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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Funktionselement zur Aufbewahrung und/oder zum Transport von Gegenständen nach Anspruch 1. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Werkzeugsystem nach Anspruch 14.
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Elektrische Handwerkzeugmaschinen sind grundsätzlich bekannt und werden über einen Netzanschluss mit Strom versorgt. Alternativ ermöglichen Akkugeräte eine hohe Flexibilität beim Arbeiten, da sie insbesondere unabhängig von Netzstrom sind. Auf diese Weise können beispielsweise auch Außenarbeiten bequem durchgeführt werden, so dass bei einem Betrieb einer Handwerkzeugmaschine vielfach vorgesehen ist, Akkupacks einzusetzen.
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Derartige Akkupacks sind grundsätzlich bekannt und weisen in der Regel eine Mehrzahl von in Parallel- und/oder Reihenschaltung verbundener wiederaufladbare Akkumulatoren, beispielsweise drei in Reihe geschaltete, zylinderförmige Li-Ionen-Zellen mit z.B. je 3,6 V mit einer Gesamtspannung von 10,8 V, auf. Zum Laden des Akkupacks muss dieses an ein Ladegerät angeschlossen werden, wobei das Ladegerät den zum Aufladen des Akkupacks benötigten Strom über einen Netzanschlusserhält. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen Stecker, der in eine Steckdose eingesteckt wird.
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Ladegeräte für Li-Ionen Akkupacks sind in zahlreichen Ausführungsvarianten bekannt. Diese Ladegeräte weisen in der Regel mindestens eine kombinierte mechanische und elektrische Schnittstelle auf. Dort wird der Akkupack während des Ladevorgangs in Position gehalten. Ferner sind Ladegeräte welche mehrere Ladeanschlüsse umfassen bekannt, wobei jeder Ladeanschluss zum Anschließen eines Akkupacks an das Akkuladegerät konfiguriert ist. Diese Ladegeräte gibt es sowohl in Tischausführungen als auch in transportablen Varianten mit oder ohne Handgriff.
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Häufig werden Ladegeräte zum Einsatzort der Handwerkzeugmaschine, oder wenigstens in unmittelbare Nähe desselben, mitgenommen, sofern eine Stromquelle verfügbar ist. Es wird dabei vielfach als Nachteil wahrgenommen, dass die Geräte zu Zeiten, in denen keine Akkus aufgeladen werden, lediglich durch ihren Platzbedarf in Erscheinung treten, nicht jedoch durch einen weiteren Nutzen für den Benutzer.
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Bei Ladegeräten mit mehr als einer Schnittstelle zum Laden von Akkupacks werden vielfach nicht alle Schnittstellen gleichzeitig genutzt, sodass Kunden, die absehen, dass sie nicht immer alle Schnittstellen zum Aufladen nutzen werden, dazu neigen, Ladegeräte mit weniger Schnittstellen zu erwerben, obwohl in manchen Situationen mehr Ladeschnittstellen wünschenswert wären.
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Offenbarung der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es, die oben genannten Nachteile zu verbessern und ein Ladegerät zur elektrischen Aufladung eines Akkupacks einer Handwerkzeugmaschine der eingangs genannten Art bereitzustellen, welches die genannten Nachteile weitestgehend verhindert, und neben der Ladefunktion weiteren Nutzen für den Anwender generiert.
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Diese Aufgabe wird durch ein Funktionselement zur Aufbewahrung und/oder zum Transport von Gegenständen gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen, Varianten und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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Ein erfindungsgemäßes Funktionselement zur Aufbewahrung und/oder zum Transport von Gegenständen umfasst einen Grundkörper sowie wenigstens einer erste Schnittstelle, wobei die erste Schnittstelle derart ausgebildet ist, dass das Funktionselement mechanisch mit einer ersten Gegenschnittstelle eines Ladegerätes verbindbar ist. Dabei kann das Funktionselement beispielsweise als ein Magazin, eine Adapterplatte oder ähnliches ausgebildet sein, welches Gegenstände wie beispielswese Werkzeugen, Werkzeugteile und/oder Zubehör aufnehmen kann.
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Somit kann das Ladegerät zwischen oder, in Fällen, in denen mehr als eine Ladeschnittstelle zur Verfügung steht, auch während des Aufladens für weitere Zwecke genutzt werden, was die Nutzbarkeit und Attraktivität des Ladegerätes in den Augen des Benutzers erhöht.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist die erste Schnittstelle derart ausgebildet, dass das Funktionselement elektrisch mit der ersten Gegenschnittstelle des Ladegerätes und/oder der ersten Gegenschnittstelle der Handwerkzeugmaschine verbindbar ist. Dadurch können beispielsweise elektrische Verbraucher wie Leuchtmittel, etwa Dioden, zur Beleuchtung von Bereichen des Funktionselements am oder im Funktionselement angeschlossen werden, was zusätzlichen Nutzen für den Verbraucher generiert.
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Vorteilhafterweise ist der Grundkörper behälterartig ausgebildet und definiert ein Aufnahmevolumen zur Aufnahme der Gegenstände. In dieser allgemeinen Form stellt das Funktionselement eine vom Benutzer für verschiedenste Anwendungen nutzbare Erweiterung der Funktionalität des Ladegerätes dar, beispielsweise als Behälter für Kleinteile, oder als Ablagefach.
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In einer Ausführungsvorm umfasst der Grundkörper eine Zugriffsöffnung für den Zugriff auf das Aufnahmevolumen. Je nach Anwendungsgebiet, das heißt je nach Art der Gegenstände, die aufgenommen werden sollen, kann der Grundkörper als zylindrischer, kastenförmiger, oder kugelförmiger Behälter ausgebildet sein, wobei generell auch dreieckige, viereckige, fünfeckige, oder n-eckige Behälter denkbar sind
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In einer weiteren Ausführungsform hat der Grundkörper wenigstens ein Trennelement zum Unterteilen des Aufnahmevolumens. Dabei kann es sich beispielsweise um herausnehmbare, vom Benutzer anpassbare, oder fest installierte Einlegeteile handeln.
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In einer Weiterbildung hat das Funktionselement einen Verschluss oder Deckel zum Verschließen der Zugriffsöffnung. Auf diese Weise kann ein Herausfallen von Kleinteilen verhindert werden. Alternativ können Klemmelemente vorgesehen sein, durch die ein Herausfallen verhindern werden kann.
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In einer Ausführungsform weist der Grundkörper eine Vielzahl separater Einstecköffnungen auf, wobei jede separate Einstecköffnung so eingerichtet ist, dass verschiedene Gegenstände formschlüssig aufgenommen werden können. Beispielsweise können die Einstecköffnungen für die formschlüssige Aufnahme von Werkzeugbits, Bohrern, Stichsägeblättern, und/oder GOP/PMF Trennblättern (etwa solche vom Typ Starlock, plus, max) ausgebildet sein. Ferner kann das Funktionselement in dieser Form als Holster für beispielsweise Schrauber oder Hämmer verwendet werden.
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In einer Ausführungsform umfasst der Grundkörper zumindest ein Aufnahmeelement zur formschlüssigen Aufnahme wenigstens eines Gegenstands, insbesondere eines Bithalters. Das Aufnahmeelement kann in dieser Ausführungsform im weitesten Sinne als Klemmelement oder elastische Schelle bezeichnet werden, das Gegenstände unterschiedlicher Form und Größe aufnehmen kann.
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In einer Ausführungsform ist der Grundkörper als Adapterelement ausgebildet ist, umfassend zumindest eine weitere Schnittstelle zur Aufnahme einer Gegenschnittstelle eines zu adaptierenden Aufnahmeelements oder Behälters, insbesondere eines Bithalters.
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Somit bietet der Adapter dem Nutzer insbesondere bei mobilen Einsatzzwecken einen großen Vorteil, wobei sich dabei Ladegeräte mit mehreren senkrecht stehenden Akkupackschnittstellen und einem Tragegriff besonders gut eignen. Das Prinzip ähnelt einem tragbaren traditionellen Holzwerkzeugkasten, wobei der Nutzer je nach Bedarf und Anzahl an freien Akkupackschnittstellen individuell die zu adaptierenden Halterungen oder Behälter auswählen kann.
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Ein weiter Vorteil für den Kunden besteht darin, dass er das Ladegerät, sowie Akkupacks, Elektrowerkzeuge, und Zubehöre gleichzeitig mit sich führen kann. Verschiedene Aufbewahrungskästen, Boxen etc., welche mitzuführen sind, können durch ein oder mehrere erfindungsgemäße Funktionselemente ersetzt werden. Dies ist insbesondere bei kleineren Reparatur- und Wartungsarbeiten an verschiedenen Orten von Vorteil, wenn erfahrungsgemäß unterschiedliche Kleinteile benötigt werden, die in oder an dem Funktionselement mitgeführt werden können.
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In einer Ausführungsform ist die erste Schnittstelle als Akkupackführungsschiene ausgebildet, sodass das Funktionselement axial auf die erste Gegenschnittstelle aufschiebbar ist. In weiteren Ausführungsformen kommen alternative Verbindungsarten wie Rastverbindung, Kipp-, oder Steckverbindungen zum Einsatz. Auf diese Weise kann eine sichere Fixierung der des eingesteckten Akkupacks und/ oder des in die Halterung eingerasteten Ladegerätes gewährleistet werden, wodurch beispielsweise eine Verwendung des Ladegerätes im Hochbau ermöglicht werden kann. In einer Ausführungsform wird das Ladegerät mittels der Halterung auf einer horizontalen Platte im Sinne einer Tischmontage befestigt, wodurch auch die im Ladegerät eingesteckten Akkupacks im Vergleich zu lose herumliegenden Akkupacks besser vor unbeabsichtigten Stürzen gesichert sind.
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Bevorzugterweise ist das Funktionselement zumindest teilweise aus technischem Kunststoff ausgebildet, wobei das Funktionselement in bestimmten Ausführungsformen hinsichtlich des verwendeten Materials mehrkomponentig ausgeführt ist und beispielsweise technischen Kunststoff (TPE), Gummierungen, und/oder metallische Komponenten zum Oberflächenschutz umfasst.
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Gemäß einem weiteren Aspekt schließt die Erfindung ein Werkzeugsystem ein, umfassend zumindest ein Ladegerät mit zumindest einer ersten Gegenschnittstelle zur elektrischen und mechanischen Verbindung mit einem korrespondierenden Akkupack, sowie ein Funktionselement wie vorstehend beschrieben, das Funktionselement umfassend eine erste Schnittstelle, wobei die erste Schnittstelle derart ausgebildet ist, dass das Funktionselement mechanisch mit der ersten Gegenschnittstelle des Ladegerätes verbindbar ist.
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Vorteilhafterweise ist das Funktionselement elektrisch mit der ersten Gegenschnittstelle des Ladegerätes verbindbar.
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In einer Ausführungsform umfasst das Ladegerät eine Vielzahl von ersten Gegenschnittstellen, insbesondere eine Vielzahl im normalen Gebrauch senkrecht stehender Akkupackschnittstellen.
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Bevorzugterweise weist das Ladegerät einen Traggriff zum Transport auf.
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Weitere Merkmale, Anwendungsmöglichkeiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele der Erfindung, welche in den Figuren dargestellt sind. Dabei ist zu beachten, dass die dargestellten Merkmale nur einen beschreibenden Charakter haben und auch in Kombination mit Merkmalen anderer oben beschriebener Weiterentwicklungen verwendet werden können und nicht dazu gedacht sind, die Erfindung in irgendeiner Form einzuschränken.
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Figurenliste
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Die Erfindung wird im Folgenden mit Bezug auf die beigefügten Figuren genauer beschrieben, wobei für gleiche Merkmale gleiche Bezugszeichen verwendet werden. Die Zeichnungen sind schematisch und zeigen:
- 1 eine Ausführungsform eines Funktionselements gemäß der vorliegenden Erfindung;
- 2 das in 1 gezeigte Funktionselement mit am Funktionselement befestigten Bithalter;
- 3 ein Funktionselement gemäß der vorliegenden Erfindung in einer Ausführungsform als Adapterelement; und
- 4a-4f perspektivische Darstellungen unterschiedlicher Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Werkzeugsystems umfassend ein Ladegerät und ein Funktionselement.
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1 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Funktionselements 100 zur Aufbewahrung und/oder zum Transport von Gegenständen wie Werkzeugen, Werkzeugteilen, und/oder Zubehör. Das Funktionselement 100 umfasst einen Grundkörper 400, der in der gezeigten Ausführungsform als kastenförmiger Behälter ausgebildet ist und ein Aufnahmevolumen zur Aufnahme der Gegenstände definiert. Die Gegenstände sind über eine Zugriffsöffnung 410 für den Benutzer erreichbar.
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In alternativen Ausführungsformen, die beispielsweise in der 4 dargestellt ist, kann das Funktionselement 100 auch als zylindrischer Behälter ausgebildet sein, oder als kugelförmiger Behälter. Der Fachmann wird leicht erkennen, dass das Funktionselement 100 in einigen Ausführungsformen auch einen Verschluss zum Verschließen der Zugriffsöffnung 410 umfassen kann, um ein Herausfallen von Teilen oder Geräten aus der Zugriffsöffnung 410 zu verhindern.
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Ferner umfasst das Funktionselement 100 eine erste Schnittstelle 110 zur mechanischen Verbindung des Funktionselements 100 mit einer ersten Gegenschnittstelle 210 eines Ladegerätes 200, wobei es sich bei dem Ladegerät 200 um ein solches für Akkupacks von Handwerkzeugmaschinen handelt. Das Funktionselement 100 kann über die Schnittstelle 110 mit einem Ladegerät 200 verbunden werden, sodass das Ladegerät 100 von einem Benutzer für weitere Zwecke zusätzlich zum Aufladen von Akkupacks verwendet werden kann. In der in 1 gezeigten Ausführungsform, in der das Funktionselement 100 einen Behälter oder ein Magazin für Kleinteile dar, wobei ein variabel oder fest mit dem Grundkörper 400 verbundenes Trennelement 415 zum Unterteilen des Aufnahmevolumens dient.
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In der in 1 gezeigten Ausführungsform ist der Grundkörper 400 als Adapterelement ausgebildet und umfasst zwei weitere Schnittstellen 150 zur Aufnahme entsprechender Gegenschnittstellen 520 eines zu adaptierenden Aufnahmeelements 500. In anderen Ausführungsformen der Erfindung kann beispielsweise ein einziges Aufnahmeelement 500 vorgesehen sein, oder aber mehr als zwei. Die Aufnahmeelemente 500 sind in der gezeigten Ausführungsform Bithalter für an sich bekannte Werkzeugbits wie Schrauber- oder Bohrerbits. In der in 1 und 2 gezeigten Ausführungsform umfasst jede der beiden weiteren Schnittstellen 150 je einen ersten Befestigungspunkt 152 und einen zweiten Befestigungspunkt 154, die derart mit der jeweils korrespondierenden Gegenschnittstelle 520 zusammenwirken, dass das jeweilige Aufnahmeelement 500 sicher aufgenommen wird.
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3 zeigt eine alternative Ausführungsform eines Funktionselements, bei welcher der Grundkörper 400 als Platte ausgebildet ist, an welcher die weitere Schnittstelle 150 angeordnet ist. Die Funktionalität der weiteren Schnittstellen 150 ist wie im Zusammenhang mit den 1 und 2 beschrieben. Wie auch in den 1 und 2 kann das Funktionselement 100 zumindest teilweise aus technischem Kunststoff ausgebildet sein, oder aus verschiedenen Materialien.
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Die 4a bis 4f zeigen verschiedene Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Werkzeugsystems 10. Die gezeigten Werkzeugsysteme umfassen jeweils ein Ladegerät 200 und eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Funktionselements 100. In der dargestellten Ausführungsform umfasst jedes Ladegerät über sechs erste Gegenschnittstellen 210, die jeweils für das Aufladen eines Akkupacks einer Handwerkzeugmaschine ausgelegt sind. Jedes Funktionselement 100 weist zumindest eine Schnittstelle 150 auf, die jeweils mit einer ersten Gegenschnittstelle 210 lösbar mechanisch verbunden ist. Des weiteren weist jedes Ladegerät 200 einen Traggriff zum Transport auf.
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Das in 4a dargestellt Funktionselement 100 entspricht im wesentlichen dem in 1 dargestellten Funktionselement 100 mit als Behälter ausgeführtem Grundkörper 400, bis auf den Unterschied, dass das in 4a gezeigte Funktionselement 100 keine weitere Schnittstelle 150 aufweist.
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In 4b ist eine Funktionselement 100 abgebildet, das einen als zylindrischer Behälter ausgeführten Grundkörper hat. Sowohl der in 4a dargestellte kastenförmige Grundkörper 400 als auch der in 4b dargestellte zylindrische Grundkörper 400 können neben ihrer Funktion als Behälter für unterschiedlich große Kleinteile auch hinsichtlich ihrer Größe abgestimmt sein für die Aufnahme eines korrespondierenden Werkzeuggriffs oder ähnlichem, insbesondere auch für die formschlüssige Aufnahme eines korrespondierenden Gegenstandes.
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Die 4c und 4d zeigen ein Werkzeugsystem 10, bei dem das jeweilige Funktionselement 100 mehr als eine erste Schnittstelle 110 umfasst. In 4c ist ein Funktionselement 100 abgebildet, das zwei erste Schnittstellen 110 aufweist, während das in 4d dargestellte Funktionselement 100 drei erste Schnittstellen hat. Die Abstände und die Ausrichtung der jeweiligen Schnittstellen 110 zueinander sind so beschaffen, dass beim Verbinden des jeweiligen Funktionselements 100 mit dem Ladegerät 200 jede der Schnittstellen 110 mit einer korrespondierenden ersten Gegenschnittstelle 210 des Ladegerätes 200 gekoppelt wird.
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Der Grundkörper der jeweiligen Funktionselemente 100 der 4c und 4d sind kastenförmig derart ausgebildet, dass sie einer Kontur des Ladegerätes 200 folgen.
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In den 4a bis 4f ist ebenfalls dargestellt, dass die jeweiligen ersten Schnittstellen 110 als Akkupackführungsschienen ausgebildet sind, sodass die Funktionselemente axial auf die korrespondierenden ersten Gegenschnittstellen 210 aufschiebbar sind. Die ersten Gegenschnittstellen 210 sind dabei als senkrecht stehende Akkupackschnittstellen ausgebildet.
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In den 4e und 4f weist der Grundkörper 400 des Funktionselements 100 eine Vielzahl separater Einstecköffnungen 420 auf, wobei jede separate Einstecköffnung 420 so eingerichtet ist, dass verschiedene Gegenstände aufgenommen werden können. In der Ausführungsform der 4e sind die Einstecköffnungen 420 rund und zur Aufnahme von Werkzeugbits oder Bohrern, oder anderen zylindrischen Gegenständen ausgebildet. In 4f dagegen sind die Einstecköffnungen 420 zur Aufnahme von rechteckigen Gegenständen ausgebildet.
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In beiden Ausführungsformen der 4e und 4f können die Einstecköffnungen auch zur weitestgehend formschlüssigen Aufnahme von Gegenständen ausgebildet sein.
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Obwohl die Erfindung durch die bevorzugten Ausführungsbeispiele im Detail näher erläutert wurde, können vom Fachmann auch andere Kombinationen der genannten Merkmale vorgesehen sein, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.