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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Ausgangskomponente zur Herstellung
von Sägeblättern bzw.
Sägebändern.
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2. Hintergrund der Erfindung
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Als
Ausgangskomponente zur Fertigung von Sägen mit harten und verschleißfesten
Zahnspitzenbereichen wird im Allgemeinen ein Verbundstahlblatt oder
Verbundstahlband eingesetzt. Ausgehend vom Querschnitt des genannten
Stahlblattes sind schmale Teile aus Werkzeugstahl auf der Schmalseite
bzw. schmalen Stirnseite des elastischen biegbaren Stahlblattes
bzw. Trägerbandes
befestigt.
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Diese
Ausgangskomponente ist auch unter der Bezeichnung Bimetallband oder
Bimetallblatt basierend auf den verwendeten unterschiedlichen Werkstoffen
bekannt. Der Hintergrund der Verwendung von Werkzeugstahl bzw. von
anderen Schneidwerkstoffen besteht darin, dass sie für die Zahnspitzenbereiche
eine höhere
Verschleißfestigkeit
und somit eine höhere
Lebensdauer des späteren
Sägeblattes
bereitstellen.
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Zur
Herstellung des Sägeblattes
wird aus dem oben genannten Verbund ein Zahnprofil bzw. eine Zahnkontur ähnlich dem
späteren
Sägeblattes herausgeschnitten.
Die auf diese Weise entstehenden Zähne umfassen Spitzenbereiche
bestehend aus Werkzeugstahl, wobei der Rest des Sägeblattes aus
dem zähfesten
elastischen Stahl des Trägerbandes
besteht. Das oben beschriebene Schneiden der Schneid kontur ist jedoch
mit einem hohen Verlust an Werkzeugstahl verbunden, da das Material
der geschnittenen Zahnzwischenräume
keine weitere Verwendung findet.
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Daher
ist in der
EP 1 389
183 A2 die Verwendung eines Trägerbandes in Verbindung mit
Segmenten aus Werkzeugstahl beschrieben. Auch diese Anordnung ist
noch mit einem hohen Verlust an Werkstoff verbunden, da die Segmente
nur begrenzt durch auszuschneidende Zahnkontur auszufüllen sind.
Des Weiteren fällt
ein hoher Zeitaufwand zum Ausschneiden, Fräsen, Schleifen der Zahnkonturen an,
um das abschließende
Sägeblatt
zu erhalten. Diese aufwendigen Arbeitsschritte führen zudem zu einer Abnutzung
der verwendeten Werkzeuge, die ebenfalls kostenintensiv ist.
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In
der GB-A-451846 wird auch schon eine Ausgangskomponente zur Herstellung
von Sägeblättern bzw.
Sägebändern, sowie
ein Verfahren zu ihrer Herstellung beschrieben, wobei ein erstes
und ein zweites Trägerband über ein
aus Schnellstahl bestehendes Segment miteinander verbunden sind,
um durch Trennen der Ausgangskomponente zwei Bimetallbänder zu
erzeugen. Die Erzeugung dieser bekannten Ausgangskomponente erfordert
jedoch zusätzliche,
aufwändige
Walzvorgänge.
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Es
ist daher das technische Problem der vorliegenden Erfindung, eine
Ausgangskomponente zur Herstellung von Sägeblättern bzw. Sägebändern zu schaffen,
das mit geringerem Arbeitsaufwand verglichen zum Stand der Technik
sowie mit niedrigerem Werkzeugverschleiß bei der Herstellung verbunden ist.
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3. Zusammenfassung der
Erfindung
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Die
Lösung
dieses technischen Problems der vorliegenden Erfindung ist im unabhängigen Anspruch
1 angegeben. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen zu
finden.
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4. Kurze Beschreibung
der begleitenden Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird unter Bezugnahme auf die in den begleitenden
Zeichnungen dargestellten bevorzugten Ausführungsformen erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
bevorzugte Ausgangskomponente bestehend aus zwei Trägerbändern, die über ein durchgehendes
Segment miteinander verbunden sind;
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2 eine
bevorzugte Ausgangskomponente bestehend aus zwei Trägerbändern, die über eine Mehrzahl
von beabstandeten Segmenten miteinander verbunden sind;
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3 eine
bevorzugte Ausgangskomponente bestehend aus zwei Trägerbändern, die über ein durchgehendes
Segment miteinander verbunden sind, wobei in der Ausgangskomponente
eine konturnahe Schneidlinie verläuft;
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4 eine
bevorzugte Ausführungsform
einer Ausgangskomponente bestehend aus zwei Trägerbändern und einem durchgehenden
Segment, wobei die konturnahe Schneidlinie sowie die später zu erzielende
Zahnkontur dargestellt sind;
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5 eine
vergrößerte Darstellung
des mit X gekennzeichneten Bereichs aus 4;
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6 eine
bevorzugte Ausgangskomponente mit einer Mehrzahl von Segmenten,
wobei die geplante Zahnkontur angedeutet ist;
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7 eine
vergrößerte Darstellung
des mit X gekennzeichneten Bereichs aus 6; und
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8 eine
schematische Darstellung von Zahnkonturen angeordnet in erfindungsgemäß bevorzugten
Segmenten unterschiedlicher Form.
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9 die
vor dem Auftrennen erfolgende randseitige Bearbeitung des Bimetallbandes
und eine für
das Auftrennen in Teilbänder
vorgesehene, weitere mäanderförmige Trennlinie
(strichpunktartig) sowie die Linien der späteren Zahnprofile in den Teilbändern (gestrichelt),
in der Draufsicht von oben (9a) und
im Querschnitt (9b);
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10 die
entlang der Trennungslinie aus 9 aufgetrennten
Teilbänder;
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11 die
aus den Teilbändern
der 10 durch materialabtragende Bearbeitung hervorgehenden
Sägeblätter, bzw.
-bänder;
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12 in
der Draufsicht von oben zwei fertige Sägeblätter bzw. Sägebänder, wie sie bei einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
des Verfahrens nach der Erfindung entstehen;
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13 in
mehreren Teilfiguren (13a–13e) verschiedene Schritte auf dem Weg zur Herstellung
der in 12 gezeigten Sägeblätter bzw.
Sägebänder;
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14 das
Ausstanzen der (runden) Einsetzplättchen aus Schneidmaterial
aus einem größeren Blech;
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15 das
Fixieren der Einsetzplättchen
in den Löchern
des Trägerbandes
mittels eines Prägevorgangs;
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16 den
prinzipiellen Ablauf beim Einlöten
und anschließenden
Härten
der Einsetzplättchen;
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17 in
der Draufsicht eine mit Löchern versehene
Trägerscheibe
zur Herstellung eines Kreissägeblattes;
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18 den
prinzipiellen Aufbau beim strahltechnischen Verschweißen der
Einsetzplättchen
mit dem Trägerband;
und
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19 in
zwei Teilfiguren (19a und 19b)
eine zu 13d und 13e alternative Teilung
des Trägerbandes
entlang einer anderen Trennlinie, bei der die späteren Sägezähne mit ihren Schneidkanten
aneinander stoßen.
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5. Detaillierte Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsformen
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Erfindungsgemäß wird die
Ausgangskomponente zur Herstellung von Sägeblättern bzw. Sägebändern aus
mindestens einem Trägerband
und mindestens einem Segment hergestellt. Bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung sind z.B. schematisch in den 1 und 2 gezeigt.
Sie umfassen ein erstes Trägerband 11a und
ein zweites Trägerband 11b,
die bevorzugt aus zähfestem
biegsamem Stahl hergestellt sind. Das erste Trägerband 11a und das
zweite Trägerband 11b sind
bevorzugt über
mindestens ein Segment 15 oder über eine Mehrzahl von Segmenten 15a miteinander
verbunden. Sofern ein einzelnes Segment 15 verwendet wird,
verläuft
dieses einteilig zwischen dem ersten Trägerband 11a und dem
zweiten Trägerband 11b.
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Die
erfindungsgemäß bevorzugten
Segmente bestehen aus festem und widerstandsfähigem Material, das nach Beendigung
der Herstellung des Sägeblattes
die Zahnspitze einer möglichen
Zahnkontur eines Sägeblattes
bildet. Die bevorzugt eingesetzten Segmente 15, 15a weisen
unterschiedliche Formen und Querschnittsprofile auf, die sich in
Abhängigkeit von
der zu realisierenden Sägenan wendung
ergeben. Mit der Gestaltung der Segmentform wird bevorzugt eine
effiziente Kraftübertragung
zwischen Segment und Trägerband
während
des Sägens
realisiert. Ein bevorzugtes Segmentprofil gewährleistet das Erzeugen einer
Verschränkung
der Sägezähne, auch wenn
die Zähne
bzw. Zahnkontur nicht vollständig aus
biegsamem Material, wie beispielsweise Keramik oder Hartmetall,
besteht. Auf die einzelnen bevorzugten Ausgestaltungen der Segmente 15, 15a wird
weiter unten näher
eingegangen.
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Erfindungsgemäß bevorzugt
bestehen das einzelne Segment 15 oder die Mehrzahl von
Segmenten 15a aus Schnellarbeitsstahldraht, der auch als
HSS-Draht bezeichnet wird. Eine weitere Ausführungsform verwendet Bleche,
die aus Schnellarbeitsstahl bestehen. Weitere bevorzugte Materialien
für die
Segmente 15, 15a sind Hartmetalle, Cermets, d.h.
Werkstoffe bestehend aus keramischen und metallischen Phasen, und
Poly-Kristalliner Diamant (PKD). Des Weiteren sind sämtliche
Werkstoffe zur Herstellung der Segmente 15, 15a geeignet,
die die Eigenschaften von Schneidwerkzeugen gewährleisten und die sich dauerhaft
mit den Trägerbändern 11a, 11b verbinden
lassen.
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Die
in den 1 und 2 dargestellten erfindungsgemäß bevorzugten
Ausgangskomponenten zur Herstellung von Sägeblättern bzw. Sägebändern haben
den erfindungsgemäßen Vorteil,
dass durch einen Schneidprozess mit geringem Aufwand zwei Bimetallbänder bzw.
Bimetallblätter
erzeugt werden können.
Es ist ebenfalls erfindungsgemäß bevorzugt,
mehrere der in den 1 und 2 dargestellten
Ausgangskomponenten über
weitere anzuordnende Segmente miteinander zu verbinden. Daraus folgt,
dass durch das einfache Schneiden der Segmente und Trägerbänder nicht
nur zwei, sondern eine größere Anzahl
von Bimetallbändern
erzeugt werden kann.
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Basierend
auf der erfindungsgemäßen Konstruktion
der Ausgangskomponenten wird eine kompakte Anordnung bereitgestellt,
die sowohl die Lagerung als auch die Lieferung dieser Ausgangskomponenten
gemessen an der Zahl der herstellba ren Sägeblätter vereinfacht. Zudem sind
wenige Arbeitsschritte zur Herstellung der erfindungsgemäßen Ausgangskomponente
im Vergleich zur Herstellung der gleichen Anzahl an Bimetallblättern erforderlich.
Dies führt
zu geringeren Kosten und zu Zeiteinsparungen bei der Herstellung
sowohl der erfindungsgemäßen Ausgangskomponente
als auch der späteren
Sägeblätter bzw.
Sägebänder.
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Im
Folgenden wird das Verfahren zur Herstellung der oben genannten
Ausgangskomponenten und zur Herstellung von Sägeblättern bzw. Sägebändern beschrieben.
Die einzelnen Verfahrensschritte, aus denen sich das Gesamtverfahren
aufbaut, können
beliebig in Unterverfahren zusammengefasst werden, die durch Zulieferer
und Endhersteller von Sägeblättern ausgeführt werden.
Somit werden alle Verfahrensschritte, die hier zusammenhängend beschrieben
sind, als Schritte zur Herstellung der Ausgangskomponente oder als
Schritte zur Herstellung des Sägeblatts
angesehen.
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In 1 ist
eine bevorzugte Ausgangskomponente gezeigt, die aus dem ersten Trägerband 11a und
dem zweiten Trägerband 11b aufgebaut
ist. Die Trägerbänder 11a, 11b umfassen
jeweils eine erste und eine zweite Stirnseite, wobei die erste Stirnseite bevorzugt
schmaler ist als die zweite Stirnseite. In der Ausgangskomponente,
die schematisch in 1 gezeigt ist, sind die ersten
Stirnseiten der Trägerbänder 11a, 11b gegenüberliegend
angeordnet und über das
dazwischen liegende durchgehende Segment 15 miteinander
verbunden. Wie bereits oben erwähnt worden
ist, wird die bevorzugte Ausgangskomponente mit weniger Arbeitsschritten
hergestellt, als eine vergleichbare Anzahl an Bimetallbändern. Neben
der vereinfachten Herstellung zeichnet sich die Ausgangskomponente
durch bessere Lagermöglichkeiten
aus und sie lässt
sich mit geringerem Aufwand transportieren.
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Ausgehend
von der in 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsform
der Ausgangskomponente wird durch annähernd gradliniges Trennen bzw.
Schneiden des durchgehenden Segments 15 die Ausgangskomponente
in zwei Bimetallbänder geteilt.
Das Schneiden innerhalb des durchgehenden Segments 15 erfolgt
bevorzugt derart, das an beiden Trägerbändern 11a, 11b ein
Teil des Segments 15 stehen bleibt. Zur weiteren Verarbeitung
wird dann bevorzugt eine Schneidkontur in die erzeugten Bimetallbänder gefräst. In dieser
Schneidkontur werden die Zahnspitzen durch die Reste des Segments 15 gebildet.
Nach dem Erzeugen der Zahnkontur erfolgt bevorzugt ein Härten des
Sägeblattvorkörpers, das abschließend, sofern
es erforderlich sein sollte, durch Schleifen nachgearbeitet oder
auf genauere Abmessungen gearbeitet wird.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die in 1 dargestellte
Ausgangskomponente entlang der Schneidlinie 18 geschnitten,
wie sie in 3 schematisch gezeigt ist. Die
Schneidlinie 18 verläuft bevorzugt
innerhalb des durchgehenden Segments 15. Es ist ebenfalls
bevorzugt, dass die Schneidlinie 18 teilweise in den Trägerbändern 11a, 11b verläuft, sofern
dies die weitere Fertigung des Sägeblattes
unterstützt.
Basierend auf dem Verlauf der Schneidlinie 18 ergeben sich
zwei Bimetallblätter
bzw. Bimetallbänder
mit versetzt angeordneten Segmenten 15. Aufgrund ihrer
Form gibt die Schneidlinie 18 in groben Zügen die
spätere
Schneidkontur des herzustellenden Sägeblatts vor. Dieser Zusammenhang
zwischen der Form der Schneidlinie 18 und der späteren Schneidkontur
des herzustellenden Sägeblatts
ist schematisch in den 4 und 5 dargestellt.
Dabei zeigt die 5 eine vergrößerte Darstellung des in 4 eingekreisten
Bereiches.
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Da
die spätere
Kontur des Sägeblattes
durch den Verlauf der Schneidlinie 18 annähernd nachempfunden
wird, wird dieser Vorgang auch als konturnahes Schneiden bezeichnet.
Durch die Genauigkeit des konturnahen Schneidens können weitere
Bearbeitungsschritte, wie beispielsweise Fräsen oder Schleifen, auf ein
Minimum reduziert oder sogar eingespart werden.
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Bevorzugt
erfolgt nach dem Schneiden oder dem konturnahen Schneiden ein Härten der
Verbindung aus Trägerband
und Segment. Da das Schneiden oder kontur nahe Schneiden unter dem
Einfluss von Wärme
durchgeführt
wird, beispielsweise mit Hilfe von Lasern, bleiben in den geschnittenen
Werkstoffen mechanische Spannungen, Gefügeveränderungen und/oder Glasphasen
und dergleichen zurück.
Diese zumeist negativen Effekte relaxieren während des Härtens. Neben dem weitgehenden
Beseitigen der oben genannten negativen Effekte bildet das Härten die
Grundlage für
das spätere
Schleifen der erzeugten Bimetallbänder. Ohne den Härtungsprozess
würde das
Schleifen durch die zu weichen Werkstoffe behindert werden, weil
beispielsweise die Schleifwerkzeuge verschmieren. Zudem unterstützt das
konturnahe Schneiden in Kombination mit dem Härten das spätere Schleifen, weil aufgrund
der Genauigkeit des konturnahen Schneidens nur noch geringe Mengen
an Material abgetragen werden müssen.
Auf dieser Basis wird bevorzugt ein Fräsen der Ausgangskomponente
eingespart.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Ausgangskomponente,
die in 2 schematisch dargestellt ist, sind ein erstes
Trägerband 11a und
ein zweites Trägerband 11b über eine
Mehrzahl von Segmenten 15a miteinander verbunden. Wie bereits
das oben beschriebene durchgehende Segment 15 sind auch
die Segmente 15a aus einem geeigneten Schneidwerkstoff
hergestellt.
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Die
Segmente 15a sind regelmäßig, periodisch und/oder unregelmäßig entlang
der Längsrichtung
der Trägerbänder 11a, 11b angeordnet,
um beispielsweise in einem späteren
Sägevorgang
Schwingungen zu reduzieren oder sogar ganz zu verhindern. Der Abstand
der mehreren Segmente 15a ist zudem auf die später zu erzeugende
Zahnkontur 17 (vgl. 4, 5, 6 und 7)
angepasst. Der Zusammenhang zwischen dem Abstand der Segmente 15a und
der späteren
Schneidkontur 17 basiert bevorzugt darauf, dass die Segmente 15a nach der
Bearbeitung die Spitzenbereiche der Zähne des hergestellten Sägeblatts
bilden.
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Aufgrund
der bevorzugten Anordnung der Segmente 15a in den Bereichen,
in denen später Zahnkonturen
erzeugt werden, und dem Weglassen von kosteninten sivem Schneidwerkstoff
in den Zwischenbereichen, wo später
keine Zahnkontur erzeugt wird, führt
zu einer effektiven Materialeinsparung, Ausnutzung des vorhandenen
Materials und somit zu einer kostengünstigeren Herstellung von Sägeblättern.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die Ausgangskomponente gemäß 2 derart
getrennt, dass an den gegenüberliegenden
Stirnseiten der Trägerbänder 11a, 11b Abschnitte
der Segmente zurückbleiben.
Um die abschließende
Schneidkontur des Sägeblattes
zu erzielen, erfolgt ein Fräsen und/oder
Schleifen und abschließendes
Härten
oder es erfolgt ein Fräsen
und/oder Härten
und ein abschließendes
Schleifen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die in 2 dargestellte
Ausgangskomponente bestehend aus den Trägerbändern 11a, 11b und
den verbindenden Segmenten 15a gehärtet. Da die Segmente 15a über verhältnismäßig kurze
Abschnitte mit den Trägerbändern 11a, 11b verbunden
sind, entsteht durch die Wärmebehandlung
während
des Härtens
nur ein verhältnismäßig geringer
Verzug der erfindungsgemäßen Ausgangskomponente.
Dieser Verzug basiert auf dem unterschiedlichen Dehnungsverhalten
der Materialien, die für
die Trägerbänder 11a, 11b und
die Segmente 15a verwendet werden. Aufgrund des geringeren
Verzugs wird die Anpassung der Werkstoffe von Trägerband und Segment aneinander
erleichtert, um den verbleibenden Verzug auszugleichen. Des Weiteren
bildet der reduzierte oder fast vollständig aufgehobene Verzug einen
besseren Ausgangspunkt für
die weitere Bearbeitung der Ausgangskomponente. Als einen weiteren
Vorteil bildet der Härteprozess die
Grundlage für
ein nachfolgendes Schleifen, da das Schleifen von gehärtetem Material
im Vergleich zu nicht gehärtetem
Material mit reduzierter Werkzeugbelastung erfolgt. Dies ist auf
den Umstand zurückzuführen, dass
das gehärtete
Material beispielsweise nicht zu einem "Schmieren" auf den Schleifwerkzeugen führt.
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Weiterhin
basierend auf der Anordnung der Mehrzahl von Segmenten 15a zwischen
den Trägerbändern 11a, 11b wird
eine Ausgangskomponente bereitgestellt, die mit einem konturnahe
geschnittenen doppelten Bimetallstreifen vergleichbar ist. Daraus
folgt, dass bevorzugt nur noch ein geringer Materialabtrag erforderlich
ist, um die abschließende Form
des Sägeblattes
zu erzielen. Dies spart bevorzugt den Schritt des Fräsens und
unterstützt
zudem in Zusammenhang mit dem Härteprozess
eine sofortige genaue Fertigung der Sägekontur mit Hilfe des Schleifens.
Daraus folgt, dass aufgrund der oben beschriebenen Herstellung der
Ausgangskomponente Arbeitsschritte und somit Kosten bei der Herstellung von
Sägeblättern bzw.
Sägebändern eingespart
werden.
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Zur
weiteren Verarbeitung der bevorzugt gehärteten Ausgangskomponente erfolgt
ein Trennen der Segmente 15a, so dass an den gegenüberliegenden
Stirnseiten der Trägerbänder 11a, 11b gegenüberliegende
Abschnitte des jeweils geschnittenen Segments 15a zurückbleiben.
Die auf diese Weise erzeugten gehärteten Bimetallbänder bzw.
Bimetallstreifen werden durch Schleifen, Stanzen oder andere bevorzugte
Gestaltungsvorgänge
in die Form der abschließenden
Schneidkontur gebracht.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird die in 2 dargestellte
Ausgangskomponente nach dem Härten
mit Hilfe eines konturnahen Schneidvorgangs innerhalb der Segmente 15a getrennt.
Das konturnahe Schneiden kann sich bevorzugt auch über die Segmente 15a hinaus
bis in die Trägerbänder 11a, 11b erstrecken.
Dieses konturnahe Schneiden führt zu
den Zahnkonturen 17, wie sie beispielhaft in den 6 und 7 dargestellt
sind. Diese bevorzugte Gestaltung des Herstellungsverfahrens führt zu einer optimalen
Materialausnutzung, so dass der Verlust an teuerem Schneidwerkstoff
reduziert wird und auf diese Weise Kosten gespart werden. Zudem
führt das
konturnahe Schneiden zu einer Zahnkontur, die nur noch einer geringen
Nachbearbeitung bedarf, um die abschließenden Geometrien des zu erzeugenden Sägeblattes
zu erzielen. Da die hier verarbeitete Ausgangskomponente bereits
gehärtet
ist, erfolgt diese Nachbearbeitung mit Hilfe von Schleifvorgängen, die ebenfalls
mit geringen Werkzeugbelastungen und somit auch mit geringen Kosten
verbunden sind.
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Um
des Weiteren das für
die Segmente 15a verwendete Material optimal auszunutzen
und auf diese Weise Kosten zu sparen, werden bevorzugt die Schneidkonturen
von zwei späteren
Zahnspitzen in einem Segment 15a angeordnet. Dies ist gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
in den 6 und 7 gezeigt. Gemäß dieser
Ausführungsform
werden die abgerundeten Zahnkontur-Bereiche nahe beieinander positioniert,
während
die geradlinig verlaufenden Bereiche – hier bevorzugt annähernd senkrecht
verlaufend – nahe
der Außenkante
des Segments 15a angeordnet sind. Zudem wird die Größe des Segments 15a an
die angestrebte Zahnkontur derart angepasst, so dass möglichst
wenig Material als Überschuss
abgetragen werden muss. Weiterhin werden die Zahnkonturen bevorzugt
derart im Segment angeordnet, dass sich die oben genannten geradlinigen
Bereiche gegenüber
liegen. Dies führt
gerade bei einer relativ schmalen, spitz nach oben ragenden Zahnkontur
zu Materialeinsparungen.
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Die
Menge des überschüssigen Materials oder
das Aufmaß,
das beim konturnahen Schneiden der Segmente eingeplant werden muss,
ist mit der Wärmebelastung
während
des Schneidens verknüpft.
Dies folgt aus den wärmebelasteten
oder wärmegeschädigten Zonen,
die beim Schneiden entstehen können.
Daher ist es ebenfalls erfindungsgemäß bevorzugt, die Wärmebelastung
beim Schneiden oder allgemein beim Bearbeiten derart zu wählen, dass
die wärmebelasteten
Zonen klein gehalten werden und dadurch das Aufmaß vermindern.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird neben dem Material der Segmente 15, 15a ebenfalls
die Form der Segmente variiert, wenn man sie, so wie in den 1 und 2 dargestellt,
von der Seite betrachtet. Diese Formvariation hat bevorzugt das
Ziel, eine beispielsweise nicht nur geradlinig verlaufende Grenzfläche zwischen
Segment und Trägerband
zu erzeugen. Diese Grenzfläche
zwischen Trägerband und
Segment wird während eines
späteren
Sägevorgangs
durch starke mechanische Spannungen belastet. Durch den bevorzugten
Verlauf dieser Grenzfläche
erfolgt ein gegenseitiges Abstützen
zwischen Segment und verbundenem Trägerband. Zu diesem Zweck ist
es bevorzugt, Segmente 15a in einer krummlinigen oder eckigen
Form, beispielsweise in einer runden, ovalen, gleichmäßig mehreckigen
oder viereckigen Form, zu verwenden. Beispielgebende Formen sind
in 8 schematisch dargestellt und veranschaulichen
das Prinzip, dass hier ausgenutzt werden soll.
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Die
verschiedenen Formen der Segmente 15a werden bevorzugt
in komplementär
zu diesen Segmenten 15a geformte Aussparungen in dem jeweiligen
Trägerband 11a, 11b eingesetzt.
Aufgrund dieser Anordnung verläuft
die Grenzfläche
zwischen Segment und Trägerband
krummlinig, geradlinig, eckig oder in jeder beliebigen Form, die
die Stabilität des
späteren
Sägeblatts
bestehend aus Trägerband und
Segment unterstützt.
Bevorzugt werden die verschiedenen Formen der Segmente 15a durch Schweißen, Löten oder
andere geeignete Befestigungs- oder Verbindungsverfahren in den
jeweiligen Aussparungen der Trägerbänder angebracht.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weisen die Segmente 15, 15a in
ihrem Querschnitt eine profilierte Form auf. Die hier betrachtete
Querschnittsfläche verläuft senkrecht
sowohl zu der Darstellungsebene der 1 und 2 als
auch zu den dort erkennbaren Längsachsen
der Trägerbänder 11a, 11b.
Die Querschnittsfläche
weist bevorzugt die Form eines Parallelogramms, Trapezes, unregelmäßigen Vierecks
oder dergleichen auf. Die Profilierung des Querschnitts der Segmente 15, 15a findet
vorzugsweise Anwendung bei Schneidwerkstoffen, die zum Verschränken von
Zahnkonturen der späteren
Sägeblätter nicht
gebogen werden können.
Erfindungsgemäß bevorzugt
liefert der profilierte Querschnitt der verwendeten Segmente bereits
selbst eine verschränkungsähnliche
Anordnung. Es ist weiterhin bevorzugt, diese verschränkungsähnliche
Anordnung mit Hilfe von Bearbeitungsverfahren, wie beispielsweise Schleifen,
herauszuarbeiten. Auf dieser Basis ist es erfindungsgemäß bevorzugt
mög lich,
auch bei der Nutzung von beispielsweise keramischen Schneidwerkstoffen,
Hartmetall, PKD oder dergleichen eine Zahnkontur zu erzielen, die ähnliche
Eigenschaften aufweist, wie sie mit einer Verschränkung bei
herkömmlichen
Sägeblättern erzielt
werden würde.
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Gemäß den 9 bis 11 wird
eine weitere Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Dabei erfolgt die Verbindung über Schweißnähte 16a,
b, die durch hochenergetische Strahlen 20a, b in Form von
Laserstrahlen oder Elektronenstrahlen erzeugt werden (schematisch
in 9b durch zwei Strahlengänge angedeutet). Da die Schweißung im
Zentralbereich und symmetrisch zur Mittellinie 14 des Bimetallstreifens
erfolgt, lassen sich schweißbedingte
Verkrümmungen
des Streifens in der Streifenebene sicher vermeiden. Die Breite
B des Streifens 15 wird vorteilhafter Weise so gewählt, dass
sie ungefähr gleich
der Höhe
(H in 11) der aus dem Schneidmaterial
bestehenden Abschnitte der Sägezähne (12a,
b in 11) ist. Dadurch wird der Verlust
an Schneidmaterial bei der materialabtragenden Bearbeitung des Zahnprofils
auf ein Minimum reduziert.
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Das
bandförmige
Bimetall-Vormaterial kann mit Vorteil, bevor es in zwei gleichartige
Teilbänder aufgetrennt
wird (10), an den beiden gegenüberliegenden
Außenkanten 19a,
b gleichzeitig bearbeitet werden. Eine solche Bearbeitung stellt
sicher, dass das fertige Sägeblatt
bzw. Sägeband
mit der Hinterkante ohne Schwierigkeiten in Führungsrollen oder sonstigen
Führungselementen
geführt
werden kann. Für
die Bearbeitung der Außenkanten 19a,
b ist eine Kantenbearbeitungsvorrichtung 21a,b vorgesehen, die
in 9 nur schematisch angedeutet ist und materialformend
(z.B. walztechnisch) oder materialabtragend (z.B. durch Schleifen
oder dergl.) arbeitet, um insbesondere eine gleichmäßig verrundete
Außenkante
zu erzeugen.
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Die
Auftrennung gemäß 10 erfolgt
entlang einer sich in Längsrichtung
erstreckenden, mäanderförmig durch
das Segment 15 verlaufenden Trennlinie 18, die
in 9 striehpunktartig eingezeichnet ist. Die in 9 gezeigte
Trennlinie 18 stellt ein Beispiel dar. Selbstverständlich sind
auch andere Trennlinien denkbar, um eine optimale Ausnutzung des
Schneidmaterials aus dem Segment 15 für die Sägezähne der beiden späteren Sägeblätter bzw. -bänder zu
erzielen. Die Periodizität
der Trennlinie 18 entspricht der Zahnteilung (ZT in 11)
der späteren
Sägeblätter bzw. –bänder. Es
ist auch denkbar, dass eine Periode mehrere, unterschiedliche Zähne umfasst.
Sind in dem Vormaterial mehrere Segmente aus Schneidmaterial parallel
angeordnet, wie dies in 11 der
US-A-3,766,808 gezeigt ist, ergibt sich eine entsprechende Anzahl
von parallelen Trennlinien. Wesentlich für die Trennlinie 18 ist,
dass durch die Auftrennung entlang der Trennlinie 18 in
der Längsrichtung
des Bandes (in Richtung der Mittellinie 14) aufeinanderfolgende
Abschnitte des Segments 15 gebildet werden, die abwechselnd
dem einen und dem anderen dabei entstehenden Teilband zugeordnet
werden. Diese Verzahnung der beiden getrennten Teilbänder 10a,
b (10) stellt sicher, dass das Segment 15 mit
dem Schneidmaterial optimal ausgenutzt wird und bei der Ausbildung
der Zahnprofile 17a, b mit den Sägezähnen 12a, b und Zahnlücken 13a,
b ein Minimum an Abfall entsteht. Mit der Minimierung des Materialverlustes
geht eine Minimierung der Bearbeitungszeit und des Werkzeugverschleißes einher,
weil erheblich weniger Material abgetragen werden muss.
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Die
aufgetrennten Teilbänder 10a,
b der 10 werden schließlich einer
materialabtragenden Bearbeitung unterzogen, bei der die endgültigen Sägezähne 12a,
b ausgebildet werden (11). Die Sägezähne 12a,
b können
dabei vollständig
oder abschnittsweise aus dem Schneidmaterial bestehen.
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Schließlich wird
in den 12 bis 19 noch
eine Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, bei der nur ein einziges Trägerband
mit darin eingesetzten Einsetzplättchen
die Ausgangskomponente bildet. In 13 sind
in mehreren Teilfiguren 13a bis 13e verschiedene Schritte zur Herstellung eines
Paars von Sägeblättern bzw.
Sägebändern 10a,
b wiedergegeben, wie sie in 12 gezeigt
sind. Ausgangspunkt ist gemäß 13a ein Trägerband 11 aus
einem geeigneten Trägerbandmaterial
(einem Stahl oder dergl.), wie es aus dem eingangs genannten Stand
der Technik vielfach bekannt ist. Die Dicke D des (vorzugsweise
walztechnisch hergestellten) Trägerbandes 11 (15)
liegt im Bereich von etwa 0,5 bis 3 mm. Die Breite B des Trägerbandes
ist so gewählt,
dass sie größer oder ungefähr gleich
der Breite der späteren
Sägeblätter bzw.
Sägebänder 10a,
b ist.
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In
das Trägerband 11 werden
gemäß 13b in einem ersten Schritt durch Stanzen, Laserschneiden
oder ein anderes geeignetes Verfahren entlang bzw. in der Mittellinie 14 des
Trägerbandes 11 fortlaufend
Löcher 15b eingebracht,
deren Abstand (Lochmittelpunkt zu Lochmittelpunkt) der Zahnteilung
ZT des späteren
Sägeblattes
bzw. Sägebandes 10a,
b entspricht. Im dargestellten Beispiel haben die Löcher 15b eine
kreisrunde Randkontur. Sie können
jedoch auch andersartig berandet sein und z.B. die Form eines Vielecks,
einer Ellipse oder dergl. haben. Die kreisrunde Randkontur hat dabei den
Vorteil der hohen Symmetrie und einfachen Herstell- und Bearbeitbarkeit.
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In
die Löcher 15b im
Trägerband 11 werden dann
gemäß 13e passende Einsetzplättchen 16 eingesetzt,
deren Dicke vorzugsweise der Dicke D des Trägerbandes 11 entspricht.
Die Einsetzplättchen 16 bestehen
aus einem für
die Sägezähne besonders
geeigneten und vom Trägerband 11 abweichenden
Material. Bewährt
hat sich dafür
ein härtbarer
Werkzeugstahl, insbesondere ein Schnellarbeitsstahl (HSS), wie er
in vielfältiger
Form aus der Werkzeugtechnik bekannt ist. Die Einsetzplättchen 16 werden
bevorzugt gemäß 14 aus
einem größeren Bleich 30 ausgestanzt
oder ausgeschnitten, wobei sich aufgrund der bei einem Blech vereinfachten Bearbeitung
ein erheblicher Kostenvorteil gegenüber dem Stand der Technik ergibt.
Eine hohe Materialausnutzung wird dabei durch eine dichtest gepackte
Anordnung der Stanzlöcher
erreicht.
-
Es
ist aber auch denkbar, Einsetzplättchen 16 aus
einem Hartmetall zu verwenden, wie es beispielsweise für Schneidplättchen eingesetzt
wird. Die Einsetzplättchen 16 haben
vorzugsweise dieselbe Form und Randkontur wie die Löcher 15b,
so dass sie die Löcher 15b vollständig ausfüllen und
mit ihrem Außenrand
eng am Innenrand der Löcher 15b anliegen.
Bei der nachfolgenden stoffschlüssigen Verbindung
sind die Einsetzplättchen 16 dann über die
gesamte Länge
ihres Randes mit dem Trägerband 11 verbunden.
Die Einsetzplättchen 16 können, insbesondere
im Hinblick auf die spätere
Zahnform, aber auch so geformt sein, dass sie nur über gewisse Abschnitte
ihres Randes am Trägerband 11 anliegen und
mit ihm verbunden sind.
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Wenn
die Einsetzplättchen 16 in
die Löcher 15b des
Trägerbandes 11 eingesetzt
sind, werden die weiteren Bearbeitungsschritte dadurch erleichtert,
dass die Einsetzplättchen 16 in
den Löchern 15b bis
zur endgültigen
stoffschlüssigen
Verbindung mit dem Trägerband
in ihrer Position fixiert werden. Besonders einfach kann eine Fixierung
gemäß 15 durch
eine Prägevorgang
in einer Prägevorrichtung 19 erzielt
werden. Bei diesem Prägevorgang
wird mittels geeigneter Prägestempel
im Zentrum der Einsetzplättchen 16 jeweils
ein Eindruck 20 erzeugt. Das mit dem Eindruck 10 verdrängte Material
fließt
nach außen
und vergrößert den
Durchmesser des Einsetzplättchens 16,
so dass der Rand des Plättchens 16 gegen
den Innenrand des Loches 15b gepresst wird und die Position
fixiert. Es ist aber auch denkbar, die Einsetzplättchen 16 durch das
Setzen von randseitigen Schweißpunkten
zu fixieren.
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Nach
dem Fixieren der Einsetzplättchen 16 in
den Löchern 15b des
Trägerbandes 11 werden Einsetzplättchen 16 und
Trägerband 11 am
Rand der Plättchen
stoffschlüssig
miteinander verbunden. Bei Einsetzplättchen 16 aus härtbarem
Werkzeugstahl wird dafür
gemäß 16 ein
Hartlötverfahren
mit nachfolgendem Härtungsprozess
bevorzugt. Dazu wird das Trägerband 11 mit
den eingesetzten und fixierten Einsetzplättchen 16 durch eine
Lötvorrichtung 23 geführt, in
der es vorzugsweise induktiv erwärmt wird.
Bevor der jeweilige Abschnitt des Trägerbandes 11 in die
Lötvorrichtung 23 eintritt,
wird mittels einer Lotauftragsvorrichtung 21 ein geeignetes
Lot, z.B. Kupferlot, auf das jeweilige Einsetzplättchen aufgebracht. Wenn das
Trägerband 11 mit
dem Lot 22 in die Lötvorrichtung 23 eintritt,
werden Lot 22 und Trägerband 11 auf
die notwendige Temperatur (z.B. ≥ 1150°C) erwärmt, das
Lot 22 zerfließt
und wird in den Ringspalt zwischen Einsetzplättchen 16 und Trägerband 11 eingezogen.
Die beim Hartlöten
in das Trägerband
eingebrachte Wärme
kann mit Vorteil benutzt werden, um einen nachfolgenden Härtungsvorgang
durchzuführen.
Dazu wird das Trägerband 11 gemäß 16 unmittelbar
nach dem Hartlöten
einer Härtevorrichtung 24 zugeführt, wo
die Einsetzplättchen 16 entsprechend
nach Maßgabe
der für
ihr Material gültigen
Härtevorschriften,
insbesondere durch Abschrecken mittels eines eingedüsten flüssigen oder
gasförmigen
Kühlmediums 31,
gehärtet
werden.
-
Anstelle
einer Hartlötung
kann – wenn
die Einsetzplättchen 16 aus
einem schweißbaren
Material bestehen – als
stoffschlüssiges
Verbindungsverfahren auch ein Schweißverfahren, insbesondere mittels
Laserstrahl oder Elektronenstrahl, herangezogen werden (18).
Ein entsprechender Strahl 28 und/oder 29 aus einer
Strahlquelle 26 bzw. 27 wird dann ein- oder beidseitig
entlang der Randkontur der Einsetzplättchen 16 geführt.
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Nachdem
Trägerband 11 und
Einsetzplättchen 16 auf
diese Weise stoffschlüssig
miteinander verbunden sind, wird das Trägerband 11 gemäß 13d und 13e (oder
gemäß 19a und 19b)
entlang einer vorgegebenen Trennlinie 18 bzw. 18' in zwei gleichartige
Teilbänder
(Trägerbänder 11a,b in 12)
getrennt. Die zickzackförmige Trennlinie 18 bzw. 18' ist im Bezug
auf die beiden späteren
Zahnprofile 17a und 17b der beiden getrennten
Sägeblätter bzw.
Sägebänder 10a
,b so gewählt,
dass die Einsetzplättchen 16 jeweils
in zwei Einsetzplättchenabschnitte 16c,
d halbiert werden, wobei jede Plättchenhälfte bzw. jeder Einsetzplättchenabschnitt 16c,
d zur Bildung eines Sägezahnes ausreicht.
Die beiden getrennten Teilbänder 11a,
b gehen durch Drehung um 180° ineinander über. Auf diese
Weise ist gewährleistet,
dass durch dieselben Bearbeitungsschritte zwei gleichartige Sägeblätter 10a,
b entstehen. Aus den gemäß 13e vorliegenden zwei Teilbändern 11a ,b mit den
eingelöteten Plättchenhälften können dann
durch materialabtragende Bearbeitung die Zahnprofile 17a, b mit
ihren Sägezähnen 12a,
b und den dazwischen liegenden Zahnlücken 13a, b ausgeformt
werden, bis die Sägeblätter bzw.
Sägebänder 10a,
b in der in 12 gezeigten endgültigen Form
vorliegen. Während
bei der Trennlinie 18 aus 13d die
späteren
Sägezähne 12a,
b innerhalb der Einsetzplättchen 16 mit
ihren Rückseiten
aneinander stoßen,
gibt die Trennlinie 18' aus 19a eine Trennung vor, bei der die späteren Sägezähne 12a,
b mit ihren Schneidkanten aneinander stoßen. Im Zusammenhang mit anderen
Formen von Einsetzplättchen 16 und
Zahnprofilen 17a, b sind aber auch andere Trennlinien denkbar.
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Soll
ein Kreissägeblatt
hergestellt werden, wird gemäß 17 von
einer kreisrunden Trägerscheibe 25 ausgegangen,
in die im Randbereich umlaufend die Löcher 15b eingebracht
werden. In die Löcher 15b werden
dann entsprechend die Einsetzplättchen 16 eingesetzt,
fixiert und stoffschlüssig (durch
Hartlöten
o.ä.) mit
der Trägerscheibe 25 verbunden
und ggf. gehärtet.
Anschließend
wird durch materialabtragende Bearbeitung das gewünschte Zahnprofil
erzeugt.
-
Insgesamt
ergibt sich mit der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
der Erfindung ein ein Bimetall-Sägeblatt
oder -Sägeband
oder -Kreissägeblatt,
welches sich durch folgende Eigenschaften und Vorteile auszeichnet:
- – Durch
die Verwendung von flachen Einsetzplättchen kann als Ausgangsmaterial
für die
Zähne ein einfach
und kostengünstig
herzustellendes Blech verwendet werden, aus dem die einzelnen Einsetzplättchen ausgestanzt
oder ausgeschnitten werden.
- – Da
das Schneidmaterial nur im Bereich der späteren Zähne in das Trägerband
eingebracht wird, wird der Materialverbrauch reduziert; dies gilt
insbesondere für
die paarweise Herstellung von Sägeblättern bzw.
Sägebändern durch
Teilung eines breiteren Trägerbandes
mit mittig eingesetzten Einsetzplättchen.
- – Da
die Einsetzplättchen
mehr im Inneren des Trägerbandes
bzw. der Trägerscheibe
liegen und allseitig vom Trägermaterial
umgeben sind, ist die thermisch bedingte Verformung beim Hartlöten oder
Einschweißen
der Plättchen
gering; dies gilt insbesondere dann, wenn die Einsetzplättchen symmetrisch
in der Mittellinie des Trägerbandes angeordnet
sind.
- – Die
Herstellung kann mit einem Trägerband
und Einsetzplättchen
erfolgen, deren Dicke in etwa gleich der Dicke des späteren Sägeblattes
ist; dadurch können
aufwändige
Walzschritte vermieden werden.
-
- 10a,b
- Sägeblatt,
Sägeband,
Teilband
- 11,11a,b
- Trägerband
- 12a,b
- Sägezahn
- 13a,b
- Zahnlücke
- 14
- Mittellinie
- 15,15a
- Segment(e)
(Schneidmaterial, HSS o.ä.)
- 15b
- Loch
- 16
- Einsetzplättchen
- 16a,b
- Schweisssnaht
- 16c,d
- Einsetzplättchenabschnitt
- 17,17a,b
- Zahnkontur,
Zahnprofil
- 18,18'
- Schneidlinie,
Trennlinie
- 19
- Prägevorrichtung
- 19a,b
- Aussenkante
- 20
- Eindruck
- 20a,b
- Strahl
(Laserstrahl, Elektronenstrahl)
- 21
- Lotauftragsvorrichtung
- 21a,b
- Kantenbearbeitungsvorrichtung
- 22
- Lot
- 23
- Lötvorrichtung
- 24
- Härtevorrichtung
- 25
- Trägerscheibe
- 26,27
- Strahlquelle
(Laser, Elektronenstrahl)
- 28,29
- Strahl
(Laserstrahl, Elektronenstrahl)
- 30
- Blech
- 31
- Kühlmedium
- B
- Breite
(Trägerband,
Segment)
- D
- Dicke
(Trägerband,
Einsetzplättchen)
- H
- Höhe der Sägezähne 12a,b
- ZT
- Zahnteilung