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DE202007007553U1 - Plattenelement - Google Patents

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DE202007007553U1 DE200720007553 DE202007007553U DE202007007553U1 DE 202007007553 U1 DE202007007553 U1 DE 202007007553U1 DE 200720007553 DE200720007553 DE 200720007553 DE 202007007553 U DE202007007553 U DE 202007007553U DE 202007007553 U1 DE202007007553 U1 DE 202007007553U1
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Abstract

Plattenelement mit Schallabsorptionseigenschaften,
das einen Kernkörper, der, als dessen Hauptkomponente, aus einem mittels mineralischem Bindemittel gebundenen, körnigen Füllmaterial gebildet ist und der zumindest auf seiner Sichtseite mindestens eine Deckschicht aus einem Vlies aufweist, und Befestigungsteile für die Aufhängung umfasst,
dadurch gekennzeichnet,
dass in dem Kernkörper (2) verstärkende Profilteile (3', 3'') angeordnet sind, die durch das körnige Füllmaterial und das mineralische, das körnige Füllmaterial zusammenhaltende Bindemittel form- und kraftschlüssig in den Kernkörper (2) integriert sind, wobei die Profilteile (3', 3'') die Basis für die Befestigungsteile (9) für die Aufhängung (13) bilden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betritt ein Plattenelement mit Schallabsorptionseigenschaften, das einen Kernkörper, der, als dessen Hauptkomponente, aus einem mittels mineralischem Bindemittel gebundenen, körnigen Füllmaterial gebildet ist und der zumindest auf seiner Sichtseite mindestens eine Deckschicht aus einem Vlies aufweist, und Befestigungsteile für die Aufhängung umfasst.
  • Solche Plattenelemente werden weit verbreitet in Gebäuden zum Verblenden von Wänden und insbesondere zum Verblenden von Decken eingesetzt. Aufgrund der Schallabsorptionseigenschaften tragen derartige Platten wesentlich zu der Akustik eines Raums bei und verhindern, dass Schall nach außen dringt.
  • Um derartige Schallabsorptionseigenschaften zu erreichen, haben sich Plattenelemente als geeignet erwiesen, die aus einem körnigen Füllmaterial, das mit einem Bindemittel gebunden ist, aufgebaut sind. Für ein optisch ansprechendes Aussehen, sind diese Deckenplatten zumindest auf ihrer Sichtseite mit einem Vlies versehen. Um diese Plattenelemente aufhängen zu können, sind darüber hinaus Befestigungsteile an der Platte angebracht. Solche Befestigungsteile werden üblicherweise durch die Platten hindurch verschraubt, so dass diese Schraubelemente von der Sichtseite des Plattenelements aus sichtbar das Gesamtbild des Plattenelements stören. Außerdem sind mit einfachen Schraubelementen die punktuellen Kräfte, die durch das Gewicht des Plattenelements an dem Aufhängungspunkt auftreten, hoch, was zu Rissen im Plattenelement bis zu einem Ausreißen des Befestigungsteils aus dem Plattenelement führen kann.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Plattenelement mit Schallabsorptionseigenschaften zu schaffen, das eine sichere Aufhängung der Platten ermöglicht, ohne dass Befestigungsteile von der Sichtseite aus sichtbar sind, und das die Kräfte an den Aufhängungspunkten auf einen größeren Bereich des Plattenelements verteilt.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Plattenelement mit Schallabsorptionseigenschaften, das einen Kernkörper, der, als dessen Hauptkomponente, aus einem mittels mineralischem Bindemittel gebundenen, körnigen Füllmaterial gebildet ist und der zumindest auf seiner Sichtseite mindestens eine Deckschicht aus einem Vlies aufweist, und Befestigungsteile für die Aufhängung umfasst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass in dem Kernkörper verstärkende Profilteile angeordnet sind, die durch das körnige Füllmaterial und das mineralische, das körnige Füllmaterial zusammenhaltende Bindemittel form- und kraftschlüssig in den Kernkörper integriert sind, wobei die Profilteile die Basis für die Befestigungsteile für die Aufhängung bilden. Mit den verstärkenden Profilteilen, die unmittelbar in den Kernkörper integriert sind, wird, entsprechend der Dimensionierung der Profilteile und der Anzahl der Profilteile, das gesamte Plattenelement ausgesteift. Gleichzeitig bieten diese verstärkenden Profilteile Möglichkeiten, um Befestigungsteile daran anzuordnen oder auch in diese Profilteile zu integrieren, an denen dann das Plattenelement aufgehängt werden kann. Um die verstärkenden Profilteile in den Kernkörper zu integrieren, sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich als solche, die ohnehin bei der Herstellung des Kernkörpers angewandt werden; die Profilteile müssen nur in das körnige, mit Bindemittel durchsetzte Füllmaterial eingelegt werden und sind nach dem Aushärten des Kernkörpers durch das Bindemittel gehalten. Versuche haben gezeigt, dass eine sehr gute Integration der Profilteile in dem Kernkörper erreicht wird.
  • Bevorzugt werden die Profilteile als Winkelprofile oder aber als U-Profile ausgebildet.
  • Solche Profilteile lassen sich besonders gut zu einem Rahmen zusammenfügen, wobei bevorzugt die Teile des Rahmens parallel zu den Rändern des Plattenelements verlaufen sollten. Je nach Größe des Plattenelements können in einen solchen Rahmen Zwischenprofile eingefügt werden, die den Rahmen in mehrere Felder unterteilen.
  • Die Profilteile sollten eine Höhe aufweisen, die kleiner als die Dicke des Kernkörpers ist, so dass diese Profilteile nicht sichtbar in den Kernkörper integriert werden können. Die Profilteile können direkt auf der Deckschicht aufliegen. Darüber hinaus können die Profilteile durch eine weitere Materialschicht abgedeckt werden. Eine solche Materialschicht kann durch die körnige Füllschicht gebildet werden, allerdings ist auch die Möglichkeit gegeben, dass die Materialschicht durch eine weitere Deckschicht gebildet wird. Eine solche Deckschicht wird vorzugsweise durch mindestens ein Vlies gebildet.
  • Bevorzugt sollten die Profilteile Durchbrechungen aufweisen, in denen sich das Füllmaterial und das Bindemittel des Kernkörpers form- und kraftschlüssig einfügen können, um die Profilteile besonders gut in dem Kernkörper zu verankern.
  • Die Profilteile können aus Metall oder aus Kunststoff gebildet werden.
  • Besonders bevorzugt werden die Profilteile aus einem Lochblech gekantet, wodurch die Profilteile besonders kostengünstig hergestellt werden können.
  • Um die Plattenelemente aufzuhängen oder in sonstiger Weise zu befestigen, werden an den Profilteilen Gewindeaufnahmeteile insbesondere in Form von Gewindeaufnahmebuchsen befestigt.
  • Um einen Rahmen aus verstärkenden Profilteilen variabel aufbauen zu können, werden die Profilteile mit steckbaren Verbindungen versehen, so dass dann ein solcher Rahmen durch zusammengesteckte Profilteile aufgebaut werden kann.
  • Die zusammengesteckten Profilteile, wie sie vorstehend angegeben sind, können an den Verbindungspunkten verschraubt oder vernietet werden; vorzugsweise werden sie aber auch verschweißt. Solche Verbindungspunkte können durch die Gewindeaufnahmeteile, insbesondere in Form von Gewindeaufnahmebuchsen, gebildet werden, in die Aufhängungselemente für das Plattenelement eingeschraubt werden.
  • Als körniges Füllmaterial sollte insbesondere Blähglas eingesetzt werden und als Bindemittel sollte insbesondere Wasserglas eingesetzt werden. Diese Materialien ergeben einen Kernkörper, der besonders gute schallabsorbierende Eigenschaften zeigt, die aber andererseits auch eine besonders gute Integration und einen besonders guten Halt der Profilteile ergeben.
  • Die Außenabmessungen des Plattenelements sollten 600 mm bis 4000 mm, oder auch 1800 mm bis 2500 mm in der Länge, und 400 mm bis 1500 mm, oder auch 900 mm bis 1500 mm in der Breite betragen; bei diesen Abmessungen des Plattenelements sollten die Profilteile einen minimalen Abstand von den Kanten des Plattenelements von 100 mm haben.
  • Die Dicke des Plattenelements sollte im Bereich von 15 mm bis 30 mm, vorzugsweise im Bereich von 15 mm bis 20 mm, liegen; eine solche Dicke ist ausreichend, um die Profilteile zur Verstärkung zu integrieren.
  • Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen. In der Zeichnung zeigt
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Plattenelements, wobei ein darin integrierter Rahmen aus Profilteilen sichtbar dargestellt ist,
  • 2 eine schematische Darstellung von zwei Plattenelementen, die an einer Decke aufgehängt sind,
  • 3 einen Längsschnitt durch ein Plattenelement, wie es in 2 gezeigt ist, entlang der Aufhängungsteile,
  • 4 eine Draufsicht eines Plattenelements mit in unterbrochener Linie angedeutetem Verstärkungs-Rahmen, um die Abmessungen des Plattenelements sowie des Rahmens zu erläutern,
  • 5 eine vergrößerte Darstellung einer Steckverbindung zwischen zwei Profilteilen vor dem Zusammenfügen,
  • 6 die Steckverbindung der 5 nach dem Zusammenfügen mit eingefügter Gewindeaufnahmebuchse,
  • 7 einen Schnitt durch einen Teil eines Plattenelements mit Aufhängung,
  • 8 ein Plattenelement mit einer gegenüber der 4 geänderten Anordnung der Profilteile, und
  • 9 einen Schnitt durch ein Plattenelement im Bereich eines U-förmigen Profilteils.
  • Das Plattenelement 1, das in 1 dargestellt ist, dient als Verkleidungselement von Wänden und insbesondere von Decken. Aufgebaut ist dieses Plattenelement 1, das eine rechteckige Grundform aufweist, aus einem Kernkörper 2, in den Profilteile 3' und 3'' integriert sind, die als Tragestruktur dienen und das Plattenelement 1 aussteifen. Die Profilteile 3 sind in dem Plattenelement 1, wie es in 1 gezeigt ist, zu einem Rahmen, der allgemein mit dem Bezugszeichen 4 bezeichnet ist, zusammengesetzt. Dieser Rahmen 4 besteht aus zwei in Längsrichtung verlaufenden Profilteilen 3' und zwei in Querrichtung verlaufenden Profilteilen 3''.
  • Bei den Profilteilen 3', 3'' handelt es sich in der Ausführungsform, wie sie in 1, sowie in den Figuren, die noch nachfolgend beschrieben werden, dargestellt sind, um U-förmige Profilteile, die aus einem Lochblech gekantet sind.
  • Dieses Lochblech ist dahingehend vorteilhaft, dass sich in den Löchern das Material des Kernkörpers kraft- und formschlüssig verankert. Wie 9 zeigt, weist das U-Profil eine Höhe auf, die etwas geringer ist als die Dicke des Kernkörpers 2 des Plattenelements 1. Das U-Profil ist so in das Plattenelement 1 bzw. den Körper 2 integriert, dass die offene Seite des U-Profils zu der Unterseite (Sichtseite) 5 des Plattenelements 1 weist, wobei die Unterseite 5 als diejenige Seite definiert ist, die im eingebauten Zustand des Plattenelements 1 sichtbar ist, während die Oberseite 6 des Plattenquerschnitts, wie er in 9 dargestellt ist, diejenige Seite ist, über die das Plattenelement 1 aufgehängt wird.
  • Der Kernkörper 2 des Plattenelements 1 ist aus einem körnigen Füllmaterial, bei dem es sich bevorzugt um Blähglas handelt, das mit einem mineralischen Bindemittel, vorzugsweise Wasserglas, gebunden ist, aufgebaut. Gerade ein solches Bindemittel verankert sich sehr gut in den Löchern der Profilteile 3', 3'', wenn diese aus einem Lochblech gekantet sind. Auf der Unterseite 5 des Kernkörpers 2 ist eine Deckschicht 7 in Form eines Vlie ses aufgebracht; eine entsprechende Deckschicht 8 ist auch auf der Oberseite 6 auf den Kernkörper 2 aufgebracht. Durch diese Deckschichten 7 und 8 wird eine einheitliche Struktur der Oberflächen erzeugt. Die Deckschichten 7 und/oder 8 können aus einer Schicht aus einem Material gebildet werden, das demjenigen des Kernkörpers 2 entspricht; es ist aber auch die Möglichkeit gegeben, diese Deckschichten 7 und 8 aus einem Vlies zu bilden.
  • Der Abstand der Profilteile 3', 3'' zu den Längs- und Querkanten des Plattenelements 1, die Anzahl der Profilteile und die Stärke der Profilteile können den Anforderungen entsprechend, insbesondere den Anforderungen in Bezug auf Festigkeit und zugelassener Durchbiegung, ausgewählt werden.
  • Um ein Plattenelement 1 an einer Decke aufzuhängen, wie dies in 2 und in 3 dargestellt ist, sind in das Plattenelement, wie es beispielsweise in 1 gezeigt ist, an den Verbindungspunkten zwischen den Profilteilen 3' und den Profilteilen 3'' Gewindeaufnahmebuchsen 9 eingepresst oder eingenietet.
  • Die Verbindung zwischen den jeweiligen Profilteilen 3' und 3'' ist in vergrößerten Darstellungen in den 5 und 6 gezeigt.
  • Die Profilteile 3' und 3'' sind als Steckverbindungen aufgebaut, wobei an dem einen Profilteil 3' eine Lasche 10 vorhanden ist, die durch zwei in Längsrichtung verlaufende Schlitze 11 des Profilteils 3' hindurchgesteckt wird. Die Lasche 10 ist eine Verlängerung der beiden freien Kantenstreifen des U-Profils; die beiden Schlitze 11 befinden sich entlang der Biegekante des U-Profils des Profilteils 3'.
  • 6 zeigt den Zustand, in dem die beiden Profilteile 3' und 3'' miteinander verbunden sind, d. h. die Lasche 10 des Profilteils 3'' ist durch die Schlitze 11 des Profilteils 3' hindurchgesteckt. Im Kreuzungspunkt der beiden Profilteile 3' und 3'' ist jeweils ein Durchgangsloch 12 ausgebildet, in die die Gewindeaufnahmebuchse 9 hindurchgesteckt ist, die auch vorstehend anhand der 1 beschrieben ist. Bei diesem Schraubelement 9, wie in 5 von den Profilteilen 3' und 3'' gelöst dargestellt ist, kann es sich um eine Schraubniete handeln, mit der die Verbindungsstelle zwischen den beiden Profilteilen 3' und 3'' vernietet wird. In das Innengewinde 13 dieses Gewindeaufnahmeteils 9 kann ein Aufhängungselement 13, wie es in den 2, 3 und 7 zu sehen ist, eingeschraubt werden.
  • Das Plattenelement 1, wie es in den 3 und 4 gezeigt ist, besitzt eine Länge 14 von 1800 mm bis 2500 mm, eine Breite 15 von 900 mm bis 1500 mm und die Dicke 16 des Plattenelements 1 (siehe 9) beträgt 15 mm bis 30 mm. Die Breite 17 der U-förmigen Profilteile 3', 3'' beträgt in dem dargestellten Ausführungsbeispiel 60 mm, während die Höhe 18 der Profilteile 3', 3'' so gewählt ist, dass sie etwas geringer als die Dicke des Plattenelements 1 ist, wie dies in 9 zu sehen ist. Allerdings sind die angegebenen Abmessungen variabel und werden den baulichen Gegebenheiten angepasst. Innerhalb des Querschnitts des Plattenelements 1 bzw. des Kernkörpers 2 ist das Profilteil 3' oder 3'' so angeordnet, dass die Enden der beiden Schenkel 19 des Profilteils 3 bzw. 3'' von der Unterseite 5 des Plattenelements 1 bzw. der Deckschicht 7 beabstandet sind, während die Basisfläche 20 des Profilteils 3' bzw. 3'' unmittelbar unterhalb der Deckschicht 8 liegt.
  • Wie weiterhin die 4 zeigt, sind die in Längsrichtung verlaufenden Profilteile 3' unter einem Abstand 21 von etwa 150 mm zu der Längskante des Plattenelements 1 angeordnet, und die Enden der Profilteile 3' sind von den Querkanten unter einem Abstand 22 von ca. 150 mm beabstandet. Die beiden quer verlaufenden Profilteile 3', die gleichmäßig zu der Mitte des Plattenelements 1 ausgerichtet sind, sind unter einem Abstand 23 von etwa 1200 mm beabstandet.
  • Während die 4 ein Plattenelement 1 mit Profilteilen 3', 3'' zeigt, die zu einem Rahmen 4 zusammengesetzt sind, ist in 8 ein Plattenelement 1 in einer Draufsicht gezeigt, bei dem drei in Längsrichtung verlaufende Profilteile 3' in den Kernkörper 1 integriert sind, während quer verlaufende Profilteile 3'' nicht vorgesehen sind. Die Maße, wie sie in 8 angegeben sind, sind wie folgt (wobei die Bezeichnungen von 4 verwendet sind):
    Länge 14 des Plattenelements 1: 2500 mm
    Breite 15 des Plattenelements 1: 1250 mm
    Breite 17 des Profilteils 3': 60 mm
    Abstand 21 des Profilteils 3' von der Längskante des Plattenelements 1: 100 mm
    Abstand 22 des Profilteils 3' von der Querkante des Plattenelements 1: 100 mm
    Abstand 24 von Mitte Profilteil 3 zu Mitte Profilteil 3: 495 mm
  • Es sollte verständlich sein, dass die in der Beschreibung dieser Ausführungsbeispiele angegebenen Maße analog auf größere oder kleinere Plattenelemente übertragen werden können.
  • Das Aufhängungselement 13, das in 7 gezeigt ist, umfasst einen nicht näher zu sehenden Gewindebolzen, der in die Gewindeöffnung 25 des Gewindeaufnahmeteils (auch nicht in 7 zu sehen) eingeschraubt ist. Von diesem Gewindebolzen wird eine Unterlegscheibe 26 gehalten, die unmittelbar auf der Oberseite 6 des Plattenelements 1 aufliegt. Auf den Gewindebolzen ist eine Sechskantmutter 27 (Konter-Mutter) sowie ein Halter 28 mit Gelenk aufgeschraubt. Mit dem Halter 28 ist ein Stahlseil 29 verbunden, das an dem anderen Ende mit einem Deckenbefestigungsteil 30 verbunden ist, das in einer Decke, die in 7 mit dem Bezugszeichen 31 bezeichnet ist (siehe auch 2), verankert ist. Über die Länge des Stahlseils 29 kann der Abstand zwischen Plattenelement 1 und Decke 31 in einfacher Art und Weise eingestellt werden.

Claims (24)

  1. Plattenelement mit Schallabsorptionseigenschaften, das einen Kernkörper, der, als dessen Hauptkomponente, aus einem mittels mineralischem Bindemittel gebundenen, körnigen Füllmaterial gebildet ist und der zumindest auf seiner Sichtseite mindestens eine Deckschicht aus einem Vlies aufweist, und Befestigungsteile für die Aufhängung umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Kernkörper (2) verstärkende Profilteile (3', 3'') angeordnet sind, die durch das körnige Füllmaterial und das mineralische, das körnige Füllmaterial zusammenhaltende Bindemittel form- und kraftschlüssig in den Kernkörper (2) integriert sind, wobei die Profilteile (3', 3'') die Basis für die Befestigungsteile (9) für die Aufhängung (13) bilden.
  2. Plattenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') Winkelprofile sind.
  3. Plattenelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile U-Profile (3', 3'') sind.
  4. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Profilteile (3', 3'') zu einem Rahmen (4) zusammengefügt sind.
  5. Plattenelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) parallel zu den Rändern des Plattenelements (1) verläuft.
  6. Plattenelement nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass in den Rahmen (4) Zwischenprofile eingefügt sind, die den Rahmen in mehrere Felder unterteilen.
  7. Plattenelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') eine Höhe (18) aufweisen, die kleiner als die Dicke des Kernkörpers (2) ist.
  8. Plattenelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') auf der Deckschicht (7) aufliegen.
  9. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') durch eine Materialschicht (8) des Plattenelemens (1) abgedeckt sind.
  10. Plattenelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschicht durch das körnige Füllmaterial gebildet ist.
  11. Plattenelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialschicht durch eine weitere Deckschicht (8) gebildet ist.
  12. Plattenelement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die weitere Deckschicht (8) durch mindestens ein Vlies gebildet ist.
  13. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') Durchbrechungen aufweisen, in denen sich das Füllmaterial und das Bindemittel des Kernkörpers (2) form- und kraftschlüssig einfügen.
  14. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') aus Metall gebildet sind.
  15. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') aus Kunststoff gebildet sind.
  16. Plattenelement nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilteile (3', 3'') aus einem Lochblech gekantet sind.
  17. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass an den Profilteilen (3', 3'') Gewindeaufnahmeteile, insbesondere in Form von Gewindeaufnahmebuchsen (9), befestigt sind.
  18. Plattenelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (4) durch zusammensteckbare Profilteile (3', 3'') zusammengesetzt ist.
  19. Plattenelement nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die zusammengesteckten Profilteile (3', 3'') an Verbindungspunkten verschraubt oder vernietet sind.
  20. Plattenelement nach Anspruch 17 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungspunkte durch die Gewindeaufnahmeteile, insbesondere in Form von Aufnahmebuchsen (9), gebildet sind.
  21. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass als körniges Füllmaterial Blähglas eingesetzt ist und dass als Bindemittel Wasserglas eingesetzt ist.
  22. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Außenabmessung des Plattenelements 1800 mm bis 2500 mm in der Länge (14) und 900 mm bis 1500 mm in der Breite (15) beträgt und die Profilteile (3', 3'') einen minimalen Abstand (21, 22) von den Kanten des Plattenelements (1) von 100 mm haben.
  23. Plattenelement nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement (1) eine Dicke (16) im Bereich von 15 mm bis 30 mm aufweist.
  24. Plattenelement nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Plattenelement (1) eine Dicke (16) im Bereich von 15 mm bis 20 mm aufweist.
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