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Die
Erfindung betrifft eine endoskopische bipolare Zange, im Folgenden
Zange genannt, der im Oberbegriff des Anspruches 1 genannten Art.
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Solche
Zangen werden in der laparoskopischen Chirurgie dazu verwendet,
Gewebe zu ergreifen und mittels Stromfluß zwischen den das Gewebe fassenden
Greifflächen
zu koagulieren. Insbesondere dienen sie dazu, blutführende Gefäße durch
Koagulation zu verschließen,
um sie anschließend
mit einer gesonderten Schere oder mit einem in die Zange integrierten
Messer zu trennen.
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Wenn
sich während
der Spannungsbeaufschlagung beim Zusammendrücken die Greifflächen berühren, entsteht
ein Kurzschluß,
der die weitere Koagulation verhindert. Um einen solchen Kurzschluß zwischen
den Greifflächen
zu vermeiden, sind gattungsgemäße Zangen
mit Distanzstücken
zwischen den Maulteilen verse hen, die von derartiger Höhe sind,
daß sie
einen isolierenden Mindestabstand zwischen den Greifflächen sichern.
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Die
US 6,585,735 B1 und
US 6,682,528 B2 zeigen
eine Konstruktion mit einem gattungsfremden Distanzstück, das
am Schaft befestigt ist und proximal von den Greifflächen in
Anlage zwischen beide Maulteilen gelangt. Außerdem besitzt diese Konstruktion
ein gattungsgemäßes, auf
einer der Greifflächen
angeordnetes Distanzstück,
das in Anlage gegen die gegenüberliegende
Greiffläche
kommt.
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Die
EP 0 640 317 A1 zeigt
eine Zange mit einem am proximalen Ende auf einer der Greifflächen angeordneten
Distanzstück,
das auch seitlich zentrierenden Zwecken dient.
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Die
US 5,891,142 A zeigt
eine gattungsfremde bipolare Pinzette, bei der zu denselben Zwecken mehrere
sich über
die Breite der Greifflächen
erstreckende Distanzstücke
auf beiden gegenüberliegenden
Greifflächen
derart angeordnet sind, daß sie
in gegenseitige Anlage kommen.
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Nachteilig
bei den bekannten Konstruktionen ist die Anordnung der Distanzstükke auf
den Greifflächen,
da die Distanzstücke
dort den Koagulationsprozeß stören.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine gattungsgemäße Zange
zu schaffen, die unter Vermeidung eines Kurzschlusses ungestört zur Koagulation
nutzbare Greifflächen
bereitstellt.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teiles des Anspruches
1 gelöst.
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Erfindungsgemäß sind die
Distanzstücke
außerhalb
der Greifflächen,
vorzugsweise aus Platzgründen
in Anordnung gemäß Anspruch
2 angeordnet. Somit stehen die Greifflächen vollflächig zur Koagulation zur Verfügung, ohne
daß die
Distanzstücke dabei
stören.
Die Distanzstücke
können
bei distaler bzw. proximaler Anordnung eine sichere Abstützung vermitteln,
z.B. wenn ein Distanzstück
distal, also im Spitzenbereich der Zange, angeordnet ist und zusammen
mit dem Gelenk der Zange eine sichere Zweipunktabstützung bewirkt.
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Vorteilhaft
sind dabei die Merkmale des Anspruches 3 vorgesehen. Gegenüber bekannten
Konstruktionen mit nur proximal oder nur distal angeordneten Distanzstücken besteht
der Vorteil, daß die Maulteile
distal und proximal von den Greifflächen mit Distanzstücken gegeneinander
abgestützt
werden, so daß im
Bereich zwischen den proximalen und den distalen Distanzstücken die
Greifflächen
mit großer Sicherheit
parallel und im gewollten Mindestabstand gehalten werden. Auch bei
erheblichem Lagerspiel im Gelenk ergibt sich somit eine sichere,
kurzschlußfreie
Abstandshalterung der Greifflächen.
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Die
Distanzstücke
können
in Bezug auf die Breite der Greifflächen mittig angeordnet sein.
Dann können
bei ungenauer Lagerung die Greifflächen seitlich kippen und einen
Kurzschluß verursachen. Vorteilhaft
sind daher die Merkmale des Anspruches 4 vorgesehen. Wenn z.B. distal
und proximal jeweils links und rechts ein Distanzstück angeordnet
ist, dann ergibt sich eine stabile Distanzhalterung der Greifflächen, die
diese sowohl in Längsrichtung
als auch in Querrichtung streng parallel hält.
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Vorteilhaft
sind dabei gemäß Anspruch
5 sich über
die Breite der Zange erstrekkende Distanzstücke vorgesehen, die in einfacher
einstückiger
Ausbildung Querverkippungen der Maulteile gegeneinander verhindern.
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Distanzstücke können z.B.
abwechselnd an dem einen oder anderen Maulteil angeordnet sein. Vorteilhaft
sind jedoch gemäß Anspruch
6 alle Distanzstücke
an demselben Maulteil angeordnet, was die Konstruktion und Montage
vereinfacht.
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Die
Distanzstücke
können
einzeln an den jeweiligen Maulteilen befestigt sein, beispielsweise durch
Klemmung, Verklebung oder, falls sie aus Keramik bestehen, auch
durch Verlötung.
Vorteilhaft sind sie jedoch gemäß Anspruch
7 miteinander durch Stege verbunden, wobei die Stege außerhalb
der Greifflächen
liegend nicht zur Abstandshaltung beitragen und den Koagulationsvorgang
nicht stören. Dabei
ergibt sich zum einen die Möglichkeit,
mehrere, z.B. alle Distanzstücke
einstückig,
z.B. in einem Gußverfahren,
herzustellen. Außerdem
besteht die Möglichkeit,
die Distanzstücke
mittels der Stege am Maulteil durch Verklemmung zu befestigen, beispielsweise
mittels Einrastverbindungen.
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Vorteilhaft
sind dabei die Merkmale des Anspruches 8 vorgesehen. Damit ergibt
sich eine besonders einfache und symmetrische einstückige Ausbildung
der Distanzstücke.
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Bei
bipolaren Zangen ist im Gelenk eine gegenseitige Isolation der Maulteile
erforderlich, da diese, falls keine komplizierte Konstruktion mit
isoliert an den Maulteilen befestigten Greifflächen gewählt ist, im Ganzen an unterschiedlichen
Hochfrequenzpolen liegen. Vorteilhaft kann gemäß Anspruch 9 das zur Isolierung
im Gelenk erforderliche Isolierteil einstückig mit den Distanzstücken hergestellt
werden, was eine besonders kostengünstige und günstig montierbare
Konstrukrion schafft.
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Gattungsgemäße Zangen
können,
wie die
EP 0 640 317
A1 zeigt, vorteilhaft mit einem längsverschiebbaren Messer ausgerüstet sein,
das nach abgeschlossenem Koagulationsvorgang in der Längsmitte
der Greifflächen
das noch zwischen die sen gehaltene Gewebe, z.B. ein Blutgefäß, durchtrennt.
Dabei sind vorteilhaft die Merkmale des Anspruches 10 vorgesehen.
Da das Messer in einem Längsschlitz des
isolierend ausgebildeten Steges und des proximalen Distanzstückes läuft, ist
es elektrisch gegenüber
dem Maulteil isoliert, so daß sich
die erheblichen Isolationsprobleme bei der Konstruktion einer solchen
Zange vereinfachen.
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Chirurgische
Zangen weisen üblicherweise in
den Greifflächen
eine Zahnung auf, um das Abrutschen von zwischen den Greifflächen gehaltenem Gewebe
zu verhindern. Bei bipolaren Zangen sollten die Greifflächen aber
besser eben ausgebildet sein, um einen über die Fläche konstanten Stromfluß zwischen
den Greifflächen
zu gewährleisten.
Vorteilhaft sind daher die Merkmale des Anspruches 11 vorgesehen.
Die Erhebungen der Oberkante des Steges können zahnförmig oder gewellt ausgebildet
sein und somit für
sichernden Angriff am Gewebe sorgen. Die Greifflächen können dabei in elektrisch günstiger Weise
eben bleiben.
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Dabei
können
die Erhebungen der Oberkante des Steges bis zur Greiffläche des
anderen Maulteiles reichen oder vorteilhaft gemäß Anspruch 12 in eine dortige
Längsnut
eintauchen. Damit läßt sich
eine großzügige, gut
haltende Wellung oder Zahnung der Oberkante schaffen und es wird
dennoch vermieden, daß der
Steg in unerwünschter
Weise sich auf dem gegenüberliegenden
Maulteil abstützt
und somit die genau bemessene Abstandshalterung durch die proximalen
und distalen Distanzstücke
stört.
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In
der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise und schematisch dargestellt.
Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht des geöffneten
Maules einer erfindungsgemäßen Zange,
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2 in
perspektivischer Ansicht von schräg unten das obere Maulteil
der Zange und
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3 in
der perspektivischen Ansicht der 1 das gesondert
dargestellte Isolierstück
der Zange,
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4 in
Seitenansicht die Zange der 1 in geschlossenem
Zustand.
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1 zeigt
den Zangenteil einer endoskopischen Schaftzange, der vom nicht dargestellten Schaft,
welcher an seinem proximalen Ende einen Handhabungsteil aufweist,
abgenommen ist. Die dargestellte Zange 1 weist ein unteres
Maulteil 2 und ein oberes Maulteil 3 auf, welche
in einem Gelenk 4 aneinander und an einem Schaftstück 5 gelagert
sind, welches auf nicht dargestellte Weise an dem nicht dargestellten
Schaft befestigt ist.
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Das
obere Maulteil bildet eine zum unteren Maulteil hin gelegene obere
Greiffläche 6 aus,
die in Längsrichtung
der Zange von einer Längsnut 7 durchlaufen
ist.
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Das
untere Maulteil 2 trägt,
dem oberen Maulteil 3 zugewandt, zwei nebeneinander liegende rechteckförmige Greifflächen, und
zwar eine linke Greiffläche 8 und
eine rechte Greiffläche 9,
zwischen denen sich eine Längsnut 10 befindet.
Distal und proximal von den Greifflächen 8, 9 ist
die Oberfläche
des unteren Maulteiles 2 gegenüber der Oberfläche der Greifflächen 8, 9 vertieft.
Eine solche vertiefte Fläche befindet
sich distal bei 11 und proximal bei 12.
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Am
unteren Maulteil 2 ist ein Isolierstück 13 angeordnet,
das in 3 als herausgenommenes Teil gesondert dargestellt
ist. Das Isolierstück 13 weist
ein distales Distanzstück 14 und
ein proximales Distanzstück 15 auf.
Die Distanzstücke 14 und 15 sind
mit einem schmalen, in Längsrichtung
der Zange verlaufenden Steg 16 einstückig verbunden. 1 zeigt
das Isolierstück 13 in
Montagestellung eingesetzt in das untere Maulteil 2. Dabei
liegt das distale Distanzstück 14 auf
der distalen vertieften Fläche 11 und
das proximale Distanzstück 15 auf
der proximalen vertieften Fläche 12.
Der Steg 16 liegt in der Längsnut 10 zwischen
der linken Greiffläche 8 und der
rechten Greiffläche 9.
Dadurch ergibt sich eine gute seitliche Sicherung des Isolierstückes 13 am
unteren Maulteil 2. Zur Befestigung kann das Isolierstück 13 am
unteren Maulteil 2. z.B. verklebt werden. Es kann auch
klemmend eingesteckt werden, wobei z.B. mehrere Paßstücke, von
denen eines, 22, in 3 zu erkennen
ist, vom Isolierstück 13 nach
unten in entsprechende Vertiefungen im unteren Maulteil 2 klemmend
eingreifen.
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Einstückig mit
dem proximalen Distanzstück 15 ist
ein Isolierteil 17 ausgebildet, das, wie 1 zeigt,
im Gelenk 4 angeordnet ist und dort zur Isolierung der
Maulteile 2 und 3 gegeneinander dient.
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Das
gesamte Isolierstück 13 kann
einstückig aus
geeignetem isolierendem Material, wie z.B. Kunststoff, hergestellt
sein.
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Der
Steg 16 kann in der Längsnut 10 unter die
Greifflächen 8 und 9 versenkt
angeordnet sein. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Steg 16 jedoch
an seiner Oberkante eine Wellung mit Erhöhungen 21 auf, die
die Oberfläche
der Greifflächen 8 und 9 des
unteren Maulteiles 2 überragen.
Sie dienen zur Vermittlung eines rutschsicheren Griffes für zwischen
den Maulteilen gehaltenes Gewebe. Die Erhöhungen 21 greifen
bei geschlossener Zange, wie dies 4 zeigt,
in die Längsnut 7 des
oberen Maulteiles 3 ein, ohne abstützend gegen das obere Maulteil 3 anzuschlagen.
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Wie
die 1 und 3 zeigen, sind der Steg 16 und
das proximale Distanzstück 15 von
einem Längsschlitz 18 durchlaufen,
der auch nach proximal das Isolierteil 17 durchläuft. In
diesem Längsschlitz
ist ein in den 1 und 2 dargestelltes Messer 19 angeordnet,
das, wie 2 zeigt, mit einer Betätigungsstange 20 verbunden
ist, die den nicht dargestellten Schaft durchlaufend mit einer Antriebseinrichtung
verbunden ist, mit welcher das Messer 19 durch den Längsschlitz 18 aus
der dargestellten zurückgezogenen
Stellung in distaler Richtung vorschiebbar ist, um zwischen den
Greifflächen
gehaltenes Gewebe, z.B. ein soeben koaguliertes Blutgefäß, zu durchtrennen.
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Die
Maulteile 2 und 3 sind im dargestellten Ausführungsbeispiel
einstückig
aus leitfähigem
Metall ausgebildet. Im Gelenk 4 sind sie durch das Isolierteil 17 gegeneinander
isoliert. Sie sind ferner im Gelenk 4 elektrisch mit nicht
dargestellten den Schaft der Zange durchlaufenden Leitern verbunden,
als die z.B. eine Betätigungsstange
für die
Zange und ein Rohr des Schaftes dienen können. Am proximalen Ende des
nicht dargestellten Schaftes sind sie über elektrische Anschlüsse mit
einem nicht dargestellten Hochfrequenzgenerator verbunden.
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Bei
geschlossener Zange, wie dies 4 zeigt,
liegen die Distanzstücke 14 und 15 gegen
das obere Maulteil 3. Dabei sind die Distanzstücke 14 und 15 in
ihrer Höhe
derart bemessen, daß sie
die Greiffläche 6 des
oberen Maulteiles 3 im Abstand von den Greifflächen 8, 9 des
unteren Maulteiles halten, so daß Kurzschlüsse vermieden werden. Durch
die Abstützung
distal und proximal von den Greifflächen 8, 9 lassen
sich diese auch bei größerem Spiel
im Gelenk 4 in sicherer Parallellage halten.
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Da
die Distanzstücke 14 und 15 sich über die wesentliche
Breite der Zange erstrecken, ergeben sie auch eine gute seitliche
Abstützung
gegen seitliches Kippen der Maulteile gegeneinander.
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Anstelle
der dargestellten Bauart, bei der beide Maulteile 2, 3 gegenläufig beweglich
sind, kann auch nur eines der Maulteile beweglich und das andere
feststehend sein.
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Die
Distanzstücke 14 und 15 können auch ohne
den verbindenden Steg 16 angeordnet sein, wobei das das
Gelenk 4 versorgende Isolierteil 17 gesondert
ausgebildet sein kann. Die Distanzstücke 14 und 15 können auch
jeweils als zwei getrennte, nebeneinander seitlich angeordnete Distanzstücke ausgebildet
sein. Es müssen
nicht, wie dargestellt, alle Distanzstücke auf demselben Maulteil
angeordnet sein. Es können
z.B. eines der Distanzstücke
am einen Maulteil 2 und das andere am anderen Maulteil 3 angeordnet
sein.
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Die
dargestellte Anordnung mit einem Distanzstück 14 distal von den
Greifflächen 8, 9 und
einem Distanzstück 15 proximal
sorgt für
eine besonders genaue Parallelhalterung der Maulteile 2, 3 in geschlossener
Stellung. Wenn Distanzstücke
nur distal von den Greifflächen
angeordnet sind und die Maulteile proximal im Gelenk 4 gegeneinander
abgestützt
sind, ergibt sich eine ähnlich
sauber parallel geführte
Abstützung.
Unter Umständen
kann auch das distale Distanzstück 14 fehlen
und nur das proximale Distanzstück 15 vorgesehen
sein, wodurch sich ebenfalls eine ausreichende Abstützung ergibt,
zumal die Schließkräfte proximal
höher sind
als am distalen Ende der Zange.