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Die
Erfindung betrifft ein Liegemöbel
mit einem Rahmenteil und einem mehrteiligen Lattenrost oder dergleichen
Ablageteil für
eine Matratze, dessen Rückenteil
schwenkbar vorzugsweise am Rahmenteil gehalten und mittels eines
Stellantriebes neigungsverstellbar ist, wobei zum Beispiel unterhalb des
dem Mittelteil des Lattenrostes oder Ablageteils benachbarten Endes
des Rückenteils
eine mittels des Stellantriebes drehbare Traverse am Rahmenteil befestigt
ist, die zum Beispiel mittels eines langen Stellhebels mit dem Rückenteil,
insbesondere mit einem schwenkbar mit dem Rückenteil gekoppelten Kopfteil,
verbunden ist, wobei ferner das dem Mittelteil benachbarte Ende
des Rückenteils
in einem vorzugsweise rahmenfesten Lager schwenkbar gelagert ist,
das in einem Bereich zwischen Traverse und Rahmenoberkante angeordnet
ist.
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Derartige
Liegemöbel
sind im Stand der Technik bekannt. Bei solchen Liegemöbeln ist
das Rückenteil
schwenkbar am Rahmenteil gehalten und mittels eines Stellantriebes
neigungsverstellbar, so dass es aus einer flachen Ruheposition in
eine leicht geneigte oder steil geneigte Sitzposition verstellbar ist.
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Dabei
ist vorzugsweise auch vorgesehen, dass am Rückenteil ein zusätzliches
Kopfteil angelenkt ist, welches mittels der Schwenkbetätigung voreilend
zum Rückenteil
verschwenkbar ist und dann nach Erreichen eines bestimmten Schwenkwinkels gemeinsam
mit dem Rückenteil
weiter schwenkbar ist. Häufig
weisen solche Liegemöbel
auch noch ein verstellbares Oberschenkel- und Unterschenkelauflageteil auf, welches
ebenfalls mittels eines Stellantriebes in unterschiedliche Gebrauchsposition
verstellbar ist.
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Aufgrund
der Anordnung Drehachse unterhalb des Lattenrostteiles tritt bei
einer Verschwenkung des Rückenteils
der nicht erwünschte
Effekt auf, dass sich die Latten des Lattenrostes im Spalt zwischen
dem Rückenteil
und dem feststehenden Mittelteil berühren. Im Stand der Technik
sind hierzu schon Lösungen
vorgeschlagen, um dieses Problem zu vermeiden, wobei diese Lösungen aber
sehr aufwendig sind und insofern als nachteilig angesehen werden,
als dann parallele Stellhebel vorgesehen werden müssen, die
erhebliches Spiel aufweisen und daher zu einer nicht exakten Positionierung
der Teile führen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Liegemöbel
gattungsgemäßer Art
zu schaffen, bei dem auch beim Verschwenken des Rückenteils
eine Berührung
oder übermäßige Annäherung der
Latten des Lattenrostes beim Verstellen des Rückenteils in die hochgeschwenkte
Position vermieden wird, wobei auf einfache Funktionselemente zurückgegriffen wird,
die einen weitestgehend spielfreien Sitz und eine wackelfreie Anordnung
ermöglichen.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass das Lager des Rückenteils
in einer Schiene in Rahmenlängsrichtung
verschieblich geführt
ist und das Rückenteil
nahe seines dem Mittelteil benachbarten Endes über Gelenkhebel mit dem Rahmen
verbunden ist, in der Weise, dass das Lager aus einer dem Mittelteil
nahen Lage in der flach abgesenkten Stellung des Rückenteils
in eine dem Mittelteil fernere Lage bei auf geschwenktem Rückenteil verschoben
ist.
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Aufgrund
dieser Anordnung wird erreicht, dass beim Verschwenken des Rückenteils
durch Drehung der Traverse und entsprechendes Mitdrehen des langen
Stellhebels das Rückenteil
aus der flachen Position in eine aufrecht geneigte Position verstellt
werden kann, wobei durch die Kombination der vorzugsweise paarweise
an beiden Seiten des Rückenteils
angeordneten Gelenkhebel in Kombination mit den verschieblich in
den Schienen geführten Lagern
der Schwenkbewegung des Rückenteils
eine Schiebebewegung überlagert
wird, mittels derer dies beim Schwenken mit seinem dem Mittelteil
benachbarten Endbereich von diesem weg geschoben wird, so dass eine
zwängungsfreie
Bewegung der Teile zueinander ermöglicht ist, ohne dass sich
die Latten des Lattenrostes im Bereich zwischen dem Ende des Rückenteiles
und des Mittelteils berühren.
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Die
Anordnung ermöglicht
auch eine weitestgehend spielfreie Ausbildung, wobei auf einfachste Beschlagelemente
oder dergleichen zurückgegriffen werden
kann.
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Bevorzugt
ist dabei vorgesehen, dass die Gelenkhebel durch Kniehebel gebildet
sind, die in der flach abgesenkten Stellung des Rückenteils
geknickt und bei vollständig
aufgeschwenktem Rückenteil
gestreckt sind.
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Des
Weiteren ist bevorzugt vorgesehen, dass die Schiene als C-Profilschiene
ausgebildet ist, die am Rahmen befestigt ist und in der das Lager nach
Art eines Gleitsteines oder einer Kulisse geführt ist.
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Zudem
ist vorgesehen, dass die Bestandteile der Gelenkhebel, insbesondere
der Kniehebel in jeder Betriebsstellung nicht oder nur geringfügig über die
von der Oberkante des Rahmens aufgespannte Ebene vorragen.
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Besonders
günstig
ist es, wenn das rahmenseitige Ende des Gelenkhebels an einem etwa
unterhalb des Mittelteils des Lattenrostes am Rahmen befestigten Beschlagteil
angelenkt ist und das rückenteilseitige
Ende des Gelenkhebels nahe des dem Mittelteil zugewandten Endes
des Rückenteils
mit Abstand von dessen Lager seitlich am Rückenteil befestigt ist.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden
näher beschrieben.
Es zeigt:
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1 ein
Liegemöbel
mit den wesentlichen Bestandteilen in Seitenansicht, im Mittellängsschnitt gesehen;
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2 eine
Einzelheit II der 1 in vergrößerter Ansicht;
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3 und 4 desgleichen
in einer Zwischenstellung;
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5 und 6 desgleichen
bei maximal in die Hochlage verschwenktem Rückenteil.
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Die
wesentlichen Bestandteile des Liegemöbels sind ein Rahmenteil 1 und
ein mehrteiliger Lattenrost 2, 3, 4, 5, 6,
der als Ablage für
eine Matratze oder dergleichen dient. Das Rückenteil 3 mit dem
daran schwenkbeweglich angeordneten Kopfteil 2 ist schwenkbar
am Rahmenteil 1 gehalten und mittels eines nur schematisch
angedeuteten Stellantriebes 7 neigungsverstellbar. Der
Stellantrieb 7 greift mit entsprechenden Stellmitteln an
Mitnehmern 8, 9 an, die jeweils von Traversen 10, 11 abragen.
von diesen Traversen ragen wiederum Stellhebel 12, 13 ab,
mittels derer die Einzelteile relativ zum Rahmen 1 verstellbar
sind. Unterhalb des dem Mittelteil 4 des Lattenrostes benachbarten
Endes des Rückenteiles 3 ist eine
mittels des Stellantriebes 7 drehbare Traverse 10 am
Rahmenteil 1 befestigt. Diese wiederum ist mittels eines
langen Stellhebels 12 mit dem Rückenteil 3 beziehungsweise
dem damit verbundenen Kopfteil 2 verbunden. Das dem Mittelteil 4 benachbarte
Ende des Rückenteils 3 ist
in einem vorzugsweise rahmenfesten Lager schwenkbar gelagert, das in
einem Bereich zwischen der Traverse 10 und der Rahmenoberkante
angeordnet ist.
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Das
Lager 14 des Rückenteils 3 ist
in einer Schiene 1 in Rahmenlängsrichtung verschieblich, wobei
die Schiene 15 am Rahmen 1 fixiert ist. Das Rückenteil 3 ist
zudem nahe seines dem Mittelteil 4 benachbarten Endes über Gelenkhebel 16 mit
dem Rahmen 1 verbunden, und zwar in der Weise, dass das
Lager 14 in der Grundstellung gemäß 1 und 2 aus
einer dem Mittelteil 4 nahe benachbarten Lage über die
Position gemäß 3 und 4 in
die Position gemäß 5 und 6 in
eine dem Mittelteil 4 fernere Lage verschoben ist, wenn
das Rückenteil 3 auf
geschwenkt ist. Die Gelenkhebel 16 sind durch jeweils Kniehebel 17, 18 gebildet.
Diese Elemente sind paarweise an beiden Seiten des Rahmens 1 angeordnet.
Die Kniehebel 17, 18 sind in der flach abgesenkten
Stellung des Rückenteils 3 gemäß Darstellung
in 1 und 2 geknickt, während sie bei
vollständig
ausgeschwenktem Rückenteil
gemäß 5 und 6 gestreckt
sind.
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Die
Schiene 15 ist als C-Profilschiene ausgebildet, die am
Rahmen 1 befestigt ist, wobei in dieser C-Profilschiene
das Lager 14 mittels eines Gleitsteines oder dergleichen
mit der Schiene 15 verschieblich ist. Die Schiene besitzt
eine Länge,
die etwa vom Ende des Mittelteils 4 beginnend bis über dem
maximalen Schwenkweg der Kniehebel 17, 18 reicht,
so dass eine Verstellung des Rückenteils 3 entsprechend
der Bewegung der Kniehebel 17, 18 erfolgen kann.
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Vorzugsweise
ist die Anordnung und Länge der
Kniehebel 17, 18 so getroffen, dass sie in jeder Betriebsstellung
nicht oder nur geringfügig über die Oberkante
des Rahmens 1 vorragen, wie aus den Darstellungen in den
Zeichnungen ersichtlich ist.
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Das
rahmenseitige Ende des Gelenkhebels 17 ist an einem etwa
unterhalb des Mittelteils 4 des Lattenrostes am Rahmen 1 befestigten
Beschlagteil 19 angelenkt. Das rückenteilseitige Ende des Hebels 18 ist
nahe des dem Mittelteil 4 zugewandten Endes des Rückenteils 3 mit
Abstand von dessen Lager 14 seitlich am Rückenteil 3 befestigt.
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Bei
der Betätigung
des Stellantriebes 7 wirkt dieser auf dem Mitnehmer 8 ein,
wodurch die Traverse 10 dreht und der daran befestigte
Stellhebel 12 aus der Position gemäß 1 in die
Position gemäß 5 im
Uhrzeigersinn geschwenkt wird. Hierdurch verursacht wird das Kopfteil 2 aus
der flach abgesenkten Position angehoben und anschließend das Rückenteil 3 mitgenommen,
wie aus der Darstellung gemäß 1 über 3 zu 5 ersichtlich
ist. Bei dieser Bewegung befindet sich der Kniehebel 17, 18 zunächst in
der Knicklage gemäß 1,
wobei das Lager 14 des Rückenteils 3 sich an
dem Ende der Schiene 15 befindet, welches dem Mittelteil 4 zugewandt
ist. Sofern das Rückenteil 3 nun
hochgeschwenkt wird (siehe 3 und 5)
wird der Kniehebel 17, 18 entsprechend gestreckt,
bis er die Endlage gemäß 5 und 6 erreicht.
Durch diese Streckbewegung verursacht, wird eine Verschiebung des
Rückenteils 3 zum
linken Rahmenende hin bewirkt, wobei das Lager 14 in der
Schiene 15 sich entsprechend nach links bewegt. Hierdurch
wird der Abstand der an dem Mittelteil 4 benachbarten Randkante
des Rückenteils 3 vom
Mittelteil 4 vergrößert, so dass
eine zwängungsfreie
Schwenkung der Teile zueinander ermöglicht ist, ohne dass die Latten
des Lattenrostes sich im Spalt zwischen den Teilen 3 und 4 berühren können. Die
Anordnung ist mit einfachen Mitteln erreicht, wobei zudem eine weitgehend
spielfreie und damit wackelfreie Anordnung ermöglicht ist.
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Die
Abschwenkbewegung des Rückenteiles 3 aus
der Position gemäß 5 in
die Position gemäß 1 erfolgt
analog durch entsprechende Bewegung der Funktionselemente.
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Die
Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt,
sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
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Alle
neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel-
und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.