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Die
Erfindung betrifft eine Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln
eines Datennetzes mit einem Dosenboden, einer auf den Dosenboden aufgelegten
Platine, die mindestens eine Steckbuchse oder dergleichen Anschlussteil
trägt und
an der mindestens eine Klemmleiste zum Kontaktieren der Adern eines
Datenkabels angebracht ist, sowie einem Dosenoberteil, welches die
Platine mit Ausnahme der Steckbuchse und der Klemmleiste überdeckt und
mit dem Dosenboden verbunden ist, insbesondere steck- und/oder rastverbunden,
sowie gegebenenfalls mit einer Zentralabdeckung, die an der Dose lösbar befestigt
ist und eine Stecköffnung
im Bereich der Steckbuchse aufweist.
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Derartige
Anschlussdosen sind im Stand der Technik bekannt. Solche Anschlussdosen
sind als so genannte Aufputzdosen bekannt, die auf einer Montageebene,
beispielsweise auf einer Wand montiert werden, aber auch als Unterputzanschlussdosen,
bei denen in die Montagefläche
eine topfartige Dose eingebracht wird, in welche dann die Anschlussdose montiert
wird. Insbesondere bei der Verwendung solcher Anschlussdosen für Datenkabel
ist es erforderlich, dass die Datenkabel knickfrei zugeführt und
eingelegt werden, wobei die Datenkabel in bestimmten Biegeradien
angeordnet werden müssen,
die einer entsprechenden Norm entsprechen.
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Bei
den herkömmlichen
Anschlussdosen gattungsgemäßer Art
ist eine gesicherte und lagerichtige Zuführung des Datenkabels nicht
gewährleistet,
wobei zudem auch eine Zugentlastung des Datenkabels nicht in ausreichender
Weise gesichert ist.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
Anschlussdosen gattungsgemäßer Art
zu schaffen, die ohne Änderung
der herkömmlichen
Anschlussdose in einfacher Weise so gestaltet werden können, dass
eine knickfreie Verlegung von Datenkabeln in bestimmten Biegeradien
ermöglicht
ist, wobei zudem eine Zugentlastung erreicht werden soll.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe schlägt
die Erfindung ganz allgemein vor, dass ein im Wesentlichen flaches
Kabelführungsteil
vorgesehen ist, auf welches der Dosenboden auflegbar ist, welches
randseitig Einführöffnungen
für mindestens
ein Datenkabel aufweist und welches aus seiner Fläche abragende Führungskonturen,
-rippen, -vorsprünge
und/oder in seiner Fläche
ausgeformte Führungsrinnen
oder -nuten aufweist, die knickfreie Führungen für mindestens ein Datenkabel
bilden, und welches federnde Rastarme aufweist, zwischen die die
Anschlussdose mit Dosenboden, Platine und Dosenoberteil einschiebbar
ist, wobei Rastnasen der Rastarme in Montagesolllage Randbereiche
des Dosenoberteils übergreifen.
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Das
im Wesentlichen flache Kabelführungsteil
ist quasi in Form eines Adapters ausgebildet. Die herkömmlichen Anschlussdosen
gattungsgemäßer Art
können
also ohne Veränderung
eingesetzt werden, wobei das Kabelführungsteil in einfacher Weise unter
dem Dosenboden angebracht und an der Anschlussdose befestigt werden
kann. Zur Zuführung des
Datenkabels weist das Kabelführungsteil
vorzugsweise an mehreren Stellen Einführöffnungen oder Einführmündungen
für ein
Datenkabel auf. Zudem weist das Kabelführungsteil Führungskonturen, -rippen,
-vorsprünge
und/oder in seiner Fläche
ausgeformte Führungsrinnen
oder -nuten auf, die zur Führung
des Datenkabels dienen und eine knickfreie Verlegung des Datenkabels
ermöglichen.
Zur Fixierung des Kabelführungsteils
an der Anschlussdose sind federnde Rastarme vorgesehen, zwischen
die die Anschlussdose mit Dosenboden samt Platine und Dosenoberteil
eingeschoben werden kann, wobei die an den Enden der Rastarme vorgesehenen
Rastnasen in der Montagesolllage Randbereiche des Dosenoberteils übergreifen.
Damit ist das als Adapter ausgebildete Kabelführungsteil lagesicher mit der
Anschlussdose verbunden. Aufgrund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist es nicht erforderlich, die Anschlussdose selbst zu ändern und
in anderer Weise auszubilden, was zu erheblichen Werkzeugkosten und
dergleichen führen
würde,
sondern die Anschlussdose kann in der herkömmlichen Form eingesetzt werden,
wobei lediglich das zusätzliche
Kabelführungsteil
zu fertigen und in der angegebenen Weise mit der Anschlussdose zu
verbinden ist.
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Um
einen sicheren Sitz des Kabelführungsteils
und eine lagerichtige Ausrichtung desselben relativ zur Anschlussdose
zu erreichen, ist vorgesehen, dass im Dosenboden, in neben der Platine
befindlichen Bereichen Taschen ausgebildet sind, die zum Kabelführungsteil
offen ausmünden
und in die vom Kabelführungsteil,
insbesondere von dessen Fläche, abragende
Positionierzungen in Montagesolllage eingesteckt sind.
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Um
eine Zugentlastung des zugeführten
Datenkabels zu erreichen, ist vorgesehen, dass am Kabelführungsteil
im Bereich der Einführöffnungen
für ein
Datenkabel oder nahe dieses Bereiches Anbindungsstellen für Kabelbinder
ausgebildet sind.
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Hierdurch
ist es möglich,
die Datenkabel nach deren ordnungsgemäßer Verlegung und Zuführung durch
Kabelbinder an den Anbindungsstellen zu fixieren, so dass hierdurch
eine Zugentlastung gebildet ist.
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Eine
Besonderheit wird darin gesehen, dass die Anschlussdose als Aufputzdose
ausgebildet ist, wobei die Zentralabdeckung als Kappe mit Stirnfläche und
Seitenwänden
ausgebildet ist, und dass das flächige
Kabelführungsteil
einen umlaufenden Kragen aufweist, auf welchem sich die Endkanten
der Seitenwände
der Kappe bündig
abstützen.
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Durch
diese Ausbildung ist es möglich,
auch die bisher übliche
Zentralabdeckung weiter zu verwenden, wobei in der Montagesolllage
sich die Zentralabdeckung mit den Endkanten ihrer Seitenwände an dem
Kabelführungsteil
abstützt,
so dass eine bündige
Anordnung der Teile zueinander erreicht ist und das Gesamterscheinungsbild
ohne Änderung
der Zentralabdeckung ansehnlich gestaltet ist.
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Besonders
bevorzugt ist hierbei vorgesehen, dass das Kabelführungsteil
Lochungen für
den Durchgriff von Befestigungsschrauben aufweist, mittels derer
das Kabelführungsteil
an einer Montagefläche
befestigbar ist, wobei die Lochungen bei in Montagesolllage aufgesetzter
Anschlussdose von den Teilen des Dosenbodens überdeckt sind, unterhalb derer
sich die Taschen befinden, wobei die Lochungen von den Positionierzungen
umgeben sind.
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Gemäß dieser
Ausbildung ist es möglich,
zunächst
das Kabelführungsteil
an der entsprechenden Befestigungsebene zu befestigen, wobei die
gleichen Befestigungslochungen verwendet werden können, die
auch zur Befestigung der Anschlussdose ohne das zusätzliche
Kabelführungsteil
dienen. Das Datenkabel kann dann oder auch mehrere Datenkabel können dann
knickfrei eingelegt werden, wobei an den Enden des oder der Datenkabel
die Adern freigelegt werden, indem der Mantel des Kabels entfernt wird.
Das oder die Datenkabel werden dann mit Kabelbindern fixiert. Anschließend kann
der Dosenboden samt Platine mit Steckbuchsen und Klemmleisten auf
das Kabelführungs teil
aufgesetzt werden und die freigelegten Adern können mit den entsprechenden
Kontakten der Klemmleiste verbunden werden. Dabei ist auch das Dosenoberteil
schon aufgebracht und unter Zwischenlage der Platine an dem Dosenboden
fixiert. Schließlich
kann die Zentralabdeckung in Form der Kappe aufgesetzt werden und
am Dosenoberteil mit einer Schraube fixiert werden. Die im Kabelführungsteil
vorgesehenen Lochungen für
den Durchgriff der Befestigungsschrauben sind in der Endmontageposition
durch Teile des Dosenbodens überdeckt,
in denen sich die Lochungen für
die Montage der Anschlussdose befindet, sofern diese ohne Kabelführungsteil
verwendet und montiert werden soll.
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Bei
dieser Ausgestaltung wird als vorteilhaft angesehen, wenn die Führungskonturen
und -rinnen oder dergleichen durch im Kabelführungsteil gebildete Ausformungen
und von diesem abragende Stege oder dergleichen gebildet sind, die
sich zwischen Dosenboden und Kabelführungsteil befinden.
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Der
knickfrei unterhalb der Anschlussdose verlegte Bereich des Datenanschlusskabels
kann demzufolge in dem Hohlraum angeordnet werden, der zwischen
dem Dosenboden und dem Kabelführungsteil
gebildet ist.
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Um
Einführöffnungen
für das
Datenkabel zu bilden, ist vorgesehen, dass der umlaufende Kragen des
Kabelführungsteils
ausbrechbare Bereiche zur Bildung der Einführöffnungen für Datenkabel aufweist.
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Um
dabei an einer Einführstelle
auch zwei Datenkabel übereinander
zuführen
zu können,
ist vorgesehen, dass die Einführöffnungen
mindestens doppelt so hoch sind wie der Durchmesser eines Datenkabels
und etwa so breit sind wie der Durchmesser eines Datenkabels.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung wird zudem darin gesehen, dass das Kabelführungsteil
in Draufsicht rechteckig ist, wobei Einführöffnungen beziehungsweise ausbrechbare
Wandteile zur Bildung derselben mittig beider Schmalseiten und nahe
der Eckbereiche an beiden Längsseiten
jeweils gegenüberliegend
vorgesehen sind, wobei ferner eine gerade Führungsrinne die mittig der
Schmalseiten befindlichen ausbrechbaren Wandteile beziehungsweise Einführöffnungen
verbindet und jeweils eine halbkreisförmige Führungsrinne die beiden ausbrechbaren
Wandteile beziehungsweise Einführöffnungen
einer Längsseite
verbindet, wobei die halbkreisförmigen
Führungsrinnen
und die gerade Führungsrinne mittig
ihres Längsverlaufs
ineinander übergehen.
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Es
ist hierdurch eine Vielzahl von Zuführungs- und Führungsmöglichkeiten
für ein
Datenkabel oder auch für
mehrere Datenkabel gebildet, wobei in jedem Falle eine knickfreie
Anordnung des Datenkabels an dem Kabelführungsteil gewährleistet ist.
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Ebenfalls
zur Sicherung der knickfreien Anordnung des Datenkabels ist vorzugsweise
vorgesehen, dass nahe der Einführöffnungen
beziehungsweise ausbrechbaren Wandteile Stützteile als Führungskonturen
von der Fläche
des Kabelführungsteils
zum Dosenboden vorragen und ebenso im Krümmungsverlauf der halbkreisförmigen Führungsrinnen
etwa mittig deren Längsverlaufs
und mittig zwischen der Mitte und deren Ende.
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Um
eine Zugentlastung des Datenkabels zu erreichen, kann dabei vorgesehen
sein, dass die Anbindungsstellen für Kabelbinder nahe der ausbrechbaren
Wandteile in der Fläche
des Kabelführungsteils
durch Ausnehmungen der Fläche
und in die Ausnehmungen vorragende T-förmige Stege der Fläche gebildet
sind.
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Eine
besonders bevorzugte Weiterbildung wird darin gesehen, dass der
Dosenboden und das Dosenoberteil in Draufsicht etwa rechteckig mit
abgeschrägten
Ecken ausgebildet sind, wobei die federnden Rastarme des Kabelführungsteils
im Bereich der abgeschrägten
Ecken vorgesehen sind.
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Um
eine einfache Zuführung
der Adern des Datenkabels zu den Klemmleisten zu ermöglichen, ist
vorgesehen, dass zwischen dem die Klemmleiste oder Klemmleisten
aufweisenden Rand der Platine und dem Kragen des Kabelführungsteils
ein Spalt oder Freiraum gebildet ist, durch welchen die Adern des
Datenkabels aus der Ebene zwischen Dosenboden und Kabelführungsteil
in eine Position verbracht werden können, in der sie auf die jeweilige
Klemme der Klemmleiste auflegbar sind.
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Eine
alternative Weiterbildung wird darin gesehen, dass die Anschlussdose
als Unterputzdose ausgebildet ist, insbesondere wobei am Dosenoberteil
Laschen für
Befestigungsanordnungen nach Art einer Tragringbefestigung mit Schrauben
und Spreizkrallen vorgesehen sind, dass das flächige Kabelführungsteil
im Wesentlichen kragenlos ausgebildet ist und in Montagesolllage
nahezu spaltfrei am Dosenboden unterseitig anliegt, wobei die Kabelführungskonturen
und/oder -rinnen oder dergleichen auf der dem Dosenboden abgewandten
Fläche
des Kabelführungsteils
ausgebildet sind.
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Solche
Unterputzdosen werden üblicherweise
in Hohldosen eingesetzt, die in einer Montagefläche verdeckt montiert sind.
Bei einer solchen Ausgestaltung ist es nicht erforderlich, das Datenkabel
zwischen dem Kabelführungsteil
und dem Dosenboden zu positionieren, sondern das Datenkabel oder
die Datenkabel können
unterseitig des Kabelführungsteils
verlegt werden, wobei in der Montagesolllage das Kabelführungsteil
dann mit geringem Abstand oberhalb des Bodens liegt, der Bestandteil
der wandseitig eingebauten Hohldose ist. Die knickfreie Verlegung
der Datenkabel ist damit ebenso in einfacher Weise realisierbar.
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Hierbei
ist bevorzugt vorgesehen, dass die Kabelführungskonturen durch zueinander
parallel verlaufende, bogenförmig
gekrümmte
Führungsrippen
gebildet sind, die zwischen sich einen Spalt begrenzen, der dem
Durchmesser eines Datenkabels entspricht, wobei die von den Führungsrippen
begrenzten Spalte zu den Randkanten des Kabelführungsteils offen ausmünden.
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Um
eine Zugentlastung der zugeführten
Datenkabel zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass die Anbindungsstellen
für Kabelbinder
nahe des randseitigen Endes der Führungsrippen vorgesehen sind,
so dass ein durchgeführter
Kabelbinder eine Führungsrippe
samt Datenkabel umschlingt.
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Um
eine einfache Zuführung
der Adern des Datenkabels zu den Klemmleisten zu erreichen, ist vorgesehen,
dass die Klemmleiste oder Klemmleisten an dem Rand der Platine angeordnet
sind, an dem die Führungskonturen
für das
Datenkabel ausmünden,
so dass die Adern des Datenkabels um den Rand des Kabelführungsteils
und den Rand des Dosenbodens zu den Klemmleisten führbar und
auf diese auflegbar sind.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und im Folgenden
näher beschrieben.
Es zeigt:
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1 eine
Anschlussdose für
den Anschluss von Datenkabeln in Form einer Aufputzdose in Ansicht;
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2 das
zugehörige
Kabelführungsteil
mit daran befestigten Dosenboden, Platine und Dosenoberteil;
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3 das
Kabelführungsteil
als Einzelheit in Ansicht;
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4 das
Kabelführungsteil
mit einer anderen Zuführung
eines Datenkabels in Ansicht;
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5 das
Kabelführungsteil
ohne zugeführte
Datenkabel in Ansicht;
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6 eine
Draufsicht auf das Teil gemäß 2;
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7 eine
Darstellung im Schnitt E-E der 6 mit aufgesetzter
Abdeckkappe;
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8 desgleichen
im Schnitt D-D der 6 gesehen;
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9 eine
Anschlussdose nach Art einer Unterputzdose in Draufsicht gesehen;
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10 eine
Detailansicht im Schnitt A-A der 9 gesehen;
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11 die
Ausführungsform
nach 9 in Seitenansicht gesehen;
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12 die
Anschlussdose ohne Kabelführungsteil
von unten gesehen;
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13 das
Kabelführungsteil
von schräg oben
gesehen;
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14 das
Kabelführungsteil
von unten gesehen;
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15 Anschlussdose
mit daran fixiertem Kabelführungsteil
von unten gesehen;
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16 desgleichen
mit zugeführten
und verlegten Datenkabeln.
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Beispielsweise
in 7 ist eine Anschlussdose für den Anschluss von Datenkabeln 1 eines
Datennetzes gezeigt, die einen Dosenboden 2, eine auf den
Dosenboden 2 aufgelegte Platine 3, die zwei Steckbuchsen 4 aufweist
und an der zwei Klemmleisten 5 zum Kontaktieren der Adern
von Datenkabeln 1 angeordnet sind, sowie ein Dosenoberteil 6,
welches die Platine 3 mit Ausnahme der Steckbuchsen 4 und der
Klemmleisten 5 überdeckt
aufweist. Das Dosenoberteil 6 ist mit dem Dosenboden in
geeigneter Weise verbunden, beispielsweise lösbar verbunden. Zudem ist eine
Zentralabdeckung 7 vorgesehen, die an der Dose lösbar befestigt
ist und eine Stecköffnung 8 im Bereich
der Steckbuchsen 4 aufweist.
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Als
Besonderheit ist ein im Wesentlichen flaches Kabelführungsteil 9 vorgesehen,
welches beispielsweise in 5 in Alleinansicht
gezeigt ist. Dieses Kabelführungsteil 9 ist
in der Montagesolllage auf den Dosenboden 2 auflegbar.
Es weist randseitig durch ausbrechbare Wandteile 10 freilegbare
Einführöffnungen 11 für mindestens
ein Datenkabel 1 auf. Ferner weist das Kabelführungsteil 9 aus
seiner Fläche
abragende Führungskonturen,
-rippen, -vorsprünge 12 sowie
Führungsrinnen
oder -nuten 13 auf, die eine knickfreie Verlegung des Datenkabels 1 ermöglichen.
Die Konturen beziehungsweise Rinnen sind derart gestaltet, dass
beim Verlegen des Datenanschlusskabels 1 bestimmte Biegeradien
nicht unterschritten werden. Des Weiteren weist das Kabelführungsteil 9 federnde
Rastarme 14 auf, zwischen die die Anschlussdose mit Dosenboden 2,
Platine 3 und Dosenoberteil 6 einschiebbar ist,
wobei in der Montagesolllage, wie beispielsweise in 7 gezeigt,
die an den Enden der Rastarme 14 vorgesehenen Rastnasen
Randbereiche des Dosenoberteils 6 übergreifen, so dass die Teile
fest miteinander verbunden sind.
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Im
Dosenboden 2 sind in einem neben der Platine 3 befindlichen
Bereich Taschen 15 ausgebildet, die zum unten befindlichen
Kabelführungsteil 9 offen
ausmünden
und in die vom Kabelführungsteil 9 abragende
Positionierzungen 16 in Montagesolllage eingesteckt sind,
wie in 7 verdeutlicht ist.
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Am
Kabelführungsteil 9 sind
im Bereich der Einführöffnungen 11 beziehungsweise
der zur Freilegung der Einführöffnungen
ausbrechbaren Wandungsteile 10 Anbindungsstellen 17 für Kabelbinder 18 vorgesehen.
Hierdurch können
die zugeführten Datenkabel 1 fest
mit dem Kabelführungsteil 9 zum Zwecke
der Zugentlastung verbunden werden.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 bis 8 zeigt
eine Anschlussdose als Aufputzdose, wobei die Zentralabdeckung 7 als
Kappe mit Stirnfläche
und Seitenwänden
ausgebildet ist. Das flächige Kabelführungsteil 9 weist
einen umlaufenden Kragen 19 auf, auf welchem sich die Endkanten
der Seitenwände
der Kappe (7) bündig
abstützen,
wie beispielsweise in 7 und in 1 ersichtlich
ist. Das Kabelführungsteil 9 weist
Lochungen 20 für
den Durchgriff von Befestigungsschrauben 21 auf, mittels derer
das Kabelführungsteil 9 an
einer Montagefläche,
beispielsweise einer Gebäudewand,
befestigbar ist. Die Lochungen 20 sind bei in Montagesolllage aufgesetzter
Anschlussdose von den Teilen des Dosenbodens 2 überdeckt,
unterhalb derer sich die Taschen 15 befinden, wobei die
Lochungen 20 von den Positionierzungen 16 umgeben
sind. Bei der Montage wird zunächst
das Kabelführungsteil 9 mit
den Schrauben 21 an der Montageebene befestigt. Anschließend können Datenkabel 1 knickfrei
auf dem Kabelführungsteil 9 verlegt
und fixiert werden. Nachfolgend wird dann die Anschlussdose zwischen
die Rastarme 14 eingefügt
und verrastet. Die freigelegten Adern an den Enden der Datenkabel 1 können dann
zu den Anschlusskontakten der Klemmleisten 5 geführt und
mit diesen kontaktiert werden. Anschließend kann die Zentralabdeckung 7 aufgesetzt
und mittels einer Schraube 22 an der Anschlussdose fixiert
werden.
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Wie
aus den Zeichnungsfiguren ersichtlich, sind die Führungskonturen 12 beziehungsweise
die Führungsrinnen 13 so
angeordnet, dass sie sich in der Montagesolllage zwischen dem Dosenboden 2 und
dem Kabelzuführungsteil 9 befinden.
Der umlaufende Kragen 19 des Kabelzuführungsteils 9 weist dabei
die ausbrechbaren Bereiche 10 auf, die zur Bildung von
Einführöffnungen
für Datenkabel 1 entfernbar
sind. Die so gebildeten Einführöffnungen 11 sind vorzugsweise
mindestens doppelt so hoch wie der Durchmesser eines Datenkabels
und etwa so breit wie der Durchmesser eines Datenkabels, so dass zwei
Datenkabel 1 übereinander
zugeführt
werden können,
wie beispielsweise in 2 dargestellt ist.
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Das
Kabelführungsteil 9 ist
in Draufsicht etwa rechteckig ausgebildet, wobei die Einführöffnungen 11 beziehungsweise
die ausbrechbaren Wandteile 10 mittig der beiden Schmalseiten
und nahe der Eckbereiche an beiden Längsseiten jeweils gegenüberliegend
vorgesehen sind. Es ist eine gerade Führungsrinne 13 vorgesehen,
die die mittig der Schmalseiten befindlichen ausbrechbaren Wandteile 10 beziehungsweise
die dadurch gebildeten Einführöffnungen 11 verbindet.
Ferner ist jeweils eine halbkreisförmige Führungsrinne 13 vorgesehen,
die die beiden ausbrechbaren Wandteile 10 einer Längsseite
verbindet, wobei die halbkreisförmigen
Führungen 13 und
die gerade Führungsrinne 13 mittig
ihres Längsverlaufs
ineinander übergehen.
Dies gestattet eine beliebige knickfreie Verlegung von Datenkabeln 1,
unabhängig
von der Zuführstelle.
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Die
Anbindungsstellen für
die Kabelbinder 18 sind nahe der ausbrechbaren Wandteile 10 in
der Fläche
des Kabelführungsteils 9 durch
Ausnehmungen der Fläche
und in die Ausnehmungen vorragende T-förmige Stege der Fläche gebildet,
wie aus 6 besonders ersichtlich ist.
Auch der Dosenboden 2 und das Dosenoberteil 6 sind
in Draufsicht etwa rechteckig, allerdings mit abgeschrägten Ecken,
wie insbesondere aus 6 ersichtlich ist. Die federnden
Rastarme 14 sind im Bereich dieser abgeschrägten Ecken
vorgesehen.
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Wie
insbesondere aus 2 und 6 ersichtlich,
ist zwischen dem die Klemmleisten 5 aufweisenden Rand der
Platine 3 und dem Kragen 19 des Kabelführungsteils 9 ein
Spalt oder Freiraum 23 gebildet, durch welchen die durch
Abmantelung des Datenkabels 1 freigelegten Adern aus der
Ebene zwischen Dosenboden 2 und Kabelführungsteil 9 in eine Position
verlegt werden können,
in der sie auf die jeweilige Klemme der Klemmleiste 5 aufgelegt
werden können.
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Die 9 bis 16 zeigen
eine Anschlussdose in Form einer Unterputzdose, wobei am Dosenoberteil 6 Laschen 24 für übliche Befestigungsanordnungen
nach Art einer Tragringbefestigung vorgesehen sind. Hierbei ist
das flächige
Kabelführungsteil 9 im
Wesentlichen kragenlos ausgebildet und in der Montagesolllage praktisch
spaltfrei an den Dosenboden 2 angelegt, wie beispielsweise
in 10 verdeutlicht ist. Die Kabelführungskonturen 12 sind
auf der dem Dosenboden 2 abgewandten Seite des Kabelführungsteils 9 ausgebildet,
wobei die Kabelführungskonturen 12 durch
zueinander parallel verlaufende, bogenförmig gekrümmte Führungsrippen gebildet sind,
die zwischen sich einen Spalt begrenzen, der dem Durchmesser eines
Datenkabels 1 entspricht. Die von den Führungsrippen 12 begrenzten Spalte
münden
zu den Randkanten des Kabelführungsteils 9 offen
aus, so dass eine zwängungsfreie und
knickfreie Verlegung von Datenkabeln 1 ermöglicht ist.
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Die
Anbindungsstellen für
Kabelbinder sind nahe der randseitigen Enden der Führungsrippen 12 im
Bereich 25 vorgesehen, so dass ein durchgeführter Kabelbinder
die Führungsrippe 12 samt
verlegtem Datenkabel 1 umschlingen kann. Dies ist beispielsweise
in 16 veranschaulicht. Die Klemmleisten 5 sind
am Rand der entsprechenden Platine 3 angeordnet, an welchem
die Führungskonturen 12 die Ausmündungsbereiche
für Datenkabel 1 bilden,
so dass die freigelegten Adern des Datenkabels 1 um den
Rand des Kabelführungsteils 9 und
den Rand des Dosenbodens 2 zu den Klemmleisten 5 abführbar und
auf diese auflegbar sind.
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Für beide
Ausführungsformen
gilt, dass die jeweiligen Anschlussdosen auch ohne das Adaptiv befestigbare
Kabelführungsteil 9 in
herkömmlicher Weise
verwendbar sind, wobei lediglich durch Anordnung des Kabelführungsteils 9 die
gewünschte
Verlegehilfe für
Datenkabel 1 zur Verfügung
gestellt wird.
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Die
Erfindung ist nicht auf die Ausführungsbeispiele
beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle
neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.