DE20019997U1 - Vorrichtung zur Aufbewahrung von flachen stapelbaren Gegenständen - Google Patents
Vorrichtung zur Aufbewahrung von flachen stapelbaren GegenständenInfo
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Description
DR. STARK & PARTNER PAT-BNTANWÄLTE* *·* MÖERSEtf STRASSE 140 · D-47803 KREFELD
Anwaltsakte: 00 275 / 4 kü
"Michelin" Besteck- und Metallwarenfabrik Werner Michels, Friedrichsplatz 13, 47798 Krefeld
Vorrichtung zur Aufbewahrung von flachen stapelbaren Gegenständen
Die Erfindung betrifft die Aufbewahrung von flachen stapelbaren, im Wesentlichen eine in etwa tropfenförmige Fläche mit einem insbesondere runden Grundbereich und einem vorspringenden Bereich aufweisenden Gegenständen, wie z. B. Kaffeemilch-Portionsbehältern oder dergleichen.
In der Praxis werden derartige Kaffemilch-Portionsbehälter meist lose in Schalen, Schüsseln oder anderen derartigen Behältnissen aufbewahrt, was insbesondere bei Konferenzen und anderen Veranstaltungen, bei denen Kaffee oder Tee gereicht wird, sowohl optisch als auch hinsichtlich der Handhabung der Gegenstände eine nicht befriedigende Lösung darstellt.
Nachteilig hierbei ist ferner, dass aufgrund der losen und ungeordneten Portionsbehälter versehentlich die Deckelfolie des einen Portionsbehälters von dem vorspringenden, zum Öffnen des Portionsbehälters abknickbaren Bereich durchstoßen oder beschädigt werden kann, so dass der Inhalt austritt und die anderen Portionsbehälter verunreinigt .
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DR. STARK & PARTNER PATENTANWÄLTE·*·· itfÖERSEtf STRASSE 140 · D-47803 KREFELD
Aufgabe der Erfindung ist es, die vorgenannten Nachteile zu vermeiden und eine Möglichkeit zu schaffen, die Gegenstände sicher und auch optisch ansprechend aufzubewahren.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von flachen stapelbaren, im Wesentlichen eine in etwa tropfenförmige Fläche mit einem insbesondere runden Grundbereich und einem vorspringenden Bereich aufweisenden Gegenständen, wie z. B. Kaffeemilch-Portionsbehältern oder dergleichen, mit wenigstens einer unterseitig zumindest partiell geschlossenen, oberseitig offenen oder zu öffnenden und den Grundbereich der gestapelten Gegenstände zumindest bereichsweise seitlich umgebenden, im Wesentlichen vertikal angeordneten Führung, wobei die Führung in etwa der Form des Grundbereichs der aufzunehmenden Gegenstände entspricht und einen ein Herausragen des vorspringenden Bereichs der in der Vorrichtung angeordneten Gegenstände ermöglichenden und sich über die gesamte Höhe der Vorrichtung erstreckenden Freiraum aufweist, dessen unterseitiger Endbereich als eine zumindest der Höhe und der Breite des Gegenstandes entsprechende Entnahmeöffnung ausgebildet ist. Hierdurch können die aufzubewahrenden Gegenstände in entsprechender Ausrichtung leicht von oben in die Vorrichtung eingeführt werden, wobei der vorspringende Bereich durch den Freiraum aus der Führung herausragt und somit beim Einführen und Absetzen des Gegenstandes gehalten werden kann. Zur Entnahme eines Gegenstandes wird dieser an seinem vorspringenden Bereich gefasst und durch den zur Entnahmeöffnung erweiterten Endbereich der Führung herausgezogen und die oberhalb des entfernten Gegenstandes befindlichen anderen Gegenstände rutschen nach unten nach.
Dabei kann wenigstens eine Führung als rohrförmige Hülse ausgebildet sein, so dass einerseits eine sehr gute seit-
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liehe Führung der in der Hülse angeordneten Gegenstände gegeben ist und andererseits die Gegenstände weitestgehend abgedeckt und umhüllt sind, woraus eine zurückhaltende und einheitliche Optik resultiert und die Gegenstände vor äußeren Einflüssen, wie z.B. Verschmutzung und Beschädigung geschützt sind.
Auch kann wenigstens eine Führung oberseitig einen in Richtung des Freiraums abgeschrägten Verlauf aufweisen, so dass das Einbringen der Gegenstände durch eine den anzuordnenden Gegenstand anfangs nur teilweise umgebende Führung vereinfacht ist.
Erfindungsgemäß kann ein unterseitig angeordneter, sich über die seitliche Ausdehnung der Führung(en) erstreckender Standfuß vorgesehen sein, so dass eine höhere Standsicherheit und eine verringerte Kippgefahr gegeben sind.
Vorteilhafterweise können mehrere miteinander verbundene, insbesondere um einen gemeinsamen Mittelpunkt herum angeordnete Führungen vorgesehen und mit ihren Freiräumen in verschiedene Richtungen weisend ausgerichtet sein, so dass einerseits ein höheres Stauvolumen größere Nachfüllintervalle ermöglicht und andererseits verschiedene Sorten untergebracht werden können. Auch ist der Inhalt der Vorrichtung bei sternförmiger Ausrichtung von verschiedenen Positionen aus leicht entnehmbar.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann zumindest eine Führung aus Metall, insbesondere Edelstahl bestehen, so dass neben einer ansprechenden Optik eine leichte Reinigung sowie Lebensmittelechtheit gegeben ist.
DR. STARK & PARTNER PATENTANWÄLTE**·· WlÖtRSEtf STRASSE 140 ■ D-47803 KREFELD
Auch kann zumindest eine Führung aus Kunststoff bestehen, so dass sowohl eine einfache und kostengünstige Herstellung möglich ist und Form und Farbe in weiten Bereichen variabel sind.
Im Folgenden werden in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele der Erfindung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1-4, 6 verschiedene Ausführungsbeispiele mit
jeweils einer Führung,
jeweils einer Führung,
Fig. 5 ein Ausführungsbeispiel mit zwei Führungen.
In allen Figuren werden für gleiche bzw. gleichartige Bauteile übereinstimmende Bezugszeichen verwendet.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 1 zur Aufbewahrung von flachen stapelbaren, im Wesentlichen eine in etwa tropfenförmige Fläche mit einem runden Grundbereich 2 und einem vorspringenden Bereich 3 aufweisenden Gegenständen 4, wie z.B. Kaffeemilch-Portionsbehälter oder dergleichen. Hierbei wird der runde Grundbereich 2 durch den eigentlichen Behälter-Hohlkörper und die ihn verschließende Deckelfolie gebildet und der vorspringende Bereich 3 ist eine abknickbare Lasche zum Öffnen des Portionsbehälters.
Die Vorrichtung 1 besteht dabei aus einem kegelstumpfförmigen Standfuß 5, auf dem eine rohrförmige Hülse als Führung 6 in vertikaler Ausrichtung angeordnet ist. Die rohrförmige Hülse weist einen sich vertikal erstreckenden Freiraum 7 auf, der sich vom oberen Rand der Führung 6 bis zu deren unteren Rand erstreckt und dessen unterseitiger Endbereich als eine zumindest der Höhe und der Breite des
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Gegenstandes 4 entsprechende Entnahmeöffnung 8 ausgebildet ist.
Fig. 2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, bei der die Führung 6 nicht als durchgehende rohrförmige Hülse ausgebildet ist, sondern durch einen mäanderförmig geführten Drahtkörper gebildet wird. Auch hierbei sind der Freiraum 7 und die Entnahmeöffnung 8 entsprechend ausgebildet, und die Vorrichtung 1 ist unterseitig durch einen Bodenbereich 9 geschlossen.
In Fig. 3 ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt, bei dem die Führung 6 durch sich vertikal erstrekkende, entsprechend dem Querschnitt der unterzubringenden Gegenstände 4 angeordnete stabförmige Elemente 10 gebildet ist. Auch hierbei sind Bodenbereich 9 sowie Freiraum 7 und Entnahmeöffnung 8 entsprechend ausgeprägt.
Das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 gemäß Fig. 4 zeigt eine auf einem Standfuß 5 angebrachte und als rohrförmige Hülse ausgebildete Führung 6, bei der der sich über die gesamte Höhe der Vorrichtung 1 erstrekkende Freiraum 7 nicht vertikal angeordnet ist, sondern sich spiralförmig auf der Mantelfläche der Führung 6 erstreckt. Unterseitig endet der Freiraum 7 wiederum in einer Entnahmeöffnung 8.
Fig. 5 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 mit einem Standfuß 6, auf dem zwei jeweils als rohrförmige Hülse ausgebildete Führungen 6 angeordnet sind, die jeweils über einen sich vertikal erstreckenden Freiraum 7 und eine Entnahmeöffnung 8 verfügen. Die Führungen 6 sind oberseitig jeweils in Richtung des Freiraums 7 abgeschrägt und weisen
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einen Deckel 11 zum Öffnen und Verschließen der Führung 6 auf. In der linken Führung 6 sind Gegenstände 4 angeordnet, deren runder Grundbereich 2 sich innerhalb der Führung 6 befindet und deren jeweiliger vorspringender Bereich 3 durch den Freiraum 7 aus der Führung 6 herausragt. Der unterste Gegenstand 4 kann nunmehr zur Entnahme an seinem vorspringenden Bereich 3 gegriffen und durch die Entnahmeöffnung 8 aus der Führung 6 entfernt werden. Danach rutschen die oberhalb des entfernten Gegenstandes 4 befindlichen Gegenstände 4 entsprechend nach unten nach und es kann der nächste Gegenstand 4 entnommen werden.
Fig. 6 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, bei der die Führung 6 als rohrförmige Hülse ausgebildet ist, die rundum mit Aussparungen 12 versehen ist, so dass auch von Blickwinkeln, aus denen der Freiraum 7 nicht eingesehen werden kann, eine Füllstandskontrolle möglich ist.
Claims (7)
1. Vorrichtung (1) zur Aufbewahrung von flachen stapelbaren, im Wesentlichen eine in etwa tropfenförmige Fläche mit einem insbesondere runden Grundbereich (2) und einem vorspringenden Bereich (3) aufweisenden Gegenständen (4), wie z. B. Kaffeemilch-Portionsbehältern oder dergleichen, mit wenigstens einer unterseitig zumindest partiell geschlossenen, oberseitig offenen oder zu öffnenden und den Grundbereich (2) der gestapelten Gegenstände (4) zumindest bereichsweise seitlich umgebenden, im Wesentlichen vertikal angeordneten Führung (6), wobei die Führung (6) in etwa der Form des Grundbereichs (2) der aufzunehmenden Gegenstände (4) entspricht und einen ein Herausragen des vorspringenden Bereichs (3) der in der Vorrichtung (1) angeordneten Gegenstände (4) ermöglichenden und sich über die gesamte Höhe der Vorrichtung (1) erstreckenden Freiraum (7) aufweist, dessen unterseitiger Endbereich als eine zumindest der Höhe und der Breite des Gegenstandes entsprechende Entnahmeöffnung (8) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Führung (6) als rohrförmige Hülse ausgebildet ist.
3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Führung (6) oberseitig einen in Richtung des Freiraums (7) abgeschrägten Verlauf aufweist.
4. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein unterseitig angeordneter, sich über die seitliche Ausdehnung der Führung(en) (6) erstreckender Standfuß (5) vorgesehen ist.
5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere miteinander verbundene, insbesondere um einen gemeinsamen Mittelpunkt herum angeordnete Führungen (6) vorgesehen und mit ihren Freiräumen (7) in verschiedene Richtungen weisend ausgerichtet sind.
6. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Führung (6) aus Metall, insbesondere Edelstahl besteht.
7. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Führung (6) aus Kunststoff besteht.
Priority Applications (1)
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Applications Claiming Priority (1)
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2000
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