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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet
der Vorrichtungen, die zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln, insbesondere
in loser Form, ausgebildet sind, und betrifft insbesondere das Gebiet
der Vorrichtungen, die zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln in
Anwesenheit von Fett ausgebildet sind.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft spezieller eine Haushaltvorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln, die einerseits ein Mittel zur Aufnahme von
losen Nahrungsmitteln und andererseits ein Mittel zum Erwärmen dieser
losen Nahrungsmittel, das ein Mittel zur Erzeugung eines Luftstroms
aufweist, umfasst.
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STAND DER TECHNIK
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Im
Stand der Technik sind bereits Vorrichtungen bekannt, die einen
Luftstrom anwenden, um Nahrungsmittel zu erwärmen oder zu garen.
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Diese
bekannten Vorrichtungen sind daher mit einem Ventilator ausgestattet,
der einen warmen Luftstrom auf die zu garenden Nahrungsmittel bläst, welche
auf einem Rost im Inneren eines Gehäuses angeordnet sind.
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Diese
Einrichtungen nach dem Stand der Technik sind speziell dazu ausgebildet,
dass sich der Luftstrom im Inneren des Gehäuses gemäß einer Form einer Zyklonstrom-Schraubenlinie
bewegt, um den Wärmeaustausch
zwischen den Nahrungsmitteln und dem Luftstrom zu begünstigen.
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Die
Anwendung eines solchen Zyklonstroms setzt jedoch eine relativ komplexe
Konstruktion der Vorrichtung voraus, um Luftströmungen um die Nahrungsmittel
herum zu ermöglichen,
wobei gleichzeitig ein Ventilator mit starker Leistung benötigt wird,
der auf eine relativ platzraubende und unästhetische Weise auf dem Deckel
der Vorrichtung angeordnet ist.
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Diese
Vorrichtungen nach dem Stand der Technik, welche Öfen ähneln, ermöglichen
außerdem
auch nicht das Garen oder das Erwärmen von Nahrungsmitteln mit
einem flüssigen
Garmedium, wie zum Beispiel einer geringen Menge Öl.
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Insbesondere
bieten diese Vorrichtungen neben der relativen Komplexität der Kinematik
des Luftstroms, welchen sie anwenden, auch nicht wirklich die Möglichkeit,
besonders unter thermischen Gesichtspunkten, die Bedingungen miteinander
zu verbinden, welche geeignet sind, den Ablauf einer Maillard-Reaktion
zu gewährleisten,
die ausreichend ist, um Nahrungsmittel zu erhalten, welche dieselben Geschmackseigenschaften
aufweisen, als wenn sie in einem Ölbad frittiert worden wären.
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Außerdem ist
es nach dem Stand der Technik wohlbekannt, Nahrungsmittel wie etwa
Kartoffelstücke
mit Hilfe einer elektrischen Haushaltfriteuse zu frittieren.
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Herkömmlicherweise
umfasst eine solche elektrische Haushaltfriteuse einerseits eine
Wanne, die dazu bestimmt ist, mit Öl oder mit Fett gefüllt zu werden,
und andererseits Heizwiderstände,
die es ermöglichen,
den Inhalt der Wanne zu erwärmen.
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Die
bekannten elektrischen Friteusen ermöglichen somit, ein Ölbad oder
Bad aus geschmolzenem Fett mit hoher Temperatur herzustellen, in welches
die zu frittierenden Nahrungsmittel mit Hilfe eines Garkorbes eingetaucht
werden.
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Diese
klassische Art des Frittierens durch Eintauchen in ein heißes Ölbad weist
jedoch, obwohl sie im Allgemeinen in geschmacklicher Hinsicht zufrieden
stellend ist, zahlreiche Nachteile auf.
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In
erster Linie wird bei den herkömmlichen Friteusen,
um das Garbad herzustellen, eine erhebliche Menge an Öl verwendet.
Dies hat Schwierigkeiten bei der Handhabung durch den Benutzer zur
Folge, wenn er seine Friteuse füllt,
wenn er sie bewegt, und vor allem wenn er sie entleert.
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Dieses
Garbad mit hoher Temperatur ist auch eine Gefahrenquelle für Verbrühungen,
sei es durch Spritzer aus der Wanne der Vorrichtung heraus, oder
infolge einer Ungeschicklichkeit des Benutzers (Umkippen der Vorrichtung).
Diese Gefahr von Verbrühungen
oder Unfällen
wird durch die Tatsache erhöht,
dass eine so erhebliche Menge an Öl eine relativ lange Vorwärmphase
erfordert, bevor die Nahrungsmittel in die Wanne gegeben werden,
um sie zu frittieren. Dies kann dazu führen, dass der Benutzer sein
in der Vorwärmphase
befindliches Ölbad
vergisst, mit allen verhängnisvollen
Folgen, welche diese mangelnde Überwachung
nach sich ziehen könnte.
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Außerdem erweisen
sich diese bekannten Friteusen als relativ teuer in der Verwendung,
da sie den regelmäßigen Kauf
einer großen
Menge Öl
erfordern (tatsächlich
sind im Allgemeinen mindestens 1,5 bis 2 l Öl erforderlich, um 1 kg rohe
Kartoffelstücke
zu frittieren). Der Benutzer wird daher natürlich dazu gebracht, Öl zu sparen,
indem er dasselbe Garbad mehrmals verwendet, was vom Standpunkt
der Hygiene und des Geschmacks aus wenig zufrieden stellend ist.
Außerdem
kann der Benutzer ein Garbad nochmals verwenden, obwohl dieses gealtert
ist, was für
die Gesundheit verhängnisvoll
sein kann. Weiterhin kann die Entsorgung des verbrauchten Öls ernste Probleme
im Hinblick auf den Umweltschutz verursachen.
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Schließlich verursacht
die Erwärmung
einer solchen Menge Öl
auf eine hohe Temperatur einerseits Freisetzungen von Gerüchen, welche
sich als besonders unangenehm erweisen können, und andererseits eine
Polymerisation des Öls,
welche die Reinigung der Vorrichtung schwierig und zwingend erforderlich
macht.
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OFFENBARUNG DER ERFINDUNG
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Die
der Erfindung zugewiesene Aufgabe besteht demzufolge darin, die
verschiedenen oben aufgezählten
Nachteile zu überwinden
und eine neue Vorrichtung zum Garen und/oder Erwärmen von Nahrungsmitteln bereitzustellen,
welche, obwohl sie von einer sehr einfachen Bauweise ist, ermöglicht, ein
besonders wirksames und homogenes Erwärmen und/oder Garen der Nahrungsmittel
sicherzustellen, und insbesondere ermöglicht, wenn dies gewünscht wird,
ein Ergebnis zu erzielen, das dem Frittieren im Wesentlichen nahe
kommt, ohne dass jedoch eine erhebliche Menge Öl verwendet werden muss.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die einen besonders effizienten
Wärmeaustausch
mit den zu erwärmenden
und/oder zu garenden Nahrungsmitteln ermöglicht.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln mit einer besonders einfachen und preiswerten
Konstruktion bereitzustellen.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, bei der eine minimale Anzahl
von Bauteilen verwendet wird.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die es ermöglicht, einen ausgezeichneten
Wärmeaustausch
mit den Nahrungsmitteln mit Hilfe einer minimalen Anzahl von Elementen
zu erzielen.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, deren Kompaktheit und Platzbedarf
optimiert sind.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die ein besonders schnelles
Erwärmen
und/oder Garen der Nahrungsmittel ermöglicht.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die es ermöglicht, eine Luftumwälzung sicherzustellen,
die mit Hilfe eines Minimums an Mitteln auf eine äußerst effiziente
Weise verteilt wird.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die ein besonders homogenes
Erwärmen
und/oder Garen der Nahrungsmittel ermöglicht.
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Eine
andere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine neue Vorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln bereitzustellen, die es ermöglicht, Nahrungsmittel zu erhalten,
die im Wesentlichen frittierten Nahrungsmitteln ähnlich sind, ohne dass es erforderlich
ist, die Nahrungsmittel in ein Bad aus heißem Fett einzutauchen.
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Die
der Erfindung zugewiesenen Aufgaben werden mit Hilfe einer Haushaltvorrichtung
zum Garen und/oder Erwärmen
von Nahrungsmitteln gelöst, die
einerseits ein Mittel zur Aufnahme von losen Nahrungsmitteln und
andererseits ein Mittel zum Erwärmen
dieser losen Nahrungsmittel, das ein Mittel zur Erzeugung eines
Luftstroms aufweist, umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Mittel
zur Erzeugung des Luftstroms einerseits einen Luftausgang umfasst,
aus dem Luft in das Aufnahmemittel geblasen wird, und andererseits
einen Lufteingang, an dem eine Absaugung von Luft durchgeführt wird,
um den Luftstrom zwischen dem Ausgang und dem Eingang zu bewirken,
wobei die Vorrichtung außerdem einen
Schirm umfasst, der relativ zu dem Luftausgang und zu dem Lufteingang
derart angeordnet ist, dass der Luftstrom gezwungen wird, eine Bewegung des
Umströmens
des Schirms auszuführen,
um von dem Aufnahmemittel aus wieder den Lufteingang zu erreichen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Besonderheiten und Vorteile der Erfindung werden beim Studium der
Beschreibung sichtbar und im Einzelnen ersichtlich, die nachfolgend
unter Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen gegeben wird, die ausschließlich der Veranschaulichung
dienen und nicht einschränkend
sind, wobei:
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1 eine
perspektivische Gesamtansicht einer Garvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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2 eine
Seitenansicht in einem Mittelschnitt der Garvorrichtung von 1 zeigt;
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3 eine
Seitenansicht im Schnitt einer Garvorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
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4 eine
aufgeschnittene perspektivische Ansicht einer Einzelheit der Ausführung der
Garvorrichtung von 3 zeigt;
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5 eine
schematische Seitenansicht einer Einzelheit der Ausführung der
Vorrichtung der 3 und 4 zeigt.
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BESTE AUSFÜHRUNGSFORM DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung 1 zum Garen und/oder
Erwärmen
von Nahrungsmitteln, die für
den menschlichen Verzehr bestimmt sind.
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Gemäß der Erfindung
ist die Vorrichtung 1 eine Haushaltvorrichtung, das heißt eine
speziell für eine
Verwendung im Haushalt, zum Beispiel im Rahmen der Familie, eingerichtete
und bemessene Vorrichtung. Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung 1 von
ihrem Benutzer manuell gehandhabt werden, zum Beispiel um sie aus
einem Wandschrank auf eine Arbeitsfläche zu befördern. Anders ausgedrückt, die
Vorrichtung 1 ist vorzugsweise von einem tragbaren Typ.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist
vorzugsweise dafür
eingerichtet und bemessen, stückige
Nahrungsmittel 100 (s. 3) zu garen
und/oder zu erwärmen,
wie etwa Kartoffelstücke.
Diese Nahrungsmittel 100 können vom Benutzer manuell geschnitten
worden sein oder schon vorbereitet im Handel gekauft worden sein,
zum Beispiel im vorfrittierten und/oder tiefgefrorenen Zustand.
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Je
nach dem vorliegenden Fall wird die Vorrichtung 1 daher
entweder verwendet, um die Nahrungsmittel tatsächlich zu garen (falls die
Nahrungsmittel roh sind), oder um sie einfach zu erwärmen (falls
die Nahrungsmittel bereits teilweise oder vollständig gegart sind).
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Wie
im Folgenden noch genauer ersichtlich wird, ermöglicht das allgemeine Konzept,
welches der Erfindung zugrunde liegt, eine große Vielseitigkeit im Hinblick
auf Arten des Garens, so dass der hier verwendete Begriff ”Garen” verschiedene
Arten der Zubereitung der Nahrungsmittel einschließt, wie zum
Beispiel das Frittieren, das Rissolieren (in Butter schwenken),
das Braten oder das Bräunen.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform, welche
den in den Figuren dargestellten Beispielen entspricht, ist die
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 vorzugsweise
dafür eingerichtet
und bemessen, eine Wärmebehandlung
der Nahrungsmittel sicherzustellen, die dazu bestimmt ist, ihnen
Geschmackseigenschaften zu verleihen, die denjenigen von frittierten Nahrungsmitteln
und insbesondere von in einem Ölbad
frittierten Nahrungsmitteln im Wesentlichen gleichwertig sind oder
nahe kommen.
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Bei
dieser Ausführungsform
stellt die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 daher
eine Friteuse dar, und spezieller eine Friteuse zum Trockengaren.
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Mit ”Trockengaren” wird hier
eine Art des Garens von Nahrungsmitteln ohne Eintauchen dieser Letzteren
in ein Ölbad
oder Fettbad bezeichnet, gleichgültig,
ob dieses Eintauchen teilweise und/oder zeitweilig während des
Garzyklus erfolgt. Der Ausdruck ”Trockengaren” bezeichnet
dagegen ein Garen, bei welchem die Nahrungsmittel zwar mit einem Garmedium
(zum Beispiel Öl) ”befeuchtet” werden, ohne
dabei jedoch in dieses Medium eingetaucht zu werden oder in ihm
zu schwimmen. Hierin unterscheidet sich das Funktionsprinzip der
erfindungsgemäßen Friteuse
von demjenigen einer herkömmlichen
Friteuse mit Ölbad,
da es insbesondere ermöglicht,
Bedingungen miteinander zu verbinden, welche für die Herbeiführung einer
Maillard-Reaktion geeignet sind, die ausreichend ist, um den Nahrungsmitteln
den goldbraunen und knusprigen Charakter zu verleihen, der den frittierten
Nahrungsmitteln eigen ist, ohne dass die Nahrungsmittel jedoch vollständig und
direkt in ein heißes Ölbad eingetaucht
worden wären.
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Im
Folgenden wird zur Vereinfachung der Beschreibung ausschließlich eine
erfindungsgemäße Vorrichtung 1 betrachtet,
die eine solche Friteuse zum Trockengaren darstellt, wobei klar
ist, dass mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 auch
andere Arten des Garens denkbar sind, wie diejenigen, die weiter
oben genannt wurden.
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Die
erfindungsgemäße Friteuse 1 umfasst ein
Aufnahmemittel 2 für
lose Nahrungsmittel 100 (s. 2).
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Anders
ausgedrückt,
das Aufnahmemittel 2 ist dafür eingerichtet, Nahrungsmittel
aufzunehmen, die in ”roher” Form vorliegen,
das heißt
ungeordnet, ohne Verpackung, wie dies im Übrigen bei den meisten Aufnahmemitteln
für Nahrungsmittel,
die in Haushaltgarvorrichtungen verwendet werden, im Allgemeinen
der Fall ist.
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Das
Aufnahmemittel 2 ist somit in der Lage, von sich aus in
einem vorbestimmten Bereich eine Trage- und Haltefunktion für die Nahrungsmittel 100 zu
erfüllen,
insbesondere wenn diese Letzteren in Form kleiner Stücke vorliegen,
wie es der Fall ist, wenn die Nahrungsmittel 100 aus Kartoffelstücken bestehen,
die dazu bestimmt sind, Pommes frites zu werden. Selbstverständlich ist
die erfindungsgemäße Friteuse 1 nicht
auf die Herstellung von Pommes frites beschränkt und kann auch zum Frittieren
anderer Arten von Nahrungsmitteln (Fleisch, Fisch, Gemüse usw.)
verwendet werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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So
ermöglicht
das Aufnahmemittel 2 eine sehr einfache Benutzung der Vorrichtung 1,
da es genügt,
wenn der Benutzer das Aufnahmemittel 2 direkt mit den losen
Nahrungsmitteln 100 beschickt, ohne dass die Notwendigkeit
besteht, besondere Maßnahmen
zum Gruppieren oder Umverpacken der Nahrungsmittel 100 durchzuführen, wie
es bei industriellen Anlagen manchmal der Fall ist.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Vorrichtung 1 auch ein Mittel zum Erwärmen der
losen Nahrungsmittel 100, wobei das Erwärmungsmittel dazu bestimmt
ist, das Garen und/oder das Erwärmen
der Nahrungsmittel 100 sicherzustellen.
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Anders
ausgedrückt,
das oben genannte Erwärmungsmittel
stellt ein hauptsächliches
Erwärmungsmittel
dar, das heißt,
es ist in der Lage, allein mindestens den Hauptanteil der Wärmezufuhr
zu gewährleisten,
die das Garen und/oder die gewünschte Erwärmung ermöglicht,
wobei das Erwärmungsmittel vorzugsweise
dafür eingerichtet
und ausgebildet ist, im Wesentlichen die Gesamtheit dieser Wärmezufuhr zu
gewährleisten.
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Erfindungsgemäß weist
das Erwärmungsmittel
ein Mittel zur Erzeugung 3 eines Luftstroms 4 auf,
welches vorzugsweise ein Mittel zur Erzeugung 3 eines Heißluftstroms 4 ist,
wie im Folgenden ausführlich
erläutert
wird.
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Das
Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 umfasst
einen Luftausgang 5, aus dem Luft in das Aufnahmemittel 2 geblasen
wird. Anders ausgedrückt,
Luft, und vorzugsweise Heißluft 4A,
wird direkt ins Innere des Aufnahmemittels 2 getrieben,
um einen direkten Wärmeaustausch
mit den Nah rungsmitteln 100 zu bewirken, die im Aufnahmemittel 2 angeordnet
sind.
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Vorzugsweise
ist der Luftausgang 5 relativ zu dem Aufnahmemittel 2 derart
angeordnet, dass die Heißluft 4A,
die aus besagtem Luftausgang 5 ausgeblasen wird, direkt
auf die losen Nahrungsmittel 100 gerichtet wird, die im
Inneren des Aufnahmemittels 2 angeordnet sind.
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Daher
stellt der Luftausgang 5, der vorzugsweise von einer Ausströmdüse 5A gebildet
wird, den Ausgangspunkt eines Teilabschnitts des Luftstroms 4A dar,
der so ausgerichtet ist, dass er im Wesentlichen direkt auf mindestens
einen Teil der Nahrungsmittel 100 auftrifft, die in dem
Aufnahmemittel 2 angeordnet sind, welches somit eine Garkammer
für die Nahrungsmittel 100 bildet.
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Im
Sinne der Erfindung wird die Heißluft 4A, die am Ausgang 5 ausgeblasen
wird, aktiv bewegt, im Gegensatz zum Beispiel zu einem einfachen
Effekt natürlicher
Konvektion.
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Das
direkte Auftreffen der aus dem Ausgang 5 ausgeblasenen
Heißluft 4A unmittelbar
auf die Nahrungsmittel 100 trägt zu einem ausgezeichneten Wärmeaustausch
mit diesen Nahrungsmitteln 100 im Hinblick auf die Bewirkung
ihres Garens bei.
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Falls
die betreffenden Nahrungsmittel 100 mit Fett (zum Beispiel Öl) überzogen
sind, trägt
das direkte Auftreffen des aus dem Ausgang 5 ausgetretenen
Heißluftstrahls 4A zur
Durchführung
eines Garvorgangs bei, der, was das Ergebnis anbelangt, im Wesentlichen
demjenigen gleichwertig ist, der erzielt worden wäre, wenn
die Nahrungsmittel in ein Ölbad
getaucht worden wären,
jedoch offensichtlich ohne die Nachteile, die mit dieser letztgenannten
Art des Garens verbunden sind.
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Erfindungsgemäß umfasst
das Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 außerdem einen
Lufteingang 6, an dem eine Absaugung von Luft durchgeführt wird,
um den Luftstrom 4 zwischen dem Ausgang 5 und
dem Eingang 6 zu bewirken.
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Anders
ausgedrückt,
der Luftstrom 4, der von dem Erzeugungsmittel 3 erzeugt
wird, wird in der Richtung vom Ausgang 5 zum Eingang 6 hergestellt, wobei
dieser Eingang 6 die Luft im Inneren der Vorrichtung 1 absaugt
und insbesondere dazu beiträgt, die
in dem Aufnahmemittel 2 vorhandene Luft aus diesem Aufnahmemittel 2 abzusaugen.
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Erfindungsgemäß wird auf
diese Weise eine Luftzirkulation zwischen dem Ausgang 5 und
dem Eingang 6 bewirkt, wobei diese Luftzirkulation den Charakter
einer Zwangszirkulation aufweist, da das Ausblasen der Luft am Ausgang 5 ebenso
wie die Absaugung der Luft am Eingang 6 aktiv durchgeführt wird,
mit Hilfe geeigneter Mittel, die im Folgenden ausführlicher
beschrieben werden. Anders ausgedrückt, die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ist
vorteilhafterweise mit aktiven Mitteln zum Ausblasen von Luft, welche
vorzugsweise Mittel zum Ausblasen von Heißluft sind, und zur Absaugung
von Luft versehen. Das bedeutet insbesondere, dass der Lufteingang 6,
welcher vorzugsweise von einer Saugöffnung 6A gebildet
wird, nicht ein einfaches Luftloch bildet, sondern vielmehr eine
Luftsaugmündung.
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Der
Lufteingang 6 ist vorteilhafterweise vom Luftausgang 5 verschieden
und ist in einem Abstand von Letzterem angeordnet.
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Gemäß einem
wichtigen Merkmal der Erfindung umfasst die Vorrichtung 1 einen
Schirm 7, der relativ zum Luftausgang 5 und Lufteingang 6 derart angeordnet
ist, dass der Luftstrom 4 gezwungen wird, eine Bewegung
des Umströmens
des Schirms 7 auszuführen,
um von dem Aufnahmemittel 2 aus wieder den Lufteingang 6 zu
erreichen.
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Daher
ist gemäß diesem
technischen Merkmal der Schirm 7 in dem Luftstrom 4 auf
eine solche Weise positioniert, dass der Luftstrom gezwungen ist, um
den Schirm 7 herum zu strömen, um vom Inneren des Aufnahmemittels 2 aus,
in welchem sich die Nahrungsmittel 100 befinden, unter
der kombinierten Einwirkung der von der Ausströmdüse 5A aus ausgeübten Schubkraft
und der in der Nähe
der Saugöffnung 6A ausgeübten Saugkraft
wieder den Eingang 6 zu erreichen. Der Schirm 7 bildet
daher ein Organ zur Ablenkung des Luftstroms 4, das dazu
ausgebildet ist, ein Hindernis für
ein direktes, geradliniges Zurückströmen der
im Inneren des Aufnahmemittels 2 vorhandenen Luft zu der
Saugöffnung 6A bilden.
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Das
der Erfindung zugrunde liegende allgemeine Prinzip besteht folglich
darin, den Durchgang des Luftstroms 4 von den Nahrungsmitteln 100 zu
der Saugöffnung 6A zu
erschweren, indem der Weg des Luftstroms 4 genügend kurvenreich
gestaltet wird, um insbesondere die Verweildauer der aus der Düse 5A ausgeblasenen
Heißluft 4A im
Aufnahmemittel 2 so weit wie möglich zu verlängern, was
es ermöglicht, einen
ausgezeichneten Wärmeaustausch
zwischen den Nahrungsmitteln 100 und dem Luftstrom 4 zu
fördern.
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Die
spezielle Schaffung eines Umströmungsweges
um den Schirm 7 herum ermöglicht es außerdem,
die Erzeugung turbulenter Luftbewegungen zu fördern, welche zu dem gewünschten
technischen Effekt einer Optimierung des Garens beitragen.
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Vorzugsweise
wird der Schirm 7 von einer Wand 7A zur Ablenkung
des Luftstroms 4 gebildet, wobei diese Wand im Weg des
Luftstroms 4 und so, dass sie diesen behindert, zwischen
dem Ausgang 5 und dem Eingang 6 angeordnet ist.
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Der
Luftstrom 4 wird somit veranlasst, sich mindestens teilweise
entlang einer ersten Seite der den Schirm 7 bildenden Wand 7A zu
bewegen und dann an der Endkante dieser Wand eine Wendung zu vollziehen,
um sich anschließend
in umgekehrter Richtung entlang mindestens eines Abschnitts der gegenüberliegenden
Seite der Wand zu bewegen.
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Selbstverständlich kann
der Schirm 7, außer von
einer Wand, auch von jedem anderen technischen Mittel gebildet werden,
einer Platte, einer Klappe oder einem Flügel zur Ablenkung, sofern das
verwendete andere Mittel es ermöglicht,
die angestrebte Umströmungsfunktion
zu realisieren, so dass ein verstärkter Wärmeaustausch zwischen den Nahrungsmitteln 100 und
dem Aufnahmemittel 2 einerseits und dem Luftstrom 4 andererseits
begünstigt
wird.
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Vorteilhafterweise
weist die Ablenkwand 7A einen im Wesentlichen nicht durchbrochenen
Charakter auf, das heißt,
anders ausgedrückt,
eine im Wesentlichen massive Struktur, so dass verhindert wird,
dass ein größerer Teil
des Luftstroms 4 sie direkt durchquert, um den Eingang 6 wieder
zu erreichen. Daher weist der Schirm 7 einen für den Luftstrom
4 im Wesentlichen undurchlässigen
Charakter auf, derart, dass Letzterer nicht in der Lage ist, den Schirm 7 direkt
zu durchqueren, sondern gezwungen ist, den Letzteren zu umgehen.
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Bei
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform umfasst das Aufnahmemittel 2 für die Nahrungsmittel 100 einen
Behälter 2A (in
den 2 und 3 dargestellt), wobei dieser
Behälter 2A vorzugsweise
einerseits einen Boden 2B umfasst, auf welchem die Nahrungsmittel 100 zu
ruhen bestimmt sind, wie in 3 dargestellt,
und andererseits eine Seitenwand 2C, die sich von dem Boden 2B aus
zwischen dem Boden 2B und einem oberen Rand 2D erstreckt.
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Gemäß der Ausführungsform
von 3 weist der Boden 2B im Wesentlichen
eine scheibenförmige
Gestalt auf, während
die Seitenwand 2C eine ringförmige Gestalt aufweist und
sich vom Boden 2B aus an der Peripherie dieses Letzteren
vertikal erstreckt, um mit dem Boden 2B ein Aufnahmegefäß zu bilden,
das eine obere Öffnung
zur Einführung
von Nahrungsmitteln aufweist, die von dem oberen Rand 2D begrenzt
wird.
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Gemäß der in 2 dargestellten
Ausführungsform
umfasst der Behälter 2A einen
Boden 2B, der die Gestalt eines im Wesentlichen ebenen
ringförmigen
Kranzes aufweist, wobei sich von der Innenperipherie und von der
Außenperipherie
dieses ringförmigen
Kranzes aus, einander gegenüberliegend, eine äußere Seitenwand 20C und
eine innere Seitenwand 21C erheben, derart, dass der Behälter 2A im Wesentlichen
eine allgemeine Form eines ringförmigen
Kanals aufweist, wobei dieser Kanal eine Rotationssymmetrie bezüglich einer
vertikalen Achse X-X' aufweist.
Anders ausgedrückt,
gemäß der Ausführungsform
von 2 weist der Behälter 2A insgesamt
eine toroidale Form auf, die durch die Rotation eines im Wesentlichen
U-förmigen
offenen Profils um die Symmetrieachse X-X' erzeugt wird.
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Vorzugsweise
definiert der Behälter 2A ein offenes,
das heißt
ausschließlich
durch den Boden 2B und die Seitenwand 2C begrenztes
Aufnahmevolumen 2E, ohne ein auf dem Rand 2D gegenüber dem
Boden 2B angeordnetes Abdeckungselement, wobei das Aufnahmevolumen 2E vorteilhafterweise dazu
bestimmt ist, gleichzeitig die Nahrungsmittel und Fett aufzunehmen,
sogar wenn dieses Letztere flüssig
ist (zum Beispiel im Falle eines Öls).
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Vorteilhafterweise
umfasst der Schirm 7 den Behälter 2A. Anders ausgedrückt, der
Behälter 2A selbst
trägt direkt
dazu bei, den gesamten Schirm 7 oder einen Teil davon zu
bilden, das heißt,
er erfüllt eine
zweifache Funktion der Aufnahme der Nahrungsmittel 100 einerseits
und der Bildung des zu umströmenden
Schirmes 7 für
den Luftstrom 4 andererseits. Der Schirm 7 gehört folglich
zum Behälter 2A,
wobei der Schirm 7 und der Behälter 2A vorzugsweise
zusammenfallen, das heißt
ein und dasselbe Teil bilden.
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Bei
dieser bevorzugten Ausführungsform sind
es daher der Boden 2B und die Seitenwand 2C, die
wenigstens teilweise den zu umströmenden Schirm 7 bilden,
wobei der Luftstrom 4, wenn er sich am Boden des Behälters 2A befindet,
tatsächlich
gezwungen ist, entlang der Seitenwand 2C aufzusteigen,
bevor er sich auf der anderen Seite dieser Seitenwand 2C wieder
abwärts
bewegt, um anschließend
wieder die Saugöffnung 6A zu
erreichen, welche vorzugsweise auf einer Höhe positioniert ist, die im
Wesentlichen niedriger als diejenige oder gleich derjenigen des
Bodens 2B ist.
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Damit
der Behälter 2A seine
Funktion eines Schirmes 7 vollständig erfüllen kann, ist die Seitenwand 2C des
Behälters
vorzugsweise im Wesentlichen nicht durchbrochen, wenigstens in ihrem
unteren Teil (das heißt
in der Nähe
ihrer Verbindung mit dem Boden 2B) und vorzugsweise auf
ihrer gesamten Höhe,
so dass verhindert wird, dass der Luftstrom 4 sie direkt
durchquert.
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Ebenso
ist der Boden 2B des Behälters vorzugsweise im Wesentlichen
nicht durchbrochen, und noch stärker
bevorzugt vollständig
massiv, um auch hier zu verhindern, dass der Luftstrom 4 ihn
direkt durchquert, um die Saugöffnung 6A wieder
zu erreichen.
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Es
ist jedoch anzumerken, dass man, wenn die Menge, die Art und die
Anordnung der Nahrungsmittel 100 ausreichend sind, um eine
im Wesentlichen unüberwindliche
Barriere für
den Luftstrom 4A zu erzeugen, in Betracht ziehen kann,
einen Boden 2B einzusetzen, der eventuell Durchbrüche aufweist, welche
in diesem Falle durch die Nahrungsmittel 100 selbst verschlossen
würden.
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Jedoch
ist der Behälter 2A vorzugsweise
dafür eingerichtet,
gleichzeitig die Nahrungsmittel 100, welche im Allgemeinen
in fester Form vorliegen, sowie Fett in flüssiger oder halbflüssiger Form
zu enthalten. Der Behälter 2A weist
daher vorzugsweise eine massive, das heißt nicht durchbrochene Struktur auf,
wenigstens im Bereich der Berührung
mit den Nahrungsmitteln 100 und dem Fett, um jedes Entweichen
des Letzteren durch den Boden 2B hindurch aus dem Behälter 2A zu
vermeiden.
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Folglich
wird bei dieser besonders vorteilhaften Ausführungsform, die in den 1 bis 3 dargestellt
ist, die angestrebte technische Wirkung mit einem Minimum an Bauteilen
erreicht, da sie einfach und im Wesentlichen auf einer sorgfältigen relativen Positionierung
und Formgebung des Ausgangs 5, des Eingangs 6 und
des Behälters 2A beruht.
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Vorzugsweise
ist, wie in 2 dargestellt, der Lufteingang 6 auf
einer Höhe
positioniert, die im Wesentlichen niedriger ist als diejenige des
oberen Randes 2D, wenn sich die Vorrichtung 1 in
der normalen Betriebsposition befindet.
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Vorteilhafterweise
ist der Lufteingang 6 im Wesentlichen unter und in der
Nähe der
Ebene positioniert, in welcher sich der Boden 2B des Behälters 2A erstreckt,
derart, dass der Luftstrom 4, um den Saugeingang 6 wieder
zu erreichen, auf seinem Weg den Boden 2B umspült, was
dazu beiträgt,
den Boden 2B auf einer erhöhten Temperatur zu halten,
die das Garen der Nahrungsmittel 100 begünstigt.
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Vorteilhafterweise
ist der Luftausgang 5 oberhalb des Aufnahmemittels 2A positioniert,
derart, dass er im Wesentlichen in Richtung der Nahrungsmittel 100 mündet, oder
wenigstens in Richtung des Aufnahmevolumens 2E, das von
dem Behälter 2A definiert
wird.
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Vorzugsweise
ist die den Ausgang 5 bildende Ausströmdüse 5A gegenüber der
oberen Öffnung des
Behälters 2A angeordnet,
die durch den oberen Rand 2D begrenzt ist, derart, dass
sie ermöglicht, Luft 4A in
Richtung des Inneren des Behälters
auszustoßen,
wobei der so erzeugte Luftstrom 4A vorzugsweise entlang
einer im Wesentlichen vertikalen abwärts verlaufenden Eintrittsrichtung
(Fall der Ausführungsform
von 3) oder entlang einer im Wesentlichen schrägen abwärts verlaufenden
Eintrittsrichtung (Fall der Ausführungsform
von 2) ausgerichtet ist. Vorzugsweise mündet der
Lufteingang 6, der vorzugsweise von einer Saugöffnung 6A gebildet wird,
seitlich bezüglich
des Aufnahmemittels 2A, das heißt, er mündet entlang einer Achse Y-Y', die im Wesentlichen
senkrecht zur Achse des Luftausgangs 5 ist (Fall der Ausführungsform
von 3), oder wenigstens entlang einer Achse Y-Y', welche die Achse des
Luftausgangs 5 schneidet (Fall der Ausführungsform von 2).
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Vorteilhafterweise
und auf eine an sich bekannte Weise umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 ein
Gehäuse 8,
das dazu bestimmt ist, in seinem Inneren die zu garenden (das heißt, in den Beispielen,
die in den Figuren dargestellt sind, die zu frittierenden) Nahrungsmittel 100 aufzunehmen.
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Wie
in den Figuren dargestellt, umfasst das Gehäuse 8 ein Basisteil 8A,
das dazu bestimmt ist, den Sockel der Vorrichtung 1 zu
bilden, und vorteilhafterweise so gestaltet ist, dass es stabil
auf einer Ebene oder einer Unterlage (zum Beispiel der Platte eines
Küchentisches)
ruhen kann.
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Ausgehend
von dem Basisteil 8A und an der Peripherie dieses Letzteren
erhebt sich ein seitlicher Mantel 8B, der zum Beispiel
aus einem metallischen Material oder aus einem Kunststoff hergestellt
ist und die äußere Umhüllung der
Vorrichtung 1 bildet. Der seitliche Mantel 8B kann
jede geometrische Form aufweisen, die von einem funktionalen und ästhetischen
Standpunkt aus geeignet ist. Zum Beispiel weist im Falle der in
den Figuren dargestellten Friteusen der Mantel 8B, von
oben betrachtet, insgesamt die Form einer ”8” auf, wobei der obere Teil
der ”8” den hinteren
Teil 9 der Friteuse 1 definiert, während der
untere Teil der ”8” den vorderen
Teil 10 der Friteuse 1 definiert.
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Vorteilhafterweise
weist das Gehäuse 8 außerdem einen
Deckel 8C auf, der bezüglich
des Basisteils 8A derart positioniert ist, dass sich der
seitliche Mantel 8B zwischen dem Basisteil 8A und
dem Deckel 8C erstreckt, um einen Raum 8D zu begrenzen,
in dessen Innerem das Aufnahmemittel 2 angebracht ist,
wie aus den 2 und 3 genauer
ersichtlich ist
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Vorzugsweise,
wie in den 2 bis 5 dargestellt,
weist das Gehäuse 8 und
insbesondere das Basisteil 8A Erhebungen 24 auf,
die dazu bestimmt sind, dass der Behälter 2A auf ihnen
ruht. Die Erhebungen 24 bilden daher vorzugsweise ein Trennelement
zwischen dem Boden 2B des Behälters 2A einerseits
und dem Basisteil 8A andererseits, wobei dieses Trennelement
ermöglicht,
einen Zwischenraum 22 zu begrenzen, der eine Luftzirkulation unter
dem Boden 2B gestattet.
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Der
Raum 8D und der Behälter 2A sind
vorzugsweise so relativ zueinander geformt, dass ein Zwischenraum 21 zwischen
der Seitenwand 2C und dem Mantel 8B verbleibt,
wobei dieser Zwischenraum 21 eine Luftzirkulation außerhalb
des Behälters 2A entlang
der Seitenwand 2C ermöglicht.
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Vorteilhafterweise
ist der Deckel 8C beweglich zwischen einerseits einer Schließposition
(in den Figuren dargestellt), in welcher der Deckel 8C mit dem
Basisteil 8A und dem seitlichen Mantel 8B eine im
Wesentlichen geschlossene Hülle
um die zu frittierenden Nahrungsmittel bildet, welche in dem Behälter 8A ruhen,
und andererseits einer Öffnungsposition
(nicht dargestellt), welche die Einführung der zu frittierenden
Nahrungsmittel ins Innere des Gehäuses in den Behälter 8A ermöglicht.
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Anders
ausgedrückt,
der Deckel 8C bildet im Zusammenwirken mit dem Mantel 8B und
dem Basisteil 8A ein Gehäuse, das im Wesentlichen geschlossen
ist, das heißt
vorzugsweise im Wesentlichen luftdicht ist und ein Garen in geschlossener
Atmosphäre
(bis auf Restleckagen) ermöglicht.
Das im Wesentlichen dichte Verschließen der Vorrichtung kann am
Deckel 8C zum Beispiel durch Dichtungen (nicht dargestellt)
ausgeführt
werden.
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Wie
in den Figuren dargestellt, ist der Deckel 8C vorteilhafterweise
drehbar bezüglich
des übrigen Gehäuses 8 angebracht,
zum Beispiel durch eine elastische Schwenkverbindung, die durch
ein Gelenk 11 ausgeführt
ist, das mit einer Torsionsfeder 11A ausgestattet ist,
derart, dass die Öffnungsposition des
Deckels 8C gleichzeitig eine Rückholposition ist. Das Gelenk 11 ist
außerdem
vorzugsweise an der Peripherie der Vorrichtung 1 positioniert,
zum Beispiel in der Nähe
des hinteren Teils 10 der Vorrichtung 1, wie insbesondere
in den 2 und 3 dargestellt.
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Vorteilhafterweise
kann, wie in 1 dargestellt, der Deckel 8C mit
einem durchsichtigen Sichtbereich 12 versehen sein, der
zum Beispiel aus Glas ausgeführt
ist, so dass es möglich
ist, den Ablauf des Frittiervorgangs im Inneren der Vorrichtung 1 während des
Garzyklus zu überwachen,
wenn sich der Deckel 8C in der geschlossenen Position befindet.
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Vorteilhafterweise
ist das Aufnahmemittel 2 einstückig, das heißt, es weist
einen einheitlichen Charakter auf und es wird vorzugsweise von einem einzigen
Teil gebildet. Vorzugsweise ist das Aufnahmemittel 2, um
seine Funktion des Aufnehmens von Nahrungsmitteln und von Fett zu
erfüllen,
außerdem nicht
durchbrochen, im Unterschied zum Beispiel zu einem Korb, um jedes
Entweichen von Fett zu vermeiden.
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Vorteilhafterweise
münden
der Luftausgang 5 und der Lufteingang 6, wie insbesondere
in 2 dargestellt, am Deckel 8C bzw. Mantel 8B in
den Raum 8D. Anders ausgedrückt, der Ausgang 5 ist vorzugsweise
im Deckel 8C ausgebildet (s. 2 und 3),
während
der Eingang 6 im seitlichen Mantel 8B ausgebildet
ist (s. 2 und 3).
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform, welche
der in den Figuren dargestellten entspricht, ist das Mittel zur
Erzeugung 3 des Luftstroms 4 dafür ausgebildet,
eine Luftzirkulation im geschlossenen Kreislauf im Inneren der Vorrichtung 1 sicherzustellen.
Der Luftstrom 4 ist daher vorzugsweise ein Rückführstrom,
der im Wesentlichen nicht regeneriert wird. Anders ausgedrückt, die
Friteuse 1 arbeitet in einer im Wesentlichen geschlossenen
Umgebung, wobei im Inneren der Kammer 8D vorhandene Luft an
der Saugöffnung 6A entnommen
wird, um erwärmt
zu werden, und danach aus der Ausströmdüse 5A auf die Nahrungsmittel
getrieben wird. Diese getriebene Heißluft kühlt beim Kontakt mit den Nah rungsmitteln 100 ab,
wird dann erneut entnommen, um wieder erwärmt zu werden, und so weiter.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Erwärmungsmittel
ein Heizelement 13, um die Luft zu erwärmen, die dazu bestimmt ist,
aus dem Luftausgang 5 ausgeblasen zu werden, derart, dass
die Luft 4A, die aus der Ausströmdüse 5A zu den Nahrungsmitteln 100 hin
ausströmt,
Heißluft
ist. Daher ist das Mittel zur Erzeugung eines Luftstroms, das im
Rahmen der Erfindung eingesetzt wird, vorzugsweise ein Mittel zur
Erzeugung eines Heißluftstroms,
das heißt
eines Luftstroms mit einer Temperatur, die ausreichend ist, um die
gewünschte
Gar- oder Erwärmungsfunktion
in Abhängigkeit
von den betreffenden Nahrungsmitteln zu gewährleisten.
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Es
ist jedoch denkbar, ohne dass dadurch der Rahmen der Erfindung verlassen
wird, dass der Luftstrom 4A kein Heißluftstrom ist, sondern einfacher
ein Mittel, um die im Inneren der Kammer 8D herrschende
Atmosphäre
in Bewegung zu versetzen, wobei diese Atmosphäre außerdem mit Hilfe anderer Mittel
erwärmt
werden kann.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Mittel zur Erzeugung 3 des Luftstroms 4 ein
Luftantriebsmittel 14, das lufttechnisch verbunden zwischen
dem Lufteingang 6 und dem Luftausgang 5 angeordnet
ist, wobei das Antriebsmittel 14 dazu ausgebildet ist,
sowohl eine Luftabsaugung über
den Eingang 6 als auch ein Ausstoßen dieser abgesaugten Luft über den
Ausgang 5, und vorzugsweise im Wesentlichen gleichzeitig,
sicherzustellen.
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Vorzugsweise
umfasst das Luftantriebsmittel 14 einen Zentrifugalventilator 15,
der dazu ausgebildet ist, einen lufttechnischen Strom zu erzeugen,
indem er Luft im Inneren des Raumes 8D über die Saugöffnung 6A absaugt
und indem er diese Luft in eine Kanalisierungseinrichtung 30 fördert, die
mit der Ausströmdüse 5A endet,
welche in Richtung und oberhalb der im Gehäuse 8 befindlichen
Nahrungsmittel 100 mündet.
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Das
Heizelement 13 ist vorzugsweise innerhalb des von dem Ventilator 15 erzeugten
lufttechnischen Stroms positioniert, vorzugsweise stromabwärts des
Ventilators 15 und stromaufwärts der Ausströmdüse 5A in
der Richtung des Stroms 4, so dass es den Luftstrom in
einen Heißluftstrom
verwandelt.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Heizelement 13 ein elektrisches Widerstandssystem
mit Widerstandsbändern
und/oder Widerstandsdrähten,
die auf einem isolierenden Träger
gehalten werden, was sich als eine hinsichtlich des Platzbedarfs
wirtschaftliche und hinsichtlich des Wirkungsgrades leistungsfähige Lösung erweist.
Vorzugsweise sind die Widerstandsbänder und/oder die Widerstandsdrähte in dem
lufttechnischen Strom in Abhängigkeit
von der Verteilung der Luftgeschwindigkeit innerhalb des Stroms
angeordnet, so dass jede heiße
Stelle vermieden wird. Die Leistung dieses elektrischen Widerstandssystems
wird außerdem
so bestimmt, dass eine schnelle Erwärmung der Nahrungsmittel gewährleistet
wird, ohne sie auszutrocknen. Vorzugsweise liegt diese Leistung
im Wesentlichen zwischen 1000 und 2000 Watt, und stärker bevorzugt
zwischen 1200 und 1400 Watt.
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Weiterhin
ist anzumerken, dass stromaufwärts
des Zentrifugalventilators 15, zum Beispiel an der Saugöffnung 6A,
ein Filter vorgesehen sein kann.
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Bei
der Ausführungsform
von 3 umfasst die Kanalisierungseinrichtung 30 einen
einzigen Kanal, der an einer ebenfalls einzigen Ausströmdüse 5A mündet, derart,
dass der Luftstrom 4A in Form eines einzigen Fluidstrahls
angetrieben wird.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf eine bestimmte Anzahl von Fluidstrahlen
begrenzt, und es ist insbesondere durchaus denkbar, dass der Heißluftstrom 4A nicht
nur einen Strahl, sondern zwei oder mehr Strahlen umfasst.
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So
werden bei der Ausführungsform
der 1 und 2 zwei verschiedene Heißluftstrahlen 40, 50 verwendet,
welche, einander gegenüberliegend,
auf eine im Wesentlichen symmetrische Weise zusammenlaufen (s. 1).
Gemäß dieser
Ausführungsform
(die in den 1 und 2 dargestellt
ist) ist die Kanalisierungseinrichtung 30 stromabwärts des
Heizelements 13, in der Richtung des Stromes 4 gesehen,
im Wesentlichen Y-förmig
in zwei Kanäle 30A, 30B verzweigt.
Diese zwei Kanäle 30A, 30B enden
jeweils in einer entsprechenden Düse 5A, die schräg bezüglich der
Achse X-X' zum vorderen
Teil 10 und zum unteren Teil der Friteuse 1 hin
ausgerichtet ist.
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Vorzugsweise
umfasst der Zentrifugalventilator 15 eine Turbine 15A,
die um eine Achse Y-Y' in Rotation
versetzt wird, die der Achse der Saugöffnung 6A entspricht,
wobei die Achse Y-Y' im
Wesentlichen senkrecht zur Symmetrieachse X-X' des Behälters 2A ist. Die
Turbine 15A wird vorzugsweise von einem Elektromotor 16 in
Rotation versetzt und ist vorteilhafterweise in eine Volute eingesetzt,
die von einem hinteren Flansch 17 gebildet wird, der an einen
vorderen Flansch 18 angebaut ist.
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Vorteilhafterweise
ist die Gesamtheit des Lufttechnik-Kreislaufs, der von dem Mittel zur Erzeugung 3 des
Luftstroms 4 in Gang gebracht wird, so konstruiert und
bemessen, dass der Heißluftstrom 4A,
der aus der Ausströmdüse 5A geblasen
wird, an den im Behälter 2A enthaltenen
Nahrungsmitteln mit einer Geschwindigkeit ankommt, die im Wesentlichen
höher als
2 Meter/Sekunde und vorzugsweise im Wesentlichen höher als
oder gleich 3 Meter/Sekunde ist. Die Wahl einer solchen Mindestgeschwindigkeit
ermöglicht
es, das Garen auf eine optimale Weise zu gewährleisten, indem einerseits
die Erzeugung einer knusprigen Hülle
an der Oberfläche
der Nahrungsmittel ohne Austrocknung der Oberfläche und andererseits ein langsames
Garen im Inneren der Nahrungsmittel, so dass sie eine weiche Konsistenz
beibehalten, gefördert
wird.
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Vorteilhafterweise
ist die Gesamtheit des Lufttechnik-Kreislaufs so konstruiert, dass die
Temperatur des Heißluftstroms
im Bereich der Nahrungsmittel 100 im Wesentlichen niedriger
als 200°C
und vorzugsweise niedriger als 180°C ist. Eine Temperatur, die
im Wesentlichen höher
als die genannten Grenzwerte ist, kann eine Quelle unangenehmer
Gerüche
sein und ermöglicht
nicht unbedingt eine erhebliche Verkürzung der Garzeit.
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Vorzugsweise
ist der Zentrifugalventilator 15 am hinteren Teil 10 der
Vorrichtung 1 positioniert und ist an dem Basisteil 8A und/oder
am Mantel 8B (und nicht direkt am Deckel 8C) angebracht,
was es gestattet, den vertikalen Platzbedarf der Vorrichtung 1 auf
ein Minimum zu begrenzen, und gleichzeitig eine einfache Handhabung
des Deckels 8C ermöglicht.
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Es
ist außerdem
anzumerken, dass der seitliche Platzbedarf der Vorrichtung 1 dank
der Verwendung eines Ventilators vom Typ eines Zentrifugalventilators
ebenfalls optimiert wird, der es ermöglicht, die Funktion der Erzeugung
eines Luftstroms bei minimalem Platzbedarf zu gewährleisten,
welcher in erster Linie von der Größe des elektrischen Antriebsmotors
der Turbine abhängt.
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Vorteilhafterweise
weist die Friteuse 1 ein im Inneren des Gehäuses 8 angebrachtes
Mittel auf, um die zu frittierenden Nahrungsmittel durch Umrührung dieser
Nahrungsmittel mit Fett automatisch mit einem Fettfilm zu überziehen.
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Anders
ausgedrückt,
im Gegensatz zu den Einrichtungen nach dem Stand der Technik, bei
denen die Nahrungsmittel in ein Ölbad
eingetaucht werden, wird in der Vorrichtung gemäß dieser Ausführungsform
der Erfindung das Frittieren durchgeführt, indem die Oberfläche der
Nahrungsmittel einfach mit einer dünnen Schicht Öl oder eines
beliebigen anderen geeigneten Nahrungsmittelfettes bedeckt wird. Also
erfolgt das Garen nicht in einem Ölbad, welches das Vorhandensein
einer erheblichen Menge Fett voraussetzt, die die Nahrungsmittel
ganz oder teilweise umgibt, sondern dank einer geringen Menge Öl, die einen
dünnen,
vorzugsweise homogenen Überzug auf
der Oberfläche
jedes der Nahrungsmittel bildet, die im Inneren des Aufnahmemittels 2 angeordnet sind.
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Wie
weiter oben präzisiert
wurde, wird das Überziehen
mit Fett automatisch durchgeführt,
das heißt
ohne die Notwendigkeit eines wesentlichen und direkten Beitrags
des Benutzers zur Herstellung des Fettfilms auf der Oberfläche der
Nahrungsmittel. Anders ausgedrückt,
dank dem Vorhandensein eines Mittels zum automatischen Überziehen
der Nahrungsmittel mit einem Fettfilm im Inneren des Gehäuses 8 braucht
der Benutzer lediglich die Nahrungsmittel in die Friteuse 1 einzuführen, ins
Innere des Gehäuses 8,
und danach den Einsatz des Mittels zum automatischen Überziehen
zu aktivieren (sofern diese Aktivierung nicht selbst automatisch
erfolgt), damit die Friteuse 1 es selbst übernimmt,
die Nahrungsmittel direkt, im Inneren des Gehäuses 8, einzeln mit
einer dünnen
Fettschicht zu überziehen, ohne
dass der Benutzer gezwungen ist, diesen Arbeitsgang selbst manuell
durchzuführen.
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Der
Begriff ”Umrührung” bezieht
sich hier auf die Aktion des Umrührens,
das heißt
des ”Bewegens bei
gleichzeitigem Mischen”.
Im Sinne der Erfindung wird das Überziehen
der Nahrungsmittel also erzielt, indem Nahrungsmittel und Fett vereinigt
werden und indem sie umgerührt
werden, um die Nahrungsmittel mit einem Fettfilm zu bedecken.
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Vorteilhafterweise
umfasst das Mittel zum automatischen Überziehen der Nahrungsmittel
mit einem Fettfilm einerseits das Aufnahmemittel 2, welches
dazu ausgebildet ist, sowohl die zu frittierenden Nahrungsmittel
als auch Fett zu enthalten, vorzugsweise direkt, insbesondere wenn
dieses Letztere in flüssiger
Form (Öl
oder zerlassenes Fett) vorliegt, und andererseits ein Mittel zum
Rühren 23 (nur
in den 2 und 5 dargestellt) der in dem Aufnahmemittel 2 enthaltenen
Nahrungsmittel.
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Vorteilhafterweise
sind das Aufnahmemittel 2 und das Rührmittel 23 verschieden.
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Erfindungsgemäß sind das
Aufnahmemittel 2 und das Rührmittel 23 dazu ausgebildet,
relativ zueinander in Bewegung versetzt zu werden, so dass die Nahrungsmittel
und das Fett im Inneren des Aufnahmemittels 2 gerührt und
bewegt werden, um im Wesentlichen jedes Nahrungsmittel 100 mit
einem im Wesentlichen gleichmäßigen, homogenen
und durchgehenden Fettfilm zu bedecken.
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Im
Falle der in den 3 bis 5 dargestellten
Variante ist das Rührmittel 23 drehbeweglich bezüglich des
Gehäuses 8 und
des Aufnahmemittels 2 angebracht, während das Aufnahmemittel 2 selbst unbeweglich
in einer Position bezüglich
des Gehäuses 8 und
des Rührmittels 23 angebracht
ist, und andererseits mit einem Motormittel funktionell verbunden,
um von diesem Letzteren in Rotation versetzt zu werden.
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Trotzdem
ist es sehr wohl denkbar, ohne jedoch den Rahmen der Erfindung zu
verlassen, dass in der Friteuse 1 ein Rührmittel 23 verwendet
wird, das unbeweglich in einer Position angebracht ist, während das
Aufnahmemittel 2 drehbeweglich bezüglich des Gehäuses 8 und
des Rührmittels 23 angebracht
ist. Dies ist übrigens
bei der in den 1 und 2 dargestellten
Ausführungsform
der Erfindung der Fall.
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In
diesem Falle wird das Drehen des Rührmittels 23 vorzugsweise
mit Hilfe eines zweiten Elektromotors 19 bewirkt, der mit
einer Abtriebswelle 20 versehen ist, die sich im Wesentlichen
koaxial zu der Achse X-X' erstreckt,
wobei auf dieser Abtriebswelle 20 das Rührmittel 23 (Fall
der Variante der 3 bis 5) oder
das Aufnahmemittel 2 (Fall der Variante der 1 und 2)
angebracht ist. Bei den Ausführungsbeispielen,
die in den 2 und 3 dargestellt
sind, ist der zweite Elektromotor 19 in eine Aufnahme eingebaut,
die in dem Basisteil 8A ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
umfasst das Rührmittel 23 eine
feste (Variante der 1 und 2) oder
rotierende (Variante der 3 bis 5) Schaufel 23A, die
innerhalb des von dem Behälter 2A begrenzten Aufnahmevolumens 2E angeordnet
ist, so dass das Bewegen der in dem Behälter 2A vorhandenen
Nahrungsmittel gewährleistet
wird.
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In
dem bevorzugten Fall der Variante der 3 bis 5 wird,
sobald die Nahrungsmittel 100 und das Fett (manuell und/oder
automatisch) in dem Behälter 2A angebracht
worden sind, die Schaufel 23A mit Hilfe des zweiten Elektromotors 19 und
der Welle 20 in Rotation versetzt, was dazu beiträgt, die Nahrungsmittel
und das Fett zu mischen und umzurühren, wodurch das schnelle
und im Wesentlichen gleichmäßige Überziehen
dieser Nahrungsmittel 100 durchgeführt wird.
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Die
Schaufel 23A ist vorzugsweise aus einem Material hergestellt,
das gute Gleiteigenschaften aufweist. Die Schaufel 23A kann
vorteilhafterweise mit einem Antihaftmaterial beschichtet sein,
zum Beispiel Polytetrafluorethylen (PTFE), oder auch aus nichtrostendem
Stahl (Inox) oder aus Polyamid 4-6 hergestellt sein.
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Vorteilhafterweise
ist die Schaufel 23A außerdem demontierbar an dem
Hauptkörper 2 angebracht.
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Vorteilhafterweise
ist das Rührmittel 23 der Nahrungsmittel 100 außerdem dazu
ausgebildet, eine im Wesentlichen gleichmäßige Aussetzung der Nahrungsmittel 100 gegenüber dem
Luftstrom 4 zu begünstigen.
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Anders
ausgedrückt,
das Rührmittel 23 erfüllt vorteilhafterweise
eine doppelte Funktion, nämlich
eine Funktion des Überziehens
der Nahrungsmittel 100 mit Fett einerseits und des Bewegens
der Nahrungsmittel 100 in dem Luftstrom 4, derart,
dass dieser Luftstrom auf eine im Wesentlichen homogene Weise auf
jedes der Nahrungsmittel und vorzugsweise im Wesentlichen auf die
gesamte Oberfläche
dieses Letzteren einwirkt.
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Die
Verwendung eines solchen Rührmittels 23 erweist
sich als besonders wichtig in dem Falle, wenn der von dem Ausgang 5 kommende
Heißluftstrom 4A nicht
koaxial zur Symmetrieachse des Behälters 2A gerichtet
ist, sondern vielmehr radial bezüglich
dieser Achse X-X' versetzt
ist, wie zum Beispiel in 3 dargestellt.
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Daher
erfüllt
in dem Falle, wenn das Rührmittel 23 eine
Schaufel 23A umfasst, die drehbar bezüglich des Aufnahmemittels 2 angebracht
ist, um die in diesem Aufnahmemittel 2 aufgenommenen Nahrungsmittel 100 zu
bewegen (s. 5), diese Schaufel 23A eine
doppelte Funktion, da sie gleichzeitig dazu beiträgt, die
zu frittierenden Nahrungsmittel mit einem Fettfilm zu überziehen,
und diese Nahrungsmittel in den Luftstrom 4 zu schieben
und zu mischen, um ihr gleichmäßiges Garen
zu gewährleisten.
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Um
die Qualitäten
der Garung der erfindungsgemäßen Friteuse 1 weiter
zu verbessern, ist es vorteilhaft, die Innenseite des Behälters 2A,
die dazu bestimmt ist, den Nahrungsmitteln gegenüber zu liegen, mit einer Beschichtung
auf der Grundlage eines Materials zu versehen, das zum größten Teil aus
Silikon besteht. Insbesondere ist es vorteilhaft, die Oberseite
des Bodens 2B des Behälters 2A mit einer
Silikonbeschichtung zu bedecken. In der Tat weist Silikon dank seiner
Eigenschaften der Mikroporosität
spezifische Qualitäten
der Reaktion mit dem Fett (Emulsion) auf, die es ermöglichen,
eine bessere Verteilung des Öls
auf den Nahrungsmitteln zu erzielen und dabei einen ausgezeichneten
Reibungskoeffizienten beizubehalten, was sich als nützlich für die Erhaltung
der Unversehrtheit der Nahrungsmittel bei dem Überziehen durch Umrühren, zum
Beispiel mit Hilfe einer Schaufel, erweist. Außerdem hat eine solche mit
Silikon beschichtete Schale die Fähigkeit, die Pommes Frites,
die sich mit ihr in Kontakt befinden, zu erwärmen, ohne sie zu verbrennen
oder sie übermäßig zu verfärben, wie
es zum Beispiel auf einer Metallschale geschehen würde. Die
Anmelderin hat somit festgestellt, dass die Eigenschaften einer Übertragung
durch Leitung zwischen den Pommes Frites und einer mit Silikon versehenen
Schale im Wesentlichen mit den Eigenschaften einer Übertragung durch
erzwungene Konvektion der Heißluft
auf die Pommes Frites vergleichbar sind. Dank einer solchen Beschichtung
mit Silikon wird die Gleichmäßigkeit
des Garens gewährleistet
und gleichzeitig insbesondere jede Bräunung der Spitzen von Pommes
Frites vermieden.
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Es
ist ebenfalls denkbar, dass die Innenseite des Behälters 2A ganz
oder teilweise mit einem Material beschichtet ist, das zum größten Teil
aus Polytetrafluorethylen (PTFE) besteht, einem Material, das ausgezeichnete
thermische und tribologische Eigenschaften aufweist.
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Es
ist jedoch auch denkbar, dass der Behälter 2A einfach aus
nichtrostendem Stahl hergestellt ist, ohne eine spezielle Beschichtung.
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Vorteilhafterweise
bildet die erfindungsgemäße Friteuse 1 im
Betrieb (das heißt
wenn der Deckel geschlossen ist) um das Aufnahmemittel 2 herum
einen Garraum, der im Wesentlichen geschlossen, das heißt vorzugsweise
hermetisch geschlossen ist, wobei der Raum außerdem vorzugsweise mit einem
Mittel zum kalibrierten Ablassen von Dampf nach außen (nicht
dargestellt) ausgestattet sein kann.
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Diese
technische Maßnahme
ermöglicht
es, die Hygrometrie, die im Inneren des Raumes herrscht, zu kontrollieren.
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Zu
diesem Zweck ist das Mittel zum kalibrierten Ablassen von Dampf
so bemessen, dass
- – ein Schmoren vermieden wird,
das stattfinden würde,
wenn der Raum vollständig
dicht wäre, und
das ein Brechen der Pommes Frites hervorrufen könnte,
- – ein
sparsamer Energieverbrauch begünstigt wird,
da ein zu bedeutendes Entweichen von Dampf zu einem ebenfalls bedeutenden
Energieverlust führt,
der es erforderlich macht, das Heizelement 13 überzudimensionieren.
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Vorzugsweise
umfasst das Mittel zum kalibrierten Ablassen von Dampf eine Ablassöffnung (nicht
dargestellt), die vorzugsweise in der Nähe der Saugöffnung 6A angeordnet
ist, wodurch ein kontinuierlicher kontrollierter Austritt des Dampfes
während des
gesamten Garzyklus ermöglicht
wird, ebenso wie eine kontrollierte Erneuerung der Luft im Inneren
des Raumes.
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Nun
wird ein Verwendungsbeispiel der erfindungsgemäßen Friteuse 1 beschrieben,
und insbesondere der Friteuse 1, welche der in den 3 bis 5 dargestellten
Ausführungsform
entspricht.
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In
diesem Beispiel möchte
der Benutzer der Vorrichtung 1 ein Kilogramm manuell geschnittener frischer
Kartoffelstücke 100 frittieren.
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Dazu öffnet der
Benutzer den Deckel 8C der Vorrichtung 1 und gibt
die Kartoffelstücke 100 in
den Behälter 2A,
so dass die Kartoffelstücke 100 auf
dem Boden 2B dieses Behälters 2A liegen.
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Der
Benutzer gibt auch eine geringe Menge Öl (z. B. 30 g oder weniger)
in den Behälter 2A.
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Aufgrund
der geringen Menge des eingesetzten Öls kann der Benutzer ein Öl hervorragender Qualität verwenden,
welches sich für
die Gesundheit und/oder den Geschmack, verglichen mit einem gewöhnlichen Öl, als besser
erweisen kann.
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Der
Benutzer verschließt
dann den Deckel 8C der Vorrichtung wieder und löst das Starten
des Garzyklus aus, indem er zum Beispiel einen Schalter betätigt.
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Nun
beginnt der Garzyklus, was die Drehung der fest mit der Welle 20 verbundenen
Schaufel 23A um die Achse X-X' bewirkt, wobei die Welle durch eine
im Boden 2B ausgebildete Öffnung hindurch verläuft und
von dem Motor 19 in Rotation versetzt wird. Diese Drehung
der Schaufel 23A bewirkt das Rühren der Kartoffelstücke 100 und
des Öls,
die in dem Behälter 2A verteilt
sind. Dieses Rühren
führt zur
Herstellung eines Ölfilms
auf der Oberfläche
jedes Kartoffelstücks 100.
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Gleichzeitig,
oder eventuell nach einer vorbestimmten Latenzzeit, werden der Zentrifugalventilator 15 und
das Heizelement 13 in Betrieb genommen, was zur Erzeugung
des Heißluftstromes 4 führt, welcher
die mit Öl überzogenen
Kartoffelstücke 100 direkt
erhitzt.
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Der
Behälter 2A dient
somit als Garkammer.
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Das
Frittieren erfolgt durch direkte Erhitzung der Nahrungsmittel mit
Hilfe eines Heißluftstroms
und nicht, wie im Stand der Technik, durch Eintauchen der Nahrungsmittel
in ein heißes
Fettbad.
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Der
Heißluftstrom 4 zirkuliert
im Inneren der Vorrichtung 1 nach folgendem Zyklus:
- – Der
Ventilator 15 treibt einen ersten Stromabschnitt 4B zu
dem Heizelement 13 hin und in dieses.
- – Dieser
erste Stromabschnitt 4B wandelt sich durch den Durchgang
durch das Heizelement 13 in einen zweiten Heißluftstromabschnitt 4C um, welcher
in das Innere des Kanals 30 und unter der Wirkung des Antriebs
durch den Ventilator 15 bis zu der Ausströmdüse 5A gelenkt
wird.
- – Dieser
Heißluftstrom
wird somit von der Düse 5A aus
in der Form eines dritten Abschnitts 4A, der im vorliegenden
Falle von einem einzigen Heißluftstrahl
gebildet wird, in Richtung der Nahrungsmittel 100 in den
Behälter 2A getrieben.
- – Der
Heißluftstrom
zirkuliert somit im Bereich der Nahrungsmittel 100 in Form
eines vierten Abschnitts 4D, der dazu bestimmt ist, die
Nahrungsmittel zu erhitzen. Infolge des Kontakts mit den Nahrungsmitteln 100 überträgt der Abschnitt 4D seine
Wärme auf
die Nahrungsmittel 100, um sie zu frittieren.
- – Der
Abschnitt 4D wird dann aus dem Behälter 2A in Form eines
fünften
Abschnitts 4E herausgeleitet, welcher entlang der Seitenwand 2C im
Inneren des Behälters 2A wieder
nach oben verläuft,
wobei er an dieser Wand 2C entlang bis zum oberen Ende 2D dieser
Letzteren verläuft;
an diesem oberen Ende vollzieht der fünfte Abschnitt 4E eine
Wendung, um dann zum unteren Teil der Vorrichtung hin zu verlaufen,
in dem Zwischenraum 21, der zwischen der Seitenwand 2C und
dem Gehäuse 8 ausgebildet
ist.
- – Der
Heißluftstrom
bewegt sich anschließend
unter dem Boden 2B in Form eines sechsten Abschnitts 4F in
dem Zwischenraum 22, der zwischen dem Boden 2B und
dem Gehäuse 8 ausgebildet
ist, um die Saugmündung 6A wieder
zu erreichen. Der Abschnitt 4F folgt somit einem Weg, der
im Wesentlichen parallel zum Boden 2B ist, und verläuft an der
Wand dieses Letzteren entlang, vorzugsweise im Wesentlichen auf
seiner gesamten Oberfläche.
- – An
der Saugmündung 6A angelangt,
wird der Stromabschnitt 4F von dem Ventilator 15 angesaugt
und wieder in einen ersten Abschnitt 4B eingespeist.
-
Auf
diese Weise zwingt der Schirm 7 den Luftstrom 4,
vom Inneren des Aufnahmemittels 2 aus eine Umgehung zu
vollführen,
um wieder den Lufteingang 6 wieder zu erreichen.
-
Man
erkennt somit, dass der von dem Behälter 2A gebildete
Schirm 7, vorzugsweise im Zusammenwirken mit dem Gehäuse 8,
Zirkulationskanäle für den Luftstrom 4 begrenzt,
wobei diese Kanäle
so ausgebildet sind, dass sie einen gewundenen Weg mit Hindernissen
für den
Luftstrom 4 definieren, derart, dass die Wärmeübertragung
zwischen dem Luftstrom 4 einerseits und den Nahrungsmitteln 100 sowie
dem Behälter 2A andererseits
optimiert wird.
-
Der
Mechanismus des Garens besteht in Folgendem.
-
In
einer ersten Phase des Garzyklus erhitzt die ausgeblasene Luft des
Stroms 4 die Kartoffelstücke 100 der oberen
Schicht, die schnell Wasserdampf erzeugen. Dieser Wasserdampf dient
somit, indem er an den kälteren
Stücken
der unteren Schichten kondensiert, als Wärmetauscher mit den Stücken der
unteren Schichten. Dieser Mechanismus des Garens in einer mit Dampf
gesättigten
Umgebung ermöglicht
somit eine schnelle und homogene Erhitzung der Gesamtheit der Kartoffelstücke, die sich
im Behälter 2A befinden.
Diese homogene Erhitzung wird durch das ständige Mischen der Stücke, das
durch die Schaufel bewirkt wird, erleichtert. Die Nahrungsmittel
werden somit einem Zyklus der direkten Erhitzung durch den Heißluftstrom
und anschließend
der Diffusion/Absorption der Wärme
im Inneren der Nahrungsmittel, danach erneut einer direkten Erhitzung
durch den Heißluftstrom
und so weiter unterzogen.
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Die
Stücke
erfahren eine Überhitzung,
wenn sie sich unter dem direkten Luftstrom befinden, und absorbieren
die Wärme,
wenn sie diesen Bereich verlassen, bevor sie eine erneute Überhitzung
erfahren. Dieser Wechsel ermöglicht
eine bessere Diffusion der Wärme
in den Nahrungsmitteln und trägt
dazu bei, eine übermäßige Austrocknung
zu verhindern.
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Es
wird somit, in dieser ersten Phase des Zyklus, ein Gleichgewicht
zwischen Verdampfung und erneuter Kondensation geschaffen, so lange,
bis der Wasserdampf mittels des kalibrierten Ablassens nach und
nach aus der Friteuse 1 abgelassen wurde.
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Es
beginnt dann eine zweite Phase des Garens, wenn der Dampfgehalt
im Wesentlichen reduziert wurde. Während dieser zweiten Phase
erreicht die mittlere Temperatur in dem Raum im Wesentlichen 160°C (während sie
im Verlaufe der ersten Phase ungefähr 100–120°C betrug), und es findet die Maillard-Reaktion
(Färbung
der Pommes Frites) statt. Während
dieser zweiten Phase wird das Mischen der Stücke mit Hilfe der Schaufel 16 kontinuierlich
fortgesetzt, um das Garen zu homogenisieren.
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Der
Garzyklus, der dann insgesamt ungefähr 30 Minuten gedauert hat,
endet nun. Der Benutzer kann jetzt den Deckel 8C öffnen und
den Behälter 2A aus
dem Gehäuse 8 herausnehmen.
Der Behälter 2A dient
nun als Servierschale und enthält
jetzt Pommes Frites, die zum Servieren bereit sind und die in Geschmack
und Aussehen frischen Pommes Frites ähnlich sind, die durch vollständiges Eintauchen
in ein Ölbad
gegart wurden.
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MÖGLICHKEIT DER INDUSTRIELLEN
ANWENDUNG
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Die
Erfindung findet ihre industrielle Anwendung bei der Entwicklung,
der Herstellung und der Verwendung einer Vorrichtung zum Garen von
Nahrungsmitteln.