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DE202005021835U1 - Luftstrom-Garvorrichtung - Google Patents

Luftstrom-Garvorrichtung Download PDF

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DE202005021835U1
DE202005021835U1 DE202005021835U DE202005021835U DE202005021835U1 DE 202005021835 U1 DE202005021835 U1 DE 202005021835U1 DE 202005021835 U DE202005021835 U DE 202005021835U DE 202005021835 U DE202005021835 U DE 202005021835U DE 202005021835 U1 DE202005021835 U1 DE 202005021835U1
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Abstract

Haushaltvorrichtung (1) zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln (100), die einerseits ein Mittel zur Aufnahme (2) von losen Nahrungsmitteln (100) und andererseits ein Mittel zum Erwärmen der losen Nahrungsmittel (100) umfasst, das ein Mittel zur Erzeugung (3) eines Luftstroms (4) aufweist, wobei das Mittel zur Erzeugung (3) des Luftstroms (4) einerseits einen Luftausgang (5) umfasst, aus dem Luft (4A) in das Aufnahmemittel (2) geblasen wird, und andererseits einen Lufteingang (6), an dem eine Absaugung von Luft durchgeführt wird, um den Luftstrom (4) zwischen dem Ausgang (5) und dem Eingang (6) zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, dass der Lufteingang (6) von dem Luftausgang (5) verschieden ist, wobei der Luftausgang (5) oberhalb des Aufnahmemittels (2) positioniert ist, derart, dass er im Wesentlichen in Richtung der Nahrungsmittel (100) mündet, wobei die Vorrichtung (1) außerdem einen Schirm (7) umfasst, der relativ zu dem Luftausgang (5) und zu dem Lufteingang (6) derart angeordnet ist, dass der...

Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet der Vorrichtungen, die zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln, insbesondere in loser Form, ausgebildet sind, und betrifft insbesondere das Gebiet der Vorrichtungen, die zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln in Anwesenheit von Fett ausgebildet sind.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft spezieller eine Haushaltvorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln, die einerseits ein Mittel zur Aufnahme von losen Nahrungsmitteln und andererseits ein Mittel zum Erwärmen dieser losen Nahrungsmittel, das ein Mittel zur Erzeugung eines Luftstroms aufweist, umfasst.
  • STAND DER TECHNIK
  • Im Stand der Technik sind bereits Vorrichtungen bekannt, die einen Luftstrom anwenden, um Nahrungsmittel zu erwärmen oder zu garen.
  • Diese bekannten Vorrichtungen sind daher mit einem Ventilator ausgestattet, der einen warmen Luftstrom auf die zu garenden Nahrungsmittel bläst, welche auf einem Rost im Inneren eines Gehäuses angeordnet sind.
  • Diese Einrichtungen nach dem Stand der Technik sind speziell dazu ausgebildet, dass sich der Luftstrom im Inneren des Gehäuses gemäß einer Form einer Zyklonstrom-Schraubenlinie bewegt, um den Wärmeaustausch zwischen den Nahrungsmitteln und dem Luftstrom zu begünstigen.
  • Die Anwendung eines solchen Zyklonstroms setzt jedoch eine relativ komplexe Konstruktion der Vorrichtung voraus, um Luftströmungen um die Nahrungsmittel herum zu ermöglichen, wobei gleichzeitig ein Ventilator mit starker Leistung benötigt wird, der auf eine relativ platzraubende und unästhetische Weise auf dem Deckel der Vorrichtung angeordnet ist.
  • Diese Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, welche Öfen ähneln, ermöglichen außerdem auch nicht das Garen oder das Erwärmen von Nahrungsmitteln mit einem flüssigen Garmedium, wie zum Beispiel einer geringen Menge Öl.
  • Insbesondere bieten diese Vorrichtungen neben der relativen Komplexität der Kinematik des Luftstroms, welchen sie anwenden, auch nicht wirklich die Möglichkeit, besonders unter thermischen Gesichtspunkten, die Bedingungen miteinander zu verbinden, welche geeignet sind, den Ablauf einer Maillard-Reaktion zu gewährleisten, die ausreichend ist, um Nahrungsmittel zu erhalten, welche dieselben Geschmackseigenschaften aufweisen, als wenn sie in einem Ölbad frittiert worden wären.
  • Außerdem ist es nach dem Stand der Technik wohlbekannt, Nahrungsmittel wie etwa Kartoffelstücke mit Hilfe einer elektrischen Haushaltfriteuse zu frittieren.
  • Herkömmlicherweise umfasst eine solche elektrische Haushaltfriteuse einerseits eine Wanne, die dazu bestimmt ist, mit Öl oder mit Fett gefüllt zu werden, und andererseits Heizwiderstände, die es ermöglichen, den Inhalt der Wanne zu erwärmen.
  • Die bekannten elektrischen Friteusen ermöglichen somit, ein Ölbad oder Bad aus geschmolzenem Fett mit hoher Temperatur herzustellen, in welches die zu frittierenden Nahrungsmittel mit Hilfe eines Garkorbes eingetaucht werden.
  • Diese klassische Art des Frittierens durch Eintauchen in ein heißes Ölbad weist jedoch, obwohl sie im Allgemeinen in geschmacklicher Hinsicht zufrieden stellend ist, zahlreiche Nachteile auf.
  • In erster Linie wird bei den herkömmlichen Friteusen, um das Garbad herzustellen, eine erhebliche Menge an Öl verwendet. Dies hat Schwierigkeiten bei der Handhabung durch den Benutzer zur Folge, wenn er seine Friteuse füllt, wenn er sie bewegt, und vor allem wenn er sie entleert.
  • Dieses Garbad mit hoher Temperatur ist auch eine Gefahrenquelle für Verbrühungen, sei es durch Spritzer aus der Wanne der Vorrichtung heraus, oder infolge einer Ungeschicklichkeit des Benutzers (Umkippen der Vorrichtung). Diese Gefahr von Verbrühungen oder Unfällen wird durch die Tatsache erhöht, dass eine so erhebliche Menge an Öl eine relativ lange Vorwärmphase erfordert, bevor die Nahrungsmittel in die Wanne gegeben werden, um sie zu frittieren. Dies kann dazu führen, dass der Benutzer sein in der Vorwärmphase befindliches Ölbad vergisst, mit allen verhängnisvollen Folgen, welche diese mangelnde Überwachung nach sich ziehen könnte.
  • Außerdem erweisen sich diese bekannten Friteusen als relativ teuer in der Verwendung, da sie den regelmäßigen Kauf einer großen Menge Öl erfordern (tatsächlich sind im Allgemeinen mindestens 1,5 bis 2 l Öl erforderlich, um 1 kg rohe Kartoffelstücke zu frittieren). Der Benutzer wird daher natürlich dazu gebracht, Öl zu sparen, indem er dasselbe Garbad mehrmals verwendet, was vom Standpunkt der Hygiene und des Geschmacks aus wenig zufrieden stellend ist. Außerdem kann der Benutzer ein Garbad nochmals verwenden, obwohl dieses gealtert ist, was für die Gesundheit verhängnisvoll sein kann. Weiterhin kann die Entsorgung des verbrauchten Öls ernste Probleme im Hinblick auf den Umweltschutz verursachen.
  • Schließlich verursacht die Erwärmung einer solchen Menge Öl auf eine hohe Temperatur einerseits Freisetzungen von Gerüchen, welche sich als besonders unangenehm erweisen können, und andererseits eine Polymerisation des Öls, welche die Reinigung der Vorrichtung schwierig und zwingend erforderlich macht.
  • OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
  • Die der Erfindung zugewiesene Aufgabe besteht demzufolge darin, die verschiedenen oben aufgezählten Nachteile zu überwinden und eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, welche, obwohl sie von einer sehr einfachen Bauweise ist, ermöglicht, ein besonders wirksames und homogenes Erwärmen und/oder Garen der Nahrungsmittel sicherzustellen, und insbesondere ermöglicht, wenn dies gewünscht wird, ein Ergebnis zu erzielen, das dem Frittieren im Wesentlichen nahe kommt, ohne dass jedoch eine erhebliche Menge Öl verwendet werden muss.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die einen besonders effizienten Wärmeaustausch mit den zu erwärmenden und/oder zu garenden Nahrungsmitteln ermöglicht.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln mit einer besonders einfachen und preiswerten Konstruktion bereitzustellen.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, bei der eine minimale Anzahl von Bauteilen verwendet wird.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die es ermöglicht, einen ausgezeichneten Wärmeaustausch mit den Nahrungsmitteln mit Hilfe einer minimalen Anzahl von Elementen zu erzielen.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, deren Kompaktheit und Platzbedarf optimiert sind.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die ein besonders schnelles Erwärmen und/oder Garen der Nahrungsmittel ermöglicht.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die es ermöglicht, eine Luftumwälzung sicherzustellen, die mit Hilfe eines Minimums an Mitteln auf eine äußerst effiziente Weise verteilt wird.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die ein besonders homogenes Erwärmen und/oder Garen der Nahrungsmittel ermöglicht.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die es ermöglicht, Nahrungsmittel zu erhalten, die im Wesentlichen frittierten Nahrungsmitteln ähnlich sind, ohne dass es erforderlich ist, die Nahrungsmittel in ein Bad aus heißem Fett einzutauchen.
  • Die der Erfindung zugewiesenen Aufgaben werden mit Hilfe einer Haushaltvorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln gelöst, die einerseits ein Mittel zur Aufnahme von losen Nahrungsmitteln und andererseits ein Mittel zum Erwärmen dieser losen Nahrungsmittel, das ein Mittel zur Erzeugung eines Luftstroms aufweist, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Erzeugung des Luftstroms einerseits einen Luftausgang umfasst, aus dem Luft in das Aufnahmemittel geblasen wird, und andererseits einen Lufteingang, an dem eine Absaugung von Luft durchgeführt wird, um den Luftstrom zwischen dem Ausgang und dem Eingang zu bewirken, wobei die Vorrichtung außerdem einen Schirm umfasst, der relativ zu dem Luftausgang und zu dem Lufteingang derart angeordnet ist, dass der Luftstrom gezwungen wird, eine Bewegung des Umströmens des Schirms auszuführen, um von dem Aufnahmemittel aus wieder den Lufteingang zu erreichen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden beim Studium der Beschreibung sichtbar und im Einzelnen ersichtlich, die nachfolgend unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen gegeben wird, die ausschließlich der Veranschaulichung dienen und nicht einschränkend sind, wobei:
  • 1 eine perspektivische Gesamtansicht einer Garvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 2 eine Seitenansicht in einem Mittelschnitt der Garvorrichtung von 1 zeigt;
  • 3 eine Seitenansicht im Schnitt einer Garvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung zeigt;
  • 4 eine aufgeschnittene perspektivische Ansicht einer Einzelheit der Ausführung der Garvorrichtung von 3 zeigt;
  • 5 eine schematische Seitenansicht einer Einzelheit der Ausführung der Vorrichtung der 3 und 4 zeigt.
  • BESTE AUSFÜHRUNGSFORM DER ERFINDUNG
  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung 1 zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
  • Gemäß der Erfindung ist die Vorrichtung 1 eine Haushaltvorrichtung, das heißt eine speziell für eine Verwendung im Haushalt, zum Beispiel im Rahmen der Familie, eingerichtete und bemessene Vorrichtung. Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung 1 von ihrem Benutzer manuell gehandhabt werden, zum Beispiel um sie aus einem Wandschrank auf eine Arbeitsfläche zu befördern. Anders ausgedrückt, die Vorrichtung 1 ist vorzugsweise von einem tragbaren Typ.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist vorzugsweise dafür eingerichtet und bemessen, stückige Nahrungsmittel 100 (s. 3) zu garen und/oder zu erwärmen, wie etwa Kartoffelstücke. Diese Nahrungsmittel 100 können vom Benutzer manuell geschnitten worden sein oder schon vorbereitet im Handel gekauft worden sein, zum Beispiel im vorfrittierten und/oder tiefgefrorenen Zustand.
  • Je nach dem vorliegenden Fall wird die Vorrichtung 1 daher entweder verwendet, um die Nahrungsmittel tatsächlich zu garen (falls die Nahrungsmittel roh sind), oder um sie einfach zu erwärmen (falls die Nahrungsmittel bereits teilweise oder vollständig gegart sind).
  • Wie im Folgenden noch genauer ersichtlich wird, ermöglicht das allgemeine Konzept, welches der Erfindung zugrunde liegt, eine große Vielseitigkeit im Hinblick auf Arten des Garens, so dass der hier verwendete Begriff ”Garen” verschiedene Arten der Zubereitung der Nahrungsmittel einschließt, wie zum Beispiel das Frittieren, das Rissolieren (in Butter schwenken), das Braten oder das Bräunen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform, welche den in den Figuren dargestellten Beispielen entspricht, ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 vorzugsweise dafür eingerichtet und bemessen, eine Wärmebehandlung der Nahrungsmittel sicherzustellen, die dazu bestimmt ist, ihnen Geschmackseigenschaften zu verleihen, die denjenigen von frittierten Nahrungsmitteln und insbesondere von in einem Ölbad frittierten Nahrungsmitteln im Wesentlichen gleichwertig sind oder nahe kommen.
  • Bei dieser Ausführungsform stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 daher eine Friteuse dar, und spezieller eine Friteuse zum Trockengaren.
  • Mit ”Trockengaren” wird hier eine Art des Garens von Nahrungsmitteln ohne Eintauchen dieser Letzteren in ein Ölbad oder Fettbad bezeichnet, gleichgültig, ob dieses Eintauchen teilweise und/oder zeitweilig während des Garzyklus erfolgt. Der Ausdruck ”Trockengaren” bezeichnet dagegen ein Garen, bei welchem die Nahrungsmittel zwar mit einem Garmedium (zum Beispiel Öl) ”befeuchtet” werden, ohne dabei jedoch in dieses Medium eingetaucht zu werden oder in ihm zu schwimmen. Hierin unterscheidet sich das Funktionsprinzip der erfindungsgemäßen Friteuse von demjenigen einer herkömmlichen Friteuse mit Ölbad, da es insbesondere ermöglicht, Bedingungen miteinander zu verbinden, welche für die Herbeiführung einer Maillard-Reaktion geeignet sind, die ausreichend ist, um den Nahrungsmitteln den goldbraunen und knusprigen Charakter zu verleihen, der den frittierten Nahrungsmitteln eigen ist, ohne dass die Nahrungsmittel jedoch vollständig und direkt in ein heißes Ölbad eingetaucht worden wären.
  • Im Folgenden wird zur Vereinfachung der Beschreibung ausschließlich eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 betrachtet, die eine solche Friteuse zum Trockengaren darstellt, wobei klar ist, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 auch andere Arten des Garens denkbar sind, wie diejenigen, die weiter oben genannt wurden.
  • Die erfindungsgemäße Friteuse 1 umfasst ein Aufnahmemittel 2 für lose Nahrungsmittel 100 (s. 2).
  • Anders ausgedrückt, das Aufnahmemittel 2 ist dafür eingerichtet, Nahrungsmittel aufzunehmen, die in ”roher” Form vorliegen, das heißt ungeordnet, ohne Verpackung, wie dies im Übrigen bei den meisten Aufnahmemitteln für Nahrungsmittel, die in Haushaltgarvorrichtungen verwendet werden, im Allgemeinen der Fall ist.
  • Das Aufnahmemittel 2 ist somit in der Lage, von sich aus in einem vorbestimmten Bereich eine Trage- und Haltefunktion für die Nahrungsmittel 100 zu erfüllen, insbesondere wenn diese Letzteren in Form kleiner Stücke vorliegen, wie es der Fall ist, wenn die Nahrungsmittel 100 aus Kartoffelstücken bestehen, die dazu bestimmt sind, Pommes frites zu werden. Selbstverständlich ist die erfindungsgemäße Friteuse 1 nicht auf die Herstellung von Pommes frites beschränkt und kann auch zum Frittieren anderer Arten von Nahrungsmitteln (Fleisch, Fisch, Gemüse usw.) verwendet werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • So ermöglicht das Aufnahmemittel 2 eine sehr einfache Benutzung der Vorrichtung 1, da es genügt, wenn der Benutzer das Aufnahmemittel 2 direkt mit den losen Nahrungsmitteln 100 beschickt, ohne dass die Notwendigkeit besteht, besondere Maßnahmen zum Gruppieren oder Umverpacken der Nahrungsmittel 100 durchzuführen, wie es bei industriellen Anlagen manchmal der Fall ist.
  • Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung 1 auch ein Mittel zum Erwärmen der losen Nahrungsmittel 100, wobei das Erwärmungsmittel dazu bestimmt ist, das Garen und/oder das Erwärmen der Nahrungsmittel 100 sicherzustellen.
  • Anders ausgedrückt, das oben genannte Erwärmungsmittel stellt ein hauptsächliches Erwärmungsmittel dar, das heißt, es ist in der Lage, allein mindestens den Hauptanteil der Wärmezufuhr zu gewährleisten, die das Garen und/oder die gewünschte Erwärmung ermöglicht, wobei das Erwärmungsmittel vorzugsweise dafür eingerichtet und ausgebildet ist, im Wesentlichen die Gesamtheit dieser Wärmezufuhr zu gewährleisten.
  • Erfindungsgemäß weist das Erwärmungsmittel ein Mittel zur Erzeugung 3 eines Luftstroms 4 auf, welches vorzugsweise ein Mittel zur Erzeugung 3 eines Heißluftstroms 4 ist, wie im Folgenden ausführlich erläutert wird.
  • Das Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 umfasst einen Luftausgang 5, aus dem Luft in das Aufnahmemittel 2 geblasen wird. Anders ausgedrückt, Luft, und vorzugsweise Heißluft 4A, wird direkt ins Innere des Aufnahmemittels 2 getrieben, um einen direkten Wärmeaustausch mit den Nah rungsmitteln 100 zu bewirken, die im Aufnahmemittel 2 angeordnet sind.
  • Vorzugsweise ist der Luftausgang 5 relativ zu dem Aufnahmemittel 2 derart angeordnet, dass die Heißluft 4A, die aus besagtem Luftausgang 5 ausgeblasen wird, direkt auf die losen Nahrungsmittel 100 gerichtet wird, die im Inneren des Aufnahmemittels 2 angeordnet sind.
  • Daher stellt der Luftausgang 5, der vorzugsweise von einer Ausströmdüse 5A gebildet wird, den Ausgangspunkt eines Teilabschnitts des Luftstroms 4A dar, der so ausgerichtet ist, dass er im Wesentlichen direkt auf mindestens einen Teil der Nahrungsmittel 100 auftrifft, die in dem Aufnahmemittel 2 angeordnet sind, welches somit eine Garkammer für die Nahrungsmittel 100 bildet.
  • Im Sinne der Erfindung wird die Heißluft 4A, die am Ausgang 5 ausgeblasen wird, aktiv bewegt, im Gegensatz zum Beispiel zu einem einfachen Effekt natürlicher Konvektion.
  • Das direkte Auftreffen der aus dem Ausgang 5 ausgeblasenen Heißluft 4A unmittelbar auf die Nahrungsmittel 100 trägt zu einem ausgezeichneten Wärmeaustausch mit diesen Nahrungsmitteln 100 im Hinblick auf die Bewirkung ihres Garens bei.
  • Falls die betreffenden Nahrungsmittel 100 mit Fett (zum Beispiel Öl) überzogen sind, trägt das direkte Auftreffen des aus dem Ausgang 5 ausgetretenen Heißluftstrahls 4A zur Durchführung eines Garvorgangs bei, der, was das Ergebnis anbelangt, im Wesentlichen demjenigen gleichwertig ist, der erzielt worden wäre, wenn die Nahrungsmittel in ein Ölbad getaucht worden wären, jedoch offensichtlich ohne die Nachteile, die mit dieser letztgenannten Art des Garens verbunden sind.
  • Erfindungsgemäß umfasst das Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 außerdem einen Lufteingang 6, an dem eine Absaugung von Luft durchgeführt wird, um den Luftstrom 4 zwischen dem Ausgang 5 und dem Eingang 6 zu bewirken.
  • Anders ausgedrückt, der Luftstrom 4, der von dem Erzeugungsmittel 3 erzeugt wird, wird in der Richtung vom Ausgang 5 zum Eingang 6 hergestellt, wobei dieser Eingang 6 die Luft im Inneren der Vorrichtung 1 absaugt und insbesondere dazu beiträgt, die in dem Aufnahmemittel 2 vorhandene Luft aus diesem Aufnahmemittel 2 abzusaugen.
  • Erfindungsgemäß wird auf diese Weise eine Luftzirkulation zwischen dem Ausgang 5 und dem Eingang 6 bewirkt, wobei diese Luftzirkulation den Charakter einer Zwangszirkulation aufweist, da das Ausblasen der Luft am Ausgang 5 ebenso wie die Absaugung der Luft am Eingang 6 aktiv durchgeführt wird, mit Hilfe geeigneter Mittel, die im Folgenden ausführlicher beschrieben werden. Anders ausgedrückt, die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist vorteilhafterweise mit aktiven Mitteln zum Ausblasen von Luft, welche vorzugsweise Mittel zum Ausblasen von Heißluft sind, und zur Absaugung von Luft versehen. Das bedeutet insbesondere, dass der Lufteingang 6, welcher vorzugsweise von einer Saugöffnung 6A gebildet wird, nicht ein einfaches Luftloch bildet, sondern vielmehr eine Luftsaugmündung.
  • Der Lufteingang 6 ist vorteilhafterweise vom Luftausgang 5 verschieden und ist in einem Abstand von Letzterem angeordnet.
  • Gemäß einem wichtigen Merkmal der Erfindung umfasst die Vorrichtung 1 einen Schirm 7, der relativ zum Luftausgang 5 und Lufteingang 6 derart angeordnet ist, dass der Luftstrom 4 gezwungen wird, eine Bewegung des Umströmens des Schirms 7 auszuführen, um von dem Aufnahmemittel 2 aus wieder den Lufteingang 6 zu erreichen.
  • Daher ist gemäß diesem technischen Merkmal der Schirm 7 in dem Luftstrom 4 auf eine solche Weise positioniert, dass der Luftstrom gezwungen ist, um den Schirm 7 herum zu strömen, um vom Inneren des Aufnahmemittels 2 aus, in welchem sich die Nahrungsmittel 100 befinden, unter der kombinierten Einwirkung der von der Ausströmdüse 5A aus ausgeübten Schubkraft und der in der Nähe der Saugöffnung 6A ausgeübten Saugkraft wieder den Eingang 6 zu erreichen. Der Schirm 7 bildet daher ein Organ zur Ablenkung des Luftstroms 4, das dazu ausgebildet ist, ein Hindernis für ein direktes, geradliniges Zurückströmen der im Inneren des Aufnahmemittels 2 vorhandenen Luft zu der Saugöffnung 6A bilden.
  • Das der Erfindung zugrunde liegende allgemeine Prinzip besteht folglich darin, den Durchgang des Luftstroms 4 von den Nahrungsmitteln 100 zu der Saugöffnung 6A zu erschweren, indem der Weg des Luftstroms 4 genügend kurvenreich gestaltet wird, um insbesondere die Verweildauer der aus der Düse 5A ausgeblasenen Heißluft 4A im Aufnahmemittel 2 so weit wie möglich zu verlängern, was es ermöglicht, einen ausgezeichneten Wärmeaustausch zwischen den Nahrungsmitteln 100 und dem Luftstrom 4 zu fördern.
  • Die spezielle Schaffung eines Umströmungsweges um den Schirm 7 herum ermöglicht es außerdem, die Erzeugung turbulenter Luftbewegungen zu fördern, welche zu dem gewünschten technischen Effekt einer Optimierung des Garens beitragen.
  • Vorzugsweise wird der Schirm 7 von einer Wand 7A zur Ablenkung des Luftstroms 4 gebildet, wobei diese Wand im Weg des Luftstroms 4 und so, dass sie diesen behindert, zwischen dem Ausgang 5 und dem Eingang 6 angeordnet ist.
  • Der Luftstrom 4 wird somit veranlasst, sich mindestens teilweise entlang einer ersten Seite der den Schirm 7 bildenden Wand 7A zu bewegen und dann an der Endkante dieser Wand eine Wendung zu vollziehen, um sich anschließend in umgekehrter Richtung entlang mindestens eines Abschnitts der gegenüberliegenden Seite der Wand zu bewegen.
  • Selbstverständlich kann der Schirm 7, außer von einer Wand, auch von jedem anderen technischen Mittel gebildet werden, einer Platte, einer Klappe oder einem Flügel zur Ablenkung, sofern das verwendete andere Mittel es ermöglicht, die angestrebte Umströmungsfunktion zu realisieren, so dass ein verstärkter Wärmeaustausch zwischen den Nahrungsmitteln 100 und dem Aufnahmemittel 2 einerseits und dem Luftstrom 4 andererseits begünstigt wird.
  • Vorteilhafterweise weist die Ablenkwand 7A einen im Wesentlichen nicht durchbrochenen Charakter auf, das heißt, anders ausgedrückt, eine im Wesentlichen massive Struktur, so dass verhindert wird, dass ein größerer Teil des Luftstroms 4 sie direkt durchquert, um den Eingang 6 wieder zu erreichen. Daher weist der Schirm 7 einen für den Luftstrom 4 im Wesentlichen undurchlässigen Charakter auf, derart, dass Letzterer nicht in der Lage ist, den Schirm 7 direkt zu durchqueren, sondern gezwungen ist, den Letzteren zu umgehen.
  • Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Aufnahmemittel 2 für die Nahrungsmittel 100 einen Behälter 2A (in den 2 und 3 dargestellt), wobei dieser Behälter 2A vorzugsweise einerseits einen Boden 2B umfasst, auf welchem die Nahrungsmittel 100 zu ruhen bestimmt sind, wie in 3 dargestellt, und andererseits eine Seitenwand 2C, die sich von dem Boden 2B aus zwischen dem Boden 2B und einem oberen Rand 2D erstreckt.
  • Gemäß der Ausführungsform von 3 weist der Boden 2B im Wesentlichen eine scheibenförmige Gestalt auf, während die Seitenwand 2C eine ringförmige Gestalt aufweist und sich vom Boden 2B aus an der Peripherie dieses Letzteren vertikal erstreckt, um mit dem Boden 2B ein Aufnahmegefäß zu bilden, das eine obere Öffnung zur Einführung von Nahrungsmitteln aufweist, die von dem oberen Rand 2D begrenzt wird.
  • Gemäß der in 2 dargestellten Ausführungsform umfasst der Behälter 2A einen Boden 2B, der die Gestalt eines im Wesentlichen ebenen ringförmigen Kranzes aufweist, wobei sich von der Innenperipherie und von der Außenperipherie dieses ringförmigen Kranzes aus, einander gegenüberliegend, eine äußere Seitenwand 20C und eine innere Seitenwand 21C erheben, derart, dass der Behälter 2A im Wesentlichen eine allgemeine Form eines ringförmigen Kanals aufweist, wobei dieser Kanal eine Rotationssymmetrie bezüglich einer vertikalen Achse X-X' aufweist. Anders ausgedrückt, gemäß der Ausführungsform von 2 weist der Behälter 2A insgesamt eine toroidale Form auf, die durch die Rotation eines im Wesentlichen U-förmigen offenen Profils um die Symmetrieachse X-X' erzeugt wird.
  • Vorzugsweise definiert der Behälter 2A ein offenes, das heißt ausschließlich durch den Boden 2B und die Seitenwand 2C begrenztes Aufnahmevolumen 2E, ohne ein auf dem Rand 2D gegenüber dem Boden 2B angeordnetes Abdeckungselement, wobei das Aufnahmevolumen 2E vorteilhafterweise dazu bestimmt ist, gleichzeitig die Nahrungsmittel und Fett aufzunehmen, sogar wenn dieses Letztere flüssig ist (zum Beispiel im Falle eines Öls).
  • Vorteilhafterweise umfasst der Schirm 7 den Behälter 2A. Anders ausgedrückt, der Behälter 2A selbst trägt direkt dazu bei, den gesamten Schirm 7 oder einen Teil davon zu bilden, das heißt, er erfüllt eine zweifache Funktion der Aufnahme der Nahrungsmittel 100 einerseits und der Bildung des zu umströmenden Schirmes 7 für den Luftstrom 4 andererseits. Der Schirm 7 gehört folglich zum Behälter 2A, wobei der Schirm 7 und der Behälter 2A vorzugsweise zusammenfallen, das heißt ein und dasselbe Teil bilden.
  • Bei dieser bevorzugten Ausführungsform sind es daher der Boden 2B und die Seitenwand 2C, die wenigstens teilweise den zu umströmenden Schirm 7 bilden, wobei der Luftstrom 4, wenn er sich am Boden des Behälters 2A befindet, tatsächlich gezwungen ist, entlang der Seitenwand 2C aufzusteigen, bevor er sich auf der anderen Seite dieser Seitenwand 2C wieder abwärts bewegt, um anschließend wieder die Saugöffnung 6A zu erreichen, welche vorzugsweise auf einer Höhe positioniert ist, die im Wesentlichen niedriger als diejenige oder gleich derjenigen des Bodens 2B ist.
  • Damit der Behälter 2A seine Funktion eines Schirmes 7 vollständig erfüllen kann, ist die Seitenwand 2C des Behälters vorzugsweise im Wesentlichen nicht durchbrochen, wenigstens in ihrem unteren Teil (das heißt in der Nähe ihrer Verbindung mit dem Boden 2B) und vorzugsweise auf ihrer gesamten Höhe, so dass verhindert wird, dass der Luftstrom 4 sie direkt durchquert.
  • Ebenso ist der Boden 2B des Behälters vorzugsweise im Wesentlichen nicht durchbrochen, und noch stärker bevorzugt vollständig massiv, um auch hier zu verhindern, dass der Luftstrom 4 ihn direkt durchquert, um die Saugöffnung 6A wieder zu erreichen.
  • Es ist jedoch anzumerken, dass man, wenn die Menge, die Art und die Anordnung der Nahrungsmittel 100 ausreichend sind, um eine im Wesentlichen unüberwindliche Barriere für den Luftstrom 4A zu erzeugen, in Betracht ziehen kann, einen Boden 2B einzusetzen, der eventuell Durchbrüche aufweist, welche in diesem Falle durch die Nahrungsmittel 100 selbst verschlossen würden.
  • Jedoch ist der Behälter 2A vorzugsweise dafür eingerichtet, gleichzeitig die Nahrungsmittel 100, welche im Allgemeinen in fester Form vorliegen, sowie Fett in flüssiger oder halbflüssiger Form zu enthalten. Der Behälter 2A weist daher vorzugsweise eine massive, das heißt nicht durchbrochene Struktur auf, wenigstens im Bereich der Berührung mit den Nahrungsmitteln 100 und dem Fett, um jedes Entweichen des Letzteren durch den Boden 2B hindurch aus dem Behälter 2A zu vermeiden.
  • Folglich wird bei dieser besonders vorteilhaften Ausführungsform, die in den 1 bis 3 dargestellt ist, die angestrebte technische Wirkung mit einem Minimum an Bauteilen erreicht, da sie einfach und im Wesentlichen auf einer sorgfältigen relativen Positionierung und Formgebung des Ausgangs 5, des Eingangs 6 und des Behälters 2A beruht.
  • Vorzugsweise ist, wie in 2 dargestellt, der Lufteingang 6 auf einer Höhe positioniert, die im Wesentlichen niedriger ist als diejenige des oberen Randes 2D, wenn sich die Vorrichtung 1 in der normalen Betriebsposition befindet.
  • Vorteilhafterweise ist der Lufteingang 6 im Wesentlichen unter und in der Nähe der Ebene positioniert, in welcher sich der Boden 2B des Behälters 2A erstreckt, derart, dass der Luftstrom 4, um den Saugeingang 6 wieder zu erreichen, auf seinem Weg den Boden 2B umspült, was dazu beiträgt, den Boden 2B auf einer erhöhten Temperatur zu halten, die das Garen der Nahrungsmittel 100 begünstigt.
  • Vorteilhafterweise ist der Luftausgang 5 oberhalb des Aufnahmemittels 2A positioniert, derart, dass er im Wesentlichen in Richtung der Nahrungsmittel 100 mündet, oder wenigstens in Richtung des Aufnahmevolumens 2E, das von dem Behälter 2A definiert wird.
  • Vorzugsweise ist die den Ausgang 5 bildende Ausströmdüse 5A gegenüber der oberen Öffnung des Behälters 2A angeordnet, die durch den oberen Rand 2D begrenzt ist, derart, dass sie ermöglicht, Luft 4A in Richtung des Inneren des Behälters auszustoßen, wobei der so erzeugte Luftstrom 4A vorzugsweise entlang einer im Wesentlichen vertikalen abwärts verlaufenden Eintrittsrichtung (Fall der Ausführungsform von 3) oder entlang einer im Wesentlichen schrägen abwärts verlaufenden Eintrittsrichtung (Fall der Ausführungsform von 2) ausgerichtet ist. Vorzugsweise mündet der Lufteingang 6, der vorzugsweise von einer Saugöffnung 6A gebildet wird, seitlich bezüglich des Aufnahmemittels 2A, das heißt, er mündet entlang einer Achse Y-Y', die im Wesentlichen senkrecht zur Achse des Luftausgangs 5 ist (Fall der Ausführungsform von 3), oder wenigstens entlang einer Achse Y-Y', welche die Achse des Luftausgangs 5 schneidet (Fall der Ausführungsform von 2).
  • Vorteilhafterweise und auf eine an sich bekannte Weise umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ein Gehäuse 8, das dazu bestimmt ist, in seinem Inneren die zu garenden (das heißt, in den Beispielen, die in den Figuren dargestellt sind, die zu frittierenden) Nahrungsmittel 100 aufzunehmen.
  • Wie in den Figuren dargestellt, umfasst das Gehäuse 8 ein Basisteil 8A, das dazu bestimmt ist, den Sockel der Vorrichtung 1 zu bilden, und vorteilhafterweise so gestaltet ist, dass es stabil auf einer Ebene oder einer Unterlage (zum Beispiel der Platte eines Küchentisches) ruhen kann.
  • Ausgehend von dem Basisteil 8A und an der Peripherie dieses Letzteren erhebt sich ein seitlicher Mantel 8B, der zum Beispiel aus einem metallischen Material oder aus einem Kunststoff hergestellt ist und die äußere Umhüllung der Vorrichtung 1 bildet. Der seitliche Mantel 8B kann jede geometrische Form aufweisen, die von einem funktionalen und ästhetischen Standpunkt aus geeignet ist. Zum Beispiel weist im Falle der in den Figuren dargestellten Friteusen der Mantel 8B, von oben betrachtet, insgesamt die Form einer ”8” auf, wobei der obere Teil der ”8” den hinteren Teil 9 der Friteuse 1 definiert, während der untere Teil der ”8” den vorderen Teil 10 der Friteuse 1 definiert.
  • Vorteilhafterweise weist das Gehäuse 8 außerdem einen Deckel 8C auf, der bezüglich des Basisteils 8A derart positioniert ist, dass sich der seitliche Mantel 8B zwischen dem Basisteil 8A und dem Deckel 8C erstreckt, um einen Raum 8D zu begrenzen, in dessen Innerem das Aufnahmemittel 2 angebracht ist, wie aus den 2 und 3 genauer ersichtlich ist
  • Vorzugsweise, wie in den 2 bis 5 dargestellt, weist das Gehäuse 8 und insbesondere das Basisteil 8A Erhebungen 24 auf, die dazu bestimmt sind, dass der Behälter 2A auf ihnen ruht. Die Erhebungen 24 bilden daher vorzugsweise ein Trennelement zwischen dem Boden 2B des Behälters 2A einerseits und dem Basisteil 8A andererseits, wobei dieses Trennelement ermöglicht, einen Zwischenraum 22 zu begrenzen, der eine Luftzirkulation unter dem Boden 2B gestattet.
  • Der Raum 8D und der Behälter 2A sind vorzugsweise so relativ zueinander geformt, dass ein Zwischenraum 21 zwischen der Seitenwand 2C und dem Mantel 8B verbleibt, wobei dieser Zwischenraum 21 eine Luftzirkulation außerhalb des Behälters 2A entlang der Seitenwand 2C ermöglicht.
  • Vorteilhafterweise ist der Deckel 8C beweglich zwischen einerseits einer Schließposition (in den Figuren dargestellt), in welcher der Deckel 8C mit dem Basisteil 8A und dem seitlichen Mantel 8B eine im Wesentlichen geschlossene Hülle um die zu frittierenden Nahrungsmittel bildet, welche in dem Behälter 8A ruhen, und andererseits einer Öffnungsposition (nicht dargestellt), welche die Einführung der zu frittierenden Nahrungsmittel ins Innere des Gehäuses in den Behälter 8A ermöglicht.
  • Anders ausgedrückt, der Deckel 8C bildet im Zusammenwirken mit dem Mantel 8B und dem Basisteil 8A ein Gehäuse, das im Wesentlichen geschlossen ist, das heißt vorzugsweise im Wesentlichen luftdicht ist und ein Garen in geschlossener Atmosphäre (bis auf Restleckagen) ermöglicht. Das im Wesentlichen dichte Verschließen der Vorrichtung kann am Deckel 8C zum Beispiel durch Dichtungen (nicht dargestellt) ausgeführt werden.
  • Wie in den Figuren dargestellt, ist der Deckel 8C vorteilhafterweise drehbar bezüglich des übrigen Gehäuses 8 angebracht, zum Beispiel durch eine elastische Schwenkverbindung, die durch ein Gelenk 11 ausgeführt ist, das mit einer Torsionsfeder 11A ausgestattet ist, derart, dass die Öffnungsposition des Deckels 8C gleichzeitig eine Rückholposition ist. Das Gelenk 11 ist außerdem vorzugsweise an der Peripherie der Vorrichtung 1 positioniert, zum Beispiel in der Nähe des hinteren Teils 10 der Vorrichtung 1, wie insbesondere in den 2 und 3 dargestellt.
  • Vorteilhafterweise kann, wie in 1 dargestellt, der Deckel 8C mit einem durchsichtigen Sichtbereich 12 versehen sein, der zum Beispiel aus Glas ausgeführt ist, so dass es möglich ist, den Ablauf des Frittiervorgangs im Inneren der Vorrichtung 1 während des Garzyklus zu überwachen, wenn sich der Deckel 8C in der geschlossenen Position befindet.
  • Vorteilhafterweise ist das Aufnahmemittel 2 einstückig, das heißt, es weist einen einheitlichen Charakter auf und es wird vorzugsweise von einem einzigen Teil gebildet. Vorzugsweise ist das Aufnahmemittel 2, um seine Funktion des Aufnehmens von Nahrungsmitteln und von Fett zu erfüllen, außerdem nicht durchbrochen, im Unterschied zum Beispiel zu einem Korb, um jedes Entweichen von Fett zu vermeiden.
  • Vorteilhafterweise münden der Luftausgang 5 und der Lufteingang 6, wie insbesondere in 2 dargestellt, am Deckel 8C bzw. Mantel 8B in den Raum 8D. Anders ausgedrückt, der Ausgang 5 ist vorzugsweise im Deckel 8C ausgebildet (s. 2 und 3), während der Eingang 6 im seitlichen Mantel 8B ausgebildet ist (s. 2 und 3).
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform, welche der in den Figuren dargestellten entspricht, ist das Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 dafür ausgebildet, eine Luftzirkulation im geschlossenen Kreislauf im Inneren der Vorrichtung 1 sicherzustellen. Der Luftstrom 4 ist daher vorzugsweise ein Rückführstrom, der im Wesentlichen nicht regeneriert wird. Anders ausgedrückt, die Friteuse 1 arbeitet in einer im Wesentlichen geschlossenen Umgebung, wobei im Inneren der Kammer 8D vorhandene Luft an der Saugöffnung 6A entnommen wird, um erwärmt zu werden, und danach aus der Ausströmdüse 5A auf die Nahrungsmittel getrieben wird. Diese getriebene Heißluft kühlt beim Kontakt mit den Nah rungsmitteln 100 ab, wird dann erneut entnommen, um wieder erwärmt zu werden, und so weiter.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Erwärmungsmittel ein Heizelement 13, um die Luft zu erwärmen, die dazu bestimmt ist, aus dem Luftausgang 5 ausgeblasen zu werden, derart, dass die Luft 4A, die aus der Ausströmdüse 5A zu den Nahrungsmitteln 100 hin ausströmt, Heißluft ist. Daher ist das Mittel zur Erzeugung eines Luftstroms, das im Rahmen der Erfindung eingesetzt wird, vorzugsweise ein Mittel zur Erzeugung eines Heißluftstroms, das heißt eines Luftstroms mit einer Temperatur, die ausreichend ist, um die gewünschte Gar- oder Erwärmungsfunktion in Abhängigkeit von den betreffenden Nahrungsmitteln zu gewährleisten.
  • Es ist jedoch denkbar, ohne dass dadurch der Rahmen der Erfindung verlassen wird, dass der Luftstrom 4A kein Heißluftstrom ist, sondern einfacher ein Mittel, um die im Inneren der Kammer 8D herrschende Atmosphäre in Bewegung zu versetzen, wobei diese Atmosphäre außerdem mit Hilfe anderer Mittel erwärmt werden kann.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 ein Luftantriebsmittel 14, das lufttechnisch verbunden zwischen dem Lufteingang 6 und dem Luftausgang 5 angeordnet ist, wobei das Antriebsmittel 14 dazu ausgebildet ist, sowohl eine Luftabsaugung über den Eingang 6 als auch ein Ausstoßen dieser abgesaugten Luft über den Ausgang 5, und vorzugsweise im Wesentlichen gleichzeitig, sicherzustellen.
  • Vorzugsweise umfasst das Luftantriebsmittel 14 einen Zentrifugalventilator 15, der dazu ausgebildet ist, einen lufttechnischen Strom zu erzeugen, indem er Luft im Inneren des Raumes 8D über die Saugöffnung 6A absaugt und indem er diese Luft in eine Kanalisierungseinrichtung 30 fördert, die mit der Ausströmdüse 5A endet, welche in Richtung und oberhalb der im Gehäuse 8 befindlichen Nahrungsmittel 100 mündet.
  • Das Heizelement 13 ist vorzugsweise innerhalb des von dem Ventilator 15 erzeugten lufttechnischen Stroms positioniert, vorzugsweise stromabwärts des Ventilators 15 und stromaufwärts der Ausströmdüse 5A in der Richtung des Stroms 4, so dass es den Luftstrom in einen Heißluftstrom verwandelt.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Heizelement 13 ein elektrisches Widerstandssystem mit Widerstandsbändern und/oder Widerstandsdrähten, die auf einem isolierenden Träger gehalten werden, was sich als eine hinsichtlich des Platzbedarfs wirtschaftliche und hinsichtlich des Wirkungsgrades leistungsfähige Lösung erweist. Vorzugsweise sind die Widerstandsbänder und/oder die Widerstandsdrähte in dem lufttechnischen Strom in Abhängigkeit von der Verteilung der Luftgeschwindigkeit innerhalb des Stroms angeordnet, so dass jede heiße Stelle vermieden wird. Die Leistung dieses elektrischen Widerstandssystems wird außerdem so bestimmt, dass eine schnelle Erwärmung der Nahrungsmittel gewährleistet wird, ohne sie auszutrocknen. Vorzugsweise liegt diese Leistung im Wesentlichen zwischen 1000 und 2000 Watt, und stärker bevorzugt zwischen 1200 und 1400 Watt.
  • Weiterhin ist anzumerken, dass stromaufwärts des Zentrifugalventilators 15, zum Beispiel an der Saugöffnung 6A, ein Filter vorgesehen sein kann.
  • Bei der Ausführungsform von 3 umfasst die Kanalisierungseinrichtung 30 einen einzigen Kanal, der an einer ebenfalls einzigen Ausströmdüse 5A mündet, derart, dass der Luftstrom 4A in Form eines einzigen Fluidstrahls angetrieben wird.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von Fluidstrahlen begrenzt, und es ist insbesondere durchaus denkbar, dass der Heißluftstrom 4A nicht nur einen Strahl, sondern zwei oder mehr Strahlen umfasst.
  • So werden bei der Ausführungsform der 1 und 2 zwei verschiedene Heißluftstrahlen 40, 50 verwendet, welche, einander gegenüberliegend, auf eine im Wesentlichen symmetrische Weise zusammenlaufen (s. 1). Gemäß dieser Ausführungsform (die in den 1 und 2 dargestellt ist) ist die Kanalisierungseinrichtung 30 stromabwärts des Heizelements 13, in der Richtung des Stromes 4 gesehen, im Wesentlichen Y-förmig in zwei Kanäle 30A, 30B verzweigt. Diese zwei Kanäle 30A, 30B enden jeweils in einer entsprechenden Düse 5A, die schräg bezüglich der Achse X-X' zum vorderen Teil 10 und zum unteren Teil der Friteuse 1 hin ausgerichtet ist.
  • Vorzugsweise umfasst der Zentrifugalventilator 15 eine Turbine 15A, die um eine Achse Y-Y' in Rotation versetzt wird, die der Achse der Saugöffnung 6A entspricht, wobei die Achse Y-Y' im Wesentlichen senkrecht zur Symmetrieachse X-X' des Behälters 2A ist. Die Turbine 15A wird vorzugsweise von einem Elektromotor 16 in Rotation versetzt und ist vorteilhafterweise in eine Volute eingesetzt, die von einem hinteren Flansch 17 gebildet wird, der an einen vorderen Flansch 18 angebaut ist.
  • Vorteilhafterweise ist die Gesamtheit des Lufttechnik-Kreislaufs, der von dem Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 in Gang gebracht wird, so konstruiert und bemessen, dass der Heißluftstrom 4A, der aus der Ausströmdüse 5A geblasen wird, an den im Behälter 2A enthaltenen Nahrungsmitteln mit einer Geschwindigkeit ankommt, die im Wesentlichen höher als 2 Meter/Sekunde und vorzugsweise im Wesentlichen höher als oder gleich 3 Meter/Sekunde ist. Die Wahl einer solchen Mindestgeschwindigkeit ermöglicht es, das Garen auf eine optimale Weise zu gewährleisten, indem einerseits die Erzeugung einer knusprigen Hülle an der Oberfläche der Nahrungsmittel ohne Austrocknung der Oberfläche und andererseits ein langsames Garen im Inneren der Nahrungsmittel, so dass sie eine weiche Konsistenz beibehalten, gefördert wird.
  • Vorteilhafterweise ist die Gesamtheit des Lufttechnik-Kreislaufs so konstruiert, dass die Temperatur des Heißluftstroms im Bereich der Nahrungsmittel 100 im Wesentlichen niedriger als 200°C und vorzugsweise niedriger als 180°C ist. Eine Temperatur, die im Wesentlichen höher als die genannten Grenzwerte ist, kann eine Quelle unangenehmer Gerüche sein und ermöglicht nicht unbedingt eine erhebliche Verkürzung der Garzeit.
  • Vorzugsweise ist der Zentrifugalventilator 15 am hinteren Teil 10 der Vorrichtung 1 positioniert und ist an dem Basisteil 8A und/oder am Mantel 8B (und nicht direkt am Deckel 8C) angebracht, was es gestattet, den vertikalen Platzbedarf der Vorrichtung 1 auf ein Minimum zu begrenzen, und gleichzeitig eine einfache Handhabung des Deckels 8C ermöglicht.
  • Es ist außerdem anzumerken, dass der seitliche Platzbedarf der Vorrichtung 1 dank der Verwendung eines Ventilators vom Typ eines Zentrifugalventilators ebenfalls optimiert wird, der es ermöglicht, die Funktion der Erzeugung eines Luftstroms bei minimalem Platzbedarf zu gewährleisten, welcher in erster Linie von der Größe des elektrischen Antriebsmotors der Turbine abhängt.
  • Vorteilhafterweise weist die Friteuse 1 ein im Inneren des Gehäuses 8 angebrachtes Mittel auf, um die zu frittierenden Nahrungsmittel durch Umrührung dieser Nahrungsmittel mit Fett automatisch mit einem Fettfilm zu überziehen.
  • Anders ausgedrückt, im Gegensatz zu den Einrichtungen nach dem Stand der Technik, bei denen die Nahrungsmittel in ein Ölbad eingetaucht werden, wird in der Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung das Frittieren durchgeführt, indem die Oberfläche der Nahrungsmittel einfach mit einer dünnen Schicht Öl oder eines beliebigen anderen geeigneten Nahrungsmittelfettes bedeckt wird. Also erfolgt das Garen nicht in einem Ölbad, welches das Vorhandensein einer erheblichen Menge Fett voraussetzt, die die Nahrungsmittel ganz oder teilweise umgibt, sondern dank einer geringen Menge Öl, die einen dünnen, vorzugsweise homogenen Überzug auf der Oberfläche jedes der Nahrungsmittel bildet, die im Inneren des Aufnahmemittels 2 angeordnet sind.
  • Wie weiter oben präzisiert wurde, wird das Überziehen mit Fett automatisch durchgeführt, das heißt ohne die Notwendigkeit eines wesentlichen und direkten Beitrags des Benutzers zur Herstellung des Fettfilms auf der Oberfläche der Nahrungsmittel. Anders ausgedrückt, dank dem Vorhandensein eines Mittels zum automatischen Überziehen der Nahrungsmittel mit einem Fettfilm im Inneren des Gehäuses 8 braucht der Benutzer lediglich die Nahrungsmittel in die Friteuse 1 einzuführen, ins Innere des Gehäuses 8, und danach den Einsatz des Mittels zum automatischen Überziehen zu aktivieren (sofern diese Aktivierung nicht selbst automatisch erfolgt), damit die Friteuse 1 es selbst übernimmt, die Nahrungsmittel direkt, im Inneren des Gehäuses 8, einzeln mit einer dünnen Fettschicht zu überziehen, ohne dass der Benutzer gezwungen ist, diesen Arbeitsgang selbst manuell durchzuführen.
  • Der Begriff ”Umrührung” bezieht sich hier auf die Aktion des Umrührens, das heißt des ”Bewegens bei gleichzeitigem Mischen”. Im Sinne der Erfindung wird das Überziehen der Nahrungsmittel also erzielt, indem Nahrungsmittel und Fett vereinigt werden und indem sie umgerührt werden, um die Nahrungsmittel mit einem Fettfilm zu bedecken.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Mittel zum automatischen Überziehen der Nahrungsmittel mit einem Fettfilm einerseits das Aufnahmemittel 2, welches dazu ausgebildet ist, sowohl die zu frittierenden Nahrungsmittel als auch Fett zu enthalten, vorzugsweise direkt, insbesondere wenn dieses Letztere in flüssiger Form (Öl oder zerlassenes Fett) vorliegt, und andererseits ein Mittel zum Rühren 23 (nur in den 2 und 5 dargestellt) der in dem Aufnahmemittel 2 enthaltenen Nahrungsmittel.
  • Vorteilhafterweise sind das Aufnahmemittel 2 und das Rührmittel 23 verschieden.
  • Erfindungsgemäß sind das Aufnahmemittel 2 und das Rührmittel 23 dazu ausgebildet, relativ zueinander in Bewegung versetzt zu werden, so dass die Nahrungsmittel und das Fett im Inneren des Aufnahmemittels 2 gerührt und bewegt werden, um im Wesentlichen jedes Nahrungsmittel 100 mit einem im Wesentlichen gleichmäßigen, homogenen und durchgehenden Fettfilm zu bedecken.
  • Im Falle der in den 3 bis 5 dargestellten Variante ist das Rührmittel 23 drehbeweglich bezüglich des Gehäuses 8 und des Aufnahmemittels 2 angebracht, während das Aufnahmemittel 2 selbst unbeweglich in einer Position bezüglich des Gehäuses 8 und des Rührmittels 23 angebracht ist, und andererseits mit einem Motormittel funktionell verbunden, um von diesem Letzteren in Rotation versetzt zu werden.
  • Trotzdem ist es sehr wohl denkbar, ohne jedoch den Rahmen der Erfindung zu verlassen, dass in der Friteuse 1 ein Rührmittel 23 verwendet wird, das unbeweglich in einer Position angebracht ist, während das Aufnahmemittel 2 drehbeweglich bezüglich des Gehäuses 8 und des Rührmittels 23 angebracht ist. Dies ist übrigens bei der in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsform der Erfindung der Fall.
  • In diesem Falle wird das Drehen des Rührmittels 23 vorzugsweise mit Hilfe eines zweiten Elektromotors 19 bewirkt, der mit einer Abtriebswelle 20 versehen ist, die sich im Wesentlichen koaxial zu der Achse X-X' erstreckt, wobei auf dieser Abtriebswelle 20 das Rührmittel 23 (Fall der Variante der 3 bis 5) oder das Aufnahmemittel 2 (Fall der Variante der 1 und 2) angebracht ist. Bei den Ausführungsbeispielen, die in den 2 und 3 dargestellt sind, ist der zweite Elektromotor 19 in eine Aufnahme eingebaut, die in dem Basisteil 8A ausgebildet ist.
  • Vorzugsweise umfasst das Rührmittel 23 eine feste (Variante der 1 und 2) oder rotierende (Variante der 3 bis 5) Schaufel 23A, die innerhalb des von dem Behälter 2A begrenzten Aufnahmevolumens 2E angeordnet ist, so dass das Bewegen der in dem Behälter 2A vorhandenen Nahrungsmittel gewährleistet wird.
  • In dem bevorzugten Fall der Variante der 3 bis 5 wird, sobald die Nahrungsmittel 100 und das Fett (manuell und/oder automatisch) in dem Behälter 2A angebracht worden sind, die Schaufel 23A mit Hilfe des zweiten Elektromotors 19 und der Welle 20 in Rotation versetzt, was dazu beiträgt, die Nahrungsmittel und das Fett zu mischen und umzurühren, wodurch das schnelle und im Wesentlichen gleichmäßige Überziehen dieser Nahrungsmittel 100 durchgeführt wird.
  • Die Schaufel 23A ist vorzugsweise aus einem Material hergestellt, das gute Gleiteigenschaften aufweist. Die Schaufel 23A kann vorteilhafterweise mit einem Antihaftmaterial beschichtet sein, zum Beispiel Polytetrafluorethylen (PTFE), oder auch aus nichtrostendem Stahl (Inox) oder aus Polyamid 4-6 hergestellt sein.
  • Vorteilhafterweise ist die Schaufel 23A außerdem demontierbar an dem Hauptkörper 2 angebracht.
  • Vorteilhafterweise ist das Rührmittel 23 der Nahrungsmittel 100 außerdem dazu ausgebildet, eine im Wesentlichen gleichmäßige Aussetzung der Nahrungsmittel 100 gegenüber dem Luftstrom 4 zu begünstigen.
  • Anders ausgedrückt, das Rührmittel 23 erfüllt vorteilhafterweise eine doppelte Funktion, nämlich eine Funktion des Überziehens der Nahrungsmittel 100 mit Fett einerseits und des Bewegens der Nahrungsmittel 100 in dem Luftstrom 4, derart, dass dieser Luftstrom auf eine im Wesentlichen homogene Weise auf jedes der Nahrungsmittel und vorzugsweise im Wesentlichen auf die gesamte Oberfläche dieses Letzteren einwirkt.
  • Die Verwendung eines solchen Rührmittels 23 erweist sich als besonders wichtig in dem Falle, wenn der von dem Ausgang 5 kommende Heißluftstrom 4A nicht koaxial zur Symmetrieachse des Behälters 2A gerichtet ist, sondern vielmehr radial bezüglich dieser Achse X-X' versetzt ist, wie zum Beispiel in 3 dargestellt.
  • Daher erfüllt in dem Falle, wenn das Rührmittel 23 eine Schaufel 23A umfasst, die drehbar bezüglich des Aufnahmemittels 2 angebracht ist, um die in diesem Aufnahmemittel 2 aufgenommenen Nahrungsmittel 100 zu bewegen (s. 5), diese Schaufel 23A eine doppelte Funktion, da sie gleichzeitig dazu beiträgt, die zu frittierenden Nahrungsmittel mit einem Fettfilm zu überziehen, und diese Nahrungsmittel in den Luftstrom 4 zu schieben und zu mischen, um ihr gleichmäßiges Garen zu gewährleisten.
  • Um die Qualitäten der Garung der erfindungsgemäßen Friteuse 1 weiter zu verbessern, ist es vorteilhaft, die Innenseite des Behälters 2A, die dazu bestimmt ist, den Nahrungsmitteln gegenüber zu liegen, mit einer Beschichtung auf der Grundlage eines Materials zu versehen, das zum größten Teil aus Silikon besteht. Insbesondere ist es vorteilhaft, die Oberseite des Bodens 2B des Behälters 2A mit einer Silikonbeschichtung zu bedecken. In der Tat weist Silikon dank seiner Eigenschaften der Mikroporosität spezifische Qualitäten der Reaktion mit dem Fett (Emulsion) auf, die es ermöglichen, eine bessere Verteilung des Öls auf den Nahrungsmitteln zu erzielen und dabei einen ausgezeichneten Reibungskoeffizienten beizubehalten, was sich als nützlich für die Erhaltung der Unversehrtheit der Nahrungsmittel bei dem Überziehen durch Umrühren, zum Beispiel mit Hilfe einer Schaufel, erweist. Außerdem hat eine solche mit Silikon beschichtete Schale die Fähigkeit, die Pommes Frites, die sich mit ihr in Kontakt befinden, zu erwärmen, ohne sie zu verbrennen oder sie übermäßig zu verfärben, wie es zum Beispiel auf einer Metallschale geschehen würde. Die Anmelderin hat somit festgestellt, dass die Eigenschaften einer Übertragung durch Leitung zwischen den Pommes Frites und einer mit Silikon versehenen Schale im Wesentlichen mit den Eigenschaften einer Übertragung durch erzwungene Konvektion der Heißluft auf die Pommes Frites vergleichbar sind. Dank einer solchen Beschichtung mit Silikon wird die Gleichmäßigkeit des Garens gewährleistet und gleichzeitig insbesondere jede Bräunung der Spitzen von Pommes Frites vermieden.
  • Es ist ebenfalls denkbar, dass die Innenseite des Behälters 2A ganz oder teilweise mit einem Material beschichtet ist, das zum größten Teil aus Polytetrafluorethylen (PTFE) besteht, einem Material, das ausgezeichnete thermische und tribologische Eigenschaften aufweist.
  • Es ist jedoch auch denkbar, dass der Behälter 2A einfach aus nichtrostendem Stahl hergestellt ist, ohne eine spezielle Beschichtung.
  • Vorteilhafterweise bildet die erfindungsgemäße Friteuse 1 im Betrieb (das heißt wenn der Deckel geschlossen ist) um das Aufnahmemittel 2 herum einen Garraum, der im Wesentlichen geschlossen, das heißt vorzugsweise hermetisch geschlossen ist, wobei der Raum außerdem vorzugsweise mit einem Mittel zum kalibrierten Ablassen von Dampf nach außen (nicht dargestellt) ausgestattet sein kann.
  • Diese technische Maßnahme ermöglicht es, die Hygrometrie, die im Inneren des Raumes herrscht, zu kontrollieren.
  • Zu diesem Zweck ist das Mittel zum kalibrierten Ablassen von Dampf so bemessen, dass
    • – ein Schmoren vermieden wird, das stattfinden würde, wenn der Raum vollständig dicht wäre, und das ein Brechen der Pommes Frites hervorrufen könnte,
    • – ein sparsamer Energieverbrauch begünstigt wird, da ein zu bedeutendes Entweichen von Dampf zu einem ebenfalls bedeutenden Energieverlust führt, der es erforderlich macht, das Heizelement 13 überzudimensionieren.
  • Vorzugsweise umfasst das Mittel zum kalibrierten Ablassen von Dampf eine Ablassöffnung (nicht dargestellt), die vorzugsweise in der Nähe der Saugöffnung 6A angeordnet ist, wodurch ein kontinuierlicher kontrollierter Austritt des Dampfes während des gesamten Garzyklus ermöglicht wird, ebenso wie eine kontrollierte Erneuerung der Luft im Inneren des Raumes.
  • Nun wird ein Verwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Friteuse 1 beschrieben, und insbesondere der Friteuse 1, welche der in den 3 bis 5 dargestellten Ausführungsform entspricht.
  • In diesem Beispiel möchte der Benutzer der Vorrichtung 1 ein Kilogramm manuell geschnittener frischer Kartoffelstücke 100 frittieren.
  • Dazu öffnet der Benutzer den Deckel 8C der Vorrichtung 1 und gibt die Kartoffelstücke 100 in den Behälter 2A, so dass die Kartoffelstücke 100 auf dem Boden 2B dieses Behälters 2A liegen.
  • Der Benutzer gibt auch eine geringe Menge Öl (z. B. 30 g oder weniger) in den Behälter 2A.
  • Aufgrund der geringen Menge des eingesetzten Öls kann der Benutzer ein Öl hervorragender Qualität verwenden, welches sich für die Gesundheit und/oder den Geschmack, verglichen mit einem gewöhnlichen Öl, als besser erweisen kann.
  • Der Benutzer verschließt dann den Deckel 8C der Vorrichtung wieder und löst das Starten des Garzyklus aus, indem er zum Beispiel einen Schalter betätigt.
  • Nun beginnt der Garzyklus, was die Drehung der fest mit der Welle 20 verbundenen Schaufel 23A um die Achse X-X' bewirkt, wobei die Welle durch eine im Boden 2B ausgebildete Öffnung hindurch verläuft und von dem Motor 19 in Rotation versetzt wird. Diese Drehung der Schaufel 23A bewirkt das Rühren der Kartoffelstücke 100 und des Öls, die in dem Behälter 2A verteilt sind. Dieses Rühren führt zur Herstellung eines Ölfilms auf der Oberfläche jedes Kartoffelstücks 100.
  • Gleichzeitig, oder eventuell nach einer vorbestimmten Latenzzeit, werden der Zentrifugalventilator 15 und das Heizelement 13 in Betrieb genommen, was zur Erzeugung des Heißluftstromes 4 führt, welcher die mit Öl überzogenen Kartoffelstücke 100 direkt erhitzt.
  • Der Behälter 2A dient somit als Garkammer.
  • Das Frittieren erfolgt durch direkte Erhitzung der Nahrungsmittel mit Hilfe eines Heißluftstroms und nicht, wie im Stand der Technik, durch Eintauchen der Nahrungsmittel in ein heißes Fettbad.
  • Der Heißluftstrom 4 zirkuliert im Inneren der Vorrichtung 1 nach folgendem Zyklus:
    • – Der Ventilator 15 treibt einen ersten Stromabschnitt 4B zu dem Heizelement 13 hin und in dieses.
    • – Dieser erste Stromabschnitt 4B wandelt sich durch den Durchgang durch das Heizelement 13 in einen zweiten Heißluftstromabschnitt 4C um, welcher in das Innere des Kanals 30 und unter der Wirkung des Antriebs durch den Ventilator 15 bis zu der Ausströmdüse 5A gelenkt wird.
    • – Dieser Heißluftstrom wird somit von der Düse 5A aus in der Form eines dritten Abschnitts 4A, der im vorliegenden Falle von einem einzigen Heißluftstrahl gebildet wird, in Richtung der Nahrungsmittel 100 in den Behälter 2A getrieben.
    • – Der Heißluftstrom zirkuliert somit im Bereich der Nahrungsmittel 100 in Form eines vierten Abschnitts 4D, der dazu bestimmt ist, die Nahrungsmittel zu erhitzen. Infolge des Kontakts mit den Nahrungsmitteln 100 überträgt der Abschnitt 4D seine Wärme auf die Nahrungsmittel 100, um sie zu frittieren.
    • – Der Abschnitt 4D wird dann aus dem Behälter 2A in Form eines fünften Abschnitts 4E herausgeleitet, welcher entlang der Seitenwand 2C im Inneren des Behälters 2A wieder nach oben verläuft, wobei er an dieser Wand 2C entlang bis zum oberen Ende 2D dieser Letzteren verläuft; an diesem oberen Ende vollzieht der fünfte Abschnitt 4E eine Wendung, um dann zum unteren Teil der Vorrichtung hin zu verlaufen, in dem Zwischenraum 21, der zwischen der Seitenwand 2C und dem Gehäuse 8 ausgebildet ist.
    • – Der Heißluftstrom bewegt sich anschließend unter dem Boden 2B in Form eines sechsten Abschnitts 4F in dem Zwischenraum 22, der zwischen dem Boden 2B und dem Gehäuse 8 ausgebildet ist, um die Saugmündung 6A wieder zu erreichen. Der Abschnitt 4F folgt somit einem Weg, der im Wesentlichen parallel zum Boden 2B ist, und verläuft an der Wand dieses Letzteren entlang, vorzugsweise im Wesentlichen auf seiner gesamten Oberfläche.
    • – An der Saugmündung 6A angelangt, wird der Stromabschnitt 4F von dem Ventilator 15 angesaugt und wieder in einen ersten Abschnitt 4B eingespeist.
  • Auf diese Weise zwingt der Schirm 7 den Luftstrom 4, vom Inneren des Aufnahmemittels 2 aus eine Umgehung zu vollführen, um wieder den Lufteingang 6 wieder zu erreichen.
  • Man erkennt somit, dass der von dem Behälter 2A gebildete Schirm 7, vorzugsweise im Zusammenwirken mit dem Gehäuse 8, Zirkulationskanäle für den Luftstrom 4 begrenzt, wobei diese Kanäle so ausgebildet sind, dass sie einen gewundenen Weg mit Hindernissen für den Luftstrom 4 definieren, derart, dass die Wärmeübertragung zwischen dem Luftstrom 4 einerseits und den Nahrungsmitteln 100 sowie dem Behälter 2A andererseits optimiert wird.
  • Der Mechanismus des Garens besteht in Folgendem.
  • In einer ersten Phase des Garzyklus erhitzt die ausgeblasene Luft des Stroms 4 die Kartoffelstücke 100 der oberen Schicht, die schnell Wasserdampf erzeugen. Dieser Wasserdampf dient somit, indem er an den kälteren Stücken der unteren Schichten kondensiert, als Wärmetauscher mit den Stücken der unteren Schichten. Dieser Mechanismus des Garens in einer mit Dampf gesättigten Umgebung ermöglicht somit eine schnelle und homogene Erhitzung der Gesamtheit der Kartoffelstücke, die sich im Behälter 2A befinden. Diese homogene Erhitzung wird durch das ständige Mischen der Stücke, das durch die Schaufel bewirkt wird, erleichtert. Die Nahrungsmittel werden somit einem Zyklus der direkten Erhitzung durch den Heißluftstrom und anschließend der Diffusion/Absorption der Wärme im Inneren der Nahrungsmittel, danach erneut einer direkten Erhitzung durch den Heißluftstrom und so weiter unterzogen.
  • Die Stücke erfahren eine Überhitzung, wenn sie sich unter dem direkten Luftstrom befinden, und absorbieren die Wärme, wenn sie diesen Bereich verlassen, bevor sie eine erneute Überhitzung erfahren. Dieser Wechsel ermöglicht eine bessere Diffusion der Wärme in den Nahrungsmitteln und trägt dazu bei, eine übermäßige Austrocknung zu verhindern.
  • Es wird somit, in dieser ersten Phase des Zyklus, ein Gleichgewicht zwischen Verdampfung und erneuter Kondensation geschaffen, so lange, bis der Wasserdampf mittels des kalibrierten Ablassens nach und nach aus der Friteuse 1 abgelassen wurde.
  • Es beginnt dann eine zweite Phase des Garens, wenn der Dampfgehalt im Wesentlichen reduziert wurde. Während dieser zweiten Phase erreicht die mittlere Temperatur in dem Raum im Wesentlichen 160°C (während sie im Verlaufe der ersten Phase ungefähr 100–120°C betrug), und es findet die Maillard-Reaktion (Färbung der Pommes Frites) statt. Während dieser zweiten Phase wird das Mischen der Stücke mit Hilfe der Schaufel 16 kontinuierlich fortgesetzt, um das Garen zu homogenisieren.
  • Der Garzyklus, der dann insgesamt ungefähr 30 Minuten gedauert hat, endet nun. Der Benutzer kann jetzt den Deckel 8C öffnen und den Behälter 2A aus dem Gehäuse 8 herausnehmen. Der Behälter 2A dient nun als Servierschale und enthält jetzt Pommes Frites, die zum Servieren bereit sind und die in Geschmack und Aussehen frischen Pommes Frites ähnlich sind, die durch vollständiges Eintauchen in ein Ölbad gegart wurden.
  • MÖGLICHKEIT DER INDUSTRIELLEN ANWENDUNG
  • Die Erfindung findet ihre industrielle Anwendung bei der Entwicklung, der Herstellung und der Verwendung einer Vorrichtung zum Garen von Nahrungsmitteln.

Claims (17)

  1. Haushaltvorrichtung (1) zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln (100), die einerseits ein Mittel zur Aufnahme (2) von losen Nahrungsmitteln (100) und andererseits ein Mittel zum Erwärmen der losen Nahrungsmittel (100) umfasst, das ein Mittel zur Erzeugung (3) eines Luftstroms (4) aufweist, wobei das Mittel zur Erzeugung (3) des Luftstroms (4) einerseits einen Luftausgang (5) umfasst, aus dem Luft (4A) in das Aufnahmemittel (2) geblasen wird, und andererseits einen Lufteingang (6), an dem eine Absaugung von Luft durchgeführt wird, um den Luftstrom (4) zwischen dem Ausgang (5) und dem Eingang (6) zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, dass der Lufteingang (6) von dem Luftausgang (5) verschieden ist, wobei der Luftausgang (5) oberhalb des Aufnahmemittels (2) positioniert ist, derart, dass er im Wesentlichen in Richtung der Nahrungsmittel (100) mündet, wobei die Vorrichtung (1) außerdem einen Schirm (7) umfasst, der relativ zu dem Luftausgang (5) und zu dem Lufteingang (6) derart angeordnet ist, dass der Luftstrom (4) gezwungen wird, eine Bewegung des Umströmens des Schirms (7) auszuführen, um von dem Aufnahmemittel (2) aus wieder den Lufteingang (6) zu erreichen.
  2. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftausgang (5) relativ zu dem Aufnahmemittel (2) derart angeordnet ist, dass die Luft (4A), die aus dem Luftausgang (5) ausgeblasen wird, direkt auf die losen Nahrungsmittel (100) gerichtet wird.
  3. Vorrichtung (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (7) von einer Wand zur Ablenkung des Luftstroms (4) gebildet wird, die im Weg des Luftstroms (4) und so, dass sie diesen behindert, zwischen dem Ausgang (5) und dem Eingang (6) angeordnet ist.
  4. Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablenkwand einen im Wesentlichen nicht durchbrochenen Charakter aufweist, so dass verhindert wird, dass ein größerer Teil des Luftstroms (4) sie direkt durchquert, um den Eingang (6) wieder zu erreichen.
  5. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Aufnahme (2) der Nahrungsmittel (100) einen Behälter (2A) umfasst, wobei der Schirm (7) den Behälter (2A) umfasst.
  6. Vorrichtung (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (2A) einerseits einen Boden (2B) umfasst, auf welchem die Nahrungsmittel (100) zu ruhen bestimmt sind, und andererseits eine Seitenwand (2C), die sich von dem Boden (2B) aus zwischen dem Boden (2B) und einem oberen Rand (2D) erstreckt, wobei der Lufteingang (6) auf einer Höhe positioniert ist, die im Wesentlichen niedriger ist als diejenige des oberen Randes (2D).
  7. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmemittel (2) in der Lage ist, flüssiges Fett zu enthalten.
  8. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Lufteingang (6) seitlich bezüglich des Aufnahmemittels (2) mündet.
  9. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Gehäuse (8) umfasst, welches ein Basisteil (8A) und einen Deckel (8C) aufweist, zwischen denen sich ein seitlicher Mantel (8B) erstreckt, um einen Raum (8D) zu begrenzen, in dessen Innerem das Aufnahmemittel (2) angebracht ist, wobei der Luftausgang (5) und der Lufteingang (6) in die Kammer (8D) auf dem Niveau des Deckels (8C) bzw. des Mantels (8B) münden.
  10. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Erzeugung (3) des Luftstroms (4) dafür ausgebildet ist, eine Luftzirkulation im geschlossenen Kreislauf im Inneren der Vorrichtung (1) sicherzustellen.
  11. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Erwärmungsmittel ein Heizelement (13) umfasst, um die Luft zu erwärmen, die dazu bestimmt ist, aus dem Luftausgang (5) ausgeblasen zu werden.
  12. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zur Erzeugung (3) des Luftstroms (4) ein Luftantriebsmittel (14) umfasst, das lufttechnisch verbunden zwischen dem Lufteingang (6) und dem Luftausgang (5) angeordnet ist, wobei das Antriebsmittel (14) dazu ausgebildet ist, sowohl eine Luftabsaugung über den Eingang (6) als auch ein Ausstoßen dieser abgesaugten Luft über den Ausgang (5) sicherzustellen.
  13. Vorrichtung (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftantriebsmittel (14) einen Zentrifugalventilator (15) umfasst.
  14. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Mittel zum Rühren (23) der Nahrungsmittel umfasst, um eine im Wesentli chen gleichmäßige Aussetzung der Nahrungsmittel (100) gegenüber dem Luftstrom (4) zu begünstigen.
  15. Vorrichtung (1) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel zum Rühren eine Schaufel (23A) umfasst, die drehbar bezüglich des Aufnahmemittels (2) angebracht ist, um die in diesem Aufnahmemittel (2) aufgenommenen Nahrungsmittel (100) zu bewegen.
  16. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie dafür eingerichtet und bemessen ist, stückige Nahrungsmittel (100) zu garen und/oder zu erwärmen, wie etwa Kartoffelstücke.
  17. Vorrichtung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Friteuse zum Trockengaren darstellt.
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