-
Die
Erfindung betrifft einen Raupenkran.
-
Fahrbare
Kräne werden
grundsätzlich
dann mit Raupen statt mit Rädern
versehen, wenn der Kran mit Ausrüstung
und Ballast und eventuell mit Last auf der Baustelle verfahren wird.
Besteht der Unterwagen aus einem mit Raupenfahrwerken verbundenen
Grundrahmen, ist die Stützfläche des
Raupenkrans durch die endseitigen Laufrollen der Raupenfahrwerke
bestimmt, die eine rechteckige Stützfläche definieren. Der drehbar
auf dem Unterwagen gelagerte Oberwagen trägt den Hauptausleger, bei dem
es sich auch um einen Teleskopausleger handeln kann und einen Gegenausleger,
der einen Gegenballast trägt.
-
Im
Vergleich zu Fahrzeugkranen können Raupenkrane
zwar größere Lasten
heben. Es besteht aber die Tendenz, dass die zu hebenden Teile immer
schwerer werden. So werden Raupenkrane beispielsweise bei der Montage
von Raffinerieanlagen verwendet. Die einzelnen Reaktoren und Kolonnen,
die dort zur Montage gehoben werden müssen, können ein Gewicht von über 1000
t erreichen. Derartige Lasten können
derzeit nur mit Spezialkranen gehoben werden. Da allerdings das
Heben so großer Lasten
nur vereinzelt vorkommt, ist die Anschaffung eines Spezialkrans
bislang bekannter Bauart nicht lohnend.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es, einen Raupenkran bereitzustellen, der kostengünstig für eine entsprechende
Hebeaufgabe zum Heben von Gegenständen hohen Gewichts ausgerüstet werden
kann.
-
Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch einen Raupenkran gemäß Anspruch 1 gelöst. Gemäß dieser
Lehre besteht der Raupenkran aus zwei miteinander wieder lösbar zusammengekoppelten Raupenkranen üblicher
Bauart mit je einem Fahrwerk, einem auf dem Fahrwerk drehbar aufsitzenden Oberwagen
und einem auf diesem schwenkbar angeordneten Hauptausleger mit entsprechendem
Gegenausleger, wobei die Hauptausleger der einzelnen Raupenkrane
zu einem Hauptausleger zusammengefaßt sind. Hier wird also aus
zwei bauüblichen Raupenkranen
eine Art Doppelkran gebildet, der nach Beendigung der Hebeaufgabe
wieder getrennt werden kann, so dass dann wieder zwei unabhängig voneinander
einsetzbare Raupenkrane üblicher
Bauart zur Verfügung
stehen.
-
Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den sich an den Hauptanspruch
anschließenden
Unteransprüchen.
-
Demnach
können
die einzelnen Hauptausleger an ihre Raupenkrane über Anlenkstücke angelenkt
sein. Zwischen den beiden Hauptauslegern kann im Bereich der Anlenkstücke ein
Zugstab angeordnet sein. Die beiden freien Enden der Hauptausleger
sind dann nebeneinander über
einen Schwerlastkopf miteinander gekoppelt, so dass sich für den neugebildeten
Hauptausleger des Raupenkrans die Form eines A ergibt. Durch diese
A-förmige
Ausbildung des Hauptauslegers können
sehr hohe Seitenkräfte
aufgenommen werden, wodurch auch bei langen Auslegersystemen sehr
hohe Traglasten erzielt werden können.
-
Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Schwerlastkopf über Distanzstücke mit
den Hauptauslegern gekoppelt. Diese Distanzstücke sind je nach Auslegerlänge verschieden
zu dimensionieren.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
können
die einzelnen Hauptausleger um 90° um
ihre Längsachse
gedreht sein. Damit können längere Ausleger
dargestellt werden, da das Widerstandsmoment durch das sogenannte „Hochkant"-Stellen deutlich
erhöht
wird.
-
Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
können
zur Bildung des Schwerlastkopfes die Rollensätze der beiden Raupenkräne zusammengeschlossen
sein. Das ermöglicht
es, dass hier nicht ein separater Schwerlastkopf zur Verfügung gestellt
werden muß.
Vielmehr können
die entsprechenden Rollensätze
als Schwerlastkopf zusammengeschlossen und nach dem entsprechenden
Einsatz wieder getrennt werden, so dass sie dann als Lastkopf für einzelne
Raupenkrane wieder zur Verfügung stehen.
Die Oberwagen sind vorteilhaft über
mindestens einen Verbindungsrahmen miteinander gekoppelt. Dabei
können
die Oberwagen über
einen vorderen und einen hinteren Verbindungsrahmen miteinander
gekoppelt sein.
-
Jeder
der Unterwagen kann mit dem zugehörigen Oberwagen oder dem Verbindungsrahmen starr
koppelbar sein. Hierdurch wird ein entsprechendes Drehen und Verfahren
des Kranes ermöglicht.
So kann bei entsprechender Koppelung eines Fahrwerks mit dem zugehörigen Oberwagen
bzw, dem Verbindungsrahmen beim entsprechenden Drehen der zusammengebaute
Raupenkran um die Drehachse zwischen Oberwagen und Unterwagen des
jeweils anderen Kranes drehen.
-
Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand
eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im Folgenden näher erläutert. Es
zeigen:
-
1:
eine Seitenansicht eines Raupenkrans gemäß der vorliegenden Erfindung,
-
2:
eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Raupenkrans gemäß 1,
-
3:
eine Draufsicht auf den Raupenkran gemäß 1 in einer
ersten Stellung,
-
4:
eine Draufsicht entsprechend der 3 nach einer
Drehung des Raupenkrans um seine Drehachse,
-
5:
eine Draufsicht auf den Raupenkran, bei dem die Fahrwerke quer zur
Wippebene ausgerichtet sind,
-
6:
eine Draufsicht auf den erfindungsgemäßen Raupenkran, bei dem die
Fahrwerke auf Diagonalfahrt ausgerichtet sind und
-
7:
eine perspektivische Ansicht des Raupenkrans mit Detaildarstellungen
unterschiedlicher Distanzstücke
bei unterschiedlichen Auslegerlängen
(entsprechen 7a, b und c).
-
In 1 ist
ein erfindungsgemäßer Raupenkran 10 gezeigt,
der, wie die Vorderansicht in 2 zeigt,
aus zwei einzelnen Raupenkranen 12 und 14 zusammengesetzt
ist. Die Raupenkrane 12 und 14 bestehen jeweils
aus einem Fahrwerk 16 bzw. 18, auf dem drehbar
jeweils ein Oberwagen 20 bzw. 22 aufsitzt. Am
Oberwagen ist schwenkbar jeweils ein Hauptausleger 23 und 24 über ein
Anlenkstück 26 angelenkt.
Ansonsten sind die einzelnen Raupenkrane konventionell aufgebaut.
Das bedeutet, dass hier jeweils ein Derrickausleger 28 als
Gegenausleger vorgesehen ist und das auch ein Ballastwagen 30 vorgesehen
sein kann. Diese Details der Raupenkrane 12 bzw. 14 üblicher
Bauart sind hinlänglich
bekannt und werden daher an dieser Stelle nicht nochmals im Einzelnen
beschrieben.
-
Aus
den 1, 2 und 7 ist zu
entnehmen, dass die konventionellen Raupenkrane nur mit geringen
zusätzlichen
Bauteilen zu dem erfindungsgemäßen Raupenkran 10 zusammengefasst werden
können.
-
Die
beiden Oberwagen 20 bzw. 22 der Raupenkrane 12 und 14 sind
mittels eines vorderen Verbindungsrahmens 32 und eines
hinteren Verbindungsrahmens 34 gekoppelt. Die Koppelung
ist von der Gestalt, dass sie wieder lösbar ist. Zusätzlich können noch
gekreuzte Koppelstangen 36 (vgl. 3 bzw. 4)
vorgesehen sein.
-
Die
einzelnen Hauptausleger 23 und 24 bilden, wie
in 2 dargestellt einen Hauptausleger 40 des
Raupenkrans 10. Hierzu werden die Hauptausleger 23 und 24 um
90° bezogen
auf ihre Längsachse gedreht
und an den jeweiligen Raupenkran 12 bzw. 14 über ein
Anlenkstück 26 angelenkt.
Dieses ermöglicht
ein seitliches Verkippen der Hauptausleger 23 und 24,
so dass die freien Enden nebeneinander zu liegen kommen und so gemeinsam
einen Schwerlastkopf 42 tragen können. Der Schwerlastkopf 42 ist insbesondere
in der 7 und dort insbesondere in den Detaildarstellungen 7a,
b und c zu sehen. In den Darstellungen 42a, b und c sind
zwischen den Enden der Hauptausleger 23 und 24 und
dem Schwerlastkopf 42 entsprechende Distanzstücke 44 angeordnet.
Diese Distanzstücke 44 unterscheiden
sich je nach Auslegerlänge,
wie anhand des Vergleichs der 7a, 7b und 7c zu
sehen ist.
-
Der
Schwerlastkopf 42 wird durch die Rollensätze der
beiden Standardkrane 12 und 14 gebildet. Dagegen
bleiben die beiden Derrickausleger 28 und auch die Ballastwagen 30 unverändert. Im
Bereich der Anlenkstücke 26 ist
zwischen den beiden Raupenkranen 12 und 14 ein
Zugstab 46 angeordnet. Hieraus ergibt sich für den Hauptausleger 40 die Form
eines A. Durch die A-förmige
Ausbildung des Hauptauslegers können
sehr hohe Seitenkräfte
aufgenommen werden, wodurch auch bei langen Auslegersystemen sehr
hohe Traglasten erzielt werden können.
-
Wie
der 7 zu entnehmen ist, ist aus Gegend von den beiden
Derrickauslegern 28 ein Druckstab 48 eingeschert,
der zur Verstellung des Hauptauslegers 10 dient.
-
Der 2 bzw.
der 7 ist weiter zu entnehmen, dass auf dem vorderen
Verbindungsrahmen 32 vier Winden 50 für die Lastseile 52 angeordnet
sind.
-
Anhand
der 3 bis 6 kann das Drehen bzw. Verfahren
des Raupenkrans 10 erläutert werden.
-
3 zweigt
die Draufsicht auf den Raupenkran 10. Ist hier das als
Raupe A bezeichnete Fahrwerk 18 als Drehpunkt festgelegt,
wird die Raupe B, also das Fahrwerk 16, mit dem vorderen
Verbindungsrahmen 32 über
einen Verbindungsrahmen 54 festgelegt. Anstelle des Verbindungsrahmens 54 kann
auch eine biegesteife Verbolzung vorgesehen sein, die in den Figuren
hier nicht dargestellt wird. Wird nun das Fahrwerk 16 (Raupe
B) nach vorne verfahren, kann der Kran um den Drehpunkt 19 des Fahrwerks 18 gedreht
werden. Die jeweiligen Achsen 56 des Ballastwagens 30 werden
elektronisch gesteuert und auf die Drehmitte ausgerichtet. Das Drehwerksgetriebe
des Unterwagens 18 (Raupe A) wird hier auf Freilauf geschaltet.
Wahlweise kann auch das Fahrwerk 18 über einen Verbindungsrahmen 55 mit
dem Verbindungsrahmen 32 starr verbunden werden. In diesem
Fall wäre
der Drehpunkt des Unterwagens 16 (Raupe B) der Drehpunkt
des Raupenkrans 10.
-
Die
Verbindungsrahmen 32 und 34 können aus mehren Teilen bestehen,
so dass der Abstand zwischen den Unterwagen 16 bzw. 18 je
nach Auslegerlänge
oder dem zur Verfügung
stehenden Platz geändert
werden kann.
-
In
den 3 und 4 ist jeweils der Minimalabstand
zwischen den Raupen der Unterwagen 16 und 18 dargestellt.
Die jeweiligen gestrichelten Kreise in den Darstellungen der 3 und 4 stellen
jeweils die Hüllkurve
beim Drehen der einzelnen Unterwagen bzw. Raupen dar.
-
In 5 sind
die Unterwagen 16 bzw. 18 mit ihren Raupen genauso
wie die Räder
Ballastwagen 30 quer zur Wippebene des Hauptauslegers 40 angeordnet.
Im Bild 8 sind die Fahrwerke 16 und 18 derart
ausgerichtet, dass der Raupenkran 10 diagonal verfährt. Die
Fahrtrichtungen sind in den 5 und 6 jeweils
durch Doppelpfeile angegeben.