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Die
Neuerung betrifft eine Tasche mit einem Netzgerät, wobei das Netzgerät mit einem
Gehäuse sowie
mit einem Versorgungskabel versehen und ein Netzstecker unmittelbar
an dem Gehäuse
angeordnet ist, und wobei ferner die Tasche zur Aufnahme des Netzgeräts und des
Versorgungskabels ausgebildet ist.
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Die
Neuerung betrifft ferner eine Tasche zur Aufnahme eines Netzgeräts.
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Taschen
der vorstehend genannten Art sind bekannt. Sie sind im allgemeinen
als für
unterschiedliche Zwecke verwendbare Zusatztaschen ausgebildet. Die
Zusatztaschen werden an eine größere Tasche,
Rucksack oder Koffer angeknöpft
oder angegurtet, die ihrerseits ein Gerät aufnimmt. Das Netzgerät kann dabei
als Stromversorgung des Gerätes oder
zur Aufladung eines in dem Gerät
enthaltenen Akkus dienen.
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Für mobile,
insbesondere akkubetriebene elektrische und elektronische Geräte der verschiedensten
Art, beispielsweise Mobiltelefone, Audio- und Videoplayer, elektronische
Foto- und Filmkameras, Notebooks, PDAs, Haus- und Gartengeräte usw. werden
separate, tragbare Netzgeräte
verwendet. Diese Netzgeräte
weisen ein Gehäuse
auf, das einen Transformator sowie einen Gleichrichter und ggf. weitere
Bauelemente zum Umsetzen der Netz-Wechselspannung von beispielsweise
220 V oder 110 V in eine niedrigere Gleichspannung von beispielsweise
5 V enthält.
An das Gehäuse
ist ausgangsseitig ein Versorgungskabel angeschlossen, das mit einem Stecker
versehen ist, der in eine entsprechende Buchse des Geräts passt.
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Bei
früher üblichen
Netzgeräten
war das Gehäuse
eingangsseitig mit einem Netzkabel verbunden, das zu einem Netzstecker
führte.
Daher wiesen diese Netzgeräte
insgesamt zwei Kabel auf, was die Handhabung erschwerte und häufig zu
einem „Kabelsalat" führte. Daher
war es schwierig, derartige Netzgeräte ordentlich zu verstauen.
Aus diesem Grunde sind heute Netzgeräte üblich, bei denen der Netzstecker
fest mit dem Gehäuse
verbunden, beispielsweise einstückig
an das Gehäuse
angeformt ist, so dass sie kein Netzkabel mehr aufweisen, sondern
nur noch ein Versorgungskabel. Trotzdem ist es auch bei diesen Netzgeräten nicht
einfach, sie zusammen mit dem Versorgungskabel ordentlich zu verstauen.
Auch in der Versorgungsstellung, beispielsweise beim Aufladen eines
Mobiltelefons, liegt das Versorgungskabel mit dem Gerät ungeordnet
herum.
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Aus
der
DE 200 19 984
U1 ist ein Batterieladegerät bekannt, das ein quaderförmiges Gehäuse aufweist.
In dem Gehäuse
ist ein Fach vorgesehen, das eine Wickeleinrichtung für ein Ladekabel
enthält. Damit
wird erreicht, dass das Ladekabel, wenn es nicht benötigt wird,
ordentlich verstaut ist. Das bekannte Gerät bietet aber keinen Schutz
gegen Beschädigung
oder Verschmutzung. Die Wickeleinrichtung ist kompliziert im Aufbau
und störanfällig.
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Der
Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tasche der eingangs genannten
Art dahingehend weiterzubilden, dass diese Nachteile vermieden werden.
Insbesondere soll eine Tasche bereit gestellt werden, die das Netzgerät gegen
Beschädigung
und Verschmutzung schützt.
Ferner soll das Versorgungskabel ordentlich versorgt sein, und zwar sowohl
dann, wenn das Netzgerät
nicht benutzt wird, als auch während
des Anschlusses an das zu versorgende Gerät, also beispielsweise während eines
Ladevorganges. Es soll auch während
des Versorgungsvorganges eine geordnete Unterbringung des Gerätes gewährleistet
sein, das beispielsweise einen aufzuladenden Akku enthält.
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Diese
Aufgabe wird bei der Kombination einer Tasche mit einem Netzgerät der eingangs
genannten Art neuerungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Tasche mindestens einen mit einer Öffnung versehenen Wandabschnitt
aufweist und dass die Öffnung
an einen Querschnitt des Netzsteckers angepasst ist.
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Bei
einer Tasche der eingangs genannten Art wird die Aufgabe neuerungsgemäß dadurch
gelöst, dass
die Tasche mindestens einen mit einer Öffnung versehenen Wandabschnitt
aufweist und dass die Öffnung
mindestens abschnittsweise 35 mm lang und 13 mm breit ist.
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Die
der Neuerung zugrunde liegende Aufgabe wird auf diese Weise vollkommen
gelöst.
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Mit
der neuerungsgemäßen Kombination bzw.
Tasche ist es nämlich
möglich,
die Tasche bei in eine Steckdose eingestecktem Netzstecker des Netzgeräts zwischen
der Steckdose und dem Netzstecker zu fixieren, indem der Netzstecker
durch die Öffnung
hindurch in die Steckdose eingesteckt wird. Das Versorgungskabel
kann dann min destens teilweise in der Tasche untergebracht werden
und liegt nicht ungeordnet im Raum herum.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Neuerung weist der Netzstecker einen Steckerstifte tragenden
Steckerabschnitt eines vorbestimmten Querschnitts auf, und die Öffnung ist
mindestens abschnittsweise an den Querschnitt des Steckerabschnitts
angepasst.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Tasche an handelsübliche genormte Netzstecker
angepasst ist und dass die Tasche sicher an der Steckdose fixiert
ist, wenn der Netzstecker durch die Öffnung hindurch in die Steckdose
eingesteckt ist.
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Bei
Ausführungsbeispielen
ist der Querschnitt im Wesentlichen rechteckig. Insbesondere ist die Öffnung mindestens
abschnittsweise im Wesentlichen 35,3 mm lang und 13,7 mm breit.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Tasche an genormte Stecker, beispielsweise
des Typs A und C (CEE 7/16) oder Afsnit 107-2-D1, CEI23-16/VII,
SEC 1011, insbesondere aber an den so genannten Eurostecker angepasst
ist.
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Das
vorgenannte Ausführungsbeispiel
wird vorzugsweise dadurch weitergebildet, dass die Öffnung kreuzförmig mit
zwei sich unter einem Winkel von im Wesentlichen 90° schneidenden
rechteckförmigen
Teilöffnungen
ausgebildet ist, und dass die Teilöffnungen an den Querschnitt
des Steckerabschnitts angepasst sind.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Tasche jeweils senkrecht hängend an
der Steckdose fixiert werden kann, unabhängig davon, ob der Netzstecker
quer oder hochkant an dem Gehäuse
des Netzgeräts
angeordnet ist.
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Bei
anderen Ausführungsformen
der Neuerung ist der Querschnitt im Wesentlichen rund.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Tasche an solche genormten Netzstecker
angepasst ist, bei denen der Steckerabschnitt rund ist, also bei Steckern
des Typs C (CEE 7/4, 7/7, 7/17), E oder F, insbesondere bei den
so genannten Schuko-Steckern (CEE 7/4).
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Es
versteht sich jedoch, dass die Öffnung auch
eine dreieckige Form, eine quadratische Form oder eine sonstige
Form haben kann, die einem entsprechend geformten, genormten Netzsteckertyp entspricht.
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Bei
Ausführungsformen
der Neuerung ist eine Wand der Tasche von einer Lasche abdeckbar, und
die Lasche ist mit der Öffnung
versehen. Insbesondere ist die Wand eine Vorderseitenwand der Tasche,
und die Lasche ist nach Art eines Ranzens als Verlängerung
einer oberen Wand ausgebildet.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass die Tasche einfach verschlossen und geöffnet werden kann.
Insbesondere wird die Tasche bei diesem Ausführungsbeispiel derart an der
Steckdose aufgehängt,
dass sie von selbst offen steht und ihr Innenraum in diesem Zustand
frei zugänglich
ist.
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Weiterhin
ist bevorzugt, wenn ein Innenraum der Tasche mittels mindestens
einer Trennwand mindestens in ein vorderes Fach sowie ein hinteres
Fach unterteilt ist.
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Diese
an sich bekannte Maßnahme
hat den Vorteil, dass das Versorgungskabel und das Netzgerät jeweils
separat und damit geordnet in der Tasche verstaut werden können.
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Dabei
ist bevorzugt, wenn das vordere Fach zur Aufnahme des Netzgeräts und das
hintere Fach zur Aufnahme des Kabels ausgebildet ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass bei in die Steckdose eingestecktem Netzgerät das Kabel
in dem hinteren, wandseitigen Fach untergebracht werden kann.
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Besonders
bevorzugt ist, wenn das vordere Fach ferner zur Aufnahme eines von
dem Netzgerät versorgten
Geräts,
insbesondere eines Mobiltelefons, ausgebildet ist.
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Diese
Maßnahme
hat den Vorteil, dass das Gerät
bzw. das Mobiltelefon beim Versorgungs- bzw. Ladevorgang in der
Tasche untergebracht sein können,
so dass die freie Länge
des Versorgungskabels zwischen dem Netzgerät und dem Gerät minimiert ist.
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Die
neuerungsgemäße Tasche
besteht vorzugsweise aus einem Material der Gruppe: Leder, Weichkunststoff,
Hartkunststoff, Stoffgewebe, Filz.
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Weitere
Vorteile ergeben sich aus der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Neuerung zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Neuerung sind in der Zeichnung dargestellt und werden in der
nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1:
ein Ausführungsbeispiel
einer neuerungsgemäßen Tasche,
in verschlossenem Zustand;
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2:
die Tasche von 1, in geöffnetem Zustand;
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3:
die Tasche von 2, mit herausgenommenem Netzgerät; und
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4:
die Tasche von 3 mit in einen Stecker eingestecktem
Netzgerät
und an das Netzgerät
angeschlossenem Mobiltelefon.
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In
den Figuren bezeichnet 10 als Ganzes eine Tasche zur Aufnahme
eines Netzgeräts.
Die Tasche 10 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel von quaderförmiger Gestalt,
was jedoch nur beispielhaft zu verstehen ist.
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Die
Tasche 10 weist eine linke Seitenwand 14, eine
rechte Seitenwand 16, eine Bodenwand 18, eine
Rückseitenwand 20,
eine obere Wand 22 und eine Vorderseitenwand 24 auf.
Die obere Wand 22 ist nach Art eines Ranzens in Form einer
Lasche 26 verlängert.
Die Lasche 26 kann zum Verschließen der Tasche 10 nach
vorne geklappt werden und überdeckt
dann die Vorderseitenwand 24 im Wesentlichen ganz, wenn
die Tasche 10, wie in 1 dargestellt,
verschlossen ist.
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Die
Tasche 10 besteht vorzugsweise aus einem Material der Gruppe:
Leder, Weichkunststoff, Hartkunststoff, Stoffgewebe, Filz.
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In
die Lasche 26 ist eine Öffnung 28 eingearbeitet.
Die Öffnung 28 besteht
bei dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel aus zwei im
Wesentlichen rechteckförmigen
Einzelöffnungen 28a und 28b mit
abgerundeten Ecken. Die Öffnung 28 ist in
ihrer Formgebung an Formen von genormten Netzsteckern angepasst,
insbesondere an die Form eines die Steckerstifte tragenden Steckerabschnitts
des Netzsteckers. Diese Form kann, wie beim dargestellten Ausführungsbeispiel,
mindestens näherungsweise
rechteckig sein, sie kann aber auch rund, dreieckig oder quadratisch
ausgebildet sein, je nachdem, wie die entsprechende Formgebung des
Netzsteckers ist. Wichtig ist allein, dass ein Netzstecker mit dem
Steckerabschnitt mit geringem Spiel durch die Öffnung 28 hindurch
gesteckt werden kann.
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Die
Einzelöffnungen 28a und 28b des
dargestellten Ausführungsbeispiels
sind an die Form des so genannten Eurosteckers angepasst, dessen
die Steckerstifte tragender Steckerabschnitt 35,3 mm lang und 13,7
mm breit ist. Ein Eurostecker kann daher in zwei um 90° zueinander
verdrehten Stellungen durch die Öffnung 28 hindurch
gesteckt werden.
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Die
Wände 14, 16, 18, 20 und 24 umgrenzen in
dem in 2 dargestellten, geöffneten Zustand der Tasche 10 einen
Innenraum 30. Der Innenraum 30 ist in ein vorderes
Fach 32 sowie ein hinteres Fach 34 unterteilt,
und zwar mittels einer Trennwand 36, wie dies an sich bekannt
ist. Es versteht sich, dass die Unterteilung auch mehrere Fächer und
mehrere Trennwände
umfassen kann, dass die Trennwand an verschiedenen Positionen des
Innenraums 30 einsetzbar ist und dergleichen.
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In 2 sieht
man, dass nach dem Öffnen der
Tasche im vorderen Fach 32 ein Netzgerät 40 zu erkennen ist.
Das Netzgerät
ist von handelsüblicher Bauart.
Es weist ein beispielsweise quaderförmiges Gehäuse 41 auf, an dem
ein Netzstecker 42 angeordnet, beispielsweise einstückig an
das Gehäuse 41 angeformt
ist. Der Netzstecker 42 weist einen Steckerabschnitt 43 mit
Steckerstiften 44 auf. Der Steckerabschnitt 43 steht
von einer Rückwand 45 des Gehäuses 41 vor.
Ein in 2 nicht erkennbares Versorgungskabel 46 des
Netzgeräts 40 befindet sich
in diesem Zustand nahezu vollständig
in dem hinteren Fach 34. Der Inhalt der Tasche 40,
d.h. das Netzgerät 40 mit
dem Versorgungskabel 46, ist also im Normalzustand geordnet
in der Tasche 10 untergebracht.
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Wie
in 3 dargestellt, kann das Netzgerät 40 zum
Betreiben, beispielsweise zum Laden eines Akkus in einem akkubetriebenen
Gerät,
aus dem vorderen Fach 32 entnommen werden. Der Netzstecker 42 wird
nun mit dem Steckerabschnitt 43 und den Steckerstiften 44 durch
die Öffnung 28 hindurch
in eine Steckdose 50 eingesteckt. Da die Öffnung 28 eng
an die Formgebung des Steckerabschnitts 43 angepasst ist,
wird die Lasche 26 damit formschlüssig zwischen der Rückwand 45 des
Gehäuses 41 und der
Steckdose 50 fixiert. Die Tasche 40 hängt damit an
der Oberfläche,
beispielsweise einer Wand, in der sich die Steckdose 50 befindet.
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Nun
kann das von dem Netzgerät 40 zu
betreibende Gerät,
beispielsweise ein in 4 dargestelltes Mobiltelefon 52,
mit dem Versorgungskabel 46 verbunden und dann in das jetzt
leere vordere Fach 32 gelegt oder gesteckt werden. Im dargestellten
Beispiel kann das Mobiltelefon 52 zum Aufladen seines Akkus
mehrere Stunden in der Tasche verbleiben, ohne dass das Mobiltelefon 52 und
das Versorgungskabel 4G ungeordnet in der Nähe der Steckdose 50 herumliegen.