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TECHNISCHES GEBIET
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf das allgemeine technische Gebiet von Kochgeräten für Nahrungsmittel, und insbesondere auf Haushaltsgeräte, welche für ein Frittieren von Nahrungsmitteln mit Hilfe von Fett bzw. Fettmaterialien geeignet sind, der Art von Fritteusen.
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fritteuse, umfassend einen Hauptkörper, der dazu bestimmt bzw. vorgesehen ist, in seinem Inneren die zu frittierenden Nahrungsmittel aufzunehmen bzw. anzusammeln.
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Die vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Frittieren von Nahrungsmitteln.
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STAND DER TECHNIK
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Es ist gut bekannt im Stand der Technik, Nahrungsmittel, wie Stücke von Kartoffeln, mit Hilfe einer elektrischen Haushaltsfritteuse zu frittieren. In klassischer Weise umfaßt eine derartige elektrische Haushaltsfritteuse einerseits einen Tank bzw. Behälter, der dazu bestimmt ist, mit Öl oder Fett gefüllt zu werden, und andererseits Heizwiderstände, welche es erlauben, den Inhalt des Tanks zu erhitzen.
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Die bekannten elektrischen Fritteusen erlauben es somit, ein Ölbad oder ein Bad aus geschmolzenem Fett bei hoher Temperatur zu realisieren bzw. zur Verfügung zu stellen, in welches die zu frittierenden Nahrungsmittel, beispielsweise mittels eines Kochkorbs getaucht werden.
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Diese klassische Art eines Frittierens durch Eintauchen in ein heißes Ölbad weist, obwohl sie allgemein zufriedenstellend ist, jedoch zahlreiche Nachteile auf.
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In erster Linie verwenden diese klassischen Fritteusen, um das Kochbad zu realisieren, eine bedeutende Ölmenge. Dies impliziert die Schwierigkeiten einer Handhabung für den Benutzer, wenn er seine Fritteuse befüllt, wenn er sie verstellt oder insbesondere wenn er sie entleert.
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Dieses Kochbad mit bzw. bei hoher Temperatur ist ebenfalls eine Quelle von Verbrennungsrisken, sei es aufgrund von Vorsprüngen von dem Tank des Apparats oder in der Folge einer Fehlhandhabung des Benutzers (Umkippen des Geräts). Dieses Verbrennungs- oder Unfallrisiko wird durch die Tatsache verschärft, daß eine bedeutende Ölmenge vor einem Einbringen der Nahrungsmittel in den Tank, um sie zu frittieren, eine relativ lange Vorheizphase erfordert. Dies kann dazu führen, daß der Benutzer sein Ölbad in einer Phase eines Vorerhitzens bzw. Aufwärmens vergißt, mit allen verhängnisvollen Konsequenzen, welche diese Abwesenheit einer Überwachung mit sich bringen können.
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Darüber hinaus bringen diese bekannten Fritteusen eine relativ teure Benutzung mit sich, da sie den regelmäßigen Kauf einer großen Ölmenge erfordern (mindestens 1,5 bis 2 Liter Öl sind tatsächlich allgemein notwendig, um 1 kg frische Kartoffelstücke zu frittieren). Der Benutzer versucht daher natürlich, das Öl ökonomisch zu verwenden, indem es mehrere Male in demselben Kochbad wiederverwendet wird, wobei dies wenig zufriedenstellend aus dem Gesichtspunkt der Hygiene und des Geschmacks ist. Darüber hinaus kann der Benutzer ein Kochbad wiederverwenden, wenn dieses abgebaut bzw. verschlechtert ist, was verhängnisvoll bzw. nachteilig für seine Gesundheit sein kann. Wenn der Benutzer sich des gebrauchten Öls entledigt, kann dies schädigende Konsequenzen für die Umgebung bzw. Umwelt haben.
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Schließlich bewirkt das Erhitzen einer derartigen Ölmenge auf hohe Temperatur einerseits die Abgabe von Gerüchen, welche insbesondere unangenehm werden können, und andererseits eine Polymerisation des Öls, welches die Reinigung des Apparats schwierig und unbedingt erforderlich macht.
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Es sind darüber hinaus Nahrungsprodukte bekannt, welche fertig für eine Verwendung sind, welche ”Backofen-Frites” genannt sind, welche aus vorgekochten und mit Öl vorimprägnierten Kartoffelstücken bestehen, welche dazu bestimmt sind, in einem Rohr bzw. Backofen ohne Eintauchen in ein Ölbad gekocht zu werden.
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Die geschmacklichen Qualitäten dieser ”Ofen-Pommes Frites” werden allgemein als bescheiden bzw. mittelmäßig bezeichnet bzw. beurteilt und in jedem Fall weit von jenen, die durch Eintauchen in ein Ölbad frittiert werden, entfernt erachtet, welche insbesondere einen weichen Kern aufweisen, der durch eine knusprige Hülle umgeben ist.
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Überdies verlangt die Art des Kochens ”im Rohr” eine Verwendung von bereits vorher hergestellten bzw. vorbereiteten Produkten, welche im wesentlichen nicht die organoleptischen Qualitäten aufweisen, welche ebenso anziehend wie jene von frischen Lebensmitteln sind.
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Eine Fritteuse zum trockenen Garen und ein Verfahren zum Frittieren von Nahrungs- bzw. Lebensmitteln durch trockene Garung sind in dem Dokument
US-A 4 581 989 beschrieben.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Das der Erfindung zugewiesene Ziel zielt daher darauf ab, den verschiedenen Nachteilen, welche zuvor aufgezählt wurden, Rechnung zu tragen und eine neue bzw. neuartige Fritteuse und ein neues Frittierverfahren vorzuschlagen bzw. zur Verfügung zu stellen, welche insbesondere hygienisch, sicher und ökonomisch zu verwenden sind, ebenso einfach zu benutzen und einzusetzen sind, wobei sie dem Benutzer eine große Freiheit in der Wahl der Nahrungs- bzw. Lebensmittel, die er zu frittieren wünscht, belassen.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt darauf ab, eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren zur Verfügung zu stellen, welche insbesondere einfach und zuverlässig konzipiert sind.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt darauf ab, eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren zur Verfügung zu stellen, welche erlauben, einen Geschmack und eine Färbung der frittierten Nahrungsmittel zu erzielen, welche insbesondere homogen und attraktiv sind.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt auf ein Bereitstellen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, welche ein optimales Ergebnis unabhängig von der Größe und der Menge der zu frittierenden Nahrungsmittel liefern können.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt auf ein Bereitstellen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, welche im wesentlichen nicht die Einheit bzw. Integrität und die Form der Nahrungsmittel beeinträchtigen.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt darauf ab, eine neue Fritteuse und ein neues Frittierverfahren zur Verfügung zu stellen, welche in bezug auf eine Wartung und Reinigung nur insbesondere einfache und schnelle Tätigkeiten erfordern, welche leicht nach jedem Kochen durchgeführt werden können.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt auf ein Vorschlagen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, welche es dem Benutzer erlauben, in präziser Weise die Menge und die Qualität des Fetts zu kontrollieren bzw. zu steuern und zu regeln, welches für das Kochen verwendet wird.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt auf ein Vorschlagen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, deren Verwendung und Einsatz nur ein Minimum an Interventionen bzw. Eingriffen von Seiten des Benutzers erfordern.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt auf ein Vorschlagen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, welche ein schnelles Kochen der Nahrungsmittel erlauben.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung zielt auf ein Vorschlagen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, welche eine exzellente Kochqualität der Nahrungsmittel ermöglichen, selbst wenn die letzteren untereinander sehr unterschiedliche Abmessungen aufweisen.
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Ein zusätzliches Ziel der Erfindung zielt auf ein Vorschlagen einer neuen Fritteuse und eines neuen Frittierverfahrens ab, welche ökonomisch im Energieverbrauch sind, wobei sie einen Erhalt von frittierten Produkten erlauben, welche ein exzellentes Aussehen und eine exzellente Textur bzw. Beschaffenheit aufweisen.
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Die der vorliegenden Erfindung zugewiesenen Ziele bzw. Gegenstände werden mit Hilfe einer Fritteuse zur trockenen Garung gemäß Anspruch 1 erzielt.
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Die Gegenstände, welche der Erfindung zugewiesen sind, werden ebenfalls mit Hilfe eines Verfahrens zum Frittieren von Nahrungsmitteln durch trockene Garung gemäß Anspruch 23 erreicht.
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ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Andere Besonderheiten und Vorzüge der Erfindung ergeben sich im Detail beim Lesen der nachfolgenden Beschreibung und werden aus dieser deutlich, welche sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, welche in lediglich illustrativer Weise und nicht einschränkender Weise gegeben sind, in welchen:
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1 eine allgemeine Ansicht in der Perspektive einer Fritteuse in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführungsform der Erfindung darstellt bzw. illustriert.
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2 in einer Seitenansicht im Schnitt die in 1 dargestellte Fritteuse illustriert.
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3 in einer Ansicht von der Seite eine Untereinheit von Schaufel und Griff illustriert, welche ein Teil der Fritteuse von 1 und 2 darstellt.
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4 in einer Ansicht von oben die Untereinheit von 3 zeigt bzw. illustriert.
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5 in einer Seitenansicht im Schnitt die Untereinheit von 3 und 4 zeigt.
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6 in einer Seitenansicht teilweise im Schnitt eine Fritteuse in Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt.
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BESTE ART EINER AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
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Die Fritteuse 1, die in 1 bis 5 dargestellt bzw. illustriert ist, ist eine elektrische Fritteuse, die für eine Haushaltsverwendung konzipiert und dimensioniert ist. Die Erfindung ist jedoch nicht auf den familiären Rahmen beschränkt und könnte in gleicher Weise halbprofessionelle oder professionelle Fritteusen betreffen.
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Die in den Figuren dargestellte Haushaltsfritteuse 1 ist vorzugweise für ein Frittieren von speziellen Nahrungsmitteln konzipiert und dimensioniert, wie Kartoffelstücke, um Pommes Frites zu erhalten. Diese Kartoffelstücke könnten händisch durch den Benutzer geschnitten worden sein oder bereits im Handel vorbereitet in frischem oder gefrorenem Zustand gekauft werden. Die Fritteuse 1 gemäß der Erfindung ist jedoch nicht auf die Bearbeitung von Pommes Frites beschränkt und kann auch für ein Frittieren mit anderen Arten von Nahrungsmitteln (Fleisch, Fisch, Gemüse, ...) verwendet werden, ohne jedoch den Rahmen der Erfindung zu überschreiten.
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Die Fritteuse gemäß der Erfindung ist eine Fritteuse zur trockenen Garung. Durch ”trockene Garung” bezeichnet man hier eine Art eines Garens bzw. Kochens von Nahrungsmitteln ohne Eintauchen der Letzteren in ein Ölbad oder ein Bad von Fett bzw. fettem Material, egal ob dieses Eintauchen teilweise und/oder temporär während des Kochzyklus ist. Der Ausdruck ”trockene Garung” bezeichnet im Gegenteil ein Garen, in welchem die Nahrungsmittel sicher durch ein Kochmedium ”befeuchtet” (beispielsweise Öl) werden, jedoch ohne in diesem Medium eingetaucht zu werden oder darin zu baden. Darin differiert das Funktionsprinzip der Fritteuse gemäß der Erfindung von jenem einer klassischen Fritteuse mit Ölbad.
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Die Fritteuse 1 gemäß der Erfindung umfaßt in klassischer Weise einen Hauptkörper 2, der dazu bestimmt ist, in seinem Inneren die zu frittierenden Nahrungsmittel (nicht dargestellt) aufzunehmen.
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Wie dies in 1 und 2 dargestellt ist, umfaßt der Hauptkörper 2 eine Basis 2A, die dazu bestimmt ist, den Sockel der Fritteuse 1 auszubilden, und so ausgebildet ist, um in stabiler Weise auf einer Ebene oder einem Support aufzuruhen.
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Ausgehend von der Basis 2A und am Umfang der Letzteren erhebt sich ein seitlicher Rand bzw. eine Manschette 2B, der bzw. die beispielsweise aus einem metallischen Material oder einem Kunststoffmaterial realisiert ist und die Außenhülle der Fritteuse 1 bildet. Die seitliche Manschette 2B kann jede geometrische Form aufweisen, die geeignet und ästhetisch ist. Beispielsweise in dem Fall der in 1 dargestellten Fritteuse zeigt die Manschette 2B in einer Ansicht von oben eine allgemeine Form ”8”, wobei der Scheitel der ”8” die Rückseite 10 der Fritteuse 1 ausbildet, während die Basis der ”8” die Vorderseite 11 der Fritteuse 1 definiert.
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In vorteilhafter Weise ist der Hauptkörper 2 mit einem Deckel 2C versehen, welcher beweglich einerseits zwischen einer Schließposition (dargestellt in 1), in welcher der Deckel 2C mit dem Hauptkörper 2 einen im wesentlichen um die zu frittierenden Nahrungsmittel geschlossenen Körper bildet, und andererseits einer Öffnungsposition (nicht dargestellt) montiert ist, welche das Einbringen der zu frittierenden Nahrungsmittel in das Innere des Hauptkörpers 2 ermöglicht. Mit anderen Worten bildet der Deckel 2C im Zusammenwirken mit der Manschette 2B und der Basis 2A ein geschlossenes Gehäuse, d. h. vorzugsweise im wesentlichen hermetisch verschlossen, welches ein Kochen bzw. Garen in verschlossener Atmosphäre ermöglicht. Der im wesentlichen dichte Verschluß des Hauptkörpers 2 durch den Deckel 2C kann beispielsweise unter Vermittlung von Dichtverbindungen (welche in den Figuren nicht dargestellt sind) realisiert werden.
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Wie dies in 1 und 2 dargestellt ist, ist der Deckel 2C bevorzugt auf dem Hauptkörper 2 durch eine elastische Schwenkverbindung festgelegt, welche durch ein Scharnier 3 ausgebildet ist, welches mit einer Torsionsfeder 3A derart versehen ist, daß die Öffnungsposition des Deckels 2C in gleicher Weise eine Rückführ- bzw. Rückkehrposition ist. Das Scharnier 3 ist darüber hinaus vorzugsweise am Umfang des Geräts in der Nachbarschaft zur Rückseite 10 der Fritteuse 1 positioniert, wie dies in 2 dargestellt ist.
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In vorteilhafter Weise und wie dies in 1 dargestellt ist, könnte der Deckel 2C mit einem transparenten Sichtbereich 4 versehen sein, welcher ein Überwachen der Entwicklung des Frittierens im Inneren des Geräts während des Garungszyklus ermöglicht bzw. erlaubt, wenn der Deckel 2C auf dem Hauptkörper 2 verschlossen ist.
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Gemäß einem wichtigen Charakteristikum bzw. Merkmal der Erfindung umfaßt die Fritteuse 1, festgelegt bzw. montiert im Innern des Hauptkörpers 2, ein Mittel, um automatisch die zu frittierenden Nahrungsmittel mit einer Haut aus Fett bzw. fettem Material durch Beschichten bzw. Bestreichen der Nahrungsmittel mit dem Fett zu umhüllen.
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Mit anderen Worten, entgegengesetzt zu den Anordnungen gemäß dem Stand der Technik, in welchen die Nahrungsmittel in ein Ölbad eingetaucht werden, beruht die Erfindung auf dem Prinzip einer Fritteuse, welche dadurch realisiert ist, daß einfach die Oberfläche der Nahrungsmittel mit einer dünnen Schicht aus Öl oder jedem anderen geeigneten Nahrungsmittelfett bedeckt bzw. überzogen wird. Somit findet auch das Garen nicht in einem Ölbad statt, welches die Anwesenheit einer bedeutenden Menge an Fett erfordert, welches vollständig oder einen Teil der Nahrungsmittel umgibt, sondern nur mit einer geringen Menge an Öl, welche eine dünne, im wesentlichen homogene Beschichtung an der Oberfläche von jedem der Nahrungsmittel ausbildet, welche im Inneren des Hauptkörpers 2 angeordnet sind.
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Wie dies zuvor präzisiert wurde, wird das Einbringen des Fettmaterials in automatischer Weise realisiert, d. h. ohne Notwendigkeit eines direkten oder wesentlichen Beitrags durch den Benutzer, um die Haut aus Fett auf der Oberfläche der Nahrungsmittel auszubilden. Mit anderen Worten, dank der Anwesenheit im Inneren des Hauptkörpers 2 eines Mittels, um automatisch die Nahrungsmittel mit einer Haut aus Fett zu überziehen, hat sich der Benutzer nur mit dem Einbringen der Nahrungsmittel in die Fritteuse 1 in das Innere des Hauptkörpers 2 zu beschäftigen, und dann das Mittel zum automatischen Einbringen zu aktivieren (mit Maßgabe, wo diese Aktivierung nicht ebenfalls automatisch ist), damit sich die Fritteuse 1 selbst beschäftigt, direkt im Inneren des Hauptkörpers 2 individuell die Nahrungsmittel mit einer feinen bzw. dünnen Schicht aus Fett zu überziehen, ohne daß der Benutzer mit dem Ausführen dieser Tätigkeit in händischer Weise selbst befaßt wäre.
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Der Ausdruck ”Rühren bzw. Umrühren” bezieht sich hier auf die Tätigkeit eines Rührens, d. h. ”Rühren unter Mischen”. Im Sinn der Erfindung ist das Überziehen bzw. Beschichten der Nahrungsmittel daher erreicht, indem Nahrungsmittel und das Fettmaterial vereinigt werden und indem sie vermischt bzw. verrührt werden, um die Nahrungsmittel mit einer Haut aus Fett zu überziehen.
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Die Tätigkeit eines Rührens, welche im Rahmen der Erfindung durchgeführt wird, impliziert vorzugsweise ein Drehen bzw. Wenden der Nahrungsmittel und des Fetts, welches beispielsweise durch ein Anheben der Nahrungsmittel und Versetzen der Letzteren in Rotation um sich selbst erzielt wird.
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Vorzugsweise umfaßt das Mittel, um automatisch die Nahrungsmittel mit einer Haut aus Fett zu überziehen, einerseits ein Aufnahmemittel 5, welches dazu bestimmt bzw. ausgebildet ist, vorzugsweise direkt einerseits die zu frittierenden Nahrungsmittel und das Fett aufzunehmen, insbesondere wenn das Letztere sich in flüssiger Form befindet (Öl oder geschmolzenes Fett), und andererseits ein Rührmittel 6 der Nahrungsmittel, welche in dem Aufnahmemittel 5 enthalten sind.
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Die Funktion eines Umrührens wird daher vorzugsweise durch die Kooperation einerseits des Rührmittels 6, welches insbesondere dazu beiträgt, den Nahrungsmitteln und dem Fett eine dreidimensionale Bewegung der Art einer Mischbewegung zu verleihen, und andererseits des Aufnahmemittels 5 erhalten, welches insbesondere eine Funktion eines Beibehaltens der Nahrungsmittel in einer vorbestimmten Zone des Geräts sicherstellt.
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Vorzugsweise ist das Aufnahmemittel 5 einstückig, d. h. weist einen einheitlichen bzw. einstückigen Charakter auf, und ist vorzugsweise aus einem einzigen Stück ausgebildet. In bevorzugter Weise ist, um seine Funktion einer Aufnahme der Nahrungsmittel und des Fetts zu erfüllen, das Aufnahmemittel 5 in gleicher Weise nicht durchbrochen, im Unterschied zu einem Korb, um jedes Austreten von Fett zu vermeiden.
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Mit anderen Worten ist das Aufnahmemittel 5 vorzugsweise im wesentlichen dicht gegenüber flüssigen oder halbflüssigen Materialien.
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Vorzugsweise sind das Aufnahmemittel 5 und das Rührmittel 6 voneinander verschieden.
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Das Aufnahmemittel 5 und das Rührmittel 6 sind ausgebildet bzw. entworfen, um sich eines in bezug auf das andere in Bewegung zu setzen, um das Nahrungsmittel und das Fett im Inneren des Aufnahmemittels 5 umzurühren und zu schütteln bzw. zu bewegen, um im wesentlichen jedes Nahrungsmittel mit einer im wesentlichen gleichmäßigen homogenen und kontinuierlichen Haut bzw. Schicht aus Fett zu überziehen.
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In vorteilhafter Weise ist das Rühr- bzw. Schüttelmittel 6 unbeweglich in einer Position relativ zu dem Hauptkörper 2 festgelegt bzw. montiert, während das Aufnahmemittel 5 einerseits zu einer relativen Rotation in bezug auf den Hauptkörper 2 und zu dem Rührmittel 6 festgelegt ist und andererseits funktionell mit einem Motormittel 7 verbunden ist, um zu einer Rotation durch das Letztere angetrieben zu werden.
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Ein derartiges Montageprinzip entspricht jenem, welches an der Fritteuse 1 in Übereinstimmung mit der ersten Ausführungsvariante zur Anwendung gelangt, welche in 1 bis 5 dargestellt ist und welche den Gegenstand der Beschreibung, welche nachfolgt, bildet.
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Es ist nichtsdestotrotz jedenfalls denkbar, ohne jedoch den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, daß die Fritteuse 1 ein Rührmittel 6 einsetzt, welches beweglich in bezug auf den Hauptkörper und auf das Aufnahmemittel 5 montiert ist, wobei das Aufnahmemittel 5 dann unbeweglich in der Position im Hinblick auf den Hauptkörper festgelegt sein kann (Fall der zweiten Variante, die in 6 illustriert ist), oder beweglich im Inneren seines Hauptkörpers montiert sein kann.
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Ebenfalls in Übereinstimmung mit der zweiten Variante der Ausführung, die in 6 dargestellt bzw. illustriert ist, ist das Aufnahmemittel 5 vorzugsweise unbeweglich in einer Position relativ zu dem Hauptkörper 2 montiert bzw. festgelegt, während das Rührmittel 6 einerseits zu einer Rotation relativ zu dem Aufnahmemittel 5 montiert ist und andererseits funktionell mit einem Motormittel 7 verbunden ist, um zu einer Rotation durch das Letztere angetrieben zu werden.
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In vorteilhafter Weise umfaßt das Aufnahmemittel 5 ein Behältnis bzw. eine Aufnahme 8, welche(s) ein Innenvolumen 9 beschränkt, welches dazu bestimmt ist, einerseits die Nahrungsmittel und das Fett aufzunehmen und zu enthalten, selbst wenn das Letztere flüssig (beispielsweise im Falle eines Öls) oder halbflüssig (beispielsweise im Falle eines geschmolzenen Fetts mit erhöhter Viskosität) ist.
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Vorzugsweise ist das Behältnis 8 in abnehmbarer bzw. entfernbarer Form auf dem Hauptkörper 2 festgelegt.
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In bevorzugter Weise umfaßt das Behältnis bzw. der Behälter 8 einen Behältnisboden 8A, vorzugsweise im wesentlichen eben und glatt, wobei ausgehend von dem Innenumfang und Außenumfang desselben sich jeweils gegenüber eine seitliche Außenwand 8B und eine seitliche Innenwand 8C derart erheben, daß das Behältnis 8 im wesentlichen eine allgemeine Form eines ringförmigen Kanals aufweist, welcher im wesentlichen eine Rotationssymetrie mit vertikaler Achse X-X' aufweist bzw. zeigt. Mit anderen Worten weist das Behältnis 8 allgemein eine toroidale bzw. Toroidform auf, welche durch Rotation um die Symmetrieachse X-X' eines im wesentlichen offenen ”U-förmigen” Profis erzeugt wird.
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Andere Formen des Behältnisses sind selbstverständlich ebenfalls denkbar. Beispielsweise kann, wie dies in 6 dargestellt ist, der Boden 8A eine scheibenartige Form aufweisen, ausgehend von deren Umfang sich eine seitliche ringförmige Wand 8B erhebt.
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In bevorzugter Weise sind der Boden 8A und/oder die seitlichen inneren und äußeren Wände 8B, 8C im wesentlichen vollflächig, d. h. nicht durchbrochen, wenigstens in dem Bereich bzw. der Zone der Grenzfläche mit den Nahrungsmitteln und dem Fett, um jedes Austreten derselben aus dem Behältnis 8 zu vermeiden. In bevorzugter Weise ist der Boden einstückig eben bzw. vollflächig, während die Seitenwände 8B, 8C vollflächig wenigstens in ihrem unteren Bereich sind, d. h. in der Nachbarschaft ihrer Verbindung mit dem Boden 8A.
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Vorzugsweise begrenzt das Behältnis 8 ein offenes Volumen 9, d. h. welches ausschließlich durch den Boden 8A und die inneren und äußeren Seitenwände 8B, 8C begrenzt ist, ohne ein Deckelelement, welches gegenüberliegend dem Boden 8A angeordnet ist.
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Gemäß der Ausführungsform der 1 bis 5 ist bzw. wird die Mitnahme zur Rotation des Behältnisses 8 mit Hilfe eines ersten Elektromotors 7A ausgeführt, welcher ein Motormittel 7 bildet, wobei der erste Elektromotor 7A mit einer Antriebswelle 7B versehen ist, welche sich in im wesentlichen koaxialer Weise zur Achse X-X' erstreckt und mit der inneren Seitenwand 8C verbunden ist. Genauer ist die Antriebswelle 7B bevorzugt in entfernbarer Weise in der Muffe, welche durch die innere Seitenwand 8C ausgebildet ist, aufgenommen bzw. enthalten.
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In der Ausführungsform der 6 ist das Behältnis 8 unabhängig von der Welle 7B, wobei die Letztere mit dem Rührmittel 6 verbunden ist, um das Rührmittel 6 zu einer Rotation um die Achse X-X' anzutreiben. In dieser Variante ist eine Durchtrittsöffnung in dem Boden 8A ausgebildet, um den Durchtritt der Drehwelle 7B zu ermöglichen.
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In den Ausführungsbeispielen, welche in 2 und 6 dargestellt sind, ist der erste Elektromotor 7A in einem Raum installiert, welcher in der Richtung der Achse X-X' einerseits durch die Basis 2A und andererseits durch ein Gehäuse 12 begrenzt ist. Das Gehäuse 12 weist eine interne Fläche bzw. Seite 12A, welche in bezug auf den ersten Elektromotor 7A angeordnet ist, und eine gegenüberliegende Außenfläche 12B auf. Die Innenfläche 12A des Gehäuses 12 ist in Abstand von der Basis 2A durch Stege bzw. Abstandhalter gehalten, welche vorzugsweise durch Füße 13, 14 in gegenseitiger bzw. wechselweiser Anlage gebildet sind, die jeweils von der Basis 2A und der Innenfläche 12A des Gehäuses 12 ausgehen.
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In bevorzugter Weise sind, wie dies in 2 und 6 dargestellt ist, Buckel bzw. Vorsprünge 15 ausgehend von der äußeren Fläche 12B des Gehäuses 12 angeordnet, wobei die Buckel 15 in der Variante von 2 Abstützmittel, welche für das Behältnis 8 gleiten, und einfache Abstützmittel für das Behältnis 8 in dem Fall der Variante von 6 darstellen bzw. bilden.
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In bevorzugter Weise umfaßt das Rührmittel 6 auch eine Schaufel 16, welche im Inneren des Innenvolumens 9 angeordnet ist, das durch das Behältnis 8 begrenzt ist, um in der Variante der 2 ein im wesentlichen unbewegliches Hindernis gegenüber den Nahrungsmitteln zu bilden, welche durch die Rotation des Behältnisses 8 in Bewegung gesetzt sind bzw. werden. Ebenso wird, wenn einmal die Nahrungsmittel und das Fett (händisch und/oder automatisch) in dem Behältnis 8 angeordnet sind, das Letztere mit Hilfe des ersten Elektromotors 7A in Bewegung gesetzt, welcher eine allgemein kreisförmige Verlagerung der Nahrungsmittel und des Fetts um die Achse X-X' bewirkt, bis die Nahrungsmittel auf das Hindernis treffen, welches durch das Auftreten der Schaufel 16 gebildet ist, welches Hindernis zum Umkehren und Umrühren der Nahrungsmittel und des Fetts beiträgt, wodurch so die schnelle und im wesentlichen gleichmäßige Beschichtung der Nahrungsmittel realisiert wird.
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In der Variante der 6 ist es im Gegensatz dazu die Schaufel 16, welche, wenn sie in Rotation in dem Behältnis 8 im Inneren des Volumens 9 versetzt wird, eine aktive Verlagerung der Nahrungsmittel und des Fetts derart bewirkt, daß eine Beschichtung bzw. ein Überzug der Nahrungsmittel realisiert wird.
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Um in bezug auf die Homogenität und die Geschwindigkeit den Überzug der Nahrungsmittel durch eine Haut aus Fett bzw. Fettmaterial zu optimieren, ist die Schaufel 16, welche in der Variante der 2 eingesetzt ist, vorzugsweise ausgebildet, um:
- – einerseits sich ausgehend von einem unteren Rand 16A, welcher im wesentlichen auf dem Niveau des Bodens 8A des Behältnisses 8 angeordnet ist, bis zu einem oberen Rand 16B zu erheben, wobei die Schaufel 16 einen Ein- bzw. Ausschnitt 16C in Form eines ”V” aufweist, welcher im wesentlichen auf dem Niveau des oberen Rands 16B endet bzw. mündet;
- – und andererseits sich im wesentlichen seitlich von der äußeren Seitenwand 8B bis zu der Seitenwand 8C zu erstrecken.
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Mit anderen Worten bildet die Schaufel 16 der Variante der 2 ein Hindernis mit variabler Höhe D in der radialen Richtung, welche in bezug auf die Symmetrieachse X-X' definiert ist. Somit ist diese Höhe D maximal auf Höhe der seitlichen Enden, welche jeweils durch die äußere Seitenwand 8B und die innere Seitenwand 8C begrenzt sind, wobei die Höhe D regelmäßig ausgehend von der äußeren Seitenwand 8B und der inneren Seitenwand 8C bis zu einem Minimum Dmin (Punkt bzw. Scheitel des ”V”) entsprechend beispielsweise im wesentlichen in der Mitte des Abstands absinkt, welcher die innere und äußere Seitenwand 8B bzw. 8C trennt.
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Diese technische Anordnung verleiht der Schaufel 16 einen universellen Charakter, welche aufgrund dieser Tatsache geeignet ist, um das Umkehren und Rühren der Nahrungsmittel unabhängig von ihrer Menge und ihrer Größe in den Grenzen der Dimensionierung bzw. Abmessung der Fritteuse 1 sicherzustellen.
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Insbesondere im Fall einer geringen Menge an Nahrungsmittel ist die geringe Höhe im Zentrum (Spitze bzw. Scheitel des ”V”) der Schaufel 16 dimensioniert, um von selbst ein ausreichendes Rühren sicherzustellen, um korrekt mit Fett die Nahrungsmittel zu überziehen.
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In bevorzugter Weise, um die Arbeit der Schaufel 16 zu erleichtern, ist der untere Rand 16A der Letzteren gekrümmt, um die Nahrungsmittel zu dem oberen Rand 16B zu führen, wenn das Behältnis 8 in Rotation versetzt wird.
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In bevorzugter Weise ist der untere Rand 16A der Schaufel auch abgeschrägt und weist eine relativ zu der Bahn der Nahrungsmittel in der horizontalen Ebene (siehe 4) schräge Neigung auf, um das Anlegen bzw. Auftreffen der Letzteren auf der Schaufel 16 zu erleichtern.
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In bevorzugter Weise ist die Schaufel auch allgemein geneigt nach Art eines Trampolins bzw. Sprungbretts relativ zu der Achse X-X derart, um den Eingriff der Nahrungsmittel, ohne diese zu beschädigen, zu erleichtern.
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Die Schaufel 16 ist vorzugsweise aus einem Material realisiert bzw. hergestellt, welches gute Gleiteigenschaften aufweist. Die Schaufel kann in bevorzugter Weise mit einem Antihaftmittel beschichtet sein, beispielsweise Polytetraflourethylen (PTFE), oder auch aus einem rostfreien Stahl (Inox) oder aus Polyamid 4–6 realisiert bzw. hergestellt sein.
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Der Boden des Behältnisses 8 weist bevorzugt Gestaltungen bzw. Formgebungen der Art von Vorsprüngen auf, welche fähig sind, als Anschläge für die zu frittierenden Nahrungsmittel zu dienen, um es der Schaufel 16, welche in Wechselwirkung mit diesen Formgebungen agiert, zu ermöglichen, die Nahrungsmittel anzuheben, statt daß diese einfach in dem Behältnis 8 liegen bzw. ruhen.
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In vorteilhafter Weise ist die Schaufel 16 auch in entfernbarer bzw. abnehmbarer Weise auf dem Hauptkörper 2 festgelegt.
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Zu diesem Zweck ist in dem nicht einschränkenden Rahmen der Ausführungsvariante, welche in 2 dargestellt ist, die Schaufel 16 einstückig (in abnehmbarer bzw. entfernbarer Weise oder nicht) mit einem Griff 17 derart ausgebildet, daß die Schaufel 16 und der Griff 17 eine einstückige und unabhängige Untereinheit bilden, welche in entfernbarer Weise auf dem Hauptkörper 2 festgelegt bzw. montiert sein kann.
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Dafür umfaßt der Handgriff 17 vorzugsweise ein Kopplungsstück 17A, welches mit einer Einkerbung 17B versehen ist, welche sich zwischen einer vorderen Fassade bzw. Fläche 20 und einer rückwärtigen Fläche 21 erstreckt, um einen Abstandhalter im wesentlichen in Form eines ”umgekehrten U” zu bilden.
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Dieser Abstandhalter ist ausgebildet, um auf einem Aufnahmestück in Anlage zu gelangen, welches komplementär und einstückig mit dem Hauptkörper 2 der Fritteuse 1 ist. Wenn der Handgriff 17 somit auf dem Hauptkörper 2 aufruht, gelangt die vordere Fläche 20 zwischen die äußere Seitenwand 8B des Behältnisses 8 und der Manschette bzw. dem Rand 2B oder genauer, wie dies in 2 dargestellt ist, zwischen der äußeren Seitenwand 8B und dem Gehäuse 12.
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Der Handgriff 17 umfaßt auch eine Spannlasche 22 entsprechend der Form eines ”L”, wobei ein erster Arm 22A des ”L” gleitend radial (d. h. senkrecht zur Achse X-X) auf dem Stück 17A festgelegt bzw. angeordnet ist, während der zweite Arm 22B senkrecht zu dem ersten ist und sich im wesentlichen nach unten parallel zur vorderen Fläche 20 erstreckt.
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In bevorzugter Weise ist die Schaufel 16 einstückig bzw. verbunden mit der Spannlasche 22 festgelegt.
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Wenn der Handgriff 17 auf dem Hauptkörper 2 positioniert ist, ist die äußere seitliche Fläche 8B des Behältnisses 8 somit zwischen der vorderen Fläche 20 und der Spannlasche 22 angeordnet bzw. zwischengeschaltet, welche die Schaufel 16 abstützt.
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Der Handgriff 17 umfaßt auch ein Handgriffelement 18, welches schwenkbar auf dem Stück 17A zwischen einer Kochposition, in welcher sich das Handgriffelement 18 im wesentlichen parallel zu der Manschette 2B und zu der Achse X-X' erstreckt, und einer Entnahmeposition des Behältnisses 8 angeordnet ist, in welcher sich das Handgriffelement 18 im wesentlichen horizontal, d. h. in im wesentlichen senkrechter Weise zur Achse X-X' erstreckt.
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Wenn sich das Handgriffelement 18 in der horizontalen Entnahmeposition befindet, kann der Benutzer, indem er einen Verschluß- bzw. Spannhebel 19 betätigt, welcher schwenkbar koaxial zu dem Griffelement 18 angeordnet ist, auf die Spannlasche 22 derart einwirken, um ein Klemmen der äußeren seitlichen Wand 8B des Behältnisses 8 durch eine Annäherung der Spannlasche 22 zu der vorderen Fläche 20 auszuüben. Somit ist der Benutzer in der Lage, gleichzeitig das Behältnis 8 (wenn es abnehmbar ist) und die Schaufel 16 mit Hilfe des Handgriffs 17 zu entnehmen, welcher von dem Behältnis 8 auskuppelbar ist.
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In bevorzugter Weise ist der Handgriff 17 mit einem Verriegelungs-/Entriegelungssystem 23 versehen, welches auf dem Handgriffelement 18 festgelegt bzw. angeordnet ist und derart betätigbar ist, um automatisch das Handgriffelement 18 in der Extraktions- bzw. Entnahmeposition zu verriegeln. Der Benutzer kann in der Folge, indem er dieses Verriegelungs-/Entriegelungsmittel 23 betätigt, das Griffelement 18 entriegeln, um das Behältnis 8 freizugeben und das Griffelement 18 zu der Koch- bzw. Garungsposition zurückzuführen.
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Das Erhitzen der mit Fett überzogenen Nahrungsmittel kann im Inneren der Fritteuse 1 mit jeglichen bekannten internen (d. h. in die Fritteuse 1 integriert) oder externen Heizmitteln (d. h. unabhängig von der Fritteuse 1) mit der Maßgabe realisiert werden, daß diese Heizmittel konzipiert und dimensioniert sind, um einen exzellenten thermischen bzw. Wärmeaustausch mit den Nahrungsmitteln zu ermöglichen, was sich insbesondere wichtig erweist, da das Garen nicht im Ölbad durchgeführt wird, sondern einfach mit einem Ölüberzug bzw. einer Ölumhüllung.
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Die Fritteuse 1 umfaßt auf dem Hauptkörper 2 montiert ein Hauptheizmittel 24, welches konzipiert ist, um einen Heizfluß 25 zu generieren, welcher derart ausgerichtet ist, um im wesentlichen direkt auf wenigstens einen Teil der Nahrungsmittel im Inneren des Hauptkörpers 2 aufzutreffen.
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Mit ”Hauptheizmittel” wird ein Heizmittel bezeichnet, welches für sich selbst den Hauptteil eines thermischen Eintrags ermöglicht, welcher das Kochen bzw. Garen ermöglicht. In bevorzugter Weise ist das Hauptheizmittel 24 konzipiert und betätigt, um die Gesamtheit des thermischen Eintrags sicherzustellen.
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Mit Heizfluß wird hier ein gerichteter thermischer Strom bezeichnet, welcher einen dynamischen, in positiver Weise gesteuerten bzw. geregelten Charakter aufweist, im Gegensatz beispielsweise zu einem einfachen natürlichen Konvektionseffekt, welcher durch eine lediglich statische Heizung erreicht werden kann.
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Da der Heizfluß 25 gerichtet ist, um direkt ohne ein zwischenliegendes Medium (wie beispielsweise einen Boden des Behältnisses) auf die in dem Behältnis 8 vorhandenen Nahrungsmitteln ausgeübt zu werden, trägt dies zu einem exzellenten Wärmeaustausch bei und führt in Kooperation mit der Ölhaut, welche auf den Nahrungsmitteln vorhanden ist, zu einer Garung im wesentlichen äquivalent zu jener, welche in einem Ölbad erhalten wird, ohne jedoch die Nachteile des Letzteren aufzuweisen.
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In vorteilhafter Weise ist der Heizfluß 25 ein Fluß von heißer bzw. Heißluft. Die Erfindung ist jedoch nicht auf einen Heißluftstrom beschränkt und könnte ins Auge fassen, daß der Heizfluß beispielsweise durch eine Infrarotheizung abgegeben wird. Eine Heizung mit Heißluft ist jedoch deshalb bevorzugt, da sie in der spezifischen Ausführung der in den Figuren dargestellten Ausbildung die besseren Ergebnisse als eine Infrarotheizung ergibt, insbesondere in dem Fall von händisch geschnittenen Nahrungsmitteln und Stücken, die unterschiedliche Größe und Dicke aufweisen.
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In vorteilhafter Weise ist der Heißluftstrom 25 im wesentlichen zu dem Rührmittel, im Fall des Auftretens gegen die Schaufel 16 gerichtet. Tatsächlich wird durch ihre Funktion als Hindernis die Schaufel 16 dazu beitragen, in ihrer Nachbarschaft den größten Teil der Gesamtheit der in dem Behältnis 8 vorhandenen Nahrungsmittel anzusammeln. Es genügt daher, den Heißluftstrom 25 zu der Schaufel 16 zu richten, um in optimaler Weise die Nahrungsmittel zu heizen bzw. zu erwärmen, ohne daß es notwendig wäre, eine gleichmäßige Erhitzung in der Gesamtheit des Behältnisses 8 vorzunehmen bzw. auszuüben. Die Kombination aus einer Schaufel 16 und einem lokalisierten Heißluftstrom 25 erweist sich daher insbesondere als vorteilhaft in bezug auf die Effizienz eines Garens, einer Energieökonomie und einer Einfachheit der Konzeption.
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In vorteilhafter Weise ist der Heißluftstrom 25 ein rezirkulierter Fluß, d. h., daß die Fritteuse 1 in einer im wesentlichen geschlossenen Umgebung arbeitet, von Luft, die im Inneren des Hauptkörpers 2 vorhanden ist, welche abgezweigt wird, um erhitzt bzw. erwärmt zu werden, und nachfolgend auf die Nahrungsmittel gerichtet wird. Diese gerichtete bzw. einströmende heiße Luft kühlt sich in Kontakt mit den Nahrungsmitteln ab, worauf sie in der Folge neuerlich abgezweigt wird, um erhitzt zu werden, usw.
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In vorteilhafter Weise umfaßt das Hauptheizmittel 24 ein Radialgebläse 26, welches einen Luftstrom generiert, indem die Luft aus dem Inneren des Hauptkörpers 2 durch wenigstens ein Eintrittsloch 27 angesaugt wird, welches vorzugsweise lateral relativ zu dem Behältnis 8 ausgebildet ist und in dem diese Luft durch wenigstens ein Austrittsloch 28 in eine Rohr- bzw. Kanalisationsvorrichtung 29 ausgestoßen bzw. ausgebracht wird, welche in Richtung und oberhalb der in dem Hauptkörper 2 vorhandenen Nahrungsmittel mündet.
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Ein Filter kann im Eintritt des Radialgebläses 26 beispielsweise auf Höhe der Eintrittsöffnung 27 vorhanden sein. Diese Eintrittsöffnung 27 ist vorzugsweise hinter der seitlichen Wand des Behälters 8 angeordnet und erlaubt es, Luft, die in der Nachbarschaft des Umfangs dieses Behältnisses 8 vorhanden ist, durch Ansaugen um dieses Behältnis 8 aufzunehmen.
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In vorteilhafter Weise umfaßt das Hauptheizmittel 24 ein Wärmeelement 30, welches im Inneren des Luftflusses, vorzugsweise vor der Austrittsöffnung 28 in der Flußrichtung positioniert bzw. angeordnet ist, um den Luftfluß in einen wärmenden bzw. Heizfluß 25 umzuwandeln.
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In vorteilhafter Weise umfaßt das Wärmeelement 30 ein System von elektrischen Widerständen mit Widerstandsbändern und/oder Widerstandsdrähten, welche auf einem isolierenden Support gehalten sind, was sich als eine ökonomische Lösung in bezug auf den Platz und die Leistung erweist. In bevorzugter Weise sind die Widerstandsbänder und/oder Widerstandsdrähte in dem Luftstrom bzw. -fluß in Funktion der Geschwindigkeitsverteilung der Luft im Inneren des Flusses angeordnet, um jeglichen heißen Punkt zu vermeiden. Die Leistung dieses Systems von elektrischen Widerständen ist bzw. wird darüber hinaus bestimmt, um eine schnelle Erhitzung der Nahrungsmittel sicherzustellen, ohne diese auszutrocknen. In bevorzugter Weise ist diese Leistung im wesentlichen zwischen 1000 und 2000 W, und noch bevorzugter zwischen 1200 und 1400 W.
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In bevorzugter Weise umfaßt das Radialgebläse 26 eine Turbine 26A, welche gemäß einer Achse Y-Y' im wesentlichen senkrecht zur Achse X-X' zu einer Rotation durch einen zweiten Elektromotor 26B angetrieben wird. Die Turbine 26A ist vorzugsweise in eine Spirale bzw. Schnecke eingesetzt, welche durch einen rückwärtigen Flansch 27A gebildet ist, der an einem vorderen Flansch 27B angelenkt bzw. festgelegt ist, wobei der vordere Flansch 27B vorzugsweise mit dem Gehäuse 12 aus einem Material gebildet ist. Der rückwärtige Flansch 27A bildet in Wechselwirkung mit der Manschette 2B somit eine im wesentlichen geschlossene Aufnahme für den zweiten Elektromotor 26B, welcher in bevorzugter Weise ein Gebläserad 31 antreibt, welches im Inneren der Aufnahme des Motors 26B positioniert ist und zum Kühlen des Motors 26B dient.
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In vorteilhafter Weise trifft der wärmende bzw. heiße Fluß mit einem streifenden Einfall (d. h. unter 45°) auf die Nahrungsmittel auf. Diese technische Anordnung erlaubt es, die Kanalisationsvorrichtung seitlich in der Vorrichtung anzuordnen. Diese seitliche Führung der Heißluft erlaubt es, den Deckel zu erleichtern bzw. zu vereinfachen und die Handhabung der Vorrichtung bzw. des Geräts zu erleichtern, wobei eine geeignete Garung beibehalten wird. Die Reinigung ist ebenfalls erleichtert, ebenso wie die Entnahme und das Anordnen des Garungsbehältnisses 8.
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In vorteilhafter Weise umfaßt die Kanalisationsvorrichtung 29 zwei Leitungen 29A, 29B, welche sich in der Form eines Y an der Peripherie der Fritteuse 1 erstrecken und in gemeinsamer Weise im wesentlichen auf Höhe des Heizelements 30 oder stromabwärts von dem Letzteren im Sinne des Flusses bzw. in Strömungsrichtung ausgehen.
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In bevorzugter Weise sind die Leitungen 29A, 29B in dem Deckel 2C montiert bzw. festgelegt und enden jeweils in dem Sinne des Flusses 25 mit einer Düse 32, welche in geneigter Weise relativ zur X-X' Achse in Richtung nach vorne 11 und zur Basis der Fritteuse 1 ausgerichtet ist. Die Temperatur der heißesten Luft befindet sich bevorzugt in der Nachbarschaft dieser Düsen 32, gegenüber den Letzteren.
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In dieser Konfiguration umfaßt der Heißluftstrom 25 somit auch zwei gesonderte Ströme bzw. Strahlen, welche in im wesentlichen symmetrischer Weise zu der Schaufel 16 konvergieren. Diese zwei in gegenüberliegender bzw. entgegengesetzter Weise konvergierenden Ströme tragen zu einem exzellenten Wärmeaustausch mit den Nahrungsmitteln bei, da sie an ihrem Zusammentreffpunkt das Auftreten von Turbulenzen, welche für die Wärmeübertragung günstig sind, generieren und/oder begünstigen.
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Das Zusammentreffen der zwei Heißluftströme auf den Nahrungsmitteln ist interessant für das Kochen bzw. Garen, da es das Reduzieren des Temperaturgradienten, der Feuchtigkeit und der Konzentration an Ölaerosol in bezug auf das Einsetzen eines einzigen Flusses zu reduzieren ermöglicht. Dieses Zusammentreffen der Flüsse erlaubt auch eine bessere Wärmediffusion, welche das Garen verbessert.
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Es ist jedoch selbstverständlich, daß die Erfindung nicht auf eine spezielle Anzahl von Fluidströmen beschränkt ist, und es ist in jedem Fall ins Auge zu fassen, daß der Heißluftstrom 25 einen einzigen Strom oder mehr als zwei Ströme umfaßt.
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Die Erfindung betrifft insbesondere in unabhängiger Weise (nicht für sich beansprucht) eine Fritteuse, umfassend wenigstens zwei Heißluftströme, welche einer zu dem anderen konvergieren und welche gemäß einem geneigten Einfall auf die zu garenden Nahrungsmittel gerichtet sind.
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In vorteilhafter Weise ist die Gesamtheit der Luftzirkulation (welche insbesondere den Ventilator 26, das Heizelement 30 und die Kanalisationsvorrichtung 29 umfaßt) konzipiert und dimensioniert, damit der Heißluftstrom 25 auf den in dem Behältnis 8 enthaltenen Nahrungsmitteln mit einer Geschwindigkeit auftrifft, welche wesentlich über 2 m/s und vorzugsweise im wesentlichen über oder gleich 3 m/s liegt. Die Wahl einer derartigen minimalen Geschwindigkeit erlaubt es, das Garen in optimaler Weise sicherzustellen, indem einerseits die Ausbildung auf der Oberfläche von Nahrungsmitteln einer krustigen Einhüllung ohne Austrocknen der Oberfläche und andererseits ein langsames Garen im Inneren der Nahrungsmittel derart favorisiert wird, um ihre weiche Konsistenz zu konservieren bzw. zu bewahren.
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In vorteilhafter Weise ist die Gesamtheit des Luftkreislaufs konzipiert, daß die Temperatur des heißen Luftstroms 25 im wesentlichen unter 200°C im Bereich bzw. auf Höhe der Nahrungsmittel und vorzugsweise unter 180°C auf dem Niveau der Nahrungsmittel ist. Eine wesentlich über diesen zuvor genannten Grenzwerten liegende Temperatur ist Quelle von unangenehmen Gerüchen und erlaubt nicht einen signifikanten Gewinn der Garungszeit.
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In bevorzugter Weise sind das Radialgebläse 26 und die Schaufel 16 in im wesentlichen gegenüberliegender Weise relativ zu dem Zentrum der Fritteuse 1 angeordnet, welches durch die Achse X-X' dargestellt bzw. ausgebildet ist. Genauer wird der Ventilator 26 in bevorzugter Weise auf der Rückseite 10 des Apparats angeordnet sein, während die Schaufel 16 an der Vorderseite 1 des Geräts angeordnet wird. Diese technische Anordnung erlaubt es, die Länge des Luftstroms zu maximieren, welcher durch den Ventilator 26 generiert wird, was eine gute Ausbeute bzw. einen guten Wirkungsgrad der Garung sicherstellt. Dieses Charakteristikum kann darüber hinaus auch verbessert werden, indem die Eingangssaugöffnung 27 auf einer tieferen Höhe als jene des oberen Rands 33 des Behältnisses 8 angeordnet wird.
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Um auch die Qualität der Garung der Fritteuse 1 in Übereinstimmung mit der Erfindung zu verbessern, ist es interessant, die Innenfläche des Behältnisses 8, welche dazu bestimmt ist, mit den Nahrungsmitteln in Kontakt zu sein, mit einem Überzug auf Basis eines Materials zu versehen, welches hauptsächlich aus Silikon besteht. Insbesondere ist es interessant, den Boden 8A des Behältnisses 8 mit einem Silikonüberzug zu überziehen, da das Silikon dank seiner Mikroporositätseigenschaften spezifische Reaktionsqualitäten mit dem Fett bzw. Fettmaterial (Emulsion) aufweist, welche es ermöglichen bzw. erlauben, eine bessere Verteilung des Öls auf den Nahrungsmitteln zu erzielen, wobei ein exzellenter Reibungskoeffizient beibehalten wird, welcher sich für die Aufrechterhaltung der Integrität der Nahrungsmittel während dem Beschichten durch Rühren bzw. Mischen als nützlich erwiesen hat.
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Darüber hinaus hat eine derartige silikonisierte Platte bzw. Ebene die Fähigkeit, die Fritten, welche in ihrem Kontakt sind, zu erhitzen, ohne sie zu verbrennen oder zu stark zu färben, wie dies beispielsweise eine metallische bzw. Metallplatte tun würde. Die Anmelderin hat daher festgestellt, daß die Eigenschaften eines Übertrags durch Konvektion bzw. Leitung zwischen den Fritten und einer silikonisierten Platte im wesentlichen vergleichbar mit den Eigenschaften eines Transfers durch erzwungene Konvektion von Heißluft auf die Fritten sind. Dank eines derartigen Silikonüberzugs wird die Einheitlichkeit des Garens sichergestellt, indem insbesondere jegliches Bräunen der Spitzen der Fritten vermieden wird.
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Es ist auch ins Auge zu fassen, daß die gesamte oder ein Teil der Innenfläche des Behältnisses 8 mit einem Material überzogen wird, welches hauptsächlich aus Polytetraflourethylen (PTFE) besteht, einem Material, welches exzellente thermische und tribologische Eigenschaften besitzt.
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Das Behältnis 8 kann demgegenüber sehr einfach aus rostfreiem Stahl ohne spezielle Oberflächenbehandlung realisiert werden.
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In vorteilhafter Weise bildet die Fritteuse 1 in Übereinstimmung mit der Erfindung während des Funktionierens (d. h. wenn der Deckel 2C geschlossen ist) eine Kocheinfriedung bzw. Kochumfassung, welche im wesentlichen um das Aufnahmemittel 5 geschlossen ist, d. h. vorzugsweise in dichter Weise verschlossen ist, wobei diese Einfriedung vorzugsweise mit einem kalibrierten Dampfaustrittsmittel in Richtung nach außen (nicht dargestellt) versehen ist.
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Diese technische Maßnahme erlaubt es, die Hygrometrie, welche im Inneren der Einfriedung bzw. des umschlossenen Raums vorliegt, zu steuern bzw. zu regeln.
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Zu diesem Zweck ist das kalibrierte Dampfaustrittsmittel derart dimensioniert, um:
- – ein Dünsten zu vermeiden, welches stattfinden würde, wenn die Einfriedung vollständig dicht wäre und welches ein Brechen der Pommes Frites bewirken könnte,
- – einen ökonomischen Energieverbrauch zu begünstigen, da das Austreten von Dampf sehr wichtig ist, da dies zu einer Energiedissipation bzw. -verteilung führt, welche ebenfalls wichtig ist, was ein Überdimensionieren des kalorischen bzw. Wärmeelements 30 erfordert.
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In bevorzugter Weise umfaßt das kalibrierte Dampfaustrittsmittel eine Austrittsöffnung (nicht dargestellt), welche vorzugsweise in der Nachbarschaft der Eingangsöffnung 27 des Ventilators 26 angeordnet ist, was ein kontrolliertes bzw. kontinuierliches Evakuieren von Dampf während des Garungszyklus ebenso wie eine kontrollierte Erneuerung der Luft im Inneren der Einfriedung ermöglicht.
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In vorteilhafter Weise umfaßt die Fritteuse 1 ein Speichermittel 34 für das Fettmaterial 35, welches von dem Aufnahmemittel 5 (d. h. bei Vorliegen des Behältnisses 8) verschieden ist und in funktioneller Weise mit dem Aufnahmemittel 5 verbunden ist, um das Aufnahmemittel 5 mit Fett bzw. Fettmaterial 35 zu versorgen, welches sich in bevorzugter Weise in flüssiger (oder geschmolzener) Form befindet.
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In vorteilhafter Weise umfaßt das gesonderte Speichermittel 34 eine Austragsöffnung 36, welche mit einem Verschlußmittel 37 versehen ist, wobei das Speichermittel 34 fähig ist, sich einerseits in einer Rückhol- und Verschlußposition (wie dies in 2 dargestellt ist), in welcher das Fettmaterial 35 durch das Verschlußmittel 37 im Inneren des Speichermittels 34 gehalten ist bzw. wird, und andererseits in einer Öffnungskonfiguration (nicht dargestellt) zu befinden, in welcher das Verschlußmittel das Entleeren bzw. Ausbringen des Fettmaterials 35 durch die Öffnung 36 aus dem Speichermittel 34 zu dem Aufnahmemittel 5 im vorliegenden Fall dem Behältnis 8 ermöglicht.
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In vorteilhafter Weise umfaßt das Speichermittel 34 einen Becher 34A, welcher an seiner Basis mit einer Mündung versehen ist, welche die Austragsöffnung 36 bildet, wobei das Verschlußmittel 37 eine Spitze mit divergierendem Kopf einstückig mit dem Aufnahmemittel 5 und in diese Mündung bzw. Öffnung eingesetzt umfaßt. Der Becher 34A ist elastisch gleitend relativ zu der Spitze zwischen einer ersten Position entsprechend der Öffnungskonfiguration des Speichermittels und einer zweiten Position entsprechend der Rückhalte- und Verschlußkonfiguration des Speichermittels 34 montiert bzw. angeordnet. Die Spitze ist selbst fest in der Position im Inneren des Hauptkörpers 2 montiert.
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Ein derartiger Becher, welcher gegebenenfalls Dosierungsgraduierungen aufweist, erlaubt es dem Benutzer, präzise die Ölmenge zu steuern bzw. zu regeln, welche er in die Fritteuse einbringt, was eine Ökonomie bzw. Wirtschaftlichkeit an Fettmaterial ermöglicht, wobei gleichzeitig eine gesundere Küche favorisiert wird.
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In vorteilhafter Weise ist das Speichermittel 34, im vorliegenden Fall der Becher 34A auf dem Aufnahmemittel 5 montiert bzw. festgelegt, damit, wenn sich das Speichermittel 34 in der Öffnungskonfiguration befindet, das Fettmaterial 35 sich direkt in das Aufnahmemittel 5 ergießt. Zu diesem Zweck ist der Becher 34A vorzugsweise koaxial zur Achse X-X' derart festgelegt, daß die Austragsöffnung 36 in Wechselwirkung mit der Spitze eine Öffnung in Form einer Krone um die Spitze bildet, um ein multidirektionelles Ergießen des Fettmaterials 35 auf die innere Seitenwand 8C des Behältnisses 8 zu begünstigen.
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In vorteilhafter Weise ist der Deckel 2C funktionell mit dem Speichermittel 34 verbunden, damit die Schließposition des Deckels 2C im wesentlichen der Öffnungskonfiguration des Speichermittels 34 entspricht.
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Somit gelangt in dem Fall, der in 2 dargestellt ist, der Deckel 2C, wenn er sich in der geschlossenen Position befindet, dazu, den Becher 34A zur Basis bzw. nach unten zu pressen, was eine Relativbewegung der Spitze mit divergierendem Kopf 37 und des Bechers 34A bewirkt, was das Ergießen des Fettmaterials 35 bewirkt.
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Vorzugsweise ist das Speichermittel 34 in entfernbarer bzw. abnehmbarer Weise relativ zu dem Hauptkörper 2 festgelegt. In vorteilhafter Weise ist bzw. dient das Speichermittel 34 zur Einmalverwendung.
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In vorteilhafter Weise kann die Vorrichtung gemäß der Erfindung eine permanente Befüllöffnung des Speichermittels 34 aufweisen, wenn der Deckel 2C den Hauptkörper 2 verschließt. Diese Zusatzöffnung, welche von einer Leitung verlängert sein kann, ist beispielsweise in dem Deckel 2C oder allgemeiner in dem Hauptkörper 2 vorgesehen bzw. ausgebildet. Diese technische Anordnung erlaubt es, Fettmaterial nachzufüllen, wenn das Garen begonnen hat, beispielsweise in der Folge eines Vergessens oder um Fritten zu erhalten, welche ein bißchen mehr gefärbt sind.
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In einer alternativen Form kann die Fritteuse 1 keine gesonderten Speichermittel 34 umfassen. In diesem Fall kann das Fettmaterial direkt durch den Benutzer auf die zu kochenden bzw. zu garenden Nahrungsmittel in dem Behältnis 8 gegossen werden.
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Es wird nun ein Verwendungsbeispiel der Fritteuse 1 in Übereinstimmung mit der Erfindung beschrieben. In diesem Beispiel schlägt der Benutzer das Frittieren von 1 kg frischen Kartoffelstücken vor, welche händisch geschnitten sind.
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Dafür bringt der Benutzer die Kartoffelstücke in bzw. auf die Platte bzw. Schüssel 8 ein. Der Benutzer bringt in gleicher Weise eine kleine Menge Öl (beispielsweise 30 g oder weniger) in den Becher 34A ein. Aufgrund der geringen Menge des Öls, welche eingebracht wurde, kann der Benutzer ein Öl von exzellenter Qualität verwenden, welches sich für die Gesundheit oder den Geschmack günstig erweisen kann.
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Der Benutzer schließt nachfolgend den Deckel 2C, was den Effekt hat, daß der Becher 34A nach unten parallel zur Achse X-X' gedrückt wird, was somit das Ausgießen des Öls 35, welches in dem Becher enthalten ist, auf die Platte 8 bewirkt. Dieses Ausgießen bzw. Entleeren geschieht idealerweise in allen Richtungen, was dazu beiträgt, eine rasche Bedeckung bzw. einen raschen Überzug der Nahrungsmittel zu begünstigen.
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Der Garungszyklus beginnt nun, was die Rotation des Behältnisses 8 um die Achse X-X' und daher das Vermischen bzw. Umrühren der Kartoffelstücke und des auf der Platte verteilten Öls mit Hilfe der fixen Schaufel 16 bewirkt bzw. erzeugt. Dieses Vermischen führt zu der Ausbildung einer Ölhaut auf der Oberfläche von jedem Kartoffelstück. Gleichzeitig oder gegebenenfalls nach einer Wartezeit werden der Ventilator 26 und das Heizelement bzw. Thermoelement 30 in Betrieb genommen, was zur Ausbildung bzw. zum Aufbau eines Heißluftstroms 25 führt, welcher direkt die Kartoffelstücke, die mit Öl überzogen sind, erhitzen bzw. erwärmen wird. Das Behältnis 8 dient daher auch als Garungsaufnahmebehältnis. Das Garen wird somit durch direkte Erhitzung der Nahrungsmittel durchgeführt und nicht, wie im Stand der Technik, durch Eintauchen der Nahrungsmittel in ein Bad aus heißem Fettmaterial.
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In einer ersten Phase des Garungszyklus erhitzt die gepulste Luft die Kartoffelstücke der oberen Schicht, welche schnell Wasserdampf ausbilden. Dieser Wasserdampf dient, indem er auf den kälteren Stücken der tieferen Schichten kondensiert, somit als Wärmetauscher mit den Stücken der unteren Schicht. Dieser Mechanismus des Garens in einer gesättigten Dampfumgebung erlaubt somit ein schnelles und homogenes Erhitzen der Gesamtheit der Kartoffelstücke, welche in dem Behältnis 8 vorhanden sind. Diese homogene Erhitzung wird durch das permanente Rühren der Stücke erleichtert, welches durch das drehbare Behältnis 8 und die Schaufel 16 (Fall der Variante der 2) oder durch das unbewegliche Behältnis 8 und die drehbare Schaufel 16 (Fall der Variante der 6) durchgeführt wird. Mit anderen Worten erlauben in Kombination mit dem drehbaren Behältnis und der fixen Schaufel die Ströme heißer Luft, welche gegen die Schaufel gerichtet sind, die Nahrungsmittel in einer Zone zu erreichen, in welcher sie sich in Bewegung gegeneinander befinden, was auch die Homogenität des Garens erhöht.
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Die Nahrungsmittel werden somit einem direkten Heizzyklus durch einen Heißluftstrom unterworfen, dann einer Diffusion/Absorption der Wärme bzw. Wärmeenergie im Inneren der Nahrungsmittel, dann neuerlich einem direkten Erhitzen durch den Heißluftstrom, und so fort.
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Vorzugsweise ist die Rotationsgeschwindigkeit des Behältnisses 8 unter 10 Umdrehungen pro Minute und noch bevorzugter ist sie im wesentlichen zwischen 2 und 3 Umdrehungen pro Minute.
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Die Stücke erleiden eine Überhitzung, wenn sie unter dem direkten Luftstrom sind, und absorbieren die Hitze, wenn sie diese Zone verlassen, bevor sie ein neues Überhitzen erleiden. Dieses Alternieren erlaubt eine bessere Diffusion der Wärme in die Nahrungsmittel und trägt dazu bei, ein übermäßiges Austrocknen zu vermeiden.
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Es bildet sich somit in dieser ersten Phase des Zyklus ein Gleichgewicht zwischen Verdampfung und Wiederkondensation aus, bis der Wasserdampf progressiv bzw. fortlaufend aus der Fritteuse mittels des kalibrierten Austragselements bzw. -mittels ausgebracht wurde.
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Es beginnt nun eine zweite Garungsphase, wenn der Dampfgehalt wesentlich reduziert wird. Während dieser zweiten Phase erreicht die mittlere Temperatur in dem Behältnis im wesentlichen 160°C (während sie zwischen 100–120°C während der ersten Phase ist) und die Maillard Reaktion (Färbung der Pommes Frites) findet statt. Während dieser zweiten Phase wird das Rühren der Stücke kontinuierlich mit Hilfe der Schaufel 16 und der Rotation der Platte 8 fortgesetzt, um das Garen zu homogenisieren.
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Der Garungszyklus, welcher in seiner Gesamtheit etwa 30 Minuten gedauert hat, endet nun. Der Verwender kann nun den Deckel 2C öffnen und gleichzeitig das Behältnis 8 und die Schaufel 16 mit Hilfe des entfernbaren Handgriffs 17 entnehmen.
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Das Behältnis 8 dient nunmehr als eine Servierschüssel und enthält Pommes Frites, die fertig zum Servieren sind und deren Geschmack und Aussehen gleich jenen von frischen Pommes Frites sind, welche in einem Ölbad gekocht sind.
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Die Tatsache, daß der Handgriff 17, welcher die Entnahme des Behältnisses 8 und gegebenenfalls der Schaufel 16 aus dem Hauptkörper 2 ermöglicht, gegenüberliegend dem Heißluftkreislauf in bezug auf das Zentrum des Geräts angeordnet ist, erlaubt eine gute Ergonomie des Apparats bzw. der Vorrichtung.
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Die Erfindung betrifft daher in unabhängiger Weise (welche für sich nicht beansprucht ist) eine Fritteuse, umfassend einerseits ein Behältnis 8 und andererseits ein Rührmittel 6, welches vorzugsweise einstückig mit einem Handgriff 17 ist, welcher das Entnehmen des Behälters 8 aus der Garungsmulde bzw. dem Garungsbehälter ermöglicht.
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Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Frittieren von Nahrungsmitteln, umfassend einen Überzugsschnitt, in welchem die Nahrungsmittel mit einer Haut aus Fett bzw. Fettmaterial durch Umrühren bzw. Vermischen der Nahrungsmittel mit dem Fettmaterial überzogen werden.
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Das Frittierverfahren gemäß der Erfindung ist ein Trockengarungsverfahren, d. h. eine Koch- bzw. Garungstätigkeit, welche, richtig gesagt, nicht durch ein weder partielles noch momentanes Eintauchen in einem erhitzten Ölbad durchgeführt wird. Das ins Auge gefaßt Frittierverfahren ist somit ein Verfahren ohne Eintauchen in ein Bad aus heißem Fett.
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In bevorzugter Weise ist das Verfahren gemäß der Erfindung ein Frittierverfahren für stückige Nahrungsmittel, wie Kartoffelstücke. In bevorzugter Weise ist dieses Verfahren auch ein Haushaltsverfahren, d. h. es kann aufgrund seiner Gesamtheit in einem nicht professionellen Rahmen mit familiärem Charakter ausgeführt werden.
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In Übereinstimmung mit der Erfindung wird der Schritt des Überzugs in automatischer Weise realisiert, d. h. ohne Eingreifen des Benutzers, wie dies vorher präzisiert wurde.
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Das Verfahren gemäß der Erfindung umfaßt einen Heizschritt der Nahrungsmittel, wobei der Überzugs- und Heizschritt vorzugsweise in im wesentlichen simultaner Weise oder wenigstens mit Hilfe einer einzigen Vorrichtung ausgeführt werden (wie dies in Anspruch 23 beansprucht ist) und insbesondere einem einzigen Behältnis 8, wie dies nachfolgend beschrieben werden wird.
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In vorteilhafter Weise werden in dem Überzugsschritt die Nahrungsmittel und das Fettmaterial in Bewegung versetzt und es wird auf einer Bewegungs- bzw. Umlaufbahn wenigstens ein Hindernis angeordnet, um die Nahrungsmittel und das Fettmaterial zu verrühren bzw. zu vermischen und somit die Nahrungsmittel mit Fettmaterial zu überziehen.
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In bevorzugter Weise werden in dem Überzugsschritt die Nahrungsmittel und das Fettmaterial in einem Behältnis 8 angeordnet, welches fähig ist, derart in Rotation versetzt zu werden, um die Nahrungsmittel und das Fettmaterial in Bewegung zu versetzen, wobei eine feststehende Schaufel 16, die ein Rührmittel 6 ausbildet, in dem Behältnis 8 derart angeordnet ist, um ein Hindernis gegenüber den durch die Rotation des Behältnisses 8 in Bewegung gesetzten Nahrungsmitteln auszubilden bzw. darzustellen. Dies erlaubt, in einfacher und schneller Weise einen im wesentlichen homogenen und individuellen Überzug der Nahrungsmittel mit einer Fettschicht herzustellen bzw. zu realisieren.
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In einer alternativen Weise, wie dies in der 6 dargestellt ist, ist es auch denkbar, die Nahrungsmittel und das Fettmaterial in ein unbewegliches Behältnis 8 einzubringen, wobei eine rotierbare Schaufel 16 das Rührmittel 6 ausbildet, welches in dem Behältnis 8 angeordnet ist, um die Nahrungsmittel in dem Behältnis 8 unter dem Effekt der Rotation dieser Schaufel 16 in Bewegung zu versetzen.
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In bevorzugter Weise wird in dem Heizschritt ein gerichteter Heißluftstrom derart ausgebildet, um im wesentlichen direkt auf wenigstens einen Teil der Nahrungsmittel zu treffen, wobei der Heißluftstrom vorzugsweise in Richtung auf die Schaufel 16 ausgerichtet bzw. orientiert ist.
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In bevorzugter Weise ist bzw. wird das Verfahren gemäß der Erfindung in seiner Gesamtheit im Inneren eines im wesentlichen geschlossenen Behältnisses ausgeführt, wobei das Verfahren in bevorzugter Weise einen Schritt einer kontrollierten Evakuierung bzw. Abfuhr des in dem Behältnis enthaltenen Dampfs nach außen mittels eines kalibrierten bzw. geregelten Austragsmittels für Dampf umfaßt. Das Mittel für eine kalibrierte Austragung für Dampf ist vorzugsweise ausgebildet bzw. konzipiert, um eine erste bzw. vorangehende Garungsphase in einer mit Dampf gesättigten Umgebung zu ermöglichen, welche von einer abschließenden Bräunungsphase in einer weniger feuchten Umgebung gefolgt ist, wobei der größte Teil des durch das Erhitzen der Nahrungsmittel am Beginn des Garens gebildeten Dampfs progressiv und automatisch evakuiert bzw. ausgebracht wird.
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In dem Vorangehenden wird ein Garungsapparat, der durch eine Fritteuse gebildet ist, angewandt bzw. ins Auge gefaßt.
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Es ist jedoch beabsichtigt, die Vorrichtung gemäß der Erfindung zum Kochen bzw. Garen und/oder Erhitzen von Nahrungsmitteln anzuwenden, ohne sie jedoch zu frittieren, insbesondere wenn ein nicht fettes Kochfluid angewandt wird.
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Es ist auch beabsichtigt, die Vorrichtung zu verwenden ohne Fettmaterial in das Behältnis einzubringen, wenn dieses Letztere bereits in den Nahrungsmitteln enthalten ist (im Fall von gefrorenen und/oder vorfrittierten Nahrungsmitteln).
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MÖGLICHE INDUSTRIELLE ANWENDBARKEIT
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Die Erfindung findet ihre industrielle Anwendung in der Konzeption, Herstellung und Benutzung eines Geräts bzw. einer Vorrichtung zum Garen von Nahrungsmitteln.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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