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DE202008005650U1 - Standbodenbeutel - Google Patents

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DE202008005650U1
DE202008005650U1 DE202008005650U DE202008005650U DE202008005650U1 DE 202008005650 U1 DE202008005650 U1 DE 202008005650U1 DE 202008005650 U DE202008005650 U DE 202008005650U DE 202008005650 U DE202008005650 U DE 202008005650U DE 202008005650 U1 DE202008005650 U1 DE 202008005650U1
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bag
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DE202008005650U
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Pluemat Plate and Luebeck GmbH and Co KG
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Pluemat Plate and Luebeck GmbH and Co KG
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Abstract

Beutel (10), insbesondere für Flüssigkeiten, mit zumindest einem Durchbruchbereich (20) für zumindest ein Werkzeug (30) zum Entnehmen der Flüssigkeit, wobei der zumindest eine Durchbruchbereich (20) im Inneren (11) des Beutels (10) einen Port (40) zur Führung des Werkzeugs (30) aufweist.

Description

  • Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Beutel, insbesondere einen Standbodenbeutel für Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränke. Der Beutel umfasst einen Durchbruchbereich für ein Werkzeug zum Entnehmen der Flüssigkeit. Das Werkzeug kann zum Beispiel ein Strohhalm sein. Der Durchbruchbereich weist im Inneren des Beutels einen Port zum Führen des Werkzeugs auf.
  • Stand der Technik
  • Beutel zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln, insbesondere Flüssigkeiten, mit einer Einstichstelle für einen Strohhalm sind aus dem Stand der Technik vorbekannt.
  • So beschreibt zum Beispiel das deutsche Gebrauchsmuster Nummer 79 04 542 U1 (Ebert KG) einen Verpackungsbeutel, welcher aus Folienlaminat mit mindestens zwei Schichten hergestellt ist. Dieser Verpackungsbeutel dient zur Aufbewahrung und zum Transport von Getränken und weist an einer Beutelwand eine leicht zu durchstechende Stelle auf. Mindestens eine Schicht der Beutelwand weist einen Durchbruch zum Einführen eines Strohhalms auf, wobei mindestens eine Laminatschicht an der Beutelwand durchgehend geschlossen ist. Der Durchbruch bzw. die Durchbruchstelle hat die Form eines kreisrunden, eingestanzten Loches.
  • Aus dem deutschen Gebrauchsmuster Nummer 78 11 203 U1 (Hoechst AG) ist ein Beutel zur Aufnahme wässriger Flüssigkeiten bekannt, wobei der Beutel bzw. die Beutewände aus Folienlaminat bestehen. Der Beutel weist eine leicht durchstechbare Beutelwand auf, die dadurch gekennzeichnet ist, dass sämtliche Schichten des Folienlaminats der Beutelwand durchbruchsfrei sind und in sich geschlossen zusammenhängend ausgebildet sind. Die Beutelwand weist innerhalb des örtlich diskreten Bereichs zum Durchstechen bzw. Durchbrechen eine zusätzliche Fixierungsschicht auf. Das Folienlaminat besteht aus streckorientierter Poly esterfolie, welche als Außenschicht dient, und einer Schicht Polyethylen, wobei zwischen den beiden Schichten eine Schicht aus Aluminium angeordnet ist.
  • Die Europäische Patentschrift Nummer 0 600 502 B1 (Deutsche Sisi-Werke GmbH & Co. Betriebs KG) beschreibt einen Standbeutel für Getränke, welcher aus Monomaterial oder mehrschichtigem Verbundmaterial hergestellt ist. Der Beutel weist eine Einstichsöffnung zum Einstechen eines Trinkhalms auf. Die Einstichsöffnung ist dabei durch alle Schichten des Mono- oder Verbundmaterials eingestanzt. An der Innenseite des Mono- oder Verbundmaterials befindet sich eine zusätzliche Verschlussfolie, welche um die Einstichsöffnung herum angebracht ist, so dass diese nach außen freigelegt ist. Die Verschlussfolie ist dabei um die Einstichsöffnung herum angeschweißt um einen dichten Abschluss zu bilden.
  • Die US-Patentschrift Nummer 6,116,782 (Kraft Foods Inc.) beschreibt einen Beutel für Getränke, bei welchem im Öffnungsbereich mittels eines Lasers, welcher auf die Innenseite gerichtet ist, eine innere Kunststofffolie und eine Metallfolie laminiert werden, so dass die Eigenschaften der Kunststofffolie verändert werden, um die Öffnungskraft zu verringern. Nachdem die Kunststoffschicht auf die Metallschicht aufgebracht wurde, wird diese im Öffnungsbereich durch Laserbehandlung entfernt.
  • Die US-Patentschrift Nummer 5,782,404 (Combibloc Inc.) beschreibt eine Verpackung bzw. eine Öffnung der Verpackung, die etwas größer ist, als der Durchmesser eines Trinkhalms. Der Einstichsbereich ist dabei mit einem Vorschnitt versehen, welcher U-, V- oder C-förmig sein kann. Beim Einstechen des Trinkhalms in die Verpackung bildet sich eine entsprechend ausgeformte Lasche, welche den Trinkhalm auf die gegenüberliegende Seite der Öffnung drückt. Es wird ferner ein offener Bereich gebildet, der einen Luftaustausch zwischen dem Verpackungsinhalt und der Umgebung ermöglicht.
  • Bei den vorbekannten Verpackungen und Beuteln aus dem Stand der Technik wird keine Komponente bzw. kein Bestandteil beschrieben, welcher zum Führen eines Werkzeugs (z. B. eines Strohhalms), nach dem Einstechen in den Beutel, vorgesehen ist. Getränkebeutel mit einer Einstichstelle für einen Strohhalm, wie beispielsweise bei dem Produkt „Capri-Sonne®" bieten daher für den Strohhalm keinerlei Möglichkeit, den Strohhalm nach dem Einstechen in einer definierten Position zu halten. Derartige Beutel haben die Einstichstelle zudem in einem Bereich der Seitenwände, was zu einer erschwerten Öffnung des Beutels führt, da der Strohhalm in einem bestimmten Winkel durch die Einstichstelle hindurch gestochen werden muss. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass es bei einem ungünstigen Einstichswin kel zu keinem Einstich des Strohhalms in den Beutel kommt und der Strohhalm abrutscht und an der Seitenwand der Verpackung bzw. des Beutels entlang gleitet.
  • Durch das spitze Ende des Strohhalms und der entsprechenden Steifigkeit des Strohhalmmaterials besteht daher vor allem für Kinder beim Öffnen derartiger Getränkebeutel eine Verletzungsgefahr. Es besteht daher beispielsweise ein Bedarf nach einem Getränkebeutel, welcher derart gestaltet ist, dass beispielsweise ein Strohhalm sicher durch einen Durchbruchbereich hindurchgestochen werden kann und der Strohhalm nach dem Einstechen und Einführen des Strohhalms in den Beutel geführt wird.
  • Ferner besteht beispielsweise auch ein Bedarf an einem Beutel für Flüssigkeiten, insbesondere für flüssige Nahrungsmittel, mit verbesserten Barriereeigenschaften, insbesondere im Bereich einer Durchbruch- bzw. Einstichstelle. Um diesen und weiteren Aspekten gerecht zu werden, sind daher gemäß der vorliegenden Erfindung ein Beutel und ein Verfahren zur Herstellung des Beutels bereitgestellt, wie nachfolgend beschrieben.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Nach Maßgabe der Erfindung ist demnach ein Beutel, beispielsweise in der Ausführung eines Standbodenbeutels, bereitgestellt, insbesondere für Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränke, mit zumindest einem Durchbruchbereich. Der zumindest eine Durchbruchbereich ist für zumindest ein Werkzeug zum Öffnen des Beutels bzw. Entnehmen der Flüssigkeit aus dem Beutel vorgesehen. Das zumindest eine Werkzeug kann beispielsweise ein Strohhalm sein. Der zumindest eine Durchbruchbereich weist im Inneren des Beutels einen Port zur Führung bzw. zum Führen des Werkzeugs auf. Der Beutel kann elastisch sein.
  • Ein derartig erfindungsgemäßer Beutel mit einem solchen Durchbruch- bzw. Einstichbereich weist verbesserte Eigenschaften hinsichtlich Dichtigkeit und Handhabbarkeit auf. Durch die Tatsache, dass sich der Port im Inneren des Beutels befindet, kann ein definiertes und somit sicheres Einführen des Werkzeugs (zum Beispiel eines Strohhalms) in den Beutel zum Entnehmen der Flüssigkeit gewährleistet werden. Ferner ist der Durchbruchbereich mit dem Port im Inneren des Beutels hinsichtlich struktureller Eigenschaften derart verbessert, dass höhere Steifigkeiten vor allem an der Einstichstelle bzw. im Durchbruchbereich erreicht sind. Der Aspekt, wonach der Durchbruchbereich mit dem Port nicht primärer Bestandteil der Beutelwand ist, sondern im Randbereich des Beutels angeordnet ist, führt zu einer individuellen und daher verbesserten Gestaltungsmöglichkeit des Beutels hinsichtlich der Barriereeigen schaften des Durchbruchbereichs. Gemäß der vorliegenden Erfindung wird somit ein Beutel bereitgestellt, bei welchem die (Seiten-)Wände des Beutels und der Durchbruchbereich funktional getrennt sind, so dass eine individuelle Ausführung dieser Komponenten ermöglicht wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Durchbruchbereich am Äußeren des Beutels ein Siegel aufweisen. Das Äußere des Beutels ist der Außenbereich bzw. die äußere Oberfläche des Beutels. Dieser Sachverhalt lässt beispielsweise eine unabhängige Gestaltung des Siegels hinsichtlich geometrischer Abmessungen und/oder Materialien zu.
  • Gemäß eines weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung kann das Siegel zumindest abschnittsweise mit einer Portaußenfläche des Ports verbunden sein. In einem alternativen Beispiel des Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung kann das Siegel nahezu im Wesentlichen vollständig bzw. komplett mit der Portaußenfläche des Ports verbunden sein. Damit wird beispielsweise eine optimale Barriereeigenschaft des Beutels erreicht. Bei einer weiteren, alternativen Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann der Durchbruchbereich bzw. Port auch ohne ein Siegel ausgeführt sein. Der Port weist dann in einem solchen Fall an seiner Außenseite eine Membran oder Schicht aus elastischem Material mit entsprechenden Dichtigkeits- bzw. Barriereeigenschaften auf, die ebenso von einem Werkzeug leicht durchdrungen werden kann.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann das Siegel zumindest eine Barrierebeschichtung aufweisen. Die zumindest eine Barrierebeschichtung kann beispielsweise dazu dienen, dass nach dem Abschließen des befüllten Beutels, d. h. nach dem Auffüllen des Beutels mit einer Flüssigkeit insbesondere kein Gasaustausch mehr mit der Umgebung und dem Inneren des Beutels stattfindet.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann die zumindest eine Barrierebeschichtung zumindest eine Schicht aus Aluminium aufweisen. Die zumindest eine Aluminiumschicht weist dabei hervorragende Barriereeigenschaften auf. In alternativen Beispielen eines Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung kann die zumindest eine Barrierebeschichtung zumindest eine Schicht aus einer Nichtmetallverbindung und/oder zumindest eine Schicht aus einer Metallverbindung aufweisen. Der Begriff „Metallverbindung" umfasst hierbei Metalle und/oder Metalllegierungen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Beutel eine erste Seitenwand und eine zweite Seitenwand umfassen. Ein erster Randbereich der ersten Seitenwand kann mit einem zweiten Randbereich der zweiten Seitenwand zumindest abschnittsweise verbunden sein. Die Verbindung der Randbereiche kann beispielsweise durch Vorgänge wie Verschweißen, Verkleben, Heißsiegeln oder ähnliche Herstellungsverfahren (Wärmestrahlung, Konvektion, Wärmeübergangsprozesse, etc.) hergestellt sein.
  • Entsprechend einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Port zumindest abschnittsweise von dem ersten Randbereich und dem zweiten Randbereich umgeben sein. Mit anderen Worten kann der Port daher mit den Randbereichen beispielsweise aufgenommen, verschweißt, verklebt oder versiegelt sein. Es wird dadurch beispielsweise eine dichte Verbindung geschaffen. Der Aspekt, wonach sich der Port im Randbereich des Beutels befinden kann, führt zu verbesserten strukturellen Eigenschaften bezüglich Steifigkeit und Stabilität dieses Bereichs und des Beutels. Bei einem alternativen Beispiel des erfindungsgemäßen Beutels kann der Port (Seitenwände des Ports) auch vollständig von dem ersten Randbereich der ersten Seitenwand und dem zweiten Randbereich der zweiten Seitenwand umgeben sein.
  • In einem weiteren Beispiel der vorliegenden Erfindung kann der erste Randbereich und der zweite Randbereich am äußeren, d. h. an der Außenseite des Beutels zumindest abschnittsweise eine gemeinsame Kante bilden, wobei sich die gemeinsame Kante zumindest abschnittsweise am Äußeren des Beutels erstreckt und sozusagen den Beutelrand bildet. Wie bereits angesprochen, kann die Kante durch Herstellungsprozesse wie beispielsweise Schweißen, Kleben, Heißsiegeln oder ähnliche thermische Verfahren hergestellt sein. Die Kante bzw. der gemeinsame Randbereich kann zudem entsprechend thermisch behandelt sein, um verbesserte Struktureigenschaften hinsichtlich Steifigkeit und Stabilität zu erreichen.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Beutels kann eine Siegelaußenfläche des Siegels mit der (gemeinsamen) Kante im Wesentlichen bündig (mehr oder weniger auf gleicher Höhe) sein. Dadurch, dass sich die Oberfläche des Siegels und die Kante im Wesentlichen auf einer gemeinsamen Höhe bzw. Position befinden, kann ein Ablösen des Siegels vom Durchbruchbereich und/oder vom Port vermieden werden. Bei einem alternativen Beispiel des Beutels kann das Siegel des Durchbruchbereichs bzw. Ports bezüglich der Kante auch in Richtung des Äußeren des Beutels, d. h. nach außen hin weg vom Beutel versetzt sein.
  • Entsprechend einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Port bezüglich eines Querschnitts eine rautenförmige Gestalt aufweisen. In alternativen Beispielen des erfindungsgemäßen Beutels kann der Port auch bezüglich eines Querschnitts eine kreisförmige, trapezförmige oder rechteckförmige Gestalt aufweisen. Mit der rautenförmigen Gestalt kann beispielsweise eine optimale Verbindung des Ports mit den Randbereichen der Seitenwände hergestellt werden, in welchen er integriert ist. Ebenso werden dadurch beispielsweise beim Verschweißen des Ports mit den Randbereichen innere Spannungszustände vermieden und eine nahezu gleichmäßige Dicke der Seitenwände des Beutels kann nach wie vor auch im Bereich des Ports gewährleistet werden.
  • Entsprechend einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Beutel eine Bodenwand aufweisen, wobei die Bodenwand der Gestalt eines Kugelzweiecks ähnlich sein kann. Es kann dadurch beispielsweise ein Standbodenbeutel bereitgestellt werden, dessen Standfestigkeit verbessert ist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Durchbruchbereich der Bodenwand gegenüberliegend angeordnet sein. Dadurch kann beispielsweise ein optimales Öffnen des Beutels gewährleistet werden, wobei der Beutel zugleich eine erhöhte Stabilität besitzt.
  • Nach einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Beutel (die Wände des Beutels) und/oder der Port im Wesentlichen aus Kunststoff hergestellt sein.
  • Entsprechend einer weiteren Idee der vorliegenden Erfindung können die Wände, d. h. die erste Seitenwand, die zweite Seitenwand, die Bodenwand, und/oder die Barrierebeschichtung des erfindungsgemäßen Beutels zumindest abschnittsweise aus einem mehrschichtigen Verbundmaterial hergestellt sein. Das mehrschichtige Verbundmaterial kann beispielsweise Schichten bzw. Lagen aus Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Aluminium etc. umfassen.
  • Vorgesehen ist ferner auch ein Verfahren zur Herstellung eines Beutels, wie oben beschrieben, insbesondere für Flüssigkeiten, wie beispielsweise Getränke, wobei der Beutel zumindest einen Durchbruchbereich für zumindest ein Werkzeug zum Öffnen des Beutels aufweist. Der Beutel kann, wie bereits gesagt, die oben beschriebenen Merkmale aufweisen und das Werkzeug kann beispielsweise ein Strohhalm mit einem spitzen Ende sein. Das Verfahren umfasst, neben weiteren nicht näher beschriebenen Verfahrensabschnitten, Bereitstellen einer ersten Seitenwand, Anbringen eines Ports in einem ersten Randbereich der ersten Seitenwand zur Ausbildung des Durchbruchbereichs, Bereitstellen einer zweiten Seitenwand mit einem zweiten Randbereich und Verbinden der ersten Seitenwand mit der zweiten Seitenwand und dem Port, so dass der zumindest eine Durchbruchbereich im Inneren des Beutels einen Port zum Führen des Werkzeugs aufweist.
  • Ferner kann das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Beutels ein Anbringen des Siegels an einer Portaußenfläche des Ports vor einer Befüllung des Beutels umfassen.
  • Nach einem weiteren Aspekt kann das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Beutels ferner ein Befüllen des Beutels an bzw. über einen anderen Bereich als dem Durchbruchbereich umfassen. Der Beutel wird dann nicht über den Port befüllt, sondern kann über eine seitliche Öffnung, d. h. einen offenen Abschnitt zwischen der ersten Seitenwand und der zweiten Seitenwand befüllt werden.
  • Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann somit ein Beutel geschaffen werden, welcher hinsichtlich struktureller Eigenschaften bezüglich Steifigkeit und Stabilität sowie auch hinsichtlich Dichte- und Barriereeigenschaften verbessert ist. Die erfindungsgemäße Anordnung und Gestaltung des Durchbruchbereichs erlaubt auch eine einfacheres und sichereres Öffnen des Beutels und Entnehmen der Flüssigkeit.
  • Es ist ferner selbstverständlich, dass die oben genannten offenbarten Merkmale zur Erzielung weiterer Ausführungen des erfindungsgemäßen Beutels beliebig miteinander kombiniert werden können.
  • Weitere Eigenschaften und Merkmale der Erfindung ergeben sich unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren aus der folgenden detaillierten Beschreibung von Beispielen der Erfindung. Diese sind rein beispielhaft und in keinster Weise ein- bzw. beschränkend zu verstehen. Die detaillierte Beschreibung dient lediglich dazu, dem Fachmann eine Lehre zum Nacharbeiten der vorliegenden Erfindung bereitzustellen.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • 1 ist eine schematische Darstellung, d. h. eine Seitenansicht eines Beispiels des Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 2 ist eine schematische Darstellung, d. h. eine Seitenquerschnittsansicht und eine Draufsicht eines Beispiels des Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ist eine schematische Darstellung, d. h. eine vergrößerte Seitenquerschnittsansicht des Öffnungsbereichs des Beutels aus 2 nach dem Eindringen des Werkzeugs durch den Durchbruchbereich bzw. das Siegel in den Beutel;
  • 4 ist eine schematische Darstellung, d. h. eine dreidimensionale perspektivische Darstellung eines Beispiels des Beutels sowie eine vergrößerte Darstellung des Kopfbereichs des Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei ein Werkzeug zum Entnehmen der Flüssigkeit aus dem Beutel am Durchbruchbereich angebracht ist;
  • 5 ist eine schematische Darstellung, d. h. eine dreidimensionale perspektivische Darstellung des Beispiels des Beutels von 4 sowie eine vergrößerte Darstellung des Kopfbereichs dieses Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
  • Im Folgenden wird nun anhand der 1 bis 5 der Aufbau von Beispielen des erfindungsgemäßen Beutels 10 beschrieben.
  • 1 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Seitenansicht auf ein Beispiel des erfindungsgemäßen Beutels 10. Der erfindungsgemäße Beutel 10 hat in dieser Seitenansicht eine im Wesentlichen rechteckige Gestalt. Andere Formen und Gestalten sind ebenso möglich. Zur Bildung des Innenraums bzw. des Inneren 11 des Beutels 10 weist der Beutel 10 eine erste Seitenwand 13 und eine zweite Seitenwand 14 sowie eine Bodenwand 17 auf. Die zweite Seitenwand 14 ist in der Seitenansicht in 1 mit der ersten Seitenwand 13 identisch. Die Bodenwand 17 ist sowohl mit der ersten Seitenwand 13 als auch der zweiten Seitenwand 14 verbunden.
  • Die Verbindung der ersten Seitenwand 13 mit der zweiten Seitenwand 14 und der Bodenwand 17 kann beispielsweise durch einen an sich bekannten Herstellungsvorgang wie Formen und Falten, Verschweißen, Verkleben oder Heißsiegeln zustande gekommen sein.
  • Die erste Seitenwand 13 weist einen ersten Randbereich 15 auf, und die zweite Seitenwand 14 weist einen zweiten Randbereich 16 (2) auf. Sowohl der erste Randbereich 15 als auch zweite Randbereich 16 (2) erstrecken sich zumindest entlang 3/4 des in 1 gezeigten Umfangs des Beutels 10. Der erste Randbereich 15 ist mit dem zweiten Randbe reich 16 (2) mittels Verschweißens, Versiegelns, Verkleben oder mittels eines anderen Herstellungsvorgangs verbunden. Der erste Randbereich 15 bildet zusammen mit dem zweiten Randbereich 16 am Äußeren 12 des Beutels 10 bzw. entlang des Beutels 10 eine Kante 18. Die Kante 18 verläuft von einem ersten Ende 17a der Bodenwand 17 bis zum Kopfbereich des Beutels 10, zum Durchbruchbereich (Einstichstelle) 20 und vom Durchbruchbereich 20 wiederum zu einem zweiten Ende 17b der Bodenwand 17.
  • An seinem oberen Ende, d. h. im Kopfbereich weist der Beutel 10 den Durchbruchbereich 20 auf, welcher einen Port 40 mit einem Siegel 50 umfasst. Der Port 40 ist hierbei mittig bezüglich des Querschnitts bzw. der Bodenwand 17 des Beutels 10 angeordnet. An der Portaußenfläche 41 des Ports 40 befindet sich in der dargestellten Ausführungsform das Siegel 50. Das Siegel 50 kann mit dem Port 40 beispielsweise verschweißt oder verklebt sein. Das Siegel 40 kann eine Lasche aufweisen, die ein einfaches Entfernen des Siegels 50 von der Portaußenfläche ermöglicht. In einer alternativen Ausführungsform weist der Port 40 kein Siegel 50 auf.
  • Der Port 40 des Durchbruchbereichs 20 ist derartig in dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 angeordnet, dass die durch diese Randbereiche 15, 16 gemeinsam ausgebildete Kante 18 nicht bündig sondern versetzt zur Siegelaußenfläche 54 des Siegels 50 ist.
  • Der Durchbruchbereich 20 dient einem Werkzeug 30, welches hier beispielsweise als Strohhalm (Trinkhalm) mit kurzem Einstichsstück ausgeführt ist, zum Entnehmen einer Flüssigkeit aus dem Inneren 11 des Beutels 10, wenn das Werkzeug 30 durch das Siegel 50 hindurch gestochen wird. Der Port 40 ist dabei derartig ausgebildet, dass nach dem Einstechen bzw. während des Einführen des Werkzeugs 30 in den Beutel 10 das Werkzeug 30 durch den Port 40 bzw. die Portöffnung 42 (Vgl. 2, 3) geführt wird. In einer anderen Ausführungsform wird das Siegel 50 vor dem Einführen des Werkzeugs 30 entfernt.
  • Der Durchbruchbereich 20 befindet sich bei dem in 1 dargestellten Beutel 10 gegenüberliegend der Bodenwand 17.
  • 2 zeigt in einem unteren Abschnitt eine Draufsicht eines Beispiels des erfindungsgemäßen Beutels 10 und im oberen Abschnitt eine Seitenquerschnittsansicht des Beutels 10.
  • Das hierbei verwendete Werkzeug 30 zum Entnehmen (beispielsweise durch Absaugen oder Drücken des Beutels 10) einer Flüssigkeit aus dem Beutel 10 ist hierbei als handelsüblicher Strohhalm ausgebildet. Für das Werkzeug 30 wären auch andere rohrförmige spitze oder stumpfe Gegenstände zum Entnehmen geeignet, welche durch die Portöffnung 42 passen.
  • Der Durchbruchbereich 20 für das Werkzeug 30 weist hierbei eine im Wesentlichen quaderförmige Gestalt auf. Der Beutel 10 ist nach außen hin, d. h. über den Durchbruchbereich 20 mittels des Siegels 50 am Port 40 abgeschlossen. Beim Durchdringen bzw. Durchstechen des Siegels 50 mittels des Werkzeugs 30 wird das Werkzeug 30 im Bereich des Ports 40 entlang der Portöffnung 42 beim Einführen in den Beutel 10 geführt. Die Portöffnung 42 kann dabei einen kreisförmigen oder rechteckförmigen Querschnitt aufweisen. Der Durchbruchbereich 20 ist in 3 in einer vergrößerten Ansicht C dargestellt. Bei einer entsprechenden Ausführung des Beutels 10 ist eine Portöffnung 42 des Ports 40 hinsichtlich ihres Durchmessers nur marginal größer als ein Durchmesser eines Strohhalms 30.
  • 3 zeigt einen Ausschnitt des Durchbruchbereichs bzw. Einstichbereichs 20 des Beutels 10 aus 2 in vergrößerter Darstellung. Bei der Darstellung in 3 ist das Werkzeug 30 in Form eines Strohhalms bereits in den Beutel 10 eingeführt (durch das durchbrech- bzw. durchstechbare Siegel 50). Der Durchbruchbereich 20 weist den Port 40 auf, an dessen Portaußenfläche 41 zum Äußeren 12 des Beutels 10 hin sich das Siegel 50 befindet.
  • Die Portaußenfläche 41 ist in der in 3 dargestellten vergrößerten Ansicht des Durchbruchbereichs 20 mit der Kante 18, welche von dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 der ersten Seitenwand 13 und der zweiten Seitenwand 14 gebildet wird, verbunden und zwar dahingehend, dass diese bündig ist.
  • Der Strohhalm 30 weist einen Durchmesser D30 auf. Der Port 40 bzw. die Portöffnung 42 ist durch die Porthöhe H40 und die Portöffnungsbreite bzw. den Portöffnungsdurchmesser B40 gekennzeichnet. Sowohl die Porthöhe H40 als auch die Portöffnungsbreite B40 können hinsichtlich ihrer Abmessungen beliebig an das Werkzeug 30 angepasst werden, um eine definierte bzw. vorbestimmte Führung des Werkzeugs 30 beim Eindringen des Werkzeugs 30 in den Beutel 10 zu gewährleisten.
  • Der Durchbruchbereich 20 weist am Äußeren 12 des Beutels 10, d. h. an der Außenfläche bzw. dem äußeren Bereich des Beutels 10 das Siegel 50 auf, welches zumindest ab schnittsweise mit der Portaußenfläche 41 des Ports 40 verbunden ist. Das Siegel 50 kann dabei beispielsweise mittels eines Schweißvorgangs, Klebvorgangs oder eines Heißsiegelvorgangs oder jeglichen anderen thermischen Verfahrens mit dem Port 40 verbunden sein. Das Siegel 50 weist zumindest eine Barrierebeschichtung 51 auf. Die Barrierebeschichtung 51 kann beispielsweise eine Schicht aus Aluminium bzw. Aluminiumfolie oder einer Aluminiumlegierung sein. Ferner oder alternativ kann die Barrierebeschichtung 51 zumindest eine weitere Schicht aus einer Nichtmetallverbindung 52 und/oder zumindest eine weitere Schicht aus einer Metallverbindung 53 aufweisen, um entsprechend erforderlichen Barriereeigenschaften des Beutels 10 zu genügen.
  • Wie bereits beschrieben, ist der Port 40 des Durchbruchbereichs 20 in dem gezeigten Ausführungsbeispiel des Beutels 10 in 3 zumindest abschnittsweise von dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 umgeben. Mit anderen Worten ist die Porthöhe H40 größer als die Breite des ersten Randbereichs 15 und des zweiten Randbereichs 16, so dass der Port 40 in das Innere 11 des Beutels 10 hinein ragt. In einem alternativen Beispiel des erfindungsgemäßen Beutels 10 kann der Port 40 an seinen entsprechenden Seitenflächen auch vollständig von dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 umgeben sein.
  • Es ist gemäß der Idee der vorliegenden Erfindung hierbei wichtig, dass die Portaußenfläche 41 zumindest mit der von dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 am Äußeren 12 gebildeten Kante 18 bündig ist. Ferner kann der erste Randbereich 15 und der zweite Randbereich 16 sowie der Port 40 entsprechend thermisch behandelt sein, so dass die strukturellen Eigenschaften hinsichtlich Stabilität und Steifigkeit verbessert, d. h. erhöht sind.
  • In einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Beutels 10 kann die Siegelaußenfläche 54 des Siegels 50 des Durchbruch- bzw. Einstichbereichs 20 mit der Kante 18 im Wesentlichen bündig sein. Der mit dem Siegel 50 verbundene Port 40 ist dann hierbei entsprechend nach innen, d. h. zum Inneren 11 des Beutels 10 hin versetzt.
  • 4 zeigt in einer schematischen Darstellung eine dreidimensionale perspektivische Ansicht des Beutels 10 gemäß der vorliegenden Erfindung mit dem Werkzeug 30. Der Kürze halber wird hier auf bereits vorangegangen beschriebene Merkmale des Beutels 10 verzichtet.
  • Der Port 40 weist hierbei bezüglich eines Querschnitts, welcher im Wesentlichen parallel zu dem Siegel 50 ist, eine rautenförmige Gestalt auf. Alternativ kann der Port 40 auch eine kreisförmige, trapezförmige oder rechteckförmige Gestalt aufweisen. Durch die rautenförmige Gestalt des Ports 40 wird eine optimale Integration des Ports 40 in den ersten Randbereich 15 und den zweiten Randbereich 16 gewährleistet. Innere Spannungen durch Materialdehnung oder Materialverlust an den Seitenwänden 13 und 14 werden durch die rautenförmige Gestaltung des Ports 40 beispielsweise vermieden.
  • Die Bodenwand 17 des in 4 gezeigten Beutels 10 ist der Gestalt eines Kugelzweiecks ähnlich. Dadurch wird beispielsweise eine besondere Stabilität des Beutels 10 erreicht, durch welche der so nun zustande gekommene Standbodenbeutel 10 gekennzeichnet ist.
  • In dem gezeigten Beispiel des Beutels 10 ist der Durchbruchbereich 20 der Bodenwand 17 gegenüberliegend angeordnet. Eine derartige Gestaltung des Beutels 10 ermöglicht beispielsweise eine schnelle und sichere Öffnung des Beutels 10 mit einem Strohhalm 30. Ein Abrutschen des Strohhalms 30 wird somit vermieden und besonderes erforderliches Geschick zum Öffnen des Beutels 10 ist nicht mehr notwendig.
  • Der Beutel 10 (die Wände 13, 14, 17 des Beutels 10) und/oder der Port 40 kann dabei im Wesentlichen aus Kunststoff hergestellt sein. Die erste Seitenwand 13 und/oder die zweite Seitenwand 14 und/oder die Bodenwand 17 können dabei, wie auch die Barrierebeschichtung 51 des Siegels 50 zumindest abschnittsweise aus einem mehrschichtigen Verbundmaterial hergestellt sein. Einzelne Schichten bzw. Lagen können daher im Wesentlichen aus Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder jeglichem anderen elastischen Folienmaterial, welches geeignet ist, bestehen.
  • 5 zeigt das Beispiel des erfindungsgemäßen Beutels 10 aus 4 ohne das Werkzeug 30.
  • Der Beutel 10 kann ferner eine Befestigungsvorrichtung (nicht in 5 dargestellt) für das Werkzeug 30 zur lösbaren Befestigung des Werkzeugs 30 vom Beutel 10 aufweisen. Diese Befestigungsvorrichtung kann beispielsweise ein Klebeband oder Klebepunkt sein.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung des Beutels 10, welcher insbesondere für Flüssigkeiten, beispielsweise Getränke, geeignet ist, sind unter anderem (neben weiteren nicht beschriebenen Verfahrensabschnitten) folgende Verfahrensabschnitte vorgese hen: Bereitstellen der ersten Seitenwand 13, Anbringen des Ports 40 in einem ersten Randbereich 15 der ersten Seitenwand 13 zur Ausbildung des Durchbruchbereichs 20, Bereitstellen der zweiten Seitenwand 14 mit dem zweiten Randbereich 16 und Verbinden der ersten Seitenwand 13 mit der zweiten Seitenwand 14 und dem Port 40, so dass der Durchbruchbereich 20 im Inneren 11 des Beutels 10 den Port 40 zum Führen des Werkzeugs 30 beim späteren Öffnen des Beutels 10 aufweist.
  • Zusätzlich kann ein weiterer Verfahrensabschnitt vorgesehen sein, der ein Anbringen des Siegels 50 an der Portaußenfläche 41 des Ports 40 vor der Befüllung des Beutels 10 vorsieht.
  • Des Weiteren kann der Beutel 10 an einem anderen Bereich als dem Durchbruchbereich 20 bzw. dem Port 40 mit einer Flüssigkeit befüllt werden. Der Beutel 10 kann jedoch alternativ auch über den Port 40 befüllt werden oder, wie bereits beschrieben, über eine seitliche Öffnung, d. h. einen offenen Abschnitt zwischen der ersten Seitenwand 13 und der zweiten Seitenwand 14. Bei der Befüllung des Beutels 10 über eine seitliche Öffnung braucht der Port 40 an seiner Außenseite kein Siegel 50 aufweisen, sondern lediglich eine Membran oder Schicht aus elastischem Material, die von dem Werkzeug 30 durchdrungen werden kann. Die Membran bzw. Schicht weist in einem solchen Fall eine ausreichende Dichtigkeits- bzw. Barriereeigenschaft auf.
  • Alternativ kann bei der Befüllung des Beutels 10 über eine andere Öffnung als den Port 40 der Port 40 mit dem Siegel 50 bereits vorab bereitgestellt werden. Das Siegel 50 braucht somit in einem solchen Fall nicht erst nachträglich an dem Port 40, wie bei der Befüllung des Beutels 10 über den Port 40, angebracht werden.
  • Mit der obigen Offenbarung gemäß der vorliegenden Erfindung ist somit ein Beutel 10 und ein Verfahren zur Herstellung des Beutels 10 bereitgestellt, wobei der Beutel 10 verbesserte Stabilitäts- und Barriereeigenschaften aufweist und einfacher mit einem Werkzeug 30 zur Entnahme einer Flüssigkeit aus dem Beutel 10 geöffnet werden kann.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 7904542 U1 [0003]
    • - DE 7811203 U1 [0004]
    • - EP 0600502 B1 [0005]
    • - US 6116782 [0006]
    • - US 5782404 [0007]

Claims (14)

  1. Beutel (10), insbesondere für Flüssigkeiten, mit zumindest einem Durchbruchbereich (20) für zumindest ein Werkzeug (30) zum Entnehmen der Flüssigkeit, wobei der zumindest eine Durchbruchbereich (20) im Inneren (11) des Beutels (10) einen Port (40) zur Führung des Werkzeugs (30) aufweist.
  2. Beutel (10) nach Anspruch 1, wobei der Durchbruchbereich (20) am Äußeren (12) des Beutels (10) ein Siegel (50) aufweist.
  3. Beutel (10) gemäß Anspruch 2, wobei das Siegel (50) zumindest abschnittsweise mit einer Portaußenfläche (41) des Ports (40) verbunden ist.
  4. Beutel (10) gemäß Anspruch 2 oder 3, wobei das Siegel (50) zumindest eine Barrierebeschichtung (51) aufweist.
  5. Beutel (10) gemäß Anspruch 4, wobei die zumindest eine Barrierebeschichtung (51) zumindest eine Schicht aus Aluminium aufweist.
  6. Beutel (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Beutel (10) eine erste Seitenwand (13) und eine zweite Seitenwand (14) umfasst, wobei der erste Randbereich (15) der ersten Seitenwand (13) mit dem zweiten Randbereich (16) der zweiten Seitenwand (12) zumindest abschnittsweise verbunden ist.
  7. Beutel (10) gemäß Anspruch 6, wobei der Port (40) zumindest abschnittsweise von dem ersten Randbereich (15) und dem zweiten Randbereich (16) umgeben ist.
  8. Beutel (10) gemäß Anspruch 6 oder 7, wobei der erste Randbereich (15) und der zweite Randbereich (16) am Äußeren (12) zumindest abschnittsweise eine gemeinsame Kante (18) bilden, wobei sich die Kante (18) zumindest abschnittsweise am Äußeren (12) erstreckt.
  9. Beutel (10) gemäß Anspruch 8, wobei eine Siegelaußenfläche (54) des Siegels (50) mit der Kante (18) im Wesentlichen bündig ist.
  10. Beutel (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Port (40) bezüglich eines Querschnitts eine rautenförmige Gestalt aufweist.
  11. Beutel (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Beutel (10) eine Bodenwand (17) aufweist, wobei die Bodenwand (17) der Gestalt eines Kugelzweiecks ähnlich ist.
  12. Beutel (10) gemäß Anspruch 11, wobei der Durchbruchbereich (20) der Bodenwand (17) gegenüberliegend angeordnet ist.
  13. Beutel (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Beutel (10) und/oder der Port (40) im Wesentlichen aus Kunststoff hergestellt ist.
  14. Beutel (10) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Wände (13, 14, 17) des Beutels (10) zumindest abschnittsweise aus einem mehrschichtigen Verbundmaterial hergestellt ist.
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