DE20304132U1 - Gehäuse, insbesondere für elektrische Bauteile - Google Patents
Gehäuse, insbesondere für elektrische BauteileInfo
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- H05K—PRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
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Description
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Anmelder: S + S Regeltechnik GmbH
Klingenhofstrasse 11, 90411 Nürnberg
Bezeichnung: Gehäuse, insbesondere für elektrische Bauteile
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse, insbesondere für elektrische Bauteile, das ein Hauptteil und wenigstens eine am Hauptteil befestigbare Abdeckung umfasst, wobei die Abdeckung mittels Drehung wenigstens eines Befestigungselements am Hauptteil lösbar befestigbar ist.
Derartige Gehäuse werden beispielsweise dazu verwendet, elektrische Bauteile, Schaltungen oder dergleichen in Gebäuden und Anlagen stationär zu installieren. Dabei kann das Gehäuse sowohl an der Gebäudeaußenseite als auch innerhalb des Gebäudes installiert werden. Dazu ist es erforderlich, dass die Gehäuse wasserdicht ausgebildet sind. Dies ist einerseits notwenig, um Personen bei Nässe vor elektrischer Spannung zu schützen. Andererseits müssen auch die Schaltungen oder Bauteile vor Nässe oder Feuchtigkeit geschützt werden, um die Funktionsfähigkeit einer elektrischen Anlage zu gewährleisten.
Aus dem Stand der Technik sind Gehäuse der eingangs genannten Art bekannt, bei denen das Hauptteil und die Abdeckung aus Kunststoff ausgebildet sind. Dagegen sind die Befestigungselemente, um die Abdeckung am Hauptteil zu befestigen, aus Stahl oder dergleichen Metall hergestellt. Dies hat den Nachteil, dass der Herstellungsaufwand für die Befestigungselemente aus Stahl verhältnismäßig hoch ist, was relativ hohe Gesamtkosten für das Gehäuse verursacht. Die Befestigungselemente aus Stahl haben weiterhin den Nachteil, dass die Härte der Befestigungselemente wesentlich höher ist als die Härte der Kunststoffteile des Gehäuses. Durch ein häufiges Öffnen und Schließen der Befestigungselemente werden diejenigen Bereiche der Kunststoffteile sehr stark abgenutzt, die mit den Befestigungselementen aus Stahl in Berührung kommen. Somit hat die Verwendung der Befestigungselemente aus Stahl einen verhältnismäßig hohen Verschleiß bei den Kunststoffteilen zur Folge.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Gehäuse der eingangs genannten Art bereitzustellen, das einerseits kostengünstig ist und andererseits einen geringen Verschleiß aufweist.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand gemäß Schutzanspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Befestigungselement aus Kunststoff hergestellt ist.
Die Befestigungselemente aus Kunststoff sind verhältnismäßig kostengünstig herstellbar, so dass dadurch die Gesamtkosten des Gehäuses reduziert werden. Darüber hinaus haben die Befestigungselemente aus Kunststoff den Vorteil, dass sie keinen oder nur geringen Abrieb an den Gehäuseteilen verursachen, die mit den Befestigungselementen in Berührung kommen. Schließlich haben die Befestigungselemente aus Kunststoff den zusätzlichen Vorteil, dass sie elektrisch isolierend sind. Dadurch wird einerseits die Personensicherheit und andererseits die Kurzschlussfestigkeit der Schaltung oder des Bauteils im Gehäuse erhöht.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das wenigstens eine Befestigungselement aus glaskugelverstärktem Kunststoff hergestellt ist. Damit weisen die Befestigungselemente eine ausreichende Härte und Festigkeit auf. Die Abnutzung derjenigen Bereiche der Kunststoffteile, die mit den Befestigungselementen in Berührung kommen, bleibt somit innerhalb vertretbarer Grenzen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Befestigungselement mit dem Hauptteil verriegelbar und entriegelbar ist. Ein solches Verriegelungssystem ermöglicht eine stabile Verbindung, die beliebig oft verriegelbar und entriegelbar ist, ohne dass das Befestigungselement und das Hauptteil einem wesentlichen Verschleiß ausgesetzt sind.
Insbesondere ist vorgesehen, dass das Befestigungselement um eine vorbestimmte Drehachse in der Abdeckung drehbar gelagert ist. Durch die drehbare Lagerung des Befestigungselements um die vorbestimmte Drehachse wird ein Verkanten bei der Betätigung des Befestigungselements ausge-
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schlossen. Da das Befestigungselement mit der Abdeckung verbunden ist, kann das Befestigungselement nicht verloren gehen.
Weiterhin ist vorgesehen, dass das Befestigungselement entlang der vorbestimmten Drehachse verschiebbar gelagert ist. Damit ist das Befestigungselement auch relativ zur Abdeckung verschiebbar. Somit kann das Befestigungselement unabhängig von der Abdeckung verschoben werden. Beispielsweise kann die Abdeckung zuerst an das Hauptteil angelegt und anschließend das Befestigungselement verschoben und gedreht werden, so dass es mit dem Hauptteil verriegelt wird. Bei dieser Vorgehensweise kann im ersten Schritt die Abdeckung am Hauptteil exakt positioniert und im zweiten Schritt befestigt werden.
Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, dass das Befestigungselement innerhalb eines vorbestimmten Bereichs verschiebbar ist. Damit lässt sich ausschließen, dass das Befestigungselement in eine Position verschoben wird, die unerwünscht ist oder eine Beschädigung verursachen könnte.
Hinsichtlich der Ausgestaltung des Befestigungselements kann vorgesehen sein, dass das Befestigungselement einen Schaft aufweist, der sich parallel, insbesondere konzentrisch zur Drehachse erstreckt. Durch diesen zentral angeordneten Schaft wird ein fehlerhaftes oder verkantetes Verriegeln des Befestigungselements ausgeschlossen.
Außerdem ist vorgesehen, dass das Befestigungselement ein Verriegelungselement aufweist, dass rotations-unsymmetrisch bezüglich der Drehachse ausgebildet ist. Mit einer einfachen Drehung lässt sich ein solches Verriegelungselement mit einem beispielsweise komplementär ausgebildeten Gegenstück stabil verriegeln.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Verriegelungselement als langgestreckter Querriegel ausgebildet ist, der sich in etwa senkrecht zur Drehachse erstreckt. Ein solches Befestigungselement ist verhältnismäßig einfach herstellbar und ermöglicht dennoch eine hinreichend stabile Verbindung.
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Hinsichtlich der Ausgestaltung des Hauptteils kann vorgesehen sein, dass das Hauptteil wenigstens eine Ausnehmung aufweist, die zur Aufnahme des Verriegelungselements vorgesehen ist. Die Ausnehmung im Hauptteil lässt sich mit geringem konstruktiven Aufwand bereitstellen. Da sich das Verriegelungselement innerhalb der Ausnehmung befindet, ist es in einem geschützten Bereich angeordnet, was sich zur Stabilität der Verbindung beiträgt.
Hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung der Ausnehmung kann vorgesehen sein, dass die Ausnehmung wenigstens eine Verengung aufweist, die geringfügig größer ist als die Querschnittsfläche des Befestigungselements im Bereich des Verriegelungselements. Somit ist das Befestigungselement nur dann in den Aufnahmebereich einführbar, wenn das Verriegelungselement einen bestimmten Drehwinkel einnimmt. Dadurch ist ein unerwünschtes Lösen der Verbindung unwahrscheinlich.
Weiterhin ist vorgesehen, dass das Verriegelungselement durch die Verengung in einen Aufnahmebereich der Ausnehmung einführbar und mittels Drehung im Aufnahmebereich verriegelbar ist. Dies ermöglicht eine besonders einfache Montage der Abdeckung am Hauptteil. Das Befestigungselement ist lediglich entlang der Drehachse in Richtung Hauptteil zu verschieben und anschließend um die Drehachse zu drehen. Diese beiden Vorgänge lassen sich in einem einzigen Arbeitsschritt durchführen.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Befestigungselement gegen eine Vorspannung in den Aufnahmebereich einführbar ist, so dass das Verriegelungselement im Aufnahmebereich gegen die Verengung gedrückt wird. Ein selbständiges Verdrehen des Verriegelungselements wird dadurch ausgeschlossen. Die Vorspannung trägt somit wesentlich zur Stabilität der Verbindung
Beispielsweise kann dazu vorgesehen sein, dass der Schaft von einer Schraubenfeder umgeben ist, die die Vorspannung erzeugt. Die Schraubenfeder ist ein konstruktiv einfaches Teil, so dass der technische Aufwand innerhalb vertretbarer Grenzen bleibt.
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Weiterhin ist vorgesehen, dass das Befestigungselement an einem Ende ein Kopfteil aufweist, über das das Befestigungsteil manuell oder mittels eines Werkzeugs oder dergleichen bewegbar ist. Insbesondere ist das Kopfteil als Schraubenkopf ausgebildet. Damit kann das Befestigungselement mittels eines Schraubendrehers oder anderer geeigneter Standardwerkzeuge bewegt werden. Spezialwerkzeuge sind dagegen nicht erforderlich.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Befestigungselement mit erhöhtem Kraftaufwand in einem Durchgangsloch in der Abdeckung drehbar befestigbar ist. Damit ist auch ein erhöhter Kraftaufwand erforderlich, um das Befestigungselement aus dem Durchgangsloch wieder zu entfernen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Abdeckung und das Befestigungselement stabil miteinander verbunden sind, so dass ein Verlust des Befestigungselements ausgeschlossen werden kann.
Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Durchgangsloch eine Form aufweist, die der Querschnittsfläche des Befestigungselements im Bereich des Verriegelungselements entspricht, wobei das Durchgangsloch geringfügig kleiner ist als die Querschnittsfläche des Befestigungselements im Bereich des Verriegelungselements. Bei dieser speziellen Ausgestaltung ist die Gefahr sehr gering, dass das Befestigungselement versehentlich von der Abdeckung getrennt wird. Dazu wäre sowohl ein erhöhter Kraftaufwand als auch ein vorbestimmter Drehwinkel erforderlich. Da das Befestigungselement aus Kunststoff hergestellt und somit verhältnismäßig weich ist, ist die Gefahr gering, dass das Durchgangsloch durch Abnutzung vergrößert wird und dadurch seine Haltefunktion verliert.
Bei der bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Schraubenfeder zwischen dem Kopfteil und der Umrandung des Durchgangslochs angeordnet ist. Somit sind die Abdeckung, das Befestigungselement und die Schraubenfeder unverlierbar miteinander verbunden.
Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist vorgesehen, dass das Hauptteil wenigstens eine Kabeldurchführung aufweist. Damit sind die elektrischen Bauteile oder Schaltungen in dem Gehäuse an eine Stromversorgungsleitung oder Signalübertragungsleitung anschließbar.
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Dazu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Kabeldurchführung an der Außenseite des Hauptteils einen Rohrabschnitt mit Außengewinde aufweist. Damit werden mehrere Möglichkeiten bereitgestellt, ein durch die Kabeldurchführung laufendes Kabel am Hauptteil zu befestigen.
Weiterhin ist vorgesehen, dass dem Rohrabschnitt eine Überwurfmutter mit Innengewinde zugeordnet ist. Damit kann das Kabel befestigt werden, so dass das Bauteil oder die Schaltung im Inneren des Gehäuses von einer Zugbelastung durch das Kabel verschont bleibt.
Bei einer speziellen Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Außengewinde und/oder das Innengewinde als metrische Gewinde ausgebildet sind. Die metrischen Gewinde zeichnen sich insbesondere durch eine relativ geringe Gewindesteigung aus, was eine besonders feine Dosierung der Drehung der Überwurfmutter bewirkt. Auf diese Weise ist die Überwurfmutter derart einstellbar, dass einerseits ein ausreichender Halt für ein Kabel gewährleistet wird und andererseits die Isolierung des Kabels nicht beschädigt wird.
Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Außengewinde und das Innengewinde die Größe Ml6 aufweisen. Diese Größe ist insbesondere für Standardkabel geeignet.
Weiterhin ist vorgesehen, dass die Kabeldurchführung eine Dichtung zum Umschließen eines Kabels aufweist. Damit lässt sich das Gehäuse auch im Bereich der Kabeldurchführung wasserdicht ausbilden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass innerhalb der Überwurfmutter ein Klemmelement angeordnet ist, dass die Dichtung umschließt. Das Klemmelement bewirkt eine gleichmäßige Druckverteilung auf die Dichtung, wenn die Überwurfmutter auf den Rohrabschnitt aufgeschraubt wird. Außerdem verhindert das Klemmelement, dass die Dichtung in eine ungeeignete Position verschoben wird.
Weitere Merkmale, Vorteile und besondere Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
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Fig. 1 eine Perspektivansicht eines aufgeschnittenen Gehäuses gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Dreiseitenansicht eines Befestigungselements gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 3 eine Draufsicht eines Hauptteils des Gehäuses gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 4 eine Draufsicht eines Deckels des Gehäuses gemäß der bevorzugten Aus führungs form der Erfindung;
Fig. 5 eine Dreiseitenansicht einer Überwurfmutter gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung;
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Fig. 6 eine Seitenansicht einer Dichtung gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung; und
Fig. 7 eine Seitenansicht eines Klemmelements gemäß der bevorzugten Aus führungs form der Erfindung.
In Fig. 1 ist eine Explosionsansicht eines aufgeschnittenen Gehäuses gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Das Gehäuse umfasst ein Hauptteil 10 und eine Abdeckung 12. Das Hauptteil 10 weist vier Seitenwände und eine Unterseite auf. Zur Verdeutlichung ist in Fig. 1 nur eine Seitenwand dargestellt. Das Hauptteil 10 ist als Quader ausgebildet, der eine offene Seite aufweist. Zum Schließen der offenen Seite ist die Abdeckung 12 vorgesehen. Die einander zugewandten Seiten des Hautteils 10 und der Abdeckung 12 sind in den Randbereichen teilweise komplementär zueinander ausgebildet. Die Abdeckung 12 weist an ihrer Unterseite einen umlaufenden Kanal 16 auf, der zur Aufnahme einer geschlossenen O-Ring-
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Dichtung 14 vorgesehen ist. Dementsprechend weist das Hauptteil 10 einen geschlossenen umlaufenden Vorsprung 18 auf, der komplementär zum Kanal 16 der Abdeckung 12 ausgebildet ist. Der umlaufende Vorsprung 18 ist dazu vorgesehen, die Dichtung 14 in den Kanal 16 zu drücken, so dass ein durch das Hauptteil 10 und die Abdeckung 12 gebildeter Hohlraum nach außen abgedichtet wird.
Zur Befestigung der Abdeckung 12 am Hauptteil 10 sind Befestigungselemente 20 vorgesehen. Bei diesem konkreten Ausführungsbeispiel weist das Gehäuse vier Befestigungselemente 20 auf, die in den vier Eckbereichen angeordnet sind. Die Befestigungselemente 20 sind mittels einer Drehbewegung mit dem Hauptteil verriegelbar, wobei durch die Befestigungselemente 20 die Abdeckung 12 gegen das Hauptteil 10 gedrückt wird. Jedem Befestigungselement 20 ist eine Schraubenfeder 28 zugeordnet, die das Befestigungsteil 20 umschließt. Die Schraubenfedern 28 sind auch dazu vorgesehen, um einen gleichmäßigen Anpressdruck für die Abdeckung 12 an das Hauptteil 10 zu erzeugen.
Die Befestigungselemente 20 sind einstückig ausgebildet und umfassen jeweils drei Bereiche. Im mittleren Bereich weist das Befestigungselement 20 einen zylinderförmigen Schaft 22 auf, der von der Schraubenfeder 28 umgeben ist. Am unteren Ende weist das Befestigungselement 20 einen Querriegel 24 auf, der sich in etwa senkrecht zum Schaft 22 erstreckt. Am oberen Ende weist das Befestigungselement 20 ein Kopfteil 26 auf, das in dieser konkreten Ausführungsform als Schraubenkopf ausgebildet ist. Die Befestigungselemente 20 sind aus Kunststoff, vorzugsweise aus einem glaskugelverstärkten Kunststoff hergestellt. Dadurch weist das Befestigungselement 20 eine ausreichende Festigkeit auf, um die Abdeckung 12 sicher am Hauptteil 10 zu befestigen.
Der Deckel 12 weist für jedes Befestigungselement 20 ein Durchgangsloch 42 auf, dessen Querschnitt die gleiche Form aufweist wie der Querschnitt des Befestigungselements 20 im Bereich des Querriegels 24. Dabei ist der Querschnitt des Durchgangslochs 42 geringfügig kleiner ausgebildet als der Querschnitt des Befestigungselements 20 im Bereich des Querriegels 24. Dadurch ist das Befestigungselement 20 mit erhöhtem Kraftaufwand in das
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Durchgangsloch 42 einführbar. Auf diese Weise lässt sich das Befestigungselement 20 ohne Verlustgefahr in der Abdeckung 12 lagern. Das Befestigungselement 20 ist sowohl drehbar als auch verschiebbar im Durchgangsloch 42 gelagert. Dabei umschließt das Durchgangsloch 42 den Schaft 22 des Befestigungselements 20. Der Verschiebungsbereich des Befestigungselements 20 im Durchgangsloch 42 ist einerseits durch den Anschlag des Querriegels 24 an der Unterkante des Durchgangslochs 42 und andererseits durch den Anschlag der zusammengedrückten Schraubenfeder 28 an der Oberkante des Durchgangslochs 42 begrenzt.
Weiterhin weist das Hauptteil 10 vier Ausnehmungen 32 auf, die jeweils einem Durchgangsloch 42 und einem Befestigungselement 20 zugeordnet sind. Bei diesem konkreten Ausführungsbeispiel sind die Ausnehmungen 32 als Durchgangslöcher ausgebildet. Die Ausnehmung umfasst eine Verengung 34 und einen Aufnahmebereich 36. Der Aufnahmebereich 36 ist zur Aufnahme des Querriegels 24 des Befestigungselements 20 vorgesehen. Die Verengung 34 weist in etwa die gleiche Querschnittsfläche wie das Befestigungselement 20 im Bereich des Querriegels 24 auf. Dabei ist der Querschnitt der Verengung 34 geringfügig größer ausgebildet als der Querschnitt des Befestigungselements 20 im Bereich des Querriegels 24.
Das Gehäuse gemäß Fig. 1 wird zusammengesetzt, indem zuerst die Dichtung 14 in den Kanal 16 eingesetzt wird. Ebenso werden die Befestigungselemente 20 in die Abdeckung 12 eingesetzt, wobei die Querriegel 24 durch die Durchgangslöcher 42 gedrückt werden, so dass jedes Durchgangsloch 42 jeweils einen Schaft 22 umschließt. Anschließend wird die Abdeckung 12 auf das Hauptteil 10 gesetzt, so dass der Kanal 16 mit der Dichtung 14 und der dazu in etwa komplementär ausgebildete Vorsprung 18 miteinander in Eingriff gebracht werden. Schließlich werden die Befestigungselemente 20 gegen die Spannung der Schraubenfedern 28 nach unten gedrückt, bis die Querriegel 24 durch die Verengungen 34 geführt werden und sich in den Aufnahmebereichen 36 befinden. Zuletzt werden die Befestigungselemente 20 um ihre Längsachse gedreht, so dass die Querriegel 24 an der Unterseite der Verengung 34 anliegen. Die Schraubenfedern 28 bewirken einerseits, dass die Querriegel 24 gegen die Unterseiten der Verengungen 34 gedrückt werden,
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und andererseits die Abdeckung gleichmäßig gegen das Hauptteil 10 gedrückt wird.
In Fig. 2 ist eine Dreiseitenansicht des Befestigungselements 20 dargestellt. darin werden die geometrischen Verhältnisse des Befestigungselements 20 verdeutlicht. Das Befestigungselement umfasst den Schaft 22, den Querriegel 24 und das Kopfteil 26. Der Schaft 22 ist als Zylinder ausgebildet. Der Querriegel 24 am unteren Ende des Befestigungselements 20 erstreckt sich in etwa senkrecht zur Längsachse des Schafts 22. Der Querriegel 24 ist als Quader mit abgerundeten Kanten ausgebildet. Dabei durchdringt der Querriegel 24 den Schaft 22. Am oberen Ende weist das Befestigungselement 20 das Kopfteil 26 auf, das als Schraubenkopf ausgebildet ist. Das Kopfteil 26 weist an seiner Oberseite einen querverlaufenden, langgestreckten Längskanal 27 auf, so dass der Schraubenkopf 26 wie bei einer Schlitzschraube ausgebildet ist. Dies hat den Vorteil, dass das Befestigungselement 20 mit einem Schraubendreher, also einem Standardwerkzeug betätigbar ist. Alternativ dazu kann das Kopfteil 26 auch so ausgebildet sein, dass es mit einem Kreuzschlitz-Schraubendreher, einem Imbusschlüssel, einem Schraubenschlüssel oder dergleichen Werkzeug betätigbar ist.
In Fig. 3 ist eine Draufsicht des Hauptteils 10 dargestellt. In den vier Eckbereichen des Hauptteils 10 ist jeweils die Ausnehmung 32 angeordnet. Jede Ausnehmung 32 umfasst jeweils eine Verengung 34. Zur Befestigung des Gehäuses weist das Hauptteil 10 zwei Durchgänge 52 auf, die im oberen Bereich jeweils eine Verbreiterung 54 aufweisen. Die Durchgänge 52 sind zur Aufnahme von geeigneten Befestigungsmitteln, beispielsweise von Schrauben vorgesehen. Die Verbreiterung 54 ist zur Aufnahme eines Schraubenkopfes oder dergleichen vorgesehen. Fig. 3 verdeutlicht weiterhin den Verlauf des Vorsprungs 18, der zum Einfügen in den in etwa komplementären Kanal 16 der Abdeckung 12 vorgesehen ist. Weiterhin weist das Hauptteil 10 eine Kabeldurchführung auf, die einen Rohrabschnitt 50 und ein Durchgangsloch in der Seitenwand des Hauptteils 10 umfasst, das sich vom Inneren des Rohrabschnitts 50 in das Innere des Hauptteils 10 erstreckt. An der Außenseite weist der Rohrabschnitt 50 ein Außengewinde auf, das vorzugsweise als metrisches Gewinde ausgebildet ist. In diesem konkreten Ausführungsbeispiel handelt es sich um ein Außengewinde der Größe Ml6. Der
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Rohrabschnitt 50 mit dem Außengewinde ist zur Aufnahme eines Befestigungselements für ein Kabel vorgesehen, das von außen in das Innere des Hauptteils 10 verläuft.
In Fig. 4 ist eine Zweiseitenansicht der Abdeckung 12 dargestellt. Es ist die Unterseite der Abdeckung 12 dargestellt, die im zusammengesetzten Zustand des Gehäuses dem Hauptteil 10 zugewandt ist. In den vier Eckbereichen weist die Abdeckung jeweils ein Durchgangsloch 42 auf. Die Durchgangslöcher 42 sind zur drehbaren Aufnahme der Befestigungselemente 20 vorgesehen. Der Querschnitt der Durchgangslöcher 42 ist geringfügig kleiner als der Querschnitt der Befestigungselemente im Bereich der Querriegel 24. Die Befestigungselemente 20 sind mit Kraftaufwand in die Durchgangslöcher 42 einführbar, so dass sie darin stabil und drehbar gelagert sind. Weiterhin verdeutlicht Fig. 4 den Verlauf des Kanals 16, der zur Aufnahme der Dichtung 14 sowie des Vorsprungs 18 des Hauptteils 10 vorgesehen ist. Der Kanal 16 weist ausschließlich gerade und abgerundete Abschnitte ohne Kanten und Ecken auf, so dass keine Beschädigungsgefahr für die Dichtung 14 besteht.
In Fig. 5 ist eine Überwurfmutter 60 von drei Seiten aus dargestellt. Dabei zeigt Fig. 5a die Vorderansicht, Fig. 5b die Seitenansicht und Fig. 5c die Rückansicht der Überwurfmutter 60. Die Überwurfmutter 60 weist einen Kabeldurchgang 62 auf, der zur Durchführung des Kabels vorgesehen ist. Die Überwurfmutter 60 weist einen Sechskantbereich 64 und einen gewölbten Bereich 66 auf. Der Sechskantbereich 64 umfasst ein Innengewinde, das zum Außengewinde des Rohrabschnitts 50 kompatibel ist. Der gewölbte Bereich 66 ist zur Aufnahme einer Dichtung 68 und eines Klemmelements 70 vorgesehen. Die Überwurfmutter 60 ist vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt.
In Fig. 6 ist eine Schnittansicht der Dichtung 68 dargestellt. Die Dichtung 68 ist im Wesentlichen als Schlauchabschnitt ausgebildet, der einen zylindermantelförmig ausgebildeten Abschnitt und einen kegelstumpfmantelförmigen Abschnitt aufweist.
In Fig. 7 ist eine Schnittansicht des Klemmelements 70 dargestellt. Das Klemmelement 70 ist zur Aufnahme der Dichtung 68 vorgesehen. Das
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Klemmelement 70 und die Dichtung 68 werden wiederum von der Überwurfmutter 60 aufgenommen. Durch das Anbringen der Überwurfmutter 60 samt dem Klemmelement 70 und der Dichtung 68 am Rohrabschnitt 50 lässt sich ein Kabel wasserdicht am Hauptteil 10 des Gehäuses befestigen. Das Innengewinde der Überwurfmutter 60 und das Außengewinde des Rohrabschnitts 50 zeichnet sich durch ein metrisches Gewinde aus, das in der konkreten Ausführungsform die Größe Ml6 hat. Das metrische Gewinde hat eine verhältnismäßig geringe Steigung, so dass sich beim Anschrauben der Überwurfmutter 60 an den Rohrabschnitt 50 der Druck der Dichtung 68 auf das Kabel sehr genau dosieren lässt. Dadurch lässt sich gewährleisten, dass die Kabeldurchführung einerseits die notwendige Dichtigkeit aufweist und andererseits die Dichtung 68 nicht durch zu großen Druck beschädigt wird.
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| 10 | Hauptteil |
| 12 | Abdeckung |
| 14 | Dichtung |
| 16 | Kanal |
| 18 | Vorsprung |
| 20 | Befestigungselement |
| 22 | Schaft |
| 24 | Querriegel |
| 26 | Kopfteil |
| 27 | Schlitz |
| 28 | Schraubenfeder |
| 32 | Ausnehmung |
| 34 | Aufnahmebereich |
| 36 | Verengung |
| 42 | Durchgang |
| 50 | Rohrabschnitt |
| 52 | Durchgang |
| 54 | Verbreiterung |
60 Überwurfmutter
62 Kabeldurchgang
64 Sechskantbereich
66 gewölbter Bereich
68 Dichtung
70 Klemmelement
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Claims (27)
1. Gehäuse, insbesondere für elektrische Bauteile, das ein Hauptteil und wenigstens eine am Hauptteil befestigbare Abdeckung umfasst, wobei die Abdeckung mittels Drehung wenigstens eines Befestigungselements am Hauptteil lösbar befestigbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Befestigungselement (20) aus Kunststoff hergestellt ist.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Befestigungselement (20) aus glaskugelverstärktem Kunststoff hergestellt ist.
3. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) mit dem Hauptteil (10) verriegelbar und entriegelbar ist.
4. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) um eine vorbestimmte Drehachse in der Abdeckung (12) drehbar gelagert ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) entlang der vorbestimmten Drehachse verschiebbar gelagert ist.
6. Gehäuse nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) innerhalb eines vorbestimmten Bereichs verschiebbar ist.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) einen Schaft (22) aufweist, der sich parallel, insbesondere konzentrisch zur Drehachse erstreckt.
8. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) ein Verriegelungselement (24) aufweist, das rotations-unsymmetrisch bezüglich der Drehachse ausgebildet ist.
9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (24) als langgestreckter Querriegel ausgebildet ist, der sich in etwa senkrecht zur Drehachse erstreckt.
10. Gehäuse nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptteil (10) wenigstens eine Ausnehmung (32) aufweist, die zur Aufnahme des Verriegelungselements (24) vorgesehen ist.
11. Gehäuse nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (32) wenigstens eine Verengung (34) aufweist, die geringfügig größer ist als die Querschnittsfläche des Befestigungselements (20) im Bereich des Verriegelungselements (24).
12. Gehäuse nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungselement (24) durch die Verengung (34) in einen Aufnahmebereich (36) der Ausnehmung (32) einführbar und mittels einer Drehung im Aufnahmebereich (36) verriegelbar ist.
13. Gehäuse nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) gegen eine Vorspannung in den Aufnahmebereich (36) einführbar ist, so dass das Verriegelungselement (24) im Aufnahmebereich (36) gegen die Verengung (34) gedrückt wird.
14. Gehäuse nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (22) von einer Schraubenfeder (18) umgeben ist, die die Vorspannung erzeugt.
15. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) an einem Ende ein Kopfteil (26), über das das Befestigungselement (20) manuell oder mittels eines Werkzeugs oder dergleichen bewegbar ist.
16. Gehäuse nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Kopfteil (26) als Schraubenkopf ausgebildet ist.
17. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) mit erhöhtem Kraftaufwand in einem Durchgangsloch (42) in der Abdeckung (12) drehbar befestigbar ist.
18. Gehäuse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchgangsloch (42) eine Form aufweist, die der Querschnittsfläche des Befestigungselements (20) im Bereich des Verriegelungselements (24) entspricht, wobei das Durchgangsloch (42) geringfügig kleiner ist als die Querschnittsfläche des Befestigungselements (20) im Bereich des Verriegelungselements (24).
19. Gehäuse nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schraubenfeder (18) zwischen dem Kopfteil (26) und der Umrandung des Durchgangslochs (42) angeordnet ist.
20. Gehäuse, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptteil (10) wenigstens eine Kabeldurchführung aufweist.
21. Gehäuse nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Kabeldurchführung an der Außenseite des Hauptteils (10) einen Rohrabschnitt (50) mit Außengewinde aufweist.
22. Gehäuse nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass dem Rohrabschnitt (50) eine Überwurfmutter (60) mit Innengewinde zugeordnet ist.
23. Gehäuse nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Außengewinde und das Innengewinde als metrische Gewinde ausgebildet sind.
24. Gehäuse nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Außengewinde und das Innengewinde die Größe M16 aufweisen.
25. Gehäuse nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Kabeldurchführung wenigstens eine Dichtung (68) zum Umschließen eines Kabels umfasst.
26. Gehäuse nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Überwurfmutter (60) ein Klemmelement (70) angeordnet ist, das die Dichtung (68) umschließt.
27. Gehäuse nach einem der Ansprüche 4 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (20) um einen Winkel zwischen 30° und 270°, vorzugsweise zwischen 90° und 180° zur Verriegelung und Entriegelung drehbar ist.
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2003
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