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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit
einer Klemmeinrichtung zum Halten und/oder Klemmen von Gewebe, einer
Trenneinrichtung zum Durchtrennen von Gewebe und einer Handhabungseinrichtung
zum Betätigen
der Klemmeinrichtung und/oder der Trenneinrichtung, wobei die Klemmeinrichtung
mindestens ein eine Klemmfläche aufweisendes
Klemmglied umfasst, welches eine Klemmgliedausnehmung aufweist,
und wobei die Trenneinrichtung ein Trennglied umfasst, welches mindestens
teilweise in die Klemmgliedausnehmung hineinbewegbar ist.
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Ein
chirurgisches Instrument der eingangs beschriebenen Art ist beispielsweise
aus der
US 6,174,309
B1 bekannt. Es handelt sich dabei um ein scherenartiges
Instrument, welches die Funktionen einer Klemme und einer Schere
miteinander vereint. Ein solches Instrument kann insbesondere dann, wenn
entsprechende leitfähige
Kontakte am mindestens einen Klemmglied und/oder am Trennglied vorgesehen
sind, zum Fassen von Gewebe sowie zum Durchtrennen desselben bei
gleichzeitiger Koagulation des Gewebes eingesetzt werden. Es eignet
sich also insbesondere dazu, um zwei während eines chirurgischen Eingriffs
durchzuführende
Schritte, nämlich
das Durchtrennen und Koagulieren, in einem einzigen Schritt durchzuführen, wobei
das zu durchtrennende Gewebe mit dem Instrument vor, während und nach
dem Durchtrennen auch gehalten werden kann.
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Nachteilig
bei den bekannten Instrumenten ist jedoch, dass das Trennglied in
unerwünschter Weise
in Kontakt mit dem Klemmglied kommen kann, was insbesondere dann
zu einem Kurzschluss führt, wenn
sowohl das mindestens eine Klemmglied als auch das Trennglied beim
Einführen
des Trennglieds in die Klemmgliedaufnahme mit einer Stromversorgungseinheit,
beispielsweise einem Hochfrequenzgenerator, verbunden sind. Derartige
Kurzschlüsse sind
jedoch unerwünscht,
da es zu Verbrennungen von Gewebe verbunden mit star ker Karbonisierung kommen
kann. Ferner kann so in unerwünschter Weise
Gewebe an die elektrisch leitfähigen
Oberflächen
des Instruments anhaften oder mit diesen verkleben und einen Widerstand
derselben erhöhen.
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In
der
DE 20 2007
005 510 U1 ist ein chirurgisches Instrument mit einer Klemmeinrichtung
zum Halten und/oder Klemmen von Gewebe, einer Trenneinrichtung zum
Durchtrennen von Gewebe und einer Handhabungseinrichtung zum Betätigen der Klemmeinrichtung
und/oder der Trenneinrichtung offenbart. Ferner sind in der
EP 1 810 625 A1 eine
Gefäßversiegelungseinrichtung
und eine Trenneinrichtung für
große
Gewebestrukturen beschrieben. Des Weiteren ist aus der
US 2002/0111624 A1 ein
elektrochirurgisches Koagulationsinstrument bekannt.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Instrument der
eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, dass Kurzschlüsse zwischen
dem mindestens einen Klemmglied und dem Trennglied sicher vermieden
werden können.
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Diese
Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs beschriebenen
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass eine Trenngliedführungseinrichtung
vorgesehen ist zum Führen
des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung in einem sicheren Abstand
von inneren Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung und zum Halten eines Abstands zu inneren
Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung.
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Durch
die Klemmgliedführungseinrichtung des
Instruments wird sichergestellt, dass das Trennglied in einem sicheren
Abstand zu inneren Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung geführt
und dadurch von den Seitenflächen
beabstandet gehalten wird. Dadurch kann ein direkter Kontakt zwischen dem
Trennglied und den Seitenflächen
vermieden werden. So kann indirekt auch vermieden werden, dass das
Trennglied mit einer die Klemmgliedausnehmung umgebenden Klemmfläche, die
vorzugsweise bei einem Monopolar- oder Bipolarinstrument leitend
ausgebildet ist, in Kontakt kommen kann. Auf diese Weise werden
Kurzschlüsse
zwischen dem Trennglied der Klemmfläche oder inneren Seitenflächen der
Klemmgliedausnehmung sicher verhindert. Des Weiteren wird durch
die Trenngliedführungseinrichtung
erreicht, dass ein definierter minimaler Abstand zwischen dem Trennglied
und der Klemmfläche
beziehungsweise den inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung
eingehalten werden kann, so dass auch ein Stromfluss beim Koagulieren
einen bestimmten Wert nicht übersteigen
kann.
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Besonders
einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn diese
mindestens ein Abstandshalteelement umfasst, welches einen minimalen Abstand
zwischen dem Trennglied und einer inneren Seitenfläche der
Klemmgliedausnehmung definiert. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich,
dass das Abstandshalteelement selbst innerhalb oder im Bereich der
Klemmgliedausnehmung angeordnet ist. Denkbar wäre es selbstverständlich auch,
das mindestens eine Abstandshalteelement am Trennglied selbst vorzusehen,
beispielsweise könnte
das Abstandhalteelement am Trennglied ausgebildet oder an diesem
angebracht sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn mindestens zwei Abstandshalteelemente vorgesehen
sind, welche einen minimalen Abstand zwischen dem Trennglied und
jeweils einer Seitenfläche
der Klemmgliedausnehmung definieren. Wenn die beiden Abstandshalteelemente
einander gegenüberliegen
oder an inneren Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung oder voneinander weg weisend am Trennglied angeordnet
sind, haben sie zusätzlich
eine Zentrierungsfunktion, die das Trennglied definiert und zentriert
in der Klemmgliedausnehmung führen
kann.
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Des
Weiteren kann es günstig
sein, wenn die mindestens zwei Abstandshalteelemente einander gegenüberliegenden
oder im Wesentlichen gegenüberliegenden
inneren Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung zugeordnet sind. Darunter ist insbesondere
zu verstehen, dass die Abstandshalteelemente an den inneren Seitenflächen und/oder
am Trennglied angeordnet sein können.
In jedem Fall sind sie dann den inneren Seitenflächen derart zugeordnet, dass
das Trennglied diese nicht berühren kann,
sondern in einem durch die mindestens zwei Abstandshalteelemente
vorgegebenen Abstand gehalten wird.
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Um
das chirurgische Instrument in Form eines Monopolar- oder Bipolarinstruments
ausbilden zu können,
ist es vorteilhaft, wenn die Klemmfläche elektrisch leitend ist.
Unter elektrisch leitend ist insbesondere zu verstehen, dass sie
elektrisch leitend oder sehr niederohmig ausgebildet ist, also eine
entsprechend hohe elektrische Leitfähigkeit aufweist, um einen
Koagulationsstrom durch Körpergewebe hindurch
von der Klemmfläche
zum Trennglied oder einer weiteren Klemmfläche eines weiteren Klemmglieds
zu leiten.
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Das
Einführen
des Trennglieds in die Klemmgliedausnehmung wird besonders einfach, wenn
die Klemmfläche
quer oder im Wesentlichen quer zu den inneren Seitenflächen der
Klemmgliedausnehmung orientiert ist. Unter quer ist insbesondere
eine relative Neigung in einem Winkel zwischen 45° und 135° zu verstehen,
vorzugsweise stehen die Klemmfläche
und die inneren Seitenflächen
senkrecht oder nahezu senkrecht aufeinander.
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Um
das Fließen
eines Stroms zwischen dem Trennglied und der Klemmfläche oder
dem Klemmglied zu verhindern, ist es günstig, wenn die Trenngliedführungseinrichtung
mindestens teilweise aus einem elektrisch nicht leitenden Material
hergestellt ist. Man kann auch sagen, dass die Trenngliedführungseinrichtung
mindestens teilweise aus einem elektrisch isolierenden Material
hergestellt ist.
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Vorteilhafterweise
ist das mindestens eine Abstandshalteelement aus einem elektrisch
nicht leitenden Material hergestellt, welches elektrisch isolierend
ist. Es ist bei einer derartigen Ausgestaltung der Abstandshalteelemente
denkbar, die übrige
Trenngliedführungseinrichtung
optional auch aus einem elektrisch leitfähigen Material herzustellen.
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Auf
einfache Weise lässt
sich die Klemmgliedführungseinrichtung
in einer definierten Form herstellen, wenn sie und/oder das mindestens
eine Abstandshalteelement aus einer Keramik hergestellt sind. So
können
das Abstandshalteelement beziehungsweise die Trenngliedführungseinrichtung
vollständig
elektrisch isolierend ausgebildet werden. Denkbar ist jedoch auch
eine Ausgestaltung derart, dass Keramiken verwendet werden, die
teilweise isolierend und teilweise elektrisch leitfähig sind.
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Das
chirurgische Instrument lässt
sich auf einfache Weise aus unterschiedlichen Teilen zusammensetzen,
wenn die Trenngliedführungseinrichtung einstückig ausgebildet
ist. Insbesondere kann das Klemmglied derart ausgebildet sein, dass
es eine Trenngliedführungseinrichtungsaufnahme
aufweist, in die die Trenngliedführungseinrichtung
bei der Montage des Instruments eingesetzt werden kann. Beispielsweise
lässt sich
die Klemmgliedführungseinrichtung
so dann einfach und sicher mit dem Klemmglied verbinden, zum Beispiel
durch einen Kraft- und/oder Formschluss, insbesondere Verrasten,
Kleben, Löten
oder Schweißen.
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Ein
besonders kompakter Aufbau des Instruments beziehungsweise des mindestens
einen Klemmglieds lässt
sich erreichen, wenn die Trenngliedführungseinrichtung eine Ausnehmung
aufweist, deren innere Seitenfläche
mindestens abschnittsweise die inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung
bilden. Diese Trenngliedführungseinrichtung bildet
somit einen Teil der Klemmgliedausnehmung aus.
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Besonders
einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn diese
einen plattenförmigen
Abschnitt umfasst, dessen eine Abschnittoberfläche mindestens einen Teil der
Klemmfläche
des mindestens einen Klemmglieds bildet. Falls der plattenförmige Abschnitt
elektrisch nichtleitend ausgebildet ist, kann dieser zusätzlich mit
einer elektrisch leitenden Schicht bedeckt oder versehen sein, um
eine elektrisch leitfähige
Klemmfläche
auszubilden.
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Zur
Ausbildung eines Monopolar- oder Bipolarinstruments ist es günstig, wenn
die mindestens einen Teil der Klemmfläche bildende Abschnittoberfläche elektrisch
leitend ausgebildet ist. Dies kann durch Beschichtung oder entsprechende
Dotierung des Materials erreicht werden, aus dem der plattenförmige Abschnitt
und dessen Oberfläche
ausgebildet sind.
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Vorteilhaft
ist es, wenn der plattenförmige Abschnitt
eine Plattenausnehmung umfasst, welche einen Teil der Klemmgliedausnehmung
bildet. Der plattenförmige
Abschnitt kann beispielsweise in einer Draufsicht U-förmig ausgebildet,
und somit einseitig offen, oder ringförmig in sich geschlossen gestaltet sein.
Die Plattenausnehmung definiert so einen Teil der Klemmgliedausnehmung,
insbesondere kann das Trennglied durch die Plattenausnehmung hindurch
in die Klemmgliedausnehmung eingeführt werden.
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Vorteilhafterweise
ist die Plattenausnehmung umgebend ein vom plattenförmigen Abschnitt abstehender
Rand angeordnet, dessen eine Innen- oder Außenfläche mindestens teilweise die
inneren Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung bildet. Auf diese Weise kann die Klemmgliedausnehmung ganz
oder teilweise von dem Rand begrenzt werden. Je nach Wahl der Materialien,
aus denen das Klemmglied und die Trenngliedführungseinrichtung ausgebildet
sind, kann so eine vorgegebene, kleine Fertigungstoleranz eingehalten
werden.
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Besonders
einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn der
Rand das mindestens eine Abstandshalteelement trägt.
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Vorteilhafterweise
erstreckt sich das Abstandshalteelement über eine gesamte Höhe des Randes.
Denkbar wäre
es jedoch auch, dass sich das Abstandshalteelement nur über einen
Teil der Höhe
des Randes erstreckt. Denkbar sind insbesondere auch Abstandshalteelemente,
die quasi nur punktförmige
Vorsprünge
des Randes bilden und sich vom Rand weg in die Klemmgliedausnehmung hinein
erstrecken.
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Um
eine optimale Führung
des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung sicherzustellen, ist
es vorteilhaft, wenn sich das mindestens eine Abstandshalteelement
bis zur Klemmfläche
erstreckt. Dies bedeutet insbesondere, dass eine Seitenfläche des
Abstandshalteelements in einer Ebene mit der Klemmfläche liegen
und sogar einen Teil derselben bilden kann.
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Eine
besonders gute Führung
kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass jeweils zwei Abstandshalteelemente
ein Abstandshalteelementpaar bilden, die einander gegenüberliegend
angeordnet sind. Beispielsweise dann, wenn zwei Abstandshalteelemente
an den inneren Seitenflächen
angeordnet oder ausgebildet sind, definieren sie so eine Lücke zwischen
sich, deren Breite kleiner ist als ein Abstand von einander gegenüberliegenden
inneren Seitenflächen
der Klemmgliedausnehmung. Selbstverständlich könnte das Abstands halteelementpaar auch
am Trennglied angeordnet sein, und zwar mit derart einander gegenüberliegenden
Abstandshalteelementen, dass die Abstandshalteelemente in voneinander
entgegengesetzte Richtungen weisen.
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Vorteilhafterweise
sind mehrere Abstandshalteelemente gleichmäßig über die inneren Seitenflächen verteilt
angeordnet. Eine gleichmäßige Anordnung
ist unabhängig
von einer Form der Abstandshalteelemente von Vorteil, denn es wird
so eine besonders gute Führung
des Trennglieds über dessen
gesamte Ausdehnung erreicht.
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Besonders
einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn die
Abstandshalteelemente streifenförmig
ausgebildet sind. So kann sicher ein Abstand zwischen dem Klemmglied und
dem Trennglied definiert und eingehalten werden entlang der gesamten
Erstreckung der Abstandshalteelemente. Diese erstrecken sich vorzugsweise
parallel zu einer Bewegungsrichtung des Trennglieds und des mindestens
einen Klemmglieds relativ zueinander.
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Eine
besonders gute Führung
des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung kann dadurch erreicht
werden, dass sich die Abstandshalteelemente in einer Richtung quer
oder im Wesentlichen quer zur Klemmfläche erstrecken. Insbesondere
kann die Richtung, in der sich die Abstandshalteelemente erstrecken,
parallel zu einer Bewegungsrichtung sein, wenn das Trennglied und
das mindestens eine Klemmglied relativ zueinander bewegt werden.
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Vorzugsweise
ist die mindestens eine Klemmgliedausnehmung eine am Klemmglied
ausgebildete Vertiefung. Beispielsweise kann so auch ein Boden der
Vertiefung einen Anschlag für
das Trennglied bilden und eine Relativbewegung des Trennglieds und
des mindestens einen Klemmglieds begrenzen.
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Günstig kann
es jedoch auch sein, wenn die mindestens eine Klemmgliedausnehmung
eine am Klemmglied ausgebildete Durchbrechung ist. So ist es möglich, das
Trennglied sogar teilweise durch die Klemmgliedausnehmung hin durchzuführen. Dies kann
insbesondere dann günstig
sein, wenn zwei relativ zueinander bewegbare Klemmglieder vorgesehen
sind und das Trennglied relativ zu beiden Klemmgliedern beweglich
gelagert ist und eines der beiden Klemmglieder eine Doppelfunktion
ausübt, nämlich ein
Klemmglied der Klemmeinrichtung sowie einen Teil der Trenneinrichtung
bildet.
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Vorzugsweise
ist das Trennglied mindestens teilweise durch die mindestens eine
Klemmgliedausnehmung hindurchbewegbar. Dies gestattet es, das Trennglied
auf einer Seite aus dem Klemmglied herauszuführen, so dass es überhaupt
nicht von einem Klemmglied umgeben ist, beispielsweise zu Reinigungszwecken.
Ferner kann das Trennglied jedoch dann, wenn es durch die Klemmgliedausnehmung hindurchbewegbar
ist, bei Bedarf auf der anderen Seite des Klemmglieds vorstehen
und insbesondere mit einem weiteren Klemmglied zusammenwirken, beispielsweise
zur Ausbildung einer Trenneinrichtung.
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Ein
besonders einfacher Aufbau der Klemmeinrichtung kann insbesondere
dadurch erreicht werden, dass diese zwei Klemmglieder umfasst, welche relativ
zueinander bewegbar gelagert sind. Insbesondere ist es vorteilhaft,
wenn die beiden Klemmglieder relativ zueinander verschwenkbar gelagert
sind.
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Des
Weiteren kann ein einfacher Aufbau der Trenneinrichtung insbesondere
dadurch erreicht werden, dass diese ein erstes Klemmglied und das Trennglied
umfasst, welche relativ zueinander bewegbar sind. Ferner sei angemerkt,
dass eines der beiden Klemmglieder in einer bevorzugten Ausführungsform
des Instruments sowohl Teil der Klemmeinrichtung als auch Teil der
Trenneinrichtung sein kann.
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Günstigerweise
sind das erste Klemmglied und das Trennglied zum Durchtrennen von
Gewebe in einer Trennstellung in Anlage bringbar. Dies kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass Trennglied die Klemmfläche des
mindestens einen Klemmglieds berührt
oder in die Klemmgliedausnehmung desselben eingeführt wird.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass in einer Arbeitsstellung,
in welcher mit dem Instrument Gewebe geklemmt und/oder gehalten und/oder
durchtrennt werden kann, ein zweites Klemmglied das Trennglied mindestens
teilweise umgibt und dass das Trennglied und das zweite Klemmglied,
ohne das Instrument zu zerlegen, in eine Reinigungsstellung bringbar
sind, in welcher das zweite Klemmglied das Trennglied vollständig freigibt.
Diese Ausgestaltung gestattet eine besonders einfache Reinigung
des Instruments, und zwar ohne dieses zerlegen zu müssen. Es
kann also auch während
eines chirurgischen Eingriffs, beispielsweise von einer Bedienperson,
in die Reinigungsstellung überführt werden,
so dass die beiden Klemmglieder und das Trennglied nicht mehr ineinandergreifen
und frei zugänglich
sind.
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Besonders
einfach lässt
sich das Instrument reinigen, wenn das zweite Klemmglied zum Überführen des
Instruments von der Arbeitsstellung in die Reinigungsstellung vom
Trennglied weg in Richtung auf das erste Klemmglied hin bewegbar
ist.
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Gewebe
lässt sich
mit dem Instrument auf einfache und sichere Weise durchtrennen,
wenn das Trennglied in der Trennstellung in Richtung auf das erste
Klemmglied hin über
das zweite Klemmglied vorsteht. Das Trennglied kann so mit dem ersten Klemmglied
sicher zusammenwirken, beispielsweise durch Eingreifen in die Klemmgliedausnehmung.
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Besonders
einfach wird der Aufbau des chirurgischen Instruments, wenn das
erste und das zweite Klemmglied relativ zueinander verschwenkbar
gelagert sind.
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Ferner
ist es günstig,
wenn das Trennglied und das mindestens eine Klemmglied relativ zueinander
schwenkbar gelagert sind. So kann beispielsweise auch eine gemeinsame
Schwenkachse zum relativen Verschwenken des Trennglieds und der
beiden Klemmglieder gewählt
werden, was den Aufbau des Instruments weiter vereinfacht.
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Damit
man mit dem chirurgischen Instrument nicht versehentlich Gewebe
durchtrennt, ist es günstig,
wenn in einer beliebigen Arbeitsstellung mit Ausnahme der Trennstellung
ein Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Klemmglied kleiner
ist als ein Abstand zwischen dem Trennglied und dem ersten Klemmglied.
Wird Gewebe zwischen die beiden Klemmglieder eingeführt, so
kann dieses zunächst nicht
in Kontakt mit dem Trennglied kommen.
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Zu
einer verbesserten Handhabung des Instruments kann beitragen, wenn
die Handhabungseinrichtung zwei relativ zueinander bewegbare Betätigungsglieder
umfasst, die mit der Trenneinrichtung und der Klemmeinrichtung gekoppelt
sind. So können
die Trenneinrichtung und die Klemmeinrichtung selektiv mit der Handhabungseinrichtung
betätigt werden.
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Die
Taktilität
des Instruments lässt
sich dadurch verbessern, dass ein erstes Betätigungsglied starr mit dem
ersten Klemmglied und dass ein zweites Betätigungsglied starr mit dem
Trennglied verbunden sind. So kann eine Bedienperson direkt eine Kraft über die
Betätigungsglieder
auf das erste und/oder zweite Klemmglied und/oder das Trennglied
einleiten.
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Vorzugsweise
ist die Handhabungseinrichtung an einem proximalen Ende des Instruments
angeordnet. So lässt
sich die Handhabungseinrichtung insbesondere räumlich sehr weit von der Trenneinrichtung
und der Klemmeinrichtung trennen, was beispielsweise auch die Ausbildung
eines endoskopischen Instruments ermöglicht.
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Um
die Klemmeinrichtung und/oder die Trenneinrichtung direkt an einen
Operationssitus heranführen
zu können,
ist es vorteilhaft, wenn die Klemmeinrichtung und/oder die Trenneinrichtung
an einem distalen Ende des Instruments angeordnet sind. Insbesondere
können
die beiden Einrichtungen ein distales Ende eines endoskopischen
Instruments bilden.
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Besonders
einfach werden der Aufbau und die Handhabung des Instruments, wenn
dieses zwei verschwenkbar aneinander gelagerte starre Branchen umfasst,
welche jeweils ein proximales und ein distales Ende aufweisen, wenn
die Betätigungsglieder
an den proximalen Enden und wenn das erste Klemmglied und das Trennglied
jeweils an einem der distalen Enden vorgesehen sind.
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Ein
besonders einfacher Aufbau des Instruments kann insbesondere dadurch
erreicht werden, dass das zweite Klemmglied an einem distalen Ende eines
verschwenkbar gelagerten Hebels angeordnet ist. Dieser Hebel muss
nicht zwingend direkt mit einem Betätigungsglied gekoppelt sein
und kann beispielsweise elastisch federnd vorgespannt relativ zum
Trennglied oder dem ersten Klemmglied gelagert sein.
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Um
Gewebe einfach und sicher durchtrennen zu können, umfasst das Trennglied
vorteilhafterweise eine Schneidkante. Günstig ist es dabei, wenn die
Schneidkante in Richtung auf das mindestens eine Klemmglied hin
weist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann ferner eine elektrische Anschlusseinrichtung
vorgesehen sein, welche mit dem mindestens einen Klemmglied und/oder
dem Trennglied elektrisch leitend verbunden ist. Die elektrische
Anschlusseinrichtung ermöglicht
es auf einfache und sichere Weise, das chirurgische Instrument mittels
eines mit der Anschlusseinrichtung in Eingriff bringbaren Verbindungskabels
mit einer Stromquelle, beispielsweise einem Hochfrequenz-Stromgenerator zu
verbinden, um bei Bedarf einen Strom, beispielsweise zum Koagulieren
von Gewebe, über
das mindestens eine Klemmglied und/oder das Trennglied fließen zu lassen.
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Besonders
einfach lässt
sich eine Stromquelle mit der elektrischen Anschlusseinrichtung
verbinden, wenn diese im Bereich eines proximalen Endes des Instruments
angeordnet ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die elektrische
Anschlusseinrichtung drei Anschlusskontakte umfasst, von denen jeweils
einer elektrisch leitend mit dem ersten Klemmglied, dem zweiten
Klemmglied und dem Trennglied verbunden ist, welche gegeneinander
elektrisch isoliert sind.
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Die
Handhabung des Instruments verbessert sich weiter, wenn es einen
Instrumentengriff umfasst, welcher die Handhabungseinrichtung umfasst.
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Grundsätzlich wäre es denkbar,
den Instrumentengriff dauerhaft fest mit der Trenneinrichtung und/oder
der Klemmeinrichtung zu verbinden. Um es einer Bedienperson zu ermöglichen,
entsprechend angepasste Instrumentengriffe, beispielsweise für Linkshänder oder
Rechtshänder,
nutzen zu können, ist
es vorteilhaft, wenn der Instrumentengriff mit der Trenneinrichtung
und/oder der Klemmeinrichtung lösbar
verbindbar ist. Darüber
hinaus ermöglicht
eine derartige lösbare
Verbindbarkeit eine verbesserte Reinigbarkeit des Instruments.
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Grundsätzlich wäre es denkbar,
die Klemmeinrichtung in Form einer monopolaren Klemmeinrichtung
auszubilden. Um jedoch gezielt eine Bestromung von Teilen des Instruments
zu ermöglichen
und auch eine Stromführung
beispielsweise in einem Körper
eines Patienten genau definiert vorgeben zu können, ist es vorteilhaft, wenn
die Klemmeinrichtung in Form einer bipolaren Klemmeinrichtung ausgebildet ist.
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Entsprechend
kann es auch vorteilhaft sein, wenn die Trenneinrichtung in Form
einer bipolaren Trenneinrichtung ausgebildet ist. So kann ein Stromfluss
im Bereich eines Operationssitus oder, wenn das Instrument in Form
eines endoskopischen Instruments ausgebildet ist, auch tief im Inneren
eines Körpers
genau vorgegeben werden.
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Die
nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient
im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Gesamtansicht eines chirurgischen Instruments;
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2:
eine perspektivische Explosionsdarstellung eines distalen Endes
des in 1 dargestellten Instruments;
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3:
eine Draufsicht auf eine Klemmfläche eines
Klemmglieds des Instruments; und
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4:
eine Schnittansicht längs
Linie 4-4 in 3.
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In 1 ist
ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes chirurgisches
Instrument in Form eines bipolaren Kombi-Instruments dargestellt. Es
umfasst eine an einem distalen Ende ausgebildete Klemmeinrichtung 12,
eine ebenfalls am distalen Ende ausgebildete Trenneinrichtung 14 und
eine ein proximales Ende des Instruments 10 bildende Handhabungseinrichtung 16,
welche nachfolgend im Einzelnen näher beschrieben werden.
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Das
Instrument 10 umfasst zwei langgestreckte, schwach gekrümmte und
im Wesentlichen einstückig
hergestellte Branchen 18 und 20, welche um eine
gemeinsame Schwenkachse 22 aneinander schwenkbar gelagert
sind. Die Schwenkachse 22 wird definiert durch eine Längsachse
einer nicht näher
dargestellten Lagerhülse,
welche einen Hülsenabschnitt,
welcher mit einem Innengewinde versehen ist, und einen den Hülsenabschnitt
einseitig verschließenden
Kopf 24 umfasst. Des Weiteren ist eine Schlussschraube
vorgesehen, welche einen zum Innengewinde korrespondierenden Außengewindeabschnitt
mit einem weiteren Kopf aufweist. An den Hülsenabschnitt und den Außengewindeabschnitt
angrenzende Kopfflächen
verlaufen parallel zueinander und weisen aufeinander zu, wenn die
Lagerhülse
mit der Schlussschraube verschraubt ist.
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Die
Branche 20 ist im Wesentlichen langgestreckt und stabförmig, im
Querschnitt im Wesentlichen viereckig, ausgebildet und weist zur
Lagerung auf der Lagerhülse
eine koaxial zur Schwenkachse 22 orientierte Querbohrung
auf. Die Branche 20 ist insgesamt starr ausgebildet und
trägt an
ihrem distalen Ende ein Trennglied 26, welches in Form
eines Schneidplättchens
mit einer geradlinigen Schneidkante 28 ausgebildet ist.
Ein proximales Ende des Trennglieds 26 ist in einem sich
von einem distalen Ende 30 der Branche 20 in proximaler
Richtung erstreckenden Schlitz 32 gehalten. Das Trennglied 26 ist
derart orientiert, dass es eine Ebene senkrecht beziehungsweise
im Wesentlichen senkrecht zur Schwenkachse 22 definiert.
Es ist vorzugsweise aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt
oder mit einer elektrisch leitenden Beschichtung versehen. Proximalseitig
eines Schlussbereichs 34 des Instruments 10, in
welchem die Branchen 18 und 20 um die Schwenkachse 22 relativ
zueinander und aneinander schwenkbar gelagert sind, schließt sich
ein Betätigungsabschnitt 36 an,
welcher an seinem distalen Ende einen Fingerring 38 trägt.
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Ein
distales Ende der Branche 18 ist in Form eines ersten Klemmglieds 40 in
Form eines Klemmbackens mit einer ebenen Klemmfläche 42 ausgebildet.
Das Klemmglied 40 weist eine schlitzförmige Vertiefung 44 auf,
die sich parallel zu einer von der Schwenkachse 22 senkrecht
durchsetzten Ebene erstreckt. Die Vertiefung 44 setzt sich
schlitzförmig
in proximaler Richtung fort, so dass eine beidseitig von quaderförmigen Lagerarmen 46 und 48 begrenzte Durchbrechung 50 definiert
wird, die sich in proximaler Richtung über den Schlussbereich 34 hinaus
erstreckt. Die Durchbrechung 50 ist so breit, dass die Branche 20 im
Schlussbereich 34 an Innenflächen der Lagerarme 46 und 48 anliegt
und an diesen geführt
wird.
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Proximalseitig
der Durchbrechung 50 setzt sich die Branche 18 leicht
geschwungen, und zwar von der Branche 20 weg, in proximaler
Richtung fort. Proximalseitig der Durchbrechung 50 sind
die beiden Branchen 18 und 20 praktisch identisch
ausgebildet, das heißt
auch die Branchen 18 mündet
in einen Fingerring 52. Distalseitig der Fingerringe 38 und 52 ist jeweils
eine in ihrer Breite abnehmende dreieckige Durchbrechung 54 ausgebildet,
die beid seitig von zwei Haltestäben 56 und 58 begrenzt
wird, die die Fingerringe 38 und 52 mit sich bis
zum Schlussbereich 34 erstreckenden Branchenabschnitten
der Branchen 18 und 20 verbinden.
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Das
Instrument 10 umfasst ferner einen ebenfalls um die Schwenkachse 22 schwenkbar
gelagerten Hebel 60, welcher distalseitig in Form eines zweiten
Klemmglieds 62 ausgebildet ist und welcher sich proximalseitig
bis in den Bereich der Fingerringe 38 beziehungsweise 52 erstreckt.
Ein proximaler Endbereich 64 des Hebels 60 ist
griffartig ausgebildet und besitzt eine in Richtung auf die Branche 20 hin weisende
wellenförmig
geschwungene Seitenfläche 66 mit
einem geschwungenen Vorsprung 68, welcher sich in einem Übergangsbereich 70 der
Branche 20 zwischen dem Fingerring 38 und dem
Steg 58 anschmiegen kann, wenn das proximale Ende des Hebels 60 in
Richtung auf die Branche 20 hin verschwenkt wird.
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Distalseitig
des Endbereichs 64 ist der Hebel 60 mit einer
Durchbrechung 72 versehen, die sich bis zum zweiten Klemmglied 62 erstreckt.
Die Durchbrechung 72 weist eine Breite auf, die einem Abstand zwischen äußeren Seitenflächen der
Lagerarme 46 und 48 entspricht, so dass die Durchbrechung 72 seitlich
begrenzende Lagerarme 74 und 76 im Schlussbereich 34 an
den Lagerarmen 46 und 48 anliegen. Die Durchbrechung 72 ist
zudem in einer Ebene vorgesehen, die senkrecht zur Schwenkachse 22 orientiert
ist.
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Das
zweite Klemmglied 62 weist eine Klemmgliedausnehmung in
Form einer Durchbrechung 78 auf, die quasi ein distales
Ende der Durchbrechung 72 bildet. Im Übergangsbereich zum zweiten
Klemmglied 62 ist eine Breite der Durchbrechung 72 etwas
verringert, so dass quasi eine optische Abtrennung zur Durchbrechung 78 hin
entsteht. Es wird so eine Engstelle 80 definiert, an welcher
die Durchbrechung 72 eine minimale Breite aufweist. Die
Länge der
Durchbrechung 72 in distaler Richtung ist so gewählt, dass
das distale Ende 30 der Branche 20 ganz in die
Durchbrechung 72 eintauchen kann und das Trennglied 26 dann
durch die Engstelle 80 in distaler Richtung in die Durch brechung 78 hineinragt. Die
Engstelle 80 bildet somit gleichzeitig eine Führung für das Trennglied 26.
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Nachfolgend
wird der Aufbau des ersten Klemmglieds 40 im Zusammenhang
mit den 2 bis 4 näher erläutert. Der
Aufbau des ersten Klemmglieds 40 entspricht im Wesentlichen
dem Aufbau des zweiten Klemmglieds 62 bis auf die Ausgestaltung
der Klemmgliedausnehmung, die beim ersten Klemmglied 40 in
Form der Vertiefung 44, beim zweiten Klemmglied 62 in
Form der Durchbrechung 72 ausgebildet ist. Die Beschreibung
des Aufbaus des ersten Klemmglieds 40 dient daher entsprechend
auch zur Beschreibung des Aufbaus des zweiten Klemmglieds 62.
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Das
erste Klemmglied 40 umfasst eine Trenngliedführungseinrichtung 82 in
Form eines langgestreckt U-förmigen
Einsatzes 84. Der Einsatz 84 umfasst einen plattenförmigen ebenen
Abschnitt 86, welcher die Klemmfläche 42 definiert.
Der plattenförmige
Abschnitt 86 weist einen in proximale Richtung geöffneten
Schlitz 88 auf, welcher sich auch unterhalb des Abschnitts 86 zwischen
einem senkrecht vom Abschnitt 86 abstehenden U-förmigen Rand 90 weiter
erstreckt. Der Schlitz 88 wird seitlich von einander gegenüberliegenden
Seitenflächen 92 des
Rands 90 begrenzt, die zwischen sich die Klemmgliedausnehmung
zumindest teilweise definieren. Die Seitenflächen 92 sind senkrecht
zur Schwenkachse 22 orientiert. Über die gesamte Höhe des Randes 90 erstrecken
sich streifenförmige
Abstandshalteelemente 94, die parallel zueinander und äquidistant
angeordnet sind. Von den einander gegenüberliegenden Seitenflächen 92 abstehende
Abstandshalteelemente 94 sind jeweils paarweise einander
gegenüberliegend
angeordnet und bilden Abstandshalteelementpaare 96. Die
Abstandshalteelementpaare 96 bilden jeweils Engstellen
des Schlitzes 88 und definieren eine minimale Breite des
Schlitzes 88, welche einen Wert aufweist, welcher einer
Breite des Schlitzes 88 zwischen den Seitenflächen 92 ohne
die Abstandshalteelemente 94 verringert um die doppelte
Höhe eines
einzelnen Abstandshalteelements 94 entspricht. Die Abstandshalteelemente 94 sind
völlig
ausgerundet und kantenfrei.
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Direkt
unterhalb des plattenförmigen
Abschnitts 86 ist am Rand 90 auf einer Außenseite
desselben eine umlaufende nutförmige
Vertiefung 98 ausgebildet. Im Bereich eines proximalen
Endes des Einsatzes 84 erweitert sich der Schlitz 88 in
einem Endbereich 100 kontinuierlich bis zum Ende hin, so dass
zwei in proximale Richtung divergierende Führungsflächen 102 definiert
werden, die über
der Engstelle 80, die auch beim ersten Klemmglied 40 im Übergangsbereich
zwischen der Durchbrechung 54 und der Vertiefung 44 ausgebildet
ist, angeordnet ist.
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Das
erste Klemmglied 40, und auch das zweite Klemmglied 62,
weist eine Ausnehmung 104 für den Einsatz 84 auf.
Diese ist im Wesentlichen langgestreckt quaderförmig, so dass sie den Rand 90 aufnehmen
kann. Die Ausnehmung 104 begrenzende seitliche Oberflächen 106 des
ersten Klemmglieds 40 und des zweiten Klemmglieds 62 dienen
als Auflageflächen
für den
Abschnitt 86. Direkt unterhalb der Oberfläche 106 ist
an der Ausnehmung 104 ein halbringförmiger Wulst 108 vorgesehen,
welcher korrespondierend zur Vertiefung 98 ausgebildet
ist. Wird der Einsatz 84 bei der Montage mit dem Rand 90 in die
Ausnehmung 104 eingeschoben, verrastet der Wulst 108 mit
der Vertiefung 98, so dass der Einsatz 84 in der
Ausnehmung 104 sicher gehalten wird. Optional kann der
Einsatz 84 zusätzlich
verklebt, verlötet
oder verschweißt
werden.
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Von
der Klemmfläche 42 stehen
distalseitig des Schlitzes 88 zwei halbkugelige kleine
Vorsprünge 110 ab,
die in einer vom Instrument 10 definierten Längsrichtung
versetzt und beidseitig des Schlitzes 88 angeordnet sind.
Die Vorsprünge 110 sind
aus einem elektrisch isolierenden oder nichtleitenden Material und
stellen sicher, dass die Klemmflächen 42 der
Klemmglieder 40 und 62 nicht miteinander in Kontakt
kommen können.
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Die
Durchbrechung 72 des zweiten Klemmglieds 62 ist
analog der Ausnehmung 104 geformt und weist ebenfalls einen
ringförmigen
Wulst 108 auf. Außerdem
sind die distalen Enden der Branchen 18 und 20 identisch
bemessen, so dass zur Ausbildung des zweiten Klemmglieds 62 ein
identischer Einsatz 84 zur Ausbildung einer Trenngliedführungseinrichtung 82 in
die Durchbrechung 72 eingeklipst werden kann.
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Der
plattenförmige
Abschnitt 86 ist proximalseitig der Klemmfläche 42 etwas
dicker und ragt so in Form eines flächigen Vorsprungs 112 etwas über die Klemmfläche 42 vor,
ebenso wie die Vorsprünge 110. Die
Vorsprünge 112 stützen sich
proximalseitig an in distaler Richtung weisenden Stirnflächen 114 ab,
die durch einen Rücksprung
im Bereich der Klemmglieder 40 und 62 im Übergangsbereich
zu den Lagerarmen 46 und 48 beziehungsweise 74 und 76 ausgebildet
sind.
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Die
Vorsprünge 112 sind
ebenfalls vorzugsweise elektrisch nichtleitend ausgebildet, ebenso
wie die Vorsprünge 110.
Die Klemmfläche 42 wiederum ist
elektrisch leitfähig
ausgebildet. Hierzu kann zum Beispiel eine metallische Beschichtung
auf den Einsatz 84, der insbesondere aus einer Keramik
hergestellt werden kann, aufgebracht werden. Denkbar ist es aber
auch, den aus einer Keramik hergestellten Einsatz 84 im
Bereich der Klemmfläche 42 durch
entsprechende Dotierung elektrisch leitfähig auszubilden, so dass die
Trenngliedführungseinrichtung 82 insgesamt
völlig
einstückig
ausgebildet sein kann.
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Am
distalen Endbereich 64 des Hebels 60 ist eine
insgesamt mit dem Bezugszeichen 116 versehene elektrische
Anschlusseinrichtung vorgesehen. Die Anschlusseinrichtung 116 umfasst
drei nicht näher
gestellte Anschlusskontakte, die mit einem Anschlusskabel verbunden
werden können,
welches der Zuleitung eines elektrischen Stroms, vorzugsweise eines
Hochfrequenzstroms von einer entsprechenden Stromquelle, beispielsweise
einem Hochfrequenzgenerator, dient. In nicht näher dargestellter Weise sind
ausgehend von der Anschlusseinrichtung 116 elektrische
Leitungen durch den Hebel 60 geführt, von denen eine in elektrischem
Kontakt mit der Klemmfläche 42 des
zweiten Klemmglieds 62 steht. Im Schlussbereich 34 sind,
elektrisch gegeneinander isoliert, elektrische Durchführungen
zu den Branchen 18 und 20 vorgesehen, so dass
zum einen die Klemmfläche 42 des
ersten Klemmglieds 40 und auch das Trennglied 26 elektrisch
leitend mit einem der Anschlusskontakte der An schlusseinrichtung 116 verbunden
werden können.
So kann insgesamt ein Bipolarinstrument ausgebildet werden zum Halten und/oder
Trennen von Gewebe, beispielsweise durch Koagulieren beim Halten
und/oder Trennen desselben.
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In 1 ist
das Instrument 10 in einer Reinigungsstellung dargestellt,
bei welcher das Trennglied 26 vollständig aus der Klemmgliedausnehmung
des zweiten Klemmglieds 62 herausgeführt ist. Die beiden Klemmglieder 40 und 62 sowie
das Trennglied 26 lassen sich so auch während eines chirurgischen Eingriffs
auf einfache Weise reinigen, da alle drei Teile frei zugänglich sind.
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In
einer in den Figuren nicht näher
dargestellten Arbeitsstellung wird der Endbereich 64 des Hebels
in Richtung auf den Fingerring 38 hin verschwenkt, bis
der Vorsprung 68 am Übergangsbereich 70 anlegt.
Das Instrument 10 ist derart konstruiert, dass die Schneidkante 28 in
dieser Arbeitsstellung noch nicht über die Klemmfläche 42 des
zweiten Klemmglieds 62 vorsteht. Ein minimaler Abstand
zwischen den Klemmglieder 40 und 62 wird folglich durch
einen Abstand zwischen den Klemmflächen 42 der Klemmglieder 40 und 62 bestimmt.
Durch die Formgebung des Hebels 60 ist dieser etwas elastisch und
ermöglicht
es, wenn Gewebe zwischen den Klemmgliedern 40 und 62 klemmend
gehalten ist, dass bei einem Verschwenken der proximalen Endbereiche
der Branchen 18 und 20 gegeneinander ein sich
distal der Schwenkachse 22 erstreckender Abschnitt des
Hebels 60 vom ersten Klemmglied 40 weg schwenkt,
so dass das zweite Klemmglied 62 die Schneidkante 26 freigibt
und diese über
die Klemmfläche 42 des
zweiten Klemmglieds 62 hinaus vorsteht. In einer Trennstellung
kann das Trennglied 26 mit seiner Schneidkante in die Vertiefung 44 hineinbewegt
werden, zum Durchtrennen von zwischen den Klemmgliedern 40 und 62 gehaltenem
Gewebe.
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Die
Trenngliedführungseinrichtungen 82 stellen
mit ihren Abstandshalteelementen 94 sicher, dass das Trennglied 26 nicht
mit den elektrisch leitfähigen
Klemmflächen 42 der
Einsätze 84 in
Kontakt kommen kann. Die Abstandshalteelemente 94 stellen
ferner sicher, dass ein durch ihre Höhe definierter Min destabstand
zwischen dem Trennglied 26 und inneren Seitenflächen 92 der
Einsätze 84 eingehalten wird,
wodurch gleichzeitig ein minimaler Abstand des Trennglieds 26 zu
den Klemmflächen 42 eingehalten wird.
Des Weiteren dienen die Abstandshalteelemente 94 als Führung für das Trennglied 26,
da es bei entsprechender Kraftbeaufschlagung der Betätigungselemente
bildenden proximalen Enden der Branchen 18 und 20 zu
einer Verwindung distaler Abschnitte derselben kommen kann, so dass
im ungünstigsten
Fall die Vertiefungen 44 beziehungsweise Schlitze 88 der
Klemmglieder 40 und 62 nicht mehr in Deckung gebracht
werden können.
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Die
Branchen 18 und 20 sowie der Hebel 60 können jeweils
einstückig
aus einem Kunststoff ausgebildet sein, wobei berücksichtigt werden muss, dass
in den jeweiligen Teilen noch elektrische Leiter vorgesehen sind,
zum Beispiel durch Umspritzen eingebettet, um dass Trennglied 26 sowie
die beiden Klemmflächen 42 elektrisch
leitend mit der Anschlusseinrichtung 116 verbinden zu können.
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Zur
Ausbildung eines Monopolarinstruments ist es optional denkbar, nur
die Klemmfläche 42 des ersten
Klemmglieds 40 elektrisch leitend mit der Anschlusseinrichtung 116 zu
verbinden. Ein Stromfluss zum Koagulieren kann dann über eine
am Körper
eines Patienten angeordnete Neutralelektrode erreicht werden.
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Bei
der Ausbildung eines Bipolarinstruments kann gezielt ein Stromfluss
zwischen dem Trennglied 26 und der Klemmfläche 42 des
ersten Klemmglieds 40 oder den beiden Klemmflächen 42 der
Klemmglieder 40 und 62 erzeugt werden.