Ablauffreiraums (75 ) in fester Verbindung stehen, vorzugsweise verschweißt sind. - Trägerelement nach Anspruch 30 und/oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablauffreiraum (
75 ) mittig angeordnet ist und die Lappen (76 ) mit den mittigen Ablauffreiraum (75 ) begrenzenden durchgehenden Innenstreben (44 ) und unterbrochenen Innenstreben (45 ) in fester Verbindung stehen. - Trägerelement nach Anspruch 30 und/oder 31, dadurch gekennzeichnet, dass der Ablauffreiraum (
75 ) am Rand des Trägerelements (37 ) und mittig in Bezug zur Erstreckung einer der Außenrahmenstreben (40 ,41 ) angeordnet ist, wobei die Lappen (76 ) mit den Innenstreben (44 ,45 ) und einer der Außenrahmenstreben (40 ,41 ) in fester Verbindung stehen, die den Ablauffreiraum (75 ) begrenzen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Lappen (
76 ) von der Lappenoberseite (79 ) vorstehende Fixierungselemente (80 ) aufweisen, wobei die Fixierungselemente (80 ) höchstens bis zur Auflageebene (39 ) von der Lappenoberseite (79 ) abstehen. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 30 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe der Lappenoberseite (
76 ) so bemessen ist, dass eine Flanschoberfläche (88 ) eines auf den Lappen (76 ) aufliegenden Lagerungsflansches (86 ) des Ablauftopfunterteils (87 ) im Wesentlichen koplanar zur Auflageebene (39 ) des Trägerelements (37 ) ist. - Trägerelement nach Anspruch 34 und/oder 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungselemente (
80 ) derart voneinander beabstandet angeordnet sind, dass sich eine Flanschaußenkante (90 ) des Lagerungsflansches (86 ) des Ablauftopfunterteils an diesen abstützen kann. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Lappen (
76 ) jeweils eine Bohrung mit vertikalen Bohrungsachsen aufweisen, in denen jeweils ein zylindrischer Stift oder dergleichen als Fixierungselement (80 ) eingesteckt ist. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 34 bis 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierungselemente (
80 ) bzw. vertikalen Bohrungsachsen auf einer Kreisbahn angeordnet sind, deren Mittelpunkt auf einer vertikalen Achse, vorzugsweise auf einer vertikalen Freiraummittelachse (77 ) des Ablauffreiraums (75 ), liegt. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 34 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Lappen (
76 ) mehrere Bohrungen aufweisen, die auf jeweils einer Kreisbahn liegen und die Kreisbahnen zueinander konzentrisch sind und unterschiedliche Radien aufweisen, so dass Ablauftopfunterteile verschiedner Größe aufgenommen werden können. - Trägerelement nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass ein Duschbodenelement (
1 ) mit seiner Unterseite (2 ) auf der Auflagefläche (39 ) des Trägerelements (37 ) angeordnet ist. - Trägerelement nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass das Duschbodenelement (
1 ) und das Trägerelement (37 ) mittels einer Steck- und Klemmverbindung lösbar miteinander in Verbindung stehen. - Trägerelement nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass das Duschbodenelement (
1 ) in die Unterseite (2 ) eingebrachte Arretierungslöcher (81 ) aufweist, die zweckmäßigerweise einen, zumindest abschnittsweise, konischen, sich nach oben in Richtung der Oberseite (10 ) hin verjüngenden Querschnitt aufweisen. - Trägerelement nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass das Duschbodenelement (
1 ) vier Arretierungslöcher (81 ) aufweist, die zweckmäßigerweise jeweils in der Nähe einer Eckkante (82 ) des Duschbodenelements (1 ) angeordnet sind. - Trägerelement nach Anspruch 42 und/oder 43, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerelement (
37 ) zu den Arretierungslöchern (81 ) korrespondierende Arretierungszapfen (83 ) aufweist, die an die Auflageebene (39 ) angeformt sind und von dieser abstehen. - Trägerelement nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass die Arretierungszapfen (
83 ) die Negativform der Arretierungslöcher (81 ) aufweisen, wobei die Arretierungszapfen (83 ) in die Arretierungslöcher (81 ) eingreifen und dort aufgrund des konischen Querschnitts geklemmt werden.
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|---|---|---|---|
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|---|---|---|---|
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| Publication Number | Publication Date |
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Family Applications (1)
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| Country | Link |
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102010015856A1 (de) | 2010-03-08 | 2011-09-08 | Rolf Peissing | Bodenelement |
| EP2687136A1 (de) * | 2012-07-20 | 2014-01-22 | Dallmer GmbH & Co. KG | Duschelement |
| EP3202295A1 (de) | 2016-02-05 | 2017-08-09 | Geberit International AG | Lageranordnung für sanitäreinrichtung |
| WO2018080973A1 (en) * | 2016-10-24 | 2018-05-03 | Noble Company | Damage-resistant shower base and installation method |
| US10920410B2 (en) | 2017-12-04 | 2021-02-16 | Noble Manufacturing, LLC | Trench drain providing variable drain location and installation |
-
2006
- 2006-02-17 DE DE202006019811U patent/DE202006019811U1/de not_active Expired - Lifetime
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Representative=s name: PATENT- UND RECHTSANWAELTE DR. SOLF & ZAPF, DE Effective date: 20130927 |
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