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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse mit mindestens zwei Gehäuselängswänden und zwei
Gehäusequerwänden, für eine beschriftbare Drucktastvorrichtung,
die, wie ein Klingeltaster, eine Aufnahme für einen Beschriftungsträger, wie
ein Namensschild, und eine Tasteinrichtung aufweist, wobei das Gehäuse mindestens
zwei durch eine Trennwand voneinander abgegrenzte Gehäusekammern aufweist,
von denen eine erste Gehäusekammer dem
Beschriftungsträger
und die andere, zweite, Gehäusekammer
der Tasteinrichtung zugeordnet ist. Des Weiteren betrifft die vorliegende
Erfindung eine Drucktastvorrichtung mit einem solchen Gehäuse.
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Beschriftbare
Drucktastvorrichtungen finden in großem Umfang als Klingeltaster
Anwendung. So ist aus der
DE
93 12 652 U1 eine kombinierte Klingel- und Schildtaste
bekannt. Tasten ähnlicher
Bauart sind in der Regel schwenkbar an einem Klingelgehäuse festgelegt
und müssen
zum Betätigen
der Klingel eingedrückt
bzw. eingeschwenkt werden, in der Regel weisen die Klingeln dabei
ein Namensschild auf, damit ein leichtes Auffinden der gewünschten Klingel
möglich
ist. Die Namensschilder sind bei einfachen Modellen auf die Außenseite
der Taste aufgeklebt und bei anspruchsvolleren Tasten hinter einem Sichtfenster
angeordnet. Es hat sich gezeigt, dass bei derartigen bekannten Tasten
das Auswechseln des Namensschildes nicht ohne Probleme durchführbar ist.
Entweder muss das Namensschild von der Außenseite der Schildtaste abgelöst werden
oder es muss das Sichtfenster aus der Schildtaste ausgehoben und
das Namensschild eingelegt bzw. gegen ein anderes ausgetauscht werden.
Bei diesem Ausheben des Sichtfensters aus dem Rahmen der Schildtaste
kommt es zuweilen zum Bruch des Sichtfensters, das dann durch ein
neues ersetzt werden muß. Außerdem hat
sich gezeigt, dass das Namensschild oftmals umständlich bei ausgehobenem Sichtfenster hinter
dieses eingeschoben werden muß,
wobei es dann zwischen dem Sichtfenster und einer Halteplatte liegt.
Um die Auswechselbarkeit des Namensschildes einfacher zu gestalten,
ist in der
DE 93 12
652 U1 vorgesehen, dass die Halteplatte im Rahmen befestigbar,
insbesondere verrastbar ist. Diese bekannte kombinierte Klingel-
und Schildtaste ist für
eine einzige Klingel konzipiert.
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Die
DE 31 03 449 A1 beschreibt
einen bekannten Aufputz-Betätigungsmechanismus
für eine Klingel.
Dieser umfasst eine Deckkappe mit einer umlaufenden Seitenwand und
ein Unterteil, die zusammen auch als Gehäuse bezeichnet werden könnten. Das
Unterteil weist dabei zur Befestigung an einer Wand Schraublöcher für Befestigungsschrauben sowie
Festkontakte eines Drucktastenschalters und wahlweise eine Soffittenlampe
zur Beleuchtung eines Namensschildes auf. Weitere Bestandteile sind
eine auf das Unterteil aufschiebbare, eine Aussparung aufweisende
Deckkappe und eine in dieser Aussparung angeordnete, zum Betätigen des
Schalters gegen die Kraft einer Feder in Richtung des Unterteils schwenkbare
Drucktaste, die gleichzeitig als Träger für das Namensschild ausgebildet
ist. Die Drucktaste ist dabei derart schwenkbar gelagert, dass sie
einerseits zum Betätigen
des Schalters in Richtung des Unterteils und andererseits ohne Demontage
der Deckkappe zum Einlegen oder Auswechseln des Namensschildes durch
die Aussparung der Deckkappe vom Unterteil weg schwenkbar ist. Dabei
ist am Unterteil und/oder an der Deckkappe eine auf die Drucktaste
einwirkende Sperrvorrichtung angeordnet, die entweder die Verschwenkung
der Drucktaste nach außen
freigibt oder die Verschwenkbarkeit der Drucktaste auf das zum Betätigen des
Schalters benötigte Maß begrenzt.
Die Schraublöcher
liegen dabei in einem auch beim Herausschwenken der Drucktaste nicht
zugänglichen
Abschnitt des Unterteils. Diese technische Ausgestaltung dient dem
Ziel, dass einerseits Berechtigten das leichte Auswechseln des Namensschildes
und ggf. der zu dessen Beleuchtung vorgesehenen Soffittenlampe ermöglicht wird,
andererseits aber gleichzeitig den Befestigungsmechanismus ausreichend
vor Vandalismus, Diebstahl oder dergleichen zu schützen. Der
bekannte Aufputz-Betätigungsmechanismus
ist im beschriebenen Fall für zwei
Klingeln konzipiert, wobei jeder Klingel in auf dem Unterteil angeordneter
separater Festkontakt und eine separate Kontaktfeder zugeordnet
sind.
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Eine ähnliche
Zielstellung wie die
DE
31 03 449 A1 verfolgt auch die
DE 36 02 283 A1 , die unter der
Bezeichnung "Namensschild" eine bekannte beschriftbare
Drucktastvorrichtung beschreibt, die ein Gehäuse der eingangs genannten
Art aufweist. Insbesondere bezieht sich dabei diese Vorrichtung
auf ein Namensschild mit einem in einen rechteckförmigen Durchbruch
einer Platte einsetzbaren, im Bereich seiner Vorderseite mit einem
umlaufenden Rand versehenen Gehäuserahmen,
bei dem das von dem Gehäuserahmen
gebildete Fenster einen durchsichtigen Schildhalter aufnimmt, in
dem ein Kennzeichnungsschild austauschbar gehalten und zur Vorderseite
des Gehäuserahmens
hin abgedeckt ist, wobei der Schildhalter in Drehlagern gelagert
und so um eine einem Rande des Fensters benachbarte und parallele
Drehachse aus dem Fenster nach vom schwenkbar ist. In dem Dokument
wird ausgeführt, dass
Namensschilder in großer
Anzahl für
Klingelanlagen, Briefkastenanlagen und Sprechanlagen benötigt werden,
wobei der Wunsch besteht, das Schild ohne Demontage der gesamten
Vorrichtung auswechseln zu können.
Hierzu wird weiter ausgeführt, dass
bei vorbekannten Vorrichtungen, wenn eine Verschraubung vorgesehen
ist, nachteiligerweise der Gehäuserahmen
von der Platte gelöst
werden muss, um Zugang zu dem zwischen dem Gehäuserahmen und der Platte verklemmten
Schildhalter zu erhalten. Wird – wie
ebenfalls vorbekannt – eine
Verrastung oder eine Verklebung des Gehäuserahmens mit der Platte gewählt, dann
ließe
sich nachteiligerweise diese Verbindung nicht mehr ohne Weiteres
lösen.
Der Schildhalter sei daher nur von der Rückseite der Platte her austauschbar,
was eine noch weitergehende Demontage als bei der Verschraubung – nämlich das Abnehmen
der gesamten Platte von dem Gerät – notwendig
mache. Um angesichts dessen unabhängig von der Befestigungsart
des Gehäuserahmens
an der Platte einen einfachen, aber nur von Berechtigten ausführbaren
Austausch des Kennzeichnungsschildes von der Vorderseite der Platte
zu ermöglichen, ohne
dass dafür
Teile des Namensschildes gelöst und
von der Platte abgenommen werden müssten, sieht die
DE 36 02 283 A1 einen relativ
aufwändigen Komplex
miteinander kombinierter konstruktiver Merkmale vor. Diese Kombination
bezieht sich insbesondere auf die Lagerung des Schildhalters in
den Drehlagern und besteht im Detail darin, dass die Drehachse parallel
zu einer ersten Schmal- oder Querseite des Fensters zur Aufnahme
des Schildhalters liegt, dass die Drehlager aus Lagerzapfen und Langlöchern in
den zugekehrten Längsseitenwänden des
Gehäuserahmens
und des Schildhalters gebildet sind, wobei die Lagerzapfen senkrecht
zu den Längsseiten
des Schildhalters stehen und die Langlöcher mit ihren großen Abmessungen
parallel zur Vorderseite des Gehäuserahmens
ausgerichtet sind, so dass der Schildhalter im Bereich des Drehlagers
parallel zur Vorderseite des Gehäuserahmens
begrenzt verstellbar und mittels Federn in der einer zweiten Schmal- oder Querseite zugekehrten
Endstellung der Langlöcher
gehalten ist, dass in der in das Fenster eingeschwenkten Stellung
der Schildhalter mit der zugeordneten zweiten Schmalseite hinter
einem Rastabsatz des Gehäuserahmens
eingerastet ist und sich mit der Rückseite an gehäusefesten
Anschlägen abstützt und
dass schließlich
mittels eines in eine Aufnahme des Gehäuserahmens einführbaren schlüsselähnlichen
Werkzeuges der Schildhalter im Bereich der eingerasteten zweiten
Schmalseite entgegen der Spannung der Federn unter Aufhebung der
Raststellung parallel zur Vorderseite des Gehäuserahmens verschiebbar ist.
Die schlitzartige Öffnung
des Schildhalters (Aufnahme) zur Einführung des Schildes (Beschriftungsträger) befindet
sich bei dieser bekannten Drucktastvorrichtung auf einer einer Tasteinrichtung
abgewandten Seite. Es wird ausgeführt, dass sich das beschriebene
Namensschild dadurch erweitern läßt, dass
sich an eine Schmalseite des Fensters zur Aufnahme des Schildhalters
im Gehäuserahmen
eine Tastenaufnahme anschließt, wobei
je nach Einsatzfall vorgesehen werden kann, dass in die Tastenaufnahme
wahlweise eine Tasteneinheit mit offenen Kontakten oder eine Tasteneinheit mit
feuchtigkeitsdicht abgekapselter Kontakteinheit einsetzbar, vorzugsweise
einrastbar, ist. Auch dieses bekannte Namensschild ist – wie die
kombinierte Klingel- und Schildtaste gemäß der
De 93 12 652 U1 – für eine einzige
Klingel konzipiert.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Gehäuse der
eingangs genannten Art für
eine beschriftbare Drucktastvorrichtung, insbesondere für einen
Klingeltaster, zu schaffen, das dort, wo Namensschilder in großer Anzahl
an einer Klingel-, Briefkasten- und/oder Sprechanlage benötigt werden,
eine einfache Montage und Demontage gestattet. Hierbei sollen bevorzugt
zusätzlich
auch bei einfacher Änderungsmöglichkeit
der Beschriftung, insbesondere einer Auswechselbarkeit eines Namensschildes,
ein möglichst
einfacher konstruktiver Aufbau des Gehäuses der beschriftbare Drucktastvorrichtung
vorliegen, und darüber
hinaus sollen bevorzugt auch Möglichkeiten
eines sicheren Schutzes gegen den Eingriff Unberechtigter gegeben
sein.
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Erfindungsgemäß wird dies
dadurch erreicht, dass die Längsseitenwände mindestens
im Bereich der der Tasteinrichtung zugeordneten zweiten Gehäusekammer
Durchbrüche
zur Aufnahme einer Leiterplatte aufweisen, auf der sich mehrere
gleichartige Schaltkontakte befinden, wobei jeweils ein Schaltkontakt
bei Bedienung der Tasteinrichtung schaltbar ist.
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Die
Erfindung gestattet es somit vorteilhafterweise, mehrere Gehäuse in montagetechnisch einfacher
Weise auf einer Leiterplatte mit ihren Längsseiten nebeneinander liegend
gewissermaßen aufzureihen.
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So
können
in einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
zwei oder mehr Aufnahmen für jeweils
einen Beschriftungsträger,
zwei oder mehr Tasteinrichtungen sowie zwei oder mehr Gehäuse vorgesehen
sind, wobei sich durch die Durchbrüche der Gehäuse die Leiterplatte erstreckt
und jeder Tasteinrichtung jeweils ein Schaltkontakt der Leiterplatte zugeordnet
ist.
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Die
erfindungsgemäß vorgesehenen
Durchbrüche
können
sich dabei bedarfsweise auch in den Bereich der dem Beschriftungsträger zugeordneten ersten
Gehäusekammer
erstrecken, was insbesondere dann von Vorteil ist, wenn sich auf
der Leiterplatte weitere Kontakte befinden, die dem elektrischen Anschluss
einer in der ersten Gehäusekammer
untergebrachten Lichtquelle dienen. Wenn sich die Durchbrüche auch
in den Bereich der ersten Gehäusekammer
erstrecken, ist zwischen den beiden Gehäusekammern ein Querwanddurchbruch
in der Trennwand zwischen den Kammern vorzusehen.
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Die
Erfindung gestattet es des Weiteren auch, das Gehäuse, die
Tasteinrichtung und die Aufnahme für den Beschriftungsträger in vorteilhafter Weise
derart auszubilden, dass ein Austausch des Beschriftungsträgers möglich wird,
ohne dass dazu eine Demontage der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung notwendig
ist. Durch ein einfaches Drücken
der Tasteinrichtung aus einer Ruhestellung in eine Freigabestellung
kann dabei ein Zugang zu einer Öffnung
für die
Einführung
des Beschriftungsträgers
freigegeben werden, wie dies nachfolgend noch beschrieben wird.
Hierdurch ist mit Vorteil ein Schutz gegen unbefugte Manipulation
gegeben, da die Einführungsöffnung für die Kammer
des Beschriftungsträgers
nicht sichtbar, weil von der in Ruhestellung befindlichen Tasteinrichtung
verdeckt ist.
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Im
Hinblick auf den beschriebenen Stand der Technik besteht dabei ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Gehäuses und der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
darin, dass der Beschriftungsträger
für eine
Erst- oder Neubeschriftung nicht bewegt, beispielsweise verschwenkt,
zu werden braucht, so dass in dem erfindungsgemäßen Gehäuse keine speziellen, derartige
Bewegungen ermöglichenden
Drehlagerungsteile usw. vorgesehen werden müssen und sich der konstruktive
Aufbau dementsprechend einfach gestalten kann.
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Schließlich kann
mit Vorteil ein erhöhter Schutz
gegen unbefugte Manipulation dadurch erreicht werden, dass die schlitzartige Öffnung der
Aufnahme für
den Beschriftungs trägers
derart neben der Tasteinrichtung angeordnet ist, dass die Tasteinrichtung
auch in ihrer Aktivstellung die Öffnung
abdeckt und dass die Einnahme der Freigabestellung der Tasteinrichtung
mittels eines Sperrmechanismus blockierbar ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der nachfolgenden
Beschreibung enthalten.
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Anhand
eines in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung
näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 einen
Teilschnitt durch eine erfindungsgemäße beschriftbare Drucktastvorrichtung, insbesondere
einen Klingeltaster, mit einem erfindungsgemäßen Gehäuse und mit einer Tasteinrichtung,
die sich in Ruhestellung befindet,
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2 eine
Darstellung wie in 1 mit einer Tasteinrichtung,
die sich in Aktivstellung befindet,
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3 eine
perspektivische Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen beschriftbaren
Drucktastvorrichtung, insbesondere eines Klingeltasters, mit einer
Tasteinrichtung, die sich in Freigabestellung befindet,
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4 in
einer Ansicht von oben, eine perspektivische Explosionsdarstellung
der in 1 bis 3 gezeigten erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei
insbesondere der Aufbau des erfindungsgemäßen Gehäuses deutlich wird,
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5 eine
Darstellung wie in 5, jedoch in einer Ansicht von
unten,
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6 eine
perspektivische Explosionsdarstellung einer Tasteinrichtung der
erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung,
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7 ähnlich wie
in 3, eine perspektivische Schnittdarstellung einer
erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
mit einem erfindungsgemäßen Gehäuse und
mit einer Tasteinrichtung, die sich in Ruhestellung befindet, in
ihrer Einbindung in ein Montageensemble,
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8 eine
perspektivische Darstellung, die ebenfalls insbesondere die Einbindung
eines erfindungsgemäßen Gehäuses einer
erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
in ein Montageensemble veranschaulicht.
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In
den Zeichnungsfiguren sind gleiche und einander entsprechende Teile
stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen, so dass sie in der
Regel auch nur einmal beschrieben werden, wobei jedoch aus Übersichtsgründen nicht
für sämtliche
beschriebenen Teile auch in allen Figuren die jeweiligen Bezugszeichen
angegeben sind.
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Wie
zunächst 1 und 2 zeigen,
umfasst eine erfindungsgemäße beschriftbare
Drucktastvorrichtung, insbesondere ein Klingeltaster, eine – in ihren
Einzelteilen noch näher
zu erläuternde – Aufnahme
A für einen
Beschriftungsträger 1,
der im dargestellten Fall durch ein Beschriftungsschild 1a, wie
ein beispielsweise aus Papier bestehendes Namensschild (siehe insbesondere 4),
und einen Beschriftungshalter 1b gebildet ist. Die Aufnahme
A weist eine schlitzartige Öffnung 2 zur
Einführung
des Beschriftungsträgers 1 auf.
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Des
Weiteren umfasst die erfindungsgemäße beschriftbare Drucktastvorrichtung
eine mehrteilige – in
ihren Einzelteilen ebenfalls noch näher zu erläuternde – Tasteinrichtung T, die durch
Drücken
aus einer Ruhestellung, die in 1 und 7 gezeigt ist,
in eine Aktivstellung, die in 2 gezeigt
ist, bewegbar ist.
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Die
Tasteinrichtung T und die Aufnahme A für den Beschriftungsträger 1 sind
benachbart angeordnet.
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Die
schlitzartige Öffnung 2 der
Aufnahme A ist derart neben der Tasteinrichtung T angeordnet, dass
die Tasteinrichtung T in ihrer Ruhestellung – 1 – die Öffnung 2 abdeckt.
Dadurch ist ein primärer
Schutz gegen unbefugte Manipulation gegeben.
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Auch
in ihrer Aktivstellung – 2 – deckt die
Tasteinrichtung T die schlitzartige Öffnung 2 ab und gibt
erst in einer Freigabestellung – 3 – einen
Zugang zur Öffnung 2 für die Einführung des
Beschriftungsträgers 1 frei.
Dadurch wird – wie
erwähnt – ein erhöhter sekundärer Schutz
gegen unbefugte Manipulation erreicht. Dabei ist die Einnahme der Freigabestellung
der Tasteinrichtung T bevorzugt sowohl in der Ruhe-, als auch Aktivstellung
mittels eines der Tasteinrichtung T zugehörigen Sperrmechanismus S blockierbar,
der nachfolgend noch näher beschrieben
wird.
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Die
Explosionsdarstellungen in 4 und 5 zeigen
in besonders anschaulicher Weise die einzelnen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung. Es
wird zunächst
deutlich, dass für
die Aufnahme A und die Tasteinrichtung T ein gemeinsames erfindungsgemäßes Gehäuse 3 vorgesehen
ist. Das erfindungsgemäße Gehäuse 3 weist
zunächst
in an sich bekannter Weise zwei durch eine Trennwand 4 voneinander
abgegrenzte Gehäusekammern 3a, 3b auf,
von denen eine erste Gehäusekammer 3a dem Beschriftungsträger 1 und
die andere, zweite, Gehäusekammer 3b der
Tasteinrichtung T zugeordnet ist.
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Die
Gehäusekammern 3a, 3b sind
in ihrer Grundgestalt quader- bzw. kubusförmig ausgebildet. Beide Kammern 3a, 3b werden
längsseitig
durch zwei gemeinsame Gehäuselängswände 5 begrenzt und
sind unterseitig vorzugsweise durch einen gemeinsamen Gehäuseboden 6 geschlossen
und weisen dadurch eine kompakte und leicht montierbare Gestalt
auf. Oberseitig sind beide Kammern 3a, 3b offen.
In Querrichtung werden die Kammern 3a, 3b durch
die gemeinsame Trennwand 4 und jeweils gegenüberliegend
zur Trennwand 4 durch eine Gehäusequerwand 7a, 7b abgeschlossen.
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Die
Oberkanten der Längswände 5 sowie
der Trennwand 4 und der Gehäusequerwand 7a der
ersten Gehäusekammer 3a,
die dem Beschriftungsträger 1 zugeordnet
ist, bilden Auflagen für
den Beschriftungsträger 1,
bzw. es sind im Bereich dieser oberseitigen Kanten des Gehäuses 3 durch
zusätzliche
Stege, Ränder,
Absätze
oder dgl. derartige Auflagen ausgebildet.
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Bei
der Erstmontage wird der Beschriftungsträger 1, vorzugsweise
aber nur dessen Beschriftungshalter 1b, auf diese Auflagen
gelegt und deckt damit die erste Gehäusekammer 3a ab.
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Die
Gehäusekammer 3a selbst
kann dabei frei bleiben oder bevorzugt auch eine – nicht
dargestellte – geeignete
Lichtquelle, z. B. eine Leuchtdiode, aufnehmen, wobei es im letzteren
Fall angebracht ist, dass der Beschriftungsträger 1 zumindest transparent,
also lichtdurchlässig,
ist. Bevorzugt sollte aber für
diesen Fall insbesondere zumindest der Beschriftungshalter 1b im
Sinne einer guten Ausleuchtung sogar durchsichtig sein.
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Auf
den Beschriftungsträger 1 wird
eine durchsichtige Abdeckscheibe 8, die wie das erfindungsgemäße Gehäuse 3 und
der Beschriftungshalter 1b vorzugsweise aus Kunststoff
bestehen kann, gelegt und dort auf geeignete Weise befestigt. Als Materialien
für die
Abdeckscheibe 8 empfehlen sich dabei insbesondere Glas
oder ein Kunststoff, wie beispielsweise Polymethacrylsäuremethylester
(PMMA) oder Polyoxymethylen (POM).
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Es
wird somit deutlich, dass die Aufnahme A für den Beschriftungsträger 1 unterseitig
durch das Oberteil des Gehäuses 3,
insbesondere durch die Kanten der Wände 4, 5, 7a der
ersten Gehäusekammer 3a,
und oberseitig durch die Abdeckscheibe 8 gebildet ist.
Auf der Seite der Tasteinrichtung T ist die Aufnahme A stirnseitig
offen, indem dort die schlitzartige Öffnung 2 für die Einführung des
Beschriftungsträgers 1 ausgebildet
ist. Auf der gegenüberliegenden
Stirnseite ist die Ausnehmung A durch ein oberes Wandstück 7c der
Gehäusequerwand 7a der
ersten Kammer 3a verschlossen.
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Die
in 6 separat dargestellte Tasteinrichtung T, die
im Montagezustand von der ihr zugeordneten zweiten Gehäusekammer 3b aufgenommen wird,
besteht vorzugsweise aus mehreren Teilen, die auch in 4 und 5 als
Einzelteile und in 1 bis 3 im Zusammenbau
zu sehen sind.
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Gemäß 6 sind
dies, von oben nach unten:
- – ein aus Metall, vorzugsweise
aus Edelstahl, oder aus Kunststoff bestehender Tastenknopf 10 mit
einer Durchgrifföffnung 11 für ein Werkzeug, der
bevorzugt einen rechteckigen oder – wie dargestellt – quadratischen
Umriss aufweist;
- – eine
optional vorhandene Dichtung 12, insbesondere ein elastomerer
O-Ring;
- – ein
erstes Sperrteil 13 des Sperrmechanismus S, mit dem die
Einnahme der Freigabestellung der Tasteinrichtung T blockierbar
ist, wobei das Teil 13 in seiner oberen Deckfläche eine – im dargestellten
Fall sechskantige – Eingrifföffnung 14 für ein Werkzeug,
wie einen Inbusschlüssel,
und – optional – eine,
insbesondere ringförmige,
nicht näher bezeichnete
Nut zur Einlage der Dichtung 12 aufweist;
- – eine
Druckfeder 15 des Sperrmechanismus S;
- – ein
zweites Sperrteil 16 des Sperrmechanismus S, mit dem die
Einnahme der Freigabestellung der Tasteinrichtung T blockierbar
ist;
- – ein
Einsatzteil 17 und
- – eine
Rückstellfeder 18 für den Tastenknopf 10, die
dazu dient, die Tasteinrichtung T nach einer Bedienung, also nachdem
die Tasteinrichtung T durch Drücken
des Tastknopfes 10 aus ihrer Ruhestellung (1, 7) – z. B.
zum Klingeln – in ihre
Aktivstellung (2) gebracht wurde, wieder in
die Ruhestellung (1, 7) zurückzubringen.
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Unterhalb
der Tasteinrichtung T ist eine Leiterplatte 20 angeordnet,
auf der sich Schaltkontakte 21 befinden, die beim Drücken des
Tastenknopfes 10 durch das als Schaltstößel wirkende zweite Sperrteil 16 geschaltet
werden. Die Kontakte 21 können dabei im Sinne einer feuchtigkeitsdichten
Kapselung bevorzugt durch eine – nicht
sichtbare – auf
die Leiterplatte 20 aufgeklebte Kunststofffolie abgedeckt
sein.
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Der
Tastenknopf 10 kann vorzugsweise – was in 6 nicht
dargestellt, jedoch 4 und 5 zu entnehmen
ist – mit
dem Einsatzteil 17, insbesondere mit einem flanschartigen,
an den Umriss des Tastenknopfes 10 angepassten Rand 17a des Einsatzteils 17,
vorzugsweise über
ein doppeltklebendes Klebeband 22, verklebt werden.
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Die
Verklebung des Tastenknopfes 10 und des Einsatzteils 17 erfolgt
dabei unter Zwischenlage der beiden Sperrteile 13, 16,
zwischen denen wiederum die Druckfeder 15 des Sperrmechanismus
S gekammert wird. Die beiden Sperrteile 13, 16 weisen
zu diesem Zweck entsprechende, zentrisch angeordnete Federhalterungen 13a (1 bis 3, 5), 16a (1 bis 4, 6)
auf. Die Federhalterung 13a des ersten Sperrteils 13 ist
dabei als Stift, die Federhalterung 16a des zweiten Sperrteils 16 ist
als Aufnahme gestaltet.
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Wie
insbesondere 4 bis 6 zeigen, weist
das zweite, im Einbauzustand im Einsatzteil 17 untere Sperrteil 16 zur
lagerichtigen Positionierung und nach der Positionierung verdrehsicherem
Sitz in einer Ringöffnung 17b des
Einsatzteils 17 äußere Führungsnuten 16b auf,
denen auf dem inneren Umfang der Ringöffnung 17b des Einsatzteils 17 komplementäre innere
Führungsvorsprünge 17c zugeordnet
sind. Die äußeren Führungsnuten 16b des zweiten
Sperrteils 16 sind dabei oberseitig durch einen Steg 16c geschlossen,
so dass das zweite Sperrteil 16 nicht unten aus dem Einsatzteil 17 herausfallen
kann.
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Das
Einsatzteil 17 weist unterseitig eine Nut 17d zur
Aufnahme der Rückstellfeder 18 für den Tastenknopf 10 auf,
wie dies insbesondere 1, 2 und 5 verdeutlichen.
Die Rückstellfeder 18 ist ebenfalls
als Druckfeder, beispielsweise als Schraubenfeder, ausgebildet und
stützt
sich im Einbauzustand, d. h., wenn das Einsatzteil 17 in
das Gehäuse 3,
insbesondere in die ihm zugeordnete Gehäusekammer 3b, eingesetzt
ist, auf dem Boden 6 bzw. bevorzugt aber auf der Leiterplatte 20 ab,
wie dies 2 besonders deutlich veranschaulicht.
Damit das Einsatzteil 17, wenn es in seine Gehäusekammer 3b eingesetzt
wird, lagerichtig und verdrehsicher plaziert werden kann, weist
das Einsatzteil 17 außenseitig äußere Führungsvorsprünge 17e auf,
denen in der zweiten Gehäusekammer 3b des
erfindungsgemäßen Gehäuses 3 korrespondierende,
d. h. formschlüssig
zusammenwirkende, Wandführungen 30 zugeordnet
sind, wie dies insbesondere aus 1, 2 und 4 hervorgeht.
Es kann auch vorgesehen sein, dass das Einsatzteil 17 in
die Gehäusekammer 3b eingerastet
wird, wozu im erfindungsgemäßen Gehäuse 3 entsprechende – nicht
bezeichnete – Rastelemente
vorhanden sind.
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In
der Ruhestellung (1) und in der Aktivstellung
(2) der Tasteinrichtung T befindet sich der Sperrmechanismus
S in einer Sperrstellung, in der Freigabestellung (3)
der Tasteinrichtung T befindet sich der Sperrmechanismus S in einer
Entsperrstellung. Die Sperrstellung und die Entsperrstellung werden
dabei jeweils durch die beiden Sperrteile 13, 16 definiert.
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Um
dies zu ermöglichen,
sind die beiden Sperrteile 13, 16 nach der Art
einer Klauenkupplung ausgebildet, d. h. sowohl das erste Sperrteil 13 weist mindestens
eine Klaue 13b, vorzugsweise – wie dargestellt – drei gegeneinander
um jeweils 120° versetzte,
Klauen 13b, auf, als auch das zweite Sperrteil 16,
für das
die Klauen mit dem Bezugszeichen 16d bezeichnet sind.
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In
der Sperrstellung stehen jeweils einander zugeordnete Klauen 13b, 16d bei
nahezu entspannter Druckfeder 15 aufeinander, während in
der Entsperrstellung die Klauen 13b, 16d nebeneinander
liegen bzw., insbesondere formschlüssig, ineinander greifen.
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Der
Sperrmechanismus S kann dabei durch eine Drehung des ersten Sperrteils 13 um
seine Längsachse – im dargestellten
Fall um einen Winkelbetrag von etwa 60° – aus der Sperrstellung in
die Entsperrstellung gebracht werden. Wenn sich also der Sperrmechanismus
S in seiner Sperrstellung befindet (1, 2, 7),
kann durch die Durchgrifföffnung 11 im
Tastenknopf 10 in die Eingrifföffnung 14 im ersten
Sperrteil 13 ein Werkzeug, wie ein Inbusschlüssel, geführt werden,
mittels dessen die Drehung durchgeführt wird. Die in der Sperrstellung auf
den Klauen 16d des zweiten Sperrteils 16 stehenden
Klauen 13b des ersten Sperrteils 13 werden durch
die Drehung von den Klauen 16d des zweiten Sperrteils 16 herunter
bewegt, so dass sie in die zwischen den Klauen 16d liegenden,
nicht näher
bezeichneten, Zwischenräume
gleiten können,
wie dies auch in inverser Art mit den Klauen 16d des zweiten Sperrteils 16 geschehen
kann. Die beiden Sperrteile 13, 16 sind zwar nun
noch durch die zwischen ihnen gehaltene Druckfeder 15 gegeneinander
verspannt, können
aber gegen die Kraft der Druckfeder 15 zusammengedrückt werden,
so dass durch ein Drücken auf
den Tastenknopf 10 die Tasteinrichtung T in ihre in 3 dargestellte
Freigabestellung gebracht werden kann, in der der Tastenknopf 10 in
der zweiten Gehäusekammer 3b unterhalb
der schlitzartigen Öffnung 2 der
Aufnahme A für
den Beschriftungsträger 1 zu
liegen kommt.
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In
dieser Stellung kann bei gedrücktem
Tastenknopf 10 der Beschriftungsträger 1 mit einer ersten
oder einer neuen Beschriftung versehen werden, oder eine bestehende
Beschriftung kann entfernt werden. Zu diesem Zweck kann der Beschriftungsträger 1,
insbesondere unter Zuhilfenahme eines Werkzeugs, wie eines Schraubendrehers,
das an einem speziell dafür
ausgebildeten Werkzeugansatz 40 am Rand des Beschriftungshalters 1b angreifen kann,
in seiner Längsrichtung
aus der Aufnahme A zumindest teilweise in die zweite Gehäusekammer 3b,
vorzugsweise, wenn der Beschriftungsträger 1 biegsam ausgebildet
ist, aber auch vollständig
aus der Aufnahme A herausgezogen werden. Nun kann beispielsweise
in den Beschriftungshalter 1b ein Beschriftungsschild 1a eingelegt
werden oder ein vorhandenes Beschriftungsschild 1a entfernt
bzw. ausgetauscht werden. Zur besseren Aufnahme des Beschriftungsschildes 1a weist
der Beschriftungshalter 1b bevorzugt einen umlaufenden
nach oben überstehenden
Rand 41 auf, wie dies insbesondere 4 zeigt.
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Danach
kann der Beschriftungsträger 1 in umgekehrter
Weise wieder in seine Aufnahme A zurückgeführt werden, wobei der Tastenknopf 10 nach Entlastung
unter der Wirkung der Federn 13, 18 seine der
Ruhestellung der Tasteinrichtung T entsprechende Position (1)
wieder einnimmt. Der Sperrmechanismus S muss nun noch durch Rückdrehung des
ersten Sperrteils 13 mittels des Werkzeugs in seine Sperrstellung
zurückgebracht
werden, in der die Klauen 13b, 16d der beiden
Sperrteile 13, 16 aufeinander stehen.
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Damit
dies problemlos – insbesondere
ohne Überdrehung
des Sperrteils 13, also im vorliegenden Fall um mehr als
60°, in
seine nächste
Entsperrposition – gelingt
und damit die Sperrposition in ausreichender Weise gegen eine Spontanaufhebung
durch äußere Einflüsse gesichert
ist, können
die Klauen 13b, 16d der beiden Sperrteile 13, 16 eine
weitergehende spezielle Gestaltung aufweisen. So zeigt die Draufsicht
auf das zweite Sperrteil 16 in 6, dass jeweils
in die Oberfläche
jeder Klaue 16d eine bogenartig verlaufende Führungsnut 16e eingebracht
ist, die an einer Seite offen und an der anderen Seite durch einen
Quersteg 16f geschlossen ist. In diese Führungsnut 16e greift
eine Führungsnase 13c der Klaue 13b des
ersten Sperrteils 13 ein, die von einem Grundkörper 13d der
Klaue 13 in axialer Richtung – in 5 und 6 mit
X-X bezeichnet – abragt. Beim
Zurückdrehen
des ersten Sperrteiles 13 in die Sperrstellung schlägt die in
der Führungsnut 16e geführte Führungsnase 13d an
dem Quersteg 16f an, wodurch das Sperrteil 13 an
einer Überdrehung
gehindert ist und die Sperrstellung des Sperrmechanismus S vorteilhafterweise
eine zusätzliche
formschlüssige
Sicherung erfährt.
-
Im
Hinblick auf das zweite Sperrteil 16 ist auch noch zu erwähnen, dass
die als Federhalterung 16a vorgesehene Aufnahme unterseitig
als Stößelteil 16g zur
Aktivierung des Kontaktes 21 ausgebildet sein kann, wie
dies 2 zeigt.
-
Insbesondere
die vorstehend beschriebene Ausbildung der Tasteinrichtung T mit
dem Sperrmechanismus S stellen technische Maßnahmen dar, durch die der
Fachmann die erfindungsgemäße Drucktastvorrichtung
mit dem erfindungsgemäßen Gehäuse ergänzen kann,
ohne dass der Rahmen der Erfindung verlassen wird.
-
4 und 5 veranschaulichen,
in welcher Weise aufgabengemäß eine einfache
Montage und Demontage der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung mit
dem erfindungsgemäßen Gehäuse 3 dort
ermöglicht
werden kann, wo Namensschilder in großer Anzahl an einer Klingel-,
Briefkasten- und/oder Sprechanlage benötigt werden. So kann beispielsweise
für mehrere
Klingeltaster eine einzige Leiterplatte 20 zur Anwendung
kommen, auf der mehrere, beispielsweise eine konkret vorherbestimmte
Anzahl, Kontakte 21 angeordnet sind. Hierbei kann – wie insbesondere
aus 5 hervorgeht – vorgesehen
sein, dass die Leiterplatte 20 endseitig durch ein Interface 50 abgeschlossen
wird, das eine den jeweiligen Kontakten entsprechende Anzahl von Anschlusspins 51 enthält.
-
Das
Gehäuse 3 einer
erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
enthält
nun in seinen Längsseitenwänden 5,
insbesondere in der Nähe
des Bodens 6 bzw. vorzugsweise unmittelbar über dem
Boden 6 erfindungsgemäß Durchbrüche 60,
durch die die Leiterplatte 20 durchgeschoben werden kann.
Die Durchbrüche 60 im
Gehäuse 3 sind
dabei mindestens im Bereich der der Tasteinrichtung T zugeordneten
zweiten Gehäusekammer 3b vorgesehen,
können
sich aber bedarfsweise auch in den Bereich der dem Beschriftungsträger 1 zugeordneten
ersten Gehäusekammer 3a erstrecken.
Letzeres ist beispielsweise angezeigt, wenn sich auf der Leiterplatte 20 Kontakte
befinden, die dem elektrischen Anschluss einer in der ersten Gehäusekammer 3a untergebrachten
Lichtquelle dienen. Wenn sich die Durchbrüche 60 auch in den
Bereich der ersten Gehäusekammer 3a erstrecken,
ist zwischen den beiden Gehäusekammern 3a, 3b ein
Querwanddurchbruch 61 in der Trennwand 4 vorzusehen,
wie dies 1 bis 3 zeigen.
Mehrere Gehäuse 3 können so
auf einer Leiterplatte 20 mit ihren Längsseiten 5 nebeneinander
liegend gewissermaßen
aufgereiht werden.
-
Dabei
können
bevorzugt die Gehäuse 3 auch vor
dem Durchstecken der Leiterplatte 20 miteinander verbunden
werden. Hierzu dienen die 5 und 6 entnehmbaren
Schwalbenschwanzführungsteile 62, 63,
die sich an dem oberen, einen äußeren Wandansatz 64 ausbildenden
Wandstück 7c der
Gehäusequerwand 7a befinden,
die die Ausnehmung A an der Stirnseite der ersten Kammer 3a des
Gehäuses 3 verschließt. Die
Schwalbenschwanzführungsteile 62, 63 ragen
dabei senkrecht von den Längswänden 5 ab.
Auch an der anderen Gehäusequerwand 7b ist
in gleicher Weise ein Wandansatz 65 mit Schwalbenschwanzführungsteilen 62, 63 ausgebildet.
-
Vorstehend
wurde ausgeführt,
dass die Abdeckscheibe 8 auf den Beschriftungsträger 1 gelegt und
dort auf geeignete Weise befestigt wird. Hierbei ist es möglich, dass
die erfindungsgemäße Drucktastvorrichtung
in Unterputz- oder Aufputzmontage zur Anwendung kommen kann. 7 zeigt
nun eine spezielle Möglichkeit
für die
Montage der erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
einschließlich
der Befestigung der Abdeckscheibe 8.
-
Die
insbesondere rechteckige oder quadratische Abdeckscheibe 8 besitzt
einen umlaufenden Flanschrand 8a, der sich über die
drei Seiten erstreckt, die nicht der Tasteinrichtung T zugewandt sind.
Dieser Flanschrand 8a wird zwischen dem Gehäuse 3,
insbesondere zwischen dem äußeren Wandansatz 64,
der an dem Wandstück 7c ausgebildet
ist, dass die Aufnahme A verschließt, und einer Frontplatte 70 verklemmt.
Die Frontplatte 70 umgreift dabei vorzugsweise außenseitig
die gesamte erfindungsgemäße Drucktastvorrichtung,
bevorzugt auch mehrere – wie
vorstehend beschrieben – nebeneinander
liegende erfindungsgemäße Drucktastvorrichtungen,
und bildet vorzugsweise zusammen mit der Abdeckplatte 8 und
der Tasteinrichtung T eine ebene Fläche. Auf der Seite der Tasteinrichtung
T liegt die Frontplatte 70 dabei auf dem Gehäuse 3,
insbesondere auf dem an dieser Seite ausgebildeten äußeren Wandansatz 65 an
der Gehäusequerwand 7b,
auf. Es wäre
natürlich
auch möglich,
dass die Abdeckplatte 8 und/oder der Tastenknopf 10 der
Tasteinrichtung T, wenn dies gewünscht
ist, gegenüber
der Frontplatte 70 vor- oder zurückspringen. Die Frontplatte 70,
in die beispielsweise in einer Türstation
weitere Vorrichtungen, wie Mikrofone, Lautsprecher, Videokameras oder
dergleichen eingebettet sein können,
ist – wie dargestellt – an ihrer
Unterseite mit Befestigungselementen 71, wie Schraub- oder
Rastbolzen, versehen, mittels derer sie ihrerseits wiederum auf
einer nicht dargestellten Montagebasis befestigt werden kann.
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Am
erfindungsgemäßen Gehäuse 3 sind
zusätzlich – wie 4 und 5 zeigen – in die
Wandansätze 64, 65 Befestigungsöffnungen 66 eingebracht,
die beispielsweise für
eine Verschraubung des Gehäuses 3 an
einer Basis genutzt werden können,
wie dies 8 zeigt. Es ist dabei insbesondere eine
Perspektivansicht eines Montagebeispiels einer erfindungsgemäßen Drucktastvorrichtung
mit mehreren erfindungsgemäßen Gehäusen 3,
von denen zwei figürlich
dargestellt sind, gezeigt. Die Darstellung gibt einen noch nicht
installierten, aber zusammengefügten
Zustand der Teile wieder.
-
In 8 ist
ein Montageensemble 80 fiktiv teiltransparent dargestellt;
das aus einem dosenartigen Aufnahmegehäuse 81 und einem in
das Aufnahmegehäuse 81 einzusetzenden
und über
Haltemittel lösbar
zu befestigenden Geräteeinsatz 82 besteht, auf
den die Frontplatte 70 gelegt ist, die beispielsweise aus
einem Metall, wie Aluminium oder Edelstahl, bestehen kann.
-
An
dem Geräteeinsatz 82 sind
die erfindungsgemäßen Gehäuse 3 – nebeneinander
liegend und aneinander befestigt – mittels der Schraubelemente 84 gehalten.
Die in 4 und 5 gezeigte gemeinsame Leiterplatte 20,
welche die Durchbrüche 60 in
den Gehäusen 3 durchdringt
und dabei ebenfalls gehäuseverbindend
wirkt, ist nicht dargestellt.
-
In
einer bevorzugten Ausführung
kann die Befestigung des Geräteeinsatzes 82 in
dem Aufnahmegehäuse 81 mittelbar über die
Frontplatte 70 erfolgen, indem der Geräteeinsatz 82 bzw.
dessen Bestandteile an der Unterseite der Frontplatte 70 befestigt
ist bzw. sind, und indem die Frontplatte 6 über formschlüssig fügbare Rastverbindungen 83 mit
dem Aufnahmegehäuse 81 verbindbar
ist.
-
Das
erfindungsgemäße Gehäuse 3 und
die erfindungsgemäße Drucktastvorrichtung
sind hinsichtlich ihrer Merkmale nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel,
insbesondere nicht auf einen Klingeltaster, beschränkt, sondern
umfassen jeweils auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden Ausführungen.
-
Die
Erfindung ist auch nicht auf die in den Ansprüchen 1 und 11 definierten Merkmalskombinationen
beschränkt,
sondern kann auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten
Merkmalen aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmale definiert sein.
Dies bedeutet, dass grundsätzlich praktisch
jedes Einzelmerkmal der genannten Ansprüche weggelassen bzw. durch
mindestens ein an anderer Stelle der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal
ersetzt werden kann. Insofern sind die Ansprüche lediglich als ein erster
Formulierungsversuch für
eine Erfindung zu verstehen.
-
- 1
- Beschriftungsträger
- 1a
- Beschriftungsschild
von 1
- 1b
- Beschriftungshalter
von 1
- 2
- Öffnung in
A zur Einführung
von 1
- 3
- Gehäuse
- 3a
- erste
Gehäusekammer
von 3 für 1
- 3b
- zweite
Gehäusekammer
von 3 für
T
- 4
- Trennwand
in 3 zwischen 3a und 3b
- 5
- Gehäuselängswand
von 3
- 6
- Boden
von 3
- 7a
- Gehäusequerwand
von 3a
- 7b
- Gehäusequerwand
von 3b
- 7c
- Wandstück von 7a
- 8
- Abdeckscheibe
für 1
- 10
- Tastenknopf
von T
- 11
- Werkzeug-Durchgrifföffnung von 10
- 12
- Dichtung
- 13
- erstes
Sperrteil von S
- 13a
- Federhalterung
von 13 für 15,
Stift
- 13b
- Klaue
von 13
- 14
- Werkzeug-Eingrifföffnung von 13
- 15
- Druckfeder
- 16
- zweites
Sperrteil von S
- 16a
- Federhalterung
von 16 für 15,
Aufnahme
- 16b
- äußere Führungsnut
von 16
- 16c
- Steg
zum Verschluss von 16b
- 16d
- Klaue
von 16
- 16e
- obere
Führungsnut
von 16
- 16f
- Quersteg
zum Verschluss von 16e
- 16g
- Stößelteil
von 16, unterseitig von 16a
- 17
- Einsatzteil
- 17a
- Rand
von 17
- 17b
- Ringöffnung von 17
- 17c
- innerer
Führungsvorsprung
in 17b
- 17d
- Nut
von 17 für 18
- 17e
- äußerer Führungsvorsprung
von 17
- 18
- Rückstellfeder
für 10
- 20
- Leiterplatte
- 21
- Kontakt
auf 20
- 22
- Klebeband
- 30
- Wandführung von 3 für 17 bzw. 17e
- 40
- Werkzeugansatz
an 1b
- 41
- Rand
von 1b
- 50
- Interface
- 51
- elektrische
Anschlusspins von 50
- 60
- Durchbruch
in 5 für 20
- 61
- Querwanddurchbruch
in 4 für 20
- 62,
63
- Schwalbenschwanzführungsteile
an 64, 65
- 64
- äußerer Wandansatz
an 7a
- 65
- äußerer Wandansatz
an 7b
- 66
- Befestigungsöffnung in 64, 65
- 70
- Frontplatte
- 71
- Befestigungselement
an 70
- 80
- Montageensemble
- 81
- Aufnahmegehäuse von 80
- 82
- Geräteeinsatz
von 80
- 83
- Rastverbindung
von 70 mit 82
- 84
- Schraubelement
zur Verbindung von 3 mit 82
- A
- Aufnahme
für 1,
aus 8 und 10
- S
- Sperrmechanismus
- T
- Tasteinrichtung
- X-X
- Längsachse
von T
- Y-Y
- Längsachse
von 3