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DE202005022075U1 - Schredder zum Schreddern verschiedenster Materialien - Google Patents

Schredder zum Schreddern verschiedenster Materialien Download PDF

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DE202005022075U1
DE202005022075U1 DE202005022075U DE202005022075U DE202005022075U1 DE 202005022075 U1 DE202005022075 U1 DE 202005022075U1 DE 202005022075 U DE202005022075 U DE 202005022075U DE 202005022075 U DE202005022075 U DE 202005022075U DE 202005022075 U1 DE202005022075 U1 DE 202005022075U1
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exhaust
shredder
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air duct
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Albert Hoffmann GmbH
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Abstract

Schredder (1), geeignet zum Schreddern verschiedenster Materialien wie zum Beispiel Altautokarossen, mit einem Gehäuse (2), wobei der Schredder (1) einen Gehäusedeckel (100, 200, 300) aufweisen kann, und wobei der Schredder (1) eine Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) mit einer Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, wobei die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) am Gehäuse (2) oder an einem Abluftauslass (130, 230, 330) des Gehäusedeckels (100, 200, 300) angeordnet ist und wobei mittels der Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) Abluft aus dem Schredder (1) zur Umgebung des Schredders (1) abgeführt wird, wobei die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) eine von einer gerade ausgebildeten Abluftführungsstrecke abweichende Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, wobei die Ablufteinrichtung (7) Mittel zum Umlenken der Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, und zwar einen Knick und/oder einen Bogen, wobei die Abluftführungsstrecke (7A) einen Abluftkanal aufweist, der in einen ersten Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313) und in einen zweiten Kanalabschnitt (14, 114,...

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Schredder zum Schreddern verschiedenster Materialien.
  • Gehäusedeckel für Schredder, die eine Ablufteinrichtung mit einer Abluftführung aufweisen, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Mittels der Abluftführung wird ein beim Schreddern von Bauteilen oder Materialien entstehender Staub aus dem Schredder abgeführt, insbesondere mittels eines Gebläses abgesaugt. Ebenso sind Schredder bekannt, die keinen separaten Gehäusedeckel mit einer derartigen Ablufteinrichtung aufweisen, sondern bei denen das jeweilige Gehäuse des Schredders an sich eine Ablufteinrichtung aufweist.
  • Unabhängig davon, ob die Ablufteinrichtung in einem Gehäusedeckel oder direkt an einem Gehäuse eines Schredders vorgesehen ist, ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung derartige Ablufteinrichtungen weiterzuentwickeln.
  • Die Aufgabe der Erfindung wird von einem Schredder mit den Merkmalen der unabhängigen Schutzansprüche gelöst.
  • Im Sinne der Erfindung versteht man unter dem Begriff „gerade Abluftführungsstrecke” eine Führungsstrecke für Abluft, die weder geknickt noch gebogen oder sonst wie gekrümmt ausgebildet ist und über welche die Abluft geführt ist. Ist beispielsweise eine „gerade” Ablufteinrichtung derart ausgerichtet, dass, wenn sie hinsichtlich ihrer Hauptführungsrichtung senkrecht (im Sinne von „vertikal”) angeordnet ist, es möglich ist, durch die „gerade” Ablufteinrichtung einen Gegenstand fallen zu lassen, ohne dass dieser Gegenstand eine Seitenwand der „geraden” Abluftführungsstrecke berührt, dann handelt es sich um eine „gerade” Abluftführungsstrecke. Im Sinne der Erfindung ist ein solcher freier Fall bei vorliegender „gekrümmter” Ablufteinrichtung nicht möglich.
  • Durch die vorliegend von einer Geraden abweichende „gekrümmte” Abluftführungsstrecke ist demnach vorteilhafter Weise die Gefahr wesentlich verringert, dass nicht schwebfähiges Material durch die Ablufteinrichtung hindurch, also aus der Schreddervorrichtung hinaus, unkontrolliert in die Umgebung der Schreddervorrichtung gelangt. Die vorliegend „gekrümmte” Abluftführungsstrecke dient im Sinne der Erfindung nicht dazu, es zu ermöglichen, geschredderte Gegenstände oder sonstige Gebilde aus der Vorrichtung zu befördern.
  • Unter dem Begriff „nicht schwebfähiges Material” versteht man vorliegend im Wesentlichen größere Gebilde, die sich auf Grund einer hohen kinetischen Energie in der Luft zwar bewegen, aber in der Luft nicht über einen längeren Zeitraum schweben können. Somit unterscheidet sich das „nicht schwebfähige Material” von kleinen Gebilden, wie etwa Staubpartikeln, die auf Grund ihrer geringen Masse in der Lage sind, über einen längeren Zeitraum in der Luft zu schweben, bevor sie zu Boden sinken.
  • Besonders vorteilhaft ist die „gekrümmte” Abluftführungsstrecke, wenn die Ablufteinrichtung mit einer Saugeinrichtung verbunden ist, bei welcher die Gefahr besteht, dass nicht schwebfähiges Material von der Saugeinrichtung angesaugt wird und die Saugeinrichtung beschädigt. Durch die „gekrümmte” Abluftführungsstrecke wird darüber hinaus auch die Arbeitssicherheit einer Schreddervorrichtung erhöht, da vorliegend die Gefahr, dass schwerere Teile, die aus der Ablufteinrichtung der Schreddervorrichtung auf Grund dynamisch bewegter Bauteile geschleudert werden könnten, wesentlich verringert ist.
  • Es ist vorteilhaft, dass die Ablufteinrichtung Mittel zum Umlenken der Abluftführungsstrecke aufweist. Durch die Umlenkmittel ist die Abluftführungsstrecke derart gestaltet, dass sie nicht gerade ausgebildet ist und größere Gebilde nicht durch die Ablufteinrichtung unbeabsichtigt in die Umgebung der Schreddervorrichtung gelangen.
  • Es ist vorgesehen, dass die Umlenkmittel einen Knick und/oder einen Bogen aufweisen. Mittels des Knickes oder des Bogens wird die Abluftführungsstrecke der Ablufteinrichtung derart umgelenkt, dass schwerere Gebilde, also nicht schwebfähiges Material, nicht wie üblich ungehindert aus der Schreddervorrichtung gelangen können. Vielmehr stoßen die in die Abluftführungsstrecke gelangten Gebilde gegen die Seitenwände dieser Abluftführungsstrecke und verlieren hierbei derart kinetische Energie, dass sie letztendlich zurück in den Arbeitsbereich der Schreddervorrichtung fallen.
  • Um nicht schwebfähiges Material daran zu hindern, aus der Ablufteinrichtung zu gelangen, ist es ebenfalls vorteilhaft, wenn die Umlenkmittel Leitbleche aufweisen. Die Leitbleche verhindern einen ungehinderten Durchgang beschleunigter, schwerer Gebilde durch die Ablufteinrichtung. Mittels der Leitbleche wird eine Abluftführungsstrecke innerhalb der Ablufteinrichtung realisiert, die vorteilhafter Weise wenigstens in einem Bereich der Ablufteinrichtung einen gekrümmten Verlauf aufweist.
  • Die Ausführung sieht vor, dass die Abluftführungsstrecke einen Abluftkanal aufweist, der in einen ersten Kanalabschnitt und in einen zweiten Kanalabschnitt unterteilt ist und der erste Kanalabschnitt in einem Winkel gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt angeordnet ist. Durch die winkelig zueinander angeordneten Kanalabschnitte ist die Gefahr reduziert, dass nicht schwebfähiges Material unbeabsichtigt aus dem Inneren der Schreddervorrichtung gelangt und unter Umständen einen erheblichen Schaden außerhalb der Schreddervorrichtung anrichtet.
  • Um eine große Menge an Luftvolumen aus der Schreddervorrichtung entnehmen zu können, ist es vorteilhaft, wenn an der Abluftführungsstrecke eine Saugeinrichtung angeordnet ist.
  • Durch geknickte oder gekrümmte bzw. mit Leitblechen versehende Abluftführungsstrecken gelangt auch weiterhin problemlos eine mit Staub versetzte Abluft aus der Schreddervorrichtung, wobei gleichzeitig größere Gebilde durch die vorstehend beschriebenen Umlenkmittel vorteilhaft zurückgehalten werden. Somit ist verhindert, dass große Gebilde ungewollt aus einer dafür nicht vorgesehenen Öffnung der Schreddervorrichtung gelangen.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe der Erfindung von einer Vorrichtung zum Schreddern verschiedenster Materialien gelöst, wobei die Vorrichtung einen Gehäusedeckel mit wenigstens einem der vorstehend beschriebenen Merkmale aufweist. Vorteilhafter Weise können bereits existierende Schreddervorrichtungen mittels des modifizierten Gehäusedeckels problemlos nachgerüstet werden. Hierdurch werden hohe Investitionskosten vermieden, da bereits vorhandene Schreddervorrichtungen baulich besonders einfach modifiziert werden können.
  • Es versteht sich, dass die unmittelbar an dem Gehäuse angeordnete Ablufteinrichtung ebenfalls durch die vorstehend bereits im Zusammenhang mit dem Gehäusedeckel beschriebenen zusätzlichen Merkmale vorteilhaft weitergebildet sein kann.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Erläuterungen anliegender Zeichnung beschrieben, in welcher beispielhaft ein Gehäuse eines Schredders sowie Ausführungsbeispiele von Gehäusedeckeln dargestellt sind.
  • Es zeigt
  • 1 schematisch eine geschnittene Ansicht eines Schredders mit einem Gehäuse, welches eine mehrfach geknickte Ablufteinrichtung aufweist,
  • 2 und 3 schematisch Ansichten eines ersten Gehäusedeckels mit einer in ihrem unteren Bereich geknickten Ablufteinrichtung,
  • 4 und 5 schematisch Ansichten eines weiteren Gehäusedeckels mit einer in ihrem oberen Bereich geknickten Ablufteinrichtung und
  • 6 und 7 schematisch Ansichten eines dritten Gehäusedeckels mit einer in ihrem mittleren Bereich geknickten Ablufteinrichtung.
  • Der in der 1 gezeigte Schredder 1 ist zum Zerkleinern von Altautokarossen vorgesehen und weist hierzu innerhalb eines Gehäuses 2 einen Hammerbrecher 3 auf, mit welchem Altautokarossen geschreddert werden. Das zu schreddernde Material gelangt über einen Einlass 4 in Pfeilrichtung 5 innerhalb des Gehäuses 2 zu dem dort angeordneten Hammerbrecher 3. Die durch den Schredder 1 hergestellten Endprodukte (hier nicht dargestellt) werden seitlich aus dem Schredder 1 geführt.
  • Die beim Schreddern entstehenden Staubpartikel 6 werden über eine Ablufteinrichtung 7 aus dem Schredder 1 abgesaugt, sodass eine unbeabsichtigte störende Staubentwicklung außerhalb des Schredders 1 weitestgehend vermieden ist. Die Ablufteinrichtung 7 stellt eine gekrümmte Abluftführungsstrecke 7A zum Absaugen von Staubpartikeln 6 bereit. Die Staubpartikel 6 werden mittels der Abluft in einer Hauptströmrichtung 8 aus dem Bereich des Hammerbrechers 3 herausgesaugt. Durch die hier gewählte Gestalt der Ablufteinrichtung 7 mit der gekrümmten Abluftführungsstrecke 7A wird die Hauptabluftströmrichtung 8 in eine erste Nebenabluftströmrichtung 9 und anschließend in eine weitere Nebenabluftströmrichtung 10 umgelenkt. Hierzu weist die Ablufteinrichtung 7 eine erste Knickstelle 11 und eine zweite Knickstelle 12 auf. Somit ist die vorliegende Ablufteinrichtung 7 in einen ersten Kanalabschnitt 13, in einen zweiten Kanalabschnitt 14 und in einen dritten Kanalabschnitt 15 unterteilt. Der erste Kanalabschnitt 13 weist gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt 14 im Bereich der ersten Knickstelle 13 einen Winkel 16 auf. Der zweite Kanalabschnitt 14 und der dritte Kanalabschnitt 15 weisen an der Knickstelle 12 einen Winkel 17 auf.
  • Durch die hier beschriebene von einer geraden Abluftführung (hier nicht dargestellt) abweichenden Ablufteinrichtung 7 wird verhindert, dass ein großes Gebilde 18 durch die Ablufteinrichtung 7 aus dem Schredder 1 geschleudert werden kann und das große Gebilde 18 ungewollt in die Umgebung des Schredders 1 gelangt. Vielmehr stößt vorliegend das große Gebilde 18 gegen eine Innenwand 19 des zweiten Kanalabschnittes 14, verliert hierbei zumindest einen Teil seiner kinetischen Energie und fällt in den Bereich des Hammerbrechers 3 zurück.
  • Der in den 2 und 3 gezeigte Gehäusedeckel 100 weist an seinem Abluftauslass 130 eine im unteren Bereich abgeknickte Ablufteinrichtung 107 auf. Die Ablufteinrichtung 107 hat in diesem Ausführungsbeispiel lediglich eine Knickstelle 111, durch welche die Ablufteinrichtung 107 in einen ersten Kanalabschnitt 113 und in einen zweiten Kanalabschnitt 114 unterteilt ist. Die Knickstelle 111 liegt hierbei im unteren Drittel der Ablufteinrichtung 107, sodass der erste Kanalabschnitt 113 wesentlich kürzer ausgebildet ist als der zweite Kanalabschnitt 114. Vorteilhafter Weise wird hierdurch die Strecke, welche ein großes Gebilde innerhalb der Ablufteinrichtung 107 ungehindert zurücklegen kann, verkürzt.
  • Der in den 4 und 5 illustrierte Gehäusedeckel 200 hat eine an einem Abluftauslass 230 angeordnete Ablufteinrichtung 207, die in ihrem oberen Drittel eine Knickstelle 211 aufweist. Die Ablufteinrichtung 207 hat einen ersten Kanalabschnitt 213 und einen zweiten Kanalabschnitt 214. Vorteilhaft ist es, dass ein großes Gebilde eine relativ lange Strecke innerhalb des ersten Kanalabschnittes 213 nach oben steigt und hierbei vorteilhafter Weise kinetische Energie verliert, bevor das große Gebilde gegen eine Innenseite 219 des zweiten Kanalabschnittes 214 prallt und anschließend zurückfällt.
  • Der in der 6 und 7 gezeigte Gehäusedeckel 300 weist eine Ablufteinrichtung 307 auf, die an einem Abluftauslass 330 angeordnet ist. Die Ablufteinrichtung 307 ist mittels einer Knickstelle 311 in einen ersten Kanalabschnitt 313 und in einen zweiten Kanalabschnitt 314 unterteilt. Beide Kanalabschnitte 313 und 314 sind im Wesentlichen gleich lang ausgebildet, da die Knickstelle 311 in der Mitte der Ablufteinrichtung 307 angeordnet ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schredder
    2
    Gehäuse
    3
    Hammerbrecher
    4
    Einlass
    5
    Pfeilrichtung
    6
    Staubpartikel
    7
    Ablufteinrichtung
    7A
    Abluftführungsstrecke
    8
    Hauptströmungsrichtung
    9
    Nebenabluftströmrichtung
    10
    Weitere Nebenabluftströmrichtung
    11
    Erste Knickstelle
    12
    Zweite Knickstelle
    13
    Erster Kanalabschnitt
    14
    Zweiter Kanalabschnitt
    15
    Dritter Kanalabschnitt
    16
    Winkel
    17
    Winkel
    18
    Großes Gebilde
    19
    Innenwand
    100
    Gehäusedeckel
    107
    Ablufteinrichtung
    111
    Knickstelle
    113
    Erster Kanalabschnitt
    114
    Zweiter Kanalabschnitt
    130
    Abluftauslass
    200
    Gehäusedeckel
    207
    Ablufteinrichtung
    211
    Knickstelle
    213
    Erster Kanalabschnitt
    214
    Zweiter Kanalabschnitt
    219
    Innenseite
    230
    Abluftauslass
    300
    Gehäusedeckel
    307
    Ablufteinrichtung
    311
    Knickstelle
    313
    Erster Kanalabschnitt
    314
    Zweiter Kanalabschnitt
    330
    Abluftauslass

Claims (3)

  1. Schredder (1), geeignet zum Schreddern verschiedenster Materialien wie zum Beispiel Altautokarossen, mit einem Gehäuse (2), wobei der Schredder (1) einen Gehäusedeckel (100, 200, 300) aufweisen kann, und wobei der Schredder (1) eine Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) mit einer Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, wobei die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) am Gehäuse (2) oder an einem Abluftauslass (130, 230, 330) des Gehäusedeckels (100, 200, 300) angeordnet ist und wobei mittels der Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) Abluft aus dem Schredder (1) zur Umgebung des Schredders (1) abgeführt wird, wobei die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) eine von einer gerade ausgebildeten Abluftführungsstrecke abweichende Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, wobei die Ablufteinrichtung (7) Mittel zum Umlenken der Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, und zwar einen Knick und/oder einen Bogen, wobei die Abluftführungsstrecke (7A) einen Abluftkanal aufweist, der in einen ersten Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313) und in einen zweiten Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) unterteilt ist, wobei der erste Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313) in einem Winkel (16, 17) gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass durch die von einer geraden Abluftführungsstrecke abweichende Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) die Gefahr wesentlich verringert wird, dass ein nicht schwebfähiges großes Gebilde (18) durch die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) aus dem Schredder (1) geschleudert werden kann und das große Gebilde (18) ungewollt in die Umgebung des Schredders (1) gelangt, indem stattdessen vielmehr das große Gebilde (18) gegen eine Innenwand (19) des zweiten Kanalabschnitts (14, 114, 214, 314) stößt, hierbei zumindest einen Teil seiner kinetischen Energie verliert und in den Bereich des Hammerbrechers (3) und/oder in den Arbeitsbereich des Schredders (1) zurückfällt, wobei bevorzugt • die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) eine zweite Knickstelle (12) aufweist und somit die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) in einen ersten Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313), in einen zweiten Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) und in einen dritten Kanalabschnitt (15) unterteilt ist, wobei auch der zweite Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) und der dritte Kanalabschnitt (15) an ihrer Knickstelle (12) einen Winkel (16, 17) aufweisen, • und/oder der erste Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) die Abluftführungsstrecke (7A) vertikal nach oben führend ausgebildet ist.
  2. Schredder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Abluftführungsstrecke (7A) eine Saugeinrichtung angeordnet ist.
  3. Schredder (1), geeignet zum Schreddern verschiedenster Materialien wie zum Beispiel Altautokarossen, mit einem Gehäuse (2), wobei der Schredder (1) einen Gehäusedeckel (100, 200, 300) aufweisen kann, und wobei der Schredder (1) eine Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) mit einer Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, wobei die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) am Gehäuse (2) oder an einem Abluftauslass (130, 230, 330) des Gehäusedeckels (100, 200, 300) angeordnet ist und wobei mittels der Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) Abluft aus dem Schredder (1) zur Umgebung des Schredders (1) abgeführt wird, wobei die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) eine von einer gerade ausgebildeten Abluftführungsstrecke abweichende Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, wobei die Ablufteinrichtung (7) Mittel zum Umlenken der Abluftführungsstrecke (7A) aufweist, und zwar einen Knick und/oder einen Bogen, wobei die Abluftführungsstrecke (7A) einen Abluftkanal aufweist, der in einen ersten Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313) und in einen zweiten Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) unterteilt ist, wobei der erste Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313) in einem Winkel (16, 17) gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl der erste Kanalabschnitt (13, 113, 213, 313) als auch der zweite Kanalabschnitt (14, 114, 214, 314) nach oben steigende Strecken aufweisend ausgebildet sind und beide gegenüber der Vertikalen schräg angeordnet sind, wobei sie gegenüber der Vertikalen zu entgegengesetzten Seiten nach oben führen und dabei eine zickzack-Form bilden, wobei bevorzugt durch die von einer geraden Abluftführungsstrecke abweichende Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) die Gefahr wesentlich verringert wird, dass ein nicht schwebfähiges großes Gebilde (18) durch die Ablufteinrichtung (7, 107, 207, 307) aus dem Schredder (1) geschleudert werden kann und das große Gebilde (18) ungewollt in die Umgebung des Schredders (1) gelangt, indem stattdessen vielmehr das große Gebilde (18) gegen eine Innenwand (19) des zweiten Kanalabschnitts (14, 114, 214, 314) stößt, hierbei zumindest einen Teil seiner kinetischen Energie verliert und in den Bereich des Hammerbrechers (3) und/oder in den Arbeitsbereich des Schredders (1) zurückfällt.
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