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Einleitung
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Die Erfindung betrifft einen Gehäusedeckel einer Vorrichtung zum Schreddern verschiedenster Materialien, wobei der Gehäusedeckel eine Ablufteinrichtung mit einer Abluftführung aufweist, mittels welcher Abluft aus der Vorrichtung abgeführt wird, wobei die Ablufteinrichtung eine von einer gerade ausgebildeten Abluftführung abweichende Abluftführung aufweist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Schreddern verschiedenster Materialien.
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Stand der Technik
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Gehäusedeckel für Schredder, die eine Ablufteinrichtung mit einer Abluftführung aufweisen, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Mittels der Abluftführung wird ein beim Schreddern von Bauteilen oder Materialien entstehender Staub aus dem Schredder abgeführt, insbesondere mittelseines Gebläses abgesaugt. Ebenso sind Schredder bekannt, die keinen separaten Gehäusedeckel mit einer derartigen Ablufteinrichtung aufweisen, sondern bei denen das jeweilige Gehäuse des Schredders an sich eine Ablufteinrichtung aufweist.
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Die US Patentanmeldung
US 4,650,129 A offenbart eine Vorrichtung zum Schreddern von Altautokarossen. Hierzu verfügt die Vorrichtung über einen Hammerbrecher, der innerhalb eines Arbeitsraums angeordnet ist und darin um eine Antriebsachse rotiert. Der Arbeitsraum ist nach unten hin durch einen Bodenrost und nach oben hin durch einen Deckenrost begrenzt. Beide Roste weisen Öffnungen auf, die einen Durchtritt von Schredgut ermöglichen. Bei Durchtritt durch das Bodenrost fällt das Schredgut auf eine Fördereinrichtung, mittels derer es sodann aus der Vorrichtung abgeführt wird. Alternativ zu dem Durchtritt durch den Bodenrost können die zerkleinerten Partikel auch durch den Deckenrost aus dem Arbeitsraum entweichen. Dies erfolgt dadurch, dass die Partikel infolge der Schlagenergie des Hammerbrechers nach oben geschleudert werden, durch Öffnungen des Deckenrosts durchtreten, an einem Oberteil der Vorrichtung anschlagen und schließlich nach unten fallen. Letztlich gelangen die Partikel auch auf diesem Wege auf die Fördereinrichtung und werden aus der Vorrichtung ausgetragen. Außerhalb der eigentlichen Vorrichtung ist eine Ablufteinrichtung angeordnet, die während des Zerkleinerungsvorgangs anfallenden Staub absaugt.
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Die Patentanmeldung
DE 37 44 241 A1 beschreibt eine Zerkleinerungsvorrichtung mit einem Gehäusedeckel, der eine Ablufteinrichtung mit einer Abluftführung aufweist. Ein den Zerkleinerungsvorgang bewirkender Hammerbrecher der Zerkleinerungsvorrichtung befindet sich im Inneren eines geschlossenen Gehäuses, das im Anschluss an einen oberhalb des rotierenden Hammerbrechers befindlichen Arbeitsraum von einem Deckenrost abgeschlossen ist. Eine Ebene des Deckenrosts bildet den Übergang zwischen einem „Gehäuseunterteil“ und einem Gehäusedeckel. Der Gehäusedeckel weist eine Ablufteinrichtung auf. Wesentlich ist, dass der Auswurfschacht bestimmungsgemäß dazu dient, den jeweiligen Teil des Fertigmaterials abzuführen, der den Arbeitsraum des Hammerbrechers durch das zuvor beschriebene Deckenrost zunächst nach oben verlässt und in einem im Inneren des Gehäusedeckels befindlichen oberen Expansionsraum um 180° umgelenkt wird, um sodann im Wesentlichen vertikal nach unten in eine Auffangrinne zu gelangen. Das durch den Auswurfschacht nach unten fallende Material vereinigt sich in der unteren Auffangrinne mit demjenigen Teil des Fertigmaterials, das durch den Bodenrost unterhalb des Hammerbrechers aus dem Gehäuseinnenraum austritt. Bei dem Schredder entstehen in unterschiedliche Richtungen zunächst zwei getrennte Fertigmaterial-Materialströme, die sich zu einem Gesamt-Fertigmaterial-Strom vereinigen.
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Die
DE 19 89 671 U beschreibt eine Zerkleinerungsmaschine, bei der das „reguläre“ Fertigmaterial durch einen (unteren) Bodenrost mit einer gewünschten Partikelgröße aus einem Arbeitsraum ausgetragen werden soll, wohingegen Sonderpartikel über einen speziellen Austragsweg, einen Austragsichtschacht, ausgetragen werden sollen.
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Die japanische Patentanmeldung
JP H-07256129 A beschreibt eine Zerkleinerungsvorrichtung, bei der der Rohmaterial-Eintrag auf der rechten Seite und der Austrag des Fertigmaterials auf der linken Seite erfolgen. Oberhalb des mit Schlagwerkzeugen ausgestatteten Rotors befindet sich ein Prallraum, aus dem heraus das Fertigmaterial durch einen vertikal ausgerichteten Rost austritt und in einen Auswurfschacht gelangt, durch den es vertikal nach unten fällt und aus der Zerkleinerungsmaschine ausgetragen wird. Das Material soll ausschließlich durch den Auswurfschacht ausgetragen werden.
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Aufgabe
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Unabhängig davon, ob die Ablufteinrichtung in einem Gehäusedeckel oder direkt an einem Gehäuse eines Schredders vorgesehen ist, ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung derartige Ablufteinrichtungen weiterzuentwickeln.
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Lösung
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Die Aufgabe der Erfindung wird von einem Gehäusedeckel einer Vorrichtung zum Schreddern verschiedenster Materialien gelöst, wobei der Gehäusedeckel eine Ablufteinrichtung mit einer Abluftführung aufweist, mittels welcher Abluft aus der Vorrichtung abgeführt wird, wobei die Ablufteinrichtung eine von einer gerade ausgebildeten Abluftführung abweichende Abluftführung aufweist. Erfindungsgemäß weist die Abluftführung einen Abluftkanal auf, der in einen ersten Kanalabschnitt und in einen zweiten Kanalabschnitt unterteilt ist, wobei der erste Kanalabschnitt in einem Winkel gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt angeordnet ist, wobei der erste Kanalabschnitt in eine erste Richtung gegenüber der Vertikalen geneigt ist und der zweite Kanalabschnitt in eine der ersten Richtung entgegengesetzte zweite Richtung gegenüber der Vertikalen geneigt ist.
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Im Sinne der Erfindung versteht man unter dem Begriff „gerade Abluftführung“ eine Führungsstrecke für Abluft, die wedergeknickt noch gebogen oder sonst wie gekrümmt ausgebildet ist und über welche die Abluft geführt ist. Ist beispielsweise eine „gerade“ Ablufteinrichtung derart ausgerichtet, dass, wenn sie hinsichtlich ihrer Hauptführungsrichtung senkrecht angeordnet ist, es möglich ist, durch die „gerade“ Ablufteinrichtung einen Gegenstand fallen zu lassen, ohne dass dieser Gegenstand eine Seitenwand der „geraden“ Abluftführung berührt, handelt es sich vorliegend um eine „gerade“ Abluftführung. Im Sinne der Erfindung ist ein solcher freier Fall bei vorliegender „gekrümmter“ Ablufteinrichtung nicht möglich.
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Durch die vorliegende von einer geraden abweichenden „gekrümmten“ Abluftführung, ist demnach vorteilhafter Weise die Gefahrwesentlich verringert, dass nicht schwebfähiges Material durch die Ablufteinrichtung hindurch, also aus der Schreddervorrichtung hinaus, unkontrolliert in die Umgebung der Schreddervorrichtung gelangt. Die vorliegende „gekrümmte“ Abluftführung dient im Sinne der Erfindung nicht dazu, es zu ermöglichen, geschredderte Gegenstände oder sonstige Gebilde aus der Vorrichtung zu befördern.
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Unter dem Begriff „nicht schwebfähiges Material“ versteht man vorliegend im Wesentlichen größere Gebilde, die sich auf Grund einer hohen kinetischen Energie in der Luft zwar bewegen, aber in der Luft nicht über einen längeren Zeitraum schweben können. Somit unterscheidet sich das „nicht schwebfähige Material“ von kleinen Gebilden, wie etwa Staubpartikeln, die auf Grund ihrer geringen Masse in der Lage sind, übereinen längeren Zeitraum in der Luft zu schweben, bevor sie zu Boden sinken.
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Durch die winkelig zueinander angeordneten Kanalabschnitte ist die Gefahr reduziert, dass nicht schwebfähiges Material unbeabsichtigt aus dem Inneren der Schreddervorrichtung gelangt und unter Umständen einen erheblichen Schaden außerhalb der Schreddervorrichtung anrichtet.
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Besonders vorteilhaft ist die „gekrümmte“ Abluftführung, wenn die Ablufteinrichtung mit einer Saugeinrichtung verbunden ist, bei welcher die Gefahr besteht, dass nicht schwebfähiges Material von der Saugeinrichtung angesaugt wird und die Saugeinrichtung beschädigt. Durch die „gekrümmte“ Abluftführung wird darüber hinaus auch die Arbeitssicherheit einer Schreddervorrichtung erhöht, da vorliegend die Gefahr, dass schwerere Teile, die aus der Ablufteinrichtung der Schreddervorrichtung auf Grund dynamisch bewegter Bauteile geschleudert werden könnten, wesentlich verringert ist.
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In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Ablufteinrichtung Mittel zum Umlenken der Abluftführung aufweist. Durch die Umlenkmittel ist die Abluftführung derart gestaltet, dass sie nicht gerade ausgebildet ist und größere Gebilde nicht durch die Ablufteinrichtung unbeabsichtigt in die Umgebung der Schreddervorrichtung gelangen.
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Eine baulich besonders einfache Ausführungsvariante sieht vor, dass die Umlenkmittel einen Knick und/oder einen Bogen aufweisen. Mittels des Knickes oder des Bogens wird die Abluftführung der Ablufteinrichtung derart umgelenkt, dass schwerere Gebilde, also nicht schwebfähiges Material, nicht wie üblich ungehindert aus der Schreddervorrichtung gelangen können. Vielmehr stoßen die in die Abluftführung gelangten Gebilde gegen die Seitenwände dieser Abluftführung und verlieren hierbei derart kinetische Energie, dass sie letztendlich zurück in den Arbeitsbereich der Schreddervorrichtung fallen.
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Um nicht schwebfähiges Material daran zu hindern, aus der Ablufteinrichtung zu gelangen, ist es ebenfalls vorteilhaft, wenn die Umlenkmittel Leitbleche aufweisen. Die Leitbleche verhindern einen ungehinderten Durchgang beschleunigter, schwerer Gebilde durch die Ablufteinrichtung. Mittels der Leitbleche wird eine Abluftführung innerhalb der Ablufteinrichtung realisiert, die vorteilhafter Weise wenigstens in einem Bereich der Ablufteinrichtung einen gekrümmten Verlauf aufweist.
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Um eine große Menge an Luftvolumen aus der Schreddervorrichtung entnehmen zu können, ist es vorteilhaft, wenn an der Abluftführung eine Saugeinrichtung angeordnet ist.
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Durch geknickte oder gekrümmte bzw. mit Leitblechen versehende Abluftführungen gelangt auch weiterhin problemlos eine mit Staubversetzte Abluft aus der Schreddervorrichtung, wobei gleichzeitig größere Gebilde durch die vorstehend beschriebenen Umlenkmittel vorteilhaftzurückgehalten werden. Somit ist verhindert, dass große Gebilde ungewollt aus einer dafür nicht vorgesehenen Öffnung der Schreddervorrichtung gelangen.
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Darüber hinaus wird die Aufgabe der Erfindung von einer Vorrichtung zum Schreddern verschiedenster Materialien gelöst, wobei die Vorrichtung einen Gehäusedeckel mit wenigstens einem der vorstehend beschriebenen Merkmale aufweist. Vorteilhafter Weise können bereits existierende Schreddervorrichtungen mittels des modifizierten Gehäusedeckels problemlos nachgerüstet werden. Hierdurch werden hohe Investitionskosten vermieden, da bereits vorhandene Schreddervorrichtungen baulich besonders einfach modifiziert werden können.
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Ebenfalls wird die Aufgabe der Erfindung von einer Vorrichtung zum Schreddern verschiedenster Materialien gelöst, wobei die Vorrichtung ein Gehäuse aufweist, welches eine Ablufteinrichtung mit einer Abluftführung aufweist, mittels der Abluft aus der Vorrichtung abgeführt wird, wobei die Ablufteinrichtung eine von einer gerade ausgebildeten Abluftführung abweichende Abluftführung aufweist. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Abluftführung einen Abluftkanal aufweist, der in einen ersten Kanalabschnitt und in einen zweiten Kanalabschnitt unterteilt ist, wobei der erste Kanalabschnitt in einem Winkel gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt angeordnet ist, wobei der erste Kanalabschnitt in eine erste Richtung gegenüber der Vertikalen geneigt ist und der zweite Kanalabschnitt in eine der ersten Richtung entgegengesetzte zweite Richtung gegenüber der Vertikalen geneigt ist. Insbesondere bei Schreddervorrichtungen, die keinen separaten Gehäusedeckel aufweisen, ist es vorteilhaft, wenn das Gehäuse an sich die erfindungsgemäße Ablufteinrichtung aufweist.
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Es versteht sich, dass die unmittelbar an dem Gehäuse angeordnete Ablufteinrichtung ebenfalls durch die vorstehend bereits im Zusammenhang mit dem Gehäusedeckel beschriebenen zusätzlichen Merkmale vorteilhaft weitergebildet sein kann.
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Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand nachfolgender Erläuterungen anliegender Zeichnung beschrieben, in welcher beispielhaft ein Gehäuse eines Schredders sowie Ausführungsbeispiele von Gehäusedeckeln dargestellt sind.
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Es zeigt
- 1 schematisch eine geschnittene Ansicht eines Schredders gemäß dem Stand der Technik mit einem Gehäuse, welches eine mehrfach geknickte Ablufteinrichtung aufweist,
- 2 und 3 schematisch Ansichten eines ersten Gehäusedeckels mit einer in ihrem unteren Bereich geknickten Ablufteinrichtung,
- 4 und 5 schematisch Ansichten eines weiteren Gehäusedeckels mit einer in ihrem oberen Bereich geknickten Ablufteinrichtung und
- 6 und 7 schematisch Ansichten eines dritten Gehäusedeckels mit einer in ihrem mittleren Bereich geknickten Ablufteinrichtung.
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Der in der 1 gezeigte, aus dem Stand der Technik bekannte Schredder 1 ist zum Zerkleinern von Altautokarossen vorgesehen und weist hierzu innerhalb eines Gehäuses 2 einen Hammerbrecher 3 auf, mit welchem Altautokarossen geschreddert werden. Das zu schreddernde Material gelangt über einen Einlass 4 in Pfeilrichtung 5 innerhalb des Gehäuses 2 zu dem dort angeordneten Hammerbrecher 3. Die durch den Schredder 1 hergestellten Endprodukte (hier nicht dargestellt) werden seitlich aus dem Schredder 1 geführt.
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Die beim Schreddern entstehenden Staubpartikel 6 werden über eine Ablufteinrichtung 7 aus dem Schredder 1 abgesaugt, sodass eineunbeabsichtigte störende Staubentwicklung außerhalb des Schredders 1 weitestgehend vermieden ist. Die Ablufteinrichtung 7 stellt eine gekrümmte Abluftführung 7A zum Absaugen von Staubpartikeln 6 bereit. Die Staubpartikel 6 werden mittels der Abluft in einer Hauptströmrichtung 8 aus dem Bereich des Hammerbrechers 3 herausgesaugt. Durch die hier gewählte Gestalt der Ablufteinrichtung 7 mit der gekrümmten Abluftführung 7A wird die Hauptabluftströmrichtung 8 in eine erste Nebenabluftströmrichtung 9 und anschließend in eine weitere Nebenabluftströmrichtung 10 umgelenkt. Hierzu weist die Ablufteinrichtung 7 eine erste Knickstelle 11 und eine zweite Knickstelle 12 auf. Somit ist die vorliegende Ablufteinrichtung 7 in einen ersten Kanalabschnitt 13, in einen zweiten Kanalabschnitt 14 und in einen dritten Kanalabschnitt 15 unterteilt. Der erste Kanalabschnitt 13 weist gegenüber dem zweiten Kanalabschnitt 14 im Bereich der ersten Knickstelle 13 einen Winkel 16 auf. Der zweite Kanalabschnitt 14 und der dritte Kanalabschnitt 15 weisen an der Knickstelle 12 einen Winkel 17 auf.
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Durch die hier beschriebene von einer geraden Abluftführung (hier nicht dargestellt) abweichenden Ablufteinrichtung 7 wird verhindert, dass ein großes Gebilde 18 durch die Ablufteinrichtung 7 aus dem Schredder 1 geschleudert werden kann und das große Gebilde 18 ungewollt in die Umgebung des Schredders 1 gelangt. Vielmehr stößt vorliegend das große Gebilde 18 gegen eine Innenwand 19 des zweiten Kanalabschnittes 14, verliert hierbei zumindest einen Teil seiner kinetischen Energie und fällt in den Bereich des Hammerbrechers 3 zurück.
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Der in den 2 und 3 gezeigte Gehäusedeckel 100 weist an seinem Abluftauslass 130 eine im unteren Bereich abgeknickte Ablufteinrichtung 107 auf. Die Ablufteinrichtung 107 hat in diesem Ausführungsbeispiel lediglich eine Knickstelle 111, durch welche die Ablufteinrichtung 107 in einen ersten Kanalabschnitt 113 und in einen zweiten Kanalabschnitt 114 unterteilt ist. Die Knickstelle 111 liegt hierbei im unteren Drittel der Ablufteinrichtung 107, sodass der erste Kanalabschnitt 113 wesentlich kürzer ausgebildet ist als der zweite Kanalabschnitt 114. Vorteilhafter Weise wird hierdurch die Strecke, welche ein großes Gebilde innerhalb der Ablufteinrichtung 107 ungehindert zurücklegen kann, verkürzt.
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Der in den 4 und 5 illustrierte Gehäusedeckel 200 hat eine an einem Abluftauslass 230 angeordnete Ablufteinrichtung 207, die in ihrem oberen Drittel eine Knickstelle 211 aufweist. Die Ablufteinrichtung 207 hat einen ersten Kanalabschnitt 213 und einen zweiten Kanalabschnitt 214. Vorteilhaft ist es, dass ein großes Gebilde eine relativ lange Strecke innerhalb des ersten Kanalabschnittes 213 nach oben steigt und hierbei vorteilhafter Weise kinetische Energie verliert, bevor das große Gebilde gegen eine Innenseite 219 des zweiten Kanalabschnittes 214 prallt und anschließend zurückfällt.
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Der in den 6 und 7 gezeigte Gehäusedeckel 300 weist eine Ablufteinrichtung 307 auf, die an einem Abluftauslass 330 angeordnet ist. Die Ablufteinrichtung 307 ist mittels einer Knickstelle 311 in einen ersten Kanalabschnitt 313 und in einen zweiten Kanalabschnitt 314 unterteilt. Beide Kanalabschnitte 313 und 314 sind im Wesentlichen gleich lang ausgebildet, da die Knickstelle 311 in der Mitte der Ablufteinrichtung 307 angeordnet ist.