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Die
Erfindung bezieht sich auf ein modulares System zur Realisierung
von Einbauten in einem Fahrzeug. Als Fahrzeug wird in diesem Sinne
ein beliebiges Land-, Luft- oder Seefahrzeug, insbesondere also
ein Flugzeug, ein Eisenbahnwaggon, Bus oder ein Schiff bezeichnet.
Einbauten im Sinne der Erfindung sind insbesondere Teile einer Bordküche eines solchen
Fahrzeugs.
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Eine
modulare Bordküche
ist beispielsweise aus
EP
1 551 709 B1 bekannt. Zentrales Element dieser Bordküche ist
eine mit einer Anzahl von Führungsschlitzen
versehene tragende Wand, an der die Einzelbestandteile der Küche, insbesondere Schrankmodule,
aufhängbar
sind.
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Nachteilig
bei dieser bekannten Bordküche ist
die mangelnde Gestaltungsfreiheit. Möchte man nämlich die Raumaufteilung innerhalb
des Fahrzeugs abändern,
muss entweder auf den Standort der vorhandenen Wand Rücksicht
genommen werden oder der Standort bzw. die tragende Wand muss umgeplant
werden, was in der Regel neue statische Berechnungen der Wand nach
sich zieht. Zudem ist es vergleichsweise schwierig, derartige tragende Bordwände in den
Innenraum eines Fahrzeugs bei der Montage einzubringen. Im Falle
von Flugzeugen muss eine ausreichend große Öffnung im Flugzeugrumpf vorhanden
sein, was in der Regel nach Fertigstellung des Flugzeuges nicht
mehr der Fall ist. Bei Eisenbahnwaggons kann das Einstellen einer
tragenden Wand an sich durch ein geöffnetes Dach erfolgen. Ist
der Eisenbahnwaggon jedoch aus Leichtmetall gefertigt, sind die
Seitenwände
in der Regel zu labil, um im Eisenbahnwaggon Arbeiten ausführen zu können, ohne
dass das die Festigkeit des Waggons wesentlich mitgestaltende Waggondach
aufgesetzt ist.
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Zudem
unterliegen die Oberflächen
von Einbauten in einem der oben genannten Fahrzeuge aufgrund intensiver
Benutzung häufig
einer vergleichsweise schnellen Abnutzung sowie einem vergleichsweise
hohen Beschädigungsrisiko.
Es ist daher wünschenswert,
Wandabschnitte eines Fahrzeugeinbaus, insbesondere einer Bordküche, einfach
und möglichst
preisgünstig
austauschen zu können.
Generell sollten zudem die für
ein Fahrzeug vorgesehenen Einbauten bei hoher Stabilität möglichst
leicht und preisgünstig,
unempfindlich gegen Erschütterungen,
brandhemmend sowie leicht montierbar und demontierbar sein.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein vor diesem Hintergrund
besonders geeignetes modulares System zur Realisierung von Einbauten
in einem Fahrzeug anzugeben.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
die Merkmale des Anspruchs 1. Danach umfasst das System ein Grundgerüst, mindestens
ein Wandelement sowie mindestens ein Befestigungselement zur Halterung
des Wandelements an diesem Grundgerüst. Das Befestigungselement
ist dabei an dem Grundgerüst
fixierbar. Das Wandelement ist an einer Wandinnenseite mit einer
Anzahl von Traghaken versehen, mittels welcher das Wandelement an dem
Befestigungselement aufhängbar
ist.
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Die
Erfindung steht somit im Gegensatz zu herkömmlichen Konstruktionsvorschlägen für Fahrzeugeinbauten,
insbesondere Bordküchen,
indem erfindungsgemäß gerade
keine tragenden Wände
eingesetzt werden. Die Statik eines mittels des Systems realisierten
Einbaus wird vielmehr ausschließlich durch
das Grundgerüst
sichergestellt, in das das oder die Wandelemente lediglich eingehängt sind.
Infolge des Wegfalls der tragenden Funktion kann das bzw. jedes
Wandelement in Leichtbauweise hergestellt werden. Insgesamt wird
auf diese Weise für
einen Fahrzeugeinbau gegenüber
einer herkömmlichen Konstruktion
eine erhebliche Gewichtseinsparung ermöglicht. Zudem ist die „Fassade" des Fahrzeugeinbaus,
das heißt
die Gesamtheit der Wandelemente, äußerst einfach montierbar und
demontierbar, was insbesondere auch einen unproblematischen Austausch
einzelner Wandelemente bei Abnutzung oder Beschädigung gewährleistet.
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Als
Befestigungselement ist in bevorzugter Ausführung ein insbesondere rechteckiger
Tragrahmen vorgesehen, der aus (mindestens) zwei Vertikalstreben
und mindestens zwei, bevorzugt drei Horizontalstreben gebildet ist.
Der Tragrahmen wird hierbei bestimmungsgemäß im Bereich seiner Vertikalstreben
an dem Grundgerüst
fixiert, insbesondere verschraubt. Die Horizontalstreben dienen
als mit den Traghaken des Wandelements korrespondierendes Widerlager
und ermöglichen
somit ein besonders einfaches Aufhängen des Wandelements. Zweckmäßigerweise
ist die vertikale Position des Befestigungselements bzw. insbesondere
des Tragrahmens an dem Grundgerüst
stufenlos verstellbar, so dass die Wandaufhängung einfach an die besonderen
Gegebenheiten des Einbauortes angepasst werden kann. Insbesondere
ermöglicht
die stufenlose Verstellbarkeit des Befestigungselements, das Wandelement
zum Ausgleichen von Bodenunebenheiten oder dergleichen geringfügig anzuheben
oder abzusenken. In konstruktiv einfacher und zweckmäßiger Ausgestaltung
der Erfindung ist das Befestigungselement zwischen den einander
zugekehrten Innenflächen
zweier benachbarter Vertikalprofile des Grundgerüsts eingespannt.
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Der
oder jeder Traghaken des Wandelements ist im Wesentlichen V-förmig ausgebildet,
wobei ein Freischenkel des Traghakens von der Wandinnenseite im
Wesentlichen geradlinig nach schräg unten absteht. Die Begriffe „unten", „oben" und „seitlich" beziehen sich hierbei
und im Folgenden auf die vorgesehene Einbaustellung des Wandelements.
Die „Unterseite" des Wandelements
ist entsprechend diejenige Seite, die in der vorgesehenen Einbaustellung
nach unten ausgerichtet ist. Durch die V-förmige Ausbildung des Traghakens
wird auf einfache Weise erreicht, dass das Wandelement in aufgehängtem Zustand
unter Wirkung seines eigenen Gewichts gegen das Befestigungselement
und das Grundgerüst gedrückt wird,
wodurch das Risiko, dass das Wandelement infolge von Erschütterungen
zu vibrieren und infolge dessen zu klappern oder zu brummen anfängt, reduziert
wird. Für
eine noch effektivere Geräuschdämmung ist
zwischen dem Wandelement und seinen Auflagepunkten auf dem Befestigungselement
und dem Grundgerüst
optional ein Dämmstreifen
aus einem elastischen Material zwischengelegt.
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Um
eine flächige
und damit besonders stabile und geräuschhemmende Auflage des Traghakens auf
dem Befestigungselement zu erreichen, ist ein zur Auflage des Traghakens
vorgesehener Bereich des letzteren – insbesondere jede Horizontalstrebe des
Tragrahmens – im
Wesentlichen komplementär zu
der Form des Traghakens gestaltet. Bei einem im Wesentlichen V-förmigen Traghaken
weist das Befestigungselement insbesondere eine dem Freischenkel
des Traghakens angepasste Auflageschräge auf.
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Zusätzlich zu
den Traghaken weist das Wandelement zweckmäßigerweise an mindestens einem Seitenrand
mindestens einen Justierhaken auf, mit welchem das Wandelement an
einem angrenzenden Wandelement fixierbar ist. Die gegenseitige Fixierung
der Wandelemente stabilisiert vorteilhaft die Fassade eines mittels
des Systems realisierten Fahrzeugeinbaus und verhindert insbesondere,
dass sich die Wandelemente an den Seitenrändern nach außen aufbiegen.
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Das
oder jedes Wandelement ist in einer besonders vorteilhaften Ausführung der
Erfindung im Wesentlichen durch eine massive Abschlussplatte und
ein mit dieser fest verbundenes Wellblech gebildet. Die Abschlussplatte
bildet hierbei die Wandaußenseite,
das Wellblech eine im Montagezustand eines Fahrzeugeinbaus nicht
sichtbare Wandinnenseite. Diese Sandwich-Konstruktion zeichnet sich
durch gute Stabilität
bei äußerst geringem
Gewicht aus. Eine weitere Gewichtseinsparung wird dadurch erreicht,
dass das Wellblech über
zumindest einen Teil seiner Fläche,
bevorzugt über
die gesamte Fläche, mit
einem flächigen
Lochmuster versehen. Als „flächig" wird ein Lochmuster
hierbei dann bezeichnet, wenn es eine zusammenhängende zweidimensionale Fläche mit
im Vergleich zu dem Einzelloch großen Abmessungen ausfüllt. Bevorzugt
ein gewelltes Lochblech mit einem regelmäßigen Lochgitter verwendet.
Die Verwendung eines mit einem Lochmuster versehenen Wellblechs
ist zudem auch auf die lärmdämmenden
Eigenschaften des Systems von Vorteil, zumal Schallwellen an dem
Lochmuster gebrochen werden und hierdurch in Richtung der Wandaußenseite
vergleichsweise schnell abebben. Als vorteilhaft im Hinblick auf
das Wechselspiel von Stabilität
und Gewichtsersparnis sowie die lärmdämmenden Eigenschaften hat sich
ein Wellblech mit einem durchgängigen
regelmäßigen Lochmuster
erwiesen, das Löcher
mit einem Durchmesser von 1,5 bis 3 mm, bevorzugt ca. 2 mm in einem
Lochabstand von 1,5 bis 4 mm, bevorzugt ebenfalls ca. 2 mm, aufweist.
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Aus
Stabilitätsgründen ist
das Wellblech vorzugsweise in Horizontalrichtung des Wandelements gewellt.
Die Wellenfronten, d.h. „Wellenberge" und „Wellentäler" laufen in Montagestellung
also in vertikaler Richtung.
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Insbesondere
zur weiteren Gewichtsreduzierung ist als Wellblech zweckmäßigerweise
ein Aluminium-Blech gewählt,
dessen Stärke
im Hinblick auf hinreichende Stabilität bevorzugt in einem Bereich von
0,5 bis 1,5 mm, insbesondere 1 mm, liegt. Für die Abschlussplatte wird
bevorzugt eine Laminatplatte, insbesondere eine so genannte HDL(High
Density Laminate)-Platte gewählt.
Dieses Material ist aufgrund hoher Abnutzungsfestigkeit, guten brandhemmenden
Eigenschaften und hoher Flexibilität hinsichtlich des außenseitigen
Oberflächendesigns
zur Herstellung der Abschlussplatte besonders vorteilhaft. Für einen
guten Brandschutz und hinreichende Stabilität bei geringem Gewicht ist
die Stärke
der Abschlussplatte zweckmäßigerweise
in einem Bereich von 2,5 bis 4 mm, insbesondere etwa 3 mm, gewählt.
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In
der vorstehend beschriebenen Materialkomposition und Dimensionierung
ist insbesondere ein Wandelement realisiert, das den derzeitigen
gesetzlichen Brandschutzanforderungen der meisten Länder genügt, und
das daher länder übergreifend ohne
landesspezifische Änderungen
einsetzbar ist.
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Im
Sinne einer einfachen Herstellung des Wandelements sind das Wellblech
und die Abschlussplatte vorzugsweise miteinander verklebt. Für diese
Verklebung hat sich unter den Gesichtspunkten hoher Festigkeit bei
gleichzeitig hinreichender Elastizität der Einsatz eines PUR(Polyurethan)-Klebers
als vorteilhaft herausgestellt.
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Um
auf einfache Weise einen sauberen und dichten Abschluss eines Fahrzeugeinbaus
zu dem Fahrzeugboden hin sicherzustellen, umfasst das System in
einer vorteilhaften Variante zusätzlich
eine Bodenabschlussleiste. Die Bodenabschlussleiste ist mit einer
ebenen Grundfläche
versehen, mit welcher sie auf dem Fußboden des Fahrzeugs fixierbar,
insbesondere verklebbar ist. Eine der Grundfläche gegenüberliegende Oberseite der Fußbodenabschlussleiste
ist dabei mit einer Nut versehen, in die das Wandelement mit seiner
Unterkante formschlüssig, insbesondere
im Wesentlichen passgenau, einsetzbar ist. Zur Vermeidung von scharfen
Kanten an der zugänglichen
Außenseite
eines Fahrzeugeinbaus ist die Bodenabschlussleiste bevorzugt an
einer entsprechenden Außenseite
zur Grundfläche
hin abgeschrägt.
Optional ist in die Außenseite
der Bodenabschlussleiste angrenzend an die Grundfläche eine Teppichfuge
eingearbeitet, in der der Rand eines Teppichbodens versteckt verlegt
werden kann.
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Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
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1 in
schematischer perspektivischer Darstellung ein teilweise aufgeschnittenes
Bordküchenmodul
eines Land-, Luft- oder Seefahrzeugs,
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2 in
perspektivischer Darstellung ein das Bordküchenmodul gemäß 1 tragendes Grundgerüst, mit
einem Tragrahmen zum Aufhängen eines
Wandelements
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3 in
einer vergrößerten Detailansicht entsprechend
III aus 2 einen Eckpunkt des Grundgerüsts,
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4 in
Draufsicht auf eine Wandinnenseite ein an dem Grundgerüst befestigbares
Wandelement,
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5 in
Seitenansicht V (gemäß 4)
das Wandelement gemäß 4,
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6 in
Draufsicht von oben (entlang VI gemäß 4) das Wandelement
gemäß 4,
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7 in
einem vergrößerten Ausschnitt
VII gemäß 5 einen
schematischen Querschnitt durch das Wandelement gemäß 4,
und
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8 in
einem schematischen Querschnitt eine Fußbodenabschlussleiste mit dem
in diese eingesetzten Wandelement gemäß 4.
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Einander
entsprechende Teile sind in allen Figuren stets mit gleichen Bezugszeichen
versehen.
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In
das in 1 perspektivisch und geschnitten dargestellte
Bordküchenmodul 1 ist
als Küchenelement
ein Waschbecken 2 eingebaut. Oberhalb des Waschbeckens 2 sind
Innenwandverkleidungen 3a und 3b vorgesehen. In
die die sichtbare Rückwand des
Bordküchenmoduls 1 bildende
Innenwandverkleidung 3b ist eine Durchgriffsöffnung 4 eingebracht. Durch
die Durchgriffsöffnung 4 ist
ein hinter der Innenwandverkleidung 3b angeordneter Behälter 5 zugänglich.
Unterhalb des Waschbeckens 2 ist ein weiteres Küchenelement
in Form eines Küchenschranks angeordnet.
Der Küchenschrank
wird an einer Frontseite von einer Schranktür 6 abgeschlossen.
Erkennbar ist, dass auf einem Transportwagen 7 Versorgungskanister 8 in
den Küchenschrank
eingeschoben sind. Im oberen Bereich des Bordküchenmoduls 1 ist ferner
ein Wandelement 9 erkennbar, das einen Teil einer Außenverkleidung
oder "Fassade" des Bordküchenmoduls 1 bildet.
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Zum
Aufbau des in 1 dargestellten Bordküchenmoduls 1 dient
ein modular zusammensetzbares System 10, dessen statische
Stützkomponente ein
in 2 dargestelltes Grundgerüst 11 ist. Das Grundgerüst 11 ist
aus Vertikalprofilen 12 und Horizontalprofilen 13 gebildet,
die zu einer etwa quaderförmigen
Grundform miteinander verschraubt sind. Die Vertikalprofile 12 und
Horizontalprofile 13 bilden im Wesentlichen die Kanten
der quaderartigen Grundform und definieren durch ihre Ausrichtung eine
Vertikalrichtung 14 sowie eine Horizontalebene 15 des
Grundgerüsts 11 in
der vorgesehenen Montagestellung.
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In 2 ist
weiterhin erkennbar, dass an einer Rückseite 16 des Grundgerüsts 11 eine
in Vertikalrichtung 14 obere Hälfte des Grundgerüsts 11 über die
untere Hälfte
nach außen
hin vorspringt. Die rückwärtigen Vertikalprofile 12 sind
hierzu etwa mittig geteilt, wobei die jeweiligen Hälften eines
Vertikalprofils 12 parallel versetzt zueinander angeordnet
sind. Die hierdurch an der Rückseite 16 gebildete
Stufe wird stabilisiert durch drei Zwischenquerriegel 17,
die auf Höhe
der Stufe in der Horizontalebene 15 seitwärts und
rückwärts zwischen
je zwei benachbarten Vertikalprofilen 12 eingezogen sind.
Die jeweiligen Hälften
der rückwärtigen Vertikalprofile 12 sind
hierbei über
den rückwärtigen Zwischenquerriegel 17 miteinander
verschraubt. Ein weiterer Zwischenquerriegel 18 ist zur
weiteren Stabilisierung des Grundgerüsts 11 im oberen Bereich
zwischen den die Rückseite 16 begrenzenden
Vertikalprofilen 12 eingezogen. Die Eck- und Kreuzungspunkte
der Vertikalprofile 12, Horizontalprofile 13 und
Zwischenquerriegel 17, 18 sind jeweils durch Eckstücke 19 verstärkt.
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Als
weiterer Bestandteil des Systems 10 ist in 2 ein
Tragrahmen 20 dargestellt, der als Befestigungselement
für ein
Wandelement 9 (wie in 1 und 4 dargestellt)
dient. 2 zeigt den Tragrahmen 20 in dreifacher
Ausführung,
wobei je ein Exemplar des Tragrahmens 20 an einer der Seitenflächen sowie
an der Rückseite 16 des
Grundgerüsts 11 angebracht
ist. Jeder Tragrahmen 20 ist im Wesentlichen aus zwei Vertikalstreben 21 und
drei Horizontalstreben 22 gebildet, die zu einer starren,
im Wesentlichen rechteckigen Rahmenform verbunden, insbesondere
verschraubt oder vernietet sind. Die Vertikalstreben 21 bestehen
aus einem im Querschnitt im Wesentlichen L-förmigen Blechprofil und dienen
zur Befestigung des Tragrahmens 20 an den Vertikalprofilen 12 des
Grundgerüsts 11.
Die Vertikalstreben 21 sind hierbei mit einander zugekehrten
Innenflächen 23 benachbarter
Vertikalprofile 12 verschraubt, so dass der Tragrahmen 20 etwa
in der Ebene einer der Seitenflächen
der quaderförmigen Grundform
des Grundgerüsts 11 aufgespannt
ist. Der Tragrahmen 20 ist hierbei insbesondere mit Muttern verschraubt,
die ihrerseits in etwa T-förmigen
Längsnuten
der Vertikalprofile 12 formschlüssig geführt sind. Der Tragrahmen 20 kann
hierdurch in seiner vertikalen Position bezüglich des Grundgerüsts 11 entlang
der Längsnuten
stufenlos verstellt werden. Der Tragrahmen 20 ist an den
zur Verschraubung mit dem Grundgerüst 11 vorgesehenen
Stellen bevorzugt mit horizontal ausgerichteten Langlöchern versehen,
so dass der Tragrahmen 20 geringfügig gegenüber dem Grundgerüst 11 verkippbar
ist, um ein darauf befestigtes Wandelement 9 senkrecht
zum Fußboden
ausrichten zu können.
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Die
Horizontalstreben 22 des Tragrahmens 20 dienen
zum Aufhängen
eines Wandelements 9.
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Die
in 1 gezeigten Küchenelemente werden
zur Montage an dem Grundgerüst 11 durch Verschraubung
fixiert. Infolge der T-förmigen
Längsnuten
der Vertikalprofile 12 und Horizontalprofile 13 können hierzu
in beliebiger Stellung Zwischenböden oder
Zwischenwände
innerhalb des von dem Grundgerüst 11 eingeschlossenen
Volumens eingezogen werden.
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3 zeigt
einen Eckbereich des Grundgerüsts 11 in
größerem Detail.
Hierin erkennbar sind insbesondere ein Vertikalprofil 12,
zwei Horizontalprofile 13 sowie zwei Eckstücke 19.
Erkennbar weiterhin sind in Draufsicht sowie im Querschnitt mehrere
Längsnuten 24 sowie
die darin formschlüssig
geführten
Befestigungsmuttern 25.
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Das
in den 4 bis 6 in verschiedener Ansicht dargestellte
Wandelement 9 ist im Wesentlichen gebildet aus einer Abschlussplatte 30 aus
hochdichtem Laminat (HDL) einer Stärke von 3 mm und einem 1 mm
starken gelochten Wellblech 31 aus Aluminium. Die Abschlussplatte 30 und
das Wellblech 31 sind hierbei derart miteinander verklebt,
dass das Wellblech 31 in der vorgesehenen Einbaustellung
horizontal gewellt ist, dass also die (in 4 beispielhaft
angedeuteten) Wellenfronten 32 des Wellblechs 31 in
Vertikalrichtung 14 verlaufen.
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An
einer in Montagestellung dem Grundgerüst 11 zugewandten
Innenseite des Wellblechs 31 sind mehrere Traghaken 33 angebracht,
insbesondere verlötet
oder vernietet. Die Traghaken 33 sind hierbei in drei vertikal übereinander
gestaffelten horizontalen Reihen angeordnet, wobei jeweils eine
Reihe von Traghaken 33 mit einer Horizontalstrebe 22 eines
der Tragrahmen 20 korrespondiert.
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An
beiden Seitenrändern 34 ist
das Wandelement 9 weiterhin mit jeweils einer Anzahl von
Justierhaken 35, 35' versehen,
mit denen das Wandelement in der Montagestellung mit benachbarten
Wandelementen verhakbar ist. Hierbei korrespondiert jeweils ein
Justierhaken 35 mit einem komplementär hierzu ausgeführten Justierhaken 35', wie in 6 anhand
eines beispielhaft und gestrichelt angedeuteten weiteren Wandelements 9' angedeutet
ist. Das weitere Wandelement 9' ist hierbei etwa rechtwinklig zu
dem Wandelement 9 angeordnet, so dass die Justierhaken 35, 35' beider Wandelemente 9, 9' ineinander
greifen und somit ein Aufbiegen der Seitenränder 34 beider Wandelemente 9, 9' verhindert
ist. Die 6 zeigt weiterhin andeutungsweise
eine Kantenabschlussleiste 36 aus Kunststoff, die zwischen
die Seitenränder 34 der
aneinander angrenzenden Wandelemente 9, 9' eingezogen
ist, um einen sauberen, abgerundeten Kantenabschluss herzustellen.
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Die
Montage eines Wandelements 9 erfolgt einfach durch Aufhängen des
Wandelements 9 an dem am Grundgerüst 11 befestigten
Tragrahmen 20. Die Traghaken 33 greifen hierbei,
wie in 7 in größerem Detail
dargestellt, über
eine korrespondierende Horizontalstrebe 22 des Tragrahmens
und halten das Wandelement hierdurch an dem letzteren.
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Wie
aus 7 insbesondere in größerem Detail hervorgeht, hat
jeder Tragrahmen 33 eine im Wesentlichen V-artige Form
und weist somit insbesondere einen im Wesentlichen geradlinig von
der Innenseite des Wandelements 9 abstehenden Freischenkel 37 auf.
Die Horizontalstreben 22 des Tragrahmens 20 haben
eine hieran angepasste Form, die gewährleistet, dass der Traghaken 33 im
Wesentlichen flächig
auf der Horizontalstrebe 22 aufliegt.
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Aus
der Detaildarstellung gemäß 7 ist ferner
erkennbar, dass das Wellblech 31 mit einem regelmäßigen, flächigen Lochmuster 38 versehen
ist. Die einzelnen Löcher 39 dieses
Lochmusters 38 weisen hierbei in geeigneter Dimensionierung
insbesondere einen Lochdurchmesser von etwa 2 mm auf. Auch der Lochabstand
zwischen benachbarten Löchern 39 beträgt etwa
2 mm. Weiterhin erkennbar ist, dass das Wellblech 31 mit
der Abschlussplatte 30 über
eine Klebstoffschicht 40 verbunden ist, die die Löcher 39 teilweise
durchdringt. Es wird hierbei bevorzugt ein PUR-Kleber verwendet.
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8 zeigt
eine Bodenabschlussleiste 41, die zur Herstellung eines
sauberen und dichten Abschlusses zwischen einem montierten Wandelement 9 und
einem (nicht näher
dargestellten) Fahrzeugfußboden
dient. Die Bodenabschlussleiste 41 ist als Profilteil aus
Kunststoff hergestellt und umfasst eine ebene Grundfläche 42,
mit welcher die Bodenabschlussleiste 41 auf dem Fußboden verlegbar
ist. Auf einer von der Grundfläche 42 abgewandten
Oberseite 43 ist in die Bodenabschlussleiste 41 eine
Längsnut 44 eingebracht,
in die das Wandelement 9 formschlüssig und im Wesentlichen passgenau
einsetzbar ist. Eine in der vorgesehenen Einbaustellung über die
Abschlussplatte 30 des Wandelements 9 hervorstehende
Vorderseite 45 der Bodenabschlussleiste 41 ist
zur Vermeidung scharfer Kanten zur Grundfläche 42 hin abgeschrägt. Angrenzend
an die Grundfläche 42 ist
in die Vorderseite 45 der Bodenabschlussleiste 41 schließlich ein
als Teppichfuge 46 dienender Absatz eingebracht, in dem
der Rand eines Teppichbodens versteckt verlegt werden kann.
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Die
Fußbodenabschlussleiste 41 dient
der weiteren Vereinfachung bei der Montage eines auf dem System 10 aufbauenden
Fahrzeugeinbaus. Hierbei wird nach der Montage des Grundgerüsts 11 flankierend
zu dessen unterem Rand die Fußbodenabschlussleiste 41 verlegt.
Danach müssen
zur Fertigstellung der Fassade des Fahrzeugeinbaus nur noch die
Wandelemente 9 in entsprechende Tragrahmen 20 eingehängt werden,
so dass der untere Rand eines jeden Wandelements 9 in die
Längsnut 44 der Fußbodenabschlussleiste 41 eintaucht.
Die vertikale Position eines jeden Wandelements 9 kann
hierbei bei Bedarf durch entsprechende Verstellung des Tragrahmens 20 einfach
nachjustiert werden. Zur vollständigen
Abdichtung der Fassade des Fahrzeugeinbaus kann dann – falls
erforderlich – die
zwischen der Abschlussplatte 30 und der Oberseite 43 der
Fußbodenabschlussleiste 41 gebildete
Fuge einfach mit Dichtungsmasse 47 ausgefüllt werden.
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- 1
- Bordküchenmodul
- 2
- Waschbecken
- 3a,
3b
- Innenwandverkleidungen
- 4
- Durchgriffsöffnung
- 5
- Behälter
- 6
- Schranktür
- 7
- Transportwagen
- 8
- Versorgungskanister
- 9,
9'
- Wandelement
- 10
- System
- 11
- Grundgerüst
- 12
- Vertikalprofil
- 13
- Horizontalprofil
- 14
- Vertikalrichtung
- 15
- Horizontalebene
- 16
- Rückseite
- 17
- Zwischenquerriegel
- 18
- Zwischenquerriegel
- 19
- Eckstück
- 20
- Tragrahmen
- 21
- Vertikalstreben
- 22
- Horizontalstrebe
- 23
- Innenfläche
- 24
- Längsnuten
- 25
- Befestigungsmutter
- 30
- Abschlussplatte
- 31
- Wellblech
- 32
- Wellenfront
- 33
- Traghaken
- 34
- Seitenrand
- 35,
35'
- Justierhaken
- 36
- Kantenabschlussleiste
- 37
- Freischenkel
- 38
- Lochmuster
- 39
- Loch
- 40
- Klebstoff
- 41
- Bodenabschlussleiste
- 42
- Grundfläche
- 43
- Oberseite
- 44
- Längsnut
- 45
- Vorderseite
- 46
- Teppichfuge
- 47
- Dichtungsmasse