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DE202006016839U1 - Ladestation - Google Patents

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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G11/00Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts
    • H02G11/02Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using take-up reel or drum
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/72Means for accommodating flexible lead within the holder
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01R31/00Coupling parts supported only by co-operation with counterpart
    • H01R31/06Intermediate parts for linking two coupling parts, e.g. adapter
    • H01R31/065Intermediate parts for linking two coupling parts, e.g. adapter with built-in electric apparatus

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  • Charge And Discharge Circuits For Batteries Or The Like (AREA)

Abstract

Ladestation mit einem Kabel, mit dem die Ladestation mit einer Stromquelle verbindbar ist sowie einer mit dem Kabel verbundenen Stromabgabestelle für das mit Elektrizität zu versorgende Gerät, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (2), in dem eine Kabelaufwickelvorrichtung für das Kabel (8) für die Stromquelle angeordnet ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft eine Ladestation entsprechend des Oberbegriffes des Hauptanspruches.
  • Ladestationen werden für stromverbrauchende Geräte, Akkus u. dgl. benutzt; so gibt es z. B. viele Handwerkzeuge, die elektrisch betätigt sind und ihre Energie nicht unmittelbar aus dem Stromnetz erhalten, sondern über Akkus bzw. mit einer anderen elektrischen Spannung betrieben werden als es das öffentliche Stromnetz bietet. Akkus dieser Geräte sind nach einer gewissen Betriebsdauer geleert und müssen aufgeladen werden, wie z. B. bei akkubetriebenen Bohrmaschinen, Rasenmähern oder anderen Geräten. Für die Aufladung dieser Akkus sind in der Praxis Ladestationen bekannt, die über ein Anschlusskabel mit dem Stromnetz verbunden sind. Ladestationen werden auch für solche Geräte verwandt, die z. B. mit einer anderen Spannung betrieben werden als es das öffentliche Stromnetz bietet, so z. B. Computer-Laptops, die über ein separates Ladegerät, das wiederum mit dem öffentlichen Stromnetz verbindbar ist, versorgt werden und die zum Teil auch Akkus aufweisen, die intern in diesen Geräten enthalten sind und die wiederum entsprechend aufgeladen werden. Dies kann natürlich nicht nur Laptops, sondern auch weitere entsprechende Geräte betreffen, die entweder interne Akkus oder Stromspeicher aufweisen oder mit einer Stromspannung betrieben werden, die nicht derjenigen des öffentlichen Stromnetzes entspricht.
  • Wenn derartige Ladestationen nicht mehr benötigt werden bzw. transportiert werden sollen, ist das mit diesen Ladestationen verbundene Anschlusskabel für das Stromnetz „im Weg" und muss entweder separat vom Ladegerät verstaut werden, was einen erhöhten Zeitaufwand bedarf, bzw. kann das Anschlusskabel, wenn es von der Ladestation getrennt wird, verloren gehen. Eine andere Möglichkeit ist, das Anschlusskabel für das Stromnetz bei einem Transport der Ladestation um die Ladestation herum zu wickeln, was ebenfalls zeitaufwendig ist und was, insbesondere wenn mehrere Kabel innerhalb des gleichen Transportbehälters transportiert werden sollen, zu einem „Kabelsalat" führen kann. Ein weiterer Nachteil der aus der Praxis bekannten Ladestationen ist, dass das Anschlusskabel für das Stromnetz außerhalb der Ladestation Verletzungsgefahren ausgesetzt ist und hierdurch auch ein Gefährdungspotential für die Verwender derartiger Ladestationen bietet.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladestation derart auszubilden, dass eine besonders einfache Handhabbarkeit der Ladestation, z. B. beim Transport, gegeben ist und Verletzungen des Anschlusskabels für das Stromnetz vermieden werden können.
  • Diese der Neuerung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des kennzeichnenden Teiles des Hauptanspruches gelöst.
  • Mit anderen Worten ausgedrückt, wird eine Ladestation vorgeschlagen, das mit einer Kabelaufwickelvorrichtung ausgestattet ist für das mit der Stromquelle verbindbare Kabel, wobei diese Kabelaufwickelvorrichtung in einem schützenden Gehäuse vorhanden ist und bei der das Kabel für die eigentliche Stromquelle mit einer Stromabgabestelle in Verbindung stehend ausgebildet ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen erläutert.
  • In vorteilhafte Ausgestaltung sind in dem Gehäuse elektrische Bauteile angeordnet, um die eingehende Netzspannung in einen Ladestrom umzuwandeln, d. h. die Ladestation als Netz- und/oder Ladegerät ausgebildet ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung weist das Kabel für eigentliche Stromquelle, mit der die Ladestation zu verbinden ist, einen Stecker auf, mit dem das Kabel in einfacher Weise mit der Stromquelle verbindbar bzw. trennbar ausgebildet ist.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung weist das Gehäuse eine Vertiefung auf, die eine Geräteaufnahme darstellt, z. B. in schachtartiger Ausbildung für einen auf oder an das Gehäuse ansetzbaren aufzuladenden Akku eines akkubetriebenen Gerätes oder für das aufzuladende Gerät selbst; dabei können in dieser Geräteaufnahme Kontakte für das aufzuladende Gerät oder den aufzuladenden Akku angeordnet sein, über die dieses Gerät/Akku aufgeladen werden kann.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung weist das Gehäuse einen zur Gehäuseaußenseite offenen Schacht auf, der größer ist als ein Stecker des Anschlusskabels, um bei Nichtgebrauch dieses Steckers diesen Stecker vom Gehäuse aufnehmen zu lassen, um hierdurch ein kompaktes Transportmaß der Ladestation zu ermöglichen und um zudem Verletzungen des Steckers bzw. des daran angeordneten Anschlusskabels sicher zu verhindern.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung ist der Schacht durch eine Wandung begrenzt, die eine Ausnehmung für das Anschlusskabel aufweist, um hierdurch Verschmutzungen im Inneren des Gehäuses der Ladestationen weitestgehend zu verhindern.
  • Sofern die Kabelaufwickelvorrichtung federbelastet ist, wird ein besonders einfacher Betrieb der Ladestation ermöglicht, wenn das Anschlusskabel bei Bedarf durch die Federkraft der Kabelaufwickelvorrichtung auf diese aufgezogen wird; eine lösbare Feststellvorrichtung kann auf die Kabelaufwickelvorrichtung bzw. deren Feder wirken, um hierdurch einen einfachen Betrieb der Ladestation zu ermöglichen.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung weist die Ladestation ein weiteres Anschlusskabel auf mit einer Verbindungseinrichtung für den mit Elektrizität zu versorgenden Verbraucher, so dass über dieses weitere Anschlusskabel ein auch von der Ladestation entfernt stehendes Gerät versorgt werden kann. Die Verbindungseinrichtung dieses Anschlusskabels mit dem mit Elektrizität zu versorgenden Verbraucher ist in vorteilhafter Ausgestaltung als Stecker ausgebildet, um eine einfache Verbindung oder Trennung des Anschlusskabels mit dem zu versorgenden Verbraucher zu ermöglichen, der mit einer entsprechenden Buchse oder Steckdose für den Stecker ausgestattet ist.
  • In vorteilhafter Weise ist eine weitere Kabelaufwickelvorrichtung vorgesehen, die in vorteilhafter Ausgestaltung wiederum in dem Gehäuse angeordnet ist, auf die das weitere Anschlusskabel für den zu versorgenden Verbraucher aufgewickelt werden kann, um hierdurch bei Nichtgebrauch dieses weiteren Anschlusskabels ein Aufwickeln dieses Kabels zu ermöglichen, so dass ein Kabelsalat durch ein unbenutztes frei herumliegendes Kabel verhindert wird und um Verletzungen dieses Kabels zu verhindern.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung ist in dem Gehäuse eine weitere schachtartige Aufnahme ausgestattet für die Verbindungseinrichtung bzw. den Stecker des weiteren Anschlusskabels für den Verbraucher, um durch diese Aufnahme einen Schutz dieses Steckers bzw. des daran angeordneten weiteren Anschlusskabels bei Nichtgebrauch zu gewährleisten.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Ausführungsbeispielen dargestellt, wobei
  • 1 eine Ladestation mit einer Aufnahme für den zu ladenden Akku bzw. das aufzuladende Gerät ausgebildet ist und
  • 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Ladestation mit zwei Kabelaufwickelvorrichtungen.
  • In der beigefügten 1 wird ein Ausführungsbeispiel einer Ladestation 1 dargestellt, die ein Gehäuse 2 aufweist, in dem ein Schacht 3 vorgesehen ist, der zur Aufnahme eines Steckers 4 vorgesehen ist, mit dem die Ladestation 1 an einer Steckdose (nicht dargestellt) angeschlossen werden kann. Der Schacht 3 ist in seinen Abmessungen derart dimensioniert, dass der Stecker 4 mitsamt der Steckerkontakte 5 und 6 ganz von dem Gehäuse 2 umgeben ist, d. h. die Steckerkontakte 5, 6 ragen nicht über die Wandungen des Gehäuses 2 hinaus.
  • In einer anderen Ausführungsweise können die Steckerkontakte 5, 6 etwas über das Gehäuse 2 hinausragen, um ein besonders schnelles Ergreifen des Steckers 4 zu ermöglichen.
  • Auch ist es möglich, den Stecker 4 im Gehäuse 2 verriegeln zu können und beispielsweise nach Entriegeln des Fixiermechanismus, z. B. über einen Knopf, den Stecker 4 aus dem Gehäuse 2 „Herausspringen" zu lassen.
  • Der Stecker 4 ist in der dargestellten Figur auf einer Wandung 7 angeordnet, die eine Ausnehmung aufweist, durch die das Anschlusskabel 8, das zu dem Stecker 4 führt und mit dem es verbunden ist, hindurchgeführt wird. Das Anschlusskabel 8 ist auf einer federbelasteten Kabelaufwickelvorrichtung aufgerollt in Art einer Kabeltrommel. Bei einem Herausziehen des Steckers 4 aus dem Gehäuse 2 wird entgegen der Federkraft der Kabeleinzugvorrichtung 9 das Anschlusskabel 8 aus dem Gehäuse 2 herausgezogen, wobei die Länge des Kabels je nach Ausführungsbeispiel z. B. 1.50 m betragen kann. Während das eine Ende des Anschlusskabels 8 mit dem Stecker 4 verbunden ist, ist das andere Ende des Anschlusskabels 8 mit einer Geräteaufnahme 10 verbunden, die in diesem Ausführungsbeispiel über Kontakte 11 verfügt und je nach Ausführungsbeispiel der vorgeschlagenen Ladestation 1 auch über einen Spannungswandler verfügen kann, um z. B. die über den Stecker 4 eingehende Stromspannung zu reduzieren.
  • Die vorgeschlagene Ladestation ist mit einem Netz- und/oder Ladegerät ausgestattet, so dass der über das Anschlusskabel 8 eingehende Strom des Netzanschlusses entsprechend der Anforderungen des über die Ladestation aufzuladenden Gerätes bzw. Geräteakkus diesen Eingangsstrom umwandelt und über die Geräteaufnahme bzw. deren Kontakte dem mit Elektrizität zu versorgenden Gerät oder Akku zur Verfügung stellt. Hierbei kann es sich z. B. um eine Umwandlung der vom Anschlusskabel 8 zugeführten Spannung handeln sowie weiteren Eigenschaften üblicher Netzgeräte und/oder Ladegeräte.
  • In die in das Gehäuse 2 eingelassene Geräteaufnahme 10, die zur Außenseite des Gehäuses 2 offen ausgebildet ist, kann nun das mit Elektrizität zu versorgende Gerät eingestellt werden, z. B. aufzuladende Akkus von elektrischen Verbrauchern od. dgl. Über ein Licht 12 wird dem Betrachter signalisiert, ob der Ladevorgang noch anhält oder bereits abgeschlossen ist und z. B. der aufzuladende Akku bereits vollständig geladen ist.
  • Der große Vorteil des vorgeschlagenen Gerätes liegt darin, dass hier eine Ladestation 1 vorgeschlagen wird, die bei Nichtgebrauch platzsparend zu transportieren ist, da nach dem Herausziehen des Steckers 4 aus der Steckdose ein automatisches Aufrollen des Anschlusskabels 8 innerhalb des Gehäuses 2 erfolgt, und es wird eine Ladestation 1 vorgeschlagen, die die Gefahr der Beschädigung des Anschlusskabels 8 bei Nichtgebrauch der Ladestation 1 deutlich verringert, da ein loses Herumliegen und somit Verletzungsgefahr des Anschlusskabels 8 bei herausgezogenem Stecker 4 vermieden wird.
  • Die Kabeleinzugvorrichtung ist in einfachster Ausführungsform federbelastet ausgebildet, so dass ein Herausziehen des An schlusskabels 8 aus dem Gehäuse 2 gegen die Federkraft der Kabeleinzugvorrichtung 9 erfolgt und bei einem Loslassen des Steckers 4 ein selbständiger Einzug des Anschlusskabels 8 wie auch des Steckers 4 in das Gehäuse erfolgt.
  • Die Kabeleinzugvorrichtung 9 kann in vorteilhafter Ausgestaltung mit einer Feststellvorrichtung oder einer Klemmvorrichtung versehen werden, um bei ausgezogenem Anschlusskabel 8 ein ungewolltes Einziehen des Anschlusskabels 8 auf die Kabeleinzugvorrichtung zu verhindern. Erst nach Lösen einer entsprechenden Klemmvorrichtung oder Feststellvorrichtung erfolgt das „automatische" Einziehen des Anschlusskabels 8.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung können die Ecken des Gehäuses 7 abgerundet ausgebildet sein.
  • In einem weiteren Ausführungsbeispiel der Neuerung gemäß 2 wird ein Ladegerät bzw. eine Ladestation vorgeschlagen, die wiederum ein Gehäuse 2 aufweist mit einer Aufnahme bzw. Schacht 3 für einen Stecker 4, dessen Kabel 8 von einer Kabeleinzugvorrichtung 9 aufgenommen wird und in diesem Ausführungsbeispiel ist mit 14 ein Anschluss zum Beispiel für einen PC oder sonstigen elektrischen oder elektronischen Verbraucher dargestellt, der in diesem Ausführungsbeispiel wiederum in einer Aufnahme 15 des Gehäuses 2 befindlich angeordnet ist. Wiederum ist dieser Anschluss 14 mit einem Anschlusskabel 16 ausgestattet, das auf einer weiteren Einzugvorrichtung bzw. Kabelaufwickelvorrichtung 17 aufgerollt bzw. aufgewickelt ist. Wiederum kann der Anschluss 14 aus seiner Aufnahme 15 herausbewegt werden mitsamt des daran befindlichen Kabels 16, wobei auch in diesem Fall die Länge des Anschlusskabels 16 zum Beispiel 1,5 m betragen kann je nach Anwendungszweck. Selbstverständlich können die Kabellängen auch den jeweiligen Anfordernissen bzw. Platzbedingungen angepasst werden. Die beiden Kabel 8 und 16 stehen in Kontakt zueinander, d. h. der über das Kabel 8 eingehende Strom wird dem Anschlusskabel 16 zur Verfügung gestellt, und zwischen diesen Kabeln kann beispielsweise ein Spannungswandler angeordnet sein, um die Stromspannung, die über den Stecker 4 zugeführt wird, auf eine Stromspannung herabzusetzen entsprechend der Erfordernisse des Verbrauchers, mit dem der Anschluss 14 verbunden wird. Auch können weitere elektronische Bauteile in dieser Ladestation enthalten sein, um die eingehende Netzspannung in einen Ladestrom umzuwandeln, der über den Anschluss 14 an den entsprechenden Verbraucher abgegeben wird; d. h. es können Bauteile eines üblichen Netz- und/oder Ladegerätes in dem Gehäuse angeordnet sein.
  • Wiederum wird durch diese weitere Ausführungsform ein sehr kompaktes leicht zu handhabendes und transportierendes Gerät geschaffen, das Verletzungen der jeweiligen Kabel beim Transport oder beim Nichtgebrauch verhindert, da die jeweils aufgenommenen Kabel von der Gehäusewandung geschützt werden und zudem wird ein Verheddern der Kabel bei Nichtgebrauch derselben sicher verhindert.

Claims (13)

  1. Ladestation mit einem Kabel, mit dem die Ladestation mit einer Stromquelle verbindbar ist sowie einer mit dem Kabel verbundenen Stromabgabestelle für das mit Elektrizität zu versorgende Gerät, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (2), in dem eine Kabelaufwickelvorrichtung für das Kabel (8) für die Stromquelle angeordnet ist.
  2. Ladestation nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch mindestens ein in dem Gehäuse (2) angeordnetes elektrisches Bauteil, um die eingehende Netzspannung der Stromquelle in einen Ladestrom umzuwandeln.
  3. Ladestation gemäß Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Stecker (4), der an dem Kabel (8) angeordnet ist.
  4. Ladestation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Geräteaufnahme (10) als Stromabgabestelle für das mit Elektrizität zu versorgende Gerät, die als Vertiefung in dem Gehäuse (2) ausgebildet ist.
  5. Ladestation gemäß Anspruch 4, gekennzeichnet durch die mit Kontakten (11) für das mit Elektrizität zu versorgende Gerät ausgestattete Geräteaufnahme (10).
  6. Ladestation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen in dem Gehäuse (2) ausgebildeten, zur Gehäuseaußenseite offenen Schacht (3) als Aufnahme für den Stecker (4), dessen Innenraum größer ist als der Stecker (4), der mit dem Kabel (8) verbunden ist.
  7. Ladestation gemäß Anspruch 6, gekennzeichnet durch den Schacht (3), der durch eine Wandung (7) begrenzt wird, die eine Ausnehmung für das Kabel (8) aufweist.
  8. Ladestation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Stromabgabestelle, die als Anschlusskabel (16) mit einer Verbindungseinrichtung für den mit Elektrizität zu versorgenden Verbraucher ausgestattet ist.
  9. Ladestation gemäß Anspruch 8, gekennzeichnet durch die Verbindungseinrichtung des Anschlusskabels (16), die als Stecker (14) ausgebildet ist.
  10. Ladestation gemäß Anspruch 8 oder 9, gekennzeichnet durch eine weitere Kabelaufwickelvorrichtung (17), die auf das Anschlusskabel (16) wirkend ausgebildet ist.
  11. Ladestation gemäß Anspruch 10, gekennzeichnet durch die Kabelaufwickelvorrichtung (17) des Anschlusskabels (16), die in dem Gehäuse (2) angeordnet ist.
  12. Ladestation gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche 8 bis 11, gekennzeichnet durch eine in dem Gehäuse (2) ausgebildete schachtartige Aufnahme (15) für die Verbindungseinrichtung bzw. Stecker (14) des Anschlusskabels (16), die zur Außenseite des Gehäuses (2) geöffnet ist.
  13. Ladestation gemäß Anspruch 12, gekennzeichnet durch die Verbindungseinrichtung bzw. Stecker (14), der in seiner gesamten Länge von der Aufnahme (15) aufgenommen wird.
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