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DE202006000797U1 - Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln - Google Patents

Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln Download PDF

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DE202006000797U1
DE202006000797U1 DE202006000797U DE202006000797U DE202006000797U1 DE 202006000797 U1 DE202006000797 U1 DE 202006000797U1 DE 202006000797 U DE202006000797 U DE 202006000797U DE 202006000797 U DE202006000797 U DE 202006000797U DE 202006000797 U1 DE202006000797 U1 DE 202006000797U1
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cable
junction box
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cable guide
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DE202006000797U
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Rutenbeck Wilhelm & Co KG GmbH
Wilhelm Rutenbeck & Co KG GmbH
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Abstract

Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln (1) eines Datennetzes mit einem Dosenboden (2), einer auf den Dosenboden (2) aufgelegten Platine (3), die mindestens eine Steckbuchse (4) oder dergleichen Anschlussteil trägt und an der mindestens eine Klemmleiste (5) zum Kontaktieren der Adern eines Datenkabels (1) angebracht ist, sowie einem Dosenoberteil (6), welches die Platine (3) mit Ausnahme der Steckbuchse (4) und der Klemmleiste (5) überdeckt und mit dem Dosenboden (2) verbunden ist, insbesondere steck- und/oder rastverbunden, sowie gegebenenfalls mit einer Zentralabdeckung (7), die an der Dose lösbar befestigt ist und eine Stecköffnung (8) im Bereich der Steckbuchse (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein im wesentlichen flaches Kabelführungsteil (9) vorgesehen ist, auf welches der Dosenboden (2) auflegbar ist, welches randseitig Einführöffnungen (11) für mindestens ein Datenkabel (1) aufweist und welches aus seiner Fläche abragende Führungskonturen (12), -rippen, -vorsprünge und/oder in seiner Fläche ausgeformte Führungsrinnen (13) oder -nuten aufweist, die knickfreie Führungen...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln eines Datennetzes mit einem Dosenboden, einer auf den Dosenboden aufgelegten Platine, die mindestens eine Steckbuchse oder dergleichen Anschlussteil trägt und an der mindestens eine Klemmleiste zum Kontaktieren der Adern eines Datenkabels angebracht ist, sowie einem Dosenoberteil, welches die Platine mit Ausnahme der Steckbuchse und der Klemmleiste überdeckt und mit dem Dosenboden verbunden ist, insbesondere steck- und/oder rastverbunden, sowie gegebenenfalls mit einer Zentralabdeckung, die an der Dose lösbar befestigt ist und eine Stecköffnung im Bereich der Steckbuchse aufweist.
  • Derartige Anschlussdosen sind im Stand der Technik bekannt. Solche Anschlussdosen sind als so genannte Aufputzdosen bekannt, die auf einer Montageebene, beispielsweise auf einer Wand montiert werden, aber auch als Unterputzanschlussdosen, bei denen in die Montagefläche eine topfartige Dose eingebracht wird, in welche dann die Anschlussdose montiert wird. Insbesondere bei der Verwendung solcher Anschlussdosen für Datenkabel ist es erforderlich, dass die Datenkabel knickfrei zugeführt und eingelegt werden, wobei die Datenkabel in bestimmten Biegeradien angeordnet werden müssen, die einer entsprechenden Norm entsprechen.
  • Bei den herkömmlichen Anschlussdosen gattungsgemäßer Art ist eine gesicherte und lagerichtige Zuführung des Datenkabels nicht gewährleistet, wobei zudem auch eine Zugentlastung des Datenkabels nicht in ausreichender Weise gesichert ist.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Anschlussdosen gattungsgemäßer Art zu schaffen, die ohne Änderung der herkömmlichen Anschlussdose in einfacher Weise so gestaltet werden können, dass eine knickfreie Verlegung von Datenkabeln in bestimmten Biegeradien ermöglicht ist, wobei zudem eine Zugentlastung erreicht werden soll.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung ganz allgemein vor, dass ein im Wesentlichen flaches Kabelführungsteil vorgesehen ist, auf welches der Dosenboden auflegbar ist, welches randseitig Einführöffnungen für mindestens ein Datenkabel aufweist und welches aus seiner Fläche abragende Führungskonturen, -rippen, -vorsprünge und/oder in seiner Fläche ausgeformte Führungsrinnen oder -nuten aufweist, die knickfreie Führungen für mindestens ein Datenkabel bilden, und welches federnde Rastarme aufweist, zwischen die die Anschlussdose mit Dosenboden, Platine und Dosenoberteil einschiebbar ist, wobei Rastnasen der Rastarme in Montagesolllage Randbereiche des Dosenoberteils übergreifen.
  • Das im Wesentlichen flache Kabelführungsteil ist quasi in Form eines Adapters ausgebildet. Die herkömmlichen Anschlussdosen gattungsgemäßer Art können also ohne Veränderung eingesetzt werden, wobei das Kabelführungsteil in einfacher Weise unter dem Dosenboden angebracht und an der Anschlussdose befestigt werden kann. Zur Zuführung des Datenkabels weist das Kabelführungsteil vorzugsweise an mehreren Stellen Einführöffnungen oder Einführmündungen für ein Datenkabel auf. Zudem weist das Kabelführungsteil Führungskonturen, -rippen, -vorsprünge und/oder in seiner Fläche ausgeformte Führungsrinnen oder -nuten auf, die zur Führung des Datenkabels dienen und eine knickfreie Verlegung des Datenkabels ermöglichen. Zur Fixierung des Kabelführungsteils an der Anschlussdose sind federnde Rastarme vorgesehen, zwischen die die Anschlussdose mit Dosenboden samt Platine und Dosenoberteil eingeschoben werden kann, wobei die an den Enden der Rastarme vorgesehenen Rastnasen in der Montagesolllage Randbereiche des Dosenoberteils übergreifen. Damit ist das als Adapter ausgebildete Kabelführungsteil lagesicher mit der Anschlussdose verbunden. Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es nicht erforderlich, die Anschlussdose selbst zu ändern und in anderer Weise auszubilden, was zu erheblichen Werkzeugkosten und dergleichen führen würde, sondern die Anschlussdose kann in der herkömmlichen Form eingesetzt werden, wobei lediglich das zusätzliche Kabelführungsteil zu fertigen und in der angegebenen Weise mit der Anschlussdose zu verbinden ist.
  • Um einen sicheren Sitz des Kabelführungsteils und eine lagerichtige Ausrichtung desselben relativ zur Anschlussdose zu erreichen, ist vorgesehen, dass im Dosenboden, in neben der Platine befindlichen Bereichen Taschen ausgebildet sind, die zum Kabelführungsteil offen ausmünden und in die vom Kabelführungsteil, insbesondere von dessen Fläche, abragende Positionierzungen in Montagesolllage eingesteckt sind.
  • Um eine Zugentlastung des zugeführten Datenkabels zu erreichen, ist vorgesehen, dass am Kabelführungsteil im Bereich der Einführöffnungen für ein Datenkabel oder nahe dieses Bereiches Anbindungsstellen für Kabelbinder ausgebildet sind.
  • Hierdurch ist es möglich, die Datenkabel nach deren ordnungsgemäßer Verlegung und Zuführung durch Kabelbinder an den Anbindungsstellen zu fixieren, so dass hierdurch eine Zugentlastung gebildet ist.
  • Eine Besonderheit wird darin gesehen, dass die Anschlussdose als Aufputzdose ausgebildet ist, wobei die Zentralabdeckung als Kappe mit Stirnfläche und Seitenwänden ausgebildet ist, und dass das flächige Kabelführungsteil einen umlaufenden Kragen aufweist, auf welchem sich die Endkanten der Seitenwände der Kappe bündig abstützen.
  • Durch diese Ausbildung ist es möglich, auch die bisher übliche Zentralabdeckung weiter zu verwenden, wobei in der Montagesolllage sich die Zentralabdeckung mit den Endkanten ihrer Seitenwände an dem Kabelführungsteil abstützt, so dass eine bündige Anordnung der Teile zueinander erreicht ist und das Gesamterscheinungsbild ohne Änderung der Zentralabdeckung ansehnlich gestaltet ist.
  • Besonders bevorzugt ist hierbei vorgesehen, dass das Kabelführungsteil Lochungen für den Durchgriff von Befestigungsschrauben aufweist, mittels derer das Kabelführungsteil an einer Montagefläche befestigbar ist, wobei die Lochungen bei in Montagesolllage aufgesetzter Anschlussdose von den Teilen des Dosenbodens überdeckt sind, unterhalb derer sich die Taschen befinden, wobei die Lochungen von den Positionierzungen umgeben sind.
  • Gemäß dieser Ausbildung ist es möglich, zunächst das Kabelführungsteil an der entsprechenden Befestigungsebene zu befestigen, wobei die gleichen Befestigungslochungen verwendet werden können, die auch zur Befestigung der Anschlussdose ohne das zusätzliche Kabelführungsteil dienen. Das Datenkabel kann dann oder auch mehrere Datenkabel können dann knickfrei eingelegt werden, wobei an den Enden des oder der Datenkabel die Adern freigelegt werden, indem der Mantel des Kabels entfernt wird. Das oder die Datenkabel werden dann mit Kabelbindern fixiert. Anschließend kann der Dosenboden samt Platine mit Steckbuchsen und Klemmleisten auf das Kabelführungs teil aufgesetzt werden und die freigelegten Adern können mit den entsprechenden Kontakten der Klemmleiste verbunden werden. Dabei ist auch das Dosenoberteil schon aufgebracht und unter Zwischenlage der Platine an dem Dosenboden fixiert. Schließlich kann die Zentralabdeckung in Form der Kappe aufgesetzt werden und am Dosenoberteil mit einer Schraube fixiert werden. Die im Kabelführungsteil vorgesehenen Lochungen für den Durchgriff der Befestigungsschrauben sind in der Endmontageposition durch Teile des Dosenbodens überdeckt, in denen sich die Lochungen für die Montage der Anschlussdose befindet, sofern diese ohne Kabelführungsteil verwendet und montiert werden soll.
  • Bei dieser Ausgestaltung wird als vorteilhaft angesehen, wenn die Führungskonturen und -rinnen oder dergleichen durch im Kabelführungsteil gebildete Ausformungen und von diesem abragende Stege oder dergleichen gebildet sind, die sich zwischen Dosenboden und Kabelführungsteil befinden.
  • Der knickfrei unterhalb der Anschlussdose verlegte Bereich des Datenanschlusskabels kann demzufolge in dem Hohlraum angeordnet werden, der zwischen dem Dosenboden und dem Kabelführungsteil gebildet ist.
  • Um Einführöffnungen für das Datenkabel zu bilden, ist vorgesehen, dass der umlaufende Kragen des Kabelführungsteils ausbrechbare Bereiche zur Bildung der Einführöffnungen für Datenkabel aufweist.
  • Um dabei an einer Einführstelle auch zwei Datenkabel übereinander zuführen zu können, ist vorgesehen, dass die Einführöffnungen mindestens doppelt so hoch sind wie der Durchmesser eines Datenkabels und etwa so breit sind wie der Durchmesser eines Datenkabels.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung wird zudem darin gesehen, dass das Kabelführungsteil in Draufsicht rechteckig ist, wobei Einführöffnungen beziehungsweise ausbrechbare Wandteile zur Bildung derselben mittig beider Schmalseiten und nahe der Eckbereiche an beiden Längsseiten jeweils gegenüberliegend vorgesehen sind, wobei ferner eine gerade Führungsrinne die mittig der Schmalseiten befindlichen ausbrechbaren Wandteile beziehungsweise Einführöffnungen verbindet und jeweils eine halbkreisförmige Führungsrinne die beiden ausbrechbaren Wandteile beziehungsweise Einführöffnungen einer Längsseite verbindet, wobei die halbkreisförmigen Führungsrinnen und die gerade Führungsrinne mittig ihres Längsverlaufs ineinander übergehen.
  • Es ist hierdurch eine Vielzahl von Zuführungs- und Führungsmöglichkeiten für ein Datenkabel oder auch für mehrere Datenkabel gebildet, wobei in jedem Falle eine knickfreie Anordnung des Datenkabels an dem Kabelführungsteil gewährleistet ist.
  • Ebenfalls zur Sicherung der knickfreien Anordnung des Datenkabels ist vorzugsweise vorgesehen, dass nahe der Einführöffnungen beziehungsweise ausbrechbaren Wandteile Stützteile als Führungskonturen von der Fläche des Kabelführungsteils zum Dosenboden vorragen und ebenso im Krümmungsverlauf der halbkreisförmigen Führungsrinnen etwa mittig deren Längsverlaufs und mittig zwischen der Mitte und deren Ende.
  • Um eine Zugentlastung des Datenkabels zu erreichen, kann dabei vorgesehen sein, dass die Anbindungsstellen für Kabelbinder nahe der ausbrechbaren Wandteile in der Fläche des Kabelführungsteils durch Ausnehmungen der Fläche und in die Ausnehmungen vorragende T-förmige Stege der Fläche gebildet sind.
  • Eine besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass der Dosenboden und das Dosenoberteil in Draufsicht etwa rechteckig mit abgeschrägten Ecken ausgebildet sind, wobei die federnden Rastarme des Kabelführungsteils im Bereich der abgeschrägten Ecken vorgesehen sind.
  • Um eine einfache Zuführung der Adern des Datenkabels zu den Klemmleisten zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass zwischen dem die Klemmleiste oder Klemmleisten aufweisenden Rand der Platine und dem Kragen des Kabelführungsteils ein Spalt oder Freiraum gebildet ist, durch welchen die Adern des Datenkabels aus der Ebene zwischen Dosenboden und Kabelführungsteil in eine Position verbracht werden können, in der sie auf die jeweilige Klemme der Klemmleiste auflegbar sind.
  • Eine alternative Weiterbildung wird darin gesehen, dass die Anschlussdose als Unterputzdose ausgebildet ist, insbesondere wobei am Dosenoberteil Laschen für Befestigungsanordnungen nach Art einer Tragringbefestigung mit Schrauben und Spreizkrallen vorgesehen sind, dass das flächige Kabelführungsteil im Wesentlichen kragenlos ausgebildet ist und in Montagesolllage nahezu spaltfrei am Dosenboden unterseitig anliegt, wobei die Kabelführungskonturen und/oder -rinnen oder dergleichen auf der dem Dosenboden abgewandten Fläche des Kabelführungsteils ausgebildet sind.
  • Solche Unterputzdosen werden üblicherweise in Hohldosen eingesetzt, die in einer Montagefläche verdeckt montiert sind. Bei einer solchen Ausgestaltung ist es nicht erforderlich, das Datenkabel zwischen dem Kabelführungsteil und dem Dosenboden zu positionieren, sondern das Datenkabel oder die Datenkabel können unterseitig des Kabelführungsteils verlegt werden, wobei in der Montagesolllage das Kabelführungsteil dann mit geringem Abstand oberhalb des Bodens liegt, der Bestandteil der wandseitig eingebauten Hohldose ist. Die knickfreie Verlegung der Datenkabel ist damit ebenso in einfacher Weise realisierbar.
  • Hierbei ist bevorzugt vorgesehen, dass die Kabelführungskonturen durch zueinander parallel verlaufende, bogenförmig gekrümmte Führungsrippen gebildet sind, die zwischen sich einen Spalt begrenzen, der dem Durchmesser eines Datenkabels entspricht, wobei die von den Führungsrippen begrenzten Spalte zu den Randkanten des Kabelführungsteils offen ausmünden.
  • Um eine Zugentlastung der zugeführten Datenkabel zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass die Anbindungsstellen für Kabelbinder nahe des randseitigen Endes der Führungsrippen vorgesehen sind, so dass ein durchgeführter Kabelbinder eine Führungsrippe samt Datenkabel umschlingt.
  • Um eine einfache Zuführung der Adern des Datenkabels zu den Klemmleisten zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Klemmleiste oder Klemmleisten an dem Rand der Platine angeordnet sind, an dem die Führungskonturen für das Datenkabel ausmünden, so dass die Adern des Datenkabels um den Rand des Kabelführungsteils und den Rand des Dosenbodens zu den Klemmleisten führbar und auf diese auflegbar sind.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln in Form einer Aufputzdose in Ansicht;
  • 2 das zugehörige Kabelführungsteil mit daran befestigten Dosenboden, Platine und Dosenoberteil;
  • 3 das Kabelführungsteil als Einzelheit in Ansicht;
  • 4 das Kabelführungsteil mit einer anderen Zuführung eines Datenkabels in Ansicht;
  • 5 das Kabelführungsteil ohne zugeführte Datenkabel in Ansicht;
  • 6 eine Draufsicht auf das Teil gemäß 2;
  • 7 eine Darstellung im Schnitt E-E der 6 mit aufgesetzter Abdeckkappe;
  • 8 desgleichen im Schnitt D-D der 6 gesehen;
  • 9 eine Anschlussdose nach Art einer Unterputzdose in Draufsicht gesehen;
  • 10 eine Detailansicht im Schnitt A-A der 9 gesehen;
  • 11 die Ausführungsform nach 9 in Seitenansicht gesehen;
  • 12 die Anschlussdose ohne Kabelführungsteil von unten gesehen;
  • 13 das Kabelführungsteil von schräg oben gesehen;
  • 14 das Kabelführungsteil von unten gesehen;
  • 15 Anschlussdose mit daran fixiertem Kabelführungsteil von unten gesehen;
  • 16 desgleichen mit zugeführten und verlegten Datenkabeln.
  • Beispielsweise in 7 ist eine Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln 1 eines Datennetzes gezeigt, die einen Dosenboden 2, eine auf den Dosenboden 2 aufgelegte Platine 3, die zwei Steckbuchsen 4 aufweist und an der zwei Klemmleisten 5 zum Kontaktieren der Adern von Datenkabeln 1 angeordnet sind, sowie ein Dosenoberteil 6, welches die Platine 3 mit Ausnahme der Steckbuchsen 4 und der Klemmleisten 5 überdeckt aufweist. Das Dosenoberteil 6 ist mit dem Dosenboden in geeigneter Weise verbunden, beispielsweise lösbar verbunden. Zudem ist eine Zentralabdeckung 7 vorgesehen, die an der Dose lösbar befestigt ist und eine Stecköffnung 8 im Bereich der Steckbuchsen 4 aufweist.
  • Als Besonderheit ist ein im Wesentlichen flaches Kabelführungsteil 9 vorgesehen, welches beispielsweise in 5 in Alleinansicht gezeigt ist. Dieses Kabelführungsteil 9 ist in der Montagesolllage auf den Dosenboden 2 auflegbar. Es weist randseitig durch ausbrechbare Wandteile 10 freilegbare Einführöffnungen 11 für mindestens ein Datenkabel 1 auf. Ferner weist das Kabelführungsteil 9 aus seiner Fläche abragende Führungskonturen, -rippen, -vorsprünge 12 sowie Führungsrinnen oder -nuten 13 auf, die eine knickfreie Verlegung des Datenkabels 1 ermöglichen. Die Konturen beziehungsweise Rinnen sind derart gestaltet, dass beim Verlegen des Datenanschlusskabels 1 bestimmte Biegeradien nicht unterschritten werden. Des Weiteren weist das Kabelführungsteil 9 federnde Rastarme 14 auf, zwischen die die Anschlussdose mit Dosenboden 2, Platine 3 und Dosenoberteil 6 einschiebbar ist, wobei in der Montagesolllage, wie beispielsweise in 7 gezeigt, die an den Enden der Rastarme 14 vorgesehenen Rastnasen Randbereiche des Dosenoberteils 6 übergreifen, so dass die Teile fest miteinander verbunden sind.
  • Im Dosenboden 2 sind in einem neben der Platine 3 befindlichen Bereich Taschen 15 ausgebildet, die zum unten befindlichen Kabelführungsteil 9 offen ausmünden und in die vom Kabelführungsteil 9 abragende Positionierzungen 16 in Montagesolllage eingesteckt sind, wie in 7 verdeutlicht ist.
  • Am Kabelführungsteil 9 sind im Bereich der Einführöffnungen 11 beziehungsweise der zur Freilegung der Einführöffnungen ausbrechbaren Wandungsteile 10 Anbindungsstellen 17 für Kabelbinder 18 vorgesehen. Hierdurch können die zugeführten Datenkabel 1 fest mit dem Kabelführungsteil 9 zum Zwecke der Zugentlastung verbunden werden.
  • Das Ausführungsbeispiel gemäß 1 bis 8 zeigt eine Anschlussdose als Aufputzdose, wobei die Zentralabdeckung 7 als Kappe mit Stirnfläche und Seitenwänden ausgebildet ist. Das flächige Kabelführungsteil 9 weist einen umlaufenden Kragen 19 auf, auf welchem sich die Endkanten der Seitenwände der Kappe (7) bündig abstützen, wie beispielsweise in 7 und in 1 ersichtlich ist. Das Kabelführungsteil 9 weist Lochungen 20 für den Durchgriff von Befestigungsschrauben 21 auf, mittels derer das Kabelführungsteil 9 an einer Montagefläche, beispielsweise einer Gebäudewand, befestigbar ist. Die Lochungen 20 sind bei in Montagesolllage aufgesetzter Anschlussdose von den Teilen des Dosenbodens 2 überdeckt, unterhalb derer sich die Taschen 15 befinden, wobei die Lochungen 20 von den Positionierzungen 16 umgeben sind. Bei der Montage wird zunächst das Kabelführungsteil 9 mit den Schrauben 21 an der Montageebene befestigt. Anschließend können Datenkabel 1 knickfrei auf dem Kabelführungsteil 9 verlegt und fixiert werden. Nachfolgend wird dann die Anschlussdose zwischen die Rastarme 14 eingefügt und verrastet. Die freigelegten Adern an den Enden der Datenkabel 1 können dann zu den Anschlusskontakten der Klemmleisten 5 geführt und mit diesen kontaktiert werden. Anschließend kann die Zentralabdeckung 7 aufgesetzt und mittels einer Schraube 22 an der Anschlussdose fixiert werden.
  • Wie aus den Zeichnungsfiguren ersichtlich, sind die Führungskonturen 12 beziehungsweise die Führungsrinnen 13 so angeordnet, dass sie sich in der Montagesolllage zwischen dem Dosenboden 2 und dem Kabelzuführungsteil 9 befinden. Der umlaufende Kragen 19 des Kabelzuführungsteils 9 weist dabei die ausbrechbaren Bereiche 10 auf, die zur Bildung von Einführöffnungen für Datenkabel 1 entfernbar sind. Die so gebildeten Einführöffnungen 11 sind vorzugsweise mindestens doppelt so hoch wie der Durchmesser eines Datenkabels und etwa so breit wie der Durchmesser eines Datenkabels, so dass zwei Datenkabel 1 übereinander zugeführt werden können, wie beispielsweise in 2 dargestellt ist.
  • Das Kabelführungsteil 9 ist in Draufsicht etwa rechteckig ausgebildet, wobei die Einführöffnungen 11 beziehungsweise die ausbrechbaren Wandteile 10 mittig der beiden Schmalseiten und nahe der Eckbereiche an beiden Längsseiten jeweils gegenüberliegend vorgesehen sind. Es ist eine gerade Führungsrinne 13 vorgesehen, die die mittig der Schmalseiten befindlichen ausbrechbaren Wandteile 10 beziehungsweise die dadurch gebildeten Einführöffnungen 11 verbindet. Ferner ist jeweils eine halbkreisförmige Führungsrinne 13 vorgesehen, die die beiden ausbrechbaren Wandteile 10 einer Längsseite verbindet, wobei die halbkreisförmigen Führungen 13 und die gerade Führungsrinne 13 mittig ihres Längsverlaufs ineinander übergehen. Dies gestattet eine beliebige knickfreie Verlegung von Datenkabeln 1, unabhängig von der Zuführstelle.
  • Die Anbindungsstellen für die Kabelbinder 18 sind nahe der ausbrechbaren Wandteile 10 in der Fläche des Kabelführungsteils 9 durch Ausnehmungen der Fläche und in die Ausnehmungen vorragende T-förmige Stege der Fläche gebildet, wie aus 6 besonders ersichtlich ist. Auch der Dosenboden 2 und das Dosenoberteil 6 sind in Draufsicht etwa rechteckig, allerdings mit abgeschrägten Ecken, wie insbesondere aus 6 ersichtlich ist. Die federnden Rastarme 14 sind im Bereich dieser abgeschrägten Ecken vorgesehen.
  • Wie insbesondere aus 2 und 6 ersichtlich, ist zwischen dem die Klemmleisten 5 aufweisenden Rand der Platine 3 und dem Kragen 19 des Kabelführungsteils 9 ein Spalt oder Freiraum 23 gebildet, durch welchen die durch Abmantelung des Datenkabels 1 freigelegten Adern aus der Ebene zwischen Dosenboden 2 und Kabelführungsteil 9 in eine Position verlegt werden können, in der sie auf die jeweilige Klemme der Klemmleiste 5 aufgelegt werden können.
  • Die 9 bis 16 zeigen eine Anschlussdose in Form einer Unterputzdose, wobei am Dosenoberteil 6 Laschen 24 für übliche Befestigungsanordnungen nach Art einer Tragringbefestigung vorgesehen sind. Hierbei ist das flächige Kabelführungsteil 9 im Wesentlichen kragenlos ausgebildet und in der Montagesolllage praktisch spaltfrei an den Dosenboden 2 angelegt, wie beispielsweise in 10 verdeutlicht ist. Die Kabelführungskonturen 12 sind auf der dem Dosenboden 2 abgewandten Seite des Kabelführungsteils 9 ausgebildet, wobei die Kabelführungskonturen 12 durch zueinander parallel verlaufende, bogenförmig gekrümmte Führungsrippen gebildet sind, die zwischen sich einen Spalt begrenzen, der dem Durchmesser eines Datenkabels 1 entspricht. Die von den Führungsrippen 12 begrenzten Spalte münden zu den Randkanten des Kabelführungsteils 9 offen aus, so dass eine zwängungsfreie und knickfreie Verlegung von Datenkabeln 1 ermöglicht ist.
  • Die Anbindungsstellen für Kabelbinder sind nahe der randseitigen Enden der Führungsrippen 12 im Bereich 25 vorgesehen, so dass ein durchgeführter Kabelbinder die Führungsrippe 12 samt verlegtem Datenkabel 1 umschlingen kann. Dies ist beispielsweise in 16 veranschaulicht. Die Klemmleisten 5 sind am Rand der entsprechenden Platine 3 angeordnet, an welchem die Führungskonturen 12 die Ausmündungsbereiche für Datenkabel 1 bilden, so dass die freigelegten Adern des Datenkabels 1 um den Rand des Kabelführungsteils 9 und den Rand des Dosenbodens 2 zu den Klemmleisten 5 abführbar und auf diese auflegbar sind.
  • Für beide Ausführungsformen gilt, dass die jeweiligen Anschlussdosen auch ohne das Adaptiv befestigbare Kabelführungsteil 9 in herkömmlicher Weise verwendbar sind, wobei lediglich durch Anordnung des Kabelführungsteils 9 die gewünschte Verlegehilfe für Datenkabel 1 zur Verfügung gestellt wird.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
  • Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.

Claims (17)

  1. Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln (1) eines Datennetzes mit einem Dosenboden (2), einer auf den Dosenboden (2) aufgelegten Platine (3), die mindestens eine Steckbuchse (4) oder dergleichen Anschlussteil trägt und an der mindestens eine Klemmleiste (5) zum Kontaktieren der Adern eines Datenkabels (1) angebracht ist, sowie einem Dosenoberteil (6), welches die Platine (3) mit Ausnahme der Steckbuchse (4) und der Klemmleiste (5) überdeckt und mit dem Dosenboden (2) verbunden ist, insbesondere steck- und/oder rastverbunden, sowie gegebenenfalls mit einer Zentralabdeckung (7), die an der Dose lösbar befestigt ist und eine Stecköffnung (8) im Bereich der Steckbuchse (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass ein im wesentlichen flaches Kabelführungsteil (9) vorgesehen ist, auf welches der Dosenboden (2) auflegbar ist, welches randseitig Einführöffnungen (11) für mindestens ein Datenkabel (1) aufweist und welches aus seiner Fläche abragende Führungskonturen (12), -rippen, -vorsprünge und/oder in seiner Fläche ausgeformte Führungsrinnen (13) oder -nuten aufweist, die knickfreie Führungen für mindestens ein Datenkabel (1) bilden, und welches federnde Rastarme (14) aufweist, zwischen die die Anschlussdose mit Dosenboden (2), Platine (3) und Dosenoberteil (6) einschiebbar ist, wobei Rastnasen der Rastarme (14) in Montagesolllage Randbereiche des Dosenoberteils (6) übergreifen.
  2. Anschlussdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Dosenboden (2), in neben der Platine (3) befindlichen Bereichen Taschen (15) ausgebildet sind, die zum Kabelführungsteil (9) offen ausmünden und in die vom Kabelführungsteil (9), insbesondere von dessen Fläche, abragende Positionierzungen (16) in Montagesolllage eingesteckt sind.
  3. Anschlussdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass am Kabelführungsteil (9) im Bereich der Einführöffnungen (11) für ein Datenkabel (1) oder nahe dieses Bereiches Anbindungsstellen (17) für Kabelbinder (18) ausgebildet sind.
  4. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussdose als Aufputzdose ausgebildet ist, wobei die Zentralabdeckung (7) als Kappe mit Stirnfläche und Seitenwänden ausgebildet ist, und dass das flächige Kabelführungsteil (9) einen umlaufenden Kragen (19) aufweist, auf welchem sich die Endkanten der Seitenwände der Kappe bündig abstützen.
  5. Anschlussdose nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelführungsteil (9) Lochungen (20) für den Durchgriff von Befestigungsschrauben (21) aufweist, mittels derer das Kabelführungsteil (9) an einer Montagefläche befestigbar ist, wobei die Lochungen (20) bei in Montagesolllage aufgesetzter Anschlussdose von den Teilen des Dosenbodens (2) überdeckt sind, unterhalb derer sich die Taschen (15) befinden, wobei die Lochungen (20) von den Positionierzungen (16) umgeben sind.
  6. Anschlussdose nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungskonturen (12) und -rinnen oder dergleichen durch im Kabelführungsteil (9) gebildete Ausformungen und von diesem abragende Stege oder dergleichen gebildet sind, die sich zwischen Dosenboden (2) und Kabelführungsteil (9) befinden.
  7. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der umlaufende Kragen (19) des Kabelführungsteils (9) ausbrechbare Bereiche (10) zur Bildung der Einführöffnungen (11) für Datenkabel (1) aufweist.
  8. Anschlussdose nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführöffnungen (11) mindestens doppelt so hoch sind wie der Durchmesser eines Datenkabels (1) und etwa so breit sind wie der Durchmesser eines Datenkabels.
  9. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Kabelführungsteil (9) in Draufsicht rechteckig ist, wobei Einführöffnungen (11) beziehungsweise ausbrechbare Wandteile (10) zur Bildung derselben mittig beider Schmalseiten und nahe der Eckbereiche an beiden Längsseiten jeweils gegenüberliegend vorgesehen sind, wobei ferner eine gerade Führungsrinne (13) die mittig der Schmalseiten befindlichen ausbrechbaren Wandteile (11) beziehungsweise Einführöffnungen (10) verbindet und jeweils eine halbkreisförmige Führungsrinne (13) die beiden ausbrechbaren Wandteile (11) beziehungsweise Einführöffnungen (10) einer Längsseite verbindet, wobei die halbkreisförmigen Führungsrinnen (13) und die gerade Führungsrinne (13) mittig ihres Längsverlaufs ineinander übergehen.
  10. Anschlussdose nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass nahe der Einführöffnungen (11) beziehungsweise ausbrechbaren Wandteile (10) Stützteile als Führungskonturen (12) von der Fläche des Kabelführungsteils (9) zum Dosenboden (2) vorragen und ebenso im Krümmungsverlauf der halbkreisförmigen Führungsrinnen (13) etwa mittig deren Längsverlaufs und mittig zwischen der Mitte und deren Ende.
  11. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindungsstellen (17) für Kabelbinder (18) nahe der ausbrechbaren Wandteile (10) in der Fläche des Kabelführungsteils (9) durch Ausnehmungen der Fläche und in die Ausnehmungen vorragende T-förmige Stege der Fläche gebildet sind.
  12. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Dosenboden (2) und das Dosenoberteil (6) in Draufsicht etwa rechteckig mit abgeschrägten Ecken ausgebildet sind, wobei die federnden Rastarme (14) des Kabelführungsteils (9) im Bereich der abgeschrägten Ecken vorgesehen sind.
  13. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem die Klemmleiste (5) oder Klemmleisten (5) aufweisenden Rand der Platine (3) und dem Kragen (19) des Kabelführungsteils (9) ein Spalt oder Freiraum (23) gebildet ist, durch welchen die Adern des Datenkabels (1) aus der Ebene zwischen Dosenboden (2) und Kabelführungsteil (9) in eine Position verbracht werden können, in der sie auf die jeweilige Klemme der Klemmleiste (5) auflegbar sind.
  14. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 1 bis 3, und/oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussdose als Unterputzdose ausgebildet ist, insbesondere wobei am Dosenoberteil (6) Laschen (24) für Befestigungsanordnungen nach Art einer Tragringbefestigung mit Schrauben und Spreizkrallen vorgesehen sind, dass das flächige Kabelführungsteil (9) im wesentlichen kragenlos ausgebildet ist und in Montagesolllage nahezu spaltfrei am Dosenboden unterseitig anliegt, wobei die Kabelführungskonturen (12) und/oder -rinnen oder dergleichen auf der dem Dosenboden (2) abgewandten Fläche des Kabelführungsteils (9) ausgebildet sind.
  15. Anschlussdose nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelführungskonturen (12) durch zueinander parallel verlaufende, bogenförmig gekrümmte Führungsrippen gebildet sind, die zwischen sich einen Spalt begrenzen, der dem Durchmesser eines Datenkabels (1) entspricht, wobei die von den Führungsrippen begrenzten Spalte zu den Randkanten des Kabelführungsteils (9) offen ausmünden.
  16. Anschlussdose nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anbindungsstellen (25) für Kabelbinder (18) nahe des randseitigen Endes der Führungsrippen (12) vorgesehen sind, so dass ein durchgeführter Kabelbinder (18) eine Führungsrippe (12) samt Datenkabel (1) umschlingt.
  17. Anschlussdose nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmleiste (5) oder Klemmleisten (5) an dem Rand der Platine (3) angeordnet sind, an dem die Führungskonturen (12) für das Datenkabel (1) ausmünden, so dass die Adern des Datenkabels (1) um den Rand des Kabelführungsteils (9) und den Rand des Dosenbodens (2) zu den Klemmleisten (5) führbar und auf diese auflegbar sind.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN106129925A (zh) * 2016-07-02 2016-11-16 卢国孝 一种新型多媒体集线箱
CN112850195A (zh) * 2020-12-31 2021-05-28 江苏霍利森电子科技有限公司 分体式接线盒输送装置

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