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DE202005018801U1 - Elektrisches Handwerkzeug mit einem einklappbaren Frontständer - Google Patents

Elektrisches Handwerkzeug mit einem einklappbaren Frontständer Download PDF

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DE202005018801U1
DE202005018801U1 DE202005018801U DE202005018801U DE202005018801U1 DE 202005018801 U1 DE202005018801 U1 DE 202005018801U1 DE 202005018801 U DE202005018801 U DE 202005018801U DE 202005018801 U DE202005018801 U DE 202005018801U DE 202005018801 U1 DE202005018801 U1 DE 202005018801U1
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Abstract

Elektrisches Handwerkzeug mit einem einklappbaren Ständer, wobei das Werkzeug von dem Typ ist, der Folgendes aufweist: einen Hauptgehäuseabschnitt; einen vorderen Nasenabschnitt mit einem Werkzeugelement, das sich davon nach vorn erstreckt; einen Handgriff unter dem Hauptgehäuseabschnitt;
und mit einem nahe am Handgriff angeordneten Abzug bzw. Drücker zum Betrieb des Werkzeugs, wobei das Werkzeug Folgendes aufweist:
einen an dem Nasenabschnitt angebrachten Ständer, der zur Schwenkung zwischen einer eingeklappten und ausgeklappten Position ausgebildet ist;
Einrichtungen zur Vorspannung des Ständers in seine ausgeklappte Position hin;
einen nahe am Handgriff angeordneten Auslösemechanismus, der zum Halt des Ständers in seiner eingeklappten Position und zur Auslösung des Ständers in Abhängigkeit der Handhabung durch einen Benutzer ausgebildet ist.

Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen elektrische Handwerkzeuge, und insbesondere Klebepistolen.
  • Klebepistolen, die geschmolzenen thermoplastischen Werkstoff abgeben, sind solchen Personen wohlbekannt, welche in Technik und Handwerk bzw. Kunsthandwerk tätig sind. Viele Klebepistolen weisen die allgemeine Form einer Handpistole auf und besitzen daher ein Gehäuse, welches einen Lauf- bzw. Rohrabschnitt und einen Pistolengriff hat, der zum Ergreifen mit einer Hand ausgebildet ist, wobei der Benutzer einen Abzug bzw. Drücker verwendet, der den Heizstromkreis steuert, sowie einen Klebstoffblock durch eine Hülse in die Schmelzkammer drückt und ebenfalls geschmolzenen thermoplastischen Werkstoff aus der Schmelzkammer durch die Düse presst.
  • Da der Werkstoff heiß ist, der durch die Düse fließt, kann die Düse selbst bei Gebrauch so heiß werden, dass, wenn die Pistole auf einer Auflagefläche platziert wird, eine Gefahr darin besteht, dass sie die Fläche oder andere Materialien anbrennt oder auf andere Weise schädigt, die auf der Fläche vorhanden sein können. Aus diesem Grund sind derartige Klebepistolen häufig mit Füßen oder Ständern versehen, die es der Pistole ermöglichen, auf einer Auflagefläche in einer aufrechten Position zu verbleiben, wobei die Düse von der Fläche in einem Abstand gehalten wird. Viele solcher Fuß- oder Ständerkonstuktionen weisen weder ein ästhetisches Aussehen noch annehmbare
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ausführungen eines elektrischen Handwerkzeugs des Typs, mit einem Hauptgehäuseabschnitt; einem vorderen Nasenabschnitt mit einem Werkzeugelement, das sich davon nach vorn erstreckt; einem Handgriff unter dem Hauptgehäuseabschnitt; und mit einem nahe am Handgriff angeordneten Bedienungsabzug, wobei sie weiterhin Folgendes aufweisen: einen an dem Nasenabschnitt angebrachten Ständer, der zur Schwenkung zwischen einer eingeklappten und ausgeklappten Position ausgebildet ist; Einrichtungen zur Vorspannung des Ständers in seine ausgeklappte Position hin; und einen nahe am Handgriff angeordneten Auslösemechanismus, der zum Halt des Ständers in seiner eingeklappten Position und zur Auslösung des Ständers in Abhängigkeit der Handhabung durch einen Benutzer ausgebildet ist.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine linksseitige Ansicht der bevorzugten Ausführung der vorliegenden Erfindung und stellt den Ständer in seiner ausgeklappten Position dar;
  • 2 ist eine rechtsseitige Ansicht der bevorzugten Ausführung mit dem Ständer in seiner eingeklappten Position und mit entfernten Abschnitten gezeigt, um einen Abschnitt des Auslösemechanismus darzustellen;
  • 3 ist eine obere rechte Teilperspektivansicht eines Abschnitts der bevorzugten Ausführung und stellt insbesondere den Auslösemechanismus der vorliegenden Erfindung dar;
  • 4 ist eine untere rechte Teilperspektivansicht eines Abschnitts der bevorzugten Ausführung und stellt insbesondere den Auslösemechanismus der vorliegenden Erfindung dar;
  • 5 ist eine perspektivische Ansicht des Ständerabschnitts der bevorzugten Ausführung;
  • 6 ist eine hintere Endansicht des Ständerabschnitts der bevorzugten Ausführung;
  • 7 ist ein Querschnitt im Allgemeinen längs der Linie 7-7 nach 6;
  • 8 ist eine perspektivische Ansicht der Feder, welche den in 5 gezeigten Ständer nach vorn in seine ausgeklappte Position vorspannt;
  • 9 ist eine perspektivische Ansicht eines Abschnitts eines Segments des Gehäuses, welcher einen Abschnitt des Auslösemechanismus der bevorzugten Ausführung darstellt.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNG
  • Die bevorzugte Ausführung ist eine Klebepistole des Typs, welcher geschmolzenen Klebstoff als ein Ergebnis einer Erwärmung durch ein Heizelement in der Klebepistole abgibt und einen Abzugmechanismus aufweist, der im Allgemeinen geschmolzenen Klebstoff durch eine Düse an der Vorderseite der Klebepistole ausgibt. Die bevorzugte Ausführung der vorliegenden Erfindung besitzt einen einklappbaren Ständer in der Nähe des Vorder- oder Nasenabschnitts der Klebepistole, wobei der Ständer zwischen einer eingeklappten und ausgeklappten Position verschwenkbar ist. Der Ständer ist normalerweise zu der ausgeklappten Position hin vorgespannt und weist einen Auslösemechanismus auf, welcher von einem Benutzer der Klebepistole leicht aktiviert werden kann. Wenn der Ständer sich in seiner ausgeklappten Position befindet, kann die Klebepistole auf einer Auflagefläche platziert werden, wobei die Düse von der Auflagefläche so beabstandet ist, dass sie im Allgemeinen nicht dazu in der Lage ist, die Oberfläche auf Grund der hohen Temperatur der Düse bei Betrieb zu schädigen. Während die bevorzugte Ausführung in dem Umfeld einer Klebepistole dargestellt ist, sollte es verständlich sein, dass die Erfindung bei anderen Werkzeugen eingesetzt werden kann, so zum Beispiel bei einem Lötkolben.
  • Jetzt wird Bezug auf die Zeichnungen genommen, und insbesondere auf 1. Eine Klebepistole im Allgemeinen mit 10 bezeichnet, ist dargestellt und weist einen Hauptkörper oder ein zylinderförmiges Gehäuse 12, einen vorderen Nasenabschnitt 14, der einen im Allgemeinen zylindrische Gestalt besitzt, und einen Düsenaufbau 16 auf, von welchem ein erhitzter Klebstoff bei Betrieb der Klebepistole abgegeben wird. Die Klebepistole 10 weist auch einen Hand- oder Pistolengriff 18 und einen Abzug 20 auf, der den Betrieb der Klebepistole steuert. Der Betrieb des Heizelementes und der Aspekt der Abgabe der Klebepistole 10 ist nicht in der vorliegenden Erfindung enthalten oder selbst ein Bestandteil dieser und wird daher nicht weitere ausführlich diskutiert. Der Pistolengriff 18 besitzt einen Auflageabschnitt 22, der im Allgemeinen flach ausgebildet und ein Bestandteil der Klebepistole ist, der sie in einer aufrechten Ruhestellung stützt, wenn sie auf einer Auflagefläche platziert ist.
  • Die Klebepistole 10 weist einen allgemein mit 30 bezeichneten Ständer auf, welcher an dem Rohr- oder Hauptgehäuse an einem Schwenkpunkt 32 wie in 1 gelenkig angebracht ist, wobei ein ähnlicher Schwenkpunkt 34 auf der gegenüber liegenden Seite des Nasenabschnitts 14 angeordnet ist wie 2 zeigt. Ferner ist der Ständer 30 in 1 in einer ausgeklappten Position und in 2 in einer eingeklappten Position gezeigt. Der Aufbau des Ständers ist so gestaltet, dass er sich in einer eingeklappten Position im Allgemeinen der allgemeinen Gestalt des Hauptgehäuses 12 und des Nasenabschnitts 14 angleicht und nicht merklich von diesen Teilen ein einer solchen Weise hervorsteht, die den Betrieb der Klebepistole stören oder von ihrem Erscheinungsbild ablenken würde.
  • Mit Bezugnahme auf 5, 6 und 7 ist der Ständer mit einem Paar verlängerter Schenkel 36 und 38 gezeigt, deren äußeres Ende Schwenkgelenkenden 40 und 42 aufweist, von denen jedes eine jeweilige Öffnung 44 und 46 passenden Aufstecken um einen erhabenen zylindrischen Abschnitt des Gehäuses herum besitzt, wobei eine Schraube 48 und eine Scheibe 50 verwendet werden (siehe 1 und 2), um die Schwenkgelenkenden 40 und 42 an dem Nasenabschnitt 14 des Gehäuses 12 anzubringen. Die verlängerten Schenkel 36 und 38 sind untereinander durch einen gebogenen Brückenabschnitt 52 verbunden, der an dem freien Ende des Ständers 30 angeordnet ist, wobei die Flächen 54 einen Fußabschnitt bilden, der dazu ausgebildet ist, eine Auflagefläche zu kontaktieren, wenn sich der Ständer in ausgeklappter Position befindet und auf einer Auflagefläche platziert ist.
  • Da der Ständer ein- und ausklappbar und normalerweise in seine ausgeklappte Position hin vorgespannt ist, ist ein Auslösemechanismus vorgesehen, um den Ständer in seiner eingeklappten Position zu halten, bis er freigegeben und in seine ausgeklappte Position bewegt werden soll. Der Ständer weist deshalb eine Haltelasche bzw. einen Clip 56 auf, die zusammen mit einem Hals 58 ausgebildet ist und sich von der Mitte des Brückenabschnitts 52 her ausdehnt, wie am besten in 5 und 6 dargestellt ist. Die Haltelasche besitzt einen seitwärts abgeschrägten Endabschnitt 60, welcher zur Kontaktierung eines mit ihm zusammenwirkenden Auslösebauteil ausgelegt ist, wenn der Ständer 30 in seine eingeklappte Position zurückgestellt wird, dergestalt, dass er automatisch in seiner Stellung gehalten wird. In diesem Zusammenhang schafft ein unterschnittener Sockel 62 eine Fläche, mit dem das Bauteil in Eingriff kommen und den Ständer in seiner eingeklappten Position halten kann.
  • Wie in 7 gezeigt ist, weist die Öffnung 44 in dem Schwenkgelenkende 40 eine ringförmige Ausnehmung 64 auf, die sich auch in der Form einer Nut 66 nach innen längs des Schenkels 36 erstreckt. Die Nut 66 ist zur Aufnahme einer allgemein mit 68 bezeichneten Feder gestaltet, und insbesondere eines geraden Endabschnitts davon. Die Feder 68 ist eine Torsionsfeder, die ferner ein gegenüber liegendes, quer ausgerichtetes Ende 72 aufweist, welches zum Eingriff in eine Öffnung im Gehäuse ausgebildet ist. Die Torsionsfeder 68 ist deshalb angeordnet, um eine Vorspannkraft zu liefern, die dazu führt, den Ständer 30 aus seiner in 2 gezeigten eingeklappten Position in seine in 1 ausgeklappte Position zu drücken, wenn er bei Betrieb freigegeben wird.
  • Ein Auslösemechanismus, der allgemein mit 80 bezeichnet ist, ist dazu ausgelegt, den Ständer in seiner eingeklappten Posi tion zu halten und denselben freizugeben, damit er ausgeklappt werden kann. Der Auslösemechanismus 80 weist ein längliches Bauteil 82 auf, welches einen linken Endabschnitt 84 und auch einen rechten Endabschnitt 86 besitzt, wobei sich beide Endabschnitte davon durch eine Öffnung in dem Gehäuse 12 erstrecken, zum Beispiel eine solche Öffnung 87 wie in 4 und 9 gezeigt. In diesem Zusammenhang ist es zu verstehen, dass das Gehäuse 12 vorzugsweise aus zwei komplementären Zweischalenabschnitten hergestellt ist, die während des Zusammenbauvorgangs aneinander angebracht werden. Deshalb besitzt der linke Abschnitt, in welchem das linke Ende 86 in der Lage ist hervorzustehen wie in 1 gezeigt, eine Öffnung, die ähnlich zu der in dem rechten Abschnitt eingeformten Öffnung 87 ist.
  • Das Bauteil 82 besitzt auch eine im Allgemeinen mittig angeordnete quer ausgerichtete Verlängerung 88, welche dazu ausgelegt ist, mit dem Sockel 62 in Eingriff zu kommen, wenn der Ständer in seiner eingeklappten Position ist. Wie in 3 gezeigt ist, ist die Verlängerung so angeordnet, dass, wenn der Ständer 30 in seine eingeklappten Position hin verstellt ist, die geneigte Fläche 60 mit dem linken Rand der Verlängerung 88 in Eingriff kommt und das Bauteil 82 nach rechts drückt, wie in 3 gezeigt ist, bis es die Haltelasche 56 freigibt. Das Bauteil 82 wird danach zurück nach links in seine vorgegebenen Position bzw. seine Ausgangsposition, das heißt verriegelte Position, wie in 3 gezeigt ist, zurück bewegt, wobei die obere Fläche der Verlängerung 88 mit dem Sockel 62 in Eingriff ist.
  • Das Bauteil 82 weist auch einen vorzugsweise einstückig geformten kastenähnlichen Aufbau 90 an der Unterseite des Bauteils 82 auf, welcher Öffnungen 91 an gegenüber liegenden Seiten davon besitzt, von denen in 4 nur eine sichtbar ist.
  • Innerhalb des kastenähnlichen Aufbaus 90 befindet sich eine Feder 92, welche von einer Endwand 94 umfasst ist. Die Feder 92 ist so in ihrer Größe ausgelegt, dass sie in einem genügenden Maß zusammendrückbar ist, um dem Bauteil 82 eine Verschiebung um eine ausreichende Strecke zu ermöglichen, damit die quer ausgerichtete Verlängerung 88 die Haltelasche 56 freigeben und den Ständer in seiner eingeklappten Position halten kann.
  • Wie in 9 dargestellt ist, weist das Gehäuse 14 einen Vorsprung 96 nahe der Öffnung 87 auf, welcher zum Einsatz in Position in die Öffnung 91 ausgebildet ist, um mit dem Ende der Feder 92 in Eingriff zu sein. Da auf beiden Gehäuseabschnitten 12 ein Vorsprung 96 vorhanden ist, sollte es verständlich sein, dass die Feder 92 aus jeder Richtung her zusammen gedrückt werden kann. Die Betätigung der Feder hat die Wirkung eines Rücksetzens des Bauteils 82 in seine Nenn- oder Ausgangsposition, nachdem ein Benutzer ein Ende oder das andere des verschiebbaren Bauteils 82 gedrückt hat, um den Ständer 30 freizugeben.
  • Aus 1 und 2 sollte ersichtlich sein, dass ein Benutzer die Klebepistole in einer normalen Weise mit dem Ständer in seiner eingeklappten Position betreiben und entweder Ende 84 oder 86 mit einem Finger oder Daumen der Hand drücken kann, in welcher er üblicherweise die Pistole hält. Eine solche einhändige Betätigung ist für den Benutzer zur Handhabung des Bauteils 82 und zur Freigabe des Ständers 30 sehr bequem, dergestalt, dass dieser in seine ausgeklappte Position schwenken kann, wodurch es ermöglicht ist, dass die Pistole auf einer Auflagefläche, beispielsweise ein Tisch oder dergleichen, aufrecht gehalten wird. In diesem Zusammenhang erstreckt sich die in 1 gezeigte gestrichelte Linie von dem Auflageabschnitt 22 zu den Fußabschnitten 54 des Ständers, und in dieser Lage ist die Düse 16 von der Auflagefläche in einem Abstand wie gewünscht angeordnet. Wenn die Pistole erneut benutzt werden soll, kann sie der Benutzer aufnehmen und seine andere Hand verwenden, um den Ständer in seine eingeklappte Position zurück zu drücken, und dieser wird in seine verriegelte Position in der Weise wie vorher beschrieben einrasten.
  • Aus dem Vorstehenden ist es verständlich, dass ein sehr bequemer und ästhetisch angenehmer Ständer dargestellt und erläutert worden ist, der leicht zu bedienen ist. Ebenfalls ist es verständlich, dass, obwohl eine Klebepistole gezeigt und erläutert worden ist, eine Ausführung des Ständers bei einem Lötkolben oder einem anderen Gerät, Werkzeug oder Ausrüstungsgegenstand eingesetzt werden kann, bei welchem eine aufrechte Ruhestellung ein erwünschtes bzw. Soll-Merkmal ist.
  • Obgleich verschiedene Ausführungen der vorliegenden Erfindung dargestellt und erläutert worden sind, ist es selbstverständlich, dass weitere Modifikationen, Substitutionen und Alternativen für einen Fachmann offensichtlich sind. Derartige Modifikationen, Substitutionen und Alternativen können ausgeführt werden, ohne den Sinn und Bereich der Erfindung zu verlassen, welche durch die beigefügten Ansprüche festgelegt ist.
  • Verschiedene Merkmale der Erfindung sind in den folgenden Ansprüchen dargelegt.

Claims (21)

  1. Elektrisches Handwerkzeug mit einem einklappbaren Ständer, wobei das Werkzeug von dem Typ ist, der Folgendes aufweist: einen Hauptgehäuseabschnitt; einen vorderen Nasenabschnitt mit einem Werkzeugelement, das sich davon nach vorn erstreckt; einen Handgriff unter dem Hauptgehäuseabschnitt; und mit einem nahe am Handgriff angeordneten Abzug bzw. Drücker zum Betrieb des Werkzeugs, wobei das Werkzeug Folgendes aufweist: einen an dem Nasenabschnitt angebrachten Ständer, der zur Schwenkung zwischen einer eingeklappten und ausgeklappten Position ausgebildet ist; Einrichtungen zur Vorspannung des Ständers in seine ausgeklappte Position hin; einen nahe am Handgriff angeordneten Auslösemechanismus, der zum Halt des Ständers in seiner eingeklappten Position und zur Auslösung des Ständers in Abhängigkeit der Handhabung durch einen Benutzer ausgebildet ist.
  2. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 1, wobei der Auslösemechanismus zur Handhabung einer Freigabe des Ständers durch einen Benutzer unter Verwendung derselben Hand, die den Handgriff hält, angeordnet und ausgebildet ist.
  3. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 1, wobei der Auslösemechanismus ein innerhalb des Hauptgehäuseabschnitts angeordnetes Bauteil aufweist und zum Eingriff mit einer Fläche des Ständers ausgebildet ist, wenn der Ständer in seiner eingeklappten Position ist, wobei das Bauteil zumindest einen freiliegenden Abschnitt aufweist, der sich von dem Hauptgehäuseabschnitt her erstreckt und zur Handhabung durch den Benutzer zur Freigabe des Ständers ausgebildet ist.
  4. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 3, wobei das Bauteil länglich ausgebildet ist und einen freiliegenden Abschnitt auf gegenüber liegenden Seiten des Hauptgehäuseabschnitts aufweist, wobei das Bauteil relativ zu dem Hauptgehäuseabschnitt verschiebbar ist und einen mittigen Anschlag zum Eingriff mit der Fläche des Ständers und zur Freigabe der Fläche aufweist, wenn das Bauteil durch Handhabung durch den Benutzer zu einer von beiden Seiten verstellt ist.
  5. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 4, wobei der Auslösemechanismus weiterhin eine Federeinrichtung zur Rückstellung des Bauteils in eine Ausgangsstellung aufweist, nachdem es zur Freigabe des Ständers betätigt worden ist, wobei die Ausgangsstellung im Allgemeinen mittig und in Position zum Eingriff mit der Fläche angeordnet ist.
  6. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 4, wobei die Fläche als eine Haltelasche bzw. ein Clip ausgebildet ist, die sich von einem äußeren Ende des Ständers her erstreckt.
  7. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 5, wobei die Federeinrichtung eine Druckfeder aufweist, welche in dem Bauteil gehalten ist und zusammendrückbar ausgebildet ist, wenn das Bauteil zu einer von beiden Seiten verstellt ist.
  8. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 4, wobei der Nasenabschnitt eine im Allgemeinen zylindrische Form aufweist, wobei der Ständer ein Paar Schenkelabschnitte aufweist, die von einander beabstandet sind, von denen jeder einen Schwenkgelenkendabschnitt zur gelenkigen Anbringung an im Allgemeinen gegenüber liegende Seiten des Nasenabschnitts und einen gebogenen, freien Überbrückungsendabschnitt aufweist, welcher die Schenkelabschnitte zusammen verbindet, wobei die Krümmung des freien Endabschnitts im Allgemeinen ähnlich zu der Krümmung des Nasenabschnitts so ausgebildet ist, dass der Ständer im Allgemeinen der Form des Nasenabschnitts entspricht.
  9. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 8, wobei der Ständer weiterhin eine Haltelasche aufweist, die sich von der Mitte des freien Endabschnitts her erstreckt, wobei die Haltelasche die Fläche aufweist, welche mit dem Auslösemechanismus in Eingriff steht.
  10. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 9, wobei die Haltelasche eine geneigte Seitenfläche aufweist, die zur Kontaktierung des mittigen Anschlags beim Einklappen des Ständers ausgebildet ist und auf das Bauteil zur Verschiebung zu einer Seite während der Bewegung des Ständers in die eingeklappte Position einwirkt, wobei das Bauteil danach in die Ausgangsstellung zurückkehrt, um den Ständer in seiner eingeklappten Position zu halten.
  11. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 8, wobei die Einrichtungen zur Vorspannung zumindest eine Torsionsfeder aufweisen, welche um die Schwenkgelenkanbringung von zumindest einem Schwenkgelenkendabschnitt herum angeordnet ist, wobei ein Endabschnitt gegen den Ständer und der andere Endabschnitt gegen das Gehäuse drücken.
  12. Elektrisches Handwerkzeug nach Anspruch 1, wobei das Werkzeug eine Klebepistole ist.
  13. Klebepistole des Typs, welcher Folgendes aufweist: ein im Allgemeinen pistolenartig geformtes Gehäuse mit einem Pistolengriff, der ein Fuß- bzw. Auflageende aufweist, und mit einem Hauptrohrabschnitt mit einer Frontdüse, aus welcher heißer Klebstoff abgebbar ist; einen Abzug bzw. Drücker nahe am Pistolengriff zum Betrieb der Pistole, wobei die Klebepistole Folgendes aufweist: einen Frontständer mit einem Schwenkgelenkende und einem äußeren Ende, wobei der Ständer an dem Gehäuse in der Nähe der Frontdüse schwenkbar gelenkig angebracht ist, wobei der Ständer zwischen einer ausgeklappten und eingeklappten Position verschwenkbar ist; Einrichtungen zur Vorspannung des Ständers in seine ausgeklappte Position hin; einen nahe am Pistolengriff angeordneten Auslösemechanismus, der zum Halt des Ständers in seiner eingeklappten Position und zur Auslösung des Ständers in Abhängigkeit der Handhabung durch einen Benutzer ausgebildet ist.
  14. Klebepistole nach Anspruch 13, wobei der Ständer so ausgebildet ist, dass er im Allgemeinen die Gestalt des Rohrabschnitts aufweist, wenn er in seiner eingeklappten Position ist.
  15. Klebepistole nach Anspruch 13, wobei der Ständer zwei längliche Schenkelabschnitte aufweist, von denen jeder eine schwenkbare Verbindung mit dem Gehäuse und dem Schwenkgelenkende aufweist, wobei die Einrichtungen zur Vorspannung zumindest eine Torsionsfeder aufweisen, welche um die Schwenkgelenkanbringung von zumindest einem Schwenkgelenkendabschnitt herum angeordnet ist, wobei ein Endabschnitt gegen den Ständer und der andere Endabschnitt gegen das Gehäuse drücken.
  16. Klebepistole nach Anspruch 13, wobei der Auslösemechanismus ein bewegbares längliches Bauteil mit Endabschnitten aufweist, die von gegenüber liegenden Seiten des Gehäuses erreichbar sind, und zur Freigabe des Ständers bei Bewegung bzw. Verschiebung durch einen Benutzer betätigbar ist.
  17. Klebepistole nach Anspruch 16, wobei das Bauteil zur Handhabung zur Freigabe des Ständers durch einen Benutzer unter Verwendung derselben Hand, die den Pistolengriff hält, angeordnet und ausgebildet ist.
  18. Klebepistole nach Anspruch 16, wobei das Bauteil einen mittigen Anschlag zum Eingriff mit einer Fläche des Ständers und zur Freigabe der Fläche aufweist, wenn das Bauteil durch Handhabung durch den Benutzer zu einer von beiden Seiten verstellt ist.
  19. Klebepistole nach Anspruch 18, wobei der Auslösemechanismus weiterhin eine Federeinrichtung zur Rückstellung des Bauteils in eine Ausgangsstellung aufweist, nachdem es zur Freigabe des Ständers betätigt worden ist, wobei die Ausgangsstellung im Allgemeinen mittig und in Position zum Eingriff mit der Fläche angeordnet ist.
  20. Klebepistole nach Anspruch 15, wobei der Ständer einen Brückenabschnitt aufweist, welcher die Schenkelabschnitte an den freien Enden des Ständers untereinander verbindet und beabstandete Fußabschnitte bildet, welche eine Auflagefläche kontaktieren, wobei der Abstand zwischen den Fußabschnitten und den Schwenkgelenkenden einen ausreichenden Raum für das Ende der Düse in Entfernung von der Auflagefläche schafft, wenn die Pistole auf der Auflagefläche so in Ruhelage ist, dass das Auflageende und die Fußabschnitte in Kontakt mit der Auflagefläche sind.
  21. Klebepistole mit einem im Allgemeinen pistolenartig geformten Gehäuse mit einem Pistolengriff und einem Abzug, und welche von dem Typ ist, der heißen Klebstoff aus einer Düse an der Vorderseite der Pistole abgibt, wobei die Pistole Folgendes aufweist: einen schwenkbar einklappbaren und ausklappbaren Ständer, welcher in der Nähe der Düse angeordnet ist, welcher in seine ausgeklappte Position vorgespannt ist; einen Mechanismus zum Halt des Ständers in seiner eingeklappten Position , und welcher zur Betätigung zur Freigabe des Ständers durch einen Benutzer unter Verwendung derselben Hand geeignet ist, die den Pistolengriff hält.
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