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DE202005003399U1 - Duschbodenelement und Duschbodenaufbau - Google Patents

Duschbodenelement und Duschbodenaufbau Download PDF

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DE202005003399U1 DE200520003399 DE202005003399U DE202005003399U1 DE 202005003399 U1 DE202005003399 U1 DE 202005003399U1 DE 200520003399 DE200520003399 DE 200520003399 DE 202005003399 U DE202005003399 U DE 202005003399U DE 202005003399 U1 DE202005003399 U1 DE 202005003399U1
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Abstract

Duschbodenelement (2) mit einem flächigen Trägerelement (3) aus Hartschaumstoff, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Oberseite des Trägerelements (3) eine wasserundurchlässige Folie (4), insbesondere unmittelbar auf den Hartschaumstoff, geklebt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Duschbodenelement gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und einen Duschbodenaufbau gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 10.
  • Aus der DE 101 31 338 A1 ist ein üblicher Duschbodenaufbau bekannt. Ein Trägerelement aus Hartschaumstoff wird vor Ort mit einer Mörtelschicht und einer Dichtmasse überzogen. Nach dem Aushärten kann darüber ein Fliesenbelag oder dgl. verlegt werden. Dies ist sehr zeitaufwendig. Des weiteren ist eine sichere Abdichtung nicht immer gewährleistet.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Duschbodenelement und einen Duschbodenaufbau anzugeben, die eine sehr einfache, kostengünstige Herstellung, insbesondere vor Ort, und/oder eine gegenüber dem Stand der Technik sichere Abdichtung ermöglichen.
  • Die obige Aufgabe wird durch ein Duschbodenelement gemäß Anspruch 1 oder einen Duschbodenaufbau gemäß Anspruch 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß auf die Oberseite eines Trägerelements aus Hartschaumstoff eine wasserundurchlässige Folie geklebt und so ein Duschbodenelement vorgefertigt werden kann, so daß beim Einbau vor Ort unmittelbar ein Fliesenbelag auf die Folie aufgebracht werden kann.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß das Trägerelement bzw. der Hartschaumstoff derart belastbar ausgebildet ist, daß das Trägerelement die Tragschicht für die Fliesen bildet und insbesondere keine Tragschicht zwischen dem Trägerelement und den Fliesen angeordnet ist. Dementsprechend ergibt sich ein einfacher, kostengünstiger und schnell herzustellender Aufbau.
  • Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform anhand der Zeichnung. Es zeigt:
  • 1 einen schematischen Schnitt eines vorschlagsgemäßen Duschbodenaufbaus mit einem vorschlagsgemäßen Duschbodenelement; und
  • 2 einen schematischen Schnitt einer Folie des Duschbodenelements.
  • In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Teile dieselben Bezugszeichen verwendet, wobei entsprechende Eigenschaften und Vorteile erreicht werden, auch wenn eine wiederholte Beschreibung aus Vereinfachungsgründen weggelassen ist.
  • 1 zeigt in einem schematischen Schnitt einen vorschlagsgemäßen Duschbodenaufbau 1 mit einem vorschlagsgemäßen Duschbodenelement 2.
  • Das Duschbodenelement 2 weist ein flächiges, insbesondere plattenförmiges Trägerelement 3 aus einem Hartschaumstoff auf. Vorzugsweise ist das Trägerelement 3 mehrere cm dick, insbesondere etwa 4 bis 6 cm. Das Trägerelement 3 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet. Insbesondere besteht das Trägerelement 3 ausschließlich aus dem Hartschaumstoff.
  • Beispielsweise weist das Duschbodenelement 2 bzw. das Trägerelement 3 eine zumindest im wesentlichen recheckige, quadratische oder kreisrunde Form oder eine sonstige, gegebenenfalls unsymmetrische und/oder individuell angepaßte Form auf. Bedarfsweise kann das Duschbodenelement 2 auch vor Ort zugeschnitten werden. Dis ist mit der vorschlagsgemäßen Lösung möglich.
  • Das Duschbodenelement 1 weist weiter eine wasserundurchlässige Folie 4 auf, die insbesondere unmittelbar und/oder vollflächig, auf den Hartschaumstoff bzw. die Oberseite des Trägerelement 3 aufgeklebt ist. In 1 ist ein Klebstoff 5, mit dem die Folie 4 auf das Trägerelement 3 aufgeklebt ist, angedeutet.
  • Die Folie 4 schließt vorzugsweise kantenbündig mit den Außenkanten der Oberseite des Trägerelement 3 ab. Dies gestattet eine einfache Herstellung und Konfektionierung, gegebenenfalls ein individuelles Zuschneiden beim Hersteller und/oder direkt vor Ort.
  • Das aus dem Trägerelement 3 und der Folie 4 bestehende Duschbodenelement 2 kann entsprechend vorgefertigt und dann vor Ort eingebaut werden, wie in 1 schematisch, jedoch nicht maßstabsgetreu dargestellt. Beispielsweise ist die Dicke des Klebstoffs 5 lediglich aus Veranschaulichungsgründen sehr groß dargestellt. Tatsächlich ist die Folie 4 vorzugsweise mit einer möglichst dünnen Klebstoffschicht auf die Oberseite des Trägerelements 3 aufgeklebt oder aufkaschiert oder mit dieser in vergleichbarer Weise verbunden, beispielsweise verschweißt.
  • Der ebenfalls nicht maßstabsgerechte, schematische Schnitt gemäß 2 veranschaulicht einen bevorzugten Aufbau der Folie 4. Die Folie 4 ist vorzugsweise ein- oder beidseitig rauh ausgebildet. Die für Wasser und insbesondere auch Wasserdampf undurchlässige Folie 4 ist insbesondere bedarfsweise ein- oder beidseitig mit einer Haftschicht 6 aus einem vorzugsweise faser- und/oder vliesartigen Material versehen bzw. kaschiert.
  • Wie in 1 angedeutet, weist das Duschbodenelement 2 bzw. das Trägerelement 3 vorzugsweise eine Ablauföffnung 7 für einen schematisch angedeuteten Ablauf 8 oder dgl. auf. Insbesondere ist die Oberseite des Trägerelements 3 zumindest bereichsweise zur Ablauföffnung 7 hin geneigt. Vorzugsweise ist die Oberseite und/oder gegebenenfalls die Ablauföffnung 7 gefräst. Dies gilt insbesondere auch für den Zuschnitt des Trägerelements 3, gerade bei unregelmäßigen Formen.
  • Die Folie 4 ragt vorzugsweise in die Ablauföffnung 7 hinein und ist in diesem Bereich vorzugsweise eingeschnitten, beispielsweise kreuzförmig, um ein in 1 nicht näher dargestelltes Abdichten gegenüber dem Ablauf 8 bzw. weiteren, nicht dargestellten Bauteilen des Ablaufs 8 zu ermöglichen. Im Hinblick auf diese Abdichtung kann die Ablauföffnung 7 bedarfsweise auch gestuft ausgebildet sein.
  • Der Hartschaumstoff ist vorzugsweise derart belastbar ausgebildet, daß er verstärkungsfrei bzw. tragschichtfrei einen Belag 9 aus Fliesen 10 tragen kann, wie in 1 angedeutet. Hierzu weist der Hartschaumstoff vorzugsweise eine Dichte von mindestens 0,09 kg/dm3, insbesondere 0,1 kg/dm3 oder mehr, auf.
  • Entsprechend bildet beim Darstellungsbeispiel das Trägerelement 3 ausschließlich die Tragschicht für die Fliesen 10. Zwischen dem Trägerelement 3 und den Fliesen 10 ist also keine Tragschicht, wie sonst beim Stand der Technik üblich, angeordnet. Entsprechend wird die Herstellung vor Ort sowohl hinsichtlich des Material- als auch hinsichtlich des Zeitaufwands wesentlich vereinfacht.
  • Die Fliesen 10 sind mittels eines Fliesenklebers 11 – im Bereich des Duschbodenelements 2 – vorzugsweise unmittelbar auf die Folie 4 bzw. deren Haftschicht 6 geklebt.
  • Aufgrund des bevorzugten bodengleichen Einbaus kann sich der Fliesenbelag 9 vorzugsweise eben fortsetzen. Die Fliesen 10 sind daher beispielsweise auf einen sich seitlich anschließenden Untergrund 12 aufgeklebt, wie in 1 angedeutet. Jedoch sind hier auch andere konstruktive Lösungen möglich.
  • Das Duschelement 2 bzw. das Trägerelement 3 ist vorzugsweise selbst auf den Untergrund 12 bzw. in eine entsprechende Ausnehmung oder Vertiefung des Untergrunds 12 geklebt.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante ragt die Folie 4 seitlich über mindestens eine Außenkante des Trägerelements 3 vor. Der überstehende Rand kann dann bedarfsweise für eine sich anschließende Wand nach oben geklappt werden oder den sich seitlich anschließenden Untergrund 12 überdecken. Dies ist einer optimalen Abdichtung zuträglich. wenn der überstehende Rand stört, kann er auch einfach vor Ort abgeschnitten werden.
  • Zwischen dem Trägerelement 3 und dem sich seitlich anschließenden Untergrund 12 ist bedarfsweise eine insbesondere schnell und/oder unter Luftabschluß härtende Dichtungsmasse 13, beispielsweise Silikon, angeordnet, die vom Belag 9 bzw. den Fliesen 10 überdeckt ist.
  • Das vorschlagsgemäße Duschbodenelement 1 kann insbesondere innerhalb eines Arbeitstags von einem Fliesenleger oder sonstigen Nutzer eingebaut und überfliest werden. So ergibt sich auf einfache und kostengünstige Weise ein ausgezeichnet abgedichteter und insbesondere auch belastbarer Duschbodenaufbau 1.

Claims (14)

  1. Duschbodenelement (2) mit einem flächigen Trägerelement (3) aus Hartschaumstoff, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Oberseite des Trägerelements (3) eine wasserundurchlässige Folie (4), insbesondere unmittelbar auf den Hartschaumstoff, geklebt ist.
  2. Duschbodenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (4) vollflächig auf die Oberseite des Trägerelements (3) geklebt ist.
  3. Duschbodenelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (4) kantenbündig mit Außenkanten der Oberseite des Trägerelements (3) abschließt oder seitlich übersteht.
  4. Duschbodenelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (4) ein- oder beidseitig rauh ausgebildet und/oder mit einer Haftschicht (6), insbesondere aus einem faser- und/oder vliesartigen Material, kaschiert bzw. versehen ist.
  5. Duschbodenelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (3) einstückig und/oder plattenförmig ausgebildet ist.
  6. Duschbodenelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (3) eine Ablauföffnung (7) aufweist, insbesondere wobei die Oberseite des Trägerelements (3) zumindest bereichsweise zur Ablauföffnung (7) hin geneigt ist.
  7. Duschbodenelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (4) in die Ablauföffnung (7) hineinragt und vorzugsweise in diesem Bereich, insbesondere kreuzförmig, eingeschnitten ist.
  8. Duschbodenelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hartschaumstoff derart belastbar ausgebildet ist, daß er verstärkungsfrei bzw. tragschichtfrei einen Fliesenbelag (9) tragen kann.
  9. Duschbodenelement nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Hartschaumstoff eine Dichte von mindestens etwa 0,09 kg/dm3, insbesondere etwa 0,1 kg/dm3 oder mehr, aufweist.
  10. Duschbodenaufbau (1) mit einem Belag (9) aus Fliesen (10), die ein Duschbodenelement (2) mit einem Trägerelement (3) aus Hartschaumstoff überdecken, dadurch gekennzeichnet, daß das Duschbodenelement (2) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche ausgebildet ist und/oder daß das Trägerelement (3) ausschließlich die Tragschicht für die Fliesen (10) bildet bzw. keine Tragschicht zwischen dem Trägerelement (3) und den Fliesen (10) angeordnet ist.
  11. Duschbodenaufbau nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie (4) die einzige Dichtungsschicht zwischen dem Trägerelement (3) bzw. Hartschaumstoff und den Fliesen (10) bildet.
  12. Duschbodenaufbau nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fliesen (10) mittels eines Fliesenklebers (11) unmittelbar auf die Folie (4) geklebt sind.
  13. Duschbodenaufbau nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Trägerelement (3) und einem sich seitlich anschließenden Untergrund (12) eine insbesondere schnell und/oder unter Luftabschluß härtende Dichtungsmasse (13) angeordnet ist, die von dem Belag (9) überdeckt ist.
  14. Duschboden nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Trägerelement (3) auf einen Untergrund (12) geklebt ist.
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