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DE202006018840U1 - Tasche mit einem Netzgerät - Google Patents

Tasche mit einem Netzgerät Download PDF

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DE202006018840U1
DE202006018840U1 DE202006018840U DE202006018840U DE202006018840U1 DE 202006018840 U1 DE202006018840 U1 DE 202006018840U1 DE 202006018840 U DE202006018840 U DE 202006018840U DE 202006018840 U DE202006018840 U DE 202006018840U DE 202006018840 U1 DE202006018840 U1 DE 202006018840U1
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    • H02J7/70

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  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Abstract

Tasche mit einem Netzgerät (40), wobei das Netzgerät (40) mit einem Gehäuse (41) sowie mit einem Versorgungskabel (46) versehen und ein Netzstecker (42) unmittelbar an dem Gehäuse (41) angeordnet ist, und wobei ferner die Tasche (10) zur Aufnahme des Netzgeräts (40) und des Versorgungskabels (46) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (10) mindestens einen mit einer Öffnung (28) versehenen Wandabschnitt aufweist und dass die Öffnung (28) an einen Querschnitt des Netzsteckers (42) angepasst ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Tasche mit einem Netzgerät, wobei das Netzgerät mit einem Gehäuse sowie mit einem Versorgungskabel versehen und ein Netzstecker unmittelbar an dem Gehäuse angeordnet ist, und wobei ferner die Tasche zur Aufnahme des Netzgeräts und des Versorgungskabels ausgebildet ist.
  • Die Neuerung betrifft ferner eine Tasche zur Aufnahme eines Netzgeräts.
  • Taschen der vorstehend genannten Art sind bekannt. Sie sind im allgemeinen als für unterschiedliche Zwecke verwendbare Zusatztaschen ausgebildet. Die Zusatztaschen werden an eine größere Tasche, Rucksack oder Koffer angeknöpft oder angegurtet, die ihrerseits ein Gerät aufnimmt. Das Netzgerät kann dabei als Stromversorgung des Gerätes oder zur Aufladung eines in dem Gerät enthaltenen Akkus dienen.
  • Für mobile, insbesondere akkubetriebene elektrische und elektronische Geräte der verschiedensten Art, beispielsweise Mobiltelefone, Audio- und Videoplayer, elektronische Foto- und Filmkameras, Notebooks, PDAs, Haus- und Gartengeräte usw. werden separate, tragbare Netzgeräte verwendet. Diese Netzgeräte weisen ein Gehäuse auf, das einen Transformator sowie einen Gleichrichter und ggf. weitere Bauelemente zum Umsetzen der Netz-Wechselspannung von beispielsweise 220 V oder 110 V in eine niedrigere Gleichspannung von beispielsweise 5 V enthält. An das Gehäuse ist ausgangsseitig ein Versorgungskabel angeschlossen, das mit einem Stecker versehen ist, der in eine entsprechende Buchse des Geräts passt.
  • Bei früher üblichen Netzgeräten war das Gehäuse eingangsseitig mit einem Netzkabel verbunden, das zu einem Netzstecker führte. Daher wiesen diese Netzgeräte insgesamt zwei Kabel auf, was die Handhabung erschwerte und häufig zu einem „Kabelsalat" führte. Daher war es schwierig, derartige Netzgeräte ordentlich zu verstauen. Aus diesem Grunde sind heute Netzgeräte üblich, bei denen der Netzstecker fest mit dem Gehäuse verbunden, beispielsweise einstückig an das Gehäuse angeformt ist, so dass sie kein Netzkabel mehr aufweisen, sondern nur noch ein Versorgungskabel. Trotzdem ist es auch bei diesen Netzgeräten nicht einfach, sie zusammen mit dem Versorgungskabel ordentlich zu verstauen. Auch in der Versorgungsstellung, beispielsweise beim Aufladen eines Mobiltelefons, liegt das Versorgungskabel mit dem Gerät ungeordnet herum.
  • Aus der DE 200 19 984 U1 ist ein Batterieladegerät bekannt, das ein quaderförmiges Gehäuse aufweist. In dem Gehäuse ist ein Fach vorgesehen, das eine Wickeleinrichtung für ein Ladekabel enthält. Damit wird erreicht, dass das Ladekabel, wenn es nicht benötigt wird, ordentlich verstaut ist. Das bekannte Gerät bietet aber keinen Schutz gegen Beschädigung oder Verschmutzung. Die Wickeleinrichtung ist kompliziert im Aufbau und störanfällig.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tasche der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese Nachteile vermieden werden. Insbesondere soll eine Tasche bereit gestellt werden, die das Netzgerät gegen Beschädigung und Verschmutzung schützt. Ferner soll das Versorgungskabel ordentlich versorgt sein, und zwar sowohl dann, wenn das Netzgerät nicht benutzt wird, als auch während des Anschlusses an das zu versorgende Gerät, also beispielsweise während eines Ladevorganges. Es soll auch während des Versorgungsvorganges eine geordnete Unterbringung des Gerätes gewährleistet sein, das beispielsweise einen aufzuladenden Akku enthält.
  • Diese Aufgabe wird bei der Kombination einer Tasche mit einem Netzgerät der eingangs genannten Art neuerungsgemäß dadurch gelöst, dass die Tasche mindestens einen mit einer Öffnung versehenen Wandabschnitt aufweist und dass die Öffnung an einen Querschnitt des Netzsteckers angepasst ist.
  • Bei einer Tasche der eingangs genannten Art wird die Aufgabe neuerungsgemäß dadurch gelöst, dass die Tasche mindestens einen mit einer Öffnung versehenen Wandabschnitt aufweist und dass die Öffnung mindestens abschnittsweise 35 mm lang und 13 mm breit ist.
  • Die der Neuerung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen gelöst.
  • Mit der neuerungsgemäßen Kombination bzw. Tasche ist es nämlich möglich, die Tasche bei in eine Steckdose eingestecktem Netzstecker des Netzgeräts zwischen der Steckdose und dem Netzstecker zu fixieren, indem der Netzstecker durch die Öffnung hindurch in die Steckdose eingesteckt wird. Das Versorgungskabel kann dann min destens teilweise in der Tasche untergebracht werden und liegt nicht ungeordnet im Raum herum.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Neuerung weist der Netzstecker einen Steckerstifte tragenden Steckerabschnitt eines vorbestimmten Querschnitts auf, und die Öffnung ist mindestens abschnittsweise an den Querschnitt des Steckerabschnitts angepasst.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Tasche an handelsübliche genormte Netzstecker angepasst ist und dass die Tasche sicher an der Steckdose fixiert ist, wenn der Netzstecker durch die Öffnung hindurch in die Steckdose eingesteckt ist.
  • Bei Ausführungsbeispielen ist der Querschnitt im Wesentlichen rechteckig. Insbesondere ist die Öffnung mindestens abschnittsweise im Wesentlichen 35,3 mm lang und 13,7 mm breit.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Tasche an genormte Stecker, beispielsweise des Typs A und C (CEE 7/16) oder Afsnit 107-2-D1, CEI23-16/VII, SEC 1011, insbesondere aber an den so genannten Eurostecker angepasst ist.
  • Das vorgenannte Ausführungsbeispiel wird vorzugsweise dadurch weitergebildet, dass die Öffnung kreuzförmig mit zwei sich unter einem Winkel von im Wesentlichen 90° schneidenden rechteckförmigen Teilöffnungen ausgebildet ist, und dass die Teilöffnungen an den Querschnitt des Steckerabschnitts angepasst sind.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Tasche jeweils senkrecht hängend an der Steckdose fixiert werden kann, unabhängig davon, ob der Netzstecker quer oder hochkant an dem Gehäuse des Netzgeräts angeordnet ist.
  • Bei anderen Ausführungsformen der Neuerung ist der Querschnitt im Wesentlichen rund.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Tasche an solche genormten Netzstecker angepasst ist, bei denen der Steckerabschnitt rund ist, also bei Steckern des Typs C (CEE 7/4, 7/7, 7/17), E oder F, insbesondere bei den so genannten Schuko-Steckern (CEE 7/4).
  • Es versteht sich jedoch, dass die Öffnung auch eine dreieckige Form, eine quadratische Form oder eine sonstige Form haben kann, die einem entsprechend geformten, genormten Netzsteckertyp entspricht.
  • Bei Ausführungsformen der Neuerung ist eine Wand der Tasche von einer Lasche abdeckbar, und die Lasche ist mit der Öffnung versehen. Insbesondere ist die Wand eine Vorderseitenwand der Tasche, und die Lasche ist nach Art eines Ranzens als Verlängerung einer oberen Wand ausgebildet.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass die Tasche einfach verschlossen und geöffnet werden kann. Insbesondere wird die Tasche bei diesem Ausführungsbeispiel derart an der Steckdose aufgehängt, dass sie von selbst offen steht und ihr Innenraum in diesem Zustand frei zugänglich ist.
  • Weiterhin ist bevorzugt, wenn ein Innenraum der Tasche mittels mindestens einer Trennwand mindestens in ein vorderes Fach sowie ein hinteres Fach unterteilt ist.
  • Diese an sich bekannte Maßnahme hat den Vorteil, dass das Versorgungskabel und das Netzgerät jeweils separat und damit geordnet in der Tasche verstaut werden können.
  • Dabei ist bevorzugt, wenn das vordere Fach zur Aufnahme des Netzgeräts und das hintere Fach zur Aufnahme des Kabels ausgebildet ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass bei in die Steckdose eingestecktem Netzgerät das Kabel in dem hinteren, wandseitigen Fach untergebracht werden kann.
  • Besonders bevorzugt ist, wenn das vordere Fach ferner zur Aufnahme eines von dem Netzgerät versorgten Geräts, insbesondere eines Mobiltelefons, ausgebildet ist.
  • Diese Maßnahme hat den Vorteil, dass das Gerät bzw. das Mobiltelefon beim Versorgungs- bzw. Ladevorgang in der Tasche untergebracht sein können, so dass die freie Länge des Versorgungskabels zwischen dem Netzgerät und dem Gerät minimiert ist.
  • Die neuerungsgemäße Tasche besteht vorzugsweise aus einem Material der Gruppe: Leder, Weichkunststoff, Hartkunststoff, Stoffgewebe, Filz.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Neuerung zu verlassen.
  • Ausführungsbeispiele der Neuerung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: ein Ausführungsbeispiel einer neuerungsgemäßen Tasche, in verschlossenem Zustand;
  • 2: die Tasche von 1, in geöffnetem Zustand;
  • 3: die Tasche von 2, mit herausgenommenem Netzgerät; und
  • 4: die Tasche von 3 mit in einen Stecker eingestecktem Netzgerät und an das Netzgerät angeschlossenem Mobiltelefon.
  • In den Figuren bezeichnet 10 als Ganzes eine Tasche zur Aufnahme eines Netzgeräts. Die Tasche 10 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel von quaderförmiger Gestalt, was jedoch nur beispielhaft zu verstehen ist.
  • Die Tasche 10 weist eine linke Seitenwand 14, eine rechte Seitenwand 16, eine Bodenwand 18, eine Rückseitenwand 20, eine obere Wand 22 und eine Vorderseitenwand 24 auf. Die obere Wand 22 ist nach Art eines Ranzens in Form einer Lasche 26 verlängert. Die Lasche 26 kann zum Verschließen der Tasche 10 nach vorne geklappt werden und überdeckt dann die Vorderseitenwand 24 im Wesentlichen ganz, wenn die Tasche 10, wie in 1 dargestellt, verschlossen ist.
  • Die Tasche 10 besteht vorzugsweise aus einem Material der Gruppe: Leder, Weichkunststoff, Hartkunststoff, Stoffgewebe, Filz.
  • In die Lasche 26 ist eine Öffnung 28 eingearbeitet. Die Öffnung 28 besteht bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei im Wesentlichen rechteckförmigen Einzelöffnungen 28a und 28b mit abgerundeten Ecken. Die Öffnung 28 ist in ihrer Formgebung an Formen von genormten Netzsteckern angepasst, insbesondere an die Form eines die Steckerstifte tragenden Steckerabschnitts des Netzsteckers. Diese Form kann, wie beim dargestellten Ausführungsbeispiel, mindestens näherungsweise rechteckig sein, sie kann aber auch rund, dreieckig oder quadratisch ausgebildet sein, je nachdem, wie die entsprechende Formgebung des Netzsteckers ist. Wichtig ist allein, dass ein Netzstecker mit dem Steckerabschnitt mit geringem Spiel durch die Öffnung 28 hindurch gesteckt werden kann.
  • Die Einzelöffnungen 28a und 28b des dargestellten Ausführungsbeispiels sind an die Form des so genannten Eurosteckers angepasst, dessen die Steckerstifte tragender Steckerabschnitt 35,3 mm lang und 13,7 mm breit ist. Ein Eurostecker kann daher in zwei um 90° zueinander verdrehten Stellungen durch die Öffnung 28 hindurch gesteckt werden.
  • Die Wände 14, 16, 18, 20 und 24 umgrenzen in dem in 2 dargestellten, geöffneten Zustand der Tasche 10 einen Innenraum 30. Der Innenraum 30 ist in ein vorderes Fach 32 sowie ein hinteres Fach 34 unterteilt, und zwar mittels einer Trennwand 36, wie dies an sich bekannt ist. Es versteht sich, dass die Unterteilung auch mehrere Fächer und mehrere Trennwände umfassen kann, dass die Trennwand an verschiedenen Positionen des Innenraums 30 einsetzbar ist und dergleichen.
  • In 2 sieht man, dass nach dem Öffnen der Tasche im vorderen Fach 32 ein Netzgerät 40 zu erkennen ist. Das Netzgerät ist von handelsüblicher Bauart. Es weist ein beispielsweise quaderförmiges Gehäuse 41 auf, an dem ein Netzstecker 42 angeordnet, beispielsweise einstückig an das Gehäuse 41 angeformt ist. Der Netzstecker 42 weist einen Steckerabschnitt 43 mit Steckerstiften 44 auf. Der Steckerabschnitt 43 steht von einer Rückwand 45 des Gehäuses 41 vor. Ein in 2 nicht erkennbares Versorgungskabel 46 des Netzgeräts 40 befindet sich in diesem Zustand nahezu vollständig in dem hinteren Fach 34. Der Inhalt der Tasche 40, d.h. das Netzgerät 40 mit dem Versorgungskabel 46, ist also im Normalzustand geordnet in der Tasche 10 untergebracht.
  • Wie in 3 dargestellt, kann das Netzgerät 40 zum Betreiben, beispielsweise zum Laden eines Akkus in einem akkubetriebenen Gerät, aus dem vorderen Fach 32 entnommen werden. Der Netzstecker 42 wird nun mit dem Steckerabschnitt 43 und den Steckerstiften 44 durch die Öffnung 28 hindurch in eine Steckdose 50 eingesteckt. Da die Öffnung 28 eng an die Formgebung des Steckerabschnitts 43 angepasst ist, wird die Lasche 26 damit formschlüssig zwischen der Rückwand 45 des Gehäuses 41 und der Steckdose 50 fixiert. Die Tasche 40 hängt damit an der Oberfläche, beispielsweise einer Wand, in der sich die Steckdose 50 befindet.
  • Nun kann das von dem Netzgerät 40 zu betreibende Gerät, beispielsweise ein in 4 dargestelltes Mobiltelefon 52, mit dem Versorgungskabel 46 verbunden und dann in das jetzt leere vordere Fach 32 gelegt oder gesteckt werden. Im dargestellten Beispiel kann das Mobiltelefon 52 zum Aufladen seines Akkus mehrere Stunden in der Tasche verbleiben, ohne dass das Mobiltelefon 52 und das Versorgungskabel 4G ungeordnet in der Nähe der Steckdose 50 herumliegen.

Claims (17)

  1. Tasche mit einem Netzgerät (40), wobei das Netzgerät (40) mit einem Gehäuse (41) sowie mit einem Versorgungskabel (46) versehen und ein Netzstecker (42) unmittelbar an dem Gehäuse (41) angeordnet ist, und wobei ferner die Tasche (10) zur Aufnahme des Netzgeräts (40) und des Versorgungskabels (46) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (10) mindestens einen mit einer Öffnung (28) versehenen Wandabschnitt aufweist und dass die Öffnung (28) an einen Querschnitt des Netzsteckers (42) angepasst ist.
  2. Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Netzstecker (42) einen Steckerstifte (44) tragenden Steckerabschnitt (43) eines vorbestimmten Querschnitts aufweist, und dass die Öffnung (28) mindestens abschnittsweise an den Querschnitt des Steckerabschnitts (43) angepasst ist.
  3. Tasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt im Wesentlichen rechteckig ist.
  4. Tasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (28) mindestens abschnittsweise im Wesentlichen 35,3 mm lang und 13,7 mm breit ist.
  5. Tasche nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (28) kreuzförmig mit zwei sich unter einem Winkel von im Wesentlichen 90° schneidenden rechteckförmigen Teilöffnungen (28a, 28b) ausgebildet ist, und dass die Teilöffnungen (28a, 28b) an den Querschnitt des Steckerabschnitts (43) angepasst sind.
  6. Tasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt im Wesentlichen rund ist.
  7. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand der Tasche (10) von einer Lasche (26) abdeckbar ist, und dass die Lasche (26) mit der Öffnung (28) versehen ist.
  8. Tasche nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand eine Vorderseitenwand (24) der Tasche ist und dass die Lasche nach Art eines Ranzens als Verlängerung einer oberen Wand (22) ausgebildet ist.
  9. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenraum (30) der Tasche (10) mittels mindestens einer Trennwand (36) mindestens in ein vorderes Fach (32) sowie ein hinteres Fach (34) unterteilt ist.
  10. Tasche nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Fach (32) zur Aufnahme des Netzgeräts (40) und das hintere Fach (34) zur Aufnahme des Kabels (42) ausgebildet ist.
  11. Tasche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das vordere Fach (32) ferner zur Aufnahme eines von dem Netzgerät versorgten Geräts, insbesondere eines Mobiltelefons (50) ausgebildet ist.
  12. Tasche zur Aufnahme eines Netzgeräts (40), dadurch gekennzeichnet, dass die Tasche (10) mindestens einen mit einer Öffnung (28) versehenen Wandabschnitt aufweist und dass die Öffnung (28) mindestens abschnittsweise im Wesentlichen 35,3 mm lang und 13,7 mm breit ist.
  13. Tasche nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (28) kreuzförmig mit zwei sich unter einem Winkel von im Wesentlichen 90° schneidenden rechteckförmigen Teilöffnungen (28a, 28b) ausgebildet ist.
  14. Tasche nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wand der Tasche (10) von einer Lasche (26) abdeckbar ist, und dass die Lasche (26) mit der Öffnung (28) versehen ist.
  15. Tasche nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Wand eine Vorderseitenwand (24) der Tasche ist und dass die Lasche nach Art eines Ranzens als Verlängerung einer oberen Wand (22) ausgebildet ist.
  16. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenraum (30) der Tasche (10) mittels mindestens einer Trennwand (36) mindestens in ein vorderes Fach (32) sowie ein hinteres Fach (34) unterteilt ist.
  17. Tasche nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Material der Gruppe: Leder, Weichkunststoff, Hartkunststoff, Stoffgewebe, Filz besteht.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202010011749U1 (de) 2009-09-03 2010-10-28 Braumandl, Elisabeth Tasche für Ladegeräte
EP2738911A1 (de) * 2012-11-30 2014-06-04 Martin Maria Wigger System zur organisierten Lagerung von Ladegeräten für elektrische Geräte

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DE202010011749U1 (de) 2009-09-03 2010-10-28 Braumandl, Elisabeth Tasche für Ladegeräte
EP2738911A1 (de) * 2012-11-30 2014-06-04 Martin Maria Wigger System zur organisierten Lagerung von Ladegeräten für elektrische Geräte

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