-
Die
Neuerung betrifft eine Ladestation entsprechend des Oberbegriffes
des Hauptanspruches.
-
Ladestationen
werden für
stromverbrauchende Geräte,
Akkus u. dgl. benutzt; so gibt es z. B. viele Handwerkzeuge, die
elektrisch betätigt
sind und ihre Energie nicht unmittelbar aus dem Stromnetz erhalten,
sondern über
Akkus bzw. mit einer anderen elektrischen Spannung betrieben werden
als es das öffentliche
Stromnetz bietet. Akkus dieser Geräte sind nach einer gewissen
Betriebsdauer geleert und müssen
aufgeladen werden, wie z. B. bei akkubetriebenen Bohrmaschinen,
Rasenmähern
oder anderen Geräten.
Für die
Aufladung dieser Akkus sind in der Praxis Ladestationen bekannt,
die über
ein Anschlusskabel mit dem Stromnetz verbunden sind. Ladestationen
werden auch für
solche Geräte
verwandt, die z. B. mit einer anderen Spannung betrieben werden
als es das öffentliche
Stromnetz bietet, so z. B. Computer-Laptops, die über ein
separates Ladegerät,
das wiederum mit dem öffentlichen Stromnetz
verbindbar ist, versorgt werden und die zum Teil auch Akkus aufweisen,
die intern in diesen Geräten
enthalten sind und die wiederum entsprechend aufgeladen werden.
Dies kann natürlich
nicht nur Laptops, sondern auch weitere entsprechende Geräte betreffen,
die entweder interne Akkus oder Stromspeicher aufweisen oder mit
einer Stromspannung betrieben werden, die nicht derjenigen des öffentlichen
Stromnetzes entspricht.
-
Wenn
derartige Ladestationen nicht mehr benötigt werden bzw. transportiert
werden sollen, ist das mit diesen Ladestationen verbundene Anschlusskabel
für das
Stromnetz „im
Weg" und muss entweder
separat vom Ladegerät
verstaut werden, was einen erhöhten
Zeitaufwand bedarf, bzw. kann das Anschlusskabel, wenn es von der
Ladestation getrennt wird, verloren gehen. Eine andere Möglichkeit
ist, das Anschlusskabel für
das Stromnetz bei einem Transport der Ladestation um die Ladestation herum
zu wickeln, was ebenfalls zeitaufwendig ist und was, insbesondere
wenn mehrere Kabel innerhalb des gleichen Transportbehälters transportiert werden
sollen, zu einem „Kabelsalat" führen kann. Ein
weiterer Nachteil der aus der Praxis bekannten Ladestationen ist,
dass das Anschlusskabel für
das Stromnetz außerhalb
der Ladestation Verletzungsgefahren ausgesetzt ist und hierdurch
auch ein Gefährdungspotential
für die
Verwender derartiger Ladestationen bietet.
-
Der
Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladestation derart auszubilden,
dass eine besonders einfache Handhabbarkeit der Ladestation, z. B.
beim Transport, gegeben ist und Verletzungen des Anschlusskabels
für das
Stromnetz vermieden werden können.
-
Diese
der Neuerung zugrundeliegende Aufgabe wird durch die Lehre des kennzeichnenden
Teiles des Hauptanspruches gelöst.
-
Mit
anderen Worten ausgedrückt,
wird eine Ladestation vorgeschlagen, das mit einer Kabelaufwickelvorrichtung
ausgestattet ist für
das mit der Stromquelle verbindbare Kabel, wobei diese Kabelaufwickelvorrichtung
in einem schützenden
Gehäuse
vorhanden ist und bei der das Kabel für die eigentliche Stromquelle
mit einer Stromabgabestelle in Verbindung stehend ausgebildet ist.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Unteransprüchen erläutert.
-
In
vorteilhafte Ausgestaltung sind in dem Gehäuse elektrische Bauteile angeordnet,
um die eingehende Netzspannung in einen Ladestrom umzuwandeln, d.
h. die Ladestation als Netz- und/oder
Ladegerät
ausgebildet ist.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung weist das Kabel für eigentliche Stromquelle,
mit der die Ladestation zu verbinden ist, einen Stecker auf, mit
dem das Kabel in einfacher Weise mit der Stromquelle verbindbar
bzw. trennbar ausgebildet ist.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung weist das Gehäuse eine Vertiefung auf, die
eine Geräteaufnahme darstellt,
z. B. in schachtartiger Ausbildung für einen auf oder an das Gehäuse ansetzbaren
aufzuladenden Akku eines akkubetriebenen Gerätes oder für das aufzuladende Gerät selbst;
dabei können
in dieser Geräteaufnahme
Kontakte für
das aufzuladende Gerät
oder den aufzuladenden Akku angeordnet sein, über die dieses Gerät/Akku aufgeladen
werden kann.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung weist das Gehäuse einen zur Gehäuseaußenseite
offenen Schacht auf, der größer ist
als ein Stecker des Anschlusskabels, um bei Nichtgebrauch dieses
Steckers diesen Stecker vom Gehäuse
aufnehmen zu lassen, um hierdurch ein kompaktes Transportmaß der Ladestation
zu ermöglichen
und um zudem Verletzungen des Steckers bzw. des daran angeordneten
Anschlusskabels sicher zu verhindern.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung ist der Schacht durch eine Wandung begrenzt,
die eine Ausnehmung für
das Anschlusskabel aufweist, um hierdurch Verschmutzungen im Inneren
des Gehäuses
der Ladestationen weitestgehend zu verhindern.
-
Sofern
die Kabelaufwickelvorrichtung federbelastet ist, wird ein besonders
einfacher Betrieb der Ladestation ermöglicht, wenn das Anschlusskabel bei
Bedarf durch die Federkraft der Kabelaufwickelvorrichtung auf diese
aufgezogen wird; eine lösbare Feststellvorrichtung
kann auf die Kabelaufwickelvorrichtung bzw. deren Feder wirken,
um hierdurch einen einfachen Betrieb der Ladestation zu ermöglichen.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung weist die Ladestation ein weiteres Anschlusskabel
auf mit einer Verbindungseinrichtung für den mit Elektrizität zu versorgenden
Verbraucher, so dass über
dieses weitere Anschlusskabel ein auch von der Ladestation entfernt
stehendes Gerät
versorgt werden kann. Die Verbindungseinrichtung dieses Anschlusskabels
mit dem mit Elektrizität
zu versorgenden Verbraucher ist in vorteilhafter Ausgestaltung als
Stecker ausgebildet, um eine einfache Verbindung oder Trennung des Anschlusskabels
mit dem zu versorgenden Verbraucher zu ermöglichen, der mit einer entsprechenden Buchse
oder Steckdose für
den Stecker ausgestattet ist.
-
In
vorteilhafter Weise ist eine weitere Kabelaufwickelvorrichtung vorgesehen,
die in vorteilhafter Ausgestaltung wiederum in dem Gehäuse angeordnet
ist, auf die das weitere Anschlusskabel für den zu versorgenden Verbraucher
aufgewickelt werden kann, um hierdurch bei Nichtgebrauch dieses
weiteren Anschlusskabels ein Aufwickeln dieses Kabels zu ermöglichen,
so dass ein Kabelsalat durch ein unbenutztes frei herumliegendes
Kabel verhindert wird und um Verletzungen dieses Kabels zu verhindern.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung ist in dem Gehäuse eine weitere schachtartige
Aufnahme ausgestattet für
die Verbindungseinrichtung bzw. den Stecker des weiteren Anschlusskabels
für den
Verbraucher, um durch diese Aufnahme einen Schutz dieses Steckers
bzw. des daran angeordneten weiteren Anschlusskabels bei Nichtgebrauch
zu gewährleisten.
-
Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Neuerung sind in den Ausführungsbeispielen dargestellt,
wobei
-
1 eine
Ladestation mit einer Aufnahme für
den zu ladenden Akku bzw. das aufzuladende Gerät ausgebildet ist und
-
2 zeigt
ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Ladestation mit zwei Kabelaufwickelvorrichtungen.
-
In
der beigefügten 1 wird
ein Ausführungsbeispiel
einer Ladestation 1 dargestellt, die ein Gehäuse 2 aufweist,
in dem ein Schacht 3 vorgesehen ist, der zur Aufnahme eines
Steckers 4 vorgesehen ist, mit dem die Ladestation 1 an
einer Steckdose (nicht dargestellt) angeschlossen werden kann. Der Schacht 3 ist
in seinen Abmessungen derart dimensioniert, dass der Stecker 4 mitsamt
der Steckerkontakte 5 und 6 ganz von dem Gehäuse 2 umgeben
ist, d. h. die Steckerkontakte 5, 6 ragen nicht über die Wandungen
des Gehäuses 2 hinaus.
-
In
einer anderen Ausführungsweise
können die
Steckerkontakte 5, 6 etwas über das Gehäuse 2 hinausragen,
um ein besonders schnelles Ergreifen des Steckers 4 zu
ermöglichen.
-
Auch
ist es möglich,
den Stecker 4 im Gehäuse 2 verriegeln
zu können
und beispielsweise nach Entriegeln des Fixiermechanismus, z. B. über einen
Knopf, den Stecker 4 aus dem Gehäuse 2 „Herausspringen" zu lassen.
-
Der
Stecker 4 ist in der dargestellten Figur auf einer Wandung 7 angeordnet,
die eine Ausnehmung aufweist, durch die das Anschlusskabel 8,
das zu dem Stecker 4 führt
und mit dem es verbunden ist, hindurchgeführt wird. Das Anschlusskabel 8 ist
auf einer federbelasteten Kabelaufwickelvorrichtung aufgerollt in
Art einer Kabeltrommel. Bei einem Herausziehen des Steckers 4 aus
dem Gehäuse 2 wird
entgegen der Federkraft der Kabeleinzugvorrichtung 9 das
Anschlusskabel 8 aus dem Gehäuse 2 herausgezogen,
wobei die Länge
des Kabels je nach Ausführungsbeispiel
z. B. 1.50 m betragen kann. Während das
eine Ende des Anschlusskabels 8 mit dem Stecker 4 verbunden
ist, ist das andere Ende des Anschlusskabels 8 mit einer
Geräteaufnahme 10 verbunden,
die in diesem Ausführungsbeispiel über Kontakte 11 verfügt und je
nach Ausführungsbeispiel der vorgeschlagenen
Ladestation 1 auch über
einen Spannungswandler verfügen
kann, um z. B. die über den
Stecker 4 eingehende Stromspannung zu reduzieren.
-
Die
vorgeschlagene Ladestation ist mit einem Netz- und/oder Ladegerät ausgestattet,
so dass der über
das Anschlusskabel 8 eingehende Strom des Netzanschlusses
entsprechend der Anforderungen des über die Ladestation aufzuladenden
Gerätes bzw.
Geräteakkus
diesen Eingangsstrom umwandelt und über die Geräteaufnahme bzw. deren Kontakte dem
mit Elektrizität
zu versorgenden Gerät
oder Akku zur Verfügung
stellt. Hierbei kann es sich z. B. um eine Umwandlung der vom Anschlusskabel 8 zugeführten Spannung
handeln sowie weiteren Eigenschaften üblicher Netzgeräte und/oder
Ladegeräte.
-
In
die in das Gehäuse 2 eingelassene
Geräteaufnahme 10,
die zur Außenseite
des Gehäuses 2 offen
ausgebildet ist, kann nun das mit Elektrizität zu versorgende Gerät eingestellt
werden, z. B. aufzuladende Akkus von elektrischen Verbrauchern od.
dgl. Über
ein Licht 12 wird dem Betrachter signalisiert, ob der Ladevorgang
noch anhält
oder bereits abgeschlossen ist und z. B. der aufzuladende Akku bereits vollständig geladen
ist.
-
Der
große
Vorteil des vorgeschlagenen Gerätes
liegt darin, dass hier eine Ladestation 1 vorgeschlagen
wird, die bei Nichtgebrauch platzsparend zu transportieren ist,
da nach dem Herausziehen des Steckers 4 aus der Steckdose
ein automatisches Aufrollen des Anschlusskabels 8 innerhalb
des Gehäuses 2 erfolgt,
und es wird eine Ladestation 1 vorgeschlagen, die die Gefahr
der Beschädigung
des Anschlusskabels 8 bei Nichtgebrauch der Ladestation 1 deutlich
verringert, da ein loses Herumliegen und somit Verletzungsgefahr
des Anschlusskabels 8 bei herausgezogenem Stecker 4 vermieden
wird.
-
Die
Kabeleinzugvorrichtung ist in einfachster Ausführungsform federbelastet ausgebildet,
so dass ein Herausziehen des An schlusskabels 8 aus dem Gehäuse 2 gegen
die Federkraft der Kabeleinzugvorrichtung 9 erfolgt und
bei einem Loslassen des Steckers 4 ein selbständiger Einzug
des Anschlusskabels 8 wie auch des Steckers 4 in
das Gehäuse
erfolgt.
-
Die
Kabeleinzugvorrichtung 9 kann in vorteilhafter Ausgestaltung
mit einer Feststellvorrichtung oder einer Klemmvorrichtung versehen
werden, um bei ausgezogenem Anschlusskabel 8 ein ungewolltes
Einziehen des Anschlusskabels 8 auf die Kabeleinzugvorrichtung
zu verhindern. Erst nach Lösen
einer entsprechenden Klemmvorrichtung oder Feststellvorrichtung
erfolgt das „automatische" Einziehen des Anschlusskabels 8.
-
In
vorteilhafter Ausgestaltung können
die Ecken des Gehäuses 7 abgerundet
ausgebildet sein.
-
In
einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Neuerung gemäß 2 wird
ein Ladegerät
bzw. eine Ladestation vorgeschlagen, die wiederum ein Gehäuse 2 aufweist
mit einer Aufnahme bzw. Schacht 3 für einen Stecker 4,
dessen Kabel 8 von einer Kabeleinzugvorrichtung 9 aufgenommen
wird und in diesem Ausführungsbeispiel
ist mit 14 ein Anschluss zum Beispiel für einen PC oder sonstigen elektrischen
oder elektronischen Verbraucher dargestellt, der in diesem Ausführungsbeispiel
wiederum in einer Aufnahme 15 des Gehäuses 2 befindlich
angeordnet ist. Wiederum ist dieser Anschluss 14 mit einem
Anschlusskabel 16 ausgestattet, das auf einer weiteren Einzugvorrichtung
bzw. Kabelaufwickelvorrichtung 17 aufgerollt bzw. aufgewickelt
ist. Wiederum kann der Anschluss 14 aus seiner Aufnahme 15 herausbewegt
werden mitsamt des daran befindlichen Kabels 16, wobei
auch in diesem Fall die Länge
des Anschlusskabels 16 zum Beispiel 1,5 m betragen kann je
nach Anwendungszweck. Selbstverständlich können die Kabellängen auch
den jeweiligen Anfordernissen bzw. Platzbedingungen angepasst werden. Die
beiden Kabel 8 und 16 stehen in Kontakt zueinander,
d. h. der über
das Kabel 8 eingehende Strom wird dem Anschlusskabel 16 zur
Verfügung
gestellt, und zwischen diesen Kabeln kann beispielsweise ein Spannungswandler
angeordnet sein, um die Stromspannung, die über den Stecker 4 zugeführt wird,
auf eine Stromspannung herabzusetzen entsprechend der Erfordernisse
des Verbrauchers, mit dem der Anschluss 14 verbunden wird.
Auch können
weitere elektronische Bauteile in dieser Ladestation enthalten sein,
um die eingehende Netzspannung in einen Ladestrom umzuwandeln, der über den
Anschluss 14 an den entsprechenden Verbraucher abgegeben wird;
d. h. es können
Bauteile eines üblichen
Netz- und/oder Ladegerätes
in dem Gehäuse
angeordnet sein.
-
Wiederum
wird durch diese weitere Ausführungsform
ein sehr kompaktes leicht zu handhabendes und transportierendes
Gerät geschaffen,
das Verletzungen der jeweiligen Kabel beim Transport oder beim Nichtgebrauch
verhindert, da die jeweils aufgenommenen Kabel von der Gehäusewandung geschützt werden
und zudem wird ein Verheddern der Kabel bei Nichtgebrauch derselben
sicher verhindert.