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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Beutel, insbesondere einen
Standbodenbeutel für Flüssigkeiten, wie beispielsweise
Getränke. Der Beutel umfasst einen Durchbruchbereich für
ein Werkzeug zum Entnehmen der Flüssigkeit. Das Werkzeug
kann zum Beispiel ein Strohhalm sein. Der Durchbruchbereich weist
im Inneren des Beutels einen Port zum Führen des Werkzeugs
auf.
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Stand der Technik
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Beutel
zur Aufbewahrung von Nahrungsmitteln, insbesondere Flüssigkeiten,
mit einer Einstichstelle für einen Strohhalm sind aus dem
Stand der Technik vorbekannt.
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So
beschreibt zum Beispiel das
deutsche Gebrauchsmuster
Nummer 79 04 542 U1 (Ebert KG) einen Verpackungsbeutel,
welcher aus Folienlaminat mit mindestens zwei Schichten hergestellt
ist. Dieser Verpackungsbeutel dient zur Aufbewahrung und zum Transport
von Getränken und weist an einer Beutelwand eine leicht
zu durchstechende Stelle auf. Mindestens eine Schicht der Beutelwand
weist einen Durchbruch zum Einführen eines Strohhalms auf, wobei
mindestens eine Laminatschicht an der Beutelwand durchgehend geschlossen
ist. Der Durchbruch bzw. die Durchbruchstelle hat die Form eines kreisrunden,
eingestanzten Loches.
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Aus
dem
deutschen Gebrauchsmuster
Nummer 78 11 203 U1 (Hoechst AG) ist ein Beutel zur Aufnahme
wässriger Flüssigkeiten bekannt, wobei der Beutel
bzw. die Beutewände aus Folienlaminat bestehen. Der Beutel
weist eine leicht durchstechbare Beutelwand auf, die dadurch gekennzeichnet
ist, dass sämtliche Schichten des Folienlaminats der Beutelwand
durchbruchsfrei sind und in sich geschlossen zusammenhängend
ausgebildet sind. Die Beutelwand weist innerhalb des örtlich
diskreten Bereichs zum Durchstechen bzw. Durchbrechen eine zusätzliche
Fixierungsschicht auf. Das Folienlaminat besteht aus streckorientierter
Poly esterfolie, welche als Außenschicht dient, und einer
Schicht Polyethylen, wobei zwischen den beiden Schichten eine Schicht
aus Aluminium angeordnet ist.
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Die
Europäische Patentschrift
Nummer 0 600 502 B1 (Deutsche Sisi-Werke GmbH & Co. Betriebs
KG) beschreibt einen Standbeutel für Getränke,
welcher aus Monomaterial oder mehrschichtigem Verbundmaterial hergestellt
ist. Der Beutel weist eine Einstichsöffnung zum Einstechen
eines Trinkhalms auf. Die Einstichsöffnung ist dabei durch
alle Schichten des Mono- oder Verbundmaterials eingestanzt. An der
Innenseite des Mono- oder Verbundmaterials befindet sich eine zusätzliche
Verschlussfolie, welche um die Einstichsöffnung herum angebracht
ist, so dass diese nach außen freigelegt ist. Die Verschlussfolie
ist dabei um die Einstichsöffnung herum angeschweißt
um einen dichten Abschluss zu bilden.
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Die
US-Patentschrift Nummer 6,116,782 (Kraft
Foods Inc.) beschreibt einen Beutel für Getränke,
bei welchem im Öffnungsbereich mittels eines Lasers, welcher
auf die Innenseite gerichtet ist, eine innere Kunststofffolie und
eine Metallfolie laminiert werden, so dass die Eigenschaften der
Kunststofffolie verändert werden, um die Öffnungskraft
zu verringern. Nachdem die Kunststoffschicht auf die Metallschicht
aufgebracht wurde, wird diese im Öffnungsbereich durch
Laserbehandlung entfernt.
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Die
US-Patentschrift Nummer 5,782,404 (Combibloc
Inc.) beschreibt eine Verpackung bzw. eine Öffnung der
Verpackung, die etwas größer ist, als der Durchmesser
eines Trinkhalms. Der Einstichsbereich ist dabei mit einem Vorschnitt
versehen, welcher U-, V- oder C-förmig sein kann. Beim Einstechen
des Trinkhalms in die Verpackung bildet sich eine entsprechend ausgeformte
Lasche, welche den Trinkhalm auf die gegenüberliegende
Seite der Öffnung drückt. Es wird ferner ein offener
Bereich gebildet, der einen Luftaustausch zwischen dem Verpackungsinhalt
und der Umgebung ermöglicht.
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Bei
den vorbekannten Verpackungen und Beuteln aus dem Stand der Technik
wird keine Komponente bzw. kein Bestandteil beschrieben, welcher zum
Führen eines Werkzeugs (z. B. eines Strohhalms), nach dem
Einstechen in den Beutel, vorgesehen ist. Getränkebeutel
mit einer Einstichstelle für einen Strohhalm, wie beispielsweise
bei dem Produkt „Capri-Sonne®"
bieten daher für den Strohhalm keinerlei Möglichkeit,
den Strohhalm nach dem Einstechen in einer definierten Position
zu halten. Derartige Beutel haben die Einstichstelle zudem in einem
Bereich der Seitenwände, was zu einer erschwerten Öffnung
des Beutels führt, da der Strohhalm in einem bestimmten
Winkel durch die Einstichstelle hindurch gestochen werden muss.
Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass es bei einem ungünstigen
Einstichswin kel zu keinem Einstich des Strohhalms in den Beutel
kommt und der Strohhalm abrutscht und an der Seitenwand der Verpackung
bzw. des Beutels entlang gleitet.
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Durch
das spitze Ende des Strohhalms und der entsprechenden Steifigkeit
des Strohhalmmaterials besteht daher vor allem für Kinder
beim Öffnen derartiger Getränkebeutel eine Verletzungsgefahr. Es
besteht daher beispielsweise ein Bedarf nach einem Getränkebeutel,
welcher derart gestaltet ist, dass beispielsweise ein Strohhalm
sicher durch einen Durchbruchbereich hindurchgestochen werden kann
und der Strohhalm nach dem Einstechen und Einführen des
Strohhalms in den Beutel geführt wird.
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Ferner
besteht beispielsweise auch ein Bedarf an einem Beutel für
Flüssigkeiten, insbesondere für flüssige
Nahrungsmittel, mit verbesserten Barriereeigenschaften, insbesondere
im Bereich einer Durchbruch- bzw. Einstichstelle. Um diesen und
weiteren Aspekten gerecht zu werden, sind daher gemäß der
vorliegenden Erfindung ein Beutel und ein Verfahren zur Herstellung
des Beutels bereitgestellt, wie nachfolgend beschrieben.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Nach
Maßgabe der Erfindung ist demnach ein Beutel, beispielsweise
in der Ausführung eines Standbodenbeutels, bereitgestellt,
insbesondere für Flüssigkeiten, wie beispielsweise
Getränke, mit zumindest einem Durchbruchbereich. Der zumindest eine
Durchbruchbereich ist für zumindest ein Werkzeug zum Öffnen
des Beutels bzw. Entnehmen der Flüssigkeit aus dem Beutel
vorgesehen. Das zumindest eine Werkzeug kann beispielsweise ein
Strohhalm sein. Der zumindest eine Durchbruchbereich weist im Inneren
des Beutels einen Port zur Führung bzw. zum Führen
des Werkzeugs auf. Der Beutel kann elastisch sein.
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Ein
derartig erfindungsgemäßer Beutel mit einem solchen
Durchbruch- bzw. Einstichbereich weist verbesserte Eigenschaften
hinsichtlich Dichtigkeit und Handhabbarkeit auf. Durch die Tatsache, dass
sich der Port im Inneren des Beutels befindet, kann ein definiertes
und somit sicheres Einführen des Werkzeugs (zum Beispiel
eines Strohhalms) in den Beutel zum Entnehmen der Flüssigkeit
gewährleistet werden. Ferner ist der Durchbruchbereich
mit dem Port im Inneren des Beutels hinsichtlich struktureller Eigenschaften
derart verbessert, dass höhere Steifigkeiten vor allem
an der Einstichstelle bzw. im Durchbruchbereich erreicht sind. Der
Aspekt, wonach der Durchbruchbereich mit dem Port nicht primärer
Bestandteil der Beutelwand ist, sondern im Randbereich des Beutels
angeordnet ist, führt zu einer individuellen und daher
verbesserten Gestaltungsmöglichkeit des Beutels hinsichtlich
der Barriereeigen schaften des Durchbruchbereichs. Gemäß der
vorliegenden Erfindung wird somit ein Beutel bereitgestellt, bei
welchem die (Seiten-)Wände des Beutels und der Durchbruchbereich
funktional getrennt sind, so dass eine individuelle Ausführung
dieser Komponenten ermöglicht wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Durchbruchbereich
am Äußeren des Beutels ein Siegel aufweisen. Das Äußere
des Beutels ist der Außenbereich bzw. die äußere
Oberfläche des Beutels. Dieser Sachverhalt lässt
beispielsweise eine unabhängige Gestaltung des Siegels
hinsichtlich geometrischer Abmessungen und/oder Materialien zu.
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Gemäß eines
weiteren Aspekts der vorliegenden Erfindung kann das Siegel zumindest
abschnittsweise mit einer Portaußenfläche des
Ports verbunden sein. In einem alternativen Beispiel des Beutels
gemäß der vorliegenden Erfindung kann das Siegel
nahezu im Wesentlichen vollständig bzw. komplett mit der
Portaußenfläche des Ports verbunden sein. Damit
wird beispielsweise eine optimale Barriereeigenschaft des Beutels
erreicht. Bei einer weiteren, alternativen Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung kann der Durchbruchbereich bzw. Port auch ohne ein Siegel
ausgeführt sein. Der Port weist dann in einem solchen Fall
an seiner Außenseite eine Membran oder Schicht aus elastischem
Material mit entsprechenden Dichtigkeits- bzw. Barriereeigenschaften
auf, die ebenso von einem Werkzeug leicht durchdrungen werden kann.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann das Siegel
zumindest eine Barrierebeschichtung aufweisen. Die zumindest eine
Barrierebeschichtung kann beispielsweise dazu dienen, dass nach
dem Abschließen des befüllten Beutels, d. h. nach
dem Auffüllen des Beutels mit einer Flüssigkeit
insbesondere kein Gasaustausch mehr mit der Umgebung und dem Inneren
des Beutels stattfindet.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann die zumindest
eine Barrierebeschichtung zumindest eine Schicht aus Aluminium aufweisen.
Die zumindest eine Aluminiumschicht weist dabei hervorragende Barriereeigenschaften auf.
In alternativen Beispielen eines Beutels gemäß der
vorliegenden Erfindung kann die zumindest eine Barrierebeschichtung
zumindest eine Schicht aus einer Nichtmetallverbindung und/oder
zumindest eine Schicht aus einer Metallverbindung aufweisen. Der Begriff „Metallverbindung"
umfasst hierbei Metalle und/oder Metalllegierungen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Beutel eine
erste Seitenwand und eine zweite Seitenwand umfassen. Ein erster
Randbereich der ersten Seitenwand kann mit einem zweiten Randbereich
der zweiten Seitenwand zumindest abschnittsweise verbunden sein.
Die Verbindung der Randbereiche kann beispielsweise durch Vorgänge
wie Verschweißen, Verkleben, Heißsiegeln oder ähnliche
Herstellungsverfahren (Wärmestrahlung, Konvektion, Wärmeübergangsprozesse,
etc.) hergestellt sein.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Port zumindest
abschnittsweise von dem ersten Randbereich und dem zweiten Randbereich
umgeben sein. Mit anderen Worten kann der Port daher mit den Randbereichen beispielsweise
aufgenommen, verschweißt, verklebt oder versiegelt sein.
Es wird dadurch beispielsweise eine dichte Verbindung geschaffen.
Der Aspekt, wonach sich der Port im Randbereich des Beutels befinden
kann, führt zu verbesserten strukturellen Eigenschaften
bezüglich Steifigkeit und Stabilität dieses Bereichs
und des Beutels. Bei einem alternativen Beispiel des erfindungsgemäßen
Beutels kann der Port (Seitenwände des Ports) auch vollständig
von dem ersten Randbereich der ersten Seitenwand und dem zweiten
Randbereich der zweiten Seitenwand umgeben sein.
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In
einem weiteren Beispiel der vorliegenden Erfindung kann der erste
Randbereich und der zweite Randbereich am äußeren,
d. h. an der Außenseite des Beutels zumindest abschnittsweise
eine gemeinsame Kante bilden, wobei sich die gemeinsame Kante zumindest
abschnittsweise am Äußeren des Beutels erstreckt
und sozusagen den Beutelrand bildet. Wie bereits angesprochen, kann
die Kante durch Herstellungsprozesse wie beispielsweise Schweißen,
Kleben, Heißsiegeln oder ähnliche thermische Verfahren
hergestellt sein. Die Kante bzw. der gemeinsame Randbereich kann
zudem entsprechend thermisch behandelt sein, um verbesserte Struktureigenschaften
hinsichtlich Steifigkeit und Stabilität zu erreichen.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt des erfindungsgemäßen Beutels
kann eine Siegelaußenfläche des Siegels mit der
(gemeinsamen) Kante im Wesentlichen bündig (mehr oder weniger
auf gleicher Höhe) sein. Dadurch, dass sich die Oberfläche
des Siegels und die Kante im Wesentlichen auf einer gemeinsamen
Höhe bzw. Position befinden, kann ein Ablösen
des Siegels vom Durchbruchbereich und/oder vom Port vermieden werden.
Bei einem alternativen Beispiel des Beutels kann das Siegel des Durchbruchbereichs
bzw. Ports bezüglich der Kante auch in Richtung des Äußeren
des Beutels, d. h. nach außen hin weg vom Beutel versetzt
sein.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Port bezüglich
eines Querschnitts eine rautenförmige Gestalt aufweisen.
In alternativen Beispielen des erfindungsgemäßen
Beutels kann der Port auch bezüglich eines Querschnitts
eine kreisförmige, trapezförmige oder rechteckförmige
Gestalt aufweisen. Mit der rautenförmigen Gestalt kann
beispielsweise eine optimale Verbindung des Ports mit den Randbereichen
der Seitenwände hergestellt werden, in welchen er integriert
ist. Ebenso werden dadurch beispielsweise beim Verschweißen
des Ports mit den Randbereichen innere Spannungszustände
vermieden und eine nahezu gleichmäßige Dicke der
Seitenwände des Beutels kann nach wie vor auch im Bereich
des Ports gewährleistet werden.
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Entsprechend
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Beutel
eine Bodenwand aufweisen, wobei die Bodenwand der Gestalt eines
Kugelzweiecks ähnlich sein kann. Es kann dadurch beispielsweise
ein Standbodenbeutel bereitgestellt werden, dessen Standfestigkeit
verbessert ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Durchbruchbereich
der Bodenwand gegenüberliegend angeordnet sein. Dadurch
kann beispielsweise ein optimales Öffnen des Beutels gewährleistet
werden, wobei der Beutel zugleich eine erhöhte Stabilität
besitzt.
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Nach
einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann der Beutel
(die Wände des Beutels) und/oder der Port im Wesentlichen
aus Kunststoff hergestellt sein.
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Entsprechend
einer weiteren Idee der vorliegenden Erfindung können die
Wände, d. h. die erste Seitenwand, die zweite Seitenwand,
die Bodenwand, und/oder die Barrierebeschichtung des erfindungsgemäßen
Beutels zumindest abschnittsweise aus einem mehrschichtigen Verbundmaterial
hergestellt sein. Das mehrschichtige Verbundmaterial kann beispielsweise
Schichten bzw. Lagen aus Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid,
Aluminium etc. umfassen.
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Vorgesehen
ist ferner auch ein Verfahren zur Herstellung eines Beutels, wie
oben beschrieben, insbesondere für Flüssigkeiten,
wie beispielsweise Getränke, wobei der Beutel zumindest
einen Durchbruchbereich für zumindest ein Werkzeug zum Öffnen
des Beutels aufweist. Der Beutel kann, wie bereits gesagt, die oben
beschriebenen Merkmale aufweisen und das Werkzeug kann beispielsweise
ein Strohhalm mit einem spitzen Ende sein. Das Verfahren umfasst,
neben weiteren nicht näher beschriebenen Verfahrensabschnitten,
Bereitstellen einer ersten Seitenwand, Anbringen eines Ports in
einem ersten Randbereich der ersten Seitenwand zur Ausbildung des
Durchbruchbereichs, Bereitstellen einer zweiten Seitenwand mit einem
zweiten Randbereich und Verbinden der ersten Seitenwand mit der
zweiten Seitenwand und dem Port, so dass der zumindest eine Durchbruchbereich
im Inneren des Beutels einen Port zum Führen des Werkzeugs
aufweist.
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Ferner
kann das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung
eines erfindungsgemäßen Beutels ein Anbringen
des Siegels an einer Portaußenfläche des Ports
vor einer Befüllung des Beutels umfassen.
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Nach
einem weiteren Aspekt kann das erfindungsgemäße
Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen
Beutels ferner ein Befüllen des Beutels an bzw. über
einen anderen Bereich als dem Durchbruchbereich umfassen. Der Beutel
wird dann nicht über den Port befüllt, sondern
kann über eine seitliche Öffnung, d. h. einen
offenen Abschnitt zwischen der ersten Seitenwand und der zweiten
Seitenwand befüllt werden.
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Durch
das erfindungsgemäße Verfahren kann somit ein
Beutel geschaffen werden, welcher hinsichtlich struktureller Eigenschaften
bezüglich Steifigkeit und Stabilität sowie auch
hinsichtlich Dichte- und Barriereeigenschaften verbessert ist. Die
erfindungsgemäße Anordnung und Gestaltung des Durchbruchbereichs
erlaubt auch eine einfacheres und sichereres Öffnen des
Beutels und Entnehmen der Flüssigkeit.
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Es
ist ferner selbstverständlich, dass die oben genannten
offenbarten Merkmale zur Erzielung weiterer Ausführungen
des erfindungsgemäßen Beutels beliebig miteinander
kombiniert werden können.
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Weitere
Eigenschaften und Merkmale der Erfindung ergeben sich unter Bezugnahme
auf die beigefügten Figuren aus der folgenden detaillierten
Beschreibung von Beispielen der Erfindung. Diese sind rein beispielhaft
und in keinster Weise ein- bzw. beschränkend zu verstehen.
Die detaillierte Beschreibung dient lediglich dazu, dem Fachmann
eine Lehre zum Nacharbeiten der vorliegenden Erfindung bereitzustellen.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine schematische Darstellung, d. h. eine Seitenansicht eines Beispiels
des Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 ist
eine schematische Darstellung, d. h. eine Seitenquerschnittsansicht
und eine Draufsicht eines Beispiels des Beutels gemäß der
vorliegenden Erfindung;
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3 ist
eine schematische Darstellung, d. h. eine vergrößerte
Seitenquerschnittsansicht des Öffnungsbereichs des Beutels
aus 2 nach dem Eindringen des Werkzeugs durch den
Durchbruchbereich bzw. das Siegel in den Beutel;
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4 ist
eine schematische Darstellung, d. h. eine dreidimensionale perspektivische
Darstellung eines Beispiels des Beutels sowie eine vergrößerte Darstellung
des Kopfbereichs des Beutels gemäß der vorliegenden
Erfindung, wobei ein Werkzeug zum Entnehmen der Flüssigkeit
aus dem Beutel am Durchbruchbereich angebracht ist;
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5 ist
eine schematische Darstellung, d. h. eine dreidimensionale perspektivische
Darstellung des Beispiels des Beutels von 4 sowie
eine vergrößerte Darstellung des Kopfbereichs
dieses Beutels gemäß der vorliegenden Erfindung.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Im
Folgenden wird nun anhand der 1 bis 5 der
Aufbau von Beispielen des erfindungsgemäßen Beutels 10 beschrieben.
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1 zeigt
in einer schematischen Darstellung eine Seitenansicht auf ein Beispiel
des erfindungsgemäßen Beutels 10. Der
erfindungsgemäße Beutel 10 hat in dieser
Seitenansicht eine im Wesentlichen rechteckige Gestalt. Andere Formen
und Gestalten sind ebenso möglich. Zur Bildung des Innenraums
bzw. des Inneren 11 des Beutels 10 weist der Beutel 10 eine
erste Seitenwand 13 und eine zweite Seitenwand 14 sowie
eine Bodenwand 17 auf. Die zweite Seitenwand 14 ist
in der Seitenansicht in 1 mit der ersten Seitenwand 13 identisch.
Die Bodenwand 17 ist sowohl mit der ersten Seitenwand 13 als
auch der zweiten Seitenwand 14 verbunden.
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Die
Verbindung der ersten Seitenwand 13 mit der zweiten Seitenwand 14 und
der Bodenwand 17 kann beispielsweise durch einen an sich
bekannten Herstellungsvorgang wie Formen und Falten, Verschweißen,
Verkleben oder Heißsiegeln zustande gekommen sein.
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Die
erste Seitenwand 13 weist einen ersten Randbereich 15 auf,
und die zweite Seitenwand 14 weist einen zweiten Randbereich 16 (2)
auf. Sowohl der erste Randbereich 15 als auch zweite Randbereich 16 (2)
erstrecken sich zumindest entlang 3/4 des in 1 gezeigten
Umfangs des Beutels 10. Der erste Randbereich 15 ist
mit dem zweiten Randbe reich 16 (2) mittels
Verschweißens, Versiegelns, Verkleben oder mittels eines
anderen Herstellungsvorgangs verbunden. Der erste Randbereich 15 bildet
zusammen mit dem zweiten Randbereich 16 am Äußeren 12 des
Beutels 10 bzw. entlang des Beutels 10 eine Kante 18.
Die Kante 18 verläuft von einem ersten Ende 17a der
Bodenwand 17 bis zum Kopfbereich des Beutels 10,
zum Durchbruchbereich (Einstichstelle) 20 und vom Durchbruchbereich 20 wiederum
zu einem zweiten Ende 17b der Bodenwand 17.
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An
seinem oberen Ende, d. h. im Kopfbereich weist der Beutel 10 den
Durchbruchbereich 20 auf, welcher einen Port 40 mit
einem Siegel 50 umfasst. Der Port 40 ist hierbei
mittig bezüglich des Querschnitts bzw. der Bodenwand 17 des
Beutels 10 angeordnet. An der Portaußenfläche 41 des
Ports 40 befindet sich in der dargestellten Ausführungsform das
Siegel 50. Das Siegel 50 kann mit dem Port 40 beispielsweise
verschweißt oder verklebt sein. Das Siegel 40 kann
eine Lasche aufweisen, die ein einfaches Entfernen des Siegels 50 von
der Portaußenfläche ermöglicht. In einer
alternativen Ausführungsform weist der Port 40 kein
Siegel 50 auf.
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Der
Port 40 des Durchbruchbereichs 20 ist derartig
in dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 angeordnet,
dass die durch diese Randbereiche 15, 16 gemeinsam
ausgebildete Kante 18 nicht bündig sondern versetzt
zur Siegelaußenfläche 54 des Siegels 50 ist.
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Der
Durchbruchbereich 20 dient einem Werkzeug 30,
welches hier beispielsweise als Strohhalm (Trinkhalm) mit kurzem
Einstichsstück ausgeführt ist, zum Entnehmen einer
Flüssigkeit aus dem Inneren 11 des Beutels 10,
wenn das Werkzeug 30 durch das Siegel 50 hindurch
gestochen wird. Der Port 40 ist dabei derartig ausgebildet,
dass nach dem Einstechen bzw. während des Einführen
des Werkzeugs 30 in den Beutel 10 das Werkzeug 30 durch den
Port 40 bzw. die Portöffnung 42 (Vgl. 2, 3)
geführt wird. In einer anderen Ausführungsform
wird das Siegel 50 vor dem Einführen des Werkzeugs 30 entfernt.
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Der
Durchbruchbereich 20 befindet sich bei dem in 1 dargestellten
Beutel 10 gegenüberliegend der Bodenwand 17.
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2 zeigt
in einem unteren Abschnitt eine Draufsicht eines Beispiels des erfindungsgemäßen Beutels 10 und
im oberen Abschnitt eine Seitenquerschnittsansicht des Beutels 10.
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Das
hierbei verwendete Werkzeug 30 zum Entnehmen (beispielsweise
durch Absaugen oder Drücken des Beutels 10) einer
Flüssigkeit aus dem Beutel 10 ist hierbei als
handelsüblicher Strohhalm ausgebildet. Für das
Werkzeug 30 wären auch andere rohrförmige
spitze oder stumpfe Gegenstände zum Entnehmen geeignet,
welche durch die Portöffnung 42 passen.
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Der
Durchbruchbereich 20 für das Werkzeug 30 weist
hierbei eine im Wesentlichen quaderförmige Gestalt auf.
Der Beutel 10 ist nach außen hin, d. h. über
den Durchbruchbereich 20 mittels des Siegels 50 am
Port 40 abgeschlossen. Beim Durchdringen bzw. Durchstechen
des Siegels 50 mittels des Werkzeugs 30 wird das
Werkzeug 30 im Bereich des Ports 40 entlang der
Portöffnung 42 beim Einführen in den Beutel 10 geführt.
Die Portöffnung 42 kann dabei einen kreisförmigen
oder rechteckförmigen Querschnitt aufweisen. Der Durchbruchbereich 20 ist
in 3 in einer vergrößerten Ansicht
C dargestellt. Bei einer entsprechenden Ausführung des
Beutels 10 ist eine Portöffnung 42 des
Ports 40 hinsichtlich ihres Durchmessers nur marginal größer
als ein Durchmesser eines Strohhalms 30.
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3 zeigt
einen Ausschnitt des Durchbruchbereichs bzw. Einstichbereichs 20 des
Beutels 10 aus 2 in vergrößerter
Darstellung. Bei der Darstellung in 3 ist das
Werkzeug 30 in Form eines Strohhalms bereits in den Beutel 10 eingeführt (durch
das durchbrech- bzw. durchstechbare Siegel 50). Der Durchbruchbereich 20 weist
den Port 40 auf, an dessen Portaußenfläche 41 zum Äußeren 12 des Beutels 10 hin
sich das Siegel 50 befindet.
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Die
Portaußenfläche 41 ist in der in 3 dargestellten
vergrößerten Ansicht des Durchbruchbereichs 20 mit
der Kante 18, welche von dem ersten Randbereich 15 und
dem zweiten Randbereich 16 der ersten Seitenwand 13 und
der zweiten Seitenwand 14 gebildet wird, verbunden und
zwar dahingehend, dass diese bündig ist.
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Der
Strohhalm 30 weist einen Durchmesser D30 auf. Der Port 40 bzw.
die Portöffnung 42 ist durch die Porthöhe
H40 und die Portöffnungsbreite bzw. den Portöffnungsdurchmesser
B40 gekennzeichnet. Sowohl die Porthöhe H40 als auch die
Portöffnungsbreite B40 können hinsichtlich ihrer
Abmessungen beliebig an das Werkzeug 30 angepasst werden,
um eine definierte bzw. vorbestimmte Führung des Werkzeugs 30 beim
Eindringen des Werkzeugs 30 in den Beutel 10 zu
gewährleisten.
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Der
Durchbruchbereich 20 weist am Äußeren 12 des
Beutels 10, d. h. an der Außenfläche
bzw. dem äußeren Bereich des Beutels 10 das
Siegel 50 auf, welches zumindest ab schnittsweise mit der
Portaußenfläche 41 des Ports 40 verbunden
ist. Das Siegel 50 kann dabei beispielsweise mittels eines Schweißvorgangs,
Klebvorgangs oder eines Heißsiegelvorgangs oder jeglichen
anderen thermischen Verfahrens mit dem Port 40 verbunden
sein. Das Siegel 50 weist zumindest eine Barrierebeschichtung 51 auf.
Die Barrierebeschichtung 51 kann beispielsweise eine Schicht
aus Aluminium bzw. Aluminiumfolie oder einer Aluminiumlegierung
sein. Ferner oder alternativ kann die Barrierebeschichtung 51 zumindest eine
weitere Schicht aus einer Nichtmetallverbindung 52 und/oder
zumindest eine weitere Schicht aus einer Metallverbindung 53 aufweisen,
um entsprechend erforderlichen Barriereeigenschaften des Beutels 10 zu
genügen.
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Wie
bereits beschrieben, ist der Port 40 des Durchbruchbereichs 20 in
dem gezeigten Ausführungsbeispiel des Beutels 10 in 3 zumindest
abschnittsweise von dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten
Randbereich 16 umgeben. Mit anderen Worten ist die Porthöhe
H40 größer als die Breite des ersten Randbereichs 15 und
des zweiten Randbereichs 16, so dass der Port 40 in
das Innere 11 des Beutels 10 hinein ragt. In einem
alternativen Beispiel des erfindungsgemäßen Beutels 10 kann
der Port 40 an seinen entsprechenden Seitenflächen
auch vollständig von dem ersten Randbereich 15 und
dem zweiten Randbereich 16 umgeben sein.
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Es
ist gemäß der Idee der vorliegenden Erfindung
hierbei wichtig, dass die Portaußenfläche 41 zumindest
mit der von dem ersten Randbereich 15 und dem zweiten Randbereich 16 am Äußeren 12 gebildeten
Kante 18 bündig ist. Ferner kann der erste Randbereich 15 und
der zweite Randbereich 16 sowie der Port 40 entsprechend
thermisch behandelt sein, so dass die strukturellen Eigenschaften
hinsichtlich Stabilität und Steifigkeit verbessert, d.
h. erhöht sind.
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In
einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Beutels 10 kann die Siegelaußenfläche 54 des
Siegels 50 des Durchbruch- bzw. Einstichbereichs 20 mit
der Kante 18 im Wesentlichen bündig sein. Der
mit dem Siegel 50 verbundene Port 40 ist dann
hierbei entsprechend nach innen, d. h. zum Inneren 11 des
Beutels 10 hin versetzt.
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4 zeigt
in einer schematischen Darstellung eine dreidimensionale perspektivische
Ansicht des Beutels 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung mit dem Werkzeug 30. Der Kürze halber
wird hier auf bereits vorangegangen beschriebene Merkmale des Beutels 10 verzichtet.
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Der
Port 40 weist hierbei bezüglich eines Querschnitts,
welcher im Wesentlichen parallel zu dem Siegel 50 ist,
eine rautenförmige Gestalt auf. Alternativ kann der Port 40 auch
eine kreisförmige, trapezförmige oder rechteckförmige
Gestalt aufweisen. Durch die rautenförmige Gestalt des
Ports 40 wird eine optimale Integration des Ports 40 in
den ersten Randbereich 15 und den zweiten Randbereich 16 gewährleistet.
Innere Spannungen durch Materialdehnung oder Materialverlust an
den Seitenwänden 13 und 14 werden durch
die rautenförmige Gestaltung des Ports 40 beispielsweise
vermieden.
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Die
Bodenwand 17 des in 4 gezeigten Beutels 10 ist
der Gestalt eines Kugelzweiecks ähnlich. Dadurch wird beispielsweise
eine besondere Stabilität des Beutels 10 erreicht,
durch welche der so nun zustande gekommene Standbodenbeutel 10 gekennzeichnet
ist.
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In
dem gezeigten Beispiel des Beutels 10 ist der Durchbruchbereich 20 der
Bodenwand 17 gegenüberliegend angeordnet. Eine
derartige Gestaltung des Beutels 10 ermöglicht
beispielsweise eine schnelle und sichere Öffnung des Beutels 10 mit
einem Strohhalm 30. Ein Abrutschen des Strohhalms 30 wird
somit vermieden und besonderes erforderliches Geschick zum Öffnen
des Beutels 10 ist nicht mehr notwendig.
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Der
Beutel 10 (die Wände 13, 14, 17 des Beutels 10)
und/oder der Port 40 kann dabei im Wesentlichen aus Kunststoff
hergestellt sein. Die erste Seitenwand 13 und/oder die
zweite Seitenwand 14 und/oder die Bodenwand 17 können
dabei, wie auch die Barrierebeschichtung 51 des Siegels 50 zumindest
abschnittsweise aus einem mehrschichtigen Verbundmaterial hergestellt
sein. Einzelne Schichten bzw. Lagen können daher im Wesentlichen
aus Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Polyvinylchlorid oder
jeglichem anderen elastischen Folienmaterial, welches geeignet ist,
bestehen.
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5 zeigt
das Beispiel des erfindungsgemäßen Beutels 10 aus 4 ohne
das Werkzeug 30.
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Der
Beutel 10 kann ferner eine Befestigungsvorrichtung (nicht
in 5 dargestellt) für das Werkzeug 30 zur
lösbaren Befestigung des Werkzeugs 30 vom Beutel 10 aufweisen.
Diese Befestigungsvorrichtung kann beispielsweise ein Klebeband
oder Klebepunkt sein.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
des Beutels 10, welcher insbesondere für Flüssigkeiten,
beispielsweise Getränke, geeignet ist, sind unter anderem
(neben weiteren nicht beschriebenen Verfahrensabschnitten) folgende
Verfahrensabschnitte vorgese hen: Bereitstellen der ersten Seitenwand 13,
Anbringen des Ports 40 in einem ersten Randbereich 15 der
ersten Seitenwand 13 zur Ausbildung des Durchbruchbereichs 20,
Bereitstellen der zweiten Seitenwand 14 mit dem zweiten
Randbereich 16 und Verbinden der ersten Seitenwand 13 mit der
zweiten Seitenwand 14 und dem Port 40, so dass der
Durchbruchbereich 20 im Inneren 11 des Beutels 10 den
Port 40 zum Führen des Werkzeugs 30 beim späteren Öffnen
des Beutels 10 aufweist.
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Zusätzlich
kann ein weiterer Verfahrensabschnitt vorgesehen sein, der ein Anbringen
des Siegels 50 an der Portaußenfläche 41 des
Ports 40 vor der Befüllung des Beutels 10 vorsieht.
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Des
Weiteren kann der Beutel 10 an einem anderen Bereich als
dem Durchbruchbereich 20 bzw. dem Port 40 mit
einer Flüssigkeit befüllt werden. Der Beutel 10 kann
jedoch alternativ auch über den Port 40 befüllt
werden oder, wie bereits beschrieben, über eine seitliche Öffnung,
d. h. einen offenen Abschnitt zwischen der ersten Seitenwand 13 und
der zweiten Seitenwand 14. Bei der Befüllung des
Beutels 10 über eine seitliche Öffnung
braucht der Port 40 an seiner Außenseite kein
Siegel 50 aufweisen, sondern lediglich eine Membran oder
Schicht aus elastischem Material, die von dem Werkzeug 30 durchdrungen werden
kann. Die Membran bzw. Schicht weist in einem solchen Fall eine
ausreichende Dichtigkeits- bzw. Barriereeigenschaft auf.
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Alternativ
kann bei der Befüllung des Beutels 10 über
eine andere Öffnung als den Port 40 der Port 40 mit
dem Siegel 50 bereits vorab bereitgestellt werden. Das
Siegel 50 braucht somit in einem solchen Fall nicht erst
nachträglich an dem Port 40, wie bei der Befüllung
des Beutels 10 über den Port 40, angebracht
werden.
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Mit
der obigen Offenbarung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist somit ein Beutel 10 und ein Verfahren zur
Herstellung des Beutels 10 bereitgestellt, wobei der Beutel 10 verbesserte
Stabilitäts- und Barriereeigenschaften aufweist und einfacher mit
einem Werkzeug 30 zur Entnahme einer Flüssigkeit
aus dem Beutel 10 geöffnet werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 7904542
U1 [0003]
- - DE 7811203 U1 [0004]
- - EP 0600502 B1 [0005]
- - US 6116782 [0006]
- - US 5782404 [0007]