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Die
Erfindung betrifft einen Elektromotor für elektrische Antriebseinheiten
von Kraftfahrzeugen, insbesondere einen Gleichstrom-Elektrokleinmotor, beispielsweise
einen Permanentmagnet-Gleichstrom-Elektrokleinmotor. Ferner betrifft
die Erfindung eine elektrische Antriebseinheit für Kraftfahrzeuge.
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Bei
einem Elektromotor der eingangs genannten Art erfolgt die Stromzufuhr
in der Ankerwicklung über
Bürsten
oder Kohlen, die mit dem rotierenden Stromwender einen Gleitkontakt
geben und so die Spulen mit Strom versorgen. Die Anfänge und Enden
der Ankerspulen sind an die Lamellen des Kommutators (auch Stromwender
bzw. Kollektor genannt) angeschlossen. Die Lamellen des Kollektors sind
getrennt und regelmäßig um die
Rotationsachse des Elektromotors herum verteilt, wobei jeweils diametral
einander gegenüberliegende
Lamellen mit den Enden derselben Windung des Ankers oder einer Gruppe
von parallel geschalteten Verbindungen verbunden sind. Zwei ebenfalls
diametral gegenüberliegende
ortsfeste Bürsten
oder Kohlen sind mit den Lamellen des Kommutators in einem Gleitkontakt. Kommutator
und Bürsten
wirken als mechanischer Schalter oder Wechselrichter, um die Stromrichtung durch
die Ankerspulen geeignet umzukehren.
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Beim
Gleiten oder Reiben der Bürsten
bzw. Kohlen an den Kommutatorlamellen entstehen Geräusche, die
oftmals als störend
empfunden werden. Physikalisch entspricht das System gebildet aus Bürstenträger und
Bürste,
die gegen den Kommutator vorgespannt wird, einem Einmasseschwinger, dessen
Schwingungsverhalten durch die mechanische Auslegung des Systems
vorgegeben ist. Insbesondere weisen solche Einmasseschwinger ausgeprägte Eigenresonanzen
auf. Erreicht die Drehzahl des Elektromotors eine der Eigenresonanzen
des Schwingungssystems oder eine ihrer Unterharmonischen, so erhöhen Resonanzeffekte
den Geräuschpegel
zusätzlich.
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Zur
Minderung der Geräuschentwicklung sind
aus dem Stand der Technik insbesondere die beiden folgenden Lösungsansätze bekannt:
Gemäß einem
ersten Lösungsansatz
werden die Kohlen bzw. Bürsten
in einem Schacht präzise
geradgeführt,
und zwar exakt in Radialrichtung des Kommutators. In diesem Schacht
werden die Bürsten
bzw. Kohlen mittels Rückstellelementen
gegen den Kommutator vorgespannt. Die Geradführung minimiert tangentiale Ausweichbewegungen
der Kohlen bzw. Bürsten,
die zu Schwingungen der Bürsten
führen.
Gemäß einem anderen
Lösungsansatz,
von dem die vorliegende Erfindung ausgeht, werden die Kohlen bzw.
Bürsten von
einseitig eingespannten Blattfedern an deren freien Ende getragen.
Die mechanische Auslegung des so gebildeten Einmasseschwingers,
insbesondere die Steifigkeit der Blattfeder, die effektive Hebellänge (Abstand
zwischen eingespanntem Ende der Blattfeder und Kohle bzw. Bürste), die
auf den Kommutator ausgeübte
Normalkraft sowie die Masse der Kohlen bzw. Bürsten, wird so gewählt, dass
Eigenresonanzen bzw. deren Unterharmonische in möglichst geringem Umfang mit
dem bestimmungsgemäßen Drehzahlbereich
des Elektromotors überlappen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Elektromotor insbesondere
einen Gleichstrom-Elektrokleinmotor, für Kraftfahrzeuge mit noch geringerer
Geräuschentwicklung
bereitzustellen. Ferner soll ein solcher Elektromotor bereitgestellt werden,
der noch variabler für
einen bestimmungsgemäßen Drehzahlbereich
ausgelegt und auf diesen abgestimmt werden kann. Ferner soll gemäß der vorliegenden
Erfindung eine entsprechende elektrische Antriebseinheit bereitgestellt
werden.
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Diese
und weitere Aufgaben werden gemäß der vorliegenden
Erfindung durch einen Elektromotor mit den Merkmalen nach Anspruch
1 sowie durch eine elektrische Antriebseinheit mit den Merkmalen nach
Anspruch 17 gelöst.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der rückbezogenen
Unteransprüche.
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Die
Erfindung geht somit aus von einem Elektromotor mit einem Gehäuse, mit
einem in das Gehäuse
eingeführten
Rotor, der eine Welle mit einem daran festgelegten Kommutator und
einen Anker aufweist, sowie mit zumindest einem elastischen Bürstenträger, bevorzugt
mit zwei elastischen Bürstenträgern, der
eine Bürste
trägt und
diese gegen den Kommutator vorspannt. Wie vorstehend beschrieben,
weist ein solcher Bürstenträger ein
vorgegebenes Schwingungsverhalten auf. Ein Elektromotor gemäß der Erfindung
zeichnet sich durch eine zusätzliche
Schwingungsdämpfungseinrichtung
aus, die mit dem Bürstenträger gekoppelt
ist, um das Schwingungsverhalten der Bürstenträger zu modifizieren. Ein solcher
Schwingungsdämpfer
wandelt dabei kinetische Energie in Wärmeenergie um, um Schwingungen
des Bürstenträgers und
der von dieser gehaltenen Bürste
weiter zu dämpfen.
Bevorzugt wird die Schwingungsdämpfungseinrichtung
von einem zusätzlichen
Element, das mit dem Bürstenträger gekoppelt
ist oder an diesem ausgebildet ist, gebildet. Gemäß der Erfindung
wird das Schwingungsverhalten der Bürstenträger so modifiziert, dass Eigenresonanzen
oder deren Harmonische oder Subharmonische außerhalb des Bereichs der in
dem Drehzahlbereich des Elektromotors typischen Kommutator-Anregungsfrequenzen
liegen. Somit können
erfindungsgemäß resonante
Effekte weiter gemindert werden.
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Gemäß einer
Ausführungsform
ist der Bürstenträger als
Blattfeder ausgebildet, welche die zugeordnete Bürste gegen den Kommutator vorspannt. Dabei
kann die Blattfeder einseitig eingespannt sein und an ihrem vorderen
Ende die zugeordnete Bürste tragen.
Bei einem solchen Schwingungssystem ist das Schwingungsverhalten
in bekannter Weise insbesondere durch die Steifigkeit der Blattfeder,
die Länge
der Blattfeder und die an der Blattfeder gelagerte Masse (Bürste bzw.
Kohle) vorgegeben. Durch die zusätzliche
Schwingungsdämpfeingseinrichtung wird
dieses Schwingungsverhalten wie vorstehend beschrieben modifiziert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist der Bürstenträger mit
einem gehäusefesten
Abschnitt gekoppelt, um Schwingungen des Bürstenträgers zu dämpfen, die radial auswärts von
dem Kommutator gerichtet sind. Dabei kann die Schwingungsdämpfungseinrichtung
als Reibungsdämpfer
oder hydraulischer Dämpfer
ausgebildet sein.
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Im
Falle eines Reibungsdämpfers
kann ein Reibungselement mit dem Bürstenträger gekoppelt oder an diesem
ausgebildet sein. Dabei reibt das Reibungselement an einem gehäusefesten
Abschnitt, beispielsweise an einer Gehäusewand oder einer mit dieser
starr verbundenen Reibungsfläche.
Durch geeignete Wahl der Reibungskoeffizienten von Reibungselement
und zugeordnetem gehäusefestem Abschnitt
kann das Dämpfungsverhalten
des Reibungsdämpfers
geeignet vorgegeben werden. Dabei wird als weitere Randbedingung
zu berücksichtigen sein,
dass die Reibungskraft bei Anlage des Reibungselements an dem gehäusefesten
Abschnitt kleiner ist als die Vorspannkraft des Bürstenträgers gegen
den Kommutator ist. Durch geeignete Materialkombinationen von Reibungselement
und zugeordnetem gehäusefestem
Abschnitt kann insbesondere der Haftreibungskoeffizient und das
zugeordnete Verhältnis
von Haftreibungskoeffizient zu Gleitreibungskoeffizient geeignet
vorgegeben werden. Als besonders vorteilhaft hat sich die Materialkombination
von Kunststoff und Metall für
den Reibungskontakt herausgestellt, insbesondere unter fertigungstechnischen
Gesichtspunkten. Denn in einem solchen Fall kann der gehäusefeste
Abschnitt einfach an das Motorgehäuse angegossen werden und kann
das Reibungselement mit denselben Bearbeitungstechniken und/oder
aus denselben Materialien wie der Bürstenträger gebildet werden. Dabei
können
die Eigenschaften des Reibungskontakts ferner durch geeignete Wahl
der Oberflächenrauhigkeit
von gehäusefestem
Abschnitt und/oder Reibungselement weiter modifiziert werden.
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Weitere
fertigungstechnische Vorteile lassen sich erzielen, wenn das Reibungselement
einstückig mit
dem Bürstenträger ausgebildet
ist. Beispielsweise kann die Geometrie des Elektromotors so gewählt werden,
dass ein Randbereich des Bürstenträgers, der
als Reibungselement wirkt, unmittelbar an dem gehäusefesten
Abschnitt anliegt. Zur Erzielung eines vorbestimmten Reibungsverhaltens
und damit eines vorbestimmten Dämpfungsverhaltens
kann dabei bevorzugt sein, dass das Reibungselement gegen den gehäusefesten
Abschnitt vorgespannt ist, und zwar mit einer vorbestimmten Normalkraft.
Eine solche Vorspannung kann von dem Bürstenträger selbst aufgebracht werden,
sofern dieser insgesamt gegen den gehäusefesten Abschnitt vorgespannt
ist. Eine solche Vorspannung kann auch durch elastische Eigenschaften
des an dem Gehäuseabschnitt
reibenden Randbereichs des Bürstenträgers unmittelbar vorgegeben
werden. Eine solche Vorspannung kann auch mittels eines gesonderten,
an dem Bürstenträger abgestützten Vorspannelements
vorgegeben werden, welches das Reibungselement gegen den gehäusefesten
Abschnitt vorspannt.
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Dabei
ist das Reibungselement so ausgelegt, dass zumindest eine Komponente
der Reibungskraft Schwingungen der Bürsten bzw. des Bürstenträgers, die
radial auswärts
gerichtet von dem Kommutator weg erfolgen, entgegen gewirkt wird.
Zu diesem Zweck kann der Reibungskontakt zwischen dem Reibungselement
und dem zugeordneten gehäusefesten
Abschnitt insbesondere senkrecht zu einer Längsachse des Bürstenträgers erfolgen.
Mit anderen Worten, das Reibungselement ragt im Wesentlichen senkrecht
von dem Bürstenträger ab,
und zwar entlang einer Richtung, die senkrecht zu einer Längsrichtung
des Bürstenträgers ist.
Ein weiterer Vorteil besteht dann darin, dass gleichzeitig auch
Schwingungen des Bürstenträgers bzw.
der Bürsten
in Längsrichtung
der Motorwelle weiter gedämpft
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist das Reibungselement unmittelbar von einem umgeformten Randbereich
des Bürstenträgers ausgebildet.
Der umgeformte Randbereich ist elastisch oder inelastisch an dem
gehäusefesten
Abschnitt abgestützt.
Besondere fertigungstechnische Vorteile ergeben sich, wenn der umgeformte
Randbereich an den Bürstenträger angeprägt ist,
weil dann übliche
Stanz- und Umformungstechniken in einem Arbeitsgang den Bürstenträger ausbilden
können.
Die Umformung erfolgt dabei so, dass bevorzugt ein möglichst
vollflächiger
Kontakt zwischen dem Reibungselement und dem zugeordneten gehäusefesten
Abschnitt ausgebildet wird. Dementsprechend kann der umgeformte Randbereich
unter einem geeigneten Winkel, der korrespondierend zu der Ausrichtung
des gehäusefesten
Abschnitts relativ zu dem Bürstenträger ist,
abragen, insbesondere im Wesentlichen senkrecht von dem Bürstenträger.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform kann
auch ein punkt- oder linienförmiger
Reibungsbereich zwischen dem Reibungselement und dem zugeordneten
gehäusefesten
Abschnitt ausgebildet sein. Hierzu eignen sich insbesondere konvex
gewölbte
Oberflächen
des Reibungselements, insbesondere des umgeformten Randbereichs,
und/oder des zugeordneten gehäusefesten
Abschnittes. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist dabei der umgeformte Randbereich konvex zu dem gehäusefesten
Abschnitt hin gewölbt,
wobei der gehäusefeste Abschnitt
eine Ebene aufspannt. Der Krümmungsradius
des umgeformten Randbereichs kann dabei so gewählt werden, dass der Randbereich
elastisch an dem gehäusefesten
Abschnitt abgestützt
ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
wird das Reibungselement unmittelbar von der Bürste ausgebildet, so dass die
Bürste
nicht nur an den Kommutatorlamellen sondern auch an dem gehäusefesten
Abschnitt anliegt. Zu diesem Zweck kann eine Seitenwand der Bürste im
Wesentlichen vollflächig an
dem gehäusefesten
Abschnitt anliegen. Oder an einer Seitenwand der Bürste kann
ein Vorsprung ausgebildet sein, der einstückig mit der Bürste ausgebildet
ist, um an dem gehäusefesten
Abschnitt anzuliegen.
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Dabei
kann die Bürste
gegen den gehäusefesten
Abschnitt vorgespannt sein. Dies kann durch geeignete Vorspannung
des Bürstenträgers gegen den
gehäusefesten
Abschnitt oder durch elastisches Vorspannen der Bürste relativ
zu dem Bürstenträger gegen
den gehäusefesten
Abschnitt bewerkstelligt werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die Schwingungsdämpfungseinrichtung
als dynamischer Dämpfer,
insbesondere Schwingungstilger, ausgebildet. Vergleichbare Schwingungstilger
sind von der Dämpfung
von Aufbau- und Radschwingungen bei Lenkungssystemen im Kraftfahrzeugbau
bekannt, worauf zu Offenbarungszwecken weiter verwiesen sei. Der
dynamische Dämpfer
kann dabei so ausgelegt sein, dass außerphasige Gegenschwingungen
bzw. Schwingungen bei Unterharmonischen der Resonanzfrequenz des
Bürstenträgers erzeugt werden,
um so Schwingungen zu dämpfen
und resonanten Effekten entgegenzuwirken.
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Besonders
effizient wirkt ein solcher dynamischer Dämpfer dann, wenn dieser an
dem freien Ende des Bürstenträgers, insbesondere
einer einseitig eingespannten Blattfeder, gelagert ist bzw. mit
diesem verbunden ist. Dabei kann der dynamische Dämpfer eine
Gegenmasse tragen, deren Gewicht abgestimmt ist auf das Gewicht
der Bürsten
und der Vorspannkraft der Bürstenträger gegen
den Kommutator. Bekanntermaßen
lassen sich außerphasige Gegenschwingungen
insbesondere durch elastische Aufhängung des Trägers an
dem Bürstenträger oder durch
Ausbildung des Trägers
als elastisches Element bewerkstelligen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
ist die Schwingungsdämpfungseinrichtung
als hydraulischer Dämpfer
ausgebildet, um Schwingungen des Bürstenträgers bzw. der Bürsten zu
dämpfen.
Ein solcher hydraulischer Dämpfer
kann einen mit dem Bürstenträger verbundenen
Dämpferkolben
aufweisen, der in einen Dämpfertopf
eintaucht. Dieser Dämpfertopf
kann an einem gehäusefesten
Abschnitt, beispielsweise an einer Motorgehäusewand, angebracht sein. Zur
Erzielung geeigneter Dämpfungseigenschaften
kann in dem Dämpfertopf
ein Elastomer, das von dem Dämpferkolben
druckbeaufschlagt wird, oder ein Fluid aufgenommen sein, in welches
ein vorderes Ende des Dämpferkolbens
eintaucht.
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Nachfolgend
wird die Erfindung in beispielhafter Weise unter Bezugnahme auf
die beigefügten Zeichnungen
beschrieben werden, aus denen sich weitere Merkmale, Vorteile und
zu lösende
Aufgeben ergeben werden, und worin:
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1 in
einer schematischen Perspektivansicht die Anordnung eines Elektromotors
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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2 den
Elektromotor gemäß der 1 eingebaut
in das Gehäuse
einer elektrischen Antriebseinheit darstellt;
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3 in
einer schematischen Perspektivansicht die Auslegung eines Elektromotors
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt;
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4 den
Elektromotor gemäß der 3 eingebaut
in das Gehäuse
einer elektrischen Antriebseinheit darstellt;
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5a–5e in
schematischen Schnittansichten oder Draufsichten weitere Ausführungsformen
von Schwingungsdämpfungseinrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung darstellen;
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5f in
einer schematischen Perspektivansicht eine weitere Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung darstellt, bei der eine Seitenwand einer Bürste unmittelbar
an einer Reibungsfläche
anliegt; und
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6 in
einer schematischen Seitenansicht einen Elektromotor gemäß einer
dritten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einem hydraulischen Dämpfer darstellt.
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In
den Figuren bezeichnen identische Bezugszeichen identische oder
im Wesentlichen gleichwirkende Elemente oder Elementgruppen.
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Gemäß der 1 sitzt
auf der beweglichen Motorwelle 1 ein Ankerkern 2,
auf dessen Außenumfangsoberfläche mehrere
Kommutatorlamellen 4 regelmäßig und beabstandet zueinander
angeordnet sind. Die von der Stirnseite des Ankerkerns 2 abragenden
Anschlusszungen 3 dienen der Kontaktierung der Ankerwicklungen.
Gemäß der 1 sind
an dem Träger 11 zwei
als Blattfedern ausgebildete Bürstenträger 6 befestigt,
die abgewinkelt ausgebildet sind, mit einem schräg von dem Träger abragenden
hinteren Ende 7 und mit einem Abschnitt (in der 1 mit
dem Bezugszeichen 6 bezeichnet), der einem entsprechend
ausgebildeten Abschnitt 6 diametral gegenüberliegt,
parallel zu diesem verläuft
und jeweils eine Bürste,
Kohle oder ein Graphitteil (nachfolgend als Bürste 5 bezeichnet)
trägt.
Die Bürste 5 ist
an dem vorderen, freien Ende des Bürstenträgers 6 in bekannter
Weise starr mit diesem verbunden. Gemäß der 1 liegen
die beiden Bürsten 5 einander
diametral gegenüber,
in Anlage zu Kommentatorlamellen 4 auf dem Außenumfang
des Ankerkerns 2. Die Bürstenträger 6 sind
somit als an ihrem hinteren Ende 7 einseitig eingespannte
Blattfedern ausgebildet, welche die Bürsten 5 mit einer
Federkraft, die im Wesentlichen radial einwärts zu der Drehmitte der Motorwelle 1 gerichtet
ist, gegen den Kommutator 4 vorspannt. Ein jeweiliger Bürstenträger 6 entspricht physikalisch
einem Einmassenschwinger mit einem vorgegebenen Schwingungsverhalten,
das insbesondere von der Steifigkeit bzw. Federkraft der Blattfeder,
von der effektiven Federlänge
und von der Masse der Bürsten 5 abhängt. Die
beiden seitlich an dem Bürstenträger 6 angeprägten Vorsprünge 8 dienen
einer weiteren Versteifung des Bürstenträgers 6, wirken
jedoch nicht als Schwingungsdämpfungseinrichtung
im Sinne der vorliegenden Anmeldung.
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Im
Betrieb des Elektromotors gleiten die Bürsten 5 auf den Kommutatorlamellen 4 und
werden dabei zu Schwingungen angeregt. Diese Schwingungen erfolgen
einerseits im Wesentlichen radial auswärts gerichtet, das heißt weg von
der Kommutatorlamelle 4, und andererseits, zu einem geringeren
Anteil, durchaus auch in Axialrichtung der Motorwelle 1. Solche
Schwingungen können
zu einer unerwünschten
Geräuschentwicklung
des Elektromotors führen.
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Gemäß der ersten
Ausführungsform
ist an dem vorderen freien Ende des Bürstenträgers 6 ein zusätzliches
Reibungselement 9 vorgesehen, das an der gegenüberliegenden
gehäusefesten
Reibungsfläche 10 anliegt.
Durch die Anlage bewirkte Haftreibungs- oder Gleitreibungskräfte bewirken
eine zusätzliche
Dämpfung
von Schwingungen des Bürstenträgers 6 bzw.
der von diesem getragenen Bürsten 5. Das
zusätzliche
Reibungselement 9 ist mit dem Bürstenträger 6 starr oder im
Wesentlichen starr gekoppelt oder an diesem ausgebildet. Gemäß der 1 ist
das zusätzliche
Reibungselement 9 einstückig
mit dem Bürstenträger 6 ausgebildet,
und zwar durch Abbiegen des vorderen freien Endes des Bürstenträgers 6.
Weil der Bürstenträger 6 aus
einem Blattfedermaterial gebildet ist, wird somit gleichzeitig das zusätzliche
Reibungselement 9 elastisch an der Reibungsfläche 10 abgestützt. Selbstverständlich kann das
zusätzliche
Reibungselement 9 auch als separates Bauteil ausgebildet
sein, das starr mit dem vorderen freien Ende des Bürstenträgers 6 verbunden
ist.
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Die
schematisch mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete Reibungsfläche ist
gehäusefest
und kann von einer Gehäusewand
des Motorgehäuses, einer
Antriebseinheit oder von einem mit diesem starr verbundenen Element
gebildet sein. Die Reibungsfläche 10 besteht
bevorzugt aus einem elektrisch isolierenden Material. Reibungsfläche 10 und
zusätzliches
Reibungselement 9 sind im Wesentlichen parallel zueinander
ausgerichtet, um einen möglichst
vollflächigen
Kontakt zu ermöglichen.
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Bei
dem Schwingungssystem gemäß der 1 sind
die Bürstenträger 6 an
dem hinteren freien Ende 7 fest eingespannt, so dass das
vordere freie Ende des Bürstenträgers 6 bei radial
auswärts
gerichteten Schwingungen einem Kreisbogen folgt, mit einem Radius,
der dem effektiven Abstand zwischen dem hinteren Ende 7 und
dem vorderen freien Ende des Bürstenträgers 6 entspricht.
Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
kann die Reibungsfläche 10 in Entsprechung
zu diesem Radius geringfügig
konkav gewölbt
ausgebildet sein und/oder kann auch die Oberfläche des zusätzlichen Reibungselements 9 in Entsprechung
zu diesem Radius geringfügig
konvex gewölbt
ausgebildet sein.
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Die 2 zeigt
schematisch den Einbau des Elektromotors gemäß der 1 in eine
elektrische Antriebseinheit 20, die bei dem Ausführungsbeispiel als
Antrieb für
einen Seilfensterheber oder einen Armfensterheber ausgebildet ist.
Die Antriebseinheit 20 weist einen Getriebe-Gehäuseabschnitt 22 zur Übertragung
der Antriebskraft auf nachgeordnete angetriebene Elemente und einen
Motor-Gehäuseabschnitt 21 zur
Aufnahme des Elektromotors auf. Gemäß der 2 weist
der Motor-Gehäuseabschnitt 21 eine
Motor-Einführöffnung 23 auf,
in welche die Motorwelle 1 eingeschoben werden kann. Der
seitlich angeordnete Träger 11 kann
von einer Gehäusewand
oder von einer seitlich in den Motor-Gehäuseabschnitt 21 einschiebbaren
Einschubelektronik ausgebildet werden und ist gehäusefest.
Die Befestigungsbereiche 24 dienen der Befestigung des
Polrohrs des Elektromotors.
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Die 3 und 4 zeigen
eine weitere Ausführungsform
eines Elektromotors. Gemäß der 3 ist
an einer Längsseite
des Bürstenträgers 6, nahe
der Bürste 5,
ein zusätzliches
Reibungselement 9 vorgesehen, das im Wesentlichem senkrecht
von dem Bürstenträger 6 abragt
und einstückig
mit dem Bürstenträger 6 ausgebildet
ist oder im Wesentlichen starr mit diesem verbunden ist. Die nur
schematisch dargestellte Reibungsfläche 10 ist gehäusefest,
wobei sich der Anlagebereich von Reibungselement 9 und
Reibungsfläche 10 anders
als gemäß den 1 und 2 nicht
axial bzw. parallel zu der Motorwelle 1, sondern transversal
zu der Motorwelle 1 erstreckt. Bevorzugt ist das zusätzliche
Reibungselement 9 elastisch an der Reibungsfläche 10 abgestützt.
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Wie
den 1 bis 4 ohne weiteres entnommen werden
kann, wird der Bürstenträger 6 bevorzugt
in Stand- und Biegetechnik aus einem Blattfedermaterial hergestellt.
Zunächst
wird die Abwicklung des Bürstenträgers 6 ausgestanzt,
anschließend
werden die seitlichen Vorsprünge 8 (vgl. 1) und
das zusätzliche
Reibungselement 9 durch Umformen geeignet ausgebildet,
beispielsweise abgebogen. Mit der Position des zusätzlichen
Reibungselements 9 in Längsrichtung
des Bürstenträgers 6 steht
gemäß der zweiten
Ausführungsform
ein weiterer Parameter zur Verfügung,
um das Schwingungsverhalten des Bürstenträgers geeignet zu modifizieren.
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Die 4 zeigt
den Einbau des Elektromotors gemäß der 3 in
ein Getriebegehäuse 20 eines
elektrischen Seil- oder Bowdenfensterhebers. Gemäß der 4 ist in
dem Getriebe- Gehäuseabschnitt 22 eine
Aufnahme 29 zum Aufnehmen eines Schneckenrads und/oder
einer Seiltrommel in der bekannten Weise ausgebildet. In der Mitte
der Aufnahme 29 ragt eine Achse 28 senkrecht ab,
an welcher das Schneckenrad und/oder die Seiltrommel (nicht gezeigt)
gelagert ist.
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Anhand
der 5a bis 5e sollen
nachfolgend weitere Modifikationen eines erfindungsgemäßen Elektromotors
mit einem zusätzlichen
Reibungsdämpfer
erläutert
werden. Gemäß der 5a ist
der Seitenrand des Bürstenträgers 6 im
Wesentlichen konvex auswärts
gewölbt,
so dass grundsätzlich
auch ein punkt- bzw. linienförmiger
Reibungsbereich 15 zwischen dem zusätzlichen Reibungselement 9 und
der zugeordneten gehäusefesten
Reibungsfläche 10 ausgebildet
werden kann. Die 5b zeigt die zweite Ausführungsform
gemäß der 3 in
einem schematischen Querschnitt. Das zusätzliche Reibungselement 9 ragt
senkrecht von dem Bürstenträger 6 ab
und liegt vollflächig
an der zugeordneten Reibungsfläche 10 an.
Mit dem Abstand zwischen dem Reibungselement 9 und dem
linken Rand der Bürste 5 steht
ein weiterer Parameter zur Verfügung,
der geeignet gewählt
werden kann. Grundsätzlich
kann dieser Abstand auch verschwindend sein oder kann die linke
Seitenwand der Bürste 5 auch
unmittelbar an der gehäusefesten
Reibungsfläche 10 anliegen
(vgl. 5e unten).
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Die 5c zeigt
in einer Draufsicht eine weitere Modifikation der zweiten Ausführungsform
gemäß der 3.
Gemäß der 5c ist
der Bürstenträger 6 in
Draufsicht L-förmig
ausgebildet, wobei das zusätzliche
Reibungselement 9 senkrecht von dem vom vorderen freien
Ende des Bürstenträgers 6 abragenden
Schenkel abragt und vollflächig
an der Reibungsfläche 10 anliegt.
Der Bürstenträger 6 kann, wie
auch sämtliche
anderen Ausführungsformen
der Erfindung, in Längsrichtung
der Motorwelle gegen die Reibungsfläche 10 vorgespannt
sein.
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Die 5d zeigt
eine weitere Modifikation des Bürstenträgers gemäß der 5c,
wobei an dem vorderen freien Ende des Bürstenträgers 6 ein verbreiteter
Abschnitt ausgebildet ist, wo die Bürste 5 abgestützt ist
und ein seitlicher Rand 8 an der gehäusefesten Reibungsfläche 10 anliegt
und reibt.
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Die 5e zeigt
eine weitere Modifikation, bei der eine Seitenwand der Bürste 5 unmittelbar
an der Reibungsfläche 10 anliegt.
Zu diesem Zweck weist die Bürste 5 einen
seitlichen Fortsatz 18 auf, dessen Seitenwand 19 parallel
zu der Reibungsfläche 10 verläuft und
an dieser anliegt. Die Seitenwand 19 steht von der Rückseite
des Bürstenträgers 6 vor, so
dass gewährleistet
ist, dass nicht der seitliche Rand des Bürstenträgers 6 versehentlich
an der Reibungsfläche 10 anliegt.
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Die 5f zeigt
in einer schematischen Draufsicht einen Bürstenträger gemäß einer weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung, die einen dynamischen Dämpfer in
der Art eines bekannten Schwingungstilgers aufweist. Der Schwingungstilger
wird von einem blattförmigen
Träger 16 und
einer von diesem gehaltenen Masse 17 ausgebildet und ist
bei dem Ausführungsbeispiel
an dem vorderen freien Ende des Bürstenträgers 6 befestigt,
wenngleich beliebige andere geeignete Befestigungsbereiche grundsätzlich auch
möglich
sind. Der Schwingungstilger ist ausgelegt, um in dem im Wesentlichen durch
den Drehzahlbereich des Elektromotors vorgegebenen Bereich von Anregungsfrequenzen
gegenphasig zu dem Bürstenträger 6 zu
schwingen, um Schwingungen des Bürstenträgers 6 zu
dämpfen
und resonanten Effekten weitestmöglich
entgegenzuwirken. Das Schwingungsverhalten des Schwingungstilgers
ist im Wesentlichen durch die Eigensteifigkeit des Trägers 16,
durch die Masse und den Masseschwerpunkt des Massekörpers 17 und
durch die geometrische Auslegung des Schwingungstilgers vorgegeben
und kann in der bekannten Weise auf das Schwingungsverhalten des
Bürstenträgers 6 abgestimmt
werden. Der Träger 16 kann
aus einem elastischen Material gebildet sein, beispielsweise aus
einem Kunststoff mit einer im Vergleich zu dem Material des Bürstenträgers 6 vergleichsweise
geringen Eigensteifigkeit, so dass die Schwingung des Massekörpers 17 verzögert und
somit gegenphasig erfolgt. Gemäß einer
weiteren Ausführungsform
kann auch an dem Verbindungsbereich zwischen Träger 16 und Bürstenträger 6 ein
elastomeres Element eingespannt sein, das zu einem vergleichbaren
Schwingungsverhalten des Schwingungstilgers führt.
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Die 6 zeigt
in einer schematischen Seitenansicht einen Elektromotor gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einem hydraulischen Schwingungsdämpfer. Dieser wird
gemäß der 6 gebildet
von einem zylindrischen Dämpferstempel 31,
der in einen Dämpfertopf 33 eintaucht.
Das untere Ende des Dampfertopfs 33 ist starr mit einem
gehäusefesten
Montagebereich 35 verbunden, beispielsweise mit einer Gehäusewand der
elektrischen Antriebseinheit oder mit dem Träger 11 (vgl. 2).
In dem Dämpfertopf 33 ist
ein Dämpfungsmedium 32 aufgenommen.
Das Dämpfungsmedium 32 kann
ein Elastomer sein. Das Dämpfungsmedium 32 kann
auch ein Fluid, insbesondere eine hydraulische Flüssigkeit,
sein, die fluiddicht in dem Dämpfertopf 33 aufgenommen
ist. Zu diesem Zweck ist an dem vorderen Ende des Dämpfertopfs 33 eine umlaufende
Dichtung 34 ausgebildet.
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Gemäß der 6 sitzt
der Dämpferstempel 31 auf
einem seitlichen Rand des Bürstenträgers 6. Selbstverständlich kann
der Dämpferstempel 31 auch
in der anhand der 1 beschriebenen Art an dem vorderen
freien Ende des Bürstenträgers 6 sitzen.
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- 1
- Welle
- 2
- Ankerkern
- 3
- Anschlusszungen
- 4
- Kommutator
- 5
- Bürste
- 6
- Bürstenträger
- 7
- Hinteres
Ende des Bürstenträgers 6
- 8
- Seitlicher
Vorsprung
- 9
- Zusätzliches
Reibungselement
- 10
- Reibungsfläche
- 11
- Träger/Einschubelektronik
- 15
- punkt-
oder linienförmiger
Reibungsbereich
- 16
- Träger/Schwingungstilger
- 17
- Masse
- 18
- Seitlicher
Fortsatz der Bürste 5
- 19
- Reibungsfläche der
Bürste 5
- 20
- Elektrische
Antriebseinheit
- 21
- Motor-Gehäuseabschnitt
- 22
- Getriebe-Gehäuseabschnitt
- 23
- Motor-Einführöffnung
- 24
- Befestigungsbereiche
- 25
- Lager
- 26
- Vorderes
Ende der Welle 1
- 27
- Zahnradaufnahme
- 28
- Achse
- 29
- Aufnahme
für Schneckenrad/Seiltrommel
- 30
- Seitlicher
Fortsatz
- 31
- Dämpferstempel
- 32
- Dämpfungsmedium
- 33
- Dämpfertopf
- 34
- Dichtung
- 35
- Montagebereich