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Die
Erfindung betrifft eine Leuchte mit Explosions-Schutz, mit einem
zumindest einseitig eine Öffnung
aufweisenden Hohlkörper
zur Aufnahme für
ein oder mehrere Leuchtmittel und mit einer insbesondere hülsenförmigen Abdeckung,
welche auf der Hohlkörper-Öftnung angeordnet ist, wobei
die Abdeckung mindestens zwei Öffnungen
aufweist, nämlich
eine zur Hohlkörper-Öffnung korrespondierende
erste Abdeckungs-Öffnung
und eine von einem Deckel verschlossene zweite Abdeckungs-Öffnung,
und wobei ein Sicherungsmittel gegen ein schnelles Lösen des Deckels
vorgesehen ist.
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Leuchten
mit der Kennung "Ex" sind zur Verwendung
in explosionsgefährdeter
Umgebung vorgesehen und kommen beispielsweise auf Bohrplattformen
oder Gastankern zum Einsatz. Bei einer Explosion im Inneren der
Leuchte dürfen
keine Explosionsfunken nach außen
austreten. Als Hohlkörper
kann eine Röhre
vorgesehen sein, die an beiden Enden durch geeignete Mittel bzw.
Abdeckungen verschlossen ist. Mindestens an einem Ende ist die Abdeckung mit
Deckel vorgesehen. Diese Teile sind so konstruiert, dass bei einer
Explosion ein Austritt von Explosionsfunken verhindert wird. Die
Konstruktion des Übergangs
zwischen dem Hohlkörper
und der jeweiligen Abdeckung an zumindest einem Ende ist für die Druckfestigkeit
der Leuchte von großer
Bedeutung. Analog gilt dies für
die Verbindung zwischen Abdeckung und Deckel. Der Deckel ist gegen
unbeabsichtigtes Öffnen
zu sichern.
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Im
vorliegenden Fall sind insbesondere Leuchten mit druckfester Kapselung
nach den europäischen
Normen EN 50014/50018 – Leuchten
der Art "E Ex d" – und vorzugsweise in Verbindung
mit der Verwendung "II
B" und der Schutzart
IP54 oder IP67 angesprochen, siehe auch
EP 1 253 375 A2 . Im Inneren
der Leuchte ist vorzugsweise eine Leuchtstofflampe vorgesehen, z.
B. eine Lampe mit 18 Watt und für
230 Volt/50 Herz. Im Inneren der Leuchte sind außerdem Haltemittel, Zuleitungen,
ein Vorschaltgerät
und Kondensatoren angeordnet.
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Zur
Sicherung des Deckels an der Abdeckung ist die erfindungsgemäße Leuchte
dadurch gekennzeichnet, dass ein längliches Sicherungsmittel vorgesehen
ist, welches mit einem ersten Teil seiner Länge in die Abdeckung und mit
einem zweiten Teil seiner Länge
in den Deckel eingesetzt ist. Dabei ist das Sicherungsmittel so
ausgerichtet, dass eine Bewegung des Deckels von der Abdeckung weg
(ein Abheben des Deckels) durch das eingesetzte Sicherungsmittel
erschwert oder verhindert wird. Vorzugsweise ist der Deckel mit
einem Gewinde drehbar in bzw. an der Abdeckung gehalten, so dass
zum Lösen des
Deckels eine Drehbewegung erforderlich ist. Dabei bewegt sich der
Deckel automatisch entsprechend der Steigung des Gewindes von der
Abdeckung weg. Das Sicherungsmittel erschwert oder verhindert je
nach Einsatzort und Ausrichtung die Drehbewegung und/oder die genannte
andere Bewegung, welche vorzugsweise in Bezug auf den Hohlkörper und
das Deckelgewinde axial gerichtet ist.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass der Deckel
eine sich in Umfangsrichtung erstreckende Nut aufweist, und dass
die Abdeckung mit einer zur Nut korrespondierenden Bohrung versehen
ist, oder umgekehrt, wobei das Sicherungsmittel in einer Verriegelungsposition zumindest
teilweise in der Nut und zumindest teilweise in der Bohrung sitzt.
Die Nut zur Aufnahme des Sicherungsmittels erstreckt sich über einen
Vollkreis (endlos) oder nur über
einen Teil desselben. Im letztgenannten Fall ergibt sich automatisch
am Ende der Nut eine Verriegelung gegen eine Deckeldrehung. Auch
eine vollständig
umlaufende Nut wirkt mit dem Sicherungsmittel zusammen durch geeignete
Hinterschneidungen der Nutwandungen. Diese sind so ausgerichtet,
dass die Bewegung des Deckels von der Abdeckung weg erschwert wird,
beispielsweise wie oben erwähnt
die axiale Deckelbewegung beim Herausdrehen des Deckels aus der
Abdeckung.
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Vorteilhafterweise
ist das Sicherungsmittel unter einem spitzen oder stumpfen Winkel
zu einer Leuchten-Längsachse
bzw. Deckelgewinde-Längsachse
gerichtet, vorzugsweise in einer gemeinsamen Ebene mit der Längsachse.
Bevorzugt ist eine Ausführung,
bei der die Leuchten-Längsachse
mit der Deckelgewinde-Längsachse
fluchtet. Durch die abge winkelte Anordnung des länglichen Sicherungsmittels
ergibt sich eine besonders gute Sicherung des Deckels an oder in
der Abdeckung. Insbesondere gilt dies in Verbindung mit einer Nut
zur Aufnahme des Sicherungsmittels, wobei die Nut ebenfalls unter
einem Winkel zur Längsachse
ausgerichtet ist. Eine umlaufende Nut bzw. deren Wandungen spannt
dann durch ihre abgewinkelte Ausrichtung einen Trichter oder einen
Kegel auf.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung handelt es sich bei dem Sicherungsmittel
um eine Madenschraube. Diese weist vorzugsweise einen Inbus-Kopf
auf. Während
der Deckel ohne Sicherungsmittel durch einfaches Abdrehen lösbar ist,
erfordert die Deaktivierung des Sicherungsmittels ein Spezialwerkzeug,
nämlich
einen Inbus-Schlüssel.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist das Sicherungsmittel vorzugsweise
nur am Außenumfang
der Abdeckung zugänglich.
Das Sicherungsmittel ist vorzugsweise vom Deckel weggerichtet und/oder
unter einem Winkel in den Außenumfang
der Abdeckung eingesetzt. Somit ergibt sich schon aus der Richtung
des Zugangs zum Sicherungsmittel ein zusätzlicher Schritt für den Benutzer und
damit eine größere Sicherheit
gegen unbedachtes Handeln.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung sind Deckel und Abdeckung
durch ein insbesondere elektrisches Kabel miteinander verbunden. Vorzugsweise
sind Deckel und Abdeckung aus Metall gefertigt. Das elektrische
Kabel verhindert einen Potentialunterschied. Durch das Kabel ist
außerdem der
Deckel an der Abdeckung gesichert. Vorzugsweise ist das Kabel außen an der
Abdeckung und am Deckel mit Schrauben und Kabelschuhen befestigt.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung weist die Abdeckung einen
Anschluss für
das Kabel auf, welcher so positioniert ist, dass das Kabel über das
Sicherungsmittel geführt
ist, insbesondere über
die Inbus-Madenschraube. Zum einen kann der Benutzer anhand des
Kabels die Position des Sicherungsmittels erfasten. Zum anderen
muss das Kabel zur Seite gedrückt
werden, um Zugang zum Sicherungsmittel zu bekommen.
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Vorteilhafterweise
ist das Sicherungsmittel außerhalb,
insbesondere radial außerhalb
eines zwischen Deckel und Abdeckung vorgesehenen Dichtmittels angeordnet.
Das Sicherungsmittel kann dabei selbst ohne dichtende Funktion ausgebildet
sein.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung weist der Deckel ein Außengewinde
auf, welches in ein Innengewinde der Abdeckung eingesetzt ist. Außerdem weisen
Abdeckung und Deckel im Wesentlichen radial gerichtete Anlageflächen auf,
welche bei eingeschraubtem Deckel insbesondere aneinander anliegen.
Dadurch wird eine möglichst
innige und dichte Verbindung zwischen Deckel und Abdeckung erzielt.
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Vorteilhafterweise
ist als Dichtmittel im Bereich eines Winkels zwischen Außengewinde
des Deckels und dessen Anlagefläche
eine umlaufende Dichtung vorgesehen, insbesondere ein Dichtring.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung weist die Abdeckung im Bereich
des Übergangs zwischen
Innengewinde und Anlagefläche
eine Abschrägung
auf, zur Bildung eines Dichtungskanals mit dreieckigem, rechtwinkligen
(gleichschenkligen) Querschnitt. Dabei werden zwei Seiten des dreieckigen
Querschnitts durch den Deckel gebildet, nämlich durch den Winkel zwischen
Außengewinde
und Anlagefläche.
Die umlaufende Dichtung bzw. der Dichtring ist relativ zum Querschnitt
des Dichtungskanals so dimensioniert, dass er bei vollständig angezogenem
bzw. in die Abdeckung eingesetztem Deckel verformt ist und den Dichtungskanal
fast vollständig
ausfüllt.
Anlageflächen
von Deckel und Abdeckung liegend dabei aneinander.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist im Hohlkörper ein
Montageblech zur Aufnahme insbesondere elektrischer Bauteile angeordnet. Dabei
erstreckt sich das Montageblech bis an den Deckel heran und ist
am Deckel abgewinkelt unter Bildung einer quer zur Längsachse
der Leuchte gerichteten Stirnwand. Außerdem weist der Deckel einen
axial gerichteten Vorsprung auf, welcher in eine korrespondierende
Ausnehmung in der Stirnwand tritt. Vorsprung des Deckels und Ausnehmung
der Stirnwand sind aufeinander abgestimmt bzw. passen gerade ineinander,
so dass sich möglichst
wenig Spiel ergibt bzw. ein spielfreier Halt gegeben ist.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung weist der Deckel am Vorsprung
einen zurückversetzten
Absatz mit einer an den Absatz radial anschließenden, in Axialrichtung offenen
Nut auf. Außerdem
liegt die Stirnwand teilweise am Absatz an und teilweise axial vor
der Nut. Absatz und Nut erstrecken sich insbesondere umlaufend am
Deckel. Durch die beschriebene Gestaltung liegt der Übergang
der Stirnwand zum angrenzenden axial gerichteten Teil des Montageblechs
vor der Nut, so dass die Stirnwand beim Einsetzen des Deckels leicht
(federnd) nachgeben kann und bei entsprechenden Abmessungen des
Montageblechs dieses spielfrei durch den Deckel fixiert ist.
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Nach
einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abdeckung
um ihre erste Abdeckungs-Öffnung
herum eine umlaufende Nut aufweist, in die ein freier umlaufender
Rand einer umlaufenden Hohlkörper-Wandung
eingesetzt ist. Dabei weist die umlaufende Nut Außenwand,
Innenwand und Bodenfläche
auf. Vorteilhafterweise ist der freie Rand des Hohlkörpers mit
Vergussmasse in die Nut eingesetzt, wobei zwischen Hohlkörper-Wandung
und Nut-Außenwand
ein größerer Abstand
besteht als zwischen Hohlkörper-Wandung
und Nut-Innenwand. Vorzugsweise verlaufen Außenwand und Innenwand der Nut
zueinander parallel und quer zur Bodenfläche. Eine Stirnfläche des
umlaufenden Randes kommt dann an der Bodenfläche der Nut zur Anlage. Durch
die beschriebenen Abmessungen sind im Bereich zwischen Hohlkörper-Wandung
und Nut-Außenwand
etwa 50 bis 100% mehr Vergussmasse vorhanden als zwischen Hohlkörper-Wandung und Nut-Innenwand.
Dies ermöglicht
eine elastische und gleichwohl präzise Lagerung des Hohlkörpers in
der Nut der Abdeckung.
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Sämtliche
Merkmale sind in Kombination miteinander oder allein für sich bzw.
in Verbindung mit dem Oberbegriff des Anspruchs 1 beansprucht. Insbesondere
gilt dies für
die Anordnung des länglichen
Sicherungsmittels, das Kabel zur Verbindung von Deckel und Abdeckung,
die umlaufende Dichtung zwischen Abdeckung und Deckel, die Halterung des
Monatageblechs am Deckel und die spezielle Anordnung des Hohlkörpers in
der Nut der Abdeckung.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung im Übrigen und
aus den Ansprüchen.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
auseinander gezogene Darstellung einer erfindungsgemäßen Leuchte,
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2 ein
Ende der erfindungsgemäßen Leuchte,
mit Abdeckung und Deckel,
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3 das
Ende der Leuchte gemäß 2, jedoch
aus einem etwas anderen Blickwinkel und ohne Deckel,
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4 das
Ende der Leuchte gemäß 2, jedoch
im Längsschnitt,
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5 das
Ende der Leuchte gemäß 2, jedoch
aus einem etwas anderen Blickwinkel und mit von der Abdeckung abgehobenem
Deckel,
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6 das
Ende der Leuchte gemäß 2, jedoch
in der Unteransicht.
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Bei
der in den Fig. gezeigten erfindungsgemäßen Leuchte 10 handelt
es sich um eine E Ex d-Langfeldleuchte entsprechend den EN-Normen 50014
und 50018 sowie 50019. In einem röhrenförmigen Hohlkörper 11 – einem
klar-transparenten Polycarbonatzylinder – ist ein Montageblech 12 mit
Vorschaltgerät 13,
Kondensator 14, elektrischen Klemmen 15, Lampenfassungen 16, 17 und
stabförmiger Leuchtstofflampe 18 untergebracht.
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Der
Hohlkörper 11 ist
von zwei Abdeckungen 19, 20 verschlossen, welche
aus Metall, insbesondere aus Aluminiumdruckguss gefertigt sind.
Die Abdeckungen 19, 20 sind außerhalb des Hohlkörpers 11 durch
zwei einander gegenüberliegende
Zugstangen 21 miteinander verbunden. Hierzu weisen die
Abdeckungen 19, 20 an ihrem Außenumfang je zwei Augen 22 bzw. 23 auf.
Die Zugstangen 21 sind in die Augen 23 der Abdeckung 20 eingeschraubt,
eingeklebt oder auf andere Weise gesichert und werden in den Augen 22 der
Abdeckung 19 durch Muttern 24 gehalten und gespannt.
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Die
Abdeckung 19 verschließt
den Hohlkörper 11 an
dem zugehörigen
Ende desselben vollständig.
Demgegenüber
ist die Abdeckung 20 hülsenförmig ausgebildet,
mit einer dem Hohlkörper 11 zugewandten Öffnung 25 und
einer hierzu gegenüberliegenden,
von einem Deckel 26 verschlossenen Öffnung 27. Der Deckel 26 ist
aus Metall, insbesondere aus Aluminiumdruckguss hergestellt.
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Die
Abdeckungen 19, 20 weisen an ihrem Außenumfang – etwa mittig
zwischen den Augen 22 bzw. 23 je ein Auge 28, 29 zur
Befestigung eines Winkels 30 (der klappbar sein kann) für die Anordnung
der Leuchte 10 an einer Gebäude- oder Schiffswand, einem
Träger
oder dergleichen auf.
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Der
Deckel 26 ist in besonderer Weise ausgebildet und an der
Abdeckung 20 gesichert. Hierzu weist der Deckel 26 einen
umlaufenden Kragen 31 mit einer relativ zu einer Leuchten-Längsachse 32 radial
gerichteten Anlagefläche 33,
die an einer korrespondierenden Anlagefläche 34 der Abdeckung 20 anliegt.
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Der
Deckel 26 ist mit einem Außengewinde 35 versehen,
welches in ein korrespondierendes Innengewinde 36 der Abdeckung 20 eingesetzt
ist.
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Am
Außenumfang
der Abdeckung 20 ist als Sicherungsmittel eine Inbus-Madenschraube 37 eingeschraubt.
Eine entsprechende Bohrung 38 in der Abdeckung 20 verläuft unter
einem spitzen Winkel zur Längsachse 32 vom
Außenumfang
der Abdeckung 20 durch die Anlagefläche 34 hindurch. Die schräggerichtete
Bohrung 38 ist dabei in zwei Abschnitte unterteilt, einen
ersten und an den Außenumfang
angrenzenden Abschnitt 39a sowie einen zweiten und an die
Anlagefläche 34 angrenzenden Abschnitt 39b,
welcher mit einem Gewinde für
die Madenschraube 37 versehen ist. Der Abschnitt 39b weist
unter Bildung eines Absatzes 40 einen kleineren Außendurchmesser
auf als der erste Abschnitt 39a der Bohrung 38.
Bei korrespondierender Gestaltung der Madenschraube 37 ist
diese nur gerade soweit in die Abdeckung 20 eindrehbar,
bis ein korrespondierender Absatz (der Madenschraube) am Absatz 40 anliegt,
wie auch in 4 gezeigt ist.
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Die
Madenschraube 37 ragt mit einem kurzen Längenabschnitt 41 über die
Anlagefläche 34 hinaus
bzw. in den Deckel 26 hinein. Um dies zu ermöglichen,
weist der Deckel 26 eine umlaufende Nut 42 auf.
Letztere ist nicht parallel zur Längsachse 32 in den
Deckel 26 eingebracht, sondern – entsprechend der Anordnung
der Madenschraube 37 – unter einem
spitzen Winkel von insbesondere 20° bis 45° zur Längsachse 32. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
erstreckt sich die Nut 42 in Umfangsrichtung über 360°. Alternativ
können
auch kürzere
Nutabschnitte vorgesehen sein, etwa über 180° oder weniger.
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Dimensionierung
und Ausrichtung der Nut 42 einerseits und der Madenschraube 37 andererseits sind
so aufeinander abgestimmt, dass bei in die Abdeckung 20 eingesetztem
Deckel 26 und eingedrehter Madenschraube 37 der
Deckel 26 allenfalls nur geringfügig gedreht, aber keinesfalls
abgenommen werden kann. Blockierend wirkt in diesem Fall eine innere
Hinterschneidung 43 der Nut 42. Die Madenschraube 37 kommt
mit einem freien Ende des Abschnitts 41 an der Hinterschneidung 43 formschlüssig zu
liegen, so dass eine Bewegung des Deckels in Axialrichtung begrenzt
ist. Vorzugsweise weist die Madenschraube an ihrem freien Ende des
Abschnitts 41 kein Gewinde auf, so dass eine enge Passung
in der Nut 42 möglich
ist. Die Hinterschneidung 43 ist zugleich Innenwand der
Nut 42.
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Der
Deckel 26 ist mit der Abdeckung 20 über ein
vorzugsweise elektrisches Kabel 44 verbunden. Dieses ist über einen
Kabelschuh 45 im Bereich der Längsachse 32 außen mit
dem Deckel 26 verschraubt. Ein Kabelschuh 46 ist
am Außenumfang der
Abdeckung 20 verschraubt und zwar axial vor der Madenschraube 37,
so dass das Kabel 44 über
die Madenschraube 37 hinweggeführt ist.
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Im
Bereich des Übergangs
zwischen Anlagefläche 34 und
Innengewinde 35 bzw. Anlagefläche 33 und Außengewinde 36 ist
zur Abdichtung zwischen Abdeckung 20 und Deckel 26 ein
Dichtring 47 eingesetzt. Um diesen aufnehmen zu können, weist
die Abdeckung im Bereich des Übergangs
zwischen der Anlagefläche 33 und
dem Innengewinde 35 eine Abschrägung auf, so dass ein kleiner
Kanal mit im Wesentlichen dreieckigem Querschnitt gebildet ist,
in welchem der Dichtring 47 liegt. Der Kanal ist so dimensioniert,
dass der Dichtring 47 bei in die Abdeckung 20 eingeschraubtem
Deckel 26 elastisch verformt wird, an der Abschrägung und
am Deckel 26 anliegt und so optimal abdichtet.
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Eine
Besonderheit besteht noch in der Anordnung der Madenschraube 37 relativ
zum Dichtring 47. Die als Sicherungsmittel wirkende Madenschraube 37 ist
bezüglich
der Abdichtung des Innenraums der Leuchte 10 außerhalb
der Dichtung angeordnet und muss deshalb selbst nicht abdichtend
wirken.
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Der
Deckel 26 ist an seiner freien, der Abdeckung 20 abgewandten
Seite mit einem Sechskant 48 versehen um ein Festziehen
des Deckels 26 mit einem geeigneten Schraubenschlüssel zu
ermöglichen.
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Die
Abdeckung 20 weist an ihrem Außenumfang nicht näher bezeichnete
Kabelmuffen und -durchführungen 49 auf,
die je nach Bedarf verschlossen oder entsprechend bestückt sein
können. In
besonderer Weise ist das Montageblech 12 zwischen Abdeckung 19 und
Deckel 26 gehalten. In nicht näher dargestellter Weise ist
ein freies Ende 50 des Montageblechs 12 in eine
innenseitig angeordnete Aufnahme der Abdeckung 19 eingesteckt,
so dass in diesem Bereich keine queraxialen Bewegungen möglich sind.
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Zur
Stabilisierung ist das Montageblech 12 unter Bildung von
Längsseitenwänden 51, 52 jeweils um
etwa 90° gekantet.
Außerdem
ist an einem dem Ende 50 gegenüberliegenden Ende 53 durch
eine 90°-Kantung
eine Stirnwand 54 gebildet.
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Deckel 26 und
Stirnwand 54 sind in besonderer Weise gestaltet, um das
Montageblech 12 spielfrei und federnd zu lagern. Hierzu
weist der Deckel 26 mittig einen stabförmigen Vorsprung 55 auf,
dessen Durchmesser an eine Ausnehmung bzw. Bohrung 56 in
der Stirnwand 54 angepasst ist.
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Ausgehend
vom Außengewinde 35 des
Deckels 26 erstreckt sich eine radialgerichtete Fläche 57 bis
an den Vorsprung 55 heran. In die Fläche 57 eingelassen
ist eine umlaufende Nut 58, die einen kleinen Abstand zum
Vorsprung 55 aufweist, so dass zwischen Nut 58 und
Vorsprung 55 ein Absatz 59 gebildet ist. Die Stirnwand 54 sitzt
spielfrei auf dem Vorsprung 54 und liegt dabei am Absatz 59 an.
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Die
Nut 58 ist in Radialrichtung so breit, dass sie von der
Stirnwand 59 gerade nicht überdeckt wird. Entsprechend
kann das Montageblech 12 leicht in die Nut 58 einfedern
unter Verformung der Stirnwand 54. Die Länge des
Montageblechs 12 ist relativ zum verfügba ren Raum zwischen den beiden
Abdeckungen 19, 20 so gewählt, dass die Stirnwand 54 bei
geschlossenem Deckel 26 gerade eben leicht verformt ist
und demnach das Montageblech 12 innerhalb der Leuchte 10 in
Axialrichtung spielfrei federnd und in Radialrichtung spielfrei
gehalten ist.
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Zur
Erzielung der angestrebten Schutzart IP54 oder IP67 ist der Hohlkörper 11 auf
besondere Weise mit den Abdeckungen 19, 20 verbunden
bzw. in dieselben eingelassen. Beide Abdeckungen 19, 20 weisen
umlaufende und in Axialrichtung offene Nuten auf. Gezeigt ist nur
die Nut 60 in der Abdeckung 20.
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Ein
freier umlaufender Rand 61 einer umlaufenden Wandung 62 des
zylindrischen Hohlkörpers 11 ist
in die Nut 60 eingesetzt und liegt an einer Bodenwand 63 derselben
an. Innenwand 64 und Außenwand 65 der Nut 60 weisen
einen größeren Abstand
voneinander auf, als dies aufgrund der Wandstärke der Wandung 62 erforderlich
wäre. Der
nicht von der Wandung 62 ausgefüllte Raum in der Nut 60 wird
eingenommen von einer dichtenden Vergussmasse auf Polymethanbasis,
die eine hohe Wärmeleitfähigkeit,
gute Kälteflexibilität, hohe
Dauertemperaturbeständigkeit
und ein gutes Temperaturwechselverhalten im Einsatzbereich von –40°C bis +150°C aufweist.
Dabei ist zwischen der Außenwand 65 und der
Wandung 62 etwa 50 bis 100% mehr Vergussmasse vorhanden
als zwischen der Wandung 62 und der Innenwand 64.
Bei ausreichender Flexibilität
und Elastizität
der Wandung 62 bzw. des Hohlkörpers 11 in den Abdeckungen 19, 20 ist
gleichwohl eine präzise
Lagerung und Ausrichtung gegeben.
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- 10
- Leuchte
- 11
- Hohlkörper
- 12
- Montageblech
- 13
- Vorschaltgerät
- 14
- Kondensator
- 15
- elektrische
Klemme
- 16
- Lampenfassung
- 17
- Lampenfassung
- 18
- Lampe
- 19
- Abdeckung
- 20
- Abdeckung
- 21
- Zugstangen
- 22
- Augen
- 23
- Augen
- 24
- Mutter
- 25
- Öffnung
- 26
- Deckel
- 27
- Öffnung
- 28
- Auge
- 29
- Auge
- 30
- Winkel
- 31
- Kragen
- 32
- Längsachse
- 33
- Anlagefläche
- 34
- Anlagefläche
- 35
- Außengewinde
- 36
- Innengewinde
- 37
- Madenschraube
- 38
- Bohrung
- 39a
- Abschnitt
- 39b
- Abschnitt
- 40
- Absatz
- 41
- Abschnitt
- 42
- Nut
- 43
- Hinterschneidung
- 44
- elektrisches
Kabel
- 45
- Kabelschuh
- 46
- Kabelschuh
- 47
- Dichtring
- 48
- Sechskant
- 49
- Kabeldurchführung
- 50
- freies
Ende
- 51
- Längsseiten
- 52
- Längsseiten
- 53
- Ende
- 54
- Stirnwand
- 55
- Vorsprung
- 56
- Bohrung
- 57
- Fläche
- 58
- Nut
- 59
- Absatz
- 60
- Nut
- 61
- freier
Rand
- 62
- Wandung
- 63
- Bodenwand
- 64
- Innenwand
- 65
- Außenwand