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DE202007007411U1 - Steuerungsgehäuse aus Plattenmaterial - Google Patents

Steuerungsgehäuse aus Plattenmaterial Download PDF

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DE202007007411U1
DE202007007411U1 DE202007007411U DE202007007411U DE202007007411U1 DE 202007007411 U1 DE202007007411 U1 DE 202007007411U1 DE 202007007411 U DE202007007411 U DE 202007007411U DE 202007007411 U DE202007007411 U DE 202007007411U DE 202007007411 U1 DE202007007411 U1 DE 202007007411U1
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Abl Sursum Bayerische Elektrozubehor & Co KG GmbH
ABL SURSUM BAYERISCHE ELEKTROZUBEHOR GmbH and Co KG
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Abl Sursum Bayerische Elektrozubehor & Co KG GmbH
ABL SURSUM BAYERISCHE ELEKTROZUBEHOR GmbH and Co KG
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    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/02Details
    • H05K5/0247Electrical details of casings, e.g. terminals, passages for cables or wiring
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/10Casings, cabinets or drawers for electric apparatus comprising several parts forming a closed casing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Abstract

Steuerungsgehäuse (10) zur Aufnahme einer elektronischen Steuerungseinrichtung (11), insbesondere einer bestückten Leiterplatte, umfassend eine Oberschale (12) und eine Unterschale (13) aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass Oberschale (12) und Unterschale (13) aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Steuerungsgehäuse zur Aufnahme einer elektronischen Steuerungseinrichtung, insbesondere einer bestückten Leiterplatte (Platine), umfassend eine Oberschale und eine Unterschale aus Kunststoff.
  • Bei bekannten Steuerungsgehäusen sind Ober- und Unterschale Spritzgießteile. Für deren Herstellung werden somit für jedes einzelne Formteil eigene Spritzgießwerkzeuge benötigt, was mit entsprechendem Aufwand und entsprechenden Kosten verbunden ist. Dies führt gerade bei Steuergehäusen, die nur in verhältnismäßig geringen Stückzahlen, beispielsweise 1.000 Stück pro Jahr, benötigt werden, zu sehr hohen Stückkosten.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein Steuergehäuse anzugeben, das die vorstehend beschriebenen Nachteile zumindest teilweise überwindet, insbesondere einfach und kostengünstig auch bei geringen Stückzahlen herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den von Anspruch 1 abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Gemäß der Erfindung sind bei dem Steuerungsgehäuse Oberschale und Unterschale aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet.
  • Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass Oberschale und Unterschale des Steuerungsgehäuses keine Spritzgießteile, sondern aus Kunststoff-Plattenmaterial geformte Teile sind. Diese Teile lassen sich, insbesondere wenn nur geringe Stückzahlen von beispielsweise 1.000 Stück pro Jahr benötigt werden, wesentlich kostengünstiger herstellen als Spritzgießteile. Das vorgeschlagene Steuerungsgehäuse eignet sich dementsprechend insbesondere für Gehäuse, die nur in geringen Stückzahlen benötigt werden.
  • Bei dem Kunststoff-Plattenmaterial kann es sich beispielsweise um ABS oder Polystyrol handeln, beides in der Regel mit Flammschutz nach Norm ausgerüstet, insbesondere bei Verwendung für ein Gehäuse eines elektrischen Verteilers. Möglich sind aber auch ein ABS/PC-Blend oder andere thermisch verformbare Plattenmaterialien.
  • Bevorzugt sind Oberschale und Unterschale durch Schneiden und/oder Fräsen und durch Biegen, insbesondere unter Wärmeeinwirkung (thermisches Verformen), aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet. Beispielsweise können die Außenformen und auch Ausnehmungen und Nuten durch Schneiden oder Fräsen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet sein, die räumliche Formgebung kann durch entsprechendes Biegen des vorgefrästen bzw. vorgeschnittenen Plattenmaterials erzeugt sein. Das gezielte Biegen kann beispielsweise dadurch ermöglicht sein, dass im Plattenmaterial an den zu biegenden Stellen Nuten, insbesondere mit dreieckigem Querschnitt, vorzugsweise mit einem rechten Winkel am Nutboden, ausgebildet sind. Dadurch ist ein einfaches Biegen des Plattenmaterials möglich, vergleichbar dem Falten eines Papiers oder Kartons. Diese Faltnuten können ebenfalls mittels Schneiden oder Fräsen in das Plattenmaterial eingebracht sein.
  • Gemäß einer besonders zweckmäßigen und vorteilhaften Weiterbildung ist an Oberschale und/oder Unterschale mindestens eine Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung einer Kabelzugentlastung ausgebildet. Die elektronische Steuerungseinrichtung bzw. Leiterplatte ist über ein oder mehrere Kabel mit externen Einrichtungen verbunden. Diese Kabel müssen gegen ein Abziehen oder Abreißen bei Zugbelastung gesichert werden. Dies ermöglicht die Fixiereinrichtung. Diese bildet eine Kabelzugentlastung aus bzw. ist Teil einer Kabelzugentlastung bzw. ermöglicht die Anbindung einer Kabelzugentlastung. Bevorzugt ist diese Fixiereinrichtung einstückig mit Oberschale und/oder Unterschale ausgebildet. Beispielsweise kann die Fixiereinrichtung ein Vorsprung (oder: Lasche, Zunge) sein, insbesondere ein zumindest im Wesentlichen T-förmiger Vorsprung. Die Kabelzugentlastung kann mindestens einen mit der Fixiereinrichtung korrespondierenden Kabelbinder umfassen. Dieser Kabelbinder kann beispielsweise um den Längssteg des T-förmigen Vorsprungs gelegt sein und dabei ein oder mehrere Kabel umschließen, der Querbalken verhindert dann ein Herabrutschen des Kabelbinders vom Vorsprung, so dass dieser sicher und stabil an der Fixiereinrichtung befestigt ist und bei entsprechendem Festziehen des Kabelbinders ein Herausziehen des oder der umschlossenen Kabel zumindest weitestgehend verhindert. Diese Weiterbildung sorgt somit für eine einfache konstruktive Integration der Kabelzugentlastung in das Steuerungsgehäuse. Bis auf einen Kabelbinder werden keine zusätzlichen Komponenten benötigt, die Montage des Kabelbinders und damit der Kabelzugentlastung ist einfach und ohne großen Aufwand möglich.
  • Eine vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass Oberschale und Unterschale über eine oder mehrere Nut- und Federverbindungen miteinander verbindbar oder verbunden sind, insbesondere miteinander verrastbar oder verrastet sind. Dadurch ist ein einfacher Zusammenbau der beiden Gehäusekomponenten Oberschale und Unterschale möglich, die Teile werden beispielsweise lediglich miteinander vertastet, indem die Feder in die Nut einschnappt. Die Nut oder die Nuten können in der Unterschale und die Feder bzw. die Federn können in der Oberschale ausgebildet sein, insbesondere durch Fräsung. In diesem Fall wird die Oberschale bei der Montage einfach in die Unterschale eingeschnappt, wodurch das Steuergehäuse stabil montiert ist.
  • Die elektronische Steuereinrichtung bzw. die bestückte Leiterplatte können mittels einer oder mehrerer Befestigungseinrichtungen, beispielsweise einer Verschraubung oder Verrastung, an Oberschale oder Unterschale befestigt werden. Additiv oder alternativ ist es aber auch möglich, dass Oberschale und/oder Unterschale eine oder mehrere, insbesondere zwei, Führungsnuten zur Aufnahme und Halterung der elektronischen Steuereinrichtung bzw. der bestückten Leiterplatte aufweisen. In diesem Fall kann die Steuereinrichtung bzw. Leiterplatte einfach in die Oberschale oder Unterschale eingeschoben werden. Eine zusätzliche Fixierung bzw. Befestigung mittels der bereits erwähnten Befestigungseinrichtungen ist möglich.
  • Gemäß einer Ausführungsvariante sind an Oberschale und/oder Unterschale eine oder mehrere Trägereinrichtungen zur Auflage und/oder Befestigung der elektronischen Steuereinrichtung bzw. Leiterplatte vorgesehen. Diese können als eigene Komponenten an Oberschale bzw. Unterschale angebracht sein, beispielsweise durch Ankleben. Beispielsweise kann es sich bei den Trägereinrichtungen um hervorstehende Dome aus Kunststoff handeln, auf denen die Steuereinrichtung bzw. Leiterplatte aufliegt. Diese Dome können röhrenartig mit einem inneren Hohlraum ausgebildet sein, in den sich eine Befestigungsschrauben beim Festdrehen einschneidet und damit selbst ihr Innengewinde erzeugt. Selbstverständlich können die Dome auch bereits mit einem fertigen Innengewinde versehen sein. Alternativ können auch Rasteinrichtungen, beispielsweise Rasthaken und/oder Rastnasen, vorgesehen sein.
  • In einer Ausbildung des erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses ist vorgesehen, dass die Unterschale einen ebenen Bodenabschnitt aufweist. An einem ersten Rand dieses Bodenabschnitts ist eine erste Aufkantung vorgesehen, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. An einem dem ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des Bodenabschnitts ist eine zweite Aufkantung vorgesehen ist, die ebenfalls durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Erste Aufkantung und zweite Aufkantung der Unterschale sind zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Bodenabschnitt ausgerichtet. Ferner sind in der ersten Aufkantung und/oder in der zweiten Aufkantung der Unterschale eine oder mehrer Nuten ausgebildet, die mit einer oder mehreren korrespondierenden, an der Oberschale ausgebildeten Federn eine oder mehrere Nut- und Federverbindungen zur Verbindung oder Verrastung von Oberschale und Unterschale ausbilden.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass die Oberschale einen ebenen Deckelabschnitt aufweist. An einem ersten Rand dieses Deckelabschnitts ist eine erste Aufkantung vorgesehen, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. An einem dem ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des Deckelabschnitts ist eine zweite Aufkantung vorgesehen, die ebenfalls durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Erste Aufkantung und zweite Aufkantung der Oberschale sind zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Deckelabschnitt ausgerichtet. An einem dem Deckelabschnitt gegenüberliegenden Rand der ersten Aufkantung ist ein Steg vorgesehen, der durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Dieser Steg ist zumindest nahezu parallel zum Deckelabschnitt ausgerichtet, das heißt Deckelabschnitt, erste Aufkantung und Steg bilden je nach Orientierung des Stegs entweder eine C-Form oder eine S-Form. Ferner weist der Steg mindestens eine Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung einer Kabelzugentlastung, insbesondere in Verbindung mit zumindest einem Kabelbinder, auf, insbesondere einen oder mehrere zumindest im Wesentlichen T-förmige Vorsprünge. Diese Vorsprünge bilden dann eine Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung einer Kabelzugentlastung, wie sie bereits obenstehend erläutert wurde. Ergänzend kann vorgesehen sein, dass an der zweiten Aufkantung der Oberschale eine Positioniernase ausgebildet ist, die mit einer Ausnehmung im Bodenabschnitt der Unterschale korrespondiert, das heißt in diese eingreift. Dadurch wird eine einfache Positioniermöglichkeit beim Zusammenfügen von Oberschale und Unterschale geschaffen.
  • Die Erfindung wird nachstehend auch hinsichtlich weiterer Merkmale und Vorteile anhand der Beschreibung von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen
  • 1 in einer dreidimensionalen Darstellung ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses,
  • 2 das Steuerungsgehäuse gemäß 1 in alternativer Ansicht,
  • 3 einen vergrößerten Ausschnitt aus 2 zur Darstellung der Kabelzugentlastung,
  • 4 eine Explosionsdarstellung des Steuerungsgehäuses gemäß 1,
  • 5, 6 verschiedene Ansichten einer Unterschale des Steuerungsgehäuses gemäß 1,
  • 7, 8 verschiedene Ansichten einer Oberschale des Steuerungsgehäuses gemäß 1,
  • 9 die Oberschale gemäß 7 und 8 mit elektronischer Steuereinrichtung,
  • 10 in einer dreidimensionalen Darstellung ein zweites Ausführungsbeispiel eines Steuerungsgehäuses gemäß der Erfindung,
  • 11 eine Ausschnittsvergrößerung aus 10 zur Verdeutlichung der Nut- und Federverbindung,
  • 12 eine Explosionsdarstellung des Steuerungsgehäuses gemäß 10,
  • 13, 14 verschiedene Ansichten einer Unterschale des Steuerungsgehäuses gemäß 10, und
  • 15, 16 verschiedene Ansichten einer Oberschale des Steuerungsgehäuses gemäß 10.
  • Einander entsprechende Teile und Komponenten in 1 bis 16, auch über die verschiedenen Ausführungsbeispiele hinweg, sind mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • 1 bis 9 zeigen ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses 10, umfassend eine Oberschale 12 und eine Unterschale 13 aus Kunststoff. 1 und 2 sind dreidimensionale Darstellungen des Steuerungsgehäuses 10 mit eingesetzter elektronischer Steuerungseinrichtung 11 (bestückte Leiterplatte, Platine) sowie Anschlusskabel 36. 3 zeigt in einer Ausschnittsvergrößerung aus 2 die Ausbildung einer Kabelzugentlastung 15 für das Kabel 36 an der Oberschale 12. 4 zeigt die Hauptkomponenten des Steuerungsgehäuses 10, die Oberschale 12 und die Unterschale 13, sowie die in das Steuerungsgehäuse 10 aufzunehmende elektronische Steuerungseinrichtung 11 in einer Explosionsdarstellung. 5 und 6 zeigen die Unterschale 13 und 7 und 8 die Oberschale 12, jeweils in verschiedenen Darstellungen. 9 zeigt ergänzend die Oberschale 12 mit hieran befestigter Steuerungseinrichtung 11.
  • 10 bis 16 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Steuerungsgehäuses 10, bei dem für einander entsprechende Teile und Komponenten die gleichen Bezugszeichen wie beim ersten Ausführungsbeispiel verwendet sind. Auch dieses Steuerungsgehäuse 10 umfasst eine Oberschale 12 und eine Unterschale 13. 10 zeigt eine dreidimensionale Ansicht des Steuerungsgehäuses 10, in das eine elektronische Steuerungseinrichtung 11 eingesetzt ist. 11 zeigt vergrößert einen Ausschnitt aus 10 zur Verdeutlichung einer Nut- und Federverbindung 17 zwischen Oberschale 12 und Unterschale 13. 12 zeigt Oberschale 12 und Oberschale 13 und Steuerungseinrichtung 11 in einer Explosionsdarstellung. Die Unterschale 13 ist in 13 und 14, die Oberschale 12 in 15 und 16 in Alleinstellung gezeigt, jeweils in verschiedenen Ansichten.
  • Beiden Ausführungsbeispielen des Steuerungsgehäuses 10 ist gemeinsam, dass sie nur aus zwei Gehäusekomponenten, Oberschale 12 und Unterschale 13, zusammengesetzt sind. Oberschale 12 und Unterschale 13 werden aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet. Hierzu wird das Plattenmaterial zunächst sowohl hinsichtlich der Außenform als auch hinsichtlich sonstiger Formelemente wie Ausnehmungen, beispielsweise Lüftungsschlitze oder Befestigungslöcher, und Nuten geschnitten bzw. gefräst. Anschließend werden Oberschale 12 und Unterschale 13 in ihre jeweilige Form gebogen bzw. gefaltet. Hierzu können in das Plattenmaterial spezielle Faltnuten, beispielsweise im Querschnitt dreieckige Faltennuten mit einem 90°-Winkel am Nutboden, vorgesehen sein. Durch diesen Materialabtrag ist das Plattenmaterial entlang dieser Faltnuten einfach in vorgesehener Weise umbiegbar bzw. faltbar. An der Oberschale (erstes Ausführungsbeispiel) und/oder an der Unterschale (zweites Ausführungsbeispiel) ist dann die Steuerungseinrichtung 11, hier eine mit elektrischen Bauteilen 37 bestückte Leiterplatte bzw. Platine, anbringbar. Das Anschlusskabel 36 (nur dargestellt für das erste Ausführungsbeispiel, gilt jedoch analog auch für das zweite Ausführungsbeispiel) kann über die Kabelzugentlastung 15 am Steuerungsgehäuse fixiert werden. Schließlich wird das Steuerungsgehäuse fertiggestellt, indem die Oberschale 12 in die Unterschale 13 eingeschnappt bzw. eingerastet wird. Hierzu weist die Oberschale 12 in beiden Ausführungsbeispielen Federn 19 auf, die in Nuten 18 der Unterschale 13 eingreifen und dadurch eine Nut- und Federverbindung 17 ausbilden.
  • Die Unterschale 13 weist in beiden Ausführungsbeispielen einen ebenen Bodenabschnitt 22 auf. An einem ersten Rand 23 dieses Bodenabschnitts 22 ist eine erste Aufkantung 24 vorgesehen. An einem dem ersten Rand 23 gegenüberliegenden zweiten Rand 25 des Bodenabschnitts 22 ist eine zweite Aufkantung 26 vorgesehen. Beide Aufkantungen 24, 26 sind durch Umbiegen des Kunststoffplattenmaterials, wie vorstehend erläutert, gebildet. Erste Aufkantung 24 und zweite Aufkantung 26 sind zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Bodenabschnitt 22 ausgerichtet. In beiden Ausführungsbeispielen ist ferner sowohl in der ersten Aufkantung 24 als auch in der zweiten Aufkantung 26 der Unterschale 13 jeweils eine Nut 18 ausgebildet. In diese Nuten 18 werden – wie bereits angesprochen – die Federn 19 an der Oberschale 12 eingesetzt zur Ausbildung einer Nut- und Federverbindung 17 und damit zur Verrastung bzw. zur Verschnappung von Oberschale 12 und Unterschale 13.
  • Die Unterschale 13 des ersten Ausführungsbeispiels und die Unterschale 13 des zweiten Ausführungsbeispiels unterscheiden im konkreten Verlauf der Nuten 18 und in der Form des Bodenabschnitts 22. Im zweiten Ausführungsbeispiel weist der Bodenabschnitt 22 eine nahezu durchgängige rechteckige Form auf, wohingegen der Bodenabschnitt 22 im ersten Ausführungs beispiel eine fast bis zur Mitte reichende Ausnehmung aufweist. Ein weiterer Unterschied liegt in mehreren Domen 21, die im zweiten Ausführungsbeispiel als Trägereinrichtungen für die Steuerungseinrichtung 11 auf dem Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13 abgebracht, insbesondere angeklebt, sind. Bei diesen Domen 21 handelt es sich um rohrförmige Kunststoffhülsen mit einer Innenausnehmung, in die sich Befestigungsschrauben beim Anbringen der Steuerungseinrichtung 11 einschneiden. Derartige Dome 21 sind im ersten Ausführungsbeispiel nicht am Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13, sondern am Deckelabschnitt 27 der Oberschale 12 vorgesehen. Gemeinsam ist beiden Ausführungsbeispielen das Vorsehen einer Ausnehmung 35 im Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13, deren Funktion unten stehend näher erläutert wird.
  • Die Oberschale 12 weist in beiden Ausführungsbeispielen einen ebenen Deckelabschnitt 27 auf. An einem ersten Rand 28 dieses Deckelabschnitts 27 ist eine erste Aufkantung 29 vorgesehen. An einem dem ersten Rand 28 gegenüberliegenden zweiten Rand 30 des Deckelabschnitts 27 ist eine zweite Aufkantung 31 vorgesehen. Beide Aufkantungen 29, 31 sind durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet. Die erste Aufkantung 29 und die zweite Aufkantung 31 sind zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Deckelabschnitt 27 ausgerichtet. An einem dem Deckelabschnitt 27 gegenüberliegenden Rand 32 der ersten Aufkantung 29 der Oberschale 12 ist in beiden Ausführungsbeispielen ferner ein Steg 33 vorgesehen, der ebenfalls durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist. Dieser Steg 33 ist zumindest nahezu parallel zum Deckelabschnitt 27 ausgerichtet. Im ersten Ausführungsbeispiel bilden Deckelabschnitt 27, erste Aufkantung 29 und Steg 33 eine C-Form, im zweiten Ausführungsbeispiel bilden Deckelabschnitt 27, erste Aufkantung 29 und Steg 33 eine S-Form.
  • In beiden Ausführungsbeispielen weist der Steg 33 T-förmige Vorsprünge 14 (Laschen, Zungen) als Fixiereinrichtung zur Ausbildung und/oder Anbindung der bereits angesprochenen Kabelzugentlastung 15 aus. Wesentlicher Bestandteil der Kabelzugentlastung 15 ist ein Kabelbinder 16, der um das über den Vorsprung 14 gelegte Kabel 36 und den schmalen Längssteg des T-förmigen Vorsprungs 14 gelegt und festgezogen ist. Auf diese Weise ist eine Kabelzugentlastung 15 in das nur aus den zwei Komponenten Oberschale 12 und Unterschale 13 bestehende Steuerungsgehäuse 10 integriert (vgl. hierzu 3 hinsichtlich des ersten Ausführungsbeispiels, die Verwirklichung der Kabelzugentlastung im zweiten Ausführungsbeispiel erfolgt analog).
  • In beiden Ausführungsbeispielen ist an der zweiten Aufkantung 31 der Oberschale 12 eine Positioniernase 34 ausgebildet. Diese ist dazu bestimmt, mit der bereits angesprochenen Ausnehmung 35 im Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13 zusammenzuwirken. Durch das Einsetzen der Positioniernase 34 in diese Ausnehmung 35 wird eine einfache Positionierung der Oberschale 12 in der Unterschale 13 bei der Montage des Steuerungsgehäuses 10 ermöglicht.
  • Gemeinsam ist beiden Ausführungsbeispielen auch das Vorsehen einer oder mehreren Führungsnuten 20 für die einfache Anbringung und Positionierung bzw. das einfache Einschieben der elektronischen Steuerungseinrichtung 11.
  • Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Ausführungsbeispielen liegt in der bereits angesprochenen Orientierung des Steges 33. Darüber hinaus ist im ersten Ausführungsbeispiel der Steg 33 wesentlich kleiner und kompakter als im zweiten Ausführungsbeispiel ausgebildet. Während der Steg 33 im ersten Ausführungsbeispiel im Wesentlichen aus den Vorsprüngen 14 besteht, umfasst er im zweiten Ausführungsbeispiel eine große mittlere Ausnehmung. Ein weiterer Unterschied liegt in den bereits erwähnten Domen 21, die im ersten Ausführungsbeispiel am Deckelabschnitt 27 der Oberschale 12 angebracht, insbesondere angeklebt, sind. Diese Dome 21 dienen als Trägereinrichtung für die Steuerungseinrichtung 11. Es handelt sich hierbei um Kunststoffhülsen, die eine mittlere Ausnehmung aufweisen, in die Befestigungsschrauben 38 (vgl. 9) zur Befestigung der Steuerungseinrichtung eingedreht werden. Derartige Dome 21 sind im zweiten Ausführungsbeispiel nicht an der Oberschale 12, sondern am Bodenabschnitt 22 der Unterschale 13 vorgesehen.
  • Insgesamt wird damit ein Steuerungsgehäuse angegeben, das auch bei nur geringen Stückzahlen kostengünstig herstellbar ist. Die Gehäusekomponenten Unterschale und Oberschale sind aus Kunststoff-Plattenmaterial geschnitten bzw. gefräst und anschließend gebogen. Das Steuerungsgehäuse ist derart aufgebaut, dass nur diese beiden Gehäusekomponenten benötigt werden. Dennoch ist eine Kabelzugentlastung in dieses nur aus den zwei Gehäusehälften gebildete Gehäuse integrierbar, beispielsweise über einen Kabelbinder, der an entsprechend ausgebildete Fixiereinrichtungen am Steuerungsgehäuse anbringbar ist. Oberschale und Unterschale sind über Nut- und Federverbindungen auf einfache Weise miteinander verrastet bzw. verrastbar.
  • Durch die einfache Gestaltung des Steuerungsgehäuses aus Kunststoff-Plattenmaterial, die je nach Ausführungsvariante auch eine konstruktive Integration von Kabelzugentlastungsmöglichkeiten, die Verschnappung von Oberschale und Unterschale und/oder eine Einschubmöglichkeit für Steuereinrichtung bzw. Leiterplatte vorsieht, gelingt eine insbesondere im Vergleich zur Herstellung mit Spritzgießwerkzeugen kostengünstige Herstellung der Gehäuse.
  • 10
    Steuerungsgehäuse
    11
    Steuerungseinrichtung, Leiterplatte, Platine
    12
    Oberschale
    13
    Unterschale
    14
    Fixiereinrichtung, Vorsprung
    15
    Kabelzugentlastung
    1 G
    Kabelbinder
    17
    Nut- und Federverbindung
    18
    Nut der Nut- und Federverbindung 17
    19
    Feder der Nut und Federverbindung 17
    20
    Führungsnut
    21
    Trägereinrichtung, Dom
    22
    Bodenabschnitt der Unterschale 13
    23
    erster Rand des Bodenabschnitts 22
    24
    erste Aufkantung der Unterschale 13
    25
    zweiter Rand des Bodenabschnitts 22
    26
    zweite Aufkantung der Unterschale 13
    27
    Deckelabschnitt der Oberschale 12
    28
    erster Rand des Deckelabschnitts 27
    29
    erste Aufkantung der Oberschale 12
    30
    zweiter Rand des Deckenabschnitts 27
    31
    zweite Aufkantung der Oberschale 12
    32
    Rand der ersten Aufkantung 29 der Oberschlage 12
    33
    Steg
    34
    Positioniernase
    35
    Ausnehmung
    36
    Kabel
    37
    Elektronische Bauteile
    38
    Befestigungsschrauben

Claims (13)

  1. Steuerungsgehäuse (10) zur Aufnahme einer elektronischen Steuerungseinrichtung (11), insbesondere einer bestückten Leiterplatte, umfassend eine Oberschale (12) und eine Unterschale (13) aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, dass Oberschale (12) und Unterschale (13) aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet sind.
  2. Steuerungsgehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Oberschale (12) und Unterschale (13) durch Schneiden und/oder Fräsen und durch Biegen aus Kunststoff-Plattenmaterial gebildet sind.
  3. Steuerungsgehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dass an Oberschale (12) und/oder Unterschale (13) mindestens eine Fixiereinrichtung (14) zur Ausbildung und/oder Anbindung einer Kabelzugentlastung (15) ausgebildet ist.
  4. Steuerungsgehäuse nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (14) einstückig mit Oberschale (12) und/oder Unterschale (13) ausgebildet ist.
  5. Steuerungsgehäuse nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung (14) ein Vorsprung (14) ist, insbesondere in zumindest im Wesentlichen T-förmiger Vorsprung (14).
  6. Steuerungsgehäuse nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabelzugentlastung (15) mindestens einen mit der Fixiereinrichtung (14) korrespondierenden Kabelbinder (16) umfasst.
  7. Steuerungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Oberschale (12) und Unterschale (13) über eine oder mehrere Nut- und Federverbindungen (17) miteinander verbindbar oder verbunden sind, insbesondere miteinander verrastbar oder verrastet sind.
  8. Steuerungsgehäuse nach Anspruch 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Nut (18) oder die Nuten (18) in der Unterschale (13) und die Feder(n) (19) in der Oberschale (12) ausgebildet sind, insbesondere durch Fräsung.
  9. Steuerungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Oberschale (12) und/oder Unterschale (13) eine oder mehrere, insbesondere zwei, Führungsnuten (20) zur Aufnahme und Halterung der elektronischen Steuereinrichtung (11) aufweisen.
  10. Steuerungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an Oberschale (12) und/oder Unterschale (13) eine oder mehrere Trägereinrichtungen (21) zur Auflage und/oder Befestigung der elektronischen Steuereinrichtung (11) vorgesehen sind.
  11. Steuerungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass die Unterschale (13) einen ebenen Bodenabschnitt (22) aufweist, b) dass an einem ersten Rand (23) dieses Bodenabschnitts (22) eine erste Aufkantung (24) vorgesehen ist, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist, c) dass an einem dem ersten Rand (23) gegenüberliegenden zweiten Rand (25) des Bodenabschnitts (22) eine zweite Aufkantung (26) vorgesehen ist, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist, d) dass erste Aufkantung (24) und zweite Aufkantung (26) der Unterschale (13) zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Bodenabschnitt (22) ausgerichtet sind, und e) dass in erster Aufkantung (24) und/oder zweiter Aufkantung (26) der Unterschale (13) eine oder mehrer Nuten (18) ausgebildet sind, die mit einer oder mehreren korrespondierenden, an der Oberschale (12) ausgebildeten Federn (19) eine oder mehrere Nut- und Federverbindungen (17) zur Verbindung oder Verrastung von Oberschale (12) und Unterschale (13) ausbilden.
  12. Steuerungsgehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, a) dass die Oberschale (12) einen ebenen Deckelabschnitt (27) aufweist, b) dass an einem ersten Rand (28) dieses Deckelabschnitts (27) eine erste Aufkantung (29) vorgesehen ist, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist, c) dass an einem dem ersten Rand (28) gegenüberliegenden zweiten Rand (30) des Deckelabschnitts (27) eine zweite Aufkantung (31) vorgesehen ist, die durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist, d) dass erste Aufkantung (29) und zweite Aufkantung (31) der Oberschale (12) zumindest nahezu parallel zueinander und zumindest nahezu senkrecht zum Deckelabschnitt (27) ausgerichtet sind, e) dass an einem dem Deckelabschnitt (27) gegenüberliegenden Rand (32) der ersten Aufkantung (29) der Oberschale (12) ein Steg (33) vorgesehen ist, der durch Umbiegen des Kunststoff-Plattenmaterials gebildet ist, f) dass der Steg (33) zumindest nahezu parallel zum Deckelabschnitt (27) ausgerichtet ist, und g) dass der Steg (33) mindestens eine Fixiereinrichtung (14) zur Ausbildung und/oder Anbindung einer Kabelzugentlastung (15), insbesondere in Verbindung mit zumindest einem Kabelbinder (16), aufweist, insbesondere einen oder mehrere zumindest im Wesentlichen T-förmige Vorsprünge (14).
  13. Steuerungsgehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass an der zweiten Aufkantung (31) der Oberschale (12) eine Positioniernase (34) ausgebildet ist, die mit einer Ausnehmung (35) im Bodenabschnitt (22) der Unterschale (13) korrespondiert.
DE202007007411U 2007-05-24 2007-05-24 Steuerungsgehäuse aus Plattenmaterial Expired - Lifetime DE202007007411U1 (de)

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