-
Die
Erfindung betrifft ein Steuerungsgehäuse zur Aufnahme einer elektronischen
Steuerungseinrichtung, insbesondere einer bestückten Leiterplatte (Platine),
umfassend eine Oberschale und eine Unterschale aus Kunststoff.
-
Bei
bekannten Steuerungsgehäusen
sind Ober- und Unterschale Spritzgießteile. Für deren Herstellung werden
somit für
jedes einzelne Formteil eigene Spritzgießwerkzeuge benötigt, was
mit entsprechendem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist.
Dies führt
gerade bei Steuergehäusen,
die nur in verhältnismäßig geringen
Stückzahlen,
beispielsweise 1.000 Stück
pro Jahr, benötigt werden,
zu sehr hohen Stückkosten.
-
Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Steuergehäuse anzugeben, das die vorstehend
beschriebenen Nachteile zumindest teilweise überwindet, insbesondere einfach
und kostengünstig
auch bei geringen Stückzahlen
herstellbar ist.
-
Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen angegeben.
-
Gemäß der Erfindung
sind bei dem Steuerungsgehäuse
Oberschale und Unterschale aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet.
-
Die
Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass Oberschale
und Unterschale des Steuerungsgehäuses keine Spritzgießteile,
sondern aus Kunststoff-Plattenmaterial geformte Teile sind. Diese
Teile lassen sich, insbesondere wenn nur geringe Stückzahlen
von beispielsweise 1.000 Stück pro
Jahr benötigt
werden, wesentlich kostengünstiger
herstellen als Spritzgießteile.
Das vorgeschlagene Steuerungsgehäuse
eignet sich dementsprechend insbesondere für Gehäuse, die nur in geringen Stückzahlen
benötigt
werden.
-
Bei
dem Kunststoff-Plattenmaterial kann es sich beispielsweise um ABS
oder Polystyrol handeln, beides in der Regel mit Flammschutz nach
Norm ausgerüstet,
insbesondere bei Verwendung für
ein Gehäuse
eines elektrischen Verteilers. Möglich
sind aber auch ein ABS/PC-Blend oder andere thermisch verformbare
Plattenmaterialien.
-
Bevorzugt
sind Oberschale und Unterschale durch Schneiden und/oder Fräsen und
durch Biegen, insbesondere unter Wärmeeinwirkung (thermisches Verformen),
aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet. Beispielsweise können die
Außenformen
und auch Ausnehmungen und Nuten durch Schneiden oder Fräsen des
Kunststoff-Plattenmaterials gebildet sein, die räumliche Formgebung kann durch
entsprechendes Biegen des vorgefrästen bzw. vorgeschnittenen Plattenmaterials
erzeugt sein. Das gezielte Biegen kann beispielsweise dadurch ermöglicht sein,
dass im Plattenmaterial an den zu biegenden Stellen Nuten, insbesondere
mit dreieckigem Querschnitt, vorzugsweise mit einem rechten Winkel
am Nutboden, ausgebildet sind. Dadurch ist ein einfaches Biegen des
Plattenmaterials möglich,
vergleichbar dem Falten eines Papiers oder Kartons. Diese Faltnuten
können
ebenfalls mittels Schneiden oder Fräsen in das Plattenmaterial
eingebracht sein.
-
Gemäß einer
besonders zweckmäßigen und vorteilhaften
Weiterbildung ist an Oberschale und/oder Unterschale mindestens
eine Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung einer Kabelzugentlastung
ausgebildet. Die elektronische Steuerungseinrichtung bzw. Leiterplatte
ist über
ein oder mehrere Kabel mit externen Einrichtungen verbunden. Diese
Kabel müssen
gegen ein Abziehen oder Abreißen
bei Zugbelastung gesichert werden. Dies ermöglicht die Fixiereinrichtung.
Diese bildet eine Kabelzugentlastung aus bzw. ist Teil einer Kabelzugentlastung
bzw. ermöglicht
die Anbindung einer Kabelzugentlastung. Bevorzugt ist diese Fixiereinrichtung
einstückig
mit Oberschale und/oder Unterschale ausgebildet. Beispielsweise
kann die Fixiereinrichtung ein Vorsprung (oder: Lasche, Zunge) sein,
insbesondere ein zumindest im Wesentlichen T-förmiger Vorsprung. Die Kabelzugentlastung
kann mindestens einen mit der Fixiereinrichtung korrespondierenden
Kabelbinder umfassen. Dieser Kabelbinder kann beispielsweise um
den Längssteg
des T-förmigen
Vorsprungs gelegt sein und dabei ein oder mehrere Kabel umschließen, der
Querbalken verhindert dann ein Herabrutschen des Kabelbinders vom
Vorsprung, so dass dieser sicher und stabil an der Fixiereinrichtung
befestigt ist und bei entsprechendem Festziehen des Kabelbinders
ein Herausziehen des oder der umschlossenen Kabel zumindest weitestgehend
verhindert. Diese Weiterbildung sorgt somit für eine einfache konstruktive
Integration der Kabelzugentlastung in das Steuerungsgehäuse. Bis
auf einen Kabelbinder werden keine zusätzlichen Komponenten benötigt, die
Montage des Kabelbinders und damit der Kabelzugentlastung ist einfach und
ohne großen
Aufwand möglich.
-
Eine
vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass Oberschale und Unterschale über eine
oder mehrere Nut- und Federverbindungen miteinander verbindbar oder
verbunden sind, insbesondere miteinander verrastbar oder verrastet
sind. Dadurch ist ein einfacher Zusammenbau der beiden Gehäusekomponenten
Oberschale und Unterschale möglich, die
Teile werden beispielsweise lediglich miteinander vertastet, indem
die Feder in die Nut einschnappt. Die Nut oder die Nuten können in
der Unterschale und die Feder bzw. die Federn können in der Oberschale ausgebildet
sein, insbesondere durch Fräsung.
In diesem Fall wird die Oberschale bei der Montage einfach in die
Unterschale eingeschnappt, wodurch das Steuergehäuse stabil montiert ist.
-
Die
elektronische Steuereinrichtung bzw. die bestückte Leiterplatte können mittels
einer oder mehrerer Befestigungseinrichtungen, beispielsweise einer
Verschraubung oder Verrastung, an Oberschale oder Unterschale befestigt
werden. Additiv oder alternativ ist es aber auch möglich, dass
Oberschale und/oder Unterschale eine oder mehrere, insbesondere
zwei, Führungsnuten
zur Aufnahme und Halterung der elektronischen Steuereinrichtung
bzw. der bestückten
Leiterplatte aufweisen. In diesem Fall kann die Steuereinrichtung
bzw. Leiterplatte einfach in die Oberschale oder Unterschale eingeschoben werden.
Eine zusätzliche
Fixierung bzw. Befestigung mittels der bereits erwähnten Befestigungseinrichtungen
ist möglich.
-
Gemäß einer
Ausführungsvariante
sind an Oberschale und/oder Unterschale eine oder mehrere Trägereinrichtungen
zur Auflage und/oder Befestigung der elektronischen Steuereinrichtung
bzw. Leiterplatte vorgesehen. Diese können als eigene Komponenten
an Oberschale bzw. Unterschale angebracht sein, beispielsweise durch
Ankleben. Beispielsweise kann es sich bei den Trägereinrichtungen um hervorstehende
Dome aus Kunststoff handeln, auf denen die Steuereinrichtung bzw.
Leiterplatte aufliegt. Diese Dome können röhrenartig mit einem inneren
Hohlraum ausgebildet sein, in den sich eine Befestigungsschrauben
beim Festdrehen einschneidet und damit selbst ihr Innengewinde erzeugt. Selbstverständlich können die
Dome auch bereits mit einem fertigen Innengewinde versehen sein.
Alternativ können
auch Rasteinrichtungen, beispielsweise Rasthaken und/oder Rastnasen,
vorgesehen sein.
-
In
einer Ausbildung des erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses ist
vorgesehen, dass die Unterschale einen ebenen Bodenabschnitt aufweist.
An einem ersten Rand dieses Bodenabschnitts ist eine erste Aufkantung
vorgesehen, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet
ist. An einem dem ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des
Bodenabschnitts ist eine zweite Aufkantung vorgesehen ist, die ebenfalls
durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Erste Aufkantung
und zweite Aufkantung der Unterschale sind zumindest nahezu parallel
zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Bodenabschnitt ausgerichtet.
Ferner sind in der ersten Aufkantung und/oder in der zweiten Aufkantung
der Unterschale eine oder mehrer Nuten ausgebildet, die mit einer oder
mehreren korrespondierenden, an der Oberschale ausgebildeten Federn
eine oder mehrere Nut- und
Federverbindungen zur Verbindung oder Verrastung von Oberschale
und Unterschale ausbilden.
-
Auch
kann vorgesehen sein, dass die Oberschale einen ebenen Deckelabschnitt
aufweist. An einem ersten Rand dieses Deckelabschnitts ist eine erste
Aufkantung vorgesehen, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials
gebildet ist. An einem dem ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des
Deckelabschnitts ist eine zweite Aufkantung vorgesehen, die ebenfalls
durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Erste
Aufkantung und zweite Aufkantung der Oberschale sind zumindest nahezu
parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Deckelabschnitt
ausgerichtet. An einem dem Deckelabschnitt gegenüberliegenden Rand der ersten
Aufkantung ist ein Steg vorgesehen, der durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials
gebildet ist. Dieser Steg ist zumindest nahezu parallel zum Deckelabschnitt
ausgerichtet, das heißt
Deckelabschnitt, erste Aufkantung und Steg bilden je nach Orientierung
des Stegs entweder eine C-Form oder eine S-Form. Ferner weist der
Steg mindestens eine Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung
einer Kabelzugentlastung, insbesondere in Verbindung mit zumindest
einem Kabelbinder, auf, insbesondere einen oder mehrere zumindest
im Wesentlichen T-förmige
Vorsprünge.
Diese Vorsprünge
bilden dann eine Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung
einer Kabelzugentlastung, wie sie bereits obenstehend erläutert wurde. Ergänzend kann
vorgesehen sein, dass an der zweiten Aufkantung der Oberschale eine
Positioniernase ausgebildet ist, die mit einer Ausnehmung im Bodenabschnitt
der Unterschale korrespondiert, das heißt in diese eingreift. Dadurch
wird eine einfache Positioniermöglichkeit
beim Zusammenfügen
von Oberschale und Unterschale geschaffen.
-
Die
Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und
Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
-
1 in
einer dreidimensionalen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses,
-
2 das
Steuerungsgehäuse
gemäß 1 in
alternativer Ansicht,
-
3 einen
vergrößerten Ausschnitt
aus 2 zur Darstellung der Kabelzugentlastung,
-
4 eine
Explosionsdarstellung des Steuerungsgehäuses gemäß 1,
-
5, 6 verschiedene
Ansichten einer Unterschale des Steuerungsgehäuses gemäß 1,
-
7, 8 verschiedene
Ansichten einer Oberschale des Steuerungsgehäuses gemäß 1,
-
9 die
Oberschale gemäß 7 und 8 mit
elektronischer Steuereinrichtung,
-
10 in
einer dreidimensionalen Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel
eines Steuerungsgehäuses
gemäß der Erfindung,
-
11 eine
Ausschnittsvergrößerung aus 10 zur
Verdeutlichung der Nut- und Federverbindung,
-
12 eine
Explosionsdarstellung des Steuerungsgehäuses gemäß 10,
-
13, 14 verschiedene
Ansichten einer Unterschale des Steuerungsgehäuses gemäß 10, und
-
15, 16 verschiedene
Ansichten einer Oberschale des Steuerungsgehäuses gemäß 10.
-
Einander
entsprechende Teile und Komponenten in 1 bis 16,
auch über
die verschiedenen Ausführungsbeispiele
hinweg, sind mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
-
1 bis 9 zeigen
ein erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses 10,
umfassend eine Oberschale 12 und eine Unterschale 13 aus
Kunststoff. 1 und 2 sind dreidimensionale
Darstellungen des Steuerungsgehäuses 10 mit
eingesetzter elektronischer Steuerungseinrichtung 11 (bestückte Leiterplatte, Platine)
sowie Anschlusskabel 36. 3 zeigt
in einer Ausschnittsvergrößerung aus 2 die
Ausbildung einer Kabelzugentlastung 15 für das Kabel 36 an
der Oberschale 12. 4 zeigt
die Hauptkomponenten des Steuerungsgehäuses 10, die Oberschale 12 und
die Unterschale 13, sowie die in das Steuerungsgehäuse 10 aufzunehmende
elektronische Steuerungseinrichtung 11 in einer Explosionsdarstellung. 5 und 6 zeigen
die Unterschale 13 und 7 und 8 die
Oberschale 12, jeweils in verschiedenen Darstellungen. 9 zeigt
ergänzend die
Oberschale 12 mit hieran befestigter Steuerungseinrichtung 11.
-
10 bis 16 zeigen
ein zweites Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses 10,
bei dem für
einander entsprechende Teile und Komponenten die gleichen Bezugszeichen
wie beim ersten Ausführungsbeispiel
verwendet sind. Auch dieses Steuerungsgehäuse 10 umfasst eine
Oberschale 12 und eine Unterschale 13. 10 zeigt
eine dreidimensionale Ansicht des Steuerungsgehäuses 10, in das eine
elektronische Steuerungseinrichtung 11 eingesetzt ist. 11 zeigt vergrößert einen
Ausschnitt aus 10 zur Verdeutlichung einer
Nut- und Federverbindung 17 zwischen Oberschale 12 und
Unterschale 13. 12 zeigt Oberschale 12 und
Oberschale 13 und Steuerungseinrichtung 11 in
einer Explosionsdarstellung. Die Unterschale 13 ist in 13 und 14,
die Oberschale 12 in 15 und 16 in
Alleinstellung gezeigt, jeweils in verschiedenen Ansichten.
-
Beiden
Ausführungsbeispielen
des Steuerungsgehäuses 10 ist
gemeinsam, dass sie nur aus zwei Gehäusekomponenten, Oberschale 12 und
Unterschale 13, zusammengesetzt sind. Oberschale 12 und
Unterschale 13 werden aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet.
Hierzu wird das Plattenmaterial zunächst sowohl hinsichtlich der
Außenform
als auch hinsichtlich sonstiger Formelemente wie Ausnehmungen, beispielsweise
Lüftungsschlitze
oder Befestigungslöcher,
und Nuten geschnitten bzw. gefräst. Anschließend werden
Oberschale 12 und Unterschale 13 in ihre jeweilige
Form gebogen bzw. gefaltet. Hierzu können in das Plattenmaterial
spezielle Faltnuten, beispielsweise im Querschnitt dreieckige Faltennuten
mit einem 90°-Winkel
am Nutboden, vorgesehen sein. Durch diesen Materialabtrag ist das
Plattenmaterial entlang dieser Faltnuten einfach in vorgesehener
Weise umbiegbar bzw. faltbar. An der Oberschale (erstes Ausführungsbeispiel)
und/oder an der Unterschale (zweites Ausführungsbeispiel) ist dann die
Steuerungseinrichtung 11, hier eine mit elektrischen Bauteilen 37 bestückte Leiterplatte
bzw. Platine, anbringbar. Das Anschlusskabel 36 (nur dargestellt
für das
erste Ausführungsbeispiel,
gilt jedoch analog auch für
das zweite Ausführungsbeispiel) kann über die
Kabelzugentlastung 15 am Steuerungsgehäuse fixiert werden. Schließlich wird
das Steuerungsgehäuse
fertiggestellt, indem die Oberschale 12 in die Unterschale 13 eingeschnappt
bzw. eingerastet wird. Hierzu weist die Oberschale 12 in beiden
Ausführungsbeispielen
Federn 19 auf, die in Nuten 18 der Unterschale 13 eingreifen
und dadurch eine Nut- und Federverbindung 17 ausbilden.
-
Die
Unterschale 13 weist in beiden Ausführungsbeispielen einen ebenen
Bodenabschnitt 22 auf. An einem ersten Rand 23 dieses
Bodenabschnitts 22 ist eine erste Aufkantung 24 vorgesehen. An
einem dem ersten Rand 23 gegenüberliegenden zweiten Rand 25 des
Bodenabschnitts 22 ist eine zweite Aufkantung 26 vorgesehen.
Beide Aufkantungen 24, 26 sind durch Umbiegen
des Kunststoffplattenmaterials, wie vorstehend erläutert, gebildet.
Erste Aufkantung 24 und zweite Aufkantung 26 sind
zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht
zum Bodenabschnitt 22 ausgerichtet. In beiden Ausführungsbeispielen
ist ferner sowohl in der ersten Aufkantung 24 als auch
in der zweiten Aufkantung 26 der Unterschale 13 jeweils eine
Nut 18 ausgebildet. In diese Nuten 18 werden – wie bereits
angesprochen – die
Federn 19 an der Oberschale 12 eingesetzt zur
Ausbildung einer Nut- und Federverbindung 17 und damit
zur Verrastung bzw. zur Verschnappung von Oberschale 12 und
Unterschale 13.
-
Die
Unterschale 13 des ersten Ausführungsbeispiels und die Unterschale 13 des
zweiten Ausführungsbeispiels
unterscheiden im konkreten Verlauf der Nuten 18 und in
der Form des Bodenabschnitts 22. Im zweiten Ausführungsbeispiel
weist der Bodenabschnitt 22 eine nahezu durchgängige rechteckige Form
auf, wohingegen der Bodenabschnitt 22 im ersten Ausführungs beispiel
eine fast bis zur Mitte reichende Ausnehmung aufweist. Ein weiterer
Unterschied liegt in mehreren Domen 21, die im zweiten Ausführungsbeispiel
als Trägereinrichtungen
für die Steuerungseinrichtung 11 auf
dem Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13 abgebracht,
insbesondere angeklebt, sind. Bei diesen Domen 21 handelt
es sich um rohrförmige
Kunststoffhülsen
mit einer Innenausnehmung, in die sich Befestigungsschrauben beim Anbringen
der Steuerungseinrichtung 11 einschneiden. Derartige Dome 21 sind
im ersten Ausführungsbeispiel
nicht am Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13,
sondern am Deckelabschnitt 27 der Oberschale 12 vorgesehen.
Gemeinsam ist beiden Ausführungsbeispielen
das Vorsehen einer Ausnehmung 35 im Bodenabschnitt 22 der
Unterschale 13, deren Funktion unten stehend näher erläutert wird.
-
Die
Oberschale 12 weist in beiden Ausführungsbeispielen einen ebenen
Deckelabschnitt 27 auf. An einem ersten Rand 28 dieses
Deckelabschnitts 27 ist eine erste Aufkantung 29 vorgesehen. An
einem dem ersten Rand 28 gegenüberliegenden zweiten Rand 30 des
Deckelabschnitts 27 ist eine zweite Aufkantung 31 vorgesehen.
Beide Aufkantungen 29, 31 sind durch Umbiegen
des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet. Die erste Aufkantung 29 und die
zweite Aufkantung 31 sind zumindest nahezu parallel zueinander
und zumindest nahezu senkrecht zum Deckelabschnitt 27 ausgerichtet.
An einem dem Deckelabschnitt 27 gegenüberliegenden Rand 32 der
ersten Aufkantung 29 der Oberschale 12 ist in beiden
Ausführungsbeispielen
ferner ein Steg 33 vorgesehen, der ebenfalls durch Umbiegen
des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Dieser Steg 33 ist zumindest
nahezu parallel zum Deckelabschnitt 27 ausgerichtet. Im
ersten Ausführungsbeispiel
bilden Deckelabschnitt 27, erste Aufkantung 29 und
Steg 33 eine C-Form, im zweiten Ausführungsbeispiel bilden Deckelabschnitt 27,
erste Aufkantung 29 und Steg 33 eine S-Form.
-
In
beiden Ausführungsbeispielen
weist der Steg 33 T-förmige
Vorsprünge 14 (Laschen,
Zungen) als Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung
der bereits angesprochenen Kabelzugentlastung 15 aus. Wesentlicher Bestandteil
der Kabelzugentlastung 15 ist ein Kabelbinder 16,
der um das über den
Vorsprung 14 gelegte Kabel 36 und den schmalen
Längssteg
des T-förmigen Vorsprungs 14 gelegt und
festgezogen ist. Auf diese Weise ist eine Kabelzugentlastung 15 in
das nur aus den zwei Komponenten Oberschale 12 und Unterschale 13 bestehende
Steuerungsgehäuse 10 integriert
(vgl. hierzu 3 hinsichtlich des ersten Ausführungsbeispiels, die
Verwirklichung der Kabelzugentlastung im zweiten Ausführungsbeispiel
erfolgt analog).
-
In
beiden Ausführungsbeispielen
ist an der zweiten Aufkantung 31 der Oberschale 12 eine
Positioniernase 34 ausgebildet. Diese ist dazu bestimmt, mit
der bereits angesprochenen Ausnehmung 35 im Bodenabschnitt 22 der
Unterschale 13 zusammenzuwirken. Durch das Einsetzen der
Positioniernase 34 in diese Ausnehmung 35 wird
eine einfache Positionierung der Oberschale 12 in der Unterschale 13 bei der
Montage des Steuerungsgehäuses 10 ermöglicht.
-
Gemeinsam
ist beiden Ausführungsbeispielen
auch das Vorsehen einer oder mehreren Führungsnuten 20 für die einfache
Anbringung und Positionierung bzw. das einfache Einschieben der
elektronischen Steuerungseinrichtung 11.
-
Der
wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausführungsbeispielen liegt in der
bereits angesprochenen Orientierung des Steges 33. Darüber hinaus
ist im ersten Ausführungsbeispiel
der Steg 33 wesentlich kleiner und kompakter als im zweiten
Ausführungsbeispiel
ausgebildet. Während
der Steg 33 im ersten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen
aus den Vorsprüngen 14 besteht,
umfasst er im zweiten Ausführungsbeispiel
eine große
mittlere Ausnehmung. Ein weiterer Unterschied liegt in den bereits erwähnten Domen 21,
die im ersten Ausführungsbeispiel
am Deckelabschnitt 27 der Oberschale 12 angebracht,
insbesondere angeklebt, sind. Diese Dome 21 dienen als
Trägereinrichtung
für die
Steuerungseinrichtung 11. Es handelt sich hierbei um Kunststoffhülsen, die
eine mittlere Ausnehmung aufweisen, in die Befestigungsschrauben 38 (vgl. 9)
zur Befestigung der Steuerungseinrichtung eingedreht werden. Derartige
Dome 21 sind im zweiten Ausführungsbeispiel nicht an der
Oberschale 12, sondern am Bodenabschnitt 22 der
Unterschale 13 vorgesehen.
-
Insgesamt
wird damit ein Steuerungsgehäuse
angegeben, das auch bei nur geringen Stückzahlen kostengünstig herstellbar
ist. Die Gehäusekomponenten
Unterschale und Oberschale sind aus Kunststoff-Plattenmaterial geschnitten
bzw. gefräst und
anschließend
gebogen. Das Steuerungsgehäuse
ist derart aufgebaut, dass nur diese beiden Gehäusekomponenten benötigt werden.
Dennoch ist eine Kabelzugentlastung in dieses nur aus den zwei Gehäusehälften gebildete
Gehäuse
integrierbar, beispielsweise über
einen Kabelbinder, der an entsprechend ausgebildete Fixiereinrichtungen
am Steuerungsgehäuse
anbringbar ist. Oberschale und Unterschale sind über Nut- und Federverbindungen auf einfache
Weise miteinander verrastet bzw. verrastbar.
-
Durch
die einfache Gestaltung des Steuerungsgehäuses aus Kunststoff-Plattenmaterial,
die je nach Ausführungsvariante
auch eine konstruktive Integration von Kabelzugentlastungsmöglichkeiten,
die Verschnappung von Oberschale und Unterschale und/oder eine Einschubmöglichkeit
für Steuereinrichtung
bzw. Leiterplatte vorsieht, gelingt eine insbesondere im Vergleich
zur Herstellung mit Spritzgießwerkzeugen
kostengünstige
Herstellung der Gehäuse.
-
- 10
- Steuerungsgehäuse
- 11
- Steuerungseinrichtung,
Leiterplatte, Platine
- 12
- Oberschale
- 13
- Unterschale
- 14
- Fixiereinrichtung,
Vorsprung
- 15
- Kabelzugentlastung
- 1
G
- Kabelbinder
- 17
- Nut-
und Federverbindung
- 18
- Nut
der Nut- und Federverbindung 17
- 19
- Feder
der Nut und Federverbindung 17
- 20
- Führungsnut
- 21
- Trägereinrichtung,
Dom
- 22
- Bodenabschnitt
der Unterschale 13
- 23
- erster
Rand des Bodenabschnitts 22
- 24
- erste
Aufkantung der Unterschale 13
- 25
- zweiter
Rand des Bodenabschnitts 22
- 26
- zweite
Aufkantung der Unterschale 13
- 27
- Deckelabschnitt
der Oberschale 12
- 28
- erster
Rand des Deckelabschnitts 27
- 29
- erste
Aufkantung der Oberschale 12
- 30
- zweiter
Rand des Deckenabschnitts 27
- 31
- zweite
Aufkantung der Oberschale 12
- 32
- Rand
der ersten Aufkantung 29 der Oberschlage 12
- 33
- Steg
- 34
- Positioniernase
- 35
- Ausnehmung
- 36
- Kabel
- 37
- Elektronische
Bauteile
- 38
- Befestigungsschrauben