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DE102007053359B3 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

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DE102007053359B3
DE102007053359B3 DE102007053359A DE102007053359A DE102007053359B3 DE 102007053359 B3 DE102007053359 B3 DE 102007053359B3 DE 102007053359 A DE102007053359 A DE 102007053359A DE 102007053359 A DE102007053359 A DE 102007053359A DE 102007053359 B3 DE102007053359 B3 DE 102007053359B3
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Germany
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surgical instrument
instrument according
clamping
separating
clamping member
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DE102007053359A
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English (en)
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Dieter Dipl.-Ing.(FH) Weißhaupt
Anton Dipl.-Ing.(FH) Keller
Christoph Dipl.-Ing.(FH) Rothweiler
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Aesculap AG
Original Assignee
Aesculap AG
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Priority to US12/287,384 priority patent/US8177804B2/en
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Abstract

Um ein chirurgisches Instrument mit einer Klemmeinrichtung zum Halten und/oder Klemmen von Gewebe, einer Trenneinrichtung zum Durchtrennen von Gewebe und einer Handhabungseinrichtung zum Betätigen der Klemmeinrichtung und/oder der Trenneinrichtung, wobei die Klemmeinrichtung mindestens ein eine Klemmfläche aufweisendes Klemmglied umfasst, welches eine Klemmgliedausnehmung aufweist, und wobei die Trenneinrichtung ein Trennglied umfasst, welches mindestens teilweise in die Klemmgliedausnehmung hineinbewegbar ist, so zu verbessern, dass Kurzschlüsse zwischen dem mindestens einen Klemmglied und dem Trennglied sicher vermieden werden können, wird vorgeschlagen, dass eine Trenngliedführungseinrichtung vorgesehen ist zum Führen des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung und zum Halten eines Abstandes zu inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument mit einer Klemmeinrichtung zum Halten und/oder Klemmen von Gewebe, einer Trenneinrichtung zum Durchtrennen von Gewebe und einer Handhabungseinrichtung zum Betätigen der Klemmeinrichtung und/oder der Trenneinrichtung, wobei die Klemmeinrichtung mindestens ein eine Klemmfläche aufweisendes Klemmglied umfasst, welches eine Klemmgliedausnehmung aufweist, und wobei die Trenneinrichtung ein Trennglied umfasst, welches mindestens teilweise in die Klemmgliedausnehmung hineinbewegbar ist.
  • Ein chirurgisches Instrument der eingangs beschriebenen Art ist beispielsweise aus der US 6,174,309 B1 bekannt. Es handelt sich dabei um ein scherenartiges Instrument, welches die Funktionen einer Klemme und einer Schere miteinander vereint. Ein solches Instrument kann insbesondere dann, wenn entsprechende leitfähige Kontakte am mindestens einen Klemmglied und/oder am Trennglied vorgesehen sind, zum Fassen von Gewebe sowie zum Durchtrennen desselben bei gleichzeitiger Koagulation des Gewebes eingesetzt werden. Es eignet sich also insbesondere dazu, um zwei während eines chirurgischen Eingriffs durchzuführende Schritte, nämlich das Durchtrennen und Koagulieren, in einem einzigen Schritt durchzuführen, wobei das zu durchtrennende Gewebe mit dem Instrument vor, während und nach dem Durchtrennen auch gehalten werden kann.
  • Nachteilig bei den bekannten Instrumenten ist jedoch, dass das Trennglied in unerwünschter Weise in Kontakt mit dem Klemmglied kommen kann, was insbesondere dann zu einem Kurzschluss führt, wenn sowohl das mindestens eine Klemmglied als auch das Trennglied beim Einführen des Trennglieds in die Klemmgliedaufnahme mit einer Stromversorgungseinheit, beispielsweise einem Hochfrequenzgenerator, verbunden sind. Derartige Kurzschlüsse sind jedoch unerwünscht, da es zu Verbrennungen von Gewebe verbunden mit star ker Karbonisierung kommen kann. Ferner kann so in unerwünschter Weise Gewebe an die elektrisch leitfähigen Oberflächen des Instruments anhaften oder mit diesen verkleben und einen Widerstand derselben erhöhen.
  • In der DE 20 2007 005 510 U1 ist ein chirurgisches Instrument mit einer Klemmeinrichtung zum Halten und/oder Klemmen von Gewebe, einer Trenneinrichtung zum Durchtrennen von Gewebe und einer Handhabungseinrichtung zum Betätigen der Klemmeinrichtung und/oder der Trenneinrichtung offenbart. Ferner sind in der EP 1 810 625 A1 eine Gefäßversiegelungseinrichtung und eine Trenneinrichtung für große Gewebestrukturen beschrieben. Des Weiteren ist aus der US 2002/0111624 A1 ein elektrochirurgisches Koagulationsinstrument bekannt.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Instrument der eingangs beschriebenen Art so zu verbessern, dass Kurzschlüsse zwischen dem mindestens einen Klemmglied und dem Trennglied sicher vermieden werden können.
  • Diese Aufgabe wird bei einem chirurgischen Instrument der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Trenngliedführungseinrichtung vorgesehen ist zum Führen des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung in einem sicheren Abstand von inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung und zum Halten eines Abstands zu inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung.
  • Durch die Klemmgliedführungseinrichtung des Instruments wird sichergestellt, dass das Trennglied in einem sicheren Abstand zu inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung geführt und dadurch von den Seitenflächen beabstandet gehalten wird. Dadurch kann ein direkter Kontakt zwischen dem Trennglied und den Seitenflächen vermieden werden. So kann indirekt auch vermieden werden, dass das Trennglied mit einer die Klemmgliedausnehmung umgebenden Klemmfläche, die vorzugsweise bei einem Monopolar- oder Bipolarinstrument leitend ausgebildet ist, in Kontakt kommen kann. Auf diese Weise werden Kurzschlüsse zwischen dem Trennglied der Klemmfläche oder inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung sicher verhindert. Des Weiteren wird durch die Trenngliedführungseinrichtung erreicht, dass ein definierter minimaler Abstand zwischen dem Trennglied und der Klemmfläche beziehungsweise den inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung eingehalten werden kann, so dass auch ein Stromfluss beim Koagulieren einen bestimmten Wert nicht übersteigen kann.
  • Besonders einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn diese mindestens ein Abstandshalteelement umfasst, welches einen minimalen Abstand zwischen dem Trennglied und einer inneren Seitenfläche der Klemmgliedausnehmung definiert. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Abstandshalteelement selbst innerhalb oder im Bereich der Klemmgliedausnehmung angeordnet ist. Denkbar wäre es selbstverständlich auch, das mindestens eine Abstandshalteelement am Trennglied selbst vorzusehen, beispielsweise könnte das Abstandhalteelement am Trennglied ausgebildet oder an diesem angebracht sein.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn mindestens zwei Abstandshalteelemente vorgesehen sind, welche einen minimalen Abstand zwischen dem Trennglied und jeweils einer Seitenfläche der Klemmgliedausnehmung definieren. Wenn die beiden Abstandshalteelemente einander gegenüberliegen oder an inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung oder voneinander weg weisend am Trennglied angeordnet sind, haben sie zusätzlich eine Zentrierungsfunktion, die das Trennglied definiert und zentriert in der Klemmgliedausnehmung führen kann.
  • Des Weiteren kann es günstig sein, wenn die mindestens zwei Abstandshalteelemente einander gegenüberliegenden oder im Wesentlichen gegenüberliegenden inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung zugeordnet sind. Darunter ist insbesondere zu verstehen, dass die Abstandshalteelemente an den inneren Seitenflächen und/oder am Trennglied angeordnet sein können. In jedem Fall sind sie dann den inneren Seitenflächen derart zugeordnet, dass das Trennglied diese nicht berühren kann, sondern in einem durch die mindestens zwei Abstandshalteelemente vorgegebenen Abstand gehalten wird.
  • Um das chirurgische Instrument in Form eines Monopolar- oder Bipolarinstruments ausbilden zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Klemmfläche elektrisch leitend ist. Unter elektrisch leitend ist insbesondere zu verstehen, dass sie elektrisch leitend oder sehr niederohmig ausgebildet ist, also eine entsprechend hohe elektrische Leitfähigkeit aufweist, um einen Koagulationsstrom durch Körpergewebe hindurch von der Klemmfläche zum Trennglied oder einer weiteren Klemmfläche eines weiteren Klemmglieds zu leiten.
  • Das Einführen des Trennglieds in die Klemmgliedausnehmung wird besonders einfach, wenn die Klemmfläche quer oder im Wesentlichen quer zu den inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung orientiert ist. Unter quer ist insbesondere eine relative Neigung in einem Winkel zwischen 45° und 135° zu verstehen, vorzugsweise stehen die Klemmfläche und die inneren Seitenflächen senkrecht oder nahezu senkrecht aufeinander.
  • Um das Fließen eines Stroms zwischen dem Trennglied und der Klemmfläche oder dem Klemmglied zu verhindern, ist es günstig, wenn die Trenngliedführungseinrichtung mindestens teilweise aus einem elektrisch nicht leitenden Material hergestellt ist. Man kann auch sagen, dass die Trenngliedführungseinrichtung mindestens teilweise aus einem elektrisch isolierenden Material hergestellt ist.
  • Vorteilhafterweise ist das mindestens eine Abstandshalteelement aus einem elektrisch nicht leitenden Material hergestellt, welches elektrisch isolierend ist. Es ist bei einer derartigen Ausgestaltung der Abstandshalteelemente denkbar, die übrige Trenngliedführungseinrichtung optional auch aus einem elektrisch leitfähigen Material herzustellen.
  • Auf einfache Weise lässt sich die Klemmgliedführungseinrichtung in einer definierten Form herstellen, wenn sie und/oder das mindestens eine Abstandshalteelement aus einer Keramik hergestellt sind. So können das Abstandshalteelement beziehungsweise die Trenngliedführungseinrichtung vollständig elektrisch isolierend ausgebildet werden. Denkbar ist jedoch auch eine Ausgestaltung derart, dass Keramiken verwendet werden, die teilweise isolierend und teilweise elektrisch leitfähig sind.
  • Das chirurgische Instrument lässt sich auf einfache Weise aus unterschiedlichen Teilen zusammensetzen, wenn die Trenngliedführungseinrichtung einstückig ausgebildet ist. Insbesondere kann das Klemmglied derart ausgebildet sein, dass es eine Trenngliedführungseinrichtungsaufnahme aufweist, in die die Trenngliedführungseinrichtung bei der Montage des Instruments eingesetzt werden kann. Beispielsweise lässt sich die Klemmgliedführungseinrichtung so dann einfach und sicher mit dem Klemmglied verbinden, zum Beispiel durch einen Kraft- und/oder Formschluss, insbesondere Verrasten, Kleben, Löten oder Schweißen.
  • Ein besonders kompakter Aufbau des Instruments beziehungsweise des mindestens einen Klemmglieds lässt sich erreichen, wenn die Trenngliedführungseinrichtung eine Ausnehmung aufweist, deren innere Seitenfläche mindestens abschnittsweise die inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung bilden. Diese Trenngliedführungseinrichtung bildet somit einen Teil der Klemmgliedausnehmung aus.
  • Besonders einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn diese einen plattenförmigen Abschnitt umfasst, dessen eine Abschnittoberfläche mindestens einen Teil der Klemmfläche des mindestens einen Klemmglieds bildet. Falls der plattenförmige Abschnitt elektrisch nichtleitend ausgebildet ist, kann dieser zusätzlich mit einer elektrisch leitenden Schicht bedeckt oder versehen sein, um eine elektrisch leitfähige Klemmfläche auszubilden.
  • Zur Ausbildung eines Monopolar- oder Bipolarinstruments ist es günstig, wenn die mindestens einen Teil der Klemmfläche bildende Abschnittoberfläche elektrisch leitend ausgebildet ist. Dies kann durch Beschichtung oder entsprechende Dotierung des Materials erreicht werden, aus dem der plattenförmige Abschnitt und dessen Oberfläche ausgebildet sind.
  • Vorteilhaft ist es, wenn der plattenförmige Abschnitt eine Plattenausnehmung umfasst, welche einen Teil der Klemmgliedausnehmung bildet. Der plattenförmige Abschnitt kann beispielsweise in einer Draufsicht U-förmig ausgebildet, und somit einseitig offen, oder ringförmig in sich geschlossen gestaltet sein. Die Plattenausnehmung definiert so einen Teil der Klemmgliedausnehmung, insbesondere kann das Trennglied durch die Plattenausnehmung hindurch in die Klemmgliedausnehmung eingeführt werden.
  • Vorteilhafterweise ist die Plattenausnehmung umgebend ein vom plattenförmigen Abschnitt abstehender Rand angeordnet, dessen eine Innen- oder Außenfläche mindestens teilweise die inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung bildet. Auf diese Weise kann die Klemmgliedausnehmung ganz oder teilweise von dem Rand begrenzt werden. Je nach Wahl der Materialien, aus denen das Klemmglied und die Trenngliedführungseinrichtung ausgebildet sind, kann so eine vorgegebene, kleine Fertigungstoleranz eingehalten werden.
  • Besonders einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn der Rand das mindestens eine Abstandshalteelement trägt.
  • Vorteilhafterweise erstreckt sich das Abstandshalteelement über eine gesamte Höhe des Randes. Denkbar wäre es jedoch auch, dass sich das Abstandshalteelement nur über einen Teil der Höhe des Randes erstreckt. Denkbar sind insbesondere auch Abstandshalteelemente, die quasi nur punktförmige Vorsprünge des Randes bilden und sich vom Rand weg in die Klemmgliedausnehmung hinein erstrecken.
  • Um eine optimale Führung des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung sicherzustellen, ist es vorteilhaft, wenn sich das mindestens eine Abstandshalteelement bis zur Klemmfläche erstreckt. Dies bedeutet insbesondere, dass eine Seitenfläche des Abstandshalteelements in einer Ebene mit der Klemmfläche liegen und sogar einen Teil derselben bilden kann.
  • Eine besonders gute Führung kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass jeweils zwei Abstandshalteelemente ein Abstandshalteelementpaar bilden, die einander gegenüberliegend angeordnet sind. Beispielsweise dann, wenn zwei Abstandshalteelemente an den inneren Seitenflächen angeordnet oder ausgebildet sind, definieren sie so eine Lücke zwischen sich, deren Breite kleiner ist als ein Abstand von einander gegenüberliegenden inneren Seitenflächen der Klemmgliedausnehmung. Selbstverständlich könnte das Abstands halteelementpaar auch am Trennglied angeordnet sein, und zwar mit derart einander gegenüberliegenden Abstandshalteelementen, dass die Abstandshalteelemente in voneinander entgegengesetzte Richtungen weisen.
  • Vorteilhafterweise sind mehrere Abstandshalteelemente gleichmäßig über die inneren Seitenflächen verteilt angeordnet. Eine gleichmäßige Anordnung ist unabhängig von einer Form der Abstandshalteelemente von Vorteil, denn es wird so eine besonders gute Führung des Trennglieds über dessen gesamte Ausdehnung erreicht.
  • Besonders einfach wird der Aufbau der Trenngliedführungseinrichtung, wenn die Abstandshalteelemente streifenförmig ausgebildet sind. So kann sicher ein Abstand zwischen dem Klemmglied und dem Trennglied definiert und eingehalten werden entlang der gesamten Erstreckung der Abstandshalteelemente. Diese erstrecken sich vorzugsweise parallel zu einer Bewegungsrichtung des Trennglieds und des mindestens einen Klemmglieds relativ zueinander.
  • Eine besonders gute Führung des Trennglieds in der Klemmgliedausnehmung kann dadurch erreicht werden, dass sich die Abstandshalteelemente in einer Richtung quer oder im Wesentlichen quer zur Klemmfläche erstrecken. Insbesondere kann die Richtung, in der sich die Abstandshalteelemente erstrecken, parallel zu einer Bewegungsrichtung sein, wenn das Trennglied und das mindestens eine Klemmglied relativ zueinander bewegt werden.
  • Vorzugsweise ist die mindestens eine Klemmgliedausnehmung eine am Klemmglied ausgebildete Vertiefung. Beispielsweise kann so auch ein Boden der Vertiefung einen Anschlag für das Trennglied bilden und eine Relativbewegung des Trennglieds und des mindestens einen Klemmglieds begrenzen.
  • Günstig kann es jedoch auch sein, wenn die mindestens eine Klemmgliedausnehmung eine am Klemmglied ausgebildete Durchbrechung ist. So ist es möglich, das Trennglied sogar teilweise durch die Klemmgliedausnehmung hin durchzuführen. Dies kann insbesondere dann günstig sein, wenn zwei relativ zueinander bewegbare Klemmglieder vorgesehen sind und das Trennglied relativ zu beiden Klemmgliedern beweglich gelagert ist und eines der beiden Klemmglieder eine Doppelfunktion ausübt, nämlich ein Klemmglied der Klemmeinrichtung sowie einen Teil der Trenneinrichtung bildet.
  • Vorzugsweise ist das Trennglied mindestens teilweise durch die mindestens eine Klemmgliedausnehmung hindurchbewegbar. Dies gestattet es, das Trennglied auf einer Seite aus dem Klemmglied herauszuführen, so dass es überhaupt nicht von einem Klemmglied umgeben ist, beispielsweise zu Reinigungszwecken. Ferner kann das Trennglied jedoch dann, wenn es durch die Klemmgliedausnehmung hindurchbewegbar ist, bei Bedarf auf der anderen Seite des Klemmglieds vorstehen und insbesondere mit einem weiteren Klemmglied zusammenwirken, beispielsweise zur Ausbildung einer Trenneinrichtung.
  • Ein besonders einfacher Aufbau der Klemmeinrichtung kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass diese zwei Klemmglieder umfasst, welche relativ zueinander bewegbar gelagert sind. Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn die beiden Klemmglieder relativ zueinander verschwenkbar gelagert sind.
  • Des Weiteren kann ein einfacher Aufbau der Trenneinrichtung insbesondere dadurch erreicht werden, dass diese ein erstes Klemmglied und das Trennglied umfasst, welche relativ zueinander bewegbar sind. Ferner sei angemerkt, dass eines der beiden Klemmglieder in einer bevorzugten Ausführungsform des Instruments sowohl Teil der Klemmeinrichtung als auch Teil der Trenneinrichtung sein kann.
  • Günstigerweise sind das erste Klemmglied und das Trennglied zum Durchtrennen von Gewebe in einer Trennstellung in Anlage bringbar. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass Trennglied die Klemmfläche des mindestens einen Klemmglieds berührt oder in die Klemmgliedausnehmung desselben eingeführt wird.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass in einer Arbeitsstellung, in welcher mit dem Instrument Gewebe geklemmt und/oder gehalten und/oder durchtrennt werden kann, ein zweites Klemmglied das Trennglied mindestens teilweise umgibt und dass das Trennglied und das zweite Klemmglied, ohne das Instrument zu zerlegen, in eine Reinigungsstellung bringbar sind, in welcher das zweite Klemmglied das Trennglied vollständig freigibt. Diese Ausgestaltung gestattet eine besonders einfache Reinigung des Instruments, und zwar ohne dieses zerlegen zu müssen. Es kann also auch während eines chirurgischen Eingriffs, beispielsweise von einer Bedienperson, in die Reinigungsstellung überführt werden, so dass die beiden Klemmglieder und das Trennglied nicht mehr ineinandergreifen und frei zugänglich sind.
  • Besonders einfach lässt sich das Instrument reinigen, wenn das zweite Klemmglied zum Überführen des Instruments von der Arbeitsstellung in die Reinigungsstellung vom Trennglied weg in Richtung auf das erste Klemmglied hin bewegbar ist.
  • Gewebe lässt sich mit dem Instrument auf einfache und sichere Weise durchtrennen, wenn das Trennglied in der Trennstellung in Richtung auf das erste Klemmglied hin über das zweite Klemmglied vorsteht. Das Trennglied kann so mit dem ersten Klemmglied sicher zusammenwirken, beispielsweise durch Eingreifen in die Klemmgliedausnehmung.
  • Besonders einfach wird der Aufbau des chirurgischen Instruments, wenn das erste und das zweite Klemmglied relativ zueinander verschwenkbar gelagert sind.
  • Ferner ist es günstig, wenn das Trennglied und das mindestens eine Klemmglied relativ zueinander schwenkbar gelagert sind. So kann beispielsweise auch eine gemeinsame Schwenkachse zum relativen Verschwenken des Trennglieds und der beiden Klemmglieder gewählt werden, was den Aufbau des Instruments weiter vereinfacht.
  • Damit man mit dem chirurgischen Instrument nicht versehentlich Gewebe durchtrennt, ist es günstig, wenn in einer beliebigen Arbeitsstellung mit Ausnahme der Trennstellung ein Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Klemmglied kleiner ist als ein Abstand zwischen dem Trennglied und dem ersten Klemmglied. Wird Gewebe zwischen die beiden Klemmglieder eingeführt, so kann dieses zunächst nicht in Kontakt mit dem Trennglied kommen.
  • Zu einer verbesserten Handhabung des Instruments kann beitragen, wenn die Handhabungseinrichtung zwei relativ zueinander bewegbare Betätigungsglieder umfasst, die mit der Trenneinrichtung und der Klemmeinrichtung gekoppelt sind. So können die Trenneinrichtung und die Klemmeinrichtung selektiv mit der Handhabungseinrichtung betätigt werden.
  • Die Taktilität des Instruments lässt sich dadurch verbessern, dass ein erstes Betätigungsglied starr mit dem ersten Klemmglied und dass ein zweites Betätigungsglied starr mit dem Trennglied verbunden sind. So kann eine Bedienperson direkt eine Kraft über die Betätigungsglieder auf das erste und/oder zweite Klemmglied und/oder das Trennglied einleiten.
  • Vorzugsweise ist die Handhabungseinrichtung an einem proximalen Ende des Instruments angeordnet. So lässt sich die Handhabungseinrichtung insbesondere räumlich sehr weit von der Trenneinrichtung und der Klemmeinrichtung trennen, was beispielsweise auch die Ausbildung eines endoskopischen Instruments ermöglicht.
  • Um die Klemmeinrichtung und/oder die Trenneinrichtung direkt an einen Operationssitus heranführen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Klemmeinrichtung und/oder die Trenneinrichtung an einem distalen Ende des Instruments angeordnet sind. Insbesondere können die beiden Einrichtungen ein distales Ende eines endoskopischen Instruments bilden.
  • Besonders einfach werden der Aufbau und die Handhabung des Instruments, wenn dieses zwei verschwenkbar aneinander gelagerte starre Branchen umfasst, welche jeweils ein proximales und ein distales Ende aufweisen, wenn die Betätigungsglieder an den proximalen Enden und wenn das erste Klemmglied und das Trennglied jeweils an einem der distalen Enden vorgesehen sind.
  • Ein besonders einfacher Aufbau des Instruments kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass das zweite Klemmglied an einem distalen Ende eines verschwenkbar gelagerten Hebels angeordnet ist. Dieser Hebel muss nicht zwingend direkt mit einem Betätigungsglied gekoppelt sein und kann beispielsweise elastisch federnd vorgespannt relativ zum Trennglied oder dem ersten Klemmglied gelagert sein.
  • Um Gewebe einfach und sicher durchtrennen zu können, umfasst das Trennglied vorteilhafterweise eine Schneidkante. Günstig ist es dabei, wenn die Schneidkante in Richtung auf das mindestens eine Klemmglied hin weist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ferner eine elektrische Anschlusseinrichtung vorgesehen sein, welche mit dem mindestens einen Klemmglied und/oder dem Trennglied elektrisch leitend verbunden ist. Die elektrische Anschlusseinrichtung ermöglicht es auf einfache und sichere Weise, das chirurgische Instrument mittels eines mit der Anschlusseinrichtung in Eingriff bringbaren Verbindungskabels mit einer Stromquelle, beispielsweise einem Hochfrequenz-Stromgenerator zu verbinden, um bei Bedarf einen Strom, beispielsweise zum Koagulieren von Gewebe, über das mindestens eine Klemmglied und/oder das Trennglied fließen zu lassen.
  • Besonders einfach lässt sich eine Stromquelle mit der elektrischen Anschlusseinrichtung verbinden, wenn diese im Bereich eines proximalen Endes des Instruments angeordnet ist.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die elektrische Anschlusseinrichtung drei Anschlusskontakte umfasst, von denen jeweils einer elektrisch leitend mit dem ersten Klemmglied, dem zweiten Klemmglied und dem Trennglied verbunden ist, welche gegeneinander elektrisch isoliert sind.
  • Die Handhabung des Instruments verbessert sich weiter, wenn es einen Instrumentengriff umfasst, welcher die Handhabungseinrichtung umfasst.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, den Instrumentengriff dauerhaft fest mit der Trenneinrichtung und/oder der Klemmeinrichtung zu verbinden. Um es einer Bedienperson zu ermöglichen, entsprechend angepasste Instrumentengriffe, beispielsweise für Linkshänder oder Rechtshänder, nutzen zu können, ist es vorteilhaft, wenn der Instrumentengriff mit der Trenneinrichtung und/oder der Klemmeinrichtung lösbar verbindbar ist. Darüber hinaus ermöglicht eine derartige lösbare Verbindbarkeit eine verbesserte Reinigbarkeit des Instruments.
  • Grundsätzlich wäre es denkbar, die Klemmeinrichtung in Form einer monopolaren Klemmeinrichtung auszubilden. Um jedoch gezielt eine Bestromung von Teilen des Instruments zu ermöglichen und auch eine Stromführung beispielsweise in einem Körper eines Patienten genau definiert vorgeben zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Klemmeinrichtung in Form einer bipolaren Klemmeinrichtung ausgebildet ist.
  • Entsprechend kann es auch vorteilhaft sein, wenn die Trenneinrichtung in Form einer bipolaren Trenneinrichtung ausgebildet ist. So kann ein Stromfluss im Bereich eines Operationssitus oder, wenn das Instrument in Form eines endoskopischen Instruments ausgebildet ist, auch tief im Inneren eines Körpers genau vorgegeben werden.
  • Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Gesamtansicht eines chirurgischen Instruments;
  • 2: eine perspektivische Explosionsdarstellung eines distalen Endes des in 1 dargestellten Instruments;
  • 3: eine Draufsicht auf eine Klemmfläche eines Klemmglieds des Instruments; und
  • 4: eine Schnittansicht längs Linie 4-4 in 3.
  • In 1 ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes chirurgisches Instrument in Form eines bipolaren Kombi-Instruments dargestellt. Es umfasst eine an einem distalen Ende ausgebildete Klemmeinrichtung 12, eine ebenfalls am distalen Ende ausgebildete Trenneinrichtung 14 und eine ein proximales Ende des Instruments 10 bildende Handhabungseinrichtung 16, welche nachfolgend im Einzelnen näher beschrieben werden.
  • Das Instrument 10 umfasst zwei langgestreckte, schwach gekrümmte und im Wesentlichen einstückig hergestellte Branchen 18 und 20, welche um eine gemeinsame Schwenkachse 22 aneinander schwenkbar gelagert sind. Die Schwenkachse 22 wird definiert durch eine Längsachse einer nicht näher dargestellten Lagerhülse, welche einen Hülsenabschnitt, welcher mit einem Innengewinde versehen ist, und einen den Hülsenabschnitt einseitig verschließenden Kopf 24 umfasst. Des Weiteren ist eine Schlussschraube vorgesehen, welche einen zum Innengewinde korrespondierenden Außengewindeabschnitt mit einem weiteren Kopf aufweist. An den Hülsenabschnitt und den Außengewindeabschnitt angrenzende Kopfflächen verlaufen parallel zueinander und weisen aufeinander zu, wenn die Lagerhülse mit der Schlussschraube verschraubt ist.
  • Die Branche 20 ist im Wesentlichen langgestreckt und stabförmig, im Querschnitt im Wesentlichen viereckig, ausgebildet und weist zur Lagerung auf der Lagerhülse eine koaxial zur Schwenkachse 22 orientierte Querbohrung auf. Die Branche 20 ist insgesamt starr ausgebildet und trägt an ihrem distalen Ende ein Trennglied 26, welches in Form eines Schneidplättchens mit einer geradlinigen Schneidkante 28 ausgebildet ist. Ein proximales Ende des Trennglieds 26 ist in einem sich von einem distalen Ende 30 der Branche 20 in proximaler Richtung erstreckenden Schlitz 32 gehalten. Das Trennglied 26 ist derart orientiert, dass es eine Ebene senkrecht beziehungsweise im Wesentlichen senkrecht zur Schwenkachse 22 definiert. Es ist vorzugsweise aus einem elektrisch leitenden Material hergestellt oder mit einer elektrisch leitenden Beschichtung versehen. Proximalseitig eines Schlussbereichs 34 des Instruments 10, in welchem die Branchen 18 und 20 um die Schwenkachse 22 relativ zueinander und aneinander schwenkbar gelagert sind, schließt sich ein Betätigungsabschnitt 36 an, welcher an seinem distalen Ende einen Fingerring 38 trägt.
  • Ein distales Ende der Branche 18 ist in Form eines ersten Klemmglieds 40 in Form eines Klemmbackens mit einer ebenen Klemmfläche 42 ausgebildet. Das Klemmglied 40 weist eine schlitzförmige Vertiefung 44 auf, die sich parallel zu einer von der Schwenkachse 22 senkrecht durchsetzten Ebene erstreckt. Die Vertiefung 44 setzt sich schlitzförmig in proximaler Richtung fort, so dass eine beidseitig von quaderförmigen Lagerarmen 46 und 48 begrenzte Durchbrechung 50 definiert wird, die sich in proximaler Richtung über den Schlussbereich 34 hinaus erstreckt. Die Durchbrechung 50 ist so breit, dass die Branche 20 im Schlussbereich 34 an Innenflächen der Lagerarme 46 und 48 anliegt und an diesen geführt wird.
  • Proximalseitig der Durchbrechung 50 setzt sich die Branche 18 leicht geschwungen, und zwar von der Branche 20 weg, in proximaler Richtung fort. Proximalseitig der Durchbrechung 50 sind die beiden Branchen 18 und 20 praktisch identisch ausgebildet, das heißt auch die Branchen 18 mündet in einen Fingerring 52. Distalseitig der Fingerringe 38 und 52 ist jeweils eine in ihrer Breite abnehmende dreieckige Durchbrechung 54 ausgebildet, die beid seitig von zwei Haltestäben 56 und 58 begrenzt wird, die die Fingerringe 38 und 52 mit sich bis zum Schlussbereich 34 erstreckenden Branchenabschnitten der Branchen 18 und 20 verbinden.
  • Das Instrument 10 umfasst ferner einen ebenfalls um die Schwenkachse 22 schwenkbar gelagerten Hebel 60, welcher distalseitig in Form eines zweiten Klemmglieds 62 ausgebildet ist und welcher sich proximalseitig bis in den Bereich der Fingerringe 38 beziehungsweise 52 erstreckt. Ein proximaler Endbereich 64 des Hebels 60 ist griffartig ausgebildet und besitzt eine in Richtung auf die Branche 20 hin weisende wellenförmig geschwungene Seitenfläche 66 mit einem geschwungenen Vorsprung 68, welcher sich in einem Übergangsbereich 70 der Branche 20 zwischen dem Fingerring 38 und dem Steg 58 anschmiegen kann, wenn das proximale Ende des Hebels 60 in Richtung auf die Branche 20 hin verschwenkt wird.
  • Distalseitig des Endbereichs 64 ist der Hebel 60 mit einer Durchbrechung 72 versehen, die sich bis zum zweiten Klemmglied 62 erstreckt. Die Durchbrechung 72 weist eine Breite auf, die einem Abstand zwischen äußeren Seitenflächen der Lagerarme 46 und 48 entspricht, so dass die Durchbrechung 72 seitlich begrenzende Lagerarme 74 und 76 im Schlussbereich 34 an den Lagerarmen 46 und 48 anliegen. Die Durchbrechung 72 ist zudem in einer Ebene vorgesehen, die senkrecht zur Schwenkachse 22 orientiert ist.
  • Das zweite Klemmglied 62 weist eine Klemmgliedausnehmung in Form einer Durchbrechung 78 auf, die quasi ein distales Ende der Durchbrechung 72 bildet. Im Übergangsbereich zum zweiten Klemmglied 62 ist eine Breite der Durchbrechung 72 etwas verringert, so dass quasi eine optische Abtrennung zur Durchbrechung 78 hin entsteht. Es wird so eine Engstelle 80 definiert, an welcher die Durchbrechung 72 eine minimale Breite aufweist. Die Länge der Durchbrechung 72 in distaler Richtung ist so gewählt, dass das distale Ende 30 der Branche 20 ganz in die Durchbrechung 72 eintauchen kann und das Trennglied 26 dann durch die Engstelle 80 in distaler Richtung in die Durch brechung 78 hineinragt. Die Engstelle 80 bildet somit gleichzeitig eine Führung für das Trennglied 26.
  • Nachfolgend wird der Aufbau des ersten Klemmglieds 40 im Zusammenhang mit den 2 bis 4 näher erläutert. Der Aufbau des ersten Klemmglieds 40 entspricht im Wesentlichen dem Aufbau des zweiten Klemmglieds 62 bis auf die Ausgestaltung der Klemmgliedausnehmung, die beim ersten Klemmglied 40 in Form der Vertiefung 44, beim zweiten Klemmglied 62 in Form der Durchbrechung 72 ausgebildet ist. Die Beschreibung des Aufbaus des ersten Klemmglieds 40 dient daher entsprechend auch zur Beschreibung des Aufbaus des zweiten Klemmglieds 62.
  • Das erste Klemmglied 40 umfasst eine Trenngliedführungseinrichtung 82 in Form eines langgestreckt U-förmigen Einsatzes 84. Der Einsatz 84 umfasst einen plattenförmigen ebenen Abschnitt 86, welcher die Klemmfläche 42 definiert. Der plattenförmige Abschnitt 86 weist einen in proximale Richtung geöffneten Schlitz 88 auf, welcher sich auch unterhalb des Abschnitts 86 zwischen einem senkrecht vom Abschnitt 86 abstehenden U-förmigen Rand 90 weiter erstreckt. Der Schlitz 88 wird seitlich von einander gegenüberliegenden Seitenflächen 92 des Rands 90 begrenzt, die zwischen sich die Klemmgliedausnehmung zumindest teilweise definieren. Die Seitenflächen 92 sind senkrecht zur Schwenkachse 22 orientiert. Über die gesamte Höhe des Randes 90 erstrecken sich streifenförmige Abstandshalteelemente 94, die parallel zueinander und äquidistant angeordnet sind. Von den einander gegenüberliegenden Seitenflächen 92 abstehende Abstandshalteelemente 94 sind jeweils paarweise einander gegenüberliegend angeordnet und bilden Abstandshalteelementpaare 96. Die Abstandshalteelementpaare 96 bilden jeweils Engstellen des Schlitzes 88 und definieren eine minimale Breite des Schlitzes 88, welche einen Wert aufweist, welcher einer Breite des Schlitzes 88 zwischen den Seitenflächen 92 ohne die Abstandshalteelemente 94 verringert um die doppelte Höhe eines einzelnen Abstandshalteelements 94 entspricht. Die Abstandshalteelemente 94 sind völlig ausgerundet und kantenfrei.
  • Direkt unterhalb des plattenförmigen Abschnitts 86 ist am Rand 90 auf einer Außenseite desselben eine umlaufende nutförmige Vertiefung 98 ausgebildet. Im Bereich eines proximalen Endes des Einsatzes 84 erweitert sich der Schlitz 88 in einem Endbereich 100 kontinuierlich bis zum Ende hin, so dass zwei in proximale Richtung divergierende Führungsflächen 102 definiert werden, die über der Engstelle 80, die auch beim ersten Klemmglied 40 im Übergangsbereich zwischen der Durchbrechung 54 und der Vertiefung 44 ausgebildet ist, angeordnet ist.
  • Das erste Klemmglied 40, und auch das zweite Klemmglied 62, weist eine Ausnehmung 104 für den Einsatz 84 auf. Diese ist im Wesentlichen langgestreckt quaderförmig, so dass sie den Rand 90 aufnehmen kann. Die Ausnehmung 104 begrenzende seitliche Oberflächen 106 des ersten Klemmglieds 40 und des zweiten Klemmglieds 62 dienen als Auflageflächen für den Abschnitt 86. Direkt unterhalb der Oberfläche 106 ist an der Ausnehmung 104 ein halbringförmiger Wulst 108 vorgesehen, welcher korrespondierend zur Vertiefung 98 ausgebildet ist. Wird der Einsatz 84 bei der Montage mit dem Rand 90 in die Ausnehmung 104 eingeschoben, verrastet der Wulst 108 mit der Vertiefung 98, so dass der Einsatz 84 in der Ausnehmung 104 sicher gehalten wird. Optional kann der Einsatz 84 zusätzlich verklebt, verlötet oder verschweißt werden.
  • Von der Klemmfläche 42 stehen distalseitig des Schlitzes 88 zwei halbkugelige kleine Vorsprünge 110 ab, die in einer vom Instrument 10 definierten Längsrichtung versetzt und beidseitig des Schlitzes 88 angeordnet sind. Die Vorsprünge 110 sind aus einem elektrisch isolierenden oder nichtleitenden Material und stellen sicher, dass die Klemmflächen 42 der Klemmglieder 40 und 62 nicht miteinander in Kontakt kommen können.
  • Die Durchbrechung 72 des zweiten Klemmglieds 62 ist analog der Ausnehmung 104 geformt und weist ebenfalls einen ringförmigen Wulst 108 auf. Außerdem sind die distalen Enden der Branchen 18 und 20 identisch bemessen, so dass zur Ausbildung des zweiten Klemmglieds 62 ein identischer Einsatz 84 zur Ausbildung einer Trenngliedführungseinrichtung 82 in die Durchbrechung 72 eingeklipst werden kann.
  • Der plattenförmige Abschnitt 86 ist proximalseitig der Klemmfläche 42 etwas dicker und ragt so in Form eines flächigen Vorsprungs 112 etwas über die Klemmfläche 42 vor, ebenso wie die Vorsprünge 110. Die Vorsprünge 112 stützen sich proximalseitig an in distaler Richtung weisenden Stirnflächen 114 ab, die durch einen Rücksprung im Bereich der Klemmglieder 40 und 62 im Übergangsbereich zu den Lagerarmen 46 und 48 beziehungsweise 74 und 76 ausgebildet sind.
  • Die Vorsprünge 112 sind ebenfalls vorzugsweise elektrisch nichtleitend ausgebildet, ebenso wie die Vorsprünge 110. Die Klemmfläche 42 wiederum ist elektrisch leitfähig ausgebildet. Hierzu kann zum Beispiel eine metallische Beschichtung auf den Einsatz 84, der insbesondere aus einer Keramik hergestellt werden kann, aufgebracht werden. Denkbar ist es aber auch, den aus einer Keramik hergestellten Einsatz 84 im Bereich der Klemmfläche 42 durch entsprechende Dotierung elektrisch leitfähig auszubilden, so dass die Trenngliedführungseinrichtung 82 insgesamt völlig einstückig ausgebildet sein kann.
  • Am distalen Endbereich 64 des Hebels 60 ist eine insgesamt mit dem Bezugszeichen 116 versehene elektrische Anschlusseinrichtung vorgesehen. Die Anschlusseinrichtung 116 umfasst drei nicht näher gestellte Anschlusskontakte, die mit einem Anschlusskabel verbunden werden können, welches der Zuleitung eines elektrischen Stroms, vorzugsweise eines Hochfrequenzstroms von einer entsprechenden Stromquelle, beispielsweise einem Hochfrequenzgenerator, dient. In nicht näher dargestellter Weise sind ausgehend von der Anschlusseinrichtung 116 elektrische Leitungen durch den Hebel 60 geführt, von denen eine in elektrischem Kontakt mit der Klemmfläche 42 des zweiten Klemmglieds 62 steht. Im Schlussbereich 34 sind, elektrisch gegeneinander isoliert, elektrische Durchführungen zu den Branchen 18 und 20 vorgesehen, so dass zum einen die Klemmfläche 42 des ersten Klemmglieds 40 und auch das Trennglied 26 elektrisch leitend mit einem der Anschlusskontakte der An schlusseinrichtung 116 verbunden werden können. So kann insgesamt ein Bipolarinstrument ausgebildet werden zum Halten und/oder Trennen von Gewebe, beispielsweise durch Koagulieren beim Halten und/oder Trennen desselben.
  • In 1 ist das Instrument 10 in einer Reinigungsstellung dargestellt, bei welcher das Trennglied 26 vollständig aus der Klemmgliedausnehmung des zweiten Klemmglieds 62 herausgeführt ist. Die beiden Klemmglieder 40 und 62 sowie das Trennglied 26 lassen sich so auch während eines chirurgischen Eingriffs auf einfache Weise reinigen, da alle drei Teile frei zugänglich sind.
  • In einer in den Figuren nicht näher dargestellten Arbeitsstellung wird der Endbereich 64 des Hebels in Richtung auf den Fingerring 38 hin verschwenkt, bis der Vorsprung 68 am Übergangsbereich 70 anlegt. Das Instrument 10 ist derart konstruiert, dass die Schneidkante 28 in dieser Arbeitsstellung noch nicht über die Klemmfläche 42 des zweiten Klemmglieds 62 vorsteht. Ein minimaler Abstand zwischen den Klemmglieder 40 und 62 wird folglich durch einen Abstand zwischen den Klemmflächen 42 der Klemmglieder 40 und 62 bestimmt. Durch die Formgebung des Hebels 60 ist dieser etwas elastisch und ermöglicht es, wenn Gewebe zwischen den Klemmgliedern 40 und 62 klemmend gehalten ist, dass bei einem Verschwenken der proximalen Endbereiche der Branchen 18 und 20 gegeneinander ein sich distal der Schwenkachse 22 erstreckender Abschnitt des Hebels 60 vom ersten Klemmglied 40 weg schwenkt, so dass das zweite Klemmglied 62 die Schneidkante 26 freigibt und diese über die Klemmfläche 42 des zweiten Klemmglieds 62 hinaus vorsteht. In einer Trennstellung kann das Trennglied 26 mit seiner Schneidkante in die Vertiefung 44 hineinbewegt werden, zum Durchtrennen von zwischen den Klemmgliedern 40 und 62 gehaltenem Gewebe.
  • Die Trenngliedführungseinrichtungen 82 stellen mit ihren Abstandshalteelementen 94 sicher, dass das Trennglied 26 nicht mit den elektrisch leitfähigen Klemmflächen 42 der Einsätze 84 in Kontakt kommen kann. Die Abstandshalteelemente 94 stellen ferner sicher, dass ein durch ihre Höhe definierter Min destabstand zwischen dem Trennglied 26 und inneren Seitenflächen 92 der Einsätze 84 eingehalten wird, wodurch gleichzeitig ein minimaler Abstand des Trennglieds 26 zu den Klemmflächen 42 eingehalten wird. Des Weiteren dienen die Abstandshalteelemente 94 als Führung für das Trennglied 26, da es bei entsprechender Kraftbeaufschlagung der Betätigungselemente bildenden proximalen Enden der Branchen 18 und 20 zu einer Verwindung distaler Abschnitte derselben kommen kann, so dass im ungünstigsten Fall die Vertiefungen 44 beziehungsweise Schlitze 88 der Klemmglieder 40 und 62 nicht mehr in Deckung gebracht werden können.
  • Die Branchen 18 und 20 sowie der Hebel 60 können jeweils einstückig aus einem Kunststoff ausgebildet sein, wobei berücksichtigt werden muss, dass in den jeweiligen Teilen noch elektrische Leiter vorgesehen sind, zum Beispiel durch Umspritzen eingebettet, um dass Trennglied 26 sowie die beiden Klemmflächen 42 elektrisch leitend mit der Anschlusseinrichtung 116 verbinden zu können.
  • Zur Ausbildung eines Monopolarinstruments ist es optional denkbar, nur die Klemmfläche 42 des ersten Klemmglieds 40 elektrisch leitend mit der Anschlusseinrichtung 116 zu verbinden. Ein Stromfluss zum Koagulieren kann dann über eine am Körper eines Patienten angeordnete Neutralelektrode erreicht werden.
  • Bei der Ausbildung eines Bipolarinstruments kann gezielt ein Stromfluss zwischen dem Trennglied 26 und der Klemmfläche 42 des ersten Klemmglieds 40 oder den beiden Klemmflächen 42 der Klemmglieder 40 und 62 erzeugt werden.

Claims (48)

  1. Chirurgisches Instrument (10) mit einer Klemmeinrichtung (12) zum Halten und/oder Klemmen von Gewebe, einer Trenneinrichtung (14) zum Durchtrennen von Gewebe und einer Handhabungseinrichtung (16) zum Betätigen der Klemmeinrichtung (12) und/oder der Trenneinrichtung (14), wobei die Klemmeinrichtung (12) mindestens ein eine Klemmfläche (42) aufweisendes Klemmglied (40, 62) umfasst, welches eine Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) aufweist, und wobei die Trenneinrichtung (14) ein Trennglied (26) umfasst, welches mindestens teilweise in die Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) hineinbewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine Trenngliedführungseinrichtung (82) vorgesehen ist zum Führen des Trennglieds (26) in der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) und zum Halten eines Abstandes zu inneren Seitenflächen (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88).
  2. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenngliedführungseinrichtung (82) mindestens ein Abstandshalteelement (94) umfasst, welches einen minimalen Abstand zwischen dem Trennglied (26) und einer inneren Seitenfläche (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) definiert.
  3. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Abstandshalteelemente (94) vorgesehen sind, welche einen minimalen Abstand zwischen dem Trennglied (26) und jeweils einer Seitenfläche (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) definieren.
  4. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens zwei Abstandshalteelemente (94) einander gegenüberliegenden oder im Wesentlichen gegenüberliegenden inneren Sei tenflächen (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) zugeordnet sind.
  5. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfläche (42) elektrisch leitend ist.
  6. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmfläche (42) quer oder im Wesentlichen quer zu den inneren Seitenflächen (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) orientiert ist.
  7. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenngliedführungseinrichtung (82) mindestens teilweise aus einem elektrisch nicht leitenden Material hergestellt ist.
  8. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Abstandshalteelement (94) aus einem elektrisch nicht leitenden Material hergestellt ist.
  9. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenngliedführungseinrichtung (82) und/oder das mindestens eine Abstandshalteelement (94) aus einer Keramik hergestellt sind.
  10. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenngliedführungseinrichtung (82) einstückig ausgebildet ist.
  11. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenngliedführungseinrichtung (82) eine Ausnehmung (88) aufweist, deren innere Seitenflächen (92) min destens abschnittsweise die inneren Seitenflächen (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) bilden.
  12. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenngliedführungseinrichtung (82) einen plattenförmigen Abschnitt (86) umfasst, dessen eine Abschnittoberfläche mindestens einen Teil der Klemmfläche (42) des mindestens einen Klemmglieds (40, 62) bildet.
  13. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens einen Teil der Klemmfläche (42) bildende Abschnittoberfläche elektrisch leitend ausgebildet ist.
  14. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass der plattenförmige Abschnitt (86) eine Plattenausnehmung (88) umfasst, welche einen Teil der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) bildet.
  15. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattenausnehmung (88) umgebend ein vom plattenförmigen Abschnitt (86) abstehender Rand (90) angeordnet ist, dessen eine Innenfläche mindestens teilweise die inneren Seitenflächen (92) der Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) bildet.
  16. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (90) das mindestens eine Abstandshalteelement (94) trägt.
  17. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Abstandshalteelement (94) über eine gesamte Höhe des Randes (90) erstreckt.
  18. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass sich das mindestens eine Abstandshalteelement (94) bis zur Klemmfläche (42) erstreckt.
  19. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils zwei Abstandshalteelemente (94) ein Abstandshalteelementpaar (96) bilden, die einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  20. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Abstandshalteelemente (94) gleichmäßig über die inneren Seitenflächen (92) verteilt angeordnet sind.
  21. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandshalteelemente (94) streifenförmig ausgebildet sind.
  22. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 2 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abstandshalteelemente (94) in einer Richtung quer oder im Wesentlichen quer zur Klemmfläche (42) erstrecken.
  23. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) eine am Klemmglied ausgebildete Vertiefung (44) ist.
  24. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Klemmgliedausnehmung (44, 78, 88) eine am Klemmglied (62) ausgebildete Durchbrechung (78) ist.
  25. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennglied (26) mindestens teilweise durch die mindestens eine Klemmgliedausnehmung (78) hindurchbewegbar ist.
  26. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (12) zwei Klemmglieder (40, 62) umfasst, welche relativ zueinander bewegbar gelagert sind.
  27. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenneinrichtung (14) ein erstes Klemmglied (40) und das Trennglied (26) umfasst, welche relativ zueinander bewegbar sind.
  28. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmglied (40) und das Trennglied (26) zum Durchtrennen von Gewebe in einer Trennstellung in Anlage bringbar sind.
  29. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Arbeitsstellung, in welcher mit dem Instrument (10) Gewebe geklemmt und/oder gehalten und/oder durchtrennt werden kann, ein zweites Klemmglied (62) das Trennglied (26) mindestens teilweise umgibt und dass das Trennglied (26) und das zweite Klemmglied (62), ohne das Instrument (10) zu zerlegen, in eine Reinigungsstellung bringbar sind, in welcher das zweite Klemmglied (62) das Trennglied (26) vollständig freigibt.
  30. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Klemmglied (62) zum Überführen des Instruments (10) von der Arbeitsstellung in die Reinigungsstellung vom Trennglied (26) weg in Richtung auf das erste Klemmglied (40) hin bewegbar ist.
  31. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennglied (26) in der Trennstellung in Richtung auf das erste Klemmglied (40) hin über das zweite Klemmglied (62) vorsteht.
  32. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 26 bis 31, dadurch gekennzeichnet, dass das erste und das zweite Klemmglied (40, 62) relativ zueinander verschwenkbar gelagert sind.
  33. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennglied (26) und das mindestens eine Klemmglied (40, 62) relativ zueinander schwenkbar gelagert sind.
  34. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 29 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass in einer beliebigen Arbeitsstellung mit Ausnahme der Trennstellung ein Abstand zwischen dem ersten und dem zweiten Klemmglied (40, 62) kleiner ist als ein Abstand zwischen dem Trennglied (26) und dem ersten Klemmglied (40).
  35. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (16) zwei relativ zueinander bewegbare Betätigungsglieder (18, 20) umfasst, die mit der Trenneinrichtung (14) und der Klemmeinrichtung (12) gekoppelt sind.
  36. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 27 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Betätigungsglied (18) starr mit dem ersten Klemmglied (40) und dass ein zweites Betätigungsglied (20) starr mit dem Trennglied (26) verbunden sind.
  37. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Handhabungseinrichtung (16) an einem proximalen Ende des Instruments (10) angeordnet ist.
  38. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (12) und/oder die Trenneinrichtung (14) an einem distalen Ende des Instruments (10) angeordnet sind.
  39. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 35 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass das Instrument (10) zwei verschwenkbar aneinander gelagerte starre Branchen (18, 20) umfasst, welche jeweils ein proximales und ein distales Ende aufweisen, dass die Betätigungsglieder (18, 20) an den proximalen Enden und dass das erste Klemmglied (40) und das Trennglied (26) jeweils an einem der distalen Enden vorgesehen sind.
  40. Chirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 26 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Klemmglied (62) an einem distalen Ende eines verschwenkbar gelagerten Hebels (60) angeordnet ist.
  41. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennglied (26) eine Schneidkante (28) umfasst.
  42. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrische Anschlusseinrichtung (116) vorgesehen ist, welche mit dem mindestens einen Klemmglied (40, 62) und/oder dem Trennglied (26) elektrisch leitend verbunden ist.
  43. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Anschlusseinrichtung (116) im Bereich eines proximalen Endes des Instruments (10) angeordnet ist.
  44. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrische Anschlusseinrichtung (116) drei Anschlusskontakte umfasst, von denen jeweils einer elektrisch leitend mit dem ersten Klemmglied (40), dem zweiten Klemmglied (62) und dem Trennglied (26) verbunden ist, welche gegeneinander elektrisch isoliert sind.
  45. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Instrumentengriff, welcher die Handhabungseinrichtung (16) umfasst.
  46. Chirurgisches Instrument nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, dass der Instrumentengriff mit der Trenneinrichtung (14) und/oder der Klemmeinrichtung (12) lösbar verbindbar ist.
  47. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmeinrichtung (12) in Form einer bipolaren Klemmeinrichtung (12) ausgebildet ist.
  48. Chirurgisches Instrument nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Trenneinrichtung (14) in Form einer bipolaren Trenneinrichtung (14) ausgebildet ist.
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