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DE202005014816U1 - Kontaktelement zur elektrischen Kontaktierung von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden Leitern - Google Patents

Kontaktelement zur elektrischen Kontaktierung von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden Leitern Download PDF

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DE202005014816U1
DE202005014816U1 DE200520014816 DE202005014816U DE202005014816U1 DE 202005014816 U1 DE202005014816 U1 DE 202005014816U1 DE 200520014816 DE200520014816 DE 200520014816 DE 202005014816 U DE202005014816 U DE 202005014816U DE 202005014816 U1 DE202005014816 U1 DE 202005014816U1
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    • H01R4/24Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands
    • H01R4/2416Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type
    • H01R4/242Connections using contact members penetrating or cutting insulation or cable strands the contact members having insulation-cutting edges, e.g. of tuning fork type the contact members being plates having a single slot
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Abstract

Kontaktelement (12; 82) zur elektrischen Kontaktierung von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden Leitern (60), mit mindestens einer Schneidklemme (18), die im wesentlichen aus zwei um zumindest eine definierte Biegekante (24) gebogenen Schneidklemmteilen (14, 16) ausgebildet ist und einen Leitereinführbereich (56) und einen Schneidklemmschlitz (58) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zumindest eine Biegekante (24) im wesentlichen entlang einem freien Ende des Kontaktelementes (12) erstreckt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Kontaktelement zur elektrischen Kontaktierung von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden Leitern, insbesondere zur elektrischen Kontaktierung von Lackdrähten.
  • Derartige Kontaktelemente sind im Stand der Technik in zahlreichen Ausgestaltungen bekannt und finden als elektrisches Verbindungsmittel in vielfältigen Anwendungsbereichen Verwendung, insbesondere bei der Verdrahtung von Spulenkörpern, welche beispielsweise für elektrische Motoren eingesetzt werden. Um die elektrisch isolierende Ummantelung vor der Kontaktierung nicht abisolieren zu müssen, umfassen besagte Kontaktelemente eine geschlitzte Schneidklemme, in die der Leiter üblicherweise so weit eingedrückt wird, bis die Ummantelung durchschnitten ist und es zu einer haltbaren Kontaktierung zwischen dem Kontaktelement und dem Leiter kommt.
  • Die DE 202 19 021 U1 beschreibt ein Kontaktelement zum elektrisch leitenden Verbinden von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden elektrischen Leitern, insbesondere von Lackdrähten, mit einem eine geschlitzte Schneidklemme aufweisenden ersten Anschlußabschnitt zum abisolierfreien Anschließen eines Leiters und wenigstens einem zweiten Anschlußabschnitt zum Anschließen eines weiteren Leiters, wobei die Schneidklemme wenigstens eine Schneidkante zum zumindest partiellen Entfernen der isoilerenden Ummantelung des Leiters und einen Klemmschlitz zur Aufnahme des Leiters aufweist. Die Schneidkante ist dabei auf einem weitestgehend unabhängig von dem Klemmschlitz federnd ausgebildeten Schenkel ausgeprägt. Durch die Ausprägung der Schneidkante auf einem weitestgehend unabhängig von dem Klemmschlitz federnden Schenkel, der vorzugsweise an einem freien Ende des ersten Anschlußabschnitts ausgebildet ist, lassen sich die Deformationen des Klemmschlitzes beim Entfernen der Isolierung des Leiters verhindern, wodurch auch bei elektrischen Leitern größeren Durchmessers eine elektrisch gut leitende Verbindung von hoher Sicherheit zwischen Kontaktelement und Leiter erzielbar ist.
  • Die DE 197 36 119 C2 beschreibt ein Kontaktelement mit einer Schneidklemme für einen Feindraht mit harter Isolierung, beispielsweise für einen Lackdraht. Die Schneidklemme umfaßt einen Klemmschlitz und eine sich quer zu diesem erstreckende Ausnehmung, welche mit beidseitig am Klemmschlitz ausgeprägten Schenkeln zwei Schneidkanten bildet. Zwischen Ausnehmung und dem offenen Ende der Schneidklemme weisen die beiden Schenkel der Schneidklemme einen plastisch verformbar ausgebildeten Bereich auf, der beim Einstecken eines Leiters in die Schneidklemme in die sich quer zum Klemmschlitz erstreckende Ausnehmung gedrückt wird. Der Verformungsvorgang des Schneidklemmbereiches ist dabei genau definiert, so daß die Verformung reproduzierbar ist und eine exakt in den Klemmschlitz hinein vorstehende Schneidkante erzeugt.
  • Da die Klemmschlitze beider der unter Bezugnahme auf die DE 202 19 021 U1 und DE 197 36 119 C2 beschriebenen Schneidklemmen durch ein Stanzverfahren hergestellt werden, ist die Breite der Klemmschlitze auf die Materialdicke begrenzt. Für Lackdrähte mit einem Durchmesser von beispielsweise weniger als 2 mm muß die Materialdicke der Schneidklemme entsprechend reduziert werden. Das hat jedoch eine stark abnehmende Stabilität der Schneidklemme zur Folge.
  • Die DE 39 12 955 C2 beschreibt ein aus einem ebenen Blechstanzteil gebogenes Kontaktelement in Schneidklemmtechnik, wobei der eine Schneidklemmschenkel bezüglich zum anderen Schneidklemmschenkel ausgehend vom ebenen Blechstanzteil um 180° um eine im Bereich der Basis liegende Biegekante zur Bildung einer Schneidklemme in seine vorgegebene Position gebogen ist. Nachteilig ist bei dieser Ausführung die ungenaue Positionierung beider Schneidklemmschenkel zueinander sowie die ungenaue Positionierung der sich gegenüberliegenden Schneidkanten zueinander.
  • Ausgehend vom beschriebenen Stand der Technik ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Kontaktelement mit Schneidklemme für sehr dünne Lackdrähte zu schaffen, deren Klemmschlitzbreite unabhängig von der Materialdicke der Schneidklemme ist und die trotz geringer Fertigungstoleranzen durch einfache Schneid- und Biegeprozesse herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung durch ein Kontaktelement nach Anspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche beziehen sich auf individuelle Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Kontaktelementes.
  • Das Kontaktelement gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt eine Schneidklemme, die im wesentlichen aus zwei um zumindest eine definierte Biegekante gebogenen Schneidklemmteilen ausgebildet ist und einen Leitereinführbereich und einen Schneidklemmschlitz umfaßt. Erfindungsgemäß erstreckt sich die zumindest eine Biegekante im wesentlichen entlang einem freien Ende des Kontaktelementes, wodurch dieses freie Ende mechanisch durch die Biegekante verstärkt wird. Aufgrund dieser Verstärkung ist eine sehr genaue Positionierung beider Schneidklemmteile zueinander und somit eine sehr genaue Positionierung des Leitereinführbereichs sowie des Schneidklemmschlitzes möglich.
  • Bevorzugt sind die beiden Schneidklemmteile dabei um im wesentlichen 180° um die zumindest eine Biegekante gebogen, so daß sie sich im wesentlichen parallel zueinander erstrecken. Vorteilhaft ist die Biegekante quer zum Schneidklemmschlitz angeordnet, um diesem die größtmögliche Stabilität zu verleihen. Vorzugsweise umfaßt jedes Schneidklemmteil einen eine Schneidkante des Klemmschlitzes ausbildenden Schneidklemmschenkel, wobei die Schneidkanten der Schneidklemmschenkel bevorzugt in einer gemeinsamen Ebene einander gegenüberliegend angeordnet sind. Die Schneidklemmschenkel weisen bevorzugt Verformungen auf, durch die die Schneidkanten des Klemmschlitzes im Benutzungszustand in eine zu einem in den Klemmschlitz eingeführten Leiter senkrecht befindliche Ebene gebracht werden. Bei diesen Verformungen kann es sich beispielsweise um Prägungen handeln.
  • Vorzugsweise ist der Schneidklemmschenkel als Steg ausgebildet, der durch eine schlitzartige, sich parallel zum Klemmschlitz in dem entsprechenden Schneidklemmteil erstreckende Ausnehmung gebildet ist. Solche stegartig ausgebildeten Schneidklemmschenkel lassen sich besonders gut durch ein Biegeverfahren in die gewünschte Position bringen.
  • Die Schneidkanten des Schneidklemmschlitzes erstrecken sich bevorzugt im wesentlichen parallel zu einer durch den Leitereinführbereich definierten Leitereinführrichtung, wodurch im wesentlichen die Führung eines Leiters entlang der Schneidkanten und somit ein Durchschneiden der isolierenden Ummantelung des Leiters vereinfacht wird.
  • Die durch den Biegevorgang übereinander angeordneten Schneidklemmteile weisen bevorzugt Rastmittel auf, mit Hilfe derer sie aneinander befestigbar sind. Auf diese Weise kann die durch den Biegevorgang erzeugte Position der Schneidklemmteile zueinander arretiert werden. Dabei weisen die Rastmittel vorzugsweise geprägte Erhebungen und/oder Vertiefungen auf, die ineinander greifen.
  • Alternativ oder zusätzlich können die Schneidklemmteile auch mittels Fügen aneinander befestigt sein, wie beispielsweise durch Schweißen, Kleben oder dergleichen.
  • Ferner können die Schneidklemmteile durch Klammerelemente aneinander befestigt sein, die beispielsweise an einem Schneidklemmteil angeformt sind und das andere umgreifen.
  • Ferner ist die zumindest eine Biegekante vorteilhaft mit einer Prägung versehen, wodurch nochmals die mechanische Festigkeit sowie die durch den Biegevorgang erzielte Positionierung der Schneidklemmteile zueinander verbessert wird.
  • Schließlich ist das erfindungsgemäße Kontaktelement bevorzugt aus einem einstückigen Blechstanzteil ausgebildet.
  • Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Zeichnung eine beispielhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kontaktelementes genauer beschrieben.
  • Darin ist
  • 1 eine Vorderansicht eines Blechstanzteils;
  • 2 eine Vorderansicht einer aus dem in 1 gezeigten Blechstanzteil gebogenen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kontaktelementes;
  • 3 eine Stirnseitenansicht einer Schneidklemme des in 2 gezeigten Kontaktelementes;
  • 4 eine perspektivische Ansicht des in den 2 und 3 gezeigten Kontaktelementes;
  • 5 eine perspektivische Ansicht des in den 2 bis 4 gezeigten Kontaktelementes, das in ein Gehäuse eingesetzt ist;
  • 6 eine Vorderansicht eines weiteren Blechstanzteils;
  • 7 eine Vorderansicht einer aus dem in 6 gezeigten Blechstanzteil gebogenen alternativen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kontaktelementes; und
  • 8 eine Stirnseitenansicht einer Schneidklemme des in 7 gezeigten Kontaktelementes.
  • Gleiche Bezugsziffern beziehen sich nachfolgend auf gleichartige Bauteile.
  • 1 zeigt eine Draufsicht eines Blechstanzteils 10, das zur Herstellung einer in den 2 bis 5 dargestellten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kontaktelementes zur elektrischen Kontaktierung von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden Leitern verwendet wird. Das Blechstanzteil 10 ist einteilig ausgebildet und umfaßt, in 1 von oben nach unten betrachtet, ein erstes Schneidklemmteil 14 und ein zweites Schneidklemmteil 16, die gemeinsam eine Schneidklemme 18 des in den 2 bis 5 dargestellten Kontaktelementes 12 bilden, sowie ein Kontaktbereichteil 20 zur Ausbildung eines messerkontaktartigen Kontaktbereiches 22 des Kontaktelementes 12. Zwischen den beiden Schneidklemmteilen 14 und 16 sind zwei definierte Biegekanten 24 vorgesehen, um die das erste Schneidklemmteil 14 relativ zum zweiten Schneidklemmteil 16 um im wesentlichen 180° gebogen wird, um die Schneidklemme 18 der Vorrichtung 12 zu erzeugen. Jedes Schneidklemmteil 14, 16 umfaßt einen Schneidklemmschenkel 26, 28, der durch eine Ausnehmung 30, 32 stegartig ausgeführt ist. Die von den Ausnehmungen 30, 32 wegweisenden Seiten der Schneidklemmschenkel 26, 28 definieren die Schneidkanten 34 und 36 der fertigen Schneidklemme 18. Die Schneidklemmteile 14 und 16 weisen Verrastungen 38 und 40 auf, die mit Hilfe des Biegevorganges übereinander angeordnet werden und zur genauen Positionierung der Schneidkanten 34 und 36 sowie zur Verrastung beider Schneidklemmteile 14 und 16 dienen. Die Verrastungen 38 und 40 können als Prägungen ausgebildet sein, die nach dem Biegeprozeß ineinander greifen. Ferner sind äußere Verrastungen 41, 42 sowie äußere Verrastungen 44 vorgesehen, um die Vorrichtung 12 in einem in 5 dargestellten Gehäuse 46 zu verrasten. Eine Prägung 48, die sich in Längsrichtung des Blechstanzteils 10 erstreckt und in einem Abschnitt angeordnet ist, der keinem Biegeprozeß unterzogen wird, sorgt für einen stabilen Aufbau des Kontaktelementes 12. Ferner sind in 1 weitere Biegekanten 50 und 52 eingezeichnet, um die das Kontaktbereichteil 20 gebogen wird, um den Kontaktbereich 22 des Kontaktelementes 12 zu erzeugen.
  • 2 zeigt eine Draufsicht des aus dem in 1 gezeigten Blechstanzteil 10 durch Biegevorgänge erzeugten Kontaktelementes 12. Das erste Schneidklemmteil 14 ist um die Biegekanten 24 um 180° abwärts auf das zweite Schneidklemmteil 16 gebogen und mit Hilfe der Verrastungen 38 und 40 an diesem befestigt. Prägungen 54 stabilisieren die in 2 dargestellten Positionen der Schneidklemmteile 14 und 16. Zusätzlich können die Schneidklemmteile 14 und 16 durch Fügen, wie beispielsweise durch Schweißen, Kleben oder dergleichen, aneinander befestigt sein. Die Schneidklemmschenkel 26 und 28 sind in einer gemeinsamen Ebene einander gegenüber angeordnet und definieren zwischen sich, in 2 von oben nach unten betrachtet, einen Leitereinführbereich 56 und einen sich daran anschließenden Schneidklemmschlitz 58. Ein Leiter 60 kann entsprechend in den Leitereinführbereich 56 eingeführt und im Schneidklemmschlitz 58 abisoliert und gehalten werden. Der Kontaktbereichteil 20 ist um die in 1 dargestellten Biegekanten 50 und 52 gebogen, wodurch der in 2 dargestellte Kontaktbereich 22 entsteht.
  • 3 zeigt eine Stirnansicht der Schneidklemme 18 des Kontaktelementes 12. Die Schneidklemmteile 14 und 16 sind durch Biegung entlang definierten Biegekanten 24 übereinander angeordnet, wobei die Schneidkanten 34 und 36 der geprägten Schneidklemmschenkel 26 und 28 einander gegenüberliegend in einer im wesentlichen gemeinsamten Ebene angeordnet sind und zwischen sich den Leiter 60, der sich im wesentlichen senkrecht zu diesen erstreckt, halten.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht des in den 2 und 3 dargestellten Kontaktelementes 12. Deutlich sind hier die geformten Schneidklemmschenkel 26 und 28 zu erkennen, deren Schneidkanten 34 und 36 einander gegenüberliegen und parallel zueinander verlaufen, wobei zwischen diesen der Leiter 60 gehalten ist.
  • 5 zeigt schließlich das in den 2 bis 4 dargestellte Kontaktelement 12, das in ein Gehäuse 46 eingeführt ist. Nicht dargestellte Verrastungen des Gehäuses 46 greifen in die äußeren Verrastungen 44 der Schneidklemmen 18 ein, um das Kontaktelement 12 in dem Gehäuse 46 zu verrasten.
  • Aufgrund der Tatsache, daß die Biegekanten des in den 2 bis 5 dargestellten Kontaktelementes 12 an einem freien Ende des Kontaktelementes 12 angordnet sind, ist dieses freie Ende sehr stabil ausgebildet. Die Stabilität wird ferner durch die Prägungen 38 und 40 sowie 54 erhöht. Entsprechend ist eine sehr genaue Positionierung der Schneidkanten 34 und 36 des Schneidklemmschlitzes 58 möglich. Aufgrund der gebogenen Ausführung des Kontaktelementes 12 kann die Materialdicke des Blechstanzteils 10 sehr gering gewählt werden, so daß im Gegensatz zu lediglich ausgestanzten Kontaktelementen Leiter mit sehr geringem Durchmesser in dem Schneidklemmschlitz 58 abisoliert und gehalten werden können, ohne daß die Stabilität des Kontaktelementes 12 beeinträchtigt wird.
  • 6 zeigt eine Draufsicht eines Blechstanzteils 80, das zur Herstellung einer in den 7 und 8 dargestellten alternativen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Kontaktelementes verwendet wird. Das Blechstanzteil 80 entspricht im wesentlichen dem in 1 dargestellten Blechstanzteil 10. Zusätzlich sind an dem Schneidklemmteil 16 des Blechstanzteils 80 jedoch noch Klammerelemente 84 angeformt, die zur Befestigung des Schneidklemmteils 16 am Schneidklemmteil 14 dienen. Zur Erzeugung des in den 7 und 8 gezeigten Kontaktelementes 82 wird das erste Schneidklemmteil 14 des in 6 gezeigten Blechstanzteils 80 um im wesentlichen 180° um die Biegekanten 24 gebogen und über dem Schneidklemmteil 16 angeordnet. Anschließend werden die Verrastungen 38 und 40 miteinander verrastet, die Prägungen 54 vorgesehen und die an dem Schneidklemmteil 16 vorgesehenen Klammerelemente 84 um das Schneidklemmteil 14 gebogen. Auf diese Weise werden die Schneidklemmteile 14 und 16 übereinander positioniert und arretiert. Zusätzlich können die Schneidklemmteile 14 und 16 durch Fügen, wie beispielsweise mittels Schweißen, Kleben oder dergleichen, miteinander verbunden werden. Der Kontaktbereich 22 des Kontaktelementes 82 wird durch Biegen der entsprechenden Abschnitte des Blechstanzteils 80 um die Biegekanten 50 und 52 erzeugt.
  • Es sollte klar sein, daß die in den Figuren dargestellten Kontaktelemente 12 und 82 nicht einschränkend sind und daß Modifikationen vorgenommen werden können, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.

Claims (15)

  1. Kontaktelement (12; 82) zur elektrischen Kontaktierung von eine elektrisch isolierende Ummantelung aufweisenden Leitern (60), mit mindestens einer Schneidklemme (18), die im wesentlichen aus zwei um zumindest eine definierte Biegekante (24) gebogenen Schneidklemmteilen (14, 16) ausgebildet ist und einen Leitereinführbereich (56) und einen Schneidklemmschlitz (58) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zumindest eine Biegekante (24) im wesentlichen entlang einem freien Ende des Kontaktelementes (12) erstreckt.
  2. Kontaktelement (12; 82) nach Anspruch 1, wobei die zwei Schneidklemmteile (14, 16) um einen Winkel von im wesentlichen 180° um die zumindest eine Biegekante (24) gebogen sind.
  3. Kontaktelement (12; 82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Biegekante (24) quer zum Schneidklemmschlitz (58) angeordnet ist.
  4. Kontaktelement (12; 82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei jedes Schneidklemmteil (14, 16) einen eine Schneidkante (34, 36) des Klemmschlitzes (58) ausbildenden Schneidklemmschenkel (26, 28) umfaßt.
  5. Kontaktelement (12; 82) nach Anspruch 4, wobei die Schneidkanten (34, 36) der Schneidklemmschenkel (26, 28) in einer gemeinsamen Ebene einander gegenüberliegend angeordnet sind.
  6. Kontaktelement (12; 82) nach einem der Ansprüche 4 oder 5, wobei die Schneidklemmschenkel (26, 28) Verformungen aufweisen.
  7. Kontaktelement (12; 82) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, wobei jeder Schneidklemmschenkel (26, 28) als Steg ausgebildet ist, der durch eine schlitzartige, sich parallel zum Schneidklemmschlitz (58) in dem entsprechenden Schneidklemmteil (14, 16) erstreckende Ausnehmung (30, 32) gebildet ist.
  8. Kontaktelement (12; 82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei sich die Schneidkanten des Schneidklemmschlitzes (58) im wesentlichen parallel zu einer durch den Leitereinführbereich (56) definierten Leitereinführrichtung erstrecken.
  9. Kontaktelement (12; 82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die gebogenen Schneidklemmteile (14, 16) übereinander angeordnet sind.
  10. Kontaktelement (12; 82) nach Anspruch 9, wobei an den Schneidklemmteilen (14, 16) Rastmittel (38, 40) vorgesehen sind.
  11. Kontaktelement (12; 82) nach Anspruch 10, wobei die Rastmittel (38, 40) geprägte Erhebungen und/oder Vertiefungen aufweisen.
  12. Kontaktelement (82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schneidklemmteile (14; 16) durch Fügen aneinander befestigt sind.
  13. Kontaktelement (82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schneidklemmteile (14, 16) durch Klammerelemente (84) aneinander befestigt sind.
  14. Kontaktelement (12; 82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die zumindest eine Biegekante (24) mit wenigstens einer Prägung (54) versehen ist.
  15. Kontaktelement (12; 82) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das aus einem einstückigen Blechstanzteil (10; 80) ausgebildet ist.
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