DE202006016882U1 - Kappenartiger Drehverschluss für Behälter, insbesondere für Getränkeflaschen, zum Aufschrauben auf ein Behältermundstück - Google Patents
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Abstract
Kappenartiger
Drehverschluss für
Behälter,
insbesondere für
Getränkeflaschen,
zum Aufschrauben auf eine Behälteröffnung (6),
umfassend
– eine Außenkappe (1),
– eine darin über einen begrenzten Drehwinkel (19) drehbar gelagerte Innenkappe (2) zum Abdichten der Behälteröffnung (6),
– eine Mitnehmereinrichtung (16) zwischen Außen- und Innenkappe (1, 2) zur Mitnahme der Innenkappe (2) beim Originalschließ- und Erstöffnungsvorgang des Verschlusses (V), wobei die Innenkappe (2) beim Erstöffnen über den Drehwinkel (19) der Außenkappe (1) drehblockierbar und dadurch eine Relativdrehung von Außen- zu Innenkappe (1, 2) hervorrufbar ist,
– eine Verriegelungseinrichtung (17) zur dauerhaften Dreharretierung von Außen- zu Innenkappe (1, 2) nach deren Relativdrehung zueinander beim Erstöffnen,
– mindestens ein Sichtfenster (25) in der Außenkappe (1), das durch einen lösbar mit der Außenkappe (1) verbundenen, mit der Innenkappe (2) eingreifenden Einsatz (26) im Originalverschlusszustand geschlossen ist, wobei durch die Relativbewegung von Außen- zu Innenkappe (1, 2) der Einsatz (25) von...
– eine Außenkappe (1),
– eine darin über einen begrenzten Drehwinkel (19) drehbar gelagerte Innenkappe (2) zum Abdichten der Behälteröffnung (6),
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Description
- Die Erfindung betrifft einen kappenartigen Drehverschluss für Behälter, insbesondere für Getränkeflaschen, zum Aufschrauben auf eine Behälteröffnung mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
- Ein derartiger Drehverschluss ist aus der
EP 1 413 526 A1 bekannt. Der dort gezeigte Drehverschluss umfasst - – eine Außenkappe,
- – eine darin über einen begrenzten Drehwinkel drehbar gelagerte Innenkappe zum Abdichten der Behälteröffnung,
- – eine Mitnehmereinrichtung zwischen Außen- und Innenkappe zur Mitnahme der Innenkappe beim Originalschließ- und Erstöffnungsvorgang des Verschlusses, wobei die Innenkappe beim Erstöffnen über einen bestimmten Drehwinkel der Außenkappe drehblockierbar und dadurch eine Relativdrehung von Außen- zu Innenkappe hervorrufbar ist,
- – eine Verriegelungseinrichtung zur dauerhaften Dreharretierung von Außen- zu Innenkappe nach deren Relativdrehung zueinander beim Erstöffnen, und
- – mindestens ein Sichtfenster in der Außenkappe, das durch einen lösbar mit der Außenkappe verbundenen, mit der Innenkappe eingreifenden Einsatz im Originalverschlusszustand geschlossen ist, wobei durch die Relativbewegung von Außen- zu Innenkappe der Einsatz von der Außenkappe trennbar und das Sichtfenster als Erstöffnungsmarkierung freilegbar ist.
- Der Einsatz bei dem bekannten Drehverschluss besteht aus einem flachen Bodenstück im Sichtfenster, das in einer flachen taschenartigen Vertiefung in der Innenkappe des Drehverschlusses ruht. Durch die Relativdrehung von Außen- zu Innenkappe beim Erstöffnen wird die Verbindung zwischen dem Bodenstück im Sichtfenster und der Außenkappe aufgetrennt, womit das Sichtfenster über das Bodenstück hinweg wandern kann, so dass die anders eingefärbte Innenkappe durch das Sichtfenster sichtbar wird. Der Boden bleibt dabei in der Tasche der Innenkappe verwahrt und wandert seitlich unter die Außenkappe in eine abgedeckte Stellung. In dieser verdrehten Stellung werden Außen- zu Innenkappe zueinander arretiert, so dass durch das Sichtfenster über die andersfarbige Innenkappe dauerhaft signalisiert wird, dass der Drehverschluss bereits mindestens einmal geöffnet war.
- Aufgrund der relativ flachen Ausbildung des Bodens im Sichtfenster und der entsprechenden Tasche in der Innenkappe ist der gegenseitige Eingriff dieser beiden Teile nur begrenzt, so dass die Übertragung des für das Abtrennen des Bodens von der Außenkappe notwendigen Drehmomentes problematisch sein kann. Dies hätte zur Folge, dass das Abreißen des Bodens von der Außenkappe nicht reibungslos funktioniert und insoweit die Anzeigefunktion für die Erstöffnung beeinträchtigt sein kann.
- Zur Lösung dieser Problematik schlägt die Erfindung gemäß Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 vor, dass der abtrennbare Einsatz im Sichtfenster als Eingriffsklotz ausgebildet ist, der in einer schachtartigen Aufnahme in der Innenkappe sitzt. Unter Eingriffsklotz soll dabei verstanden werden, dass die Tiefendimension in Eingriffsrichtung zwischen Außen- und Innenkappe zumindest in die Nähe der Breiten- oder Längendimension des Einsatzes kommt. Beim Stand der Technik ist der flache Boden hier nur mit einer Tiefe eingesenkt, die einem Bruchteil von Länge bzw. Breite des Sichtfensterbodens entspricht.
- Aufgrund des tiefen Eingriffs zwischen dem Eingriffsklotz an der Außenkappe und der entsprechenden Aufnahme in der Innenkappe kann Letztere mit deutlich höherem Drehmoment und definiert am Eingriffsklotz angreifen, so dass bei der Relativbewegung von Außen- zu Innenkappe beim Erstöffnen eine saubere und sichere Abtrennung des Eingriffsklotzes und dessen Verwahrung in der Aufnahme in der Innenkappe gewährleistet sind.
- Die Unteransprüche kennzeichnen vorteilhafte Weiterbildungen des Erfindungsgegenstandes, deren Merkmale, Einzelheiten und Vorteile aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der beigefügten Zeichnungen deutlich werden. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Ansicht eines Behälterhalses mit aufgesetztem Drehverschluss, -
2 einen vergrößerten Detailschnitt parallel zur Drehachse des Drehverschlusses gemäß der Schnittlinie II-II nach1 , und -
3 einen vergrößerten Detail-Horizontalschnitt durch den Drehverschluss entlang der Schnittlinie III-III nach2 . - Wie aus
1 und2 deutlich wird, besteht ein kappenartiger Drehverschluss V zum Aufschrauben auf das Mundstück einer Getränkeflasche B aus einer Außenkappe1 und einer begrenzt drehbar darin gelagerten Innenkappe2 . Die Außenkappe1 ist von einem etwa kreisförmigen Außendeckel3 und einem einstückig daran angeformten, zylindrischen Griffkragen4 gebildet. Die Innenkappe2 ist durch einen gegliederten Deckelteil5 und einen niedrigen, nur wenig nach unten zur Behälteröffnung6 des Be hälterhalses B vorspringenden Dichtkragen7 gebildet. Wie aus2 deutlich wird, ist in der aufgesetzten Stellung des Drehverschlusses V zwischen der Unterseite der Innenkappe2 und der Behälteröffnung6 noch eine Dichtscheibe8 für den hermetischen Verschluss des Behälters eingelegt. Der Dichtkragen7 umgreift dabei die Dichtscheibe8 und die Behälterwand9 auf ihrer Außenseite. - Wie in den Zeichnungen nicht näher dargestellt ist, weist die Außenkappe
1 auf ihrer Innenseite das Innengewinde zum Aufschrauben des Drehverschlusses V auf ein entsprechendes Außengewinde am Behälterhals B auf. - Wie ferner aus
2 hervorgeht, ist die Innenkappe2 durch eine Verrastung10 in der Außenkappe1 in Axialrichtung festgelegt. Dazu ist ein nach oben abstehender Stützzylinder11 mit einem umlaufenden Raststeg12 vorgesehen, der von nach unten von der Außenkappe1 abragenden Schnapphaken13 hintergriffen wird. Damit ist eine Relativdrehung von Außen- zu Innenkappe2 trotz der axialen Festlegung dieser beiden Komponenten noch immer möglich. Die Verrastung kann im Übrigen auch an der radial weiter außen liegenden, zylindrischen Zwischenwand29 ausgeführt sein. - Die Innenkappe
2 wird ferner über eine Ringstufe32 an ihrem Umfang durch einen innen an die Außenkappe1 angeformten Stützring14 abgestützt, so dass eine hohe Druckkraft der Innenkappe2 über ihren Dichtkragen7 auf die Dichtscheibe8 und die Behälterwand9 gewährleistet ist. - Um Außen- und Innenkappe
1 ,2 auf ihrer Innenseite gegen ein Eindringen von Flüssigkeit in die Hohlräume zwischen ihnen abzudichten, ist am Dichtkragen7 der Innenkappe2 noch eine nach außen vorstehende, umlau fende Dichtlippe15 vorgesehen, die sich an der Außenkappe1 unter Vorspannung abstützt. - Um die aus dem Stand der Technik bekannte Signalisierung einer Erstöffnung des Drehverschlusses V hervorzurufen, ist zum Einen eine Relativdrehung zwischen Außen- und Innenkappe
1 ,2 während des Erstöffnens sowie eine Fixierung der beiden Kappenteile beim Originalschließvorgang und nach dem Erstöffnen notwendig. Dazu ist zum Einen eine als Ganzes mit16 bezeichnete Mitnehmereinrichtung und eine mit17 bezeichnete Verriegelungseinrichtung vorgesehen. Die Mitnehmereinrichtung16 ist durch mehrere, über den Umfang der beiden Kappenkomponenten1 ,2 verteilte Vorsprünge18 an der Innenseite der Außenkappe2 und eine entsprechende, über einen begrenzten Drehwinkel19 verlaufende Aussparung20 im oberen Umfangskantenbereich der Innenkappe2 gebildet. Die beiden radial verlaufenden Begrenzungswände der Aussparung20 bilden dabei Begrenzungsanschläge21 ,22 für die relative Drehbewegung von Außenzu Innenkappe1 ,2 . - Die in Umfangsrichtung neben der jeweiligen Mitnehmereinrichtung
16 liegende Verriegelungseinrichtung17 ist durch eine in einem spitzen Winkel zur Radialrichtung im Wesentlichen entgegen der Schließrichtung S des Verschlusses V gerichtete Sperrlamelle23 gebildet, von denen wiederum – wie die Mitnehmereinrichtung16 – vier an der Zahl über den Umfang von Außen- und Innenkappe1 ,2 verteilt sind. Diese Sperrlamelle23 ist in radialer Richtung elastisch ausgebildet und sitzt in einer Ausgangsstellung, wie sie in3 gezeigt ist, in einer radial nach außen offenen Vertiefung24 der Innenkappe2 . Die Funktion von Mitnehmer- und Verriegelungseinrichtung16 ,17 wird im Folgenden noch näher erläutert werden. - Vorher soll zur Vervollständigung noch die den Kern der Erfindung bildende Anzeige eines Erstöffnungsvorganges mit Hilfe der vier über den Umfang des Deckelteils
5 verteilten Sichtfenster25 erläutert werden. Letztere bilden eine den Außendeckel3 durchgreifende Öffnung in der Außenkappe1 und sind unterhalb der Erstreckungsebene des Außendeckels3 mit einem Eingriffsklotz26 visuell im Wesentlichen verschlossen. Der Eingriffsklotz26 weist in Draufsicht (3 ) eine Außenkontur auf, die geringfügig kleiner als die Innenkontur des Sichtfensters25 ist. Außenkappe1 und Eingriffsklötze26 sind jeweils über vier Aufreißstege27 einstückig miteinander verbunden und weisen insoweit eine übereinstimmende Farbgebung auf. - Wie insbesondere aus
2 deutlich wird, sitzt der Eingriffsklotz26 in einer nach oben offenen, schachtartigen Aufnahme28 , die durch entsprechende Zwischenwände29 ,31 der Innenkappe2 gebildet wird. Durch eine Bodenausnehmung34 im Eingriffsklotz26 werden dessen Wandstärken auf einem spritzgusstechnisch akzeptablen Niveau gehalten. Die Bodenausnehmung34 ist aus Gründen der leichteren Montierbarkeit und Entformbarkeit der in Spritzgusstechnik hergestellten Kappenkomponenten1 ,2 leicht konisch. - In der in
2 gezeigten Eingriffsstellung stützt sich der Eingriffsklotz26 ferner auf einem Lagersitz35 in der Aufnahme28 ab und ist zusätzlich durch seitlich an der Aufnahme28 in Eingriffsrichtung verlaufende Stege36 geführt. - Insgesamt ist der Eingriffsklotz
26 durch sein Bauhöhe H, die etwa seiner Breite B in Radialrichtung entspricht, und die Maßnahmen zum gegenseitigen Eingriff, wie die zusätzlichen Stege36 zur seitlichen Stützung, satt und stabil ineinander gelagert. Dies gewährleistet eine zuverlässige Funktion des gezeigten Drehverschlusses V mit Erstöffnungsmarkierung, die wie folgt zu erörtern ist:
Ausgangspunkt ist die in3 gezeigte relative Drehstellung von Außen- und Innenkappe1 ,2 zueinander. In dieser Stellung wird der Drehverschluss V nach dem Befüllen des Behälters beispielsweise in einer automatischen Füllanlage in Schließrichtung S originalverschlossen. Aufgrund der Anlage der Vorsprünge18 an dem in Schließrichtung S weisenden Begrenzungsanschlag21 der Mitnehmereinrichtung16 wird die Innenkappe2 beim Originalverschluss mitgenommen und mit einem definierten Drehmoment ausreichend fest unter Einschluss der Dichtscheibe8 auf den Behälterhals B aufgeschraubt. Aufgrund des Drehmoments sind die Innenkappe2 und die Dichtscheibe8 mit einem definierten Reibmoment auf dem Behälterhals B festgelegt, wofür in erster Linie der Reibschluss zwischen der radial nach innen gerichteten Fase33 am Dichtkragen7 und der Behälterwand9 verantwortlich ist. - Beim Erstöffnungsvorgang wird die Außenkappe
1 manuell entgegen der Schließrichtung S gedreht. Da die Innenkappe2 auf dem Behälterhals B durch das erwähnte Reibmoment verharrt, wird die Außenkappe1 relativ zur Innenkappe2 so lange über den Drehwinkel19 gedreht, bis die Vorsprünge18 der Mitnehmereinrichtungen16 gegen die gegenüberliegenden Begrenzungsanschläge22 fahren. Ab diesem Moment wird die Abschraubbewegung der Außenkappe1 auf die Innenkappe2 übertragen, diese also mitgenommen und vom Behälterhals entfernt. Gleichzeitig schnappt bei der Relativdrehung von Außenkappe1 zu Innenkappe2 die jeweilige Sperrlamelle23 jeder Verriegelungseinrichtung17 aus der Vertiefung24 heraus und hinter den Begrenzungsanschlag21 der Aussparung20 . Damit sind Außen- und Innenkappe1 ,2 in der um den Drehwinkel19 entgegen der Schließrichtung S verdrehten Stellung zueinander dauerhaft arretiert. - Für die funktionsgemäße Markierung des vorstehend erörterten Erstöffnungsvorgangs wird der Eingriffsklotz
26 in seiner Eingriffsstellung in der Innenkappe2 festgehalten, so dass durch die Relativverdrehung der Außenkappe1 dazu die Aufreißstege27 zwischen Außenkappe1 und Eingriffsklotz26 brechen. Die Sichtfenster25 fahren aus ihrer Überdeckung mit den Eingriffsklötzen26 heraus und gelangen über die benachbarte Deckfläche37 der Innenkappe2 . Der Eingriffsklotz26 verschiebt sich dabei unter den Außendeckel3 der Außenkappe1 . Da letztere eine andere Farbgebung als die Innenkappe2 aufweist, wird im Sichtfenster25 eine von der Außenkappe2 abweichende Farbe der Deckfläche37 sichtbar. Dieser Zustand bleibt auch bei einem Wiederverschließen des Drehverschlusses V erhalten, da eine Rückdrehung der Außenkappe1 zu Innenkappe2 über den Drehwinkel19 durch die Verriegelungseinrichtung17 verhindert wird.
Claims (8)
- Kappenartiger Drehverschluss für Behälter, insbesondere für Getränkeflaschen, zum Aufschrauben auf eine Behälteröffnung (
6 ), umfassend – eine Außenkappe (1 ), – eine darin über einen begrenzten Drehwinkel (19 ) drehbar gelagerte Innenkappe (2 ) zum Abdichten der Behälteröffnung (6 ), – eine Mitnehmereinrichtung (16 ) zwischen Außen- und Innenkappe (1 ,2 ) zur Mitnahme der Innenkappe (2 ) beim Originalschließ- und Erstöffnungsvorgang des Verschlusses (V), wobei die Innenkappe (2 ) beim Erstöffnen über den Drehwinkel (19 ) der Außenkappe (1 ) drehblockierbar und dadurch eine Relativdrehung von Außen- zu Innenkappe (1 ,2 ) hervorrufbar ist, – eine Verriegelungseinrichtung (17 ) zur dauerhaften Dreharretierung von Außen- zu Innenkappe (1 ,2 ) nach deren Relativdrehung zueinander beim Erstöffnen, – mindestens ein Sichtfenster (25 ) in der Außenkappe (1 ), das durch einen lösbar mit der Außenkappe (1 ) verbundenen, mit der Innenkappe (2 ) eingreifenden Einsatz (26 ) im Originalverschlusszustand geschlossen ist, wobei durch die Relativbewegung von Außen- zu Innenkappe (1 ,2 ) der Einsatz (25 ) von der Außenkappe (1 ) trennbar und das Sichtfenster (25 ) als Erstöffnungsmarkierung freilegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – der Einsatz als Eingriffsklotz (26 ) in einer schachtartigen Aufnahme (28 ) in der Innenkappe (2 ) sitzt. - Drehverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsklotz (
26 ) über Aufreißstege (27 ) einstückig mit der Außenkappe (1 ) verbunden ist. - Drehverschluss nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Eingriffsklotz (
26 ) auf einem Lagersitz (35 ) in der Aufnahme (28 ) in der Innenkappe (2 ) abstützt. - Drehverschluss nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingriffsklotz (
26 ) durch seitlich an der Aufnahme (28 ) in Eingriffsrichtung verlaufende Stege (36 ) zusätzlich geführt ist. - Drehverschluss nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine kreisförmige Reihe äquidistant angeordneter Sichtfenster (
25 ) mit jeweils einem Eingriffsklotz (26 ) im Deckelteil (3 ) der Außenkappe (1 ) angeordnet ist. - Drehverschluss nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenkappe (
1 ) ein Innengewinde zum Verschrauben mit dem Behälterhals (B) aufweist und die Innenkappe (2 ) als demgegenüber flacher Deckel darin sitzt. - Drehverschluss nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Innenkappe (
2 ) eine zusätzliche Dichtscheibe (8 ) zur Abdichtung der Behälteröffnung (6 ) vorgesehen ist. - Drehverschluss nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehblockierung der Innenkappe (
2 ) beim Erstöffnen des Drehverschlusses durch ihre Haftreibung auf dem Behälterhals (B) hervorgerufen ist.
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| DE200620016882 DE202006016882U1 (de) | 2006-11-04 | 2006-11-04 | Kappenartiger Drehverschluss für Behälter, insbesondere für Getränkeflaschen, zum Aufschrauben auf ein Behältermundstück |
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| DE200620016882 DE202006016882U1 (de) | 2006-11-04 | 2006-11-04 | Kappenartiger Drehverschluss für Behälter, insbesondere für Getränkeflaschen, zum Aufschrauben auf ein Behältermundstück |
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| DE202006016882U1 true DE202006016882U1 (de) | 2007-01-04 |
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE202006016882U1 (de) |
Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| ITMI20111346A1 (it) * | 2011-07-19 | 2013-01-20 | Creative Gcl S R L | Chiusura tamper evident. |
| NO342909B1 (en) * | 2017-02-10 | 2018-08-27 | Harald Brynhildsen | Tamper indicating closing device |
| EP4032428A1 (de) * | 2021-01-22 | 2022-07-27 | GEKA GmbH | Montageverfahren zum erstmaligen aktivieren einer anordnung |
| WO2022157150A1 (en) * | 2021-01-22 | 2022-07-28 | Geka Gmbh | Assembly method of first time activating an assembly |
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2006
- 2006-11-04 DE DE200620016882 patent/DE202006016882U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 20070208 |
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| R163 | Identified publications notified |
Effective date: 20070523 |
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| R150 | Term of protection extended to 6 years |
Effective date: 20100212 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20130601 |